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DE4329181A1 - Antriebsvorrichtung für einen zahnärztlichen Werkzeughalter - Google Patents

Antriebsvorrichtung für einen zahnärztlichen Werkzeughalter

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Publication number
DE4329181A1
DE4329181A1 DE19934329181 DE4329181A DE4329181A1 DE 4329181 A1 DE4329181 A1 DE 4329181A1 DE 19934329181 DE19934329181 DE 19934329181 DE 4329181 A DE4329181 A DE 4329181A DE 4329181 A1 DE4329181 A1 DE 4329181A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
shaft
drive
rotor
gear
rotation
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE19934329181
Other languages
English (en)
Inventor
Toshihiro Hotta
Shozo Nakayama
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
J Morita Manufaturing Corp
Original Assignee
J Morita Manufaturing Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by J Morita Manufaturing Corp filed Critical J Morita Manufaturing Corp
Publication of DE4329181A1 publication Critical patent/DE4329181A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C1/00Dental machines for boring or cutting ; General features of dental machines or apparatus, e.g. hand-piece design
    • A61C1/08Machine parts specially adapted for dentistry
    • A61C1/18Flexible shafts; Clutches or the like; Bearings or lubricating arrangements; Drives or transmissions
    • A61C1/185Drives or transmissions
    • AHUMAN NECESSITIES
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  • Veterinary Medicine (AREA)
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Description

Die Erfindung betrifft eine Antriebsvorrichtung für einen zahnärztlichen Werkzeughalter gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruchs.
Im einzelnen befaßt sich die Erfindung mit einer Antriebsvorrichtung, die ei­ nen Antriebs-Übertragungsmechanismus zum Drehen eines zahnärztlichen Schneidwerkzeugs umfaßt.
Fig. 1 zeigt das äußere Erscheinungsbild eines herkömmlichen zahnärztli­ chen Werkzeughalters. Der zahnärztlicher Werkzeughalter 1 umfaßt einen Handgriffabschnitt A und einen Motorabschnitt B sowie einen Schlauchab­ schnitt C, der mit dem Motorabschnitt B verbunden ist. Der Handgriffab­ schnitt A weist einen Kopfbereich 2 und einen Schaftbereich 3 auf. Der Kopf­ bereich 2 ist lösbar an dem Schaftbereich 3 angebracht. Der Kopfbereich 2 kann von dem Schaftbereich 3 nach Betätigung eines Druckknopfes 4 ent­ fernt werden. Fig. 1(a) zeigt den Werkzeughalter 1 mit dem Kopfbereich 2, der im Schaftbereich 3 angebracht ist. In Fig. 1(b) ist der Kopfbereich 2 vom Schaftbereich 3 des Werkzeughalters gelöst.
Fig. 8 veranschaulicht das Prinzip eines Beispiels eines herkömmlichen An­ triebs-Übertragungsmechanismus. Eine Antriebswelle 50 ist mit einer Zwi­ schenwelle 53 über ein Antriebszahnrad 51 verbunden. Dieses Zahnrad ist ein Kegelrad, das am vorderen Ende der Antriebswelle 50 liegt. Ein Zahnrad 52 in der Form eines weiteren Kegelrades befindet sich am rückwärtigen Ende der Zwischenwelle 53. Die Zwischenwelle 53 ist mit einer Rotorwelle 56 über ein Zahnrad 54 am vorderen Ende der Zwischenwelle verbunden. Dieses Zahnrad ist ebenfalls ein Kegelrad und wirkt mit einem weiteren Zahnrad 55 in der Form eines Kegelrades zusammen, das im unteren Endbereich der Ro­ torwelle 56 vorgesehen ist. Die Rotorwelle 56 ist eine Hohlwelle, die einen Befestigungsstift 5 aufnimmt.
Der in Fig. 8 gezeigte Übertragungsmechanismus dient zur Verwendung in ei­ nem nach rückwärts abgewinkelten Werkzeughalter. Folglich ist die Drehach­ se der Antriebswelle 50 und diejenige der Zwischenwelle 53 stumpfwinklig abgewinkelt, und die Drehachse der Zwischenwelle 53 und der Rotorwelle 56 stehen im wesentlichen im rechten Winkel zueinander. Wenn die An­ triebswelle 50 in Vorwärtsrichtung gedreht wird, drehen sich auch die Zwi­ schenwelle und die Rotorwelle 53 und 56 in Vorwärtsrichtung. Mit anderen Worten, die Drehrichtung der Antriebswelle 50 und der Rotorwelle 56 ist dieselbe. Der Grund, weshalb die Antriebswelle 50 und die Rotorwelle 56 in dieser Drehrichtungsbeziehung zueinander stehen, soll anschließend erläu­ tert werden.
