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DE4315730A1 - Verbindungsvorrichtung für Schaltanlagen oder dergleichen, insbesondere im Mittelspannungsbereich - Google Patents

Verbindungsvorrichtung für Schaltanlagen oder dergleichen, insbesondere im Mittelspannungsbereich

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Publication number
DE4315730A1
DE4315730A1 DE19934315730 DE4315730A DE4315730A1 DE 4315730 A1 DE4315730 A1 DE 4315730A1 DE 19934315730 DE19934315730 DE 19934315730 DE 4315730 A DE4315730 A DE 4315730A DE 4315730 A1 DE4315730 A1 DE 4315730A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
conical
housing
conductor
section
opening
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE19934315730
Other languages
English (en)
Inventor
Peter Dipl Ing Gaedicke
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
3M Co
Original Assignee
Minnesota Mining and Manufacturing Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Minnesota Mining and Manufacturing Co filed Critical Minnesota Mining and Manufacturing Co
Priority to DE19934315730 priority Critical patent/DE4315730A1/de
Publication of DE4315730A1 publication Critical patent/DE4315730A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02BBOARDS, SUBSTATIONS OR SWITCHING ARRANGEMENTS FOR THE SUPPLY OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02B13/00Arrangement of switchgear in which switches are enclosed in, or structurally associated with, a casing, e.g. cubicle
    • H02B13/005Electrical connection between switchgear cells
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01BCABLES; CONDUCTORS; INSULATORS; SELECTION OF MATERIALS FOR THEIR CONDUCTIVE, INSULATING OR DIELECTRIC PROPERTIES
    • H01B17/00Insulators or insulating bodies characterised by their form
    • H01B17/26Lead-in insulators; Lead-through insulators
    • H01B17/30Sealing
    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02BBOARDS, SUBSTATIONS OR SWITCHING ARRANGEMENTS FOR THE SUPPLY OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02B13/00Arrangement of switchgear in which switches are enclosed in, or structurally associated with, a casing, e.g. cubicle
    • H02B13/02Arrangement of switchgear in which switches are enclosed in, or structurally associated with, a casing, e.g. cubicle with metal casing

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Power Engineering (AREA)
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Verbindungsvorrichtung für eine Schaltanlage oder dergleichen, insbesondere im Mittelspannungsbereich, nach dem Oberbegriff des Patent­ anspruchs 1.
Mittelspannungsschaltanlagen sind häufig in gasdichten Ge­ häusen untergebracht, die mit Schwefelhexafluorid (SF6) gefüllt sind. Durchführungen durch die Gehäusewand müssen daher nicht nur elektrisch isoliert, sondern auch gasdicht sein.
Häufig besteht das Problem, mehrere derartiger Schaltan­ lagen untereinander zu verbinden. Aus der EP 0 109 891 ist bekanntgeworden, die kastenartigen Gehäuse der Schaltan­ lagen im Abstand zueinander anzuordnen und in ausgerich­ teten Öffnungen der Gehäusewand doppelkonische Isolatoren einzusetzen, durch die ein innerer heiter herausgeführt ist. Am einen Ende des Leiters sitzt eine Steckfassung und am anderen Ende ein Stecker. Die außen liegenden konischen Abschnitte der Isolierkörper und die Steckverbindung sind von einer zylindrischen isolierenden Umhüllung umgeben, die innen an die konischen Abschnitte und an die Verbin­ dung angepaßt ist. Die Umhüllung ist mit einer Schicht aus leitendem oder halbleitendem Material umgeben. Eine ähn­ liche Vorrichtung beschreibt die FR 2 625 025. Aus der DE 29 10 349 ist eine gasisolierte Mittelspannungsschaltan­ lage bekanntgeworden, bei der eine Kabelsteckvorrichtung einen hohlen konischen Körper aufweist, der an der Wandung der Schaltanlage angebracht ist mit nach außen sich erwei­ ternder Öffnung. Die mit dem Leiter im Inneren des Gehäu­ ses verbundene Steckfassung sitzt im Inneren des konischen Bauteils. Ein Kabelstecker hat am vorderen Ende einen Steckerabschnitt und wird mit Hilfe eines Flansches an dem konischen Bauteil verschraubt. Diese Verbindungsvorrich­ tung dient nicht zur unmittelbaren Verbindung von zwei Schaltanlagen miteinander.
