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DE4318810A1 - Einrichtung zum Bearbeiten von Fischen - Google Patents

Einrichtung zum Bearbeiten von Fischen

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DE4318810A1
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Horst Braeger
Klaus-Dietrich Nueske
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Nordischer Maschinenbau Rud Baader GmbH and Co KG
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Nordischer Maschinenbau Rud Baader GmbH and Co KG
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    • A22C25/00Processing fish ; Curing of fish; Stunning of fish by electric current; Investigating fish by optical means
    • A22C25/08Holding, guiding, or conveying fish before, during or after its preparation ; Devices for sizing fish; Automatically adapting conveyors or processing machines to the measured size

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Description

Die Erfindung geht aus von einer Einrichtung zum Bearbeiten von kopflosen Fischen mit ventralseitig geöffneter Bauchhöhle, umfassend einen Förderer mit mindestens einem sattelförmigen Stützkörper mit einer Stützfläche zur Aufnahme und Halterung der Fische in ihrer Bauchhöhle und Förderung der Fische mit dem Schwanz voraus.
Eine derartige Einrichtung ist aus der GB-PS 866 436 zu entnehmen. Gegenstand dieser Schrift ist eine Filetiereinrichtung für Fische, die sich eines Förderers mit sattelförmigen Stützkörpern für die zu bearbeitenden Fische bedient. Die Stützkörper sind je mit einem in Bewegungsrichtung vorausweisenden Horn und mit einer Stützfläche versehen. Die zu bearbeitenden Fische sind geköpft und durch einen ventralseitigen Schnitt an ihrer Bauchhöhle geöffnet. Sie werden mit der Bauchhöhle auf den Stützkörper aufgesetzt derart, daß der Schwanz in Förderrichtung vorausweist, die Abstützung an der Innenseite der Rippen bzw. seitlichen Wirbelfortsätzen erfolgt und das Bauchhöhlenende an dem Horn des Stützkörpers zur Anlage kommt.
Dies soll nach einem Ausführungsbeispiel automatisch erfolgen durch Übernahme des Fisches von einem in der Beschickzone stationär angeordneten Horn, welches unmittelbar über der Bahn der Stützfläche der Stützkörper vorgesehen ist und auf das der Fisch wie vorstehend beschrieben zunächst aufgebracht wird. Dabei ragt das Bauchhöhlenende des Fisches in die Bahn der Stütz fläche der Stützkörper, so daß eine Übernahme des auf dem stationären Horn befindlichen Fisches durch einen Stützkörper des Förderers erfolgt, wenn dieser mit seinem Horn an dem Bauchhöhlenende zur Anlage kommt.
Bei dieser Einrichtung zeigt sich ein Mangel, der die Qualität der hergestellten Filets negativ beeinflußt. Dieser Mangel besteht darin, daß im Bereich des Bauchhöhlenendes das Filetfleisch durch Blut verunreinigt ist, welches das Fleisch durchsetzt und daher praktisch nicht zu entfernen ist. Ursache dafür ist, daß das Horn des Stützkörpers infolge der Bearbeitungs- und Führungswiderstände so hart gegen das Bauchhöhlenende gedrängt wird, daß das Blut aus der bauchhöhlenseitig unter der Wirbelsäule befindlichen Blutbahn in das Fleisch gepreßt wird. Dies ist aus optischen und hygienischen Gründen nicht akzeptabel.
Es ist daher die Aufgabe der Erfindung, die bekannte Einrichtung dahingehend zu modifizieren, daß dieser Nachteil beseitigt wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß dem Stützkörper ein gesteuertes Anschlagelement zur Positionierung der Fische in Bezug auf deren Bauchhöhlenende zugeordnet ist.