Die Schneidkante des Schneidwerkzeugs 5 umfaßt in der Regel eine Dia­ mantspitze (hergestellt durch Aufkleben von Diamantstaub) oder einen Stirn­ fräser. Die Stirnfräser-Schneidkante kann arbeiten, wenn die Rotorwelle 56 in die in Fig. 8 gezeigte Richtung gedreht wird. Andererseits kann sich die Antriebswelle 50 vorwärts und rückwärts drehen. Handgriffe, an denen Schneidwerkzeuge angebracht werden können, umfassen nicht nur einen nach rückwärts abgewinkelten Handgriff gemäß Fig. 8, sondern auch gerade Handgriffe, bei denen die Rotorwelle 56 koaxial zu der Antriebswelle 50 an­ geordnet ist. Im Falle eines geraden Handgriffes ist im allgemeinen eine Kupplung vorgesehen zur Übertragung der Antriebskraft, und die Drehrich­ tung der Rotorwelle 56 ist dieselbe wie diejenige der Antriebswelle 50.
Bei der zahnärztlichen Behandlung müssen ein gerader Werkzeughalter und ein nach rückwärts abgewinkelter Werkzeughalter in Abhängigkeit von dem zu behandelnden Teil und der verwendeten Behandlungsmethode ausgewech­ selt werden. Es ist daher vorzuziehen, die Antriebswelle 50 und die Rotor­ welle 56 in die in Fig. 8 gezeigte Rotationsbeziehung zu bringen. Bei der zahnärztlichen Behandlung wird der Handgriff am Rand des Zentrums O des Griffbereichs des Handgriff-Abschnitts A gehalten, wie es in Fig. 9 gezeigt ist.
Zu diesem Zeitpunkt kann das Moment, das auf die Hand ausgeübt wird, wie folgt ausgedrückt werden:
LWcosR.
Dabei ist
G der Schwerpunkt des Werkzeughalters,
W das Gewicht des Werkzeughalters,
L der Abstand zwischen den Punkten O und G
R der Winkel zwischen OG und der waagerechten Ebene.
Folglich gilt, daß, je kürzer L ist, desto kürzer der Handgriffabschnitt ausfällt, desto geringer die Belastung der Hand, so daß die Handhabung des Handgrif­ fes vereinfacht wird.
Es ist jedoch schwierig, den in Fig. 8 gezeigten Übertragungsmechanismus zu verbessern, da der Verkürzung des Handgriffteils Grenzen gesetzt sind. Im einzelnen kann die Länge des Handgriffabschnitts verringert werden durch möglichst weitgehende Verkleinerung des waagerechten Abstandes L2 zwi­ schen dem Ende der Antriebswelle 50, das durch ein Lager 62 abgestützt wird, und dem Schnittpunkt Q der Drehachsen der Zwischenwelle 53 und der Rotorwelle 56. Andererseits muß der Abstand S zwischen dem Schnitt­ punkt Q und dem Schnittpunkt P der Drehachsen der Antriebswelle 50 und der Zwischenwelle 53 entsprechend einem vorgegebenen Wert ausgelegt werden, der bestimmt wird durch Berücksichtigung der Größe der menschli­ chen Hand und der Gebrauchstauglichkeit.
Daher ist es zwangsläufig erforderlich, zur größtmöglichen Reduzierung des Wertes L2 den Abstand l2 zwischen dem Schnittpunkt P und dem Lager 62 zu reduzieren. Zur Verkürzung des Abstandes l2 muß entweder die Länge des antreibenden Zahnrades 51 oder der Abstand zwischen den Lagern 61 und 62 verkleinert werden.
Wenn jedoch die Länge des antreibenden Zahnrades 51 verkürzt wird, nimmt dessen Festigkeit ab. Wenn der Abstand zwischen den Lagern 61 und 62 ver­ kleinert wird, wird jedes der Lager 61 und 62 verhältnismäßig stark belastet, wenn das antreibende Zahnrad 51 belastet wird. Dadurch wird die Haltbar­ keit des Mechanismus beeinträchtigt. Außerdem vergrößert sich das Auslau­ fen der Antriebswelle 50.
Im Gebrauch, insbesondere als zahnärztlicher Werkzeughalter, bei dem ein Elektromotor als Motor verwendet wird, belastet der Übertragungsmechanis­ mus gemäß Fig. 8 stark, und die Zahnbehandlung wird beeinträchtigt, da so­ wohl der Kern als auch der Magnet des Motors ein großes Gewicht aufweisen.
Fig. 10 zeigt einen anderen herkömmlichen Antriebsmechanismus, der in der japanischen offengelegten Patentanmeldung Nr. 58-190434 beschrieben ist. Dieser Übertragungsmechanismus unterscheidet sich von dem Übertra­ gungsmechanismus der Fig. 8 nur durch die Konstruktion der Antriebswelle.
