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Die
Erfindung geht aus von einem Scheinwerfer für Fahrzeuge nach der Gattung
des Anspruchs 1.
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Aus
der
DE 35 33 117 A1 ist
ein Scheinwerfer bekannt, der eine Lichtquelle und einen Reflektor
aufweist, der von der Lichtquelle ausgesandtes Licht zur Bildung
einer vorgegebenen Lichtverteilung reflektiert. Diese Lichtverteilung
kann beispielsweise eine Nebellicht- oder Abblendlichtverteilung
sein, die zur Vermeidung einer Blendung des Gegenverkehrs eine obere
Helldunkelgrenze aufweisen, oder eine Fernlichtverteilung sein,
die keine Helldunkelgrenze aufweist. Der Reflektor ist starr ausgebildet,
so dass dieser nur eine Form aufweisen kann, durch die die Reflexion
von der Lichtquelle ausgesandten Lichts am Reflektor bestimmt ist.
Zwar weist die Lichtquelle bei diesem Scheinwerfer zwei Leuchtkörper auf,
die bezüglich
des Reflektors unterschiedlich angeordnet sind, so dass durch Umschalten
zwischen den beiden Leuchtkörpern
mit einem einzigen Reflektor unterschiedliche Lichtverteilungen
erzeugt werden können,
jedoch sind den dabei erzeugbaren Lichtverteilungen enge Grenzen
gesetzt. Eine Anpassung der vom Scheinwerfer erzeugten Lichtverteilung
an unterschiedliche Fahr- und/oder Witterungsbedingungen zur Sicherstellung
optimaler Sichtverhältnisse
für den
Fahrzeuglenker ist dadurch nicht ermöglicht. Bei der Verwendung
einer Lichtquelle mit nur einem Leuchtkörper ist eine solche Umschaltung
nicht möglich.
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Ein
Scheinwerfer der gattungsgemäßen Art kann
der
DE 40 10 830 A1 entnommen
werden. Dort ist ein Scheinwerfer mit einer Lichtquelle und einem Reflektor
beschrieben, der von der Lichtquelle ausgesandtes Licht zur Bildung
einer Basis-Lichtverteilung
reflektiert. In dem Reflektor sind Öffnungen vorgesehen, durch
die von der Lichtquelle ausgesandtes Licht zur Bildung einer von
der Basis-Lichtverteilung abweichenden zusätzlichen Lichtverteilung von einem
außerhalb
des Reflektors angeordneten Zusatzreflektor reflektiert wird. Bei
dem bekannten Scheinwerfer können
die Öffnungen
und damit die durch die Öffnungen
hindurchtretende und auf den Zusatzreflektor treffende Lichtmenge
nicht variiert werden. Eine Variation der von dem Scheinwerfer erzeugten
Lichtverteilung bestehend aus der Basis-Lichtverteilung und der
zusätzlichen
Lichtverteilung ist nicht möglich.
Der bekannte Scheinwerfer verfügt
zwar über
eine Abschirmvorrichtung; diese dient jedoch lediglich zur Erzeugung
einer Helldunkelgrenze der Basis-Lichtverteilung, indem ihre Oberkante
durch ein Objektiv auf der Fahrbahn vor dem Fahrzeug abgebildet
wird. Die Abschirmvorrichtung kann nicht zwischen verschiedenen
Stellungen umgeschaltet werden und dient auch nicht zur Variation
der auf den Zusatzreflektor treffenden Lichtmenge.
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Ausgehend
von diesem Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die
Aufgabe zugrunde, einen Scheinwerfer gemäß der Gattung des Anspruchs
1 dahingehend auszugestalten und weiterzubilden, dass der Scheinwerfer
unterschiedliche Lichtverteilungen erzeugen kann.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe wird ein Scheinwerfer mit den Merkmalen des Anspruchs
1 vorgeschlagen. Bei dem erfindungsgemäßen Scheinwerfer ist die mindestens
eine Abschirmvorrichtung zwischen einer ersten Stellung und einer
zweiten Stellung umschaltbar, wobei der Zusatzreflektor in der ersten
Stellung der Abschirmvorrichtung durch die Abschirmvorrichtung gegen
von der Lichtquelle ausgesandtes Licht abgeschirmt ist und in der
zweiten Stellung der Abschirmvorrichtung von der Lichtquelle ausgesandtes
Licht auf den Zusatzreflektor trifft und von diesem eine Reflexion
zur Bildung der zusätzlichen
Lichtverteilung erfährt.
