DE4318810A1 - Einrichtung zum Bearbeiten von Fischen - Google Patents
Einrichtung zum Bearbeiten von FischenInfo
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Description
Die Erfindung geht aus von einer Einrichtung zum
Bearbeiten von kopflosen Fischen mit ventralseitig
geöffneter Bauchhöhle, umfassend einen Förderer mit
mindestens einem sattelförmigen Stützkörper mit einer
Stützfläche zur Aufnahme und Halterung der Fische in
ihrer Bauchhöhle und Förderung der Fische mit dem Schwanz
voraus.
Eine derartige Einrichtung ist aus der GB-PS 866 436 zu
entnehmen. Gegenstand dieser Schrift ist eine
Filetiereinrichtung für Fische, die sich eines Förderers
mit sattelförmigen Stützkörpern für die zu bearbeitenden
Fische bedient. Die Stützkörper sind je mit einem in
Bewegungsrichtung vorausweisenden Horn und mit einer
Stützfläche versehen. Die zu bearbeitenden Fische sind
geköpft und durch einen ventralseitigen Schnitt an ihrer
Bauchhöhle geöffnet. Sie werden mit der Bauchhöhle auf
den Stützkörper aufgesetzt derart, daß der Schwanz in
Förderrichtung vorausweist, die Abstützung an der
Innenseite der Rippen bzw. seitlichen Wirbelfortsätzen
erfolgt und das Bauchhöhlenende an dem Horn des
Stützkörpers zur Anlage kommt.
Dies soll nach einem Ausführungsbeispiel automatisch
erfolgen durch Übernahme des Fisches von einem in der
Beschickzone stationär angeordneten Horn, welches
unmittelbar über der Bahn der Stützfläche der Stützkörper
vorgesehen ist und auf das der Fisch wie vorstehend
beschrieben zunächst aufgebracht wird. Dabei ragt das
Bauchhöhlenende des Fisches in die Bahn der Stütz fläche
der Stützkörper, so daß eine Übernahme des auf dem
stationären Horn befindlichen Fisches durch einen
Stützkörper des Förderers erfolgt, wenn dieser mit seinem
Horn an dem Bauchhöhlenende zur Anlage kommt.
Bei dieser Einrichtung zeigt sich ein Mangel, der die
Qualität der hergestellten Filets negativ beeinflußt.
Dieser Mangel besteht darin, daß im Bereich des
Bauchhöhlenendes das Filetfleisch durch Blut verunreinigt
ist, welches das Fleisch durchsetzt und daher praktisch
nicht zu entfernen ist. Ursache dafür ist, daß das Horn
des Stützkörpers infolge der Bearbeitungs- und
Führungswiderstände so hart gegen das Bauchhöhlenende
gedrängt wird, daß das Blut aus der bauchhöhlenseitig
unter der Wirbelsäule befindlichen Blutbahn in das
Fleisch gepreßt wird. Dies ist aus optischen und
hygienischen Gründen nicht akzeptabel.
Es ist daher die Aufgabe der Erfindung, die bekannte
Einrichtung dahingehend zu modifizieren, daß dieser
Nachteil beseitigt wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
dem Stützkörper ein gesteuertes Anschlagelement zur
Positionierung der Fische in Bezug auf deren
Bauchhöhlenende zugeordnet ist.
Mit dem erfindungsgemäßen Konzept ist es möglich, die
Fische auf den sattelförmigen Stützkörpern des Förderers
derart aufzusatteln, daß das Horn des Stützkörpers
jeweils nicht zur Anlage an dem Bauchhöhlenende kommt,
der Fisch aber gleichwohl positionsgenau übergeben und
dank des formschlüssigen Angriffs der gezackt
ausgestalteten Stützfläche am Fisch in dieser Position
sicher gehalten wird. Damit wird das Einmassieren von
Blut im Bereich des Bauchhöhlenendes vermieden.