Mit dem erfindungsgemäßen Konzept ist es möglich, die Fische auf den sattelförmigen Stützkörpern des Förderers derart aufzusatteln, daß das Horn des Stützkörpers jeweils nicht zur Anlage an dem Bauchhöhlenende kommt, der Fisch aber gleichwohl positionsgenau übergeben und dank des formschlüssigen Angriffs der gezackt ausgestalteten Stützfläche am Fisch in dieser Position sicher gehalten wird. Damit wird das Einmassieren von Blut im Bereich des Bauchhöhlenendes vermieden.
Nach einer bevorzugten Ausgestaltung der erfindungs­ gemäßen Einrichtung ist das Anschlagelement als Hilfsmittel ausgebildet ist, welcher ein Paar nebeneinander und sich längs erstreckender Stützelemente umfaßt, die zwischen sich einen Spalt für den Durchgang des/der Stützkörper(s) belassen und mit Stützkanten ausgestattet sind, wobei das vorausweisende Ende der Stützelemente des Hilfssattels jeweils mit einem an die Anatomie des Bauchhöhlenendes der Fische angepaßten Anschlag versehen ist und wobei der Hilfssattel steuerbar ist zwischen einer Stellung, in der die Stützkanten die Bahn der Stützfläche des/der Stützkörper(s) überragen und einer Stellung, in der die besagte Stützfläche die Stützkanten des Hilfssattels überragt.
Diese Ausführung ist zusätzlich vorteilhaft in ergonomischer Hinsicht, da damit einerseits eine gewisse Taktfreiheit für den Bediener erreicht wird und andererseits die Verletzungsgefahr an den scharfen Zacken der Stützfläche der Stützkörper reduziert ist. Darüber hinaus ist die Sicherheit des Bedieners verbessert.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Einrichtung kann der Hilfssattel an dem freien Ende eines als Schlepphebel ausgebildeten Haltearms befestigt sein. Der Vorteil dieser Konfiguration liegt darin, daß die Übergabe des Fisches an den Stützkörper unter Eingriff der zackenförmigen Stützfläche zunächst im Bereich des Bauchhöhlenendes und dann fortschreitend zum Kopfende hin erfolgt mit der Wirkung, daß die Mitnahme praktisch schlupffrei und damit unter genauer Einhaltung der Übergabeposition vor sich geht.
Nach einer modifizierten Ausführung der Erfindung kann das Anschlagelement durch ein jeweils an jedem Stützkörper vorgesehenes vorausweisendes Horn gebildet sein, welches zwischen einer ausgefahrenen und einer zurückgezogenen Stellung steuerbar ist.
Weitere vorteilhafte Ausführungsmerkmale der erfindungsgemäßen Einrichtung sind den übrigen Unteransprüchen zu entnehmen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 die erfindungsgemäße Hilfsvorrichtung in perspektivischer Darstellung kurz nach Übergabe eines Fisches,
Fig. 2 einen Querschnitt durch die Vorrichtung nach Fig. 1 längs der Schnittlinie II-II mit der Vorrichtung in gehobener Stellung,
Fig. 3 einen Querschnitt entsprechend Fig. 2 längs der Schnittlinie III-III mit der Vorrichtung in abgesenkter Stellung,
Fig. 4 einen modifizierten Stützkörper in perspektivischer Darstellung,
Fig. 5 einen Längsschnitt durch den Stützkörper nach Fig. 4 längs der Schnittlinie V-V.
In einem nicht näher dargestellten Gestell, beispiels­ weise einer Fisch-Filetiermaschine, ist ein auf geeignete Weise kontinuierlich angetriebener, ebenfalls nicht näher dargestellter, endloser Förderer mit Stützkörpern 1 zur Aufnahme der zu bearbeitenden Fische angeordnet (Fig. 1). Die Bahn der Stützkörper 1 verläuft zwischen nur angedeuteten Führungselementen 2 und einer Hilfs-Beschickvorrichtung 3, welche der Zwischenaufnahme und Vorpositionierung der zu bearbeitenden Fische dient, und führt weiter in den Wirkbereich von nicht gezeigten Bearbeitungs­ werkzeugen zur Durchführung der Filetierbearbeitung.
