DE4231617A1 - Verfahren und Vorrichtung für die Temperaturänderung in der Fügetechnik - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung für die Temperaturänderung in der FügetechnikInfo
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Description
Die Erfindung geht aus von einem Verfahren und einer Vorrichtung
zum Anwärmen bzw. Abkühlen von Werkstücken in der Fügetechnik
nach dem Oberbegriff des Hauptanspruchs.
Es ist bereits eine Heizpatrone bzw. eine Heizplatte bekannt,
bei der stabförmige Heizelemente Einsatz finden. Diese weisen
ein wendelförmigen Aufbau der Heizdrähte auf. Diese können somit
in bspw. Bohrungen von Werkstücken eingesetzt werden. Für die
Erwärmung ist jedoch eine relativ hohe Energiezufuhr
erforderlich, da zwischen Bohrung und Heizpatrone ein Luftspalt
vorhanden ist, der eine isolierende Wirkung hat. Gleichzeitig
verlängert sich die Anwärmdauer erheblich. Ferner kann durch
eine ungenaue Positionierung der Heizpatrone zu dem Werkstück
eine ungleichmäßige Erwärmung der umliegenden Flächen des
Werkstückes erfolgen und eine nicht proportionale Ausdehnung zur
Folge haben. Die nachfolgenden Arbeitsschritte können dadurch
beeinträchtigt sein.
Es ist weiterhin eine Erwärmung durch Induktion, Wirbelstrom-
oder Transformatorverfahren bekannt. Diese erfordern einen hohen
Energieaufwand. Zur gleichmäßigen Erwärmung ist ferner eine
Verteilung der Spulen über dem Werkstück erforderlich, da eine
Feldkonzentration an den Kanten der Spulen eine partielle
Erwärmung bzw. Überhitzung des Werkstückshervorrufen könnte. Es
treten weiterhin Probleme auf, da eine sehr schnelle und
übermäßige Erhitzung erfolgen kann, die eventuell eine
Gefügeänderung, zumindestens aber einen Aufbau von Spannungen in
dem Werkstück hervorrufen können.
Das erfindungsgemäße Verfahren mit den kennzeichnenden Merkmalen
des Hauptanspruchs hat demgegenüber den Vorteil, daß eine
wesentliche Energieeinsparung zum Anwärmen bzw. Abkühlen des
Werkstückes ermöglicht ist. Durch eine wenigstens teilweise
Temperaturübertragung von einer Temperaturübertragungseinheit
auf ein Werkstück kann eine partielle Temperaturänderung
erfolgen, die von der Geometrie des Werkstückes nicht
eingeschränkt ist. Diese kann auf die wesentlichen Abschnitte
für die Temperaturübertragung begrenzt sein. Eine räumlich
definierte Anordnung von der Temperaturübertragungseinheit zu
dem Werkstück kann eine gezielte Temperaturübertragung sichern.
Somit kann eine gezielte Maßänderung des Werkstückes erfolgen,
die für den nachfolgenden Fügevorgang erforderlich ist.
Weiterhin kann durch das partielle Anliegen die
Temperaturübertragung auf die notwendigsten Abschnitte des
Werkstückes reduziert sein.
Die Temperatureinrichtung kann die auf das Werkstück übertragene
Temperatur als Steuergröße verarbeiten, so daß hierin eine
Rückkopplung mit den herrschenden Temperaturen, dem Grad der
Temperaturänderung und dgl. zu der Temperatursteuereinrichtung
erfolgen kann.
Die partielle Temperaturübertragung über die
Temperaturübertragungseinheit ermöglicht ferner, daß dieses
Verfahren zum Einsatz von einer abschnittsweisen
Temperaturübertragung eines Werkstücks eingesetzt werden kann.
Dies kann beispielsweise beim Einsetzen von Wellen in Lagern von
Vorteil sein. Hierbei kann der Innen- und Außenschale des Lagers
erwärmt werden, wobei der an die Kugeln angrenzenden Abschnitt
ausgespart ist. Somit findet eine gleichmäßige Erwärmung von
Innen- und Außenschale des Lagers statt, so daß ein Zerstören
des Lagers, bzw. ein hoher Druck auf die Kugeln bei Anwärmung
von nur einer Lagerschale, insbesondere bei spielfreien Lagern,
ausbleibt. Ferner können dadurch Lager mit Dichtungen ohne
Beschädigung angewärmt werden.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist
vorgesehen, daß durch Berührung zwischen dem
Temperaturübertragungsabschnitt der
Temperaturübertragungseinheit und der dieser zugeordneten
entsprechenden Fläche am Werkstück eine effektivere
Temperaturübertragung erfolgen kann. In einer solchen
Arbeitsposition kann der Temperaturübergang durch eine
Berührungsqualität, die zwischen dem Werkstück und der einen
Temperaturübertragungsabschnitt bildenden Mindestfläche der
Temperaturübertragungseinheit gebildet ist, bestimmt sein. Die
Mindestfläche kann durch Punkt- oder Linienberührung gegeben
sein, die auch zu einem vollflächigen Abschnitt ausgebildet sein
kann. Die Mindestfläche kann formschlüssig an dem Werkstück
anliegen und der Wirkungsgrad des Temperaturüberganges kann
durch die Hertz′sche Pressung bei Punkt oder Linienberührung
erhöht sein. Ein isolierender, teilweise sich bildender
Luftspalt, der bei Berührung zweier Flächen entstehen kann, kann
durch eine entsprechend an die Temperaturübertragungsabschnitte
angepaßte Ausbildung der Form und Oberfläche vermindert sein, um
einen möglichst hohen Traganteil für die Wärmeübertragung zu
ermöglichen. Desweiteren können Werkstücke mit teilweisen
temperaturempfindlichen Teilen ebenso angewärmt werden, da diese
Abschnitte bei der Temperaturübertragung freibleiben können.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist
vorgesehen, ein Wärmeübergang durch lineare oder gepulste
Strahlung, wie Infrarot, Laser oder dgl. erfolgen kann. Damit
können auch geometrisch schwer zugängliche Bereiche eines
Werkstückes berührungslos angewärmt werden.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
ist vorgesehen, daß eine Kälteübergang durch Luft, bzw. Blasluft,
Wasser oder durch in Kühlkörpern geführte Kühlflüssigkeit
erfolgt. Die Temperaturübertragungseinheit kann zum
Abkühlen analog der Temperaturübertragungseinheit für den
Wärmeübergang ausgebildet und angesteuert sein. Es ist auf den
Anwendungsfall abzustimmen, wann eine Erwärmung oder Abkühlung
zur Maßänderung geeigneter ist. Die
Temperaturübertragungseinheit für die Kälteübertragung kann auch
zum Abkühlen nach dem Fügevorgang von ineinandergefügten
Werkstücken ausgebildet sein.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
ist vorgesehen, daß die Temperatursteuerung über einen am
Werkstück die Temperatur messenden Temperaturfühler der
Temperatureinrichtung erfolgt. Die Temperaturübertragung an der
Temperatursteuereinrichtung kann insbesondere über Glasfaser als
auch über weitere gängige Übertragungselemente erfolgen. Dieses
zusätzliches Regelglied kann zur Überwachung der
Temperaturänderungen und der eingestellten Endwerte beim
Abkühlen oder Anwärmen der Werkstücke dienen. Lediglich eine
Steuerung der Temperatur wäre auch möglich, jedoch kann mit dem
Temperaturfühler eine gezieltere Steuerung einer
Temperaturquelle erfolgen. Durch einen geschlossenen Regelkreis
kann eine Veränderung von Einflußgrößen während der
Temperaturübertragung mit berücksichtigt und überwacht werden.
