DE4324769A1 - Staubsauger mit einem Staubraumdeckel - Google Patents
Staubsauger mit einem StaubraumdeckelInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Staubsauger mit einem
Staubraumdeckel, der mittels zweier Doppelgelenkscharniere
verschwenkbar am Staubsaugergehäuse angeordnet ist, welche
Scharniere jeweils einen bogenförmigen Schwenkarm aufweisen,
der in seinem einen Endbereich am Staubraumdeckel und in
seinem anderen Endbereich am Staubsaugergehäuse angelenkt
sind. Ein solcher Staubsauger ist durch die DE-PS 33 02 297
bekannt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Staubsauger
der gattungsgemäßen Art so weiterzubilden, daß die Gelenk
verbindung zwischen den Schwenkarmen und dem Staubraumdeckel
sowie dem Staubsaugergehäuse ohne großen Montageaufwand
herstellbar ist, und daß weiterhin die entsprechenden Lager
stellen am Staubraumdeckel und Staubsaugergehäuse fertigungs
technisch einfach herstellbar sind.
Die Lösung der gestellten Aufgabe gelingt nach der Erfindung
dadurch, daß die Schwenkarme durch eine Rastverbindung in der
jeweiligen Gelenkstelle gehalten sind. Bei der Montage der
Schwenkarme am Staubraumdeckel und am Staubsaugergehäuse
müssen die Schwenkarme mit ihren Endbereichen jeweils in den
Rastverbindungen eingeschnappt werden. Dies ist mit einfachen
Handgriffen möglich und erfordert keine besonders ausgebil
dete oder spezielle Montagewerkzeuge.
Eine konstruktiv einfach ausgebildete und daher geringen
werkzeugtechnischen Aufwand erfordernde Gelenkverbindung am
Staubraumdeckel ist dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenk
arme in ihrem am Staubraumdeckel anlenkbaren Endbereich eine
quer zum eigentlichen Körper des Schwenkarmes verlaufende und
sich zu beiden Seiten des Schwenkarmes erstreckende Achse
aufweisen, die zu beiden Seiten des Schwenkarmes jeweils in
einer am Staubraumdeckel vorgesehenen Lagerstelle gelagert
ist, wobei mindestens eine der Lagerstellen halbschalenförmig
ausgebildet und die in dieser Lagerstelle gelagerte
Achsenseite durch ein Rastelement gehalten ist.
Die Verrastung der Achse wird dadurch erreicht, daß das Rast
element aus einer am Staubraumdeckel angeformten Rastzunge
besteht, die mittels einer dem Außendurchmesser der Achse an
der Raststelle angepaßten Rastmulde die Achse tangential
übergreift. Beim Eindrücken der betreffenden Achsenseite in
die halbschalenförmige Lagerstelle gleitet die Achse unter
der Rastzunge hindurch, deren freies Ende hierzu noch mit
einer Anlaufschräge versehen ist, bis die Achsen der Rast
mulde der Rastzunge verrastet. Hierdurch wird die Achse in
ihrer Lage in der halbschalenförmigen Lagerstelle gesichert.
Zweckmäßigerweise ist die andere Lagerstelle als geschlossene
Öse ausgebildet, so daß für diese Lagerstelle keine weitere
Rast- oder Schnappverbindung erforderlich ist. Die Schwenk
arme können mit dem entsprechenden Achsenende axial in die
Öse eingeführt und dann mit dem anderen Achsenende in die
halbschalenförmige Lagerstelle gedrückt werden. Durch ein
axiales Anschlagglied, welches vorteilhafterweise an der
Stirnseite des betreffenden Achsenendes anliegt, wird die
Achse entsprechend gesichert, so daß das in der Öse gelagerte
Achsenende nicht aus dieser herausgleiten kann.
Eine konstruktiv einfach ausgebildete Gelenkverbindung
zwischen den Schwenkarmen und dem Staubsaugergehäuse ergibt
sich dadurch, daß die Schwenkarme in ihrem am Staubsauger
gehäuse anlenkbaren Endbereich beidseitig mit quer zum
eigentlichen Körper des Schwenkarmes gerichteten Achsstummeln
versehen sind, die zu beiden Seiten des Schwenkarmes an
entsprechenden, am Staubsaugergehäuse vorgesehenen Lager
stellen gelagert sind, wobei die eine Lagerstelle als
umfangsmäßig geschlossene Lageröffnung ausgebildet ist, daß
ferner am Staubsaugergehäuse ein federndes, den Schwenkarm
gegen die Lageröffnung haltendes Stützteil vorgesehen ist.
