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DE4308659A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von Zigarettenstangen - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von Zigarettenstangen

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Publication number
DE4308659A1
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DE
Germany
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folding
blank
longitudinal
fold
station
Prior art date
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DE4308659A
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English (en)
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DE4308659C2 (de
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Silvano Boriani
Antonio Gamberini
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GD SpA
Original Assignee
GD SpA
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B43/00Forming, feeding, opening or setting-up containers or receptacles in association with packaging
    • B65B43/08Forming three-dimensional containers from sheet material
    • B65B43/10Forming three-dimensional containers from sheet material by folding the material
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B19/00Packaging rod-shaped or tubular articles susceptible to damage by abrasion or pressure, e.g. cigarettes, cigars, macaroni, spaghetti, drinking straws or welding electrodes
    • B65B19/02Packaging cigarettes
    • B65B19/22Wrapping the cigarettes; Packaging the cigarettes in containers formed by folding wrapping material around formers
    • B65B19/228Preparing and feeding blanks

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  • Making Paper Articles (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine Vor­ richtung zur Herstellung von Zigarettenstangen.
Kartons oder "Stangen" von Zigaretten werden unter Verwen­ dung von vorgeschnittenen Zuschnitten gefertigt, die eine An­ zahl von längslaufenden und eine Anzahl von querlaufenden Falt- oder Biegelinien haben. Die längslaufenden Faltlinien bestimmen an den Zuschnitten zwei große, lange Flächen, d. h. eine Boden- und Deckelfläche, die durch eine mittige schma­ le, lange Fläche getrennt sind sowie jeweils längslaufende Laschen haben, welche übereinandergelegt werden, um eine weitere schmale, lange Fläche zu bilden. Die querlaufenden Faltlinien bestimmen andererseits stirnseitige Laschen an den Enden von wenigstens einigen der oben erwähnten längslau­ fenden Flächen.
Gemäß einem bekannten Verfahren werden die beschriebenen Zuschnitte in Aufeinanderfolge zu einer Beschickungsstation an der Kartoniervorrichtung oder -maschine gefördert, wo die mittige schmale, lange Fläche (die Rückfläche des Kar­ tons) so positioniert wird, daß sie eine in einer Faltvor­ richtung ausgebildete Faltkehle oder einen Faltkanal ab­ schließt, der eine nach innen sich verjüngende Eintritts­ öffnung hat.
Eine Gruppe oder ein Satz von Zigarettenpäckchen, die bzw. der den Inhalt des Kartons oder der Stange bildet, wird der Beschickungsstation gleichzeitig mit einem zugeordneten Zu­ schnitt zugeführt und in Anlage mit der mittigen schmalen, längslaufenden Fläche sowie in den Faltkanal gedrückt, um den Zuschnitt in U-förmiger Gestalt um den Satz herum zu falten. Ein U-förmiges Falten des Zuschnitts wird unter­ stützt, indem die zwei großen, langen Flächen um die jeweili­ gen Faltlinien, die diese Flächen mit der mittigen schmalen, langen Fläche verbinden, vorgefaltet werden, wobei dieser Vorfaltvorgang normalerweise unter Verwendung von keilför­ migen Vorfaltspindeln durchgeführt wird, die dieselbe Ge­ stalt wie die sich verjüngende Einlaßöffnung des Faltkanals haben und sich zusammen mit dem Satz von Päckchen bewegen, wenn dieser in den Faltkanal eingeführt wird.
Das oben beschriebene bekannte Verfahren weist jedoch auf­ grund des Vorhandenseins der Vorfaltspindeln mehrere Nach­ teile auf, die zusätzlich dazu, daß sie einen Zugang zu einem kritischen Bereich, wie der Beschickungsstation, er­ heblich beeinträchtigen, auch eine negative Wirkung auf die Zuschnitt-Faltzeit wegen des erforderlichen Bewegungs­ weges haben, der wenigstens gleich der von den Päckchen zum zugeordneten Zuschnitt durchlaufenen Strecke ist.
Es ist die primäre Aufgabe dieser Erfindung, ein Verfahren zur Herstellung von Zigarettenstangen aufzuzeigen, das dazu geeignet ist, die oben herausgestellten Nachteile zu über­ winden.
