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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Reibungskupplung, insbesondere für Kraftfahrzeuge,
mit einer Druckplatte, die drehfest, jedoch axial begrenzt verlagerbar
mit einem Gehäuse
verbunden ist, wobei zwischen Gehäuse und Druckplatte eine Tellerfeder wirksam
ist, über
die die Druckplatte in Richtung einer zwischen dieser und einer
Gegendruckplatte einklemmbaren Kupplungsscheibe beaufschlagbar und die
Kupplung über
Betätigungsmittel
(insbesondere die Tellerfederzungen) ein- und ausrückbar ist,
mit einer den Verschleiß wenigstens
der Reibbeläge
der Kupplungsscheibe selbsttätig
kompensierenden Nachstellvorkehrung, die zwei auf dem selben Bauteil
getragene, in radialem Abstand voneinander vorgesehene Ringe aufweist.
Derartige Reibungskupplungen, wie sie beispielsweise durch die
DE 40 92 382 T1 bekannt
geworden sind, sollen gewährleisten, daß auch bei
verschleißenden
Reibbelägen
der Kupplungsscheibe der Anpreßdruck
der Reibungskupplung stets gleich bleibt und zwar durch eine zwischen
Tellerfeder und Druckplatte vorgesehene Nachstellvorkehrung in Form
von zwei axial verlagerbaren Ringen, die die axiale Höhe des Auflagepunktes
der Tellerfeder an der Druckplatte entsprechend dem Belagverschleiß korrigieren
soll, wodurch die Tellerfeder stets in der dem Neuzustand der Reibbeläge entsprechenden
Position bleiben soll.
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Bei
einer derartigen Kupplungseinrichtung sind die radialen Abstände der
Tellerfederauflagen zwischen dem äußeren und dem inneren Auflagering zu
klein. Infolge von Fertigungstoleranzen insbesondere für die Höhenabstufung
der Ringe sowie wegen des – über die
Betriebsdauer – auftretenden
Verschleißes
zwischen Tellerfeder und Auflage ist eine genaue Ein- und Nachstellung
nicht möglich.
Eine drastische Vergrößerung des
Abstandes zwischen der äußeren und
der inneren Auflage ist nicht möglich,
da hierdurch der Druckplattenlüftweg
unzulässig verkleinert
würde und
somit die Funktion der Kupplung nicht noch gewährleistet wäre.
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Ein
weiterer Nachteil besteht darin, daß die Kupplungsdruckplatte,
welche in bekannter Art über Blattfedern
am Gehäuse
der Kupplung befestigt ist, im ausgerückten Zustand der Kupplung
axial schwingen kann, wobei die Auflageringe sich relativ zur Druckplatte
in Richtung Tellerfeder verstellen können, wenn die Druckplatte
sich von der Tellerfeder weg bewegt. Nach Wiedereinrücken der
Kupplung hätte
die Tellerfeder eine falsche (teilweise ausgerückte) Position und als Folge
eine veränderte
Anpreßkraft
und nicht mehr gewährleistete
volle Ausrückung.
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Der
vorliegenden Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, eine Nachstellvorrichtung
der eingangs genannten Art zu schaffen, die einen einfachen Aufbau
besitzt, eine zuverlässige
Nachstellfunktion sichergestellt und bei der ein unbeabsichtigtes
Verstellen ausgeschlossen ist. Die Nachstelleinrichtung soll dabei
raumsparend im Aufbau und kostengünstig herstellbar sein. Außerdem soll
die Nachstelleinrichtung für
gezogene und gedrückte
Kupplungen geeignet sein.
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Dies
wird gemäß der vorliegenden
Erfindung dadurch erreicht, dass die beiden Ringe je unter der Wirkung
einer unter dem Einfluss von Transportmitteln, in Umfangsrichtung
verdrehbaren Nachstelleinrichtung axial in Richtung der Tellerfeder
verlagerbar sind, wobei der eine Ring einen Verschleißausgleichsring
und der andere Ring einen Verschleißfühlerring bildet, wobei der
Verschleißfühlerring
eine über
den ermittelten Verschleiß hinausgehende Kompensation
durch den Verschleißausgleichsring verhindert,
und wobei weiterhin der Verschleißfühlerring durch einen eine Rückhaltevorkehrung
umfassenden Verschleißsensor
an einer über
die den tatsächlich
ermittelten Verschleißweg
darstellenden Verdrehung hinausgehenden Verdrehung gehindert wird,
wobei die Rückhaltevorkehrung
wenigstens ein in Achsrichtung nachgiebiges Element aufweist, welches
sowohl einen Abstand zwischen Tellerfeder und Verschleißfühlerring
gewährleistet,
als auch als Verdrehbremse auf den Verschleißfühlerring einwirkt, jedoch bei
auftretendem Verschleiß den
Verschleißfühlerring
entlastet, so dass dieser eine dem Verschleiß entsprechende Verdrehung
durchführen
kann.
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Die
Nachstelleinrichtung kann dabei so ausgebildet sein, daß die Ringe
selbst die Rampen aufweisen und den in Umfangsrichtung wirksamen Kraftspeichern
ausgesetzt sind.
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Die
Wirkung der Rückhaltevorkehrung
kann in Abhängigkeit
verschiedener Kriterien aufhebbar oder zumindest verringerbar sein,
zum Beispiel in Abhängigkeit
einer in Abhängigkeit
des Verschleißes
erfolgenden Veränderung
der Konizität
der Tellerfeder, oder aber in Abhängigkeit von der Aufstellung
der Ausrückmittel,
die zweckmäßigerweise
durch die Tellerfederzungen selbst gebildet sein können.
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Weiterhin
kann die Wirkung der Rückhaltevorkehrung
aufhebbar, oder zumindest verringerbar sein, in Abhängigkeit
einer in Abhängigkeit
des Verschleißes
erfolgenden Veränderung
der axialen Lage der Druckplatte.
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Die
die beiden, in Umfangsrichtung verdrehbaren Ringe enthaltende Nachstelleinrichtung
kann auf einen, der axial verlagerbaren Bauteile der Reibungskupplung,
wie der Druckplatte, vorgesehen sein, oder auf einem axial festen
Bauteil der Reibungskupplung, wie dem Kupplungsdeckel und – je nach
Anwendungsfall – zwischen
Druckplatte und Tellerfeder wirksam und im axialen Raum dazwischen
angeordnet sein. Für
andere Anwendungsfälle kann
es zweckmäßig sein,
wenn die Nachstellvorkehrung zwischen Tellerfeder und Kupplungsdeckel wirksam
ist und axial dazwischen angeordnet.
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Die
Rückhaltevorkehrung,
die zum Beispiel als Bremse ausgebildet sein kann, kann durch den Verschleißsensor
selbst gebildet werden. Dabei ist es von besonderem Vorteil, wenn
der Verschleißsensor
in Abhängigkeit
des Ausrückvorganges
der Reibungskupplung eine verstärkte
Wirkung, wie Bremswirkung, auf den zweiten Ring ausübt, wobei
die Ausbildung derart erfolgen kann, daß der Verschleißsensor
in eingerücktem
Zustand der Reibungskupplung eine Nachstellung des Verschleißfühlerringes
in Achsrichtung gewährleistet
(was durch Freigabe der Verdrehungsmöglichkeit des Ringes erfolgen
kann), und zwar in Abhängigkeit
der Veränderung
der Konizität
der Tellerfeder (oder der Ausrückmittel),
oder der axialen Lage von Druckplatte zum Deckel, wobei der Verschleißsensor
aus wenigstens einem, in Achsrichtung elastisch nachgiebigen Element
bestehen kann, das in eingerücktem
und Neuzustand der Reibungskupplung oder in entsprechend dem Verschleiß nachgestelltem
Zustand der Nachstellvorkehrung mit einer solchen Kraftkomponente
auf einem der Kupplungsbauteile – Deckel, Tellerfeder oder Druckplatte – und auf
dem zweiten Ring auflagert, daß ein
Verdrehen und damit ein axiales Verlagern dieses unter der Wirkung
der in Umfangsrichtung wirksamen Transporteinrichtung stehenden
Ringes verhindert ist, daß aber
bei einer verschleißbedingten Veränderung
der Konizität
der Tellerfeder oder Veränderung
der axialen Lage der Druckplatte in eingerücktem Zustand der Reibungskupplung
der Auflagebereich des Verschleißsensors den zweiten Ring zumindest
entlastet, oder sogar vom Ring abgehoben wird (die Bremswirkung
also zumindest verringert wird) und der zweite Ring von der Transporteinrichtung
verdreht und damit axial verlagert werden kann.
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Ein
derartiger Verschleißsensor
kann in vorteilhafter Weise durch ein tellerfederartiges Bauteil gebildet
sein, welches auf der Tellerfeder befestigt sein kann. Dabei kann
der Verschleißsensor
mit seinem radialen Bereich auf einer Seite der Tellerfeder befestigt
sein und mit einem anderen radialen Bereich die Tellerfeder axial übergreifen
und auf der anderen Seite der Tellerfeder mit einem zweiten Auflagebereich
am zweiten Ring auflagern.
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Der
Verschleißsensor,
also beispielsweise ein tellerfederartiges Bauteil, kann aber auch
fest am Deckel angelenkt sein und mit seinem, dem zweiten Ring gegenüberliegenden
Auflagebereich einem Anschlagbereich des Deckels mit beim Ausrücken überbrückbarem
Bereich gegenüber
liegen, das heißt beim
Ausrücken
bewegt sich der von der Druckplatte getragene zweite Ring in Richtung
des Deckels, wodurch die Bremswirkung des zum Beispiel auf der anderen
Seite des Deckels verschwenkbar befestigten, federnd ausgebildeten
Verschleißsensors erhöht wird.
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Das
Transportmittel zum Verdrehen der Nachstellringe kann für wenigstens
einen derselben durch eine Feder gebildet sein. Dabei kann es vorteilhaft
sein, wenn die Federn in Reihe geschaltet sind, wobei sich die Feder
für den
ersten Ring am Deckel und die Feder für den zweiten Ring am ersten
Ring abstützten.
Vorteilhaft ist es dabei, wenn die Feder des ersten Ringes stärker ist,
als die des zweiten Ringes.
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Eine
besonders einfache Ausbildung ergibt sich, wenn die Sperreinrichtung,
die eine Verdrehung des ersten Ringes erst nach einer erfolgten
Verdrehung des zweiten Ringes freigibt, und zwar entsprechend der
Verdrehung des zweiten Ringes, durch einen radialen Anschlagnocken
des zweiten Ringes gebildet ist, dem ein – in Umfangsrichtung gesehen – nacheilender
radialer Nocken des ersten Ringes gegenüberliegt.
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Eine
besonders vorteilhafte Ausgestaltung ergibt sich, wenn der zweite
Ring in ausgerücktem Zustand
der Kupplung gegen Verdrehung blockiert ist. Dies kann beispielsweise
dadurch erfolgen, daß zwischen
dem zweiten Ring und einem Anschlagbereich auf einem Bauteil zwischen
dem und dem zweiten Ring beim Ein- und Ausrückvorgang eine axiale Relativbewegung
stattfindet, in ausgerücktem
Zustand der Abstand überbrückt ist,
so daß der
zweite Ring durch Auflage an diesem Anschlagbereich gegen Verdrehung
blockiert ist. Bei einer Ausführungsform,
bei der der zweite Ring am Deckel vorgesehen ist, kann die Einrichtung
derart ausgebildet sein, daß in
ausgerücktem
Zustand die Tellerfeder am zweiten Ring auflagert. Bei einer Ausgestaltung
der Einrichtung, bei der der zweite Ring an der Druckplatte vorgesehen
ist, kann in ausgerücktem
Zustand bei axial verlagerter Druckplatte ein am Deckel vorgesehener Bereich
an diesem zweiten Ring auflagern und diesen gegen Verdrehung blockieren.
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Eine
Reibungskupplung gemäß der vorliegenden
Erfindung kann als sogenannte gezogene Kupplung ausgebildet sein,
mit als einarmiger Hebel wirksamer Tellerfeder, wobei der zweite
Ring radial innerhalb des ersten Ringes angeordnet ist und wobei
beide Ringe axial zwischen der Tellerfeder und dem Deckel vorgesehen
sind.
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Eine
andere Ausführungsform
kann dadurch gegeben sein, daß bei
einer gezogenen Tellerfeder der zweite Ring radial außerhalb
des ersten Ringes angeordnet ist und beide Ringe axial zwischen
Tellerfeder und Druckplatte.
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Eine
andere Ausführungsform
kann derart gebildet sein, daß die
Reibungskupplung eine sogenannte gedrückte Kupplung ist, mit als
zweiarmigem Hebel wirksamer Tellerfeder, wobei der zweite Ring radial
innerhalb des ersten Ringes angeordnet ist und beide Ringe axial
zwischen der Tellerfeder und der Druckplatte vorgesehen sind. Bei
der Ausführungsform
als eine Reibungskupplung als gedrückte Kupplung, kann der zweite
Ring radial außerhalb
des ersten Ringes angeordnet sein und beide Ringe axial zwischen
Tellerfeder und Deckel.