Aus fertigungstechnischen Gründen ist es vorteilhaft, wenn am
Staubsaugergehäuse benachbart zu einem schlitzartigen
Aufnahmeraum für den Schwenkarm eine durch eine gemeinsame
Trennwand von dem Aufnahmeraum abgegrenzte Aufnahmetasche
ausgebildet ist, deren Längsachse senkrecht zu der Längsachse
des Aufnahmeraumes gerichtet ist, daß die Lageröffnung am
Grund der Aufnahmetasche liegt, wobei die Oberkante der
gemeinsamen Trennwand die Begrenzungskante der Lageröffnung
auf der den Grund der Aufnahmetasche gegenüberliegenden Seite
bildet, daß ferner der schlitzartige Aufnahmeraum oberhalb
der Oberkante der Trennwand axial mindestens soweit erweitert
ist, daß er mit der Ebene der der Aufnahmetasche zugekehrten
Seite der Trennwand fluchtet. Bei einer derartigen
konstruktiven Gestaltung kann die Lageröffnung durch
Gegenformen im Spritzwerkzeug hergestellt werden. Es entfällt
somit ein nachträgliches Anbringen der Lageröffnung.
Die axiale Sicherung des entsprechenden Achsstummels des
Schwenkarmes in der Lageröffnung ist dadurch gegeben, daß im
schlitzartigen Aufnahmeraum als federndes Stützteil eine
parallel zu der Trennwand ausgerichtete, höchstens an zwei
benachbarten Seiten an das Staubsaugergehäuse angebundenen
Stützrippe vorgesehen ist, zwischen der und der Trennwand der
Schwenkarm einfügbar ist, wobei der Abstand zwischen der
Stützrippe und der Trennwand kleiner als die Materialdicke
des Schwenkarmes plus der in die Aufnahmetasche ragenden
Länge des betreffenden Achszapfens ist. Dadurch, daß die
Stützrippe höchstens an zwei benachbarten Seiten mit dem
Staubsaugergehäuse verbunden ist, kann sie aufgrund der
Eigenelastizität ihres Materials um den Betrag der Einbau
tiefe des betreffenden Achszapfens in die Lageröffnung
seitlich weggebogen werden, so daß der Schwenkarm in den
schlitzartigen Aufnahmeraum soweit eingeschoben werden kann,
bis der Achsstummel in die Lageröffnung eintritt. Die Stütz
rippe federt dann zurück und hält den Schwenkarm in dieser
Stellung. Damit ist der Achsstummel gegen axiales Wegrutschen
gesichert.
Die eine freie Seite der Stützrippe kann zweckmäßigerweise
als Lagerstelle für den anderen Achsstummel des Schwenkarmes
dienen. Damit ist der Schwenkarm beidseitig gelagert und kann
nicht kippen.
Dadurch, daß der Staubraumdeckel gegenüber seiner Gelenk
stelle an dem Schwenkarm mittels eines Spannelementes in
Schließrichtung vorgespannt ist, ergibt sich beim Öffnen und
Schließen des Staubraumdeckels eine definierte Schwenkbahn.
So schwenkt der Staubraumdeckel beim Öffnen zunächst um die
im Staubsaugergehäuse liegende Gelenkstelle, bis der Schwenk
arm auf einen entsprechenden Anschlag, z. B. die Gehäusekante
auftrifft. Damit ist keine weitere Verschwenkung um die
Gehäusegelenkstelle mehr möglich. Die weitere Verschwenkung
des Staubraumdeckels erfolgt dann um die zwischen ihm und dem
Schwenkarm bestehende Gelenkstelle. Beim Schließen des Staub
raumdeckels wird durch die in Schließstellung wirkende Vor
spannung zunächst ein Verschwenken um die am Staubraumdeckel
vorhandene Gelenkstelle bewirkt. Erst danach erfolgt das
Verschwenken um die Gelenkstelle des Staubsaugergehäuses.
Die gewünschte Vorspannung an der Gelenkstelle des Staubraum
deckels kann dadurch erreicht werden, daß auf der Achse des
Schwenkarmes eine mit ihrem einen Ende an der Achse und mit
ihrem anderen Ende am Staubraumdeckel angreifende Feder
vorgesehen ist.
