DE4326693A1 - Vorrichtung zum lösbaren Verbinden von zwei Rohren aus starrem Werkstoff unterschiedlicher Außendurchmesser und Profildichtring - Google Patents
Vorrichtung zum lösbaren Verbinden von zwei Rohren aus starrem Werkstoff unterschiedlicher Außendurchmesser und ProfildichtringInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum lösbaren
Verbinden von zwei Rohren aus starrem Werkstoff
unterschiedlicher Außendurchmesser und einen
Profildichtring, insbesondere zum Verbinden von
Wasserrohren größerer Durchmesser.
Es ist bekannt, Rohre mit unterschiedlichen
Außendurchmessern dadurch zu verbinden, daß ein
spezielles Kupplungselement für den konkreten
Verbindungsfall hergestellt wird. In der Regel sind das
relativ aufwendig herzustellende Gußteile. Neben dem
hohen Preis besteht der Nachteil der langen Wartezeit für
die Verbindung der Rohre. Insbesondere bei Anbindung
neuer Objekte an bestehende Versorgungsnetze bedeutet
jeder Wartetag hohe finanzielle Verluste.
Auch sind Verbindungsstücke z. B. aus Elastomer bekannt
(DE-GM 89 09 972, DE-GM 87 07 440), die unterschiedlich
große Öffnungen zur Aufnahme unterschiedlicher
Rohrdurchmesser aufweisen, wobei zur Abdichtung
Dichtungslippen angeordnet sind. Die Differenz der
Rohrdurchmesser muß sich pro Verbindungsstück in engen
Grenzen halten und die Rohrenden dürfen nicht verkantet
sein. Für Druckleitungen ist der Einsatz dieser
Verbindungsstücke fragwürdig, da sie nur mit einer
Spannschelle am Rohr befestigt sind. Auf Baustellen wo
noch nicht bekannt ist welche Rohrdurchmesser miteinander
zu verbinden sind, wäre eine Vielzahl unterschiedlicher
Verbindungsstücke notwendig; ein Einsatz bei größeren
Rohrdurchmessern ist nicht möglich.
Zum Einsatz als Rohrverbindung sind ebenfalls
Dichtungsmanschetten bekannt (DE OS 29 00 805), die
zwischen den Außendurchmesser des kleineren und den
Innendurchmesser des größeren Rohres, also im
Überlappungsbereich der Rohre, angeordnet sind. Die
Rohrdurchmesserdifferenz darf sich ebenfalls nur in engen
Grenzen bewegen und die sich überlappenden Rohrenden
müssen exakt parallel liegen.
Schließlich ist auch eine Flanschkupplung bekannt
(Firmenschrift Rudolf Fomm GmbH Chemnitz "Die
zuverlässige Verbindung für erdverlegte Wasserrohre"),
die aus zwei Flanschteilen mit dazwischenliegender Büchse
besteht, wobei jeweils eine Profildichtung zwischen dem
Büchsenende und dem Rohrmantel angeordnet ist. Durch das
Verspannen der zwei Flanschteile mittels Schrauben werden
die Profildichtungen derart zusammengepreßt, daß eine
drucksichere flüssigkeitsundurchlässige Rohrverbindung
entsteht. Nachteilig ist, daß die Rohrdurchmesser der zu
verbindenden Rohre ebenfalls kaum voneinander abweichen
dürfen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Vorrichtung zum lösbaren Verbinden von zwei nicht
unbedingt exakt axial liegenden Rohren mit bis ca. 30 mm
unterschiedlichen Außendurchmessern und einen
Profildichtring zu schaffen, die den Einsatz üblicher
Rohrverbinder, bei denen sich die zu verbindenden Rohre
nicht überlappen, zulassen, die nicht für jede
Rohraußendurchmesserdifferenz eine neue Vorrichtung oder
ein neues Profil erfordern und die bei größeren
Rohrdurchmessern bis ca. 1000 mm gleichzeitig noch eine
Zentrierung des dünneren Rohres ermöglichen.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß bei
einer Flanschkupplung, bestehend aus zwei Flanschteilen,
einer Büchse und zwei Profildichtungen, die
Profildichtung auf dem Rohr mit dem größeren
Außendurchmesser einen üblichen rechteckigen oder
quadratischen Querschnitt aufweist und daß der
Querschnitt der Profildichtung auf dem Rohr mit dem
kleineren Außendurchmesser überwiegend einen in Richtung
zum Rohr mit dem größeren Außendurchmesser konisch
verjüngenden Querschnitt aufweist.
