DE4340115A1 - Jalousie zur Regulierung eines Gasstroms - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Jalousie zur Regulierung
eines Gasstroms mit in stationären Lagerschilden schwenk
bar gelagerten, um ihre Längsachsen schwenkbaren Lamel
len, die in ihrer Schließstellung mit einander jeweils
zugewandten Längskanten in gegenseitigen Dichteingriff
kommen und gegenüber den Lagerschilden durch eine Spalt
überbrückungseinrichtung abdichtbar sind.
Eine Jalousie dieser Art ist aus der DE-U 91 06 188 be
kannt. Bei dieser bekannten Anordnung sind die Lamellen,
die durch Hohlprofilabschnitte gebildet werden, mit auf
ihre offenen Stirnseiten aufgesteckten, aus Kunststoff
bestehenden Verschlußteilen versehen, die jeweils eine
angeformte, über die Lamellenhöhe durchgehende Dichtkante
aufweisen, die außerhalb der Lagereinrichtung am jeweils
benachbarten Lagerschild anliegt. Die bei der bekannten
Anordnung vorgesehenen, an die Verschlußteile angeformten
Dichtkanten sind vergleichsweise starr und können keine
Unebenheiten der Lagerschildoberfläche ausgleichen. Die
Lagerschilde sind jedoch in der Regel als einfache Blech
teile ausgebildet, deren Oberfläche uneben ist. Bei der
bekannten Anordnung sind daher zwangsläufig Undichtheiten
zu befürchten. Zudem erweisen sich die die Dichtkanten
tragenden Verschlußteile als vergleichsweise aufwendig.
Außerdem bewirken die mit dem jeweils benachbarten Lager
schild zusammenwirkenden Dichtkanten einen vergleichs
weise großen Bewegungswiderstand. Bei der bekannten An
ordnung sind daher auch vergleichsweise starke Antriebs
einrichtungen erforderlich. Ein weiterer Nachteil ist
darin zu sehen, daß diese bekannte Anordnung nur im Zu
sammenhang mit außen liegenden Antriebsrädern verwirk
licht werden kann.
Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegen
den Erfindung, eine Jalousie gattungsgemäßer Art mit ein
fachen und kostengünstigen Mitteln so zu verbessern, daß
eine hohe Abdichtung erreicht wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
die Spaltüberbrückungseinrichtung zumindest eine ela
stisch nachgiebige Polsterung enthält, die eine glatte,
aus Gleitmaterial bestehende Oberfläche aufweist.
Die Kompressibilität der Polsterung mit ihrem elastischen
Rückstellvermögen ermöglicht in vorteilhafter Weise den
Ausgleich von Oberflächenunebenheiten, so daß sich in
jedem Falle eine satte gegenseitige Anlage und Abdichtung
von einen Spalt begrenzenden, relativ zueinander beweg
baren Teilen, wie Lagerschild und Lamellen, ergibt. Den
noch erweist sich die erfindungsgemäße Anordnung infolge
der aus Gleitmaterial bestehenden Oberfläche der Pol
sterung als äußerst leichtgängig und verschleißarm. Zudem
ermöglichen die erfindungsgemäßen Maßnahmen auch eine
hohe Vielseitigkeit hinsichtlich der Antriebsanordnung.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbild
ungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den Unteran
sprüchen angegeben. So kann die Polsterung vorteilhaft
einen Schaumstoffkern aufweisen, der durch eine hierauf
angebrachte, zweckmäßig aus Teflon bestehende Abdeckfolie
überzogen ist. Diese Maßnahmen ergeben einen kissen
artigen Aufbau, wobei der Schaumstoffkern eine hohe Kom
pressibilität mit zuverlässiger elastischer Rückstellung
und hoher Ermüdungssicherheit und die Teflonfolie eine
besonders hohe Leichtgängigkeit und Verschleißfestigkeit
gewährleisten.
