DE4322980C2 - Kraftwerk, vorgefertigte Einheit des Kraftwerks sowie Verfahren zu dessen Herstellung - Google Patents
Kraftwerk, vorgefertigte Einheit des Kraftwerks sowie Verfahren zu dessen HerstellungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Gezeitenkraftwerk zur Nutzung von
Wasserkraft und gegebenenfalls Windkraft und Sonnenenergie.
Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zur
Errichtung eines solchen Kraftwerks.
Gezeitenkraftwerke zur Umwandlung eines Teiles der Energie
eines Gezeitenstroms in elektrische Energie sind bekannt. Sie
sind in Ufernähe auf dem Meeresgrund errichtet und weisen
Durchlässe für einen Gezeitenstrom bzw. Teilstrom des Gezei
tenstroms auf, in deren Verlauf eine oder mehrere Turbinen
angeordnet sind, die mit elektrischen Generatoren gekuppelt
sind. In der nachfolgenden Beschreibung wird ohne besondere
weitere Erwähnung vorausgesetzt, daß den Turbinen gekuppelte
Turbogeneratoren zugeordnet sind.
Es kann davon ausgegangen werden, daß Gezeitenkraftwerke nor
malerweise vor Ort, d. h. im Uferbereich auf See errichtet wer
den, indem zwar eventuell in Fertigbauweise vorgefertigte
Elemente verwendet werden, die aber im einzelnen vor Ort zu
sammenzusetzen sind. Anschließend sind noch die Turbinen mit
den Generatoren zu montieren. Diese Bauweise bedingt vor Ort
ferner einen zunächst gegenüber der umgebenden See abzuschot
tenden Bereich, innerhalb dessen das Gebäude des Gezeiten
kraftwerks errichtet wird. Somit ist diese Bauweise u. a. in
folge der notwendigen Abschottung umständlich und kosteninten
siv.
Eine bekannte Vorrichtung zur Umwandlung der Energie einer
Meeresströmung in eine andere Energieform beinhaltet einen
Umwandlerbehälter in Gestalt eines rechteckförmigen Kastens,
der eine Vielzahl rechteckförmiger Umwandlereinheiten umfaßt
(DE-OS 29 00 602). Jede Einheit besteht aus einem Gehäuse mit
einem Paar gegenüberliegend angeordneter offener Enden, zwi
schen denen sich ein Kanal erstreckt. Durch den Kanal kann die
Meereswasserströmung hindurchgehen. In jedem Gehäuse ist ein
Propeller mit Schaufeln angeordnet, die mit einem Luftspei
cherraum in Verbindung stehen. Die gesamte Anordnung schwimmt
unter Wasser und ist dort an Auftriebskörper gekuppelt. Die
gesamte bekannte Umwandleranordnung weist aber kein Fundament
auf, auf dem selbständig zu der Baustelle geschwommene Ein
heiten stapelbar sind. Vielmehr ist bei der bekannten Umwand
leranordnung der Umwandlerbehälter wesentlich, der eine Viel
zahl der Einheiten aufnimmt. Wegen der Kupplung mit Auftriebs
körpern, damit die Gesamtanordnung unter Wasser schwimmt,
kommt es auf ein tragendes Fundament nicht an. Damit entfällt
aber auch eine definierte Drehmöglichkeit bezüglich des Fun
daments, die eine präzise Ausrichtung zu der Meeresströmung
gestattet, deren Energie umzuwandeln ist.
Ein anderes zum Stand der Technik gehörendes Wellenkraftwerk
umfaßt zwar mehrere übereinander angeordnete Einheiten mit
jeweils einem Propellerturbinen- und -generatorteil, wobei
jedoch ein solches Wellenkraftwerk mit Schwimmkörpern versehen
ist (DE-OS 39 22 724). Die Schwimmkörper sind durch lange
Stelzen mit dem Kraftwerk verbunden und befinden sich in grö
ßerer Wassertiefe, um dem Kraftwerk eine ruhige Schwimmlage zu
geben. Der energiewandelnde Teil des Wellenkraftwerks ist
dagegen im wesentlichen über dem ruhenden Wasserspiegel an
geordnet. Es existiert kein festes Fundament, welches eine
Basis für eine Drehvorrichtung bzw. die Drehbarkeit der gesta
pelten Einheiten bilden könnte. Die Propellerturbinen- und -
generatorteile sind keine in sich tragfähige Gebildet, die als
solche zu der Baustelle schwimmen können und die dann an der
Baustelle ohne integrierendes Gehäuse übereinander stapelbar
sind.
Ein weiterer bekannter Apparat zur Erzeugung elektrischer
Energie aus Meereswellen umfaßt ebenfalls kein Fundament, auf
dem einzelne Einheiten stapelbar sind, sondern lediglich ein
Gewicht, an dem über eine schwenkbare Stange ein schwimmender
Tank angelenkt, aber nicht drehbar ist. In dem Tank sind
Plattformen angeordnet, die den Tank in Kammern unterteilen.