Der erfindungsgemäße Profildichtring besteht aus einem
auf eine durch den Rohraußendurchmesser bestimmte Länge
geschnittenen zu einem Ring verbundenen Profilstrang L-
förmigen Querschnitts besteht, wobei die längere
Außenseite des L-förmigen Querschnitts gerade ist und die
gegenüberliegende Seite konisch ansteigt. Die kürzere
Innenseite des L-förmigen Querschnitts sollte zur
Fixierung der Büchse (2) mindestens eine Büchsenstärke
stark sein.
Der Vorteil der Erfindung besteht darin, daß nicht mehr
für jeden Rohraußendurchmesser zwischen ca. 60 bis
1000 mm und für jede Rohraußendurchmesserdifferenz bis
ca. 30 mm der zu verbindenden Rohre eine andere
Vorrichtung, z. B. aufwendige Gußteile, oder eine andere
Profildichtung notwendig ist, daß das Rohr mit dem
kleineren Außendurchmesser, auf dem sich die
Profildichtung mit dem konischen Querschnitt befindet,
leicht in die Büchse einschiebbar ist und daß Rohre, die
z. B. durch ihre feste Einbindung im Erdreich nicht exakt
parallel bzw. axial zueinander liegen bzw. legbar sind,
trotzdem problemlos miteinander verbunden werden können.
Vorteilhaft ist es dabei, wenn der Innendurchmesser der
Profildichtung ca. 10 mm kleiner ist als der
Außendurchmesser des Rohres und die Innenflächen der
Profildichtungen zylindrisch sind. Dabei sollte sich bei
kleineren Rohrdurchmesserdifferenzen zur Fixierung der
Büchse an den zum Rohrende verjüngenden Querschnitt der
Profildichtung auf dem Rohr mit dem kleineren
Außendurchmesser an der vom Rohrende abgewandten Seite
ein rechteckiger Querschnitt größeren Durchmessers
anschließen. Auch ist es bei größeren
Rohrdurchmesserdifferenzen vorteilhaft, wenn sich an den
rechteckigen Querschnitt größeren Durchmessers zur
Zentrierung des folgenden Flanschteiles ein kleinerer
rechteckiger Querschnitt anschließt.
Die Erfindung soll nachstehend an einem
Ausführungsbeispiel näher erläutert werden. In der
dazugehörigen Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine Vorrichtung zum lösbaren Verbinden von zwei
Rohren unterschiedlicher Außendurchmesser,
Fig. 2 den Querschnitt eines Profildichtringes bei
kleineren Rohrdurchmesserdifferenzen und
Fig. 3 den Querschnitt eines Profildichtringes bei
größeren Rohrdurchmesserdifferenzen.
Fig. 1 zeigt eine Flanschkupplung, bestehend aus zwei
Flanschteilen (1), einer Büchse (2), zwei
Profildichtungen (3; 4) und Spannschrauben (5). Auf jedes
der zu verbindenden Rohre (6; 7) wird ein Flanschteil (1)
aufgeschoben.
Die Größe der für eine Rohrverbindung gleichen
Flanschteile (1) richtet sich nach dem Außendurchmesser
des größeren der zu verbindenden Rohre (6; 7), sie werden
z. B. für jeden vorkommenden Wasserrohraußendurchmesser
von ca. 60 bis 1000 mm produziert.