Vorteilhaft können der Schaumstoffkern und vorzugsweise
auch die Abdeckfolie montageseitig mit einer selbstkleb
enden Beschichtung versehen sein. Dies erleichtert die
Montage, indem der Schaumstoffkern und die Abdeckfolie
unter Herstellung einer zuverlässigen Haftverbindung
einfach an die betreffende Unterlage angepreßt werden
können.
Eine weitere vorteilhafte Maßnahme kann darin bestehen,
daß die Polsterung als lagerschildseitig angebrachter,
über die ganze Lagerschildhöhe sich erstreckender Pol
sterstreifen ausgebildet ist, der im Bereich der Lamel
lenlager ausgenommen ist. Dies ergibt in vorteilhafter
Weise eine über die ganze Lagerschildhöhe durchgehende
Spaltüberbrückung und Dichtung und läßt sich gleichzeitig
mit vergleichsweise einfachen Mitteln herstellen. Stoß
kanten etc. werden in vorteilhafter Weise vermieden. Der
durchgehende Polsterstreifen legt sich in vorteilhafter
Weise zuverlässig an jede gegenüberliegende Fläche, auch
in Form einer offenen Lamellenstirnseite, satt an. Auf
Lamellenverschlußteile kann daher verzichtet werden.
Zweckmäßig können die Lagerschilde und die hieraufange
brachten Polsterstreifen mit zu den Lamellenachsen ko
axialen Ausnehmungen versehen sein, in die Lagerbüchsen
eingesetzt sind, die jeweils einen den Rand der zugeord
neten, polsterseitigen Ausnehmung übergreifenden und
diesen um mehr als die Flanschdicke niederdrückenden
Flansch aufweisen. Diese Flansche schützen den Rand der
Polsterstreifenausnehmungen gegen Ausreißen etc. und er
möglichen gleichzeitig in vorteilhafter Weise eine defi
nierte Anlage der gegenüber dem Lagerschild bewegbaren
Teile, beispielsweise der Lamellenstirnseiten. Die die
Flansche tragenden Lagerbüchsen machen in vorteilhafter
Weise an die Lagerschilde angeformte Durchzüge zur Bil
dung von Lagerbohrungen entbehrlich.
Zweckmäßig können die genannten Flansche nach außen ver
jüngt sein, was eine besonders exakte, spaltfreie Anlage
der Polsterung am Flansch gewährleistet.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige
Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen ergeben sich
aus den restlichen Unteransprüchen und der nachstehenden
Beispielsbeschreibung.
Nachstehend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
anhand der Zeichnung näher erläutert. Hierbei zeigen
Fig. 1 Eine perspektifische Teilansicht einer erfindungsgemäßen
Jalousie in Explosionsdarstellung und
Fig. 2 einen Horizontalschnitt durch den Lagerbereich einer
Lamelle.
Die der Fig. 1 zugrundeliegende Jalousie besteht in an
sich bekannter Weise aus einem ein Fenster begrenzenden,
in einen mit Luft etc. beaufschlagbaren Strömungskanal
einsetzbaren Rahmen, dessen Seitenholme seitliche Lager
schilde 1 für hierauf um ihre Längsachsen schwenkbar ge
lagerte Lamellen 2 bilden, die bei koplanarer Stellung
mit ihren mit Dichtelementen versehenen Längskanten in
gegenseitigen Eingriff kommen und den durch das Fenster
gebildeten Strömungsquerschnitt absperren. Der obere und
untere Rahmenschenkel sind mit einer Leiste 3 versehen,
an der die jeweils oberste bzw. unterste Lamelle 2 in der
Sperrstellung ebenfalls dichtend anliegt.