Die Antriebswelle ist in diesem Falle im Inneren mit einer Lichtführungsbahn zur Übertragung von Licht versehen, das benötigt wird zur Beleuchtung des behandelten Teils. Im einzelnen ist die Antriebswelle unterteilt in zwei Wel­ len 50a und 50b mit Stirnrädern 57a und 57b, so daß das Licht aus der Welle 50a herausgenommen wird. Die beiden Wellen 50a und 50b sind miteinander über eine Verbindungswelle 60 mit Stirnrädern 58a, 58b verbunden.
Dieser herkömmliche Übertragungsmechanismus hat den Vorteil, daß ange­ sichts des in der Antriebswelle 50a vorgesehenen Lichtführungsbahn der Raum innerhalb des Werkzeughalters wirkungsvoll genutzt werden kann. Es geht jedoch aus Fig. 10 hervor, daß der Handgriffabschnitt um eine Strecke verlängert wird, die der Länge der Verbindungswelle 60 entspricht. Daher ist dieser Übertragungsmechanismus noch nachteiliger als die herkömmliche Anordnung gemäß Fig. 8, da die Hand stark durch Gewicht belastet wird.
Bei den herkömmlichen Übertragungsmechanismen gemäß Fig. 8 und 10 dre­ hen sich die Zwischenwelle 53 und die Rotorwelle 56 in die selbe Richtung, und das Rotor-Zahnrad 55 ist daher im unteren Endbereich der Rotorwelle 56 vorgesehen. Diese Anordnung des Rotor-Zahnrades 55 hat folgende Nach­ teile:
Während der Zahnbehandlung wird der zu bearbeitende Bereich durch direk­ tes Betrachten oder unter Verwendung eines Spiegels wahrgenommen. Zu dieser Zeit wird der tote Winkel, der nicht sichtbar ist, durch den Winkel α bestimmt, der zwischen der Spitze des Schneidwerkzeugs 5 und dem umlau­ fenden Rand des unteren Endes des Kopfbereiches 2 liegt, wie es in Fig. 5 gezeigt ist. Wenn jedoch das Rotorzahnrad 55 innerhalb des Kopfbereichs 2 in dessen unterem Teil liegt, nimmt der äußere Durchmesser des unteren Endes des Kopfbereichs 2 zu. Damit nimmt auch der tote Winkel α zu, so daß der jeweils behandelte Bereich nicht sichtbar ist.
Wenn das Rotorzahnrad 55 am unteren Ende der Rotorwelle 56 angeordnet ist, ist das Rotorzahnrad 55 im allgemeinen einstückig mit der Rotorwelle 56 ausgebildet. In diesem Fall ist es schwierig, den Teilkreis Pi des Schneid­ werkzeugs 70 und die Teilkegelfläche C des Rotorzahnrades 50 so zu wählen, daß sie während des Herstellungsverfahrens vollständig übereinstimmen, wie Fig. 11 zeigt. Aus diesem Grunde kann eine ausreichende Stabilität des Zahn­ rades nicht erreicht werden.
Wenn außerdem das Rotorzahnrad 55 am unteren Endbereich der Rotorwelle 56 vorgesehen werden soll, ist die Rotorwelle 56 mit einem Verbindungsbe­ reich versehen, an dem der Verbindungsstift 5 befestigt ist. Das bedeutet, daß das Rotationsdrehmoment indirekt auf den Verbindungsstift 5 über die Rotorwelle 56 übertragen wird (vgl. z. B. japanische offengelegte Patentanmel­ dung 60-119938). Es sind daher Störungen zu erwarten.
Die Erfindung geht aus von dem zuvor geschilderten technischen Hinter­ grund. Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Antriebseinrichtung für einen zahn­ ärztlichen Werkzeughalter zu schaffen, die es ermöglicht, die Länge des Handgriffteils zu verringern und die auf die Hand während der Zahnbehand­ lung ausgeübte Belastung zu reduzieren, während zugleich die Möglichkeit geschaffen wird, die Antriebswelle und die Rotorwelle in die selbe Richtung zu drehen.
Die erfindungsgemäße Antriebsvorrichtung soll so ausgebildet sein, daß eine Lichtführungsbahn in der Welle ausgebildet werden kann, ohne daß dies Ein­ fluß nimmt auf die Länge des Handgriffteils.
Der Kopfbereich soll nur einen minimalen toten Blickwinkel hervorrufen und die Zahnbehandlung nicht beeinträchtigen.
Die Bearbeitung des Rotorzahnrades soll erleichtert werden, und dieses soll zuverlässig und dauerhaft arbeiten.
Das Rotationsdrehmoment des Rotorzahnrades soll direkt auf den Verbin­ dungsstift übertragen werden, so daß das Auftreten von Störungen einge­ schränkt werden kann.
