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DE4339075A1 - Verfahren sowie System zur Erzeugung eines digitalen Bildsignales für Überwachungszwecke - Google Patents

Verfahren sowie System zur Erzeugung eines digitalen Bildsignales für Überwachungszwecke

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DE4339075A1
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren gemäß Oberbe­ griff Patentanspruch 1 sowie auf ein System gemäß Oberbegriff Patentanspruch 7.
In der Sicherheitstechnik ist eine Bildüberwachung gefähr­ deter Bereiche mit Hilfe von Video-Kameras üblich. Hierbei ist es auch bekannt, das von einer Video-Kamera gelieferte Signal zu digitalisieren als digitale Bildinformation zu speichern, und zwar zusammen mit einem Rahmen oder Format, der bzw. das weitere Daten enthält, die nicht zum Bildinhalt gehören, beispielsweise Bildformat, Auflösung, Farbbild oder Schwarz-Weiß-Bild usw.
Problematisch ist bei dieser Bildüberwachung, daß von einer Überwachungskamera stammende, gespeicherte Bilder bisher keine eindeutige Beweismittel darstellen, da sowohl bei analog, als auch bei digital gespeicherten Bildern grund­ sätzlich den Bildinhalt und/oder die Zusatzinformationen verfälschende nachträgliche Manipulationen möglich sind.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren sowie ein System aufzuzeigen, mit dem die Identität bzw. Ursprünglichkeit eines gespeicherten Bildes nachgewiesen werden kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Verfahren entsprechend dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 und ein System entsprechend dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 7 ausgebildet.
Bei der Erfindung ist es aufgrund der im Bildinhalt anstelle von einigen Bildpunkten enthaltenen Prüfziffer möglich, die Übereinstimmung dieser Prüfziffer mit dem Bildinhalt und den Zusatzinformatonen festzustellen, und zwar wiederum unter Berücksichtigung des bei der Herstellung der Prüfziffer verwendeten Algorithmus.
Da die Prüfziffer im Bildinhalt und nicht etwa im Format oder Rahmen des Bildes enthalten ist, steht diese Prüfziffer jederzeit für eine Überprüfung der Ursprünglichkeit des gespeicherten und/oder auf einer Hard-Copy usw. wiedergegebe­ nen Bildes zur Verfügung.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteran­ sprüche.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in sehr vereinfachter schematischer Darstellung eine Überwachungskamera gemäß der Erfindung;
Fig. 2 in vereinfachter Darstellung die zeitliche Folge der von der Kamera gelieferten digitalen Informationen.
In den Figuren ist 1 ein geschlossenes System bzw. eine Überwachungskamera für Sicherheitstechnik, die ggf. zusammen mit weiteren, nicht dargestellten Kameras zur Bild- bzw. Sicherheitsüberwachung gefährdeter Bereiche, wie z. B. Tankstellen, Ladengeschäfte, Schalterhallen von Banken, Geldautomaten usw. eingesetzt ist. Die Überwachungskamera 1 ist hierbei über eine bidirektionale Datenleitung 2 mit einer zentralen Bildüberwachungseinheit 3 verbunden, die bei­ spielsweise Bildmonitore, Bildaufzeichnungsgeräte und/oder Bildauswertungsgeräte usw. aufweist und von der die jeweilige Überwachungskamera 1 über die Datenleitung 2 auch für bestimmte Funktionen ansteuerbar ist.
Im einzelnen besteht die Überwachungskamera aus einem Gehäuse 4, welches in geeigneter Weise verschlossen und ggf. auch derart blombiert ist, daß ein Zugriff auf die im Innenraum 5 dieses Gehäuses 4 untergebrachten Komponenten der Über­ wachungskamera 1 nicht möglich ist. Die genannten Komponenten sind eine Video-Kamera 6, die mit ihrer Optik hinter einem Fenster des Gehäuses 4 angeordnet ist und dementsprechend den zu überwachenden Bereich außerhalb des Gehäuses 4 erfaßt. Weiterhin sind im Innenraum 5 ein Prozessor 7 mit Programm­ speicher usw. und ein Bildspeicher 8 untergebracht. Mit dem Prozessor 7 wird das von der Video-Kamera 6 gelieferte Signal in ein digitales Signal umgewandelt und aus einer Bildfolge werden Bilder oder Halb-Bilder (durch den Prozessor 7 bzw. dessen Programm veranlaßt) ausgewählt und in digitaler Form als Einzelbild gespeichert.
