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DE4341741A1 - Aufklappbarer Rahmen - Google Patents

Aufklappbarer Rahmen

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Publication number
DE4341741A1
DE4341741A1 DE4341741A DE4341741A DE4341741A1 DE 4341741 A1 DE4341741 A1 DE 4341741A1 DE 4341741 A DE4341741 A DE 4341741A DE 4341741 A DE4341741 A DE 4341741A DE 4341741 A1 DE4341741 A1 DE 4341741A1
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DE
Germany
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Withdrawn
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DE4341741A
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English (en)
Inventor
Norbert Hetzer
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Meto International GmbH
Original Assignee
Esselte Meto International GmbH
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Publication date
Application filed by Esselte Meto International GmbH filed Critical Esselte Meto International GmbH
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Priority to ES95901367T priority patent/ES2106631T3/es
Priority to PCT/EP1994/003732 priority patent/WO1995016256A1/de
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    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F15/00Boards, hoardings, pillars, or like structures for notices, placards, posters, or the like
    • G09F15/0006Boards, hoardings, pillars, or like structures for notices, placards, posters, or the like planar structures comprising one or more panels
    • G09F15/0018Boards, hoardings, pillars, or like structures for notices, placards, posters, or the like planar structures comprising one or more panels panel clamping or fastening means
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47GHOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
    • A47G1/00Mirrors; Picture frames or the like, e.g. provided with heating, lighting or ventilating means
    • A47G1/06Picture frames
    • A47G1/0605Picture frames made from extruded or moulded profiles, e.g. of plastic or metal
    • A47G1/0611Picture frames made from extruded or moulded profiles, e.g. of plastic or metal the profiles having clamping action; Elongated clips

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Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen aufklappbaren Rahmen für ein Plakat oder sonstiges flächiges Element, bestehend aus mehreren, ein Polygon bildenden Holmen, die jeweils aus einem Unterprofil mit einer Anlagefläche für das Plakat, einem eine Lagerachse bildenden Lagerelement und einem auf dem Lagerelement schwenkbar abgestützten Oberprofil bestehen, wobei das Oberprofil durch ein Federelement am Lagerelement abgestützt ist und das Federelement bei geschlossenem Rahmen ein das Oberprofil schließendes Drehmoment bildet, daß die verlängerte Wirkungslinie des Federelementes beim Öffnen die Lagerachse durchschreitet und ein öffnendes Drehmoment erzeugt, und bei dem das Plakat bei geschlossenem Holm zwischen der Anlagefläche und dem freien Randbereich des Oberprofils klemmend gehalten ist.
Ein derartiger aufklappbarer Rahmen ist durch die DE-A 20 62 466 bekannt geworden. Bevorzugterweise bestehen solche Rahmen aus vier rechtwinklig zueinander angeordnete Holmen, die zusammen ein Quadrat oder Rechteck bilden. Denkbar sind aber auch Rahmen mit mehr als vier Ecken bzw. Holme. Nachstehend wird aber der Einfachheit halber von einem viereckigem Rahmen ausgegangen, ohne daß dies einschränkend verstanden werden darf.
Die Rahmenholme werden bevorzugterweise auf Gehrung geschnitten, so daß sich dieser aufklappbare Rahmen im Gebrauch optisch von einem herkömmlichen festen, d. h. nicht klappbaren Rahmen nicht unterscheidet. Im Gegensatz zu letzterem, der als Einheit an einer Wand befestigt wird, kann man den in Frage stehenden aufklappbaren Rahmen derart an einer Wand anbringen, daß man alle seine Holme in korrekter Zuordnung einzeln an der Wand befestigt. Anders ausgedrückt müssen die Holme dieses aufklappbaren Rahmens nicht notwendigerweise direkt oder indirekt, z. B. über eine Rückwand miteinander verbunden werden.
Wenn man einen derartigen Rahmen öffnet, also alle seine Oberprofile hochklappt, so kann man ein Plakat in diesen geöffneten Rahmen einbringen. Anschließend werden, vorzugsweise nacheinander, die vier Oberprofile in ihre Klemmlage verschwenkt. Dadurch ist ein wesentlich schnellerer Plakatwechsel möglich als bei herkömmlichen Rahmen, die zunächst von der Wand abgenommen und anschließend an ihrer Rückseite geöffnet werden müssen, wobei das Öffnen und auch Verschließen meist ein langwieriger und schwieriger Arbeitsgang ist. Ein solcher aufklappbarer Rahmen kann durchaus auch eine Preisankündigungstafel in einem Supermarkt oder eine Speisekarte eines Restaurants aufnehmen oder ein ähnliches Druckerzeugnis, auch wenn dieses nur kurzzeitig im Rahmen verbleibt.