Somit kann auf Änderungen des Wärmeübergangswiderstandes
reagiert werden.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
ist vorgesehen, daß die äußeren zu erwärmender Abschnitte des
Werkstücks auf eine Anwärmtemperatur zwischen 20°C und 600°C,
vorzugsweise 80°C und 200°C erhitzt werden. Die Anwärmzeit bis
zum Erreichen der maximalen Anwärmtemperatur als auch die
Anwärmdauer nach Erreichen der maximalen Anwärmtemperatur, die
den Betrag der erwärmten Zone bestimmt, kann in Abhängigkeit des
anzuwärmenden Materials bzw. der Massenverteilung bestimmt sein,
so daß nur die äußeren zu erwärmenden Abschnitte angewärmt
werden.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
ist vorgesehen, daß jede Temperaturübertragungseinheit einzeln
von einer Temperatursteuereinrichtung gesteuert werden kann.
Diese Ansteuerung kann bezüglich der Temperatur, Dauer,
Anwärmgeschwindigkeit oder dgl. parametrisiert werden. Somit
können mehrere Temperaturübertragungseinheiten eingesetzt
werden, die unterschiedliche Parameter für die Anwärmung
verschiedener Teilabschnitte eines Werkstückes aufweisen können.
Zusätzlich kann eine Anpassung der Parameter auf die Taktzeit in
einer Fertigungsstraße abgestimmt sein. ES können auch mehrere
Temperaturquellen an einer Temperaturübertragungseinheit
unabhängig voneinander gesteuert sein.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
ist vorgesehen, daß das Werkstück von einem Werkstückbett
aufgenommen wird. Somit kann das Werkstück in einer
prozeßgesteuerten Anlage über ein an dem Transportmittel
angeordnetes Werkstückbett der Temperaturübertragungseinheit
zugeführt werden und automatisch nach diesem Arbeitszyklus dem
Arbeitstakt entsprechend zu einer nächst folgenden Station
weitertransportiert werden. Dieses Werkstückbett kann aus einem
wärmeisolierenden und aus einem wärmeleitfähigem Werkstoff
gebildet sein, so daß zumindest die anzuwärmenden Abschnitte des
Werkstückes mit dem wärmeleitfähigen Werkstoff in Verbindung
stehen. Ferner weist die wärmeleitfähige Komponente eine
Andockfläche für die beim Anwärmen daran anliegende
Temperaturübertragungseinheit auf. Somit kann eine
Wärmeübertragung von der Temperaturübertragungseinheit über das
wärmeleitfähige Werkstückbett auf das Werkstück erfolgen. Das
Werkstück kann wenigstens teilweise über die wärmeisolierende
Komponente an dem Werkstückbett befestigt sein. Es kann eine
direkte als auch eine indirekte Anwärmung des Werkstückes
erfolgen.
Es wird weiterhin erfindungsgemäß eine Vorrichtung
vorgeschlagen, die insbesondere zur Durchführung des Verfahrens
vorgesehen ist. Die Vorrichtung weist eine Gerät mit wenigstens
einer Temperaturübertragungseinheit auf, der in einer
Arbeitsposition zu dem Werkstück positionierbar ist, so daß die
Temperaturübertragungseinheit wenigstens teilweise formschlüssig
an dem Werkstück angeordnet ist. Somit kann eine partielle
Anwärmung des Werkstücks über wenigstens einen
Temperaturübertragungsabschnitt erfolgen. Durch die flexible
Anordnung der Temperaturübertragungseinheit kann eine schnelle
und spezifische Anpassung an unterschiedliche Werkstücke
durchgeführt werden. Ferner können mehrere
Temperaturübertragungseinheiten gleichzeitig an einem Werkstück
eingesetzt werden, ohne daß hierbei eine komplette Aufheizung
des Werkstücks erforderlich wäre.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist
vorgesehen, daß die Wärmeübertragung durch einen
Wärmübertragungsabschnitt erfolgt, der durch aneinander
angrenzende Flächen von dem Werkstück und der
Temperaturübertragungseinheit gebildet ist. Dadurch kann eine
begrenzte Wärmeübertragung für die erforderliche Ausdehnung des
Werkstücksabschnittes erfolgen. Diese Maßnahme trägt erheblich
zur Energieeinsparung bei, da nur die notwendigsten Abschnitte
erwärmt werden.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
ist vorgesehen, daß Ausgleichselemente die
Temperaturübertragungseinheit gegenüber dem Werkstück nachgiebig
festlegen. Ein minimaler Luftspalt zwischen Werkstück und
Temperaturübertragungseinheit, der Wärmeübertragungsverluste
hervorrufen könnte, kann stark vermindert sein. Dies kann bei
kleinen und leichten Werkstücken von Vorteil sein. Die
Ausgleichselemente können durch Federn gebildet sein. Es kann
ein sicheres Anliegen der Temperaturübertragungseinheit in einer
Arbeitsposition zu dem Werkstück gegeben sein und der Traganteil
der Berührflächen kann sehr hoch sein. Die Temperaturübertragung
kann somit effektiver werden.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
ist die Temperaturübertragungseinheit zweiteilig ausgebildet.