Die Profildichtungen (3; 4) werden als Meterware
hergestellt. In Abhängigkeit vom Rohraußendurchmesser
wird die entsprechende Profildichtung (3; 4) auf Länge
geschnitten und durch Vulkanisieren zu einem
Profildichtring verbunden. Die Profildichtung (3; 4), die
auf das Rohr (7) mit dem größeren Rohraußendurchmesser
aufgeschoben wird, beispielsweise die Profildichtung (4),
weist in ungespanntem Zustand einen quadratischen oder
rechteckigen Querschnitt auf, da sie paßgenau für jeden
möglichen Querschnitt bzw. Rohraußendurchmesser
hergestellt wird, wie auch jedes dem entsprechenden
Rohraußendurchmesser zugeordnete Flanschteil (1).
Sind die Verhältnisse bezüglich Querschnitt bzw.
Querschnittsfläche der Profildichtung (3; 4),
Rohraußendurchmesser und Profildichtungsinnendurchmesser
nicht mehr exakt aufeinander zugeschnitten, und das ist
der Fall für ein zu verbindendes Rohr (6) mit einem
kleineren Durchmesser, dann müßten Profildichtungen (3)
mit jedem möglichen Innendurchmesser für jede mögliche
Differenz zu allen möglichen Rohraußendurchmessern
gefertigt werden. Dieses Sortiment an möglichen
Profildichtungen (3; 4) einschließlich
Profildichtungsquerschnitten vermeidet die
erfindungsgemäße konische Profildichtung (3). Auf das
Rohr (6) mit dem kleineren Außendurchmesser wird also die
konische Profildichtung (3) aufgeschoben, und zwar
derart, daß die Seite mit dem kleineren Außendurchmesser
zum Rohr (7) mit dem größeren Außendurchmesser zeigt.
Der Innendurchmesser einer jeden Profildichtung (3; 4)
darf nur so groß sein, daß sie straff auf das jeweilige
Rohr (6; 7) geschoben werden kann, das bedeutet, daß der
Innendurchmesser einer jeden Profildichtung (3; 4)
ca. 10 mm kleiner sein sollte, als der Außendurchmesser
des für sie bestimmten Rohres (6; 7). Die Innenflächen der
Profildichtungen (3; 4) sind zylindrisch.
Befinden sich auf beiden Enden der zu verbindenden Rohre
(6; 7) sowohl Flanschteil (1) als auch Profildichtung
(3; 4), werden sie in die Büchse (2) gesteckt, ohne daß
sie sich in der Mitte berühren. Mittels Spannschrauben
(5) werden jetzt die zwei Flanschteile (1) zueinander
gezogen, wodurch die Profildichtungen (3; 4) so geformt
werden, daß sich eine wasserdichte Verbindung der Rohre
ergibt. Die Anzahl der Spannschrauben (5) richtet sich
nach dem größten Rohraußendurchmesser, je größer der
Rohraußendurchmesser, desto mehr Spannschrauben (5).
Fig. 2 zeigt nun einen konkreten Querschnitt eines
Profildichtringes (8) für das Rohr (6) mit dem kleineren
Außendurchmesser zweier zu verbindender Rohre (6; 7) bei
kleineren Rohrdurchmesserdifferenzen. Der Profildichtring
(8) besteht aus einem auf Länge geschnittenen, zu einem
Ring verbundenen, Profilstrang L-förmigen Querschnitts.
Die Länge des Profilstrangs wird durch den Umfang, also
letztlich durch den Rohraußendurchmesser, bestimmt.
Der Querschnitt des Profildichtringes (8) auf dem Rohr
(6) mit dem kleineren Außendurchmesser verjüngt sich zum
Rohrende konisch. An der vom Rohrende abgewandten Seite
schließt an den konischen Querschnitt ein rechteckiger
Querschnitt größeren Durchmessers, der zur Fixierung der
Büchse dient, an; der Querschnitt sieht dadurch quasi
L-förmig aus.
Die längere Außenseite des L-förmigen Querschnitts ist
gerade und die gegenüberliegende Seite steigt konisch an.
Die kürzere Innenseite des L-förmigen Querschnitts zur
Fixierung der Büchse (2) ist mindestens eine
Büchsenstärke stark.
Fig. 3 zeigt einen konkreten Querschnitt eines
Profildichtringes (9) für das Rohr (6) mit dem kleineren
Außendurchmesser zweier zu verbindender Rohre (6; 7) bei
größeren Rohrdurchmesserdifferenzen bis ca. 30 mm.
