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DE4311343A1 - Mähmaschine, insbesondere Rasenmäher - Google Patents

Mähmaschine, insbesondere Rasenmäher

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DE4311343A1
DE4311343A1 DE19934311343 DE4311343A DE4311343A1 DE 4311343 A1 DE4311343 A1 DE 4311343A1 DE 19934311343 DE19934311343 DE 19934311343 DE 4311343 A DE4311343 A DE 4311343A DE 4311343 A1 DE4311343 A1 DE 4311343A1
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Wilfried Ball
Martin Specht
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Zuendapp Gartentechnik and Co Entwicklungs KG GmbH
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Mähmaschine, insbesondere einen Rasenmäher derjenigen Bauart, bei der ein in der Drauf­ sicht T-förmiger über wenigstens ein um eine vertikale Achse drehbar aufgehängtes Vorderrad und zwei Hiterräder gegen den Boden abgestützter selbsttragender Rahmen, einen Antriebsmotor samt Getriebe- und Kraftübertragungseinheiten, ein rotierendes Schneidorgan und eine einen Förderkanal umfassenden Mähgutför­ dereinrichtung sowie eine Einrichtung zur Aufnahme und/oder Behandlung des Mähgutes trägt, wobei der Auslaßöffnung des Förderkanales eine Einrichtung zur Zerkleinerung und eine Ein­ richtung zur Entsaftung des Mähgutes nachgeschaltet ist, und die Entsaftungseinrichtung eine drehangetriebene Preßschnecke sowie eine wenigstens über einen Teil ihres Umfanges hin mit Saftauslaßöffnungen versehene Preßtrommel umfaßt.
Eine in der Art eines Rasenmähers dieser Bauart ausgebildete Mähmaschine ist aus der DE-OS 41 23 175 bekannt, wobei vorge­ sehen ist, daß das Mähgut mittels einem von einem glockenför­ mig gestalteten Mähorgan erzeugten Luftstromes durch einen För­ derkanal abgefördert wird und daß der Auslaßöffnung dieses Förderkanales zunächst eine Einrichtung zur Zerkleinerung und an diese anschließend eine Einrichtung zur Entsaftung des Mäh­ gutes nachgeschaltet ist, wobei die Zerkleinerungseinheit als Häckselwerk ausgebildet und vermittels eines Einlauftrichters an den Förderkanal angeschlossen ist. Die Entsaftungseinrich­ tung besteht bei diesem bekannten Rasenmäher aus einer eine drehangetriebene Preßschnecke aufnehmenden und wenigstens über einen Teil ihres Umfanges hin mit Saftauslaßöffnungen versehenen Preßtrommel und nachgeschaltetem Trockengut-Sam­ melkasten. Angestrebt wird dabei durch die Anwendung einer das Mähgut entsaftenden und dabei zugleich auch die verblei­ benden festen Rückstände wenigstens in einem gewissen Umfang pressenden Einrichtung das Volumen des anfallenden Mähgutes um einen sehr großen Betrag, zu verringern, derart, daß der verbleibende weitgehend trockene Rest entweder problemlos und ohne großen Arbeitsaufwand über die allgemeine Abfallentsor­ gung oder aber nach völliger Trocknung dem Boden wieder zu­ rückgegeben werden kann. Ein mit einer ähnlichen Entsaftungs­ einrichtung aber ohne vorgeschaltete Zerkleinerungseinrichtung ausgestatteter Rasenmäher ist ferner aus der WO-OS 82/01115 bekannt.
Nachteilig an beiden bekannten Bauarten einer, in den angezo­ genen Fällen jeweils als Rasenmäher ausgebildeten Mähmaschine ist die Tatsache, daß, wenigstens im überwiegenden Umfang, als Halmfrucht anfallendes Mähgut, wenn überhaupt, so in einer Schneckenpresse nur unter Einsatz eines hohen Energieaufwandes im gewünschten bzw. erforderlichen Umfang entsaftet werden kann.
