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DE4237035A1 - Staubfilterbeutel für einen Staubsauger - Google Patents

Staubfilterbeutel für einen Staubsauger

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Publication number
DE4237035A1
DE4237035A1 DE4237035A DE4237035A DE4237035A1 DE 4237035 A1 DE4237035 A1 DE 4237035A1 DE 4237035 A DE4237035 A DE 4237035A DE 4237035 A DE4237035 A DE 4237035A DE 4237035 A1 DE4237035 A1 DE 4237035A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
opening
layers
dust filter
holding plate
filter bag
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE4237035A
Other languages
English (en)
Inventor
Ralf Dr Sauer
Stefan Kraut-Reinkober
Ludwig Helmes
Werner Hoyer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Vorwerk and Co Interholding GmbH
Original Assignee
Vorwerk and Co Interholding GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Vorwerk and Co Interholding GmbH filed Critical Vorwerk and Co Interholding GmbH
Priority to DE9219223U priority Critical patent/DE9219223U1/de
Priority to DE4237035A priority patent/DE4237035A1/de
Priority to CZ932245A priority patent/CZ285576B6/cs
Priority to DE59309717T priority patent/DE59309717D1/de
Priority to EP93117300A priority patent/EP0596382B1/de
Priority to AT93117300T priority patent/ATE182765T1/de
Priority to DE9321543U priority patent/DE9321543U1/de
Priority to ES93117300T priority patent/ES2134234T3/es
Priority to US08/144,871 priority patent/US5468271A/en
Priority to AU50315/93A priority patent/AU669006B2/en
Priority to NZ250095A priority patent/NZ250095A/en
Priority to SK1205-93A priority patent/SK282519B6/sk
Priority to CA002102158A priority patent/CA2102158A1/en
Priority to JP5297513A priority patent/JPH06339446A/ja
Priority to PL93300919A priority patent/PL172536B1/pl
Priority to ZA938174A priority patent/ZA938174B/xx
Priority to HU9303120A priority patent/HU212079B/hu
Priority to MX9306823A priority patent/MX9306823A/es
Priority to SI9300577A priority patent/SI9300577A/sl
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L9/00Details or accessories of suction cleaners, e.g. mechanical means for controlling the suction or for effecting pulsating action; Storing devices specially adapted to suction cleaners or parts thereof; Carrying-vehicles specially adapted for suction cleaners
    • A47L9/10Filters; Dust separators; Dust removal; Automatic exchange of filters
    • A47L9/14Bags or the like; Rigid filtering receptacles; Attachment of, or closures for, bags or receptacles
    • A47L9/1427Means for mounting or attaching bags or filtering receptacles in suction cleaners; Adapters
    • A47L9/1436Connecting plates, e.g. collars, end closures
    • A47L9/1445Connecting plates, e.g. collars, end closures with closure means
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L9/00Details or accessories of suction cleaners, e.g. mechanical means for controlling the suction or for effecting pulsating action; Storing devices specially adapted to suction cleaners or parts thereof; Carrying-vehicles specially adapted for suction cleaners
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    • A47L9/1427Means for mounting or attaching bags or filtering receptacles in suction cleaners; Adapters
    • A47L9/1436Connecting plates, e.g. collars, end closures

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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Filters For Electric Vacuum Cleaners (AREA)
  • Medicines That Contain Protein Lipid Enzymes And Other Medicines (AREA)
  • Control And Other Processes For Unpacking Of Materials (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf Staubfilterbeutel für einen Staubsauger mit einer aus einem Pappe-Papierwerk­ stoff bestehenden Halteplatte, welche eine dichtungsver­ schlossene Öffnung für ein Ansaugrohr eines Staubsaugers aufweist, wobei die Öffnung von außen mit einer gesonder­ ten Verschlußlasche, die einen Einsteckbereich aufweist, verschließbar ist.
