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DE4443302A1 - Panikschloß - Google Patents

Panikschloß

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DE4443302A1
DE4443302A1 DE19944443302 DE4443302A DE4443302A1 DE 4443302 A1 DE4443302 A1 DE 4443302A1 DE 19944443302 DE19944443302 DE 19944443302 DE 4443302 A DE4443302 A DE 4443302A DE 4443302 A1 DE4443302 A1 DE 4443302A1
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DE
Germany
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lock
panic
lever
panic lock
nut
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Application number
DE19944443302
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English (en)
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DE4443302C2 (de
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Armin Heese
Hans-Rainer Dipl Ing Speckamp
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Dorma Deutschland GmbH
Original Assignee
Dorma Deutschland GmbH
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Publication date
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Publication of DE4443302A1 publication Critical patent/DE4443302A1/de
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    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B47/00Operating or controlling locks or other fastening devices by electric or magnetic means
    • E05B47/06Controlling mechanically-operated bolts by electro-magnetically-operated detents
    • E05B47/0657Controlling mechanically-operated bolts by electro-magnetically-operated detents by locking the handle, spindle, follower or the like
    • E05B47/0665Controlling mechanically-operated bolts by electro-magnetically-operated detents by locking the handle, spindle, follower or the like radially
    • E05B47/0669Controlling mechanically-operated bolts by electro-magnetically-operated detents by locking the handle, spindle, follower or the like radially with a pivotally moveable blocking element
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E05B65/10Locks or fastenings for special use for panic or emergency doors
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E05B47/0001Operating or controlling locks or other fastening devices by electric or magnetic means with electric actuators; Constructional features thereof
    • E05B47/0002Operating or controlling locks or other fastening devices by electric or magnetic means with electric actuators; Constructional features thereof with electromagnets
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Description

Die Erfindung betrifft ein Panikschloß, welches mit einem Riegel und einer Falle ausgestattet ist. Die Falle und auch der Riegel können durch einen Türdrücker, der sich innerhalb des Gebäudes in der Nuß des Panikschlos­ ses befindet, gemeinsam entriegelt werden. Dabei sind der Riegel und die Nuß miteinander wirkverbunden. Darüber hinaus ist innerhalb des Schloß­ gehäuses eine Fluchtwegverriegelung integriert.
Die österreichische Patentschrift 394 241 offenbart ein Schloß, welches mit einer Sperrvorrichtung versehen ist. Dabei ist die Nuß in zwei Nußhälf­ ten aufgeteilt, so daß jede Nußhälfte einer Drückerhälfte der Drückergarni­ tur zugeordnet ist. Die Sperreinrichtung wird von einem Elektromotor ge­ bildet, welcher nach seiner Aktivierung die Sperreinrichtung aufhebt. Durch eine Sperrvorrichtung werden die beiden Nußhälften miteinander verbun­ den. Eine Tür, die mit einem solchen Schloß ausgerüstet ist, kann von in­ nen jederzeit durch Betätigung des Innendrückers geöffnet werden, von außen jedoch nur dann, wenn die Sperrvorrichtung deaktiviert wird.
Die DE-OS 26 52 562 beschreibt eine Schließvorrichtung, die einen elek­ trisch betätigbaren Riegel beinhaltet. Diese Tür ist bei Stromausfall ge­ sperrt, im Notfall aber kann ein Öffnen der Tür dadurch bewirkt werde, daß von einer Seite der Drücker betätigt werden kann. Diese sehr aufwendige Schließvorrichtung kann durch eine Fernentriegelung betrieben werden.
Darüber hinaus sind Panikschlösser bekannt, die durch die Betätigung eines Schlüssels von außen entriegelbar sind. Von innen sind diese Schlösser stets durch die Drückerbetätigung entriegelbar, weil somit nur die Panikfunktion erhalten bleiben kann. Da jedoch eine Entriegelung nach der Drückerbetätigung dauerhaft ist, d. h. nach Funktionsprüfung der Pa­ nikfunktion oder unbeabsichtigtes Betätigen des Drückers, muß das Schloß mittels eines Schlüssels wieder verriegelt werden, bieten diese Schlösser nicht den gewünschten Komfort.