Erfindungsgemäß wird zur Lösung dieser Aufgabe ein Verfahren zur Herstellung von Zigarettenstangen, die jeweils wenig­ stens eine Schachtel umfassen, welche aus einem flachen, durch Faltlinien in eine Zwischenfläche sowie eine erste und eine zweite Längsfläche an jeder Längsseite der Zwi­ schenfläche unterteilten Zuschnitt gebildet ist, angegeben, das die folgenden Schritte umfaßt: (a) aufeinanderfolgen­ des Zuführen der flachen Zuschnitte zu einer Vorfaltstation, (b) Festhalten eines jeden Zuschnitts in der Vorfaltstation, wobei die Zwischenfläche der Eintrittsöffnung einer Falt­ kehle mit im wesentlichen U-förmigem Querschnitt gegenüber­ liegt, (c) Ausüben einer Schubkraft auf die Zwischenfläche in einer im wesentlichen rechtwinkligen Richtung zu dieser Fläche, um den Zuschnitt in die Faltkehle einzuführen sowie die beiden Längsflächen in U-Form um die Zwischenfläche zu falten, (d) Herausziehen des vorgefalteten Zuschnitts aus der Faltkehle mittels einer zweiten Fördervorrichtung und (e) Transportieren des vorgefalteten Zuschnitts längs einer vorbestimmten Bahn zu einer Beschickungsstation, in der je­ der Zuschnitt mit einem zugeordneten Satz von mit Hilfe einer ersten Fördervorrichtung zugeführten Zigarettenpäckchen vereinigt wird.
Darüber hinaus wird erfindungsgemäß eine Vorrichtung zur Durch­ führung des Verfahrens und zur Herstellung von Zigaretten­ stangen geschaffen.
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Herstellung von Ziga­ rettenstangen, von denen jede wenigstens eine Schachtel enthält, welche aus einem flachen, durch Faltlinien in eine Zwischenfläche sowie eine erste Längsfläche und eine zweite Längsfläche an jeder Längsseite der Zwischenfläche unterteilten Zuschnitt gebildet ist, umfaßt eine Beschic­ kungsstation sowie eine erste Fördervorrichtung zur aufein­ anderfolgenden Zufuhr von Sätzen von Zigarettenpäckchen zur Beschickungsstation und zur Vereinigung dieser Sätze mit einem zugeordneten Zuschnitt und ist gekennzeichnet (a) durch eine die Zuschnitte vorfaltende Station, (b) durch eine Fördervorrichtung, die aufeinanderfolgend die vorgefalteten Zuschnitte der Beschickungsstation zuführt, (c) durch eine in der Vorfaltstation angeordnete Faltkehle mit im wesentlichen U-förmigem Querschnitt und einem An­ schlag in dieser Station, der jeden flachen Zuschnitt mit dessen Zwischenfläche in Gegenüberlage zur Eintrittsöffnung der Faltkehle festlegt, und (d) durch eine Schubeinrichtung, die sich in einer zur Zwischenfläche des Zuschnitts recht­ winkligen Schubkraftrichtung bewegt sowie mit dieser Zwi­ schenfläche in Anlage gelangt und den Zuschnitt in die Falt­ kehle einführt, so daß die beiden Längsflächen des Zuschnitts zusammen mit der Zwischenfläche eine U-förmige Gestalt be­ stimmen, wobei (e) die Fördervorrichtung mit der Vorfalt­ station zusammenwirkt, um jeden vorgefalteten Zuschnitt des der Faltkehle herauszuziehen und diesen längs einer vorgegebenen Bahn zur Beschickungsstation zu transportieren.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der oben geschilder­ ten Vorrichtung bestimmt die erste Fördervorrichtung wenig­ stens teilweise eine Fläche der erwähnten Faltkehle.
Auch sind die Vorfalt- und die Beschickungsstation bei die­ ser Vorrichtung bevorzugterweise längs der genannten Bahn, die wenigstens zum Teil von der ersten Fördervorrichtung bestimmt wird, in Flucht oder ausgerichtet, wobei die Falt­ kehle eine innere Stirnfläche besitzt, die zu der genannten Bahn parallel und zu der Schubkraftrichtung rechtwinklig ist.
Eine den Erfindungsgegenstand nicht beschränkende Ausfüh­ rungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung wird unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung, wobei jedoch der Klarheit halber einige Teile weg­ gelassen wurden;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht eines Teils der Vor­ richtung von Fig. 1 in vergrößertem Maßstab während eines speziellen Bearbeitungsschritts;
Fig. 3 bis 6 Schnittdarstellungen eines Teils der Vorrich­ tung von Fig. 1 während vier weiteren Bearbeitungs­ schritten.
Eine Kartoniervorrichtung 1 dient der Herstellung von Kar­ tons oder Stangen 2 aus Zigarettenpäckchen 3, wobei jede Stange eine Anzahl von Seite an Seite in zwei Lagen 4 ange­ ordneten Päckchen 3 umfaßt, die in einer einzelnen Schach­ tel 5 aufgenommen sind, welche aus einem bekannten Zuschnitt 6 von vorher geschnittenem Flachmaterial bestimmt wird.
