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DE4420372A1 - Schließsystem, insbesondere für Kraftfahrzeuge und Gebäudeausrüstungen - Google Patents

Schließsystem, insbesondere für Kraftfahrzeuge und Gebäudeausrüstungen

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Publication number
DE4420372A1
DE4420372A1 DE4420372A DE4420372A DE4420372A1 DE 4420372 A1 DE4420372 A1 DE 4420372A1 DE 4420372 A DE4420372 A DE 4420372A DE 4420372 A DE4420372 A DE 4420372A DE 4420372 A1 DE4420372 A1 DE 4420372A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
locking
spring
locking system
stop
elements
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE4420372A
Other languages
English (en)
Inventor
Bernd Sperber
Alfred Sperber
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Valeo GmbH and Co Schliessysteme KG
Original Assignee
Ymos AG Industrieprodukte
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Ymos AG Industrieprodukte filed Critical Ymos AG Industrieprodukte
Priority to DE4420372A priority Critical patent/DE4420372A1/de
Priority to EP95923263A priority patent/EP0713558B1/de
Priority to JP08501589A priority patent/JP3115328B2/ja
Priority to ES95923263T priority patent/ES2131832T3/es
Priority to DE59505432T priority patent/DE59505432D1/de
Priority to US08/591,658 priority patent/US5791181A/en
Priority to CN95190325A priority patent/CN1127023A/zh
Priority to PCT/EP1995/002209 priority patent/WO1995034731A1/de
Priority to KR1019960700686A priority patent/KR100304046B1/ko
Publication of DE4420372A1 publication Critical patent/DE4420372A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Description

Die Erfindung betrifft ein neues Schließsystem gemäß den Oberbegriffen der Patentansprüche 1 und 17, das bei gleichzeitig hohen Gebrauchseigenschaften kostengünstig herstellbar ist, und sich deshalb als Massenprodukt, insbesondere für den Einsatz in Kraftfahrzeugen und Gebäudeausrüstungen, eignet.
Aus DT 20 41 368 B2 ist ein Zylinderschloß mit veränderbarem Schlüsselgeheimnis bekannt, bei dem anstelle des Schlüsselbartes mindestens zwei auf dem Schlüssel­ schaft angeordnete Einstellringe vorgesehen sind, die in axialer Richtung defi­ nierte Stellungen innerhalb des Schloßzylinders einnehmen können. Den Einstellringen des Schlüssels sind dabei drehbare Zuhalteringe des Schloßzylin­ ders zugeordnet. Radial gerichtete Einfallkerben der Einstellringe korrespondie­ ren mit federbelasteten Zuhaltestiften der Zuhalteringe derart, daß nur bei passendem Schlüssel eine Betätigung des Schließsystems möglich ist. Dieses Zylinderschloß gestattet zwar in einfacher Weise nach dem Einführen des Schlüs­ sels eine Neuprogrammierung des Codes, jedoch ist der konstruktive Aufbau sehr kompliziert und die Schloßmontage entsprechend aufwendig. Die große Anzahl der beabsichtigten Code-Varianten verursacht eine ebenfalls große Anzahl von Ein­ fallkerben, Zuhaltestiften und Federn was zu einer zunehmenden Toleranzempfind­ lichkeit führt. Eine Realisierung des beschriebenen Systems in einem Schloßzy­ linder mit vergleichweise kleinem Durchmesser erscheint kaum möglich, so daß sein Einsatz in Kraftfahrzeugen kaum in Frage kommt.
In DE 41 34 990 C1 wird eine Schließvorrichtung beschrieben, deren Zylinder­ schloß einen im Zylindergehäuse frei drehbaren zweigeteilten Schließkern auf­ weist. Darin gelagert sind Sperrelemente, die von Stößeln eines durch einen Schacht einführbaren Schlüssels gegen den Druck von Federn axial verschoben werden. Bei Übereinstimmung des Schlüsselcodes mit dem Code des Schließkerns bilden die Rastausnehmungen der Sperrelemente eine gemeinsame Flucht direkt unterhalb der Rastnase eines Blockierelements, so daß beide miteinander in form­ schlüssigen Eingriff treten können, falls der Schlüssel zur Betätigung des Schließsysteme gedreht wird. Bei Verwendung eines nichtpaßfähigen Schlüssels kann das Blockierelement die Ausnehmung im Zylindergehäuse nicht verlassen, wodurch eine Drehung des Schließkerns unterbunden wird.
