DE4320501A1 - Anlage für die Bearbeitung und/oder Montage von auf einem Werkstückträger angeordneten Werkstücken - Google Patents
Anlage für die Bearbeitung und/oder Montage von auf einem Werkstückträger angeordneten WerkstückenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Anlage für die Bearbeitung
und/oder Montage von auf einem Werkstückträger angeordneten
Werkstücken, die zumindest eine Arbeitsstation
sowie eine Beschickstation für die Werkstückträger, eine
Entleerstation für die Werkstückträger und eine Rücklaufeinrichtung
für die Werkstückträger aufweist, welche die
Beschickstation und die Entleerstation für die Werkstückträger
verbindet. - Bearbeitung meint im Rahmen der
Erfindung Arbeitsvorgänge an den von den Werkstückträgern
aufgenommenen Werkstücken, wie sie z. B. von Werkzeugmaschinen
durchgeführt werden. Montage meint die Zusammensetzung
und ggf. Verbindung von mehreren Werkstücken,
deren eines von dem zugeordneten Werkstückträger
bereits aufgenommen ist und von diesem in die Arbeitsstation
eingeführt wurde, - während im übrigen bei der
Montage die zugeordnete Arbeitsmaschine tätig wird.
Anlagen des eingangs beschriebenen grundsätzlichen Aufbaus
sind in verschiedenen Ausführungsformen bekannt.
Zumeist werden die Werkstückträger mit Hilfe von besonderen
Förderern bewegt (vgl. DE 41 12 446 A1, EP 0 417 475
A1). Die Positionierung der Werkstückträger und damit der
Werkstücke erfolgt über mehr oder weniger aufwendige
Hilfsvorrichtungen und je nach dem Aufwand mehr oder
weniger genau.
Bei der Anlage, von der die Erfindung ausgeht (DE-AS
14 81 170), sind die Werkstückträger zu einem Plattenband
vereinigt, welches von einer Schrittschaltwalze angetrieben
wird, während die Arbeitsmaschinen, mit denen die
Bearbeitung oder eine Montage durchgeführt wird, von
sekundären Schrittschaltwalzen gesteuert werden, die an
die erstgenannten Schrittschaltwalzen angekoppelt sind.
Über diese Ankopplung ist insoweit für die Schrittschaltwalzen
nur ein einziger Antriebsmotor verwirklicht. Auch
diese bekannte Ausführungsform ist baulich und in
steuerungstechnischer Hinsicht aufwendig. Sie ist darüber
hinaus wenig flexibel, wenn es sich darum handelt,
einerseits die Kinematik für den Transport und die
Positionierung, andererseits die Kinematik in bezug auf
die Arbeitsmaschinen zu verändern, um sie unterschiedlichen
betrieblichen Verhältnissen anzupassen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anlage des
eingangs beschriebenen Aufbaus zu schaffen, die sich
gegenüber der bekannten Anlage, von der die Erfindung
ausgeht, durch Einfachheit und hohe Positioniergenauigkeit
auszeichnet. Darüber hinaus soll die Flexibilität in
bezug auf Anpassung an unterschiedliche betriebliche
Verhältnisse verbessert werden.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist Gegenstand der Erfindung
primär eine Anlage für die Bearbeitung und/oder Montage
von auf einem Werkstückträger angeordneten Werkstücken,
die eine Arbeitsstation sowie eine Beschickstation für
die Werkstückträger, eine Entleerstation für die Werkstückträger
und eine Rücklaufeinrichtung für die Werkstückträger
aufweist, welche die Beschickstation und die
Entleerstation für die Werkstückträger verbindet,
- a) die Arbeitsstation weist zumindest eine Vorrichtung für den Transport und die Positionierung von Werkstückträgern auf, die als Lineareinheit ausgeführt ist und eine Antriebswelle, ein räumliches Kurvengetriebe mit Stegkurve auf der Antriebswelle und eine Werkstückträgerführungseinrichtung besitzt, wobei die Stegkurve die Werkstückträger formschlüssig bewegt,