Gemäß Fig. 1 besitzt jeder Zuschnitt 6 eine Anzahl von pa­ rallelen Längs-Faltlinien 7, 8, 9 und 10, die an dem Zu­ schnitt 6 eine schmale, lange Fläche 11 bestimmen, welche ein schmales, längslaufendes Flächenteil (Rückfläche) der Schachtel 5 bildet. Ferner werden durch die Längs-Faltli­ nien eine erste längslaufende Fläche 12 und eine zweite längslaufende Fläche 13 an jeder Längsseite der Zwischenflä­ che 11 bestimmt, wobei diese Längsflächen 12 und 13 mit der Zwischenfläche 11 längs zugehöriger Faltlinien 8 und 9 verbunden sind und große, längslaufende Flächenteile (Boden­ fläche und Deckelfläche) der Schachtel 5 darstellen. Wie in Fig. 1 gezeigt ist, grenzen die Faltlinien 7 und 10 ein Paar von schmalen, langen Flächen (Längslaschen) 14 und 15 ab, die mit jeweils zugehörigen Längsflächen 12 und 13 längs der zugeordneten Faltlinien 7 und 10 einstückig verbunden sind. Diese Längslaschen 14 und 15 werden übereinanderge­ legt und bestimmen eine weitere schmale, lange Fläche der Schachtel 5.
Darüber hinaus besitzt jeder Zuschnitt 6, wie in Fig. 1 ge­ zeigt ist, eine Anzahl von kurzen Quer-Faltlinien 16 und 17, die am Zuschnitt 6 ein Paar von ersten Stirnlaschen 18 begrenzen, die an jeder Seite der ersten Längsfläche 12 einstückig mit die­ ser längs zugehöriger Faltlinien 16 und 17 ausgebildet sind. Auch bestimmen die Faltlinien 16 und 17 ein Paar von ersten Stirnlaschen 19, die an beiden Stirnseiten der zweiten Längs­ fläche (Deckelfläche) 13 einstückig mit dieser längs der Faltlinien 16 und 17 verbunden sind. Schließlich besitzt die Zwischenfläche 11 an jeder Stirnseite zweite Stirnlaschen 20.
Gemäß der Fig. 1 umfaßt die Vorrichtung 1 eine Transport- oder Zufuhrvorrichtung 22, um aufeinanderfolgend Zuschnitte 6 schrittweise längs einer ersten Bahn P1 und durch eine Zuschnitt-Vorfaltstation 23 sowie eine Beschickungsstation 24 zu führen, in welcher ein aus den beiden Lagen 4 von Päckchen 3 gebildeter Satz 25 von Zigarettenpäckchen mit einem zugeordneten vorgefalteten Zuschnitt 6 vereinigt wird.
Die Vorrichtung 1 umfaßt auch ein bekanntes Taschen-förder­ band 26 (s. Fig. 2), das von einem Förderband 27 gebildet wird, um in Aufeinanderfolge eine Anzahl von Sätzen 25 aus Päckchen 3 schrittweise der Beschickungsstation 24 längs einer zweiten Bahn P2 zuzuführen, deren Endabschnitt sich im wesentlichen parallel zum Endabschnitt der Bahn P1 er­ streckt.
Im einzelnen umfaßt die Transportvorrichtung 22, wie in den Fig. 1 und 3 gezeigt ist, ein bekanntes (nicht dargestell­ tes) Förderband, vorzugsweise ein Saugförderband, das den Einlaufabschnitt der Bahn P1 darstellt und dazu dient, Zuschnitte von einer (nicht dargestellten) Aufnahmestation zur Vorfaltstation 23 zu transportieren.
Die Vorfaltstation 23 ist dazu vorgesehen, die einlaufenden Zuschnitte 6 im wesentlichen zu einer U-Gestalt zu falten, und sie umfaßt eine erste Faltvorrichtung 30 mit einem läng­ lichen Hohlraum oder einer Faltkehle 31 mit im wesentlichen waagerechter Längsachse und mit einem im wesentlichen U- förmigen Querschnitt. Die Faltkehle 31 verläuft längs der Bahn P1, wobei ihre Konkavität dieser Bahn zugewandt ist. Die Vorfaltstation 23 enthält auch einen Anschlag 32 am einen Ende des Einlaufabschnitts der Bahn P1, welcher dazu vorgesehen ist, jeden flachen Zuschnitt 6 an einer ebenen, vertikalen Frontfläche 30a der Faltvorrichtung 30 festzu­ halten, wobei die Zwischenfläche 11 parallel zum Endabschnitt der Bahn P2 gerichtet ist und der Eintrittsöffnung 33 der Faltkehle 31, die durch die Fläche 30 hindurch ausgestaltet ist, gegenüberliegt. Schließlich enthält die Vorfaltstation 23 eine Faltspindel 34 in Gegenüberlage zur Eintrittsöff­ nung 33, wobei diese Spindel rechtwinklig zur Bahn P1 zum Eintritt in die Faltkehle 31 und zum Austritt aus dieser be­ wegbar ist.
