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DE4235678C1 - Verfahren zur Oberflächenbehandlung eines Werkstückes, und Vakuumbehandlungsanlage zur Durchführung des Verfahrens - Google Patents

Verfahren zur Oberflächenbehandlung eines Werkstückes, und Vakuumbehandlungsanlage zur Durchführung des Verfahrens

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Publication number
DE4235678C1
DE4235678C1 DE19924235678 DE4235678A DE4235678C1 DE 4235678 C1 DE4235678 C1 DE 4235678C1 DE 19924235678 DE19924235678 DE 19924235678 DE 4235678 A DE4235678 A DE 4235678A DE 4235678 C1 DE4235678 C1 DE 4235678C1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
chamber
workpiece
workpieces
masking
masking member
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE19924235678
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English (en)
Inventor
Roman Schertler
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
OC Oerlikon Balzers AG
Original Assignee
Balzers AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Balzers AG filed Critical Balzers AG
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Application granted granted Critical
Publication of DE4235678C1 publication Critical patent/DE4235678C1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • C23CCOATING METALLIC MATERIAL; COATING MATERIAL WITH METALLIC MATERIAL; SURFACE TREATMENT OF METALLIC MATERIAL BY DIFFUSION INTO THE SURFACE, BY CHEMICAL CONVERSION OR SUBSTITUTION; COATING BY VACUUM EVAPORATION, BY SPUTTERING, BY ION IMPLANTATION OR BY CHEMICAL VAPOUR DEPOSITION, IN GENERAL
    • C23C14/00Coating by vacuum evaporation, by sputtering or by ion implantation of the coating forming material
    • C23C14/04Coating on selected surface areas, e.g. using masks
    • C23C14/042Coating on selected surface areas, e.g. using masks using masks
    • CCHEMISTRY; METALLURGY
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    • C23C14/56Apparatus specially adapted for continuous coating; Arrangements for maintaining the vacuum, e.g. vacuum locks

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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren nach dem Oberbegriff von Anspruch 1 sowie eine Vakuumbe­ handlungsanlage nach demjenigen von Anspruch 7.
Bei der Oberflächenbehandlung von Werkstücken durch nicht-reaktive oder reaktive Vakuumprozesse, bei­ spielsweise durch Ätzverfahren, physikalische oder chemische Beschichtungsverfahren mit oder ohne Glimmentladungsunterstützung, ist es oft notwendig, Bereiche der zu behandelnden Oberfläche von einem oder mehreren der durchgeführten Behandlungsprozesse bzw. deren Einwirkung abzudecken. Ein typisches Bei­ spiel, worauf sich die vorliegende Erfindung auch insbesondere, aber nicht ausschließlich bezieht, ist dasjenige der Oberflächenbehandlung kreisscheibenför­ miger Werkstücke, wie bei der Speicherplatten-Ferti­ gung bzw. Bearbeitung, z. B. von CDs, magnetischen oder magneto-optischen Speicherplatten.
Hierzu ist es z. B. aus DE-OS 39 12 297 und US-PS 3 669 060 bekannt, an einer Behandlungsstation Maskierungsorgane fix vorzusehen, für die erwähnten kreisscheibenförmigen Platten bei­ spielsweise für deren Zentrums- und Peripheriebe­ reich. Da die Maskierungsorgane dem jeweiligen Bearbeitungsprozeß ausgesetzt sind, müssen sie regelmäßig er­ setzt werden. Hierzu muß üblicherweise die jeweilige Behandlungsanlage oder mindestens die betroffene Be­ arbeitungsstation an Normalatmosphäre gesetzt werden, was entsprechend lange Standzeiten mit nachfolgender Rekonditionierung erfordert.
Dem Fachmann ist es im weiteren auch bekannt, die er­ wähnten Maskierungsorgane einem jeweiligen in einer Anlage bearbeiteten Werkstück fest zuzuordnen, d. h. Maskierungsbleche oder ähnliches an einem Werkstück­ träger vorzusehen und, falls dieser in der Anlage beweglich ist, mit dem Werkstück durch die Anlage zu füh­ ren. Auch hier bedingt aber der Maskenwechsel ein Öffnen der Anlage mit entsprechend langen Still­ stands- und Rekonditionierungszeiten.
Ein Verfahren nach dem Oberbegriff von Anspruch 1 ist aus US-PS 4 857 160 bekannt. Dieses bekannte Konzept setzt mindestens ein Maskierungsorgan als separaten Teil ein, welcher dem Werkstück auf seinem Weg zur Behandlung appli­ ziert und danach davon entfernt wird. Damit wird er­ möglicht, ein Maskierungsorgan so oft an anfallende Werkstücke zu applizieren, wie seine Abnutzung durch die Bearbeitungsprozesse es er­ laubt, und es danach zu ersetzten. Bei dem bekannten Verfahren ist jedoch vorgesehen, das Maskie­ rungsorgan außerhalb der eigentlichen Behandlungsan­ lage, d. h. unter normalatmosphärischen Bedingungen aufzubringen, bzw. zu entfernen. Dies ist insofern nachtei­ lig, als aus dem Fachmann bekannten Gründen oft vermieden werden sollte, daß mehr Teile bzw. Oberflächen in die Be­ handlungsanlage eingeschleust werden als unbedingt notwen­ dig, nämlich mehr als durch das Werkstück selbst gegeben. Ein häufiges Aussetzen an Normalatmosphäre führt zu Gas- und Wasserdampfabsorption, zum Abblättern bereits aufge­ brachter Schichten und zur Partikelbildung.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde ein Verfahren der genannten Art und eine Vorrichtung zu seiner Durchführung so zu verbessern, daß die Vorteile der frei durch die An­ lange beweglichen Maskierungsorgane beibehalten, die nach­ teiligen Folgen eines häufigen Ein- und Ausschleusens von Maskierungsorganen aber weitgehend vermieden werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnende Merkmale des Anspruchs 1 bzw. des Anspruchs 7 gelöst.
Durch die Erfindung wird der Vorteil erzielt, daß die Mas­ kierungsorgane in Vakuumbedingungen belassen werden, d. h. konditioniert bleiben, was deren Standzeit erhöht und die Partikelbildung vermindert.
Obwohl es grundsätzlich möglich ist, innerhalb einer Vakuumbehandlungsanlage, d. h. unter Vakuumbedingungen, an beliebiger Stelle auf dem Bewegungsweg der Werkstücke die erwähnte Applikation der Maskierungsorgane vorzunehmen, wird vorzugsweise gemäß Anspruch 2 vorgegangen. Es hat sich gezeigt, daß die Phase, während der ein Werkstück von einer Kammer der Behandlungsanlage in eine nächste übergeben wird bzw. rückgeholt wird, sich optimal dazu eignet, das Maskierungsorgan zu applizieren.
Eine optimale Ausnützung der Maskierungsorgane einer­ seits, anderseits ein minimal häufiges Neuzuführen unkonditionierter Maskierungsoberflächen in die Be­ handlungsanlage ergibt sich nach dem Wortlaut von An­ spruch 3 dadurch, daß dasselbe Maskierungsorgan von einem bearbeiteten Werkstück entfernt und an ein noch zu bearbeitendes appliziert wird. Periodisch werden dann neue Markierungsorgane zugeführt.
Anstelle durchaus realisierbarer mechanischer Zufüh­ rungen, Wechsler, etc. wird dem Anspruch 4 und 5 folgend vorgeschlagen, das Applizieren des Maskierungsorgans sowie dessen Entfernen, magnetfeld-gesteuert vorzu­ nehmen und dabei vorzugsweise das Mas­ kierungsorgan in Applikationsposition am Werkstück magnetisch, vorzugsweise permanentmagnetisch, festzuhalten.
Dadurch wird erreicht, daß in derjenigen Phase, in welcher das Maskierungsorgan gehandhabt werden muß, dies elektromagnetisch gesteuert erfolgen kann, was innerhalb der Anlage lokal erfolgt. Dann, wenn das Maskierungsorgan mit dem Werkstück transportiert wird, wird in der bevorzugten Ausführungsvariante, die Haltung des Maskierungsorganes und damit gegebe­ nenfalls auch des Werkstückes, permanentmagnetisch vorgenommen.