Das beutelbildende Filtermaterial ist in Randnähe auf der einen Breitfläche der Halteplatte befestigt, vorzugs­ weise in abdichtender Klebeverbindung. Der Beutelkörper läßt sich raumsparend zusammenfalten unter Umklappen der Tragplatte in die Ebene der wandbildenden Lagen des Beutelkörpers. Ein Staubfilterbeutel in dieser Art ist beispielsweise durch die DE-OS 24 07 478 bekannt. Die gesonderte Verschlußlasche besteht dort aus einem zwi­ schen zwei Lagen der Halteplatte verschieblich geführten Streifen, welcher ein Loch aufweist. Bei in etwa kongru­ ente Lage zur Öffnung der Halteplatte gebrachtem Loch kann der Stutzen des Ansaugrohres dort betriebsgerecht angedockt werden. Ist der Staubfilterbeutel gefüllt, wird an der Verschlußlasche gezogen und dabei die nicht gelochte Partie des Streifens in Verschlußstellung zur Öffnung gebracht. Das verhindert eine Art Atembewegung beim Erfassen des kollabierbaren Beutelkörpers. Das sonst beobachtete Herauspusten der Staubpartikel ist dadurch unterbunden. Gemäß Variante Fig. 4 des genann­ ten Vorläufers kann als Verschlußlasche auch ein in Selbstklebeverbindung haltender Streifen verwendet wer­ den, der aus seiner Vorrats-Mäanderfaltung in eine die Öffnung übergreifende und verschließende Lage überführ­ bar ist.
Durch das DE-GM 90 16 893 ist es bekannt, dem Rand der Öffnung eine Dichtungsfolie zuzuordnen, deren Lochdurch­ messer kleiner ist als der der Öffnung, so daß sich die Lochrandzone der Folie straff dichtend gegen die Mantel­ fläche des Ansaugrohres oder -stutzens legt.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen demgegenüber verbes­ serten Staubfilterbeutel auszubilden.
Gelöst ist diese Aufgabe durch die im Anspruch 1 angege­ bene Erfindung.
Die Unteransprüche sind vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Staubfilterbeutels.
Zufolge solcher Ausgestaltung ist ein baulich und ein­ satzmäßig verbesserter Staubfilterbeutel realisiert. Der durch das Andocken nicht unerheblicher mechanischer Beanspruchung ausgesetzte Öffnungs-Bereich ist hochsta­ bil. Konkret wird dazu so vorgegangen, daß der Pappe-Pa­ pierwerkstoff im Bereich der Öffnung dreilagig und im übrigen Bereich der Halteplatte zumindest zweilagig ausgebildet ist, wobei zwischen zwei Lagen, vorzugsweise der zweiten und der dritten Lage (von der freien Breit­ seite aus gesehen), ein Gummidichtungsring gefaßt ist. Der Bereich der Öffnung besteht nicht nur aus dem hoch­ stabilen dreilagigen Laminat; vielmehr ist eine Fuge zwischen zwei Lagen auch noch zur Unterbringung des Dichtelementes, hier einer Gummiringdichtung, genutzt. Ihre Fixierung kann in die Laminatsicherung einbezogen werden, indem beispielsweise eine Klebe- oder Hot-Melt- Schicht die Gummiringdichtung lagesichernd miterfaßt. Es entsteht kein zusätzlicher Befestigungsaufwand, wie es beispielsweise bei einer obenauf liegenden Dichtungsfolie nötig wäre. Da für die Gummiringdichtung eine recht schmale periphere Fesselungszone genügt, geht das stabi­ lisierte Verbundmaterial bis zum Rand der Tragplatte durch. Da dieser Rand in aller Regel eine bestimmte Kontur zu einer korrespondierenden Einlagerungszone des Staubsaugers aufweist, sind beispielsweise nasenartige Vorsprünge etc. selbst bei kleiner Abmessung noch in sich sehr stabil, dies sogar noch bei einer nur zwei­ lagigen Gestalt. Die nur partielle Dreilagigkeit im Bereich der Öffnung läßt andererseits aber Lagenmaterial zur Verfügung für Weitergestaltungsmaßnahmen. Darüber hinaus erweist es sich als vorteilhaft, daß ein Öffnungs­ randbereich der mittleren Lage gegenüber Öffnungsrändern der oberen und unteren Lage