Es werden jedoch keine selbständigen Kammern gebildet, die als
solche zu dem Aufstellungsort des Tanks schwimmen können (US-
PS 42 66 143).
Ferner sind aus Betonfertigteilen bestehende, vorgefertigte
Gehäuse bekannt, die zur Aufstellung von Kleinkraftwerken als
solche zum Einsatzort transportiert und dort auf ein vorgefer
tigtes Fundament in betriebsbereiter Lage abgestellt werden
können (AT-PS 380 079). Nicht bekannt ist jedoch eine überein
ander stapelbare Ausbildung dieser Gehäuse, um ein mehrstöcki
ges Gezeitenkraftwerk zu bilden und eine Drehbarkeit zwischen
dem Fundament und den gestapelten Einheiten. Nicht bekannt ist
speziell eine selbständig schwimmfähige Ausbildung der vor
gefertigten Gehäuse, um den Transport über Wasser zu erleich
tern.
Zum Stand der Technik gehört auch eine schwimmende, im Off
shore-Bereich verankerbare und auf die jeweilige Windrichtung
hin ausrichtbare Windenergiekonvertiereinheit, die aus mehre
ren, einzeln auf Schwimmkörpern positionierten Windenergie
konvertern zusammengesetzt ist (DE-PS 38 03 370). Ein Kraft
werk mit solchen Windenergiekonvertern ist noch zu umständlich
zu erstellen.
Ferner bekannte Speicher-Reservoirkraftwerkseinheiten werden
nur nebeneinander angeordnet und erscheinen zum Stapeln über
einander nicht geeignet (CH-PS 655 529).
Der vorliegenden Anmeldung liegt somit die Aufgabe zugrunde,
die Errichtung eines Kraftwerks, insbesondere Gezeitenkraft
werks auf See, technisch weniger umständlich und effektiver zu
gestalten, indem insbesondere auf eine Abschottung eines Bau
raums gegenüber umgebenden Wassermassen bei Errichtung des
Kraftwerks weitgehend verzichtet werden kann.
Diese Aufgabe wird durch ein Gezeitenkraftwerk mit den im den
Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst.
Mit einer solchen Bauweise des Kraftwerks werden nicht nur die
üblichen Vorteile erreicht, die durch das Bauen mit Fertigtei
len generell erzielt werden, indem die Herstellung der Bauele
mente an einem dafür gut geeigneten Ort der Baustelle erfolgt.
Vielmehr wird hier darüber hinaus die Aufstellung der vorge
fertigten Einheiten im Wasser erheblich vereinfacht, weil sie
vor Ort ohne größere Vorbereitung abgesenkt werden können.
Insbesondere werden an der Baustelle mehrere Einheiten über
einander abgesenkt, so daß sie einen Turm bzw. einen Block auf
einem zuvor errichteten Fundament bilden. Arbeiten innerhalb
der Einheiten können ohne eine zusätzliche Abschottung eines
gesonderten Raums durch das Bedienungspersonal erfolgen. Zu
den Vorteilen dieser Bauweise gehört es, daß den jeweiligen
Bedingungen angepaßte Varianten des Kraftwerks fertigungsgün
stig errichtet werden können, indem nur wenige Typen der sta
pelbaren Einheiten vorbereitet, d. h. vorgefertigt zu sein
brauchen.
Ein wesentliches Merkmal besteht darin, daß der Turm der Ein
heiten ganz oder teilweise durch eine Dreheinrichtung auf dem
Fundament gedreht werden kann, um die Strömungsrichtung des
Stroms oder Winds zu einer guten Energieumsetzung zu berück
sichtigen.
Zu der Erfindung ist vorgesehen:
Anders als üblich werden kleine Kraftwerke errichtet, die an den Ufern von Flüssen und den Stränden von Gezeitenströmen stehen und sich harmonisch in die Landschaft einfügen.
Anders als üblich werden kleine Kraftwerke errichtet, die an den Ufern von Flüssen und den Stränden von Gezeitenströmen stehen und sich harmonisch in die Landschaft einfügen.
Es kann dies ein Einzelbauwerk sein, oder gruppenweise in
einer Reihe.
Es werden, wenn die besonderen Verhältnisse es erfordern,
nicht nur Wasserkräfte genutzt, sondern auch die Naturkräfte
von Sonne und Wind.
Die Bauwerke eines Kraftwerks werden einheitlich, d. h. unter
einander gleich, ausgeführt:
Die Stockwerke werden aus Containern zusammengesetzt, die je
nach Zweck in den Fabriken der Hersteller von Turbinen, Strom
erzeugern, Hebezeugen, Aufzügen sowie Treppen betriebsfertig
ausgestattet sind.
Die Fundamente werden in Stahl, insbesondere als Doppel-T-
Profil oder in Beton ausgeführt. Die Stützen der Fundament
platte stehen unter den Längswänden. Die Fundamentplatte er
hält eine Drehvorrichtung für das gesamte Bauwerk.
