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DE4324769A1 - Staubsauger mit einem Staubraumdeckel - Google Patents

Staubsauger mit einem Staubraumdeckel

Info

Publication number
DE4324769A1
DE4324769A1 DE19934324769 DE4324769A DE4324769A1 DE 4324769 A1 DE4324769 A1 DE 4324769A1 DE 19934324769 DE19934324769 DE 19934324769 DE 4324769 A DE4324769 A DE 4324769A DE 4324769 A1 DE4324769 A1 DE 4324769A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
vacuum cleaner
swivel arm
axis
chamber cover
dust chamber
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19934324769
Other languages
English (en)
Inventor
Ulrich Rademacher
Artur Weigand
Albert Kleinhenz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens AG
Siemens Corp
Original Assignee
Siemens AG
Siemens Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Siemens AG, Siemens Corp filed Critical Siemens AG
Priority to DE19934324769 priority Critical patent/DE4324769A1/de
Publication of DE4324769A1 publication Critical patent/DE4324769A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L5/00Structural features of suction cleaners
    • A47L5/12Structural features of suction cleaners with power-driven air-pumps or air-compressors, e.g. driven by motor vehicle engine vacuum
    • A47L5/22Structural features of suction cleaners with power-driven air-pumps or air-compressors, e.g. driven by motor vehicle engine vacuum with rotary fans
    • A47L5/36Suction cleaners with hose between nozzle and casing; Suction cleaners for fixing on staircases; Suction cleaners for carrying on the back
    • A47L5/362Suction cleaners with hose between nozzle and casing; Suction cleaners for fixing on staircases; Suction cleaners for carrying on the back of the horizontal type, e.g. canister or sledge type
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L9/00Details or accessories of suction cleaners, e.g. mechanical means for controlling the suction or for effecting pulsating action; Storing devices specially adapted to suction cleaners or parts thereof; Carrying-vehicles specially adapted for suction cleaners

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Electric Suction Cleaners (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Staubsauger mit einem Staubraumdeckel, der mittels zweier Doppelgelenkscharniere verschwenkbar am Staubsaugergehäuse angeordnet ist, welche Scharniere jeweils einen bogenförmigen Schwenkarm aufweisen, der in seinem einen Endbereich am Staubraumdeckel und in seinem anderen Endbereich am Staubsaugergehäuse angelenkt sind. Ein solcher Staubsauger ist durch die DE-PS 33 02 297 bekannt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Staubsauger der gattungsgemäßen Art so weiterzubilden, daß die Gelenk­ verbindung zwischen den Schwenkarmen und dem Staubraumdeckel sowie dem Staubsaugergehäuse ohne großen Montageaufwand herstellbar ist, und daß weiterhin die entsprechenden Lager­ stellen am Staubraumdeckel und Staubsaugergehäuse fertigungs­ technisch einfach herstellbar sind.
Die Lösung der gestellten Aufgabe gelingt nach der Erfindung dadurch, daß die Schwenkarme durch eine Rastverbindung in der jeweiligen Gelenkstelle gehalten sind. Bei der Montage der Schwenkarme am Staubraumdeckel und am Staubsaugergehäuse müssen die Schwenkarme mit ihren Endbereichen jeweils in den Rastverbindungen eingeschnappt werden. Dies ist mit einfachen Handgriffen möglich und erfordert keine besonders ausgebil­ dete oder spezielle Montagewerkzeuge.
Eine konstruktiv einfach ausgebildete und daher geringen werkzeugtechnischen Aufwand erfordernde Gelenkverbindung am Staubraumdeckel ist dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenk­ arme in ihrem am Staubraumdeckel anlenkbaren Endbereich eine quer zum eigentlichen Körper des Schwenkarmes verlaufende und sich zu beiden Seiten des Schwenkarmes erstreckende Achse aufweisen, die zu beiden Seiten des Schwenkarmes jeweils in einer am Staubraumdeckel vorgesehenen Lagerstelle gelagert ist, wobei mindestens eine der Lagerstellen halbschalenförmig ausgebildet und die in dieser Lagerstelle gelagerte Achsenseite durch ein Rastelement gehalten ist.