Die Erfindung ergibt sich im einzelnen aus dem kennzeichnenden Teil des Hauptanspruchs.
Die wesentlichen erfindungsgemäßen Merkmale sollen im übrigen zur Er­ leichterung des Verständnisses unten anhand der Zeichnung näher erläutert werden.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich im übrigen aus den Unteran­ sprüchen.
Im folgenden sollen wesentliche Merkmale der Erfindung sowie Ausführungs­ beispiele anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert werden.
Fig. 1 zeigt das äußere Erscheinungsbild eines zahnärztlichen Werk­ zeughalters insgesamt;
Fig. 2 ist eine Prinzipdarstellung des erfindungsgemäßen Antriebssy­ stems;
Fig. 3 ist ein Schnitt durch eine Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 4 ist ein Schnitt zur Veranschaulichung von Einzelheiten des Kopfbereichs der Ausführungsform;
Fig. 5 zeigt den toten Blickwinkel bei der Zahnbehandlung;
Fig. 6 ist eine perspektivische Darstellung zur Veranschaulichung der Kupplungsbeziehung zwischen einem Verbindungsstück und ei­ nem Rotorzahnrad der Ausführungsform;
Fig. 7 veranschaulicht den Zahnradschnitt des Rotorzahnrades;
Fig. 8 ist eine Prinzipdarstellung eines herkömmlichen Antriebs-Über­ tragungsmechanismus;
Fig. 9 ist eine erläuternde Darstellung des auf die Hand während der Zahnbehandlung ausgeübten Drehmoments;
Fig. 10 zeigt ein weiteres Beispiel eines herkömmlichen Antriebs-Über­ tragungsmechanismus;
Fig. 11 zeigt den Vorgang des Zahnradschneidens bei einem herkömm­ lichen Antriebs-Übertragungsmechanismus.
Erfindungsgemäß wird eine Antriebsvorrichtung für einen zahnärztlichen Werkzeughalter geschaffen, dessen Prinzip in Fig. 2 dargestellt ist. Eine An­ triebswelle 18 ist drehbar in einem Gehäuse 10, 11 gelagert, und eine Zwi­ schenwelle 22 ist drehbar in dem Gehäuse abgestützt, so daß die Drehung der Antriebswelle 18 auf diese übertragen wird. Der Werkzeughalter weist weiterhin eine Rotorwelle 6 auf, die ein zahnärztliches Schneidwerkzeug 5 hält. Die Rotorwelle 6 ist drehbar in dem Gehäuse abgestützt, so daß die Dre­ hung der Zwischenwelle 22 auf diese übertragen wird. Die Drehachse der An­ triebswelle 18 und die Drehachse der Zwischenwelle 22 bilden einen stump­ fen Winkel zueinander, und die Drehachse der Zwischenwelle 22 und die Drehachse der Rotorwelle 6 schneiden sich annähernd unter einem rechten Winkel. Die Antriebsvorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, daß sie einen Antriebs-Übertragungsmechanismus aufweist, bei dem die Antriebswelle 18 und die Zwischenwelle 22 in entgegengesetzte Richtungen gedreht werden und die Zwischenwelle 22 und die Rotorwelle 6 ebenfalls entgegengesetzte Dreh­ richtungen aufweisen.
Die Antriebswelle 18 ist eine Hohlwelle mit einer Lichtführungsbahn 19 im Inneren.
Die Antriebswelle 18 weist ein Antriebszahnrad 21 auf, dessen Zähne am äu­ ßeren Ende der Antriebswelle geschnitten sind.
Der Antriebs-Übertragungsmechanismus umfaßt das Antriebszahnrad 21 auf der Antriebswelle 18, das die Antriebsleistung von der Antriebswelle 18 auf die Zwischenwelle 22 überträgt. Das Antriebszahnrad 21 liegt zwischen dem Schnittpunkt P der Drehachsen der Antriebswelle 18 und der Zwischenwelle 22 und dem Schnittpunkt Q der Drehachsen der Zwischenwelle 22 und der Rotorwelle 6.
Der Antriebs-Übertragungsmechanismus umfaßt ein Rotorzahnrad 25 auf der Rotorwelle 6 zur Übertragung der Antriebsleistung von der Zwischenwelle 22 auf die Rotorwelle 6. Das Rotorzahnrad 25 liegt näher am diesseitigen Ende der Rotorwelle 6 als der Schnittpunkt Q der Drehachsen der Zwischenwelle 22 und der Rotorwelle 6.
Das Rotorzahnrad 25 ist getrennt von der Rotorwelle 6 ausgebildet.
