DE4312343C2 - Überlastabsorber in Faserverbundbauweise - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Überlastabsorber in Faserverbundbauweise
nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Während Überlastabsorber in Metallbauweise, wie sie etwa bei Kraftfahrzeugen
als Knautschzonen oder bei Hubschraubern zur Crashlastbegrenzung
zwischen Landewerk und Tragstruktur bekannt sind, auf der
Grundlage einer plastischen Materialverformung arbeiten, beruhen
Überlastabsorber in Faserverbundbauweise, die materialbedingt über
ein allenfalls sehr geringes plastisches Verhalten verfügen, auf dem
Prinzip einer energieverzehrenden Materialzerstörung der Faserverbundstruktur.
So wird bei einem aus L. W. Bark et al, "Crash Testing Of
Advanced Composite Energy-Absorbing,
Repairable Cabin Subfloor Structures",
Meeting of American Helicopter Society,
Williamsburg, Virginia, 25.-27. Okt. 1988 bekannten Überlastabsorber der eingangs
genannten Art für eine Hubschrauber-Unterstruktur, der aus
einem wellenförmig ausgesteiften, zwischen einem Lasteinleitungsbalken
und einem Grundkörper angeordneten Faserverbundsteg besteht, der
Steg unter Auflösung seiner Faserstruktur zerquetscht, wenn die Versagenslast
des Faserverbundstegs überschritten wird. Ein derartiger
Faserverbundabsorber besitzt jedoch eine hohe Empfindlichkeit gegen
Abweichungen der Last- von der Steglängsrichtung und dabei eine relativ
niedrige spezifische Energieaufnahme. Problematisch ist aber
vor allem, daß das Kraft-Wegverhalten eines solchen Absorbers konstruktiv
schwierig zu beeinflussen ist und es im Laufe des Versagensweges
zu störenden Rückfedereffekten und in der Endphase zu einer
vollständigen Desintegration der Absorberstruktur kommen kann.
Ferner ist aus der GB 2 160 292 A
ein Überlastabsorber in Faserverbundbauweise
bekannt, der aus zwei
teleskopartig ineinandergeschobenen
Rohren besteht, die durch einen
Lastübertragungsbolzen miteinander
verkoppelt sind. Bei Überlast
wird die Faserverbundstruktur des
einen oder anderen Rohres aufgrund
der Lochlaibungswirkung des Lastübertragungsbolzens
zerstört. Dabei kommt
es jedoch zu einem unkontrollierten
Versagensverhalten der Faserverbundstruktur
ohne definierte Zerstörungsgrenze, mit
der Folge, daß dieser bekannte Überlastabsorber
eine große Schwankungsbreite
in der Bruchlastcharakteristik
besitzt.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Faserverbund-Überlastabsorber
der eingangs genannten Art so auszubilden, daß sich auf baulich einfache,
faserverbundgerechte Weise ein in weiten Grenzen beliebig
vorgewählter definierter Kraft-Wegverlauf erzielen läßt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch den im Patentanspruch 1
gekennzeichneten Überlastabsorber gelöst.
Bei dem erfindungsgemäßen Überlastabsorber wird aufgrund der beanspruchten,
randseitigen Faserbindung und der Anordnung des Faserverbundstegs
in einer in Lastrichtung langlochförmigen
erweiterten Aussparung im Grundkörper sichergestellt, daß die
Faserstruktur im Überlastfall infolge eines fortschreitenden Schubversagens
des Steglaminats kontinuierlich im wesentlichen über die
gesamte Steglänge aufreißt. Hieraus ergibt sich an jeder Stelle des
Crashweges eine eindeutige Verknüpfung zwischen der
örtlichen Laminatstärke des Faserverbundstegs und dem an dieser
Stelle erzielten Bruchlastwert, so daß sich die Dämpfungscharakteristik
des Überlastabsorbers auf konstruktiv einfache Weise, nämlich
durch entsprechende Dimensionierung des Faserverbundstegs in Steglängsrichtung,
breitbandig variabel auf einen irgend erwünschten
Verlauf auslegen läßt, mit dem zusätzlichen Effekt, daß das Lasteinleitungselement
unabhängig vom Faserverbundsteg in der Aussparung
geführt und auch nach Zerstörung des Steglaminats am Grundkörper
lastübertragend gesichert bleibt, wodurch ein vorzeitiges Versagen
des Faserverbundstegs infolge abweichend von der Steglängsrichtung
einwirkender Lastkomponenten sowie eine Desintegration der aus
Grundkörper und Lasteinleitungselement bestehenden Baueinheit wirksam
vermieden werden.