Ein bevorzugter Ablaufzyklus beim Wechsel des Maskie­ rungsorgans ergibt sich nach dem Wortlaut von An­ spruch 6.
Die erfindungsgemäße Vakuumbehandlungsanlage zeich­ net sich zur Lösung der eingangs genannten Aufgabe nach dem kennzeichnenden Teil von Anspruch 7 aus, be­ vorzugte Ausführungsvarianten davon nach den Ansprü­ chen 8 bis 11.
Die Erfindung wird anschließend beispielsweise an­ hand von Figuren erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 schematisch einen Längsschnitt durch eine bevorzugte Anlagenkonfiguration, woran das erfindungsgemäße Verfahren realisiert ist,
Fig. 2 eine teilweise geschnittene Aufsicht auf eine Anlage gemäß Fig. 1,
Fig. 2a eine bevorzugte Ausführungsvariante einer an einer Kammer an der Anlage gemäß den Fig. 1 und 2 vorgesehenen Werkstückaufnah­ me,
Fig. 3a-3f schematisch das Prinzip des erfindungsgemäßen Verfahrens bzw. einer erfindungsgemäßen Vakuumbehandlungsanlage in bevorzug­ ter Realisation,
Fig. 4 den Übergabebereich für Werkstücke mit Maskierungsorganen an einer Anlage gemäß den Fig. 1 bzw. 2 in einer weiteren Ausfüh­ rungsform,
Fig. 5 schematisch das Grundprinzip des erfin­ dungsgemäßen Verfahrens bzw. einer dieses realisierenden Anlage,
Fig. 6 schematisch und teilweise geschnitten eine Kammer, wie sie an der Anlage gemäß den Fig. 1 und 2 verwendet wird, zur Erläute­ rung ihrer Grundprinzipien,
Fig. 7 eine Kammer analog zu der in Fig. 6 darge­ stellten als weitere Variante,
Fig. 8 teilweise geschnitten, eine weitere Reali­ sationsform des Prinzips einer Kammer, wie sie auch an der Anlage gemäß den Fig. 1 und 2 eingesetzt ist,
Fig. 9 prinzipiell die Kammer gemäß Fig. 6 in ei­ ner weiteren Realisationsform und in eine weitere Anlagenkonstellation eingebaut,
Fig. 10 in Aufsicht und teilweise geschnitten, eine Konfiguration einer Anlage gemäß Fig. 9,
Fig. 11 schematisch das Grundprinzip, welches Kam­ mern gemäß den Fig. 8 bis 10 bzw. eine der Anlagenkammern gemäß Fig. 1 und 2 befol­ gen,
Fig. 12 ausgehend vom Prinzip nach Fig. 11 schema­ tisch eine weitere Möglichkeit der Kammer­ auslegung,
Fig. 13 ausgehend von der Auslegung der Kammer nach Fig. 12 eine noch weitergehende Auslegungs­ möglichkeit,
Fig. 14 teilweise geschnitten eine weitere Realisa­ tionsform einer Kammer, nach dem gleichen Prinzip wie die eine an der Anlage von Fig. 1 verwendete Kammer bzw. der Kammern nach den Fig. 8 bis 13,
Fig. 15 die Definition von graphischen Symbolen für verschiedene Kammertypen,
Fig. 16 beispielsweise Anlagekonfigurationen mit jeweils mindestens einer der Kammern, dem Prinzip der Kammern gemäß Fig. 1 und 2 folgend, modular aufgebaut.
Anhand der Fig. 1, 2, 2a soll vorerst eine heute be­ vorzugte Anlagenkonstellation beschrieben werden, welche das erfindungsgemäße Vorgehen umfaßt. Fig. 1 ist weitergehend schematisiert als Fig. 2, aus Übersichtsgründen. Es sind in den Fig. 1 bis 2a die glei­ chen Bezugszeichen verwendet.
Die Anlage umfaßt eine erste Kammer 1 und eine zwei­ te Kammer 2, welche über eine Verbindungsöffnung 4 miteinander kommunizieren. Die erste Kammer 1, als Pufferkammer ausgebildet, weist (Fig. 2) eine Zuspei­ se- bzw. Entnahmeöffnung 6 - eine Schleusenöffnung - auf, die mit einem getrieben betätigten Zuführ- und Verschlußteller 8 dichtend verschließbar ist. Zen­ tral am Gehäuse der ersten Kammer 1 gelagert, ist ein Drehantrieb 10 vorgesehen, welcher über eine An­ triebsachse 12 ein Karussell 14 antreibt. Letzteres umfaßt eine Übertragerplatte 16, woran, über Blatt­ federn 18 (siehe auch Fig. 2a) Aufnahmen 20 für kreisscheibenförmige Werkstücke 22 angeordnet sind. Aufgrund der Blattfedernaufhängung sind die Aufnahmen 20, wie in Fig. 1 bei s1 dargestellt, radial federnd ausbiegbar.
Die am Karussell 14 vorgesehenen acht Aufnahmen 20 sind im wesentlichen als Rahmen ausgebildet, wie ins­ besondere in Fig. 2a ersichtlich. Sie weisen, senk­ recht zur Ausdehnungsfläche der Werkstücke 22 be­ trachtet, eine Durchgriffsöffnung 24 auf sowie, aus Übersichtsgründen nur in Fig. 2a eingetragen, einen zangenähnlich wirkenden Festhaltemechanismus 26 für die Werkstücke 22 über der Durchgriffsöffnung 24. Aufgrund der randseitigen Anordnung (Fig. 2a) der Blattfedern 18 bleibt die Durchgriffsöffnung 24 frei.
Die Werkstücke, hier Speicherplatten, weisen eine Zentrumsöffnung 28 auf. Durch schrittweises Drehen des Karussells 14 werden Aufnahmen 20 sequentiell über die Öffnungen 4 und 6 der Kammer 1 gedreht.
Wie insbesondere auch in Fig. 2 ersichtlich, ist be­ züglich der Achse A14 des Karussells 14 in Kammer 1, dem Übertrager 16 gegenüberliegend, ein Lagersockel 29 am Gehäuse der Kammer 1 starr montiert, woran, ausgerichtet auf die hier beispielsweise vorgesehenen zwei Öffnungen 4 und 6, entsprechend, zwei unabhän­ gig voneinander radial aus- und einschiebbare Teller 30a und 30b angeordnet sind. Die Antriebsorgane für die Teller 30a und 30b sind vakuumtechnisch über Bäl­ ge 32a, b abgedichtet bzw. abgekapselt. Pneumatische Steuerleitungen 34a bzw. b sind, wie in Fig. 1 sche­ matisch dargestellt, in den Block 29 geführt. Wie mit 36 weiter schematisch in Fig. 1 dargestellt, weist die Kammer 1 einen Pumpanschluß 36 zu deren Kondi­ tionierung auf, gegebenenfalls auch Gasanschlüsse.
Durch das an der Kammer 1 realisierte Prinzip des Ka­ russells mit einer Vielzahl von Aufnahmen 20 für Werkstücke und den radial wirkenden Tellern 30, wird, wie ersichtlich, erreicht, daß eine höhere Anzahl Werkstücke in dieser Kammer enthalten ist, als momen­ tan durch die vorgesehenen Öffnungen gehandhabt wird, was den großen Vorteil mit sich bringt, daß die momentan bezüglich der erwähnten Öffnungen nicht gehandhabten Werkstücke in dieser Kammer konditio­ niert, insbesondere ausgegast werden können. Dies kann durch Beheizen unterstützt werden oder andere bekannte Vorbehandlungen.
Im weiteren ist ein Vorteil darin zu erblicken, daß die Handhabung der Werkstücke bezüglich der erwähnten Öffnungen in derselben Ebene erfolgt, in welcher mittels des Karussells die Werkstücke in Kammer 1 ge­ dreht werden. Mithin eröffnet sich damit die Möglich­ keit, eine Gesamtanlage mit der Kammer 1 und an ihren Öffnungen angeordneten weiteren Kammern, seien dies weitere Transport- bzw. Verteilkammern oder Bearbei­ tungskammern oder Schleusenkammern, modular, kompakt auch radial, damit erwünschtenfalls flach aufzubauen.