Die Stützkörper 1 sind an dem Förderer in einer Teilung angebracht, die mindestens der Länge des größten bestimmungsgemäß verarbeitbaren Fisches entspricht. Jeder Stützkörper 1 weist einen Sattelsteg 4 mit einer sich längs und im wesentlichen parallel zur Förderrichtung erstreckenden Stützfläche 5 auf. Diese wird durch die Oberkanten der beiden aufragenden Stege 6 eines U-Profils gebildet, wobei die Stege 6 jeweils zu einer Reihe von Sägezähnen 7 umgestaltet sind, deren steile Schultern in Förderrichtung weisen. Das vordere Ende des Stützkörpers 1 ist als Horn 8 ausgebildet.
Die Hilfs-Beschickvorrichtung 3 bildet einen Hilfssattel 9 und besteht aus einem Paar symmetrisch zu beiden Seiten der Bahn der Stützkörper 1 angeordneter Stützelemente 10. Diese weisen sich längs erstreckende und zueinander dachförmig verlaufende Stützflächen 11 mit Stützkanten 12 auf, die einen Spalt 13 zum Durchlaß der Stützfläche 5 der Stützkörper 1 zwischen sich belassen. Das vorausweisende Ende der Stützelemente 10 des Hilfssattel 9 ist jeweils als hornartiger Anschlag 14 ausgebildet, wobei in diesem Bereich der Spalt 13 auf ein Maß reduziert ist, das lediglich den Durchtritt des Sattelsteges 4 des Stützkörpers 1 erlaubt.
Der Hilfssattel 9 ist an dem freien Ende eines Haltearms 15 befestigt, der aus einem Paar zu beiden Seiten und längs der Bahn der Stützkörper 1 angeordneter Traghebel 16 besteht, wobei jeder ein Stützelement 10 trägt. Die Traghebel 16 sind an ihrem hinteren Ende um miteinander fluchtende und quer zu der Bahn der Stützkörper 1 ausgerichtete Achsen 17 schwenkbar gelagert und je mittels einer Zugfeder 18 gegen einen Anschlag 19 gehalten. An jedem Traghebel 16 ist weiter eine nach unten weisende Kurvenrolle 20 befestigt, die in die Bahn einer seitlich an dem Sattelsteg 4 befestigten Kurvenschiene 21 hineinragt.
Bei der Ausführung der erfindungsgemäßen Einrichtung nach Fig. 4 ist der in Förderrichtung vorausweisende Teil jedes Stützkörpers 1 separat steuerbar gestaltet. Zu diesem Zweck ist der Steg 6 eines Stützkörpers 22 in seinem vorderen Bereich beidseitig auf eine geringere Dicke abgesetzt. Diesen Teil übergreift ein im Querschnitt U-förmiger Rollenhebel 23, der an seinem nach oben ragenden Ende ein dem Horn 8 entsprechendes Horn 24 trägt, um eine an dem Steg 6 angeordnete Achse 25 schwenkbar und an seinem nach unten ragenden Ende mit einer Steuerrolle 26 versehen ist. Im Beschickbereich der Maschine befindet sich eine gestellfeste Kurvenschiene 27, die in der Bahn der Steuerrolle 26 angeordnet ist.