In besonders bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist das Lasteinleitungselement
gemäß Anspruch 2 an den Längsrändern
der Aussparung reibschlüssig geführt. Durch entsprechende Wahl des
Reibschlusses läßt sich das Kraft-Wegverhalten des Überlastabsorbers
ebenfalls auf konstruktiv sehr einfache Weise beeinflussen und eine
energieumwandelnde Wirkung auch während der Rückfederphase gewährleisten.
Gemäß Anspruch 3 wird der Reibschluß in baulich zweckmäßiger
Weise dadurch erreicht, daß die Breite der Aussparung
zumindest stellenweise kleiner als das zugeordnete Maß des Lasteinleitungselements
ist, wobei die Laibung der Aussparung
nach Anspruch 4 vorzugsweise rippenförmige
Vorsprünge besitzt, so daß das vom Lasteinleitungselement
verdrängte Steglaminat in die Ausbuchtungen zwischen den
rippenförmigen Vorsprüngen ausweichen kann, ohne
die reibschlüssige Führung zu blockieren und dadurch die Crashlastbegrenzung
zu beeinträchtigen.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist das Lasteinleitungselement
gemäß Anspruch 5 an den Längsrändern
der Aussparung kippsicher geführt und/oder nach Anspruch 6 mit einem
allseitig winkelbeweglich gelagerten Anschlußteil versehen. Hierdurch
werden andere als in Steglängsrichtung wirksame Belastungen
vom Faserverbundsteg ferngehalten und die Lastrichtungstoleranz des
Überlastabsorbers verbessert.
Im Hinblick auf eine herstellungsmäßig einfache Bauweise sind der
Grundkörper und der Steg in besonders bevorzugter Weise gemäß Anspruch
7 als integrale Faserverbundstruktur mit einer im Stegbereich
verringerten Dicke ausgebildet. Aus Gründen einer hochwertigen
Schubanbindung besitzen die sich in den Grundkörper erstreckenden
Faserlagen des Stegs gemäß Anspruch 8 vorzugsweise eine sich bezüglich
der Steg-Längsrichtung unter ±45° kreuzende Faserorientierung.
Zusätzlich enthält der Steg zur Erhöhung des Lastwiderstandes zweckmäßigerweise
nach Anspruch 9 unidirektional in Steglängsrichtung verlaufende
Faserlagen. Als Fasermaterial werden nach Anspruch 10 vorzugsweise
Glas- und/oder Carbonfasern gewählt, die ein sehr günstiges,
sprödes Versagensverhalten besitzen.
Eine herstellungs- und funktionsmäßig besonders bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung besteht nach Anspruch 11 schließlich darin,
daß das Lasteinleitungselement bolzen- oder buchsenförmig
ausgebildet und der Faserverbundsteg
in der Mitte des Grundkörpers angeordnet ist. Infolge des hierdurch erreichten
Lochlaibungs- und Schubversagens des Faserverbundstegs lassen
sich selbst so hohe Belastungsspitzen, wie sie etwa im Hubschrauberbau mit Crashgeschwindigkeiten in der Größenordnung von
10 m/s auftreten, wirksam abbauen und die resultierenden Strukturbelastungen
von etwa 60 g auf z. B. 20 g reduzieren.
Die Erfindung wird nunmehr anhand eines Ausführungsbeispieles in
Verbindung mit den Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen in stark
schematisierter Darstellung:
Fig. 1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht eines Überlastabsorbers;
Fig. 2 die Aufsicht des Überlastabsorbers gemäß Fig. 1;
Fig. 3 eine der Fig. 2 entsprechende Darstellung des Überlastabsorbers
im Crashfall;
Fig. 4 einen Ausschnitt des Überlastabsorbers mit einer im
Bereich der Aussparung modifizierten Querschnittskonfiguration;
Fig. 5 einen Schnitt längs der Linie V-V der Fig. 4; und
Fig. 6 ein Diagramm zur Veranschaulichung der Kraft-Weg-Charakteristik
des Überlastabsorbers.
Der in den Figuren gezeigte Überlastabsorber ist im Lastübertragungspfad
z. B. zwischen einer Getriebestütze 2 und der Tragstruktur 4 eines
Hubschraubers angeordnet und enthält einen plattenförmigen
Grundkörper 6 aus Faserverbundwerkstoff sowie ein an diesem befestigtes,
buchsenförmiges Lasteinleitungselement 8, welches über ein
nach Art eines Kugelgelenks ausgebildetes Anschlußteil 10 und einen
Anschlußbolzen 12 mit der Getriebestütze 2 verbunden und in einer in
Lastrichtung L langlochförmigen Aussparung
14 des Grundkörpers 6 angeordnet ist. Das Lasteinleitungselement 8
ist mit den Grundkörper 6 formschlüssig übergreifenden Führungsflanschen
16 versehen und in Lastrichtung L durch einen Faserverbundsteg
18 in der Aussparung 14 lastübertragend abgestützt.