zurückversetzt ist zur Bil­ dung einer Rastöffnung. Hierdurch ist eine vorteilhafte Voraussetzung geschaffen für die Lagesicherung einer von außen her abdichtenden Verschlußlasche. Weiter erweist es sich als vorteilhaft, daß bei kreisförmiger Ausbil­ dung der Öffnung die mittlere Lage einen größeren Durch­ messer aufweist als die obere und untere Lage bei konzen­ trischer Anordnung der Durchmesser. Hierbei ist die Rastöffnung zu einer umlaufenden Rastöffnung ergänzt, so daß nicht einmal eine besonders zielgerichtete Zuordnung der Verschlußlasche erforderlich wird. Weiter wird vorge­ schlagen, daß die Halteplatte randseitig durchgehend dreilagig ausgebildet ist. Das hat den Vorteil der gleichberechtigten, d. h. völlig verkippungsfreien Abstüt­ zung der Halteplatte in der geräteseitigen Aufnahme, wobei dennoch der der Öffnung gegenüber abgelegene Be­ reich weiter zweilagig bleiben kann, also Lagenmaterial für andere Zwecke zur Verfügung steht, indem beispiels­ weise aus diesem Restmaterial eine über die Öffnung klappbare Verschlußlasche gestaltet wird. Aber selbst hierin erschöpft sich nicht die Bedeutung der Mehr-, insbesondere Dreilagigkeit der Halteplatte, indem näm­ lich auch noch eine Ausgestaltung von sogar eigenständi­ ger Bedeutung dahingehend eröffnet wird, daß die oberste Lage auch einen Haltebügel ausbildet und daß der Haltebü­ gel die Öffnung umgebend bzw. umschreibend ausgebildet ist. Dieser Haltebügel liegt in Gebrauchsstellung des Staubfilterbeutels lagenbildend mit ein, läßt sich aber zum Transportieren bzw. als Herausziehhilfe in eine Abklappstellung schwenken zur Ausübung der diesbezügli­ chen Funktion.
Der Gegenstand der Erfindung ist nachstehend anhand von vier zeichnerisch dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 den Staubfilterbeutel gegen die Halteplatte gesehen bei raumsparend zusammengefaltetem Beutel, gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel, unverschlossen,
Fig. 2 den Schnitt gemäß Linie II-II in Fig. 1,
Fig. 3 eine Ansicht wie Fig. 1, jedoch bei verschlos­ sener Öffnung,
Fig. 4 den Schnitt gemäß Linie IV-IV in Fig. 3,
Fig. 5 den Staubfilterbeutel in perspektivischer Darstellung, unverschlossen,
Fig. 6 einen Querschnitt durch die dreilagige Halte­ platte,
Fig. 7 einen vergrößerten Schnittauszug des Randbe­ reichs der Halteplatte,
Fig. 8 den Staubfilterbeutel gegen die Halteplatte gesehen bei raumsparend zusammengefaltetem Beutel, gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel, unverschlossen,
Fig. 9 den Schnitt gemäß Linie IX-IX in Fig. 8,
Fig. 10 eine Darstellung wie Fig. 8, jedoch bei ver­ schlossener Öffnung,
Fig. 11 den Schnitt gemäß Linie XI-XI in Fig. 10,
Fig. 12 diesen Staubfilterbeutel in perspektivischer Darstellung, unverschlossen,
Fig. 13 den Staubfilterbeutel gegen die Halteplatte gesehen bei raumsparend zusammengefaltetem Beutel, gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel, unverschlossen,
Fig. 14 den Schnitt gemäß Linie XIV-XIV in Fig. 13,
Fig. 15 eine Darstellung wie Fig. 13, jedoch bei verschlossener Öffnung,
Fig. 16 den Schnitt gemäß Linie XVI-XVI in Fig. 15,
Fig. 17 den Staubfilterbeutel in perspektivischer Darstellung, unverschlossen,
Fig. 18 den Staubfilterbeutel gegen die Halteplatte gesehen bei raumsparend zusammengefaltetem Beutel, gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel, unverschlossen,
Fig. 19 den Schnitt gemäß Linie XIX-XIX in Fig. 18,
Fig. 20 eine Darstellung wie Fig. 18, jedoch bei verschlossener Öffnung,
Fig. 21 den Schnitt gemäß Linie XXI-XXI in Fig. 20 und
Fig. 22 den Staubfilterbeutel in perspektivischer Darstellung, unverschlossen.