Das Rotorzahnrad 25 weist einen zylindrischen Schaft 25a (Fig. 6) auf, der an der Rotorwelle 6 befestigt ist. Das Rotorzahnrad 25 weist weiterhin eine Kup­ plungseinrichtung 37 auf, die zur Aufnahme eines Teils des zahnärztlichen Schneidwerkzeugs 5 in dem Schaft 25a dient, so daß das Werkzeug 5 nicht in bezug auf den Schaft 25a gedreht werden kann.
Die Funktion der Erfindung ergibt sich aus einem Vergleich zwischen der er­ findungsgemäßen Anordnung in Fig. 2 und der herkömmlichen Anordnung in Fig. 8.
Bei der herkömmlichen Anordnung gemäß Fig. 8 sind die Drehrichtungen der Antriebswelle 50 und der Zwischenwelle 53 gleich. Das Antriebszahnrad 51 und die Lager 61 und 62 müssen daher auf der Seite der Antriebswelle 50, bezogen auf den Schnittpunkt P der Drehachsen der Wellen 50 und 53 angeordnet sein, also rechts in Fig. 8, bezogen auf den Schnittpunkt P.
Andererseits sind bei der vorliegenden Erfindung die Drehrichtungen der Antriebswelle 18 und der Zwischenwelle 22 entgegengesetzt zueinander. Es ist daher möglich, einen Teil der Antriebswelle 18 und einen Teil oder die gesamte Lageranordnung auf der Seite der Zwischenwelle, das heißt links in Fig. 2, bezogen auf den Schnittpunkt P, anzuordnen. Die Länge des Handgriff­ teils verringert sich daher um den Betrag ΔL.
Die oben beschriebene Beziehung kann durch mathematische Formeln wie folgt ausgedrückt werden:
Bei der herkömmlichen Anordnung gemäß Fig. 8 ergibt sich L2 wie folgt:
L2 = Scosβ + l2.
Andererseits beträgt erfindungsgemäß die Länge L1 in Fig. 2:
L1 = Scosβ - ΔL + l1.
l1 und l2 sind geringfügig unterschiedlich aufgrund der unterschiedlichen Konstruktion der Antriebszahnräder 21 und 51, können jedoch etwa gleich­ gesetzt werden:
l1 = l2.
Damit ergibt sich durch Berechnung L2 - L1, daß die Gesamtlänge des Hand­ griffteils um ΔL verkürzt werden kann.
Weitere Ausführungsbeispiele sollen anschließend erläutert werden.
Fig. 3 ist ein Schnitt durch die erfindungsgemäße Antriebsvorrichtung. Die Antriebsvorrichtung ist in ein Gehäuse eingebaut, das ein Kopfgehäuse 10, ein Schaftgehäuse 11 und ein Motorgehäuse 12 umfaßt, die miteinander ver­ bunden sind.
Ein Motor 13 ist in dem Motorgehäuse vorgesehen. Der Motor 13 weist eine Motorwelle 14 auf, die drehbar in dem Gehäuse 12 gelagert ist. Die Motor­ welle 14 umfaßt einen hohlen Schaft, der mit einer Motor-Lichtführungsbahn 15 versehen ist. Eine Lichtquelle 16 befindet sich im rückwärtigen Bereich der Motor-Lichtführungsbahn 15. Jede Art von Motor kann verwendet wer­ den, beispielsweise ein Elektromotor, ein Luftmotor etc.
Die Antriebswelle 18 ist drehbar in dem Schaftgehäuse 11 gelagert. Die An­ triebswelle 18 ist koaxial mit der Motorwelle 14 über eine Antriebskupplung 17 verbunden, so daß die Antriebswelle 18 in bezug auf die Motorwelle 14 ein- und ausgekuppelt werden kann. Die Antriebswelle 18 umfaßt eine hohle Welle, wie es bei der Motorwelle 14 der Fall ist, und weist im Inneren eine Schaft-Lichtführungsbahn 19 auf.
Eine Griff-Lichtführungsbahn 20 ist an einem Ende der Schaft-Lichtführungs­ bahn 19 angeordnet. Das andere Ende der Griff-Lichtführungsbahn 20 tritt aus dem Gehäuse aus. Glasstäbe mit hoher optischer Übertragungsfähigkeit werden für die Lichtführungsbahnen 15 und 19 verwendet. Die Lichtfüh­ rungsbahn 20 in dem Griff besteht aus einem Bündel aus Glasfasern von 30 bis 50 µm Durchmesser.
Das Antriebsrad 21, das ein Stirnrad ist, ist am vorderen Ende der Antriebs­ welle 18 ausgebildet. Der Antriebszahnrad 21 kämmt mit einem rückwärti­ gen Zahnrad 23, das ein Kegelrad ist. Das Zahnrad 23 ist auf dem rückwärti­ gen Ende der Zwischenwelle 22 ausgebildet. Das Antriebszahnrad 21 weist Zähne auf, die in den Umfang des vorderen Endes der Antriebswelle 18 selbst eingeschnitten sind. Bei dieser Anordnung des Antriebszahnrades 21 nimmt der äußere Durchmesser des Werkzeughalters 1 ab, und die Anzahl der benötigten Teile verringert sich.