Die Lamellen 2 werden durch aus Leichtmetall bestehende
Strangprofilabschnitte gebildet. Diese sind mit einem zur
Lamellenachse koaxialen, im Querschnitt rechteckförmigen
Lamellenkanal 4 versehen. Die Lagerschilde 1 werden durch
ebene oder, wie hier, im Querschnitt U-förmige Blechteile
gebildet. In diese sind als Kunststoffteile ausgebildete
Lagerbüchsen 5 zur Lagerung der Lamellen 2 eingesetzt,
die hierzu mit weiter unten noch näher zu beschreibenden
Lagerzapfen verbunden sind.
In Fig. 2 ist die Lamelle 2 mit durchgezogenen Linien in
der Sperrstellung und mit unterbrochenen Linien in der
geöffneten Stellung angedeutet. Es ist erkennbar, daß
zwischen der Lamellenstirnseite, die offen sein kann, und
dem benachbarten Lagerschild 1 ein Spalt 6 vorhanden ist,
durch den ein Lauf von Metall auf Metall vermieden wird.
Zur Überbrückung dieses Spalts 6 in der Sperrstellung der
Lamellen 2, in der es auf eine Abdichtung ankommt, ist
eine kissenartig aufgebaute, elastisch nachgiebige Pol
sterung 7 vorgesehen, die im Anlagebereich der benach
barten Lamellen 2 durch diese um einen Teil ihrer Dicke
komprimiert wird. Jede Lamelle 2 bewirkt dementsprechend
einen konkaven Eindruck 8 in die Polsterung 7. Die Ela
stizität der Polsterung 7 bewirkt, daß diese satt an der
sich eindrückenden Lamellenstirnseite anliegt, unabhängig
von Unebenheiten. Sowohl die Stirnseiten der Lamellen 2
als auch die diesen gegenüberliegenden Flächen der Lager
schilde 1 können daher uneben sein, ohne daß dies die
durch die Polsterung 7 bewirkte Abdichtung beeinträch
tigen könnte.
Die Polsterung 7 besitzt eine glatte, aus verschleiß
festem Gleitmaterial bestehende Oberfläche 9, so daß sich
ein geringer Reibungskoeffizient ergibt. Als Gleitmate
rial kann Teflon Verwendung finden. Die Elastizität der
Polsterung 7 kann durch entsprechende Formstabilität oder
durch eine elastische Füllung beispielsweise Gasfüllung,
erreicht werden. Im dargestellten Beispiel besitzt die
Polsterung 7 einen Schaumstoffkern 10, der die gewünschte
Elastizität und das erforderliche Rückstellvermögen er
gibt.
Die Polsterung 7 ist im dargestellten Beispiel, wie am
besten aus Fig. 1 erkennbar ist, in Form jeweils eines
im Bereich der Lamellenlagerung am jeweils zugeordneten
Lagerschild 1 angebrachten, über die ganze Lagerschild
höhe sich erstreckenden Polsterstreifens 11 ausgebildet,
der wie die Lagerschilde 1 im Bereich der Lamellenlager
zur Aufnahme der Lagerbüchsen 5 mit Ausnehmungen 12 ver
sehen ist. Diese sind hier als sechseckförmige Stanz
löcher ausgebildet, in denen die einen sechseckförmigen
Außenumfang aufweisenden Lagerbüchsen 5 drehschlüssig ge
haltert sind. Der Stanzvorgang zum Ausstanzen der Ausneh
mungen 12 erfolgt erst, nachdem die Polsterstreifen 11
angebracht sind, so daß mit einem Stanzvorgang der Pol
sterstreifen 11 und das diesen tragende Lagerschild 1
durchgestanzt werden können.