An solche Rahmen werden eine ganze Reihe von Anforderungen gestellt und dies gilt insbesondere, wenn sie im Außenbereich angebracht sind. Zunächst soll ein unbefugtes Öffnen des Rahmens nicht oder zumindest nicht ohne weiteres möglich sein. Darüber hinaus soll der Rahmen möglichst dicht gegenüber eindringenden Schmutz und Feuchtigkeit sein, zumindest im Klemmbereich. Diese Forderung wird auch deshalb erhoben, weil ein einwandfreies Festklemmen der Randbereiche des Plakates zugleich auch dessen Planlage gewährleistet.
Beim bekannten aufklappbaren Rahmen wird insbesondere bemängelt, daß sich das Plakat quasi unmittelbar an der Rahmenanlagefläche befindet, und es dadurch praktisch nicht hinterlüftet wird. Dies kann zumindest zu Kondenswasserbildung führen. Es kommt noch hinzu, daß aufgrund der speziellen Anordnung des Schwenklagers der Holme und deren Zuordnung zur Wirkungslinie des oder der Federelemente bei ungünstigen Toleranzen oder bei einer Verformung des Rahmens bzw. seiner Elemente, die Anpreßkraft des Oberprofils dadurch verringert wird, daß, bei auf Gehrung geschnittenen Holmen, benachbarte Gehrungsflächen fest aneinander anliegen und als Folge davon der freie Randbereich des Oberprofils nicht mehr fest genug gegen das Plakat oder gegebenenfalls auch eine Abdeckung des Plakates gepreßt wird.
Es liegt infolgedessen die Aufgabe vor, einen aufklappbaren Rahmen der eingangs geschilderten Art so weiterzubilden, daß dieser geringere Nachteile aufweist und insbesondere stets ein maximales Andrücken des freien Randbereichs des Oberprofils entsprechend der maximalen Federkraft gewährleistet ist, und daß eine Hinterlüftung des Plakates stattfinden kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß beim eingangs genannten aufklappbaren Rahmen sich die Anlagefläche für das Plakat am freien Längsrand des Unterprofils und die dem Unterprofil zugeordnete Federabstützung im Bereich der Anlagefläche befinden, und das Oberprofil sich an der Innenseite des Lagerelements des Unterprofils abstützt.
Weil sich bei diesem Rahmen der Klemmbereich für das Plakat in einer durch die Breite des Unterprofils festgelegten Abstand von der rückwärtigen Anlagefläche des Rahmens befindet, was man dadurch erreicht, daß die Anlagefläche an einer Auflageleiste am freien Ende der Unterprofilschiene angebracht ist, hat das Plakat von einer Wand, an welcher der aufklappbare Rahmen befestigt ist, einen hinreichend großen Abstand, welcher eine gute Hinterlüftung gewährleistet. Gleichzeitig ist auch sichergestellt, daß die Planlage des Plakates nicht lediglich durch die gute Hinterlüftung des Rahmens gewährleistet wird, sondern daß sie auch bei eventuellen Verformungen trotz der Federkraft nicht verloren geht, weil solche durch hohe Kräfte oder durch ungünstige Toleranzkombinationen bewirkte Formänderungen sich nicht im Nachlassen der Presskraft auswirken können. Dies erreicht man vor allen Dingen durch die spezielle Lage der Wirkungslinie der Feder oder Federn und die Zuordnung des Schwenklagers zu dieser Wirkungslinie. In der bei Schnappschaltern bekannten Weise wird beim Öffnen des Oberprofils die Wirkungslinie der Feder derart verschwenkt, daß der zunächst vorhandene maximale Abstand der geometrischen Lagerachse von der Wirkungslinie des Federelements immer kleiner wird, bis die Wirkungslinie die geometrische Lagerachse schneidet. Nunmehr ist eine labile Zwischenstellung erreicht. Wenn man das Oberprofil noch weiter in öffnendem Sinne verschwenkt, so kann sich die Kraft der Feder oder Federn wieder auswirken, jedoch in öffnendem Sinne. Dadurch bleiben dann die Oberprofile so lange in ihrer geöffneten Stellung, bis man sie wieder in Gegenrichtung verschwenkt, wobei dann die Wirkungslinie wiederum durch die geometrische Lagerachse hindurchbewegt wird. Weil auf diese Weise sichergestellt ist, daß sich der geöffnete Rahmen nicht selbst schließen kann und insbesondere auch das obere nach oben hin verschwenkte Oberprofil in seiner geöffneten Stellung verbleibt, kann man problemlos das Plakat in den an der Wand befindlichen Rahmen einbringen und dann durch Zurückklappen der Oberprofile klemmend festhalten. Hierbei ist es vorteilhaft, wenn dabei zum Beispiel der untere Rand des Plakates, das sich auf einem steifen Träger befinden oder mit diesem zusammen montiert werden kann und gegebenenfalls auch eine schützende Abdeckscheibe oder -folie mit ihrem unteren Rand in der korrekten Lage in geeigneter Weise abstützen kann, so daß beim Schließen kein besonderes Ausrichten gegenüber den Holmen notwendig wird.