Die Verrastung der Achse wird dadurch erreicht, daß das Rast­ element aus einer am Staubraumdeckel angeformten Rastzunge besteht, die mittels einer dem Außendurchmesser der Achse an der Raststelle angepaßten Rastmulde die Achse tangential übergreift. Beim Eindrücken der betreffenden Achsenseite in die halbschalenförmige Lagerstelle gleitet die Achse unter der Rastzunge hindurch, deren freies Ende hierzu noch mit einer Anlaufschräge versehen ist, bis die Achsen der Rast­ mulde der Rastzunge verrastet. Hierdurch wird die Achse in ihrer Lage in der halbschalenförmigen Lagerstelle gesichert. Zweckmäßigerweise ist die andere Lagerstelle als geschlossene Öse ausgebildet, so daß für diese Lagerstelle keine weitere Rast- oder Schnappverbindung erforderlich ist. Die Schwenk­ arme können mit dem entsprechenden Achsenende axial in die Öse eingeführt und dann mit dem anderen Achsenende in die halbschalenförmige Lagerstelle gedrückt werden. Durch ein axiales Anschlagglied, welches vorteilhafterweise an der Stirnseite des betreffenden Achsenendes anliegt, wird die Achse entsprechend gesichert, so daß das in der Öse gelagerte Achsenende nicht aus dieser herausgleiten kann.
Eine konstruktiv einfach ausgebildete Gelenkverbindung zwischen den Schwenkarmen und dem Staubsaugergehäuse ergibt sich dadurch, daß die Schwenkarme in ihrem am Staubsauger­ gehäuse anlenkbaren Endbereich beidseitig mit quer zum eigentlichen Körper des Schwenkarmes gerichteten Achsstummeln versehen sind, die zu beiden Seiten des Schwenkarmes an entsprechenden, am Staubsaugergehäuse vorgesehenen Lager­ stellen gelagert sind, wobei die eine Lagerstelle als umfangsmäßig geschlossene Lageröffnung ausgebildet ist, daß ferner am Staubsaugergehäuse ein federndes, den Schwenkarm gegen die Lageröffnung haltendes Stützteil vorgesehen ist.
Aus fertigungstechnischen Gründen ist es vorteilhaft, wenn am Staubsaugergehäuse benachbart zu einem schlitzartigen Aufnahmeraum für den Schwenkarm eine durch eine gemeinsame Trennwand von dem Aufnahmeraum abgegrenzte Aufnahmetasche ausgebildet ist, deren Längsachse senkrecht zu der Längsachse des Aufnahmeraumes gerichtet ist, daß die Lageröffnung am Grund der Aufnahmetasche liegt, wobei die Oberkante der gemeinsamen Trennwand die Begrenzungskante der Lageröffnung auf der den Grund der Aufnahmetasche gegenüberliegenden Seite bildet, daß ferner der schlitzartige Aufnahmeraum oberhalb der Oberkante der Trennwand axial mindestens soweit erweitert ist, daß er mit der Ebene der der Aufnahmetasche zugekehrten Seite der Trennwand fluchtet. Bei einer derartigen konstruktiven Gestaltung kann die Lageröffnung durch Gegenformen im Spritzwerkzeug hergestellt werden. Es entfällt somit ein nachträgliches Anbringen der Lageröffnung.
Die axiale Sicherung des entsprechenden Achsstummels des Schwenkarmes in der Lageröffnung ist dadurch gegeben, daß im schlitzartigen Aufnahmeraum als federndes Stützteil eine parallel zu der Trennwand ausgerichtete, höchstens an zwei benachbarten Seiten an das Staubsaugergehäuse angebundenen Stützrippe vorgesehen ist, zwischen der und der Trennwand der Schwenkarm einfügbar ist, wobei der Abstand zwischen der Stützrippe und der Trennwand kleiner als die Materialdicke des Schwenkarmes plus der in die Aufnahmetasche ragenden Länge des betreffenden Achszapfens ist. Dadurch, daß die Stützrippe höchstens an zwei benachbarten Seiten mit dem Staubsaugergehäuse verbunden ist, kann sie aufgrund der Eigenelastizität ihres Materials um den Betrag der Einbau­ tiefe des betreffenden Achszapfens in die Lageröffnung seitlich weggebogen werden, so daß der Schwenkarm in den schlitzartigen Aufnahmeraum soweit eingeschoben werden kann, bis der Achsstummel in die Lageröffnung eintritt. Die Stütz­ rippe federt dann zurück und hält den Schwenkarm in dieser Stellung. Damit ist der Achsstummel gegen axiales Wegrutschen gesichert.
Die eine freie Seite der Stützrippe kann zweckmäßigerweise als Lagerstelle für den anderen Achsstummel des Schwenkarmes dienen. Damit ist der Schwenkarm beidseitig gelagert und kann nicht kippen.