Nach einer bevorzugten Ausgestaltung der erfindungs
gemäßen Einrichtung ist das Anschlagelement als
Hilfsmittel ausgebildet ist, welcher ein Paar
nebeneinander und sich längs erstreckender Stützelemente
umfaßt, die zwischen sich einen Spalt für den Durchgang
des/der Stützkörper(s) belassen und mit Stützkanten
ausgestattet sind, wobei das vorausweisende Ende der
Stützelemente des Hilfssattels jeweils mit einem an die
Anatomie des Bauchhöhlenendes der Fische angepaßten
Anschlag versehen ist und wobei der Hilfssattel steuerbar
ist zwischen einer Stellung, in der die Stützkanten die
Bahn der Stützfläche des/der Stützkörper(s) überragen und
einer Stellung, in der die besagte Stützfläche die
Stützkanten des Hilfssattels überragt.
Diese Ausführung ist zusätzlich vorteilhaft in
ergonomischer Hinsicht, da damit einerseits eine gewisse
Taktfreiheit für den Bediener erreicht wird und
andererseits die Verletzungsgefahr an den scharfen Zacken
der Stützfläche der Stützkörper reduziert ist. Darüber
hinaus ist die Sicherheit des Bedieners verbessert.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Einrichtung kann der Hilfssattel an dem freien Ende eines
als Schlepphebel ausgebildeten Haltearms befestigt sein.
Der Vorteil dieser Konfiguration liegt darin, daß die
Übergabe des Fisches an den Stützkörper unter Eingriff
der zackenförmigen Stützfläche zunächst im Bereich des
Bauchhöhlenendes und dann fortschreitend zum Kopfende hin
erfolgt mit der Wirkung, daß die Mitnahme praktisch
schlupffrei und damit unter genauer Einhaltung der
Übergabeposition vor sich geht.
Nach einer modifizierten Ausführung der Erfindung kann
das Anschlagelement durch ein jeweils an jedem
Stützkörper vorgesehenes vorausweisendes Horn gebildet
sein, welches zwischen einer ausgefahrenen und einer
zurückgezogenen Stellung steuerbar ist.
Weitere vorteilhafte Ausführungsmerkmale der
erfindungsgemäßen Einrichtung sind den übrigen
Unteransprüchen zu entnehmen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in der
Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher
erläutert. Es zeigen
Fig. 1 die erfindungsgemäße Hilfsvorrichtung in
perspektivischer Darstellung kurz nach Übergabe
eines Fisches,
Fig. 2 einen Querschnitt durch die Vorrichtung nach
Fig. 1 längs der Schnittlinie II-II mit der
Vorrichtung in gehobener Stellung,
Fig. 3 einen Querschnitt entsprechend Fig. 2 längs der
Schnittlinie III-III mit der Vorrichtung in
abgesenkter Stellung,
Fig. 4 einen modifizierten Stützkörper in
perspektivischer Darstellung,
Fig. 5 einen Längsschnitt durch den Stützkörper nach
Fig. 4 längs der Schnittlinie V-V.
In einem nicht näher dargestellten Gestell, beispiels
weise einer Fisch-Filetiermaschine, ist ein auf geeignete
Weise kontinuierlich angetriebener, ebenfalls nicht näher
dargestellter, endloser Förderer mit Stützkörpern 1 zur
Aufnahme der zu bearbeitenden Fische angeordnet (Fig. 1).
Die Bahn der Stützkörper 1 verläuft zwischen nur
angedeuteten Führungselementen 2 und einer
Hilfs-Beschickvorrichtung 3, welche der
Zwischenaufnahme und Vorpositionierung der zu
bearbeitenden Fische dient, und führt weiter in den
Wirkbereich von nicht gezeigten Bearbeitungs
werkzeugen zur Durchführung der Filetierbearbeitung.
Die Stützkörper 1 sind an dem Förderer in einer
Teilung angebracht, die mindestens der Länge des größten
bestimmungsgemäß verarbeitbaren Fisches entspricht. Jeder
Stützkörper 1 weist einen Sattelsteg 4 mit einer sich
längs und im wesentlichen parallel zur Förderrichtung
erstreckenden Stützfläche 5 auf. Diese wird durch die
Oberkanten der beiden aufragenden Stege 6 eines
U-Profils gebildet, wobei die Stege 6 jeweils zu einer
Reihe von Sägezähnen 7 umgestaltet sind, deren steile
Schultern in Förderrichtung weisen. Das vordere Ende des
Stützkörpers 1 ist als Horn 8 ausgebildet.