Aus Platzgründen ist häufig erwünscht, die Gehäuse von Schaltanlagen unmittelbar aneinanderzustellen und eine entsprechende Verbindungsvorrichtung in die Gehäuse zu integrieren. Aus der EP 0 520 933 ist bekanntgeworden, in den Gehäusen konische Bauteile anzuordnen und mit Öffnun­ gen im Gehäuse auszurichten. Die konischen Bauteile nehmen einen doppelkonischen Körper auf, der eine geeignete Steck­ verbindung umgibt. Bei der FR 23 28 314 sind die ausge­ richteten Leiter der Schaltanlagen durch ein Klemmelement unmittelbar miteinander verbunden, das von einer isolie­ renden Manschette umgeben ist, die ihrerseits mit einer die Leiter umgebenden Isolierung in Eingriff ist.
Aus der DE 40 01 192 ist bekannt, die Gehäuse von Schalt­ anlagen und die Verbindungsvorrichtungen dafür modular aufzubauen. Die Außengehäuse werden mechanisch miteinander verbunden und die elektrischen Verbindungen werden durch Doppelsteckelemente realisiert, die in fluchtende Hohlkon­ taktaufnahmen aneinandergrenzender Bausteine eingreifen. Nähere Einzelheiten werden in dieser Schrift nicht offen­ bart.
Alle beschriebenen Verbindungsvorrichtungen benutzen starre Bauteile aus Porzellan oder Gießharz. Bei der Mon­ tage kommt es jedoch häufig zu mehr oder weniger großen Fehlausrichtungen, was die Herstellung einer Verbindung erheblich erschwert. Daher ist zum Beispiel aus der DE 14 90 552 bereits bekanntgeworden, in der sich bildenden Fuge aneinandergrenzender Gehäuseteile ein elastomeres Material anzuordnen. Eine ähnliche Lösung findet sich in der DE 11 75 331, die eine lösbare Verbindung beschreibt, in der an den Verbindungsstellen vorgefertigte Isolier­ stoffkörper in die Gießharzisolierung eingefügt und/oder eingegossen sind, die an den Stoßstellen aus elastischem oder plastisch verformbarem Isolierstoff gebildete Kon­ taktflächen aufweisen. Die beschriebenen, Toleranzen aus­ gleichenden Konstruktionen sind jedoch nicht ohne weiteres für die miteinander mechanisch und elektrisch zu verbin­ denden Schaltanlagen geeignet.
Aus der EP 0 148 394 ist schließlich bekanntgeworden, Ge­ häuse von Schaltanlagen unmittelbar aneinandergrenzend anzuordnen und die Leiter über T-förmige Verbindungsstücke herauszuführen. Der Längssteg der T-förmigen Verbindungs­ körper ist nach unten in die Gehäuse hineingeführt, wäh­ rend die Querstege der Verbindungskörper benachbarter Gehäuse zueinander ausgerichtet sind. Der Leiter ist aus den Gehäusen über den Längssteg in den Quersteg hinein­ geführt und elektrisch verbunden mit einem zwischen den T- förmigen Verbindungsstücken angeordneten Kabel verbunden.