Selbstverständlich können an der Kammer 1, jetzt für sich betrachtet, mehr als zwei Öffnungen vorgesehen und durch entsprechend angeordnete Teller 30 radial bedient werden. Dabei bleibt die Aufbaueinfachheit erhalten, indem das Karussell sehr einfach antreibbar ist und die radialen Handhabungsbewegungen von einem stationären Zentrum aus angesteuert werden können, womit auch diese Ansteuerung wesentlich einfacher ist als wenn Drehbewegung und Axialbewegung gekoppelt werden. Grundsätzlich ist es aber, unter Beibehalt dieser einfachen Bauweise, durchaus möglich, den Soc­ kel 29 mit den Tellern 30 um Achse A14 getrieben, aber unabhängig vom Karussell 14 zu drehen. Damit können mit weniger Tellern 30 mehr Öffnungen bedient werden. Dies insbesondere dann, wenn die Öffnungen nicht dicht verschlossen werden müssen, wie z. B., wenn die Dichtung mittels Diffusionsspaltdichtungen für eine betrachtete Anwendung ausreicht.
Bei der hier dargestellten Ausführung wirkt der Öffnungsbereich an der Öffnung 6 als eigentliche Ein- und Auslaßschleuse für Werkstücke, während die Kam­ mer 1 an sich der Konditionierung aus der Atmosphäre eingebrachter Werkstücke dient, bevor sie durch Öffnung 4 in noch zu beschreibender Art und Weise hin gegen eine Bearbeitungsstation gefördert werden.
Es sei nun an der spezifisch dargestellten Konfigura­ tion der Kammer 1 die Funktion der Werkstückzu- bzw. Wegführung durch die als eigentliche Schleuse ausge­ bildete Öffnung 6 betrachtet.
Durch Drehung des Karussells 14 in der mit s2 in Fig. 2 eingetragenen Richtung wird bei rückgeholtem Teller 30a und selbstverständlich, über Dichtungen 38, dich­ tend verschlossenem Zuführ/Verschließteller 8, eine Aufnahme 20, z. B. mit fertig bearbeitetem Werkstück, in den Öffnungsbereich gedreht. Danach wird mit dem Teller 30a, gegen die Wirkung der Federn 18, die be­ trachtete Aufnahme 20 mit Dichtungen 40 dichtend an die Wandung der Kammer 1 gelegt, wobei nicht darge­ stellte Dichtungen zwischen Aufnahme 20 und Teller 30a die vakuumdichte Abschottung der Öffnung 6 zur Kammer 1 sicherstellen.
Beispielsweise magnetisch, pneumatisch oder mecha­ nisch wird das Werkstück 22, nach Lösen des Festhal­ temechanismus 26 durch Wirkung eines Betätigungsstö­ ßels, wie er in Fig. 2a bei s3 dargestellt ist, vom Zuführ/Verschließteller 8 aus der Aufnahme 20 über­ nommen. Unter Beibehaltung des dichten Verschlusses von Teller 30a über Aufnahme 20 an der Wandung der Kammer 1 kann nun der Zuführ/Verschließteller 8 ab­ gehoben werden, das bearbeitete Werkstück wird von ihm entfernt und ein neu zu bearbeitendes eingelegt. Der Teller 8 wird mit dem neu zu bearbeitenden Werk­ stück wiederum dichtend verschlossen, es übernimmt der Festhaltemechanismus 26 an der nun freien Aufnah­ me 20 das neu zu bearbeitende Werkstück, worauf der Teller 30a in die in Fig. 2 gestrichelt dargestellte Rückholposition gefahren wird. Damit ist das Karus­ sell frei, einen Takt in Richtung s2 weiter zu dre­ hen.
Wie gestrichelt bei 42 (Fig. 2) dargestellt, kann die Öffnung 6 über einen Pumpanschluß mit einer Pumpe 42 verbunden sein, wenn höchste Reinheitsanforderun­ gen an die Atmosphäre in der Kammer 1 gestellt wer­ den. Angesichts des extrem kleinen Volumens des als Schleuse wirkenden Öffnungsbereiches 6 vermag aber das Verdünnungsverhältnis, gegeben durch das Volumen im Öffnungsbereich 6 zu Volumen der Kammer 1 auszu­ reichen, um meistens eine genügende Reinheit der At­ mosphäre in der Kammer 1 zu gewährleisten.
Wie bereits erwähnt wurde, kann der Teller 8 als Transportteller ausgebildet werden und Teil eines Transportmechanismus in einer weiteren an Öffnung 6 angeflanschten Kammer sein oder es kann ein anders gearteter Transportmechanismus Werkstücke durch Öffnung 6 dem Karussell 14 zuspeisen bzw. daraus entneh­ men. Im weiteren ist es ohne weiteres möglich, bei­ spielsweise in der Radialposition B, eine Entnahme­ schleuse vorzusehen, beispielsweise gleich aufgebaut, wie die im Zusammenhang mit der Öffnung 6 beschrie­ bene und an zwei getrennten Bereichen die Werkstücke der Kammer 1 zuzuführen und ihr wieder zu entnehmen.
Wie bereits erwähnt wurde, können mehr als zwei Tel­ ler 30 vorgesehen sein, um eine entsprechende Anzahl in der Kammer 1 vorgesehener Öffnungen zu bedienen, im Extremfall so viele, wie Aufnahmen 20 vorgesehen sind.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich, ist der Transportweg für die Werkstücke von ihrer Eingabe in die Kammer 1 zu ihrer Ausgabe aus der Kammer 1 hin gegen eine Bear­ beitungsstation wesentlich länger als der Transport­ weg von einer Bearbeitungsstation zurück in die Kam­ mer 1 und von dort zur Ausgabe des Werkstückes aus der Kammer 1. Grundsätzlich wird dann, wenn Kammer 1, wie auch immer ausgebildet, als Konditionierungskam­ mer für Werkstücke vor ihrer Bearbeitung ausgenützt wird, der Transportweg für Werkstücke von einer Auf­ nahmeöffnung zu einer Ausgabeöffnung für zu bearbei­ tende Werkstücke länger gewählt als der Transportweg für bearbeitete Werkstücke von einer diesbezüglichen Aufnahmeöffnung zu einer diesbezüglichen Ausgabeöff­ nung, seien nun Eingabe/Ausgabeöffnungen auch wie in Fig. 2 dargestellt, kombiniert, in Form beispielswei­ se von Ein/Auslaßschleusen. Dadurch wird die Ver­ weilzeit der Werkstücke in Kammer 1 als Vorkammer verlängert, während welcher die Werkstücke Wasser­ dampf und Gas abgeben können. Die Werkstücke werden somit für nachmalige Bearbeitungsschritte vorbereitet (konditioniert). Dies ist besonders bei Materialien wichtig, die eine große Gas- bzw. Wasserabsorption aufweisen, wie beispielsweise üblicherweise für Spei­ cherplatten eingesetzte Kunststoffe. Eine zu starke Ausgasung der Werkstücke an den Prozeßstationen ist deshalb nicht tolerierbar, weil dadurch die Beschich­ tung der Werkstücke unbrauchbar werden kann.
Es sei nun weiter die Kammer 2 und ihre Wechselwir­ kung mit Kammer 1 betrachtet.
In der Kammer 2 ist ein Transportstern 44 mit bei­ spielsweise sechs Transportarmen 46 vorgesehen, wel­ cher durch einen Antrieb 48, über Achse 50 drehend angetrieben wird. Endständig sind an den Armen 46 mit vakuumdicht gekapselten Antriebsorganen radial vor- und rücktreibbare Teller 52 angeordnet. Die Teller 52 sind über die Öffnung 4 zu Kammer 1 einerseits, so­ wie zu einer oder mehreren zusätzlichen Öffnung(en) 54 schwenkbar, an welchen, wie am dargestellten Bei­ spiel, eine oder mehrere Bearbeitungsstation(en) an­ geordnet sein können und/oder weitere Transportkam­ mern bzw. Schleusenkammern. Am dargestellten Beispiel ist eine Bearbeitungskammer 56 vorgesehen.
