DE4238131A1 - Anordnung zum Anspritzen eines Kunststoffüberzuges an eine Oberfläche einer Wand eines Gegenstandes aus Kunststoff, insbesondere eines Gehäusekörpers für eine Fahrzeugleuchte - Google Patents
Anordnung zum Anspritzen eines Kunststoffüberzuges an eine Oberfläche einer Wand eines Gegenstandes aus Kunststoff, insbesondere eines Gehäusekörpers für eine FahrzeugleuchteInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf das Anspritzen eines Kunststoffüberzuges an
eine Oberfläche eines Kunststoffgegenstandes durch eine Durchspritzöffnung
in einer Wand des Gegenstandes hindurch. Das Anspritzen erfolgt durch
Spritzgießen derart, daß an der beim späteren bestimmungsgemäßen Gebrauch
des Gegenstandes im Sichtbereich eines Betrachters liegenden Oberfläche
keine Anspritzmale auf dem Kunststoffüberzug sichtbar sind. Zum Ausführen
der Anspritzung ist der Gegenstand in eine Form eines Spritzgießwerkzeuges
eingelegt, wobei der betreffende Einspritzkanal des Spritzgießwerkzeuges
von der der anzuspritzenden Oberfläche gegenüberliegenden Seite an die
Durchspritzöffnung herangeführt ist. Bei dem Gegenstand handelt es sich
insbesondere um einen Gehäusekörper für ein Leuchtengehäuse eines
Fahrzeuges. Der Gehäusekörper wird durch Anspritzen eines
Kunststoffüberzuges aus einer anderen Kunststoffkomponente zu einem
Leuchtengehäuse mit angespritztem Sichtschutzelement komplettiert.
In Fachkreisen ist bereits bekannt, eine flächenhafte Anspritzung mit
einer zweiten Kunststoffkomponente an eine Oberfläche eines in ein
Spritzgießwerkzeug eingelegten Teiles von der Rückseite her durch eine
Durchspritzöffnung in der betreffenden Wand hindurch vorzunehmen. Hierbei
bestehen jedoch einige wesentliche, bisher nicht gelöste Probleme, die
besonders dann bestehen, wenn sich die Anspritzung auf eine relativ große
Fläche bezieht und wenn die Wand des Gegenstandes, in welcher sich die
Durchspritzöffnung befindet und auf deren Oberfläche der Kunststoffüberzug
anzuspritzen ist, relativ dünn ist. Bei bekannten Durchspritzanordnungen
stimmen der Querschnitt der Durchspritzöffnung und der Querschnitt der
Einspritzkanalmündung im Spritzgießwerkzeug überein, wobei die
Querschnittsform kreisrund ist. Die Durchspritzöffnung ist also eine
einfache kreisrunde Bohrung in der Wand des Gegenstandes mit dem
Durchmesser der Einspritzkanalmündung. Die Rückseite der
durchzuspritzenden Wand liegt vollflächig und eben im Bereich der
Einspritzkanalmündung an der Innenseite des Spritzgießwerkzeuges an. Hier
besteht ein Dichtungsproblem: Beim Einspritzen der schmelzflüssigen
Kunststoffmasse, was mit relativ hohem Druck erfolgt, dringt ein Teil
davon zwischen die Innenseite des Spritzgießwerkzeuges und die Rückseite
der Wand ein und verläuft somit in unerwünschter Weise an der Rückseite
der Wand des Gegenstandes. Eine andere unerwünschte Erscheinung besteht
darin, daß die Wand durch die Kraft der einströmenden Kunststoffmasse in
Strömungsrichtung mitgenommen und in Richtung auf die gegenüberliegende
Innenwand des anderen Teiles der Spritzgießform bewegt wird. Ein Abstützen