Ausgehend von einer Mähmaschine und insbesondere ausgehend von einem Rasenmäher der eingangs beschriebenen Bauart liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde die Einrichtung zur Verrin­ gerung des zu entsorgenden Volumens des Mähgutes in Richtung auf eine weitgehendste Entsaftung des Mähgutes bei geringst­ möglichem Einsatz an Antriebsenergie weiter zu verbessern und zugleich deren Betriebssicherheit zu gewährleisten bzw. zu erhöhen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch gelöst, daß der Entsaftungseinrichtung eine mit einer Zwangs­ förderung ausgestattete Einrichtung zur Fein- oder Feinstzer­ kleinerung des Mähgutes vorgeschaltet ist. Das aus dem Mäh­ schnitt als mehr oder minder lange Zuschnitte von Halmen oder in geringerem Umfang auch von Blattern anfallende Mähgut kann mittels einer Häckseleinrichtung zwar bis zu einem gewissen Grad weiter zerkleinert werden, wird aber immer noch eine ge­ wisse Länge der einzelnen Halm- oder Blattzuschnitte aufweisen, woraus sich der Nachteil ergibt, daß auch dem weiter zerklei­ nerten Mähgut mit Hilfe einer Presse das darin enthaltene Was­ ser bzw. der darin enthaltene Saft nur zu einem sehr geringen Teil entzogen werden kann, weil zum einen die zur Mitte der Zuschnittlängen der Halme hin gelegenen Zellen im wesentlichen unversehrt bleiben und bei dem durch einen vom Rasenmäheran­ trieb abgeleiteten Pressenantrieb erreichbaren Preßdruck nicht ausgequetscht werden können. Des weiteren führt eine zunehmende Länge der einzelnen Zuschnitte des in die Presse gelangenden Mähgutes auch im zunehmenden Maße zum verbacken des Mähgutes und damit zu Verstopfungen innerhalb der Presse. Diesem Nachteil der bekannten Bauart einer Vorrichtung zur Verringerung des zu entsorgenden Mähgutvolumens hilft die Er­ findung dadurch ab, daß sie eine Fein- oder Feinstzerkleinerung des Mähgutes vor dessen Eintritt in die Entsaftungspresse vor­ sieht. Dies ermöglicht es das Mähgut bis zu 90% zu entsaften. Dabei ergibt sich bei geeigneter Ausbildung der Fein- oder Feinstzerkleinerungseinrichtung zugleich auch eine erhebliche Verringerung des Energiebedarfes der Gesamteinheit aus Zer­ kleinerungs- und Entsaftungseinrichtung, ohne daß sich dadurch der Herstellungsaufwand oder der Bedarf an Einbauraum nen­ nenswert vergrößert.
Eine bevorzugte Verwirklichungsform einer Vorrichtung zur Verringerung des zu entsorgenden Mähgutvolumens besteht darin, daß die Einrichtung zur Feinzerkleinerung des Mähgutes eine in einem tunnelartigen Schneckengehäuse angeordnete, angetrie­ bene Förderschnecke und wenigstens eine dieser in Förderrich­ tung nachgeschaltete Schneideinrichtung sowie wenigstens eine der Schneideinrichtung nachgeschaltete Durchgangsbegrenzung bzw. Klassiereinrichtung, insbesondere eine Lochscheibe, umfaßt. Eine solche Ausgestaltung zeichnet sich durch eine we­ nig aufwendige Herstellung und einen geringen Raumbedarf aus.
Im Einzelnen kann dabei weiter vorgesehen sein, daß die Schneideinrichtung durch einen über eine Nabe drehsicher mit der Schneckenwelle verbundenen Messerstern mit wenigstens zwei Messerflügeln gebildet ist.
Nach einer anderen günstigen Verwirklichungsform kann aber auch vorgesehen sein, daß die Schneideinrichtung durch eine vermittels einer Nabe drehsicher mit der Schneckenwelle ver­ bundene Schneidscheibe mit im Abstand voneinander angeordneten im wesentlichen radial gerichteten Schneidkanten gebildet ist. Die Schneidkanten können dabei z. B. entlang nierenförmiger Durchbrechungen der Schneidscheibe ausgebildet sein.
