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Die
Erfindung betrifft ein Brillengestell nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs
1.
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Brillengestelle
haben allgemein einen Vorderteil zum Halten der Brillengläser, eine
Nasenstütze
und zwei Bügel,
die am Vorderteil befestigt sind. Beim Tragen des Brillengestells
liegt das abgebogene Ende eines jeden Bügels hinter dem Ohr des Trägers.
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Der
Bügel und
sein Endstück
sind normalerweise einstückig
ausgeführt,
wobei das Endstück einfach
unter einem gewissen Winkel abgebogen ist. Ein solcher Bügel wird
auch als Golfbügel
bezeichnet. Das Endstück
kann aufwärts
gleiten, wenn der Träger
seinen Kopf beugt oder anderweitig aktiv ist, so daß das Brillengestell
dann von der Nase des Trägers
abrutscht.
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Es
ist bereits ein Bügelendstück bekannt, das
ein elastisches oder flexibles Element hat und somit eine zweiteilige
Struktur bildet, wobei das flexible Element die Rückseite
des Ohrs zwischen der Ohrmuschel und dem Schädel berührt und das Endstück das flexible
Element trägt.
Das flexible Element kann dem hinteren Ohrbereich durch seine Elastizität angepaßt sein
und verhindert, daß die
Brille abrutscht, indem eine konstante, nach rückwärts gerichtete Kraft die Brille
an ihrer Stelle hält.
Das flexible Element kann auch nicht ela stisch sein und aus einem
Weichkunststoff bestehen und ist dann der Form des hinteren Ohrbereichs
angepaßt.
Dabei wird ein Abrutschen der Brille durch Begrenzen der Bewegung
des Endstücks
verhindert (US-A-4 925 291).
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Es
ist auch bereits ein Brillengestell bekannt, bei dem der Bügel selbst
ein elastisches Teil ist, das um das Ohr herumgebogen wird, um eine
konstante, nach rückwärts gerichtete
Kraft zu erzeugen.
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Die
bisher übliche
Verwendung eines flexiblen oder elastischen Elements ist nachteilig,
weil ein solches Element nicht ausreichend stabil oder dauerhaft
ist und eine konstante, nach rückwärts gerichtete Kraft
des Gestells an der Nase und am Ohr des Trägers unangenehm sein kann.
Wenn ein flexibles oder nicht flexibles Element dem Abrutschen der
Brille entgegenwirkt, kann der Kontakt an der Rückseite des Ohres nur auf einer
kleinen Fläche
möglich
sein, wodurch ein Druckgefühl
an den Ohren auftritt.
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Aus
DE 41 21 691 A1 ist
ein Brillengestell mit einem Vorderteil zum Halten von Brillengläsern und mit
Bügelgelenken,
an denen jeweils ein nach hinten ragender Bügel befestigt ist, bekannt.
An den Enden der Bügel
sind schwenkbar befestigte Endstücke
vorgesehen. Diese Endstücke
sind in einer Ebene schwenkbar, die beim Tragen des Brillengestells senkrecht
zu den Kopfseiten des Brillenträgers
liegt. Dadurch sollen, anders als bei herkömmlichen Brillengestellen,
deren Halterungspunkte nur hinter den Ohren liegen, weitere Halterungspunkte
in den Schläfenbereichen
gebildet werden.
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In
US 5 076 681 A ist
ein Brillengestell beschrieben, an dessen Bügel ebenfalls Endstücke montiert
sind. Diese Endstücke
sind jedoch nicht schwenkbar.
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In
DE 34 00 714 A1 ist
ein Brillengestell beschrieben, das ebenfalls mit jeweils einem
Endstück versehene
Bügel aufweist.
Dabei sind die Endstücke offenbar
in unterschiedlichen axialen Positionen an den Bügeln befestigbar, um die Brille
auf den individuellen Abstand zwischen Ohrmuschel und Nasen wurzel
einzustellen. Die Endstücke
werden an Hand von Modellabdrücken,
wie sie beispielsweise in Zahnpraxen verwendet werden, individuell
an die Ohrmuschelform des Brillenträgers angepaßt. Dadurch soll für einen
unverrutschbaren und druckpunktfreien Brillensitz gesorgt werden.
