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DE4342390B4 - Reibungskupplung - Google Patents

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DE4342390B4
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Paul Maucher
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LuK Lamellen und Kupplungsbau Beteiligungs KG
LuK Lamellen und Kupplungsbau GmbH
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    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
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Abstract

Reibungskupplung, insbesondere für Kraftfahrzeuge, mit einer Druckplatte (3; 103), die drehfest, jedoch axial begrenzt verlagerbar mit einem Gehäuse (2; 102) verbunden ist, wobei zwischen Gehäuse und Druckplatte eine Tellerfeder (4; 104) wirksam ist, über die die Druckplatte in Richtung einer zwischen dieser und einer Gegendruckplatte (6) einklemmbaren Kupplungsscheibe (8) beaufschlagbar ist und wobei die Kupplung über Betätigungsmittel (11) ein- und ausrückbar ist, mit einer den Verschleiß wenigstens der Reibbeläge (7) der Kupplungsscheibe selbsttätig kompensierenden Nachstellvorkehrung (17; 117), die zwei auf dem selben Bauteil (2 oder 103) getragene, in radialem Abstand voneinander vorgesehene Ringe (18, 20; 118,120) aufweist, net, dadurch gekennzeich, dass die beiden Ringe je unter der Wirkung einer unter dem Einfluss von Transportmitteln (28, 29; 129) in Umfangsrichtung verdrehbaren Nachstelleinrichtung (19, 21, 22, 23; 119, 121, 122, 123) axial in Richtung der Tellerfeder verlagerbar sind, wobei der eine Ring (18; 118) einen Verschleißausgleichsring und der andere Ring (20;...

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Reibungskupplung, insbesondere für Kraftfahrzeuge, mit einer Druckplatte, die drehfest, jedoch axial begrenzt verlagerbar mit einem Gehäuse verbunden ist, wobei zwischen Gehäuse und Druckplatte eine Tellerfeder wirksam ist, über die die Druckplatte in Richtung einer zwischen dieser und einer Gegendruckplatte einklemmbaren Kupplungsscheibe beaufschlagbar und die Kupplung über Betätigungsmittel (insbesondere die Tellerfederzungen) ein- und ausrückbar ist, mit einer den Verschleiß wenigstens der Reibbeläge der Kupplungsscheibe selbsttätig kompensierenden Nachstellvorkehrung, die zwei auf dem selben Bauteil getragene, in radialem Abstand voneinander vorgesehene Ringe aufweist. Derartige Reibungskupplungen, wie sie beispielsweise durch die DE 40 92 382 T1 bekannt geworden sind, sollen gewährleisten, daß auch bei verschleißenden Reibbelägen der Kupplungsscheibe der Anpreßdruck der Reibungskupplung stets gleich bleibt und zwar durch eine zwischen Tellerfeder und Druckplatte vorgesehene Nachstellvorkehrung in Form von zwei axial verlagerbaren Ringen, die die axiale Höhe des Auflagepunktes der Tellerfeder an der Druckplatte entsprechend dem Belagverschleiß korrigieren soll, wodurch die Tellerfeder stets in der dem Neuzustand der Reibbeläge entsprechenden Position bleiben soll.
  • Bei einer derartigen Kupplungseinrichtung sind die radialen Abstände der Tellerfederauflagen zwischen dem äußeren und dem inneren Auflagering zu klein. Infolge von Fertigungstoleranzen insbesondere für die Höhenabstufung der Ringe sowie wegen des – über die Betriebsdauer – auftretenden Verschleißes zwischen Tellerfeder und Auflage ist eine genaue Ein- und Nachstellung nicht möglich. Eine drastische Vergrößerung des Abstandes zwischen der äußeren und der inneren Auflage ist nicht möglich, da hierdurch der Druckplattenlüftweg unzulässig verkleinert würde und somit die Funktion der Kupplung nicht noch gewährleistet wäre.
  • Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß die Kupplungsdruckplatte, welche in bekannter Art über Blattfedern am Gehäuse der Kupplung befestigt ist, im ausgerückten Zustand der Kupplung axial schwingen kann, wobei die Auflageringe sich relativ zur Druckplatte in Richtung Tellerfeder verstellen können, wenn die Druckplatte sich von der Tellerfeder weg bewegt. Nach Wiedereinrücken der Kupplung hätte die Tellerfeder eine falsche (teilweise ausgerückte) Position und als Folge eine veränderte Anpreßkraft und nicht mehr gewährleistete volle Ausrückung.
  • Der vorliegenden Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, eine Nachstellvorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die einen einfachen Aufbau besitzt, eine zuverlässige Nachstellfunktion sichergestellt und bei der ein unbeabsichtigtes Verstellen ausgeschlossen ist. Die Nachstelleinrichtung soll dabei raumsparend im Aufbau und kostengünstig herstellbar sein. Außerdem soll die Nachstelleinrichtung für gezogene und gedrückte Kupplungen geeignet sein.
  • Dies wird gemäß der vorliegenden Erfindung dadurch erreicht, dass die beiden Ringe je unter der Wirkung einer unter dem Einfluss von Transportmitteln, in Umfangsrichtung verdrehbaren Nachstelleinrichtung axial in Richtung der Tellerfeder verlagerbar sind, wobei der eine Ring einen Verschleißausgleichsring und der andere Ring einen Verschleißfühlerring bildet, wobei der Verschleißfühlerring eine über den ermittelten Verschleiß hinausgehende Kompensation durch den Verschleißausgleichsring verhindert, und wobei weiterhin der Verschleißfühlerring durch einen eine Rückhaltevorkehrung umfassenden Verschleißsensor an einer über die den tatsächlich ermittelten Verschleißweg darstellenden Verdrehung hinausgehenden Verdrehung gehindert wird, wobei die Rückhaltevorkehrung wenigstens ein in Achsrichtung nachgiebiges Element aufweist, welches sowohl einen Abstand zwischen Tellerfeder und Verschleißfühlerring gewährleistet, als auch als Verdrehbremse auf den Verschleißfühlerring einwirkt, jedoch bei auftretendem Verschleiß den Verschleißfühlerring entlastet, so dass dieser eine dem Verschleiß entsprechende Verdrehung durchführen kann.
  • Die Nachstelleinrichtung kann dabei so ausgebildet sein, daß die Ringe selbst die Rampen aufweisen und den in Umfangsrichtung wirksamen Kraftspeichern ausgesetzt sind.
  • Die Wirkung der Rückhaltevorkehrung kann in Abhängigkeit verschiedener Kriterien aufhebbar oder zumindest verringerbar sein, zum Beispiel in Abhängigkeit einer in Abhängigkeit des Verschleißes erfolgenden Veränderung der Konizität der Tellerfeder, oder aber in Abhängigkeit von der Aufstellung der Ausrückmittel, die zweckmäßigerweise durch die Tellerfederzungen selbst gebildet sein können.
  • Weiterhin kann die Wirkung der Rückhaltevorkehrung aufhebbar, oder zumindest verringerbar sein, in Abhängigkeit einer in Abhängigkeit des Verschleißes erfolgenden Veränderung der axialen Lage der Druckplatte.
  • Die die beiden, in Umfangsrichtung verdrehbaren Ringe enthaltende Nachstelleinrichtung kann auf einen, der axial verlagerbaren Bauteile der Reibungskupplung, wie der Druckplatte, vorgesehen sein, oder auf einem axial festen Bauteil der Reibungskupplung, wie dem Kupplungsdeckel und – je nach Anwendungsfall – zwischen Druckplatte und Tellerfeder wirksam und im axialen Raum dazwischen angeordnet sein. Für andere Anwendungsfälle kann es zweckmäßig sein, wenn die Nachstellvorkehrung zwischen Tellerfeder und Kupplungsdeckel wirksam ist und axial dazwischen angeordnet.
  • Die Rückhaltevorkehrung, die zum Beispiel als Bremse ausgebildet sein kann, kann durch den Verschleißsensor selbst gebildet werden. Dabei ist es von besonderem Vorteil, wenn der Verschleißsensor in Abhängigkeit des Ausrückvorganges der Reibungskupplung eine verstärkte Wirkung, wie Bremswirkung, auf den zweiten Ring ausübt, wobei die Ausbildung derart erfolgen kann, daß der Verschleißsensor in eingerücktem Zustand der Reibungskupplung eine Nachstellung des Verschleißfühlerringes in Achsrichtung gewährleistet (was durch Freigabe der Verdrehungsmöglichkeit des Ringes erfolgen kann), und zwar in Abhängigkeit der Veränderung der Konizität der Tellerfeder (oder der Ausrückmittel), oder der axialen Lage von Druckplatte zum Deckel, wobei der Verschleißsensor aus wenigstens einem, in Achsrichtung elastisch nachgiebigen Element bestehen kann, das in eingerücktem und Neuzustand der Reibungskupplung oder in entsprechend dem Verschleiß nachgestelltem Zustand der Nachstellvorkehrung mit einer solchen Kraftkomponente auf einem der Kupplungsbauteile – Deckel, Tellerfeder oder Druckplatte – und auf dem zweiten Ring auflagert, daß ein Verdrehen und damit ein axiales Verlagern dieses unter der Wirkung der in Umfangsrichtung wirksamen Transporteinrichtung stehenden Ringes verhindert ist, daß aber bei einer verschleißbedingten Veränderung der Konizität der Tellerfeder oder Veränderung der axialen Lage der Druckplatte in eingerücktem Zustand der Reibungskupplung der Auflagebereich des Verschleißsensors den zweiten Ring zumindest entlastet, oder sogar vom Ring abgehoben wird (die Bremswirkung also zumindest verringert wird) und der zweite Ring von der Transporteinrichtung verdreht und damit axial verlagert werden kann.
  • Ein derartiger Verschleißsensor kann in vorteilhafter Weise durch ein tellerfederartiges Bauteil gebildet sein, welches auf der Tellerfeder befestigt sein kann. Dabei kann der Verschleißsensor mit seinem radialen Bereich auf einer Seite der Tellerfeder befestigt sein und mit einem anderen radialen Bereich die Tellerfeder axial übergreifen und auf der anderen Seite der Tellerfeder mit einem zweiten Auflagebereich am zweiten Ring auflagern.
  • Der Verschleißsensor, also beispielsweise ein tellerfederartiges Bauteil, kann aber auch fest am Deckel angelenkt sein und mit seinem, dem zweiten Ring gegenüberliegenden Auflagebereich einem Anschlagbereich des Deckels mit beim Ausrücken überbrückbarem Bereich gegenüber liegen, das heißt beim Ausrücken bewegt sich der von der Druckplatte getragene zweite Ring in Richtung des Deckels, wodurch die Bremswirkung des zum Beispiel auf der anderen Seite des Deckels verschwenkbar befestigten, federnd ausgebildeten Verschleißsensors erhöht wird.
  • Das Transportmittel zum Verdrehen der Nachstellringe kann für wenigstens einen derselben durch eine Feder gebildet sein. Dabei kann es vorteilhaft sein, wenn die Federn in Reihe geschaltet sind, wobei sich die Feder für den ersten Ring am Deckel und die Feder für den zweiten Ring am ersten Ring abstützten. Vorteilhaft ist es dabei, wenn die Feder des ersten Ringes stärker ist, als die des zweiten Ringes.
  • Eine besonders einfache Ausbildung ergibt sich, wenn die Sperreinrichtung, die eine Verdrehung des ersten Ringes erst nach einer erfolgten Verdrehung des zweiten Ringes freigibt, und zwar entsprechend der Verdrehung des zweiten Ringes, durch einen radialen Anschlagnocken des zweiten Ringes gebildet ist, dem ein – in Umfangsrichtung gesehen – nacheilender radialer Nocken des ersten Ringes gegenüberliegt.
  • Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung ergibt sich, wenn der zweite Ring in ausgerücktem Zustand der Kupplung gegen Verdrehung blockiert ist. Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, daß zwischen dem zweiten Ring und einem Anschlagbereich auf einem Bauteil zwischen dem und dem zweiten Ring beim Ein- und Ausrückvorgang eine axiale Relativbewegung stattfindet, in ausgerücktem Zustand der Abstand überbrückt ist, so daß der zweite Ring durch Auflage an diesem Anschlagbereich gegen Verdrehung blockiert ist. Bei einer Ausführungsform, bei der der zweite Ring am Deckel vorgesehen ist, kann die Einrichtung derart ausgebildet sein, daß in ausgerücktem Zustand die Tellerfeder am zweiten Ring auflagert. Bei einer Ausgestaltung der Einrichtung, bei der der zweite Ring an der Druckplatte vorgesehen ist, kann in ausgerücktem Zustand bei axial verlagerter Druckplatte ein am Deckel vorgesehener Bereich an diesem zweiten Ring auflagern und diesen gegen Verdrehung blockieren.
  • Eine Reibungskupplung gemäß der vorliegenden Erfindung kann als sogenannte gezogene Kupplung ausgebildet sein, mit als einarmiger Hebel wirksamer Tellerfeder, wobei der zweite Ring radial innerhalb des ersten Ringes angeordnet ist und wobei beide Ringe axial zwischen der Tellerfeder und dem Deckel vorgesehen sind.
  • Eine andere Ausführungsform kann dadurch gegeben sein, daß bei einer gezogenen Tellerfeder der zweite Ring radial außerhalb des ersten Ringes angeordnet ist und beide Ringe axial zwischen Tellerfeder und Druckplatte.
  • Eine andere Ausführungsform kann derart gebildet sein, daß die Reibungskupplung eine sogenannte gedrückte Kupplung ist, mit als zweiarmigem Hebel wirksamer Tellerfeder, wobei der zweite Ring radial innerhalb des ersten Ringes angeordnet ist und beide Ringe axial zwischen der Tellerfeder und der Druckplatte vorgesehen sind. Bei der Ausführungsform als eine Reibungskupplung als gedrückte Kupplung, kann der zweite Ring radial außerhalb des ersten Ringes angeordnet sein und beide Ringe axial zwischen Tellerfeder und Deckel.
  • Wie bereits erwähnt, können die Ringe selbst die Rampen aufweisen und die Gegenrampen können in besonders einfacher Weise durch in den Kupplungsdeckel eingeprägte Rampen gebildet sein. Dabei kann es zur Belüftung der Reibungskupplung besonders vorteilhaft sein, wenn zwischen den einzelnen Rampen, also im Bereich der Gesimse der dachartig aufgestellten Rampen, Durchbrüche im Deckelmaterial vorgesehen sind, wobei die Neigung der Rampen zweckmäßigerweise so gewählt ist, daß beim Umlaufen der Kupplung ein Luftstrom in den Innenraum der Reibungskupplung erzeugt wird. Es hat sich herausgestellt, daß dadurch die Lebensdauer insbesondere der Reibbeläge erheblich verbessert wird.
  • Unabhängig von der Ausgestaltung der Reibungskupplung kann es besonders vorteilhaft sein, wenn der erste Ring – der Verschleißausgleichsring – gleichzeitig die Schwenkauflage für die Tellerfeder aufweist oder bildet.
  • Unabhängig von den bisher angeführten Erfindungsmerkmalen besteht ein Erfindungsgedanke darin, daß bei einer Reibungskupplung der eingangs genannten Art die Nachstellvorkehrung zwischen dem Kupplungsdeckel und der Tellerfeder vorgesehen ist, und zwar im axialen Bauraum zwischen diesen beiden Teilen, wobei die Anordnung auch im radialen Bauraum zwischen Deckel und Tellerfeder vorgesehen sein kann.