Die Faltkehle 31 hat eine innere Stirnfläche 35, die zur Frontfläche 30a parallel und zur Zeichnungsebene der Fig. 3 rechtwinklig ist sowie zur Zuschnitt-Zwischenfläche 11 gleich ausgestaltet ist, wobei die Stirnfläche 35 eine Breite hat, die annähernd gleich der Breite der Zwischen­ fläche 11, jedoch nicht kleiner als diese Breite ist. Dar­ über hinaus wird die Faltkehle 31 durch eine erste ebene Längs- oder Bodenfläche 36, die von der unteren Kante der Stirnfläche 35 ausgeht sowie rechtwinklig zu den Flächen 35 und 30a ist, und durch eine zweite geneigte Längs- oder Deckenfläche 37 bestimmt, welche der Fläche 36 gegenüber­ liegt sowie zu dieser Fläche 36 hin und zur oberen Kante der Stirnfläche 35 konvergiert, mit welcher sie einen stumpfen Winkel bildet.
Wie die Fig. 3 zeigt, umfaßt die Faltspindel 34 einen Falt­ kopf 38, der sich in Aufeinanderfolge gegen flache Zuschnit­ te 6 anlegen soll und im wesentlichen denselben Querschnitt wie die Faltkehle 31 hat. Auf der der Faltkehle 31 zugewand­ ten Seite weist der Faltkopf 38 eine ebene Stirnfläche 39 auf, die zur Stirnfläche 35 parallel ist, die gleiche Ge­ stalt wie die Stirnfläche 11 besitzt und von annähernd der­ selben Größe wie diese Stirnfläche 11, jedoch nicht größer als die Fläche 11 ist. Der Faltkopf 38 wird durch eine (nicht dargestellte) bekannte Betätigungsvorrichtung in der Richtung des Pfeils 40 rechtwinklig zur Fläche 30a und zur Stirnfläche 11 zwischen einer zurückgezogenen Position (s. Fig. 3) und einer vorgeschobenen Position (s. Fig. 4) bewegt. In der zurückgezogenen Position liegt die Stirn­ fläche 39 des Faltkopfes der Frontfläche 30a auswärts von der Eintrittsöffnung 33 der Faltkehle 31 gegenüber, während in der vorgeschobenen Position der Faltkopf 38 in der Falt­ kehle 31 sich befindet, wobei die Stirnfläche 39 im wesent­ lichen mit der inneren Stirnfläche 35 der Kehle 31 in An­ lage ist.
Am Faltkopf 38 ist eine Haltevorrichtung 41, die vorzugs­ weise mit Saugwirkung arbeitet, vorhanden, welche mit der Zuschnitt-Zwischenfläche 11 in der Vorfaltstation 23 zusam­ menwirkt, um ein Verrutschen des Zuschnitts 6 gegenüber dem Faltkopf 38, wenn dieser in die vorgeschobene Position be­ wegt wird, zu verhindern. Im einzelnen umfaßt die Haltevor­ richtung 41 einen durch den Faltkopf 38 sich erstreckenden Saugkanal 42, der über eine durch die Stirnfläche 39 hin­ durch ausgebildete Öffnung mit der Umgebung in Verbindung gelangt.
Wie die Fig. 3 zeigt, umfaßt die Vorfaltstation 23 auch eine zweite Faltvorrichtung 43 mit einem Fixier- oder Lo­ kalisierelement 44, das am Faltkopf 38 in Querrichtung auf der Seite der geneigten Fläche 37 der Faltkehle 31 vorragend ausgebildet ist. Das Fixierelement 44 verläuft parallel zur Fläche 37 und rechtwinklig zur Schubkraftrichtung 40, und es wird durch eine erste Längsfläche 45, die zur Richtung 40 rechtwinklig und auf der zur ersten Faltvorrichtung 30 entgegengesetzten Seite ausgebildet ist, sowie durch eine zweite Längsfläche 46 bestimmt, welche an die erste Längs­ fläche 45 angrenzt und mit dieser Fläche einen Winkel bil­ dender im wesentlichen zu demjenigen zwischen den Flächen 37 und 35 der Faltkehle 31 komplementär ist.
Das Fixierelement 44 bewegt sich mit dem Faltkopf 38 in eine und aus einer Arbeitsstellung (s. Fig. 4), in welcher die Längsfläche 46 des Fixierelements 44 koplanar mit der Flä­ che 37 angeordnet und die Fläche 45 von der Stirnfläche 35 mit einem Abstand - gemessen parallel zur Fläche 46 - ge­ trennt ist, der annähernd gleich der Dicke der Längsfläche (Deckelfläche) 13, jedoch nicht größer als diese ist.