Alle vier dargestellten Ausführungsbeispiele zeigen einen Staubfilterbeutel, beispielsweise für einen Staub­ sauger, welcher andockseitig mit einem Hartteil in Form einer Halteplatte 1 abschließt. Von deren Rückenfläche 2 geht randverklebt der eigentliche Beutel 3 aus.
Die Halteplatte 1 besteht aus einem Pappe-Papierwerk­ stoff.
Der Beutel 3 ist raumsparend zusammenfaltbar. Er läßt sich in zusammengefaltetem Zustand gegen die Rückfläche 2 anlegen (vgl. beispielsweise Fig. 2). Die Schmalsei­ ten 4 des Beutels 3 sind dazu V-förmig eingezogen. Halte­ plattenseitig verzweigt sich die innere Falte in eine Y-förmige Abzweigung, welche auf die Eckzonen der Schmal­ seite der Halteplatte 1 gerichtet ausläuft. Bodenseitig ist der Beutel 3 durch Abfalten und Verkleben geschlos­ sen. Die Abfaltung trägt das Bezugszeichen 5.
Die Fixierung des offenen oder mündungsseitigen Beutel­ randes an der Rückfläche 2 der Halteplatte 1 geschieht durch Einwinkeln des dortigen Randes 6 und Verklebung an besagter Fläche 2. Die entsprechende Klebeschicht ist mit 7 bezeichnet.
Die im Grunde langrechteckige Halteplatte 1 ist durchge­ hend bzw. überwiegend dreilagig aufgebaut. Die einzelnen umrißgleichen Lagen sind bezeichnet mit a, b, c. Die oberste, beutelfernste Lage a bildet die Frontfläche 8 der Halteplatte 1. Von dort her erfolgt das Andocken des nicht näher dargestellten Ansaugrohres oder -stutzens des Staubsaugers. Die einzelnen Lagen a bis c bestehen vorzugsweise aus einem einzigen Faltzuschnitt, der entwe­ der zickzackförmig übereinandergelegt wird oder durch Einschlagen einer freien Lage zwischen zwei andere, also Gegeneinanderklappen zweier Endlagen (vgl. Fig. 6).
Die einzelnen Lagen a bis c sind zur Bildung einer Öff­ nung 9 durchbrochen. Es handelt sich um eine kreisrunde Öffnung. Deren Mittelpunkt befindet sich in der zugleich die Schnittlinie bildenden Symmetrieebene der Halteplat­ te 1, deren beide Hälften also spiegelgleich gestaltet sind.
Besagte Öffnung 9 ist mittels einer Verschlußlasche 10 von außen her abdichtbar. Letztere ist integraler Be­ standteil der obersten Lage a, also aus deren Materialab­ schnitt durch Freischneiden gebildet. Mit Hilfe einer solchen Verschlußlasche 10 läßt sich die bekannte Aspira­ tion des staubgefüllten Beutels 3 bei durch Anfassen stattfindender Volumenverkleinerung herabsetzen, ja sogar vermeiden. Der Freischnitt trägt durchgehend die Bezeichnung F.