Dadurch, daß der Staubraumdeckel gegenüber seiner Gelenk­ stelle an dem Schwenkarm mittels eines Spannelementes in Schließrichtung vorgespannt ist, ergibt sich beim Öffnen und Schließen des Staubraumdeckels eine definierte Schwenkbahn. So schwenkt der Staubraumdeckel beim Öffnen zunächst um die im Staubsaugergehäuse liegende Gelenkstelle, bis der Schwenk­ arm auf einen entsprechenden Anschlag, z. B. die Gehäusekante auftrifft. Damit ist keine weitere Verschwenkung um die Gehäusegelenkstelle mehr möglich. Die weitere Verschwenkung des Staubraumdeckels erfolgt dann um die zwischen ihm und dem Schwenkarm bestehende Gelenkstelle. Beim Schließen des Staub­ raumdeckels wird durch die in Schließstellung wirkende Vor­ spannung zunächst ein Verschwenken um die am Staubraumdeckel vorhandene Gelenkstelle bewirkt. Erst danach erfolgt das Verschwenken um die Gelenkstelle des Staubsaugergehäuses.
Die gewünschte Vorspannung an der Gelenkstelle des Staubraum­ deckels kann dadurch erreicht werden, daß auf der Achse des Schwenkarmes eine mit ihrem einen Ende an der Achse und mit ihrem anderen Ende am Staubraumdeckel angreifende Feder vorgesehen ist.
Ein einfaches Anbringen der Feder ist dadurch gewährleistet, daß diese mit ihrem einen Ende in eine Ausnehmung der Achse eingehängt und mit ihrem anderen als radial abstehender Schenkel ausgebildeten Ende an einer entsprechenden Fläche des Staubraumdeckels anliegt. Die Ausnehmung an der Achse, in der die Feder mit ihrem einen Ende eingehängt ist, kann bei den beiden für einen Staubraumdeckel notwendigen Schwenkarmen axial so erstreckt werden, daß für die linke und rechte Scharnieranordnung des Staubraumdeckels gleich ausgebildete Federn verwendet werden können.
Anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungs­ beispiels wird die Erfindung nachfolgend näher beschrieben.
Es zeigt:
Fig. 1 eine Prinzipdarstellung eines Staubsaugers, bei dem der Staubraumdeckel mittels einer Doppelgelenk­ scharnieranordnung verschwenkbar am Staubsauger­ gehäuse angeordnet ist,
Fig. 2 eine zwischen dem Staubraumdeckel eines Staub­ saugers und dessen Gehäuse vorgesehene Doppel­ gelenkscharnieranordnung in Draufsicht,
Fig. 3 die Gelenkstelle am Staubraumdeckel im Schnitt entlang der Linie III in Fig. 2,
Fig. 4 die Gelenkstelle am Staubraumdeckel im Schnitt entlang der Linie IV in Fig. 2,
Fig. 5 die Gelenkstelle am Staubraumdeckel im Schnitt entlang der Linie V in Fig. 2,
Fig. 6 die Gelenkstelle im Staubsaugergehäuse im Schnitt entlang der Linie VI-VI in Fig. 2,
Fig. 7 die Gelenkstelle im Staubsaugergehäuse im Schnitt entlang der Linie VII-VII in Fig. 6,
Fig. 8 eine Doppelgelenkscharnieranordnung in Seitenansicht,
Fig. 9 einen Schwenkarm in Draufsicht.
Mit 1 ist das Gehäuse eines Staubsaugers bezeichnet, an dem mittels zweier Doppelgelenkscharniere 2 ein den Staubraum 3 des Staubsaugers verschließender Staubraumdeckel 4 ver­ schwenkbar angelenkt ist, wobei die Anlenkung des Staub­ raumdeckels 4 am Gehäuse 1 unlösbar ist. Die Doppelgelenk­ scharniere 2 sind zur linken und rechten Längsseite des Staubraumdeckels 4 hin an dessen hinteren Begrenzungsseite 5 angeordnet. Jedes Doppelgelenkscharnier 2 weist einen bogen­ förmigen Schwenkarm 6 auf, der in seinem einen Endbereich 7 am Staubraumdeckel 4 und in seinem anderen Endbereich 8 am Staubsaugergehäuse 1 angelenkt ist.