  • Ein weiterer, für sich unabhängiger Erfindungsgedanke bei Reibungskupplungen der eingangs genannten Art besteht darin, daß die Nachstellvorkehrung zwei in radialem Abstand und konzentrisch zueinander vorgesehene Ringe besitzt, die je unter der Wirkung einer unter dem Einfluß von Transportmitteln in Umfangsrichtung verdrehbaren Nachstelleinrichtung, wie Rampeneinrichtung mit Rampen und Gegenrampen, axial in Richtung der Tellerfeder verlagerbar sind, die Tellerfeder mit einem ersten radialen Bereich in eingerücktem Zustand der Kupplung an dem einen ersten Ring – dem Verschleißausgleichsring – abgestützt und dabei ein Verdrehen dessen Nachstelleinrichtung verhindert ist, die Nachstelleinrichtung des zweiten Ringes – des Verschleißfühlerringes – einer, einen Sensor aufweisenden, eine Verdrehung durch Auflage desselben am zweiten Ring in einem vom ersten radialen Bereich entfernten Bereich verhindernden Rückhaltevorkehrung ausgesetzt ist, deren Wirkung bei einem Verschleiß und in eingerücktem Zustand der Reibungskupplung zumindest verringerbar eine dem Verschleiß entsprechende axiale Verlagerung des zweiten Ringes durch entsprechende Verdrehung der Nachstelleinrichtung ermöglicht ist und daß während des Ausrückens die Wirkung der Rückhaltevorkehrung verstärkt ist.
  • Weitere erfindungsgemäße Ausgestaltungen sind durch jeweils im Anspruch 57 und im Anspruch 58 enthaltene Merkmalskombinationen gekennzeichnet.
  • Anhand der 1 bis 22 sei die Erfindung näher erläutert.
  • Dabei zeigt:
  • 1 einen Teilschnitt durch eine erfindungsgemäße Reibungskupplung,
  • 2 eine Teilansicht eines Schnittes gemäß den Pfeilen II – II der 1,
  • 3 einen Schnitt gemäß den Pfeilen III – III der 2,
  • die 4 bis 8 verschiedene Phasen der Betätigung der Reibungskupplung, welche die Funktion einzelner, die Nachstellvorkehrung bildender Bauteile wiedergeben,
  • die 4a bis 8a die den 4 bis 8 zugeordneten Positionen des Verschleißausgleichsringes und des Verschleißfühlerringes der Nachstellvorkehrung,
  • die 9 und 10 jeweils eine weitere Ausgestaltungsmöglichkeit einer erfindungsgemäßen Reibungskupplung,
  • die 11 bis 13 eine weitere Ausgestaltungsmöglichkeit einer erfindungsgemäßen Reibungskupplung,
  • die 14 und 15 jeweils eine zusätzliche Ausgestaltungsmöglichkeit einer Reibungskupplung,
  • die 16 und 17 eine Ausgestaltungsmöglichkeit eines Verschleißsensors gemäß der Erfindung,
  • die 18 und 19 Diagramme mit verschiedenen Kennlinien, aus denen das Zusammenwirken einzelner Feder- und Nachstellelemente der erfindungsgemäßen Reibungskupplung zu entnehmen ist.
  • die 20 eine Ausgestaltungsmöglichkeit eines Verschleißfühlerringes, der gleichzeitig als Verschleißsensor ausgebildet ist und
  • die 21 und 22 eine zusätzliche Ausgestaltungsmöglichkeit einer erfindungsgemäßen Reibungskupplung.
  • Eine gemäß den 1 bis 3 ausgestaltete Reibungskupplung 1 besitzt ein Gehäuse 2 und eine mit diesem drehfest verbundene, jedoch axial begrenzt verlagerbare Druckscheibe 3. Axial zwischen der Druckscheibe 3 und dem als Blechdeckel ausgebildeten Gehäuse 2 ist eine Anpreßtellerfeder 4 verspannt, die mit radial äußeren Bereichen die Druckscheibe 3 in Richtung einer mit dem Gehäuse 2 fest verbundenen Gegendruckplatte 6, wie z.B. einem Schwungrad, beaufschlagt und mit radial weiter innen liegenden Bereichen sich an einer vom Deckel getragenen ringförmigen Auflage 5 axial abstützt. Diese Auflage 5 ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel durch einen Drahtring gebildet. Beim Betätigen der Reibungskupplung bzw. beim Verschwenken der Tellerfeder 4 wird die als zweiarmiger Hebel wirksame Tellerfeder 4 um die ringförmige Auflage 5 gekippt, stützt sich also bei Veränderung ihrer Konizität an der ringförmigen Auflage 5 ab. Durch die im eingerückten Zustand der Reibungskupplung von der Tellerfeder 4 aufgebrachten Axialkraft werden die Reibbeläge 7 der Kupplungsscheibe 8 zwischen den Reibflächen der Druckscheibe 3 und der Gegendruckplatte 6 eingespannt. Die Betätigungstellerfeder 4 wird auf ihrer der Abwälzauflage 5 abgekehrten Seite von einem Kraftspeicher in Form einer vorgespannten Tellerfeder 9 beaufschlagt, welche zwischen der Betätigungstellerfeder 4 und dem Gehäuse 2 axial verspannt ist. Die von der Tellerfeder 9 aufgebrachte Axialkraft ist dabei vorzugsweise derart bemessen, daß diese Kraft größer ist als die zum Ausrücken der Kupplung 1 erforderliche maximale Ausrückkraft, welche auf die Spitzen 10 der Tellerfederzungen 11 zum Betätigen der Reibungskupplung 1 einwirkt. Die Tellerfederzungen 11 gehen in bekannter Weise in den federnden, ringförmigen Tellerfedergrundkörper 12 über. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel beaufschlagt die Abstütztellerfeder 9 die Betätigungstellerfeder 4 auf radialer Höhe der Druckplattennocken 13, so daß durch die Abstütztellerfeder 9 in die Tellerfeder 4 ein Gegenmoment eingeleitet wird, welches dem von der Tellerfeder 4 aufgebrachten Moment entgegengerichtet ist. Dadurch ist die durch die Tellerfeder 4 auf die Nocken 13 bzw. die Druckscheibe 3 ausgeübte Axialkraft geringer als die tatsächlich von der Tellerfeder 4 aufgebrachten Kraft. Dies muß bei Auslegung der Tellerfeder 4 berücksichtigt werden, damit die Druckscheibe 3 effektiv mit einer Kraft beaufschlagt wird, die eine ausreichende Drehmomentübertragungskapazität der Reibungskupplung 1 gewährleistet. Die Abstütztellerfeder 9 besitzt radial innen einzelne in Richtung der Tellerfeder 4 axial abgebogene Zungen 9a, die sich – in Umfangsrichtung betrachtet – zwischen die einzelnen Druckplattennocken 13 erstrecken. Die Tellerfeder 9 kann mit dem Deckel 2 über eine bajonettartige Verriegelung verbunden sein. Hierfür kann der ringförmige Grundkörper der Abstütztellerfeder 9 radial außen Vorsprünge 9b aufweisen, die sich an entsprechend ausgestalteten Bereichen des Gehäuses 2 axial abstützen.
  • Zur Herstellung der bajonettartigen Verriegelung zwischen der Abstütztellerfeder 9 und dem Gehäuse 2 wird die Tellerfeder 9 zunächst in axialer Richtung vorgespannt, so daß deren radial äußeren Bereiche bzw. Ausleger 9b axial über den Abstützbereichen 2b des Gehäuses 2 zu liegen kommen. Danach können durch eine entsprechende Relativverdrehung zwischen dem tellerfederartigen Bauteil 9 und dem Gehäuse 2 die Ausleger 9b axial an den Abstützbereichen 2b zur Anlage gebracht werden. Die gehäuseseitigen Abstützbereiche 2b können jedoch auch durch im axialen Bereich des Gehäuses 2 eingebrachte Anprägungen oder durch zungenförmige Ausschnitte, die nach dem Einlegen und Verspannen des tellerfederartigen Bauteiles 9 unter den äußeren Randbereich dieses Bauteiles 9 durch Materialverformung gedrängt werden, gebildet sein. Auch können zusätzliche Bauteile, die am Deckel befestigt werden, verwendet werden.
  • Die Abstütztellerfeder 9 kann auch derart ausgebildet sein, daß sie die Betätigungstellerfeder 4 radial weiter innen abstützt, wobei es für manche Anwendungsfälle besonders vorteilhaft sein kann, wenn die Abstützung auf radialer Höhe der deckelseitigen Auflage 5 bzw. Abstützung erfolgt, wie dies in 1 angedeutet und mit 14 gekennzeichnet ist. Bei einer derartigen Abstützung wird durch die Tellerfeder 9 kein die Anpreßkraft der Tellerfeder 4 verringerndes Gegenmoment in die Tellerfeder 4 eingeleitet.
  • Die Druckscheibe 3 ist mit dem Gehäuse 2 über in Umfangsrichtung bzw. tangential gerichtete Blattfedern 15 drehfest verbunden. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel besitzt die Kupplungsscheibe 8 sogenannte Belagfedersegmente 16, die einen progressiven Drehmomentaufbau beim Einrücken der Reibungskupplung 1 gewährleisten, indem sie über eine begrenzte axiale Verlagerung der beiden Reibbeläge 7 in Richtung aufeinander zu einen progressiven Anstieg der auf die Reibbeläge 7 einwirkenden Axialkräfte ermöglichen. Beim Ausrücken der Reibungskupplung 1 wird in ähnlicher Weise ein progressiver Abbau des übertragbaren Drehmomentes erreicht. In Verbindung mit einer erfindungsgemäßen Reibungskupplung können jedoch auch Kupplungsscheiben verwendet werden, bei denen die Reibbeläge 7 praktisch starr auf einer Trägerscheibe aufgebracht sind.
  • Durch die auf die Betätigungstellerfeder 4 einwirkende Abstütztellerfeder 9 wird gewährleistet, daß über den normalen Ausrückweg der Reibungskupplung 1 bzw. den normalen Verschwenkwinkel der Tellerfeder 4, diese Tellerfeder 4 gegen die deckelseitige Abstützanlage 5 beaufschlagt wird und an dieser mit einer bestimmten axialen Kraft anliegt.
  • Das tellerfederartige Bauteil bzw. die Tellerfeder 9 ist vorzugsweise als Sensorfeder ausgebildet, die über einen vorbestimmten Arbeitsweg eine zumindest im wesentlichen annähernd konstante Kraft erzeugt. Über diese Feder 9 wird die auf die Zungenspitzen 10 einwirkende Kupplungsausrückkraft zumindest im wesentlichen abgefangen. Unter Ausrückkraft ist die maximale Kraft zu verstehen, die während der Betätigung der Reibungskupplung 1 auf die Zungenspitzen 10 bzw. auf die Ausrückhebel ausgeübt und auf die Tellerfeder 9 eingeleitet wird. Um eine einwandfreie Funktion der Reibungskupplung zu ermöglichen, muß die von dem tellerfederartigen Bauteil 9 und gegebenenfalls von anderen Bauteilen, wie z.B. die Blattfedern 15, erzeugte resultierende Axialkraft, welche auf die Tellerfeder 4 einwirkt, größer sein, als die maximale Ausrückkraft, jedoch kleiner als die durch die Tellerfeder 4 auf die Druckscheibe 3 aufgebrachte, verbleibende Kraft. Die Kraft der Abstütztellerfeder 9 muß andererseits auch mögliche Störkräfte, wie infolge von Axialschwingungen auftretende Trägheitskräfte abfangen. In vorteilhafter Weise kann das tellerfederartige Bauteil 9 derart ausgebildet werden, daß dieses auf die Betätigungstellerfeder 4 eine Axialkraft ausübt, welche in der Größenordnung von 1,1 bis 1,4 mal der maximalen Ausrückkraft liegt.
  • Die gehäuseseitige ringförmige Abstützung bzw. Schwenkauflage 5 ist in eine Nachstellvorkehrung 17 integriert. Diese Nachstellvorkehrung 17 bewirkt zunächst eine axiale Verlagerung der Tellerfeder 4 entsprechend dem Verschleiß der Reibbeläge 7 und/oder der Reibflächen der Druckscheibe 3 bzw. des Schwungrades 6 und gewährleistet weiterhin, daß bei einer axialen Verlagerung der Tellerfeder 4 in Richtung der Druckscheibe 3 bzw. in Richtung der Gegendruckplatte 6 kein ungewolltes Spiel zwischen der Schwenkauflage 5 und dem Gehäuse 2 bzw. zwischen der Schwenkauflage 5 und der Tellerfeder 4 entstehen kann. Dadurch wird gewährleistet, daß keine ungewollten Tot- bzw. Leerwege bei der Betätigung der Reibungskupplung 1 entstehen, wodurch ein optimaler Wirkungsgrad und dadurch eine einwandfreie Betätigung der Reibungskupplung 1 gegeben ist. Die Wirkungsweise der automatischen Nachstellung der Schwenklagerung 5 wird noch im Zusammenhang mit den 4 bis 8 und 4a bis 8a näher erläutert.
  • Die Nachstellvorkehrung 17 umfaßt ein in Umfangsrichtung federbeaufschlagtes Nachstellelement in Form eines ringartigen Bauteiles 18, das einen Verschleißausgleichsring bildet. Der Verschleißausgleichsring 18 besitzt in Umfangsrichtung sich erstreckende und axial ansteigende Auflauframpen 19, die über den Umfang des Bauteiles 18 verteilt sind und zwar ähnlich, wie dies in 3 in Zusammenhang mit einem weiteren ringartigen Bauteil 20, das ebenfalls Bestandteil der Nachstellvorkehrung 17 ist, dargestellt ist. Der Verschleißausgleichsring 18 ist in die Kupplung 1 derart eingebaut, daß die Auflauframpen 19 dem Gehäuseboden 2a zugewandt sind. Auf der den Auflauframpen 19 abgekehrten Seite des Verschleißausgleichsringes 18 ist die durch einen Drahtring gebildete Schwenkauflage 5 in einer rillenförmigen Aufnahme zentrisch positioniert. Die Schwenkauflage 5 kann jedoch auch einteilig mit dem Verschleißausgleichsring 18 ausgebildet sein.
  • Die Auflauframpen 19 stützen sich an Gegenauflauframpen 21 axial ab, welche bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel unmittelbar in das Gehäuse 2, nämlich in den Deckelboden 2a eingebracht sind, und zwar ähnlich, wie dies in 3 in Zusammenhang mit den Gegenauflauframpen 22 für das ringartige Bauteil 20 dargestellt ist. Dieses ringartige Bauteil 20 besitzt Auflauframpen 23, die ähnlich wie die Auflauframpen 19 des Verschleißausgleichsringes 18 durch keil- bzw. nockenförmige Anformungen 24 gebildet sind.
  • Die Gegenauflauframpen 21, 22 sind durch in den Deckel eingebrachte axiale Anprägungen gebildet, wobei – in Umfangsrichtung betrachtet – zwischen den die Gegenauflauframpen bildenden Bereichen axiale Durchbrüche bzw. Unterbrechungen 25 vorhanden sein können, wie dies in 3 in Zusammenhang mit den die Gegenauflauframpen 22 bildenden Deckelbereichen 26 gezeigt ist. Die Anprägungen 26 sind dabei derart ausgebildet, daß – in Drehrichtung der Reibungskupplung 1 betrachtet – die vorderen Bereiche einer Anprägung 26 gegenüber den benachbarten Deckelbereichen bzw. gegenüber den hinteren Bereichen der benachbarten Anprägung 26 axial hervorstehen, wodurch die Anprägungen bzw. Anformungen 26 lüfterschaufelähnlich wirken. Es wird also durch die Öffnungen bzw. Unterbrechungen 25 bei Rotation der Reibungskupplung 1 zwangsweise eine in den Kupplungsinnenraum einmündende Luftzirkulation bewirkt, wodurch die thermische Belastung der Reibungskupplung und insbesondere der Reibbeläge 7 erheblich reduziert und die Lebensdauer entsprechend verlängert wird. Die ringförmigen Bauteile 18, 20 können aus Kunsstoff, wie z.B. aus einen hitzebeständigen Thermoplast hergestellt sein. Dadurch lassen sich diese Bauteile 18, 20 in einfacher Weise als Spritzteil herstellen. Diese Bauteile können jedoch auch durch Blechformteile oder Sinterteile gebildet werden. Durch die vorteilhafte Anordnung der Belüftungsöffnungen 25 wird auch die thermische Belastung der ringförmigen Bauteile 18, 20 erheblich reduziert, was insbesondere bei Verwendung von Kunststoff besonders wichtig sein kann.