Zur Zentrierung des folgenden Flanschteiles (1) schließt
sich an den in Fig. 2 beschriebenen rechteckigen
Querschnitt größeren Durchmessers ein kleinerer
rechteckiger Querschnitt an. Bei Übergangskupplungen für
mehr als ca. 10 mm Außendurchmesserdifferenz der zu
verbindenden Rohre hat der Profildichtring (9) diese
Wulst, die zum Zentrieren des folgenden Flanschteiles (1)
dient. Die längere Seite des L-förmigen Querschnitts
läuft also über die kürzere Seite des L-förmigen
Querschnitts hinaus zylindrisch aus.
Claims (6)
1. Vorrichtung zum lösbaren Verbinden von zwei Rohren aus
starrem Werkstoff mit unterschiedlichen Außendurchmessern
mittels einer Flanschkupplung, bestehend aus zwei
Flanschteilen, einer Büchse und zwei Profildichtungen,
dadurch gekennzeichnet, daß die Profildichtung (4) auf
dem Rohr (7) mit dem größeren Außendurchmesser einen
üblichen rechteckigen bzw. quadratischen Querschnitt
aufweist und daß der Querschnitt der Profildichtung (3)
auf dem Rohr (6) mit dem kleineren Außendurchmesser
überwiegend einen in Richtung zum Rohr (7) mit dem
größeren Außendurchmesser konisch verjüngenden
Querschnitt aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Innendurchmesser der Profildichtung (3; 4)
ca. 10 mm kleiner ist als der Außendurchmesser des Rohres
(6; 7) und daß die Innenflächen der Profildichtungen (3; 4)
zylindrisch sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß sich der Querschnitt der
Profildichtung (3) auf dem Rohr (6) mit dem kleineren
Außendurchmesser zum Rohrende konisch verjüngt und daß an
den konischen Querschnitt an der vom Rohrende abgewandten
Seite ein rechteckiger Querschnitt größeren Durchmessers
anschließt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß an den rechteckigen Querschnitt größeren Durchmessers
zur Zentrierung des folgenden Flanschteiles (1) ein
kleinerer rechteckiger Querschnitt anschließt.
5. Profildichtring, dadurch gekennzeichnet, daß er aus
einem auf eine durch den Rohraußendurchmesser bestimmte
Länge geschnittenen zu einem Ring verbundenen
Profilstrang L-förmigen Querschnitts besteht, daß die
längere Außenseite des L-förmigen Querschnitts gerade ist
und die gegenüberliegende Seite konisch ansteigt und daß
die kürzere Innenseite des L-förmigen Querschnitts zur
Fixierung der Büchse (2) mindestens eine Büchsenstärke
stark ist.
6. Profildichtring nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die längere Seite des L-förmigen
Querschnitts über die kürzere Seite des L-förmigen
Querschnitts hinaus zylindrisch ausläuft, wobei diese
Wulst der Zentrierung des folgenden Flanschteiles (1)
dient.
Priority Applications (1)
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| DE19934326693 DE4326693A1 (de) | 1993-08-10 | 1993-08-10 | Vorrichtung zum lösbaren Verbinden von zwei Rohren aus starrem Werkstoff unterschiedlicher Außendurchmesser und Profildichtring |
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| DE19934326693 Withdrawn DE4326693A1 (de) | 1993-08-10 | 1993-08-10 | Vorrichtung zum lösbaren Verbinden von zwei Rohren aus starrem Werkstoff unterschiedlicher Außendurchmesser und Profildichtring |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE4326693A1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US9841131B2 (en) | 2012-09-18 | 2017-12-12 | Voss Automotive Gmbh | Construction system for a connection arrangement for media lines |
-
1993
- 1993-08-10 DE DE19934326693 patent/DE4326693A1/de not_active Withdrawn
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| US9841131B2 (en) | 2012-09-18 | 2017-12-12 | Voss Automotive Gmbh | Construction system for a connection arrangement for media lines |
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