DE4409500A1 - Verfahren zur Klimatisierung von Schaltschränken o. dgl. - Google Patents
Verfahren zur Klimatisierung von Schaltschränken o. dgl.Info
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Klimatisierung eines Schaltschrankes oder dgl.,
bei dem mit mindestens einem Klimagerät ein Luftstrom klimatisiert und dem Innenraum
des Schaltschrankes zugeleitet wird.
Ein derartiges Verfahren ist aus der DE 41 35 894 C1 bekannt. In dieser Druckschrift ist
ein Schaltschrank mit einer Kühleinheit beschrieben. Die Kühleinheit weist einen Lüfter
und einen Wärmetauscher auf.
Wenn im Innenraum des Schaltschrankes die Temperatur einen maximal zulässigen Wert
überschreitet, wird das Klimagerät aktiviert. Der Lüfter saugt dann über eine
Ansaugöffnung Luft aus dem Innenraum des Schaltschrankes und führt diese dem
Wärmetauscher zu. Der Wärmetauscher erniedrigt das Temperaturniveau des
Luftstromes. Der so klimatisierte Luftstrom wird dann wieder in den Innenraum des
Schaltschrankes eingeblasen. Unterschreitet die Temperatur im Innenraum des
Schaltschrankes einen bestimmten Schwellenwert, so schaltet das Klimagerät ab. Die
von elektrischen Einbauten in einem Schaltschrank in Form von Wärme abgegebene
Verlustleistung ist nicht konstant hinsichtlich des Zeitverlaufes, so daß das Klimagerät
zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit eines Schaltschrankes auf die
Leistungsspitzen, bei denen die höchste Verlustleistung auftritt, ausgelegt sein müssen.
Dies ist jedoch hinsichtlich des Kosten- und Materialaufwandes nachteilig, da
leistungsstarke Klimageräte eingesetzt werden müssen.
Bei einem Stromausfall werden die elektrischen Einbauten im Schaltschrank teilweise
mittels einer Notstromversorgung in Betrieb gehalten. Ein Betrieb des Klimagerätes in
diesem Betriebszustand ist nicht vorgesehen, da der Energieaufwand hierfür erheblich
ist. Hierbei besteht die Gefahr, wenn die Stromhauptversorgung nicht schnellstmöglich
wieder zugänglich ist, daß sich die Einbauten infolge von Erwärmung selbst zerstören.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren bzw. einen Schaltschrank der eingangs
erwähnten Art zu schaffen, bei dem Leistungsspitzen mit hoher Wärmeentwicklung mit
geringem Aufwand sicher abgefahren werden können und bei dem bei Stromausfall für
eine ausreichende Kühlung im Notbetrieb gesorgt ist.
Die Aufgabe der Erfindung wird mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst.
Erfindungsgemäß ist also vorgesehen, daß von dem Klimagerät ein
Klimagerät-Wärmestrom einer Wärmer-Speichervorrichtung zugeleitet wird. Hierdurch
wird ein Wärme-Reservoir geschaffen. Bei einem Stromausfall kann dieses
Wärme-Reservoir dazu genutzt werden, den Innenraum des Schaltschrankes oder dgl.
auf Betriebstemperatur zu halten. Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, daß
mittels Lüftern ein Luftstrom durch die Wärme-Speichervorrichtung gleitet, hierin
klimatisiert und dem Innenraum des Schaltschrankes zugeführt wird. Die Lüfter
benötigen einen geringen Energiebedarf und können von der Notstromversorgung
gespeist werden.
Abhängig von dem Einsatzfall eines Schaltschrankes ist entweder eine Erwärmung oder
eine Abkühlung des Innenraumes gefordert. Auf den Einsatzfall angepaßt muß also die
Wärme-Speichervorrichtung mit dem Klimagerät gegenüber der Umgebung auf ein
erniedrigtes oder ein erhöhtes Temperaturniveau gebracht werden.