der Wand gegen diese Bewegung ist im Bereich des anzuspritzenden
Kunststoffüberzuges nicht möglich. Diese Bewegung wird durch den
einsetzenden Temperaturaustausch der schmelzflüssigen Kunststoffmasse mit
der Wand, wodurch diese fortschreitend leichter formbar wird,
ungünstigerweise noch erleichtert. Der Effekt dieser Bewegung besteht
darin, daß sich ein größerer Spalt zwischen der Rückseite der Wand und der
Innenseite des Spritzgießwerkzeuges bildet, durch den eine unbestimmte
Menge Kunststoffmasse an die Rückseite der Wand gelangen kann. Das führt
wiederum zu Fehlstellen oder zu geringer Schichtdicke des
Kunststoffüberzuges. Besonders im Bereich der Lageverschiebung der
durchzuspritzenden Wand kommt es zu Qualitätsmängeln, die das Erzeugnis in
seinem Wert mindern.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Durchspritzanordnung bestehend aus
einem in einer Haupttrennfläche öffnenden und schließenden
Spritzgießwerkzeug und einer Wand eines in eine Form des
Spritzgießwerkzeuges eingelegten Gegenstandes mit einer Durchspritzöffnung
anzugeben, welche eine Qualitätsverbesserung beim Anspritzen eines
Kunststoffüberzuges an eine Oberfläche der Wand des Gegenstandes bewirkt.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß bei einer Anordnung zum Anspritzen
eines Kunststoffüberzuges mit den Merkmalen des Oberbegriffs des
Anspruches 1 eine Durchspritzöffnung in der Wand des Gegenstandes einen
Querschnitt besitzt, der größer ist als der kleinste Querschnitt des
Einspritzkanals im Bereich der Einmündung in die Form. Als Bereich der
Einmündung des Einspritzkanals ist dabei nicht nur die unmittelbare
Mündungsebene zu verstehen, sondern auch eine räumliche Erstreckung um
einen Betrag, der etwa der Weite des Einspritzkanals entspricht, in das
Spritzgießwerkzeug hinein. Um den Rand der Durchspritzöffnung ist an die
dem Einspritzkanal des Spritzgießwerkzeuges zugewandte Seite der Wand eine
umlaufende Rippe angeformt. Diese Rippe steht von der Wand ab.
Andererseits ist die Einspritzkanalmündung im Spritzgießwerkzeug von einer
umlaufenden, mit der Rippe korrespondierenden Nut umgegen, derart, daß
diese Nut die Rippe mit geringem Spiel aufnimmt. Das Spiel ist dabei
gerade so groß, daß das Einlegen des Gegenstandes in die Form des
Spritzgießwerkzeuges mit bekannten technischen Mitteln ohne zusätzlichen
Aufwand problemlos erfolgen kann. Die Rippe und die Nut sind so gestaltet,
daß die Einspritzkanalmündung in den von der umlaufenden Rippe gebildeten
Hohlraum eintaucht.
Diese erfindungsgemäßen Merkmale bewirken die Herstellbarkeit eines
Kunststoffüberzuges auf der Oberfläche der Wand eines Gegenstandes in
einwandfreier Qualität, wobei das Anspritzen durch eine Durchspritzöffnung
in der Wand hindurch erfolgt. Die mit relativ hohem Druck eingespritzte
schmelzflüssige Kunststoffmasse strömt zunächst hauptsächlich in axialer
Verlängerung des Einspritzkanals in die Durchspritzöffnung
ein bzw. durch diese hindurch ohne eine größere Wirkung auf die
Innenfläche der Durchspritzöffnung und der umlaufenden Rippe auszuüben.