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Vorteile der
Erfindung
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Der
erfindungsgemäße Scheinwerfer
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 hat den Vorteil, dass die durch
von dem Zusatzreflektor reflektiertes Licht gebildete zusätzliche
Lichtverteilung durch Betätigung der
Abschirmvorrichtung zu der durch von dem Reflektor reflektiertes
Licht gebildeten Basis-Lichtverteilung zugeschaltet, anders verteilt
oder entfernt werden kann. Damit kann auf einfache Weise erreicht werden,
dass vom Scheinwerfer insgesamt unterschiedliche Lichtverteilungen
gebildet werden, durch die die Sichtverhältnisse für den Fahrzeuglenker unter
verschiedenen Fahr- und/oder Witterungsbedingungen gezielt verbessert
werden können.
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In
den abhängigen
Ansprüchen
sind vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung
angegeben.
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Zeichnung
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Mehrere
Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden
Beschreibung näher
erläutert.
Es zeigen:
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1 einen Scheinwerfer für Fahrzeuge
in einem vertikalen Längsschnitt
gemäss
einem ersten Ausführungsbeispiel,
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2 einen Reflektor des Scheinwerfers von 1 in einem horizontalen
Längsschnitt
gemäss
einem zweiten Ausführungsbeispiel,
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3 den Reflektor von 2 gemäss einer Variante,
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4 den Reflektor des Scheinwerfers
von 1 in einem vertikalen
Längsschnitt
gemäss
einem dritten Ausführungsbeispiel,
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5 eine Variante des Reflektors
von 4 und
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6 einen vor dem Scheinwerfer
angeordneten Messschirm mit auf diesem durch den Scheinwerfer beleuchteten
Bereichen.
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Beschreibung
der Ausführungsbeispiele
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Ein
in 1 dargestellter Scheinwerfer
für Fahrzeuge,
insbesondere Kraftfahrzeuge, weist einen Reflektor 10 auf,
in den eine Lichtquelle 12 eingesetzt ist, die eine Glühlampe oder
Gasentladungslampe sein kann. Der Reflektor 10 ist in einem
Gehäuse 14 verstellbar
angeordnet, dessen Lichtaustrittsöffnung mit einer lichtdurchlässigen Abdeckscheibe 16 verschlossen
ist. Die Abdeckscheibe 16 kann glatt ausgebildet sein oder
mit optisch wirksamen Elementen versehen sein, durch die vom Reflektor 10 reflektiertes
Licht beeinflusst, das heißt
abgelenkt und/oder gestreut wird. Die Form des Reflektors 10 ist
so bestimmt, dass dieser von der Lichtquelle 12 ausgesandtes
Licht zur Bildung einer vorgegebenen Basis-Lichtverteilung reflektiert.
Gegebenenfalls wird das vom Reflektor 10 reflektierte Licht noch
durch die optisch wirksamen Elemente der Abdeckscheibe 16 beeinflusst.
Die Basis-Lichtverteilung kann beispielsweise eine Abblendlichtverteilung sein,
die nach oben durch eine Helldunkelgrenze begrenzt ist.
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Im
in Richtung 20 der vom Reflektor 10 reflektierten
Lichtstrahlen (Lichtaustrittsrichtung) vorderen oberen Randbereich
weist der Reflektor 10 ein bewegliches Reflektorteil 23 auf.
Beim dargestellten Ausführungsbeispiele
ist das Reflektorteil 23 in Lichtaustrittsrichtung 20 gesehen
vor dem Rand des Reflektors 10 angeordnet und um eine etwa
horizontal verlaufende Achse 25 schwenkbar, wobei die Achse 25 des
Reflektorteils 23 an dessen zum Reflektorscheitel hin weisenden
hinteren Randbereich angeordnet ist. Am Reflektorteil 23 greift
an dessen Außenseite,
das heißt
dessen der Lichtquelle 12 abgewandter Seite, ein Stellelement 29 exzentrisch
zur Schwenkachse 25 an, durch das eine Schwenkbewegung
des Reflektorteils 23 bewirkt werden kann. Das Stellelement 29 kann
beliebig betätigt
werden, beispielsweise hydraulisch, pneumatisch oder elektrisch,
und wird durch eine Steuereinrichtung 32 aktiviert. Die
Steuereinrichtung 32 wiederum ist mit einem Schaltelement 34 verbunden,
das vom Fahrzeuglenker betätigbar
ist. Der Fahrzeuglenker kann somit willkürlich durch Betätigung des
Schaltelements 34 eine Schwenkbewegung des Reflektorteils 23 bewirken.