  • Die Auflauframpen 19 und 23, sowie die ihnen zugeordneten Gegenauflauframpen 21 und 22 sind in Umfangsrichtung derart ausgebildet, daß diese zumindest einen Verdrehwinkel des Verschleißausgleichsringes 18 und des Verschleißfühlerringes 20 gegenüber dem Gehäuse 2 ermöglichen, der über die gesamte Lebensdauer der Reibungskupplung zumindest einen Ausgleich des an den Reibflächen der Druckscheibe 3, der Gegendruckplatte 6 und der Reibbeläge 7 auftretenden Verschleißes gewährleistet. Dabei muß berücksichtigt werden, daß beim Erreichen des maximal zulässigen Gesamtverschleißes der zwischen den einzelnen Rampen 19, 21 und 22, 23 noch vorhandene Flächenkontakt ausreichend groß ist, um die auf diese einwirkenden Axialkräfte abzufangen. Letzteres ist insbesondere in Verbindung mit dem Verschleißausgleichsring 18, der die volle Anpreßkraft der Tellerfeder 4 abfängt, von Bedeutung. Der Verdreh- bzw. Nachstellwinkel kann je nach Auslegung der Auflauframpen 19, 23 und Gegenauflauframpen 21, 22 in der Größenordnung zwischen 10 und 90 Grad, vorzugsweise in der Größenordnung von 30 bis 80 Grad liegen. Der axiale Aufstellwinkel bzw. Auflaufwinkel 27 der Auflauframpen 19, 23 und Gegenauflauframpen 21, 22 kann in vorteilhafter Weise in der Größenordnung von 4 bis 30 Grad liegen, vorzugsweise in der Größenordnung von 4 bis 15 Grad. Bei dem dargestellten Beispiel beträgt der Winkel 27 ca. 12 Grad. Besonders zweckmäßig ist es, wenn dieser Winkel 27 derart gewählt ist, daß die beim Aufeinanderpressen der Auflauframpen 19, 23 und der Gegenauflauframpen 21, 22 entstehende Reibung ein Verrutschen zwischen den aufeinander liegenden Rampen verhindert, also praktisch eine Selbsthemmung durch Reibung entsteht. Bei der Festlegung des Winkels 27 müssen auch die durch die Nachstellfedern 28 und 29 auf den Verschleißausgleichsring 18 und/oder den Verschleißfühlerring 20 ausgeübten Kräfte in Umfangsrichtung berücksichtigt werden. Der Auflaufwinkel 27 für die dem Verschleißausgleichsring und dem Verschleißfühlerring zugeordneten Auflauframpen und Gegenauflauframpen kann gleich sein. Diesen beiden Ringen können jedoch auch Rampen zugeordnet werden, die unterschiedlich groß sind und einen unterschiedlichen Auflaufwinkel 27 besitzen.
  • Der Verschleißausgleichsring 18 ist in Umfangsrichtung federbelastet und zwar in Nachstelldrehrichtung, also in die Richtung, welche durch Auflaufen der Rampen 19 an den Gegenrampen 21 eine axiale Verlagerung des Verschleißausgleichsringes 18 in Richtung der Druckscheibe 3, das bedeutet also in axialer Richtung vom radialen Gehäuseabschnitt 2a weg, bewirkt. In ähnlicher Weise ist auch der Verschleißfühlerring 20 in Nachstelldrehrichtung umfangsmäßig federbelastet. Bei dem in den 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiel wird die Federbelastung des Verschleißausgleichsringes 18 durch wenigstens eine Schraubenfeder 28 gewährleistet. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die beiden Ringe 18 und 20 unter Zwischenschaltung der Feder 29 wirkungsmäßig in Serie angeordnet, so daß durch die Feder 28 ebenfalls eine Nachstellung des Verschleißfühlerringes 20 erfolgt. Die Schraubenfeder 28 ist auf einer Lasche 30 aufgenommen, welche einstückig ausgebildet ist mit dem Kupplungsdeckel 2. Die Lasche 30 ist aus dem Blechmaterial des Deckels 2 durch Bildung einer z.B. ausgestanzten U-förmigen Ausschneidung 2c herausgeformt. Die Lasche 30 erstreckt sich, in Umfangsrichtung betrachtet, bogenförmig oder tangential und ist vorzugsweise zumindest annähernd auf gleicher axialer Höhe wie die unmittelbar benachbarten Deckelbereiche vorgesehen. Die Breite der Lasche 30 ist derart bemessen, daß die darauf vorgesehene Schraubenfeder 28 sowohl in radialer, als auch in axialer Richtung geführt ist.
  • Der von der Feder 28 in Nachstellrichtung beaufschlagte Verschleißausgleichsring 18 besitzt an seinem Innenumfang wenigstens einen, radial nach innen weisenden Ausleger 31, der sich zwischen dem Deckel 2 und der Tellerfeder 4 erstreckt. Der Ausleger 31 besitzt radial innen eine in Achsrichtung gerichtete Gabel bzw. U-förmige Anformung 32, deren beide in Achsrichtung gerichteten Zinken 33 die Federführungslasche 30 beidseits umgreifen. Hierfür strecken sich die beiden Zinken 33 axial in bzw. durch den Ausschnitt 2c des Deckels 2. An der Anformung 32 bzw. an deren Zinken 33 stützt sich die Nachstellfeder 28 ab und belastet somit den Verschleißausgleichsring 18 in Umfangsrichtung und im Zusammenhang mit den entsprechend geneigten Rampen 19 und Gegenrampen 21 entsteht eine axial gerichtete Axialkomponente auf den Ring 18 und damit auf die Auflage 5 in Richtung vom Deckel 2 weg und auf die Tellerfeder 4 zu.
  • Radial außen besitzt der Verschleißausgleichsring 18 wenigstens einen radialen Ausleger 34, der sich – in Umfangsrichtung betrachtet – mit einem am radial inneren Bereich des Verschleißfühlerringes 20 vorgesehenen Ausleger 35 radial überlappt. In den Auslegern 34, 35 sind Ausnehmungen bzw. Bohrungen 36 vorgesehen, in denen die zwischen den beiden Ringen 18 und 20 zumindest geringfügig vorgespannte Schraubenfeder 29 aufgenommen ist. Durch Anschlag des Auslegers 34 am Ausleger 35 kann die Relativverdrehung des Verschleißausgleichsringes 18 gegenüber dem Verschleißfühlerring 20 begrenzt werden.
  • Die Reibungskupplung 1 besitzt weiterhin einen Verschleißsensor 37, der bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel gemäß 1 durch ein tellerfederartiges bzw. membranartiges Bauteil 37 gebildet ist. Das membranartige Bauteil 37 erstreckt sich mit seinem federnden, ringförmigen Bereich 38 auf der der Druckscheibe 3 zugewandten Seite der Tellerfeder 4 und stützt sich an letzterer vorzugsweise mit einer bestimmten axialen Vorspannung in Richtung des Verschleißfühlerringes 20 ab. Das membranartige Bauteil 38 ist mit der Tellerfeder 4 radial innen fest verbunden und zwar über Nietverbindungen 39. Es könnten jedoch auch andere Verbindungen, wie z.B. eine bajonettartige Verriegelung zwischen Tellerfeder 4 und membranartigem Bauteil 37 vorgesehen werden. Der federnde, ringförmige Bereich 38 besitzt auf radialer Höhe der Zungen 9a der Abstütztellerfeder 9 Ausschnitte 40, durch welche sich die Abstützbereiche der Zungen 9a axial hindurch erstrecken können. Dadurch wird gewährleistet, daß die Zungen 9a nicht eine elastische Verformung der Membran 37 beeinträchtigen. Radial außen hat das membranartige Bauteil 37 axiale Bereiche 41, welche axiale Abstützbereiche für den Verschleißfühlerring 20 bilden.
  • Die Vorspannung, mit der das membranartige Bauteil 37 auf dem Ring 20 und am Außenrand der Tellerfeder 4 auflagert, ist derart gewählt, daß sich der Verschleißfühlerring bei geschlossener Kupplung und in noch verschleißfreiem, oder bei bereits ausgeglichenem Verschleiß nicht verdrehen kann. Bei der Auslegung der Feder bzw. des membranartigen Bauteiles 37 müssen auch die während des Betriebes der Reibungskupplung auf das Bauteil 37 durch verschiedene Bauteile ausgeübten Störkräfte, wie Trägheitskräfte berücksichtigt werden. Es muß also durch die Vorspannung des Bauteiles 37 gewährleistet werden, daß die, z.B. aufgrund von Axialschwingungen beispielsweise durch das Bauteil 20 verursachten Axialkräfte ohne Verformung des Bauteiles 37 abgefangen werden können und dies insbesondere im eingerückten Zustand der Reibungskupplung.
  • Ein nicht auf einen Verschleiß, insbesondere Belagverschleiß, zurückzuführendes Abheben des Verschleißsensors 37 vom Verschleißfühlerring 20 muß vermieden werden, da ansonsten die Gefahr besteht, daß eine ungewollte Verdrehung bzw. Nachstellung des Verschleißfühlerringes 20 erfolgt und der Verschleißsensor 37 dadurch verspannt bleibt, wodurch eine unkontrollierte Nachstellung der Reibungskupplung 1 erfolgen könnte. Im Zusammenhang mit den 4 bis 8 und 4a bis 8a sei nun die Wirkungsweise der Nachstellvorkehrung 17 näher erläutert.
  • In den 4 und 4a ist die Position der Bauteile dargestellt, welche diese im Neuzustand der Reibungskupplung 1 bzw. der Reibbeläge 7 der Kupplungsscheibe 8 aufweisen, und zwar im eingerückten Zustand der Reibungskupplung 1. In diesem Zustand entspricht der Abstand L zwischen dem Außenrand der Tellerfeder 4 und der ihr zugewandten Abstütz-bzw. Anschlagfläche 20a des Verschleißfühlerringes 20 dem normalen Soll-Lüftweg, welcher den Soll-Abhubweg der Druckscheibe 3 bestimmt. In diesem Neuzustand liegt das den Verschleißsensor bildende membranartige Bauteil 37 im Bereich des Außendurchmessers der Tellerfeder 4 axial an und verhindert eine Verdrehung des Verschleißfühlerringes 20. Der Verschleißfühlerring 18 ist durch die über die Tellerfeder 4 aufgebrachte Abstützkraft gegen Verdrehung festgehalten.
  • Wie aus 4a ersichtlich ist, liegen die Begrenzungsanschläge bildenden Nocken 34, 35 aneinander an. Dadurch wird der Ring 18 ebenfalls an einer Verdrehung gehindert. Die zwischen den beiden Ringen 18, 20 vorgesehene Feder 29 ist infolge der durch die Nachstellfeder 28 ausgeübten Kraft verspannt. Es muß also die von der Feder 28 aufgebrachte Nachstellkraft über die gesamte Lebensdauer, also über den gesamten Verdreh- bzw. Nachstellweg der Ringe 18; 20, größer sein, als die von der Feder 29 in ihrer verspannten Lage gemäß 4a aufgebrachte Kraft.
  • Beim Ausrücken der Reibungskupplung 1 aus der in 4 dargestellten Lage schwenkt die Tellerfeder um die Abwälzauflage 5 und schlägt, wie dies aus 5 ersichtlich ist, nach einem Ausrückweg X mit ihrem Außenrand an der Anschlagfläche 20a des Verschleißfühlerringes 20 an. Dabei hat sich die Druckscheibe 3 um den Lüftweg L1 axial verlagert, also von der O-Lage entfernt. Während dieser Ausrückphase der Reibungskupplung 1 wird das federnde Bauteil 37 zusätzlich axial verspannt. Dadurch wird gewährleistet, daß beim Ausrücken der Reibungskupplung zunächst über den Verschwenkweg des Tellerfederaußenrandes entsprechend dem Abstand L der Verschleißfühlerring 20 mit einer erhöhten Kraft in Richtung des Deckels 2 beaufschlagt wird, so daß eine ungewollte Nachstellung des Ringes 20 vermieden wird. Wie aus 5a ersichtlich ist, hat sich die winkelmäßige Position der beiden Ringe 18 und 20 nicht verändert.
  • Der Weg X entspricht dem Mindestausrückweg zur Erzielung des Abhubweges L1 der Druckscheibe 3 und dem Mindestweg, der für die Gewährleistung der Nachstellfunktion erforderlich ist.
  • Zur Erzielung dieses Mindestabhubes sind in der Regel im Ausrücksystem eines Kraftfahrzeuges etwas größere Ausrückwege als X vorgesehen, die sich infolge von Toleranzen und Schwingungen noch vergrößern können, hier um den Weg ΔX. Bei Überschreitung des Mindest-Ausrückweges X hebt die Tellerfeder 4 von der Abwälzauflage 5 ab, so daß zwischen dieser Tellerfeder 4 und der Abwälzauflage 5 ein Spalt 42 entsteht. Eine Nachstellung des Verschleißausgleichsringes 18 ist jedoch nicht möglich, da, wie dies aus 6a hervorgeht, die beiden Anschlagnocken 34, 35 sich berühren und der Verschleißfühlerring 20 noch zusätzlich durch die Tellerfeder 4 bzw. durch die die Tellerfeder 4 gegen den Ring 20 drückende Abstützfeder 9 gegen eine Verdrehung gesichert ist. Wie aus 4, 5 und 6 zu entnehmen ist, verändert beim Ausrücken der Reibungskupplung 1 auch die Abstützfeder 9 ihre Konizität.
  • Tritt beim Betätigen der Reibungskupplung bzw. beim Einrücken der Reibungskupplung ein Verschleiß z.B. an den Reibbelägen 7 auf, so verlagert sich die Druckscheibe 3 um einen dem Verschleiß entsprechenden Betrag 43 (7) axial in Richtung der Gegendruckplatte 6. Durch diese axiale Verlagerung verändert sich die Konizität bzw. der Aufstellwinkel der Tellerfeder 4 und der Abstützfeder 9, und die Tellerfeder 4 verlagert sich im Zungenspitzenbereich 10 um einen Betrag ΔY gegenüber der in 4 dargestellten Lage axial nach rechts. Durch die Konizitätsveränderung der Tellerfeder 4 werden auch die Abstützbereiche 41 des Verschleißsensors 37 axial nach links, vom Verschleißfühlerring 20 weg, verlagert und zwar um den Betrag 44. Dadurch wird auch der Verschleißfühlerring 20 entlastet bzw. für eine Verdrehung unter der Wirkung der Feder 29 freigegeben und über die Rampen 22,23 axial verlagert. Die Verdrehung des Verschleißfühlerringes 20 erfolgt so weit, bis die Kraft der Federn 29 nicht mehr ausreicht, den an den Abstützbereichen 41 anlaufenden Ring 20 weiter zu verdrehen. Eine Verdrehung des Verschleißausgleichsringes 18 ist jedoch nicht möglich, da dieser axial von der Tellerfeder 4 beaufschlagt ist. Durch die Verdrehung des Verschleißfühlerringes 20 entsteht, wie dies aus 7a ersichtlich ist, zwischen den beiden Anschlagnocken 34, 35 ein Spalt bzw. Abstand 45. Dieser Abstand 45 entspricht in etwa der axialen Verlagerung 44 des Verschleißfühlerringes 20 dividiert durch die Tangente des Winkels 27 einer Auflauframpe 23 bzw. einer Gegenauflauframpe 22.