Entsprechend der Fig. 2 umfassen die gespeicherten Datensätze jeweils einen Rahmen 9, der Daten enthält, die nicht zum Bildinhalt gehören, z. B. Bildformat, Auflösung, Farb-Wieder­ gabe, Schwarz-Weiß-Wiedergabe usw., sowie die eigentliche Bildinformation 10, die den Bildinhalt sowie eine zur zeitlichen und räumlichen Zuordnung notwendige Zusatzinfor­ mation, wie Uhrzeit, Datum, Seriennummer der Kamera 1 usw. umfaßt. Die Bildinformation besteht aus einer Folge einer Vielzahl von Bits, wobei eine bestimmte Anzahl von Bits jeweils die Information eines Bildpunktes, beispielsweise die Information eines von 128 000 Bildpunkten beinhaltet.
Grundsätzlich kann die Speicherung der Bilder im Bildspeicher 8 so erfolgen, daß mehreren Bilder bzw. Bildinformationen 10 ein gemeinsamer Rahmen 9 zugeordnet ist.
Wird ein bestimmtes Bild von der Überwachungseinrichtung 3 aus der Überwachungskamera 1 abgerufen, und zwar beispiels­ weise entsprechend einem vorgegebenen Überwachungszyklus oder nach anderen Kriterien, so wird vor der Übermittlung dieses Bildes an die Überwachungseinrichtung 3 mit Hilfe des Prozessors 7 eine Prüfziffer 11 nach einem vorgegebenen Schema bzw. Algorithmus gebildet, und zwar aus der Bildinfor­ mation und der Zusatzinformation. Zur Bildung dieser Prüf­ ziffer eignen sich dem Fachmann bekannte Verfahren bzw. Algorithmen, wie sie bei der Herstellung von Prüfziffern bei digitalen Daten oder digitalen Datenübertragung zur Anwendung kommen. Die gebildete Prüfziffer 11 wird dann an einer hierfür vorgesehenen Stelle des Bildinhaltes in diesen anstelle der Daten einer bestimmten Anzahl von Bildpunkten, beispielsweise von 30 Bildpunkten in die Bildinformation eingefügt. Das Bild wird dann mit dem Rahmen 9 und der modifizierten, d. h. die Prüfziffer 11 enthaltenden Bildinfor­ mation 10 an die Überwachungseinrichtung 3 weitergeleitet. Da die Prüfziffer nur wenige Bildpunkte aus einer großen Anzahl solcher Bildpunkte in Anspruch nimmt und darüberhinaus auch im Randbereich des Bildes vorgesehen ist, ist die Prüfziffer bei der Wiedergabe des modifizierten Bildes auf einem Bildschirm nicht störend und für den normalen Betrachter sichtbar.
Da die Prüfziffer 11 aber aus dem Bildinhalt (ausgenommen die von der Prüfziffer 11 eingenommenen Bildpunkte) und der Zusatzinformation gewonnen ist und selbst Bestandteil des beispielsweise in einem Bildspeicher der Überwachungsein­ richtung 3 gespeicherten Bildes ist, läßt sich mit Hilfe eines Programms ohne weiteres überprüfen, ob die im ge­ speicherten Bild enthaltene Prüfziffer 11 den Bild- und Zusatzinformationen dieses Bildes tatsächlich auch ent­ spricht. Ist dies der Fall, so kann davon ausgegangen werden, daß das in der Überwachungseinheit 3 oder auf einem Daten­ träger gespeicherte Bild das orginäre, von der Überwachungs­ kamera 1 gelieferte Bild ist, also Manipulationen nicht vorgenommen wurden. Stimmt die Prüfziffer 11 nicht mit den Bild- und Zusatzinformationen überein, so ist zumindest nicht auszuschließen, daß das Bild nachträglich manipuliert oder verändert wurde.
Da die Prüfziffer 11 an Bildpunkten eingefügt ist, erscheint diese Prüfziffer z. B. als eine Folge von Bildpunkten mit unterschiedlicher Helligkeit oder unterschiedlichem Grauwert auch in dem beispielsweise als Hard-Copy wiedergegebenen oder ausgedruckten Bild. Durch Abtasten dieses Bildes mit einem geeigneten Scanner und durch Umwandeln der Informationen in digitale Informationen ist dann wiederum die vorstehend beschriebene Überprüfung des Bildes auf seine Ursprünglich­ keit, d. h. auf fehlende Manipulation möglich.
Die Erfindung wurde voranstehend an einem Ausführungsbeispiel beschrieben. Es versteht sich, daß im Rahmen des beschriebe­ nen Verfahrens zahlreiche Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, ohne daß dadurch der die Erfindung tragende Erfindungsgedanke verlassen wird. So ist es beispielsweise möglich, die Prüfziffer 11 bereits beim oder nach dem ersten Abspeichern eines Bildes im Bildspeicher 8 zu bilden.