Auf einem Basisteil ist eine Temperaturquelle aufgesetzt, die
vorzugsweise austauschbar mit dem Basisteil verbunden ist. Somit
kann bei einem Einsatz in der automatischen Fertigung ein
schnelles und einfaches Umrüsten der Temperaturquelle auf eine
neue Produktlinie mit veränderten
Temperaturübertragungsabschnitten angepaßt werden. Das
Basiselement kann dabei als Hubelement ausgeführt sein, welches
nach der Zuführung des Werkstückes zu dem
Temperaturübertragungseinheit über einen Hubweg zum Anliegen an
das Werkstück gebracht wird. Durch die an dem
Temperaturübertragungseinheit vorgesehenen Federelemente können
Abweichungen bezüglich der Hubachse ausgeglichen werden. Ferner
kann vorteilhafterweise durch eine gelenkige Anordnung zwischen
Temperaturquelle und Basisteil, ein weiterer Toleranzausgleich
erfolgen.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
ist vorgesehen, daß die Temperaturquelle aus
Widerstandsheizelementen gebildet ist, die in einer
hochwärmeleitfähigen Einbettmasse angeordnet sind. Die
Widerstandsheizelemente können aus Heizdrähten gebildet sein.
Die Heizdrähte und die Einbettmasse können spezifisch an die
Wärmeübertragungsabschnitte angepaßt werden. Der Verlauf der
Heizdrähte in der Einbettmasse kann spiral- bzw. wendelförmig
als auch mäanderförmig oder dgl. angeordnet sein. Es können
ferner auch zwei oder mehrere Widerstandsheizkreise zum Erhitzen
der Widerstandsheizelemente für eine Temperaturübertragungs
einheit vorgesehen sein, so daß eine unterschiedliche Anwärmung
innerhalb eines Abschnittes des Werkstückes durchgeführt werden
kann.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
ist vorgesehen, daß die Widerstandsheizelemente wenigstens
teilweise, vorzugsweise vollständig in Aufnahmen, insbesondere
in U-förmigen Rillen der Einbettmasse angeordnet sind. Diese
können auch durch andere geometrische Querschnitte, wie
beispielsweise V- oder rechteckförmig, gebildet sein. Somit kann
die Einbettmasse eine plane Oberfläche ausweisen, die für ein
formschlüssiges Anliegen an den Temperaturübertragungsabschnitt
des Werkstückes geeignet ist. Es kann ferner vorgesehen sein,
daß nach Einlegen der Heizdrähte in die U-förmigen Rillen, diese
durch die Einbettmasse wiederum geschlossen werden, so daß eine
durchgängig plane Oberfläche als Wärmeübertragungsfläche
geschaffen ist. In Abhängigkeit von Material und
Anwärmtemperatur kann die Zahl der Heizdrähte bezogen auf die
Einbettmasse erhöht oder erniedrigt sein. Desweiteren kann
vorgesehen sein, daß die Heizdrähte wenigstens teilweise
gegenüber der Einbettmasse hervorstehen. Dadurch kann eine
linienförmige Erwärmung des Werkstücks erfolgen. Die
Widerstandsheizelemente können auch durch Kühlschlangen ersetzt
sein und in derselben Weise zu der Temperaturquelle festgelegt
sein.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist vorgesehen,
daß die Einbettmasse mit den Heizdrähten von einer
hitzebeständigen Isolierung umgeben ist und lediglich eine
wärmeübertragende, freibleibende Fläche aufweist. Durch die
direkte Angrenzung der Isolierung an die Einbettmasse kann der
Temperaturübertragungsabschnitt begrenzt bzw. unterbrochen sein.
Die Einbettmasse als auch die Isolierung selbst sind lösbar
miteinander verbunden und bilden die Temperaturquelle, so daß
eine Komponentenbauweise für eine derartige Anordnung vorgesehen
ist.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist vorgesehen,
daß die Einbettmasse mit einer oberflächenhärtenden Beschichtung
versehen ist, so daß beim Positionieren des Werkstücks zu der
Temperaturübertragungseinheit in einer Arbeitsposition keine
Beschädigung an der Oberfläche der Einbettmasse hervorgerufen
wird. Diese könnten eine Beeinträchtigung bezüglich der
Anwärmtemperatur und der Anwärmdauer nach sich ziehen. Die
Beschichtung ist ebenfalls wärmeleitfähig und weist, wie bspw.
Nickel, eine höhere Festigkeit gegenüber der Einbettmasse auf.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
ist vorgesehen, daß das Werkstück in einem Werkstückbett
positionierbar ist. Dieses Werkstückbett ist teilweise aus
hochwärmeleitfähigem Material gebildet und kann als Halterung
eines Werkstücks in einer automatischen Zuführeinrichtung
dienen. Somit können die Werkstücke in einer Fertigungsanlage
der Fügestation zugeführt und nach der Temperaturübertragung an
die nachfolgende Arbeitsstation, bspw. zum Einsetzen einer Weile
oder eines Lagers, weitergeleitet werden.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
ist vorgesehen, daß das Werkzeugbett nahe den
Wärmeübertragungsabschnitten des Werkstückes eine Andockfläche
für die Temperaturübertragungseinheit aufweist. Diese kann
konisch ausgebildet sein, so daß eine Selbstzentrierung und ein
paßgenaues Anliegen der Temperaturübertragungseinheit an dem
Werkstückbett gegeben ist. Diese indirekte Wärmeübertragung von
dem Temperaturübertragungseinheit auf das Werkstück kann nicht
nur in Fertigungsanlagen Einsatz finden, sondern ebenso für
bspw. schwer handhabbare Werkstücke verwendet werden.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
ist vorgesehen, daß das Werkzeugbett an den zu erwärmenden
Abschnitten des Werkstückes formschlüssig anliegt. Es kann durch
isolierende Elemente zusätzlich zu dem Werkzeugbett fixiert
sein.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
ist vorgesehen, daß die Temperaturübertragungseinheit über eine
Temperatursteuereinrichtung geregelt wird. An dieser
Temperatursteuereinrichtung können die jeweiligen Parameter, wie
bspw. Dauer, Temperatur für Anwärmung und Abkühlung für jede an
der Temperatursteuereinrichtung angeschlossenen
Temperaturübertragungseinheit einzeln eingestellt werden.
