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DE4340115A1 - Jalousie zur Regulierung eines Gasstroms - Google Patents

Jalousie zur Regulierung eines Gasstroms

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DE4340115A1
DE4340115A1 DE4340115A DE4340115A DE4340115A1 DE 4340115 A1 DE4340115 A1 DE 4340115A1 DE 4340115 A DE4340115 A DE 4340115A DE 4340115 A DE4340115 A DE 4340115A DE 4340115 A1 DE4340115 A1 DE 4340115A1
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Description

Die Erfindung betrifft eine Jalousie zur Regulierung eines Gasstroms mit in stationären Lagerschilden schwenk­ bar gelagerten, um ihre Längsachsen schwenkbaren Lamel­ len, die in ihrer Schließstellung mit einander jeweils zugewandten Längskanten in gegenseitigen Dichteingriff kommen und gegenüber den Lagerschilden durch eine Spalt­ überbrückungseinrichtung abdichtbar sind.
Eine Jalousie dieser Art ist aus der DE-U 91 06 188 be­ kannt. Bei dieser bekannten Anordnung sind die Lamellen, die durch Hohlprofilabschnitte gebildet werden, mit auf ihre offenen Stirnseiten aufgesteckten, aus Kunststoff bestehenden Verschlußteilen versehen, die jeweils eine angeformte, über die Lamellenhöhe durchgehende Dichtkante aufweisen, die außerhalb der Lagereinrichtung am jeweils benachbarten Lagerschild anliegt. Die bei der bekannten Anordnung vorgesehenen, an die Verschlußteile angeformten Dichtkanten sind vergleichsweise starr und können keine Unebenheiten der Lagerschildoberfläche ausgleichen. Die Lagerschilde sind jedoch in der Regel als einfache Blech­ teile ausgebildet, deren Oberfläche uneben ist. Bei der bekannten Anordnung sind daher zwangsläufig Undichtheiten zu befürchten. Zudem erweisen sich die die Dichtkanten tragenden Verschlußteile als vergleichsweise aufwendig. Außerdem bewirken die mit dem jeweils benachbarten Lager­ schild zusammenwirkenden Dichtkanten einen vergleichs­ weise großen Bewegungswiderstand. Bei der bekannten An­ ordnung sind daher auch vergleichsweise starke Antriebs­ einrichtungen erforderlich. Ein weiterer Nachteil ist darin zu sehen, daß diese bekannte Anordnung nur im Zu­ sammenhang mit außen liegenden Antriebsrädern verwirk­ licht werden kann.
Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegen­ den Erfindung, eine Jalousie gattungsgemäßer Art mit ein­ fachen und kostengünstigen Mitteln so zu verbessern, daß eine hohe Abdichtung erreicht wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Spaltüberbrückungseinrichtung zumindest eine ela­ stisch nachgiebige Polsterung enthält, die eine glatte, aus Gleitmaterial bestehende Oberfläche aufweist.
Die Kompressibilität der Polsterung mit ihrem elastischen Rückstellvermögen ermöglicht in vorteilhafter Weise den Ausgleich von Oberflächenunebenheiten, so daß sich in jedem Falle eine satte gegenseitige Anlage und Abdichtung von einen Spalt begrenzenden, relativ zueinander beweg­ baren Teilen, wie Lagerschild und Lamellen, ergibt. Den­ noch erweist sich die erfindungsgemäße Anordnung infolge der aus Gleitmaterial bestehenden Oberfläche der Pol­ sterung als äußerst leichtgängig und verschleißarm. Zudem ermöglichen die erfindungsgemäßen Maßnahmen auch eine hohe Vielseitigkeit hinsichtlich der Antriebsanordnung.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbild­ ungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den Unteran­ sprüchen angegeben. So kann die Polsterung vorteilhaft einen Schaumstoffkern aufweisen, der durch eine hierauf angebrachte, zweckmäßig aus Teflon bestehende Abdeckfolie überzogen ist. Diese Maßnahmen ergeben einen kissen­ artigen Aufbau, wobei der Schaumstoffkern eine hohe Kom­ pressibilität mit zuverlässiger elastischer Rückstellung und hoher Ermüdungssicherheit und die Teflonfolie eine besonders hohe Leichtgängigkeit und Verschleißfestigkeit gewährleisten.