Die Wände der Container bestehen aus rostfreiem Stahl oder aus
Kunststoff. Um den Wasserdruck auf die Turbinen zu steigern,
sind an den Ecken der Container Leitplanken schräg angebracht;
außerdem werden die Zuleitungsrohre zu den Turbinen trichter
förmig ausgebildet.
Der Strömungswechsel durch die Gezeiten macht es erforderlich,
daß zwei Turbinen gekoppelt werden, die entgegengesetzt lau
fen; desgleichen werden die Rohre entgegengesetzt ausgebildet.
Der obere Teil des Gebäudes, der über die Wasserflutung hin
ausragt, hat schräge Seitenwände und eine Plattform für die
Bedienung des Windrades und der Solarplatten der Seitenwände.
In dem Raum befinden sich Prüfinstrumente für die Überwachung
des Kraftwerks durch einen Wächter, der auch das Tor öffnet,
durch welches vom Ufer über eine Rampe das Kraftwerk bedient
werden kann.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus
den Unteransprüchen.
Im einzelnen können die Einheiten des Gezeitenkraftwerks nach
Anspruch 5 vorteilhaft so ausgestattet sein, daß über je einer
Bodenfläche der Einheiten Rohre oder Kanäle nebeneinander
angeordnet sind, deren Öffnungen in zwei voneinander abgewand
ten Seiten liegen und in die jeweils mindestens eine Turbine
eingefügt ist, und daß sich über den Rohren bzw. Kanälen und
Turbinen ein Fußboden befindet. Diese Einheiten sind von ande
ren Einheiten weitgehend unabhängig funktionsfähig. Sie sind
durch Lastkraftwagen zu Lande und Boote oder Flöße auf dem
Wasser zur Baustelle transportierbar.
Die Decke der Einheit kann, um diese relativ leicht zu gestal
ten, aus einer Stahlplatte bestehen, welche die Einheit oben
dicht verschließt.
In den Einheiten sind die Rohre oder Kanäle vorteilhaft neben
einanderliegend paarweise dergestalt ausgelegt, daß die Strö
mungsrichtung jeweils innerhalb eines Paars oder paarweise
entgegengesetzt ist. Damit lassen sich beide Richtungen des
Gezeitenstroms optimal nutzen, indem die Rohre oder Kanäle
abwechselnd Wasser von einer der beiden Stirnseiten aufnehmen
und an der jeweils entgegegesetzten Stirnseite abgeben.
Als Turbinen eignen sich insbesondere Rohrturbinen, die in die
Rohre eingefügt sind. Die Rohre sind vorzugsweise Stahlrohre.
Besonders zweckmäßig weisen die Einheiten vorgeformte
Durchbruchstellen, insbesondere in der Bodenfläche auf,
durch welche die übereinander gestapelten Einheiten -
nach Durchbruch - begehbar oder befahrbar sind. Durch die
Durchbruchsteilen der übereinander gestapelten Einheiten
können Treppen oder Leitern führen oder es kann ein
Aufzug durch die Durchbruchstellen hindurch montiert
werden.
Besonders vorteilhaft schließt jede Einheit mehrere
nebeneinanderliegende Kammern und einen nebenher angeord
neten Vorraum ein, wobei sich in der Bodenfläche des
Vorraums mindestens eine der vorgeformten Durchbruch
stellen befindet. Durch die Kammern wird die Statik der
Einheiten verbessert. Es besteht die Möglichkeit, bei
einer eventuellen Undichtigkeit einer Kammern diese
gegenüber den übrigen Kammern abzuschotten. Das gleiche
gilt für den Vorraum, der zur Begehung der Kammern und
der durch die übereinander gestapelten Einheiten ge
bildeten Stockwerke vorgesehen ist. In jeder der Kammern
können zweckmäßig vier Rohre verlegt sein, von denen
jeweils zwei für eine Richtung des Gezeitenstroms ausge
legt sind. Die Länge der Rohre kann entsprechend der
Breite der Einheiten zweckmäßig 6 bis 8 m betragen.
Oben kann das Gezeitenkraftwerk durch eine besondere
Einheit abgeschlossen werden, die als Windgenerator und
Wärterraum ausgebildet ist und auf die oberste der ge
schilderten Einheiten aufsetztbar ist. Während die nor
malen Einheiten kubisch ausgebildet sind, kann die oberste
Einheit oben pyramidenstumpfförmig zulaufen, um eine
kleine Windangriffsfläche zu bilden. Diese Formgebung
ist auch ästhetisch besonders ansprechend. Eine leichte
Bauweise ist aus Stahlblech möglich. Die durch den
Wind erzeugte elektrische Energie kann die aus dem Ge
zeitenstrom hergestellte elektrische Energie ergänzen, so
daß die Stromerzeugung auch in der Umkehrphase des Gezeiten
stroms nicht ganz ausfällt. Zu diesem Zweck kann die
oberste Einheit auch vorteilhaft mit Platten belegt sein,
welche aus Sonnenenergie elektrische Energie herstellen.