Die Temperaturübertragungseinheiten können direkt mit der
Temperatursteuereinrichtung zu einer Einheit verbunden sein.
Diese kann bspw. über einen Balancer frei im Raum bewegbar und
den jeweiligen Werkstücken zuführbar sein. Desweiteren kann die
Temperatursteuereinrichtung ortsfest angeordnet sein und mit den
einzelnen Temperaturübertragungseinheiten über flexible
Leitungen verbunden sein. Somit können die
Temperaturübertragungseinheiten an die entsprechenden Abschnitte
dem Werkstück für die Temperaturübertragung zugeführt werden und
anschließend in einer Halterung in einer Bereitstellungsposition
abgelegt werden. Die flexiblen Verbindungsleitungen können
vorteilhafterweise über ein Schnellwechselsystem austauschbar
mit der Temperatursteuereinrichtung verbunden sein. Die
Temperaturübertragungseinheiten können ebenso in einer Maschine
fest installiert sein und über eine externe
Temperatursteuereinrichtung angesteuert sein.
Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung
sind der nachfolgenden Beschreibung, den Zeichnungen und den
Ansprüchen entnehmbar.
Ausführungsbeispiele des Gegenstandes der Erfindung sind in den
Zeichnungen dargestellt und im folgenden näher beschrieben:
Es zeigen:
Fig. 1 eine vereinfachte Darstellung eines Gerätes mit einer
Temperatursteuereinrichtung, einem Werkstück und
Temperaturübertragungseinheiten,
Fig. 2 eine Temperaturübertragungseinheit in einer
Arbeitsposition mit einem Werkstück und
Fig. 3 eine Temperaturübertragungseinheit in einer
Arbeitsposition mit einem ein Werkstück aufnehmendes
Werkstückbett.
Fig. 1 zeigt ein Gerät 1 mit einer Temperatursteuereinrichtung
3 und drei darauf positionierten Temperaturübertragungseinheiten
2. Ferner sind zusätzlich Stützen 20 zur Fixierung und
Positionierung des Werkstückes 4 vorgesehen sein. Das Werkstück
4 selbst liegt direkt auf einer oberen Abdeckplatte der
Temperatursteuereinrichtung 3 auf. Die
Temperaturübertragungseinheiten 2 liegen direkt an den
anzuwärmenden Abschnitten des Werkstückes 4 an. Die
Temperaturübertragungseinheit 2 weist ein zylindrisches
Basisteil 13 und eine von dem Basisteil 13 aufgenommene
Temperaturquelle 12 auf. Die Temperaturquelle 12 ist den
Anwärmabschnitten des Werkstückes 4 angepaßt. Diese sind durch
Widerstandsheizelemente 14, die als Heizbänder, Heizgeflechte,
insbesondere als Heizdrähte ausgebildet sind, gebildet. Diese
sind wendelförmig angeordnet und bilden zusammen mit einer
Isolierung 16 einen Teil des Wärmeübertragungsabschnittes 7. Die
Heizdrähte 14 sind von der Isolierung 16 teilweise umgeben. Das
Eindringen und Abstrahlen der Wärme in die
Temperaturübertragungseinheiten 2 wird weitgehenst unterbunden
bzw. die Wärme wird reflektiert, so daß eine Wärmeübertragung
auf das Werkstück 4 erfolgt. Die Heizdrähte 14 sind
aneinanderliegend angeordnet und liegen direkt an dem Werkstück
4 an.
Auf der Vorderseite der Temperatursteuereinrichtung 3 sind
Anzeigenfelder 21 mit zugehörigen Einstellelementen zur
Parametereinstellung von Leistungsdaten für jeweils einen
Temperaturübertragungseinheit 2 vorgesehen. In jedem Anzeigefeld
21 können die für den jeweiligen Temperaturübertragungseinheit 2
eingestellten Parameter, wie bspw. Anwärmtemperatur und
Anwärmzeit, die zur Erreichung der Anwärmtemperatur sowie die
Dauer der Anwärmung abgefragt und überwacht werden.
Die Temperatursteuereinrichtung 3 kann desweiteren
Überwachungskreise mit Temperaturfühlern 5 beinhalten, die
beispielsweise eine Überschreitung der Anwärmtemperatur oder
dgl. überwachen. Zusätzlich kann die Temperatursteuereinrichtung
3 derart programmiert sein, daß eine gleichzeitige Beendigung
der Anwärmzyklen von mehreren unterschiedlich eingestellten
Anwärmprozessen für ein Werkstück 4 erfolgt.
Fig. 2 zeigt eine Temperaturübertragungseinheit 2, die in einem
Anwärmgerät 23 integriert ist. Diese
Temperaturübertragungseinheit 2 weist einen mit einem
Maschinengehäuse befestigbares Basisteil 13 auf, an dessen
oberen Ende die Temperaturquelle 12 lösbar befestigt ist. Das
Basisteil 13 ist über ein zylindrisches Gehäuse 26 mit einem
Befestigungselement 25 lösbar an dem Anwärmgerät 23 montiert.