Die Anlenkstelle am Staubraumdeckel 4 ist wie folgt gestaltet. Im Bereich der hinteren Begrenzungsseite des Staubraumdeckels 4 sind an dessen Innenseite eine umfangs­ mäßig geschlossene Öse 9 und eine halbschalenförmige Lager­ stelle 10 in entsprechendem seitlichem Abstand zu der Öse 9 angeformt. Der bogenförmige Schwenkarm 6 weist in dem betreffenden Endbereich 7 eine sich quer zu seinem eigent­ lichen Körper 11 nach beiden Seiten erstreckende Achse 12 auf, die an dem Körper 11 einstückig angeformt ist. Beim Ankoppeln des Schwenkarmes 6 an den Staubraumdeckel 4 wird die Achse 12 unter leichter Schrägstellung mit ihrem einen Ende 13 axial in die Öse 9 eingeführt. Danach wird die Achse 12 zur halbschalenförmigen Lagerstelle 10 hin verschwenkt und mit ihrem anderen Ende 14 in diese Lagerstelle 10 hinein­ gedrückt. Die Lagerstelle 10 kann so ausgebildet sein, daß eine Verrastung des Achsenendes 14 in der Lagerstelle 10 selbst erfolgt. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist jedoch eine gesonderte Rastzunge 15 am Staubraumdeckel 4 vorgesehen. Diese Rastzunge 15 weist eine Rastmulde 16 auf, die abmessungsmäßig dem Außendurchmesser der Achse 12 an der Raststelle angepaßt ist. Am freien Ende der Rastzunge 15 ist eine Anlaufschräge 17 ausgebildet, die beim Verschwenken der Achse 12 von dieser unterfahren wird. Hierdurch wird die Rastzunge entsprechend angehoben, so daß die Achse 12 bis zum Verrasten mit der Rastmulde 16 verschwenkt werden kann. Durch die Rastzunge 15 wird die Achse 12 mit ihrem anderen Ende 14 in der halbschalenförmigen Lagerstelle 10 gesichert. Eine axiale Verschiebung der Achse 12 wird durch ein an der Stirn­ seite des anderen Endes 14 der Achse 12 anliegendes Anschlag­ glied 38 verhindert. Das Ankoppeln des Schwenkarmes 6 an den Staubraumdeckel 4 kann mit einfachen Handgriffen ohne Montagewerkzeug durchgeführt werden.
Das Ankoppeln wird auch nicht durch eine auf der Achse 12 angeordnete und den Staubraumdeckel 4 in Schließrichtung gegenüber seiner Gelenkstelle mit dem Schwenkarm 6 vor­ spannende Schraubenfeder 18 beeinträchtigt. Die Schrauben­ feder wird vor der Montage des Schwenkarmes 6 am Staubraum­ deckel 4 bereits auf die Achse 12 aufgesteckt und mit ihrem einen Ende in eine in der Zeichnung nicht dargestellte Ausnehmung der Achse 12 eingehängt. Das andere, als Federschenkel 19 ausgebildete Ende der Schraubenfeder 18 wird beim Ankoppeln des Schwenkarmes 6 an den Staubraumdeckel 4 in eine Einstecköffnung 20 des Staubraumdeckels 4 eingeschoben. Der Federschenkel 19 liegt dann an der entsprechenden Seitenwand 21 der Einstecköffnung 20 an. Einerseits ist die Lage der beiden Enden der Schraubenfeder 18 im entspannten Zustand und andererseits die Zuordnung der Einhängestelle der Achse 12 zu der Auflagestelle an der Seitenwand 21 so getroffen, daß die Schraubenfeder leicht gespannt werden muß, um den Federschenkel 19 in die Einstecköffnung 20 einführen zu können. Hierdurch wird die notwendige Vorspannung zwischen dem Staubraumdeckel 4 und seiner Gelenkstelle in Schließrichtung des Staubraumdeckels 4 erreicht.