Die Beschickung der Hilfs-Beschickvorrichtung nach Fig. 1 erfolgt, nachdem ein Stützkörper 1 den Bereich des Hilfssattels 9 verlassen hat. In dieser Phase befindet sich der Hilfssattel 9 durch Wirkung der Zugfeder 18 in abgesenkter Lage, die durch den Anschlag 19 bestimmt wird (Fig. 3). Der zu bearbeitende Fischrumpf wird nun mit dem Schwanz in Bewegungsrichtung des Förderers weisend mit der Bauchhöhle auf den Hilfssattel 9 aufgesetzt. Dabei werden die die Rippen enthaltenden Bauchlappen durch die Stützelemente 10 des Hilfssattels 9 gespreizt und der Fischrumpf auf den Stützkanten 12 abgestützt, wobei die Anlage derselben zu beiden Seiten der Wirbelsäule an den seitlichen Wirbelfortsätzen bzw. Rippen erfolgt. Alsdann wird der aufgesattelte Fischrumpf gegen die Bewegungsrichtung des Förderers geschoben, bis der hornartige Anschlag 14 des Hilfssattels 9 an dem Bauchhöhlenende des Fisches zur Anlage kommt. Damit ist die Beschickung beendet.
Mit Eintritt des nächsten Stützkörpers 1 in den Bereich der Hilfs-Beschickvorrichtung 3 läuft die Kurvenrolle 20 an den Traghebeln 16 des Haltearms 15 auf der Kurvenschiene 21 auf mit der Folge, daß der Hilfssattel 9 mit dem Fisch in eine Lage angehoben wird, in der die Stützkanten 12 des Hilfssattels 9 sich knapp über der Bahn der Stützfläche 5 der Stützkörper 1 befinden. Infolgedessen wird nun der Stützkörper 1 in dem Spalt 13 zwischen den Stützelementen 10 verdeckt geführt (Fig. 2). Dieser Zustand wird solange aufrechterhalten, bis das Horn 8 des Stützkörpers 1 in den unmittelbaren Bereich des hornartigen Anschlages 14 des Hilfssattels 9 gelangt ist. In diesem Augenblick erreicht die Kurvenrolle 20 das Ende der Kurvenschiene 21 mit der Folge, daß der Hilfssattel 9 durch die Kraft der Zugfeder 18 in seine Absenkstellung gebracht wird. Damit überragt die Stützfläche 5 die Stützkanten 12 des Hilfssattels 9, so daß der Fisch durch den Stützkörper 1 übernommen wird. Die Übernahme erfolgt dabei so, daß die Sägezähne 7 formschlüssig zwischen die seitlichen Wirbelfortsätze bzw. Rippen fassen und so eine sichere Mitnahme bewirken.
Die Absenkbewegung des Hilfssattels 9 ist auf Grund der Ausbildung der Kurvenschiene 21 so gesteuert, daß das Horn 8 des Stützkörpers 1 in vorgegebenem Abstand zum Bauchhöhlenende des Fisches zu liegen kommt. Dabei sorgen von außen auf den Fisch einwirkende geeignete Führungsmittel dafür, daß der Fisch auf die Stützfläche 11 niedergedrückt gehalten wird, wodurch gewährleistet ist, daß der Fisch seine Aufgabeposition auch unter Einwirkung der Bearbeitungskräfte sicher beibehält.
Die Einrichtung nach Fig. 4 kann anstelle des Hilfssattels 9 angewendet werden. Der zu bearbeitende Fischrumpf wird mit dem Schwanz in Bewegungsrichtung des Förderers weisend durch den Bediener vor Ankunft eines Stützkörpers 22 in dessen Bahn bereitgehalten. Kurz vor Erreichen des Beschickbereiches ist die Steuerrolle 26 auf der Kurvenschiene 27 aufgelaufen und hat dadurch den Rollenhebel 23 verschwenkt, so daß das Horn 24 in eine zu dem Stützkörper 22 vorauseilende Stellung gelangt. In dieser Konstitution wird nun der bereitgehaltene Fischrumpf aufgesetzt, wobei dieser gegen die Bewegungsrichtung des Förderers geschoben wird, bis das Horn an dem Bauchhöhlenende des Fisches zur Anlage kommt. Unmittelbar nachfolgend sorgen auch hier auf den Fisch von außen einwirkende geeignete Führungsmittel dafür, daß der Fisch in dieser Position gehalten wird.