Die Zwischenwelle 22 wird drehbar durch einen Gehäuseeinsatz 24 getragen, der in dem Kopf-Gehäuse 10 befestigt ist. Der Einsatz 24 kann aus dem Schaftgehäuse 11 herausgenommen und in dieses eingesetzt werden. Der Kopfbereich ist auf diese Weise austauschbar (siehe Fig. 1(b)).
Fig. 4 ist ein in vergrößertem Maßstab dargestellter Schnitt des Kopfbereichs 2. Eine hohle Rotorwelle 6 liegt drehbar in dem Kopf-Gehäuse 10. Die Dreh­ achse der Rotorwelle 6 verläuft etwa rechtwinklig zu der Drehachse der Zwi­ schenwelle 22. Das Rotorzahnrad 25 umfaßt ein Kegelrad mit einem zylindri­ schen Schaft 25a und ist getrennt von der Rotorwelle 6 ausgebildet. Das Ro­ torzahnrad 25 und dessen Schaft 25a sind fest mit dem oberen Ende der Ro­ torwelle 6 verbunden. Das Kegelrad kämmt mit einem vorderen Zahnrad 26, ebenfalls einem Kegelrad, das am vorderen Ende der Zwischenwelle 22 ausgebildet ist. Ein Befestigungsstift 5, der ein Werkzeug für die Zahnbehand­ lung darstellt, ist in die Rotorwelle 6 eingeschoben.
Wie Fig. 6 zeigt, ist der äußere Endbereich des Befestigungsstifts 5 mit einer Paßnut 30 und zwei Drehsicherungsflächen 35 und 36 versehen, die sich oberhalb und unterhalb der Nut 30 befinden. Wenn der Befestigungsstift 5 in die Rotorwelle 6 eingeschoben wird, liegt die Drehsicherungsfläche 35 gegen eine entsprechende flache Fläche der Kupplung 37 innerhalb des Rotorzahn­ rades 25, so daß das auftretende Drehmoment direkt auf den Befestigungs­ stift 5 von dem Rotorzahnrad 25 übertragen wird. Der Befestigungsstift 5 wird im übrigen in der Rotorwelle durch ein Spannfutter gehalten.
Das Spannfutter umfaßt zwei Eingriffsglieder 27. Die Eingriffsglieder 27 sind radial zum Befestigungsstift 5 in einem Bereich zwischen einem festen Ring 28 und einem festen Schraubring 39 beweglich. Die Eingriffsglieder 27 wer­ den durch eine Ringfeder 29 ständig nach innen vorgespannt.
Wenn der Befestigungsstift 5 montiert werden soll, wird er in die Rotorwelle 6 eingeschoben. Wenn das äußere Ende des Befestigungsstiftes 5 den Bereich zwischen den Eingriffsgliedern 27 entgegen der Vorspannkraft der Ringfeder 29 passiert hat, treten die Eingriffsglieder 27 in Eingriff mit der Nut 30 des Befestigungsstiftes. Auf diese Weise wird der Befestigungsstift 5 in dem Kopf­ gehäuse 2 gehalten. Wenn der Befestigungsstift 5 entfernt werden soll, wird eine Druckkappe 31 niedergedrückt, so daß die Ringfeder 29 verformt wird. Folglich bewegen sich die Eingriffsglieder 27 in Radialrichtung auseinander, so daß der Befestigungsstift 5 aus der Rotorwelle 6 herausgezogen werden kann.
Der Abstand S zwischen der Drehachse der Rotorwelle 6 und dem Schnitt­ punkt P (Fig. 2) und der Winkel β zwischen den Drehachsen der Zwischen­ welle 22 und der Antriebswelle 18 werden festgelegt entsprechend der Grö­ ße der menschlichen Hand. Der Abstand S beträgt etwa 38 mm, und der Win­ kel β liegt im Bereich von 150 bis 200 (siehe Fig. 2).
Anschließend soll die Arbeitsweise der geschilderten Ausführungsform be­ schrieben werden. Die Antriebskraft des Motors 13 wird auf den Befesti­ gungsstift 5 über die Motorwelle 14, die Antriebswelle 18, die Zahnräder 21 und 23, die Zwischenwelle 22 und die Zahnräder 25 und 26 übertragen, so daß sich der Befestigungsstift 5 dreht. Bei dieser Übertragung der Antriebs­ kraft dreht sich die Antriebswelle 18 in Vorwärtsrichtung, die Zwischenwelle 22 dreht sich in Rückwärtsrichtung, und die Rotorwelle 6 wiederum in Vor­ wärtsrichtung. Folglich ist es möglich, einen Teil der Antriebswelle 18, ein Lager etc. näher an die Zwischenwelle 22 heranzurücken als den Schnitt­ punkt P der Drehachsen der Antriebswelle 18 und der Zwischenwelle 22. Da­ durch wird die Länge des Handgriffteils verkürzt.