Es sei nun die Übergabe von Kammer 1 nach Kammer 2 von Werkstücken betrachtet. Die Werkstücke müssen für ihre Oberflächenbearbeitung in einer Bearbeitungspo­ sition stromab der Öffnung 4, d. h. in Bewegungsrich­ tung der Werkstücke hinter der Öffnung 4, an er­ wünschten Oberflächenbereichen abgedeckt werden. Im hier betrachteten Fall von Speicherplatten muß für die Bearbeitung sowohl ihr Zentrumsbereich um die Öffnung 28 sowie ihr Peripheriebereich an mindestens einer der Bearbeitungsstationen abgedeckt werden.
In noch zu beschreibender Art und Weise wird die Zen­ tralmaskierung durch ein lose zugeführtes Maskie­ rungselement je zu bearbeitendes Werkstück sicherge­ stellt, welches, wie beschrieben werden wird, vor Be­ arbeitung den Werkstücken appliziert und nach Bear­ beitung davon wieder entfernt wird. Die Maskierungs­ organe 58 welche, nach deren Bearbeitung an den auf den Tellern 52 rückgeführten Werkstücken appliziert sind, werden im Bereich der Öffnung 4 von diesen be­ reits bearbeiteten Werkstücken weggenommen und einem neu auf einem der Teller 52 in der Kammer 2 aufge­ brachten Werkstück appliziert, das danach, durch Drehen des Transportsternes 44, in Bearbeitungsposi­ tion gebracht wird. Hierzu ist am drehfesten Teller 30b von Kammer 1 ein Elektromagnet zentral angeord­ net.
In der beispielsweise in Fig. 2 dargestellten Dreh­ richtung s4 werde ein scheibenförmiges Werkstück 22 der angesprochenen Art in die in Fig. 1 dargestellte Position gegenüber der Öffnung 4 transportiert. Der entsprechende Teller 52 wird mit Dichtungen 62 dicht an die Umrandung der Öffnung 4 angelegt. Das auf ihm reitende Werkstück 22, gehaltert durch ein Magnet 64, vorzugsweise ein Permanentmagnet, wird damit in die Öffnung 4 eingeschoben. Während der Drehbewegung des Tellers 52 um Achse 50 bzw. A 44 bleibt eine Aufnahme 20 ohne Werkstück, also eine leere Aufnahme 20, über Öffnung 4 positioniert. Der Teller 30b preßt dabei diese leere Aufnahme 20 über Dichtungen 66 und Dich­ tungen 68 dicht auf die Kammer-1-seitige Umrandung von Öffnung 4, so daß während der Drehbewegung des Transportsternes 44 die beiden Kammern 1 und 2 dich­ tend, gegebenenfalls vakuumdicht, getrennt sind.
Wenn nun seinerseits der Teller 52 in Position ge­ bracht, mit den Dichtungen 62 diese Trennung seitens Kammer 2 gewährleistet, wird der Elektromagnet 60 am Teller 30b aktiviert, das Maskierungsorgan 58, aus magnetischem Material, ergriffen und durch Rückzug des Tellers 30b außer Eingriff mit dem Werkstück 22 und dem Teller 52 gebracht. Durch Betätigung eines Stößels, wie schematisch in Fig. 1 bei 70 darge­ stellt, ergreift der Festhaltemechanismus 26 gemäß Fig. 2a in der Aufnahme 20 das bearbeitete Werkstück 22. Nachdem der Teller 30b mit dem Maskierungsorgan 58 magnetisch daran gehaltert, rückgezogen ist, wird das Karussell 14 um einen Takt in Richtung s2 weiter gedreht, wodurch eine nun mit einem nicht bearbeite­ ten Werkstück geladene Aufnahme 20 über die Öffnung 4 gedreht wird. Das vormals behandelte, vom Maskie­ rungsorgan befreite Werkstück liegt nun mit seiner zugeordneten Aufnahme 20 gemäß Fig. 2 in der Winkel­ position B. Durch Vorschieben des Tellers 30b, wei­ terhin mit dem vormals aufgenommenen Maskierungsorgan 58, wird letzteres dem neu zugeführten Werkstück 22 appliziert. Mittels der Dichtungen 66 und 68 an der nun neu eingeschobenen Aufnahme 20 wird wiederum die Kammertrennung sichergestellt.
Der Elektromagnet 58 wird nun desaktiviert, womit der Magnet 64 das Maskierungsorgan 58 mit dem Werkstück an den Teller 52 zieht und hält. Durch den dicht, vorzugsweise vakuumdicht (Balg), gebauten Stößel 70 wird hierzu der Festhaltemechanismus 26 gelöst.
Damit liegt nun das Werkstück maskiert auf dem Teller 52. Die Aufnahme 20 ist leer und bereit zur Aufnahme eines bearbeiteten Werkstückes im nächsten Zyklus. Der frisch geladende Teller 52 wird rückgeholt, die Kammertrennung ist durch Teller 30b und leere Aufnah­ me 20 sichergestellt. Durch Drehen des Transportster­ nes 44 wird einerseits das eben geladene Werkstück gegen seine Bearbeitungsposition weiter gedreht, an­ derseits ein bereits bearbeitetes in Position gegen­ über der leeren Aufnahme 20 gedreht. Die Dichtung 68 ist z. B. an der Aufnahme 20 angeordnet und hat bei der hier dargestellten Anlage an der Öffnung 6 schleusendichtende Aufgabe. Wie die Dichtung 68 kön­ nen auch die Dichtungen 66 und/oder 62 als Diffu­ sionsspaltdichtungen ausgebildet sein, wenn bei weni­ ger heiklen Bearbeitungsprozessen eine vakuumdichte Trennung zwischen den Kammern 1 und 2 nicht erforder­ lich ist oder beispielsweise der Kammer 2 nachge­ schaltete Bearbeitungs- und/oder Transportkammern für sich Abtrennorgane und Konditionierungsmittel aufwei­ sen.
Wenn jeweils ein Arm 46 des Transportsternes 44 ge­ genüber einer Bearbeitungsstation bzw. der dazu füh­ renden Öffnung, wie 54, positioniert ist, wird sein Teller 52 vorgetrieben und legt sich beispielsweise und falls erforderlich, mit den Dichtungen 62 an die Umrandung der Öffnung 54. Es erfolgt die Oberflä­ chenbearbeitung des maskierten Werkstückes 23, sei dies z. B. durch einen Ätzprozeß oder einen Beschichtungsprozeß. Am dargestellten Beispiel für Speicherplatten wird die periphere Maskierung durch einen Maskierungsring 72 ortsfest an der Bearbei­ tungsstation 56 montiert, realisiert, welcher federnd ausgebildet sein kann. Es ist jedoch ohne weiteres möglich, falls erforderlich, auch periphere oder an­ dere Maskierungsorgane prinzipiell gleich wie das Zentral-Maskierungsorgan 58 zu handhaben, was noch anhand von Fig. 4 erläutert werden wird.
Wie bereits erwähnt, können auch an der Kammer 2 meh­ rere Bearbeitungsstationen vorgesehen sein und/oder gewisse der vorgesehenen Öffnungen in weitere Trans­ port- bzw. Verteilkammern ausmünden oder auch weitere Schleusenkammern. Wie schematisch bei 74 dargestellt, wird bei der dargestellten Anlage auch Kammer 2 für sich evakuiert bzw. konditioniert.
Die Steuerleitungen für den Antrieb der Teller 52 werden (nicht dargestellt) durch die Achse 50 des Sterns 44 geführt.