Das Gehäuse 26 nimmt eine Isolierung 16 auf und bildet an ihrem
oberen Abschnitt gleichzeitig eine Auflagefläche für ein auf der
Temperaturübertragungseinheit 2 in Arbeitsposition 6
angebrachtes Werkstück 4. Über eine Schraubverbindung 27 ist die
Temperaturquelle 12 an dem Basisteil 13 befestigt. Die
Temperaturquelle 12 ist an ihrem oberen Abschnitt mit
Einführschrägen ausgebildet, um ein erleichtertes Aufsetzen des
Werkstücks 4 zu ermöglichen und um Beschädigungen zu vermindern.
Die Temperaturquelle 12 weist einen spiralförmig auf der
Isolierung 16 angeordneten Heizdraht 14 und eine den Heizdraht
14 umgebende Einbettmasse 15 auf. Die Einbettmasse 15 ist aus
wärmeleitfähigem Material gebildet und mit einer hochfesten
Beschichtung an deren Oberfläche versehen. Diese Beschichtung
kann aus Nickel bestehen. Die Einbettmasse 15 liegt direkt an
den Heizdrähten 14 an und weist an ihrer zu dem Werkstück 4
weisenden Außenseite bzw. Fläche 17 eine den anzuwärmenden
Abschnitten angepaßte Form auf. Die Heizdrähte 14 können je nach
Anforderung unterschiedlich gewählt werden und bis zu 700°C
erwärmt werden.
Bei dem Werkstück 4 ist eine Bohrung zur Aufnahme einer Welle zu
erwärmen. Dazu greift die Temperaturquelle 12 durch die Bohrung
hindurch und liegt formschlüssig an der Bohrungsinnenwand an.
Desweiteren liegt die Einbettmasse 15 an einer rechtwinklig zur
Bohrung verlaufenden Außenfläche 28 an, um eine zusätzliche
Wärmeübertragung zu bewirken. Durch das formschlüssige Anliegen
der Temperatureinheit 2 über den gesamten Verlauf der Bohrung
erfolgt eine gleichmäßige Anwärmung des Werkstücks 4. Die
Anwärmung ist dabei derart gesteuert, daß sie über die
Wärmeübertragungsabschnitte 7 zu den erwärmenden Abschnitten 8
der Bohrung erfolgt. Die Wärmeübertragungsabschnitte 7 setzen
sich aus Bohrungsinnenwand und Außenfläche 28 und der Fläche 17
der Temperaturübertagungseinheit 2 zusammen. Die Eindringtiefe
der Erwärmung ist für eine Ausdehnung der Bohrung zur Aufnahme
einer Welle ausreichend. Durch diese partielle Anwärmung, die
den unterschiedlichen geometrischen und werkstofflichen
Ausgestaltungen des Werkstücks 4 angepaßt sind und formschlüssig
zwischen Temperaturübertragungseinheit 2 und Werkstück 4
anliegen kann eine beträchtliche Energieeinsparung erfolgen.
Fig. 3 zeigt eine Variante einer Temperaturübertragungseinheit
2 aus Fig. 2. Diese Temperaturübertragungseinheit 2 findet
insbesondere in der automatischen Fertigung Einsatz. Die
Temperaturübertragungseinheit 2 ist auf einer Platte 30 mit
einem Basisteil 13 in eine Bohrung eingesetzt und lösbar
befestigt. Das im wesentlichen zylindrischer Basisteil 13 ist
als Hubelement ausgebildet und weist mittig eine Hubstange 31
auf, die über Lager 32 axial geführt ist. In dem unteren
Abschnitt der Basisteils 13 ist die Hubstange 31 über ein
Ausgleichselement 9, das als Druckfeder ausgebildet ist, axial
verschiebbar gelagert. An dem oberen Ende der Hubstange 31 ist
die Temperaturquelle 12 lösbar befestigt. Diese Temperaturquelle
12 kann nochmals federnd zu dem Basisteil 13 gelagert sein.
Ferner kann die Temperaturquelle 12 gelenkig mit dem Basisteil
13 in Verbindung stehen. Der Aufbau der Temperaturquelle 12
besteht im wesentlichen aus zwei Komponenten. Zum einen aus
einer hitzebeständigen Isolierung 16 und einer anwärmenden
Komponente, die aus Widerstandsheizelementen 14 und einer
Einbettmasse 15 besteht. Die Temperaturquelle 12 weist einen
kegelstumpfartigen Aufbau auf, wobei dessen Grundfläche und
Deckfläche durch die Isolierung 16 gebildet ist. Diese besteht
aus einem Kunststoff, der hoch hitzebeständig ist. Zur
Befestigung dieses Kunststoffes sind verschraubbare Buchsen
eingepreßt. Die Mantelfläche des Kegels ist aus der Einbettmasse
15 und Heizdrähten 14 gebildet. Die Einbettmasse weißt U-förmige
Rillen auf, in die die Heizdrähte 14 eingelegt sind. Es können
auch V-förmige Vertiefungen zur Positionierung der Heizdrähte 14
vorgesehen sein. Die Heizdrähte 14 sind vollständig durch die
Rillen aufgenommen, so daß eine plane Mantelfläche gebildet ist.
Die Anzahl der Windungen über die Mantelfläche ist von dem Grad
der Erwärmung sowie durch das zu erwärmende Material und der
Anwärmdauer abhängig. Die plane Mantelfläche, die mit einer
Oberflächenbeschichtung versehen ist, bildet den Temperaturüber
tragungsabschnitt 7 der Temperaturübertragungseinheit 2.
Das Werkstück 4 ist von einem Werkstückbett 10 aufgenommen.
Dieses Werkstückbett 10 wiederum ist lösbar auf eine
automatische Zuführeinrichtung 35 befestigt. Die
Zuführeinrichtung 35 kann als Rundtisch, Linearförderband oder
dgl. ausgebildet sein. Das Werkstückbett 10 besteht aus zwei
Komponenten. Zum einen kann es aus dem selben hoch
wärmeleitfähigen Material wie die Einbettmasse 15 und zum
anderen aus der Isolierung 16 bestehen. Die wärmeleitende
Komponente 16 ist zu einem durch die Größe des
Wärmeübertragungsabschnitts 7 der Temperaturübertragungeinheit 2
und zum anderen durch die Größe der anzuwärmenden Abschnitte 8
des Werkstückes 4 bestimmt. Die Isolierung 16 dient im
wesentlichen zur Aufnahme des Werkstückes 4 und zur Abschirmung
der Wärme, die auf die Zuführeinrichtung 35 übergeleitet werden
könnte.