Licht der Lichtquelle 16 wird wirksam durch die Motor-Lichtführungsbahn 15, die Schaft-Lichtführungsbahn 19 und die Griff-Lichtführungsbahn 20 zur Beleuchtung des behandelten Zahnes übertragen. Die Ausbildung einer Licht­ führungsbahn in der Antriebswelle 18 hat keinen Einfluß auf die Reduzierung der Länge des Handgriffteils.
Der erfindungsgemäße Antriebs-Übertragungsmechanismus ist derart ange­ ordnet und ausgebildet, daß die Drehrichtungen der Zwischenwelle 22 und der Rotorwelle 6 entgegengesetzt zueinander sind, wie es oben beschrieben wurde. Das Rotorzahnrad 35 ist oberhalb des Schnittpunktes Q (Fig. 4) der Drehachsen der Zwischenwelle 22 und der Rotorwelle 6 angeordnet. Daraus ergeben sich folgende Vorteile:
Bei der herkömmlichen Anordnung liegt das Rotorzahnrad unterhalb des Schnittpunktes Q, und der tote Sichtwinkel ist unvorteilhaft groß, wie oben geschildert wurde. Bei der vorliegenden erfindungsgemäßen Ausführungs­ form befindet sich das Rotorzahnrad 25 oberhalb des Schnittpunktes Q. Da­ durch wird der tote Winkel α relativ klein (Fig. 5). Bei der vorliegenden Aus­ führungsform sind die Außendurchmesser der beiden Lager der Rotorwelle 6 so gewählt, daß der Durchmesser a des unteren Lagers kleiner ist als der Durchmesser b des oberen Lagers (Fig. 4). Dies berücksichtigt den Preßsitz zwischen der Rotorwelle 6 und dem Rotorzahnrad 25, die als getrennte Teile hergestellt werden. Wenn dagegen das Rotorzahnrad 25 in der entgegenge­ setzten Position angeordnet wird, wird der tote Winkel α groß.
Da das Rotorzahnrad 25 im übrigen als getrenntes Teil in bezug auf die Rotor­ welle 6 hergestellt wird, können die Teilkreislinie Pi des Schneidwerkzeugs 70 und die Teilkreis-Kegelfläche C des Zahnrades in ausreichendem Maße während des Schneidvorganges des Zahnrades in Übereinstimmung gebracht werden, wie Fig. 7 zeigt, ohne daß der tote Sichtwinkel vergrößert wird. Auf diese Weise wird die Haltbarkeit des Rotorzahnrades 25 verbessert.
Das Drehmoment des Rotorzahnrades 25 wird direkt auf den Verbindungs­ stift 5 durch die Eingriffsverbindung zwischen der Kupplungseinrichtung 37 an dem Rotorzahnrad 25 und der Drehsicherungsfläche 35 des Befestigungs­ stifts 5 übertragen, wie Fig. 6 zeigt. Während des Schneidvorganges wird da­ her kein Drehmoment auf den Verbindungsbereich zwischen der Rotorwelle 6 und dem Rotorzahnrad 25 übertragen. Es ist daher möglich, Störungen weitgehend zu verhindern.
Die zuvor beschriebene Ausführungsform stellt lediglich ein Beispiel für die Verwirklichung der vorliegenden Erfindung dar. Zahlreiche Abwandlungen und Modifikationen sind möglich. Beispielsweise kann das Stirnzahnrad 21, das als Antriebsübertragungszahnrad an der Antriebswelle 18 ausgebildet ist, durch ein Kegelrad ersetzt werden. Wenn die Antriebsübertragung für sich betrachtet wird, ist ein Kegelrad vorzuziehen. Bei der Zahnbehandlung jedoch kann der Kopfbereich 2 durch einen anderen ausgetauscht werden. Während des Austausches, insbesondere wenn der Kopfbereich 2 eingefügt wird, kom­ men die Endflächen des rückwärtigen Zahnrades 23 und des Antriebszahnra­ des 23 in Berührung miteinander, so daß das Einsetzen in einigen Fällen schwierig sein kann. Daher wird bei der vorliegenden Ausführungsform ein Stirnrad verwendet.
Im übrigen kann der Antriebs-Übertragungsmechanismus einschließlich des Zahnrades 21 und der Antriebswelle 28 ganz oder teilweise als Reibantrieb, und nicht als Zahnradantrieb ausgebildet sein.