  • Aufgrund des Verschleißes 43 hat sich der Einrückweg Y gegenüber dem Ausrückweg X + ΔX um den Betrag ΔY vergrößert.
  • Bei einem auf den vorbeschriebenen Einkuppelvorgang mit Verschleiß folgenden Auskuppelvorgang der Reibungskupplung wird, ähnlich wie dies in Verbindung mit 6 beschrieben wurde, der Verschleißausgleichsring 18 entlastet, wobei jedoch aufgrund des jetzt vorhandenen Abstandes 45 gemäß 7a zwischen den beiden Anschlagnocken 34 und 35 der Verschleißausgleichsring 18 nachstellen kann. Diese Nachstellung erfolgt aufgrund der Vorspannung der Feder 28, welche eine größere Kraft aufbringt als die zum Komprimieren der Feder 29 erforderliche. Durch die Nachstellung des Verschleißausgleichsringes 18 kommen die Nocken 34 und 35 wieder zur Anlage, so daß, wie dies aus 8 zu entnehmen ist, nach dem Wiedereinkuppeln bzw. Schließen der Reibungskupplung die Tellerfeder 4, obwohl sie in axialer Richtung um einen dem Verschleiß entsprechenden Betrag axial verlagert wurde, praktisch wieder die gleiche winkelmäßige Einbaulage wie in 4 einnimmt. Aus 8a ist zu entnehmen, daß die beiden Ringe 18 und 20 jedoch gegenüber der ursprünglichen Winkellage gemäß 4a sich in Nachstellrichtung verdreht haben.
  • Aus 8 ist auch zu entnehmen, daß aufgrund der erfolgten Verschleißnachstellung auch das tellerfederartige Bauelement 9 in seiner Konizität verändert wurde.
  • Die in Zusammenhang mit den 4 bis 8 und 4a bis 8a beschriebene Nachstellung erfolgt in der Praxis in sehr kleinen Schritten; es findet also über die Lebensdauer eine kontinuierliche Nachstellung statt, so daß die in der Praxis auftretenden Verlagerungen infolge von Verschleiß sehr klein sind. In den Figuren wurden die entsprechenden Abstände bzw. Nachstellungen lediglich des besseren Verständnisses wegen entsprechend groß dargestellt.
  • Wie bereits in Verbindung mit 5 und 6 beschrieben, stützt sich die Tellerfeder 4 nach einem bestimmten Ausrückweg X radial außen an dem Verschleißfühlerring 20 ab, so daß die Verschwenklinie der Tellerfeder 4 von der Abwälzauflage 5 radial nach außen in den Bereich der Anlagefläche 20a verlagert wird. Die Tellerfeder 4 ist also zunächst, ähnlich wie ein zweiarmiger Hebel, auf radialer Höhe der Abwälzauflage 5 um diese verschwenkbar; bei Überschreitung des Ausrückweges X ist jedoch die Tellerfeder ähnlich wie ein einarmiger Hebel gelagert, da sie dann praktisch an ihrem radial äußeren Randbereich verschwenkbar gelagert bzw. gehalten ist. Dadurch verändert sich die Tellerfederübersetzung in der Kupplung zumindest annähernd von i auf i + 1, wobei i das Verhältnis zwischen dem radialen Abstand der Abwälzauflage 5 und dem Beaufschlagungsdurchmesser der Ausrückkraft im Bereich der Zungenspitzen 10 zum radialen Abstand zwischen der Abwälzauflage 5 und dem Beaufschlagungsdurchmesser zwischen der Tellerfeder 4 und der Druckscheibe 3 ist. Weiterhin muß bei dieser Betrachtungsweise die Abstützung zwischen der Tellerfeder 4 und dem Verschleißfühlerring 20 zumindest annähernd auf gleicher radialer Höhe erfolgen, wie die Abstützung zwischen Tellerfeder 4 und der Druckscheibe 3. Durch die Veränderung bzw. Vergrößerung des Übersetzungsverhältnisses der Tellerfeder kann der Kraft-Weg-Verlauf dieser Tellerfeder gestreckt werden, das bedeutet, daß, sobald das Übersetzungsverhältnis größer wird, die Kraft- bzw. Kraftveränderung über den Weg verringert werden kann, also die Tellerfeder im Bereich der größeren Übersetzung einen flacheren bzw. weicheren Kraft-Weg-Verlauf besitzt. Dadurch kann auch eine Verringerung des Ausrückkraftverlaufes in diesem Bereich erfolgen.
  • Die in 9 dargestellte Reibungskupplung 101 bildet ebenfalls eine sogenannte gedrückte Reibungskupplung. Die Tellerfeder 104 ist zwischen zwei Abwälzauflagen 105, 105a, welche axial fest mit dem Deckel 102 verbunden sind, schwenkbar gelagert. Zur axialen Sicherung der beiden Schwenkauflagen 105 und 105a und der dazwischen vorgesehenen Tellerfeder 104 sind Haltemittel 102b, welche mit dem Deckel 102 verbunden sind, vorgesehen. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Haltemittel 102b durch einteilig aus dem Deckel herausgeformte Laschen 102b gebildet, welche sich axial durch die Tellerfeder 104 hindurch erstrecken und die auf der der Druckscheibe 103 zugewandten Seite der Tellerfeder 104 vor gesehene Abwälzauflage 105a axial hintergreifen.
  • Die Reibungskupplung 101 besitzt wiederum einen Verschleißsensor 137, der einen ringförmigen, elastisch verformbaren Bereich 138 besitzt, welcher am Deckelboden 102a z.B. über Nietverbindungen befestigt ist. Der Verschleißsensor 137 besitzt axial verlaufende Bereiche 141, die sich durch Ausnehmungen in der Tellerfeder 104 axial hindurch erstrecken. Die Bereiche 141 bilden Abstützbereiche 141a für den Verschleißfühlerring 120.
  • Axial zwischen dem Verschleißfühlerring 120 und den unteren Bereichen der Laschen 102b ist ein axiales Spiel L vorhanden, das die axiale Verlagerung der Druckscheibe 103 beim Ausrücken der Reibungskupplung 101 definiert.
  • Radial außen stützt sich die Tellerfeder 104 an einem Drahtring 118a ab, welcher von dem Verschleißnachstellring 118 getragen ist.
  • Der Verschleißausgleichsring 118 und der Verschleißfühlerring 120 stützen sich axial an der Druckscheibe 103 über Rampen 119, 123 und Gegenauflauframpen 121, 122 ab. Die Rampen 119, 123 und Gegenrampen 121, 122 sind bezüglich ihres Verlaufes in Umfangsrichtung und ihres Aufstellwinkels ähnlich ausgebildet wie dies in Verbindung mit den 1 bis 8 beschrieben wurde. Es muß also auch bei der Ausführungsform gemäß 9 vorzugsweise eine Selbsthemmung entgegen der Nachstellrichtung bei der Nachstellvorkehrung 117 vorhanden sein.
  • Die Gegenauflauframpen 121, 122 können unmittelbar an der Druckscheibe 103 angeformt sein, es kann jedoch auch zumindest axial zwischen einem der Ringe 118, 120 und der Druckscheibe 103 ein Gegenauflauframpen bildendes Bauteil, das ebenfalls ringförmig ausgebildet sein kann, vorgesehen werden. Dieses Bauteil ist vorzugsweise drehfest mit der Druckscheibe 103 verbunden. Es kann jedoch auch der Ring 118 und/oder 120 drehfest, jedoch axial verlagerbar mit der Druckscheibe 103 verbunden sein und das Gegenauflauframpen bildende Bauteil gegenüber der Druckscheibe 103 verdrehbar sein.
  • Der Verschleißfühlerring 120 wirkt mit einem Verschleißsensor 137 zusammen, der durch wenigstens ein axial nachgiebiges Bauteil gebildet ist. Der Verschleißsensor 137 kann durch ein oder mehrere in Umfangsrichtung verteilte, in axialer Richtung elastisch veformbare Haken gebildet sein oder aber durch ein Bauteil, daß einen federnden ringförmigen Grundkörper 138 besitzt, von dem radial innen einzelne Laschen 141 ausgehen, welche am Verschleißfühlerring 120 anliegen. Der elastisch nachgiebige Verschleißsensor 137 muß eine Grundverformungskraft bzw. eine Grundvorspannung aufweisen, die stets gewährleistet, daß bei Nichtvorhandensein eines Verschleißes der Verschleißfühlerring 120 nicht nachstellen kann. Es müssen also die einzelnen Federn, welche auf den Verschleißnachstellring 118 und/oder den Verschleißfühlerring 120 einwirken, entsprechend abgestimmt werden.
  • Die Druckscheibe 103 ist über Federmittel gegenüber dem Gehäuse 102 derart verspannt, daß stets gewährleistet ist, daß auch bei ausgerückter Kupplung 101 die Druckscheibe 103 stets gegen die Tellerfeder 104 verspannt bleibt, also die Abwälzauflage 118a stets in Anlage an der Tellerfeder 104 bleibt. Diese Verspannmittel können z.B. durch elastische Mittel, wie z.B. Blattfederelemente, gebildet sein, die mit entsprechender Vorspannung, ähnlich wie in 1 angedeutet, eingebaut sein können. Bei der Auslegung der Tellerfeder 104 muß die von diesen Mitteln aufgebrachte Kraft, welche der Kraft der Tellerfeder 104 entgegenwirkt, berücksichtigt werden. Weiterhin müssen bei der Auslegung der die Druckscheibe 103 und das Gehäuse 102 axial verspannenden Mittel diejenigen Kräfte, welche aufgrund der Trägheit der axial beweglichen Bauteile, wie insbesondere der Druckscheibe 103, und der infolge von Schwingungen auftretenden Beschleunigungen dieser Teile entstehen, berücksichtigt werden.
  • Zur Begrenzung des Abhubweges der Druckscheibe 103 beim Ausrücken der Reibungskupplung 101 ist ein Anschlag vorgesehen, der bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel durch Anlage der Abstützbereiche 141a an den unteren Bereichen der Laschen 137 erfolgt. Der Lüftweg der Druckplatte 103 ist durch das Spiel L definiert.
  • Die Nachstellfunktion der Nachstellvorkehrung 117 ist vergleichbar mit der der Nachstellvorkehrung 17 gemäß den 1 bis 8. 9 stellt den Neuzustand der Reibungskupplung 101 in auf eine Gegendruckplatte montiertem Zustand dar. Sobald ein Verschleiß an den nicht näher dargestellten Reibbelägen entsteht, wandert die Druckscheibe 103 entsprechend dem Verschleiß nach links, so daß der Verschleißfühlerring 120 entsprechend diesem Verschleiß nachstellen kann. Dadurch entsteht ein Umfangsspiel zwischen den Anschlagnocken der beiden Ringe 118, 120, ähnlich wie dies in 7a für die Nocken 34, 35 dargestellt ist. Beim Ausrücken der Reibungskupplung 101 verlagern sich die Druckscheibe 103 und die beiden Ringe 118, 120 axial in Richtung des Deckelbodens 102a zunächst gemeinsam, wobei der Sensor 137 elastisch verformt wird. Nach Überwindung des Spieles L bleibt die Druckscheibe 103 und der axial gegen diese über den Verschleißsensor 137 verspannte Verschleißfühlerring 120 stehen. Der Ausrückweg der Reibungskupplung 102 ist derart bemessen, daß zumindest bei Vorhandensein von Verschleiß nach Überwindung des Spieles L die Tellerfeder 104 noch um einen bestimmten Winkel in ihrer Konizität verändert wird, wodurch der Verschleißnachstellring 118 axial entlastet wird und entsprechend dem vorhandenen Belagverschleiß nachstellen kann, und zwar durch eine Verdrehung, entsprechend der vorangegangenen Verdrehung des Verschleißfühlerringes 120. Nach dieser Verdrehung liegen wiederum die Anschläge der beiden Ringe 118 und 120 aneinander an, ähnlich wie dies in 8a für die Anschlagnocken 34, 35 dargestellt ist. Aufgrund dieser Anschlagbegrenzung kann die Tellerfeder 104 den Ring 118 vollständig entlasten, da dieser durch die Anschläge nicht unkontrolliert nachstellen kann.
  • Die in 10 dargestellte Reibungskupplung 201 bildet eine sogenannte gedrückte Kupplung, deren Betätigungstellerfeder 204 gegen die deckelseitige Schwenkauflage 205 gedrückt bzw. gezogen wird. Hierfür ist ein Kraftspeicher in Form einer Tellerfeder 209 vorgesehen, die zwischen dem Kupplungsgehäuse bzw. dem Deckel 202 und der Druckscheibe 203 verspannt ist. Die Tellerfeder 209 ist auf der der Betätigungstellerfeder 204 abgekehrten Außenseite des Deckels 202 angeordnet und über Verbindungsmittel 209a mit der Druckscheibe 203 verbunden. Die Verbindungsmittel 209a erstrecken sich axial durch in der Tellerfeder 204 vorgesehene Ausnehmungen. Die Tellerfeder 209 könnte jedoch auch unmittelbar zwischen dem Deckel 202 und der Druckscheibe 203 angeordnet sein. Die von dem Kraftspeicher 209 aufgebrachte Axialkraft ist derart bemessen, daß diese Kraft größer ist, als die zum Ausrücken der Kupplung 201 erforderliche maximale Ausrückkraft, welche zum Verschwenken der in die Kupplung 201 eingebauten Tellerfeder 204 erforderlich ist. Zweckmäßig kann es sein, wenn über die Lebensdauer der Reibungskupplung 201 die von dem Kraftspeicher 209 auf die Druckscheibe 203 ausgeübte federnde Verspannkraft wenigstens 1,1 x der maximalen Ausrückkraft entspricht. Die von dem Kraftspeicher 209 aufgebrachte Axialkraft kann jedoch auch wesentliche höher liegen. Zweckmäßig ist es, wenn die Tellerfeder 209 über die Lebensdauer der Reibungskupplung 201 bzw. über den maximal möglichen Ausgleichsweg der Nachstellvorkehrung 217 einen praktisch konstanten Weg-Kraft-Verlauf aufweist, so daß die von der Tellerfeder 204 auf die Druckscheibe 203 ausgeübte Anpreßkraft praktisch konstant bleibt. Es kann jedoch auch vorteilhaft sein, wenn die Tellerfeder 209 über den Nachstellbereich der Vorkehrung 217 eine vorgegebene Kraft-Weg-Kennung besitzt, um z.B. die mit zunehmendem Belagverschleiß ansteigende Verspannkraft der Blattfedern, welche das Drehmoment zwischen dem Gehäuse 202 und der Druckscheibe 203 übertragen, auszugleichen. Derartige Blattfedern sind in 1 schematisch dargestellt und mit 15 gekennzeichnet.