Der Steg 18, der eine gegenüber dem Grundkörper 6 verringerte Wandstärke
besitzt, ist gemeinsam mit diesem als einstückige Faserverbundstruktur
aus Glas- und/oder Carbonfaserlagen hergestellt. Von
den mittleren, sich über den Steg 18 fortsetzenden Faserlagen 20 besitzt
die Mehrzahl eine sich bezüglich der Steglängsrichtung L unter
±45° kreuzende Faserorientierung und zwischen diese sind einige Faserlagen
mit einer in Steglängsrichtung L unidirektionalen Faserrichtung
eingelagert, während die äußeren, an der Aussparung 14 endenden
Faserlagen 22 zum größten Teil eine in Steglängsrichtung L unidirektionale
Faserrichtung aufweisen und nur vergleichsweise wenige ±45°-Lagen
enthalten, wie dies in den Fig. 4 und 5 durch die kreuzschraffierten
Faserbereiche angedeutet ist. Wesentlich ist, daß die ±45°-
Steglagen 20 zumindest an den in Steglängsrichtung L verlaufenden
Stegrändern 24 in die angrenzenden Randbereiche des Grundkörpers 6
hineinreichen, um eine gute Schubkraftanbindung zwischen den Steg-Längsrändern
24 und dem Grundkörper 6 zu gewährleisten.
Der Faserverbundsteg 18, der nur den in Steglängsrichtung L zwischen
den an den Absorber angeschlossenen Strukturen 2, 4 wirkenden Belastungen
ausgesetzt ist, während anders gerichtete Lastkomponenten
unmittelbar vom Lasteinleitungselement 8 an den Grundkörper 6 übertragen
werden, ist so ausgelegt, daß er unter der Wirkung der vom
Lasteinleitungselement 8 ausgeübten Lochlaibungskräfte und Schubbelastungen
unter fortschreitender Zerstörung seiner Faserbindung versagt,
wenn die einwirkende Belastung einen kritischen Grenzwert
überschreitet. Dabei wandert das Lasteinleitungselement 8, geführt
und gestützt durch die endseitigen Flansche 16, in der Aussparung 14
nach unten. Durch die mit der Zerstörung des Faserverbundstegs 18
verbundene Energieumwandlung werden die angrenzenden Strukturen 2, 4
vor Belastungsspitzen geschützt.
Fig. 3 zeigt den Überlastabsorber beim Durchfahren der Lastbegrenzungsstrecke.
Dabei reißt die Faserbindung zwischen den Längsrändern
24 des Stegs 18 und den angrenzenden Randzonen des Grundkörpers 6
infolge des Lochlaibungs- und Schubversagens des Stegs 18 längs der
Bruchlinie 26 fortschreitend auf, bis das Lasteinleitungselement 8
nach Durchwandern der Aussparung 14 am Grundkörper 6 auf Anschlag
geht. Durch entsprechende Wahl des Faserverbundwerkstoffs, des Lagenaufbaus
und der örtlichen Stegdicken werden die kritische Versagenslast
und das Last-Weg-Verhalten des Überlastabsorbers auf eine
erwünschte Kennlinie voreingestellt.
Gemäß einem weiteren wesentlichen Konstruktionsmerkmal besitzt die
Aussparung 14 im Bereich der Stegränder 24 eine gegenüber dem Außendurchmesser
des Lasteinleitungselements 8 verengte Querschnittskontur.
Durch eine solche Taillierung der Aussparung 14 wird ein Reibschluß
zwischen den stegseitigen Längsrändern der Aussparung 14 und
dem Lasteinleitungselement 8 im Crashlastfall erreicht. Auf diese
Weise lassen sich die kritische Versagenslast und die Kraft-Weg-Charakteristik
des Überlastabsorbers zusätzlich kontrolliert beeinflussen
und die energieumwandelnde Wirkung auch während der elastischen
Rückfederphase wirksam aufrechterhalten. Gewünschtenfalls können die
Längsränder der Aussparung 14 zur Erhöhung der Klemmkräfte
durch metallische Einlagen verstärkt werden.
Im Unterschied zu der Ausführungsform nach den Fig. 1 bis 3 wird die
Querschnittsverengung der Aussparung 14 gemäß den Fig. 4 und 5 durch
eine rippenförmige Kontur der Steg-Längsränder 24 bewirkt. Infolgedessen
kann vom Lasteinleitungselement 8 verdrängtes Stegmaterial in
die ausgebuchteten Stellen 28 zwischen den rippenförmigen Vorsprüngen
30 der Aussparung 14 ausweichen, ohne die Klemmwirkung zwischen
Lasteinleitungselement 8 und Längsrändern der Aussparung 14 zu blockieren.
