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DE4308394A1 - Beschlag für ein Fenster oder eine Tür - Google Patents

Beschlag für ein Fenster oder eine Tür

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Publication number
DE4308394A1
DE4308394A1 DE4308394A DE4308394A DE4308394A1 DE 4308394 A1 DE4308394 A1 DE 4308394A1 DE 4308394 A DE4308394 A DE 4308394A DE 4308394 A DE4308394 A DE 4308394A DE 4308394 A1 DE4308394 A1 DE 4308394A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
frame
fitting
engagement
drive rod
fitting according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE4308394A
Other languages
English (en)
Inventor
Wilfried Nienhaus
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Aug Winkhaus GmbH and Co KG
Original Assignee
Aug Winkhaus GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Family has litigation
First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=6482972&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE4308394(A1) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by Aug Winkhaus GmbH and Co KG filed Critical Aug Winkhaus GmbH and Co KG
Priority to DE4308394A priority Critical patent/DE4308394A1/de
Priority to DE59401498T priority patent/DE59401498D1/de
Priority to EP94104018A priority patent/EP0620350B1/de
Priority to AT94104018T priority patent/ATE147474T1/de
Publication of DE4308394A1 publication Critical patent/DE4308394A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05DHINGES OR SUSPENSION DEVICES FOR DOORS, WINDOWS OR WINGS
    • E05D15/00Suspension arrangements for wings
    • E05D15/48Suspension arrangements for wings allowing alternative movements
    • E05D15/52Suspension arrangements for wings allowing alternative movements for opening about a vertical as well as a horizontal axis
    • E05D15/522Suspension arrangements for wings allowing alternative movements for opening about a vertical as well as a horizontal axis with disconnecting means for the appropriate pivoting parts
    • E05D15/523Suspension arrangements for wings allowing alternative movements for opening about a vertical as well as a horizontal axis with disconnecting means for the appropriate pivoting parts using movable rods
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05YINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES E05D AND E05F, RELATING TO CONSTRUCTION ELEMENTS, ELECTRIC CONTROL, POWER SUPPLY, POWER SIGNAL OR TRANSMISSION, USER INTERFACES, MOUNTING OR COUPLING, DETAILS, ACCESSORIES, AUXILIARY OPERATIONS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, APPLICATION THEREOF
    • E05Y2900/00Application of doors, windows, wings or fittings thereof
    • E05Y2900/10Application of doors, windows, wings or fittings thereof for buildings or parts thereof
    • E05Y2900/13Type of wing
    • E05Y2900/148Windows

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Hinges (AREA)
  • Power-Operated Mechanisms For Wings (AREA)
  • Wing Frames And Configurations (AREA)
  • Securing Of Glass Panes Or The Like (AREA)
  • Window Of Vehicle (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Beschlag für ein Fenster, eine Tür oder dergleichen, umfassend im Falzbereich eines Flügel­ rahmens anzuordnende Treibstangenmittel, die durch Handbetä­ tigungsmittel in Längsrichtung des jeweiligen Flügelrahmen­ schenkels bewegbar sind um den Beschlag wahlweise in die Funktionsstellungen SCHLIESSVERRIEGELUNG, DREHEN, SPALTKIPP und ggf. KIPPBEREITSCHAFT einstellen zu können, wobei an ein und demselben blendrahmenseitigen Beschlagteil erste, der Spaltkippstellung zugeordnete Eingriffsmittel für ein flügel­ rahmenseitiges, treibstangengesteuertes Eingriffselement und zweite, dem Schließverriegelungszustand zugeordnete Eingriffs­ mittel vorgesehen sind. Ein solcher Beschlag ist aus der EP-B1 51 309 bekannt. Es wird dort insbesondere verwiesen auf die Fig. 10, 11 und 12.
Bei dem bekannten Beschlag greift ein und dasselbe flügelrah­ menseitige, treibstangengesteuerte Eingriffselement sowohl in die der Spaltkippstellung zugeordneten Eingriffsmittel als auch in die dem Schließverriegelungszustand zugeordneten Eingriffsmittel ein.
Aus der DE-A1 30 22 163 ist es weiterhin bekannt, ein flügel­ rahmenseitiges, treibstangengesteuertes Eingriffselement für Spaltkippstellung und ein weiteres flügelrahmenseitiges, treibstangengesteuertes Eingriffselement für Schließverriege­ lung zu verwenden und jedes dieser Eingriffselemente mit einem gesonderten blendrahmenseitigen Beschlagteil zusammen­ wirken zu lassen, wobei an diesen gesonderten Beschlagteilen jeweils die Eingriffsmittel für die beiden Eingriffselemente vorgesehen sind.
Weiterhin ist es aus der DE-A 27 53 262 bekannt, blendrahmen­ seitige Beschlagteile so auszubilden, daß alternativ verschie­ dene flügelrahmenseitige, treibstangengesteuerte Eingriffs­ elemente mit dem blendrahmenseitigen Beschlagteil zusammen­ wirken können, wobei ein erstes Eingriffsmittel des blend­ rahmenseitigen Beschlagteils zum Zusammenwirken mit einem Eingriffselement bestimmt und geeignet ist, das in Form eines Schließklobens von einem ersten Treibstangenelement senkrecht zu dessen Bewegungsrichtung absteht, und ein zweites Eingriffs­ mittel des blendrahmenseitigen Beschlagteils zur Aufnahme eines Eingriffselements ausgebildet ist, welches in der Achsrichtung eines weiteren zu dem erstgenannten Treibstan­ genelement orthogonal verlaufenden Treibstangenelements in dieses letztere Eingriffsmittel eingreift. Das letztere Eingriffsmittel ist dabei bereits so ausgebildet, daß der Andruck beim Zusammenwirken mit dem zugehörigen Eingriffs­ element verändert werden kann. Hierzu ist dieses letztere Eingriffsmittel gegenüber dem blendrahmenseitigen Beschlag­ teil verstellbar und zwar insbesondere drehverstellbar. Demgegenüber wird erfindungsgemäß bei einem gattungsgemäßen Beschlag nach EP-B1 51 309 vorgeschlagen, daß
  • a) einerseits die zweiten Eingriffsmittel an dem Beschlagteil in einer Richtung entsprechend einer Normalrichtung zur Blendrahmenebene verstellbar angeordnet sind und
  • b) andererseits für die Schließverriegelung ein weiteres flügelrahmenseitiges treibstangengesteuertes Eingriffs­ element vorgesehen ist.