- b) das räumliche Kurvengetriebe besteht aus einem Transportabschnitt mit schraubenwendelförmiger Steigung und einem steigungsfreien Positionier- und Ruheabschnitt,
- c) die Arbeitsstation weist eine Arbeitsmaschine für die Bearbeitung und/oder Montage der auf den Werkstückträgern angeordneten Werkstücke auf, die dem Positionier- und Ruheabschnitt des räumlichen Kurvengetriebes zugeordnet ist,
- d) für die Beschickstation und die Entleerstation sind für diese Manipulationen eingerichtete Arbeitsmaschinen und jeweils eine der Vorrichtung der Arbeitsstation entsprechende Vorrichtung für den Transport und die Positionierung der Werkstückträger angeordnet,
- e) die Rücklaufeinrichtung für die Werkstückträger ist als Überkopfrückführeinrichtung für die Werkstückträger mit Umlenkabschnitten und im übrigen den gleichen Werkstückträgerführungseinrichtungen ausgeführt wie die Arbeitsstation, die Beschickstation und die Entleerstation,
wobei die Vorrichtungen für den Transport und die Positionierung
der Werkstückträger einerseits, die Arbeitsmaschine
andererseits über unterschiedliche Getriebe an
den gleichen Antriebsmotor oder an das gleiche Motor/Getriebe-
Aggregat angeschlossen sind. Durch die Kombination
der Merkmale a), b) und c) erreicht die Erfindung eine
hohe Positioniergenauigkeit, und zwar mit in baulicher
und steuerungstechnischer Hinsicht einfachen Mitteln. Im
allgemeinen wird die Antriebswelle kontinuierlich mit
konstanter Winkelgeschwindigkeit angetrieben. Die Vereinfachung
wird durch die Kombination der Merkmale a) bis d)
noch weiter fortgeführt, weil insgesamt mit den gleichen
Bauteilen gearbeitet werden kann, wobei durch die weitere
Kombination mit dem Merkmal e) auch der Rücklauf der
Werkstückträger und damit deren Umlaufführung insgesamt
einfach und funktionssicher erfolgen. Die Maßnahme, daß
die Vorrichtungen für den Transport und die Positionierung
der Werkstückträger einerseits, die Arbeitsmaschine
andererseits über unterschiedliche Getriebe an den
gleichen Antriebsmotor oder an das gleiche Motor/Getriebe-
Aggregat angeschlossen sind, erlaubt es, Getriebe
einzusetzen, die leicht auswechselbar sind. Auf diese
Weise wird die angestrebte Flexibilität erreicht. Das
gilt insbesondere dann, wenn die Vorrichtungen für den
Transport und die Positionierung der Werkstückträger mit
Hilfe von Zahnriemen- und/oder Kettengetrieben, die Arbeitsmaschine
über Steuerscheiben und Zug/Druck-Aggregate
an den Antriebsmotor bzw. das Motor/Getriebe-Aggregat
angeschlossen sind. Es versteht sich, daß die Arbeitsmaschine
zusätzlich einen eigenen Antrieb, z. B. für die
Bearbeitungsaggregate, aufweisen kann.
Im einzelnen bestehen im Rahmen der Erfindung mehrere
Möglichkeiten der weiteren Ausbildung und Gestaltung. So
können die Werkstückträger in der Rücklaufeinrichtung
schiebend von den Werkstückträgern bewegbar sein, die die
Entleerstation verlassen. Die Anordnung kann aber auch so
getroffen werden, daß die Werkstückträger in der Rücklaufeinrichtung
von einer Schneckenstegwelle transportierbar
sind, die lediglich Transportabschnitte aufweist.
Ein anderer Vorschlag der Erfindung geht in diesem
Zusammenhang dahin, daß die Werkstückträger in der Rücklaufeinrichtung
von zumindest einem Förderband angetrieben
sind.
Nach bevorzugter Ausführungsform der Erfindung sind die
Schneckenstegwelle bzw. das Förderband über ein Getriebe
an den gleichen Antriebsmotor bzw. das gleiche Motor/Getriebe-
Aggregat angeschlossen wie die Vorrichtung für den
Transport und die Positionierung der Werkstückträger.