Vorteilhaft können der Schaumstoffkern und vorzugsweise auch die Abdeckfolie montageseitig mit einer selbstkleb­ enden Beschichtung versehen sein. Dies erleichtert die Montage, indem der Schaumstoffkern und die Abdeckfolie unter Herstellung einer zuverlässigen Haftverbindung einfach an die betreffende Unterlage angepreßt werden können.
Eine weitere vorteilhafte Maßnahme kann darin bestehen, daß die Polsterung als lagerschildseitig angebrachter, über die ganze Lagerschildhöhe sich erstreckender Pol­ sterstreifen ausgebildet ist, der im Bereich der Lamel­ lenlager ausgenommen ist. Dies ergibt in vorteilhafter Weise eine über die ganze Lagerschildhöhe durchgehende Spaltüberbrückung und Dichtung und läßt sich gleichzeitig mit vergleichsweise einfachen Mitteln herstellen. Stoß­ kanten etc. werden in vorteilhafter Weise vermieden. Der durchgehende Polsterstreifen legt sich in vorteilhafter Weise zuverlässig an jede gegenüberliegende Fläche, auch in Form einer offenen Lamellenstirnseite, satt an. Auf Lamellenverschlußteile kann daher verzichtet werden.
Zweckmäßig können die Lagerschilde und die hieraufange­ brachten Polsterstreifen mit zu den Lamellenachsen ko­ axialen Ausnehmungen versehen sein, in die Lagerbüchsen eingesetzt sind, die jeweils einen den Rand der zugeord­ neten, polsterseitigen Ausnehmung übergreifenden und diesen um mehr als die Flanschdicke niederdrückenden Flansch aufweisen. Diese Flansche schützen den Rand der Polsterstreifenausnehmungen gegen Ausreißen etc. und er­ möglichen gleichzeitig in vorteilhafter Weise eine defi­ nierte Anlage der gegenüber dem Lagerschild bewegbaren Teile, beispielsweise der Lamellenstirnseiten. Die die Flansche tragenden Lagerbüchsen machen in vorteilhafter Weise an die Lagerschilde angeformte Durchzüge zur Bil­ dung von Lagerbohrungen entbehrlich.
Zweckmäßig können die genannten Flansche nach außen ver­ jüngt sein, was eine besonders exakte, spaltfreie Anlage der Polsterung am Flansch gewährleistet.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen ergeben sich aus den restlichen Unteransprüchen und der nachstehenden Beispielsbeschreibung.
Nachstehend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Hierbei zeigen
Fig. 1 Eine perspektifische Teilansicht einer erfindungsgemäßen Jalousie in Explosionsdarstellung und
Fig. 2 einen Horizontalschnitt durch den Lagerbereich einer Lamelle.
Die der Fig. 1 zugrundeliegende Jalousie besteht in an sich bekannter Weise aus einem ein Fenster begrenzenden, in einen mit Luft etc. beaufschlagbaren Strömungskanal einsetzbaren Rahmen, dessen Seitenholme seitliche Lager­ schilde 1 für hierauf um ihre Längsachsen schwenkbar ge­ lagerte Lamellen 2 bilden, die bei koplanarer Stellung mit ihren mit Dichtelementen versehenen Längskanten in gegenseitigen Eingriff kommen und den durch das Fenster gebildeten Strömungsquerschnitt absperren. Der obere und untere Rahmenschenkel sind mit einer Leiste 3 versehen, an der die jeweils oberste bzw. unterste Lamelle 2 in der Sperrstellung ebenfalls dichtend anliegt.
Die Lamellen 2 werden durch aus Leichtmetall bestehende Strangprofilabschnitte gebildet. Diese sind mit einem zur Lamellenachse koaxialen, im Querschnitt rechteckförmigen Lamellenkanal 4 versehen. Die Lagerschilde 1 werden durch ebene oder, wie hier, im Querschnitt U-förmige Blechteile gebildet. In diese sind als Kunststoffteile ausgebildete Lagerbüchsen 5 zur Lagerung der Lamellen 2 eingesetzt, die hierzu mit weiter unten noch näher zu beschreibenden Lagerzapfen verbunden sind.