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Wie
bereits erwähnt,
können
die Ringe selbst die Rampen aufweisen und die Gegenrampen können in
besonders einfacher Weise durch in den Kupplungsdeckel eingeprägte Rampen
gebildet sein. Dabei kann es zur Belüftung der Reibungskupplung besonders
vorteilhaft sein, wenn zwischen den einzelnen Rampen, also im Bereich
der Gesimse der dachartig aufgestellten Rampen, Durchbrüche im Deckelmaterial
vorgesehen sind, wobei die Neigung der Rampen zweckmäßigerweise
so gewählt
ist, daß beim
Umlaufen der Kupplung ein Luftstrom in den Innenraum der Reibungskupplung
erzeugt wird. Es hat sich herausgestellt, daß dadurch die Lebensdauer insbesondere
der Reibbeläge
erheblich verbessert wird.
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Unabhängig von
der Ausgestaltung der Reibungskupplung kann es besonders vorteilhaft
sein, wenn der erste Ring – der
Verschleißausgleichsring – gleichzeitig
die Schwenkauflage für
die Tellerfeder aufweist oder bildet.
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Unabhängig von
den bisher angeführten
Erfindungsmerkmalen besteht ein Erfindungsgedanke darin, daß bei einer
Reibungskupplung der eingangs genannten Art die Nachstellvorkehrung
zwischen dem Kupplungsdeckel und der Tellerfeder vorgesehen ist,
und zwar im axialen Bauraum zwischen diesen beiden Teilen, wobei
die Anordnung auch im radialen Bauraum zwischen Deckel und Tellerfeder
vorgesehen sein kann.
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Ein
weiterer, für
sich unabhängiger
Erfindungsgedanke bei Reibungskupplungen der eingangs genannten
Art besteht darin, daß die
Nachstellvorkehrung zwei in radialem Abstand und konzentrisch zueinander
vorgesehene Ringe besitzt, die je unter der Wirkung einer unter
dem Einfluß von Transportmitteln
in Umfangsrichtung verdrehbaren Nachstelleinrichtung, wie Rampeneinrichtung
mit Rampen und Gegenrampen, axial in Richtung der Tellerfeder verlagerbar
sind, die Tellerfeder mit einem ersten radialen Bereich in eingerücktem Zustand
der Kupplung an dem einen ersten Ring – dem Verschleißausgleichsring – abgestützt und
dabei ein Verdrehen dessen Nachstelleinrichtung verhindert ist, die
Nachstelleinrichtung des zweiten Ringes – des Verschleißfühlerringes – einer,
einen Sensor aufweisenden, eine Verdrehung durch Auflage desselben am
zweiten Ring in einem vom ersten radialen Bereich entfernten Bereich
verhindernden Rückhaltevorkehrung
ausgesetzt ist, deren Wirkung bei einem Verschleiß und in
eingerücktem
Zustand der Reibungskupplung zumindest verringerbar eine dem Verschleiß entsprechende
axiale Verlagerung des zweiten Ringes durch entsprechende Verdrehung der
Nachstelleinrichtung ermöglicht
ist und daß während des
Ausrückens
die Wirkung der Rückhaltevorkehrung
verstärkt
ist.
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Weitere
erfindungsgemäße Ausgestaltungen sind
durch jeweils im Anspruch 57 und im Anspruch 58 enthaltene Merkmalskombinationen
gekennzeichnet.
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Anhand
der 1 bis 22 sei die Erfindung näher erläutert.
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Dabei
zeigt:
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1 einen
Teilschnitt durch eine erfindungsgemäße Reibungskupplung,
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2 eine
Teilansicht eines Schnittes gemäß den Pfeilen
II – II
der 1,
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3 einen
Schnitt gemäß den Pfeilen
III – III
der 2,
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die 4 bis 8 verschiedene
Phasen der Betätigung
der Reibungskupplung, welche die Funktion einzelner, die Nachstellvorkehrung
bildender Bauteile wiedergeben,
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die 4a bis 8a die
den 4 bis 8 zugeordneten Positionen des
Verschleißausgleichsringes
und des Verschleißfühlerringes
der Nachstellvorkehrung,
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die 9 und 10 jeweils
eine weitere Ausgestaltungsmöglichkeit
einer erfindungsgemäßen Reibungskupplung,
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die 11 bis 13 eine
weitere Ausgestaltungsmöglichkeit
einer erfindungsgemäßen Reibungskupplung,
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die 14 und 15 jeweils
eine zusätzliche
Ausgestaltungsmöglichkeit
einer Reibungskupplung,
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die 16 und 17 eine
Ausgestaltungsmöglichkeit
eines Verschleißsensors
gemäß der Erfindung,
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die 18 und 19 Diagramme
mit verschiedenen Kennlinien, aus denen das Zusammenwirken einzelner
Feder- und Nachstellelemente der erfindungsgemäßen Reibungskupplung zu entnehmen
ist.
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die 20 eine
Ausgestaltungsmöglichkeit eines
Verschleißfühlerringes,
der gleichzeitig als Verschleißsensor
ausgebildet ist und
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die 21 und 22 eine
zusätzliche
Ausgestaltungsmöglichkeit
einer erfindungsgemäßen Reibungskupplung.
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Eine
gemäß den 1 bis 3 ausgestaltete
Reibungskupplung 1 besitzt ein Gehäuse 2 und eine mit
diesem drehfest verbundene, jedoch axial begrenzt verlagerbare Druckscheibe 3.
Axial zwischen der Druckscheibe 3 und dem als Blechdeckel ausgebildeten
Gehäuse 2 ist
eine Anpreßtellerfeder 4 verspannt,
die mit radial äußeren Bereichen
die Druckscheibe 3 in Richtung einer mit dem Gehäuse 2 fest
verbundenen Gegendruckplatte 6, wie z.B. einem Schwungrad,
beaufschlagt und mit radial weiter innen liegenden Bereichen sich
an einer vom Deckel getragenen ringförmigen Auflage 5 axial
abstützt. Diese
Auflage 5 ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
durch einen Drahtring gebildet. Beim Betätigen der Reibungskupplung
bzw. beim Verschwenken der Tellerfeder 4 wird die als zweiarmiger Hebel
wirksame Tellerfeder 4 um die ringförmige Auflage 5 gekippt,
stützt
sich also bei Veränderung
ihrer Konizität
an der ringförmigen
Auflage 5 ab. Durch die im eingerückten Zustand der Reibungskupplung
von der Tellerfeder 4 aufgebrachten Axialkraft werden die Reibbeläge 7 der
Kupplungsscheibe 8 zwischen den Reibflächen der Druckscheibe 3 und
der Gegendruckplatte 6 eingespannt. Die Betätigungstellerfeder 4 wird
auf ihrer der Abwälzauflage 5 abgekehrten Seite
von einem Kraftspeicher in Form einer vorgespannten Tellerfeder 9 beaufschlagt,
welche zwischen der Betätigungstellerfeder 4 und
dem Gehäuse 2 axial
verspannt ist. Die von der Tellerfeder 9 aufgebrachte Axialkraft
ist dabei vorzugsweise derart bemessen, daß diese Kraft größer ist
als die zum Ausrücken
der Kupplung 1 erforderliche maximale Ausrückkraft,
welche auf die Spitzen 10 der Tellerfederzungen 11 zum
Betätigen
der Reibungskupplung 1 einwirkt. Die Tellerfederzungen 11 gehen
in bekannter Weise in den federnden, ringförmigen Tellerfedergrundkörper 12 über. Bei
dem dargestellten Ausführungsbeispiel
beaufschlagt die Abstütztellerfeder 9 die
Betätigungstellerfeder 4 auf
radialer Höhe der
Druckplattennocken 13, so daß durch die Abstütztellerfeder 9 in
die Tellerfeder 4 ein Gegenmoment eingeleitet wird, welches
dem von der Tellerfeder 4 aufgebrachten Moment entgegengerichtet
ist. Dadurch ist die durch die Tellerfeder 4 auf die Nocken 13 bzw.
die Druckscheibe 3 ausgeübte Axialkraft geringer als
die tatsächlich
von der Tellerfeder 4 aufgebrachten Kraft. Dies muß bei Auslegung
der Tellerfeder 4 berücksichtigt
werden, damit die Druckscheibe 3 effektiv mit einer Kraft
beaufschlagt wird, die eine ausreichende Drehmomentübertragungskapazität der Reibungskupplung 1 gewährleistet.
Die Abstütztellerfeder 9 besitzt
radial innen einzelne in Richtung der Tellerfeder 4 axial
abgebogene Zungen 9a, die sich – in Umfangsrichtung betrachtet – zwischen
die einzelnen Druckplattennocken 13 erstrecken. Die Tellerfeder 9 kann
mit dem Deckel 2 über
eine bajonettartige Verriegelung verbunden sein. Hierfür kann der
ringförmige
Grundkörper
der Abstütztellerfeder 9 radial
außen
Vorsprünge 9b aufweisen,
die sich an entsprechend ausgestalteten Bereichen des Gehäuses 2 axial
abstützen.
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Zur
Herstellung der bajonettartigen Verriegelung zwischen der Abstütztellerfeder 9 und
dem Gehäuse 2 wird
die Tellerfeder 9 zunächst
in axialer Richtung vorgespannt, so daß deren radial äußeren Bereiche
bzw. Ausleger 9b axial über
den Abstützbereichen 2b des
Gehäuses 2 zu
liegen kommen. Danach können
durch eine entsprechende Relativverdrehung zwischen dem tellerfederartigen
Bauteil 9 und dem Gehäuse 2 die
Ausleger 9b axial an den Abstützbereichen 2b zur
Anlage gebracht werden. Die gehäuseseitigen
Abstützbereiche 2b können jedoch auch
durch im axialen Bereich des Gehäuses 2 eingebrachte
Anprägungen
oder durch zungenförmige Ausschnitte,
die nach dem Einlegen und Verspannen des tellerfederartigen Bauteiles 9 unter
den äußeren Randbereich
dieses Bauteiles 9 durch Materialverformung gedrängt werden,
gebildet sein. Auch können zusätzliche
Bauteile, die am Deckel befestigt werden, verwendet werden.
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Die
Abstütztellerfeder 9 kann
auch derart ausgebildet sein, daß sie die Betätigungstellerfeder 4 radial
weiter innen abstützt,
wobei es für
manche Anwendungsfälle
besonders vorteilhaft sein kann, wenn die Abstützung auf radialer Höhe der deckelseitigen Auflage 5 bzw.
Abstützung
erfolgt, wie dies in 1 angedeutet und mit 14 gekennzeichnet
ist. Bei einer derartigen Abstützung
wird durch die Tellerfeder 9 kein die Anpreßkraft der
Tellerfeder 4 verringerndes Gegenmoment in die Tellerfeder 4 eingeleitet.
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Die
Druckscheibe 3 ist mit dem Gehäuse 2 über in Umfangsrichtung
bzw. tangential gerichtete Blattfedern 15 drehfest verbunden.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
besitzt die Kupplungsscheibe 8 sogenannte Belagfedersegmente 16,
die einen progressiven Drehmomentaufbau beim Einrücken der
Reibungskupplung 1 gewährleisten,
indem sie über
eine begrenzte axiale Verlagerung der beiden Reibbeläge 7 in
Richtung aufeinander zu einen progressiven Anstieg der auf die Reibbeläge 7 einwirkenden
Axialkräfte
ermöglichen.
Beim Ausrücken
der Reibungskupplung 1 wird in ähnlicher Weise ein progressiver
Abbau des übertragbaren Drehmomentes erreicht.
In Verbindung mit einer erfindungsgemäßen Reibungskupplung können jedoch
auch Kupplungsscheiben verwendet werden, bei denen die Reibbeläge 7 praktisch
starr auf einer Trägerscheibe
aufgebracht sind.
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Durch
die auf die Betätigungstellerfeder 4 einwirkende
Abstütztellerfeder 9 wird
gewährleistet, daß über den
normalen Ausrückweg
der Reibungskupplung 1 bzw. den normalen Verschwenkwinkel der
Tellerfeder 4, diese Tellerfeder 4 gegen die deckelseitige
Abstützanlage 5 beaufschlagt
wird und an dieser mit einer bestimmten axialen Kraft anliegt.