Das Ankoppeln des Schwenkarmes 6 an dem Staubsaugergehäuse 1 erfolgt ebenfalls mittels einer Rastverbindung. Hierzu ist am Staubsaugergehäuse 1 ein schlitzartiger Aufnahmeraum 22 ausgeformt. Seitlich zu diesem Aufnahmeraum 22 ist eine durch eine gemeinsame Trennwand 23 von diesem abgegrenzte Aufnahme­ tasche 24 vorgesehen, wobei die Längsachse dieser Aufnahmetasche 24 senkrecht zu der Längsachse des schlitzartigen Aufnahmeraumes 22 gerichtet ist. Am Grund 25 der Aufnahmetasche 24 befindet sich eine seitliche Lageröffnung 26. Diese zum Grund 25 der Aufnahmetasche 24 hin rund gestaltete Lageröffnung 26 wird zu der dem Grund 25 der Aufnahmetasche 24 gegenüberliegenden Seite hin durch die Oberkante 27 der Trennwand 23 begrenzt. Oberhalb der Oberkante 27 ist der Aufnahmeraum 22 seitlich erweitert, so daß sein Abschluß mit der Ebene der der Aufnahmetasche 24 zugekehrten Seite 28 der Trennwand 23 fluchtet. Durch diese konstruktive Gestaltung besteht die Möglichkeit, die Lager­ öffnung 26 durch Gegenformen im Spritzwerkzeug bei der Her­ stellung des Staubraumdeckels 4 gleichzeitig mit auszubilden.
In dem schlitzartigen Aufnahmeraum 22 ist parallel zur Trenn­ wand 23 eine gegenüber dieser beabstandete Stützrippe 29 vor­ gesehen. Diese Stützrippe 29 ist mit zwei ihrer benachbart liegenden Seiten 30 an dem Staubsaugergehäuse 1 angebunden. Damit können die freiliegenden Seiten 31 der Stützrippe aufgrund der Eigenelastizität des Rippenmaterials seitlich weggedrückt werden. Diese Möglichkeit wird beim Ankoppeln des Schwenkarmes 6 an das Staubsaugergehäuse 1 genutzt.
Der Schwenkarm ist in seinem anderen Endbereich 8 mit zwei Achsstummeln 32 und 33 versehen. Der eine Achsstummel 32 ist abmessungsmäßig an die Lageröffnung 26 angepaßt, so daß er axial in diese eingeführt werden kann. Zum Ankoppeln des Schwenkarmes 6 an das Staubsaugergehäuse 1 wird der Schwenk­ arm 6 mit seinem Körper 11 in den von der Stützrippe 29 und der Trennwand 23 begrenzten Zwischenraum 34 eingeschoben. Da die Stützrippe 29 gegenüber der Trennwand 23 in einem Abstand angeordnet ist, der kleiner als das Maß zwischen dem freien Ende 35 des einen Achsstummels 32 und der der Stützrippe 29 benachbarten Seitenwand 36 des Schwenkarmes 6 ist, muß die Stützrippe 29 seitlich weggebogen werden, damit der eine Achsstummel 32 mit seinem freien Ende 35 oberhalb der Trenn­ wand 23 an der Begrenzungswand des Aufnahmeraumes 22 entlang­ gleiten kann. Sobald der eine Achsstummel 32 mit der Lager­ öffnung 26 zur Deckung kommt, wird er durch die von der Stützrippe 29 auf den Schwenkarm 6 ausgeübte Seitenkraft in die Lageröffnung 26 gedrückt. Danach kehrt die Stützrippe 29 wieder in den spannungsfreien Zustand zurück. Sie verhindert dann ein seitliches Verschieben des Schwenkarmes 6 in dem Zwischenraum 34, so daß der eine Achsstummel 32 nicht mehr aus der Lageröffnung 26 herausgleiten kann.
Ein Kippen des Schwenkarmes 6 wird durch den anderen Achs­ stummel 33 verhindert, der hinsichtlich seiner radialen Abmessung auf die Höhenabmessung der Stützrippe 29 so abge­ stimmt ist, daß dieser andere Achsstummel 33 auf der Ober­ seite 37 der Stützrippe 29 aufliegt. Damit ist eine zwei­ seitige Auflage für den Schwenkarm gegeben, so daß kein Kippen desselben möglich ist.

Claims (12)

1. Staubsauger mit einem Staubraumdeckel, der mittels zweier Doppelgelenkscharniere (2) verschwenkbar am Staubsauger­ gehäuse (1) angeordnet ist, welche Scharniere (2) jeweils einen bogenförmigen Schwenkarm (6) aufweisen, der in seinem einen Endbereich (7) am Staubraumdeckel (4) und in seinem anderen Endbereich (8) am Staubsaugergehäuse (1) angelenkt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkarme (6) jeweils durch eine Rastverbindung in der jeweiligen Gelenkstelle gehalten sind.