Die zweite Faltvorrichtung 43 besitzt auch eine Faltschwinge 47, die auf einer zur Bahn P2 parallelen Antriebsweile 48 fest ist, so daß sie um die Achse dieser Welle durch die von der Fläche 37 bestimmte Ebene hindurch und längs einer Bahn, welche im wesentlichen zur Fläche 45 tangierend ver­ läuft, wenn der Faltkopf in der vorgeschobenen Position ist, schwenkt.
Wie in den Fig. 1 und 2 gezeigt ist, umfaßt die Transport­ vorrichtung 22 auch eine Fördervorrichtung 49, die aus einem Saugförderband besteht, das um zwei Leitrollen 50 läuft, von denen nur eine dargestellt und nur eine angetrieben ist und die für eine Drehung um ihre Achsen 51 gelagert sind. Durch die Leitrollen 50 wird das Förderband 49 in ein Fördertrum 52 (s. Fig. 3) und ein Rücklauftrum 53 geteilt. Das Förder­ trum 52 erstreckt sich längs eines Endabschnitts der Bahn P1 in der Richtung 52a, die im wesentlichen zur Schubrichtung 40 des Faltkopfes 38 rechtwinklig ist, und durch die Vor­ faltstation 23, in welcher die äußere Fläche des Förder­ trums 52 die Fläche 37 der Faltkehle 31 bestimmt. Darüber hinaus verläuft das Fördertrum 52 durch die Beschickungs­ station 24, um vorgefaltete Zuschnitte 6 in der Richtung 52a von der Vorfaltstation 23 zur Beschickungsstation 24 und in eine Beschickungsposition zu führen, in welcher jeder vor­ gefaltete Zuschnitt 6 so angeordnet ist, daß seine Zwischen­ fläche 11 der Eintrittsöffnung 54 eines bekannten Faltkanals 55 gegenüberliegt, der sich längs einer Bahn P3 erstreckt die zur Frontfläche 30a und zur Richtung 52a rechtwinklig ist.
Die Beschickungsstation 24 enthält einen bekannten Schieber 56 auf der Seite des Förderbandes 27, die zur Eintrittsöff­ nung 54 des Faltkanals 55 entgegengesetzt liegt, welcher längs der Bahn P3 vor- und zurückbewegt wird, um jeden Satz 25 von Päckchen zur Anlage mit der Zwischenfläche 11 des jeweiligen vorgefalteten Zuschnitts 6 zu drücken und den Satz 25 sowie den Zuschnitt in den Faltkanal 55 einzubrin­ gen, so daß der Zuschnitt 6 um den Satz 25 herum in bekannter Weise fertiggefaltet und damit die Schachtel 5 der Stange 2 gebildet wird.
Im tatsächlichen Betrieb fördert, wobei auf lediglich einen Zuschnitt 6 der Einfachheit halber eingegangen wird, der (nicht dargestellte) Förderer einen Zuschnitt 6 in die Vor­ faltstation 23, in welcher dieser durch den Anschlag 32 fest­ gehalten und in Gegenüberlage zur Eintrittsöffnung 33 der Faltkehle 31 angeordnet wird. Der Faltkopf 38 und das Fixier­ element 44 werden in der Pfeilrichtung 40 zur Faltkehle 31 vorbewegt, und die Stirnfläche 39 des Faltkopfes 38 wird mit der Zwischenfläche 11 des Zuschnitts 6 in Anlage ge­ bracht. Die Saug-Haltevorrichtung 41 wird in Betrieb genom­ men, um den Zuschnitt 6 festzuhalten und dessen Verrutschen mit Bezug zum Faltkopf 38 zu verhindern. Dann werden der Faltkopf 38 und das Fixierelement 44 weiter zur Faltkehle 31 vorbewegt, um den Zuschnitt 6 in die Faltkehle 31 einzubrin­ gen und die Längsflächen 12 sowie 13 mit Bezug zur Zwischen­ fläche 11 um die jeweils zugehörigen Faltlinien 8 und 9 zu falten. Wenn sich der Faltkopf 38 in die vorgeschobene Po­ sition bewegt und das Fixierelement 44 in die Arbeitsstel­ lung bringt, erstrecken sich die Zwischenfläche 11 und die erste Längsfläche (Bodenfläche) 12 in Berührung mit der in­ neren Stirnfläche 35 sowie der Längsfläche (Bodenfläche) 36 der Faltkehle 31, während die zweite Längsfläche (Deckel­ fläche) 13 sich in Berührung mit sowohl der Deckelfläche 37 der Faltkehle 31 als auch der Fläche 46 des Fixierelements 44 erstreckt, wobei die jeweilige Längslasche 15 über das Fixierelement 44 hinausragt.