Unabhängig davon, ob die Schneideinrichtung als Messerstern oder als Schneidscheibe ausgebildet ist führt deren hobelnde Arbeitsweise zu einer Zerfaserung bzw. einer gleichmäßigen und feinen Zerkleinerung des Mähgutes, was zum einen dessen vollständigere Entsaftung und zum anderen zugleich auch eine erhebliche Verringerung des Energiebedarfes der Entsaftungs­ einrichtung mit sich bringt.
In manchen Fällen kann es auch vorteilhaft sein, daß die Ein­ richtung zur Feinzerkleinerung des Mähgutes zwei hintereinan­ dergeschaltete, jeweils aus einer Schneideinrichtung und einer Lochscheibe bestehende Feinzerkleinerungseinheiten umfaßt, wobei die beiden hintereinandergeschalteten Feinzerkleine­ rungseinheiten Zerkleinerungsstufen bilden und gegebenenfalls untereinander unterschiedlich ausgebildet sein können derart, daß die eine Zerkleinerungseinrichtung eine Fein- und die andere Zerkleinerungseinrichtung eine Feinstzerkleinerungs­ stufe bildet. Hierzu kann im Einzelnen vorteilhaft vorgesehen sein, daß z. B. die Lochscheibe der ersten Zerkleinerungsstufe größere Durchgangsöffnungen aufweist als die Lochscheibe der zweiten Zerkleinerungsstufe. Ferner kann es vorteilhaft sein für die erste Zerkleinerungsstufe ein Sternmesser und die zweite Zerkleinerungsstufe eine Schneidscheibe bzw. umgekehrt als Schneidelement einzusetzen.
Im Interesse einer möglichst kompaktbauenden Bauweise der Ge­ samteinrichtung ist weiter vorgesehen, daß die Förderschnecke der Zerkleinerungseinheit und die Preßschnecke der Entsaf­ tungseinheit zueinander koaxial ausgerichtet sind und mitein­ ander in Antriebsverbindung stehen.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist weiter vorgesehen, daß dem Einlaß der Feinzerkleinerungseinrichtung eine ange­ triebene Zwangsfördereinrichtung für das Mährgut vorgeschaltet ist.
Eine besonders bevorzugte Verwirklichungsform sieht dabei vor, daß die Zwangsfördereinrichtung aus zwei unter Einschluß eines Durchgangsspaltes angeordneten, umfangsprofilierten und gegen­ sinnig rotierenden Walzen besteht, wobei eine der beiden Wal­ zen angetrieben ist.
Die beiden Walzen der Zwangsfördereinrichtung sollten eine riffelartige, längsgerichtete Umfangsprofilierung aufweisen, um eine möglichst kontinuierliche und verstopfungsfreie För­ derung des Mähgutes zu gewährleisten. Darüberhinaus ist es vorteilhaft, daß die beiden Walzen der Zwangsfördereinrichtung aus einem gummielastischen Material bestehen oder wenigstens mit einer Auflage aus gummielastischem Material versehen sind, um einen Durchgang auch dickerer Bestandteile des Mähgutes zu ermöglichen. Eine besonders vorteilhafte Ausbildung der Umfangsprofilierung der beiden Walzen der Zwangsfördereinrich­ tung besteht dabei darin, daß die Profilierung durch radial abstehende Noppenleisten gebildet ist und ferner darin, daß die Noppenleisten der beiden Walzen zu deren einem Ende hin zueinander konvergierend angeordnet sind.
Um aber trotzdem und zugleich auch im Mähgutstrom mitgeführte feste Teile, wie beispielsweise harte Erdklumpen oder Steine von der Zerkleinerungseinrichtung fernzuhalten und damit deren Beschädigung oder Zerstörung auszuschließen ist nach einem weiteren Merkmal der Erfindung noch vorgesehen, daß die beiden Walzen der Zwangsfördereinrichtung um unter einem Winkel zur Horizontalen bzw. zur Förderrichtung ausgerichtete Achsen ro­ tierend angeordnet sind. Die beiden Walzen verwehren dabei zum einen festen Teilen den Eintritt in die Zerkleinerungsein­ richtung und bilden zum anderen gleichzeitig eine Abweisein­ richtung, durch die solche feste Teile zur Seite hin aus dem Mähgutstrom abgeleitet werden. Zu diesem Zweck ist die Aus­ bildung der Umfangsprofilierung der Walzen als Noppenleisten besonders hilfreich, da durch diese Ausbildung der Umfangspro­ filierung, insbesondere im Zusammenhang mit der zu deren einem Ende hin konvergierenden Ausrichtung der Noppenleisten ein Auswerfereffekt erzielt wird.