Mit der Ausbildung einer Wärme-Speichervorrichtung können Klimageräte geringerer
Leistung verwendet werden, als dies bei Klimatisierungsverfahren ohne
Wärme-Speichervorrichtung möglich ist. Dadurch, daß mit der
Wärme-Speichervorrichtung eine zusätzliche Energiequelle geschaffen ist, können
Leistungsspitzen mit beispielsweise hoher Wärmeentwicklung im Schaltschrank mit
geringerem Energieaufwand abgefahren werden. Beim Auftreten einer Leistungsspitze
wird der Wärme-Speichervorrichtung ein bestimmter Energiebetrag entzogen. Dies kann
beispielsweise durch den Durchsatz eines erhöhten Luftmassenstromes erfolgen.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der zu
klimatisierende Luftstrom durch das Klimagerät geleitet und mit dem Klimagerät-
Wärmestrom erwärmt bzw. abkühlt wird, daß der so erwärmte bzw. abgekühlte
Luftstrom der Wärme-Speichervorrichtung zugeführt wird, daß die
Wärmespeicherkapazität der Wärme-Speichervorrichtung mit dem Luftstrom auf ein
vorgebbares Niveau gebracht wird und daß nach dem Abschalten des Klimagerätes der
zu klimatisierende Luftstrom an der Wärme-Speichervorrichtung klimatisiert und dem
Innenraum des Schaltschrankes zugeführt wird.
Die Wärmeübertragung zwischen dem Klimagerät und der Wärmespeichervorrichtung
erfolgt somit über den zu klimatisierenden Luftstrom. Nach dem Abschalten des
Klimagerätes, beispielsweise infolge eines Stromausfalles kann mittels Lüftern der
Luftstrom durch die Wärmespeichervorrichtung geführt werden. Hierbei nimmt der
Luftstrom von der Wärmespeichervorrichtung Energie auf.
Sind in den Innenraum des Schaltschrankes feuchtigkeitsempfindliche elektrische
Einbauten untergebracht, so ist nach einer vorteilhaften Ausgestaltung vorgesehen, daß
der Luftstrom vor dem Eintritt in den Innenraum des Schaltschrankes getrocknet wird.
Eine optimale Durchlüftung des Innenraumes des Schaltschrankes wird dadurch erreicht,
daß dem Innenraum des Schaltschrankes im oberen Bereich Luft mit dem Klimagerät
entnommen und der Umgebung oder der Wärme-Speichervorrichtung zugeleitet wird und
daß dem Innenraum des Schaltschrankes der klimatisierte Luftstrom in seinem unteren
Bereich zugeleitet wird. Somit ist im Innenraum des Schaltschrankes eine zirkulierende
Luftbewegung erreicht.
Ein erfindungsgemäßer Schaltschrank oder dgl. mit einem Klimagerät, in dem ein
Luftstrom klimatisierbar und dem Innenraum des Schaltschrankes über Lüftungskanäle
zuführbar ist, ist dadurch gekennzeichnet, daß das Klimagerät eine
Wärmespeichervorrichtung aufweist, die mit dem Klimagerät erwärmbar bzw. abkühlbar
ist und daß die Wärmespeichervorrichtung Speicherelemente aufweist, zwischen denen
die Lüftungskanäle verlaufen. Die Speicherelemente sind dabei günstigerweise so
ausgelegt, daß sie eine hohe Speicherkapazität aufweisen und gleichzeitig eine große
Angriffsfläche für die vorbeistreichende Luft bereitstellen.
Zur Reduzierung des Energiebedarfes ist vorgesehen, daß die
Wärme-Speichervorrichtung gegenüber der Umwelt und dem Schaltschrank
wärmeisoliert ist. Die Wärmespeichervorrichtung weist lediglich eine Verbindung zu dem
Klimagerät auf, von dem ihr ein Wärmestrom zugeführt wird und stellt Eintrittsöffnungen
bzw. Austrittsöffnungen bereit, die eine Ein- bzw. Ausleitung des Luftstromes
ermöglichen.