Die Steuerung des Stellelements 29 kann aber auch durch
wenigstens eine die jeweilige Verkehrssituation erfassende Sensoreinrichtung 33 mit
anschließender
Auswerteeinrichtung 35 automatisch betätigt werden. Der Auswerteschaltung 35 können noch
weitere Informationen, beispielsweise über die Fahrgeschwindigkeit
des Fahrzeugs zugeführt
werden, die bei der Ansteuerung des Stellelements 29 berücksichtigt
werden. Von der Sensoreinrichtung 33 werden als Verkehrssituation
insbesondere der Fahrbahnverlauf, die Sichtbedingungen und die Fahrbahnbeschaffenheit
sowie gegebenenfalls noch weitere Bedingungen registriert. Das Reflektorteil 23 kann
einstückig
mit dem Reflektor 10 verbunden sein, beispielsweise über flexible
Stege, wobei der Reflektor 10 und das Reflektorteil 23 in
diesem Fall aus einem elastisch verformbaren Werkstoff bestehen,
beispielsweise aus Blech. Es ist auch möglich, das Reflektorteil 23 als
separates Teil auszuführen,
das über
Gelenke oder Scharniere am Reflektor 10 gelagert ist. In
diesem Fall können
der Reflektor 10 und das Reflektorteil 23 aus
beliebigen allgemein für
Reflektoren geeigneten Werkstoffen, beispielsweise aus Blech oder
Kunststoff bestehen. In einer in 1 mit
durchgezogenen Linien dargestellten Grundstellung ist das Reflektorteil 23 so
angeordnet, dass es der Kontur des Reflektors 10 folgt,
also einen Teil der Reflexionsfläche
des Reflektors 10 bilden. Der Übergang zwischen dem Reflektor 10 und
dem Reflektorteil 23 ist dabei vorzugsweise kontinuierlich, also
ohne Stufe oder Knick. In dieser Grundstellung vom Reflektorteil 23 reflektiertes
Licht trägt
zur Bildung der Basis-Lichtverteilung
bei und kann gegebenenfalls durch optisch wirksame Elemente der
Abdeckscheibe 16 noch beeinflusst werden.
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Durch
das Stellelement 29 ist das Reflektorteil 23 mit
seinem freien Randbereich nach außen in eine in 1 mit gestrichelten Linien eingezeichnete zweite
Stellung schwenkbar, in der durch das Reflektorteil 23 eine Öffnung 36 freigegeben
wird, durch die von der Lichtquelle 12 ausgesandtes Licht
hindurchtreten kann. Außerhalb
des Reflektors 10 ist in einem Bereich, in den durch die Öffnung 36 Licht
gelangen kann, ein Zusatzreflektor 38 angeordnet. In dieser zweiten
Stellung des Reflektorteils 23 gelangt von der Lichtquelle 12 ausgesandtes
Licht durch die Öffnung 36 hindurch
zum Zusatzreflektor 38 und wird von diesem reflektiert.
Der Zusatzreflektor 38 kann als separates Teil ausgebildet
sein, das mit dem Reflektor 10 verbunden ist, oder einstückig mit
dem Reflektor 10 ausgebildet sein. Der Zusatzreflektor 38 ist so
ausgebildet, dass das durch diesen reflektierte Licht eine zusätzliche,
von der durch das vom Reflektor 10 reflektierte Licht gebildeten
Basis- Lichtverteilung
abweichende Lichtverteilung bildet. Das vom Zusatzreflektor 38 reflektierte
Licht kann gegebenenfalls noch durch optisch wirksame Elemente der
Abdeckscheibe 16 beeinflusst werden. Das Reflektorteil 23 bildet
eine Abschirmvorrichtung, durch die in deren Grundstellung der Zusatzreflektor 38 gegen
von der Lichtquelle 12 ausgesandtes Licht abgeschirmt wird
und die in ihrer zweiten ausgeschwenkten Stellung von der Lichtquelle 12 ausgesandtes
Licht zum Zusatzreflektor 38 gelangen lassen.