In weiterer Vervollständigung der Erfindung kann schließlich noch vorgesehen sein, daß Feinzerkleinerungseinrichtung und Entsaftungseinrichtung zu einer Baueinheit zusammengefaßt und quer zur Fahrtrichtung des Rasenmähers ausgerichtet angeordnet sind, wobei der Antrieb der Förder- und der Preßschnecke durch eine insbesondere lösbare Antriebsverbindung vom einem anderen angetriebenen Teil des Rasenmähers abgeleitet ist. Des weiteren kann die Preßtrommel stirnseitig mit einer oder mehreren Austrittsöffnungen für das entsaftete Mähgut versehen und dieser Austrittsöffnung ein Auffangbehälter nachgeschaltet sein.
Die Erfindung ist in der nachfolgenden Beispielsbeschreibung anhand der Zeichnung im Einzelnen beschrieben.
In der Zeichnung zeigt die
Fig. 1 eine teilweise aufgebrochene schaubildliche Darstel­ lung eines Rasenmähers;
Fig. 2 einen Längsschnitt durch eine erste Ausbildung einer Zerkleinerungs- und Entsaftungseinheit;
Fig. 3 einen Längsschnitt durch eine zweite Ausbildung einer Zerkleinerungs- und Entsaftungseinheit;
Fig. 4 einen Längsschnitt durch eine dritte Ausbildung einer Zerkleinerungs- und Entsaftungseinheit;
Fig. 5 eine abschnittweise Draufsicht auf die Zerkleinerungs­ einheit nach einer der Fig. 2 bis 4;
Fig. 6 eine Stirnansicht der Walzen einer Mähgut-Zwangsför­ derung;
Fig. 7 eine Seitenansicht einer Schneidscheibe.
Ein fahrbarer Rasenmäher weist einen über ein um eine vertika­ le Achse 1 drehbar aufgehängtes Vorderrad 2 und zwei an einer starren Hinterachse gelagerten Hinterräder 3 gegen den Boden abgestützten Rahmen 4 auf, an welchem ein Antriebsmotor 5 samt Getriebe- 6 und Kraftübertragungseinheiten 7, sowie ein um eine zur Achse 1 der Vorderradaufhängung konzentrische Achse rotie­ rendes, glockenförmiges Schneidorgan 8, eine Verkleidung 9 und eine Einrichtung zur Aufnahme und/oder Behandlung des Mäh­ gutes sowie eine Führungseinrichtung angeordnet sind. Der Rah­ men 4 ist als selbsttragendes Gehäuse mit in der Draufsicht T-förmiger Grundrißform ausgebildet und weist einen längsge­ richteten Schenkel 10 sowie zwei quergerichtete Schenkel auf, wobei an den quergerichteten Schenkeln des Rahmens wenigstens über einen Teil der Spurbreite des Rasenmähers hin reichende Einrichtungen zur Aufnahme und/oder Behandlung des Mähgutes, insbesondere eine Zerkleinerungseinrichtung 16 und eine Ent­ saftungseinrichtung 17 angeordnet sind. Das selbsttragende Gehäuse 4 ist von der haubenartigen Verkleidung 9 übergriffen, welche mit ihrem vorderen Endbereich 18 das glockenförmige Schneidorgan 8 über- und umgreift und welche zusammen mit dem längsgerichteten Schenkel 10 des selbsttragenden Rahmens 4 einen über die Hinterachse hinwegführenden Förderkanal 20 für das Mähgut bildet. Die Antriebsübertragung vom Motor 5 zum glockenförmigen Schneidorgan 8 ist durch einen Keilriementrieb 19 gebildet, welcher abtriebsseitig eine vermittels einer um­ fangsverzahnten und im Rahmen 4 gelagerten Keilwellenhülse 21 mit dem Schneidorgan 8 drehsicher verbundene Riemenscheibe 22 umfaßt. Im Bereich des Überganges des längsgerichteten Schenkels 10 zu den beiden quergerichteten Schenkeln ist der selbsttragende Rahmens 4 bogenförmig