Ferner ist an der Temperaturquelle 12 eine Halterung 36
angebracht, die zur Befestigung des Heizdrahtes 14 dient und die
Zu- und Ableitung davon aufnimmt.
Nachfolgend soll ein Verfahrenszyklus bei den vorstehend
beschriebenen Ausführungsbeispielen erläutert werden:
In den Fig. 1 und 2 sind Temperaturübertragungseinheiten 2
dargestellt, bei denen das Werkstück 4 manuell oder durch ein
Handhabungssystem wie bspw. einem Roboter automatisch zu den
Temperaturübertragungseinheiten 2 in einer Arbeitsposition 6
positioniert wird. Die Werkstücke 4 liegen durch ihr
Eigengewicht mit einer dadurch gebildeten Anpreßkraft an der
Temperaturübertragungseinheit 2 formschlüssig an. Über eine
manuelle Betätigung eines Schalters oder eine automatische
Betätigung eines Schalters, bspw. durch das Auflegen des
Werkstückes 4, wird der Anwärmzyklus gestartet. Hierbei erfolgt
ein dosiertes Anwärmen der zu erwärmenden Abschnitte 8 des
Werkstückes 4 im Bereich der Wärmeübertragungsabschnitte 7.
Diese sind durch die aneinander angrenzenden Flächen 17, 18 der
Temperaturübertragungeinheit 2 und des Werkstücks 4 gebildet.
Die Anwärmung kann in Abhängigkeit der eingegebenen Parameter
von unterschiedlicher Dauer sein. Die Temperatursteuer
einrichtung 3 schaltet den Anwärmstrom zu einem vorgegebenen
Zeitpunkt ab, wobei die zu erwärmenden Abschnitte 8 des
Werkstückes 4 eine Anwärmtemperatur zwischen 20°C und 600°C
aufweisen können. Durch die kontrollierte Anwärmung des
Werkstücks 4 kann eine Überhitzung und eine daraus resultierende
Gefügeänderung des Werkstoffs vermindert werden. Ferner erfolgt
durch die partielle Anwärmung über die
Wärmeübertragungsabschnitte 7 eine gezielte Anwärmung des
Werkstücks 4. Nach erfolgter Anwärmung wird das Werkstück 4 von
den bzw. der Temperaturübertragungseinheit 2 entnommen und einer
Montagestation (nicht dargestellt) zugeführt. Dort werden nun
die weiteren Bauteile wie bspw. Lager oder Wellen in die
angewärmten Abschnitte, wie Bohrungen eingesetzt oder
eingepreßt. Durch eine daran anschließende Abkühlung durch Luft
erfolgt ein Aufschrumpfung der erwärmten Abschnitte 8 des
Werkstücks 4 auf das eingepreßte oder eingestecke Bauteil.
Es kann ferner vorgesehen sein, daß die
Temperaturübertragungseinheiten 2 an einer Bereitstellungs
vorrichtung positioniert sind, so daß diese durch einen Werker
schnell entnommen und zu dem jeweiligen Werkstück 4
positioniert werden können. Somit können die Werkstücke 4 auf
einem Montageband positioniert sein und durch Greifen der
entsprechenden Temperaturübertragungeinheiten 2 wird eine
Anwärmung der unterschiedlichen Anwärmabschnitten 8 des
Werkstückes 4 durchgeführt. Diese Anordnung kann insbesondere
bei einer halbautomatischen Fertigung zum Einsatz kommen. Ebenso
dann, wenn einfache geometrische Verhältnisse des Werkstücks 4
vorliegen, wie bspw. Bohrungen zum Aufschrumpfen von Wellen oder
Gehäusedurchdringungen, die zur Aufnahme von Lager bestimmt
sind. Sobald mehr als zwei äußere Flächen anzuwärmen sind, ist
es vorteilhaft, das Werkstück 4 auf einem Werkstückbett 10 zu
positionieren und anzuwärmen. Die Aufnahme des Werkstückes 4
durch das Werkstückbett 10 kann auch bei einer vollautomatischen
Fertigung Einsatz finden.
Das durch das Werkstückbett 10 aufgenommene Werkstückbett 4 wird
über eine Zuführeinrichtung 35 eine
Temperaturübertragungseinheit 2, wie im Ausführungsbeispiel
Fig. 3 beschrieben ist, zugeführt. Sobald die
Werkstückmittelachse mit der die Temperaturübertragungeinheit 2
übereinstimmt, wird die Zuführeinrichtung 35 in Pfeilrichtung 38
abgesenkt. Es kann auch die Temperaturausgleichseinheit 2
angehoben werden. Die an dem Werkstückbett 10 ausgebildeten
Andockflächen 11 liegen paßgenau an den konisch ausgebildeten
Flächen 17 des Temperaturübertragungeinheit 2 an. Durch die
Ausgleichselemente 9 des Temperaturübertragungeinheit 2 erfolgt
ein Anliegen zwischen der Fläche 17 der Temperaturquelle 12 und
der Andockfläche 11. Das Anliegen der aneinandergrenzenden
Flächen 11, 17 ermöglicht eine Wärmeübertragung über den
wärmeleitenden Abschnitt 40 des Werkstückbettes 10 zu den
anzuwärmenden Abschnitten 18 des Werkstückes 4.
Nach Durchführung der Anwärmung wird die Zuführeinrichtung 35
entgegen der Pfeilrichtung 38 nach oben bewegt oder umgekehrt
und sind für den nachfolgenden Arbeitsschritt bereitgestellt
oder werden zu der nächst folgenden Arbeitsstationen weiter
geleitet. Die weiteren Arbeitsschritte wie Einpressen bzw.
Aufschrumpfen eines weiteren Bauteils können durchgeführt
werden.
Alle in der Beschreibung, den nachfolgenden Ansprüchen und den
Zeichnungen dargestellten Merkmale können sowohl einzeln als
auch in beliebiger Kombination miteinander erfindungswesentlich
sein.