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Das
tellerfederartige Bauteil bzw. die Tellerfeder 9 ist vorzugsweise
als Sensorfeder ausgebildet, die über einen vorbestimmten Arbeitsweg
eine zumindest im wesentlichen annähernd konstante Kraft erzeugt. Über diese
Feder 9 wird die auf die Zungenspitzen 10 einwirkende
Kupplungsausrückkraft
zumindest im wesentlichen abgefangen. Unter Ausrückkraft ist die maximale Kraft
zu verstehen, die während
der Betätigung
der Reibungskupplung 1 auf die Zungenspitzen 10 bzw.
auf die Ausrückhebel
ausgeübt
und auf die Tellerfeder 9 eingeleitet wird. Um eine einwandfreie
Funktion der Reibungskupplung zu ermöglichen, muß die von dem tellerfederartigen Bauteil 9 und
gegebenenfalls von anderen Bauteilen, wie z.B. die Blattfedern 15,
erzeugte resultierende Axialkraft, welche auf die Tellerfeder 4 einwirkt,
größer sein,
als die maximale Ausrückkraft,
jedoch kleiner als die durch die Tellerfeder 4 auf die
Druckscheibe 3 aufgebrachte, verbleibende Kraft. Die Kraft
der Abstütztellerfeder 9 muß andererseits
auch mögliche Störkräfte, wie
infolge von Axialschwingungen auftretende Trägheitskräfte abfangen. In vorteilhafter
Weise kann das tellerfederartige Bauteil 9 derart ausgebildet
werden, daß dieses
auf die Betätigungstellerfeder 4 eine
Axialkraft ausübt,
welche in der Größenordnung
von 1,1 bis 1,4 mal der maximalen Ausrückkraft liegt.
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Die
gehäuseseitige
ringförmige
Abstützung bzw.
Schwenkauflage 5 ist in eine Nachstellvorkehrung 17 integriert.
Diese Nachstellvorkehrung 17 bewirkt zunächst eine
axiale Verlagerung der Tellerfeder 4 entsprechend dem Verschleiß der Reibbeläge 7 und/oder
der Reibflächen
der Druckscheibe 3 bzw. des Schwungrades 6 und
gewährleistet
weiterhin, daß bei
einer axialen Verlagerung der Tellerfeder 4 in Richtung
der Druckscheibe 3 bzw. in Richtung der Gegendruckplatte 6 kein
ungewolltes Spiel zwischen der Schwenkauflage 5 und dem
Gehäuse 2 bzw.
zwischen der Schwenkauflage 5 und der Tellerfeder 4 entstehen
kann. Dadurch wird gewährleistet,
daß keine
ungewollten Tot- bzw. Leerwege bei der Betätigung der Reibungskupplung 1 entstehen,
wodurch ein optimaler Wirkungsgrad und dadurch eine einwandfreie
Betätigung
der Reibungskupplung 1 gegeben ist. Die Wirkungsweise der
automatischen Nachstellung der Schwenklagerung 5 wird noch
im Zusammenhang mit den 4 bis 8 und 4a bis 8a näher erläutert.
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Die
Nachstellvorkehrung 17 umfaßt ein in Umfangsrichtung federbeaufschlagtes
Nachstellelement in Form eines ringartigen Bauteiles 18,
das einen Verschleißausgleichsring
bildet. Der Verschleißausgleichsring 18 besitzt
in Umfangsrichtung sich erstreckende und axial ansteigende Auflauframpen 19, die über den
Umfang des Bauteiles 18 verteilt sind und zwar ähnlich,
wie dies in 3 in Zusammenhang mit einem
weiteren ringartigen Bauteil 20, das ebenfalls Bestandteil
der Nachstellvorkehrung 17 ist, dargestellt ist. Der Verschleißausgleichsring 18 ist
in die Kupplung 1 derart eingebaut, daß die Auflauframpen 19 dem
Gehäuseboden 2a zugewandt sind.
Auf der den Auflauframpen 19 abgekehrten Seite des Verschleißausgleichsringes 18 ist
die durch einen Drahtring gebildete Schwenkauflage 5 in
einer rillenförmigen
Aufnahme zentrisch positioniert. Die Schwenkauflage 5 kann
jedoch auch einteilig mit dem Verschleißausgleichsring 18 ausgebildet
sein.
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Die
Auflauframpen 19 stützen
sich an Gegenauflauframpen 21 axial ab, welche bei dem
dargestellten Ausführungsbeispiel
unmittelbar in das Gehäuse 2,
nämlich
in den Deckelboden 2a eingebracht sind, und zwar ähnlich,
wie dies in 3 in Zusammenhang mit den Gegenauflauframpen 22 für das ringartige
Bauteil 20 dargestellt ist. Dieses ringartige Bauteil 20 besitzt
Auflauframpen 23, die ähnlich wie
die Auflauframpen 19 des Verschleißausgleichsringes 18 durch
keil- bzw. nockenförmige
Anformungen 24 gebildet sind.
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Die
Gegenauflauframpen 21, 22 sind durch in den Deckel
eingebrachte axiale Anprägungen
gebildet, wobei – in
Umfangsrichtung betrachtet – zwischen
den die Gegenauflauframpen bildenden Bereichen axiale Durchbrüche bzw.
Unterbrechungen 25 vorhanden sein können, wie dies in 3 in
Zusammenhang mit den die Gegenauflauframpen 22 bildenden
Deckelbereichen 26 gezeigt ist. Die Anprägungen 26 sind
dabei derart ausgebildet, daß – in Drehrichtung
der Reibungskupplung 1 betrachtet – die vorderen Bereiche einer
Anprägung 26 gegenüber den
benachbarten Deckelbereichen bzw. gegenüber den hinteren Bereichen
der benachbarten Anprägung 26 axial
hervorstehen, wodurch die Anprägungen
bzw. Anformungen 26 lüfterschaufelähnlich wirken.
Es wird also durch die Öffnungen
bzw. Unterbrechungen 25 bei Rotation der Reibungskupplung 1 zwangsweise
eine in den Kupplungsinnenraum einmündende Luftzirkulation bewirkt,
wodurch die thermische Belastung der Reibungskupplung und insbesondere
der Reibbeläge 7 erheblich
reduziert und die Lebensdauer entsprechend verlängert wird. Die ringförmigen Bauteile 18, 20 können aus
Kunsstoff, wie z.B. aus einen hitzebeständigen Thermoplast hergestellt
sein. Dadurch lassen sich diese Bauteile 18, 20 in
einfacher Weise als Spritzteil herstellen. Diese Bauteile können jedoch
auch durch Blechformteile oder Sinterteile gebildet werden. Durch
die vorteilhafte Anordnung der Belüftungsöffnungen 25 wird auch die
thermische Belastung der ringförmigen
Bauteile 18, 20 erheblich reduziert, was insbesondere
bei Verwendung von Kunststoff besonders wichtig sein kann.
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Die
Auflauframpen 19 und 23, sowie die ihnen zugeordneten
Gegenauflauframpen 21 und 22 sind in Umfangsrichtung
derart ausgebildet, daß diese
zumindest einen Verdrehwinkel des Verschleißausgleichsringes 18 und
des Verschleißfühlerringes 20 gegenüber dem
Gehäuse 2 ermöglichen,
der über die
gesamte Lebensdauer der Reibungskupplung zumindest einen Ausgleich
des an den Reibflächen
der Druckscheibe 3, der Gegendruckplatte 6 und
der Reibbeläge 7 auftretenden
Verschleißes
gewährleistet.
Dabei muß berücksichtigt
werden, daß beim
Erreichen des maximal zulässigen
Gesamtverschleißes
der zwischen den einzelnen Rampen 19, 21 und 22, 23 noch
vorhandene Flächenkontakt
ausreichend groß ist,
um die auf diese einwirkenden Axialkräfte abzufangen. Letzteres ist
insbesondere in Verbindung mit dem Verschleißausgleichsring 18,
der die volle Anpreßkraft
der Tellerfeder 4 abfängt,
von Bedeutung. Der Verdreh- bzw. Nachstellwinkel kann je nach Auslegung
der Auflauframpen 19, 23 und Gegenauflauframpen 21, 22 in
der Größenordnung
zwischen 10 und 90 Grad, vorzugsweise in der Größenordnung von 30 bis 80 Grad
liegen. Der axiale Aufstellwinkel bzw. Auflaufwinkel 27 der
Auflauframpen 19, 23 und Gegenauflauframpen 21, 22 kann
in vorteilhafter Weise in der Größenordnung von
4 bis 30 Grad liegen, vorzugsweise in der Größenordnung von 4 bis 15 Grad.
Bei dem dargestellten Beispiel beträgt der Winkel 27 ca.
12 Grad. Besonders zweckmäßig ist
es, wenn dieser Winkel 27 derart gewählt ist, daß die beim Aufeinanderpressen
der Auflauframpen 19, 23 und der Gegenauflauframpen 21, 22 entstehende
Reibung ein Verrutschen zwischen den aufeinander liegenden Rampen
verhindert, also praktisch eine Selbsthemmung durch Reibung entsteht.
Bei der Festlegung des Winkels 27 müssen auch die durch die Nachstellfedern 28 und 29 auf
den Verschleißausgleichsring 18 und/oder
den Verschleißfühlerring 20 ausgeübten Kräfte in Umfangsrichtung
berücksichtigt
werden. Der Auflaufwinkel 27 für die dem Verschleißausgleichsring
und dem Verschleißfühlerring
zugeordneten Auflauframpen und Gegenauflauframpen kann gleich sein.
Diesen beiden Ringen können
jedoch auch Rampen zugeordnet werden, die unterschiedlich groß sind und
einen unterschiedlichen Auflaufwinkel 27 besitzen.
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Der
Verschleißausgleichsring 18 ist
in Umfangsrichtung federbelastet und zwar in Nachstelldrehrichtung,
also in die Richtung, welche durch Auflaufen der Rampen 19 an
den Gegenrampen 21 eine axiale Verlagerung des Verschleißausgleichsringes 18 in
Richtung der Druckscheibe 3, das bedeutet also in axialer
Richtung vom radialen Gehäuseabschnitt 2a weg,
bewirkt. In ähnlicher
Weise ist auch der Verschleißfühlerring 20 in
Nachstelldrehrichtung umfangsmäßig federbelastet.
Bei dem in den 1 und 2 dargestellten
Ausführungsbeispiel
wird die Federbelastung des Verschleißausgleichsringes 18 durch
wenigstens eine Schraubenfeder 28 gewährleistet. Bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel sind
die beiden Ringe 18 und 20 unter Zwischenschaltung
der Feder 29 wirkungsmäßig in Serie
angeordnet, so daß durch
die Feder 28 ebenfalls eine Nachstellung des Verschleißfühlerringes 20 erfolgt. Die Schraubenfeder 28 ist
auf einer Lasche 30 aufgenommen, welche einstückig ausgebildet
ist mit dem Kupplungsdeckel 2. Die Lasche 30 ist
aus dem Blechmaterial des Deckels 2 durch Bildung einer
z.B. ausgestanzten U-förmigen
Ausschneidung 2c herausgeformt. Die Lasche 30 erstreckt
sich, in Umfangsrichtung betrachtet, bogenförmig oder tangential und ist
vorzugsweise zumindest annähernd
auf gleicher axialer Höhe
wie die unmittelbar benachbarten Deckelbereiche vorgesehen. Die
Breite der Lasche 30 ist derart bemessen, daß die darauf
vorgesehene Schraubenfeder 28 sowohl in radialer, als auch in
axialer Richtung geführt
ist.
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Der
von der Feder 28 in Nachstellrichtung beaufschlagte Verschleißausgleichsring 18 besitzt
an seinem Innenumfang wenigstens einen, radial nach innen weisenden
Ausleger 31, der sich zwischen dem Deckel 2 und
der Tellerfeder 4 erstreckt. Der Ausleger 31 besitzt
radial innen eine in Achsrichtung gerichtete Gabel bzw. U-förmige Anformung 32,
deren beide in Achsrichtung gerichteten Zinken 33 die Federführungslasche 30 beidseits
umgreifen. Hierfür strecken
sich die beiden Zinken 33 axial in bzw. durch den Ausschnitt 2c des
Deckels 2. An der Anformung 32 bzw. an deren Zinken 33 stützt sich
die Nachstellfeder 28 ab und belastet somit den Verschleißausgleichsring 18 in
Umfangsrichtung und im Zusammenhang mit den entsprechend geneigten
Rampen 19 und Gegenrampen 21 entsteht eine axial
gerichtete Axialkomponente auf den Ring 18 und damit auf die
Auflage 5 in Richtung vom Deckel 2 weg und auf die
Tellerfeder 4 zu.
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Radial
außen
besitzt der Verschleißausgleichsring 18 wenigstens
einen radialen Ausleger 34, der sich – in Umfangsrichtung betrachtet – mit einem
am radial inneren Bereich des Verschleißfühlerringes 20 vorgesehenen
Ausleger 35 radial überlappt.
In den Auslegern 34, 35 sind Ausnehmungen bzw.
Bohrungen 36 vorgesehen, in denen die zwischen den beiden
Ringen 18 und 20 zumindest geringfügig vorgespannte
Schraubenfeder 29 aufgenommen ist. Durch Anschlag des Auslegers 34 am Ausleger 35 kann
die Relativverdrehung des Verschleißausgleichsringes 18 gegenüber dem
Verschleißfühlerring 20 begrenzt
werden.
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Die
Reibungskupplung 1 besitzt weiterhin einen Verschleißsensor 37,
der bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
gemäß 1 durch
ein tellerfederartiges bzw. membranartiges Bauteil 37 gebildet ist.