Erfindungsgemäß gewinnt man also den Vorteil, daß man auch dann, wenn man für die Spaltkippstellung und für die Schließ­ verriegelung verschiedene flügelrahmenseitige, treibstangen­ bewegliche Eingriffselemente benutzt, mit einem einzigen blendrahmenseitigen Beschlagteil auskommt, die Andrückwirkung für die Funktionsstellung Schließverriegelung justieren kann, diese Justierung auf einfache Weise an einem zur Aufnahme einer Justiervorrichtung geeigneten Beschlagteil vornehmen kann und dieses, ohne den Beschlagteil als ganzen senkrecht zu der Blendrahmenebene verstellen zu müssen. Man verzichtet damit zwar darauf, daß die Spaltkippstellung des Flügelrahmens sich jeweils entsprechend seiner Schließverriegelungslage verändert. Es wurde jedoch erkannt, daß auf eine exakte gegenseitige Abstimmung der Schließverriegelungslage und der Spaltkipplage des Flügelrahmens verzichtet werden kann, weil die Lageveränderung der Eingriffsmittel für den Schließver­ riegelungszustand in Richtung senkrecht zur Blendrahmenebene relativ gering sind, so daß auch bei kleiner Spaltöffnungs­ weite die sich durch Lageveränderung der Eingriffsmittel für den Schließverriegelungszustand ergebenden Relativlageverän­ derungen des Flügelrahmens in der Schließverriegelungsstel­ lung einerseits und in der Spaltkippstellung andererseits unschädlich bleiben.
Der erfindungsgemäße Beschlag ist insbesondere dann anwend­ bar, wenn das Eingriffselement für den Eingriff mit dem der Spaltkippstellung zugeordneten ersten Eingriffsmittel mit einem ersten Treibstangenelement beweglich ist und das Ein­ griffselement für die Schließverriegelung mit einem zweiten zu dem ersten im wesentlichen orthogonal verlaufenden Treib­ stangenelement beweglich ist. Im folgenden wird das der Spaltkippstellung zugeordnete Eingriffselement als erstgenann­ tes Eingriffselement bezeichnet und das der Schließverriege­ lung zugeordnete Eingriffselement als zweitgenanntes Ein­ griffselement bezeichnet. Das erstgenannte Eingriffselement kann beispielsweise von einem Eingriffskloben gebildet sein, welcher in im wesentlichen orthogonaler Richtung von der Bewegungsrichtung des ersten Treibstangenelements absteht, während das zweitgenannte Eingriffselement in Verlängerung des zweiten Treibstangenelements angeordnet sein kann.
Das erstgenannte und das zweitgenannte Eingriffselement können zum Beispiel an Treibstangenabschnitten einer Eck­ umlenkung angeordnet sein. Bevorzugt sind das erste und das zweite Treibstangenelement unabhängig davon, ob sie einer Eckumlenkung zugehören oder nicht, an einer drehachsenfernen oberen Ecke des Flügelrahmens angebracht. In diesem Fall kann das blendrahmenseitige Beschlagteil insbesondere an einem oberen Blendrahmenschenkel angeordnet sein.
Um unabhängig von etwaiger Verformung des Flügel- oder Blend­ rahmens, insbesondere als Folge von Setzung des Flügelrahmens, ein einwandfreies Zusammenwirken der flügel- und blendrahmen­ seitigen Beschlagteile sicherstellen zu können, wird vorge­ schlagen, daß das blendrahmenseitige Beschlagteil in Bewegungs­ richtung eines ersten Treibstangenelements frei beweglich und durch Justierflächen justierbar ist, welche einerseits an dem Beschlagteil und andererseits in ortsfester Zuordnung zum Be­ wegungsbereich des erstgenannten Eingriffselements angeordnet sind, derart, daß sie beim Annähern des Flügelrahmens an eine Schließstellung relativ zum Blendrahmen in Eingriff treten und das Beschlagteil in eine Sollstellung bringen. Dieser Gedanke ist aus der EP 51 309 B1 auch schon bekannt und zwar aus den dortigen Fig. 10 und 12. Die Verwirklichung dieses Prinzips ist insbesondere dann von großer Bedeutung, wenn mehr als drei Funktionsstellungen, also insbesondere Schließ­ verriegelung, Drehen, Spaltkipp und Kippbereitschaft des Treibstangensystems vorgesehen sind und demgemäß nur relativ kleine Positionsabstände zwischen den den einzelnen Funktio­ nen entsprechenden Positionen des Treibstangensystems beste­ hen. Die Anwendung dieses Prinzips bei der vorliegenden Erfindung ist jedoch deshalb ungewöhnlich, weil bei Anbrin­ gung von Eingriffsmitteln an dem blendrahmenseitigen Beschlag­ teil, welche zwei verschiedenen Eingriffselementen zugeordnet sind, insbesondere dann, wenn diese beiden Eingriffselemente von orthogonal zueinander beweglichen Treibstangenelementen getragen sind, nicht ohne weiteres damit gerechnet werden kann, daß eine im Hinblick auf das eine Eingriffselement herbeigeführte Sollstellung ohne weiteres auch für das andere Eingriffselement gültig ist. Die dem Bewegungsbereich des erstgenannten Eingriffselements ortsfest zugeordnete Justier­ fläche kann an einem Stulpschienenabschnitt angebracht sein, insbesondere einem Stulpschienenabschnitt, welcher mit einem zugehörigen Treibstangenelement zu einer Baueinheit zusammen­ gefaßt ist und durch ein Langloch den Bewegungsbereich des ersten Eingriffselements festlegt.