Im einzelnen kann in jeder Kammer bzw. Einheit in jedem
Rohr bzw. Kanal eine Turbine etwa mittig angeordnet sein.
Es ist aber auch möglich, in jedem Rohr bzw. Kanal zwei
Turbinen hintereinander anzuordnen, womit beide Richtungen
des Gezeitenstroms mit je einer dieser Turbinen genutzt
werden kann. Im einzelnen kann für den letztgenannten
Fall in jedem Rohr bzw. Kanal je eine Turbine an jeder der
beiden Stirnseiten der Einheit vorgesehen sein. Öffnungen
an den beiden Stirnseiten stellen dann wechselweise
Eingang und Ausgang für beide Gezeitenstromrichtungen da.
Zulauf und Ablauf der Rohre können wahlweise mit Stahl
platten verschlossen werden. Zulauf und Ablauf können
nach außen trichterförmig erweitert sein.
Alternative Lösungen der Aufgabe, die auf dem gleichen Prinzip
wie Anspruch 1 beruhen, sind in Anspruch 15 bzw. Anspruch 16
angegeben.
Gemäß Anspruch 16 bilden also die einzelnen Kammern eine grö
ßere, zusammengesetzte Einheit. Die Kammern zeichnen sich
infolge ihrer Abmessungen durch leichtere Transportierbarkeit
und allgemein Handhabbarkeit aus.
Dabei zeichnet sich die Ausführung des Containers gemäß An
spruch 15 bzw. 16 aus Kunststoff dadurch aus, daß sie nicht
rostet und gegebenenfalls wirtschaftlicher herstellbar ist als
ein Stahlcontainer. Darüber hinaus kann der Container aus
Kunststoff für Anschauungszwecke zumindest stellenweise durch
sichtig ausgebildet sein.
Um einen zusätzlichen Schutz der Container gegen Beschä
digungen insbesondere durch schwimmende größere Gegen
stände zu bilden, sind vorzugsweise an den Außenseiten der
aus Stahl oder Kunststoff bestehenden Wände der Einheiten
bzw. der Kammern des Vorraums Betonplatten angebracht.
Die Verbindung der Einheiten bzw. Kammern miteinander
sowie der gegebenenfalls vorhandenen Betonplatten an
deren Außenseiten erfolgt vorzugsweise durch Dübelverbin
dungen.
Zur Steigerung des Wirkungsgrads des Kraftwerks, soweit
es als Kraftwerk zur Umwandlung von Wasser-, insbesondere
Gezeitenenergie, mit Turbinen ausgebildet ist, sind Rohre
oder Kanäle innerhalb der Einheiten bzw. Kammern, wobei die
Turbinen in den Rohren oder Kanälen eingefügt sind, zumindest
auf den Einlaßseiten der Turbinen zu diesen hin geneigt und
verjüngt.
Vor allem zum Transport dieser Einheiten bzw. Kammern auf
dem Wasserweg schwimmend, sind die Rohr- bzw. Kanalöff
nungen in den Wänden der Einheiten oder Kammern mittels
Schiebern verschließbar.
Um das Kraftwerk in der Ausbildung als Gezeitenkraftwerk
noch effektiver zu gestalten, sind nach Anspruch 21 die
Einheiten an ihren vertikalen Außenseiten mit Seiten
flügeln dergestalt versehen, daß diese sich paarweise von
außen zu der Wand mit den Rohr- bzw. Kanalöffnungen hin
trichterförmig verengende Auffangräume bilden. Die
Auffangräume sind also zur Seeseite hin offen, so daß sie
einen größeren Bereich des strömenden Wassers erfassen
und verjüngen sich zu der Wand der Einheit und den darin
ausgeformten Einlaßöffnungen hin.
Vorzugsweise bestehen die Seitenflügel aus dem gleichen
Material, insbesondere Stahl, wie die Wände der Einheit,
an denen sie angebracht sind. Dies vereinfacht die
Montage der Seitenflügel an aus Stahl bestehenden Con
tainern oder eine Ausformung in dem Fall, in dem Kunststoff
zur Herstellung verwendet wird.
Ein vorteilhaftes Verfahren zur Herstellung des Kraft
werks in der speziellen Ausführung, in der auf den Außen
seiten Betonplatten angebracht sind, ist in Anspruch 23
angegeben.
Die Erfindung wird im folgenden anhand einer Zeichnung
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine grundsätzliche Darstellung eines Gezeiten
kraftwerks aus der Vogelschau,
Fig. 2 einen Block oder Turm des Gezeitenkraftwerks, der
auch in der Beschreibung und Ansprüchen selbst
als Gezeitenkraftwerk bezeichnet ist, in einem
Längsschnitt,
Fig. 3 einen Grundriß des Blocks bzw. Gezeitenkraftwerks
in Fig. 2.