Bezugszeichenliste
1 Gerät
2 Temperaturübertragungseinheit
3 Temperatursteuereinrichtung
4 Werkstück
5 Temperaturfühler
6 Arbeitsposition
7 Temperaturübertragungsabschnitt
8 zu erwärmender Abschnitt
9 Anpreßmittel
10 Werkstückbett
11 Andockfläche
12 Temperaturquelle
13 Basisteil
14 Widerstandsheizelement
15 Einbettmasse
16 Isolierung
17 Fläche des Anwärmdornes
18 Fläche des Werkstücks
20 Stützen
21 Anzeigenfelder
23 Anwärmgerät
25 Befestigungselemente
26 Gehäuse
27 Bohrung
28 Außenseite
29 Schraubverbindung
30 Platte
31 Hubstange
32 Lager
35 Zuführeinrichtung
36 Halterung
40 wärmeleitender Abschnitt
2 Temperaturübertragungseinheit
3 Temperatursteuereinrichtung
4 Werkstück
5 Temperaturfühler
6 Arbeitsposition
7 Temperaturübertragungsabschnitt
8 zu erwärmender Abschnitt
9 Anpreßmittel
10 Werkstückbett
11 Andockfläche
12 Temperaturquelle
13 Basisteil
14 Widerstandsheizelement
15 Einbettmasse
16 Isolierung
17 Fläche des Anwärmdornes
18 Fläche des Werkstücks
20 Stützen
21 Anzeigenfelder
23 Anwärmgerät
25 Befestigungselemente
26 Gehäuse
27 Bohrung
28 Außenseite
29 Schraubverbindung
30 Platte
31 Hubstange
32 Lager
35 Zuführeinrichtung
36 Halterung
40 wärmeleitender Abschnitt
Claims (27)
1. Verfahren zum Anwärmen bzw. Abkühlen eines Werkstücks (4)
in der Fügetechnik zur Erzielung einer
temperaturabhängigen Maßänderung desselben, bei dem ein
Gerät (1) mit wenigstens einer Temperaturübertragungs
einheit (2) vorhanden ist, welche eine Temperaturquelle
(12) zum Anwärmen bzw. Abkühlen und eine
Temperatursteuereinrichtung (3) aufweist, die mit dem
Werkstück (4) zusammenwirken, dadurch gekennzeichnet,
daß die Temperaturübertragung von der
Temperaturübertragungseinheit (2) auf das Werkstück (4)
gezielt nur in bestimmten Temperaturübertragungs
abschnitten (7) erfolgt, zur gezielten Maßänderung in
diesen Abschnitten,
- - daß hierfür die Temperaturübertragungseinheit (2) Abschnitte für eine beschränkte Temperaturübertragung aufweist, die werkstückgerecht den gegenüberliegenden Flächen des Werkstücks (4) angemessen sind,
- - daß die räumliche Anordnung von Temperaturübertragungseinheit (2) und Werkstück (4) zueinander definiert ist und
- - daß die Temperatursteuereinrichtung (3) die an den Temperaturübertragungsabschnitten (7) herrschende Temperatur als Steuergröße verarbeitet.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Temperaturübergang durch Berührung zwischen dem
Temperaturübergangsabschnitt (7) der Temperaturübergangs
einheit (2) und der dieser zugeordneten entsprechenden
Fläche am Werkstück (4) erfolgt und daß in Arbeitsposition
(6) eine Berührungsqualität mit einer den
Temperaturübergang bestimmenden und zum Werkstück (4) hin
einen Formschluß bildenden Mindestfläche (Linienberührung,
Punktberührung udgl.) vorhanden ist.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein
Wärmeübergang durch lineare oder gepulste Strahlung, wie
Infrarot, Laser odgl. erfolgt.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein
Kälteübergang durch Luft, Wasserbad oder in Kühlkörpern,
wie Kühlschlangen oder dgl., geführte Kühlflüssigkeit
erfolgt.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Temperatursteuerung über einen am
Werkstück (4) die Temperatur messenden Temperaturfühler
(5) der Temperatursteuereinrichtung (3) erfolgt und
vorzugsweise die Temperaturübertragung des
Temperaturfühlers (5) über Glasfaser erfolgt.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Arbeitsposition (6) einerseits
durch die Temperaturübertragungsabschnitte (7) und
andererseits von Abschnitten bestimmt ist, die
temperaturneutral einander zugeordnet den
Temperaturübertragungsabschnitten (7) meist abgewandt
sind.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der zu erwärmende Abschnitt (8) des
Werkstücks (4) auf eine Anwärmtemperatur zwischen 20°C und
600°C, vorzugsweise zwischen 80°C und 200°C, erhitzt wird.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß mehrere Temperaturübertragungs
einheiten (2) vorhanden sind und jede
Temperaturübertragungseinheit (2) einzeln von einer
Temperatursteuereinrichtung (3) angesteuert wird.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Werkstück (4) von einem hoch
temperaturleitfähigen Werkstückbett (10) aufgenommen wird
und die Temperaturübertragung auf das Werkstückbett (10)
über eine für die Temperaturübertragungseinheit (2)
gebildete Andockfläche (11) erfolgt.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Werkstück (4) nach der Behandlung
und dem Fügevorgang durch Luft abgekühlt bzw. erwärmt
wird.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß zur Maßänderung durch Wärme
- - die Temperaturübertragungseinheit (2) und das Werkstück (4) zusammengeführt werden,
- - die Temperaturübertragungseinheit (2) formschlüssig an dem Werkstück (4) anliegend angebracht wird,
- - der zu erwärmende Abschnitt (8) zwischen 20°C und 600°C abgenommen wird,
- - nach Ablauf der Anwärmzeit, die Temperaturüberwachungseinheit (2) von dem Werkstück (4) angewärmt wird,
- - ein einzusetzendes Bauelement in den behandelten Abschnitt des Werkstücks (4) bzw. das Werkstück (4) in ein zugeordnetes Bauelement zur Fügung eingesetzt und
- - das Werkstück (4) nach der Behandlung und dem Fügevorgang durch Luft abgekühlt bzw. erwärmt und auf Umgebungstemperatur gebracht wird.