Im Rahmen der Erfindung liegt es, mehrere Arbeitsstationen
des beschriebenen Aufbaus zu reihen. Bei einer
Anlage, bei der mehrere Arbeitsstationen gereiht sind,
sind zwischen diesen Übergabeförderer für die Werkstückträger
angeordnet, wobei die einzelnen Arbeitsstationen
an den gleichen Antriebsmotor und/oder an das gleiche
Motor/Getriebe-Aggregat angeschlossen sind. Sind mehrere
Arbeitsstationen gereiht, zwischen denen Übergabeförderer
für die Werkstückträger angeordnet sind, so können die
einzelnen Arbeitsstationen auch an selbständige Antriebsmotoren
und/oder selbständige Motor/Getriebe-Aggregate
angeschlossen sein, die über eine Steuereinrichtung gekoppelt
sind. In beiden Fällen besteht die Möglichkeit,
mit Verzweigungen in bezug auf die Transportwege zu
arbeiten, beispielsweise in einer solchen Anlage eine
Mehrzahl von Arbeitsstationen auch parallel zueinander
anzuordnen und/oder sog. Puffer zwischenzuschalten. Entsprechende
Weichen und sog. Puffereinrichtungen, die in
diesem Zusammenhang erforderlich sein könnten, sind an
sich bekannt.
Bei der erfindungsgemäßen Anlage kann der Rücklauf auf
einfache Art und Weise erfolgen. Nach einer bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung sind die Werkstückträger
als Wagen ausgeführt, deren Laufrollen an und/oder in
Führungschienen der Werkstückträgerführungseinrichtung
geführt sind. Man kann aber auch die Werkstückträger als
Schlitten ausführen, die mit Führungsleisten an und/oder
in Rollenführungsschienen geführt sind.
Im folgenden werden die beschriebenen und weitere Merkmale
der Erfindung, die Gegenstand der Patentansprüche 11
bis 20 sind, ausführlicher erläutert. Es zeigt in
schematischer Darstellung
Fig. 1 in der Seitenansicht das Schema einer erfindungsgemäßen
Anlage,
Fig. 2 in gegenüber der Fig. 1 vergrößertem Maßstab einen
Schnitt in Richtung A-A durch den Gegenstand nach
Fig. 1 mit weiteren Details,
Fig. 3 in nochmals vergrößertem Maßstab den Ausschnitt B
aus dem Gegenstand der Fig. 1,
Fig. 4 bis 7 entsprechend einem vergrößerten Ausschnitt
aus dem Gegenstand der Fig. 2 verschiedene Ausführungsformen
von Werkstückträgern einer erfindungsgemäßen
Anlage,
Fig. 8 ein einzelnes Modul aus dem Gegenstand nach
Fig. 3,
Fig. 9 einen Schnitt in Richtung C-C durch den Gegenstand
nach Fig. 3 und
Fig. 10 einen Schnitt in Richtung D-D durch den Gegenstand
nach Fig. 8.
Die in den Figuren dargestellte Anlage dient für die
Bearbeitung und/oder die Montage von auf einem Werkstückträger
1 angeordneten Werkstücken 2. Zur Anlage gehört
zumindest eine Arbeitsstation 3, eine Beschickstation 4
für die Beschickung der Werkstückträger 1 mit den Werkstücken
2, eine Entleerstation 5 für die Werkstückträger
1 und eine Rücklaufeinrichtung 6 für die Werkstückträger.
Die Rücklaufeinrichtung 6 verbindet die Beschickstation 4
und die Entleerstation 5 für die Werkstückträger 1. Im
Ausführungsbeispiel der Fig. 1 sind drei Arbeitsstationen
3 angedeutet. Aus einer vergleichenden Betrachtung der
Fig. 1 bis 3 entnimmt man, daß die Arbeitsstationen 3
zumindest eine Vorrichtung 7 für den Transport und die
Positionierung von Werkstückträgern 1 aufweisen, die als
Lineareinheit ausgeführt ist und eine Antriebswelle 8,
ein räumliches Kurvengetriebe 9 mit Stegkurve 10 auf der
Antriebswelle 8 aufweist, wobei die Stegkurve 10 die
Werkstückträger 1 formschlüssig bewegt und eine Werkstückträgerführungseinrichtung
11 vorgesehen ist. Insbesondere
aus der Fig. 3 entnimmt man, daß das räumliche
Kurvengetriebe 9 aus einem Transportabschnitt 12 mit
schraubenwendelförmiger Steigung und einem steigungsfreien
Positionier- und Ruheabschnitt 13 aufgebaut ist.