Nach Durchgang des Stützkörpers 22 durch den Beschickbereich der Maschine, d. h. vor dessen Eintritt in den Bearbeitungsbereich, erreicht die Steuerrolle 26 das Ende der Kurvenschiene 27, wodurch der Rollenhebel entlastet wird, so daß das Horn 24 einer gewissen Setzbewegung des Fischrumpfes auf dem Stützkörper 22 zu folgen vermag, ohne daß ein Anlagedruck an dem Bauchhöhlenende zustande kommt, der Fischrumpf gleichwohl aber für die Bearbeitung den Erfordernissen entsprechend positioniert ist.
Bezugszeichenliste
1 Stützkörper
2 Führungselement
3 Hilfs-Beschickvorrichtung
4 Sattelsteg
5 Stützfläche
6 Steg
7 Sägezahn
8 Horn
9 Hilfssattel
10 Stützelement
11 Stützfläche
12 Stützkante
13 Spalt
14 Anschlag
15 Haltearm
16 Traghebel
17 Achse
18 Zugfeder
19 Anschlag
20 Kurvenrolle
21 Kurvenschiene
22 Stützkörper
23 Rollenhebel
24 Horn
25 Achse
26 Steuerrolle
27 Kurvenschiene

Claims (8)

1. Einrichtung zum Bearbeiten von kopflosen Fischen mit ventralseitig geöffneter Bauchhöhle, umfassend einen Förderer mit mindestens einem sattelförmigen Stützkörper (1) mit einer Stützfläche (5) zur Aufnahme und Halterung der Fische in ihrer Bauchhöhle und Förderung der Fische mit dem Schwanz voraus, dadurch gekennzeichnet, daß dem Stützkörper (1, 22) ein gesteuertes Anschlagelement (8, 14, 24) zur Positionierung der Fische in Bezug auf deren Bauchhöhlenende zugeordnet ist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlag­ element (8, 14, 24) als Hilfssattel (9) ausgebildet ist, welcher ein Paar nebeneinander und sich längs erstreckender Stützelemente (10) umfaßt, die zwischen sich einen Spalt (13) für den Durchgang des/der Stützkörper(s) (1) belassen und mit Stützkanten (12) ausgestattet sind, wobei das vorausweisende Ende der Stützelemente (10) des Hilfssattels (9) jeweils mit einem an die Anatomie des Bauchhöhlenendes der Fische angepaßten Anschlag (14) versehen ist und wobei der Hilfssattel (9) steuerbar ist zwischen einer Stellung, in der die Stützkanten (12) die Bahn der Stützfläche (5) des/der Stützkörper(s) (1) überragen und einer Stellung, in der die besagte Stützfläche (5) die Stützkanten (12) des Hilfssattels (9) überragt.
3. Einrichtung nach Ansprüchen 1 oder 2, da­ durch gekennzeichnet, daß die Steuerung des Hilfssattels (9) in Abhängigkeit von der relativen Stellung zwischen diesem und jedem Stützkörper (1) erfolgt.
4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Hilfssattel (9) an dem freien Ende eines als Schlepphebel ausgebildeten Haltearms (15) befestigt ist.
5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Stützkörper (1) und der Hilfssattel (9) mit miteinander in Wirkverbindung tretenden Steuermitteln (20, 21) versehen sind.
6. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlag­ element durch ein jeweils an jedem Stützkörper (22) vorgesehenes vorausweisendes Horn (24) gebildet ist, welches zwischen einer ausgefahrenen und einer zurückgezogenen Stellung steuerbar ist.
7. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 6, da­ durch gekennzeichnet, daß die Steuerung des Horns (24) jeweils in Abhängigkeit von der Position des zugehörigen Stützkörpers (22) in der Bearbeitungseinrichtung erfolgt.
8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1, 6 und 7 dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerung des Horns (24) jeweils durch externe Steuermittel erfolgt, die mit jedem Stützkörper (22) in Wirkverbindung treten.
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