Das membranartige Bauteil 37 erstreckt sich mit seinem
federnden, ringförmigen
Bereich 38 auf der der Druckscheibe 3 zugewandten
Seite der Tellerfeder 4 und stützt sich an letzterer vorzugsweise
mit einer bestimmten axialen Vorspannung in Richtung des Verschleißfühlerringes 20 ab.
Das membranartige Bauteil 38 ist mit der Tellerfeder 4 radial
innen fest verbunden und zwar über
Nietverbindungen 39. Es könnten jedoch auch andere Verbindungen,
wie z.B. eine bajonettartige Verriegelung zwischen Tellerfeder 4 und
membranartigem Bauteil 37 vorgesehen werden. Der federnde,
ringförmige
Bereich 38 besitzt auf radialer Höhe der Zungen 9a der
Abstütztellerfeder 9 Ausschnitte 40,
durch welche sich die Abstützbereiche
der Zungen 9a axial hindurch erstrecken können. Dadurch
wird gewährleistet,
daß die
Zungen 9a nicht eine elastische Verformung der Membran 37 beeinträchtigen.
Radial außen
hat das membranartige Bauteil 37 axiale Bereiche 41,
welche axiale Abstützbereiche
für den
Verschleißfühlerring 20 bilden.
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Die
Vorspannung, mit der das membranartige Bauteil 37 auf dem
Ring 20 und am Außenrand der
Tellerfeder 4 auflagert, ist derart gewählt, daß sich der Verschleißfühlerring
bei geschlossener Kupplung und in noch verschleißfreiem, oder bei bereits ausgeglichenem
Verschleiß nicht
verdrehen kann. Bei der Auslegung der Feder bzw. des membranartigen
Bauteiles 37 müssen
auch die während des
Betriebes der Reibungskupplung auf das Bauteil 37 durch
verschiedene Bauteile ausgeübten
Störkräfte, wie
Trägheitskräfte berücksichtigt
werden. Es muß also
durch die Vorspannung des Bauteiles 37 gewährleistet
werden, daß die,
z.B. aufgrund von Axialschwingungen beispielsweise durch das Bauteil 20 verursachten
Axialkräfte
ohne Verformung des Bauteiles 37 abgefangen werden können und
dies insbesondere im eingerückten
Zustand der Reibungskupplung.
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Ein
nicht auf einen Verschleiß,
insbesondere Belagverschleiß,
zurückzuführendes
Abheben des Verschleißsensors 37 vom
Verschleißfühlerring 20 muß vermieden
werden, da ansonsten die Gefahr besteht, daß eine ungewollte Verdrehung
bzw. Nachstellung des Verschleißfühlerringes 20 erfolgt
und der Verschleißsensor 37 dadurch
verspannt bleibt, wodurch eine unkontrollierte Nachstellung der
Reibungskupplung 1 erfolgen könnte. Im Zusammenhang mit den 4 bis 8 und 4a bis 8a sei
nun die Wirkungsweise der Nachstellvorkehrung 17 näher erläutert.
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In
den 4 und 4a ist die Position der Bauteile
dargestellt, welche diese im Neuzustand der Reibungskupplung 1 bzw.
der Reibbeläge 7 der Kupplungsscheibe 8 aufweisen,
und zwar im eingerückten
Zustand der Reibungskupplung 1. In diesem Zustand entspricht
der Abstand L zwischen dem Außenrand
der Tellerfeder 4 und der ihr zugewandten Abstütz-bzw.
Anschlagfläche 20a des
Verschleißfühlerringes
20 dem normalen Soll-Lüftweg,
welcher den Soll-Abhubweg der Druckscheibe 3 bestimmt.
In diesem Neuzustand liegt das den Verschleißsensor bildende membranartige
Bauteil 37 im Bereich des Außendurchmessers der Tellerfeder 4 axial
an und verhindert eine Verdrehung des Verschleißfühlerringes 20. Der
Verschleißfühlerring 18 ist
durch die über
die Tellerfeder 4 aufgebrachte Abstützkraft gegen Verdrehung festgehalten.
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Wie
aus 4a ersichtlich ist, liegen die Begrenzungsanschläge bildenden
Nocken 34, 35 aneinander an. Dadurch wird der
Ring 18 ebenfalls an einer Verdrehung gehindert. Die zwischen
den beiden Ringen 18, 20 vorgesehene Feder 29 ist
infolge der durch die Nachstellfeder 28 ausgeübten Kraft
verspannt. Es muß also
die von der Feder 28 aufgebrachte Nachstellkraft über die
gesamte Lebensdauer, also über
den gesamten Verdreh- bzw. Nachstellweg der Ringe 18; 20,
größer sein,
als die von der Feder 29 in ihrer verspannten Lage gemäß 4a aufgebrachte
Kraft.
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Beim
Ausrücken
der Reibungskupplung 1 aus der in 4 dargestellten
Lage schwenkt die Tellerfeder um die Abwälzauflage 5 und schlägt, wie dies
aus 5 ersichtlich ist, nach einem Ausrückweg X
mit ihrem Außenrand
an der Anschlagfläche 20a des
Verschleißfühlerringes 20 an.
Dabei hat sich die Druckscheibe 3 um den Lüftweg L1
axial verlagert, also von der O-Lage entfernt. Während dieser Ausrückphase
der Reibungskupplung 1 wird das federnde Bauteil 37 zusätzlich axial
verspannt. Dadurch wird gewährleistet,
daß beim
Ausrücken
der Reibungskupplung zunächst über den
Verschwenkweg des Tellerfederaußenrandes
entsprechend dem Abstand L der Verschleißfühlerring 20 mit einer
erhöhten
Kraft in Richtung des Deckels 2 beaufschlagt wird, so daß eine ungewollte
Nachstellung des Ringes 20 vermieden wird. Wie aus 5a ersichtlich ist,
hat sich die winkelmäßige Position
der beiden Ringe 18 und 20 nicht verändert.
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Der
Weg X entspricht dem Mindestausrückweg
zur Erzielung des Abhubweges L1 der Druckscheibe 3 und
dem Mindestweg, der für
die Gewährleistung
der Nachstellfunktion erforderlich ist.
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Zur
Erzielung dieses Mindestabhubes sind in der Regel im Ausrücksystem
eines Kraftfahrzeuges etwas größere Ausrückwege als
X vorgesehen, die sich infolge von Toleranzen und Schwingungen noch vergrößern können, hier
um den Weg ΔX.
Bei Überschreitung
des Mindest-Ausrückweges
X hebt die Tellerfeder 4 von der Abwälzauflage 5 ab, so
daß zwischen
dieser Tellerfeder 4 und der Abwälzauflage 5 ein Spalt 42 entsteht.
Eine Nachstellung des Verschleißausgleichsringes 18 ist
jedoch nicht möglich, da,
wie dies aus 6a hervorgeht, die beiden Anschlagnocken 34, 35 sich
berühren
und der Verschleißfühlerring 20 noch
zusätzlich
durch die Tellerfeder 4 bzw. durch die die Tellerfeder 4 gegen
den Ring 20 drückende
Abstützfeder 9 gegen
eine Verdrehung gesichert ist. Wie aus 4, 5 und 6 zu
entnehmen ist, verändert
beim Ausrücken der
Reibungskupplung 1 auch die Abstützfeder 9 ihre Konizität.
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Tritt
beim Betätigen
der Reibungskupplung bzw. beim Einrücken der Reibungskupplung ein
Verschleiß z.B.
an den Reibbelägen 7 auf,
so verlagert sich die Druckscheibe 3 um einen dem Verschleiß entsprechenden
Betrag 43 (7) axial in Richtung der Gegendruckplatte 6.
Durch diese axiale Verlagerung verändert sich die Konizität bzw. der
Aufstellwinkel der Tellerfeder 4 und der Abstützfeder 9,
und die Tellerfeder 4 verlagert sich im Zungenspitzenbereich 10 um
einen Betrag ΔY
gegenüber
der in 4 dargestellten Lage axial nach rechts. Durch
die Konizitätsveränderung
der Tellerfeder 4 werden auch die Abstützbereiche 41 des
Verschleißsensors 37 axial nach
links, vom Verschleißfühlerring 20 weg,
verlagert und zwar um den Betrag 44. Dadurch wird auch der
Verschleißfühlerring 20 entlastet
bzw. für
eine Verdrehung unter der Wirkung der Feder 29 freigegeben
und über
die Rampen 22,23 axial verlagert. Die Verdrehung
des Verschleißfühlerringes 20 erfolgt
so weit, bis die Kraft der Federn 29 nicht mehr ausreicht, den
an den Abstützbereichen 41 anlaufenden
Ring 20 weiter zu verdrehen. Eine Verdrehung des Verschleißausgleichsringes 18 ist
jedoch nicht möglich, da
dieser axial von der Tellerfeder 4 beaufschlagt ist. Durch
die Verdrehung des Verschleißfühlerringes 20 entsteht,
wie dies aus 7a ersichtlich ist, zwischen den
beiden Anschlagnocken 34, 35 ein Spalt bzw. Abstand 45.
Dieser Abstand 45 entspricht in etwa der axialen Verlagerung 44 des
Verschleißfühlerringes 20 dividiert
durch die Tangente des Winkels 27 einer Auflauframpe 23 bzw.
einer Gegenauflauframpe 22.
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Aufgrund
des Verschleißes 43 hat
sich der Einrückweg
Y gegenüber
dem Ausrückweg
X + ΔX um
den Betrag ΔY
vergrößert.
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Bei
einem auf den vorbeschriebenen Einkuppelvorgang mit Verschleiß folgenden
Auskuppelvorgang der Reibungskupplung wird, ähnlich wie dies in Verbindung
mit 6 beschrieben wurde, der Verschleißausgleichsring 18 entlastet,
wobei jedoch aufgrund des jetzt vorhandenen Abstandes 45 gemäß 7a zwischen
den beiden Anschlagnocken 34 und 35 der Verschleißausgleichsring 18 nachstellen kann.
Diese Nachstellung erfolgt aufgrund der Vorspannung der Feder 28,
welche eine größere Kraft aufbringt
als die zum Komprimieren der Feder 29 erforderliche. Durch
die Nachstellung des Verschleißausgleichsringes 18 kommen
die Nocken 34 und 35 wieder zur Anlage, so daß, wie dies
aus 8 zu entnehmen ist, nach dem Wiedereinkuppeln
bzw. Schließen
der Reibungskupplung die Tellerfeder 4, obwohl sie in axialer
Richtung um einen dem Verschleiß entsprechenden
Betrag axial verlagert wurde, praktisch wieder die gleiche winkelmäßige Einbaulage
wie in 4 einnimmt. Aus 8a ist
zu entnehmen, daß die
beiden Ringe 18 und 20 jedoch gegenüber der
ursprünglichen
Winkellage gemäß 4a sich
in Nachstellrichtung verdreht haben.
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Aus 8 ist
auch zu entnehmen, daß aufgrund
der erfolgten Verschleißnachstellung
auch das tellerfederartige Bauelement 9 in seiner Konizität verändert wurde.
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Die
in Zusammenhang mit den 4 bis 8 und 4a bis 8a beschriebene
Nachstellung erfolgt in der Praxis in sehr kleinen Schritten; es
findet also über
die Lebensdauer eine kontinuierliche Nachstellung statt, so daß die in
der Praxis auftretenden Verlagerungen infolge von Verschleiß sehr klein
sind. In den Figuren wurden die entsprechenden Abstände bzw.
Nachstellungen lediglich des besseren Verständnisses wegen entsprechend
groß dargestellt.
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Wie
bereits in Verbindung mit 5 und 6 beschrieben,
stützt
sich die Tellerfeder 4 nach einem bestimmten Ausrückweg X
radial außen
an dem Verschleißfühlerring 20 ab,
so daß die
Verschwenklinie der Tellerfeder 4 von der Abwälzauflage 5 radial
nach außen
in den Bereich der Anlagefläche 20a verlagert
wird. Die Tellerfeder 4 ist also zunächst, ähnlich wie ein zweiarmiger
Hebel, auf radialer Höhe der
Abwälzauflage 5 um
diese verschwenkbar; bei Überschreitung
des Ausrückweges
X ist jedoch die Tellerfeder ähnlich
wie ein einarmiger Hebel gelagert, da sie dann praktisch an ihrem
radial äußeren Randbereich
verschwenkbar gelagert bzw. gehalten ist. Dadurch verändert sich
die Tellerfederübersetzung
in der Kupplung zumindest annähernd
von i auf i + 1, wobei i das Verhältnis zwischen dem radialen
Abstand der Abwälzauflage 5 und
dem Beaufschlagungsdurchmesser der Ausrückkraft im Bereich der Zungenspitzen 10 zum
radialen Abstand zwischen der Abwälzauflage 5 und dem
Beaufschlagungsdurchmesser zwischen der Tellerfeder 4 und
der Druckscheibe 3 ist. Weiterhin muß bei dieser Betrachtungsweise
die Abstützung
zwischen der Tellerfeder 4 und dem Verschleißfühlerring 20 zumindest annähernd auf
gleicher radialer Höhe
erfolgen, wie die Abstützung
zwischen Tellerfeder 4 und der Druckscheibe 3.