Ein erfindungsgemäßer Schaltschrank ist dadurch gekennzeichnet, daß das Klimagerät
einen Lüfter und einen Wärmetauscher aufweist, daß der Lüfter über eine
Einsaugöffnung des Klimagerätes Luft aus dem Innenraum des Schaltschrankes absaugt
und dem Wärmetauscher zuführt und daß die an dem Wärmetauscher klimatisierte Luft
über eine Lufteintrittsöffnung der Wärme-Speichervorrichtung zugeführt ist. Der
Wärmetauscher kann hierbei beispielsweise nach dem Prinzip eines Kühlgerätes aus
einem Verdampfer und einem Kondensator gebildet sein, durch die ein Kühlmittel
gepumpt wird. Zur optimalen Zirkulation des Luftstromes ist vorteilhafterweise
vorgesehen, daß der Lüfter über die Einsaugöffnung Luft aus dem Dachbereich des
Schaltschrankes absaugt und daß der in der Wärmespeichervorrichtung klimatisierte
Luftstrom dem Innenraum des Schaltschrankes im Bodenbereich wieder zugeführt wird.
Hierdurch wird eine optimale Durchlüftung des Innenraumes des Schaltschrankes
erreicht.
Ist es vorgesehen, daß von dem der Wärmespeichervorrichtung zugeführten Luftstrom
ein Teilluftstrom mittels einer Steuereinheit abtrennbar und dem Innenraum des
Schaltschrankes zuleitbar ist, dann dient der von dem Klimagerät bereitgestellte,
klimatisierte Teilluftstrom zur Temperierung des Innenraumes des Schaltschrankes. Der
der Wärmespeichervorrichtung zugeführte Luftstrom wird dann dazu verwendet, der
Wärme-Speichervorrichtung Wärme zuzuführen bzw. dieser Wärme zu entziehen.
Im Bedarfsfall kann die in der Wärme-Speichervorrichtung gespeicherte Energie zur
Klimatisierung des Schaltschrankes genutzt werden. Es ist aber auch möglich, den
gesamten Luftstrom dann durch die Wärme-Speichervorrichtung zu leiten, wenn diese
ein vorgegebenes Temperaturniveau erreicht hat. Der Luftstrom wird dann aus der
Wärme-Speichervorrichtung dem Innenraum des Schaltschrankes zugeleitet. Diese
Ausgestaltung ist vor allem im Startbetrieb von Vorteil. Solange die
Wärme-Speichervorrichtung noch nicht genügend Wärmeenergie gespeichert hat, erfolgt
die Klimatisierung des Innenraumes des Schaltschrankes mittels des Teilluftstromes.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Wärme-Speichervorrichtung sieht vor, daß die
Speicherelemente plattenförmig ausgebildet und zueinander beabstandet angeordnet
sind. Mit der plattenförmigen Ausbildung der Speicherelemente wird eine große
Oberfläche geschaffen, an der der Luftstrom vorbeistreichen kann. Zwischen den
zueinander beabstandeten Speicherelementen sind die Lüftungskanäle gebildet.
Die Speicherelemente können vorteilhafterweise aus Beton oder Metall oder einem
anderen Material mit hoher Wärme-Speicherkapazität gebildet sein.
Es ist auch denkbar, daß die Speicherelemente der Wärme-Speichervorrichtung als
Hohlkammerteile ausgebildet sind, die mit Speichermedien mit hoher Wärmekapazität
gefüllt bzw. befüllbar sind.
Als Speichermedien eignen sich insbesondere solche Stoffe, die bei einer bestimmten
Temperatur einen Aggregatzustandswechsel unter Zu- bzw. Abfuhr von größeren
Wärmemengen vollziehen. Als Beispiel für ein solches Speichermedium kann
beispielsweise Wasser genannt werden. Es ist aber auch möglich, Salze zu verwenden,
die beispielsweise im Bereich etwa der Raumtemperatur ihren Schmelzpunkt haben.
Dies wird beispielsweise durch eine Litium-Brom-Salzmischung erreicht.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von den in den Zeichnungen dargestellten
Beispielen näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Schemadarstellung mit einem Klimagerät, einer
Wärme-Speichervorrichtung und einem Schaltschrank,
Fig. 2 eine Wärme-Speichervorrichtung mit zwei daran geschlossenen
Klimageräten, teilweise im Schnitt und in der Vorderansicht,
Fig. 3 die Darstellung nach Fig. 2 in Seitenansicht,
Fig. 4 die Darstellung nach Fig. 2 in Draufsicht und
Fig. 5 eine Anbausituation eines Klimagerätes und einer
Wärme-Speichervorrichtung an einem Schaltschrank in Seitenansicht.