Ein einfaches Anbringen der Feder ist dadurch gewährleistet,
daß diese mit ihrem einen Ende in eine Ausnehmung der Achse
eingehängt und mit ihrem anderen als radial abstehender
Schenkel ausgebildeten Ende an einer entsprechenden Fläche
des Staubraumdeckels anliegt. Die Ausnehmung an der Achse, in
der die Feder mit ihrem einen Ende eingehängt ist, kann bei
den beiden für einen Staubraumdeckel notwendigen Schwenkarmen
axial so erstreckt werden, daß für die linke und rechte
Scharnieranordnung des Staubraumdeckels gleich ausgebildete
Federn verwendet werden können.
Anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungs
beispiels wird die Erfindung nachfolgend näher beschrieben.
Es zeigt:
Fig. 1 eine Prinzipdarstellung eines Staubsaugers, bei dem
der Staubraumdeckel mittels einer Doppelgelenk
scharnieranordnung verschwenkbar am Staubsauger
gehäuse angeordnet ist,
Fig. 2 eine zwischen dem Staubraumdeckel eines Staub
saugers und dessen Gehäuse vorgesehene Doppel
gelenkscharnieranordnung in Draufsicht,
Fig. 3 die Gelenkstelle am Staubraumdeckel im Schnitt
entlang der Linie III in Fig. 2,
Fig. 4 die Gelenkstelle am Staubraumdeckel im Schnitt
entlang der Linie IV in Fig. 2,
Fig. 5 die Gelenkstelle am Staubraumdeckel im Schnitt
entlang der Linie V in Fig. 2,
Fig. 6 die Gelenkstelle im Staubsaugergehäuse im
Schnitt entlang der Linie VI-VI in Fig. 2,
Fig. 7 die Gelenkstelle im Staubsaugergehäuse im
Schnitt entlang der Linie VII-VII in Fig. 6,
Fig. 8 eine Doppelgelenkscharnieranordnung in
Seitenansicht,
Fig. 9 einen Schwenkarm in Draufsicht.
Mit 1 ist das Gehäuse eines Staubsaugers bezeichnet, an dem
mittels zweier Doppelgelenkscharniere 2 ein den Staubraum 3
des Staubsaugers verschließender Staubraumdeckel 4 ver
schwenkbar angelenkt ist, wobei die Anlenkung des Staub
raumdeckels 4 am Gehäuse 1 unlösbar ist. Die Doppelgelenk
scharniere 2 sind zur linken und rechten Längsseite des
Staubraumdeckels 4 hin an dessen hinteren Begrenzungsseite 5
angeordnet. Jedes Doppelgelenkscharnier 2 weist einen bogen
förmigen Schwenkarm 6 auf, der in seinem einen Endbereich 7
am Staubraumdeckel 4 und in seinem anderen Endbereich 8 am
Staubsaugergehäuse 1 angelenkt ist.
Die Anlenkstelle am Staubraumdeckel 4 ist wie folgt
gestaltet. Im Bereich der hinteren Begrenzungsseite des
Staubraumdeckels 4 sind an dessen Innenseite eine umfangs
mäßig geschlossene Öse 9 und eine halbschalenförmige Lager
stelle 10 in entsprechendem seitlichem Abstand zu der Öse 9
angeformt. Der bogenförmige Schwenkarm 6 weist in dem
betreffenden Endbereich 7 eine sich quer zu seinem eigent
lichen Körper 11 nach beiden Seiten erstreckende Achse 12
auf, die an dem Körper 11 einstückig angeformt ist. Beim
Ankoppeln des Schwenkarmes 6 an den Staubraumdeckel 4 wird
die Achse 12 unter leichter Schrägstellung mit ihrem einen
Ende 13 axial in die Öse 9 eingeführt. Danach wird die Achse
12 zur halbschalenförmigen Lagerstelle 10 hin verschwenkt und
mit ihrem anderen Ende 14 in diese Lagerstelle 10 hinein
gedrückt. Die Lagerstelle 10 kann so ausgebildet sein, daß
eine Verrastung des Achsenendes 14 in der Lagerstelle 10
selbst erfolgt. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist
jedoch eine gesonderte Rastzunge 15 am Staubraumdeckel 4
vorgesehen. Diese Rastzunge 15 weist eine Rastmulde 16 auf,
die abmessungsmäßig dem Außendurchmesser der Achse 12 an der
Raststelle angepaßt ist. Am freien Ende der Rastzunge 15 ist
eine Anlaufschräge 17 ausgebildet, die beim Verschwenken der
Achse 12 von dieser unterfahren wird. Hierdurch wird die
Rastzunge entsprechend angehoben, so daß die Achse 12 bis zum
Verrasten mit der Rastmulde 16 verschwenkt werden kann. Durch
die Rastzunge 15 wird die Achse 12 mit ihrem anderen Ende 14
in der halbschalenförmigen Lagerstelle 10 gesichert. Eine
axiale Verschiebung der Achse 12 wird durch ein an der Stirn
seite des anderen Endes 14 der Achse 12 anliegendes Anschlag
glied 38 verhindert. Das Ankoppeln des Schwenkarmes 6 an den
Staubraumdeckel 4 kann mit einfachen Handgriffen ohne
Montagewerkzeug durchgeführt werden.