Fig. 4 eine Variante des Gezeitenkraftwerks aus der
Vogelschau,
Fig. 5 einen Block oder Turm der Variante des Gezeiten
kraftwerks in einem Längsschnitt und
Fig. 6 einen Grundriß der Variante des Blocks bzw.
Gezeitenkraftwerks nach Fig. 5.
In Fig. 1 sind mehrere Blöcke (1-4) in einem Abstand von
etwa 50 m zu einem Ufer 44 und in einem gegenseitigen
Abstand von etwa 60 m in einer Reihe liegend neben
einander angeordnet. Die beiden einander entgegengesetzten
Strömungsrichtungen des Gezeitenstroms, der mit diesem
Gezeitenkraftwerk genutzt werden soll, sind mit den
Doppelpfeilen 5, 6 bzw. 7, 8 bezeichnet. Jeder Block des
Gezeitenkraftwerks ist, wie im Längsschnitt in Fig. 2
dargestellt, aufgebaut. Er ruht auf einem Fundament,
welches aus Betonpfeilern, von denen die Betonpfeiler 9,
10 sichtbar sind, bzw. entsprechenden Stahlstützen, auch
T-Trägern, die in den Boden 11 eingelassen sind, besteht.
Darüber sind die zur Baustelle transportierten vorge
fertigten Einheiten (12-16) übereinander abgesenkt, die
zur Nutzung des Gezeitenstroms eingerichtet sind. Oben
wird der Block durch eine besondere Einheit (17) abge
schlossen, die als Windgenerator ausgebildet ist.
Der Aufbau einer vorgefertigten Einheit (z. B. 12) des
Gezeitenkraftwerks ist aus dem Grundriß in Fig. 3 ersicht
lich. Die Einheit bildet einen im wesentlichen quader
förmigen Körper aus Beton mit Seiten (18, 19), in denen
die Rohröffnungen sind, die annähernd senkrecht zu dem
Gezeitenstrom fest ausgerichtet werden oder in die
Position mit einer Dreheinrichtung 46 geführt werden.
Innen ist der Block in Kammern (20, 21) und einen Vorraum
(22) durch Trennwände (23, 24) aufgeteilt. Die Trennwände
stehen durch Türöffnungen, die nicht bezeichnet sind,
miteinander in Verbindung.
In jeder Kammer sind vier durchgehende Stahlrohre neben
einanderliegend angeordnet, die in Öffnungen der Stirn
seiten (18, 19) reichen. Die Rohre der Kammer (20) sind
mit 25 bis 28 bezeichnet. Jeweils etwa in der Mitte jedes
Rohres ist eine Turbine, insbesondere Rohrturbine (29-32)
eingefügt. Die Turbinen treiben einzeln oder paarweise
oder gruppenweise zugeordnete Generatoren an. Die Rohre
sind mit den Turbinen so ausgelegt, daß sie die beiden
Strömungsrichtungen (5, 6 bzw. 7, 8) des Gezeitenstroms,
der in Fig. 1 dargestellt ist, nutzen. Die entsprechenden
Pfeile in Fig. 3 sind nicht bezeichnet. Die z. Z. nicht
nutzbaren Öffnungen der Rohre können mit in der Zeichnung
nicht dargestellten Stahlplatten verschlossen werden.
Oberhalb der Rohre und Turbinen ist ein Fußboden (33)
verlegt, siehe Fig. 2, über welchen die Kammern von dem
Vorraum (22) her begehbar sind.
Der Vorraum weist eine vorgefertigte Bodenöffnung (34)
auf, die zunächst beim Transport der Einheiten zu der
Baustelle verschlossen ist und erst durchbrochen wird,
wenn die Einheiten übereinander gestapelt sind. Durch die
damit übereinanderliegenden Bodenöffnungen kann ein
Aufzug (35) errichtet sein, der in Fig. 2 mit einer
strichpunktierten Linie angedeutet ist. Stattdessen kann
die Verbindung zwischen den einzelnen Stockwerke der
Einheiten auch durch Treppen oder Leitern realisiert
sein.
Die oberste Einheit für den Windgenerator (17) ist, wie
in Fig. 2 angedeutet, in ihrem oberen Teil pyramiden
stumpfförmig geformt. Aus deren obersten Abschlußseite
ragt ein Propeller (36) eines nicht dargestellten Wind
generators.
Der Block bzw. Turm des Gezeitenkraftwerks ist durch eine
Tür zugänglich, die in einem Abstand von beispielsweise
einem Meter über einem Flutpegel (37) liegt. Hierin kann
sich jeweils ein Steg (38 bis 41) aus einer Holz- oder
Stahlkonstruktion anschließen, der jeden der Türme mit
dem Ufer verbindet. Damit sind die Türme des Gezeitenkraft
werks ohne Wasser- oder Luftfahrzeuge erreichbar.