Die Justierflächen können von einer Paarung eines Justier­ trichters und einer Justierleiste gebildet sein wie aus der EP-B1 51 309 an sich ebenfalls schon bekannt. Dabei kann wie dort der Justiertrichter an dem blendrahmenseitigen Beschlag­ teil angebracht sein und die Justierleiste dem Bewegungs­ bereich des erstgenannten Eingriffselements ortsfest zuge­ ordnet sein, zum Beispiel durch Anbringung an der zugehörigen Stulpschiene.
Die zweiten Eingriffsmittel können von einem Drehkörper gebildet sein, welcher in dem blendrahmenseitigen Beschlag­ teil um eine zu der Bewegungsrichtung des zweiten Treib­ stangenelements parallele Achse drehbar und feststellbar gelagert ist, wobei dieser Drehkörper mit einer exzentrisch zu seiner Drehachse liegenden Innenumfangeingriffsfläche ausgeführt sein kann. Die Innenumfangseingriffsfläche kann dabei insbesondere polygonförmigen Umriß besitzen.
Um - insbesondere bei Verstellung des blendrahmenseitigen Beschlagteils in Anpassung an das erstgenannte für die Spalt­ kippstellung bestimmte Eingriffselement und zwar einer Ver­ stellung in Bewegungsrichtung des ersten Treibstangenelements etwa durch die oben erwähnte Trichterwirkung - gleichwohl auch für eine passende Zuordnung des zweitgenannten Eingriffs­ elements und der Innenumfangseingriffsfläche des Drehkörpers zu sorgen, ist vorgesehen, daß die Querschnittserstreckung der Innenumfangeingriffsfläche in Bewegungsrichtung des ersten Treibstangenelements unabhängig von der Drehstellung wesentlich größer ist als die Erstreckung des zweitgenannten Eingriffselements in dieser Richtung.
Der Drehkörper kann beispielsweise durch Reibung in dem blendrahmenseitigen Beschlagteil feststellbar sein.
Um den Drehkörper leicht verstellen zu können empfiehlt es sich, die Innenumfangeingriffsfläche so auszubilden, daß sie mit einem Drehdorn, etwa in Form eines üblichen Inbusschlüs­ sels gedreht werden kann.
Um das blendrahmenseitige Beschlagteil rechts/links-verwendbar machen zu können, ist vorgesehen, daß es in bezug auf seine Längsmitte in Bewegungsrichtung des ersten Treibstangenele­ ments symmetrisch verdoppelt ist. Die Achse des Drehkörpers kann dabei in der Längsmitte des blendrahmenseitigen Beschlag­ teils liegen.
Das erfindungsgemäße Beschlagkonzept ist insbesondere bei Doppelflügelfenstern anwendbar, welche einen um eine vertikale Primärdrehachse drehbaren Primärflügelrahmen und einen um eine vertikale Sekundärdrehachse drehbaren Sekundärflügelrahmen aufweisen, wobei dem Primärflügelrahmen eine Primärbeschlag­ teilgruppe und dem Sekundärflügelrahmen eine Sekundärbe­ schlagteilgruppe zugeordnet ist und wobei die Primärbeschlag­ teilgruppe und die Sekundärbeschlagteilgruppe je ein zweitge­ nanntes Eingriffselement zur Bewegung längs eines primärdreh­ achsenfernen vertikalen Primärflügelrahmenschenkels bzw. zur Bewegung längs eines sekundärdrehachsenfernen Sekundärflügel­ rahmenschenkels aufweisen. Die Beschläge für solche Doppel­ flügelfenster mit solchen zweitgenannten Eingriffselementen sind an sich bekannt, insbesondere dort, wo man die beiden Flügelrahmen ohne eine blendrahmenfeste vertikale Zwischen­ leiste aneinander anschließen lassen will und deshalb dafür Sorge tragen muß, daß der Sekundärflügelrahmen bei geöffnetem Primärflügelrahmen unabhängig von der Verriegelung des Primär­ flügelrahmens am Blendrahmen fixiert werden kann. Die Benen­ nung Primärflügelrahmen wird in dem Sinne angewandt, daß Primärflügelrahmen immer derjenige Flügelrahmen sein soll, der zuerst drehgeöffnet wird, während der Sekundärflügelrah­ men derjenige sein soll, welcher erst nach Drehöffnen des Primärflügelrahmens geöffnet werden kann und deshalb weniger häufig geöffnet wird und ggf. auch geschlossen und verriegelt bleiben soll, wenn der Primärflügelrahmen geöffnet wird. Um bei solchen Doppelflügelfenstern zumindest dem Primärflügel­ rahmen die Möglichkeit einer Spaltkippstellung zu verleihen, wird vorgeschlagen, daß zumindest die Primärbeschlagteilgrup­ pe neben den Zuständen der Schließverriegelung und der Dreh­ bereitschaft einen Zustand Spaltkipp und ggf. einen Zustand Kippbereitschaft durch entsprechende Bewegung des zugehörigen Treibstangensystems herbeizuführen gestattet. Um darüber hinaus noch den Beschlag mit möglichst geringer Teilezahl und leicht verarbeitbar zu gestalten, wird weiter vorgeschlagen, daß den Treibstangensystemen der beiden Beschlagteilgruppen ein gemeinsames, blendrahmenseitiges Beschlagteil zugeordnet ist, welches neben den ersten Eingriffsmitteln für ein der Stellung Spaltkipp zugeordnetes erstgenanntes Eingriffsele­ ment mindestens des Primärflügelrahmens zweite Eingriffsmit­ tel für zweitgenannte Eingriffselemente beider Beschlagteil­ gruppen aufweist. Dies kann insbesondere dadurch erreicht werden, daß die zweiten Eingriffsmittel des gemeinsamen Beschlagteils für die jeweils zweitgenannten Eingriffselemen­ te der beiden Beschlagteilgruppen bezüglich der Längsmitte des gemeinsamen Beschlagteils symmetrisch verdoppelt angeord­ net sind.