Das Ankoppeln wird auch nicht durch eine auf der Achse 12
angeordnete und den Staubraumdeckel 4 in Schließrichtung
gegenüber seiner Gelenkstelle mit dem Schwenkarm 6 vor
spannende Schraubenfeder 18 beeinträchtigt. Die Schrauben
feder wird vor der Montage des Schwenkarmes 6 am Staubraum
deckel 4 bereits auf die Achse 12 aufgesteckt und mit ihrem
einen Ende in eine in der Zeichnung nicht dargestellte
Ausnehmung der Achse 12 eingehängt. Das andere, als
Federschenkel 19 ausgebildete Ende der Schraubenfeder 18 wird
beim Ankoppeln des Schwenkarmes 6 an den Staubraumdeckel 4 in
eine Einstecköffnung 20 des Staubraumdeckels 4 eingeschoben.
Der Federschenkel 19 liegt dann an der entsprechenden
Seitenwand 21 der Einstecköffnung 20 an. Einerseits ist die
Lage der beiden Enden der Schraubenfeder 18 im entspannten
Zustand und andererseits die Zuordnung der Einhängestelle der
Achse 12 zu der Auflagestelle an der Seitenwand 21 so
getroffen, daß die Schraubenfeder leicht gespannt werden muß,
um den Federschenkel 19 in die Einstecköffnung 20 einführen
zu können. Hierdurch wird die notwendige Vorspannung zwischen
dem Staubraumdeckel 4 und seiner Gelenkstelle in
Schließrichtung des Staubraumdeckels 4 erreicht.
Das Ankoppeln des Schwenkarmes 6 an dem Staubsaugergehäuse 1
erfolgt ebenfalls mittels einer Rastverbindung. Hierzu ist am
Staubsaugergehäuse 1 ein schlitzartiger Aufnahmeraum 22
ausgeformt. Seitlich zu diesem Aufnahmeraum 22 ist eine durch
eine gemeinsame Trennwand 23 von diesem abgegrenzte Aufnahme
tasche 24 vorgesehen, wobei die Längsachse dieser
Aufnahmetasche 24 senkrecht zu der Längsachse des
schlitzartigen Aufnahmeraumes 22 gerichtet ist. Am Grund 25
der Aufnahmetasche 24 befindet sich eine seitliche
Lageröffnung 26. Diese zum Grund 25 der Aufnahmetasche 24 hin
rund gestaltete Lageröffnung 26 wird zu der dem Grund 25 der
Aufnahmetasche 24 gegenüberliegenden Seite hin durch die
Oberkante 27 der Trennwand 23 begrenzt. Oberhalb der
Oberkante 27 ist der Aufnahmeraum 22 seitlich erweitert, so
daß sein Abschluß mit der Ebene der der Aufnahmetasche 24
zugekehrten Seite 28 der Trennwand 23 fluchtet. Durch diese
konstruktive Gestaltung besteht die Möglichkeit, die Lager
öffnung 26 durch Gegenformen im Spritzwerkzeug bei der Her
stellung des Staubraumdeckels 4 gleichzeitig mit auszubilden.