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Es
ist auch möglich,
anstelle des Reflektorteils 23 ein nicht reflektierendes,
lichtundurchlässiges Teil
vorzusehen, durch das in einer Stellung der Zusatzreflektor 38 gegen
von der Lichtquelle 12 ausgesandtes Licht abgeschirmt wird
und durch das in dessen ausgeschwenkter Stellung die Öffnung 36 freigegeben
wird, so dass von der Lichtquelle 12 ausgesandtes Licht
auf den Zusatzreflektor 38 treffen kann. Das die Abschirmvorrichtung
bildenden Reflektorteil 23 oder nicht reflektierende Teil
kann anstelle der vorstehend erläuterten
Schwenkbewegung auch auf andere Weise zur Verschließung Freigabe
der Öffnung 36 bewegbar
sein. Schließlich
können
in anderen Bereichen des Reflektors 10 zusätzliche
wie vorstehend beschrieben ausgebildete Abschirmvorrichtungen vorgesehen
werden, denen dann jeweils ein Zusatzreflektor zugeordnet ist. Die
Abschirmvorrichtung kann dabei insbesondere auch in seitlichen Randbereichen
des Reflektors 10 angeordnet sein und auch mehrere bewegliche
Teile umfassen.
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In 6 ist ein Messschirm 40 dargestellt, der
mit Abstand vor dem Scheinwerfer angeordnet ist und der von dem
aus dem Scheinwerfer austretenden Lichtbündel beleuchtet wird. Der Messschirm 40 repräsentiert
die Projektion einer vor dem Fahrzeug angeordneten Fahrbahn, die
bei realem Einsatz des Fahrzeugs entsprechend beleuchtet würde. Die
horizontale Mittelebene des Messschirms 40 ist mit HH bezeichnet
und die vertikale Mittelebene mit VV. Beim ersten Ausführungsbeispiel wird
durch das vom Reflektor 10 und das vom in seiner Grundstellung
angeordneten Reflektorteil 23 reflektierte Licht, gegebenenfalls
nach Beeinflussung durch optisch wirksame Elemente der Abdeckscheibe 16,
eine Abblendlichtverteilung als Basis-Lichtverteilung gebildet.
Diese Abblendlichtverteilung beleuchtet den Messschirm 40 in
einem mit 42 bezeichneten Bereich. Der Bereich 42 ist
nach oben durch eine Helldunkelgrenze begrenzt, die auf der Gegenverkehrsseite,
in 6 links, einen horizontalen
Abschnitt 44 und auf der eigenen Verkehrsseite, in 6 rechts, einen zum Außenrand
des Messschirms 40 hin ansteigenden Abschnitt 45 aufweist.
Bei zur Freigabe der Öffnung 36 ausgeschwenktem
Reflektorteil 23 wird durch vom Zusatzreflektor 38 reflektiertes
Licht eine zusätzliche, von
der den Bereich 42 beleuchtenden Basis-Lichtverteilung
abweichende Lichtverteilung gebildet, die den Messschirm 40 in
anderen Bereichen beleuchtet. Beispielsweise ist es möglich, dass
die vom Zusatzreflektor 38 gebildete zusätzliche
Lichtverteilung den Messschirm 40 in in vertikaler Richtung
anders angeordneten Bereichen beleuchtet als die Basis-Lichtverteilung.