Jede Arbeitsstation 3 weist eine Arbeitsmaschine 14 für
die Bearbeitung und/oder Montage der auf den Werkstückträgern
1 angeordneten Werkstücke 2 auf, die dem Positionier-
und Ruheabschnitt 13 des räumlichen Kurvengetriebes
9 zugeordnet sind. Die Beschickstation 4 weist eine für
diese Manipulationen eingerichtete, in den Figuren nur
schematisch angedeutete Arbeitsmaschine 15 und jeweils
eine der Vorrichtung der Arbeitsstation entsprechende
Vorrichtung 7 für den Transport und die Positionierung
der Werkstückträger 1 auf.
Aus der Fig. 1 entnimmt man, daß die Rücklaufeinrichtung
6 für die Werkstückträger 1 als Überkopfrückführeinrichtung
mit Umlenkabschnitten 16 und im übrigen den gleichen
Werkstückträgerführungseirichtungen 11 ausgeführt ist
wie die Arbeitsstationen 3, die Beschickstation 4 und die
Entleerstation 5. Die Vorrichtungen 7 für den Transport
und die Positionierung der Werkstückträger 1 einerseits,
die Arbeitsmaschinen 14, 15 andererseits sind über unterschiedliche
Getriebe 17 an den gleichen Antriebsmotor 18
oder an das gleiche Motor/Getriebe-Aggregat angeschlossen.
Dazu wird insbesondere auf die Fig. 2 verwiesen.
Die Werkstückträger 1 in der Rücklaufeinrichtung 6 können
schiebend von den Werkstückträgern 1 bewegbar sein, die
die Entleerstation 5 verlassen. Insbesondere können die
Werkstückträger 1 auch in der Rücklaufeinrichtung 6 von
einer Antriebswelle 8 mit Stegkurve 10 transportierbar
sein, die lediglich Transportabschnitte 12 und in den
Stegen der Stegkurve 10 eine entsprechende Steigung
aufweist. Die Werkstückträger 1 können in der Rücklaufeinrichtung
6 aber auch von Förderbändern antreibbar
sein. Die Antriebswelle 8 bzw. das Förderband sind im
Rahmen der Erfindung über ein Getriebe 17 an den gleichen
Antriebsmotor 18 bzw. das gleiche Motor/Getriebe-Aggregat
angeschlossen wie die Vorrichtung 7 für den Transport und
die Positionierung der Werkstückträger 1. Das wurde im
einzelnen nicht gezeichnet.
In der dargestellten Ausführungsform mit mehreren Arbeitsstationen
3, die in Fertigungsrichtung gereiht sind,
können zwischen den Arbeitsstationen 3 Übergabeförderer
19 für die Werkstückträger 1 angeordnet sein, wobei die
einzelnen Arbeitsstationen 3 an den gleichen Antriebsmotor
18 und/oder an das gleiche Motor/Getriebe-Aggregat
angeschlossen sein. Es besteht aber auch die Möglichkeit,
insoweit mit selbständigen Antriebsmotoren bzw. selbständigen
Motor/Getriebe-Aggregaten zu arbeiten, die über
eine Steuereinrichtung gekoppelt sind.
In den Fig. 4 bis 7 erkennt man die verschiedenen
Möglichkeiten für die Gestaltung der Werkstückträger 1.
In den Fig. 5 und 6 sind die Werkstückträger 1 als Wagen
ausgeführt, deren Laufrollen 20 an und/oder in Führungsschienen
21 der Werkstückträgerführungseinrichtung 11
geführt sind. In den Figuren wurden diese Führungsschienen
21 angedeutet. Die Werkstückträger 1 können aber auch
als Schlitten ausgeführt sein, wie es die Fig. 4 und 7
verdeutlichen. Sie sind dazu mit Führungsleisten 23 an
und/oder in Rollenführungsschienen 24 geführt.
Um eine sehr hohe Positioniergenauigkeit zu erreichen und
um sicherzustellen, daß auch bei schneller Taktfolge
störende Vibrationen oder Schwingungen nicht auftreten,
sind im Rahmen der Erfindung besondere Maßnahmen verwirklicht.