In Fig. 2 ist die Lamelle 2 mit durchgezogenen Linien in der Sperrstellung und mit unterbrochenen Linien in der geöffneten Stellung angedeutet. Es ist erkennbar, daß zwischen der Lamellenstirnseite, die offen sein kann, und dem benachbarten Lagerschild 1 ein Spalt 6 vorhanden ist, durch den ein Lauf von Metall auf Metall vermieden wird. Zur Überbrückung dieses Spalts 6 in der Sperrstellung der Lamellen 2, in der es auf eine Abdichtung ankommt, ist eine kissenartig aufgebaute, elastisch nachgiebige Pol­ sterung 7 vorgesehen, die im Anlagebereich der benach­ barten Lamellen 2 durch diese um einen Teil ihrer Dicke komprimiert wird. Jede Lamelle 2 bewirkt dementsprechend einen konkaven Eindruck 8 in die Polsterung 7. Die Ela­ stizität der Polsterung 7 bewirkt, daß diese satt an der sich eindrückenden Lamellenstirnseite anliegt, unabhängig von Unebenheiten. Sowohl die Stirnseiten der Lamellen 2 als auch die diesen gegenüberliegenden Flächen der Lager­ schilde 1 können daher uneben sein, ohne daß dies die durch die Polsterung 7 bewirkte Abdichtung beeinträch­ tigen könnte.
Die Polsterung 7 besitzt eine glatte, aus verschleiß­ festem Gleitmaterial bestehende Oberfläche 9, so daß sich ein geringer Reibungskoeffizient ergibt. Als Gleitmate­ rial kann Teflon Verwendung finden. Die Elastizität der Polsterung 7 kann durch entsprechende Formstabilität oder durch eine elastische Füllung beispielsweise Gasfüllung, erreicht werden. Im dargestellten Beispiel besitzt die Polsterung 7 einen Schaumstoffkern 10, der die gewünschte Elastizität und das erforderliche Rückstellvermögen er­ gibt.
Die Polsterung 7 ist im dargestellten Beispiel, wie am besten aus Fig. 1 erkennbar ist, in Form jeweils eines im Bereich der Lamellenlagerung am jeweils zugeordneten Lagerschild 1 angebrachten, über die ganze Lagerschild­ höhe sich erstreckenden Polsterstreifens 11 ausgebildet, der wie die Lagerschilde 1 im Bereich der Lamellenlager zur Aufnahme der Lagerbüchsen 5 mit Ausnehmungen 12 ver­ sehen ist. Diese sind hier als sechseckförmige Stanz­ löcher ausgebildet, in denen die einen sechseckförmigen Außenumfang aufweisenden Lagerbüchsen 5 drehschlüssig ge­ haltert sind. Der Stanzvorgang zum Ausstanzen der Ausneh­ mungen 12 erfolgt erst, nachdem die Polsterstreifen 11 angebracht sind, so daß mit einem Stanzvorgang der Pol­ sterstreifen 11 und das diesen tragende Lagerschild 1 durchgestanzt werden können.
Zur Bildung der Polsterstreifen 11 kann jeweils ein mit seiner Unterseite am zugeordneten Lagerschild 1 anliegen­ der, über die ganze Lagerschildhöhe durchgehender, den Kern 10 bildender Schaumstoffstreifen Verwendung finden, der hier auf der gegenüberliegenden Seite zur Bildung der glatten Gleitoberfläche 9 durch eine aus Teflon besteh­ ende Abdeckfolie 13 überdeckt ist. Zur Erleichterung der Montage können der den Kern 10 bildende Schaumstoffstrei­ fen und die Abdeckfolie 13 auf ihrer Unterseite mit einer selbstklebenden Beschichtung versehen sein. Es wäre aber auch denkbar, zur Bildung einer Haftverbindung bei der Montage einen Klebstoff aufzubringen. Die Abdeckfolie 13 erstreckt sich seitlich über den Kern 10 hinaus, wodurch sich breite, seitliche Halteleisten ergeben. Die Breite des den Kern 10 bildenden Schaumstoffstreifens und dementsprechend die wirksame Breite der Polsterung 7 beträgt etwa 1,5 bis 2,5fache der größten Querschnitts­ breite der Lamellen 2, so daß sich in der Sperrstellung ein ausreichender seitlicher Überstand der Polsterung 7 über die Seitenflanken der Lamellen 2 ergibt. Die Breite der Abdeckfolie 13 entspricht etwa der 2 bis 3fachen Breite des Kerns 10, so daß sich Breite, direkt am zuge­ ordneten Lagerschild 1 haftende, seitliche Halteleisten ergeben.