Obgleich bei der geschilderten Ausführungsform der Griff-Lichtführungskanal 20 aus Glasfasern besteht, kann es sich auch um eine Leitung handeln. Bei der Motor-Lichtführungsbahn 15 und der Schaft-Lichtführungsbahn 19 sind Lichtführungen aus Glas nicht notwendig, wenn die inneren Oberflächen der Wellen 14 und 18 verspiegelt werden.
Die Schaft-Lichtführungsbahn 19 und die Griff-Lichtführungsbahn 20 müssen nicht zwangsläufig im Winkel zueinander stehen. Die jeweiligen Endflächen dieser Lichtführungsbahnen können parallel zueinander verlaufen.
Die vorliegende Erfindung bietet vor allem die folgenden Vorteile:
  • 1) Da die Länge des Handgriffteils verkürzt werden kann, kann die Zahnbe­ handlung mit geringerer Belastung der Hand durchgeführt werden.
  • 2) Die Lichtführungsbahn kann in dem Schaft ausgebildet werden, ohne die Reduktion der Länge des Handführungsteils zu beeinflussen.
  • 3) Da das Rotorzahnrad am oberen Endbereich der Rotorwelle vorgesehen ist, kann der tote Sichtwinkel verkleinert werden, so daß die Zahnbehand­ lung vereinfacht wird.
  • 4) Da das Rotorzahnrad und die Rotorwelle getrennt voneinander herge­ stellt werden, kann das Schneiden des Zahnrades genau durchgeführt wer­ den. Daraus ergibt sich eine Verbesserung der Zuverlässigkeit und Haltbar­ keit.
  • 5) Da das Rotationsdrehmoment des Rotorzahnrades direkt auf den Befesti­ gungsstift übertragen wird, treten nur in geringerem Maße Störungen auf.

Claims (8)

1. Antriebsvorrichtung für zahnärztliche Werkzeughalter, mit
  • - einer Antriebswelle (1 8), die drehbar durch ein Gehäuse (10, 11) gehal­ ten wird,
  • - einer Zwischenwelle (22), die drehbar in dem Gehäuse liegt und durch die Antriebswelle (18) drehbar ist, und
  • - einer Rotorwelle (6) zum Halten eines zahnärztlichen Schneidwerkzeugs (5), welche Rotorwelle (6) drehbar derart in dem Gehäuse gelagert ist, daß sie die Drehung der Zwischenwelle (22) aufnimmt,
wobei die Drehachse der Antriebswelle (18) und die Drehachse der Zwi­ schenwelle (22) einen stumpfen Winkel zueinander bilden und die Drehachse der Zwischenwelle (22) und die Drehachse der Rotorwelle (6) im wesentli­ chen senkrecht zueinander stehen, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebswelle (18) und die Zwischenwelle (22) des Antriebs-Übertragungsmechanismus in entgegengesetzte Richtungen gedreht werden und daß die Zwischenwelle (22) und die Rotorwelle (6) ebenfalls entgegengesetzte Drehrichtungen aufweisen.
2. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebswelle (18) eine Hohlwelle ist mit einer Lichtführungsbahn (19) im Inneren.
3. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebswelle (18) ein Antriebszahnrad (21) aufweist, das in das äu­ ßere Ende der Antriebswelle eingeschnitten ist.
4. Antriebsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem der Antriebs-Übertragungsmechanismus ein Antriebszahnrad (21) am Ende der Antriebswelle (18) zur Übertragung von Antriebsleistung auf die Zwischenwelle (22) umfaßt, welches Antriebszahnrad (21) zwischen einem Schnittpunkt (P) der Drehachsen der Antriebswelle (18) und der Zwischen­ welle (22) und dem Schnittpunkt (Q) der Drehachsen der Zwischenwelle (22) und der Rotorwelle (6) angeordnet ist.
5. Antriebsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß der Antriebs-Übertragungsmechanismus ein Ro­ torzahnrad (25) auf der Rotorwelle (6), das durch die Zwischenwelle (22) drehbar ist, umfaßt, welches Rotorzahnrad (25) näher am zurückliegenden Ende der Rotorwelle (6) liegt als der Schnittpunkt (Q) der Drehachsen der Zwischenwelle (22) und der Rotorwelle (6).
6. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Rotorzahnrad (25) als getrenntes Teil gegenüber der Rotorwelle (6) ausgebil­ det ist.
7. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Rotorzahnrad (25) einen zylindrischen Schaft (25a) aufweist, der fest auf der Rotorwelle (6) angebracht ist, und daß das Rotorzahnrad (25) eine Kup­ plungseinrichtung (37) zum Einfügen eines Teils eines dentalen Schneid­ werkzeugs (5) aufweist, das in dem Schaft (25a) drehfest gehalten ist.
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