Mit den Blöcken des Gezeitenkraftwerks, das ±n dem
Beispiel fünf Blöcke zur Nutzung des Gezeitenstroms
umfaßt, kann bei geringem Bauaufwand eine verhält
nismäßig große elektrische Energieleistung erzeugt werden.
Der voranstehend genannte Vorteil gilt in verstärktem
Maße für die Variante des Gezeitenkraftwerks nach den
Fig. 4 bis 6. In diesen Figuren werden für gleiche Teile
wie in den Fig. 1 bis 3 übereinstimmende Bezugszeichen
verwendet.
In der Variante der Blöcke 47 bis 59 gemäß Fig. 4 sind
diese bzw. die Einheiten, aus denen die Blöcke gebildet
sind, an ihren vertikalen Außenkanten mit Seitenflügeln
z. B. 51 bis 54 versehen. Die Seitenflügel laufen paar
weise zu dem zugehörigen Block 48 zusammen und bilden
dadurch trichterförmige Auffangräume 55, 56.
Wie im einzelnen in Fig. 6 dargestellt, verjüngen sich
die trichterförmigen Auffangräume zu der Wand 57 bzw. 58
hin, in denen sich Rohröffnungen 59 bis 62 bzw. 63 bis 66
befinden. Damit wird die Gezeitenströmung besser genutzt,
da die Strömung daran gehindert wird, seitlich an dem
Kraftwerksblock 12 in dem Maße wie in Fig. 1 vorbeizu
strömen. Vielmehr wird der Wasserdruck im Bereich der
Wände 57 und 58 erhöht, die durch die Stirnseiten der Kammern
bzw. Einheiten zusammen gebildet werden.
Ebenfalls zur Verbesserung der Umwandlung der Wasser-, ins
besondere Gezeitenenergie in der Turbine dient die
Ausbildung der Rohre, wie sie zu den Rohren 67 bis 71 in den
Fig. 5 und - ohne diese Bezugszeichen - in Fig. 6 dargestellt
sind, nämlich durch eine Neigung dieser Rohre zu der jeweili
gen Einlaßseite der Turbine hin, beispielsweise des Rohrs 67
zu der Turbine 29. In dieser Richtung verjüngen sich die
Rohre 67 bis 71 auch trichterförmig von ihrer Öffnung, z. B.
59 in Fig. 6, zu der Turbine 29 hin. In Fig. 6 wechseln die
trichterförmigen Ausbildungen der Rohre an den Einlaßseiten
mit den normalen zylindrischen Ausbildungen der Rohre ab,
während in der vertikalen Schnittebene nach Fig. 5 alle
trichterförmig ausgebildeten Rohre auf der Einlaßseite der
Turbinen auf der gleichen Seite des Turms liegen und die
ausgangsseitigen Rohrabschnitte auf der entgegengesetzten
Turmseite.
Wesentlich ist die Ausbildung der Einheiten 12' bis 17' bzw.
der Kammern 20', 22' in der in den Fig. 5 und 6 dargestellten
Variante des Kraftwerks: Danach umfassen die genannten
Kammern und der Vorraum, welche in nebeneinander
liegender Anordnung gemäß Fig. 6 eine so bezeichnete Einheit
12' bilden, einen containerförmigen, im wesentlichen
geschlossenen Kern aus Stahl oder Kunststoff, in dem die Aus
rüstungsgegenstände, insbesondere die Turbinen, z. B. 29, und
die Rohre, z. B. 67, bereits vor dem Transport zur Baustelle
fest montiert sind. Die Wände aus Stahl oder Kunststoff der
Einheiten 12' bis 17' bzw. der Kammern 20, 21 und des Vor
raumes 22 stellen somit transportable Container dar, welche
insbesondere als solche schwimmend auf dem Wasserweg trans
portiert werden können.
An der Baustelle werden sie über den Betonpfeilern 9 und 10
und einer darauf aufgelegten Platte 75, die aus Beton
bestehen kann, nebeneinander und übereinander aufgelegt. Im
einzelnen werden die Kammern 20', 21' und der Vorraum 22'
gemäß Fig. 6 nebeneinander angeordnet. Über die damit gebil
dete Einheit 12' wird die nächste Einheit 13' in gleicher
Weise aufgebaut.
Es sei an dieser Stelle vermerkt, daß die Schnittebenen in
den Darstellungen gemäß den Fig. 5 und 6 anders liegen können
als in den Fig. 2 und 3.
Nach Aufbau des Turms als Kern bzw. Skelett aus Stahl oder
Kunststoff werden auf Außenseiten, z. B. 73 in Fig. 5, der
Wände der Einheiten, z. B. 16', Platten aus Beten angebracht.
Die Anbringung erfolgt über die gesamte zu schützende Außen
seite eines Turms.
Die Verbindung der Platten 74 aus Beton an den Außenseiten
der Wände sowie schon zuvor das Aneinanderfügen der Kammern,
des Vorraums und der damit gebildeten Einheiten, erfolgt
zweckmäßig mittels Dübeln, die in der Zeichnung nicht darge
stellt sind.