Zu diesem Zeitpunkt wird die mit der Faltschwinge 47 ausge­ stattete Antriebswelle 48 entgegen dem Uhrzeigersinn (in Fig. 3) gedreht, um die Längslasche 15 im wesentlichen rechtwinklig zum Faltkopf 38 zu falten. Die Haltevorrichtung 41 wird untätig gemacht, um den vorgefalteten Zuschnitt 6 freizugeben, der dann durch das Förderband 49 aus der Falt­ kehle 31 herausbewegt und ebenfalls durch das Förderband 49 zur Beschickungsstation 24 geführt wird, in welcher er so angeordnet wird, daß seine Zwischenfläche der Eintrittsöff­ nung 54 des Faltkanals 55 gegenüberliegt und seine Konkavi­ tät zum Förderband 27 sowie zum Schieber 56 hin gerichtet ist. Zur selben Zeit, da der vorgefaltete Zuschnitt 6 über­ führt wird, wird durch das Taschen-Förderband 26 ein Satz 25 von Zigarettenpäckchen 3 in die Beschickungsstation 24 und in eine Lage zwischen den vorgefalteten Zuschnitt 6 so­ wie den Schieber 56 transportiert, der dann den Satz 25 und den zugeordneten Zuschnitt 6 in den Faltkanal 55 einschiebt, um eine fertige Stange 2, wie beschrieben wurde, zu bilden.
Um ein Einbringen des Satzes 25 von Päckchen 3 in den vorge­ falteten Zuschnitt 6 zu ermöglichen, muß die Längslasche 15 ersichtlicherweise so gefaltet werden, daß ihre Projektion auf die Ebene der Zuschnitt-Zwischenfläche 11 außerhalb die­ ser Fläche 11 liegt.
Folglich muß in der Vorfaltstufe die zweite Längsfläche (Deckelfläche) 13 nicht notwendigerweise schräg mit Bezug zur Zwischenfläche 11 gefaltet werden, sondern sie kann eben­ falls rechtwinklig wie die erste Längsfläche (Bodenfläche) 12 gefaltet werden. In diesem Fall muß jedoch die Längsla­ sche 15 notwendigerweise nach dem Einbringen des Satzes 25 von Päckchen 3 in den vorgefalteten Zuschnitt 6 gefaltet werden.
In ähnlicher Weise können im Vorfaltschritt beide Längsflä­ chen 12 und 13 ersichtlicherweise so gefaltet werden, daß sie einen stumpfen Winkel mit der Zwischenfläche 11 bilden. Auch kann die Längslasche 15 an der einen der Längsflächen 12, 13 ersichtlicherweise im wesentlichen rechtwinklig zur anderen Längsfläche 12, 13 im Vorfaltschritt gefaltet werden.
Das Förderband 49 kann auch so angeordnet werden, daß das Fördertrum 52 die Bodenfläche 36 der Faltkehle 31 bestimmt. Auch kann das Saugförderband 49 durch ein solches ersetzt werden, das ohne Saugwirkung arbeitet und Abteile zur Aufnah­ me von einzelnen Zuschnitten 6 hat.
Sollte vom Verbrauchermarkt gefordert werden, daß Lagen 4 von Päckchen 3 in getrennten Schachteln aufgenommen werden sollen, um zwei teilbare Halbkartons oder Halbstangen zu bilden, wie in der IT-Pat.-Anm. BO91A 000253, angemeldet am 16.7.1991, auf welche im Interesse einer vollständigen Offenbarung hier Bezug genommen wird, beschrieben und ge­ zeigt ist, wird die Vorrichtung 1 in Übereinstimmung mit einer (nicht dargestellten) Abwandlung zwei Vorfaltstatio­ nen 23 umfassen, die auf jeder Seite der Beschickungsstation 24 plaziert sind und von denen jede zur Aufnahme eines je­ weils zugeordneten Zuschnitts, der den Zuschnitten 6 gleich­ artig ist, in der oben beschriebenen Weise ausgestaltet ist. Diese Vorrichtung 1 wird dann auch zwei Saug-Förderbänder 49 enthalten, um vorgefaltete Zuschnitte 6 von jeweils einer Vorfaltstation 23 zur Beschickungsstation 24 zu über­ führen.