Das beschriebene Schließsystem ist zwar auf einen neuen Code programmierbar, jedoch bedarf es dazu des Austausches, zumindest aber der Neuanordnung der Sperrelemente. Da jedem Einzelcode (des Gesamtcodes des Schließystems) ein bestimmtes Sperrelement zugeordnet ist, erfordert die Montage ein hohes Maß an Sorgfalt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Schließsystem zu entwickeln, das sich durch einen vereinfachten Aufbau und eine kostengünstige Herstellbarkeit auszeichnet. Außerdem soll der Schließkern beim erstmaligen Einführen des Schlüssels auf den Code dieses Schlüssels programmierbar sein und/oder das Schließsystem soll von einer Seite aus - unabhängig vom Code des Schließkerns und davon, ob von der anderen Seite ein Schlüssel ganz oder teilweise einge­ steckt ist - durch einen in das Schließsystem integrierten Griff betätigbar sein (z. B. zum Zwecke der Notbetätigung).
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch einen Schloßzylinder und einen darin ein­ führbaren Schlüssel mit in Einführungsrichtungen weisenden Stößeln gelöst, wobei das zweigeteilte Rastelement aus gegeneinander verschiebbaren und in einer Ver­ riegelungsposition zueinander festgelegten Teilen besteht. Diese als Träger und Reiter bezeichneten Teile stehen in einem form- oder reibschlüssigen Eingriff. Eine im Reiter eingearbeitete Rastöffnung tritt bei Einführung eines paßfähigen Schlüssels einer Rastnase gegenüber, die einem Blockierelement angeformt ist. Das Blockierelement lagert in einer Ausnehmung des Schließkerns radial ver­ schieblich und greift in der Nullstellung in eine weitere, im Gehäuse angeord­ nete Ausnehmung, die der Blockierung des Schließsystems für den Fall dient, daß bei Verwendung eines nichtpaßfähigen Schlüssels die Rastnase des Blockierele­ ments nicht in die Rastausnehmungen der einzelnen Träger eingeschoben werden kann.
Das erfindungsgemäße Schließsystem wird zunächst in einer nichtcodierten Null- Position montiert, d. h., das aus einem Träger und einem Reiter bestehende Rastelement weist mindestens eine solche Länge auf, die beim Einführen des vor­ gesehenen Schlüssels dem kleinsten Code-Wert entspricht. In diesem Falle würde der betreffende Stößel des Schlüssels das gegen eine axial wirkende Feder gela­ gerte Rastelement gerade noch nicht verschieben.
In der nichtcodierten Nullposition füllen die Rastelemente den Zwischenraum zwi­ schen einer schließkernseitigen Anschlagsfläche auf der Seite des Schachtes zur Schlüsseleinführung und einer Anschlagsfläche eines gegenüberliegenden Anschlagselements weitestgehend aus. Durch das Einführen des Schlüssels drücken die Stößel des Schlüssels gegen die federbelasteten Träger und schieben diese entsprechend der jeweiligen Stößellänge unterschiedlich weit in axiale Richtung. Da sich die Reiter an einem Anschlagselement abstützen, kommt es gleichzeitig zu einer Verschiebung der relativen Lage von Träger und Reiter zueinander. Nachdem der Schlüssel vollständig eingeführt ist, ist der Schlüssel-Code dem Schließkern aufgeprägt, d. h., entsprechend der Abstufung der Länge der Schlüsselstößel erfolgte eine Verschiebung von Träger und Reiter zueinander und somit eine adäquate Verkürzung der einzelnen Rastelemente.
Nach dem Abschluß des Codierungsvorganges durch das erstmalige Einschieben des Schlüssels und dessen Entfernung aus dem Schacht des Schloßzylinders, schieben Druckfedern, die auf die Träger der Rastelemente wirken, jedes einzelne Rastele­ ment gegen eine vordere, schlüsselschachtseitige Anschlagfläche. In dieser "Ruheposition" bilden die Rastausnehmungen der Reiter keine geschlossene Flucht (quer verlaufenden Kanal), worin die Rastnase (quer verlaufender Steg) des Blockierelements eingeschoben werden kann. Durch die Verschiebung von Träger und Reiter zueinander während des Codierungsvorganges befinden sich nun die Rastaus­ nehmungen der einzelnen Rastelemente in unterschiedlichen axialen Abständen, z. B. gemessen von der vorderen Anschlagfläche aus, an der sich die Rastelemente in ihrer Ruheposition abstützen.
Vorzugsweise liegen in der nichtcodierten Nullposition, in der sich die freien Enden der Reiter in unmittelbarer Nähe des Anschlagselements befinden sollten, sämtliche Rastausnehmungen auf gleicher Höhe und direkt gegenüberliegend von der Rastnase des Blockierelements. Unter dieser Konstellation kann das Schließsystem auch ohne einen vorher durchzuführenden Codierungsvorgang betätigt werden. Man benutzt dazu einen Schlüssel ohne Stößel, der zwar in den Schacht des Schloßzy­ linders, nicht aber auf die Rastelemente verschiebend eingreifen kann. Bei vor­ sichtiger Handhabung ist die Betätigung auch mit anderen Gegenständen, wie z. B. einem Schraubendreher, ausführbar.