Es besteht dabei die Möglichkeit
durch die zusätzliche
Lichtverteilung den Messschirm 40 in einem unteren Bereich 48 zu
beleuchten, der dem Nahbereich einer vor dem Fahrzeug angeordneten Fahrbahn
entspricht. Ebenso ist es möglich,
dass durch die vom Zusatzreflektor 38 gebildete zusätzliche
Lichtverteilung der Messschirm 40 in einem oberen, jedoch
noch unterhalb der Helldunkelgrenze 44, 45 angeordneten
Bereich 50 beleuchtet, der dem Fernbereich einer vor dem
Fahrzeug angeordneten Fahrbahn entspricht. Es ist ebenfalls möglich vorzusehen,
dass durch die vom Zusatzreflektor 38 gebildete zusätzliche
Lichtverteilung auf dem Messschirm 40 ein Bereich 52 oberhalb
der Helldunkelgrenze 44, 45 beleuchtet wird, der
dem weiter entfernten Fernbereich einer vor dem Fahrzeug angeordneten
Fahrbahn entspricht. In diesem Fall wird vom Scheinwerfer insgesamt,
das heißt
durch gleichzeitige Bildung der Basis-Lichtverteilung durch den
Reflektor 10 und der zusätzlichen Lichtverteilung durch
den Zusatzreflektor 38, eine Fernlichtverteilung gebildet,
durch die sowohl der Nahbereich als auch der Fernbereich vor dem
Fahrzeug beleuchtet werden. Schließlich ist es auch möglich, durch
die vom Zusatzreflektor 38 gebildete zusätzliche
Lichtverteilung den Messschirm 40 in einem linken 54 oder
rechten 56 seitlichen Bereich oder in beiden seitlichen
Bereichen 54, 56 zu beleuchten. Eine Beleuchtung
nur eines seitlichen Bereichs 54, 56 des Messschirms 40 kann
bei Kurvenfahrt des Fahrzeugs vorteilhaft sein, während eine Beleuchtung
beider seitlichen Bereiche 54, 56 des Messschirms 40 bei
Nebel oder infolge starken Niederschlags beeinträchtigten Sichtbedingungen vorteilhaft
ist.
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In 2 ist ein zweites Ausführungsbeispiel des
Scheinwerfers dargestellt, bei dem der Grundaufbau des Scheinwerfers
gleich ist wie beim ersten Ausführungsbeispiel,
so dass nachfolgend nur die davon abweichenden Merkmale beschrieben
werden. Der Reflektor 110 weist in dessen seitlichem vorderen
Randbereich eine Abschirmvorrichtung 160 auf, die feststehend
angeordnet ist. Der Reflektor 110 ist im Bereich der Abschirmvorrichtung 160 mit
einer Öffnung 136 versehen,
nach der in Richtung der von der Lichtquelle 12 ausgesandten
Lichtstrahlen gesehen ein Zusatzreflektor 138 angeordnet
ist, der wie beim ersten Ausführungsbeispiel
beschrieben ausgebildet ist. Die Abschirmvorrichtung 160 besteht
aus einem Material, das zwischen einer ersten Stellung bzw. einem
ersten Zustand, in dem es zumindest im wesentlichen lichtundurchlässig ist,
und einer zweiten Stellung bzw. einem zweiten Zustand, in dem es zumindest
teilweise lichtdurchlässig
ist, umschaltbar ist. Diese Eigenschaft weisen beispielsweise elektrochrome
Materialien auf, bei denen die Umschaltung zwischen den beiden Zuständen unter
dem Einfluss einer elektrischen Spannung erfolgt, die an das Material
angelegt wird. Die Abschirmvorrichtung 160 ist über ein
Schaltelement 134 mit einer elektrischen Spannungsquelle 132 verbindbar,
wobei das Schaltelement 134 vom Fahrzeuglenker willkürlich betätigbar ist
oder wie beim ersten Ausführungsbeispiel durch
eine mit einer Sensoreinrichtung verbundene. Auswerteeinrichtung
betätigt
wird. Befindet sich die Abschirmvorrichtung 160 in ihrem
ersten, lichtundurchlässigen
Zustand, so wird durch diese der Zusatzreflektor 138 gegen
von der Lichtquelle 12 ausgesandtes Licht abgeschirmt.
Die in diesem Fall insgesamt vom Scheinwerfer gebildete Lichtverteilung ist
somit nur die durch das vom Reflektor 10 reflektierte Licht
gebildete Basis-Lichtverteilung,
die beispielsweise die den Messschirm 40 gemäss 5 im Bereich 42 beleuchtende
Abblendlichtverteilung ist. Befindet sich die Abschirmvorrichtung 160 in
ihrem zweiten, lichtdurchlässigen
Zustand, so kann durch diese von der Lichtquelle 12 ausgesandtes
Licht hindurchtreten und durch die Öffnung 136 auf den
Zusatzreflektor 138 treffen. Der Zusatzreflektor 138 ist so
ausgebildet, dass dieser das auf ihn treffende Licht zur Bildung
einer zusätzlichen,
von der Basis-Lichtverteilung abweichenden Lichtverteilung reflektiert.