In dem schlitzartigen Aufnahmeraum 22 ist parallel zur Trenn
wand 23 eine gegenüber dieser beabstandete Stützrippe 29 vor
gesehen. Diese Stützrippe 29 ist mit zwei ihrer benachbart
liegenden Seiten 30 an dem Staubsaugergehäuse 1 angebunden.
Damit können die freiliegenden Seiten 31 der Stützrippe
aufgrund der Eigenelastizität des Rippenmaterials seitlich
weggedrückt werden. Diese Möglichkeit wird beim Ankoppeln des
Schwenkarmes 6 an das Staubsaugergehäuse 1 genutzt.
Der Schwenkarm ist in seinem anderen Endbereich 8 mit zwei
Achsstummeln 32 und 33 versehen. Der eine Achsstummel 32 ist
abmessungsmäßig an die Lageröffnung 26 angepaßt, so daß er
axial in diese eingeführt werden kann. Zum Ankoppeln des
Schwenkarmes 6 an das Staubsaugergehäuse 1 wird der Schwenk
arm 6 mit seinem Körper 11 in den von der Stützrippe 29 und
der Trennwand 23 begrenzten Zwischenraum 34 eingeschoben. Da
die Stützrippe 29 gegenüber der Trennwand 23 in einem Abstand
angeordnet ist, der kleiner als das Maß zwischen dem freien
Ende 35 des einen Achsstummels 32 und der der Stützrippe 29
benachbarten Seitenwand 36 des Schwenkarmes 6 ist, muß die
Stützrippe 29 seitlich weggebogen werden, damit der eine
Achsstummel 32 mit seinem freien Ende 35 oberhalb der Trenn
wand 23 an der Begrenzungswand des Aufnahmeraumes 22 entlang
gleiten kann. Sobald der eine Achsstummel 32 mit der Lager
öffnung 26 zur Deckung kommt, wird er durch die von der
Stützrippe 29 auf den Schwenkarm 6 ausgeübte Seitenkraft in
die Lageröffnung 26 gedrückt. Danach kehrt die Stützrippe 29
wieder in den spannungsfreien Zustand zurück. Sie verhindert
dann ein seitliches Verschieben des Schwenkarmes 6 in dem
Zwischenraum 34, so daß der eine Achsstummel 32 nicht mehr
aus der Lageröffnung 26 herausgleiten kann.
Ein Kippen des Schwenkarmes 6 wird durch den anderen Achs
stummel 33 verhindert, der hinsichtlich seiner radialen
Abmessung auf die Höhenabmessung der Stützrippe 29 so abge
stimmt ist, daß dieser andere Achsstummel 33 auf der Ober
seite 37 der Stützrippe 29 aufliegt. Damit ist eine zwei
seitige Auflage für den Schwenkarm gegeben, so daß kein
Kippen desselben möglich ist.
Claims (12)
1. Staubsauger mit einem Staubraumdeckel, der mittels zweier
Doppelgelenkscharniere (2) verschwenkbar am Staubsauger
gehäuse (1) angeordnet ist, welche Scharniere (2) jeweils
einen bogenförmigen Schwenkarm (6) aufweisen, der in seinem
einen Endbereich (7) am Staubraumdeckel (4) und in seinem
anderen Endbereich (8) am Staubsaugergehäuse (1) angelenkt
ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schwenkarme (6) jeweils durch eine Rastverbindung in
der jeweiligen Gelenkstelle gehalten sind.
2. Staubsauger nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schwenkarme (6) in ihrem am Staubraumdeckel (4)
anlenkbaren Endbereich (7) eine quer zum eigentlichen Körper
(11) des Schwenkarmes (6) verlaufende und sich zu beiden
Seiten des Schwenkarmes (6) erstreckende Achse (12)
aufweisen, die zu beiden Seiten des Schwenkarmes (6) jeweils
in einer am Staubraumdeckel vorgesehenen Lagerstelle
(9 bzw. 10) gelagert ist, wobei zumindest eine der Lager
stellen (10) halbschalenförmig ausgebildet und die in dieser
Lagerstelle (10) gelagerte Achsenseite durch ein Rastelement
(15) gehalten ist.
3. Staubsauger nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Rastelement aus einer am Staubraumdeckel (4) ange
formten Rastzunge (15) besteht, die mittels einer dem Außen
durchmesser der Achse (12) an der Raststelle angepaßten Rast
mulde (16) die Achse (12) tangential übergreift.