Der den Kern 10 bildende Schaumstoffstreifen besteht aus einem PU-Schaumstoff, beispielsweise PU-Polyester, mit einem Raumgewicht von 30 kp/m³. Dies ergibt eine ausreich­ ende Kompressibilität und zuverlässige Rückstellung sowie lange Ermüdungsfreiheit. Die Abdeckfolie 13 ist, wie schon erwähnt, als Teflonfolie ausgebildet, die eine Dicke von 0,13 mm aufweisen kann. Diese Abdeckfolie 13 ist dementsprechend in sich so beweglich, daß sie sich unter der Wirkung der vom Kern 10 ausgeübten, flächenhaften Federkraft jeder Oberflächenunebenheit anpassen kann. Selbstverständlich wäre es auch denkbar, anstelle einer Abdeckfolie eine entsprechende Oberflächenbeschichtung des Kerns 10 vorzusehen. Die Dicke des den Kern 10 bil­ denden Schaumstoffstreifens und dementsprechend die Kern- bzw. Polsterdicke beträgt etwa 6 mm. Diese Dicke wird im Bereich der Eindrucke 8 auf etwa die Hälfte zusammenge­ drückt, wodurch sich eine für eine zuverlässige Abdich­ tung ausreichende Reaktionskraft ergibt.
Die Lagerbüchsen 5 sind an ihrem inneren Ende mit einem radial vorspringenden Flansch 14 versehen, der den Rand der polsterungsseitigen Ausnehmung 12 übergreift, und wie am besten aus Fig. 2 erkennbar ist, soweit niederdrückt, daß die Oberseite des Flansches 14 in die Polsterung 7 eingelassen ist. Die Polsterung wird dementsprechend um mehr als die Flanschdicke niedergedrückt. Die Lamellen 2 liegen mit dem mittleren Bereich ihrer Stirnseiten direkt am Flansch 14 an. Die Tiefe der Eindrucke 8 entspricht dementsprechend der Einlaßtiefe des Flansches 14. Die Flansche 14 sind, wie Fig. 2 weiter zeigt, nach radial außen verjüngt, was die Erzielung spaltfreier Übergänge zwischen Flansch und Polsterung erleichtert. Im Bereich ihrer flanschfernen, über das zugeordnete Lagerschild 1 nach außen vorstehenden Enden sind die Lagerbüchsen 5, wie Fig. 2 weiter zeigt, mit radial vorspringenden Nasen 15 versehen, die den äußeren Rand der zugeordneten, lagerschildseitigen Ausnehmung 12 hintergreifen. Die Nasen 15 fungieren als Rastnasen, durch die die Lagerbüchse 5 gegen die von der komprimierten Polsterung 7 ausgeübten Federkräfte gesichert wird und durch die die Eindrucktiefe des Flansches 14 vorgegeben wird. Die Nasen 15 sind demnach so platziert, daß die lamellenseitige Oberfläche des Flansches 14 etwa 2 bis 3 mm unter der Oberfläche der Polsterung 7 zu liegen kommt, d. h. gegenüber dieser um 30% bis 50% der Polsterungsdicke versenkt ist.
Zur Lagerung der Lamellen 2 sind diese, wie oben schon erwähnt wurde, mit zugeordneten Lagerzapfen verbunden, die jeweils in die Bohrung der zugeordneten Lagerbüchse 5 eingreifen. Im Bereich eines antriebslosen Lamellenendes kann hierzu, wie in Fig. 1, rechts oben, gezeigt ist, ein aus Kunststoff bestehender Bolzen vorgesehen sein, der einen Lagerzapfen 16 und einen hiervon abstehenden Vierkantstift 17 aufweist. Zur Befestigung des Lager­ zapfens 16 an der zugeordneten Lamelle 2 wird der Vier­ kantstift 17 bis zur Anlage der vorspringenden Lager­ zapfenstirnseite an der zugeordneten Lamellenstirnseite in den Lamellenkanal 4 eingeschlagen. Zwecks zuverläs­ siger Halterung ist hierbei ein ausreichender Preßsitz vorgesehen. Im Bereich wenigstens eines Lagerschilds sind den Lamellen 2 zugeordnete Antriebsräder 18 vorgesehen. Wo dies der Fall ist, können die Antriebsräder 18 als mit der jeweils zugeordneten Lamelle verbundene Lagerteile ausgebildet sein.