Bezugszeichenliste
1 Überwachungskamera
2 Datenleitung
3 Überwachungseinrichtung
4 Gehäuse
5 Innenraum
6 Video-Kamera
7 Prozessor
8 Bildspeicher
9 Bildrahmen
10 Bildinhalt
11 Prüfziffer

Claims (12)

1. Verfahren zum Erzeugen eines digitalen Bildes mit Hilfe eines Überwachungssystems für Überwachungszwecke, bei dem (Verfahren) ein von einer Video-Kamera (6) geliefertes Bildsignal in eine digitale Bildinformation umgesetzt wird, die zusätzlich zu einem Bildinhalt eine Zusatz­ information zur zeitlichen und räumlichen Identifikation des Bildes enthält, und bei dem die Bildinformation in einem Bildspeicher des Systems gespeichert wird, dadurch gekennzeichnet, daß zum Nachweis der Ursprünglichkeit des Bildes in einem Prozessor des nach außen hin nicht zugänglichen Systems (1) nach einem vorgegebenen Algo­ rithmus aus dem Bildinhalt und der Zusatzinformation wenigstens eine Prüfziffer (11) gebildet wird, und daß die Prüfziffer (11) an einer vorgegebenen Stelle des Bildinhaltes eingefügt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei der Bildung der Prüfziffer derjenige Bereich des Bildinhaltes bzw. diejenigen Bildpunkte nicht berück­ sichtigt werden, an dem (Bereich) die Prüfziffer (11) in den Bildinhalt eingefügt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei der Bildung der Prüfziffer auch derjenige Bereich des Bildinhaltes bzw. diejenigen Bildpunkte berücksichtigt werden, an dem (Bereich) die Prüfziffer (11) in den Bildinhalt eingefügt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß die Prüfziffer und die diese Prüf­ ziffer enthaltende Bildinformation erst dann erzeugt werden, wenn das betreffende Bild aus dem System (1) abgerufen wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß die Zusatzinformationen das Datum, die Uhrzeit und/oder die Seriennummer der Video-Kamera (6) oder einer diese Video-Kamera aufweisenden Über­ wachungskamera (1) sind.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß das System eine Überwachungskamera (1) ist, die in einem von einem Gehäuse (4) umschlossenen und von außen her nicht zugänglichen Innenraum (5) eine Video-Kamera (6), einen Prozessor (7) für die Bildver­ arbeitung und Ermittlung der Prüfziffer sowie einen Bildspeicher (8) aufweist.
7. System zum Erzeugen eines digitalen Bildes mit Hilfe eines Überwachungssystems für Überwachungszwecke, mit einer Videokamera (6), mit Mitteln zur Umsetzung des von der Video-Kamera (6) gelieferten Bildsignals in eine digitale Bildinformation, die zusätzlich zu einem Bildinhalt eine Zusatzinformation zur zeitlichen und räumlichen Identifikation des Bildes enthält, und sowie mit einem Bildspeicher zur Speicherung der Bildinfor­ mation, dadurch gekennzeichnet, daß zum Nachweis der Ursprünglichkeit des Bildes das System ein nach außen hin nicht zugänglichen System (1) mit einem Prozessor ist, der nach einem vorgegebenen Algorithmus aus dem Bild­ inhalt und der Zusatzinformation wenigstens eine Prüf­ ziffer (11) bildet und diese an einer vorgegebenen Stelle des Bildinhaltes einfügt.
8. System nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß bei der Bildung der Prüfziffer derjenige Bereich des Bild­ inhaltes bzw. diejenigen Bildpunkte nicht berücksichtigt werden, an dem (Bereich) die Prüfziffer (11) in den Bildinhalt eingefügt wird.
9. System nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß bei der Bildung der Prüfziffer auch derjenige Bereich des Bildinhaltes bzw. diejenigen Bildpunkte berücksichtigt werden, an dem (Bereich) die Prüfziffer (11) in den Bildinhalt eingefügt wird.
10. System nach einem der Ansprüche 7-9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Prüfziffer und die diese Prüfziffer enthaltende Bildinformation erst dann erzeugt werden, wenn das betreffende Bild aus dem System (1) abgerufen wird.
11. System nach einem der Ansprüche 7-10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Zusatzinformationen das Datum, die Uhrzeit und/oder die Seriennummer der Video-Kamera (6) oder einer diese Video-Kamera aufweisenden Überwachungs­ kamera (1) sind.
12. System nach einem der Ansprüche 7-11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das System eine Überwachungskamera (1) ist, die in einem von einem Gehäuse (4) umschlossenen und von außen her nicht zugänglichen Innenraum (5) eine Video- Kamera (6), einen Prozessor (7) für die Bildverarbeitung und Ermittlung der Prüfziffer sowie einen Bildspeicher (8) aufweist.
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