Das DORMA-SVP-Schloß ist geeignet, Fluchtwegtüren mit Panikschlös­ sern auch von innen verriegelt zu halten, und zwar elektromechanisch. Darüber hinaus ist eine generelle Verriegelung einer Tür nur mit der DORMA-Türverriegelung als Hilfsmittel zu realisieren. Diese innenseitig angebrachte Verriegelung an der Tür ist über entsprechende Schaltele­ mente im Panikfall aufhebbar unter Absetzung einer oder mehrerer Mel­ dungen.
Die Blockierung eines Drückers durch in Ausgangsrichtung gesehen ist auf das Türblatt montierte Einrichtungen sind ebenfalls bekannt.
Die Aufgabe der Erfindung ist es, in einem Panikschloß auch eine Verrie­ gelungsvorrichtung zu integrieren.
Die Aufgabe der Erfindung wird dadurch gelöst, daß mit einem elektrome­ chanisch betriebenen Hebelsystem die Drehbarkeit der Drückernuß eines Panikschlosses so zu sperren ist, daß sie über Schaltelemente elektrisch entsperrbar ist. Dabei sind alle notwendigen Funktionselemente in einem Schloßkasten untergebracht, vorzugsweise in den Abmessungen nach DIN 18250118251. Es ist jedoch auch möglich, einen modularen Aufbau eines Panikschlosses zu wählen, der es gestattet, ein Panikschloß nachträglich mit einer Verriegelung auszustatten. Ein solches System vereinigt die Funktionen sowohl des Panikschlosses als auch einer extern sonst ange­ brachten Türverriegelung in einem Schloßkastengehäuse.
Die Fluchtwegverriegelung besteht im wesentlichen aus einem Elektro­ magneten, dessen Anker durch ein Federelement belastet ist, und daß an dem Ende des Ankers ein Hebelsystem angreift. Dieses Hebelsystem kann beispielsweise ein Kniehebelsystem sein, oder aber auch, wenn es die Kräfte zulassen, kann ein einfacher Hebel gewählt werden.
Bei einem Kniehebelsystem sind zwei Hebel vorhanden, die mit je einem ihrer Enden drehgelagert mit dem Anker verbunden sind. Einer der beiden Hebel ist wiederum andererends an einem festen Lager drehgelagert. Der zweite Hebel ist nicht an seinem Endbereich, sondern entsprechend den notwendigen Kräften an einem anderen Punkt gelagert, so daß sein freies Ende mit einem Mitnehmer, der beispielsweise an der Nuß vorhanden ist, zusammenwirken kann. Wird der Elektromagnet bestromt, so wird sein Anker in eine solche Stellung gebracht, daß die beiden vorbeschriebenen Hebel quasi auf einer Linie liegen. Gleichzeitig steht der Mitnehmer der Nuß mit dem freien Hebelende im Eingriff. Durch diese Stellung ist es nicht möglich, die Nuß zu betätigen, was wiederum zur Folge hat, daß auch die Falle und der Riegel des Panikschlosses nicht eingefahren werden kön­ nen. Es kann jedoch auch eine äquivalente Sperrwirkung durch Blockie­ rung von einem oder mehreren Hebeln oder Schiebern, die mit der Nuß zusammenwirken, in Verbindung mit den vorbeschriebenen Hebeln er­ reicht werden.
Der Elektromagnet arbeitet vorzugsweise nach dem Ruhestromprinzip, so daß dann im stromlosen Zustand sein Anker aufgrund der Federkraft des Federelementes aus dem Elektromagneten herausfährt, und somit das Hebelsystem aus seiner Grundposition (Verriegelungsposition) heraus­ bringt. Hierdurch wird gleichzeitig auch der Mitnehmer der Nuß freigege­ ben, so daß die Nuß nun ohne die Verriegelung betätigt werden kann. Diese Funktion muß auch gegeben sein, wenn eine Last von 800 N auf den Drücker wirkt.