Wie beim ersten Ausführungsbeispiel
kann durch die durch das vom Zusatzreflektor 138 reflektierte
Licht gebildete zusätzliche
Lichtverteilung der Messschirm 40 gemäss 5 in einem oder beiden seitlichen Bereichen 54, 56,
im Nahbereich 48, im Vorfeld 50 oder im Fernbereich 52 beleuchtet
werden.
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Die
Abschirmvorrichtung 160 kann vorteilhafterweise in ihrem
ersten, lichtundurchlässigen
Zustand, reflektierend sein. In diesem Fall ist die Form der Abschirmvorrichtung 160 so
bestimmt, dass diese in ihrem reflektierenden Zustand von der Lichtquelle 12 ausgesandtes
Licht zur Bildung einer Lichtverteilung reflektiert. Diese durch
das von der Abschirmvorrichtung 160 reflektierte Licht
gebildete Lichtverteilung kann zur Bildung der Basis-Lichtverteilung
beitragen.
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Bei
einer in 3 dargestellten
Variante besteht die Abschirmvorrichtung 260 aus einem
lichtdurchlässigen
Träger 262,
beispielsweise aus Glas oder Kunststoff, der mit einer Beschichtung 264 aus einem
Material versehen ist, das zwischen einer ersten Stellung bzw. einem
ersten Zustand, in dem es im wesentlichen lichtundurchlässig ist,
und einer zweiten Stellung bzw. ein zweiten Zustand, in dem es zumindest
teilweise lichtdurchlässig
ist, umschaltbar ist. Im lichtundurchlässigen Zustand der Beschichtung 264 wird
der Zusatzreflektor 238 gegen von der Lichtquelle 12 ausgesandtes
Licht abgeschirmt während im
lichtdurchlässigen
Zustand der Beschichtung 264 von der Lichtquelle 12 ausgesandtes
Licht auf den Zusatzreflektor 238 trifft.
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In 4 ist ein drittes Ausführungsbeispiel dargestellt,
bei dem die Abschirmvorrichtung 360, 370 im wesentlichen
wie bei der vorstehend zu 3 beschriebenen
Variante ausgebildet ist. Beim dritten Ausführungsbeispiel sind jedoch
mehrere, beispielsweise zwei Abschirmvorrichtungen 360, 370 vorgesehen,
die in Richtung der von der Lichtquelle 12 ausgesandten
Lichtstrahlen nacheinander angeordnet sind. Jede Abschirmvorrichtung 360, 370 besteht aus
einem lichtdurchlässigen
Träger 362 bzw. 372 und
einer auf diesem aufgebrachten Beschichtung 364 bzw. 374,
die zwischen einem ersten Zustand, in dem sie im wesentlichen lichtundurchlässig und
reflektierend sind, und einem zweiten Zustand, in dem sie zumindest
teilweise lichtdurchlässig
sind, umschaltbar sind. In Richtung der von der Lichtquelle 12 ausgesandten
Lichtstrahlen nach der zweiten Abschirmvorrichtung 370 ist
ein Zusatzreflektor 338 angeordnet. Die zweite Abschirmvorrichtung 370 stellt in
ihrem lichtundurchlässigen
und reflektierenden Zustand bezüglich
der ersten Abschirmvorrichtung 360 ebenfalls einen Zusatzreflektor
dar. Die Beschichtungen 364, 374 sind jeweils über ein
Schaltelement 334 mit einer Spannungsquelle 332 verbindbar
und dadurch unabhängig
voneinander zwischen ihren beiden Zuständen umschaltbar. In einer
ersten Stellung ist die Beschichtung 364 der ersten Abschirmvorrichtung 360 in
ihrem lichtundurchlässigen
und reflektierenden Zustand, so dass von der Lichtquelle 12 ausgesandtes
Licht an dieser reflektiert wird. Das von der Beschichtung 364 reflektierte
Licht kann zur Bildung der Basis-Lichtverteilung beitragen oder
eine von dieser abweichende Lichtverteilung bilden. Der Zustand
der Beschichtung 374 der zweiten, nachgeordneten Abschirmvorrichtung 370 ist
in diesem Fall ohne Einfluss, da kein Licht auf diese trifft. In
einer zweiten Stellung ist die Beschichtung 364 der ersten Abschirmvorrichtung 360 in
ihrem lichtdurchlässigen Zustand,
so dass durch diese von der Lichtquelle 12 ausgesandtes
Licht hindurchtreten kann und auf die zweite Abschirmvorrichtung 370 trifft.