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Ein
Brillengestell nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 ist aus
US 4 790 645 A bekannt. Dieses
Brillengestell hat nach hinten ragende Bügel, an deren freien Enden
jeweils ein Endstück
schwenkbar befestigt ist. Die Endstücke können in einer Ebene geschwenkt
werden, die senkrecht zu den Brillengläsern und parallel zu den nach
hinten ragenden Bügeln
liegt. Dabei können
die Endstücke
jeweils zwischen einer geöffneten
Stellung und einer geschlossenen Stellung, in der das jeweilige
Endstück
an der Rückseite
des Ohrs anliegt, geschwenkt werden. Diese beiden Stellungen sind
durch miteinander wechselwirkende Magnete festgelegt.
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Bei
diesem Brillengestell sind demnach zwei feste, durch die Magnete
festgelegte Stellungen des jeweiligen Endstücks vorgesehen. Eine stufenlose oder
gar selbsttätige
Einstellung der Endstücke
auf die Rückseite
des zugehörigen
Ohrs ist bei diesem Brillengestell nicht möglich.
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Ausgehend
von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
ein Brillengestell anzugeben, das eine stufenlose und selbsttätige Einstellung
der Endstücke
auf die Rückseite
des zugehörigen
Ohrs ermöglicht.
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Die
Erfindung löst
diese Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruchs 1. Vorteilhafte
Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche
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Ein
Brillengestell nach der Erfindung hat ein Vorderteil zum Halten
der Brillengläser
und zwei Bügel,
die nach hinten abstehen. An den Bügeln sind schwenkbare Endstücke befestigt.
Der Schwenkbereich eines jeden Endstücks wird an der Verbindungsstelle
zum Bügel
reguliert, wobei die Endstücke
sich selbsttätig
auf den hinteren Teil des Ohrs einstellen.
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Die
Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnungen näher erläutert.
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Darin
zeigen:
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1 eine
Vorderansicht eines Brillengestells als Ausführungsbeispiel,
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2 das
Brillengestell nach 1 in einer Seitenansicht,
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3 eine
Explosions-Teildarstellung der beiden Teile eines Bügels,
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4a bis 4c den
Schwenkbereich des Endstücks,
wobei der begrenzende Kontakt an der Gelenkstelle ein Kante-Fläche-Kontakt
ist,
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5a bis 5c den
Schwenkbereich des Endstücks,
wobei der begrenzende Kontakt an der Gelenkstelle ein Fläche-Fläche-Kontakt
ist,
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6 eine
perspektivische Darstellung des Gelenkteils eines weiteren Ausführungsbeispiels,
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7 eine
Seitenansicht eines flachen Gelenkelements bei der Anordnung nach 6 und
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8a und 8b den
Schwenkbereich des Endstücks
für das
zweite Ausführungsbeispiel.
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Wie
aus 1 und 2 hervorgeht, hat eine dort
dargestellte Brille 1 ein Brillengestell 3 mit einem
Vorderteil 7 zum Halten der Brillengläser 5, eine am Vorderteil 7 befestigte
Nasenstütze 9 und zwei
Bügel 13.
Die Bügel 13 sind
mit Gelenken 11 links und rechts am Vorderteil 7 befestigt
und stehen von diesem nach hinten zu den Ohren 17 ab. Ein Endstück 15 ist
an jedem Bügel 13 schwenkbar
befestigt.
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Bei
dem in 3 bis 5 gezeigten
ersten Ausführungsbeispiel
hat der Bügel 13 einen
geraden Abschnitt 1301, das vom Gelenk 11 nach
hinten absteht, einen geneigten Abschnitt 1305, einen unteren
Endabschnitt 1309 und ein Gelenksegment 1311.