Für den erfindungsgemäßen Gegenstand ist es unerheblich, ob es sich bei der Nuß um eine einteilige oder geteilte Nuß handelt. Auch kann ein sol­ cher Elektromagnet entweder von einer Zentrale aus freigeschaltet wer­ den, bzw. als autarkes System arbeiten, in dem beispielsweise eine Not­ stromversorgung vorhanden ist, deren Stromzuführung durch einen Schalter, vorzugsweise einen Schlüsselschalter, Not-Schalter, unter­ brochen werden kann. Wird die Stromzuführung unterbrochen, so würde bewußt die Verriegelung aufgehoben. Gleichzeitig kann auch eine Anzeige über den Entriegelungs- bzw. Verriegelungszustand eines solches Panik­ schlosses durchgeführt werden, entweder optisch oder akustisch.
Ein Panikschloß der vorgenannten Art, welches eine Verriegelung beinhal­ tet stellt eine enorme Bereicherung zum Stand der Technik dar, da hier auf zusätzliche, auch optisch oft störende, Bauelemente verzichtet werden kann.
Die Erfindung wird anhand eines möglichen, schematisch dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 Panikschloß mit Verriegelung in der Verriegelungsposition.
Fig. 2 Panikschloß mit entriegelter Verriegelung.
Das Panikschloß 1, welches schematisch in der Fig. 1 dargestellt ist, gibt nur die erfindungsrelevanten Dinge wieder. Innerhalb des Schloßkastens 16 ist neben dem Hebelwerk für die normale Funktion eines Panikschlos­ ses auch die erfindungsgemäße Verriegelung 2 untergebracht. Die Verrie­ gelung 2 besteht im wesentlichen aus einem Elektromagneten 4, dessen Anker 14 aus dem Elektromagneten herausragt. Das freie Ende des An­ kers 14 ist an dem Angriffspunkt 10 mit den Hebeln 7 und 12 kraftschlüssig drehbeweglich verbunden. Gegen diese Verbindung der Hebel 12 und 7 einerends und andererends gegen den Elektromagneten 4 drückt ein Fe­ derelement 15, welches die Aufgabe hat, den Anker 14 im stromlosen Zu­ stand aus der Verriegelungsposition herauszudrücken und damit das Schloß freizugeben.
Das in dem Ausführungsbeispiel beschriebene Verriegelungssystem be­ steht in diesem Falle aus zwei Hebeln, nämlich den Hebeln 7 und 12, die ein Kniehebelsystem bilden. Das freie Ende des Hebels 12 ist über die La­ gerung 11 drehgelagert. Der zweite Hebel 7 hat nicht in seinem Endbe­ reich eine Lagerung, vielmehr ist diese Lagerung 9 quasi in der Mitte des Hebels 7 angebracht. Somit ragt über die Lagerung 9 ein freies Ende 8 des Hebels 7 heraus. Dieses freie Ende 8 tritt in Wirkverbindung mit einem Mitnehmer 6, der mit der Nuß 5 kraft- und formschlüssig verbunden ist. In der in der Fig. 1 dargestellten Art und Weise ist das Hebelsystem 3 quasi so dargestellt, daß sowohl der Hebel 7 als auch der Hebel 12 im verriegel­ ten Zustand in einer Ebene liegen. Dieses ist die Stellung, in der die Falle 18 und der Riegel 19 des Panikschlosses 1 verriegelt sind, weil eine Betä­ tigung der Nuß gegen das mit dem Mitnehmer 6 in Verbindung stehende freie Ende 8 des Hebels 7 nicht möglich ist.
Wird der Elektromagnet 4 durch einen Schalter 13 betätigt, der die Strom­ versorgung der Spannungsquelle 20 unterbricht, so würde aufgrund der Federkraft des Federelementes 15 das Hebelsystem 3 aus seiner Verrie­ gelungsposition herausgedrückt. Diese Funktion macht deutlich, daß der Elektromagnet nach dem Ruhestromprinzip arbeitet, d. h. nur im bestrom­ ten Zustand ist eine Verriegelung möglich, was gleichzeitig dafür Sorge trägt, daß in jedem Falle bei Nichtvorhandensein der Versorgungsspan­ nung, diese Tür durch Betätigung des Drückers von innen her entriegelt werden kann. Wird für das Panikschloß ein selbstverriegelndes Schloß, beispielsweise der Firma DORMA verwendet, so können gleichzeitig die Falle 18 und der Riegel 19 durch die Betätigung der Nuß über den nicht dargestellten Drücker entriegelt werden.