  • Die axial zwischen der Tellerfeder 204 und der Druckscheibe 203 vorgesehene Verschleißausgleichsvorkehrung 217 besitzt einen Verschleißausgleichsring 218 und einen Verschleißfühlerring 220, die ähnlich angeordnet und wirksam sind wie die beiden Ringe 118 und 120 gemäß 9. Die beiden Ringe 218, 220 stützen sich über Auflauframpen 219, 223 an Gegenauflauframpen 221, 222 der Druckscheibe 203 ab. Der Verschleißsensor 237 ist durch ein membranartiges bzw. tellerfederartiges Bauteil gebildet, welches radial innen über Verbindungen in Form von Nietverbindungen 239 an der Tellerfeder 204 festgelegt ist. Der z.B. ringförmige federnde Bereich 238 des Verschleißsensors 237 besitzt gegenüber der Tellerfeder 204 einen Abstand L, der den Abhubweg der Druckscheibe 203 beim Ausrücken der Reibungskupplung 201 definiert. Der elastisch vorgespannte Verschleißsensor 237 stützt sich radial außen auf der den Ringen 218, 220 abgekehrten Seite der Tellerfeder 204 an dieser ab. Hierfür besitzt der federnde Bereich 238 radial außen axial verlaufende Laschen 241, die durch axiale Ausnehmungen der Tellerfeder 204 hindurch geführt sind und sich auf der dem federnden Bereich 238 abgekehrten Seite der Tellerfeder 204 an dieser abstützen. Der federnde Verschleißsensor 237 ist also auf der Betätigungstellerfeder 204 federnd verspannt. Durch den Verschleißsensor 237 wird eine ungewollte Nachstellung des Verschleißfühlerringes 220 vermieden. Die beiden Ringe 218 und 220 sind in Umfangsrichtung, ähnlich wie dies im Zusammenhang mit den vorangegangenen Figuren beschrieben wurde, durch Kraftspeicher beaufschlagt.
  • Beim Ausrücken der Reibungskupplung 201 aus der in 10 dargestellten eingerückten Lage wird die Tellerfeder 204 um die ringförmige Abstützung 205 verschwenkt, so daß die Druckscheibe 203 entlastet und über den Kraftspeicher 209 in Ausrückrichtung verlagert wird. Während des Ausrückvorganges wird der Verschleißfühlerring 220 in Richtung der Tellerfeder 204 verlagert, so daß der Verschleißsensor 237 elastisch verformt wird, und zwar so lange, bis der ringförmige federnde Bereich 238 an der Tellerfeder 204 zur Anlage kommt, wodurch praktisch die axiale Verlagerung der Druckscheibe 203 in Ausrückrichtung beendet wird, so daß bei einer weiteren Verformung der Tellerfeder 204 in Ausrückrichtung der Verschleißausgleichsring 218 entlastet wird, sofern kein Belagverschleiß vorhanden ist, bleibt der Verschleißausgleichsring 218 gegenüber der Druckscheibe 203 stehen, da sich die Anschläge der beiden Ringe 218 und 220 dann berühren, ähnlich wie dies in den 4a bis 6a für die Anschlagnocken 34, 35 gezeigt ist. Der Verschleißfühlerring 220 ist seinerseits durch den Verschleißsensor 237 gegen die Druckscheibe 203 beaufschlagt, so daß auch dieser sich nicht verdrehen kann.
  • Sobald z.B. Verschleiß an den Reibbelägen auftritt, wandert die Druckscheibe 203 nach links, wodurch auch die Tellerfeder 204 ihre Konizität geringfügig verändert. Durch diese Verlagerung wird der Verschleißfühlerring 220 entlastet, so daß dieser entsprechend dem Verschleiß nachstellen kann, wobei die Nachstellung begrenzt wird durch den Verschleißsensor 237. Wird nun die Reibungskupplung 201 wieder ausgerückt, so wird, ähnlich wie dies im Zusammenhang mit 9 beschrieben wurde, der Verschleißausgleichsring 218 entlastet, wodurch dieser nachstellen kann, und zwar so lange, bis die Anschläge zwischen den beiden Ringen 218 und 220 wirksam werden.
  • Die einzelnen Phasen der Nachstellung zwischen den Ringen 118 und 120 gemäß 9, sowie 218 und 220 gemäß 10 entsprechen den in den 4a bis 8a dargestellten.
  • Die in den 11 bis 13 dargestellte Reibungskupplung 301 bildet eine sogenannte gezogene Reibungskupplung. Die Tellerfeder 304 stützt sich radial außen an einem zwischen den radialen Bereichen 302a des Gehäuses 302 und der Tellerfeder 304 vorgesehenen Verschleißausgleichsring 318 ab. Mit radial weiter innen liegenden Bereichen beaufschlagt die Tellerfeder 304 die Nocken 313 einer Druckscheibe 303. Auf der der Druckscheibe 303 abgekehrten Seite der Tellerfeder 304 ist ein Verschleißsensor 337 vorgesehen, der von der Tellerfeder 304 getragen wird und mit dieser über eine bajonettartige Verbindung verriegelt ist. Hierfür besitzt der als Tellerfeder ausgebildete Verschleißsensor 337 radial außen axiale, als Haken ausgebildete Ausleger 341, welche in Verbindung mit in der Tellerfeder vorgesehenen axialen Ausnehmungen 304a eine axial verriegelnde Steck-Dreh-Verbindung bilden. Zur Festlegung der beiden Bauteile 304 und 337 in der eine Verriegelung bewirkenden Position besitzt die Tellerfeder 337 radial innen im Bereich der Zungenspitzen axial verlaufende Laschen 341a, welche – nachdem die Tellerfeder 337 axial in Richtung auf die Tellerfeder 304 verspannt wurde und zwischen den beiden Bauteilen 337 und 304 eine die Verriegelung bewirkende Verdrehung erfolgt ist – in Ausnehmungen 304b der Tellerfeder 304 zur Drehsicherung einrasten. Der Verschleißsensor 337 verhindert, daß der Verscheißfühlerring 320 bei Nichtvorhandensein eines Verschleißes nachstellen kann. Der Verschleißfühlerring 320 ist konzentrisch und radial innerhalb des Verschleißausgleichsringes 318 vorgesehen.
  • Die beiden Ringe 318 und 320 sind, ähnlich wie dies im Zusammenhang mit den vorangegangenen Figuren und insbesondere den 1 und 2 beschrieben wurde, über Auflauframpen 319, 323 an vom Gehäuse 302 getragenen Gegenauflauframpen 321, 322 axial abgestützt.
  • Wie aus 12 ersichtlich ist, besitzen die beiden Ringe 318, 320, ähnlich wie die Ringe 18, 20, Anschlagnocken 334, 335, zwischen denen eine Schraubenfeder 329 verspannt ist.
  • Wie aus 12 ersichtlich ist, wird der Verschleißausgleichsring 318 von einem Kraftspeicher in Form einer Schraubenfeder 328 in Nachstellrichtung beaufschlagt. Der Kraftspeicher 328 ist im radialen Bereich zwischen den ringförmigen Grundkörpern der beiden Ringe 318 und 320 vorgesehen. Die Feder 328 ist ähnlich, wie dies im Zusammenhang mit 1 und 2 beschrieben wurde, auf einer Zunge bzw. Lasche 330 des Deckels 302 aufgenommen. Der Verschleißnachstellring 318 besitzt auch – ähnlich wie der Ring 18 gemäß den 1 und 2 – Ausleger 331, die eine gabelförmige Anformung 332 besitzen zur Abstützung der Feder 328. Es sind also auch hier die Feder 328, der Verschleißausgleichsring 318, die Feder 329, der Verschleißsensorring 320 und der Verschleißsensor 337 wirkungsmäßig in Serie geschaltet.
  • Der Verschleißsensor 337 verhindert bei Nichtvorhandensein von Verschleiß eine unzulässige Nachstellung des Verschleißfühlerringes 320, der seinerseits wiederum eine unzulässige Nachstellung des Verschleißausgleichsringes 318 verhindert.
  • Ausgehend von dem in 11 dargestellten Neuzustand der auf einer Gegendruckplatte unter Zwischenlegung der Kupplungsscheibe 316 montierten Reibungskupplung 301, wird beim Ausrücken der Reibungskupplung 301 die Tellerfeder 304 radial innen nach rechts verschwenkt, so daß sich die Tellerfeder 304 radial außen an der vom Verschleißausgleichsring 318 getragenen Abwälzauflage 305 abstützt. Während der Ausrückphase wird die Sensortellerfeder 337 axial zwischen der Tellerfeder 304 und dem Verschleißfühlerring 320 verspannt und zwar so lange, bis das den Abhub der Druckscheibe 303 definierende Spiel L zwischen dem äußeren Bereich des ringförmigen federnden Sensorabschnittes 338 und der Tellerfeder 304 aufgebraucht ist, also die Tellerfeder 304 sich axial an dem Verschleißfühlerring 320 abstützt. Bei Fortsetzung der Ausrückbewegung wird die Tellerfeder 304 um den am Verschleißfühlerring 320 vorhandenen ringförmigen Abstützbereich 320a verschwenkt, wodurch die radial äußere Abwälzauflage 305 von der Tellerfeder 304 entlastet wird, so daß bei Vorhandensein von Verschleiß, dieser durch eine entsprechende axiale Nachstellung des Ringes 318 ausgleichen kann. Die Tellerfeder 304 wird also während der Ausrückphase zunächst ähnlich wie ein einarmiger Hebel um die äußere Abwälzauflage 305 verschwenkt. Nach Überschreitung des Spieles L wird der ringförmige Verschwenkbereich der Tellerfeder 304 radial nach innen in den Bereich 320a des Verschleißfühlerringes 320 verlagert, so daß bei Fortführung einer Ausrückbewegung die Tellerfeder 304 dann ähnlich wie ein zweiarmiger Hebel verschwenkt wird bzw. wirksam ist. Durch diese radiale Verlagerung der ringförmigen Abwälzauflage der Tellerfeder 304 während einer Betätigung der Reibungskupplung 301 verändert sich das Übersetzungsverhältnis bzw. Hebelarmverhältnis, welches die zum Betätigen der Tellerfeder 304 erforderliche Kraft bestimmt, von i auf i-1, so daß, sobald die Tellerfeder 304 sich an dem Verschleißfühlerring 320 abstützt, eine Ausrückkrafterhöhung stattfinden kann. Unter Übersetzungsverhältnis i ist das Verhältnis zwischen dem Abstand des Angriffsbereiches für die Ausrückkraft im Bereich der Tellerfederzungenspitzen 310 und dem Kontaktbereich zwischen der Tellerfeder 304 und der Abwälzauflage 305 zum Abstand zwischen diesem Kontaktbereich und dem Beaufschlagungsbereich der Tellerfeder 304 für die Nocken 313 der Druckscheibe 303. Die vorerwähnte Übersetzungsveränderung basiert auf der Annahme, daß die Abstützung zwischen der Tellerfeder 304 und der Druckscheibe 303 zumindest annähernd auf dem gleichen Durchmesser erfolgt, wie die Abstützung der Tellerfeder 304 am Verschleißfühlerring 320. Je weiter der Abstützbereich zwischen der Tellerfeder 304 und dem Verschleißfühlerring 320 radial nach außen in Richtung der Abwälzauflage 305 verlagert wird, desto geringer wird der Ausrückkraftanstieg bei Anlage der Tellerfeder 304 am Verschleißfühlerring 320 sein.
  • Sobald während einer Einkuppelphase Verschleiß an den Reibbelägen 307 auftritt, verändert die Tellerfeder 304 ihre Konizität und zwar wandern dann die Zungenspitzen 310 nach links. Durch diese Konizitätsveränderung wird auch der Verschleißfühlerring 320 entlastet, so daß dieser entsprechend dem aufgetretenen Belagverschleiß nachstellen kann. Beim Auftreten eines Verschleißes eilt also zunächst der Verschleißfühlerring 320 dem Verschleißausgleichsring 318 voraus, wie dies in 12 dargestellt ist. Durch die Verdrehung des Verschleißfühlerringes 320 entsteht zwischen den Anschlagnocken 334 und 335 der beiden Ringe 318, 320 ein dem Verschleiß proportionaler Abstand 345. Bei einem nun folgenden Ausrückvorgang wird, wie dies anhand der vorangehenden Figuren bereits beschrieben wurde, der Verschleißnachstellring 318 durch die Tellerfeder 304 entlastet, so daß dieser entsprechend dem Spiel 345 nachstellen kann. Dadurch nimmt die Tellerfeder 304 wieder eine dem Neuzustand entsprechende Konizität bzw. Planlage ein. Mit zunehmendem Verschleiß wird die Tellerfeder 304 axial vom Deckelboden 302a weg verlagert, wobei über den gesamten Nachstellbereich eine entsprechende Winkelkorrektur der Einbaulage der Tellerfeder erfolgt. Die entsprechende Korrektur ist jeweils abhängig von dem durch den Verschleißfühlerring 320 ermittelten bzw. gemessenen Verschleiß.
  • Die in 14 teilweise dargestellte Nachstellvorkehrung 417 ist ähnlich ausgebildet und angeordnet, wie die Verschleißnachstellvorkehrung 317 gemäß 11 und 12.
  • Der wesentliche Unterschied gegenüber einer Ausführungsform gemäß 11 besteht darin, daß der Verschleißfühlerring 420 im radialen Bereich zwischen der Abstützung der Tellerfeder 404 an den Nocken 413 der Druckscheibe 403 und der Abstützung der Tellerfeder 404 an der radial außen angeordneten Schwenkauflage 405 vorgesehen ist. Der Verschleißfühlerring 420 besitzt also einen größeren Durchmesser, so daß die während einer Ausrückphase der Reibungskupplung erfolgende Abstützung zwischen der Tellerfeder 404 und dem Verschleißfühlerring 420 näher am Verschleißnachstellring 418 liegt. Dadurch wird die bei Anlage der Tellerfeder 404 an dem Verschleißfühlerring 420 stattfindende Zunahme der Ausrückkraft gegenüber der Ausführungsform gemäß 11 verringert. Die Sensortellerfeder 438 ist ähnlich wie die Tellerfeder 338 über eine bajonettartige Verbindung auf der Tellerfeder 404 befestigt.
  • Bei einer Ausführungsform gemäß 14 muß der vom Sensor 438 auf radialer Höhe des Abstützdurchmessers zwischen Verschleißfühlerring 420 und Tellerfeder 404 zurücklegbare Federweg S derart bemessen sein, daß der von der Druckscheibe 403 beim Ausrücken der Reibungskupplung zurückgelegte Abhub- bzw. Lüftweg multipliziert mit dem Verhältnis L2/L1 zumindest annähernd dem Federweg S des Sensors 438 entspricht. Es muß also zwischen dem möglichen Federweg S des Sensors 438 auf radialer Höhe des Abstützdurchmessers zwischen Verschleißfühlerring 420 und Tellerfeder 404 und dem vollen Abhub- bzw. Lüftweg "V" der Druckplatte 403 zumindest annähernd folgende Beziehung vorhanden sein V = S × L1 / L2
  • Die in 15 dargestellte gezogene Reibungskupplung 501 besitzt eine Nachstell vorkehrung 517, die axial zwischen der Tellerfeder 504 und der Druckscheibe 503 angeordnet ist. Die Tellerfeder 504 stützt sich radial außen an einer vom Kupplungsdeckel 502 getragenen Schwenkauflage 505 ab und beaufschlagt mit radial weiter innen liegenden Bereichen den Verschleißausgleichsring 518, der sich axial an der Druckscheibe 503 abstützt. Der Verschleißausgleichsring 518 ist von dem Verschleißfühlerring 520 umgeben. Die Ringe 518, 520 besitzen wiederum Auflauframpen 519, 523, die sich an Gegenauflauframpen 521, 522, welche von der Druckscheibe 503 getragen werden, axial abstützen. Axial zwischen der Tellerfeder 504 und dem Verschleißfühlerring 520 ist wiederum ein Verschleißsensor 537, der durch ein membranartiges Bauteil gebildet ist, vorgesehen. Das elastische Bauteil 537 wird von der Tellerfeder 504 getragen und ist derart bemessen bzw. eingebaut, daß die zum Verspannen dieses Bauteiles 537 erforderliche Kraft größer ist, als die Verstellkraft, welche auf den Verschleißfühlerring 520 in axialer Richtung einwirkt. Um zu gewährleisten, daß bei Vorhandensein von Axialschwingungen die Druckplatte 503 bzw. der Verschleißnachstellring 518 nicht von der Tellerfeder 504 abheben kann, ist die Druckplatte 503 über ein Federelement in Form einer Tellerfeder 509 gegenüber dem Gehäuse 502 axial verspannt, und zwar in Richtung der deckelseitigen Abwälzauflage 505. Dadurch wird auch gewährleistet, daß der Verschleißfühlerring 520 nicht von dem Verschleißsensor 537 abheben kann.
