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DE4320758C2 - Verpackungsmaterialzuschnitt sowie ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Verpacken einer Mehrzahl von Behältnissen, insbesondere Flaschen - Google Patents

Verpackungsmaterialzuschnitt sowie ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Verpacken einer Mehrzahl von Behältnissen, insbesondere Flaschen

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DE4320758C2
DE4320758C2 DE19934320758 DE4320758A DE4320758C2 DE 4320758 C2 DE4320758 C2 DE 4320758C2 DE 19934320758 DE19934320758 DE 19934320758 DE 4320758 A DE4320758 A DE 4320758A DE 4320758 C2 DE4320758 C2 DE 4320758C2
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Verpackungsmaterialzuschnitt sowie ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Verpacken einer Mehrzahl von Behältnissen, insbesondere Flaschen, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, des Verfahrensanspruchs 5 sowie des Vorrichtungsan­ spruchs 8.
Aus dem DE-GM 19 43 861 ist ein Verpackungsmaterialzu­ schnitt gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bekannt, wo­ bei in mindestens einem Seitenteil S₃ bzw. S₄ ein flächiges Feld L₃ bzw. L₄ vorgesehen ist, welches nur teilweise mit dem restlichen Zuschnitt verbunden ist. Die Felder L₃ bzw. L₄ dienen jedoch dazu, die Behältnisse gegen Verrutschen und Aneinanderschlagen sichern.
Der DE-OS 31 18 871 ist eine Kunststoffolienhülle für Aero­ sol-Dosen bekannt, in die im Bereich der Dosendeckel über ein abtrennbares Feld Löcher eingebracht werden, um die um­ hüllten Aerosol-Dosen einzeln und direkt mit einem Preis­ etikett versehen zu können.
Aus der US-PS 38 17 442 bzw. GB-PS 12 13 120 sind jeweils Verpackungsmaterialzuschnitte bekannt, die so große Öffnun­ gen aufweisen, daß bei entsprechender Stellung der Behält­ nisse innerhalb der Verpackung deren Etikette sichtbar sind.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen neuartigen Verpackungsmaterialzuschnitt sowie ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Verpacken einer Mehrzahl von Be­ hältnissen, insbesondere Flaschen, zur Verfügung zu stel­ len, mit dem bzw. der die Kosten einer Etikettierung sowie Verpackung erniedrigt und der Anfall von Müll aufgrund der Mehrfachverpackung reduziert werden kann.
Die vorstehende Aufgabe wird beim gattungsgemäßen Ver­ packungsmaterialzuschnitt durch die Merkmale des kennzeich­ nenden Teils von Anspruch 1, beim gattungsgemäßen Verfahren durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Anspruch 5 sowie bei der gattungsgemäßen Vorrichtung durch die Merk­ male des kennzeichnenden Teils von Anspruch 8 gelöst. Die jeweiligen Unteransprüche betreffen zweckmäßige Ausgestal­ tungen des erfindungsgemäßen Zuschnitts, des Verfahrens bzw. der Vorrichtung.
Die Erfindung bietet den Vorteil, daß das Etikettieren so­ wie Verpacken der einzelnen Behältnissen zu einem Mehrfach­ gebinde in einem einzigen Arbeitsschritt erfolgen kann. Eine vorherige Etikettierung, wie sie bisher gehandhabt worden ist, entfällt. Hierdurch werden die Kosten in erheb­ lichem Umfang reduziert. Daneben wird ein Teil der Fläche des Zuschnitts zu Etikettierzwecken verwendet, wodurch die Menge an zu entsorgendem Zuschnittmaterial reduziert werden kann. Die Erfindung läßt sich sowohl bei ein- als auch zweigliedrigen Anordnungen von Behältnissen realisieren. Sie ist daher universell einsetzbar. Aufgrund der während der Verpackung gleichzeitig erfolgenden Etikettierung der einzelnen Behältnisse sind die Behältnisse zum jeweiligen Ausschnitt bereits ausgerichtet und daher von der Außen­ seite des Behältnisses gut erkennbar. Ein irgendwie gearte­ tes nachträgliches Ausrichten von Behältnis zu dem Ausschnitt ist nicht erforderlich. Die Zu­ hilfenahme aufwendiger Ausrichtmaschinen ist nicht erfor­ derlich.