Mit dieser Verbindungskonstruktion lassen sich Toleranzen ohne weiteres kompensieren. Sie ist jedoch relativ auf­ wendig in der Herstellung und in der Montage. Außerdem kann sie nicht bei aneinander angrenzenden Gehäusen in diese integriert werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verbindungs­ vorrichtung für in gasdichten Gehäusen angeordnete Schalt­ anlagen oder dergleichen, insbesondere im Mittelspannungs­ bereich, zu schaffen, die aus einfachen Teilen aufgebaut und einfach zu fertigen ist und die auch einen unerwünsch­ ten Versatz zwischen den Schaltanlagen ausgleichen kann.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
Wie bei der Verbindungsvorrichtung nach der weiter oben erläuterten EP 0 520 933 ist ein hohles innen und ggf. auch außen konisches Bauteil, das an beiden Enden offen ist, an der Innenseite der Gehäusewand so befestigt, daß der mit der Gehäuseöffnung ausgerichtete konische Hohlraum sich zur Gehäuseöffnung erweitert. Es ist ferner ein den Leiter­ abschnitt umgebender Mantel vorgesehen, der konische Ab­ schnitte aufweist und in den konischen Hohlraum eingesetzt wird. Erfindungswesentlich ist indessen, daß sowohl das konische Bauteil als auch die Ummantelung aus einem flexi­ blen Material besteht, beispielsweise einem Thermoplast oder einem Elastomer. Als Material kann beispielsweise ein Flüssigsilikongummi dienen.
Die erfindungsgemäße Verbindungsvorrichtung ermöglicht durch die Verformungsfähigkeit der Bauteile, unvermeid­ liche Fehlausrichtungen von zu verbindenden Schaltanlagen­ gehäusen zu kompensieren. Außerdem bildet das Material der Bauteile eine wirksame Dichtung, so daß spezielle Dich­ tungsanordnungen zur Erzielung der erforderlichen Gasdich­ tigkeit entfallen können.
Das konische Bauteil ist nach einer Ausgestaltung der Er­ findung vorzugsweise mit Hilfe eines Flansches an der Innenseite der Gehäusewand befestigt, beispielsweise mit Hilfe von Schrauben. Der Flansch besteht dabei vorzugs­ weise aus elektrisch leitendem oder halbleitendem Material, um eine feldsteuernde Wirkung im Bereich der Gehäuseöff­ nung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck kann die Grenz­ schicht zwischen dem Flanschabschnitt aus halbleitendem Material und dem konischen Bauteil ein geeignetes Hoch­ spannungsprofil, beispielsweise ein π-Borda-Profil aufwei­ sen. Vorzugsweise ist der Flansch einteilig mit dem koni­ schen Bauteil geformt. Dies betrifft auch den Abschnitt aus halbleitendem Material.
Das den Leiter der Verbindungsvorrichtung umgebende Mate­ rial ist nach einer Ausgestaltung der Erfindung um den Leiter herumgespritzt mit Hilfe geeigneter Verfahren. Aus Gründen der Feldsteuerung ist zwischen der Ummantelung und dem Leiter eine zweite Schicht angeordnet, die aus halb­ leitendem Material besteht. Vorzugsweise werden beide Schichten im Spritzgußverfahren aufgebracht. Es ist auch denkbar, andere bekannte Formpreßverfahren anzuwenden.
Um die Flexibilität der erfindungsgemäßen Verbindungsvor­ richtung zu verbessern, kann nach einer weiteren Ausgestal­ tung der Erfindung der Leiter ebenfalls flexibel sein. Er kann beispielsweise als sogenannter Litzenleiter gefertigt werden.
Zur Herstellung einer elektrischen Verbindung zwischen dem Leiter im Inneren des Gehäuses der Schaltanlagen und dem Leiter der Verbindungsvorrichtung wird vorzugsweise ein Klemmverbindungselement verwendet. Das Klemmverbindungs­ element kann nach einer Ausgestaltung der Erfindung am freien Ende als Steckerabschnitt ausgebildet sein, wobei dann das Ende des Leiters der Schaltanlage als Steckfas­ sung geformt ist. Alternativ kann das Klemmverbindungs­ element am freien Ende als Lasche geformt sein, vorzugs­ weise mit einer Durchbohrung, um mit dem Ende des Leiters der Schaltanlage verschraubt zu werden. Lasche oder Steckerabschnitt des Leiters der Verbindungsvorrichtung befinden sich entweder innerhalb der Öffnung am freien Ende des konischen Bauteils oder stehen über diese über.
Die erfindungsgemäße Verbindungsvorrichtung ist insbeson­ dere für Schaltanlagen geeignet, deren Gehäuse unmittelbar gegeneinander gestellt sind. Die Gehäuse können mit Hilfe von Schrauben aneinander befestigt werden, wobei nach einer Ausgestaltung der Erfindung die Schrauben sich durch die Flanschen der konischen Bauteile erstrecken. Dadurch wird eine ausreichende Abdichtung erzielt.
