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DE4231760C2 - Steckverbindung für Einsatzrohre aus Edelstahl, insbesondere für Rauch-, Abgas-, Be- und Entlüftungs- Systeme und Verwendung derselben - Google Patents

Steckverbindung für Einsatzrohre aus Edelstahl, insbesondere für Rauch-, Abgas-, Be- und Entlüftungs- Systeme und Verwendung derselben

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DE4231760C2
DE4231760C2 DE4231760A DE4231760A DE4231760C2 DE 4231760 C2 DE4231760 C2 DE 4231760C2 DE 4231760 A DE4231760 A DE 4231760A DE 4231760 A DE4231760 A DE 4231760A DE 4231760 C2 DE4231760 C2 DE 4231760C2
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spring
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connection according
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Pieter H Heerema
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BRESCH GmbH
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BRESCH GmbH
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Publication date
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    • F23JREMOVAL OR TREATMENT OF COMBUSTION PRODUCTS OR COMBUSTION RESIDUES; FLUES 
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    • F23J13/04Joints; Connections
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    • F16LPIPES; JOINTS OR FITTINGS FOR PIPES; SUPPORTS FOR PIPES, CABLES OR PROTECTIVE TUBING; MEANS FOR THERMAL INSULATION IN GENERAL
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Description

Die Erfindung betrifft eine Steckverbindung für Einsatzrohre aus Edelstahl zwischen einem ersten Rohrteil mit einem an einer Stirnseite um mehr als die Dicke aufgeweiteten Durchmesser und einem zweiten eine Stirnseite mit Normaldurchmesser aufweisenden Rohrteil und mit einer Einrichtung zur Sicherung der Verbindung der zwei ineinandergesteckten Rohrteile, insbesondere für Rauch-, Abgas-, Be- und Entlüftungs-Systeme, sowie die Verwendung dieser Steckverbindung.
Einsatzrohre dienen zur Querschnittsveränderung von vorhandenen Schornsteinen, die den Anforderungen neuzeitlicher Öl- oder Gasfeuerungsanlagen nicht mehr gerecht werden. Um eine maximale Brennstoffnutzung zu erreichen, ist nämlich die Anpassung des Schornsteins an die jeweils gegebene Feuerungsleistung erforderlich. Die dünnwandigen Schornstein-Einsatzrohre ermöglichen eine schnelle Aufheizung und somit Zugbereitschaft und vermeiden oder verringern die Kondensatbildung.
Es ist bekannt, solche Einsatzrohre aus vorgefertigten Rohrteilen im Baukastensystem zu relativ glattwandigen Rohren an Ort und Stelle zusammenzusetzen und im Zuge des Zusammenbaus in einen vorhandenen Schornstein als rauchgasführendes Innenrohr einzubauen. Solche vorgefertigen Rohrteile weisen eine geschweißte Längsnaht auf und sind an einer Stirnseite mit einer nach außen gezogenen Steckmuffe versehen, in die benachbarte Rohrteile mit ihrem unveränderten Querschnitt eingesteckt werden. Zur Erzielung der Steckverbindung ist ein erstes Rohrteil im Bereich der Steckmuffe um mehr als die Dicke der Rohrwandung gegenüber dem Normaldurchmesser nach außen gezogen, hat also in diesem Bereich einen aufgeweiteten Durchmesser. Bekannte Rohrteile sind zur Erzielung einer stabilen Steckverbindung mit einem jeweils benachbarten zweiten Rohrteil mit einem Klemmband zu einer festen gasdichten Einheit verbunden. Eine Verbindung zwischen dem Innenrohr und dem oder den Wärmeerzeugern, Reinigungstüren oder dergleichen ist leicht herzustellen. Die Sicherung der Steckverbindung der jeweils benachbarten ersten und zweiten Rohrteile mittels eines Klemmbandes hat sich zwar bewährt, erfordert aber zu ihrer Herstellung am Einsatzort einen recht großen Aufwand.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine stabile gasdichte Steckverbindung zweier Rohrteile zu vereinfachen. Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 definierte Erfindung gelöst.