Wie in den Fig. 1 bis 2a nicht dargestellt, werden Maskierungsorgane 58 dann, wenn sie durch die Bear­ beitung verbraucht sind, z. B. wenn nach mehreren Durchläufen deren Beschichtung zu dick geworden ist, nicht mehr in die Kammer 2 rückgeführt, sondern wer­ den, z. B. mit dem Teller 30b, nicht mehr abgehoben und am bearbeiteten Werkstück verbleibend ausge­ schleust. Da dies vorausgeplant ist, wird ein nicht bearbeitetes, mit der Aufnahme 20, wie oben beschrie­ ben wurde, neu zugeführtes Werkstück, bereits mit ei­ nem Maskierungsorgan 58 in die Kammer 1 eingegeben, womit das ausgediente Maskierungsorgan 58 ersetzt wird.
Die vorliegende Erfindung wurde anhand eines bevor­ zugten speziellen Ausführungsbeispiels gemäß den Fig. 1 bis 2a dargestellt.
In Fig. 3 ist in prinzipieller Art dargestellt, wie grundsätzlich der Maskenwechsel zwischen zwei Trans­ portorganen erfolgt, wenn dem diesbezüglichen Konzept gemäß den Fig. 1, 2, 2a gefolgt wird.
Gemäß Fig. 3a werden zwei Kammern 80 und 78 durch die Trennwand 76 mit Öffnung 82 getrennt. In jeder Kammer ist eine Transportvorrichtung angeordnet, hier schematisch als Bandförderer 84 bzw. 86 dargestellt. An jedem der Förderer sind steuerbare Festhalteorgane für die Werkstücke 88 vorgesehen, wie schematisch bei 90 dargestellt. Die Transportrichtung der Werkstücke 88 gegen die Bearbeitungsposition erfolgt von Kammer 78 in Kammer 80, wie durch 55 dargestellt. Es werde nun die Anlage in Betrieb gesetzt.
Gemäß Fig. 3a ist dabei die Transportvorrichtung 84 leer, während mit der Transportvorrichtung 86 Werk­ stücke 88 gemeinsam mit den als separate Teile ausge­ bildeten Maskierungsorganen 92 in der mit s6 angedeu­ teten Richtung zugeliefert werden. Das erste angelie­ ferte Werkstück No. 1 wird über Öffnung 82 gefördert und, wie in Fig. 3b dargestellt, mit dem Quertrans­ portorgan 94, z. B. in Form eines Stößels, vom Förde­ rer 86 durch Öffnung 82 in Förderer 84 geschoben. Der Förderer 84 wird nun gemäß Fig. 3b in der bei­ spielsweise eingetragenen Richtung s7 weitergetaktet.
Dieser Vorgang läuft so lange, bis der zyklisch um­ laufende Förderer 84 vollständig mit Werkstücken ge­ laden ist, wovon ein Teil bereits bearbeitet ist. Da­ bei war bis anhin Förderer 86 in Förderrichtung stromab der Öffnung 82 immer geleert.
Am Förderer 84 seien n Werkstücke applizierbar. Nun erscheint nach seiner Bearbeitung, in Förderrichtung, stromab der Öffnung 82, das Werkstück No. 1, wieder vor der Öffnung 82 gemäß Fig. 3c. Das Werkstück No. (n+1) am Förderer 86 wird nun, ohne Maskierung 92, zugeliefert. Wie durch den Übergang auf Fig. 3d er­ sichtlich, wird mit dem Quertransportorgan 94 einer­ seits das bearbeitete Werkstück No. 1 vom Förderer 84 in den Förderer 86 übergeführt und, andererseits, das Maskierungsorgan 92 vom Werkstück No. 1 abgehoben. daraufhin wird der Förderer 86 einen Schritt in Rich­ tung s6 weiter bewegt. Damit entsteht die in Fig. 3e dargestellte Situation: Das bearbeitete Werkstück No. 1 wird zu einer Ausgabe aus Kammer 78 gefördert, wäh­ rend nun das Werkstück No. (n+1) über der Öffnung 82 liegt. Mit dem Quertransportorgan 94 wird das Maskie­ rungsorgan 92, welches bereits einen Umlauf von Öffnung 82 zu Öffnung 82 durch Kammer 76 durchlaufen hat, auf das unbearbeitete Werkstück No. (n+1) appli­ ziert und dieses Werkstück, wie aus Fig. 3f hervor­ geht, vom Förderer 86 durch Öffnung 82 in Förderer 84 übergeführt.
Damit ist am Förderer 86 die Werkstückaufnahme frei, womit sich nun die Zyklen gemäß Fig. 3(c) bis (f) wiederholen können.
In Fig. 4 ist anhand eines schematisch dargestellten Ausschnittes mit der Öffnung 4 an der Anlage gemäß Fig. 1 eine weitere Ausbildung der Anlage darge­ stellt, bei der auch Peripher-Maskierungsorgane 58p, so wie das vorbeschriebene Maskierungsorgan 58, ge­ wechselt werden. Der Teller 52 mit Dichtungen 62 trägt in der dargestellten Ausführungsform, was nicht zwingend mit dem erwähnten Maskierungskonzept zu kop­ peln ist, eine Fahrzeugplatte 52a, welche magnetisch, vorzugsweise mittels Permanentmagneten 64a, am Teller 52, gehaltert ist.
Die Fahrzeugplatte 52a ihrerseits trägt teller- 52-seitig Periphermagnete 64 p sowie das zentrale Ma­ gnet 64. Eine Aufnahme 20 mit ihren Dichtungen wird, wie beschrieben wurde, durch Teller 30 b mit Dichtun­ gen 66 gegen die Berandung der Öffnung 4 getrieben. Am Teller 30 b sind Elektromagnete 60 p für das peri­ phere Maskierungsorgan 58p bzw. 60 für das zentrale 58 vorgesehen. Mit den Magneten 60 p wird die Weiter­ gabe des peripheren Maskierungsorgans 58p bewerkstel­ ligt, in Analogie zu der vorbeschriebenen bezüglich des Maskierungsorgans 58.
Bei der Fahrzeugplatte 52a kann es sich um eine Werk­ stückadapterplatte handeln, welche jeweils entspre­ chend zu bearbeitenden Werkstücken 22 ausgewechselt wird. Sie durchläuft gemeinsam mit dem jeweiligen Werkstück 22 mindestens einen Teil der Werkstück­ transportbahn. Wie schematisch dargestellt, greift der Festhaltemechanismus 26 bei Vorsehen der Fahr­ zeugplatte 52a an letzterer an.
In Fig. 5 ist zum Aufzeigen der Allgemeinheit des be­ schriebenen Maskierungsverfahrens bzw. der Anlage hierfür dessen bzw. deren Grundprinzip dargestellt. Auf einem Förderer 100 werden, wie schematisch darge­ stellt, Werkstücke 102a, ohne Maskierung, einer ent­ lang des Förderers 100 und damit der Bewegungsbahn B der Werkstücke 102 wirkenden Applikationsstation 104 zugeführt, die von einem Magazin 106 mit losen Mas­ kierungselementen 108 gespiesen wird. Ausgangsseitig der Applikationsstation 104, d. h. der Station, an der Maskierungselemente 108 den Werkstücken 102a aufge­ bracht werden, werden die nun mit dem Maskierungsele­ ment 108 versehenen Werkstücke 102b einer oder mehre­ ren Bearbeitungsstationen zugeführt, generell darge­ stellt in Fig. 5 mit der Vakuumoberflächenbearbei­ tungsanordnung 110, worin die erwähnten Werkstücke 102b ein- oder zweiseitig oder rundum oberflächenbe­ arbeitet werden. Ausgangsseitig der Anordnung 110 werden die nun bearbeiteten weiterhin maskierten Werkstücke 102b einer entlang der Bewegungsbahn B der Werkstücke wirkenden Entnahmestation 112 zugeführt und verlassen die Entnahmestation 112 als nun bear­ beitete Werkstücke 102c, ohne Maskierungselement 108. Die an der Station 112 entfernten Maskierungselemente 108 werden entweder an die Applikationsstation 104 rückgespiesen, oder, wenn sie nach mehreren Rückfüh­ rungszyklen durch Wirkung der Bearbeitungsanordnung 110 verbraucht sind, wie bei 114 dargestellt, aus dem Umlauf gezogen. Dies über eine schematisch darge­ stellte gesteuerte Selektionseinheit 116.