Jedes Federelement belastet das Abdeckelement nach außen und in Richtung auf die Wand oder dergleichen hin. Dadurch werden die Gehrungsflächen der beiden Elemente des Holms weder bei ungünstigen Toleranzverhältnissen noch bei kleinen Verformungen gegeneinander gepreßt und deshalb ist auch stets eine maximale Klemmwirkung gewährleistet.
Eine Weiterbildung der Erfindung ergibt sich aus Anspruch 5. Die dort erwähnte Verdickung am freien Ende des Abdeckschenkels kann, senkrecht zur Plakatebene betrachtet, recht klein sein, weil ihr wichtigster Zweck darin besteht, eine linienförmige Anpressung des Oberprofils an das Plakat oder dessen Abdeckung zu gewährleisten. Insbesondere wenn der Abdeckschenkel in weiterer Ausgestaltung der Erfindung als flache Leiste ausgebildet ist, die parallel zur Plakatebene und einer an einer Wand aufsetzbaren rückwärtigen Anlageleiste des Unterprofils verläuft, steht der Rahmen über die Ebene des Plakates oder seiner Abdeckung quasi lediglich um die Dicke des Abdeckschenkels vor und infolgedessen bietet sich dort praktisch keine Möglichkeit, den Abdeckschenkel an seinem freien Ende mit der Hand zu erfassen und in Öffnungsrichtung zu verschwenken. Damit ist dann das Plakat gegen unbefugte Entnahme bestens geschützt. Trotzdem kann natürlich durch geeignete Maßnahmen und Ausbildungen trotz dieser Mißbrauchssicherung ein problemlos es Öffnen des Rahmens gewährleistet werden. Im übrigen handelt es sich insoweit auch um ein ästhetisches Merkmal, welches dem Rahmen ein modernes Äußeres verleiht.
Erfindung betrifft desweiteren auch einen Holm aus welchem der aufklappbare Rahmen zusammengesetzt ist und diese ist erfindungsgemäß entsprechend wenigstens einem der Ansprüche 1-12 ausgebildet. In Sonderfällen kann man nämlich auf einen ganzen Rahmen verzichten und statt dessen ein Plakat mit lediglich einem insbesondere horizontal montierten Holm an seinem oberen Bereich festhalten. Dabei ist es dann zweckmäßig, wenn dieser Holm in der geschilderten Weise rasch und sicher geöffnet sowie geschlossen werden kann und er das Plakat sicher klemmend festhält. Außerdem wirkt sich auch hierbei die Anordnung der Klemmebene im Höhenabstand von der Anlagefläche des Holms an der Wand vorteilhaft aus, so daß ein ausreichend steifes Plakat auch bei Verwendung lediglich eines Holms anstelle eines ganzen Rahmens gut hinterlüftet wird.
Weitere Ausgestaltungen sowie hieraus resultierende Wirkungsweisen und Vorteile ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels, welches in der Zeichnung dargestellt ist. Dabei zeigen:
Fig. 1 einen Querschnitt durch einen Holm mit einem festgeklemmten Plakat;
Fig. 2 den gleichen Holm, wobei sich das Oberprofil in der labilen Zwischenstellung befindet; und
Fig. 3 den gleichen Holm, wobei sich das Oberprofil in der Öffnungs-Endstellung befindet.