Zur Bildung der Polsterstreifen 11 kann jeweils ein mit
seiner Unterseite am zugeordneten Lagerschild 1 anliegen
der, über die ganze Lagerschildhöhe durchgehender, den
Kern 10 bildender Schaumstoffstreifen Verwendung finden,
der hier auf der gegenüberliegenden Seite zur Bildung der
glatten Gleitoberfläche 9 durch eine aus Teflon besteh
ende Abdeckfolie 13 überdeckt ist. Zur Erleichterung der
Montage können der den Kern 10 bildende Schaumstoffstrei
fen und die Abdeckfolie 13 auf ihrer Unterseite mit einer
selbstklebenden Beschichtung versehen sein. Es wäre aber
auch denkbar, zur Bildung einer Haftverbindung bei der
Montage einen Klebstoff aufzubringen. Die Abdeckfolie 13
erstreckt sich seitlich über den Kern 10 hinaus, wodurch
sich breite, seitliche Halteleisten ergeben. Die Breite
des den Kern 10 bildenden Schaumstoffstreifens und
dementsprechend die wirksame Breite der Polsterung 7
beträgt etwa 1,5 bis 2,5fache der größten Querschnitts
breite der Lamellen 2, so daß sich in der Sperrstellung
ein ausreichender seitlicher Überstand der Polsterung 7
über die Seitenflanken der Lamellen 2 ergibt. Die Breite
der Abdeckfolie 13 entspricht etwa der 2 bis 3fachen
Breite des Kerns 10, so daß sich Breite, direkt am zuge
ordneten Lagerschild 1 haftende, seitliche Halteleisten
ergeben.
Der den Kern 10 bildende Schaumstoffstreifen besteht aus
einem PU-Schaumstoff, beispielsweise PU-Polyester, mit
einem Raumgewicht von 30 kp/m³. Dies ergibt eine ausreich
ende Kompressibilität und zuverlässige Rückstellung sowie
lange Ermüdungsfreiheit. Die Abdeckfolie 13 ist, wie
schon erwähnt, als Teflonfolie ausgebildet, die eine
Dicke von 0,13 mm aufweisen kann. Diese Abdeckfolie 13 ist
dementsprechend in sich so beweglich, daß sie sich unter
der Wirkung der vom Kern 10 ausgeübten, flächenhaften
Federkraft jeder Oberflächenunebenheit anpassen kann.
Selbstverständlich wäre es auch denkbar, anstelle einer
Abdeckfolie eine entsprechende Oberflächenbeschichtung
des Kerns 10 vorzusehen. Die Dicke des den Kern 10 bil
denden Schaumstoffstreifens und dementsprechend die Kern- bzw.
Polsterdicke beträgt etwa 6 mm. Diese Dicke wird im
Bereich der Eindrucke 8 auf etwa die Hälfte zusammenge
drückt, wodurch sich eine für eine zuverlässige Abdich
tung ausreichende Reaktionskraft ergibt.
Die Lagerbüchsen 5 sind an ihrem inneren Ende mit einem
radial vorspringenden Flansch 14 versehen, der den Rand
der polsterungsseitigen Ausnehmung 12 übergreift, und wie
am besten aus Fig. 2 erkennbar ist, soweit niederdrückt,
daß die Oberseite des Flansches 14 in die Polsterung 7
eingelassen ist. Die Polsterung wird dementsprechend um
mehr als die Flanschdicke niedergedrückt. Die Lamellen 2
liegen mit dem mittleren Bereich ihrer Stirnseiten direkt
am Flansch 14 an. Die Tiefe der Eindrucke 8 entspricht
dementsprechend der Einlaßtiefe des Flansches 14. Die
Flansche 14 sind, wie Fig. 2 weiter zeigt, nach radial
außen verjüngt, was die Erzielung spaltfreier Übergänge
zwischen Flansch und Polsterung erleichtert. Im Bereich
ihrer flanschfernen, über das zugeordnete Lagerschild 1
nach außen vorstehenden Enden sind die Lagerbüchsen 5,
wie Fig. 2 weiter zeigt, mit radial vorspringenden Nasen
15 versehen, die den äußeren Rand der zugeordneten,
lagerschildseitigen Ausnehmung 12 hintergreifen. Die
Nasen 15 fungieren als Rastnasen, durch die die
Lagerbüchse 5 gegen die von der komprimierten Polsterung
7 ausgeübten Federkräfte gesichert wird und durch die die
Eindrucktiefe des Flansches 14 vorgegeben wird. Die Nasen
15 sind demnach so platziert, daß die lamellenseitige
Oberfläche des Flansches 14 etwa 2 bis 3 mm unter der
Oberfläche der Polsterung 7 zu liegen kommt, d. h.
gegenüber dieser um 30% bis 50% der Polsterungsdicke
versenkt ist.