Die erfindungsgemäße Verbindungsvorrichtung ist jedoch auch für beabstandet angeordnete Schaltanlagengehäuse ge­ eignet. In diesem Zusammenhang sieht eine Ausgestaltung der Erfindung vor, daß der zwischen den Gehäusen liegende Abschnitt der Ummantelung rohrförmig ist, wobei der rohr­ förmige Abschnitt von einer Schicht aus halbleitendem Ma­ terial umgeben ist. Diese kann nach einer Ausgestaltung der Erfindung mit einem Wulst oder dergleichen an ihrem Ende versehen sein, die in Anlage mit dem Gehäuse der Schaltanlage oder dem halbleitenden Abschnitt der Flan­ schen der konischen Bauteile in Berührung steht, um die feldsteuernde Schicht auf Erdpotential zu bringen. Für den grundsätzlichen Aufbau der erfindungsgemäßen Verbindungs­ vorrichtung ist es gleich, ob die Achsen der Öffnungen der Schaltanlagengehäuse zueinander ausgerichtet, im rechten Winkel zueinander stehen oder parallel beabstandet sind. Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend an­ hand von Zeichnungen näher erläutert.
Fig. 1 zeigt einen Schnitt durch eine Verbindungsvorrich­ tung nach der Erfindung in einer ersten Ausführungs­ form.
Fig. 2 zeigt einen Schnitt durch ein konisches Bauteil der Verbindungsvorrichtung nach Fig. 1.
Fig. 3 zeigt eine Seitenansicht des konischen Bauteils nach Fig. 2 in Richtung Pfeil 3.
Fig. 4 zeigt einen Schnitt durch Leiter und Ummantelung der Verbindungsvorrichtung nach Fig. 1.
Fig. 5 zeigt gegenüber Fig. 4 eine abgewandelte Ausfüh­ rungsform des Leiters.
Fig. 6 zeigt eine weitere gegenüber Fig. 4 abgewandelte Ausführungsform des Leiters.
Fig. 7 zeigt eine erste Phase des Zusammenbaus der Ver­ bindungsvorrichtung nach Fig. 1.
Fig. 8 zeigt im Schnitt eine zweite Ausführungsform der Verbindungsvorrichtung nach der Erfindung.
Fig. 9 zeigt im Schnitt eine dritte Ausführungsform der Verbindungsvorrichtung nach der Erfindung.
Fig. 10 zeigt im Schnitt eine vierte Ausführungsform der Verbindungsvorrichtung nach der Erfindung.
In Fig. 1 ist ein erstes Gehäuse 10 und ein zweites Ge­ häuse 12 angedeutet, welche beide eine Schaltanlage ent­ halten (nicht gezeigt). Die Gehäuse sind zum Beispiel ku­ bisch oder quaderförmig und mit einer Deckenwand 14 bzw. 16 versehen. Wie in Fig. 1 zu erkennen, sind die Gehäuse 10, 12 seitlich eng nebeneinandergestellt. Dadurch sind eine Öffnung 18 in der seitlichen Gehäusewand 20 und eine Öffnung 22 in der Gehäusewand 24 zueinander ausgerichtet.
Ein konisches Bauteil 26 weist einen Flansch 28 auf, der gegen die Innenseite der Wand 24 anliegt. Das konische Bauteil 26 hat einen konischen Hohlraum 30, der sich zur Öffnung 22 erweitert. Der Außendurchmesser des konischen Bauteils 26 vergrößert sich ebenfalls in Richtung Öffnung 22. Analog ist im Gehäuse 10 ein konisches Bauteil 32 vor­ gesehen mit einem Flansch 34, der an der Wand 20 von innen anliegt. Der konische Hohlraum des Bauteils 32 ist mit 36 bezeichnet. Die konischen Bauteile 26, 32 sind am freien Ende mit einer Durchgangsöffnung 38 bzw. 40 versehen, in die hinein ein Leiter 42 bzw. 44 der nicht gezeigten Schaltanlage hineingeführt ist.