Der aufklappbare Rahmen besteht aus mehreren Holmen 1, die vorzugsweise auf Gehrung geschnitten sind. Bevorzugterweise sind vier rechtwinklig zueinander angeordneten Holme 1 vorgesehen, deren Länge die Rahmenlänge bzw. -höhe bestimmt. Jeder Holm 1 ist aus einem Unterprofil 2 und einem Oberprofil 3 aufgebaut, wobei diese beiden Elemente über ein Schwenklager 4 miteinander gekuppelt sind. Diese Verbindung ist zumindest beim dargestellten Ausführungsbeispiel leicht lösbar, weil dort die im Querschnitt etwa halbkreisförmige Lagerschale 5 die einen Lagerbolzen bildende, im Querschnitt kreisförmige Leiste lediglich über einen Winkel von ca. 180° umfaßt. Diese Leiste stellt ein Lagerelement 6 dar.
Bestandteile des Unterprofils 2 sind dessen rückwärtige Anlageleiste 7 und die hierzu quer, vorzugsweise senkrechte stehende Unterprofilschiene 8. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, daß die rückwärtige Anlageleiste 7 aus zwei im stumpfen Winkel zueinander stehenden Leistenteilen besteht, wobei der unmittelbar an die Unterprofilschiene 8 anschließende Teil der rückwärtigen Anlageleiste 7, beispielsweise an einer Wand befestigbar ist, an welcher der aufklappbare Rahmen angebracht werden soll, während der hierzu leicht schräg stehende Außenbereich 9 der Anlageleiste 7 in eine Stützleiste 10 übergeht, die an ihrem freien Ende die im Querschnitt kreisförmige Leiste trägt. Am freien, in der Zeichnung oberen- Ende der Unterprofilschiene 8 befindet sich eine hierzu quer bzw. senkrecht verlaufende Auflageleiste 11. Ihre nach oben weisende Fläche bildet eine Anlagefläche 12 für das Plakat 13 welches von diesem aufklappbaren Rahmen umrahmt werden soll. Weil dessen Steifigkeit in aller Regel zu gering ist, wird üblicherweise noch eine Auflageplatte 14 zwischengeschaltet. Außerdem wird beim dargestellten Ausführungsbeispiel mittels einer Abdeckplatte 15 oder einer Abdeckfolie vor Beschädigung geschützt.
Das Plakat 13 - gegebenenfalls zusammen mit der Auflageplatte 14 und der Abdeckplatte 15 - wird mit Hilfe eines Abdeckschenkels 16 des Holms 1 am Randbereich übergriffen und fest gegen die Anlagefläche 12 gepreßt. Um eine möglichst linienförmige Anpressung zu bewirken, befindet sich am freien Ende des Abdeckschenkels 16, insbesondere an dessen Unterseite, eine Verdickung 17. Die Verdickung 17 kann von einem elastischen Element, z. B. einer eingelassenen Gummischnur o. dgl. gebildet werden. Zwischen diese und die Auflagefläche 12 wird beim dargestellten Ausführungsbeispiel das Plakat 13 mit der Auflageplatte 14 und der Abdeckplatte 15 durch die Kraft wenigstens eines Federelements 18, beispielsweise eines quergeschlitzten Ringes, einer Drahtfeder oder dergleichen klemmend eingespannt. Dabei übt das Federelement 18 eine Druckkraft aus, indem es einerseits in eine dem Unterprofil 2 zugeordnete Federabstützung 19 und andererseits in eine dem Oberprofil 3 zugeordnete Federabstützung 20 eingreift. Beide Federabstützungen 19 und 20 sind durch Halbschalen mit einem Umschließungswinkel von ca. 180° gebildet.
Der Verlauf der Wirkungslinie 21 des Federelements 18 ist so gewählt, daß letzteres bei geschlossenem Holm 1 gegen den unteren Federabstützschenkel 22 der Federabstützung 20 drückt und auf diese Weise ein Drehmoment im Sinne des Pfeils 23 erzeugt, welches die erwähnte Anpressung der Verdickung 17 an die Abdeckplatte 15 bzw. das Plakat 13 bewirkt. Diese Wirkungslinie 21 weist dabei einen Abstand 24 von der Lagerachse 25 des Schwenklagers 4 auf, wodurch die Stärke des Drehmoments bestimmt wird.