Der Gegenstand des Anspruchs 2 hat den Vorteil, daß das je­ weilige als Etikett vorgesehene Feld während des Herstel­ lungsvorgangs des Zuschnitts in einfacher Weise z. B. durch Stanzung eingebracht werden kann.
Dadurch, daß der Zuschnitt an den Außenseiten der Behält­ nisse im Verpackungszustand anliegt, erfährt das jeweilige Feld bereits beim Angreifen eines Werkzeugs zur Abtrennung des Feldes vom Zuschnitt eine gewisse Stabilisierung, da das Behältnis als Gegenlager wirkt. Hierdurch wird die ma­ schinelle Handhabung des erfindungsgemäßen Zuschnitts we­ sentlich erleichtert.
Zweckmäßigerweise genügt es, wenn die Abrißstege nur an den seitlichen Schnittlinien des jeweiligen Feldes vorgesehen sind. Es ist demzufolge lediglich notwendig, diese während des Verpackungsvorgangs oder unmittelbar danach auf zutren­ nen und ,das Feld als Etikett um die äußere Kontur des je­ weiligen Behältnisses herumzulegen.
Zweckmäßigerweise wird unmittelbar vor dem Verpackungs-, d. h. Etikettiervorgang gemäß der Erfindung das jeweilige Behältnis mit mindestens einer Leimspur versehen und zwar in dem Bereich, in dem das Etikett aufgebracht werden soll.
Das Auftragen der Leimspur kann in einfacher Weise während des Transports der Behältnisse zur Verpackungsstation er­ folgen.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, anstelle der jewei­ ligen Behältnisse den Zuschnitt selbst im Bereich der Fel­ der mit mindestens einer Leimspur zu versehen. Diese Ausge­ staltung hat den Vorteil, daß die Behältnisse während des Transports nicht eine ausgerichtete Position haben müssen.
Die Erfindung läßt sich besonders gut realisieren, wenn der Zuschnitt als eindimensionaler Zuschnitt um die Behältnisse gewickelt wird und erst anschließend zu einer Hülle verbun­ den vorzugsweise verleimt wird. Das vorherige Aufbringen von Leim auf die Behältnisse bzw. den Zuschnitt kommt die­ ser Art der Verpackung besonders entgegen.
Die Mittel zur Verhinderung einer Verdrehung des jeweiligen Behältnisses innerhalb der Mehrfachverpackung bieten den Vorteil, daß das jeweilige Etikett des Behältnisses auch unter ungünstigsten Bedingungen (Transport etc.) immer von außen gut sichtbar bleibt.
Zweckmäßigerweise wird beim erfindungsgemäßen Verfahren das jeweilige Feld durch ein Werkzeug auf die Außenkontur des Behältnisses gelegt, dessen vorderer Teil elastisch ausge­ bildet ist. In zweckmäßiger Ausgestaltung kann der vordere Teil des Werkzeugs z. B. aus Gummi oder elastischem Kunst­ stoff bestehen.
Daneben ist es vorteilhaft unmittelbar vor dem Abtrennvor­ gang des Feldes vom Zuschnitt das Feld relativ zum Werkzeug zu fixieren, beispielsweise durch Festklemmen des Feldes am Behältnis z. B. durch einen Stößel oder durch einen Sauger.
Dadurch, daß das Werkzeug selbst eine Dämpfung oder Fede­ rung aufweist, werden in einfacher Weise Größenunterschiede der zu verpackenden Behältnisse ausgeglichen.
Eine zweckmäßige Ausgestaltung der Erfindung wird anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Seitenteil eines erfindungsgemäßen Zu­ schnitts mit insgesamt drei Feldern zur Gewähr­ leistung dreier Etiketten;
Fig. 2 eine Seitenansicht eines Behältnisses innerhalb einer Mehrfachverpackung unmittelbar vor dem Etikettiervorgang;
Fig. 3 die Anordnung gemäß Fig. 2 während des Etiket­ tiervorgangs;
Fig. 4a) die Anordnung gemäß Fig. 2 in Draufsicht;
Fig. 4b) die Anordnung gemäß Fig. 3 in Draufsicht sowie
Fig. 5 eine schematische Darstellung einer Mehrfachver­ packung mit fertig etikettierten Behältnissen.
Wiederkehrende Merkmale sind lediglich nur einmal mit dem betreffenden Bezugszeichen versehen.