Der geneigte Abschnitt 1305 ist über eine stumpfwinklige Abbiegung 1303 mit
dem geraden Abschnitt 1301 verbunden und ragt hinter die
Rückseite
eines Ohrs 1701. Der untere Endabschnitt 1309 ragt
vom unteren Ende des geneigten Abschnitts 1305 zum Vorderteil 7 über eine
spitzwinklige Abbiegung 1307. Das Gelenksegment 1311 ist
am freien Ende des unteren Endabschnitts 1309 vorgesehen.
Eine Variation dieser Konstruktion ist möglich, beispielsweise kann
ein gekrümmter
hinterer Teil des Bügels 13 parallel
zum Endstück 15 gekrümmt sein.
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3 zeigt
den hinteren Teil des Bügels 13 und
das Endstück 15.
Das Gelenksegment 1311 ist parallel zur Ebene des Endstücks 15 flach
ausgeführt und
besteht aus zwei parallelen Seitenteilen 18, die einen
Schlitz 19 bilden. Der Schlitz 19 ist auf der
Seite des Gelenksegments 1311 offen, die zum Vorderteil 7 weist.
Ferner ist der Schlitz 19 an seiner Oberseite durch eine
obere geneigte Begrenzungsfläche 21 geschlossen.
Gleiches gilt für
seine Unterseite, an der eine geneigte Begrenzungsfläche 23 vorgesehen ist.
Eine Achsbohrung 25 ist in den Seitenteilen 18 vorgesehen
und dient zur Lagerung eines Schwenkelements 3101.
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Das
Endstück 15 ist
ein verformbares Element separat zum Bügel 13 und an diesem über das Gelenksegment 1311 schwenkbar
befestigt. Es kann sich deshalb selbsttätig dem Profil des hinteren
Teils 1701 des Ohrs 17 anpassen.
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Das
Endstück 15 besteht
aus einem Weichmetallkern 31 und einer diesen umgebenden
flexiblen Hülle 33.
Diese kann aus Kunstharz oder Silikonkautschuk oder einem anderen
flexiblen Material bestehen.
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Das
Endstück 15 ist
gekrümmt.
Diese Form ergibt sich aus einer Kombination von Kreisbogen, deren
jeder eine bestimmte Länge
und einen bestimmten Krümmungsradius
hat. Die Formgebung ist derart, daß das Endstück 15 der oberen und
der unteren gekrümmten
Rückseite
des Ohrs 17 anpaßbar ist,
so daß es
an diesem passend anliegt.
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Das
flache, tragende Schwenkelement 3101 steht von dem Metallkern 31 des
Endstücks 15 etwas unter
dessen Längsmitte
ab. Eine Durchbohrung 3103 nimmt eine Schwenkachse 35 (2)
auf, die senkrecht zur Ebene des Endstücks 15 liegt.
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Das
Endstück 15 wird
mit dem Bügel 13 gekoppelt,
indem das Schwenkelement 3101 als Verbindungssegment in
den Schlitz 19 eingeführt
und dann die Schwenkachse 35, beispielsweise eine Schraube
oder ein Stift, durch die Achsbohrung 25 und die Durchbohrung 3101 eingesetzt
wird. Dadurch wird das Verbindungssegment 3103 des Endstücks 15 mit
dem Gelenksegment 1311 des Bügels 13 verbunden.
Die Schwenkachse 35 bildet den Schwenkpunkt, um den das
Endstück 15 schwenken kann.
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In 4a und 5a ist
eine neutrale Position der Gelenkverbindung dargestellt. Der obere Schwenkbereich
des Endstücks 15 (hier
etwa 7°) wird
begrenzt durch die obere schräge
Begrenzungsfläche 21 des
Gelenksegments 1311, wenn der obere Teil des Endstücks 15 diese
Fläche
berührt.