Claims (18)

1. Verfahren zur Herstellung von Zigarettenstangen, die je­ weils wenigstens eine Schachtel umfassen, welche aus einem flachen, durch Faltlinien in eine Zwischenfläche sowie eine erste und eine zweite Längsfläche an jeder Längsseite der Zwischenfläche unterteilten Zuschnitt gebildet ist, gekennzeichnet durch die folgenden Schritte:
  • - aufeinanderfolgendes Zuführen der flachen Zuschnitte zu einer Vorfaltstation,
  • - Festhalten eines jeden Zuschnitts in der Vorfaltsta­ tion, wobei die Zwischenfläche der Eintrittsöffnung einer Faltkehle mit im wesentlichen U-förmigem Querschnitt gegenüberliegt,
  • - Ausüben einer Schubkraft auf die Zwischenfläche in einer im wesentlichen rechtwinkligen Richtung zu dieser Fläche, um den Zuschnitt in die Faltkehle einzuführen sowie die beiden Längsflächen in U-Form um die Zwischen­ fläche zu falten,
  • - Herausziehen des vorgefalteten Zuschnitts aus der Falt­ kehle mittels einer zweiten Fördervorrichtung und
  • - Transportieren des vorgefalteten Zuschnitts längs einer vorbestimmten Bahn zu einer Beschickungsstation, in der jeder Zuschnitt mit einem zugeordneten Satz von mit Hilfe einer ersten Fördervorrichtung zugeführten Ziga­ rettenpäckchen vereinigt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die vorbestimmte Bahn wenigstens teilweise in einer im wesentlichen zur Richtung der Schubkraft rechtwinkli­ gen Richtung erstreckt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Fördervorrichtung jeden vorgefalteten Zuschnitt zur Beschickungsstation fördert, wobei dessen Zwischenfläche sich in Gegenüberlage zur Eintrittsöff­ nung eines Faltkanals befindet und dessen Konkavität der ersten Fördervorrichtung zugewandt ist, welche be­ trieben wird, um den genannten Satz von Zigarettenpäck­ chen mit der Zwischenfläche des Zuschnitts in Anlage zu bringen sowie den Satz von Zigarettenpäckchen zusammen mit dem vorgefalteten Zuschnitt in den Faltkanal einzu­ führen, wobei die Schachtel geschlossen wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Zuschnitt durch eine in Rich­ tung der Schubkraft sich hin- und herbewegende Schubein­ richtung in die Faltkehle eingeführt und die Schubein­ richtung mit der Zwischenfläche vor dem Einführen des Zuschnitts in die Faltkehle in Berührung gehalten wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß bei Einführen des Zuschnitts in die Faltkehle wenigstens eine der beiden Längsflächen des Zuschnitts rechtwinklig mit Bezug zur Zwischenflä­ che des Zuschnitts gefaltet wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß im Anschluß an das Einführen des Zuschnitts in die Faltkehle wenigstens eine der beiden Längsflächen des Zuschnitts eine Fläche ist, die mit Bezug zur Zwischenfläche eine schräge Lage hat und mit der Zwischenfläche einen stumpfen Winkel bildet.
7. Verfahren nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch den wei­ teren Schritt, wobei in der Vorfaltstation eine längslau­ fende Lasche an der schrägliegenden Längsfläche des Zu­ schnitts rechtwinklig mit Bezug zu dieser schrägliegen­ den Längsfläche gefaltet wird und der stumpfe Winkel ein solcher ist, daß die Projektion der gefalteten längslau­ fenden Lasche auf die Ebene der Zwischenfläche des Zu­ schnitts außerhalb dieser Zwischenfläche liegt.