Die beiliegenden Figuren erläutern die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen. Es stellen dar:
Fig. 1 eine Eckumlenkung eines in dieser Figur nicht darge­ stellten Flügelrahmens in Zusammenwirkung mit einem blendrahmenseitigen Beschlagteil;
Fig. 2 die Schaltfolge eines Betätigungshandgriffs für ein Treibstangensystem, welchem die Eckumlenkung gemäß Fig. 1 angehört;
Fig. 3 das blendrahmenseitige Beschlagteil in Anordnung an einem Hohlprofil eines oberen Blendrahmenschenkels;
Fig. 4 eine Abwandlung des blendrahmenseitigen Beschlagteils gemäß Fig. 1 und 3;
Fig. 5 eine weitere Abwandlung des blendrahmenseitigen Beschlagteils zur Anwendung bei einem Doppelflügel­ fenster;
Fig. 6 ein Doppelflügelfenster mit einem erfindungsgemäß ausgestalteten Beschlag.
In Fig. 1 ist eine Eckumlenkung eines EIN-Flügelfensters mit 10 bezeichnet. Der zugehörige Flügelrahmen und der zugehörige Blendrahmen sind nicht dargestellt. Es genügt hier darauf hinzuweisen, daß der Flügelrahmen gegenüber dem Blendrahmen um eine Drehachse D drehbar und um eine Kippachse K kippbar ist. Zur Bildung der Drechachse D dient ein Ausstellarm 12, welcher in einem Schwenklager S an dem Blendrahmen um die Drehachse D schwenkbar gelagert ist und an dem Flügelrahmen durch eine Drehschiebeführung 14 drehbar und verschiebbar geführt ist und durch nicht gezeichnete Feststellmittel an dem oberen Flügelrahmenschenkel in Parallelstellung zu diesem festgelegt werden kann. Für den Drehbetrieb ist der Ausstellarm 12 an dem oberen Flügelrah­ menschenkel in Parallelstellung zu diesem vermittels eines Treibstangen­ systems festgelegt. Das Treibstangensystem 16 umfaßt ein Treib­ stangenelement 16a, welches parallel zum oberen Flügelrahmenschenkel an einer Stulpschiene 18 geführt ist und ein Treibstangenelement 16b, welches an einem drehachsenfernen Flügelrahmenschenkel vermittels einer Stulpschiene 20 verschiebbar geführt ist. Die beiden Treibstangen­ elemente 16a und 16b sind durch ein flexibles Umlenkelement 10a der Eckumlenkung 10 zu gemeinsamer Bewegung verbunden.
Für das Kippen des Flügelrahmens ist die Kippachse K durch das Ecklager E und ein Kipplager 22 gebildet. Das Kipplager 22 ist für den Drehbetrieb um die Drehachse D ausgeschaltet und für den Kippbetrieb als Kipplager wirksam. Im Kippbetrieb ist die Kippöffnungsweite durch die Drehschiebeführung 14 beschränkt.
An dem Blendrahmen ist ein blendrahmenseitiger Beschlagteil 24 befestigt, welcher um eine Achse A-A zur einfacheren Darstellung um 90° gegenüber seiner tatsächlichen Betriebs­ stellung verschwenkt ist.
An dem Treibstangenelement 16a oder einem horizontalen Teil 10a1 des flexiblen Umlenkelements 10a ist ein Eingriffskloben 26 angebracht. Dieser Eingriffskloben ist in Bewegungsrich­ tung des Treibstangenelements 16a längs eines Pfeils 28 hin- und herbeweglich. Das Eingriffselement 26 ist in einer KIPP- BEREITSCHAFTS-Stellung 26a, einer SPALTKIPP-Stellung 26b, einer DREH-Stellung 26c und einer SCHLIESSVERRIEGELUNGS- Stellung 26d dargestellt. In der KIPPBEREITSCHAFTS-Stellung 26a des Eingriffselements 26 ist das Kipplager 22 wirksam und bildet zusammen mit dem Ecklager E die Kippachse K. Der Eingriffskloben 26 kann in dieser Stellung 26a durch eine Öffnung 30 des Beschlagteils 24 gegen eine Anschlagkante 32 angefahren werden. Bei Anschlag des Verriegelungsklobens 26 gegen die Anschlagkante 32 ist der Flügelrahmen nicht voll­ ständig geschlossen. Zum Kippen des Flügelrahmens ist der Ausstellarm 12 aus seiner Feststellung gegenüber dem oberen Flügelrahmenschenkel gelöst, so daß er bis zu einer Stellung ausgekippt werden kann, welche durch das Zusammenwirken des Ausstellarms 12 mit der Drehschiebeführung bestimmt ist. Der dem Treibstangensystem 16 zugeordnete Handbetätigungsgriff 34 nimmt in diesem Zustand die Position 34a gemäß Fig. 2 ein.
Zur Fig. 1 ist noch nachzutragen, daß ein vertikaler Abschnitt des flexiblen Eckumlenkungselements 10a mit 10a2 bezeichnet ist.
Ferner ist noch auf folgendes hinzuweisen: Das Handbetätigungs­ element ist mit dem Treibstangensystem so verbunden, daß die Stellungen des Handbetätigungselements 34, die beispielsweise durch überwindbare Raststellen in dem Drehgrifflager gebildet sein können auf den Bewegungsbereich des Eingriffselements 26 exakt abgestimmt sind.