Anhand der Fig. 6 und 7 soll das allgemein gültige Prinzip der Transporttechnik, wie sie an der bevor­ zugten Anlage gemäß den Fig. 1 bis 2a in der Kammer 1 realisiert ist, dargestellt werden.
Gemäß Fig. 6 ist in der Transportkammer 120, welche für sich und/oder durch mindestens eine der minde­ stens zwei vorgesehenen Kammeröffnungen 122 vakuum­ technisch konditionierbar ist, ein Karussell 124 vor­ gesehen, welches, wie bei ω1 dargestellt, gesteuert drehgetrieben wird. Am Karussell sind, wie auch immer geartete, gegebenenfalls gesteuerte Festhalteorgane 125 für Werkstücke 126 vorgesehen.
Gemäß der Ausbildung nach Fig. 6 werden am Karussell 120 z. B. scheibenförmige Werkstücke 126 so gehaltert und transportiert, daß ihre Scheibenflächen bei Dre­ hung um die Drehachse des Karussells 124 eine zylin­ drische Fläche aufspannen. Bezüglich der Drehachse A124 des Karussells 124 in einer bevorzugten Variante drehfest radial gesteuert ausfahr- bzw. rückholbar, sind Schuborgane 128 vorgesehen. Sind sie drehfest, so ist ihre Anzahl gleich der Anzahl damit zu bedie­ nender Öffnungen 122 in der Kammer 120, welche An­ zahl aber nicht zwingend gleich der Anzahl an der Kammer 120 überhaupt vorgesehener, von den Werkstüc­ ken durchlaufener Öffnungen zu sein braucht.
Das Karussell 124 wird bevorzugterweise in Schritten drehgetrieben, so daß jeweils eine Aufnahme 125 auf eine zu bedienende Kammeröffnung 122 ausgerichtet wird, worauf mit dem besagter Kammeröffnung 122 fest zugeordneten Schuborgan 128 das positionierte Werk­ stück 126 in Richtung aus der Kammer 120 ausgegeben wird, oder, umgekehrt, durch besagte Öffnung 122 ein Werkstück von außerhalb der Kammer 120 rück- oder eingeholt wird.
Wie ersichtlich, können an einer solchen Transport­ kammer 120 in gezielt konditionierter Atmosphäre mehr Werkstücke 126 zwischengelagert werden als Schuborga­ ne 128 vorgesehen sind. Es wird die Drehbewegung um die Achse 124 und die Radialbewegung, wie mit den Schuborganen 128 durchgeführt, getrennt, womit die Realisation der entsprechenden Antriebe und Steuer­ leitungen wesentlich vereinfacht wird.
Es ergibt sich eine optimale flache Kammer 120 auf­ grund der Tatsache, daß sowohl die notwendige Dreh­ bewegung des Karussells, wie auch die Radialbewegung der Schuborgane in einer Ebene erfolgen.
Letzteres ist allerdings nicht zwingend, sondern be­ vorzugt. Es ist durchaus möglich, die Schuborgane 128 zur Achse A124 schiefwinklig anzuordnen, wie strich­ punktiert in Fig. 6 angedeutet und, entsprechend, die Halterungen am Karussell sowie die Öffnungen in der Kammer 120 vorzusehen. Im weiteren ist es auch mög­ lich, an dem in Fig. 6 dargestellten Karussell, wie gestrichelt dargestellt, in Axialrichtung A124 be­ trachtet, zwei oder mehr Lagen von Werkstücken vorzu­ sehen und mittels in dieser Achsrichtung gestaffelter Schuborgane 128, Kammeröffnungen 122 zu bedienen oder gar, wie mit v dargestellt, die vorgesehenen Schubor­ gane 128 wohl weiterhin drehfest vorzusehen, aber in Axialrichtung gesteuert verschieblich. Wie in Fig. 6 mit ω2a dargestellt, ist es ohne weiteres möglich, auch die Schuborgane 128 um die Achse A124 zu drehen, mit einem separaten Drehantrieb, wie gestrichelt bei 128 m dargestellt. Wie dem Fachmann ersichtlich, er­ gibt sich eine Vielzahl von Möglichkeiten, das an der Kammer 120 bzw. 1 gemäß Fig. 1-2a realisierte Transportprinzip den jeweiligen Bedürfnissen entspre­ chend zu modifizieren.
Aus dieser Vielzahl sich nun eröffnender Möglichkei­ ten ist in Fig. 7 eine weitere dargestellt, die er­ möglicht, die Transportkammer 120 in ihrer Bauhöhe wesentlich zu reduzieren. Das Karussell 124 ist hier so ausgebildet, daß die kleinste Werkstückdimension, bei deren Ausbildung als scheibenförmige Werkstücke 126 deren Dickenausdehnung, parallel zur Karussell­ achse 124 liegt. Analog, wie in Fig. 6, sind die Schuborgane 128 ausgebildet, und die vorgesehenen Öffnungen 122a werden zu Schlitzen.
Es sei nun die Ausbildung der Kammer 2 in ihrer All­ gemeinheit betrachtet, sowie das Konzept des Anlagen­ aufbaus, unter Verwendung jeweils mindestens einer Kammer nach dem Konzept von Kammer 1 bzw. von Kammer 2.
In Fig. 8 ist eine Querschnittsdarstellung einer wei­ teren Ausführungsvariante einer Kammer 2 gemäß den Fig. 1, 2 dargestellt. Sie umfaßt einen Antriebsmo­ tor 130, auf dessen Achse, als Raumachse A und physi­ sche Antriebsachse 133, mindestens ein Transportarm 135 mit einer Achse A135 gewinkelt, beispielsweise um 45° zur Raumachse A gewinkelt, befestigt ist. Wird mittels des Motors die Antriebsachse 133, wie bei ω2 dargestellt, in Drehung versetzt, so überstreicht der oder die Transportarm(e) 135 eine Kegelfläche mit hier z. B. 45° Kegelöffnungswinkel ϕ. In Fig. 7 weist die Kammer K zwei zu bedienende Öffnungen auf. Eine erste Öffnung 137 ist beispielsweise und wie darge­ stellt, direkt als Schleusenöffnung ausgebildet. Dann braucht eine, z. B. nach dem Prinzip der Kammer nach den Fig. 5, 6 aufgebaute weitere Kammer 180 gege­ benenfalls keine Schleuse aufzuweisen. Sie umfaßt einen Rahmen 139, daran angeflanscht einen auf- und abbeweglichen Rahmen 141. Innerhalb des getrieben auf- und abbeweglichen Rahmens 141 liegt ein Dich­ trahmen 142, der das Schleusenvolumen 143 festlegt, mit einer Normalen A143. Die Schleusenöffnung 137 umfaßt weiter einen Deckel 145, welcher z. B. linear in Richtung x verschieblich ist. Er kann selbstverständ­ lich auch um eine in Fig. 7 vertikale Achse zum Öff­ nen und Schließen schwenkbar sein. Er wird in seiner geschlossenen, dargestellten Position durch Absenken des Zwischenrahmens 141 in Richtung y, dichtend auf den Dichtrahmen 142 gelegt.
Damit wird die Schleusenöffnung 137 gegen die Umge­ bung U abgedichtet.