Beim Öffnen des Oberprofils 3, d. h. bei einer Verschwenkbewegung entgegen dem Pfeil 23 wird die Wirkungslinie 21 durch die Lagerachse 25 hindurch verschwenkt. Wenn sie genau durch die Lagerachse 25 hindurch verläuft, ist die labile Neutrallage erreicht. Schwenkt man das Oberprofil 3 in Öffnungsrichtung weiter, so bewirkt die Verlagerung der Wirkungslinie 21 über die Lagerachse 25 hinaus ein Drehmoment entgegen dem Pfeil 23, so daß der aufklappbare Rahmen dann automatisch in die vollständig geöffnete Stellung gemäß Fig. 3 gelangt. Nunmehr drückt das in der Federabstützung 20 befindliche Federende gegen den oberen Federabstützschenkel 26.
Aus dem Vorstehenden wird deutlich, daß bei geschlossenen Holmen 1 die Federelemente 18 die Oberprofile 3 gewissermaßen von der Rahmenmitte nach außen belasten, so daß es nicht zu einer Aneinanderpressung der Gehrungsflächen kommt, wenn die Toleranzen ungünstig ausfallen oder beispielsweise aufgrund von Hitzeeinwirkung Verformungen auftreten. Dadurch ist stets ein maximales Drehmoment in Pfeilrichtung 23 und infolgedessen eine optimale Anpressung des Plakates 13 an die Anlagefläche 12 über die Verdickung 17 am freien Randbereich 27 gewährleistet.
Das Oberprofil 3 besteht im wesentlichen aus dem bereits erwähnten Abdeckschenkel 16, der vorzugsweise etwa parallel zur rückwärtigen Anlageleiste 7 verläuft, und dem Lagerschenkel 28, der zum Abdeckschenkel 16 etwa senkrecht steht und an seinem freien Ende die Lagerschale 5 trägt. Das Unter- und das Oberprofil 2 und 3 sind Profilschienen, die vorzugsweise aus Kunststoff oder Aluminium hergestellt werden.
Am Lagerschenkel 28 des Oberprofils 3 befindet sich ein nach der Seite hin randoffener Werkzeug-Einsteckschlitz 29. Vom Lagerschenkel 28 aus betrachtet, erstreckt er sich aber nicht in Richtung der Rahmenmitte, vielmehr ist er gemäß der Zeichnung dem Lagerschenkel 28 gewissermaßen vorgesetzt. Er besteht aus zwei im spitzen Winkel angeordneten Leisten 30 und 31, wobei das freie Ende der oberen Leiste 30 ebenfalls im spitzen Winkel unmittelbar in den Abdeckschenkel 16 übergeht, der aufgrund dieser Profilausbildung über den Lagerschenkel 28 hinausreicht. Mit dem freien Ende der unteren Leiste 31 ist eine Verblendleiste 32 verbunden bzw. einstückig hergestellt, welche das Schwenklager 4 außen mit Abstand übergreift. Sie reicht allerdings nicht bis in die Ebene der Anlagefläche 33 der rückwärtigen Anlageleiste 7, vielmehr endet sie etwa in Verlängerung des leicht schräg stehenden Außenbereichs 9 der Anlageleiste 7.
Der Fig. 3 entnimmt man, daß das freie Ende der Verblendleiste 32 bei weit geöffnetem Holm 1 den leicht schräg stehenden Außenbereich 9 der rückwärtigen Anlageleiste 7 untergreift. Wenn man, ausgehend von der Darstellung gemäß Fig. 3, den Holm 1 noch etwas stärker öffnet, so stößt das freie Ende der Verblendleiste 32 an der Unterseite des Außenbereichs 9 der Anlageleiste 7 an und begrenzt dadurch die Öffnungs-Schwenkbewegung. Hierbei kann das Federelement 18 durchaus noch unter Spannung stehen.