Durch die Veränderung
bzw. Vergrößerung des Übersetzungsverhältnisses
der Tellerfeder kann der Kraft-Weg-Verlauf dieser Tellerfeder gestreckt
werden, das bedeutet, daß,
sobald das Übersetzungsverhältnis größer wird,
die Kraft- bzw. Kraftveränderung über den
Weg verringert werden kann, also die Tellerfeder im Bereich der
größeren Übersetzung
einen flacheren bzw. weicheren Kraft-Weg-Verlauf besitzt. Dadurch
kann auch eine Verringerung des Ausrückkraftverlaufes in diesem
Bereich erfolgen.
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Die
in 9 dargestellte Reibungskupplung 101 bildet
ebenfalls eine sogenannte gedrückte
Reibungskupplung. Die Tellerfeder 104 ist zwischen zwei
Abwälzauflagen 105, 105a,
welche axial fest mit dem Deckel 102 verbunden sind, schwenkbar
gelagert. Zur axialen Sicherung der beiden Schwenkauflagen 105 und 105a und
der dazwischen vorgesehenen Tellerfeder 104 sind Haltemittel 102b,
welche mit dem Deckel 102 verbunden sind, vorgesehen. Bei dem
dargestellten Ausführungsbeispiel
sind die Haltemittel 102b durch einteilig aus dem Deckel
herausgeformte Laschen 102b gebildet, welche sich axial durch
die Tellerfeder 104 hindurch erstrecken und die auf der
der Druckscheibe 103 zugewandten Seite der Tellerfeder 104 vor gesehene
Abwälzauflage 105a axial
hintergreifen.
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Die
Reibungskupplung 101 besitzt wiederum einen Verschleißsensor 137,
der einen ringförmigen, elastisch
verformbaren Bereich 138 besitzt, welcher am Deckelboden 102a z.B. über Nietverbindungen befestigt
ist. Der Verschleißsensor 137 besitzt
axial verlaufende Bereiche 141, die sich durch Ausnehmungen
in der Tellerfeder 104 axial hindurch erstrecken. Die Bereiche 141 bilden
Abstützbereiche 141a für den Verschleißfühlerring 120.
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Axial
zwischen dem Verschleißfühlerring 120 und
den unteren Bereichen der Laschen 102b ist ein axiales
Spiel L vorhanden, das die axiale Verlagerung der Druckscheibe 103 beim
Ausrücken
der Reibungskupplung 101 definiert.
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Radial
außen
stützt
sich die Tellerfeder 104 an einem Drahtring 118a ab,
welcher von dem Verschleißnachstellring 118 getragen
ist.
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Der
Verschleißausgleichsring 118 und
der Verschleißfühlerring 120 stützen sich
axial an der Druckscheibe 103 über Rampen 119, 123 und
Gegenauflauframpen 121, 122 ab. Die Rampen 119, 123 und
Gegenrampen 121, 122 sind bezüglich ihres Verlaufes in Umfangsrichtung
und ihres Aufstellwinkels ähnlich
ausgebildet wie dies in Verbindung mit den 1 bis 8 beschrieben
wurde. Es muß also
auch bei der Ausführungsform
gemäß 9 vorzugsweise
eine Selbsthemmung entgegen der Nachstellrichtung bei der Nachstellvorkehrung 117 vorhanden
sein.
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Die
Gegenauflauframpen 121, 122 können unmittelbar an der Druckscheibe 103 angeformt
sein, es kann jedoch auch zumindest axial zwischen einem der Ringe 118, 120 und
der Druckscheibe 103 ein Gegenauflauframpen bildendes Bauteil,
das ebenfalls ringförmig
ausgebildet sein kann, vorgesehen werden. Dieses Bauteil ist vorzugsweise
drehfest mit der Druckscheibe 103 verbunden. Es kann jedoch auch
der Ring 118 und/oder 120 drehfest, jedoch axial
verlagerbar mit der Druckscheibe 103 verbunden sein und
das Gegenauflauframpen bildende Bauteil gegenüber der Druckscheibe 103 verdrehbar
sein.
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Der
Verschleißfühlerring 120 wirkt
mit einem Verschleißsensor 137 zusammen,
der durch wenigstens ein axial nachgiebiges Bauteil gebildet ist.
Der Verschleißsensor 137 kann
durch ein oder mehrere in Umfangsrichtung verteilte, in axialer
Richtung elastisch veformbare Haken gebildet sein oder aber durch
ein Bauteil, daß einen
federnden ringförmigen Grundkörper 138 besitzt,
von dem radial innen einzelne Laschen 141 ausgehen, welche
am Verschleißfühlerring 120 anliegen.
Der elastisch nachgiebige Verschleißsensor 137 muß eine Grundverformungskraft
bzw. eine Grundvorspannung aufweisen, die stets gewährleistet,
daß bei
Nichtvorhandensein eines Verschleißes der Verschleißfühlerring 120 nicht nachstellen
kann. Es müssen
also die einzelnen Federn, welche auf den Verschleißnachstellring 118 und/oder
den Verschleißfühlerring 120 einwirken, entsprechend
abgestimmt werden.
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Die
Druckscheibe 103 ist über
Federmittel gegenüber
dem Gehäuse 102 derart
verspannt, daß stets
gewährleistet
ist, daß auch
bei ausgerückter Kupplung 101 die
Druckscheibe 103 stets gegen die Tellerfeder 104 verspannt
bleibt, also die Abwälzauflage 118a stets
in Anlage an der Tellerfeder 104 bleibt. Diese Verspannmittel
können
z.B. durch elastische Mittel, wie z.B. Blattfederelemente, gebildet sein, die
mit entsprechender Vorspannung, ähnlich wie
in 1 angedeutet, eingebaut sein können. Bei der Auslegung der
Tellerfeder 104 muß die
von diesen Mitteln aufgebrachte Kraft, welche der Kraft der Tellerfeder 104 entgegenwirkt,
berücksichtigt
werden. Weiterhin müssen
bei der Auslegung der die Druckscheibe 103 und das Gehäuse 102 axial
verspannenden Mittel diejenigen Kräfte, welche aufgrund der Trägheit der
axial beweglichen Bauteile, wie insbesondere der Druckscheibe 103,
und der infolge von Schwingungen auftretenden Beschleunigungen dieser
Teile entstehen, berücksichtigt
werden.
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Zur
Begrenzung des Abhubweges der Druckscheibe 103 beim Ausrücken der
Reibungskupplung 101 ist ein Anschlag vorgesehen, der bei dem
dargestellten Ausführungsbeispiel
durch Anlage der Abstützbereiche 141a an
den unteren Bereichen der Laschen 137 erfolgt. Der Lüftweg der
Druckplatte 103 ist durch das Spiel L definiert.
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Die
Nachstellfunktion der Nachstellvorkehrung 117 ist vergleichbar
mit der der Nachstellvorkehrung 17 gemäß den 1 bis 8. 9 stellt
den Neuzustand der Reibungskupplung 101 in auf eine Gegendruckplatte
montiertem Zustand dar. Sobald ein Verschleiß an den nicht näher dargestellten
Reibbelägen
entsteht, wandert die Druckscheibe 103 entsprechend dem
Verschleiß nach
links, so daß der Verschleißfühlerring 120 entsprechend
diesem Verschleiß nachstellen
kann. Dadurch entsteht ein Umfangsspiel zwischen den Anschlagnocken
der beiden Ringe 118, 120, ähnlich wie dies in 7a für die Nocken 34, 35 dargestellt
ist. Beim Ausrücken
der Reibungskupplung 101 verlagern sich die Druckscheibe 103 und
die beiden Ringe 118, 120 axial in Richtung des
Deckelbodens 102a zunächst gemeinsam,
wobei der Sensor 137 elastisch verformt wird. Nach Überwindung
des Spieles L bleibt die Druckscheibe 103 und der axial
gegen diese über
den Verschleißsensor 137 verspannte
Verschleißfühlerring 120 stehen.
Der Ausrückweg
der Reibungskupplung 102 ist derart bemessen, daß zumindest
bei Vorhandensein von Verschleiß nach Überwindung
des Spieles L die Tellerfeder 104 noch um einen bestimmten
Winkel in ihrer Konizität
verändert
wird, wodurch der Verschleißnachstellring 118 axial
entlastet wird und entsprechend dem vorhandenen Belagverschleiß nachstellen
kann, und zwar durch eine Verdrehung, entsprechend der vorangegangenen
Verdrehung des Verschleißfühlerringes 120.
Nach dieser Verdrehung liegen wiederum die Anschläge der beiden
Ringe 118 und 120 aneinander an, ähnlich wie
dies in 8a für die Anschlagnocken 34, 35 dargestellt
ist. Aufgrund dieser Anschlagbegrenzung kann die Tellerfeder 104 den
Ring 118 vollständig
entlasten, da dieser durch die Anschläge nicht unkontrolliert nachstellen
kann.
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Die
in 10 dargestellte Reibungskupplung 201 bildet
eine sogenannte gedrückte
Kupplung, deren Betätigungstellerfeder 204 gegen
die deckelseitige Schwenkauflage 205 gedrückt bzw.
gezogen wird. Hierfür
ist ein Kraftspeicher in Form einer Tellerfeder 209 vorgesehen,
die zwischen dem Kupplungsgehäuse
bzw. dem Deckel 202 und der Druckscheibe 203 verspannt
ist. Die Tellerfeder 209 ist auf der der Betätigungstellerfeder 204 abgekehrten
Außenseite des
Deckels 202 angeordnet und über Verbindungsmittel 209a mit
der Druckscheibe 203 verbunden. Die Verbindungsmittel 209a erstrecken
sich axial durch in der Tellerfeder 204 vorgesehene Ausnehmungen. Die
Tellerfeder 209 könnte
jedoch auch unmittelbar zwischen dem Deckel 202 und der
Druckscheibe 203 angeordnet sein. Die von dem Kraftspeicher 209 aufgebrachte
Axialkraft ist derart bemessen, daß diese Kraft größer ist,
als die zum Ausrücken
der Kupplung 201 erforderliche maximale Ausrückkraft,
welche zum Verschwenken der in die Kupplung 201 eingebauten
Tellerfeder 204 erforderlich ist. Zweckmäßig kann
es sein, wenn über
die Lebensdauer der Reibungskupplung 201 die von dem Kraftspeicher 209 auf
die Druckscheibe 203 ausgeübte federnde Verspannkraft
wenigstens 1,1 x der maximalen Ausrückkraft entspricht. Die von
dem Kraftspeicher 209 aufgebrachte Axialkraft kann jedoch
auch wesentliche höher
liegen. Zweckmäßig ist
es, wenn die Tellerfeder 209 über die Lebensdauer der Reibungskupplung 201 bzw. über den
maximal möglichen
Ausgleichsweg der Nachstellvorkehrung 217 einen praktisch
konstanten Weg-Kraft-Verlauf aufweist, so daß die von der Tellerfeder 204 auf
die Druckscheibe 203 ausgeübte Anpreßkraft praktisch konstant bleibt.
Es kann jedoch auch vorteilhaft sein, wenn die Tellerfeder 209 über den
Nachstellbereich der Vorkehrung 217 eine vorgegebene Kraft-Weg-Kennung besitzt, um
z.B. die mit zunehmendem Belagverschleiß ansteigende Verspannkraft
der Blattfedern, welche das Drehmoment zwischen dem Gehäuse 202 und
der Druckscheibe 203 übertragen,
auszugleichen. Derartige Blattfedern sind in 1 schematisch
dargestellt und mit 15 gekennzeichnet.
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Die
axial zwischen der Tellerfeder 204 und der Druckscheibe 203 vorgesehene
Verschleißausgleichsvorkehrung 217 besitzt
einen Verschleißausgleichsring 218 und
einen Verschleißfühlerring 220, die ähnlich angeordnet
und wirksam sind wie die beiden Ringe 118 und 120 gemäß 9.
Die beiden Ringe 218, 220 stützen sich über Auflauframpen 219, 223 an
Gegenauflauframpen 221, 222 der Druckscheibe 203 ab.
Der Verschleißsensor 237 ist
durch ein membranartiges bzw. tellerfederartiges Bauteil gebildet,
welches radial innen über
Verbindungen in Form von Nietverbindungen 239 an der Tellerfeder 204 festgelegt
ist. Der z.B. ringförmige
federnde Bereich 238 des Verschleißsensors 237 besitzt
gegenüber
der Tellerfeder 204 einen Abstand L, der den Abhubweg der
Druckscheibe 203 beim Ausrücken der Reibungskupplung 201 definiert.
Der elastisch vorgespannte Verschleißsensor 237 stützt sich
radial außen
auf der den Ringen 218, 220 abgekehrten Seite der
Tellerfeder 204 an dieser ab. Hierfür besitzt der federnde Bereich 238 radial
außen
axial verlaufende Laschen 241, die durch axiale Ausnehmungen
der Tellerfeder 204 hindurch geführt sind und sich auf der dem
federnden Bereich 238 abgekehrten Seite der Tellerfeder 204 an
dieser abstützen.