Wenn der Handbetätigungsgriff um 45° in die Stellung 34b gemäß Fig. 2 verschwenkt wird, so wird das Treibstangensystem 16 verschoben; das Treibstangenelement 16b bewegt sich nach oben und das Treibstangenelement 16a bewegt sich nach rechts, so daß der Eingriffskloben 26 in die Stellung 26b gemäß Fig. 1 gelangt. Bei diesem Übergang des Eingriffsklobens 26 von der Position 26a in die Position 26b läuft dieser entlang der Anschlagkante 32 und gelangt damit in eine Eingabelungsstellung zwischen der Anschlagkante 32 und einem Feststellappen 36, welcher dem Beschlagteil 24 angehört. Es wurde weiter oben schon gesagt, daß die Anschlagkante 32 ein vollständiges Schließen des Flügelrahmens nicht zuläßt. Diese Funktion hat die Anschlagkante 32 auch dann noch, wenn der Eingriffskloben 26 in einer Stellung 26b zwischen die Anschlagkante 32 und den Feststellappen 36 im wesentlichen unbeweglich eingegabelt ist. Der Flügelrahmen ist dann gegen vollständiges Schließen und gegen weitergehendes Öffnen durch das Zusammenwirken der Anschlagkante 32 und des Feststellappens 36 gesichert. Man spricht von einer SPALTKIPP-Stellung, in welcher zwischen dem Flügelrahmen und dem Blendrahmen ein kleiner Kippspalt ver­ bleibt, welcher eine geringfügige Dauerbelüftung des jewei­ ligen Raums gestattet. Es versteht sich, daß in dieser SPALT- KIPP-Stellung das Kipplager 22 nach wie vor wirksam und die Festlegung des Ausstellarms 12 an dem oberen Flügelrahmen­ schenkel nach wie vor aufgehoben ist.
Durch Verschwenken des Handbetätigungsgriffs 34 in die Stel­ lung 34c, gemäß Fig. 2, gelangt der Eingriffskloben 26 in die Position 26c der Fig. 1. In dieser Stellung des Eingriffs­ klobens 26, welcher eine entsprechende Einstellung des Treib­ stangensystems 16 zugrundeliegt, ist der Eingriffskloben aus dem Bereich des Feststellappens 36 herausgefahren, so daß der Flügelrahmen vollständig geschlossen und andererseits dreh­ geöffnet werden kann durch Drehen um die Drehachse D. Dabei ist vorauszusetzen, daß das Kipplager 22 im Zuge der Ver­ schiebung des Treibstangensystems gelöst worden ist und daß der Ausstellarm 12 an dem Flügelrahmen festgestellt worden ist. Der Flügelrahmen kann dann soweit drehgeöffnet werden, wie es die jeweilige Laibung der Fenstereinfassung zuläßt.
Wenn der Handbetätigungsgriff 34 schließlich um weitere 90° in die Stellung 34d gemäß Fig. 2 verschwenkt wird, so bewegt sich zufolge einer weiteren Verschiebung des Treibstangen­ systems 16 der Eingriffskloben 26 in die Stellung 26d. Der Eingriffskloben kann dann mit einem Schließverriegelungsteil des oberen Blendrahmens in Eingriff treten, das entweder gesondert von dem Beschlagteil 24 an dem oberen Blendrahmen­ schenkel angebracht ist oder seinerseits einem Teil des Beschlagteils 24 zugehört, so wie dies in der EP-B1 51 309 und zwar in Fig. 12 dargestellt ist. Der Flügelrahmen ist dann gegen den Blendrahmen dicht angedrückt. Dies ist aber nur eine Möglichkeit der Schließverriegelung. Eine andere für die vorliegende Erfindung wesentlichere Möglichkeit der Schließverriegelung ist folgende: Wenn das Treibstangensystem durch Schwenken des Handbetätigungsgriffs 34 von der Position 34a über die Positionen 34b und 34c letztlich in die Position 34d gelangt, gelangt die Spitze eines Eingriffselements 38 in die Positionen 38a, 38b, 38c und 38d.
Während in der Position 38c die Spitze des Eingriffselements 38 noch unterhalb des oberen Stulpschienenschenkels 10d der Eckumlenkung 10 liegt und ein Drehöffnen sowie Drehschließen des Flügelrahmens zuläßt, steht in der Position 38d die Spitze des Eingriffselements 38 über den oberen Stulpschie­ nenschenkel 10d der Eckumlenkung 10 nach oben vor. Vorausge­ setzt nun, daß der Flügelrahmen von der Einstellung Dreh­ betrieb gemäß Betriebsstellung 34c des Handbetätigungsgriffs 34 in Schließstellung gebracht worden ist, greift beim Über­ gang des Eingriffselements 38 von der Position 38c in die Position 38d die Spitze des Eingriffselements 38 in ein Sechskantloch 40 eines Drehkörpers 42 ein, welcher in dem blendrahmenseitigen Beschlagteil 24 schwergängig drehbar gelagert ist. Die Spitze des Eingriffselements 38 ist dabei so abgeschrägt, daß sie in Verbindung mit einer Begrenzungs­ kante 44a der Innenumfangsfläche 44 des Lochs 40 einen An­ druck des Flügelrahmens gegen den Blendrahmen gegebenenfalls unter Kompression einer zwischen Flügelrahmen und Blendrahmen angeordneten Dichtung bewirkt.
Um den Dichtdruck entsprechend der jeweils gewünschten Ab­ dichtungswirkung und unter Berücksichtigung der Maßabweichun­ gen von Flügelrahmen und Blendrahmen sowie der Einbautoleran­ zen der Beschlagteile einzustellen, kann man den Drehkörper 42 in der ihn aufnehmenden Lagerbohrung des Beschlagteils 24 mittels eines Inbusschlüssels verdrehen. Da die Innenumfangs­ fläche 44 exzentrisch gegenüber der Drehachse des Drehkörpers 42 in dem Beschlagteil 24 angeordnet ist, kommen dabei nach­ einander verschiedene Eingriffsflächen 44a, 44a1 usw. in Eingriffsposition für den Eingriff des Eingriffselements 38, so daß der Dichtdruck verändert werden kann durch Verlagerung der Eingriffskanten 44a, 44a1 in Pfeilrichtung N.