Die Hilfs-Beschickvorrichtung 3 bildet einen
Hilfssattel 9 und besteht aus einem Paar symmetrisch zu
beiden Seiten der Bahn der Stützkörper 1 angeordneter
Stützelemente 10. Diese weisen sich längs erstreckende
und zueinander dachförmig verlaufende Stützflächen 11
mit Stützkanten 12 auf, die einen Spalt 13 zum
Durchlaß der Stützfläche 5 der Stützkörper 1 zwischen
sich belassen. Das vorausweisende Ende der Stützelemente
10 des Hilfssattel 9 ist jeweils als hornartiger
Anschlag 14 ausgebildet, wobei in diesem Bereich der
Spalt 13 auf ein Maß reduziert ist, das lediglich den
Durchtritt des Sattelsteges 4 des Stützkörpers 1
erlaubt.
Der Hilfssattel 9 ist an dem freien Ende eines
Haltearms 15 befestigt, der aus einem Paar zu beiden
Seiten und längs der Bahn der Stützkörper 1
angeordneter Traghebel 16 besteht, wobei jeder ein
Stützelement 10 trägt. Die Traghebel 16 sind an ihrem
hinteren Ende um miteinander fluchtende und quer zu der
Bahn der Stützkörper 1 ausgerichtete Achsen 17
schwenkbar gelagert und je mittels einer Zugfeder 18
gegen einen Anschlag 19 gehalten. An jedem Traghebel 16
ist weiter eine nach unten weisende Kurvenrolle 20
befestigt, die in die Bahn einer seitlich an dem
Sattelsteg 4 befestigten Kurvenschiene 21 hineinragt.
Bei der Ausführung der erfindungsgemäßen Einrichtung nach
Fig. 4 ist der in Förderrichtung vorausweisende Teil
jedes Stützkörpers 1 separat steuerbar gestaltet. Zu
diesem Zweck ist der Steg 6 eines Stützkörpers 22 in
seinem vorderen Bereich beidseitig auf eine geringere
Dicke abgesetzt. Diesen Teil übergreift ein im
Querschnitt U-förmiger Rollenhebel 23, der an seinem
nach oben ragenden Ende ein dem Horn 8 entsprechendes
Horn 24 trägt, um eine an dem Steg 6 angeordnete
Achse 25 schwenkbar und an seinem nach unten ragenden
Ende mit einer Steuerrolle 26 versehen ist. Im
Beschickbereich der Maschine befindet sich eine
gestellfeste Kurvenschiene 27, die in der Bahn der
Steuerrolle 26 angeordnet ist.
Die Beschickung der Hilfs-Beschickvorrichtung nach Fig. 1
erfolgt, nachdem ein Stützkörper 1 den Bereich des
Hilfssattels 9 verlassen hat. In dieser Phase befindet
sich der Hilfssattel 9 durch Wirkung der Zugfeder 18
in abgesenkter Lage, die durch den Anschlag 19 bestimmt
wird (Fig. 3). Der zu bearbeitende Fischrumpf wird nun
mit dem Schwanz in Bewegungsrichtung des Förderers
weisend mit der Bauchhöhle auf den Hilfssattel 9
aufgesetzt. Dabei werden die die Rippen enthaltenden
Bauchlappen durch die Stützelemente 10 des Hilfssattels
9 gespreizt und der Fischrumpf auf den Stützkanten 12
abgestützt, wobei die Anlage derselben zu beiden Seiten
der Wirbelsäule an den seitlichen Wirbelfortsätzen bzw.
Rippen erfolgt. Alsdann wird der aufgesattelte Fischrumpf
gegen die Bewegungsrichtung des Förderers geschoben, bis
der hornartige Anschlag 14 des Hilfssattels 9 an dem
Bauchhöhlenende des Fisches zur Anlage kommt. Damit ist
die Beschickung beendet.