8. Vorrichtung zur Herstellung von Zigarettenstangen (2), von denen jede wenigstens eine Schachtel (5) enthält, welche aus einem flachen, durch Faltlinien (7, 8, 9, 10) in eine Zwischenfläche (11) sowie eine erste Längsfläche (12) und eine zweite Längsfläche (13) an jeder Längssei­ te der Zwischenfläche (11) unterteilten Zuschnitt (6) gebildet ist, wobei diese Vorrichtung (1) eine Beschic­ kungsstation (24) sowie eine erste Fördervorrichtung (26) zur aufeinanderfolgenden Zufuhr von Sätzen (25) von Zigarettenpäckchen (3) zur Beschickungsstation (24) und zur Vereinigung dieser Sätze mit einem zugeordneten Zuschnitt (6) umfaßt, gekennzeichnet
  • - durch eine die Zuschnitte (6) vorfaltende Station (23),
  • - durch eine Fördervorrichtung (49), die aufeinanderfol­ gend die vorgefalteten Zuschnitte (6) der Beschickungs­ station (24) zuführt,
  • - durch eine in der Vorfaltstation (23) angeordnete Faltkehle (31) mit im wesentlichen U-förmigem Quer­ schnitt und einen Anschlag (32) in dieser Station (23), der jeden flachen Zuschnitt mit dessen Zwischenfläche (11) in Gegenüberlage zur Eintrittsöffnung (33) der Faltkehle festlegt und
  • - durch eine Schubeinrichtung (38), die sich in einer zur Zwischenfläche (11) des Zuschnitts (6) rechtwinkli­ gen Schubkraftrichtung (40) bewegt sowie mit dieser Zwi­ schenfläche (11) in Anlage gelangt und den Zuschnitt in die Faltkehle (31) einführt, so daß die beiden Längs­ flächen (12, 13) des Zuschnitts zusammen mit der Zwischen­ fläche eine U-förmige Gestalt bestimmen,
  • - wobei die Fördervorrichtung (49) mit der Vorfaltsta­ tion (23) zusammenwirkt, um jeden vorgefalteten Zuschnitt (6) aus der Faltkehle (31) herauszuziehen und diesen längs einer vorgegebenen Bahn (P1) zur Beschickungssta­ tion (24) zu transportieren.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß sich die vorgegebene Bahn (P1) wenigstens teilweise in einer zur Schubkraftrichtung (40) im wesentlichen recht­ winkligen Richtung (52a) erstreckt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, gekennzeichnet durch einen Faltkanal (55) mit einer Eintrittsöffnung (54) in der Beschickungsstation (24), der zum aufeinan­ derfolgenden Empfang der teilweise um zugeordnete Sätze (25) von Zigarettenpäckchen (3) gefalteten Zuschnitte (6) und zum endgültigen Falten der Zuschnitte zur Aus­ bildung von jeweiligen Schachteln (5) ausgelegt ist, wobei die Fördervorrichtung (49) so konstruiert ist, um jeden Zuschnitt (6) in die Beschickungsstation (24) mit der Zwischenfläche (11) in Gegenüberlage zur Ein­ trittsöffnung (54) des Faltkanals (55) und mit seiner Konkavität in Gegenüberlage zur ersten Fördervorrichtung (26) einzuführen.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Fördervorrichtung (49) wenig­ stens teilweise eine Fläche (37) der Faltkehle (31) be­ stimmt.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorfalt- und Beschickungsstation (23, 24) längs der Bahn (P1), die wenigstens teilweise durch die Fördervorrichtung (49) bestimmt ist, in Flucht sind, wobei die Faltkehle (31) eine Stirnfläche (35) be­ sitzt, die zur Bahn (P1) parallel und rechtwinklig zur Schubkraftrichtung (40) verläuft.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltkehle (31) von zwei längslaufenden Flächen (36, 37) an jeder Längsseite der Stirnfläche (35) be­ grenzt ist, wobei wenigstens eine (36) der beiden längs­ laufenden Flächen (36, 37) im wesentlichen zur Stirnflä­ che (35) rechtwinklig ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet daß die Faltkehle (31) von zwei längslaufenden Flächen (36, 37) an jeder Längsseite der Stirnfläche (35) be­ grenzt ist, wobei wenigstens eine (37) der beiden längs­ laufenden Flächen (36, 37) mit Bezug zur Stirnfläche (35) schräg verläuft und mit dieser Stirnfläche einen stumpfen Winkel bildet.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Fördervorrichtung (49) ein Saugförder­ band mit einem durch die Vorfaltstation (23) sowie die Beschickungsstation (24) längs der vorgegebenen Bahn (P1) sich erstreckenden Fördertrum (52), das wenigstens teilweise eine der beiden längslaufenden Flächen (36, 37) der Faltkehle (31) bestimmt, umfaßt.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Schubeinrichtung (38) in der Schubkraftrichtung (40) zwischen einer ersten Posi­ tion, in der sie sich außerhalb der Faltkehle (31) be­ findet, und einer zweiten Position, in der sie wenigstens teilweise in die Faltkehle eintritt, bewegt und eine Hal­ tevorrichtung (41) besitzt, die die Zwischenfläche (11) des Zuschnitts (6) lösbar bei der Bewegung der Schubvor­ richtung von der ersten zur zweiten Position festhält.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Schubvorrichtung einen Faltkopf (38) mit einem im wesentlichen zum Querschnitt der Faltkehle (31) kom­ plementären Außenumriß umfaßt, daß der Faltkopf an seiner der Faltkehle zugewandten Seite eine zur Stirnfläche (35) der Faltkehle (31) parallele, ebene Fläche (39) hat und daß die Haltevorrichtung (41) eine Saugeinrichtung (42) enthält, die über die ebene Fläche (39) des Faltkopfes mit der Umgebung in Verbindung steht.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 17, gekenn­ zeichnet durch Falteinrichtungen (44, 47), die eine La­ sche (15) an der einen der beiden längslaufenden Flächen (12, 13) des Zuschnitts (6) im wesentlichen rechtwinklig zur anderen der beiden längslaufenden Flächen hin falten.
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