Die Beschichtung 374 der zweiten Abschirmvorrichtung 370 befindet
sich in ihrem lichtundurchlässigen
und reflektierenden Zustand, so dass sie das auf sie treffende Licht
reflektiert. Durch das von der Beschichtung 374 der zweiten
Abschirmvorrichtung 370 reflektierte Licht wird eine zusätzliche,
von der Basis-Lichtverteilung
und von der durch das von der Beschichtung 364 der ersten
Abschirmvorrichtung 360 in ihrem reflektierenden Zustand
reflektierte Licht gebildeten Lichtverteilung abweichende Lichtverteilung
gebildet. Die durch das von der Beschichtung 374 der zweiten Abschirmvorrichtung 370 reflektierte
Licht gebildete Lichtverteilung kann den Messschirm 40 gemäss 5 in einem oder beiden seitlichen
Bereichen 54, 56, im Nahbereich 48, im
Vorfeld 50 oder im Fernbereich 52 beleuchten.
In einer dritten Stellung befinden sich die Beschichtungen 364, 374 beider
Abschirmvorrichtungen 360, 370 in ihrem lichtdurchlässigen Zustand,
so dass durch diese von der Lichtquelle 12 ausgesandtes
Licht auf den Zusatzreflektor 338 treffen kann und von
diesem reflektiert wird. Das vom Zusatzreflektor 338 in
dieser Stellung reflektierte Licht bildet eine zusätzliche
Lichtverteilung, die von der Lichtverteilung abweicht, die durch
das von den Beschichtungen 364, 374 der ersten
und zweiten Abschirmvorrichtungen 360, 370 bzw.
durch den Reflektor 310 reflektierte Licht gebildet werden.
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In 5 ist eine Variante des
Scheinwerfers gemäss
dem dritten Ausführungsbeispiel
dargestellt, bei der die Beschichtung 474 der zweiten Abschirmvorrichtung
auf einem Teilbereich 438 des Reflektors 410 als
Träger
aufgebracht ist. Die Beschichtung 464 der der zweiten Abschirmvorrichtung
vorgeschalteten ersten Abschirmvorrichtung ist auf die Beschichtung 474 der
zweiten Abschirmvorrichtung aufgebracht, wobei die beiden Beschichtungen 464, 474 jedoch
nicht elektrisch leitend miteinander verbunden sind, so dass sie
unabhängig
voneinander über Schaltelemente 434 mit
einer Spannungsquelle 432 verbunden bzw. von dieser getrennt
werden können und
somit zwischen ihren beiden Zuständen
umgeschaltet werden können.
Die Grenzflächen
der Beschichtungen, durch die in deren reflektierendem Zustand Licht
reflektiert wird, können
dabei unterschiedliche Formen, insbesondere Krümmungen aufweisen, so dass
diese Licht unterschiedlich reflektieren das von diesen reflektierte
Licht unterschiedliche Lichtverteilungen bildet. Diese Grenzflächen der
Beschichtungen 464, 474 können jedoch auch zueinander
parallel verlaufen, wobei diese auch in diesem Fall wegen ihrer
unterschiedlichen Anordnung in Bezug auf die Lichtquelle 12 Licht
unterschiedlich reflektieren und das von diesen reflektierte Licht
unterschiedliche Lichtverteilungen bildet. Durch das an den Grenzflächen der
Beschichtungen 464, 474 reflektierte Licht gebildete
zusätzliche
Lichtverteilungen können
den Messschirm 40 gemäss 6 in einem der zu den vorstehend
erläuterten
Ausführungsbeispielen
angegebenen Bereiche beleuchten. Befinden sich beide Beschichtungen 464, 474 in
ihrem lichtdurchlässigen
Zustand, so bildet der Reflektorteilbereich 438 einen Zusatzreflektor.
Befindet sich nur die erste Beschichtung 464 in ihrem lichtdurchlässigen Zustand,
die zweite Beschichtung 474 sich jedoch in ihrem reflektierenden
Zustand, so bildet die zweite Beschichtung 474 einen Zusatzreflektor.