In den Fig. 2 und 3 ist das konische Bauteil 26 allein herausgestellt. Man erkennt, daß der Flansch 28 einen se­ paraten Abschnitt 46 aufweist, der aus halbleitendem Mate­ rial besteht. Das Bauteil 26, insbesondere der konische Teil ist aus einem elastischen Material geformt, beispiels­ weise einem Thermoplast oder einem Elastomer. Hierfür kann zum Beispiel Flüssig-Silikon-Gummi verwendet werden. Der halbleitende Abschnitt 46, der zum Beispiel in einem π- Borda-Profil in den Flansch 28 übergeht, kann beispiels­ weise aus bei hoher Temperatur vulkanisiertem Vinyl-Methyl- Silikon bestehen oder ebenfalls aus einem Flüssig-Silikon- Gummi. Alternativ kann auch ein Polyethylen oder ein Ethy­ len-Propylen-Dien-Mischpolymerisat (EPDM) verwendet wer­ den, indem ein fein verteiltes Wirkmaterial vorhanden ist zur Erhöhung der relativen Dielektrizitätskonstanten. Das Wirkmaterial sind stark strukturierte staubfeine Teilchen eines schwachleitenden elektrisch polarisationsfähigen Materials in einem Massengehalt von bis zu etwa 350 g pro kg Ausgangsmaterial. Das Wirkmaterial ist vorzugsweise Ruß.
Der Flansch weist acht in gleichem Umfang beabstandete Öffnungen 48 auf. Vier Öffnungen 48 nehmen eine Schraube 50 auf, deren Kopf 52 in der Wand 24 versenkt ist. Mit Hilfe einer Mutter 54 wird der Flansch von innen gegen die Wand 28 angezogen und an dieser wirksam befestigt. Die Wand 24 liegt auf Erdpotential und damit auch der halbleitende Abschnitt 46, der aufgrund seiner Beschaffenheit feld­ steuernde Wirkung hat. Die anderen Löcher 48 nehmen einen Schraubenbolzen 56 auf, der sich durch die Flansche 28, 34 beider Bauteile 26, 32 hindurcherstreckt (Fig. 1) und auf dem eine Mutter 58 sitzt, um beide Flanschen 28, 34 gegen die zugehörigen Wände 20, 24 anzuziehen und gleichzeitig die Wände 20, 22 fest miteinander zu verbinden.
In Fig. 4 ist ein Leiter 60 gezeigt, beispielsweise von kreisförmigem Querschnitt. Er kann litzenartig gefertigt und auf andere Weise elastisch sein. Auf die Enden sind Klemmverbindungselemente 62, 64 angeordnet mit einem buch­ senartigen Abschnitt 66 bzw. 68, der auf die Enden des Leiters 60 aufgepreßt ist. Das andere Ende der Klemmele­ mente 62, 64 wird von einem Steckerabschnitt 70 bzw. 72 gebildet.