In Fig. 1 ist in schematischer Darstellung ein Klimagerät 20, eine
Wärme-Speichervorrichtung 30 und ein Schaltschrank 10 dargestellt. In dem Klimagerät
20 wird unter Zugabe von technischer Arbeit Wt ein Klimagerät-Wärmestrom Qkab
erzeugt. Dieser Klimagerät-Wärmestrom Qkab kann gegenüber der Umgebung ein
erhöhtes bzw. ein erniedrigtes Temperaturniveau aufweisen. Der Klimagerät-
Wärmestrom Qab wird der Wärme-Speichervorrichtung 30 zugeleitet. Im Idealfall ist der
der Wärme-Speichervorrichtung zugeleitete Speicher-Wärmestrom Qszu gleich dem
Klimagerät-Wärmestrom Qkab. Infolge von Leitungsverlusten ist jedoch mit einer
Veränderung des Energieniveaus zu rechnen. Diese Veränderung kann durch optimierte
Isolierung geringgehalten werden. Die Wärme-Speichervorrichtung 30 wird von einem
Luftstrom durchsetzt. Dieser Luftstrom entzieht der Wärme-Speichervorrichtung 30
Energie. Diese entzogene Energie wird in Form eines Wärmestromes Qsab aus der
Wärme-Speichervorrichtung 30 abtransportiert und dem Schaltschrank 10 zugeleitet.
Unter Berücksichtigung der Verlustleistung erreicht den Schaltschrank 10 von diesem
Wärmestrom Qsab nur der Schaltschrankwärmestrom Qsch. Der den Schaltschrank 10
durchsetzende Luftstrom nimmt beim Durchtritt durch den Innenraum des
Schaltschrankes 10 Wärme auf bzw. gibt Wärme ab und tritt dann wieder aus dem
Schaltschrank 10 aus. Die mit dem Luftstrom abgeführte Wärmeenergie ist in der
Darstellung nach Fig. 1 mit Qschab bezeichnet.
In den Fig. 2 bis 4 ist eine nach dem in Fig. 1 dargestellten Prinzip arbeitende
Wärme-Speichervorrichtung 30 mit zwei daran angeschlossenen Klimageräten 20 in
verschiedenen Ansichten gezeigt.
Die Vorderansicht nach Fig. 2 zeigt die Wärme-Speichervorrichtung 30 mit den beiden
seitlich angeschlossenen Klimageräten 20. Die Wärme-Speichervorrichtung 30 ist aus
plattenförmigen Speicherelementen 32 gebildet, die zueinander beabstandet angeordnet
sind. Zwischen den plattenförmigen Speicherelementen 32 sind Lüftungskanäle 33
gebildet. Die Wärme-Speichervorrichtung 30 weist zwei durch eine Trennwand 31
voneinander getrennte Kammern auf. Die einzelnen Kammern werden jeweils von den
zugehörigen Klimageräten 20 versorgt.
Durch eine Schaltschrank-Luftaustrittsöffnung 36 wird einem an die
Wärme-Speichervorrichtung 30 angeschlossene Schaltschrank ein Luftstrom entzogen.
Der Luftstrom wird durch einen Zuluftkanal 37 dem Klimagerät 20 zugeführt. In diesem
wird der Luftstrom klimatisiert, beispielsweise abgekühlt. Nach der erfolgten
Klimatisierung wird der Luftstrom durch eine Lufteintrittsöffnung 35 der
Wärme-Speichervorrichtung im unteren Bereich zugehört. Der Luftstrom durchströmt
dann die Lüftungskanäle 33 der Wärme-Speichervorrichtung 30. Befinden sich die
Speicherelemente 32 auf einem höheren Temperaturniveau als das des Luftstromes, so
werden diese von dem Luftstrom abgekühlt. Weist der Luftstrom ein niedrigeres
Temperaturniveau auf, so erwärmen sich die Speicherelemente 32. Nach dem
Durchtreten der Lüftungskanäle 33 wird der Luftstrom durch eine
Speichervorrichtung-Luftaustrittsöffnung 34 dem angeschlossenen Schaltschrank 10
zugeführt. Hierdurch ist ein Kreislaufsystem geschaffen. Dem Schaltschrank 10 wird
also Luft durch die Schaltschrank-Luftaustrittsöffnung 36 entzogen, die dann in dem
Klimagerät 20 klimatisiert und über die Wärme-Speichervorrichtung 30 wieder dem
Schaltschrank 10 zugeleitet wird.