Dadurch kann die Wand des Gegenstandes in ihrer ursprünglichen Lage
verbleiben, der Spalt zwischen der Rückseite der Wand und der Innenseite
des Spritzgießwerkzeuges vergrößert sich nicht. Der Kunststoffüberzug
bildet sich in der vorgesehenen Stärke aus und es kann keine
Kunststoffmasse an die Rückseite der Wand gelangen. Im weiteren Verlauf
des Anspritzvorganges baut sich in dem von der Durchspritzöffnung und der
umlaufenden Rippe gebildeten Raum ein gewisser Druck auf, und durch die
Wärmeeinwirkung der eingespritzten Kunststoffmasse erhöht sich die
Formbarkeit der Rippe. Dadurch wird die Rippe derart deformiert, daß sie
irgendwo im Bereich ihrer Außenseite, insbesondere im Bereich der Nut am
Spritzgießwerkzeug anliegt. Eingespritzte Kunststoffmasse kann zwar in den
Spalt eindringen, der wegen des erforderlichen Spiels zwischen der Rippe
und der Nut besteht, jedoch kann die Kunststoffmasse höchstens bis zu der
Stelle an der Außenseite der Rippe fließen, an welcher die Rippe am
Spritzgießwerkzeug anliegt. Spätestens an dieser Stelle erfolgt eine
ausreichende Abdichtung, so daß keine eingespritzte Kunststoffmasse bis an
die Rückseite der Wand gelangen kann. Zumeist erstarrt die in den Spalt
eingedrungene Kunststoffmasse durch Abkühlung bereits vor dem Erreichen
der Stelle, an welcher die Außenseite der Rippe am Spritzgießwerkzeug
anliegt, und sorgt somit selbst für die erforderliche Abdichtung. Nach
Beendigung des Anspritzvorganges und ausreichendem Erstarren der
angespritzten Kunststoffkomponente ist auch die Durchspritzöffnung mit der
zweiten Kunststoffkomponente ausgefüllt und an der Oberfläche der Wand
nicht mehr sichtbar.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Anordnung sind in den
Unteransprüchen enthalten.
So ist die im Anspruch 2 vorgeschlagene kreisrunde Querschnittsform der
Durchspritzöffnung in der Wand des Gegenstandes dann von Vorteil, wenn
die mit einem Kunststoffüberzug zu versehende Oberfläche der Wand eine
nahezu gleichmäßige Ausdehnung in alle Richtungen besitzt. Außerdem ist
eine kreisrunde Durchspritzöffnung leicht herstellbar.
Häufig besitzen solche Oberflächen an Gegenständen, insbesondere am
Leuchtengehäuse für Fahrzeugleuchten, eine größere Längs- als
Querausdehnung. Dort ist es für eine günstige Verteilung der
eingespritzten schmelzflüssigen Kunststoffmasse auf der gesamten
anzuspritzenden Fläche vorteilhaft, wenn gemäß Anspruch 3 die
Durchspritzöffnung die Querschnittsform eines Ovals oder eines Langlochs
hat. Die Durchspritzöffnung ist dann entsprechend Anspruch 8 mit ihrer
Längserstreckung im wesentlichen der Längserstreckung der Oberfläche
entsprechend ausgerichtet. Jedoch sind andere Querschnittsformen der
Durchspritzöffnung nicht angeschlossen.
Gemäß Anspruch 4 sollte die Durchspritzöffnung 1,1- bis 2,5mal so breit
sein wie die Einspritzkanalmündung, wobei unter "Einspritzkanalmündung"
der kleinste Querschnitt des Einspritzkanals im räumlichen Bereich der
Mündung verstanden werden soll, wie bereits in der Beschreibung zum
Anspruch 1 ausgeführt ist. In diesem Größenbereich ergeben sich günstige
Strömungsbedingungen in der Durchspritzöffnung im weiteren Sinne, d. h.
einschließlich in dem von der Rippe umschlossenen Raum. Der Schmelzestrom
kann nicht so stark auf die Innenwand der Durchspritzöffnung
einschließlich der laufenden Rippe einwirken, so daß die Wand nicht vom
Schmelzestrom mitgenommen wird, also keine Lageänderung erfährt.
Andererseits wird durch den größeren Querschnitt der Durchspritzöffnung in
dem angegebenen Bereich erreicht, daß die gesamte Durchspritzöffnung
keinen oder nur einen vernachlässigbaren Strömungswiderstand für den
Schmelzestrom darstellt.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Ansprüchen 5, 6, 7 und 9
beschrieben und werden unter anderem in dem nachfolgenden
Ausführungsbeispiel näher erläutert.