  • Sobald ein Reibbelagverschleiß auftritt, verändert sich die Winkelstellung bzw. die Konizität der Tellerfeder 504 und zwar derart, daß die radial inneren Bereiche der Tellerfeder 504 nach links verschwenkt werden und zwar entsprechend der axialen Verlagerung der Druckscheibe 503. Dadurch wird der Verschleißfühlerring 520 entlastet, so daß dieser entsprechend dem Verschleiß nachstellen kann, wobei diese Nachstellung durch den Verschleißfühler 537 begrenzt wird. Während einer darauf folgenden Ausrückphase wird sobald der vorbestimmte Abhubweg der Druckplatte 503 erreicht ist, der Verschleißnachstellring 518 durch die Tellerfeder 504 entlastet, so daß dieser sich entsprechend dem durch den Verschleißfühlerring 520 vorgegebenen Nachstellweg verlagern kann.
  • Die Begrenzung des axialen Ausrückweges der Druckplatte 503 kann durch Anschlag an äußeren Bereichen der Tellerfeder 504 erfolgen. Eine Wegbegrenzung durch einen Anschlag kann jedoch auch an anderer Stelle stattfinden. So kann z.B. unmittelbar zwischen dem Gehäuse 502 und der Druckscheibe 503 ein entsprechender Anschlag vorgesehen werden. Die zum Verspannen des Sensors 537 erforderliche Kraft ist wesentlich geringer, als die von der Tellerfeder 509 auf die Druckscheibe 503 ausgeübte Axialkraft. Es wird also der Verschleißsensor 537 über die Tellerfeder 509 beim Ausrücken der Reibungskupplung 501 verspannt.
  • Für die meisten Anwendungsfälle wird es vorteilhaft sein, wenn der radiale Abstand zwischen den Abwälz- bzw. Abstützbereichen des Verschleißfühlerringes und des Verschleißnachstellringes in etwa gleich groß ist wie der radiale Abstand zwischen der Abstützung der Betätigungstellerfeder am Deckel und der Beaufschlagungsstelle zwischen Betätigungstellerfeder und Druckscheibe. Dadurch kann gewährleistet werden, daß bei einer Verschleißnachstellung auch der vom Verschleißfühlerring zurückgelegte Axialweg zumindest annähernd gleich groß ist, wie der axial aufgetretene Verschleiß.
  • In den 16 und 17 ist ein Verschleißsensorelement, das als Federklammer 637 ausgebildet ist, dargestellt. Eine Mehrzahl derartiger Sensorelemente 637 können gleichmäßig über den Umfang des federnden Ringkörpers der Betätigungstellerfeder 604 vorgesehen werden. Wie aus 16 zu entnehmen ist, ist eine derartige Federklammer 637 mit der Tellerfeder 604 über eine Schnappverbindung bzw. durch Einfädeln der Endbereiche der beiden äußeren Schenkel 637a und Einrasten des mittleren Schenkels 637b über den Außenrand der Tellerfeder 604 verbunden. Verschleißsensorelemente gemäß den 16 und 17 können z.B. bei einer Ausführungsform einer Reibungskupplung gemäß 1 Anwendung finden.
  • Wie bereits in Verbindung mit der 1 beschrieben wurde, ist es vorteilhaft, wenn die Reibungskupplung eine Vorkehrung aufweist, welche einen allmählichen Abbau des von der Reibungskupplung übertragbaren Momentes während eines Ausrückvorganges bewirkt, da dadurch eine Reduzierung bzw. Minimierung des Ausrückkraftverlaufes, bzw. der maximal erforderlichen Ausrückkraft erzielt werden kann. Bei der in 1 dargestellten Reibungskupplung ist diese Vorkehrung durch die zwischen den Reibbelägen 7 vorgesehene Belagfedersegmente 16 gebildet. Derartige Belagfedersegmente sind beispielsweise durch die DE 36 31 863 A1 bekannt geworden.
  • Eine weitere Möglichkeit, einen progressiven Momentenabbau bzw. -aufbau beim Ausrücken bzw. Einrücken einer Reibungskupplung zu erzielen, ist durch die DE 21 64 297 B2 vorgeschlagen worden. Bei dieser Lösung ist das Schwungrad zweiteilig ausgebildet und das die Gegendruckplatte bildende Bauteil axial federnd gegenüber dem mit der Abtriebswelle der Brennkraftmaschine verbundenen Bauteil abgestützt.
  • Die eine Belagfederung ersetzende Vorkehrung kann auch im Kraftfluß zwischen der Anpreßfeder 4 und der Druckscheibe 3 vorgesehen werden. Eine derartige Anordnung ist z.B. durch die DE 37 42 354 A1 und die DE 1 450 201 A vorgeschlagen worden. Weiterhin kann die eine Belagfederung ersetzende Vorkehrung im Kraftfluß zwischen der Anpreßtellerfeder 4 und den Befestigungsstellen wie Verschraubungen des Gehäuses 2 an der Gegendruckplatte 6 vorgesehen werden.
  • Um den gewünschten Effekt der Ausrückkraftreduzierung zu erzielen, muß die Belagfederung bzw. die diese Belagfederung ersetzende Vorkehrung in Reihe mit der Betätigungstellerfeder 4 geschaltet sein. Das bedeutet also, daß die Belagfederung bzw. die diese ersetzende Vorkehrung durch die von der Tellerfeder 4 aufgebrachten Kraft elastisch verformbar ist.
  • Die Wirkungsweise einer Belagfederung bzw. eines Belagfederungsersatzes wird nun in Verbindung mit der Ausführungsform gemäß den 1 und 2 und den in den Diagrammen gemäß den 18, 19 eingetragenen Kennlinie näher erläutert.
  • Die Linie 50 in 18 zeigt einen Teilbereich, der in Abhängigkeit von der Konizitätsveränderung der Tellerfeder 4 durch diese Tellerfeder 4 auf die Druckscheibe 3 insgesamt aufgebrachte Axialkraft. Der Teilbereich 50 entspricht einer axialen Verformung des ringförmigen Grundkörpers 12 der Tellerfeder 4 zwischen der Schwenklagerung 5 und der radial äußeren Abstützung an der Druckscheibe 3. Im Teilabschnitt 50 sind die durch die Abstütztellerfeder 9 und gegebenenfalls durch andere Elemente, wie z.B. die Blattfedern 15, aufgebrachten Kräfte, welche die Verformung der Tellerfeder 4 unterstützen bzw. beeinflussen, berücksichtigt. Der tatsächliche Kraft-Weg-Verlauf der Tellerfeder 4 ist in 18 durch die gestrichelte Linie 50a dargestellt. Die Tellerfeder 4 besitzt also tatsächlich einen höheren Kraft-Weg-Verlauf, als derjenige der Linie 50.
  • Der Punkt 51 repräsentiert die Einbaulage der Tellerfeder 4 bei geschlossener neuer Kupplung 1, also die Lage, bei der die Tellerfeder 4 für die entsprechende Einbaulage die maximale Anpreßkraft auf die Druckscheibe 3 ausübt. Der Punkt 51 kann durch Änderung der konischen Einbaulage der Tellerfeder 4 in der neuen Kupplung entlang der Linie 50 nach oben oder nach unten verschoben werden.
  • Die Linie 52 stellt den Verlauf der von den Belagfedersegmenten 16 aufgebrachten axialen Spreizkraft dar, welche zwischen den beiden Reibbelägen 7 wirkt und die auf die Druckscheibe 3 einwirkt. Diese axiale Spreizkraft wirkt der von der Tellerfeder 4 auf die Druckscheibe 3 ausgeübten Axialkraft entgegen. Vorteilhaft kann es sein, wenn die durch elastische Verformung der Federsegmente 16 aufbringbare maximale Axialkraft wenigstens der von der Tellerfeder 4 auf die Druckscheibe 3 ausgeübten maximalen Kraft entspricht, wobei diese auch größer sein kann, so daß bei voll geschlossener Reibungskupplung 1 die Federsegmente 16 noch eine Federreserve aufweisen, also über einen bestimmten Weg noch elastisch verformbar sind. Beim Ausrücken der Reibungskupplung 1 entspannen sich die Federsegmente 16 und zwar über den Weg 53. Über diesen, auch einer entsprechenden axialen Verlagerung der Druckscheibe 3 entsprechenden Weg 53 wird der Ausrückvorgang der Kupplung 1 unterstützt. Es muß also eine geringere maximale Ausrückkraft aufgebracht werden, als diejenige, welche dem Einbaupunkt 51 bei fehlender Belagfederung 16 entsprechen würde. Bei Überschreitung des Punktes 54 werden die Reibbeläge 7 freigegeben, wobei aufgrund des degressiven Kennlinienbereiches der Tellerfeder 4 die dann noch aufzubringende Ausrückkraft erheblich verringert ist gegenüber der, welche dem Punkt 51 entsprechen würde. Die Ausrückkraft für die Kupplung 1 nimmt so lange ab, bis das Minimum bzw. der Talpunkt 55 der Kennlinie 50 erreicht ist. Bei Überschreitung des Minimums 55 steigt die erforderlich Ausrückkraft wieder an, wobei der Ausrückweg im Bereich der Zungenspitzen 10 derart gewählt ist, daß selbst bei Überschreitung des Minimums 55 die Ausrückkraft nicht größer wird, als die durch die Tellerfeder 9 erzeugte Abstützkraft. Dies ist erforderlich, da ansonsten ein ungewolltes Abheben des Verschleißsensors 37 vom Verschleißfühlerring 20 während der Ausrückphase entstehen würde und somit eine Verstellung der Ausgleichsvorkehrung 17 stattfinden würde, die zur Folge hätte, daß die Reibungskupplung zumindest nicht mehr vollständig ausgerückt werden könnte, im Extremfall gar nicht mehr ausgerückt werden könnte, also eine Unterbrechung des Drehmomentes bzw. des Kraftflußes durch die Reibungskupplung nicht mehr möglich wäre.
  • Die Abstütztellerfeder 9 hat einen Kraft-Weg-Verlauf entsprechend der Linie 57 in 19. Diese Kennlinie 57 entspricht derjenigen, welche erzeugt wird, wenn das tellerfederartige Bauteil 9 aus der entspannten Lage in seiner Konizität verändert wird und zwar zwischen zwei Schwenkauflagen die einen radialen Abstand besitzen, der dem radialen Abstand zwischen der deckelseitigen Schwenkauflage und der betätigungstellerfederseitigen Schwenkauflage entspricht. Aus der Kennlinie 57 ist ersichtlich, daß das tellerfederartige Bauteil 9 einen Federweg 58 besitzt, über den die von ihr erzeugte Axialkraft praktisch konstant bleibt. Die über diesen Bereich 58 erzeugte Kraft kann dabei derart gewählt werden, daß diese stets größer ist, als die über die Lebensdauer der Reibungskupplung 1 auftretende maximale Ausrückkraft im Bereich der Tellerfederzungenspitzen 10. Die von der Sensorfeder 9 aufzubringende Abstützkraft ist abhängig von der Hebelübersetzung der Tellerfeder 4. Diese Übersetzung liegt in den meisten Fällen in der Größenordnung von 1 zu 3 bis 1 zu 5, kann jedoch für manche Anwendungsfälle auch größer oder kleiner sein. Die erwähnte Tellerfederübersetzung entspricht dem Verhältnis des radialen Abstandes zwischen der Schwenklagerung 5 und dem Abstützdurchmesser der beiden Tellerfedern 4 und 9 zum radialen Abstand zwischen der Schwenklagerung 5 und dem Anlagedurchmesser für ein Betätigungsmittel, wie z.B. ein Ausrücklager, im Bereich der Zungenspitzen 10.
  • Die Einbaulage des tellerfederartigen Elementes 9 in der Reibungskupplung 1 ist derart gewählt, daß dieses sowohl über den Ausrückweg nachfedern kann, als auch einen axialen Federweg in Richtung der Reibbeläge 7 aufweist, der zumindest dem axialen Nachstellweg der Druckscheibe 3 in Richtung der Gegendruckplatte 6 entspricht, welcher infolge des Verschleißes an den Reibflächen und an den Reibbelägen entsteht. Über diesen Federweg der Feder 9 ist es zweckmäßig, wenn gewährleistet ist, daß die von dieser Feder 9 auf die Tellerfeder 4 aufgebrachte Axialkraft größer ist, als die zum Ausrücken der Reibungskupplung erforderliche Kraft. Dabei kann es vorteilhaft sein, wenn der Bereich 58 der Kennlinie 57 zumindest eine Länge aufweist, die dem maximalen Verschleißweg entspricht, vorzugsweise größer als dieser Verschleißweg ist, da dadurch auch Einbautoleranzen zumindest teilweise ausgeglichen werden können.
  • Bei Verwendung von einen Abhub der Druckscheibe 3 bewirkenden vorgespannten Blattfedern 15 wird die Druckscheibe 3 gegen die Tellerfeder 4 durch diese Blattfedern 15 angepreßt, wodurch auch über die Blattfedern 15 eine Unterstützung des Ausrückvorganges stattfinden kann. Es überlagert sich also die von den Blattfedern 15 aufgebrachte Axialkraft mit der von der Tellerfeder 9 aufgebrachten Axialkraft. Die Blattfederelemente 15 können also zwischen dem Deckel 2 und der Druckplatte 3 derart verbaut sein, daß mit zunehmendem Verschleiß der Reibbeläge 7 die durch die Blattfeder 15 auf die Betätigungstellerfeder 4 ausgeübte Axialkraft größer wird. So kann z.B. über den Weg 58 gemäß 19 und somit auch über den Verschleißausgleichsweg der Nachstellvorkehrung 17 die von den Blattfedern 15 aufgebrachte axiale Kraft einen Verlauf gemäß der Linie 57b aufweisen. Die Blattfedern 15 erzeugen dann mit zunehmendem Verschleiß der Reibbeläge 7 eine größer werdende Rückstellkraft auf die Betätigungstellerfeder 4. Sofern nun ein Verlauf gemäß der Linie 57 erwünscht ist, muß die Tellerfeder 9 derart ausgelegt werden, daß diese einen Kennlinienverlauf entsprechend der Linie 57c aufweist.
  • Es sei noch erwähnt, daß der die Betätigungstellerfeder 4 gegen die Abwälzauflage 5 andrückende Kraftspeicher, wie das tellerfederartige Bauteil 9, auch andere Kraft-Weg-Verläufe aufweisen kann, als die gemäß 19. So kann der von dieser Feder zumindest im Bereich 58 erzeugte Kraft-Weg-Verlauf auch ansteigend oder abfallend sein. Wichtig ist dabei, daß auf jeden Fall gewährleistet ist, daß die von dieser Feder 9 und gegebenenfalls von anderen Federelementen, wie z.B. die Blattfedern 15, aufgebrachte resultierende Abstützkraft für die Betätigungstellerfeder 4 größer ist, als die dieser Kraft entgegenwirkende Ausrückkraft für die Reibungskupplung.