Im übrigen ist die Bau- und Funktionsweise der Ausführungsform
nach den Fig. 4 und 5 die gleiche wie beim ersten Ausführungsbeispiel.
Fig. 6 zeigt einen typischen Kraft-Wegverlauf des beschriebenen
Überlastabsorbers. Wie ersichtlich, wird die kritische Versagenslast
auf einer steilen Anstiegsflanke schon nach einer kurzen Wegstrecke
erreicht und verbleibt dann während des größten Teils des Lastbegrenzungsweges
auf einem weitgehend konstanten Niveau, um erst gegen
Ende der Lastbegrenzungsstrecke, wenn sich das Lasteinleitungselement
8 dem Anschlag am unteren Begrenzungsrand der Aussparung 14 nähert
und das Energieabsorptionsvermögen des Überlastabsorbers ausgeschöpft
ist, wieder steil anzusteigen. Der Rückhub des Lasteinleitungselements
8 in die Ausgangsstellung erfolgt auf einem weit niedrigeren,
im wesentlichen durch die Klemmwirkung der verengten Längsränder
der Aussparung 14 bestimmten Kraftniveau. Durch den so erzielten
Kraftverlauf mit einer über den Versagenshub stark vergleichmäßigten
Energieaufnahme werden die im Crashfall an den angrenzenden
Strukturen 2, 4 auftretenden Belastungen deutlich reduziert,
wobei das Lasteinleitungselement 8 auch bei Überlast sicher
am Grundkörper 6 geführt und mit diesem integral verbunden bleibt
und dadurch verhindert wird, daß das Hubschraubergetriebe im Crashfall
unkontrollierte Bewegungen ausführt oder sich gar von der Tragstruktur
4 losreißt.
Claims (11)
1. Überlastabsorber in Faserverbundbauweise, mit einem im Lastübertragungspfad
angeordneten Grundkörper, einem Lasteinleitungselement
und einem zwischen Lasteinleitungselement und
Grundkörper wirkenden, bei Überlast energieverzehrend verformten
Faserverbundsteg,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Lasteinleitungselement (8) in einer in Lastrichtung (L)
langlochförmigen Aussparung (14) im Grundkörper (6) und
der Faserverbundsteg (18) in der Aussparung
lastübertragend angeordnet sind, und daß der Faserverbundsteg
zumindest an den in Lastrichtung verlaufenden Stegrändern (24)
eine sich durchgehend in die angrenzenden Randbereiche des
Grundkörpers erstreckende, im Überlastfall fortschreitend aufreißende
Faserbindung aufweist.
2. Überlastabsorber nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Lasteinleitungselement (8) an den Längsrändern
der Aussparung (14) reibschlüssig geführt ist.
3. Überlastabsorber nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Breite der
Aussparung (14) zumindest
stellenweise kleiner als das zugeordnete Maß des Lasteinleitungselements (8) ausgebildet
ist.
4. Überlastabsorber nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Laibung der
Aussparung (14) im Bereich der Längsränder
rippenförmig die Breite verengende Vorsprünge (30) besitzt.
5. Überlastabsorber nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Lasteinleitungselement (8) an den Längsrändern
der Aussparung (14) kippsicher geführt ist.
6. Überlastabsorber nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Lasteinleitungselement (8) mit einem allseitig winkelbeweglich
gelagerten Anschlußteil (10) versehen ist.
7. Überlastabsorber nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Grundkörper (6) und der Steg (18) als integrale Faserverbund-
Struktur mit einer im Stegbereich verringerten Dicke
ausgebildet sind.
8. Überlastabsorber nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die sich in den Grundkörper (6) erstreckenden Faserlagen (20)
des Stegs (18) eine sich bezüglich der Lastrichtung (L) unter
±45° kreuzende Faserorientierung besitzen.
9. Überlastabsorber nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Steg (18) zusätzlich unidirektional in Lastrichtung (L)
verlaufende Faserlagen enthält.
10. Überlastabsorber nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Grundkörper (6) und der Steg (18) aus Glas- und/oder Carbonfaser-
Verbundwerkstoff hergestellt sind.
11. Überlastabsorber nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Lasteinleitungselement (8)
bolzen- oder buchsenförmig
ausgebildet und der Faserverbundsteg (18) in der Mitte des
Grundkörpers (6) angeordnet ist.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| D2 | Grant after examination | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
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Owner name: EUROCOPTER DEUTSCHLAND GMBH, 86609 DONAUWOERTH, DE |
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| R119 | Application deemed withdrawn, or ip right lapsed, due to non-payment of renewal fee |
Effective date: 20121101 |