Der Leiter 60 ist von einer leitenden oder halbleitenden Schicht 74 umgeben. Das Material der Schicht 74 kann aus dem gleichen Material wie der Flanschabschnitt 46 (Fig. 2) bestehen. Er wird vorzugsweise im Spritzverfahren auf den Leiter 60 und den Buchsenabschnitt 66, 68 aufgebracht. Um die Schicht 74 ist eine Schicht 76 aus isolierendem Mate­ rial angeordnet, die vorzugsweise im Spritzgußverfahren aufgeformt wird und die zwei konische Abschnitte 78, 80 aufweist, die entgegengesetzt gerichtet sind. Das Material der Ummantelung 76 ist elastisch und besteht zum Beispiel aus einem Elastomer oder einem Thermoplast, vorzugsweise einem Flüssig-Silikon-Gummi. Die Abmessungen der konischen Abschnitte 78, 80 sind derart, daß sie passend in die Hohlräume 30, 36 der konischen Bauteile 26, 32 eingesetzt werden können (Fig. 1 und Fig. 7). In Fig. 7 ist zu er­ kennen, daß bei der Herstellung einer Verbindung gemäß Fig. 1 zunächst ein konisches Bauteil 32 am Ende des Ge­ häuses 10 in der beschriebenen Art und Weise angebracht wird, wobei es auf den Leiter 44 aufgeschoben ist. An­ schließend wird die in Fig. 4 dargestellte Einheit in den konischen Hohlraum 36 eingefügt, wobei der Steckerab­ schnitt 70 in den Fassungsabschnitt 82 des Leiters 44 ein­ gesteckt wird. Die feldsteuernde halbleitende Schicht 74 legt sich dabei gegen die Stirnseite des Leiters 44 an. In dem anderen Gehäuse 12 (in Fig. 7 nicht gezeigt) wird in ähnlicher Weise das konische Bauteil 26 angebracht. An­ schließend wird das Gehäuse 12 gegen das Gehäuse 10 heran­ geführt, so daß der konische Abschnitt 80 mit dem Leiter­ abschnitt und dem Klemmelement 44 in das konische Bauteil 26 eingeführt werden kann. Mögliche Fehlausrichtungen der Gehäuse 10, 12 zueinander aufgrund unterschiedlicher Ab­ messungen oder sonstiger Umstände können ohne weiteres durch die Elastizität der konischen Bauteile 26, 32 und der Ummantelung 76 oder auch des Leiters 60 kompensiert werden.
In den Fig. 5 und 6 sind unterschiedliche Ausführungs­ formen für den Leiter der Verbindungsvorrichtung nach Fig. 1 dargestellt. In Fig. 5 bis 6 sind mit Fig. 4 gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen, denen ein a oder b hinzugefügt ist. Man erkennt, daß der Leiter 60a aus der Ummantelung 76a herausgeführt ist und Steckerabschnitte 84, 86 aufweist, die in ähnlicher Weise wie die Stecker­ abschnitte 70, 72 mit einem Fassungsabschnitt der Leiter in den Schaltanlagen zusammenwirken können.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 6 ist der Leiter 60b an den Enden als Lasche 88, 96 herausgeführt mit einem Quer­ loch 90, 98 zur Herstellung eines geeigneten Kontakts mit dem Leiter der Schaltanlage.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 1 und 7 werden die Gehäuse von Schaltanlagen oder dergleichen unmittelbar gegeneinander gestellt. Bei den Ausführungsformen nach den Fig. 8 bis 10 sind die Gehäuse anders angeordnet. Bei der Beschreibung dieser Ausführungsformen werden Teile, die weitgehend denen nach Fig. 1 gleichen, mit gleichen Bezugszeichen versehen, denen ein oder mehrere Beistriche hinzugefügt sind. Bei der Ausführungsform nach Fig. 8 sind die Gehäuse 10′, 12′ im Abstand zueinander angeordnet bzw. ihre Seitenwände 20′, 24′ haben einen Abstand zueinander. Die konischen Bauteile 32′, 26′ sind in gleicher Weise an der Innenwand 20′ bzw. 24′ angebracht, wie dies in Verbin­ dung mit Fig. 1 beschrieben worden ist. Der Leiter 60′ ist entsprechend länger auszuführen und damit auch seine Um­ mantelung 76′, die in dem Zwischenraum zwischen den Gehäu­ sen 10′, 12′ eine rohrförmige Gestalt hat. Der Abschnitt 100 ist von einem halbleitenden Überzug 102 umgeben, der aus gleichem oder ähnlichem Material besteht wie die Schicht 74′ um den Leiter 60′. An den Enden hat der Über­ zug 102 einen Wulst 104, 106, der gegen die Flansche 34′, 28′ anliegt, d. h. gegen seinen halbleitenden Abschnitt, wodurch der Überzug 102 auf Erdpotential liegt. Da wie bei der Ausführungsform nach Fig. 1 die Bauteile der Verbin­ dungsvorrichtung aus elastischem Material sind, können Fehlausrichtungen der Gehäuse 10′, 12′ ohne weiteres kom­ pensiert werden.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 9 ist der Leiter 44′′ des Gehäuses 10′′ vertikal geführt, und das Gehäuse 12′′ ist höher als als Gehäuse 10′′, wobei der Leiter 42′′ horizontal geführt ist. Es ist daher erforderlich, den Lei­ ter 60′′ der Verbindungsvorrichtung um 90° zu biegen. Dies gilt auch für die Ummantelung 100′′, die wie bei der Aus­ führungsform nach Fig. 8 ebenfalls rohrartig geformt ist. Der Aufbau des Abschnitts 100′′ und die Anbringung der ko­ nischen Bauteile 26′′ und 32′′ gleicht wiederum der nach Fig. 1 bzw. Fig. 8, so daß darauf nicht im einzelnen mehr eingegangen werden muß.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 10 sind die Gehäuse 10′′′ und 12′′′ zwar ebenso aneinandergestellt wie bei der Ausführungsform nach Fig. 1, die Leiter 42′′′ und 44′′′ sind hingegen vertikal geführt, so daß eine Verbindung außerhalb der Gehäuse 10′′′, 12′′′ stattfindet und der Leiter 60′′′ der Verbindungsvorrichtung zweimal um 90° gekrümmt werden muß. Außerhalb der Gehäuse 10′′′, 12′′′ ist daher ein U-förmiges Bauteil zu erkennen, das aus dem Leiter 60′′′, der halbleitenden Schicht 74′′′, der Umman­ telung 76′′′ und dem halbleitenden Überzug 102′′′ besteht, wobei dieser Aufbau wiederum rohrförmig ist. Die übrigen Merkmale gleichen wiederum denen der Ausführungsform nach den Fig. 1, 8 und 9, so daß darauf nicht mehr im ein­ zelnen eingegangen werden muß.
In den Fig. 8 bis 10 ist der halbleitende Flanschab­ schnitt 46′, 46′′, 46′′ weiter nach unten gezogen als z. B. der Abschnitt 46 in Fig. 2, damit ein Kontakt mit den Wül­ sten 104, 106, 104′′, 106′′ und 104′′′, 106′′′ hergestellt werden kann. Es ist auch denkbar, die Wülste radial größer zu machen, so daß sie z. B. bis an das Blech der Gehäuse reichen.
Insgesamt ist zu erkennen, daß bei allen Ausführungsformen die Verbindungsvorrichtung in sich flexibel ist und daher Toleranzen ausgleichen kann. Sie ist darüber hinaus aus einfachen Teilen aufgebaut, leicht zu fertigen und zu mon­ tieren. Sie besteht aus drei Einheiten, nämlich jeweils zwei im Gehäuse anzuordnenden konischen Bauteilen und der aus Leiter und Ummantelung bestehenden vorgefertigten Ein­ heit, die mit den konischen Hohlräumen der konischen Bau­ teile zusammenwirkt. Da die Teile der erfindungsgemäßen Verbindungsvorrichtung aus elastischem Material bestehen, sind sie zugleich geeignet, die Öffnungen, über die sie mit den Gehäusen zusammenwirkt, gasdicht abzuschließen.