Es kommt auf eine exakte Einstellung des Beschlagteils 24 in der Pfeilrichtung 46 gegenüber dem Verstellbereich des Ein­ griffsklobens 26 an. Der Verstellbereich des Eingriffsklobens 26 ist durch ein Langloch in dem oberen Stulpschienenschenkel 10d der Eckumlenkung 10 vorgegeben. Von diesem Langloch sind die beiden axial beabstandeten Enden dargestellt und mit 48a und 48d bezeichnet. Diese beiden Enden 48a und 48d legen den Bewegungsbereich des Eingriffsklobens 26 fest. Um nun diesen Bewegungsbereich und die innerhalb dieses Bewegungsbereichs festliegenden Positionen 26a bis 26d des Eingriffsklobens 26 in eine Sollstellung gegenüber dem Beschlagteil 24 bringen zu können, ist der Beschlagteil 24 in der Richtung des Doppel­ pfeils 46 frei beweglich. An dem Beschlagteil 24 ist ein Justiertrichter 50 angebracht. An dem oberen horizontalen Stulpschienenteil 10d der Eckumlenkung 10 ist eine Justier­ leiste 52 angebracht. Diese Justierleiste 52 fährt beim An­ näheren des Flügelrahmens an den Blendrahmen in den Justier­ trichter 50 ein und bringt dabei das blendrahmenseitige Beschlagteil 24 zwangsläufig in eine Sollstellung, d. h. in eine Stellung, in welcher der Bewegungsbereich 48a bis 48d des Eingriffsklobens 26 eindeutig auf die Position des Be­ schlagteils 24 abgestimmt ist. Wenn dann der Eingriffskloben 26 eine der Stellungen 26a bis 26c innerhalb seines Bewe­ gungsbereichs 48a bis 48d einnimmt, so ist die jeweilige Stellung an die Formgebung und Dimensionierung des blendrah­ menseitigen Beschlagteils 24 eindeutig angepaßt, so wie in Fig. 1 durch die vertikalen Verbindungslinien zwischen den Klobenpositionen 26a bis 26c und dem blendrahmenseitigen Beschlagteil 24 angedeutet. Die Verschiebbarkeit des blend­ rahmenseitigen Beschlagteils 24 ist dadurch gegeben, daß Befestigungsschrauben 54 gegen in Fig. 1 nicht dargestellte Anschlaghülsen anstoßen, wenn sie angezogen werden, bevor sie das Beschlagteil 24, durch dessen Langlöcher 56 diese An­ schlaghülsen hindurchgreifen, gegen den Blendrahmen verklem­ men könnten.
Man erkennt aus Fig. 1, daß die Breite d des Eingriffsele­ ments 38 in der Bewegungsrichtung des Treibstangenelements 16a bzw. des horizontalen Abschnitts 10a1 des flexiblen Umlenkelements 10a wesentlich geringer ist als die Breite der Eingriffsfläche 44a bzw. 44a1. Deshalb ist das richtige Zusammenwirken des Eingriffselements 38 mit der Innenumfangs­ fläche 44 des Drehkörpers 42 unter allen Umständen gewährlei­ stet ohne Rücksicht auf etwaige Maßabweichungen des Eingriffs­ elements 38 gegenüber dem Bewegungsbereich 48a-48d des ande­ ren Eingriffselements 26.
In Fig. 1 ist ein Beschlagteil 24 dargestellt, welches in bezug auf seine Längsmitte LM symmetrisch verdoppelt ist. Dies hat den Vorteil, daß das Beschlagteil 24, so wie es in Fig. 1 dargestellt ist, für Rechtsanschlag gemäß Fig. 1 aber auch für Linksanschlag verwendet werden kann.
Bekommt man damit Schwierigkeiten mit der Falzgestaltung des Blendrahmenfalzes, in welchem das Beschlagteil 24 bevorzugt untergebracht ist, so kann man das blendrahmenseitige Beschlag­ teil 24 auch kürzen, so wie es in Fig. 4 dargestellt ist. Beispielsweise kann man an dem Beschlagteil 24 Sollbruchstel­ len etwa bei 58 und 58′ vorsehen, welche jeweils verschiedene Kürzungen für Linksanschlag und Rechtsanschlag ermöglichen.
In Fig. 3 erkennt man Einzelheiten des Beschlagteils 24 in Verbindung mit einem oberen Blendrahmenschenkel 60. Hier erkennt man die oben angesprochenen Anschlaghülsen 62, durch welche die Schrauben 54 hindurchgeführt werden. Die Anschlag­ hülsen 62 können sich dabei an dem Flügelrahmenschenkel 60 abstützen, während die Schrauben 54 mit Eingriffsfüßchen verschraubt sein können, welche in eine Profilnut 64 des oberen Blendrahmenschenkels 60 von einem Ende her eingescho­ ben oder auch bajonettartig eingedreht werden können. Im übrigen entspricht die Anordnung des blendrahmenseitigen Beschlagteils 24 in Fig. 3 der Gestaltung des gleichbezeich­ neten Teils 24 gemäß Fig. 1.
Das Beschlagteil 124 gemäß Fig. 5 stellt eine Abwandlung gegenüber der Ausführungsform 24 gemäß den Fig. 1 und 4 dar. Analoge Teile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen wie dort. Man erkennt, daß bei dieser Ausführungsform beidseits der Längsmitte LM zwei Drehkörper 142 und 142′ vorgesehen sind. Dieses blendrahmenseitige Beschlagteil 124 ist insbe­ sondere für ein Doppelflügelfenster geeignet, wie es in Fig. 6 dargestellt ist. Das dortige Doppelflügelfenster 168 umfaßt einen Blendrahmen 170 und zwei Flügelrahmen 172 und 172′. Der Flügelrahmen 172 wird als Primärflügelrahmen be­ zeichnet, der Flügelrahmen 172′ als Sekundärflügelrahmen. Der Flügelrahmen 172 kann genau so ausgebildet sein wie unter Bezugnahme auf die Fig. 1 beschrieben. Er ist um eine Primär­ drehachse D drehbar und genau so in einen Kippbereitschafts­ zustand, einen Spaltkippzustand, einen Drehöffnungszustand und einen Schließverriegelungszustand verstellbar wie in Fig. 1 durch die Bezugszeichen 26a bis 26d und in Fig. 2 durch die Bezugszeichen 34a bis 34d angedeutet. Die Ausbildung der Verriegelungselemente 26 und 38 kann wiederum genau so sein wie in Fig. 1 dargestellt. Man nennt den Flügelrahmen 172 deshalb Primärflügelrahmen weil er aufgrund einer entsprechen­ den Überschlagsleiste, welche den Sekundärflügelrahmen 172′ übergreift immer zuerst drehgeöffnet werden muß, bevor der Sekundärflügelrahmen 172′ um die Sekundärdrehachse D′ drehge­ öffnet werden kann. Häufig kann man den Lüftungsbedürfnissen allein dadurch gerecht werden, daß man nur den Primärflügel­ rahmen 172 um seine Drehachse D in DREHÖFFNUNGS-Stellung oder auch um seine Kippachse K in KIPP-Stellung oder SPALTKIPP- Stellung bringt, so wie dies im Zusammenhang mit Fig. 1 ausführlich beschrieben worden ist.