  • In 20 ist ein Verschleißfühlerring 720 dargestellt, der aus wenigstens zwei Bauteilen 720a, 720b besteht, zwischen denen axial wenigstens ein Federmittel 738 angeordnet ist. Der Verschleißfühlerring 720 kann zum Beispiel anstelle des Verschleißfühlerringes 20 gemäß 1 verwendet werden, wobei jedoch die angrenzenden Bauteile dann entsprechend angepaßt werden müssen. Die den Veschleißfühlerring 720 bildenden Bauteile 720a, 720b können ringförmig ausgebildet und über Haltemittel in Form von Nieten 739 in axialem Abstand relativ zueinander festgelegt sein. Die Federmittel 738 in Form von um die Niete 739 gelegten Tellerfedern drücken die beide Ringe 720a, 720b axial voneinander weg, wobei jedoch, wie bereits erwähnt, diese beiden Ringe 720a, 720b über die Niete 739 in einem vorbestimmten axialen Abstand L gehalten sind. Der Ring 720a besitzt Auflauframpen 723, die zum Beispiel mit Gegenauflauframpen eines Deckels, ähnlich wie dies in Verbindung mit den 1 bis 8a beschrieben wurde, zusammenwirken können. Die Federmittel 738 übernehmen in Verbindung mit den beiden Bauteilen 720a, 720b – in ähnlicher Weise wie das Bauteil 37 in Verbindung mit dem Bauteil 20 gemäß 1 – die Funktion eines Verschleißsensors. Die Tellerfeder 704 beaufschlagt zumindest beim Ausrücken der entsprechenden Kupplung das zum Beispiel ringförmig ausgebildete Bauteil 720b, wodurch beim Ausrückvorgang die Federmittel 738 verspannt werden. Dadurch wird ein unerwünschtes Nachstellen des Verschleißfühlerringes 720 vermieden. Nach einem vorgestimmten axialen Weg des Bauteils 720b, der zum Beispiel dem Betrag L entsprechen kann, wird das Bauteil 720b gegenüber dem Bauteil 720a axial festgelegt, so daß dann in ähnlicher Weise, wie dies im Zusammenhang mit den 1 bis 8a beschrieben wurde, die Tellerfeder 704 sich am Bauteil 720b axial abstützen kann, wodurch der mit dem Verschleißfühlerring 720 zusammenwirkende Verschleißausgleichsring (zum Beispiel 18 gemäß 1) beim weiteren Verschwenken der Tellerfeder 704 durch diese entlastet wird. Bei einem vorangegangenen Verschleiß an den Reibbelägen der Reibungskupplung kann somit der Verschleißausgleichsring entsprechend der vorangegangenen Verdrehung des Verschleißfühlerringes 720 nachstellen.
  • Bei der in den 21 und 22 dargestellten Ausführungsform einer Reibungskupplung 801 ist die Nachstellvorkehrung 817 in ähnlicher Weise wie bei der Auführungsform gemäß 15 axial zwischen der Tellerfeder 804 und der Druckscheibe 803 angeordnet, wobei jedoch das als Verschleißsensor dienende elastische Bauteil 837 auf der dem Deckel 802 zugewandten Seite der Tellerfeder 804 befestigt ist. Die mit den Auflauframpen 819, 823 der Ringe 818, 820 zusammenwirkenden und druckplattenseitig vorgesehenen Gegenauflauframpen 821, 822 sind durch ein Blechformteil 803a gebildet, welches von der Druckscheibe 803 getragen wird. Das Blechformteil 803a besitzt zwischen den einzelnen in Umfangsrichtung benachbarten Gegenauflauframpen 821 und/oder 822 Durchlässe 803b, die eine Luftzirkulation zwischen der Druckscheibe 803 und dem Blechformteil 803a ermöglichen. Die Druckscheibe 803 besitzt ebenfalls Anformungen in Form von Vertiefungen 803c, die eine Luftzirkulation zwischen dem Blechformteil 803a und der Druckscheibe 803 ermöglichen und somit eine bessere Kühlung der Druckscheibe 803 gewährleisten.
  • Um einen einfachen Zusammenbau der erfindungsgemäßen Reibungskupplungen zu ermöglichen, ist es zweckmäßig, wenn der Verschleißfühlerring und/oder der Verschleißausgleichsring Angriffsbereiche besitzt bzw. besitzen, für ein Verdreh- bzw. Rückhaltemittel, mittels dessen die Verschleißnachstellvorkehrung in ihre zurückgezogene Lage gebracht werden kann, also in die Lage, welche dem Neuzu stand der Reibungskupplung entspricht. Bei einer Ausführungsform gemäß der 1 genügt es, wenn bei der Herstellung bzw. beim Zusammenbau der Reibungskupplung 1 der Verschleißfühlerring mittels eines Werkzeuges in seine rückgezogene Lage verdreht wird, da durch Verdrehung des Verschleißfühlerringes 20 auch der Verschleißausgleichsring 18 automatisch zurückgedreht wird. In dieser zurückgezogenen Lage wird dann zumindest der Verschleißfühlerring 20 durch ein Sicherungsmittel festgelegt, welches nach der Montage der Reibungskupplung 1 auf die Gegendruckplatte 6 entfernt wird, wodurch die Nachstelleinrichtung 17 aktiviert wird. In ähnlicher Weise müssen auch bei den Reibungskupplungen gemäß den anderen Figuren die Verschleißnachstellringe und/oder die Verschleißfühlerringe gesichert werden.
  • Eine andere Möglichkeit die Verschleißausgleichsvorkehrung in ihrer dem Neuzustand der Reibungskupplung entsprechenden Ausgangslage zu halten, besteht darin, zwischen der Druckscheibe und dem Gehäuse bzw. zwischen der Betätigungstellerfeder und dem Gehäuse wenigstens ein Rückhaltemittel vorzusehen, welches die Druckscheibe und/oder die Anpreßtellerfeder in einer zurückgezogenen bzw. verspannten Lage gegenüber dem Gehäuse hält, die wenigstens derjenigen Lage dieser Bauteile entspricht, welche diese nach der Montage der entsprechenden Reibungskupplung auf die Gegendruckplatte aufweisen. Hierfür können beispielsweise zwischen dem Gehäuse und der Druckscheibe oder zwischen dem Gehäuse und der Anpreßtellerfeder Wegbegrenzungsmittel, wie z.B. Klammern oder Unterlegscheiben, vorgesehen werden, welche eine unzulässige Entspannung der Anpreßtellerfeder verhindern.
  • Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern umfaßt auch Varianten, die durch Kombination von einzelnen in Verbindung mit den verschiedenen Ausführungsformen beschriebenen Merkmalen bzw. Elementen gebildet werden können. Weiterhin können einzelne in Verbindung mit den Figuren beschriebenen Merkmale bzw. Funktionsweisen für sich alleine genommen eine selbstständige Erfindung darstellen.

Claims (68)

  1. Reibungskupplung, insbesondere für Kraftfahrzeuge, mit einer Druckplatte (3; 103), die drehfest, jedoch axial begrenzt verlagerbar mit einem Gehäuse (2; 102) verbunden ist, wobei zwischen Gehäuse und Druckplatte eine Tellerfeder (4; 104) wirksam ist, über die die Druckplatte in Richtung einer zwischen dieser und einer Gegendruckplatte (6) einklemmbaren Kupplungsscheibe (8) beaufschlagbar ist und wobei die Kupplung über Betätigungsmittel (11) ein- und ausrückbar ist, mit einer den Verschleiß wenigstens der Reibbeläge (7) der Kupplungsscheibe selbsttätig kompensierenden Nachstellvorkehrung (17; 117), die zwei auf dem selben Bauteil (2 oder 103) getragene, in radialem Abstand voneinander vorgesehene Ringe (18, 20; 118,120) aufweist, net, dadurch gekennzeich, dass die beiden Ringe je unter der Wirkung einer unter dem Einfluss von Transportmitteln (28, 29; 129) in Umfangsrichtung verdrehbaren Nachstelleinrichtung (19, 21, 22, 23; 119, 121, 122, 123) axial in Richtung der Tellerfeder verlagerbar sind, wobei der eine Ring (18; 118) einen Verschleißausgleichsring und der andere Ring (20; 120) einen Verschleißfühlerring bildet, wobei der Verschleißfühlerring (20; 120) eine über den ermittelten Verschleiß hinausgehende Kompensation durch den Verschleißausgleichsring (18; 118) verhindert, und wobei weiterhin der Verschleißfühlerring (20; 120) durch einen eine Rückhaltevorkehrung (38, 41; 138, 141, 141a) umfassenden Verschleißsensor (37; 137) an einer über die den tatsächlich ermittelten Verschleißweg darstellenden Verdrehung hinausgehenden Verdrehung gehindert wird, wobei die Rückhaltevorkehrung wenigstens ein in Achsrichtung nachgiebiges Element (41; 141a) aufweist, welches sowohl einen Abstand zwischen Tellerfeder und Verschleißfühlerring (20; 120) gewährleistet, als auch als Verdrehbremse auf den Verschleißfühlerring einwirkt, jedoch bei auftretendem Verschleiß den Verschleißfühlerring (20; 120) entlastet, so dass dieser eine dem Verschleiß entsprechende Verdrehung durchführen kann.
  2. Reibungskupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Tellerfeder (4; 104) mit einem ersten radialen Bereich in eingerücktem Zustand der Kupplung an dem Verschleißausgleichsring (18; 118) abgestützt ist und dabei ein Verdrehen dessen Nachstelleinrichtung (19, 21; 119, 121) verhindert ist.
  3. Reibungskupplung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Wirkung der Rückhaltevorkehrung (38, 41; 138, 141, 141a) bei einem Verschleiß in eingerücktem Zustand der Reibungskupplung aufhebbar ist, und dass während des Ausrückens der Kupplung die Wirkung der Rückhaltevorkehrung vorhanden ist, wobei die Rückhaltevorkehrung zumindest zwischen Tellerfeder (4) und Verschleißfühlerring (20) oder zwischen Gehäuse (102) und Verschleißfühlerring (120) wirksam ist.
  4. Reibungskupplung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ringe (18, 20; 118, 120) Rampen (19, 23; 119, 123) aufweisen und durch in Umfangsrichtung wirksame Kraftspeicher (28, 29; 129) beaufschlagt sind.
  5. Reibungskupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Wirkung der Rückhaltevorkehrung (38, 41) aufhebbar ist in Abhängigkeit einer in Abhängigkeit eines Verschleißes erfolgenden Veränderung der Konizität der Tellerfeder (4).
  6. Reibungskupplung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wirkung der Rückhaltevorkehrung (138, 141, 141a) aufhebbar ist in Abhängigkeit einer in Abhängigkeit eines Verschleißes erfolgenden Veränderung der axialen Lage der Druckplatte (103).
  7. Reibungskupplung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Nachstellvorkehrung (17) zwischen Kupplungsdeckel (2) und Tellerfeder (4) wirksam ist.
  8. Reibungskupplung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Nachstellvorkehrung (117) zwischen Tellerfeder (104) und Druckplatte (103) wirksam ist.
  9. Reibungskupplung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Nachstellvorkehrung (17) im axialen Bauraum zwischen Kupplungsdeckel (2) und Tellerfeder (4) vorgesehen ist.
  10. Reibungskupplung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Nachstellvorkehrung (117) im axialen Bauraum zwischen Tellerfeder (104) und Druckplatte (103) vorgesehen ist.
  11. Reibungskupplung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beide Ringe (118, 120) von einem drehfesten, axial verlagerbaren Bauteil der Reibungskupplung, wie der Druckplatte (103), getragen sind.
  12. Reibungskupplung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beide Ringe (18, 20) von einem axial festen Bauteil der Reibungskupplung, wie dem Kupplungsdeckel (2), getragen sind.
  13. Reibungskupplung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschleißsensor (37; 137) selbst die Rückhaltevorkehrung bildet.
  14. Reibungskupplung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wirkung der Rückhaltevorkehrung (38, 31; 138, 141, 141a) in Abhängigkeit des Ausrückvorganges der Reibungskupplung verstärkbar ist.
  15. Reibungskupplung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der in eingerücktem Zustand der Reibungskupplung eine Nachstellung des Verschleißfühlerringes (20; 120) in Achsrichtung durch Verdrehen dessen Nachstelleinrichtung (23; 123) in Umfangsrichtung und in Abhängigkeit der Veränderung der Konizität der Tellerfeder (4) oder der axialen Lage von Druckplatte (103) zum Deckel (102) zulassende Verschleißsensor (37; 137) aus wenigstens einem in Achsrichtung elastisch nachgiebigen Element (38; 138) besteht, das in eingerücktem und im Neuzustand der Reibungskupplung oder in entsprechend dem Verschleiß nachgestelltem Zustand der Nachstellvorkehrung (17; 117) mit einer solchen Kraftkomponente auf einem der Kupplungsbauteile (4; 102) und dem zweiten Ring (20; 120) auflagert, dass ein Verdrehen und damit axiales Verlagern desselben unter der Wirkung der in Umfangsrichtung wirksamen Transporteinrichtung (29; 129) und der Massenträgheit verhindert ist, und dass bei einer verschleißbedingten Veränderung der Konizität der Tellerfeder (4) oder Veränderung der axialen Lage der Druckplatte (103) in eingerücktem Zustand der Reibungskupplung der Auflagebereich (41; 141a) des Verschleißsensors (37; 137) den zweiten Ring (20; 120) zumindest entlastet oder abgehoben und der Ring (20; 120) von der Transporteinrichtung (29; 129) verdreht und damit axial verlagert wird.
  16. Reibungskupplung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschleißsensor (37; 137) durch ein federndes Bauteil, wie blatt- oder tellerfederartiges Bauteil, gebildet ist.
  17. Reibungskupplung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschleißsensor (37; 137) durch ein federnd vorgespanntes Bauteil gebildet ist.
  18. Reibungskupplung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschleißsensor (37) auf der Tellerfeder (4) befestigt ist.
  19. Reibungskupplung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschleißsensor (37) an einem radialen Bereich an der Tellerfeder (4) angelenkt ist und mit einem radial anderen Bereich auf dem zweiten Ring (20) auflagert.
  20. Reibungskupplung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschleißsensor (237) mit einem dritten Bereich (241) zusätzlich auf der Tellerfeder (204) auflagert.
  21. Reibungskupplung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschleißsensor (137) fest am Deckel (102) angelenkt ist und sein dem zweiten Ring (120) gegenüberliegender Auflagebereich (141a) einem Anschlagbereich des Deckels (102) mit beim Ausrücken überbrückbarem Abstand (L) gegenüberliegt.
  22. Reibungskupplung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschleißsensor am Verschleißfühlerring (720) vorgesehen ist.
  23. Reibungskupplung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschleißsensor Verschleißfühler aus zwei parallelen, axial gegeneinander federnd verspannten Ringen (720a, 720b) aufweist.
  24. Reibungskupplung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschleißfühlerring (720) als federndes Bauteil ausgebildet ist.
  25. Reibungskupplung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschleißfühlerring als tellerfederartig geformtes Teil ausgebildet ist.
  26. Reibungskupplung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportmittel (28, 29) für mindestens einen der Nachstellringe (18, 20) durch eine Feder gebildet sind.
  27. Reibungskupplung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Feder (28) an dem Bauteil (2), von dem die Ringe (18, 20) getragen sind, abgestützt ist.
  28. Reibungskupplung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Federn (28, 29) beider Ringe (18, 20) in Reihe geschaltet sind.
  29. Reibungskupplung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder (28) für den einen Ring (18) an dem die Ringe tragenden Bauteil (2) und die Feder (29) für den anderen Ring (20) am einen Ring (18) abgestützt sind.
  30. Reibungskupplung nach einem der Ansprüche 26 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder (28), die den einen Ring (18) am die Ringe tragenden Bauteil (2) abstützt, stärker ist als die Feder (29) des anderen Ringes (20).