Ein Feder-/Arretierungselement, das zwischen den Rastelementen und dem einen Teil des zweiteiligen Grundkörpers des Schließkerns lagert, sorgt mit seiner Federkraft für einen permanenten, aber dennoch verschiebbaren Eingriff zwischen Träger und Reiter bis zum Abschluß des Codierungsvorganges. Danach kann die auf den Schlüssel geprägte Stellung von Träger und Reiter zueinander arretiert werden. Dies erfolgt durch Verschiebung des Feder-/Arretierungselement in axialer Richtung, wodurch nicht nur weitere Verschiebungen zwischen den vorzugs­ weise formschlüssig miteinander im Eingriff stehenden Teilen der Rastelemente (Träger und Reiter) unterbunden werden sollen. Gleichzeitig kommt es zu einer Verlagerung des Anschlagselements, an dem sich die freien Enden der Reiter während des Codiervorganges abstützten. Dies ist notwendig, um eine hinreichende axiale Verschiebbarkeit der codierten Rastelement während der Schloßbetätigung zu gewährleisten.
Die Verschiebung des Feder-/Arretierungselements von seiner Federposition in die Arretierposition kann beispielsweise durch einen Schubstift erfolgen, der einer­ seits mit dem Feder-/Arretierungselement in Verbindung steht und andererseits die Frontplatte des Schloßzylinders während der Federposition durchragt. Durch Hineindrücken des Schubstiftes gelangt das Feder-/Arretierungselement in seine Arretierposition.
Eine weitere von der voranbeschriebenen Variante unabhängige, aber damit auch kombinierbare Variante der Erfindung beschreibt der unabhängige Nebenanspruch 17. Er sieht vor, daß auf einer der beiden Seiten des Schloßzylinders ein Öff­ nungs-/Schließriegel angeordnet ist, der, vorzugsweise als integraler Bestand­ teil des Schloßzylinders, bei Betätigung mit zugeordneten Anschlagsflächen der Rastelemente in Eingriff tritt. Die Anschlagsflächen aller Rastelemente besitzen zu ihren Rastausnehmungen den gleichen Abstand. Beim Erreichen einer gehäusesei­ tigen Anschlagsposition des Öffnungs-/Schließriegels befinden sich dann alle Rastausnehmungen bezüglich der Rastnase des Blockierelements in Eingriffsposi­ tion, so daß eine Drehbewegung des Schließkerns ausgeführt werden kann.
Die beschriebene Variante eignet sich besonders für den Einsatz in Gebäudeausrü­ stungen als Not- bzw. Panik-Schließsystem, die eine Betätigung problemlos auch dann erlaubt, wenn sich das Schließsystem in der Verriegelungsposition befindet oder wenn der Schlüssel auf der gegenüberliegenden Seite im Schacht des Schloß­ zylinders steckt. So kann also von der Seite des Öffnungs-/Schließriegels ein verschlossener Raum stets entriegelt werden.
Der Öffnungs-/Schließriegel weist vorzugsweise im Inneren des Schloßzylinders einen quer zur Schloßachse verlaufenden Steg auf, der beim Ziehen des Öffnungs- /Schließriegels in seine gehäuseseitige Anschlagsposition mit den zugeordneten Anschlagsflächen aller Rastelemente in Eingriff tritt und der die Rastausnehmun­ gen der Rastnase zuordnet. Anschließend ist eine Drehung des Öffnungs- /Schließriegels bzw. des Schließkerns und damit die Ausführung des Ent- oder Verriegelungsvorganges möglich.
In der Kombination der Erfindungsmerkmale der Patentansprüche 1 und 17 erhält man ein Schließsystem, das sowohl aus einer nichtcodierten Nullposition des Schloßzylinders durch einen Schlüssel bei dessen erstem Einführen codierbar ist, sondern auch den Vorteil einer Notbetätigung von einer Seite eines zu verschlie­ ßenden Raumes.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß der Code des beschriebenen Schließ­ systems nach dem Ausbau des Schließkerns neu eingestellt werden kann. Es ist insbesondere auch möglich, eine Neucodierung wiederum mittels eines Schlüssels vorzunehmen, nachdem die aus Trägern und Reitern bestehenden Rastelemente erneut in die nichtcodierte Nullposition gebracht wurden.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen und der darge­ stellten Figuren näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 Schematische, perspektivische Darstellung eines durch einen Schlüs­ sel programmierbaren Schließsystems im codierten Zustand mit verrie­ geltem Code,
Fig. 1a Ansicht der schlüsselseitigen Stirnseite des Schließsystems (Vorderseite),
Fig. 1b Ansicht der rückseitigen Stirnseite des Schließsystems (vergleiche mit Fig. 2),
Fig. 2a Querschnitt durch ein Schließsystem gemäß Fig. 1 in nichtcodierter Nullposition,
Fig. 2b Querschnitt durch ein Schließsystem gemäß Fig. 1 mit vollständig eingeführtem Schlüssel in Codierposition,
Fig. 2c Querschnitt durch ein Schließsystem gemäß Fig. 1 mit verriegeltem Code des programmierten Schließkerns in Ruhestellung,
Fig. 3 Explosivdarstellung eines aus Träger und Reiter bestehenden Rastele­ ments mit schematisch dargestelltem Öffnungs-/Schließriegel.