4. Staubsauger nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die andere Lagerstelle als geschlossene Öse (9) ausge
bildet ist.
5. Staubsauger nach Anspruch 2, 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schwenkarm (6) durch ein axiales Anschlagglied (38)
gesichert ist.
6. Staubsauger nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Schwenkarm (6) in seinem am Staubsaugergehäuse (1)
anlenkbaren Endbereich (8) beidseitig mit quer zum eigent
lichen Körper (11) des Schwenkarmes (6) gerichteten Achs
stummeln (32 und 33) versehen ist, die zu beiden Seiten des
Schwenkarmes (6) an entsprechenden, am Staubsaugergehäuse (1)
vorgesehenen Lagerstellen (26 und 37) gelagert sind, wobei
die eine Lagerstelle als umfangsmäßig geschlossene Lageröff
nung (26) ausgebildet ist, daß ferner am Staubsaugergehäuse
(1) ein federndes, den Schwenkarm (6) gegen die Lageröffnung
(26) haltendes Stützteil (29) vorgesehen ist.
7. Staubsauger nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß am Staubsaugergehäuse (1) benachbart zu einem schlitz
artigen Aufnahmeraum (22) für den Schwenkarm (6) eine durch
eine gemeinsame Trennwand (23) von dem Aufnahmeraum (22)
abgegrenzte Aufnahmetasche (24) ausgebildet ist, deren Längs
achse senkrecht zu der Längsachse des Aufnahmeraumes (22)
gerichtet ist, daß die Lageröffnung (26) am Grund (25) der
Aufnahmetasche (24) liegt, wobei die Oberkante (27) der
gemeinsamen Trennwand (23) die Begrenzungskante der Lageröff
nung (26) auf der dem Grund (25) der Aufnahmetasche (24)
gegenüberliegenden Seite bildet, daß ferner der schlitzartige
Aufnahmeraum (22) oberhalb der Oberkante (27) der Trennwand
(23) axial mindestens soweit erweitert ist, daß er mit der
Ebene der der Aufnahmetasche (24) zugekehrten Seite (28) der
Trennwand (23) fluchtet.
8. Staubsauger nach Anspruch 6 und 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß im schlitzartigen Aufnahmeraum (22) als federndes Stütz
teil eine parallel zu der Trennwand (23) ausgerichtete,
höchstens an zwei benachbarten Seiten (30) an das
Staubsaugergehäuse (1) angebundenen Stützrippe (29) vorge
sehen ist, zwischen der und der Trennwand (23) der Schwenkarm
(6) einfügbar ist, wobei der Abstand zwischen der Stützrippe
(29) und der Trennwand (23) kleiner als die Materialdicke des
Schwenkarmes plus der in die Aufnahmetasche (24) ragenden
Länge des betreffenden Achsstummels (32) ist.
9. Staubsauger nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stützrippe (29) die Lagerstelle (37) für den anderen
Achsstummel (33) des Schwenkarmes (6) bildet.
10. Staubsauger nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Staubraumdeckel (4) gegenüber seiner Gelenkstelle an
dem Schwenkarm (6) mittels eines Spannelementes (18) in
Schließrichtung vorgespannt ist.
11. Staubsauger nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß auf der an dem Schwenkarm (6) angeformten Achse (12) eine
mit ihrem einen Ende an der Achse (12) und mit ihrem anderen
Ende (19) am Staubraumdeckel (4) angreifende Feder (18) vor
gesehen ist.
12. Staubsauger nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Feder (18) mit ihrem einen Ende in eine Ausnehmung
der Achse (12) eingehängt und mit ihrem anderen als radial
abstehender Schenkel (19) ausgebildeten Ende an einer
entsprechenden Fläche (21) des Staubraumdeckels (4) anliegt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19934324769 DE4324769A1 (de) | 1993-07-23 | 1993-07-23 | Staubsauger mit einem Staubraumdeckel |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19934324769 DE4324769A1 (de) | 1993-07-23 | 1993-07-23 | Staubsauger mit einem Staubraumdeckel |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4324769A1 true DE4324769A1 (de) | 1995-01-26 |
Family
ID=6493548
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19934324769 Withdrawn DE4324769A1 (de) | 1993-07-23 | 1993-07-23 | Staubsauger mit einem Staubraumdeckel |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE4324769A1 (de) |
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