Dazu wird auf die Fig. 8 bis 10 verwiesen. Hier
beginnt die Numerierung mit 101. Zum grundsätzlichen
Aufbau gehören eine Antriebswelle 102, ein räumliches
Kurvengetriebe 103 mit Stegkurve 104 auf der Antriebswelle
102 und eine Werkstückträgerführungseinrichtung
105. Im übrigen besitzen die Werkstückträger 101 kurvengetriebeseitig
zwei an der Stegkurve 104 geführte Rollen
106.
Die Stegkurve 104 des räumlichen Kurvengetriebes 103
besteht aus einem Transportabschnitt 104a mit schraubenwendelförmiger
Steigung und einem steigungsfreien Positionier-
und Ruheabschnitt 104b. Der Transportabschnitt
104a sowie der Positionier- und Ruheabschnitt 104b sind
mit einem gekrümmten Übergangsstegabschnitt 104c aneinander
angeschlossen. Man erkennt, daß die Stegkurve 104 des
räumlichen Kurvengetriebes 103 auf einer Mehrzahl von
hohlwellenförmigen Modulen 107 angeordnet ist, deren
jedes einen vollen Positionier- und Ruheabschnitt 104b
sowie beidseits an den Positionier- und Ruheabschnitt
104b anschließend ein Teilstück des Transportabschnittes
104a aufweist. Vorzugsweise ist der Transportabschnitt
104a hälftig geteilt, wie es auch die Figuren andeuten.
Die Module 107 sind drehfest auf die Antriebswelle 102
aufgeschoben und mit stoßenden Teilstücken der Transportabschnitte
104a auf dieser befestigt. Den drehfesten
Verbund der Module 107 auf der Antriebswelle 102 erkennt
man in der Fig. 9.
In der Fig. 8 wurde angedeutet, daß von den beiden Rollen
106 des Werkstückträgers 101 eine als Führungsrolle 106a
mit fester Achse 108 ausgeführt ist, während die andere
als Vorspannrolle 106b mit Vorspannfeder 109 ausgeführt
ist. Die Vorspannkraft wirkt in Richtung des eingezeichneten
Pfeiles. Die Vorspannrolle 106b drückt die Führungsrolle
106a an die zugeordnete Führungsfläche 110 der
Stegkurve 104.
Wie bereits erwähnt, erfolgt eine besondere Abstimmung.
Die Krümmung der Übergangsstegabschnitte 104c und die
Anschlußbereiche der Übergangsstegabschnitte 104c an die
zugeordneten Teile der Stegkurve 104 sowie die Vorspannkraft
der Vorspannfeder 109 sind so aufeinander abgestimmt,
daß die Bewegung der Werkstückträger 101 ausreichend
vibrationsfrei erfolgt und daß die erste zeitliche
Ableitung der Bewegungskurve der Werkstückträger 101 in
diesem Bereich praktisch stetig verläuft. Die Abstimmung
erfolgt selbstverständlich unter Berücksichtigung der
bewegten Masse und der Transportgeschwindigkeit. Die
Abstimmung kann rechnerisch mit den Hilfsmitteln der
modernen technischen Mechanik oder im Labor durchgeführt
werden.
Im Ausführungsbeispiel und nach bevorzugter Ausführungsform
der Erfindung besitzen die Transportabschnitte 104a
eine konstante Steigung S. Der Fachmann erkennt in den
Figuren, daß die Teilstücke von aneinander stoßenden
Modulen 107 Transportabschnitte 104a bilden, die auch von
Modulpar zu Modulpaar eine unterschiedliche Steigung S
aufweisen könnten. Außerdem könnten die Positionier- und
Ruheabschnitte 104b von aneinanderstoßenden Modulen von
Modul 107 zu Modul 107 eine unterschiedliche Länge
aufweisen. Die Figuren lassen fernerhin erkennen, daß die
Module 107 leicht ausgetauscht werden können, das gilt
auch für die Vorspannfedern 109, die außerdem einstellbar
sein können. Die Führungsflächen 110 der Stegkurve 104
sind mit besonders geringen Toleranzen sowie besonderer
Oberflächenqualität bearbeitet.