Zu dem Transport der containerförmigen Einheiten bzw. Kammern
und Vorräume zu der Baustelle wird noch ergänzend bemerkt,
daß während des Transports, vor allem dann, wenn dieser auf
dem Wasserwege erfolgt, die Rohröffnungen 59 bis 66 zweck
mäßig mit Schiebern verschlossen sind, die ebenfalls in der
Darstellung des fertigen Turms gemäß den Fig. 5 und 6 nicht
gezeigt sind.
Claims (23)
1. Gezeitenkraftwerk zur Nutzung von Wasserkraft und gegebe
nenfalls Windkraft und Sonnenenergie, umfassend minde
stens zwei im wesentlichen aus Beton vorgefertigte und
zumindest bis auf eine Decke (4) dicht geschlossen zu
einer auf See gelegenen Baustelle transportierbare Ein
heiten (12-16), in denen jeweils mindestens ein Rohr (25-28)
oder ein Kanal enthalten ist, in dem wenigstens eine
Turbine (29-32) eingefügt ist, und die an der Baustelle
über einem Fundament als Turm ohne zusätzliches Gehäuse
gestapelt sind, wobei das aus den gestapelten Einheiten
gebildete Bauwerk auf dem Fundament drehbar ist.
2. Gezeitenkraftwerk nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Fundament im wesentlichen aus einer Fundament
platte auf Stützen (9, 10) besteht, daß die Stützen der
Fundamentplatte unter Längswänden des Bauwerks über der
Fundamentplatte, das die gestapelten Einheiten umfaßt,
stehen und daß die Fundamentplatte (75) eine Drehvor
richtung (46) für das Bauwerk aufweist.
3. Gezeitenkraftwerk nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die zu der Baustelle transportierbaren Einheiten (12-16)
zum Transport schwimmfähig sind.
4. Kraftwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß Wände und Boden (11) der Einheit (12-16) aus Beton
bestehen und daß die Einheit (12-16) mit einer Decke (45)
aus Stahlblech dicht verschlossen ist.
5. Kraftwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß über je einer Bodenfläche (43) der Einheit die Rohre
(25-28) oder die Kanäle nebeneinander angeordnet sind,
deren Öffnungen in zwei voneinander abgewandten Seiten
(18, 19) liegen, und daß sich über den Rohren bzw. Kanälen
und den Turbinen (29-32), die in die Rohre bzw. Kanäle
eingefügt sind, ein Fußboden (33) befindet.
6. Kraftwerk nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die nebeneinanderliegenden Rohre (25-28) oder Kanäle
paarweise dergestalt ausgelegt sind, daß die nutzbaren
Strömungsrichtungen jeweils innerhalb eines Paars oder
paarweise zueinander entgegengesetzt sind.
7. Kraftwerk nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Einheit (12-16) vorgeformte Durchbruchstellen,
insbesondere in einer Bodenfläche (43) als vorbereitete
Bodenöffnung (34) aufweist, durch welche die Einheit (12-16
in mit anderen Einheiten übereinander gestapeltem
Zustand begehbar oder befahrbar ist.
8. Kraftwerk nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Einheit (12-16) mehrere nebeneinanderliegende
Kammern (20, 21) und einen daneben angeordneten Vorraum
(22) einschließt und daß sich in der Bodenfläche (43) in
dem Vorraum mindestens eine der vorgeformten Durchbruch
stellen (34) befindet.
9. Kraftwerk nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Einheit (17), die als Windgenerator und Wärter
raum ausgebildet ist, als oberste Einheit auf die gesta
pelten Einheiten (12-16), welche die Rohre (25-28) bzw.
Kanäle beinhalten, aufsetzbar ist.
10. Kraftwerk nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die oberste Einheit alternativ oder zusätzlich zu dem
Windgenerator mit Sonnenenergie in elektrische Energie
wandelnden Platten belegt ist.
11. Kraftwerk nach Anspruch 9 oder 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die oberste Einheit (17) im wesentlichen aus Stahl
besteht.
12. Kraftwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Turbine (29-32) etwa mittig über der Länge des
Rohrs (12-18) bzw. Kanals angeordnet ist.
13. Kraftwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß in jedem Rohr bzw. Kanal zwei Turbinen hintereinander
angeordnet sind.
14. Kraftwerk nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß in jedem Rohr bzw. Kanal je eine Turbine innen an
jeder der beiden Stirnseiten (18, 19) der Einheit (12)
vorgesehen ist.