Um den Holm 1 in der geschilderten Weise öffnen zu können, steckt man ein geeignetes Werkzeug in den Werkzeug- Einsteckschlitz 29 und drückt es dann im Sinne des Pfeils 34 nach unten. Dadurch wird die Kraft des oder der Federelemente 18 überwunden. Nach Erreichen der erwähnten labilen Zwischenstellung, die etwa in Fig. 2 dargestellt ist, reicht noch eine geringe weitere Betätigung aus, um ein schnappendes Öffnen des Holms 1 zu erzielen. In gleicher Weise erreicht man nach Überwindung der Neutrallage ein schnappendes Schließen des Holms 1, wenn man beispielsweise von Hand oben auf den Abdeckschenkel 16 drückt. Aufgrund der dichten Anlage des Abdeckschenkels 16 auf dem Plakat 13 bzw. der Abdeckplatte 15 und der geringen Höhe der Verdickung 17, ist ein Öffnen des Holmes 1 von Hand, d. h. ohne Werkzeug nahezu unmöglich.
Wenn der Holm 1, wie mehrfach geschildert, mit seiner rückwärtigen Anlageleiste 7 beispielsweise an einer Wand anliegt, so hat das Plakat 13 von dieser Wand einen relativ großen Abstand. Infolgedessen ist es ohne weiteres möglich, hinter dem Plakat 13 bzw. hinter der Auflageplatte 14, die beispielsweise in diesem Falle aus einer Milchglasscheibe bestehen kann, eine Beleuchtung anzubringen. Auf jeden Fall ist aber das Plakat 13 aufgrund der guten Hinterlüftung bestens geschützt, wenn beispielsweise eine Anbringung im Freien vorgesehen ist, und die Wand durch Regen oder dergleichen feucht wird.
Die Abdeckplatte 15 kann gemäß der zeichnerischen Darstellung nach Fig. 1 an ihren Rändern, zumindest aber an ihrem oberen und unteren Rand, abgewinkelt sein. Der abgewinkelte Rand 34 kann verschiedene Schutzfunktionen übernehmen und auch zur Zentrierung und Sicherung der korrekten Lage des Plakats 13 beitragen.
Im Inneren des Holms 1 ist genügend Platz zur Unterbringung eines Eckverbinders, dessen beide Winkelschenkel in benachbarte Holme eingreifen. Hierbei ist es von besonderem Vorteil, wenn man mit Hilfe zweier nach innen ragender Vorsprünge 35 und 36 je eine Aufnahmenut 37 für einen Winkelschenkel eines solchen Eckverbinders schafft.
Aus dem Vorstehenden wird deutlich, daß man die beispielsweise vier Holme 1 separat an einer Wand oder einer Vertikalfläche befestigen kann, wobei die Holme 1 nicht notwendigerweise miteinander verbunden sein müssen. Dem Fachmann leuchtet es ohne weiteres ein, daß es auch ausreichend ist, wenn man z. B. nur zwei parallele Holme 1 verwendet, zwischen denen sich dann das Plakat 13 einspannen läßt. Im Extremfall reicht sogar ein einziger oberer Holm 1 aus.

Claims (20)

1. Klapprahmen für ein Plakat (13) oder sonstiges flächiges Element, bestehend aus mehreren ein Polygon bildenden Holmen (1), die jeweils aus einem Unterprofil (2) mit einer Anlagefläche (12) für das Plakat (13), einem eine Lagerachse (25) bildenden Lagerelement (6) und einem auf dem Lagerelement (6) schwenkbar abgestützten Oberprofil (3) bestehen, wobei das Oberprofil (3) durch ein Federelement (18) am Lagerelement (6) abgestützt ist und das Federelement (18) bei geschlossenem Rahmen ein das Oberprofil (3) schließendes Drehmoment erzeugt, daß die verlängerte Wirkungslinie (21) des Federelementes (18) beim Öffnen die Lagerachse (25) durchschreitet und ein öffnendes Drehmoment erzeugt, und bei dem das Plakat (13) bei geschlossenem Holm (1) zwischen der Anlagefläche (12) und dem freien Randbereich (27) des Oberprofils (3) klemmend gehalten ist, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Anlagefläche (12) für das Plakat (13) am freien Längsrand des Unterprofils (2) und die dem Unterprofil (2) zugeordnete Federabstützung (19) im Bereich der Anlagefläche (12) befinden und das Oberprofil (3) sich an der Innenseite des Lagerelements (6) des Unterprofils (2) abstützt.
2. Rahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche (12) einen Abstand zur rückwärtigen Anlageleiste (7) des Unterprofils (2) aufweist.