Zur Lagerung der Lamellen 2 sind diese, wie oben schon
erwähnt wurde, mit zugeordneten Lagerzapfen verbunden,
die jeweils in die Bohrung der zugeordneten Lagerbüchse 5
eingreifen. Im Bereich eines antriebslosen Lamellenendes
kann hierzu, wie in Fig. 1, rechts oben, gezeigt ist,
ein aus Kunststoff bestehender Bolzen vorgesehen sein,
der einen Lagerzapfen 16 und einen hiervon abstehenden
Vierkantstift 17 aufweist. Zur Befestigung des Lager
zapfens 16 an der zugeordneten Lamelle 2 wird der Vier
kantstift 17 bis zur Anlage der vorspringenden Lager
zapfenstirnseite an der zugeordneten Lamellenstirnseite
in den Lamellenkanal 4 eingeschlagen. Zwecks zuverläs
siger Halterung ist hierbei ein ausreichender Preßsitz
vorgesehen. Im Bereich wenigstens eines Lagerschilds sind
den Lamellen 2 zugeordnete Antriebsräder 18 vorgesehen.
Wo dies der Fall ist, können die Antriebsräder 18 als mit
der jeweils zugeordneten Lamelle verbundene Lagerteile
ausgebildet sein.
Im dargestellten Beispiel ist die Nabe der auf der Außen
seite des betreffenden Lagerschilds 1 angeordneten An
triebsräder 18 als in die Bohrung der zugeordneten Lager
büchse 5 eingreifender Lagerzapfen 19 ausgebildet, der mit
seiner Stirnseite wie der Lagerzapfen 16 an der zugeord
neten Lamellenstirnseite anliegt. Zur Verbindung des An
triebsrads 18 mit der zugeordneten Lamelle 2 ist ein
Vierkantstift 20 vorgesehen, der mit seinem vorderen Ende
mit Vorspannung in den Lamellenkanal 4 der zugeordneten
Lamelle 2 eingreift und rückwärtig einen an der gegen
überliegenden Nabenstirnseite anliegenden Flansch auf
weist. Der Stift 20 ist mit einer axialen Vierkantausneh
mung 21 versehen, in die eine Antriebswelle 22 einsteck
bar ist.
Vorstehend ist zwar ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
näher erläutert, ohne daß hiermit jedoch eine Beschränk
ung verbunden sein soll. So wäre es anstelle außen
liegender Antriebsräder ohne weiteres möglich, innen
liegende Antriebsräder zu verwenden. In einem derartigen
Fall könnten diese mit durchgehenden, angeformten oder
durch eingelegte Füllscheiben erzeugten Stirnseiten
versehen sein und mit diesen einerseits an der
zugeordneten Lamellenstirnseite und andererseits an der
lagerschildseitigen Polsterung 7 anliegen.
Claims (15)
1. Jalousie zur Regulierung eines Gasstroms mit in sta
tionären Lagerschilden (1) schwenkbar gelagerten, um
ihre Längsachsen schwenkbaren Lamellen (2), die in
ihrer Schließstellung mit einander jeweils zuge
wandten Längskanten in gegenseitigen Dichteingriff
kommen und gegenüber den Lagerschilden (1) durch
eine Spaltüberbrückungseinrichtung abdichtbar sind,
dadurch gekennzeichnet, daß die Spaltüberbrückungs
einrichtung zumindest eine elastisch nachgiebige
Polsterung (7) enthält, die eine glatte, aus Gleit
material bestehende Oberfläche (9) aufweist.