Im Prinzip besteht die Erfindung darin, daß bei einer Steckverbindung für Einsatzrohre aus Edelstahl zwischen einem ersten Rohrteil mit einem an einer Stirnseite um mehr als die Dicke der Rohrwandung gegenüber dem Normaldurchmesser aufgeweiteten Durchmesser und einem zweiten, eine Stirnseite mit Normaldurchmesser aufweisenden Rohrteil und mit einer Einrichtung zur Sicherung der Verbindung der zwei ineinandergesteckten Rohrteile, die Einrichtung zur Sicherung der Verbindung mindestens eine Halterung aufweist, die auf der Außenseite des zweiten Rohrteils befestigt ist und mit einem Vorsprung des ersten Rohrteils der Herstellung einer Rast- oder Schnapp-Verbindung dient.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Halterungselement eine stab- oder blattförmig ausgebildete Feder, die zusammen mit einem Vorsprung an der Außenseite der aufgeweiteten Stirnseite des benachbarten ersten Rohrteils, insbesondere mit einem durch Umbördelung der Stirnseite der Steckmuffe gewonnenen Vorsprung einen Schnappverschluß bildet.
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen definiert.
Zur näheren Erläuterung der Erfindung werden im folgenden mehrere Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnungen beschrieben. Diese zeigen in
Fig. 1 zwei vorgefertigte Rohrteile, die gemäß der Erfindung im Bereich der Steckmuffe durch eine Schnappfeder verbindbar sind,
Fig. 2 einen Querschnitt durch den Steckmuffenbereich zweier miteinander verbundener Rohrteile im vergrößerten Maßstab
Fig. 3 einen Schnitt durch einen Haus-Schornstein mit einem aus vorgefertigten Rohrteilen gemäß der Erfindung zusammengesetzten Innenrohr.
In Fig. 1 sind zwei erste und zweite Rohrteile 1, 2 dargestellt, von denen das erste Rohrteil 1 an seiner dem zweiten Rohrteil 2 zugewandten Stirnseite einen Bereich 3 aufweist, bei dem der Durchmesser des ersten Rohrteils 1 um mehr als die Dicke der Rohrwandung gegenüber dem Bereich 4 mit Normaldurchmesser aufgeweitet ist. Der gegenüberliegende Bereich 5 des zweiten Rohrteils 2 hat den Normaldurchmesser und ist mit einer Sicke 6 versehen, die als Anschlag für den nach außen umgebördelten Vorsprung 7 des ersten Rohrteils 1 dient. Der Außendurchmesser des zweiten Rohrteils 2 im Bereich 5 und der Innendurchmesser des ersten Rohrteils 1 im Bereich 3 sind zur Erzielung einer Steckverbindung mit dem jeweils anderen Rohrteil 1, 2 so bemessen, daß die beiden Rohrteile 1, 2 gerade leicht ineinandergeschoben werden können. Durch diese bereits für sich relativ dichte Verbindung der beiden Rohrteile 1, 2 und durch den Anschlag wird eine stabile und weitgehend gasdichte Steckverbindung erzielt. Die beiden Rohrteile 1, 2 bestehen vorzugsweise aus einem Stahl der Werkstoff Nr. 1 4571 nach DIN 17 440 mit einer Blechdicke von mindestens 1 mm, der mit einer Längsnaht rohrförmig gestaltet ist.
Auf der Außenwandung des zweiten Rohrteils 2 ist eine Blattfeder 8 befestigt. Diese Blattfeder 8 ist mit einem Teil mit der Außenwandung des Bereichs 4 fest verbunden, beispielsweise durch Punktschweißung. Ein freies Ende der Feder 8 ist von der Außenwandung des zweiten Rohrteils 2 abgebogen und erstreckt sich in Richtung auf den Bereich 5. Das freie Ende ist an seinem vorderen Ende zu einem Haken gebogen, der unter einem Winkel von beispielsweise 45° zur Außenwandung zurück führt. Die Lage der Feder 8 und die Länge des freien Endes sind so gewählt, daß die Spitze 84 der Feder 8 beim Zusammenstecken der Rohrteile 1 und 2 gerade hinter die Rückseite 9 der umgebördelten Stirnseite des ersten Rohrteils 1 einrastet. Beim Zusammenstecken der beiden Rohrteile 1, 2 stößt die Außenkante 71 des Vorsprungs 7 zunächst gegen die Flanke 85 des hakenförmigen Endes 83 und drückt beim weiteren Einschieben die Feder 8 von der Außenwandung weg, bis die Spitze 84 die Außenkante 71 passiert hat und hinter der Rückseite 9 einrastet. Die Feder 8 ist vorzugsweise aus einem Federstahl gefertigt.