Der federnde Verschleißsensor 237 ist
also auf der Betätigungstellerfeder 204 federnd
verspannt. Durch den Verschleißsensor 237 wird
eine ungewollte Nachstellung des Verschleißfühlerringes 220 vermieden.
Die beiden Ringe 218 und 220 sind in Umfangsrichtung, ähnlich wie
dies im Zusammenhang mit den vorangegangenen Figuren beschrieben
wurde, durch Kraftspeicher beaufschlagt.
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Beim
Ausrücken
der Reibungskupplung 201 aus der in 10 dargestellten
eingerückten
Lage wird die Tellerfeder 204 um die ringförmige Abstützung 205 verschwenkt,
so daß die
Druckscheibe 203 entlastet und über den Kraftspeicher 209 in
Ausrückrichtung
verlagert wird. Während
des Ausrückvorganges
wird der Verschleißfühlerring 220 in
Richtung der Tellerfeder 204 verlagert, so daß der Verschleißsensor 237 elastisch
verformt wird, und zwar so lange, bis der ringförmige federnde Bereich 238 an
der Tellerfeder 204 zur Anlage kommt, wodurch praktisch die
axiale Verlagerung der Druckscheibe 203 in Ausrückrichtung
beendet wird, so daß bei
einer weiteren Verformung der Tellerfeder 204 in Ausrückrichtung der
Verschleißausgleichsring 218 entlastet
wird, sofern kein Belagverschleiß vorhanden ist, bleibt der Verschleißausgleichsring 218 gegenüber der
Druckscheibe 203 stehen, da sich die Anschläge der beiden
Ringe 218 und 220 dann berühren, ähnlich wie dies in den 4a bis 6a für die Anschlagnocken 34, 35 gezeigt
ist. Der Verschleißfühlerring 220 ist
seinerseits durch den Verschleißsensor 237 gegen
die Druckscheibe 203 beaufschlagt, so daß auch dieser
sich nicht verdrehen kann.
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Sobald
z.B. Verschleiß an
den Reibbelägen auftritt,
wandert die Druckscheibe 203 nach links, wodurch auch die
Tellerfeder 204 ihre Konizität geringfügig verändert. Durch diese Verlagerung
wird der Verschleißfühlerring 220 entlastet,
so daß dieser
entsprechend dem Verschleiß nachstellen
kann, wobei die Nachstellung begrenzt wird durch den Verschleißsensor 237.
Wird nun die Reibungskupplung 201 wieder ausgerückt, so
wird, ähnlich
wie dies im Zusammenhang mit 9 beschrieben
wurde, der Verschleißausgleichsring 218 entlastet,
wodurch dieser nachstellen kann, und zwar so lange, bis die Anschläge zwischen
den beiden Ringen 218 und 220 wirksam werden.
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Die
einzelnen Phasen der Nachstellung zwischen den Ringen 118 und 120 gemäß 9,
sowie 218 und 220 gemäß 10 entsprechen
den in den 4a bis 8a dargestellten.
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Die
in den 11 bis 13 dargestellte Reibungskupplung 301 bildet
eine sogenannte gezogene Reibungskupplung. Die Tellerfeder 304 stützt sich
radial außen
an einem zwischen den radialen Bereichen 302a des Gehäuses 302 und
der Tellerfeder 304 vorgesehenen Verschleißausgleichsring 318 ab.
Mit radial weiter innen liegenden Bereichen beaufschlagt die Tellerfeder 304 die
Nocken 313 einer Druckscheibe 303. Auf der der
Druckscheibe 303 abgekehrten Seite der Tellerfeder 304 ist
ein Verschleißsensor 337 vorgesehen,
der von der Tellerfeder 304 getragen wird und mit dieser über eine
bajonettartige Verbindung verriegelt ist. Hierfür besitzt der als Tellerfeder
ausgebildete Verschleißsensor 337 radial
außen
axiale, als Haken ausgebildete Ausleger 341, welche in
Verbindung mit in der Tellerfeder vorgesehenen axialen Ausnehmungen 304a eine
axial verriegelnde Steck-Dreh-Verbindung
bilden. Zur Festlegung der beiden Bauteile 304 und 337 in
der eine Verriegelung bewirkenden Position besitzt die Tellerfeder 337 radial
innen im Bereich der Zungenspitzen axial verlaufende Laschen 341a,
welche – nachdem
die Tellerfeder 337 axial in Richtung auf die Tellerfeder 304 verspannt
wurde und zwischen den beiden Bauteilen 337 und 304 eine
die Verriegelung bewirkende Verdrehung erfolgt ist – in Ausnehmungen 304b der
Tellerfeder 304 zur Drehsicherung einrasten. Der Verschleißsensor 337 verhindert,
daß der Verscheißfühlerring 320 bei
Nichtvorhandensein eines Verschleißes nachstellen kann. Der Verschleißfühlerring 320 ist
konzentrisch und radial innerhalb des Verschleißausgleichsringes 318 vorgesehen.
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Die
beiden Ringe 318 und 320 sind, ähnlich wie
dies im Zusammenhang mit den vorangegangenen Figuren und insbesondere
den 1 und 2 beschrieben wurde, über Auflauframpen 319, 323 an vom
Gehäuse 302 getragenen
Gegenauflauframpen 321, 322 axial abgestützt.
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Wie
aus 12 ersichtlich ist, besitzen die beiden Ringe 318, 320, ähnlich wie
die Ringe 18, 20, Anschlagnocken 334, 335,
zwischen denen eine Schraubenfeder 329 verspannt ist.
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Wie
aus 12 ersichtlich ist, wird der Verschleißausgleichsring 318 von
einem Kraftspeicher in Form einer Schraubenfeder 328 in
Nachstellrichtung beaufschlagt. Der Kraftspeicher 328 ist
im radialen Bereich zwischen den ringförmigen Grundkörpern der
beiden Ringe 318 und 320 vorgesehen. Die Feder 328 ist ähnlich,
wie dies im Zusammenhang mit 1 und 2 beschrieben
wurde, auf einer Zunge bzw. Lasche 330 des Deckels 302 aufgenommen.
Der Verschleißnachstellring 318 besitzt
auch – ähnlich wie
der Ring 18 gemäß den 1 und 2 – Ausleger 331,
die eine gabelförmige
Anformung 332 besitzen zur Abstützung der Feder 328.
Es sind also auch hier die Feder 328, der Verschleißausgleichsring 318,
die Feder 329, der Verschleißsensorring 320 und
der Verschleißsensor 337 wirkungsmäßig in Serie
geschaltet.
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Der
Verschleißsensor 337 verhindert
bei Nichtvorhandensein von Verschleiß eine unzulässige Nachstellung
des Verschleißfühlerringes 320,
der seinerseits wiederum eine unzulässige Nachstellung des Verschleißausgleichsringes 318 verhindert.
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Ausgehend
von dem in 11 dargestellten Neuzustand
der auf einer Gegendruckplatte unter Zwischenlegung der Kupplungsscheibe 316 montierten
Reibungskupplung 301, wird beim Ausrücken der Reibungskupplung 301 die
Tellerfeder 304 radial innen nach rechts verschwenkt, so
daß sich
die Tellerfeder 304 radial außen an der vom Verschleißausgleichsring 318 getragenen
Abwälzauflage 305 abstützt. Während der
Ausrückphase
wird die Sensortellerfeder 337 axial zwischen der Tellerfeder 304 und dem
Verschleißfühlerring 320 verspannt
und zwar so lange, bis das den Abhub der Druckscheibe 303 definierende
Spiel L zwischen dem äußeren Bereich des
ringförmigen
federnden Sensorabschnittes 338 und der Tellerfeder 304 aufgebraucht
ist, also die Tellerfeder 304 sich axial an dem Verschleißfühlerring 320 abstützt. Bei
Fortsetzung der Ausrückbewegung wird
die Tellerfeder 304 um den am Verschleißfühlerring 320 vorhandenen
ringförmigen
Abstützbereich 320a verschwenkt,
wodurch die radial äußere Abwälzauflage 305 von
der Tellerfeder 304 entlastet wird, so daß bei Vorhandensein
von Verschleiß,
dieser durch eine entsprechende axiale Nachstellung des Ringes 318 ausgleichen
kann. Die Tellerfeder 304 wird also während der Ausrückphase
zunächst ähnlich wie
ein einarmiger Hebel um die äußere Abwälzauflage 305 verschwenkt.
Nach Überschreitung
des Spieles L wird der ringförmige
Verschwenkbereich der Tellerfeder 304 radial nach innen
in den Bereich 320a des Verschleißfühlerringes 320 verlagert,
so daß bei
Fortführung
einer Ausrückbewegung
die Tellerfeder 304 dann ähnlich wie ein zweiarmiger
Hebel verschwenkt wird bzw. wirksam ist. Durch diese radiale Verlagerung
der ringförmigen
Abwälzauflage
der Tellerfeder 304 während
einer Betätigung
der Reibungskupplung 301 verändert sich das Übersetzungsverhältnis bzw.
Hebelarmverhältnis,
welches die zum Betätigen
der Tellerfeder 304 erforderliche Kraft bestimmt, von i
auf i-1, so daß,
sobald die Tellerfeder 304 sich an dem Verschleißfühlerring 320 abstützt, eine
Ausrückkrafterhöhung stattfinden kann.
Unter Übersetzungsverhältnis i
ist das Verhältnis
zwischen dem Abstand des Angriffsbereiches für die Ausrückkraft im Bereich der Tellerfederzungenspitzen 310 und
dem Kontaktbereich zwischen der Tellerfeder 304 und der
Abwälzauflage 305 zum
Abstand zwischen diesem Kontaktbereich und dem Beaufschlagungsbereich
der Tellerfeder 304 für
die Nocken 313 der Druckscheibe 303. Die vorerwähnte Übersetzungsveränderung
basiert auf der Annahme, daß die
Abstützung
zwischen der Tellerfeder 304 und der Druckscheibe 303 zumindest
annähernd
auf dem gleichen Durchmesser erfolgt, wie die Abstützung der
Tellerfeder 304 am Verschleißfühlerring 320. Je weiter
der Abstützbereich
zwischen der Tellerfeder 304 und dem Verschleißfühlerring 320 radial
nach außen
in Richtung der Abwälzauflage 305 verlagert wird,
desto geringer wird der Ausrückkraftanstieg
bei Anlage der Tellerfeder 304 am Verschleißfühlerring 320 sein.
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Sobald
während
einer Einkuppelphase Verschleiß an
den Reibbelägen 307 auftritt,
verändert die
Tellerfeder 304 ihre Konizität und zwar wandern dann die
Zungenspitzen 310 nach links. Durch diese Konizitätsveränderung
wird auch der Verschleißfühlerring 320 entlastet,
so daß dieser
entsprechend dem aufgetretenen Belagverschleiß nachstellen kann. Beim Auftreten
eines Verschleißes
eilt also zunächst
der Verschleißfühlerring 320 dem
Verschleißausgleichsring 318 voraus,
wie dies in 12 dargestellt ist. Durch die
Verdrehung des Verschleißfühlerringes 320 entsteht
zwischen den Anschlagnocken 334 und 335 der beiden
Ringe 318, 320 ein dem Verschleiß proportionaler
Abstand 345. Bei einem nun folgenden Ausrückvorgang
wird, wie dies anhand der vorangehenden Figuren bereits beschrieben
wurde, der Verschleißnachstellring 318 durch
die Tellerfeder 304 entlastet, so daß dieser entsprechend dem Spiel 345 nachstellen
kann. Dadurch nimmt die Tellerfeder 304 wieder eine dem
Neuzustand entsprechende Konizität
bzw. Planlage ein. Mit zunehmendem Verschleiß wird die Tellerfeder 304 axial
vom Deckelboden 302a weg verlagert, wobei über den
gesamten Nachstellbereich eine entsprechende Winkelkorrektur der
Einbaulage der Tellerfeder erfolgt. Die entsprechende Korrektur
ist jeweils abhängig
von dem durch den Verschleißfühlerring 320 ermittelten
bzw. gemessenen Verschleiß.
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Die
in 14 teilweise dargestellte Nachstellvorkehrung 417 ist ähnlich ausgebildet
und angeordnet, wie die Verschleißnachstellvorkehrung 317 gemäß 11 und 12.
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Der
wesentliche Unterschied gegenüber
einer Ausführungsform
gemäß 11 besteht
darin, daß der
Verschleißfühlerring 420 im
radialen Bereich zwischen der Abstützung der Tellerfeder 404 an
den Nocken 413 der Druckscheibe 403 und der Abstützung der
Tellerfeder 404 an der radial außen angeordneten Schwenkauflage 405 vorgesehen
ist. Der Verschleißfühlerring 420 besitzt
also einen größeren Durchmesser,
so daß die
während
einer Ausrückphase
der Reibungskupplung erfolgende Abstützung zwischen der Tellerfeder 404 und
dem Verschleißfühlerring 420 näher am Verschleißnachstellring 418 liegt.