Bei allen Ausführungsbeispielen ist der Pappe-Papierwerk­ stoff zumindest im Bereich der Öffnung 9 dreilagig. Das dreilagige Laminat stabilisiert den Andockbereich für das Ansaugrohr bzw. den Ansaugstutzen des Staubsaugers, hat aber darüber hinaus auch den wesentlichen Vorteil der zuordnungsgünstigen Aufnahme einer Gummiringdichtung 11 zwischen den fugenbildenden Berührungsflächen zweier Lagen. Ihre Anordnung ist vorzugsweise zwischen der zweiten und dritten Lage b bzw. c vorgenommen. Die Ein­ fassung ist aus den Schnittdarstellungen besonders deut­ lich erkennbar. Bezüglich der Gummiringdichtung 11 han­ delt es sich um eine hochelastische Ringmembran, deren lichter Durchmesser D1 kleiner ist als der lichte Durch­ messer der kreisrunden Öffnung D2. Selbstredend kann es sich auch um eine die entsprechende Dichteigenschaft aufweisende Kunststoffolie handeln.
Die radiale Freistandstiefe der Gummiringdichtung ent­ spricht breitenmäßig etwa der Einfaßtiefe zwischen den Lagen b und c. In den Zeichnungen ist die Einfaßtiefe etwas breiter wiedergegeben.
Der lichte Durchmesser D1 der Gummiringdichtung 11 liegt maßlich über dem des nicht dargestellten Ansaugrohres bzw. Ansaugstutzens. Die Mantelwand des letzteren ver­ läuft etwa im Mittelbereich der Freistandslänge des Gummidichtungsringes 11.
Die Restlänge bzw. der übrige Bereich der Halteplatte 1 ist zumindest zweilagig. Zweckmäßig ist dieser Bereich in Bezug auf die oberste Lage a zur Ausbildung der Ver­ schlußlasche 10 genutzt. Auf diese Weise braucht kein separates Schließorgan hergestellt und zugeordnet zu werden. Geht der entsprechende verschlußlaschenbildende Frei schnitt nicht oder im wesentlichen nicht überall bis zur Peripherie dieser Lage, so bleibt die Grunddicke x dennoch im die Verschlußlasche 10 bildenden Bereich der Halteplatte 1 erhalten.
Das ist bei allen vier Ausführungsbeispielen der Fall.
Auch klappen sämtliche Verschlußlaschen 10 um eine quer zur Längenerstreckung der langrechteckigen Halteplatte 1 liegende Scharnierzone 12. Letztere ist von einer Falzli­ nie gebildet. Die Klappfreudigkeit kann beispielsweise durch eine Perforation 13 erhöht sein.
Der Zentrumspunkt P1 respektive Mittelpunkt der Öffnung 9 ist mindestens so weit von der Scharnierzone 12 beabstandet wie der Zentrumspunkt P2 der Verschlußlasche 10. Beide liegen auf der von den Schnittlinien gebilde­ ten Symmetrieebene oder -linie.
Gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel besitzt die Ver­ schlußlasche 10 eine langschildartige Gestalt mit am freien Ende ausgebildeter kreisbogenförmiger Randkante 14. Deren Radius entspricht dem der Öffnung 9. Die Brei­ te y dieser Verschlußlasche 10 entspricht maximal dem Durchmesser D2.
Weiter befindet sich im Zenit der kreisbogenförmigen Randkante 14 eine Rastnase 15. Vor dieser Rastnase 15 beläßt die oberste Lage a einen geräumten Freischnittbe­ reich als Zugangsvertiefung 16. Letztere ist etwa finger­ kuppengroß, so daß man leicht mit dem Fingernagel die Rastnase 15 untergreifen kann, um die Verschlußlasche 10 aus ihrer Eintauchlage in der obersten Lage a in die aus Fig. 4 ersichtliche Verschlußstellung umzuklappen.
Diese Verschlußstellung ist rastiert. Dazu befindet sich an deckungsgleicher Stelle zu 15 eine Rastöffnung 17. Diese ist dadurch gebildet, daß ein Öffnungsrandbereich der mittleren Lage b gegenüber den Öffnungsrändern der obersten (a) und untersten Lage (c) und partiell zurück­ versetzt ist. Rastnase 15 und Rastöffnung 17 sind zweck­ mäßig halbkreisförmig gestaltet. Die erzielte Rastkraft ist so groß, daß selbst bei nach unten weisender Halte­ platte 1 des Staubfilterbeutels keine Schmutzpartikel aus dem Inneren des Beutels 3 herausfallen können. Auch die Aspiration ist deutlich gebremst.