Im dargestellten Beispiel ist die Nabe der auf der Außen­ seite des betreffenden Lagerschilds 1 angeordneten An­ triebsräder 18 als in die Bohrung der zugeordneten Lager­ büchse 5 eingreifender Lagerzapfen 19 ausgebildet, der mit seiner Stirnseite wie der Lagerzapfen 16 an der zugeord­ neten Lamellenstirnseite anliegt. Zur Verbindung des An­ triebsrads 18 mit der zugeordneten Lamelle 2 ist ein Vierkantstift 20 vorgesehen, der mit seinem vorderen Ende mit Vorspannung in den Lamellenkanal 4 der zugeordneten Lamelle 2 eingreift und rückwärtig einen an der gegen­ überliegenden Nabenstirnseite anliegenden Flansch auf­ weist. Der Stift 20 ist mit einer axialen Vierkantausneh­ mung 21 versehen, in die eine Antriebswelle 22 einsteck­ bar ist.
Vorstehend ist zwar ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel näher erläutert, ohne daß hiermit jedoch eine Beschränk­ ung verbunden sein soll. So wäre es anstelle außen liegender Antriebsräder ohne weiteres möglich, innen liegende Antriebsräder zu verwenden. In einem derartigen Fall könnten diese mit durchgehenden, angeformten oder durch eingelegte Füllscheiben erzeugten Stirnseiten versehen sein und mit diesen einerseits an der zugeordneten Lamellenstirnseite und andererseits an der lagerschildseitigen Polsterung 7 anliegen.

Claims (15)

1. Jalousie zur Regulierung eines Gasstroms mit in sta­ tionären Lagerschilden (1) schwenkbar gelagerten, um ihre Längsachsen schwenkbaren Lamellen (2), die in ihrer Schließstellung mit einander jeweils zuge­ wandten Längskanten in gegenseitigen Dichteingriff kommen und gegenüber den Lagerschilden (1) durch eine Spaltüberbrückungseinrichtung abdichtbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Spaltüberbrückungs­ einrichtung zumindest eine elastisch nachgiebige Polsterung (7) enthält, die eine glatte, aus Gleit­ material bestehende Oberfläche (9) aufweist.
2. Jalousie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Polsterung (7) einen Schaumstoffkern (10) aufweist.
3. Jalousie nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaumstoffkern (10) aus einem Material mit einem Raumgewicht von 30 kp/m³ besteht.
4. Jalousie nach einem der vorhergehenden Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaumstoff­ kern (10) montageseitig mit einer Klebbeschichtung versehen ist.
5. Jalousie nach einem der vorhergehenden Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaumstoff­ kern (10) durch eine hieraufangebrachte Abdeckfolie (13) von vorzugsweise 0,13 mm Dicke überzogen ist.
6. Jalousie nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckfolie (13) auf ihrer Unterseite mit einer Klebbeschichtung versehen ist.
7. Jalousie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Polsterung (7) ober­ flächenseitig eine Teflonbeschichtung aufweist.
8. Jalousie nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckfolie (13) als Teflonfolie ausgebildet ist.
9. Jalousie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Polsterung (7) eine Höhe von 6 mm aufweist, die im Dichtbereich auf die Hälfte zusammengedrückt ist.
10. Jalousie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Polsterung (7) als lagerschildseitig angebrachter, über die ganze La­ gerschildhöhe sich erstreckender Polsterstreifen (11) ausgebildet ist, der im Bereich der Lamellen­ lager ausgenommen ist.
11. Jalousie nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerschilde (1) und die hierauf angebrach­ ten Polsterstreifen (11) mit zu den Lamellenachsen koaxialen Ausnehmungen (12) versehen sind, in die Lagerbüchsen (5) eingesetzt sind, die jeweils einen den Rand der zugeordneten, polsterseitigen Ausneh­ mung (12) übergreifenden und diesen um mehr als die Flanschdicke niederdrückenden Flansch (14) auf­ weisen.
12. Jalousie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerbüchsen (5) mit ihrem Flansch (14) gegenüberliegenden, den polster­ fernen Rand der zugeordneten, lagerschildseitigen Ausnehmung (12) hintergreifenden Rastnasen (15) ver­ sehen sind.
13. Jalousie nach einem der vorhergehenden Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Flansch (14) nach außen verjüngt ist.
14. Jalousie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Polsterung (7) brei­ ter, vorzugsweise 1,5 bis 2,5 mal breiter, als die Lamellendicke ist.
15. Jalousie nach einem der vorhergehenden Ansprüche 5 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckfolie (13) breiter, vorzugsweise 2 bis 3 mal breiter, als die Polsterung (7) ist.
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