Der Sekundärflügelrahmen 172′ muß, wenn er bei geöffnetem Primärflügelrahmen 172 im Schließverriegelungszustand ver­ bleiben soll, mit ähnlichen oder gleichen Eingriffselementen 38 zumindestens oben versehen sein wie in Fig. 1 für den dortigen Flügelrahmen beschrieben und gezeichnet. Sind nun beide Flügelrahmen 172 und 172′ mit Eingriffselementen der in Fig. 1 bei 38 gezeichneten Art ausgerüstet, so empfiehlt es sich, für die Aufnahme der beiden Eingriffselemente, die in Fig. 5 gezeichneten beiden Drehkörper 142 und 142′ vorzuse­ hen. Diese können nun an ein und demselben Beschlagteil 124 angebracht sein und zwar in Längsrichtung 146 dieses Beschlag­ teils relativ zueinander unbeweglich. In diesem Fall erweist sich die große Länge der Eingriffsflächen 144a als besonders hilfreich. Obwohl das Beschlagteil 124 nämlich in der Rich­ tung des Doppelpfeils 146 durch das Zusammenwirken der Justier­ leiste 52 und des Justiertrichters 50 (siehe Fig. 1) ein­ justiert wird, erlaubt die relativ große Länge der Eingriffs­ fläche 144a in dem Drehkörper 142′ einen ungestörten Eingriff zwischen diesem Drehkörper 142′ und einem dem Sekundärflügel­ rahmen 172′ zugehörigen Eingriffselement von der in Fig. 1 bei 38 dargestellten Art.
Es soll aber nicht ausgeschlossen sein, daß die beiden in Fig. 5 rechts und links der Längsmitte dargestellten Teile des blendrahmenseitigen Beschlagteils 124 unabhängig vonein­ ander jeweils durch den Justiertrichter 150 und einen Justier­ trichter 150′ im Zusammenwirken mit zugehörigen Justierlei­ sten von der Art der in Fig. 1 dargestellten Justierleiste 52 justiert werden. Beispielsweise können die beiden Hälften des blendrahmenseitigen Beschlagteils 124 die in Fig. 5 mit 125 und 125′ bezeichnet sind, auf einer gemeinsamen Grundplatte je für sich verschiebbar angeordnet sein, wobei dann natür­ lich zwischen den beiden Hälften 125 und 125′ eine Stoßfuge ausreichender Größe vorgesehen sein muß. In diesem Fall ist es sogar denkbar, jeden der beiden Flügelrahmen 172 und 172′ wahlweise in einen der Zustände Kippbereichtschaft, Spalt­ kipp, Drehbereitschaft und Schließverriegelung bringen zu können. In der Regel ist es allerdings ausreichend, den Flügelrahmen 172′ lediglich für Drehöffnungsbetrieb auszuge­ stalten und nur dem Primärflügelrahmen 172 die verschiedenen vorgenannten Zustände zu gestatten. Zwischen den beiden Flügelrahmen 172 und 172′ ist ein blendrahmenfester Mittel­ schenkel bevorzugt nicht angebracht. Gerade deshalb ist es notwendig, den Sekundärflügelrahmen 172′ mittels Eingriffs­ elementen nach Art des Eingriffselements 38 der Fig. 1 in SCHLIESS-Stellung verriegeln zu können.
Die in allen Figuren erkennbare und in Fig. 1 mit 37 bezeich­ nete Schrägkante dient als Auflaufkante für den Eingriffsklo­ ben 26 wenn dieser aus der ÖFFNUNGS-Stellung 26c kommend in die SPALTKIPP-Stellung 26b läuft. Der Flügelrahmen wird dann zwangsläufig vom Blendrahmen in die SPALTKIPP-Stellung abge­ hoben.

Claims (20)

1. Beschlag für ein Fenster, eine Tür oder dergleichen, umfassend - insbesondere im Falzbereich eines Flügelrah­ mens anzuordnende Treibstangenmittel (16), die durch Handbetätigungsmittel (34) in Längsrichtung des jeweili­ gen Flügelrahmenschenkels bewegbar sind, um den Beschlag wahlweise in die Funktionsstellungen SCHLIESSVERRIEGELUNG (26d), DREHEN (26c), SPALTKIPP (26b) und ggf. KIPPBEREIT- SCHAFT (26a) einstellen zu können, wobei an ein und demselben blendrahmenseitigen Beschlagteil (24) erste, der SPALTKIPP-Stellung zugeordnete Eingriffsmittel (32, 36) für ein flügelrahmenseitiges treibstangengesteuertes Eingriffselement (26) und zweite, dem Schließverriege­ lungszustand (34d) zugeordnete Eingriffsmittel (42) vorgesehen sind, gekennzeichnet durch die Kombination der Merkmale, daß
  • a) die zweiten Eingriffsmittel (42) am Beschlagteil (24) in einer Richtung entsprechend einer Normal­ richtung (N) zur Blendrahmenebene verstellbar angeordnet sind und
  • b) für die Schließverriegelung ein weiteres flügel­ rahmenseitiges treibstangengesteuertes Eingriffs­ element (38) vorgesehen ist.
2. Beschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das erstgenannte Eingriffselement (26) mit einem ersten Treibstangenelement (16a, 10a1) beweglich ist und das zweitgenannte (weitere) Eingriffselement (38) mit einem zweiten zu dem ersten im wesentlichen orthogonal verlaufenden Treibstangenelement (16b, 10a2) beweglich ist.
3. Beschlag nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das erstgenannte Eingriffselement (26) von einem Eingriffskloben (26) gebildet ist, welcher in im wesent­ lichen orthogonaler Richtung von dem ersten Treibstangen­ element (16a, 10a1) absteht.
4. Beschlag nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das zweitgenannte Eingriffselement (38) in Verlängerung des zweiten Treibstangenelements (16b, 10a2) angeordnet ist.
5. Beschlag nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das erstgenannte (26) und das zweitgenannte (38) Eingriffselement (26, 38) an Treibstangenabschnitten (10a1, 10a2) einer Eckumlenkung (10) angeordnet sind.
6. Beschlag nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das erste (16a, 10a1) und das zweite (16b, 10a2) Treibstangenelement einer drehachsenfernen oberen Ecke des Flügelrahmens zugeordnet sind.
7. Beschlag nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das blendrahmenseitige Beschlagteil (24) einem oberen Blendrahmenschenkel (60) zugeordnet ist.
8. Beschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das blendrahmenseitige Beschlagteil (24) in Bewegungs­ richtung eines ersten Treibstangenelements (16a, 10a1) frei beweglich und durch Justierflächen (50, 52) justier­ bar ist, welche einerseits an dem Beschlagteil (24) und andererseits in ortsfester Zuordnung zu dem Bewegungsbe­ reich (48a-48d) des erstgenannten Eingriffselements (26) angeordnet sind, derart, daß sie beim Annähern des Flügel­ rahmens an eine SCHLIESS-Stellung relativ zum Blendrahmen in Eingriff treten und das Beschlagteil (24) in eine Sollstellung bringen.
9. Beschlag nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die dem Bewegungsbereich (48a-48d) des erstgenannten Eingriffselements (26) ortsfest zugeordnete Justier­ fläche (52) an einem Stulpschienenabschnitt (10d), insbe­ sondere einem Stulpschienenabschnitt eines Eckumlenkungs­ teils (10), angeordnet ist.
10. Beschlag nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Justierflächen (50, 52) von einer Paarung eines Justiertrichters (50) und einer Justierleiste (52) gebil­ det sind.
11. Beschlag nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Justiertrichter (50) an dem blendrahmenseitigen Beschlagteil (24) angebracht ist und die Justierleiste (52) dem Bewegungsbereich (48a-48d) des erstgenannten Eingriffselements (26) ortsfest zugeordnet ist.
12. Beschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten Eingriffsmittel (42) von einem Drehkörper (42) gebildet sind, welcher in dem blendrahmenseitigen Beschlagteil (24) um eine zu der Bewegungsrichtung des zweiten Treibstangenelements (16b, 10a2) parallele Achse drehbar und feststellbar gelagert ist und daß dieser Drehkörper (42) eine exzentrisch zu seiner Drehachse liegende Innenumfangeingriffsfläche (44) aufweist.
13. Beschlag nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenumfangeingriffsfläche (44) polygonförmigen Umriß besitzt.
14. Beschlag nach einem der Ansprüche 12 und 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Querschnittserstreckung der Innenumfangeingriffs­ fläche (44a) in Bewegungsrichtung des ersten Treibstan­ genelements (16a, 10a1) unabhängig von der Drehstellung wesentlich größer ist als die Erstreckung (d) des zweit­ genannten Eingriffselements (38) in dieser Richtung.
15. Beschlag nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Drehkörper (42) durch Reibung in dem blendrahmen­ seitigen Beschlagteil (24) feststellbar ist.
16. Beschlag nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenumfangeingriffsfläche (44) zum Eingriff mit einem Drehdorn entsprechenden Querschnitts ausgebildet ist.
17. Beschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das blendrahmenseitige Beschlagteil (24) in bezug auf eine Längsmitte (LM) in Bewegungsrichtung des ersten Treibstangenelements (16a, 10a1) symmetrisch verdoppelt ist.
18. Beschlag nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse des Drehkörpers (42) in der Längsmitte (LM) des blendrahmenseitigen Beschlagteils (24) liegt.
19. Beschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 18 zur Verwendung bei Doppelflügelfenstern, welche einen um eine vertikale Primärdrehachse (D) drehbaren Primär­ flügelrahmen (172) und einen um eine vertikale Sekundär­ drehachse (D′) drehbaren Sekundärflügelrahmen (172′) aufweisen,
wobei dem Primärflügelrahmen (172) eine Primärbeschlag­ teilgruppe und dem Sekundärflügelrahmen (172′) eine Sekundärbeschlagteilgruppe zugeordnet ist,
wobei weiter die Primärbeschlagteilgruppe und die Sekun­ därbeschlagteilgruppe je ein zweitgenanntes Eingriffs­ element (38) zur Bewegung längs eines primärdrehachsen­ fernen vertikalen Primärflügelrahmenschenkels bzw. zur Bewegung längs eines sekundärdrehachsenfernen Sekun­ därflügelrahmenschenkels aufweisen, dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest die Primärbeschlagteilgruppe neben den Zuständen der Schließverriegelung und der Drehbereit­ schaft einen Zustand Spaltkipp und ggf. einen Zustand Kippbereitschaft durch entsprechende Bewegung des zuge­ hörigen Treibstangensystems herbeizuführen gestattet und daß den Treibstangensystemen der beiden Beschlagteilgrup­ pen ein gemeinsames blendrahmenseitiges Beschlagteil (124) mit Eingriffsmitteln (142, 142′) für das jeweilige zweitgenannte Eingriffselement (38) zugeordnet ist.
20. Beschlag nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Eingriffsmittel (142, 142′) des gemein­ samen Beschlagteils (124) nahe und symmetrisch zur Längsmitte (LM) des bezüglich der Längsmitte symmetrisch verdoppelten blendrahmenseitigen Beschlagteils (124) angeordnet sind.
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