Der Transportarm 135 trägt, endständig, als Träger­ partie einen Teller 149, worauf ein zu behandelndes Werkstück, im dargestellten Beispiel eine Speicher­ scheibe 151, ruht. Wie gestrichelt dargestellt, kann am Transportarm 135 der Teller 149 von seinem Sitz (eingezeichnet) am Dichtrahmen 142 gegen die Raumach­ se A rückgeholt werden und damit die Schleuse trans­ porteinrichtungsseitig geöffnet werden. Der Teller 149 braucht nicht dicht am Rahmen 142 anzuliegen, wenn in Kammer K nicht eine höchsten Reinheitsanfor­ derungen genügende Atmosphäre aufrechterhalten werden muß. Das Werkstück 151 wird mit dem Transportarm durch Drehen der Welle 133 mittels des Motors 130 an die zweite dargestellte Öffnung 157 gefördert. Der Radial-Antriebsmechanismus am Transportarm 135, des­ sen Ausbildung an sich die vorliegende Erfindung nicht tangiert und für welchen sich dem Fachmann man­ che Realisationsmöglichkeiten eröffnen, ist, was we­ sentlich ist, direkt an dem drehbaren Transportarm vorgesehen und mit einem Balg 153 vakuumdicht gegen die Umgebung in der Kammer K abgedichtet. Durch Dre­ hen des Transportarmes 135 wird das Werkstück 151, nämlich die Scheibe, in den Bereich der zweiten Öffnung 157 gefördert. Die Öffnung 157 legt die Öffnungsflächennormale A157 fest. Aus der gestrichelt dargestellten Annäherungsposition Q heraus wird der Transportteller 149 mit dem Werkstück 151 in die aus­ gezogen dargestellte Position mittels des erwähnten beispielsweise pneumatischen Hubmechanismus am Arm 135 wieder angehoben, so daß sich der Teller 149 nun dichtend an den Rand der Öffnung 157 anlegt.
Gegenüber der Umgebung U ist die Kammer K vorzugswei­ se vakuumdicht aufgebaut. Es werden je nach Einsatz­ zweck (nicht dargestellt), an den den Öffnungen der Kammer K angekoppelten Stationen und/oder Transport­ kammern und/oder an der Kammer K selbst und/oder an der Schleusenöffnung 137, Einrichtungen vorgesehen, um gezielt jeweilige Atmosphären einzustellen, d. h. es werden daran Evakuierungsanschlüsse und/oder Gas­ einlässe vorgesehen. Ein Pumpanschluß 160 für Kammer K und gegebenenfalls die Schleusenöffnung 137, sind in Fig. 8 dargestellt.
Ist die Kammer so ausgebildet, daß alle Kammeröff­ nungen durch je einen der vorgesehenen Arme 135 dich­ tend verschlossen werden, so ergibt sich damit die Möglichkeit, die jeweiligen Atmosphären in den den Öffnungen zugeordneten Bearbeitungsstationen und/ oder Transportkammern und/oder Schleusenstationen, unabhängig von derjenigen in der Kammer K vorzugeben. In gewissen Fällen kann es aber durchaus genügen, ei­ ne gemeinsame Atmosphäre für mindestens eine weitere Kammer bzw. Station und die Kammer vorzusehen, wo­ mit dann beispielsweise nur die Kammer K zu konditio­ nieren bzw. zu evakuieren ist, wie in Fig. 8 z. B. dargestellt, gemeinsam z. B. die Schleusenöffnung 135 und die Kammer K.
In Fig. 9 ist eine teilweise geschnittene Kammer, dem Prinzip von Kammer 2 in Fig. 1-2a folgend, darge­ stellt, bei der die Arme 135 von der Achse 133 des Motors 130 senkrecht ausragen, womit ϕ = 90° wird.
In Fig. 10 ist die Kammer, Teil einer Anlage in der Konfiguration gemäß Fig. 9, in Aufsicht dargestellt. Es bezeichnen gleiche Bezugszeichen die gleichen Bau­ elemente. Es sind um die Achse A z. B. sechs Transportarme 135a bis 135f angeordnet, analog wie in Fig. 9 ersichtlich und sie bedienen abwechselnd z. B. eine Schleusenstation 158a für die Ein- und Ausgabe von Scheiben 151 und eine Transportkammer 158b mit Stationen 158b , weitere fünf Kammern bzw. Bearbei­ tungsstationen durch Öffnungen 157a bis 157e.
Die Öffnung 157b ist z. B. einer Transportkammer 158b mit Karussell und Schuborganen, analog zur Kammer 1 bzw. den mit den Fig. 6 und 7 erläuterten, zugeord­ net. Diese Kammer 158b ist mit weiteren Bearbeitungs­ stationen und/oder weiteren Transportstationen ver­ bunden. Die Öffnung 157c ihrerseits ist beispiels­ weise mit einer weiteren Kammer 158c des Typus gemäß Kammer 2 von Fig. 1 und wie sie weiter im Zusammen­ hang mit Fig. 8 erläutert wurde, verbunden, letztere wiederum mit weiteren Bearbeitungs- und/oder Trans­ port- und/oder Schleusenkammern. Die dargestellte Konstellation der Gesamtanlage soll nur ein Beispiel dafür liefern, wie flexibel, modular, sowohl mit Kam­ mern des Typs gemäß Kammer 1 von Fig. 1-2a und/ oder des Typs gemäß Kammer 2 von Fig. 1-2a Anlagen zusammengestellt werden können. Es soll auf diese Flexibilität noch weiter eingegangen werden, wobei bereits in Fig. 10 die nochmals noch zu definierenden Kammertypsymbole verwendet sind.
In Fig. 11 ist die anhand der Fig. 1, 2, 8 bis 10 er­ läuterte Kammer K weiter in ihrem Grundprinzip sche­ matisch dargestellt. Mit den z. B. drei hier darge­ stellten Transportarmen 135a bis 135c, um die Raum­ achse A drehend, werden, beispielsweise, die einge­ tragenen drei Öffnungen 157 bedient. Mit der Begren­ zung 159, schematisch eingetragen, ist die Kammer K umrandet. Die Transporteinrichtung überstreicht bei ihrer Drehung ω2 eine Kegelfläche mit Öffnungswinkel ϕ und bedient die Öffnungen 157, welche die Flächen­ normalen 157 festlegen. Letztere sind in Richtung von Mantellinien des überstrichenen Kegels gerichtet. Es liegen die Öffnungen 157 auf einem Großkreis der überstrichenen Kegelfläche, d. h. sie sind alle von der Spitze S des durch die Arme 135 überstrichenen Kegels, gleich weit entfernt.
In Fig. 12 ist eine weitere Möglichkeit dargestellt. Hier liegen auf dem dargestellten, von den Armen 135 überstrichenen Kegel 161 Öffnungen auf dem einen Großkreis 163 und weitere, wovon nur eine eingetra­ gen ist, auf dem Großkreis 165. Die Öffnungsflächennormalen A157 weisen wiederum in Richtung der Ke­ gelmantellinien in. Um die Öffnungen 157, welche auf unterschiedlichen Großkreisen 163, 165 liegen, zu bedienen, sind die Arme 135, wie bei 167 schematisch dargestellt, getrieben verlängerbar bzw. verkürzbar, wie über einen pneumatischen Teleskopantrieb, z. B. abgedeckt mit hier nicht dargestelltem Balg, analog zum Balg 153 von Fig. 8. Damit wird es möglich, Öffnungen 157 nicht nur auf einem Großkreis, wie bei der Kammer gemäß den Fig. 8 bis 10 anzuordnen, son­ dern, vorzugsweise azimutal, ϕ, versetzt, auf mehre­ ren Kegelgroßkreisen.
Bei einer Weiterbildung der Kammer K nach Fig. 13 sind die Arme 135, wie wiederum bei 167 dargestellt, auch ausfahrbar bzw. rückholbar und tragen eine Transportplatte 149a. Zusätzlich ist der Kegelwinkel ϕ getrieben einstellbar, so daß Kegel mit unter­ schiedlichen Öffnungswinkeln ϕ, überstrichen werden können. Mithin können in weiten Grenzen beliebig an­ geordnete Öffnungen 157 bedient werden. Es ist zudem die Trägerplatte 149a gewinkelt in einem Winkel 90° am jeweiligen Arm 135 gelagert und, wie bei p dargestellt, um die Armachse A135 drehbar. Sowohl die Kegelwinkeleinstellung ϕ, wie auch das Einfahren und Ausfahren des Armes, wie auch die Drehung bei p wer­ den gesteuert getrieben vorgenommen, womit es mit ei­ ner solchen Anordnung möglich ist, räumlich praktisch beliebig angeordnete Öffnungen 157 zu bedienen. Ge­ strichelt ist wiederum die Begrenzung der Kammer K dargestellt.