gestaltet. In der dadurch gebildeten zentralen Erweiterung des selbsttragenden Rahmens 4 ist ein als Zweitakt-Sternmotor ausgebildeter Antriebsmotor 5 samt Kühlgebläse 25, Abgasanlage und unterseitig an ihn an­ geschlossenem Abtriebsgetriebe 6 sowie Radantrieb 28 der Hin­ terräder untergebracht, wobei der Brenn- und Kühllufteinlaß 29 im einen der querrichteten Schenkel des selbsttragenden Rah­ mens 4 angeordnet ist. Das motorseitige Riemenrad 30 für den Antrieb des Schneidorganes 8 ist oberhalb des Gebläserades 25 angeordnet. Das Vorderrad 2 ist als Lenkrolle ausgebildet und vermittels eines Joches 33 schwenkbar, dessen vertikaler Achse 1 gegenüber vor- oder nachlaufend an einen zur Rota­ tionsachse 1 des glockenförmigen Schneidorganes 8 konzentrisch angeordneten Stehbolzen 34 angeschlossen. Der Stehbolzen 34 durchsetzt die Keilwellenhülse 22 und weist an seinem freien oberen Ende einen manuell betätigbaren Schnellverschluß 35 und im Bereich seines unteren Endes einen ersten Bund 36, über den er an der Unterseite 37 des kastenförmig ausgebildeten längsgerichteten Schenkels 10 des selbsttragenden Gehäuses 4 anliegt sowie im Bereich seines oberen Endes einen weiteren Bund 38 auf, welcher die Abstützung für die Verkleidung 9 bildet. Ein Hand-Führungsbügel 39 ist im Bereich dessen Hin­ terräder an den Rasenmäher angeschlossen. Die Hinterräder 3 sind durch kotflügelartige Abdeckhauben 40 übergriffen. Das glockenförmige Schneidorgan 8 ist als Formteil ausgebildet und an seiner Oberseite 40 mit Gebläseschaufeln bildenden Rippen 41 versehen, wobei die Schneidmesser 42 an radial gerichteten Verlängerungen 43 der Verrippung 41 befestigt sind.
Der Auslaßöffnung 44 des Förderkanales 20 ist eine Zerklei­ nerungseinrichtung 16 zur Feinzerkleinerung des Mähgutes nachgeschaltet. Die Zerkleinerungseinrichtung 16 umfaßt ein tunnelartiges Schneckengehäuse 50 mit Einlauftrichter 51, eine Förderschnecke 52 und eine Schneideinrichtung 53 sowie eine mit der Förderschnecke 52 drehsicher verbundene Antriebsrie­ menscheibe 54. Bei dem in der Fig. 2 dargestellten Ausfüh­ rungsbeispiel besteht die Schneideinrichtung 53 aus einem mit der Welle 55 der Förderschnecke 52 drehsicher verbundenen Sternmesser 56 und einer diesem nachgeschalteten Lochscheibe 57, welche gleichzeitig den Durchgang von der Zerkleinerungs­ einrichtung 16 zur Entsaftungseinrichtung 17 bildet. Bei dem in der Fig. 3 dargestellten Ausführungsbeispiel besteht die Schneideinrichtung 53 aus einer ersten ein mit der Förder­ schneckenwelle drehsicher verbundenes Sternmesser 56 und eine nachgeschaltete Lochscheibe 57 umfassenden Feinzerkleinerungs­ stufe und einer zweiten, eine Schneidenscheibe 58 sowie eine nachgeschaltete und den Durchgang zur Entsaftungseinrichtung bildende Lochscheibe 59 umfassenden Feinstzerkleinerungsstufe. Dabei sind die Durchlaßöffnungen in der ersten Lochscheibe 57 größer als in der zweiten Lochscheibe 59, woraus eine erste Fein- und eine zweite Feinstzerkleinerungsstufe entsteht. An das eine Stirnende des tunnelartigen Schneckengehäuses 50 ist eine zusammen mit einer Preßschnecke 60 die Entsaftungsein­ richtung bildende Preßtrommel 61 angeschlossen, welche