2. Staubsauger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkarme (6) in ihrem am Staubraumdeckel (4) anlenkbaren Endbereich (7) eine quer zum eigentlichen Körper (11) des Schwenkarmes (6) verlaufende und sich zu beiden Seiten des Schwenkarmes (6) erstreckende Achse (12) aufweisen, die zu beiden Seiten des Schwenkarmes (6) jeweils in einer am Staubraumdeckel vorgesehenen Lagerstelle (9 bzw. 10) gelagert ist, wobei zumindest eine der Lager­ stellen (10) halbschalenförmig ausgebildet und die in dieser Lagerstelle (10) gelagerte Achsenseite durch ein Rastelement (15) gehalten ist.
3. Staubsauger nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Rastelement aus einer am Staubraumdeckel (4) ange­ formten Rastzunge (15) besteht, die mittels einer dem Außen­ durchmesser der Achse (12) an der Raststelle angepaßten Rast­ mulde (16) die Achse (12) tangential übergreift.
4. Staubsauger nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die andere Lagerstelle als geschlossene Öse (9) ausge­ bildet ist.
5. Staubsauger nach Anspruch 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkarm (6) durch ein axiales Anschlagglied (38) gesichert ist.
6. Staubsauger nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Schwenkarm (6) in seinem am Staubsaugergehäuse (1) anlenkbaren Endbereich (8) beidseitig mit quer zum eigent­ lichen Körper (11) des Schwenkarmes (6) gerichteten Achs­ stummeln (32 und 33) versehen ist, die zu beiden Seiten des Schwenkarmes (6) an entsprechenden, am Staubsaugergehäuse (1) vorgesehenen Lagerstellen (26 und 37) gelagert sind, wobei die eine Lagerstelle als umfangsmäßig geschlossene Lageröff­ nung (26) ausgebildet ist, daß ferner am Staubsaugergehäuse (1) ein federndes, den Schwenkarm (6) gegen die Lageröffnung (26) haltendes Stützteil (29) vorgesehen ist.
7. Staubsauger nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß am Staubsaugergehäuse (1) benachbart zu einem schlitz­ artigen Aufnahmeraum (22) für den Schwenkarm (6) eine durch eine gemeinsame Trennwand (23) von dem Aufnahmeraum (22) abgegrenzte Aufnahmetasche (24) ausgebildet ist, deren Längs­ achse senkrecht zu der Längsachse des Aufnahmeraumes (22) gerichtet ist, daß die Lageröffnung (26) am Grund (25) der Aufnahmetasche (24) liegt, wobei die Oberkante (27) der gemeinsamen Trennwand (23) die Begrenzungskante der Lageröff­ nung (26) auf der dem Grund (25) der Aufnahmetasche (24) gegenüberliegenden Seite bildet, daß ferner der schlitzartige Aufnahmeraum (22) oberhalb der Oberkante (27) der Trennwand (23) axial mindestens soweit erweitert ist, daß er mit der Ebene der der Aufnahmetasche (24) zugekehrten Seite (28) der Trennwand (23) fluchtet.
8. Staubsauger nach Anspruch 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß im schlitzartigen Aufnahmeraum (22) als federndes Stütz­ teil eine parallel zu der Trennwand (23) ausgerichtete, höchstens an zwei benachbarten Seiten (30) an das Staubsaugergehäuse (1) angebundenen Stützrippe (29) vorge­ sehen ist, zwischen der und der Trennwand (23) der Schwenkarm (6) einfügbar ist, wobei der Abstand zwischen der Stützrippe (29) und der Trennwand (23) kleiner als die Materialdicke des Schwenkarmes plus der in die Aufnahmetasche (24) ragenden Länge des betreffenden Achsstummels (32) ist.
9. Staubsauger nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützrippe (29) die Lagerstelle (37) für den anderen Achsstummel (33) des Schwenkarmes (6) bildet.
10. Staubsauger nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Staubraumdeckel (4) gegenüber seiner Gelenkstelle an dem Schwenkarm (6) mittels eines Spannelementes (18) in Schließrichtung vorgespannt ist.
11. Staubsauger nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß auf der an dem Schwenkarm (6) angeformten Achse (12) eine mit ihrem einen Ende an der Achse (12) und mit ihrem anderen Ende (19) am Staubraumdeckel (4) angreifende Feder (18) vor­ gesehen ist.
12. Staubsauger nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (18) mit ihrem einen Ende in eine Ausnehmung der Achse (12) eingehängt und mit ihrem anderen als radial abstehender Schenkel (19) ausgebildeten Ende an einer entsprechenden Fläche (21) des Staubraumdeckels (4) anliegt.
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