In Fig. 1 ist der Übersichtlichkeit halber lediglich ein Seitenteil 3 eines Zuschnitts 1 dargestellt. Das Seitenteil 3 umfaßt an dessen Ober- sowie Unterseite je eine obere Schrägfläche 4 sowie eine untere Schrägfläche 5, welche in das in Fig. 1 nicht dargestellte Ober- bzw. Unterteil über­ gehen.
Im Seitenteil 3 sind drei Felder 6 vorgesehen, die über je eine umlaufende Solltrennlinie 8 vom übrigen Zuschnittmate­ rial, welches beispielsweise aus Pappe bestehen kann, ge­ trennt sind.
Die Solltrennlinie 8 besteht aus einer umlaufenden Schnittlinie, wobei das jeweilige Feld 6 mit dem Zuschnitt 1 le­ diglich über Abrißstege 13 in Verbindung steht. Die Abriß­ stege 13 sind lediglich in den seitlichen Schnittlinien des Feldes 6 angeordnet. An der Innenseite jedes Feldes 6 kann unmittelbar vor der Verpackung, vorzugsweise an der Ober- und Unterseite eine Leimspur 9 vorgesehen werden, welche in Fig. 1 als strichlierte Linienbereiche dargestellt ist.
Der Zuschnitt ist vorzugsweise als eindimensionaler, d. h. nicht vorgeklebter Zuschnitt vorgesehen und wird erst nach der Umhüllung der einzelnen Behältnisse verleimt.
Fig. 2 zeigt in Seitenansicht ein Behältnis in Form einer Flasche 2, die entlang ihrer Seiten von einem Zuschnitt 1 umgeben ist. Im Seitenbereich des Zuschnitts 3 befindet sich ein Werkzeug 10 mit einem flexiblen Anschlagteil z. B. Gummipuffer 12. An der Rückseite der Anordnung, bestehend aus Flasche 2 und Zuschnitt 1, befindet sich ein weiteres Werkzeug in Form eines Gegenlagers 11.
An der Flasche 2 selbst oder an der Innenseite der einzel­ nen Felder 6 des Zuschnitts 1 befinden sich zwei Leimspuren 9 zur Verbindung des als Etikett dienenden Feldes 6 mit der zugehörigen Flasche 2. Hierzu wird über das Werkzeug 10 das jeweilige Feld 6 vom Zuschnitt 1 getrennt und entsprechend der Außenkrümmung der Flasche 2 auf den Außenbereich der Flasche 2 gedrückt und hiermit verbunden. Der Gummipuffer 12 des Werkzeugs 10 bewirkt hierbei ein naht loses Anpressen des Feldes 6 auf den vorgesehenen Bereich der Flasche 2.
Wie aus Fig. 4 a) deutlich wird, wird über einen Stößel 14 im Werkzeug 10 das Feld 6 an der Flasche 2 fixiert, um zu vermeiden, daß das Feld 6 nach Trennung vom Zuschnitt 1 herabfällt oder zumindest verrutscht. Anschließend wird das Werkzeug 10 zur Flasche 2 hin bewegt, wobei die in den seitlichen Schnittlinien angeordneten Abrißstege 13 bre­ chen, das Feld 6 über den sich verformenden Gummipuffer 12 an die zugehörige Flasche 2 angepreßt wird und durch die Wirkung des Leims eine feste Verbindung erfolgt.
Das Werkzeug 10 selbst ist mit einer (nicht dargestellten) Federung ausgestattet, die für einen Ausgleich von Größen­ unterschieden der einzelnen zu verpackenden Behältnisse sorgt.
Die Leimspur wird zweckmäßigerweise auf die Innenseiten der jeweiligen Felder 6 beim flachliegenden Zuschnitt 1 aufge­ bracht. Die Offenzeit des hierzu verwendeten Leims soll ca. 2-5 sec betragen.
Es ist selbstverständlich, daß die erfindungsgemäßen Eti­ ketten in Form von Feldern 6 auch beidseitig einer Flasche aufgebracht bzw. auch zweireihige Anordnungen einzelner Behältnisse erfindungsgemäß mit einem Etikett versehen und verpackt werden können.
Die Erfindung bietet sowohl hinsichtlich der einzusparenden Kosten als auch des Anfalls an Verpackungsmüll im Vergleich zu den bisher bekannten Verpackungssystemen erhebliche Vorteile und stellt daher einen auf dem einschlägigen technischen Gebiet ganz erheblichen technischen Beitrag dar.