Mit Eintritt des nächsten Stützkörpers 1 in den Bereich
der Hilfs-Beschickvorrichtung 3 läuft die Kurvenrolle
20 an den Traghebeln 16 des Haltearms 15 auf der
Kurvenschiene 21 auf mit der Folge, daß der Hilfssattel
9 mit dem Fisch in eine Lage angehoben wird, in der die
Stützkanten 12 des Hilfssattels 9 sich knapp über
der Bahn der Stützfläche 5 der Stützkörper 1
befinden. Infolgedessen wird nun der Stützkörper 1 in
dem Spalt 13 zwischen den Stützelementen 10 verdeckt
geführt (Fig. 2). Dieser Zustand wird solange
aufrechterhalten, bis das Horn 8 des Stützkörpers 1
in den unmittelbaren Bereich des hornartigen Anschlages
14 des Hilfssattels 9 gelangt ist. In diesem Augenblick
erreicht die Kurvenrolle 20 das Ende der Kurvenschiene
21 mit der Folge, daß der Hilfssattel 9 durch die
Kraft der Zugfeder 18 in seine Absenkstellung gebracht
wird. Damit überragt die Stützfläche 5 die Stützkanten
12 des Hilfssattels 9, so daß der Fisch durch den
Stützkörper 1 übernommen wird. Die Übernahme erfolgt
dabei so, daß die Sägezähne 7 formschlüssig zwischen
die seitlichen Wirbelfortsätze bzw. Rippen fassen und so
eine sichere Mitnahme bewirken.
Die Absenkbewegung des Hilfssattels 9 ist auf Grund der
Ausbildung der Kurvenschiene 21 so gesteuert, daß das
Horn 8 des Stützkörpers 1 in vorgegebenem Abstand zum
Bauchhöhlenende des Fisches zu liegen kommt. Dabei sorgen
von außen auf den Fisch einwirkende geeignete
Führungsmittel dafür, daß der Fisch auf die Stützfläche
11 niedergedrückt gehalten wird, wodurch gewährleistet
ist, daß der Fisch seine Aufgabeposition auch unter
Einwirkung der Bearbeitungskräfte sicher beibehält.
Die Einrichtung nach Fig. 4 kann anstelle des
Hilfssattels 9 angewendet werden. Der zu bearbeitende
Fischrumpf wird mit dem Schwanz in Bewegungsrichtung des
Förderers weisend durch den Bediener vor Ankunft eines
Stützkörpers 22 in dessen Bahn bereitgehalten. Kurz vor
Erreichen des Beschickbereiches ist die Steuerrolle 26
auf der Kurvenschiene 27 aufgelaufen und hat dadurch
den Rollenhebel 23 verschwenkt, so daß das Horn 24 in
eine zu dem Stützkörper 22 vorauseilende Stellung
gelangt. In dieser Konstitution wird nun der
bereitgehaltene Fischrumpf aufgesetzt, wobei dieser gegen
die Bewegungsrichtung des Förderers geschoben wird, bis
das Horn an dem Bauchhöhlenende des Fisches zur Anlage
kommt. Unmittelbar nachfolgend sorgen auch hier auf den
Fisch von außen einwirkende geeignete Führungsmittel
dafür, daß der Fisch in dieser Position gehalten wird.
Nach Durchgang des Stützkörpers 22 durch den
Beschickbereich der Maschine, d. h. vor dessen Eintritt
in den Bearbeitungsbereich, erreicht die Steuerrolle 26
das Ende der Kurvenschiene 27, wodurch der Rollenhebel
entlastet wird, so daß das Horn 24 einer gewissen
Setzbewegung des Fischrumpfes auf dem Stützkörper 22 zu
folgen vermag, ohne daß ein Anlagedruck an dem
Bauchhöhlenende zustande kommt, der Fischrumpf
gleichwohl aber für die Bearbeitung den Erfordernissen
entsprechend positioniert ist.