Dadurch wird die bei Anlage der Tellerfeder 404 an dem
Verschleißfühlerring 420 stattfindende
Zunahme der Ausrückkraft
gegenüber
der Ausführungsform
gemäß 11 verringert.
Die Sensortellerfeder 438 ist ähnlich wie die Tellerfeder 338 über eine
bajonettartige Verbindung auf der Tellerfeder 404 befestigt.
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Bei
einer Ausführungsform
gemäß 14 muß der vom
Sensor 438 auf radialer Höhe des Abstützdurchmessers zwischen Verschleißfühlerring 420 und
Tellerfeder 404 zurücklegbare
Federweg S derart bemessen sein, daß der von der Druckscheibe 403 beim
Ausrücken
der Reibungskupplung zurückgelegte
Abhub- bzw. Lüftweg
multipliziert mit dem Verhältnis
L2/L1 zumindest annähernd
dem Federweg S des Sensors 438 entspricht. Es muß also zwischen
dem möglichen
Federweg S des Sensors 438 auf radialer Höhe des Abstützdurchmessers
zwischen Verschleißfühlerring 420 und
Tellerfeder 404 und dem vollen Abhub- bzw. Lüftweg "V" der Druckplatte 403 zumindest
annähernd
folgende Beziehung vorhanden sein V = S × L1 / L2
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Die
in 15 dargestellte gezogene Reibungskupplung 501 besitzt
eine Nachstell vorkehrung 517, die axial zwischen der Tellerfeder 504 und
der Druckscheibe 503 angeordnet ist. Die Tellerfeder 504 stützt sich
radial außen
an einer vom Kupplungsdeckel 502 getragenen Schwenkauflage 505 ab
und beaufschlagt mit radial weiter innen liegenden Bereichen den
Verschleißausgleichsring 518,
der sich axial an der Druckscheibe 503 abstützt. Der
Verschleißausgleichsring 518 ist
von dem Verschleißfühlerring 520 umgeben.
Die Ringe 518, 520 besitzen wiederum Auflauframpen 519, 523,
die sich an Gegenauflauframpen 521, 522, welche
von der Druckscheibe 503 getragen werden, axial abstützen. Axial
zwischen der Tellerfeder 504 und dem Verschleißfühlerring 520 ist
wiederum ein Verschleißsensor 537,
der durch ein membranartiges Bauteil gebildet ist, vorgesehen. Das
elastische Bauteil 537 wird von der Tellerfeder 504 getragen
und ist derart bemessen bzw. eingebaut, daß die zum Verspannen dieses
Bauteiles 537 erforderliche Kraft größer ist, als die Verstellkraft, welche
auf den Verschleißfühlerring 520 in
axialer Richtung einwirkt. Um zu gewährleisten, daß bei Vorhandensein
von Axialschwingungen die Druckplatte 503 bzw. der Verschleißnachstellring 518 nicht
von der Tellerfeder 504 abheben kann, ist die Druckplatte 503 über ein
Federelement in Form einer Tellerfeder 509 gegenüber dem
Gehäuse 502 axial
verspannt, und zwar in Richtung der deckelseitigen Abwälzauflage 505.
Dadurch wird auch gewährleistet,
daß der Verschleißfühlerring 520 nicht
von dem Verschleißsensor 537 abheben
kann.
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Sobald
ein Reibbelagverschleiß auftritt,
verändert
sich die Winkelstellung bzw. die Konizität der Tellerfeder 504 und
zwar derart, daß die
radial inneren Bereiche der Tellerfeder 504 nach links
verschwenkt werden und zwar entsprechend der axialen Verlagerung
der Druckscheibe 503. Dadurch wird der Verschleißfühlerring 520 entlastet,
so daß dieser
entsprechend dem Verschleiß nachstellen
kann, wobei diese Nachstellung durch den Verschleißfühler 537 begrenzt
wird. Während
einer darauf folgenden Ausrückphase
wird sobald der vorbestimmte Abhubweg der Druckplatte 503 erreicht
ist, der Verschleißnachstellring 518 durch
die Tellerfeder 504 entlastet, so daß dieser sich entsprechend
dem durch den Verschleißfühlerring 520 vorgegebenen
Nachstellweg verlagern kann.
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Die
Begrenzung des axialen Ausrückweges der
Druckplatte 503 kann durch Anschlag an äußeren Bereichen der Tellerfeder 504 erfolgen.
Eine Wegbegrenzung durch einen Anschlag kann jedoch auch an anderer
Stelle stattfinden. So kann z.B. unmittelbar zwischen dem Gehäuse 502 und
der Druckscheibe 503 ein entsprechender Anschlag vorgesehen
werden. Die zum Verspannen des Sensors 537 erforderliche
Kraft ist wesentlich geringer, als die von der Tellerfeder 509 auf
die Druckscheibe 503 ausgeübte Axialkraft. Es wird also
der Verschleißsensor 537 über die
Tellerfeder 509 beim Ausrücken der Reibungskupplung 501 verspannt.
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Für die meisten
Anwendungsfälle
wird es vorteilhaft sein, wenn der radiale Abstand zwischen den
Abwälz-
bzw. Abstützbereichen
des Verschleißfühlerringes
und des Verschleißnachstellringes
in etwa gleich groß ist
wie der radiale Abstand zwischen der Abstützung der Betätigungstellerfeder
am Deckel und der Beaufschlagungsstelle zwischen Betätigungstellerfeder
und Druckscheibe. Dadurch kann gewährleistet werden, daß bei einer
Verschleißnachstellung
auch der vom Verschleißfühlerring
zurückgelegte
Axialweg zumindest annähernd
gleich groß ist, wie
der axial aufgetretene Verschleiß.
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In
den 16 und 17 ist
ein Verschleißsensorelement,
das als Federklammer 637 ausgebildet ist, dargestellt.
Eine Mehrzahl derartiger Sensorelemente 637 können gleichmäßig über den
Umfang des federnden Ringkörpers
der Betätigungstellerfeder 604 vorgesehen
werden. Wie aus 16 zu entnehmen ist, ist eine
derartige Federklammer 637 mit der Tellerfeder 604 über eine
Schnappverbindung bzw. durch Einfädeln der Endbereiche der beiden äußeren Schenkel 637a und
Einrasten des mittleren Schenkels 637b über den Außenrand der Tellerfeder 604 verbunden.
Verschleißsensorelemente
gemäß den 16 und 17 können z.B.
bei einer Ausführungsform
einer Reibungskupplung gemäß 1 Anwendung
finden.
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Wie
bereits in Verbindung mit der
1 beschrieben
wurde, ist es vorteilhaft, wenn die Reibungskupplung eine Vorkehrung
aufweist, welche einen allmählichen
Abbau des von der Reibungskupplung übertragbaren Momentes während eines
Ausrückvorganges
bewirkt, da dadurch eine Reduzierung bzw. Minimierung des Ausrückkraftverlaufes, bzw.
der maximal erforderlichen Ausrückkraft
erzielt werden kann. Bei der in
1 dargestellten
Reibungskupplung ist diese Vorkehrung durch die zwischen den Reibbelägen
7 vorgesehene
Belagfedersegmente
16 gebildet. Derartige Belagfedersegmente
sind beispielsweise durch die
DE 36 31 863 A1 bekannt geworden.
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Eine
weitere Möglichkeit,
einen progressiven Momentenabbau bzw. -aufbau beim Ausrücken bzw. Einrücken einer
Reibungskupplung zu erzielen, ist durch die
DE 21 64 297 B2 vorgeschlagen
worden. Bei dieser Lösung
ist das Schwungrad zweiteilig ausgebildet und das die Gegendruckplatte
bildende Bauteil axial federnd gegenüber dem mit der Abtriebswelle
der Brennkraftmaschine verbundenen Bauteil abgestützt.
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Die
eine Belagfederung ersetzende Vorkehrung kann auch im Kraftfluß zwischen
der Anpreßfeder
4 und
der Druckscheibe
3 vorgesehen werden. Eine derartige Anordnung
ist z.B. durch die
DE
37 42 354 A1 und die
DE 1 450 201 A vorgeschlagen worden. Weiterhin
kann die eine Belagfederung ersetzende Vorkehrung im Kraftfluß zwischen
der Anpreßtellerfeder
4 und
den Befestigungsstellen wie Verschraubungen des Gehäuses
2 an
der Gegendruckplatte
6 vorgesehen werden.
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Um
den gewünschten
Effekt der Ausrückkraftreduzierung
zu erzielen, muß die
Belagfederung bzw. die diese Belagfederung ersetzende Vorkehrung
in Reihe mit der Betätigungstellerfeder 4 geschaltet
sein. Das bedeutet also, daß die
Belagfederung bzw. die diese ersetzende Vorkehrung durch die von
der Tellerfeder 4 aufgebrachten Kraft elastisch verformbar
ist.
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Die
Wirkungsweise einer Belagfederung bzw. eines Belagfederungsersatzes
wird nun in Verbindung mit der Ausführungsform gemäß den 1 und 2 und
den in den Diagrammen gemäß den 18, 19 eingetragenen
Kennlinie näher
erläutert.
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Die
Linie 50 in 18 zeigt einen Teilbereich,
der in Abhängigkeit
von der Konizitätsveränderung
der Tellerfeder 4 durch diese Tellerfeder 4 auf die
Druckscheibe 3 insgesamt aufgebrachte Axialkraft. Der Teilbereich 50 entspricht
einer axialen Verformung des ringförmigen Grundkörpers 12 der
Tellerfeder 4 zwischen der Schwenklagerung 5 und
der radial äußeren Abstützung an
der Druckscheibe 3. Im Teilabschnitt 50 sind die
durch die Abstütztellerfeder 9 und
gegebenenfalls durch andere Elemente, wie z.B. die Blattfedern 15,
aufgebrachten Kräfte,
welche die Verformung der Tellerfeder 4 unterstützen bzw. beeinflussen,
berücksichtigt.
Der tatsächliche Kraft-Weg-Verlauf
der Tellerfeder 4 ist in 18 durch
die gestrichelte Linie 50a dargestellt. Die Tellerfeder 4 besitzt
also tatsächlich
einen höheren Kraft-Weg-Verlauf, als
derjenige der Linie 50.
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Der
Punkt 51 repräsentiert
die Einbaulage der Tellerfeder 4 bei geschlossener neuer
Kupplung 1, also die Lage, bei der die Tellerfeder 4 für die entsprechende
Einbaulage die maximale Anpreßkraft auf
die Druckscheibe 3 ausübt.
Der Punkt 51 kann durch Änderung der konischen Einbaulage
der Tellerfeder 4 in der neuen Kupplung entlang der Linie 50 nach
oben oder nach unten verschoben werden.
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Die
Linie 52 stellt den Verlauf der von den Belagfedersegmenten 16 aufgebrachten
axialen Spreizkraft dar, welche zwischen den beiden Reibbelägen 7 wirkt
und die auf die Druckscheibe 3 einwirkt. Diese axiale Spreizkraft
wirkt der von der Tellerfeder 4 auf die Druckscheibe 3 ausgeübten Axialkraft
entgegen. Vorteilhaft kann es sein, wenn die durch elastische Verformung
der Federsegmente 16 aufbringbare maximale Axialkraft wenigstens
der von der Tellerfeder 4 auf die Druckscheibe 3 ausgeübten maximalen
Kraft entspricht, wobei diese auch größer sein kann, so daß bei voll
geschlossener Reibungskupplung 1 die Federsegmente 16 noch
eine Federreserve aufweisen, also über einen bestimmten Weg noch elastisch
verformbar sind. Beim Ausrücken
der Reibungskupplung 1 entspannen sich die Federsegmente 16 und
zwar über
den Weg 53. Über
diesen, auch einer entsprechenden axialen Verlagerung der Druckscheibe 3 entsprechenden
Weg 53 wird der Ausrückvorgang
der Kupplung 1 unterstützt.
Es muß also
eine geringere maximale Ausrückkraft
aufgebracht werden, als diejenige, welche dem Einbaupunkt 51 bei
fehlender Belagfederung 16 entsprechen würde. Bei Überschreitung
des Punktes 54 werden die Reibbeläge 7 freigegeben,
wobei aufgrund des degressiven Kennlinienbereiches der Tellerfeder 4 die
dann noch aufzubringende Ausrückkraft
erheblich verringert ist gegenüber
der, welche dem Punkt 51 entsprechen würde. Die Ausrückkraft
für die Kupplung 1 nimmt
so lange ab, bis das Minimum bzw. der Talpunkt 55 der Kennlinie 50 erreicht
ist. Bei Überschreitung
des Minimums 55 steigt die erforderlich Ausrückkraft
wieder an, wobei der Ausrückweg im
Bereich der Zungenspitzen 10 derart gewählt ist, daß selbst bei Überschreitung
des Minimums 55 die Ausrückkraft nicht größer wird,
als die durch die Tellerfeder 9 erzeugte Abstützkraft.