3. Rahmen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Wirkungslinie (21) jedes Federelements (18) bei geschlossenem Holm (1) ausgehend von der dem Unterprofil (2) zugeordneten Federabstützung (19) zwischen dem Lagerelement (6) und einer rückwärtigen Anlageleiste (7) des Unterprofils (2) verläuft.
4. Rahmen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Federelement (18) zwischen dem Lagerelement (6) und der rückwärtigen Anlagefläche (33) am Oberprofil (3) abstützt.
5. Rahmen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Oberprofil (3) im wesentlichen aus einem Lagerschenkel (28) und einem sich hierzu quer erstreckenden Abdeckschenkel (16) besteht.
6. Rahmen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Abdeckschenkel (16) an seinem freien Randbereich (27) mit einer gegen die Anlagefläche (12) weisenden Verdickung (17) versehen ist, die zusammen mit einer die Anlagefläche (12) aufweisenden Auflageleiste (11) eine Klemmvorrichtung für das Plakat (13) bildet.
7. Rahmen nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Abdeckschenkel (16) als flache Leiste ausgebildet ist, die parallel zur Plakatebene oder einer an einer Wand oder dergleichen auf setzbaren rückwärtigen Anlageleiste (7) des Unterprofils (2) verläuft.
8. Rahmen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der äußere Randbereich der Anlageleiste (7) das dem Unterprofil (2) zugeordnete Lagerelement (6) des Schwenklagers (4) trägt.
9. Rahmen nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das dem Unterprofil (2) zugeordnete Lagerelement (6) aus einer im Querschnitt kreisförmigen Leiste besteht, die sich am freien Ende einer Stützleiste (10) befindet, welche mit dem Außenrand der Anlageleiste (7) verbunden, insbesondere einstückig gefertigt ist.
10. Rahmen nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlageleiste (7) des Unterprofils (2) einen leicht schräg stehenden, in die Stützleiste (10) übergehenden Außenbereich (9) aufweist.
11. Rahmen nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß das dem Oberprofil (3) zugeordnete Lagerelement aus einer Lager-Halbschale (5) besteht, welches an dem dem Unterprofil (2) zugewandten Ende des Lagerschenkels (28) vorgesehen ist.
12. Rahmen nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Lager-Halbschale (5) bei geschlossenem Rahmen etwa die innere Hälfte des grundelementseitigen Lagerelements (6) umgreift.
13. Rahmen nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß etwa spiegelbildlich zur Lager-Halbschale (5) des Oberprofils (3) an diesem eine weitere, insbesondere im Querschnitt auch etwa halbkreisförmige Schale angebracht, insbesondere einstückig angeformt ist, welche die dem Oberprofil (3) zugeordnete Federabstützung (29) bildet.
14. Rahmen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die dem Unterprofil (2) zugeordnete Federabstützung (19) durch eine hochkant stehende Schale gebildet ist.
15. Rahmen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Oberprofil (3) einen nach der Seite hin randoffenen Werkzeug-Einsteckschlitz (29) aufweist, der insbesondere an dessen Lagerschenkel (28) oder am Übergang zum Abdeckschenkel (16) vorgesehen ist.
16. Rahmen nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Werkzeug-Einsteckschlitz (29) durch zwei im spitzen Winkel zueinander angeordnete Leisten (30, 31) gebildet ist, wobei das freie Ende der einen Leiste (30) unmittelbar in den Abdeckschenkel (16) und das freie Ende der anderen Leiste (31) in eine Verblendleiste (32) übergeht, welche sich etwa parallel zum Lagerschenkel (28) erstreckt und deren freies Endes das Schwenklager (4) mit Abstand übergreift.
17. Rahmen nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende der Blendleiste (32) bei geöffnetem Holm (1) den leicht schräg stehenden Außenbereich (9) der Anlageleiste (7) untergreift und gegebenenfalls daran anliegt.
18. Rahmen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine auf der Anlagefläche (12) aufsetzbaren Auflageplatte (14) für das Plakat (13) aus durchsichtigem oder durchscheinendem Material, insbesondere eine Milchglasscheibe oder dergleichen.
19. Rahmen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine transparente Abdeckfolie oder Abdeckplatte (15) für das Plakat (13), wobei zumindest deren oberer und unterer Rand (34) in Richtung auf die Anlageleiste (7) hin abgewinkelt sind.
20. Holm, dadurch gekennzeichnet, daß er gemäß einem der Ansprüche 1 bis 19 ausgebildet ist.
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