mit Saftaustrittsöffnungen 62 versehen und im übrigen in zu diesem koaxialer Ausrichtung an das Schneckengehäuse 50 der Zerklei­ nerungseinrichtung 16 angeflanscht ist. Die Förderschnecke 52 der Zerkleinerungseinrichtung 16 und die Preßschnecke 60 der Entsaftungseinrichtung sind zueinander koaxial ausgerich­ tet und stehen untereinander in Antriebsverbindung. Im Bereich der Einlaßöffnung 63 des Einlaßtrichters 51 der Zerkleine­ rungseinrichtung 16 sind zwei zwei zueinander parallel ausge­ richtete und zwischen sich einen Spalt 64 einschließende Wal­ zen 65 und 66 angeordnet, von denen die eine 66 angetrieben ist. Die beiden Walzen 65 und 66 sind mit einer Ummantelung 67 aus einem gummielastischen Material versehen und weisen an ihrem Außenumfang eine längsgerichtete riffelartige Profi­ lierung 68 auf. Die Umfangsprofilierung der beiden Walzen 65 und 66 ist im gezeigten Ausführungsbeispiel durch Noppenlei­ sten gebildet, die zudem zum einen, einer Seitenöffnung 70 im Einlauftrichter 51 zugeordneten Ende der beiden Walzen 65 und 66 hin zueinander konvergierend angeordnet sind. Wie ins­ besondere aus der Fig. 4 ersichtlich sind die Rotationsachsen der beiden Walzen 65 und 66 in einem Winkel zur Förderrichtung bzw. zur Horizontalen ausgerichtet und bilden zusammen mit einer seitlichen Ausnehmung 70 im Einlaßtrichter eine Abweis­ einrichtung zum Austrag von im Mähgutstrom evtl. enthaltener fester Bestandteile, wie Steine oder Erdklumpen und dergl.
In der Fig. 7 ist schließlich noch eine Schneidscheibe dar­ gestellt, welche mit im wesentlichen konzentrisch zu ihrer Nabe 70 angeordneten nierenförmigen Durchbrüchen 71 versehen ist, denen Umfangsränder Schneidkanten zum hobelnden Zerklei­ nern des von der Förderschnecke 52 zwangsgefährdeten Mähgutes bilden.
Der Antrieb der Förderschnecke 52 und damit auch der Preßschnecke 60 kann vermittels der Riemenscheibe 54 durch eine nicht dargestellte, lösbare Antriebsverbindung vom Antriebsmotor 5 des Rasenmähers, insbesondere vermittels einer im Einzelnen nicht gezeigten Keilriementriebes vom Hinterradantrieb des Rasenmähers abgeleitet sein.

Claims (15)

1. Mähmaschine, insbesondere Rasenmäher derjenigen Bauart, bei der ein in der Draufsicht T-förmiger über wenigstens ein um eine vertikale Achse drehbar aufgehängtes Vorderrad und zwei Hiterräder gegen den Boden abgestützter selbst­ tragender Rahmen, einen Antriebsmotor samt Getriebe- und Kraftübertragungseinheiten, ein rotierendes Schneidorgan und eine einen Förderkanal umfassenden Mähgutförderein­ richtung sowie eine Einrichtung zur Aufnahme und/oder Behandlung des Mähgutes trägt, wobei der Auslaßöffnung des Förderkanales eine Einrichtung zur Zerkleinerung und eine Einrichtung zur Entsaftung des Mähgutes nachgeschal­ tet ist, und die Entsaftungseinrichtung eine drehangetrie­ bene Preßschnecke sowie eine wenigstens über einen Teil ihres Umfanges hin mit Saftauslaßöffnungen versehene Preßtrommel umfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß der Ent­ saftungseinrichtung (17) eine mit einer Zwangsförderung (52) ausgestattete Einrichtung zur Fein- oder Feinstzer­ kleinerung (16) des Mähgutes vorgeschaltet ist.
2. Mähmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur Feinzerkleinerung (16) des Mähgutes eine in einem tunnelartigen Schneckengehäuse (SO) angeord­ nete, angetriebene Förderschnecke (52) und wenigstens eine dieser in Förderrichtung nachgeschaltete Schneideinrich­ tung (53) sowie wenigstens eine der Schneideinrichtung (53) nachgeschaltete Durchgangsbegrenzung bzw. Klassier­ einrichtung, insbesondere eine Lochscheibe (57), umfaßt.
3. Mähmaschine nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneideinrichtung (53) durch einen über eine Nabe drehsicher mit der Schneckenwelle (55) verbundenen Messer­ stern (56) mit wenigstens zwei Messerflügeln gebildet ist.
4. Mähmaschine nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneideinrichtung (53) durch eine vermittels einer Nabe drehsicher mit der Schneckenwelle (55) verbun­ dene Schneidscheibe (58) mit im Abstand voneinander ange­ ordneten im wesentlichen radial gerichteten Schneidkanten gebildet ist.
5. Mähmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Einrichtung zur Feinzerkleinerung (16) des Mähgutes zwei hintereinandergeschaltete, jeweils aus einem Schneidelement, Messerstern (56) oder Schneid­ scheibe (58), und jeweils einer Lochscheibe (57, 59) be­ stehende Feinzerkleinerungseinheiten umfaßt.
6. Mähmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden hintereinandergeschalteten Feinzerkleinerungs­ einheiten Zerkleinerungsstufen bilden und gegebenenfalls untereinander unterschiedlich ausgebildet sind, dahinge­ hend, daß die Lochscheibe (57) der ersten Stufe größere Durchgangsöffnungen aufweist als die Lochscheibe (59) der zweiten Stufe.
7. Mähmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Förderschnecke (52) der Zerkleine­ rungseinheit (16) und die Preßschnecke (60) der Entsaf­ tungseinheit (17) zueinander koaxial ausgerichtet sind und miteinander in Antriebsverbindung stehen.
8. Mähmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß dem Einlaß der Feinzerkleinerungsein­ richtung (16) eine angetriebene Zwangsfördereinrichtung für das Mährgut vorgeschaltet ist.
9. Mähmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Zwangsfördereinrichtung aus zwei unter Einschluß eines Durchgangsspaltes (64) angeordneten, umfangsprofilierten und gegensinnig rotierenden Walzen (65 und 66) besteht, wobei eine der beiden Walzen (65 oder 66) angetrieben ist.
10. Mähmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Walzen (65 und 66) der Zwangsfördereinrichtung eine riffelartige, längsgerichtete Umfangsprofilierung (68) aufweisen.
11. Mähmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Umfangsprofilierung der beiden Walzen (65 und 66) der Zwangsfördereinrichtung durch Noppenleisten (68) gebildet ist, welche bezüglich der Rotationsachsen der beiden Walzen (65 und 66) zueinander konvergierend angeordnet sind.
12. Mähmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Walzen (65 und 66) der Zwangsfördereinrichtung aus einem gummielastischen Mate­ rial bestehen oder wenigstens mit einer Auflage (67) aus gummielastischem Material versehen sind, wobei an letz­ terer auch die Noppenleisten (68) ausgebildet sind.
13. Mähmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Walzen (65 und 66) der Zwangsfördereinrichtung um unter einem Winkel zur Hori­ zontalen bzw. zur Förderrichtung ausgerichtete Achsen rotierend angeordnet sind.
14. Mähmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß Feinzerkleinerungseinheit (16) und Entsaftungseinheit (17) quer zur Fahrtrichtung des Rasen­ mähers ausgerichtet sind und der Antrieb der Förderschnecke (52) und der Preßschnecke (60) durch eine insbesondere lösbare Antriebsverbindung vom einem anderen angetriebenen Teil des Rasenmähers abgeleitet ist.
15. Rasenmäher nach einem der voraufgehenden Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Preßtrommel (62) stirnseitig mit einer oder mehreren Austrittsöffnungen (76) für das entsaftete Mähgut versehen und dieser Austritts­ öffnung ein Auffangbehälter nachgeschaltet ist.
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