In den zugehörigen Zeichnungen zeigen
Fig. 1 ein Leuchtengehäuse einer Mehrkammerheckleuchte für einen
Personenkraftwagen,
Fig. 2 eine Seitenansicht des Leuchtengehäuses gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine Teilansicht auf die Rückseite des Leuchtengehäuses gemäß
Fig. 1,
Fig. 4 einen Ausschnitt aus einer Durchspritzanordnung für ein
Leuchtengehäuse in vergrößerter Darstellung gemäß Schnitt
IV-IV aus Fig. 5 und
Fig. 5 einen Querschnitt durch eine Durchspritzanordnung gemäß
Schnitt V-V aus Fig. 4.
Um einem Leuchtengehäuse 1 für eine Mehrkammerheckleuchte eines
Personenkraftwagens ein ansprechendes, mit dem PKW harmonierendes
Erscheinungsbild zu verleihen, sollen die Oberflächen 2 bis 7 des
Gehäusekörpers mit einem Kunststoffüberzug versehen werden. Der
Kunststoffüberzug soll durch Anspritzen an den Gehäusekörper im
Spritzgießverfahren hergestellt werden, wobei das Anspritzen von der
Rückseite 8 des Gehäusekörpers her durch eine Durchspritzöffnung 9
hindurch erfolgt. Die Oberflächen 2 bis 7 sind alle zueinander benachbart,
so daß auf diese Oberflächen 2 bis 7 ein durchgehender Kunststoffüberzug
angespritzt wird. In Anbetracht der geometrischen Verhältnisse dieses
Leuchtengehäuses 1 ist nur eine einzige Durchspritzöffnung 9 erforderlich,
die in der Wand 10 des Gehäusekörpers angeordnet ist, auf welcher sich die
Oberfläche 2 befindet. Diese Oberfläche 2 besitzt im wesentlichen eine
größere Längsausdehnung als Breitenausdehnung, die sich auch in den
benachbarten Oberflächen 3 bis 7 insgesamt im wesentlichen fortsetzt.
Deshalb wurde für die Durchspritzöffnung 9 die Querschnittsform eines
Langloches gewählt, und die Durchspritzöffnung 9 in der Wand 10 des
Gehäusekörpers wurde mit ihrer Längserstreckung annähernd in der
Längserstreckung der Außenfläche 2 ausgerichtet. Durch diese
Lageorientierung wird eine gleichmäßige Verteilung der anzuspritzenden
Kunststoffmasse an den Oberflächen 2 bis 7 und deren vollständige
Bedeckung mit einem Kunststoffüberzug erreicht. Zum Anspritzen des
Kunststoffüberzuges ist der Gehäusekörper in eine entsprechende Form eines
in einer Haupttrennfläche öffnenden bzw. schließenden Spritzgießwerkzeuges
11 eingelegt. Der Gehäusekörper besteht aus ABS (Acrylnitril-Butadien-
Styrol), und das Anspritzen erfolgt mit TPE (Thermoplastischer Elastomer)
oder TPU (Thermoplastischer Elastomer auf Urethanbasis) als zweite
Kunststoffkomponente. Das Spritzgießwerkzeug 11 besteht im wesentlichen
aus einem auswerferseitigen Teil und einem an der Aufspannplatte der
zugehörigen Spritzgießmaschine befestigten Teil, in welchem sich der
Einspritzkanal 12 mit der Einspritzkanalmündung 13 befindet. Der
Einspritzkanal 12 bzw. die Einspritzkanalmündung 13 hat einen kreisrunden
Querschnitt.
Aus den Fig. 3 und 5 ist deutlich zu ersehen, daß die
Durchspritzöffnung 9 die Querschnittsform eines Langloches hat und daß der
Querschnitt der Durchspritzöffnung 9 größer ist als der Querschnitt des
Einspritzkanals 12 bzw. der Einspritzkanalmündung 13. Dabei ist die
Durchspritzöffnung 9 ca. doppelt so breit wie der Durchmesser D der
Einspritzkanalmündung 13. An der Rückseite der Wand 10, d. h. der Seite der
Wand 10, welche dem Einspritzkanal 12 im Spritzgießwerkzeug 11 zugewandt
ist, ist an die Wand 10 an den Rand der Durchspritzöffnung 9 eine
umlaufende Rippe 14 angeformt. Diese Rippe 14 steht im wesentlichen
rechtwinklig von der Wand ab und ist ungefähr halb so dick wie die Wand 10
des Gehäuseköpers. Die Höhe H der Rippe 14 von der Rückseite der Wand 10
an ist etwa halb so groß wie die Breite B der Durchspritzöffnung 9.