Fig. 4a Schematische, perspektivische Darstellung von codierten Rastelemen­ ten in Ruhestellung,
Fig. 4b Schematische, perspektivische Darstellung von codierten Rastelemen­ ten bei Betätigung des Schließsystems durch den Öffnungs- /Schließriegel (Notbetätigung).
Der Aufbau und die Funktionsweise des erfindungsgemäßen, durch einen Schlüssel codierbaren Schließsystems wird durch die Fig. 1 bis 2c veranschaulicht. Die schematischen Darstellungen geben eine Gestaltungsvariante des Erfindungsprin­ zips mit formschlüssigem Eingriff zwischen dem Träger 3 und dem Reiter 4 eines Rastelements.
Innerhalb des zylindrischen Gehäuses 1 lagert ein zweiteiliger (axialgeteilter) Schließkern, der aus einem Teil 2a und einem Teil 2b besteht. Er nimmt alle übrigen funktionswichtigen Komponenten des Schließsystems auf und führt diese während der Betätigung.
Im Teil 2a ist eine Ausnehmung 50 eingearbeitet, in der das Blockierelement 5 radial beweglich geführt wird. Eine Feder 52 drückt das Blockierelementen 5 mit seinem dachförmigen Kopfbereich 5a radial nach außen gegen die Wandung des Gehäuses 1. In der neutralen Position des Schließkerns, in der der Schlüssel ein- und ausgeführt werden kann korrespondiert die Ausnehmung 50 mit der Ausneh­ mung 50a im Gehäuse 1. Nur wenn sich das Blockierelement 5 gegen den Druck der Feder 52 absenken läßt, kann der Schließkern gedreht werden.
Das andere Teil 2b des Schließkerns stützt die aus Träger 3 und Reiter 4 beste­ henden Rastelemente ab. Dazwischen sind jedoch noch ein Gleitblech 9 und ein Feder-/Arretierungselement 6 angeordnet. Das Feder-/Arretierungselement 6 kann als Stanz-Biegeteil aus einem Blech oder aus Kunststoff geformt sein. In radi­ aler Richtung nach außen erstrecken sich am Feder-/Arretierungselement 6 starr ausgebildete Stützblöcke 61, während in die entgegengesetzte Richtung Federzungen 60 abspreizen und die Rastelemente (bestehend aus Träger 3 und Reiter 4) über das Gleitblech 9 abstützen. Im Teil 2b sind zur Aufnahme der Stützblöcke 61 Ausnehmungen 610 vorgesehen, solange das Feder- /Arretierungselement 6 noch nicht in seine Arretierposition (siehe Fig. 2c) verschoben wurde und sich noch in seiner Federposition (siehe Fig. 2a und 2b) befindet.
Das hintere Ende des Teils 2b wird vom Boden 240 begrenzt, der eine der Anzahl der Rastelemente entsprechende Anzahl von Aufnahmestiften 240 zur Lagerung von Druckfedern 31 trägt, die sich andererseits jeweils am Träger 3 abstützen und somit die Rastelemente gegen die Anschlagfläche 21 im Bereich der Frontplatte 23 drücken. An der inneren Wandung des Bodens 24 ist auch das Anschlagselement 7 abgestützt, dessen Anschlagfläche 7a solange den freien Enden der Reiter 4 zuge­ ordnet ist, bis das Feder-/Arretierungselement 6 in die Arretierposition ver­ schoben ist und das Blockierelement 7 in einer Ausnehmung 20 im Teil 2a anhebt. Gemäß des vorliegenden Ausführungsbeispiels besitzt das Blockierelement 7 die Kontur eines rechteckigen Kastens mit beiderseits offenen Stirnflächen.
Fig. 2a zeigt einen Schloßzylinder mit einem Schließkern in nichtcodierter Null-Position. Dabei füllt das Rastelement 5, 4 den Zwischenraum zwischen der vorderen Anschlagfläche 21 und dem hinteren Anschlagselement 7 vollständig aus. Das Feder-/Arretierungselement 6 befindet sich in Federposition und stützt über das Gleitblech 9 die Rastelemente ab. Direkt gegenüber der Rastnase 51 des Blockierelements 5 liegen die Rastausnehmungen 41 und bilden einen quer verlau­ fenden Kanal, in den die Rastnase 51 abgesenkt werden kann. Somit ist es mög­ lich, das Schließsystem auch in der nichtcodierten Null-Position zu betätigen, z. B. mit einem Schraubendreher.