2. Jalousie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Polsterung (7) einen Schaumstoffkern (10)
aufweist.
3. Jalousie nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schaumstoffkern (10) aus einem Material mit
einem Raumgewicht von 30 kp/m³ besteht.
4. Jalousie nach einem der vorhergehenden Ansprüche 2
oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaumstoff
kern (10) montageseitig mit einer Klebbeschichtung
versehen ist.
5. Jalousie nach einem der vorhergehenden Ansprüche 2
bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaumstoff
kern (10) durch eine hieraufangebrachte Abdeckfolie
(13) von vorzugsweise 0,13 mm Dicke überzogen ist.
6. Jalousie nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abdeckfolie (13) auf ihrer Unterseite mit
einer Klebbeschichtung versehen ist.
7. Jalousie nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Polsterung (7) ober
flächenseitig eine Teflonbeschichtung aufweist.
8. Jalousie nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abdeckfolie (13) als Teflonfolie ausgebildet
ist.
9. Jalousie nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Polsterung (7) eine
Höhe von 6 mm aufweist, die im Dichtbereich auf die
Hälfte zusammengedrückt ist.
10. Jalousie nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Polsterung (7) als
lagerschildseitig angebrachter, über die ganze La
gerschildhöhe sich erstreckender Polsterstreifen
(11) ausgebildet ist, der im Bereich der Lamellen
lager ausgenommen ist.
11. Jalousie nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Lagerschilde (1) und die hierauf angebrach
ten Polsterstreifen (11) mit zu den Lamellenachsen
koaxialen Ausnehmungen (12) versehen sind, in die
Lagerbüchsen (5) eingesetzt sind, die jeweils einen
den Rand der zugeordneten, polsterseitigen Ausneh
mung (12) übergreifenden und diesen um mehr als die
Flanschdicke niederdrückenden Flansch (14) auf
weisen.
12. Jalousie nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerbüchsen (5) mit
ihrem Flansch (14) gegenüberliegenden, den polster
fernen Rand der zugeordneten, lagerschildseitigen
Ausnehmung (12) hintergreifenden Rastnasen (15) ver
sehen sind.
13. Jalousie nach einem der vorhergehenden Ansprüche 11
oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Flansch
(14) nach außen verjüngt ist.
14. Jalousie nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Polsterung (7) brei
ter, vorzugsweise 1,5 bis 2,5 mal breiter, als die
Lamellendicke ist.
15. Jalousie nach einem der vorhergehenden Ansprüche 5
bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckfolie
(13) breiter, vorzugsweise 2 bis 3 mal breiter, als
die Polsterung (7) ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE4340115A DE4340115C2 (de) | 1993-10-19 | 1993-11-25 | Jalousie zur Regulierung eines Gasstroms |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9315897U DE9315897U1 (de) | 1993-10-19 | 1993-10-19 | Jalousie zur Regulierung eines Gasstroms |
| DE4340115A DE4340115C2 (de) | 1993-10-19 | 1993-11-25 | Jalousie zur Regulierung eines Gasstroms |
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| DE4340115A1 true DE4340115A1 (de) | 1995-04-20 |
| DE4340115C2 DE4340115C2 (de) | 1997-03-06 |
Family
ID=6899584
Family Applications (2)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE9315897U Expired - Lifetime DE9315897U1 (de) | 1993-10-19 | 1993-10-19 | Jalousie zur Regulierung eines Gasstroms |
| DE4340115A Expired - Lifetime DE4340115C2 (de) | 1993-10-19 | 1993-11-25 | Jalousie zur Regulierung eines Gasstroms |
Family Applications Before (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE9315897U Expired - Lifetime DE9315897U1 (de) | 1993-10-19 | 1993-10-19 | Jalousie zur Regulierung eines Gasstroms |
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