In das Spritzgießwerkzeug 11 ist um die Einspritzkanalmündung 13 herum
eine umlaufende Nut 15 eingebracht, die in bezug auf ihre Form und Größe
so gestaltet ist, daß sie die Rippe 14 mit etwas Spiel aufnehmen kann. Die
Ebene der Einspritzkanalmündung 13 ist in dem durch die Nut 15 begrenzten
Bereich um einen Betrag in das Spritzgießwerkzeug 11 zurückgesetzt, der
etwa der halben Höhe H der Rippe 14 entspricht. Von der Ebene der
Einspritzkanalmündung aus betrachtet, entspricht die Tiefe T der
umlaufenden Nut 15 etwa der Hälfte der Höhe H der umlaufenden Rippe 14.
Wenn also der Gehäusekörper in Spritzlage in die Form des
Spritzgießwerkzeuges 11 eingelegt und das Spritzgießwerkzeug 11
geschlossen ist, liegt die Rückseite der Wand 10 des Gehäusekörpers, bis
auf einen eventuell verbleibenden, nunmehr unbedeutenden Spalt 16, an der
Innenseite des Spritzgießwerkzeuges 11 an. Die umlaufende Rippe 14 taucht
in die Nut 15 ein, und zwar nahezu bis zu deren Grund. Zwischen der Rippe
14 und dem Grund der Nut 15 verbleibt höchstens ein geringer Spalt, der
durch das erforderlich Spiel zum sicheren Einlegen des Gehäusekörpers in
die Form des Spritzgießwerkzeuges 11 auftreten kann. In dieser Position
taucht die Einspritzkanalmündung 13 bis etwa zur Hälfte der Höhe H in den
von der umlaufenden Rippe 14 gebildeten Hohlraum ein. Der Einspritzkanal
12 für die Zuführung der zweiten Kunststoffkomponente zum Anspritzen des
Kunststoffüberzuges mündet zentrisch in den von der Durchspritzöffnung 9
und der Innenseite der Rippe 14 gebildeten Hohlraum, bezogen auf dessen
Querschnitt, ein.
Zu bemerken ist noch, daß die geometrischen Verhältnisse in den Fig. 4
und 5 nicht exakt mit den natürlichen Verhältnissen übereinstimmen.
Insbesondere wurde der eventuell zwischen der Rippe 14 und der Nut 15 bzw.
zwischen der Rückseite der Wand 10 und der Innenseite des
Spritzgießwerkzeuges 11 bestehende Spalt wegen der besseren
Veranschaulichung übertrieben groß dargestellt.
Die konkrete Durchspritzanordnung bewirkt neben den bereits beschriebenen
Vorteilen bereits kurz nach dem Einspritzen der zweiten
Kunststoffkomponente, daß der verbleibende von der Durchspritzöffnung 9
und der Innenseite der umlaufenden Rippe 14 gebildete Raum mit heißer,
schmelzflüssiger Kunststoffmasse ausgefüllt ist. Auf Grund des
vergleichsweise großen Volumens dieses Raumes wird die Rippe 14 in kurzer
Zeit durch intensive Wärmeübertragung von der schmelzflüssigen
Kunststoffmasse her in einen relativ leicht formbaren Zustand versetzt.
Durch den in dem Raum bestehenden Druck, der sich auf Grund des
Einspritzdruckes der zweiten Kunststoffkomponente aufbaut, wird die Rippe
14 unter Verformung nach außen gedrückt, bis sie zumindest an irgendeiner
Stelle im Bereich ihrer Höhe H umlaufend mit ihrer Außenseite am
Spritzwerkzeug 11 anliegt. Dadurch wird eine hervorragende Abdichtung
gegenüber der Rückseite der Wand 10 erreicht. Es kann keine
Kunststoffschmelze an der Rückseite dieser Wand 10 austreten. Die für den
Aufbau des Kunststoffüberzuges benötigte Menge Kunststoffschmelze wird mit
Sicherheit auf die zu beschichtenden Oberflächen 2 bis 7 transportiert, wo
sich der Überzug vollständig und in der gewünschten Dicke ausbildet.