Dadurch, daß die Gummiringdichtung 11 zwischen der zwei­ ten und dritten Lage b, c liegt, ergibt sich eine vor­ teilhafte Eintauchtiefe in die von den Öffnungsrändern umschriebene Öffnung 9. Es sind zwei Lagendicken zu durchlaufen. Die Öffnungsränder sind durchweg mit 9′ bezeichnet, der die Rastöffnung 17 definierende Öffnungs­ randbereich trägt dagegen das Bezugszeichen 9′′.
Wie Fig. 4 entnehmbar, kann auch die dritte Lage c deckungsgleich zur Rastöffnung 17 eine umrißentsprechen­ de Ausbuchtung 18 besitzen. Diese erlaubt es aufgrund der hohen Elastizität bzw. Flexibilität der Gummiring­ dichtung 11, daß die Rastnase 15 in dieser Richtung leicht ausweicht, aber durch die über die Ausbuchtung 18 freigespannte Zone der Gummiringdichtung 11 zurückgefe­ dert wird.
Statt die Rastöffnung 17 auf einen relativ geringen Öffnungsbereich 9′′ zu begrenzen, wird alternativ so vorgegangen, daß bei kreisförmiger Ausbildung der Öff­ nung 9 die mittlere Lage b einen etwas größeren Durchmes­ ser aufweist, als der Durchmesser D2 der obersten (a) und unteren Lage c bei entsprechend konzentrischer Anord­ nung der Durchmesser beträgt. Das führt zu einem flächen­ größeren Rastuntergriff der Verschlußlasche 10, wenn diese eine entsprechend verbreiterte Rastnase 15 hat oder mit der ganzen Randkante 14 rastierend eintaucht.
Beim zweiten Ausführungsbeispiel liegt eine Weiterbil­ dung dahingehend zugrunde, daß der übrige, d. h. der Öffnung 9 abgewandte Bereich der Halteplatte 1 über die Bildung der Verschlußlasche 10 hinaus auch noch zur Schaffung eines Haltebügels 19 herangezogen ist. Letzte­ rer weist U-Form auf. Sein U-Steg 20 verläuft kreisför­ mig. Die daran anschließenden, in Richtung der Öffnung 9 parallel verlaufenden U-Schenkel 21 wurzeln in je einer Scharnierzone 23. Auch diese erstreckt sich quer zur Längenerstreckung der Halteplatte 1. Die Scharnierzonen 23 fluchten mit der Scharnierzone 12 der Verschlußlasche 10. Die Scharnierzonen 23 werden ebenfalls von Falzlini­ en des Zuschnitts gebildet und können zusätzlich perfo­ riert sein.
Bei in ebener Erstreckung liegendem Haltebügel 19 trägt dieser zur Beibehaltung der Grunddicke x bei. Er deckt ausdehnungsmäßig einen erheblichen Bereich dickenbildend ab, so daß kein verkanteter Einsatz der Halteplatte zu befürchten ist. Das Umfeld des Haltebügels 19 könnte daher lagenmäßig durchaus weggeschnitten sein. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel bleibt aber die gesam­ te Lage a peripher erhalten.
Die Entsorgungsstellung ergibt sich aus Fig. 12. Dort ist der Haltebügel 19 in eine Hochklappstellung abgewin­ kelt. So kann der Staubfilterbeutel bequem aus dem Staub­ saugergehäuse herausgezogen und zum Entsorgungsort getra­ gen werden. Zuvor wird selbstverständlich die Verschluß­ lasche 10 in die Verschlußstellung gebracht.