In der Fig. 10 wurde angedeutet, daß die Führungsrolle
106a mit fester Achse 108 einen Achsbolzen 111 aufweist,
der in eine Bohrung des zugeordneten Werkstückträgers 101
eingesetzt ist sowie die Bohrung durchfaßt, wobei der
Achsbolzen 111 auf dem Werkstückträger 101 den Positionierungsfestpunkt
für ein auf dem Werkstückträger angeordnetes
Werkstücknest bildet. Die gegeneinandergesetzten
Module 107 sind stirnseitig plangeschliffen sowie gegeneinander
verspannt.
Claims (22)
1. Anlage für die Bearbeitung und/oder Montage von auf
einem Werkstückträger angeordneten Werkstücken, die eine
Arbeitsstation sowie eine Beschickstation für die Werkstückträger,
eine Entleerstation für die Werkstückträger
und eine Rücklaufeinrichtung für die Werkstückträger
aufweist, welche die Beschickstation und die Entleerstation
für die Werkstückträger verbindet,
- a) die Arbeitsstation weist zumindest eine Vorrichtung für den Transport und die Positionierung von Werkstückträgern auf, die als Lineareinheit ausgeführt ist und eine Antriebswelle, ein räumliches Kurvengetriebe mit Stegkurve auf der Antriebswelle und eine Werkstückträgerführungseinrichtung besitzt, wobei die Stegkurve die Werkstückträger formschlüssig bewegt,
- b) das räumliche Kurvengetriebe besteht aus einem Transportabschnitt mit schraubenwendelförmiger Steigung und einem steigungsfreien Positionier- und Ruheabschnitt,
- c) die Arbeitsstation weist eine Arbeitsmaschine für die Bearbeitung und/oder Montage der auf den Werkstückträgern angeordneten Werkstücke auf, die dem Positionier- und Ruheabschnitt des räumlichen Kurvengetriebes zugeordnet ist,
- d) für die Beschickstation und die Entleerstation sind für diese Manipulationen eingerichtete Arbeitsmaschinen und jeweils eine der Vorrichtung der Arbeitsstation entsprechende Vorrichtung für den Transport und die Positionierung der Werkstückträger angeordnet,
- e) die Rücklaufeinrichtung für die Werkstückträger ist als Überkopfrückführeinrichtung für die Werkstückträger mit Umlenkabschnitten und im übrigen den gleichen Werkstückträgerführungseinrichtungen ausgeführt wie die Arbeitsstation, die Beschickstation und die Entleerstation,
wobei die Vorrichtungen für den Transport und die Positionierung
der Werkstückträger einerseits, die Arbeitsmaschine
andererseits über unterschiedliche Getriebe an
den gleichen Antriebsmotor oder an das gleiche Motor/Getriebe-
Aggregat angeschlossen sind.
2. Anlage nach Anspruch 1, wobei die Vorrichtungen für
den Transport und die Positionierung der Werkstückträger
mit Hilfe von Zahnriemen- und/oder Kettengetrieben, die
Arbeitsmaschine über Steuerscheiben und Zug/Druck-Aggregate
an den Antriebsmotor bzw. das Motor/Getriebe-Aggregat
angeschlossen sind.
3. Anlage nach einem der Ansprüche 1 oder 2, wobei die
Werkstückträger in der Rücklaufeinrichtung schiebend von
den Werkstückträgern bewegbar sind, die die Entleerstation
verlassen.
4. Anlage nach einem der Ansprüche 1 oder 2, wobei die
Werkstückträger in der Rücklaufeinrichtung von einer
Schneckenstegwelle transportierbar sind, die lediglich
Transportabschnitte aufweist.
5. Anlage nach einem der Ansprüche 1 oder 2, wobei die
Werkstückträger in der Rücklaufeinrichtung von zumindest
einem Förderband angetrieben sind.
6. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die
Schneckenstegwelle bzw. das Förderband über ein Getriebe
an den gleichen Antriebsmotor bzw. das gleiche Motor/Getriebe-
Aggregat angeschlossen sind wie die Vorrichtung
für den Transport und die Positionierung der Werkstückträger
bzw. die Arbeitsmaschine.
7. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei mehrere
Arbeitsstationen gereiht sind, zwischen denen Übergabeförderer
für die Werkstückträger angeordnet sind, und
wobei die einzelnen Arbeitsstationen an den gleichen
Antriebsmotor oder an das gleiche Motor/Getriebe-Aggregat
angeschlossen sind.
8. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei mehrere
Arbeitsstationen gereiht sind, zwischen denen Übergabeförderer
für die Werkstückträger angeordnet sind, und
wobei die einzelnen Arbeitsstationen an selbständige
Antriebsmotoren und/oder an selbständige Motor/Getriebe-
Aggregate angeschlossen sind, die über eine
Steuereinrichtung gekoppelt sind.
9. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei die
Werkstückträger als Wagen ausgeführt sind, deren Laufrollen
an und/oder in Führungschienen der Werkstückträgerführungseinrichtung
geführt sind.
10. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei die
Werkstückträger als Schlitten ausgeführt sind, die mit
Führungsleisten an und/oder in Rollenführungsschienen
geführt sind.
11. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei die
Vorrichtung für den Transport und die Positionierung der
Werkstückträger kurvengetriebeseitig Werkstückträger mit
zwei an der Stegkurve geführten Rollen aufweist und wobei
die Kombination der folgenden Merkmale verwirklicht ist:
- a) die Stegkurve des räumlichen Kurvengetriebes besteht aus einem Transportabschnitt mit schraubenwendelförmiger Steigung und einem steigungsfreien Positionier- und Ruheabschnitt- und der Transportabschnitt sowie der Positionier- und Ruheabschnitt sind mit einem gekrümmten Übergangsstegabschnitt aneinander angeschlossen,
- b) die Stegkurve des räumlichen Kurvengetriebes ist auf einer Mehrzahl von hohlwellenförmigen Modulen angeordnet, deren jedes einen vollen Positionier- und Ruheabschnitt sowie beidseits an den Positionier- und Ruheabschnitt anschließend ein Teilstück des Transportabschnittes aufweist,
- c) die Module sind drehfest auf die Antriebswelle aufgeschoben und mit stoßenden Teilstücken der Transportabschnitte auf dieser befestigt,
- d) von den beiden Rollen der Werkstückträger ist eine als Führungsrolle mit fester Achse ausgeführt, die andere als Vorspannrolle mit Vorspannfeder, welche Vorspannrolle die Führungsrolle an die zugeordnete Führungsfläche der Stegkurve andrückt,
wobei die Krümmung der Übergangsstegabschnitte und die
Anschlußbereiche der Übergangsstegabschnitte an die
anderen Teile der Stegkurve sowie die Vorspannkraft der
Vorspannfeder so aufeinander abgestimmt sind, daß die
Bewegung der Werkstückträger vibrationsfrei erfolgt und
die zeitliche Ableitung der Bewegungskurve der Werkstückträger
praktisch stetig verläuft.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, wobei der Transportabschnitt
eine konstante Steigung aufweist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 oder 12,
wobei die Teilstücke von aneinanderstoßenden Modulen
Transportabschnitte bilden, die von Modulpaar zu Modulpaar
unterschiedliche Steigung aufweisen.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, wobei
die Positionier- und Ruheabschnitte von aneinander
stoßenden Modulen von Modul zu Modul eine unterschiedliche
Länge aufweisen.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 14, wobei
die Module der Vorrichtung in unterschiedlicher Folge
und/oder unterschiedlicher Anzahl zusammensetzbar sind.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 15, wobei
die Führungsfläche der Stegkurve mit besonders geringen
Toleranzen sowie besonderer Oberflächenqualität bearbeitet
ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 16, wobei
die Vorspannrollen mit Vorspannfedern unterschiedlicher
Vorspannkraft ausrüstbar sind.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 17, wobei
die Vorspannkraft der Vorspannfedern einstellbar ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 18, wobei
die Führungsrolle mit fester Achse einen Achsbolzen
aufweist, der in eine Bohrung des zugeordneten Werkstückträgers
eingesetzt ist, sowie die Bohrung durchfaßt,
und wobei der Achsbolzen auf dem Werkstückträger den
Positionierungsfestpunkt für ein auf dem Werkstückträger
angeordnetes Werkstücknest bildet.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, wobei alle Module
identisch gleich ausgeführt und mit engen Toleranzen
stirnseitig plangeschliffen sowie gegeneinander verspannt
sind.
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