Bezugszeichenliste
1 Stützkörper
2 Führungselement
3 Hilfs-Beschickvorrichtung
4 Sattelsteg
5 Stützfläche
6 Steg
7 Sägezahn
8 Horn
9 Hilfssattel
10 Stützelement
11 Stützfläche
12 Stützkante
13 Spalt
14 Anschlag
15 Haltearm
16 Traghebel
17 Achse
18 Zugfeder
19 Anschlag
20 Kurvenrolle
21 Kurvenschiene
22 Stützkörper
23 Rollenhebel
24 Horn
25 Achse
26 Steuerrolle
27 Kurvenschiene
2 Führungselement
3 Hilfs-Beschickvorrichtung
4 Sattelsteg
5 Stützfläche
6 Steg
7 Sägezahn
8 Horn
9 Hilfssattel
10 Stützelement
11 Stützfläche
12 Stützkante
13 Spalt
14 Anschlag
15 Haltearm
16 Traghebel
17 Achse
18 Zugfeder
19 Anschlag
20 Kurvenrolle
21 Kurvenschiene
22 Stützkörper
23 Rollenhebel
24 Horn
25 Achse
26 Steuerrolle
27 Kurvenschiene
Claims (8)
1. Einrichtung zum Bearbeiten von kopflosen Fischen mit
ventralseitig geöffneter Bauchhöhle, umfassend einen
Förderer mit mindestens einem sattelförmigen
Stützkörper (1) mit einer Stützfläche (5) zur
Aufnahme und Halterung der Fische in ihrer Bauchhöhle
und Förderung der Fische mit dem Schwanz voraus,
dadurch gekennzeichnet, daß
dem Stützkörper (1, 22) ein gesteuertes
Anschlagelement (8, 14, 24) zur Positionierung der
Fische in Bezug auf deren Bauchhöhlenende zugeordnet
ist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Anschlag
element (8, 14, 24) als Hilfssattel (9)
ausgebildet ist, welcher ein Paar nebeneinander und
sich längs erstreckender Stützelemente (10) umfaßt,
die zwischen sich einen Spalt (13) für den
Durchgang des/der Stützkörper(s) (1) belassen und
mit Stützkanten (12) ausgestattet sind, wobei das
vorausweisende Ende der Stützelemente (10) des
Hilfssattels (9) jeweils mit einem an die Anatomie
des Bauchhöhlenendes der Fische angepaßten Anschlag
(14) versehen ist und wobei der Hilfssattel (9)
steuerbar ist zwischen einer Stellung, in der die
Stützkanten (12) die Bahn der Stützfläche (5)
des/der Stützkörper(s) (1) überragen und einer
Stellung, in der die besagte Stützfläche (5) die
Stützkanten (12) des Hilfssattels (9) überragt.
3. Einrichtung nach Ansprüchen 1 oder 2, da
durch gekennzeichnet, daß die
Steuerung des Hilfssattels (9) in Abhängigkeit von
der relativen Stellung zwischen diesem und jedem
Stützkörper (1) erfolgt.
4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Hilfssattel (9) an dem freien Ende eines als
Schlepphebel ausgebildeten Haltearms (15) befestigt
ist.
5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
jeder Stützkörper (1) und der Hilfssattel (9) mit
miteinander in Wirkverbindung tretenden Steuermitteln
(20, 21) versehen sind.
6. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Anschlag
element durch ein jeweils an jedem Stützkörper (22)
vorgesehenes vorausweisendes Horn (24) gebildet
ist, welches zwischen einer ausgefahrenen und einer
zurückgezogenen Stellung steuerbar ist.
7. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 6, da
durch gekennzeichnet, daß die
Steuerung des Horns (24) jeweils in Abhängigkeit
von der Position des zugehörigen Stützkörpers (22)
in der Bearbeitungseinrichtung erfolgt.
8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1, 6 und 7
dadurch gekennzeichnet, daß
die Steuerung des Horns (24) jeweils durch externe
Steuermittel erfolgt, die mit jedem Stützkörper (22)
in Wirkverbindung treten.
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