Bezugszeichen
1 Leuchtengehäuse
2 Oberfläche
3 Oberfläche
4 Oberfläche
5 Oberfläche
6 Oberfläche
7 Oberfläche
8 Rückseite
9 Durchspritzöffnung
10 Wand
11 Spritzgießwerkzeug
12 Einspritzkanal
13 Einspritzkanalmündung
14 Rippe
15 Nut
16 Spalt
H Höhe
T Tiefe
B Breite
D Durchmesser
2 Oberfläche
3 Oberfläche
4 Oberfläche
5 Oberfläche
6 Oberfläche
7 Oberfläche
8 Rückseite
9 Durchspritzöffnung
10 Wand
11 Spritzgießwerkzeug
12 Einspritzkanal
13 Einspritzkanalmündung
14 Rippe
15 Nut
16 Spalt
H Höhe
T Tiefe
B Breite
D Durchmesser
Claims (9)
1. Anordnung zum Anspritzen eines Kunststoffüberzuges an eine
Oberfläche einer Wand eines Gegenstandes aus Kunststoff, insbesondere
eines Gehäusekörpers für eine Fahrzeugleuchte, wobei das Anspritzen von
der der anzuspritzenden Oberfläche gegenüberliegenden Seite her durch eine
Durchspritzöffnung in der Wand erfolgt, wobei der Gegenstand in eine Form
einer Spritzgießmaschine eingelegt ist und wobei die Anordnung im
wesentlichen von einem in einer Haupttrennfläche öffnenden und
schließenden Spritzgießwerkzeug und dem Gegenstand mit einer
Durchspritzöffnung in einer Wand gebildet wird, dadurch gekennzeichnet,
daß die Durchspritzöffnung (9) einen größeren Querschnitt besitzt als der
kleinste Querschnitt des Einspritzkanals (12) im Spritzgießwerkzeug (11)
im Bereich seiner Einmündung in die Form, daß an die dem Einspritzkanal
(12) zugewandte Seite der Wand (10) eine um den Rand der
Durchspritzöffnung (9) umlaufende Rippe (14) angeformt ist, die von der
Wand (10) absteht, daß die Einspritzkanalmündung (13) im
Spritzgießwerkzeug (11) von einer umlaufenden Nut (15) umgeben ist, welche
mit geringem Spiel die Rippe (14) aufnimmt und daß die
Einspritzkanalmündung (13) in den von der umlaufenden Rippe (14)
gebildeten Hohlraum eintaucht.
2. Anordnung zum Anspritzen eines Kunststoffüberzuges nach Anspruch
1, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt der Durchspritzöffnung (9)
in der Wand (10) des Gegenstandes eine kreisrunde Form besitzt.
3. Anordnung zum Anspritzen eines Kunststoffüberzuges nach Anspruch
1, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt der Durchspritzöffnung (9)
in der Wand (10) des Gegenstandes eine ovale Form oder die Form eines
Langloches besitzt.
4. Anordnung zum Anspritzen eines Kunststoffüberzuges nach Anspruch
1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchspritzöffnung (9) in der
Wand (10) des Gegenstandes 1,1- bis 2,5mal so breit, insbesondere doppelt
so breit, ist wie die Einspritzkanalmündung (13).
5. Anordnung zum Anspritzen eines Kunststoffüberzuges nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe (H) der um
die Durchstrittsöffnung (9) umlaufenden Rippe (14) von der Rückseite der
Wand (10) aus mindestens halb so groß ist wie die Breite (B) der
Durchspritzöffnung (9).