Aus Fig. 2b ist erkennbar, daß ein Schlüssel 10 mit in Einschieberichtung weisenden Stößeln 100 vollständig (bis zum Anschlag) in den Schacht des Schließ­ kerns auf der Seite A eingeführt ist. Dadurch wurden die Träger 3 entsprechend der Länge des jeweiligen Stößels 100 in axialer Richtung und relativ zum Reiter 4 gegen die Kraft der Feder 31 verschoben, was gleichbedeutend mit der Codierung des Schließkern ist; der Code des Schlüssels 10 wurde dadurch auf den Schließ­ kern übertragen.
Träger 3 und Reiter 4 stehen über ihre Verzahnungen 30, 40 formschlüssig mitein­ ander in Verbindung. Sie ist sägezahnförmig ausgebildet, wobei die flacheren Flanken der Verzahnung 30, 40 in die Verschieberichtung der Teile 3, 4 zueinander weisen. Die Teilung der Verzahnung entspricht vorzugsweise dem Abstand von zwei benachbarten Codewerten.
Fig. 2c zeigt das Schließsystem mit arretiertem Code des Schließkerns. Dazu wurde der nach außen durch die Frontplatte 23 ragende Schubstift 62 in das Innere hinein gedrückt, wodurch das Feder-/Arretierungselement 6 analog verscho­ ben wurde. Nunmehr stützen sich die Stützblöcke 61 auf der inneren Grundfläche 200b des Teils 2b ab und füllen die vorher von den Federzungen 60 überbrückte Distanz im wesentlichen aus. Infolge dessen sind die Federzungen 60 angedrückt und gewährleisten zwischen Träger 3 und Reiter 4 keinen Bewegungsspielraum mehr. Sie können sich deshalb nicht mehr zueinander verschieben.
Durch die Anhebung des Feder-/Arretierungselements 6 wird auch das Blockierele­ ment 7 angehoben, wodurch die Anschlagfläche 7a vom freien Ende des Reiters ent­ rückt ist. Nun kann das Rastelement über die Anschlagfläche 7a hinaus verschoben werden. Ein Ertasten der ursprünglichen Null-Position ist nicht mehr möglich.
Desweiteren kann in der (abgehobenen) Arretierungsposition des Feder- /Arretierungselements 6 eine Rastfeder 600 ausrasten, die in einen zugehörige Aussparung 22 im Teil 2b einrastet und so verhindert, daß die Arretierung des Codes des Schließkerns wieder aufgehoben werden kann, ohne das Schließsystem zu demontieren. Unter diesen Umständen ist auch die einstückige Ausführung von Feder-/Arretierungselement 6 und Schubstift 62 unkritisch.
Um stets eine gute Beweglichkeit der federgelagerten Rastelemente 3, 4 zu gewähr­ leisten, sind zwischen den benachbarten Rastelementen Distanzelemente 8 gela­ gert, die sich zwischen der inneren Grundfläche 200a des Teils 2a und dem Geleitblech 9 erstrecken, wobei deren Höhe geringfügig größer sein sollte als die Höhe des aus Träger 3 und Reiter 4 bestehenden Rastelements. Das Gleitele­ ment 9 und die Distanzelemente 8 sind auch als einstückiges Bauteil ausführbar.
Die Fig. 3 und 4 zeigen Ausführungsbeispiele der zweiten Variante der Erfin­ dung, die sich auf ein Not- bzw. Panik-Schließsystem beziehen und sich ohne wei­ teres mit der voran beschriebenen ersten Erfindungsvariante kombinieren lassen.
Dementsprechend weisen die Reiter 4′ Fortsätze 4a auf, die sich in Richtung der Seite B erstrecken, wo ein im Schließsystem integrierter Öffnungs- /Schließriegel 90 angeordnet ist. Der Träger 3′ und der Reiter 4′ stehen wie­ derum über ihre Verzahnung 30, 40 formschlüssig miteinander in Verbindung. Solange die relative Position der beiden Teile 3, 4 nicht verriegelt wurde, sind diese zueinander verschiebbar, um den Code des Schlüssels auf den Schließkern zu übertragen. Dabei nimmt die Rastausnehmung 41 eines jeden Reiters 4 ihre spezi­ fische Position ein, so daß beim Einschieben eines paßfähigen Schlüssels die Rastausnehmungen 41 aller Reiter 4 des Schließkerns eine Flucht bilden, in die die Rastnase eines Rastelements einfallen kann.