Bezugszeichenliste
1 Zuschnitt
2 Flasche
3 Seitenteil
4 obere Schrägfläche
5 untere Schrägfläche
6 Feld
7 Ausschnitt
8 Solltrennlinie
9 Leimspur
10 Werkzeug
11 Gegenlager
12 Gummipuffer
13 Abrißsteg
14 Stößel.

Claims (11)

1. Verpackungsmaterialzuschnitt zum Verpacken einer Mehrzahl von Behältnissen, insbesondere Flaschen, zu einer Mehrfachverpackung mit jeweils ein Oberteil und ein Unterteil der Verpackung bildenden Wandteilen und mit beidseitig dazwischen angeordneten Seitenteilen, die an den Behältnissen anliegen und in das Ober­ bzw. Unterteil übergehende Schrägflächen aufweisen können, wobei in mindestens einem Seitenteil minde­ stens ein flächiges Feld vorgesehen ist, das nur teilweise mit dem restlichen Zuschnitt verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Feld (6) über eine Solltrennlinie (8) mit dem restlichen Zuschnitt in Verbindung steht und daß das Feld (6) mit einer entsprechenden Größe so in dem Seitenteil (3) angeordnet ist, daß es während des Verpackungsvorganges mittels eines Werkzeugs (10) vom Zuschnitt (1) abtrennbar und als Etikett mit einem der Behältnisse (2) verbindbar ist.
2. Zuschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Solltrennlinie (8) eine um das jeweilige Feld (6) umlaufende Schnittlinie vorgesehen ist und die Verbindung von Zuschnitt (1) und Feld (6) lediglich über einzelne Abrißstege (13) gewährleistet wird.
3. Zuschnitt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt (1) an den Außenseiten der Behält­ nisse im Verpackungszustand bzw. im Zustand des Auf­ bringens des jeweiligen Feldes (6) auf das Behältnis anliegt.
4. Zuschnitt nach den Ansprüchen 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß die Abrißstege (13) nur an den seitlichen Schnittlinien des jeweiligen Feldes (6) vorgesehen sind.
5. Verfahren zum Verpacken einer Mehrzahl von Behältnis­ sen, insbesondere Flaschen, unter Verwendung eines Verpackungsmaterialzuschnitts gemäß einem der vorher­ gehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf den Zuschnitt (1) im Bereich seiner Felder (6) oder auf das jeweilige Behältnis (2) im Bereich der vorgesehenen Lage der Felder (6) ein Verbindungsmittel (9) aufgebracht wird, die Behältnisse (2) an­ schließend in dem Zuschnitt (1) untergebracht bzw. damit umhüllt werden und dann die Felder (6) zur Eti­ kettierung der Behältnisse (2) durch Werkzeuge (10) vom Zuschnitt (1) abgetrennt, den jeweiligen Behält­ nissen (2) zugestellt und daran befestigt werden.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Feld (6) unmittelbar vor dem Abtrennvorgang zum Werkzeug (10) hin lagefixiert oder mit diesem kurzzeitig verbunden wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Fixieren oder Verbinden durch Festklemmen mit der Außenkontur des Behältnisses oder durch einen Sauger am Werkzeug erfolgt.
8. Vorrichtung zum Verpacken einer Mehrzahl von Behält­ nissen, insbesondere Flaschen, in einen Verpackungs­ materialzuschnitt gemäß einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein linear hin- und herbewegbares Werkzeug (10) zum Abtrennen jeweils eines der Felder (6) aus dem Zuschnitt (1) und zum Befestigen jeweils eines der Felder (6) an einem der Behältnisse (2) vorgesehen ist, wobei dessen am Feld (6) angreifender Teil ela­ stisch verformbar ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der elastisch verformbare Teil des jeweiligen Werkzeugs (10) aus Gummi oder elastisch verformbarem Kunststoff besteht.
10. Vorrichtung nach den Ansprüchen 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Werkzeug (10) selbst zum Ausgleich von Grö­ ßenunterschieden eine Federung oder Dämpfung auf­ weist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein relativ zum Werkzeug (10) längs verschiebba­ rer Stößel (14) zur Lagefixierung des Feldes (6) an dem Behältnis (2) vorgesehen ist.
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