Die entriegelte Position der Verriegelung ist aus der Fig. 2 zu entnehmen, die deutlich macht, daß durch Verschwenken des Hebelsystemes 3 der Mitnehmer 6 der Nuß 5 frei beweglich wird.
In Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Gedankens kann aufgrund der Kraftverhältnisse auch beispielsweise auf ein Kniehebelsystem verzichtet werden, und nur der Elektromagnet 4 mit einem Hebel verbunden werden, der analog der vorbeschriebenen Art des Hebels 7 gelagert ist. Eine Zu­ standsanzeige der Verriegelung 2 kann optisch oder akustisch im oder am Schloß bzw. an einer Zentraleinheit angezeigt werden.
Bezugszeichenliste
1 Panikschloß
2 Verriegelung
3 Hebelsystem
4 Elektromagnet
5 Nuß
6 Mitnehmer
7 Hebel
8 freies Ende
9 Lagerung
10 Angriffspunkt
11 Lagerung
12 Hebel
13 Schalter
14 Anker
15 Federelement
16 Schloßkasten
18 Falle
19 Riegel
20 Spannungsquelle

Claims (12)

1. Panikschloß mit einem Riegel und einer Falle, die durch einen Türdrücker von der Innenseite eines Gebäudes über eine drehbare Nuß gemeinsam entriegelt werden, wobei der Riegel und die Nuß miteinander wirkverbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Schloßkasten (16) des Panikschlosses (1) eine Verriegelung (2) integriert ist.
2. Panikschloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelung (2) aus einem Elektromagneten (4) in Verbindung mit einem Hebelsystem (3) aus mindestens einem Hebel bestehend besteht.
3. Panikschloß nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeich­ net, daß an der Nuß (5) ein Mitnehmer (6) vorhanden ist, der mit dem Hebelsystem (3) in Wirkverbindung steht.
4. Panikschloß nach den Ansprüchen 2 und 3, dadurch gekennzeich­ net, daß das Hebelsystem (3) aus einem ersten Hebel (7), der ein freies Ende (8) aufweist und mit dem Mitnehmer (6) zusammen­ wirkt, und dessen anderes Ende über einen Angriffspunkt (10) mit einem zweiten Hebel (12) und gleichzeitig mit dem Anker (14) des Elektromagneten (4) drehgelagert sind, und der Hebel (12) mit sei­ nem zweiten Ende in einer Lagerung (11) gelagert wird.
5. Panikschloß nach den Ansprüchen 2 und 4, dadurch gekennzeich­ net, daß der Anker (14) des Elektromagneten (4) durch ein Feder­ element (15) belastet ist.
6. Panikschloß nach den Ansprüchen 1, 3 und 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Anker (14) des Elektromagneten (4) direkt mit dem Mitnehmer (6) der Nuß (5) in Wirkverbindung steht.
7. Panikschloß nach den Ansprüchen 1, 2, 4, 5 und 6, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Elektromagnet (4) von einer Zentrale aus fernbetätigt wird.
8. Panikschloß nach den Ansprüchen 1, 2, 4, 5 und 6, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Elektromagnet (4) über einen Schalter (13) mit einer Strom/Notstromversorgung verbunden wird.
9. Panikschloß nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Elektromagnet (4) nach dem Ruhestrom­ prinzip arbeitet.
10. Panikschloß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Nuß (5) eine geteilte Nuß ist.
11. Panikschloß nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Panikschloß (1) mit der Verriegelung (2) als modulares, erweiterbares System aufgebaut ist.
12. Panikschloß nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Zustand der Verriegelung (2) optisch oder akustisch angezeigt wird.
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