Der Winkel der oberen Begrenzungsfläche 21 kann so gewählt sein,
daß der
Kontakt mit dem Endstück 15 an der
Kante der Fläche 21 auftritt,
wie in 4b gezeigt, oder daß dieser
Kontakt an dem flächigen
Abschnitt der oberen schrägen
Begrenzungsfläche 21 auftritt,
wie in 5b gezeigt. Der untere Schwenkbereich
des Endstücks 15 (hier
etwa 6°)
wird durch die untere schräge
Begrenzungsfläche 23 des
Gelenksegments 1311 begrenzt, wenn der untere Teil des
Endstücks 15 diese
Fläche 23 berührt. Der
Winkel der unteren schrägen
Begrenzungsfläche 23 kann
so gewählt
sein, daß der
Kontakt mit dem Endstück 15 an
der Kante der Fläche 23 auftritt,
wie es 4c zeigt, oder daß dieser Kontakt
an dem flachen Abschnitt der unteren geneigten Begrenzungsfläche 23 auftritt,
wie es 5c zeigt.
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Das
Endstück 15 kann
deshalb innerhalb eines bestimmten Bereichs frei geschwenkt werden, und
der Träger
kann die Brille 1 ohne Behinderung tragen.
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8a und 8b zeigen
ein weiteres Ausführungsbeispiel.
Der hintere Endabschnitt des Bügels 13 und
das Endstück 15 sind
in einer Seitenansicht dargestellt. Bei diesem zweiten Ausführungsbeispiel hat
der Bügel 13 einen
geraden Abschnitt, der von dem Gelenk 11 am Vorderteil
nach hinten steht, einen oberen gekrümmten Abschnitt 1302,
einen geneigten Abschnitt 1305, einen unteren gekrümmten Abschnitt 1308 und
ein offenes Gelenksegment 1312. Der geneigte Abschnitt 1305 ist
mit dem geraden Abschnitt über
den oberen gekrümmten
Abschnitt 1302 verbunden und ragt hinter die Rückseite
des Ohrs. Der untere gekrümmte
Abschnitt 1308 ragt von dem unteren Ende des geneigten
Abschnitts 1305 zum Vorderteil 7 hin. Das offene
Gelenksegment 1312 ist am freien Ende des unteren gekrümmten Abschnitts 1308 vorgesehen.
Wie 6 zeigt, ist das offene Gelenksegment 1312 parallel
zur Ebene des Endstücks 15 abgeflacht
und hat zueinander parallele Seitenteile 37, die zwischen
sich einen offenen Schlitz 39 bilden. Dieser ist nach vorn
zum Vorderteil 7 hin offen. Der Schlitz 39 hat
eine innere Begrenzungsfläche 41. Eine
Achsbohrung 47 dient zur Aufnahme einer Schwenkachse 35 (8a) in den Seitenteilen 37.
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Das
Endstück 15 ist
ein selbständiges
verformbares Element, das mit dem Bügel 13 über das offene
Gelenksegment 1312 verbunden ist. Es kann deshalb verschwenkt
werden und stellt sich selbsttätig
auf das Profil der Rückseite
des Ohres ein.
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Bei
dem zweiten Ausführungsbeispiel
besteht das Endstück 15 wie
bei dem in 3 gezeigten Beispiel aus einem
Weichmetallkern 31 und einer ihn umgebenden flexiblen Hülle 33.
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Diese
kann aus Kunstharz oder Silikonkautschuk oder einem anderen flexiblen
Material bestehen.
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Das
Endstück 15 ist
gekrümmt.
Die Krümmung
besteht aus einer Kombination kreisbogenförmiger Abschnitte, die jeweils
eine bestimmte Länge und
einen bestimmten Krümmungsradius
haben. Die gekrümmte
Form ist so getroffen, daß das
Endstück 15 dem
oberen geneigten Abschnitt und dem unteren gekrümmten Abschnitt der Rückseite
des Ohres 17 angepaßt
ist.
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Ein
in 7 gezeigtes flaches Verbindungssegment 3102 steht
an einer Stelle etwas unter der Mitte von dem Metallkern 31 ab.
Es ist parallel zur Ebene des Endstücks 15 auf beiden
Seiten abgeflacht, und es hat an einer Seitenfläche 32 eine vorbestimmte
Kontur. Die Seitenfläche 32 des
Verbindungssegments 3102 hat eine Kontaktfläche 3201, eine
Kontaktkante 3202 und eine abgerundete Fläche 3203.