6. Anordnung zum Anspritzen eines Kunststoffüberzuges nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ebene der
Einspritzkanalmündung (13) um einen Betrag in das Spritzgießwerkzeug (11)
zurückgesetzt ist und die Tiefe (T) der um die Einspritzkanalmündung (13)
umlaufenden Nut (15) kleiner ist als die Höhe (H) der um die
Durchspritzöffnung (9) umlaufenden Rippe (14).
7. Anordnung zum Anspritzen eines Kunststoffüberzuges nach Anspruch
6, dadurch gekennzeichnet, daß die Einspritzkanalmündung (13) um einen
Betrag in das Spritzgießwerkzeug (11) zurückgesetzt ist, der mindestens
der halben Höhe (H) der um die Durchspritzöffnung (9) umlaufenden Rippe
(14) entspricht und daß die Tiefe (T) der um die Einspritzkanalmündung
(13) umlaufenden Nut (15) bis zur Hälfte der Höhe (H) der um die
Durchspritzöffnung (9) umlaufenden Rippe (14) beträgt.
8. Anordnung zum Anspritzen eines Kunststoffüberzuges nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, ausgenommen Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß bei einer anzuspritzenden Oberfläche (2) mit wesentlich größerer
Längsausdehnung als Querausdehnung die Durchspritzöffnung (9) in der Wand
(10) des Gegenstandes im wesentlichen in der Hauptlängsrichtung der
anzuspritzenden Oberfläche (2) ausgerichtet ist.
9. Anordnung zum Anspritzen eines Kunststoffüberzuges nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Einspritzkanal
(12) des Spritzgießwerkzeuges (11) im wesentlichen zentrisch in die
Durchspritzöffnung (9) einmündet.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19924238131 DE4238131A1 (de) | 1992-11-12 | 1992-11-12 | Anordnung zum Anspritzen eines Kunststoffüberzuges an eine Oberfläche einer Wand eines Gegenstandes aus Kunststoff, insbesondere eines Gehäusekörpers für eine Fahrzeugleuchte |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19924238131 DE4238131A1 (de) | 1992-11-12 | 1992-11-12 | Anordnung zum Anspritzen eines Kunststoffüberzuges an eine Oberfläche einer Wand eines Gegenstandes aus Kunststoff, insbesondere eines Gehäusekörpers für eine Fahrzeugleuchte |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4238131A1 true DE4238131A1 (de) | 1994-05-19 |
Family
ID=6472665
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19924238131 Withdrawn DE4238131A1 (de) | 1992-11-12 | 1992-11-12 | Anordnung zum Anspritzen eines Kunststoffüberzuges an eine Oberfläche einer Wand eines Gegenstandes aus Kunststoff, insbesondere eines Gehäusekörpers für eine Fahrzeugleuchte |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE4238131A1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE4426350A1 (de) * | 1994-07-25 | 1996-02-01 | Teves Gmbh Alfred | Schaltersystem mit einem räumlich spritzgegossenen Schaltungsträger |
| EP2740579A1 (de) | 2012-12-08 | 2014-06-11 | Volkswagen Aktiengesellschaft | Verfahren zur Herstellung eines Kunststoffbauteils und Spritzgießwerkzeug zur Durchführung des Verfahrens |
-
1992
- 1992-11-12 DE DE19924238131 patent/DE4238131A1/de not_active Withdrawn
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE4426350A1 (de) * | 1994-07-25 | 1996-02-01 | Teves Gmbh Alfred | Schaltersystem mit einem räumlich spritzgegossenen Schaltungsträger |
| DE4426350C2 (de) * | 1994-07-25 | 2001-08-02 | Teves Gmbh Alfred | Schaltersystem mit einem Systemgehäuse |
| EP2740579A1 (de) | 2012-12-08 | 2014-06-11 | Volkswagen Aktiengesellschaft | Verfahren zur Herstellung eines Kunststoffbauteils und Spritzgießwerkzeug zur Durchführung des Verfahrens |
| DE102012024056A1 (de) | 2012-12-08 | 2014-06-12 | Volkswagen Aktiengesellschaft | Verfahren zur Herstellung eines Kunststoffbauteils und Spritzgießwerkzeug zur Durchführung des Verfahrens |
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