Das freie Ende 3 der Feder 8 hat bei einer Ausführungsform einen zur Außenwandung des zweiten Rohrteils 2 parallelen Abschnitt, wie es in Fig. 1 an der rechten Seite des zweiten Rohrteils 2 gezeigt ist. Das freie Ende kann aber auch die links von der Außenwandung dargestellte Ausführungsform haben, bei der das freie Ende der Feder 8 von der Befestigungsstelle 81 bis zum hakenförmigen Ende 83 gleichmäßig ansteigt. Bei beiden Ausführungsformen sind der Winkel der Flanke 85 des hakenförmigen Endes 83 und der Winkel der abgebördelten Stirnseite so angeordnet, daß die Flanke im wesentlichen rechtwinklig auf die Rückseite 9 des Vorsprungs 7 trifft.
Für die Sicherheit der Verbindung der beiden Rohrteile 1, 2 reicht meist schon eine Feder 8 aus. Es können aber auch zwei oder mehrere Blattfedern 8 vorgesehen werden.
Ein Vorteil der soweit beschriebenen Verbindung nach dem Prinzip einer Steckkupplung durch zwei Rohrteile 1, 2 mit muffenartiger Ausbildung ihrer Stirnbereiche 3, 5 besteht darin, daß die Rohre in jeder Winkellage zusammengesteckt werden können und auch noch nach der Zusammenfügung gegeneinander verdreht werden können, ohne daß sich die Kupplung wieder löst.
In Fig. 2 ist die anhand der Fig. 1 erläuterte Schnappverbindung der Rohrteile 1 und 2 durch eine Schnittzeichnung vergrößerten Maßstabes darstellt. Das erste Rohrteil 1 ist mit seinem muffenartig vergrößerten Bereich 3 über den entsprechenden mit Normaldurchmesser gefertigten Muffenbereich 5 geschoben, bis die nach außen gebördelte ringförmige Stirnseite gegen die Sicke 6 am Übergang des Bereiches 5 zum Bereich 4 stößt. In dieser Position ist das hakenförmige Ende 83 der Feder 8 bereits über die Außenkante 71 der Stirnseite gelangt und mit seiner Spitze 84 hinter die Rückseite 9 der Stirnseite geschnappt, weil die Flanke 85 zuvor von der Außenkante 71 nach außen gedrückt worden ist.
Die Rohrteile 1, 2 sind von einer Dämmschicht 10 aus Mineralfasern umgeben. Da meist kein sehr großer Abstand zwischen der Außenseite der Rohrteile 1, 2 und der Innenseite der Dämmschicht 10 vorgesehen ist, ist der am meisten nach außen ragende Teil 82 der Feder 8 parallel zur Oberfläche der Rohrteile 1, 2 und der Innenseite der Dämmschicht 10 angeordnet. Dabei drückt die Dämmschicht 10 auf die Außenseite der Feder 8 und verstärkt die Wirkung der Federhalterung, wenn der dichte Abstand zwischen den Teilen 1, 2 im Bereich der Feder 8 gegeben ist.
Blattfeder 8 und die Rückseite 9 des Anschlages bilden eine Sicherheitsarretierung, die in den Zeichnungen als Schnappverbindung ausgeführt ist, der bevorzugten Ausführungsform.