  31. Reibungskupplung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine eine Verdrehung des ersten Ringes (18) erst nach einer erfolgten Verdrehung des zweiten Ringes (20) freigebende Sperreinrichtung gebildet ist durch einen Anschlagnocken (35) des zweiten Ringes (20), dem ein in Umfangsrichtung gesehen nacheilender Nocken (34) des ersten Ringes (18) gegenüberliegt.
  32. Reibungskupplung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in ausgerücktem Zustand der Kupplung der zweite Ring (20) gegen Verdrehung blockiert ist.
  33. Reibungskupplung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Ring (20) in eingerücktem Zustand der Reibungskupplung einen in ausgerücktem Zustand überbrückbaren, axialen Abstand (L) von einem Anschlagbereich auf einem Bauteil (4), zwischen dem und dem zweiten Ring (20) eine axiale Relativbewegung stattfindet, aufweist.
  34. Reibungskupplung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Tellerfeder (4) in ausgerückt verschwenktem Zustand am zweiten Ring (20) auflagert.
  35. Reibungskupplung nach Anspruch 32 oder 33, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Ring (20) im ausgerückten Zustand gegen den Deckel (2) gedrückt ist.
  36. Reibungskupplung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der an der Druckplatte (203) vorgesehene zweite Ring (220) im ausgerückten und axial verlagerten Zustand gegen die Tellerfeder (204) gedrückt ist.
  37. Reibungskupplung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der an der Druckplatte (103) vorgesehene zweite Ring (120) im ausgerückten und axial verlagerten Zustand gegen den Deckel (102) gedrückt ist.
  38. Reibungskupplung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 37, dadurch gekennzeichnet, dass der radiale Abstand (L2) zwischen dem ersten Ring (418) und dem zweiten Ring (420) größer als 30% des Abstandes (L,) zwischen der Tellerfederauflage (405) am ersten Ring (418) und der Tellerfederauflage (413) am gegenüberliegenden Bauteil (403) ist.
  39. Reibungskupplung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 38, dadurch gekennzeichnet, dass der radiale Abstand zwischen dem ersten und dem zweiten Ring (18, 20) zumindest annähernd gleich dem Abstand zwischen der Tellerfederauflage (5) am ersten Ring (18) und derjenigen (13) am gegenüberliegenden Bauteil (3) ist.
  40. Reibungskupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 39, dadurch gekennzeichnet, dass der Federweg des Verschleißsensors (37) zumindest annähernd dem Lüftweg (L) der Kupplungsdruckplatte (3) entspricht.
  41. Reibungskupplung nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass der Federweg (S) des Verschleißsensors zum Lüftweg (SD) der Kupplungsdruckplatte (403) das Verhältnis S< = SD × (L2 : L1) bildet.
  42. Reibungskupplung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine gezogene Kupplung (301) bildet mit einer als einarmigem Hebel wirksamen Tellerfeder (304), und dass der zweite Ring (320) radial innerhalb des ersten Ringes (318) angeordnet ist und dass beide Ringe (318, 320) axial zwischen der Tellerfeder (304) und dem Deckel (302) vorgesehen sind.
  43. Reibungskupplung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 42, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine gezogene Kupplung (501) bildet mit als einarmigem Hebel wirksamer Tellerfeder (504), und dass der zweite Ring (520) radial außerhalb des ersten Ringes (518) angeordnet ist, wobei beide Ringe (518, 520) axial zwischen der Tellerfeder (504) und der Druckplatte (503) vorgesehen sind.
  44. Reibungskupplung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 35, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine gedrückte Kupplung (101) bildet mit als zweiarmigem Hebel wirksamer Tellerfeder (104), und dass der zweite Ring (120) radial innerhalb des ersten Ringes (118) angeordnet ist, und dass beide Ringe (118, 120) axial zwischen der Tellerfeder (104) und der Druckplatte (103) vorgesehen sind.
  45. Reibungskupplung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 35, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine gedrückte Kupplung (1) bildet mit als zweiarmigem Hebel wirksamer Tellerfeder (4), und dass der zweite Ring (20) radial außerhalb des ersten Ringes (18) angeordnet ist und wobei beide Ringe (18, 20) axial zwischen der Tellerfeder (4) und dem Deckel (2) angeordnet sind.
  46. Reibungskupplung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenrampen (21, 22) für die Nachstelleinrichtung durch in den Kupplungsdeckel (2) eingeprägte Rampen gebildet sind.
  47. Reibungskupplung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den einzelnen Rampen (21, 22) Durchbrüche (25) im Deckelmaterial (2) vorgesehen sind.
  48. Reibungskupplung nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenrampen (121, 122) für die Nachstelleinrichtung durch Rampen an der Druckplatte (103) gebildet sind.
  49. Reibungskupplung nach Anspruch 48, dadurch gekennzeichnet, dass die Rampen (821, 822) an der Druckplatte (803) durch ein Blechteil (803a), in das die einzelnen Rampen eingeprägt sind, gebildet ist.
  50. Reibungskupplung nach Anspruch 49, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Druckplatte (803) und dem die Rampen tragenden Blechteil (803a) radial verlaufende Kanäle (803c) vorgesehen sind.
  51. Reibungskupplung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschleißausgleichsring (18) gleichzeitig die Schwenkauflage (5) für die Tellerfeder (4) aufweist.
  52. Reibungskupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 47, dadurch gekennzeichnet, dass bei gedrückt betätigter Kupplung (1), wobei die Nachstellvorkehrung (17) zwischen Tellerfeder (4) und Deckel (2) angeordnet ist, die Tellerfeder (4) auf der der Nachstellvorkehrung (17) abgewandten Seite durch eine Abstützfeder (9) abgestützt ist.
  53. Reibungskupplung nach Anspruch 52, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstützfeder (9) beim Ausrücken der Kupplung für die Tellerfeder (4) eine Schwenkauflage bildet für den ersten Teil des Ausrückweges.
  54. Reibungskupplung nach Anspruch 53, dadurch gekennzeichnet, dass nachdem die Tellerfeder (4) mit dem äußeren Rand am Verschleißfühlerring (20) aufliegt und im zweiten Teil des Ausrückweges um die Auflage (20a) am Verschleißfühlerring (20) schwenkt, die Tellerfeder (4) von der Auflage (5) des ersten Ringes (18) abhebt und die Abstützfeder (9) in Richtung Druckplatte (3) elastisch verformt.
  55. Reibungskupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 51, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Kupplung (201), bei der die Nachstellvorkehrung (217) zwischen Tellerfeder (204) und Druckplatte (203) angeordnet ist, die Druckplatte (203) über eine Feder (209) mit dem Deckel (202) verspannt ist.
  56. Reibungskupplung, insbesondere für Kraftfahrzeuge, mit einer Druckplatte (3), die drehfest, jedoch axial verlagerbar mit einem axial festen Bauteil (2) verbunden ist, wobei zwischen Gehäuse (2) und Druckplatte (3) eine Tellerfeder (4) wirksam ist, über die die Druckplatte in Richtung einer zwischen dieser und einer Gegendruckplatte (6) einklemmbaren Kupplungsscheibe (8) beaufschlagbar ist und wobei die Kupplung über Betätigungsmittel (11) ein- und ausrückbar ist, mit einer den Verschleiß wenigstens der Reibbeläge der Kupplungsscheibe selbsttätig kompensierenden Nachstellvorkehrung (17), die zwei in radialem Abstand und konzentrisch zueinander vorgesehene Ringe (18, 20) besitzt, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Ringe je unter der Wirkung einer unter dem Einfluss von Transportmitteln (28, 29) in Umfangsrichtung verdrehbaren Nachstelleinrichtung (19, 21, 22, 23) axial in Richtung der Tellerfeder verlagerbar sind, die Tellerfeder mit einem ersten radialen Bereich in eingerücktem Zustand der Kupplung an dem einen ersten Ring, dem Verschleißausgleichsring (18), abgestützt und dabei ein Verdrehen dessen Nachstelleinrichtung (19, 21) verhindert ist, die Nachstelleinrichtung (22, 23) des zweiten Ringes, des Verschleißfühlerringes (20), einer einen Verschleißsensor (37) aufweisenden, eine Verdrehung durch Auflage desselben am zweiten Ring (20) in einem vom ersten radialen Bereich entfernten Bereich verhindernden Rückhaltevorkehrung (38, 41) ausgesetzt ist, welche einen axialen Abstand zwischen zweitem Ring (20) und Tellerfeder (4) zumindest bei geschlossener Reibungskupplung aufrecht erhält und deren Wirkung bei einem Verschleiß in eingerücktem Zustand der Reibungskupplung zumindest verringerbar ist, wodurch eine dem Verschleiß entsprechende axiale Verlagerung des zweiten Ringes (20) durch entsprechende Verdrehung der Nachstelleinrichtung (22, 23) ermöglicht ist, und dass während des Ausrückens die Wirkung der Rückhaltevorkehrung (38, 41) verstärkt ist.
  57. Reibungskupplung, insbesondere für Kraftfahrzeuge, mit einer Druckplatte (3), die drehfest, jedoch axial begrenzt verlagerbar mit einem Gehäuse (2) verbunden ist, wobei zwischen Gehäuse und Druckplatte eine Tellerfeder (4) wirksam ist, über die die Druckplatte in Richtung einer zwischen dieser und einer Gegendruckplatte (6) einklemmbaren Kupplungsscheibe beaufschlagbar ist und wobei die Kupplung über Betätigungsmittel (11) ein- und ausrückbar ist, mit einer den Verschleiß wenigstens der Reibbeläge der Kupplungsscheibe selbsttätig kompensierenden Nachstellvorkehrung (17), gekennzeichnet durch nachfolgende Merkmale: – die Nachstellvorkehrung weist zwei im radialen Abstand voneinander vorgesehene Ringe (18, 20) auf, die je unter der Wirkung einer unter dem Einfluss von Transportmitteln (28, 29) in Umfangsrichtung verdrehbaren Nachstelleinrichtung (19, 21, 22, 23) axial in Richtung der Tellerfeder verlagerbar sind; – die Tellerfeder ist mit einem ersten radialen Bereich in eingerücktem Zustand der Kupplung an dem einen ersten Ring, dem Verschleißausgleichsring (18), abgestützt, wobei ein Verdrehen dessen Nachstelleinrichtung (19, 21) verhindert ist; – die Nachstelleinrichtung (22, 23) des zweiten Ringes, des Verschleißfühlerringes (20), ist einer einen Verschleißsensor (37) aufweisenden, eine Verdrehung des zweiten Ringes (20) verhindernden und einen axialen Abstand zwischen dem zweiten Ring (20) und der Tellerfeder (4) gewährleistenden Rückhaltevorkehrung (38, 41) ausgesetzt, deren Wirkung bei einem Verschleiß in eingerücktem Zustand der Reibungskupplung aufhebbar ist, wodurch eine dem Verschleiß entsprechende axiale Verlagerung des zweiten Ringes (20) durch entsprechende Verdrehung ermöglicht ist, und während des Ausrückens ist die Wirkung der Rückhaltevorkehrung (38, 41) vorhanden; – die Nachstelleinrichtung (19, 21) des ersten Ringes (18) ist bei einem einem Verschleiß folgenden Ausrückvorgang für eine Verdrehung von einer Sperre (35) freigebbar nach und entsprechend einer zuvor erfolgten Verdrehung der Nachstelleinrichtung (22, 23) des zweiten Ringes (20).
  58. Reibungskupplung mit einer Druckplatte (3; 103), die drehfest, jedoch axial begrenzt verlagerbar mit einem Gehäuse (2; 102) verbunden ist, wobei zwischen Gehäuse (2; 102) und Druckplatte (3; 103) eine Tellerfeder (4; 104) wirksam ist, welche im montierten Zustand der Reibungskupplung auf einer Gegendruckplatte 16) die Druckplatte (3; 103) axial in Richtung von zwischen dieser und der Gegendruckplatte einklemmbaren Reibbelägen (7) einer Kupplungsscheibe (8) beaufschlagt, wobei die Kupplung über Betätigungsmittel (11) einrückbar und ausrückbar ist, und wobei die Reibungskupplung eine den Verschleiß wenigstens der Reibbeläge (7) selbsttätig kompensierende Nachstellvorkehrung (17; 117) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Nachstellvorkehrung (17; 117) zwei von dem gleichen Bauteil (2 oder 103) getragene Nachstelleinrichtungen (18, 19, 21 und 20, 22, 23; 118, 119, 121 und 120, 122, 123) mit jeweils wenigstens einem ringartigen Bauteil (18, 20; 118, 120) aufweist, das zumindest eine Rampe (19, 23; 119, 123) trägt, wobei die mit jeweils wenigstens einer Rampe (19, 23; 119, 123) versehenen ringartigen Bauteile (18, 20; 118, 120) gegenüber dem diese tragenden Bauteil (2 oder 103) unter dem Einfluss von Transportmitteln (28, 29; 129) verdrehbar sind, wobei eines (20; 120) der beiden verdrehbaren ringartigen Bauteile (18, 20; 118, 120) als Verschleißfühler dient, wobei bei Vorhandensein eines Verschleißes an zumindest den Reibbelägen (7) ein diesen Verschleiß darstellendes Spiel (45) durch Verdrehung des einen ringartigen Bauteils (20; 120) erzeugt wird, welches (45) durch eine nach der Entstehung dieses Spieles (45) erfolgende Ausrückbetätigung der Reibungskupplung und einer dabei erfolgenden Verdrehung des zweiten ringartigen Bauteils (18; 118) aufgehoben wird.
  59. Reibungskupplung nach Anspruch 58, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite ringartige Bauteil (118) zumindest im eingerückten Zustand der Reibungskupplung von der dann durch die Tellerfeder (104) erzeugten Anpresskraft beaufschlagt ist.
  60. Reibungskupplung nach Anspruch 58 oder 59, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite ringartige Bauteil (118) axial zwischen der Tellerfeder (104) und der Druckplatte (103) angeordnet ist.
  61. Reibungskupplung nach Anspruch 58 bis 60, dadurch gekennzeichnet, dass das eine ringartige Bauteil (120) axial zwischen der Tellerfeder (104) und der Druckplatte (103) angeordnet ist.
  62. Reibungskupplung nach einem der Ansprüche 58 bis 61, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Rampe (119, 123) aufweisenden ringartigen Bauteile (118, 120) bezogen auf die Rotationsachse der Reibungskupplung radial nebeneinander angeordnet sind.
  63. Reibungskupplung nach Anspruch 58 bis 62, dadurch gekennzeichnet, dass das eine ringartige Bauteil (120) radial innerhalb des zweiten (118) angeordnet ist.
  64. Reibungskupplung nach wenigstens einem der Ansprüche 58 bis 63, dadurch gekennzeichnet, dass das eine ringartige Bauteil (120) mittels einer zwischen diesem ringartigen Bauteil (120) und dem zweiten ringartigen Bauteil (118) verspannten Feder (129) verdrehbar ist.
  65. Reibungskupplung nach Anspruch 64, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder (129) eine in Umfangsrichtung der Reibungskupplung wirksame Schraubenfeder ist.
  66. Reibungskupplung nach einem der Ansprüche 58 bis 65, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite ringartige Bauteil (118) mittels einer Feder (28), wie insbesondere einer Schraubenfeder, verdrehbar ist.
  67. Reibungskupplung nach einem der Ansprüche 58 bis 66, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder (29; 129), die zwischen dem einen (20; 120) und dem zweiten ringartigen Bauteil (18; 118) wirksam ist, schwächer ist als die Feder (28), welche eine Verdrehung des zweiten ringartigen Bauteiles (18; 118) bewirkt.
  68. Reibungskupplung nach einem der Ansprüche 58 bis 67, dadurch gekennzeichnet, dass die mit wenigstens einer Rampe (19, 23; 119, 123) versehenen ringartigen Bauteile (18, 20; 118, 120) ringförmig ausgebildet sind.
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