Der in Fig. 3 gezeigte Reiter 4′ besitzt eine innere Ausnehmung 430 zur Lage­ rung eines Anschlagselements, das die gleiche Funktion erfüllt, wie das Anschlagselement 7 in Fig. 1. Seine der Anschlagsfläche 7a analoge Fläche tritt während des Codiervorganges durch den Schlüssel mit der Anschlagsfläche 43a der Ausnehmung 430 in Eingriff. Die sich am freien Ende des Fortsatzes 4a anschließende Ausnehmung 45 wird durch die Anschlagsflächen 46a und 46b begrenzt.
Bei Betätigung des Öffnungs-/Schließriegels 90 durch Ziehen in eine gehäusesei­ tige Anschlagsposition greift dessen Steg 95 mit seiner Anschlagsfläche 96b an der Anschlagfläche 46b des Reiters 4′ an, wodurch die Rastelemente 3′, 4′ gegen die Federkraft verschoben und die Rastausnehmungen 41 direkt der Rastnase eines Rastelements zugeordnet werden. Anschließend kann durch Drehung des Öffnungs- /Schließriegels 90 das Schließsystem betätigt werden. Dabei ist der Abstand zwi­ schen den Anschlagsflächen 46b und den Rastausnehmungen 41 der Reiter 4′ für alle Rastelemente 3′, 4′ gleichgroß.
Der Abstand zwischen den Anschlagsflächen 46a, 46b ist so gewählt, daß die Anschlagfläche 96a des Steges 95 des Öffnungs-/Schließriegels 90 die Anschlags­ fläche 46a der Ausnehmung 45 gerade noch nicht berührt, wenn sich die Rastele­ mente 3′, 4′ in ihrer vorderen Ruheposition (am Anschlag 21 - siehe Fig. 1) befinden. Natürlich kann der Abstand auch größer gewählt werden. Z.B. kann die Ausnehmung 45 eine solche Breite aufweisen, daß die Anschlagsfläche 96a auch bei einem voll eingeführten Schlüssel auf der Gegenseite A noch nicht mit der Anschlagsfläche 46a des Reiters 4′ in Berührung kommt. Letzteres hätte den Vor­ teil, daß beim Betätigen des Schließsystems durch einen Schlüssel auf den Öffnungs-/Schließriegel keine axial wirkende Kraft ausgeübt wird.
Die Fig. 4a und 4b geben schematische, perspektivische Darstellungen des Inneren eines codierten Schließkerns wider, wobei also Träger 3′′ und Reiter 4′′ der einzelnen Rastelemente 3′′, 4′′ entsprechend der Länge des jeweiligen Stößels des Schlüssels zueinander positioniert sind.
In Fig. 4a ist die Ruheposition dargestellt, in der die Träger 3′′ von den Federn 31′′ gegen einen vorderen Anschlag auf der Seite A gedrückt werden. In dieser Ruheposition befinden sich die Rastausnehmungen 41 der Reiter 4′′ ent­ sprechend ihrer codierten Einstellung an unterschiedlichen axial ausgerichteten Stellen, so daß eine Abgrenzung des Blockierelements 5 nicht möglich ist; die Rastnase 51 kann nicht in die Rastausnehmungen 41 eingreifen. Infolge dessen kann das Schließsystem nicht betätigt werden. Ein vom Öffnungs-/ Schließriegel 90 aufgebrachtes und über seinen Steg 95 an die Rastelemente 3′′, 4′′ weiterge­ leitetes Drehmoment kann also nicht zur Drehung des Schließkerns führen.
Fig. 4b zeigt das Schließsystem in Schließposition, wobei sich alle Rastausneh­ mungen 41 nebeneinander befinden und einen Kanal bilden, in den die Rastnase 51 eingreifen kann. Diese Schließposition wird durch das Ziehen des Öffnungs- /Schließriegels in einen Anschlag erreicht. Dabei greift die Anschlagsfläche 96b des Steges 95 auf die Anschlagsflächen 46b Reiter 4′′ und zieht diese entgegen der Kraft der Federn 31′′ aus der Ruheposition in die Schließposition. Nun kann durch Drehen des Öffnungs-/Schließriegels 90 das Blockierelement 5 radial abge­ senkt werden und die Rastnase 51 in die Rastausnehmung 41 eingreifen. Eine Betätigung des Schließsystems, insbesondere eine Notbetätigung von der Seite B des Öffnungs-/Schließriegels 90, ist also ohne weiteres möglich.