Fig. 3 zeigt ein in einen Haus-Schornstein 11 eingebautes Innenrohr 12 aus Rohrteilen 1 und 2 gemäß Fig. 1 und Fig. 2, bei dem zwischen Schornsteininnenwand und dem Innenrohr 11 die in Fig. 2 gezeigte Dämmschicht angedeutet ist. Das Innenrohr wird Rohrteil für Rohrteil oberhalb der oberen Schornsteinöffnung 13 zusammengefügt und die Verbindung gemäß Fig. 1 oder 2 durch Einschnappen der Federn 8 hinter die Rückseite 9 des Vorsprungs 7 gesichert. Die Rohrteile 1 für den Anschluß von Schornsteinreinigungstüren 18 oder von Anschlußrohren 185 der Wärmeerzeuger 186 werden mit im Rohrstrang des Innenrohres 12 eingebaut und nach Kupplung des jeweils nächsten Rohrteils 2 herabgelassen. Erst nach dem Einbau des Innenrohres werden solche Anschlüsse fertiggestellt. In den Zug des Innenrohres können auch Abstandshalter 14 und/oder Zentrierstücke eingesetzt werden. Die ursprüngliche Schornsteinöffnung wird mit einem Abdeckblech 15 verschlossen, das nur die Öffnung des Innenrohres frei läßt.
Beim fertig eingebauten Innenrohr 12 befindet sich auf dem Sockel 16 eine Kondensatschale 17, gefolgt von einem Rohrteil mit Reinigungs- Element und -Tür 18. Darüber befindet sich das Rohrteil für den Anschluß des Wärmeerzeugers. Weitere Reinigungstüren sind im oberen Teil des Schornsteins angeordnet.

Claims (9)

1. Steckverbindung für Einsatzrohre aus Edelstahl zwischen einem ersten Rohrteil mit einem an einer Stirnseite um mehr als die Dicke der Rohrwandung gegenüber dem Normaldurchmesser aufgeweiteten Durchmesser und einem zweiten eine Stirnseite mit Normaldurchmesser aufweisendem Rohrteil und mit einer Einrichtung zur Sicherung der Verbindung der zwei ineinandergesteckten Rohrteile, insbesondere für Rauch-, Abgas-, Be- und Entlüftungs-Systeme, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur Sicherung der Verbindung mindestens ein Halterungselement aufweist, das auf der Außenseite des zweiten Rohrteiles (2) befestigt ist und mit einem Vorsprung (7) des ersten Rohrteils (1) der Herstellung einer Rast- oder Schnapp-Verbindung dient.
2. Steckverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteelement eine stab- oder blattförmig ausgebildete Feder (8) ist, die zusammen mit einem Vorsprung (7) des ersten Rohrteils (1) einen Schnappverschluß bildet.
3. Steckverbindung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung (7) auf der aufgeweiteten Stirnseite des ersten Rohrteils ein ringförmiger Vorsprung (7) ist.
4. Steckverbindung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der ringförmige Vorsprung (7) durch eine umgebördelte Stirnseite des ersten Rohrteils (1) gebildet wird.
5. Steckverbindung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (8) ein hakenförmiges Ende (83) aufweist, daß das hakenförmige Ende (83) der Feder (8) über die Position der Stirnseite des ersten, angekuppelten Rohrteils (1) hinausragt und daß die umgebördelte Stirnseite mit ihrer Außenkante (71) einen Abstand von der Außenwandung des zweiten Rohrteils (2) hat, der größer ist als der Abstand der Spitze (84) des hakenförmigen Endes (83) der Feder (8) von der Wandung des zweiten Rohrteils (2) .
6. Steckverbindung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das hakenförmige Ende (83) der Feder (8) eine Flanke (85) hat, die einen spitzen Winkel mit der Wandung des ersten Rohrteils (1) einschließt, derart, daß die Feder (8) über die schräge Flanke (85) durch die ringförmige Kante (71) des ersten Rohrteils (1) von der Wandung des zweiten Rohrteils (2) abhebbar ist.
7. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (8) einen parallel zur Wandung der Rohrteile (1, 2) angeordneten, frei beweglichen Teil (82) aufweist.
8. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (8) von der Befestigungsstelle (81) bis zum hakenförmigen Ende (83) einen schräg ansteigenden Bereich enthält.
9. Verwendung einer Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 8 für Rohrstücke oder Anschlußstücke, dadurch gekennzeichnet, daß an deren Anschlußenden erste Rohrteile (1) und/oder zweite Rohrteile (2) angeordnet sind.
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