Eine Durchbohrung 3103 nimmt die Schwenkachse 35 auf
und verläuft
hierzu senkrecht zu der Ebene des Endstücks 15.
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Das
Endstück 15 wird
mit dem Bügel 13 gekoppelt,
indem das Verbindungssegment 3102 in den offenen Schlitz 39 eingesetzt
und dann die Schwenkachse 35, beispielsweise eine Schraube
oder ein Stift, in die Durchbohrungen 47 und 3103 eingesteckt wird.
Dadurch ist das Verbindungssegment 3102 des Endstücks 15 mit
dem offenen Gelenksegment 1312 des Bügels 13 schwenkbar
verbunden. Die Schwenkachse 35 bildet den Schwenkpunkt,
um den das Endstück 15 verschwenkt
wird.
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Im
so gekoppelten Zustand wird der obere Schwenkbereich des Endstücks 15 (hier
etwa 7°) durch
die obere Kante 43 der inneren Begrenzungsfläche 41 des
offenen Schlitzes 39 begrenzt, wenn die obere Kontaktfläche 3201 der
Seitenfläche 32 des
Verbindungssegments 3102 an die Oberkante 43 der
inneren Begrenzungsfläche 41 anschlägt, wie 8a zeigt. Der untere Schwenkbereich des
Endstücks 15 (hier
etwa 6°)
wird durch die innere Begrenzungsfläche 41 des offenen
Gelenksegments 1312 begrenzt, wenn die Kontaktkante 3202 der
Seitenfläche 32 an
den mittleren Teil der inneren Begrenzungsfläche 41 anschlägt, wie 8b zeigt. Die abgerundete Fläche 3203 ist
so geformt, daß sie
nicht über
das offene Gelenksegment 1312 hinausragt.
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Das
Endstück 15 kann
somit innerhalb eines vorbestimmten Bereichs frei geschwenkt werden, und
der Träger
kann die Brille 1 ohne Behinderung tragen.
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Wenn
die Brille 1 getragen wird und das Vorderteil 7 zum
Abrutschen neigt, wird der hintere Teil des Bügels 13 aufwärts gedrückt. Hierbei
wird auch das Endstück 15 aufwärts gedrückt, und
die gesamte Brille 1 neigt zur Bewegung im Gegenuhrzeigersinn (2).
Eine Relativbewegung zwischen dem oberen Teil des Endstücks 15 und
der Rückseite 1701 des
Ohrs 17 wird dabei durch eine Zunahme der Kontaktkraft
am oberen Teil des Ohrs 17 verhindert. Der hintere Teil
des Bügels 13 kann
deshalb nicht aufwärts
gleiten, so daß die
Brille 1 nicht abwärts rutscht.
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Das
Endstück
verhindert daher das Abrutschen der Brille ohne eine zweiteilige
Struktur oder die elastischen Elemente eines Brillengestells bisheriger
Art. Die Konstruktion des Brillengestells ist einfach und stabil.
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Es
sind auch andere Konstruktionen zum schwenkbaren Verbinden des Endstücks 15 mit
dem hinteren Ende des Bügels 13 möglich. Wird
eine Schwenkachse 35 verwendet, so kann wahlweise auch
eine Feder oder ein anderes elastisches Element zwischen dem Endstück 15 und
einem hinteren Teil des Bügels 13 verwendet
werden, um das Endstück 15 in
die Neutralstellung zu bringen. Ferner kann das Endstück 15 über ein
flexibles Element anstelle einer Schwenkverbindung mit dem hinteren
Teil des Bügels 13 gekoppelt
sein. Das flexible Element kann aus Gummi oder einem anderen flexiblen
Material bestehen. Ein flexibles Biegegelenk erfordert keine Schwenkachse 35 wie
z.B. einen Stift oder eine Schraube. Daher kann das Schwenkgelenk
auch auf andere Weise als vorstehend beschrieben realisiert werden.