Die Verschlußlasche 10 gemäß zweitem Ausführungsbeispiel weicht von der des erstbeschriebenen baulich insofern ab, als ihr schließaktiver Plattenteil nun nicht die Gummiringdichtung 11 schließend überfängt, sondern mit Teilabschnitten ihres Randes die Gummiringdichtung 11 abdichtend untergreift. Das ergibt sich besonders deut­ lich aus den Fig. 10 und 11. Die untergreifenden Randabschnitte der hier kreisrunden Verschlußlasche 10 tragen das Bezugszeichen 24. Sie schließen beiderends durch V-förmige Einschnitte 25 ab. Deren Scheitel reicht bis an den lichten Durchmesser D1 der Gummiringdichtung 11, das heißt an die Kreislinie. Im Anschluß an die V-förmigen Einschnitte 25 gehen vom scheibenförmigen Abschnitt der Verschlußlasche 10 eine Zunge 26 und ein Steg 27 aus. Beide sind radial gerichtet und erstrecken sich in der Symmetrieebene, verkörpert durch die besagte Schnittlinie. Der Steg 27 führt zur Scharnierzone 12 der Verschlußlasche 10, die im Innenraum des U-förmigen Haltebügels 9 freigeschnitten ist. Die dem Steg 27 diame­ tral gegenüberliegende Zunge 26 stützt sich am Öffnungs­ rand 9′ der obersten Lage a ab und verhindert - so wie auch der Steg 27 -, daß die Verschlußlasche 10 in einge­ drückter Stellung in das Innere des Beutels 3 hinein­ hängt. Vielmehr bewirken die radial abgehenden Material­ fortsätze eine federnd gegen die Unterseite der Gummi­ ringdichtung 11 wirkende Andrückkraft und im übrigen eine völlig einwandfreie Abdichtung.
Beim dritten Ausführungsbeispiel liegen die gleichen Eigenschaften und Verhältnisse vor, jedoch mit dem bauli­ chen Unterschied, daß hier der Haltebügel 19 nicht aus dem Material des übrigen, d. h. öffnungsfernen Bereichs der Halteplatte 1 freigeschnitten ist, sondern aus den die Öffnung 9 aufweisenden Bereichen. Auch dieser Halte­ bügel weist U-Form auf und erstreckt sich konzentrisch sowie radial nach auswärts beabstandet zum Öffnungsrand 9′ der Öffnung 9. Jenseits dieses Freischnitts bleibt Material der obersten Lage a stehen, wodurch auch hier bis in die Peripherie hinein die Grunddicke x beibehal­ ten ist.
Im übrigen Bereich der Halteplatte 1 ist wiederum die Verschlußlasche 10 freigeschnitten.
Bedingt durch an den Längsseiten liegende, einwärts gezogene Greifnischen 28 der Halteplatte 1 sind die freien Enden der dortigen U-Schenkel 21 etwas gegeneinan­ dergerichtet versetzt, wodurch auch hier eine genügend breite scharnierbildende Materialbrücke in der obersten Lage a verbleibt.
Die besagten Greifnischen 28 können in die Ausbildung eines Zuordnungsmoduls einbezogen werden, indem dort gehäuseseitige Vorsprünge hineinragen (nicht darge­ stellt).
Ansonsten weist die Halteplatte 1 randseitig mehrere zahnartige, nach auswärts gerichtete Vorsprünge 30 auf, welche in korrespondierende Ausnehmungen des Gehäuses eintreten und auch der Originalitätssicherung dienen. Solch zahnartigen Vorsprünge 30 erweisen sich als recht stabil, dies aufgrund der überwiegend vorliegenden Drei­ lagigkeit.
Wie ersichtlich, erstreckt sich bei den einen Haltebügel 19 aufweisenden Ausführungsbeispielen die Scharnierzone 23 nicht in der Quermittelebene der Halteplatte, sondern etwas versetzt in Richtung der Öffnung 9. Hierdurch ist die dortige größere Materialanhäufung der Halteplatte 1 kompensiert. Andererseits ergibt sich aber in der Tragsi­ tuation unter Erfassung des Haltebügels 19 ein leichtes Anheben dieser Zone, so daß auf jeden Fall eine Schütt­ stellung des Staubfilterbeutels vermieden ist, so daß bei versäumter Verschlußstellung keine Schmutzpartikel herausfallen können. Die Mündung liegt höher.