Es ist aber auch möglich, daß System so auszulegen, daß der dem Schaltschrank 10
entzogene Luftstrom an die Umgebung abgegeben wird. Der durch die
Wärme-Speichervorrichtung 30 durchgesetzte Luftstrom kann aus der Umgebung
aufgenommen werden. Die Durchsetzung der Luftströme durch die Zuluftkanäle 37, die
Klimageräte 20 und die Wärme-Speichervorrichtung 30 kann mit Lüftern, beispielsweise
Axiallüftern erfolgen. Diese erfordern nur einen geringen Energiebedarf. Bei einem
Stromausfall wird der energieintensive Betrieb der Klimageräte 20 unterbrochen. Die
Klimatisierung des Schaltschrankes 10 erfolgt in diesem Betriebszustand mittels der
Wärme-Speichervorrichtung 30. Mit den Lüftern wird ein Luftstrom durch die
Wärme-Speichervorrichtung 30 durchgesetzt. Hierbei nimmt der Luftstrom die
erforderliche Energie auf und gibt diese an den Innenraum des Schaltschrankes 10 ab.
Der Betrieb der Lüfter kann über eine Notstromversorgung erfolgen. Die
Wärme-Speicherkapazität der Wärme-Speichervorrichtung 30 ist so ausgelegt, daß
entweder genügend Zeit zur Wiederinbetriebnahme der Stromversorgung vorhanden ist
oder daß der Schaltschrank 10 geregelt heruntergefahren und abgeschaltet werden
kann.
Zur Reduzierung der Wärmeverluste ist die Wärme-Speichervorrichtung 30 mit
Isolierungen 40, 41 sowie 42 versehen. Die Anordnung der Wärmeisolierung 42 ist in
Fig. 4 gezeigt. In Fig. 3 ist die Wärme-Speichervorrichtung 30 mit dem daran
angeschlossenen Klimagerät 20 in Seitenansicht gezeigt. Die Klimageräte 20 weisen
seitliche Lüftungsschächte auf, die mit Lüftungsgittern 21, 22 überdeckt sind.
Die Anbindung eines Schaltschrankes 10 an eine Vorrichtung wie sie in den Fig. 2
bis 4 dargestellt ist, ist in Fig. 5 näher erläutert. Der Schaltschrank 10 weist ein
Rahmengestell auf, daß aus vertikalen und horizontalen Tragprofilen 11, 12
zusammengesetzt ist. An die Tragprofile 11, 12 sind Seitenwände bzw. Deckel- 13 und
Bodenplatten 14 angeschlossen. Vorderseitig ist der Schaltschrank 10 mit einer Tür 14
verschlossen. Somit ist ein gekapselter Innenraum im Schaltschrank 10 geschaffen.
Rückseitig ist an den Schaltschrank 10 die Wärme-Speichervorrichtung 30 mit den
daran seitlich angeschlossenen Klimageräten 20 gezeigt. Dem Innenraum des
Schaltschrankes 10 wird über die Schaltschrank-Luftaustrittsöffnung 36 Luft entzogen
die dann durch die Klimageräte 20 und die Wärme-Speichervorrichtung 30 geleitet wird.
Die klimatisierte Luft wird dem Schaltschrank 10 über die
Speichervorrichtung-Luftaustrittsöffnung 34 wieder zugeführt. Damit ist eine
Luftzirkulation im Innenraum des Schaltschrankes 10 erreicht.
Zwischen dem Schaltschrank 10 und der Wärme-Speichervorrichtung 30 und den
Klimageräten 20 ist die Isolierung 42 eingesetzt.