Gemäß Fig. 14 sind die Arme 135 so L-förmig ausge­ bildet und gelagert, daß sie parallel zur Drehachse A liegen. Liegt die Raum- bzw. Drehachse A vertikal, so hat dies den wesentlichen Vorteil, daß mithin Werkstücke auf den Tellern 149 nicht gehaltert zu werden brauchen. Die Antriebe für die Bewegung v der Teller 149 liegen innerhalb der Bälge 153.
Es seien nun folgende Kammertypen definiert und, zur graphischen Vereinfachung, in Fig. 15 mit den hier definierten Abkürzungen, zeichnerische Symbole:
1. Ein- und Ausgabe-Schleusenkammer (EASK)
Eine Schleusenkammer, womit Werkstücke in beiden Richtungen durchgeschleust werden.
2. Eingangsschleusenkammer (ESK)
Eine Schleusenkammer, an der Werkstücke nur in Richtung gegen ihre Vakuumoberflächenbehandlung eingeschleust werden.
3. Ausgangsschleusenkammer (ASK)
Eine Schleusenkammer, mittels welcher Werkstücke nur in Richtung von der Vakuumoberflächenbehand­ lung durchtransportiert werden.
4. Bearbeitungskammer (BEAK)
Eine Kammer, worin Werkstücke oberflächenbearbei­ tet werden, wie abgetragen, beschichtet, gerei­ nigt, erhitzt, gekühlt etc.
5. Radial bediente Karussellkammer (RAKAK)
Eine Transportkammer des Typs, wie sie anhand bzw. durch Kammer 1 in den Fig. 1 und 2 sowie in den Fig. 6, 7 dargestellt und erläutert wurde.
6. Radial bediente Drehsternkammern (RADK)
Eine Kammer des Typs der Kammer 2 von Fig. 1 und, wie sie weiter im Zusammenhang mit den Fig. 8 bis 14 dargestellt und erläutert wurde.
7. Transportkammer (TR)
Eine Kammer, worin Werkstücke zwischen mindestens zwei Öffnungen verschoben werden, womit die Kam­ mern EASK, ESK, ASK, RAKAK und RADK davon umfaßt sind, aber insbesondere auch Kammern mit anderen Transportmechanismen als die mit Bezug auf die Kammern RAKAK und RADK gezeigten und beschriebe­ nen.
In Fig. 16 sind einige Konfigurationen von Anlagen dargestellt, worin mindestens eine der Kammern eine RAKAK- oder RADK-Kammer ist. Daraus ist ersichtlich, daß sich mit den beiden Kammertypen sowie weiteren bekannten Kammern in höchster Flexibilität, modular beliebige Anlagenkonfigurationen zusammenstellen las­ sen mit oder ohne Mitintegration des Maskierungskon­ zeptes gemäß Fig. 5. Das erfindungsgemäße Vorgehen eignet sich insbesondere für die Bearbeitung von ma­ gneto-optischen Speicherplatten.

Claims (11)

1. Verfahren zur Oberflächenbehandlung eines Werkstücks (22) in einer Vakuumbehandlungsanlage, bei dem das Werk­ stück (22) in den Vakuumraum der Vakuumbehandlungsanlage eingebracht, in diesem unter Vakuumbedingungen in minde­ stens eine Behandlungsstation transportiert, dort oberflä­ chenbehandelt und dann weitertransportiert wird, wobei min­ destens ein Oberflächenbereich des Werkstücks (22), insbe­ sondere der zentrale und/oder Peripheriebereich bei schei­ benförmigen Werkstücken, durch ein Maskierungsorgan (58) abgedeckt wird, welches als loses Teil mit dem Werkstück (22) zusammengeführt und gemeinsam mit dem Werkstück (22) in die Behandlungsstation transportiert und nach der Ober­ flächenbehandlung vom Werkstück (22) getrennt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Zusammenführung des Maskierungsor­ gans (58) mit dem Werkstück (22) und die Trennung vom Werk­ stück (22) im Vakuumraum unter Vakuumbedingungen durchge­ führt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Werkstück (22) mindestens von einer ersten Kammer in eine zweite Kammer überführt und danach in die Ausrichtung mit der Bearbeitungsstation weitertransportiert wird, und umgekehrt nach seiner Behandlung, und daß das Maskierungs­ organ (58) bei der Überführung des Werkstückes (22) von der ersten in die zweite Kammer (1, 2) dem Werkstück (22) zuge­ führt wird und vorzugsweise bei oder nach einer Rückführung von ihm getrennt wird.
3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß dasselbe Maskierungsorgan (58) von ei­ nem bearbeiteten Werkstück (22) abgenommen und einem noch zu bearbeitenden zugeführt wird und gegebenenfalls nach mehreren derartigen Wechseln ersetzt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Zusammenführen und vorzugsweise auch das Abnehmen des Maskierungsorgans (58) mit bzw. von dem Werkstück (22) magnetfeldgesteuert durchgeführt wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Maskierungsorgan (58) am Werkstück (22) durch Magnetkraft, insbesondere permanentmagnetisch, festgehalten wird.
6. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß bei der Überführung
  • - das Maskierungsorgan (58) von einem bearbeiteten Werk­ stück (22) im Rückführungsbereich abgehoben wird,
  • - das bearbeitete Werkstück (22) in die erste Kammer (1) übergeführt und darin wegtransportiert wird,
  • - ein unbearbeitetes Werkstück (22) in der ersten Kammer (1) in Überführungsposition transportiert wird,
  • - das abgehobene Maskierungsorgan (58) mit dem unbear­ beiteten Werkstück (22) zusammengeführt wird, und
  • - das unbearbeitete Werkstück (22) in die zweite Kammer (2) überführt und weiter bis in Ausrichtung mit einer Bearbeitungsstation transportiert wird.
7. Vakuumbehandlungsanlage für die Oberflächenbehandlung von Werkstücken, gemäß dem Verfahren nach Anspruch 1 mit einer Vakuumkammeranordnung, Einrichtungen zum Einführen und Ausbringen der Werkstücke (22) in die und aus der Kam­ meranordnung (1, 2), Transportmitteln (14) zum Transportie­ ren der Werkstücke (22) durch die Kammeranordnung (1, 2) unter Durchlaufen mindestens einer Behandlungsstation, und einer Zuführungseinrichtung zum Zuführen mindestens eines losen Maskierungsorgans (58) zu einem Werkstück (22) der­ art, daß das Maskierungsorgan (58) einen Teil der Oberflä­ che des Werkstücks (22) abdeckt und gemeinsam mit dem Werk­ stück (22) in und durch die Behandlungsstation transpor­ tiert wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuführein­ richtung in der evakuierbaren Kammeranordnung (1, 2) ange­ ordnet ist.
8. Vakuumbehandlungsanlage nach Anspruch 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Kammeranordnung mindestens zwei, min­ destens zeitweise über eine Übergabeöffnung (4) kommuni­ zierende Kammern (1, 2) umfaßt, in denen je ein Transport­ mechanismus (53, 30b) für die Werkstücke (68) vorgesehen ist, und daß die Zuführstation im Öffnungsbereich zwischen den beiden Kammern vorgesehen ist.
9. Vakuumbehandlungsanlage nach Anspruch 8, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Zuführstation auch als Trennstation für das Maskierungsorgan (58) vom Werkstück (22) ausgebil­ det ist und das Maskierungsorgan (58) dem Transportmecha­ nismus (52) in der zweiten Kammer (2) zuführt bzw. von ihm abnimmt.
10. Vakuumbehandlungsanlage nach Anspruch 9, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Zuführstation am Transportmechanismus (30b) in der ersten Kammer (1) angeordnet ist, und eine Einrichtung (60) zur Übernahme des Maskierungsorgans (58) vom Transportmechanismus (52) in der zweiten Kammer (2) so­ wie zur Rückführung des Maskierungsorgans (58) zum Trans­ portmechanismus in der zweiten Kammer (2), umfaßt.
11. Vakuumbehandlungsanlage nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuführstation eine Elekromagnetanordnung (60) zur Handhabung des Maskierungs­ organs (58) mittels Magnetkraft aufweist.
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