Das vierte Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von den ersteren insofern, als dort das die Zunge 26 bilden­ de Bauteil in einer bis zum Rand der Halteplatte 1 rei­ chenden Zone freigeschnitten ist, also eine größere Greiflänge erhält. Trotzdem bleibt auch hier die Grund­ dicke x im wesentlichen erhalten, indem sich das Materi­ al der obersten Lage a seitlich durchgehend fortsetzt bis in die dortigen schmalseitigen zahnartigen Vorsprün­ ge 30. Es liegt ein gabelförmiger Abschnitt vor.
Überdies setzen die V-förmigen Einschnitte 25 am Über­ gangsbereich zum Steg 27 nicht mehr unmittelbar in der bandförmigen Einlaufzone zwischen Steg 27 und scheiben­ förmigem Abschnitt der Verschlußlasche 10 an, sondern winkelversetzt. Dadurch ergibt sich in Umfangsrichtung eine leichte Verkürzung der Randabschnitte 24, die sich dadurch noch leichter in die Öffnung 9 "einfädeln" las­ sen, um zum Untergriff der Gummiringdichtung 11 zu kom­ men.
Allen Ausführungsbeispielen gemeinsam ist ein im übrigen Bereich der Halteplatte 1 angeordnetes, alle drei Lagen durchsetzendes Loch 31. Dieses erstreckt sich randnah und liegt in der Symmetrieebene der Halteplatte 1.
Bei diesem letzten wie auch bei allen anderen sich an die erstbeschriebene Lösung anschließenden Ausführungs­ beispielen sind die Bezugsziffern sinngemäß angewandt, ohne aus naheliegenden Gründen den Text zu wiederholen.
Die in der vorstehenden Beschreibung, der Zeichnung und den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfindung von Bedeutung sein. Alle offenbarten Merkmale sind erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Priori­ tätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhalt­ lich mit einbezogen.

Claims (5)

1. Staubfilterbeutel für einen Staubsauger, mit einer aus einem Pappe-Papierwerkstoff bestehenden Halteplatte (1), welche eine dichtungsverschlossene Öffnung (9) für ein Ansaugrohr eines Staubsaugers aufweist, wobei die Öffnung (9) von außen mit einer gesonderten Verschlußla­ sche (10), die einen Einsteckbereich aufweist, ver­ schließbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Pappe-Pa­ pierwerkstoff im Bereich der Öffnung (9) dreilagig (La­ gen a, b, c) und im übrigen Bereich der Halteplatte (1) zumindest zweilagig ausgebildet ist, wobei zwischen zwei Lagen, vorzugsweise der zweiten und dritten Lage (b, c), eine Gummiringdichtung (11) gefaßt ist.
2. Staubfilterbeutel nach Anspruch 1 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß ein Öffnungsrandbe­ reich (9′′) der mittleren Lage (b) gegenüber Öffnungsrän­ dern (9′) der obersten und unteren Lage (a, c) zurückver­ setzt ist zur Bildung einer Rastöffnung (17).
3. Staubfilterbeutel nach einem oder mehreren der vorher­ gehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß bei kreisförmiger Ausbildung der Öffnung (9) die mittlere Lage (b) einen größeren Durch­ messer aufweist als die oberste und untere Lage (a, c), bei konzentrischer Anordnung der Durchmesser.
4. Staubfilterbeutel nach einem oder mehreren der vorher­ gehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteplatte (1) randseitig durch­ gehend dreilagig ausgebildet ist.
5. Staubfilterbeutel nach einem oder mehreren der vorher­ gehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die oberste Lage (a) auch einen Haltebügel (19) ausbildet und daß der Haltebügel (19) die Öffnung (9) umgebend angeordnet ist.
DE4237035A 1992-11-03 1992-11-03 Staubfilterbeutel für einen Staubsauger Withdrawn DE4237035A1 (de)

Priority Applications (19)

Application Number Priority Date Filing Date Title
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DE4237035A DE4237035A1 (de) 1992-11-03 1992-11-03 Staubfilterbeutel für einen Staubsauger
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