15. Gezeitenkraftwerk zur Nutzung von Wasserkraft und gegebe
nenfalls Windkraft und Sonnenenergie, umfassend minde
stens zwei aus Containern aus Stahl oder Kunststoff ge
bildete und zumindest bis auf eine Decke dicht geschlos
sen zu einer auf See gelegenen Baustelle transportierbare
Einheiten, in denen jeweils mindestens ein Rohr oder ein
Kanal enthalten ist, in dem wenigstens eine Turbine ein
gefügt ist, und die an der Baustelle über ein Fundament
als Turm ohne zusätzliches Gehäuse gestapelt sind, wobei
das aus den gestapelten Einheiten gebildete Bauwerk auf
dem Fundament drehbar ist.
16. Gezeitenkraftwerk zur Nutzung von Wasserkraft und gegebe
nenfalls Windkraft und Sonnenenergie, umfassend minde
stens zwei zusammengesetzte Einheiten, in denen jeweils
mindestens ein Rohr (67-71) oder ein Kanal angeordnet
ist, in dem wenigstens eine Turbine eingefügt ist und die
an der Baustelle über einem Fundament als Turm ohne zu
sätzliches Gehäuse gestapelt sind, wobei das aus den
gestapelten zusammengesetzten Einheiten gebildete Bauwerk
auf dem Fundament drehbar ist und wobei jede zusammen
gesetzte Einheit (12') mehrere nebeneinanderliegende
Kammern (20', 21') und gegebenenfalls einen daneben an
geordneten Vorraum (23') einschließt, jede Kammer
(21', 22') und der Vorraum (23') jeweils als einzeln zu
der Baustelle transportierbarer Container aus Stahl oder
Kunststoff gefertigt ist, in dem die Ausrüstungsgegen
stände montiert sind.
17. Kraftwerk nach Anspruch 15 oder 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß an den Außenseiten (73) der aus Stahl oder Kunststoff
bestehenden Wände der Einheiten bzw. zusammengesetzten
Einheiten (12'-17') bzw. der Kammern (20', 21') und des
Vorraums (22') Betonplatten (74) angebracht sind.
18. Kraftwerk nach einem der Ansprüche 15-17,
gekennzeichnet durch
Dübelverbindungen der Einheiten bzw. zusammengesetzten
Einheiten (12'-17') bzw. Kammern (20'-21') sowie des
Vorraums (22') untereinander und zur Anbringung der Be
tonplatten (74) an die Außenseiten (73) deren Wände.
19. Kraftwerk nach einem der Ansprüche 15-18,
dadurch gekennzeichnet,
daß Rohre (67-71) oder Kanäle, in welchen die Turbinen
(29) eingefügt sind, zumindest auf der Einlaßseite der
Turbinen (29) zu dieser hingeneigt und verjüngt sind.
20. Kraftwerk nach einem der Ansprüche 15-18,
dadurch gekennzeichnet,
daß Rohr- bzw. Kanalöffnungen (59-66) in den Wänden der
Einheiten bzw. zusammengesetzten Einheiten (12'-16') oder
Kammern (20'-21') mittels Schiebern verschließbar sind.
21. Kraftwerk nach einem der Ansprüche 15-18,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Einheiten bzw. zusammengesetzten Einheiten (12'-16')
an ihren vertikalen Außenkanten mit Seitenflügeln
(51-54) dergestalt versehen sind, daß diese paarweise von
außen zu der Wand (57, 58) mit den Rohr- bzw. Kanalöff
nungen (59-66) hin sich trichterförmig verjüngende Auf
fangräume (55, 56) bilden.
22. Kraftwerk nach Anspruch 21,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Seitenflügel (51-54) aus dem gleichen Material,
insbesondere Stahl, wie die Wände (55, 56) der Einheiten
bzw. zusammengesetzten Einheiten bestehen, an denen sie
angebracht sind.
23. Verfahren zur Herstellung eines Kraftwerks nach den An
sprüchen 15-18,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Herstellung der Betonplatten (74) sowie deren
Anbringung an den Außenseiten (73) der Wände der Einhei
ten bzw. zusammengesetzten Einheiten (12'-17') bzw. Kam
mern (20', 21') und des Vorraums (22') an der Baustelle
erfolgt und daß die Betonplatten (74) an den als Turm
übereinandergestapelten Einheiten bzw. zusammengesetzten
Einheiten (12'-17') angebracht werden.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE4322980A DE4322980C2 (de) | 1993-04-02 | 1993-07-09 | Kraftwerk, vorgefertigte Einheit des Kraftwerks sowie Verfahren zu dessen Herstellung |
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| DE4310811 | 1993-04-02 | ||
| DE4322980A DE4322980C2 (de) | 1993-04-02 | 1993-07-09 | Kraftwerk, vorgefertigte Einheit des Kraftwerks sowie Verfahren zu dessen Herstellung |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4322980A1 DE4322980A1 (de) | 1994-10-06 |
| DE4322980C2 true DE4322980C2 (de) | 1999-11-11 |
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ID=6484551
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| DE4322980A Expired - Fee Related DE4322980C2 (de) | 1993-04-02 | 1993-07-09 | Kraftwerk, vorgefertigte Einheit des Kraftwerks sowie Verfahren zu dessen Herstellung |
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