Dies ist erforderlich, da ansonsten ein ungewolltes Abheben des
Verschleißsensors 37 vom
Verschleißfühlerring 20 während der
Ausrückphase
entstehen würde
und somit eine Verstellung der Ausgleichsvorkehrung 17 stattfinden
würde,
die zur Folge hätte,
daß die
Reibungskupplung zumindest nicht mehr vollständig ausgerückt werden könnte, im
Extremfall gar nicht mehr ausgerückt
werden könnte,
also eine Unterbrechung des Drehmomentes bzw. des Kraftflußes durch
die Reibungskupplung nicht mehr möglich wäre.
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Die
Abstütztellerfeder 9 hat
einen Kraft-Weg-Verlauf entsprechend der Linie 57 in 19.
Diese Kennlinie 57 entspricht derjenigen, welche erzeugt
wird, wenn das tellerfederartige Bauteil 9 aus der entspannten
Lage in seiner Konizität verändert wird
und zwar zwischen zwei Schwenkauflagen die einen radialen Abstand
besitzen, der dem radialen Abstand zwischen der deckelseitigen Schwenkauflage
und der betätigungstellerfederseitigen
Schwenkauflage entspricht. Aus der Kennlinie 57 ist ersichtlich,
daß das
tellerfederartige Bauteil 9 einen Federweg 58 besitzt, über den
die von ihr erzeugte Axialkraft praktisch konstant bleibt. Die über diesen
Bereich 58 erzeugte Kraft kann dabei derart gewählt werden,
daß diese
stets größer ist,
als die über
die Lebensdauer der Reibungskupplung 1 auftretende maximale
Ausrückkraft
im Bereich der Tellerfederzungenspitzen 10. Die von der
Sensorfeder 9 aufzubringende Abstützkraft ist abhängig von
der Hebelübersetzung
der Tellerfeder 4. Diese Übersetzung liegt in den meisten
Fällen
in der Größenordnung
von 1 zu 3 bis 1 zu 5, kann jedoch für manche Anwendungsfälle auch
größer oder
kleiner sein. Die erwähnte
Tellerfederübersetzung
entspricht dem Verhältnis
des radialen Abstandes zwischen der Schwenklagerung 5 und
dem Abstützdurchmesser der
beiden Tellerfedern 4 und 9 zum radialen Abstand zwischen
der Schwenklagerung 5 und dem Anlagedurchmesser für ein Betätigungsmittel,
wie z.B. ein Ausrücklager,
im Bereich der Zungenspitzen 10.
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Die
Einbaulage des tellerfederartigen Elementes 9 in der Reibungskupplung 1 ist
derart gewählt,
daß dieses
sowohl über
den Ausrückweg nachfedern
kann, als auch einen axialen Federweg in Richtung der Reibbeläge 7 aufweist,
der zumindest dem axialen Nachstellweg der Druckscheibe 3 in Richtung
der Gegendruckplatte 6 entspricht, welcher infolge des
Verschleißes
an den Reibflächen
und an den Reibbelägen
entsteht. Über
diesen Federweg der Feder 9 ist es zweckmäßig, wenn
gewährleistet ist,
daß die
von dieser Feder 9 auf die Tellerfeder 4 aufgebrachte
Axialkraft größer ist,
als die zum Ausrücken
der Reibungskupplung erforderliche Kraft. Dabei kann es vorteilhaft
sein, wenn der Bereich 58 der Kennlinie 57 zumindest
eine Länge
aufweist, die dem maximalen Verschleißweg entspricht, vorzugsweise größer als
dieser Verschleißweg
ist, da dadurch auch Einbautoleranzen zumindest teilweise ausgeglichen werden
können.
-
Bei
Verwendung von einen Abhub der Druckscheibe 3 bewirkenden
vorgespannten Blattfedern 15 wird die Druckscheibe 3 gegen
die Tellerfeder 4 durch diese Blattfedern 15 angepreßt, wodurch
auch über
die Blattfedern 15 eine Unterstützung des Ausrückvorganges
stattfinden kann. Es überlagert
sich also die von den Blattfedern 15 aufgebrachte Axialkraft
mit der von der Tellerfeder 9 aufgebrachten Axialkraft.
Die Blattfederelemente 15 können also zwischen dem Deckel 2 und
der Druckplatte 3 derart verbaut sein, daß mit zunehmendem
Verschleiß der Reibbeläge 7 die
durch die Blattfeder 15 auf die Betätigungstellerfeder 4 ausgeübte Axialkraft
größer wird.
So kann z.B. über
den Weg 58 gemäß 19 und
somit auch über
den Verschleißausgleichsweg der
Nachstellvorkehrung 17 die von den Blattfedern 15 aufgebrachte
axiale Kraft einen Verlauf gemäß der Linie 57b aufweisen.
Die Blattfedern 15 erzeugen dann mit zunehmendem Verschleiß der Reibbeläge 7 eine
größer werdende
Rückstellkraft
auf die Betätigungstellerfeder 4.
Sofern nun ein Verlauf gemäß der Linie 57 erwünscht ist,
muß die
Tellerfeder 9 derart ausgelegt werden, daß diese
einen Kennlinienverlauf entsprechend der Linie 57c aufweist.
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Es
sei noch erwähnt,
daß der
die Betätigungstellerfeder 4 gegen
die Abwälzauflage 5 andrückende Kraftspeicher,
wie das tellerfederartige Bauteil 9, auch andere Kraft-Weg-Verläufe aufweisen
kann, als die gemäß 19.
So kann der von dieser Feder zumindest im Bereich 58 erzeugte
Kraft-Weg-Verlauf auch ansteigend oder abfallend sein. Wichtig ist
dabei, daß auf
jeden Fall gewährleistet
ist, daß die
von dieser Feder 9 und gegebenenfalls von anderen Federelementen,
wie z.B. die Blattfedern 15, aufgebrachte resultierende
Abstützkraft
für die
Betätigungstellerfeder 4 größer ist,
als die dieser Kraft entgegenwirkende Ausrückkraft für die Reibungskupplung.
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In 20 ist
ein Verschleißfühlerring 720 dargestellt,
der aus wenigstens zwei Bauteilen 720a, 720b besteht,
zwischen denen axial wenigstens ein Federmittel 738 angeordnet
ist. Der Verschleißfühlerring 720 kann
zum Beispiel anstelle des Verschleißfühlerringes 20 gemäß 1 verwendet
werden, wobei jedoch die angrenzenden Bauteile dann entsprechend
angepaßt
werden müssen.
Die den Veschleißfühlerring 720 bildenden
Bauteile 720a, 720b können ringförmig ausgebildet und über Haltemittel
in Form von Nieten 739 in axialem Abstand relativ zueinander festgelegt
sein. Die Federmittel 738 in Form von um die Niete 739 gelegten
Tellerfedern drücken
die beide Ringe 720a, 720b axial voneinander weg,
wobei jedoch, wie bereits erwähnt,
diese beiden Ringe 720a, 720b über die Niete 739 in
einem vorbestimmten axialen Abstand L gehalten sind. Der Ring 720a besitzt Auflauframpen 723,
die zum Beispiel mit Gegenauflauframpen eines Deckels, ähnlich wie
dies in Verbindung mit den 1 bis 8a beschrieben
wurde, zusammenwirken können.
Die Federmittel 738 übernehmen
in Verbindung mit den beiden Bauteilen 720a, 720b – in ähnlicher
Weise wie das Bauteil 37 in Verbindung mit dem Bauteil 20 gemäß 1 – die Funktion
eines Verschleißsensors.
Die Tellerfeder 704 beaufschlagt zumindest beim Ausrücken der
entsprechenden Kupplung das zum Beispiel ringförmig ausgebildete Bauteil 720b,
wodurch beim Ausrückvorgang
die Federmittel 738 verspannt werden. Dadurch wird ein
unerwünschtes
Nachstellen des Verschleißfühlerringes 720 vermieden.
Nach einem vorgestimmten axialen Weg des Bauteils 720b,
der zum Beispiel dem Betrag L entsprechen kann, wird das Bauteil 720b gegenüber dem
Bauteil 720a axial festgelegt, so daß dann in ähnlicher Weise, wie dies im Zusammenhang
mit den 1 bis 8a beschrieben
wurde, die Tellerfeder 704 sich am Bauteil 720b axial
abstützen
kann, wodurch der mit dem Verschleißfühlerring 720 zusammenwirkende
Verschleißausgleichsring
(zum Beispiel 18 gemäß 1)
beim weiteren Verschwenken der Tellerfeder 704 durch diese entlastet
wird. Bei einem vorangegangenen Verschleiß an den Reibbelägen der
Reibungskupplung kann somit der Verschleißausgleichsring entsprechend
der vorangegangenen Verdrehung des Verschleißfühlerringes 720 nachstellen.
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Bei
der in den 21 und 22 dargestellten
Ausführungsform
einer Reibungskupplung 801 ist die Nachstellvorkehrung 817 in ähnlicher
Weise wie bei der Auführungsform
gemäß 15 axial
zwischen der Tellerfeder 804 und der Druckscheibe 803 angeordnet,
wobei jedoch das als Verschleißsensor dienende
elastische Bauteil 837 auf der dem Deckel 802 zugewandten
Seite der Tellerfeder 804 befestigt ist. Die mit den Auflauframpen 819, 823 der
Ringe 818, 820 zusammenwirkenden und druckplattenseitig
vorgesehenen Gegenauflauframpen 821, 822 sind
durch ein Blechformteil 803a gebildet, welches von der
Druckscheibe 803 getragen wird. Das Blechformteil 803a besitzt
zwischen den einzelnen in Umfangsrichtung benachbarten Gegenauflauframpen 821 und/oder 822 Durchlässe 803b,
die eine Luftzirkulation zwischen der Druckscheibe 803 und
dem Blechformteil 803a ermöglichen. Die Druckscheibe 803 besitzt
ebenfalls Anformungen in Form von Vertiefungen 803c, die
eine Luftzirkulation zwischen dem Blechformteil 803a und
der Druckscheibe 803 ermöglichen und somit eine bessere
Kühlung
der Druckscheibe 803 gewährleisten.
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Um
einen einfachen Zusammenbau der erfindungsgemäßen Reibungskupplungen zu ermöglichen,
ist es zweckmäßig, wenn
der Verschleißfühlerring
und/oder der Verschleißausgleichsring
Angriffsbereiche besitzt bzw. besitzen, für ein Verdreh- bzw. Rückhaltemittel,
mittels dessen die Verschleißnachstellvorkehrung
in ihre zurückgezogene
Lage gebracht werden kann, also in die Lage, welche dem Neuzu stand
der Reibungskupplung entspricht. Bei einer Ausführungsform gemäß der 1 genügt es, wenn
bei der Herstellung bzw. beim Zusammenbau der Reibungskupplung 1 der
Verschleißfühlerring mittels
eines Werkzeuges in seine rückgezogene Lage
verdreht wird, da durch Verdrehung des Verschleißfühlerringes 20 auch
der Verschleißausgleichsring 18 automatisch
zurückgedreht
wird. In dieser zurückgezogenen
Lage wird dann zumindest der Verschleißfühlerring 20 durch
ein Sicherungsmittel festgelegt, welches nach der Montage der Reibungskupplung 1 auf
die Gegendruckplatte 6 entfernt wird, wodurch die Nachstelleinrichtung 17 aktiviert wird.
In ähnlicher
Weise müssen
auch bei den Reibungskupplungen gemäß den anderen Figuren die Verschleißnachstellringe
und/oder die Verschleißfühlerringe
gesichert werden.
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Eine
andere Möglichkeit
die Verschleißausgleichsvorkehrung
in ihrer dem Neuzustand der Reibungskupplung entsprechenden Ausgangslage
zu halten, besteht darin, zwischen der Druckscheibe und dem Gehäuse bzw.
zwischen der Betätigungstellerfeder
und dem Gehäuse
wenigstens ein Rückhaltemittel
vorzusehen, welches die Druckscheibe und/oder die Anpreßtellerfeder
in einer zurückgezogenen
bzw. verspannten Lage gegenüber
dem Gehäuse
hält, die
wenigstens derjenigen Lage dieser Bauteile entspricht, welche diese
nach der Montage der entsprechenden Reibungskupplung auf die Gegendruckplatte
aufweisen. Hierfür
können
beispielsweise zwischen dem Gehäuse
und der Druckscheibe oder zwischen dem Gehäuse und der Anpreßtellerfeder
Wegbegrenzungsmittel, wie z.B. Klammern oder Unterlegscheiben, vorgesehen
werden, welche eine unzulässige
Entspannung der Anpreßtellerfeder
verhindern.
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Die
Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele
beschränkt,
sondern umfaßt
auch Varianten, die durch Kombination von einzelnen in Verbindung
mit den verschiedenen Ausführungsformen
beschriebenen Merkmalen bzw. Elementen gebildet werden können. Weiterhin
können
einzelne in Verbindung mit den Figuren beschriebenen Merkmale bzw.
Funktionsweisen für
sich alleine genommen eine selbstständige Erfindung darstellen.