Claims (19)

1. Verbindungsvorrichtung für in gasdichten Gehäusen ange­ ordnete Schaltanlagen oder dergleichen, insbesondere im Mittelspannungsbereich, wobei die Gehäuse Öffnungen aufweisen, durch die ein gegenüber dem Gehäuse elek­ trisch isolierter Leiter herausgeführt ist, gekenn­ zeichnet durch folgende Merkmale
  • a) hohle, innen konische, an beiden Enden offene Bautei­ le (26, 32, 26′, 32′, 26′′, 32′′, 26′′′, 32′′′) aus flexiblem isolierendem Material sind an der Innen­ seite der Gehäusewand (20, 24, 20′, 24′, 20′′, 24′′, 20′′′, 24′′′) so befestigt, daß der mit der Gehäuse­ öffnung (18, 22) ausgerichtete konische Hohlraum (30, 36) sich zur Gehäuseöffnung erweitert;
  • b) ein Leiterabschnitt (60, 60′, 60′′, 60′′′) ist von einer Ummantelung (76, 76′, 76′′, 76′′) aus einem flexiblen isolierenden Material umgeben, die an der Außenseite zwei entgegengesetzt gerichtete konische Abschnitte (78, 80; 78a, 80a; 78b, 80b) aufweist, die in den konischen Hohlraum (30, 36) der konischen Bauteile von zu verbindenden Schaltanlagen einsetz­ bar sind und
  • c) der Leiterabschnitt (60, 60′, 60′′, 60′′′) ist an den Enden mit Hilfe von Verbindungsmitteln (62, 64; 84, 86; 92, 88) über die am freien Ende des koni­ schen Bauteils liegende Öffnung (38, 40) mit den Leitern (42, 44; 42′, 44′; 42′′, 44′′; 42′′′, 44′′′) im jeweiligen Gehäuse verbunden.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das konische Bauteil (26, 32, 26′, 32′, 26′′, 32′′, 26′′′, 32′′′) an dem der Gehäusewand zugekehrten Ende einen vorzugsweise umlaufenden Flansch (28, 34, 28′, 34′, 28′′, 34′′, 28′′′, 34′′′) aufweist zur Befestigung an der Gehäusewand.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Flansch (28, 34) zumindest teilweise aus elek­ trisch leitendem oder halbleitendem Material (46) be­ steht.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Flansch (28, 34, 28′, 34′, 28′′, 34′′, 28′′′, 34′′′) einteilig mit dem konischen Bauteil (26, 32, 26′, 32′, 26′′, 32′′, 26′′′, 32′′′) im Spritzgußver­ fahren geformt ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeich­ net, daß die Grenzschicht zwischen dem Flanschabschnitt aus halbleitendem Material und dem konischen Bauteil ein geeignetes Hochspannungsprofil aufweist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Leiter (60, 60′, 60′′, 60′′′) und der Ummantelung (76, 76′, 76′′, 76′′′) eine Schicht (74, 74′, 74′′, 74′′′) aus halbleitendem Mate­ rial angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Ummantelung (76, 76′, 76′′, 76′′′) und die leitende oder halbleitende Schicht (74, 74′, 74′′, 74′′′) durch Spritzgießen an den Leiter (60, 60′, 60′′, 60′′′) angeformt sind.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Leiter (60, 60′, 60′′, 60′′′) ebenfalls flexibel ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß auf die Enden des Leiters (60, 60b) ein Klemmverbindungselement (62, 64, 92) aufge­ bracht ist zwecks Verbindung mit dem Leiter in der Schaltanlage.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Klemmverbindungselement (62, 64) am freien Ende einen Steckerabschnitt (70, 72) aufweist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Klemmverbindungselement (92) am freien Ende eine Lasche (96), vorzugsweise mit einer Querbohrung (98), aufweist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Steckerabschnitt (70, 72) oder die Lasche (96) in die Öffnung (38, 40) des konischen Bau­ teils (26, 32) hineinsteht.
13. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Steckerabschnitt oder die Lasche über die Öffnung aus dem konischen Bauteil heraussteht.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Leiter einen über die Ummante­ lung überstehenden Verbindungsabschnitt aufweist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der außerhalb der Gehäuse (10′, 12′, 10′′, 12′′, 10′′′, 12′′′) liegende Abschnitt (100, 100′′, 100′′′) rohrförmig ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der außerhalb der Gehäuse liegende Abschnitt (100, 100′′, 100′′′) der Ummantelung von einer Schicht (102, 102′, 103′) aus elektrisch halb­ leitendem oder leitendem Material umgeben ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Schicht (102, 102′, 103′) an den Enden mit der zugekehrten Gehäusewand oder dem halbleitenden Ab­ schnitt des konischen Bauteils in Kontakt steht.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die leitende oder halbleitende Schicht (102, 102′′, 102′′′) an den Enden mit einem Wulst (104, 106, 104′′, 106′′, 104′′′, 106′′′) verbunden ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß aneinander angrenzende Gehäuse (10, 12) über Schrauben (56) verbunden sind, die durch den Flansch (28, 34) der konischen Bauteile (26, 32) hindurchgeführt sind.
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