Bezugszeichenliste
1 Gehäuse
10 Schlüssel
100 Stößel
2 Schließkern
2a Teil des Grundkörpers des Schließkerns (obere Hälfte)
2b Teil des Grundkörpers des Schließkerns (untere Hälfte)
20 Ausnehmung
21 Anschlagfläche für Träger 3
22 Aussparung
23 Frontplatte
24 Boden
200a innere Grundfläche
200b innere Grundfläche
240 Aufnahmestift für Druckfeder
3 Träger
3′ Träger
3′′ Träger
30 Verzahnungselemente
31 Feder
4 Reiter
4′ Reiter
4′′ Reiter
4a Fortsatz des Reiters
40 Verzahnungselemente
41 Rastausnehmung
43 Anschlagfläche
43a Anschlagfläche
430 Ausnehmung
45 Ausnehmung
46a Anschlagfläche
46b Anschlagfläche
5 Blockierelement
5a Kopfbereich
50 Ausnehmung
50a Ausnehmung
51 Rastnase
52 Feder
6 Feder-/Arretierungselement
60 Federzunge
61 Stützbock
62 Schubstift
600 Rastfeder
610 Ausnehmung
7 Anschlagselement
7a Anschlagsfläche
8 Distanzelement
9 Gleitblech
90 Öffnungs-/Schließriegel (Innenschlüssel)
95 Steg
96a Anschlagsfläche
96b Anschlagsfläche
A Seite des Schließzylinders
B Seite des Schließzylinders

Claims (21)

1. Schließsystem, insbesondere für Kraftfahrzeuge und Gebäudeausrüstun­ gen, bestehend aus einem Schloßzylinder und einem in den Schloßzylinder einführ­ baren Schlüssel mit in Einführungsrichtung weisenden Stößeln, wobei ein Schließ­ kern in einem Gehäuse drehbar gelagert ist, der wenigstens ein gegen eine Feder­ kraft in Einführungsrichtung des Schlüssels verschiebbares Rastelement mit einer Rastausnehmung aufweist, in welcher die Rastnase eines Blockierelements beim Erreichen der codierten Position der Rastelemente eingreifen kann, dadurch gekennzeichnet, daß das Rastelement aus einem Träger (3, 3′) und einem Reiter (4, 4′) besteht, welche gegeneinander verschiebbar sowie reib- oder formschlüssig miteinander im Eingriff stehen, wobei im Reiter (4, 4′) eine der Rastnase (51) zugeordnete Rastausnehmung (41) eingearbeitet und am freien Ende eine Anschlagsfläche (43) vorgesehen ist, die in einer nichtcodierten Null-Position des Rastelements mit einem Anschlagselement (7) in Verbindung steht, und daß ein Feder- /Arretierungselement (6) vorgesehen ist, das sich einerseits auf der inneren Grundfläche (200b) des Grundkörpers (2a) des Schließkerns (2) und andererseits am Träger (3, 3′) abstützt, und daß das Feder-/Arretierungselement (6) in eine Arretierungsposition bringbar ist, in der die relative Position von Träger (3, 3′) und Reiter (4) festgelegt und das Anschlagselement (7) aus seinem Ein­ griff mit der Anschlagsfläche (43) des Reiters (4, 4′) entfernt ist.
2. Schließsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schließkern (2) aus einem ersten Grundkörper (2a), in dem ein federbelastetes Blockierelement (5) lagert, und aus einem zweiten Grundkörper (2b) zur Aufnahme der federbelasteten Rastelemente (30, 40) besteht.
3. Schließsystem nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß dem Blockierelement (5) in der Einführungsposition des Schlüssels (10) seitens des Gehäuses (1) eine Ausnehmung (50a) zugeordnet ist, woran nach innen und in Umfangsrichtung gerichtete Gleitflächen angrenzen, so daß bei Drehung des Schließkerns (2) eine radiale Bewegung des Blockierelements (5) hervorgerufen wird.
4. Schließsystem nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das aus Träger (3) und Reiter (4) bestehende Rastelement in der nichtcodierten Null- Position den Abstand zwischen der Anschlagsfläche (21) an der Frontplatte (23) des Grundkörpers (2b) und dem Anschlagselement (7) weitestgehend ausfüllt.
5. Schließsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Trä­ ger (3) und der Reiter (4) über Verzahnungselemente (30, 40) miteinander im Ein­ griff stehen und daß die Teilung der Verzahnungselemente (30, 40) mit dem Abstand zwischen zwei benachbarten Codewerten übereinstimmt.
6. Schließsystem nach Anspruch 1 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Verzahnungselemente (30, 40) sägezahnförmig ausgebildet sind, wobei die flacheren Zahnflanken in Verschieberichtung (Einschubrichtung des Schlüssels) weisen.
7. Schließsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Feder-/Arretierungselement (6) verschiebbar ausgebildet ist, wobei als Federzun­ gen ausgebildete Federelemente (60) in Richtung des Trägers (3) drücken und Stützblöcke (61) in die entgegengesetzte Richtung abkraken, wobei die Stütz­ blöcke (61) in der nichtcodierten Null-Position in Ausnehmungen (610) des Grund­ körpers (2b) lagern, während sich die Stützblöcke (61) in der codierten Position auf der inneren Grundfläche (200b) des Grundkörpers (2b) abstützen.
8. Schließsystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe der Stützböcke (61) im wesentlichen dem freien Abstand zwischen der inneren Grundfläche (200b) und dem Träger (3) entspricht, so daß die Verzahnungen (30, 40) nicht mehr außer Eingriff treten können.
9. Schließsystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Feder-/Arretierungselement (6) einstückig, z. B. als Stanzblechteil oder Kunst­ stoffspritzteil ausgeführt ist.
10. Schließsystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zur Ver­ schiebung des Feder-/Arretierungselement (6) in seine Arretierungsposition ein Schubstift (62) vorgesehen ist, der die Frontplatte (23) des Grundkörpers (2b) durchragt und mit seinem inneren Ende an das Feder-/Arretierungselement (6) angreift.
11. Schließsystem nach Anspruch 7 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Schubstift (62) oder dergleichen einstückig am Feder-/Arretierungselement (6) angeformt ist.
12. Schließsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Feder-/Arretierungselement (6) in seiner Arretierungsposition verriegelbar aus­ gebildet ist.
13. Schließsystem nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Feder-/Arretierungselement (6) eine Rastfeder (600) aufweist, die in der Arre­ tierposition in eine Aussparung (22) des Grundkörpers (2b) einrastet.
14. Schließsystem nach Anspruch 1 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Feder-/Arretierungselement (6) und dem Träger (3) ein Gleitblech (9) oder dergleichen vorgesehen ist.
15. Schließsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Feder-/Arretierungselement (6) und der gegenüberliegenden inneren Grundflä­ che (200a) des Grundkörpers (2a) Distanzelemente (8) angeordnet sind, deren Höhe mindestens der Höhe des aus dem Träger (3) und dem Reiter (4) bestehenden Raste­ lements entspricht.
16. Schließsystem nach Anspruch 14 und 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Gleitelement (9) und die Distanzelemente (8) als einstückiges Bauteil ausge­ führt sind.
17. Schließsystem, insbesondere für Gebäudeausrüstungen, bestehend aus einem Schloßzylinder und einem von einer Seite in den Schloßzylinder einführba­ ren Schlüssel mit in Einführungsrichtung weisenden Stößeln, wobei ein Schließ­ kern in einem Gehäuse drehbar gelagert ist, der wenigstens ein gegen eine Feder­ kraft in Einführungsrichtung des Schlüssels verschiebbares Rastelement mit einer Rastausnehmung aufweist, in welcher die Rastnase eines Blockierelements beim Erreichen der codierten Position der Rastelemente eingreifen kann, dadurch gekennzeichnet, daß auf der anderen Seite (B) des Schloßzylinders ein Öffnungs-/Schließriegels (90) angeordnet ist, der bei Betätigung mit zugeordneten Anschlagsflächen (46b) der Rastelemente (3′, 4′) in Eingriff tritt, wobei der Abstand zwischen diesen Anschlagsflächen (46b) und den Rastausnehmungen (41) für die Rastnase (51) des Blockierelements (5) aller Rastelemente (3′, 4′) gleich groß ist, und daß sich in der Anschlagsposition des Öffnungs-/Schließriegels (90) die Rastausnehmungen (41) aller Rastelemente (3′, 4′) in Eingriffsposition bezüglich der Rastnase (51) befinden.
18. Schließsystem nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Öff­ nungs-/Schließriegel (90) fest im Zylinderschloß integriert ist, wobei das Schließsystem durch Ziehen des Öffnungs-/Schließriegels (90) in seine gehäuse­ seitige Anschlagsposition und anschließendes Drehen betätigt werden kann.
19. Schließsystem nach Anspruch 1 und 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Reiter (4) in Richtung der zweiten offenen Seite (B) einen Fortsatz (4a) aufweist, in dessen der Verzahnung (40) abgewandten Seite eine Ausnehmung (430) mit einer Anschlagsfläche (43a) für das Anschlagselement (7) sowie eine Ausneh­ mung (45) mit einer Anschlagsfläche (46b) für den Steg (95) des Öffnungs- /Schließriegels (90) angeordnet ist.
20. Schließsystem nach Anspruch 17 und 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (45) mindestens eine solche Breite aufweist, die der Summe aus der in dieser Ausnehmung (45) lagernden Breite des Steges (95) und des maximalen Verschiebeweges von Träger (3) und Reiter (4) zueinander entspricht, wobei der Steg (95) mit seiner Anschlagfläche (96a) in der nichtcodierten Null-Position im wesentlichen an der Anschlagfläche (46a) der Ausnehmung (45) anliegt.
21. Schließsystem nach wenigstens einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sämtliche Rastelemente bzw. Träger (3, 3′) und Reiter (4, 4′) eines Schließsystems einen identischen Aufbau besitzen.
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