Claims (14)
1. Verfahren zur Klimatisierung eines Schaltschrankes oder dgl., bei dem mit
mindestens einem Klimagerät ein Luftstrom klimatisiert und dem Innenraum des
Schaltschrankes zugeleitet wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß von dem Klimagerät (10) ein Klimagerät-Wärmestrom (QKab) einer Wärme-
Speichervorrichtung (30) zugeleitet wird und
daß der zu klimatisierende Luftstrom mittels eines Speicher-Wärmestromes (QSab)
an der Wärme-Speichervorrichtung (30) erwärmt bzw. abgekühlt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der zu klimatisierende Luftstrom durch das Klimagerät (20) geleitet und mit dem
Klimagerät-Wärmestrom (QKab) erwärmt bzw. abkühlt wird,
daß der so erwärmte bzw. abgekühlte Luftstrom der Wärme-Speichervorrichtung
(30) zugeführt wird
daß die Wärmespeicherkapazität der Wärme-Speichervorrichtung (30) mit dem
Luftstrom auf ein vorgebbares Niveau gebracht wird und
daß nach dem Abschalten des Klimagerätes (20) der zu klimatisierende Luftstrom an
der Wärme-Speichervorrichtung (30) klimatisiert und dem Innenraum des
Schaltschrankes (10) zugeführt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Luftstrom vor dem Eintritt in den Innenraum des Schaltschrankes (10)
getrocknet wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß dem Innenraum des Schaltschrankes (10) im oberen Bereich Luft mit dem
Klimagerät (20) entnommen und der Umgebung oder der Wärme-Speichervorrichtung
(30) zugeleitet wird und
daß dem Innenraum des Schaltschrankes (10) der klimatisierte Luftstrom in seinem
unteren Bereich zugeleitet wird.
5. Schaltschrank oder dgl. mit einem Klimagerät, in dem ein Luftstrom klimatisierbar
und dem Innenraum des Schaltschrankes über Lüftungskanäle zuführbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Klimagerät (20) eine Wärme-Speichervorrichtung (30) aufweist, die mit dem
Klimagerät (20) erwärmbar bzw. abkühlbar ist und
daß die Wärme-Speichervorrichtung (30) Speicherelemente (32) aufweist, zwischen
denen die Lüftungskanäle (33) verlaufen.
6. Schaltschrank nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Wärme-Speichervorrichtung (30) gegenüber der Umwelt und dem
Schaltschrank (10) wärmeisoliert ist.
7. Schaltschrank nach Anspruch 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Klimagerät (20) einen Lüfter und einen Wärmetauscher aufweist,
daß der Lüfter über eine Einsaugöffnung (23) des Klimagerätes (20) Luft aus dem
Innenraum des Schaltschrankes absaugt und dem Wärmetauscher zugeführt und
daß die an den Wärmetauscher klimatisierte Luft über eine Lufteintrittsöffnung (35)
der Wärme-Speichervorrichtung (30) zugeführt ist.
8. Schaltschrank nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß von dem der Wärme-Speichervorrichtung (30) zugeführten Luftstrom ein
Teilluftstrom mittels einer Steuereinheit abtrennbar und dem Innenraum des
Schaltschrankes (10) zuleitbar ist.
9. Schaltschrank nach einem der Ansprüche 5 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Speicherelemente (32) der Wärme-Speichervorrichtung (30) plattenförmig
ausgebildet und zueinander beabstandet angeordnet sind.
10. Schaltschrank nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Speicherelement (32) der Wärme-Speichervorrichtung (30) aus Beton oder
Metall gefertigt sind.
11. Schaltschrank nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Speicherelemente (32) der Wärme-Speichervorrichtung (30) als
Hohlkammerteile ausgebildet sind, die mit Speichermedien mit hoher
Wärmekapazität befüllt sind.
12. Schaltschrank nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Speichermedium aus einem Stoff gebildet ist, der bei einer bestimmten
Temperatur einen Aggregatzustandswechsel unter Zu- bzw. Abfuhr von großen
Wärmemengen vollzieht.
13. Schaltschrank nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Speichermedium ein Salz ist.
14. Schaltschrank nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Speichermedium Wasser ist.
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| DE4409500A DE4409500C2 (de) | 1994-03-19 | 1994-03-19 | Verfahren zur Klimatisierung von Schaltschränken o. dgl. |
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1995
- 1995-02-24 IT ITMI950351A patent/IT1273959B/it active IP Right Grant
- 1995-03-16 FR FR9503056A patent/FR2717561B1/fr not_active Expired - Fee Related
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