12. Vorrichtung zum Anwärmen eines Werkstücks (4) für
Fügezwecke, mit einem Gerät (1) und wenigstens einer
Temperaturübertragungseinheit (2), die in einer
Arbeitsposition (6) zu einem Werkstück (4) positionierbar
ist, insbesondere zur Durchführung des sogenannten
Verfahrens, dadurch gekennzeichnet, daß die
Temperaturübertragungseinheit (2) teilweise formschlüssig
zum Werkstück (4) positionierbar ist und einen bestimmten
eingeschränkten Temperaturübertragungsabschnitt (7)
aufweist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
einander gegenüberliegende Flächen (17, 18) von Werkstück
(4) und Temperaturübertragungseinheit (2) den
Temperaturübertragungsabschnitt (7) bilden.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch
gekennzeichnet, daß der Temperaturübertragungseinheit (2)
Anpreßmittel (9), insbesondere Federelemente, aufweist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 12 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Temperaturübertragungseinheit (2)
mit seiner Wärmequelle an die Geometrie des
Wärmeübertragungsabschnittes (7) anpaßbar ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 12 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die Temperaturübertragungseinheit (2)
eine vorzugsweise austauschbare Wärmequelle (12) und ein
die Wärmequelle (12) aufnehmendes Basisteil (13) aufweist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß
die Wärmequelle (12) zu dem Basisteil (13) verstellbar
angeordnet ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch
gekennzeichnet, daß die als Wärmequelle ausgebildete
Temperaturquelle (12) Widerstandsheizelemente (14)
insbesondere Heizdrähte, aufweist, die in einer hoch
wärmeleitfähigen Einbettmasse (15) angeordnet sind.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß
die Widerstandsheitzelemente (14) gewickelt, nämlich
wendelförmig, spiralförmig oder schraubenförmig, wenigstens
teilweise, vorzugsweise vollständig, in Aufnahmen,
insbesondere in nutenförmigen Rillen der Einbettmasse (15)
angeordnet sind.
20. Vorrichtung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einbettmasse (15) von einer
hitzebeständigen Isolierung (16) umgeben ist und eine
freibleibende, wärmeübertragende Fläche (17) aufweist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 18 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß die freibleibende Fläche (17) der
Einbettmasse (15) eine oberflächenhärtende Beschichtung,
vorzugsweise Nickelbeschichtung, aufweist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 12 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen Temperaturübertragungseinheit
(2) und Werkstück (4) ein das Werkstück (4) aufnehmendes
Werkstückbett (10) vorgesehen ist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß
die Temperaturübertragungsabschnitte (7) des Werkzeugbetts
(10) eine vorzugsweise konisch verlaufende Andockfläche
(11) zum paßgenauen Anliegen der Temperaturübertragungs
einheit (2) aufweist.
24. Vorrichtung nach Anspruch 22 oder 23, dadurch
gekennzeichnet, daß das Werkzeugbett (10) aus einem hoch
wärmeleitfähigen Material gebildet ist und
Wärmeübertragungsabschnitte (7) zwischen Werkzeugbett (10)
und dem formschlüssig angeordneten Werkstück (4) aufweist.
25. Vorrichtung nach Anspruch 12 bis 24, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Temperatursteuereinrichtung (3)
zur jeweiligen Parametereinstellung der Leistungsdaten für
wenigstens eine Temperaturübertragungseinheit (2)
vorgesehen ist.
26. Vorrichtung nach Anspruch 10 bis 23, dadurch
gekennzeichnet, daß der Temperaturübertragungseinheit (2)
fest an die Temperatursteuereinrichtung (3), vorzugsweise
jedoch frei handhabbar angeordnet ist.
27. Vorrichtung nach Anspruch 12 bis 26, dadurch
gekennzeichnet, daß die Temperaturübertragungseinheit (2)
an der Temperatursteuereinrichtung (3) austauschbar,
insbesondere mit einem Schnellwechselsystem, angeordnet
ist.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19924231617 DE4231617A1 (de) | 1992-09-22 | 1992-09-22 | Verfahren und Vorrichtung für die Temperaturänderung in der Fügetechnik |
| DE9314271U DE9314271U1 (de) | 1992-09-22 | 1993-09-22 | Vorrichtung für die Temperaturänderung in der Fügetechnik |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19924231617 DE4231617A1 (de) | 1992-09-22 | 1992-09-22 | Verfahren und Vorrichtung für die Temperaturänderung in der Fügetechnik |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4231617A1 true DE4231617A1 (de) | 1994-03-24 |
Family
ID=6468489
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19924231617 Withdrawn DE4231617A1 (de) | 1992-09-22 | 1992-09-22 | Verfahren und Vorrichtung für die Temperaturänderung in der Fügetechnik |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE4231617A1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| DE10354702A1 (de) * | 2003-11-22 | 2005-06-16 | Zf Transmission Technologies L.L.C., Batavia | Verfahren zur Reduzierung von Whine Noise für ein CVT-Getriebe |
| DE102005061920A1 (de) * | 2005-07-18 | 2007-02-08 | Mahle International Gmbh | Verfahren zur Erzeugung eines Schrumpfsitzes |
| DE102014211565A1 (de) * | 2014-06-17 | 2015-12-17 | Mahle International Gmbh | Verfahren zum thermischen Fügen von Nocken auf einem Nockenwellenrohr einer Nockenwelle |
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1992
- 1992-09-22 DE DE19924231617 patent/DE4231617A1/de not_active Withdrawn
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| DE102014211565A1 (de) * | 2014-06-17 | 2015-12-17 | Mahle International Gmbh | Verfahren zum thermischen Fügen von Nocken auf einem Nockenwellenrohr einer Nockenwelle |
| DE102014211565B4 (de) | 2014-06-17 | 2023-03-23 | Mahle International Gmbh | Verfahren zum thermischen Fügen von Nocken auf einem Nockenwellenrohr einer Nockenwelle |
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| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OM8 | Search report available as to paragraph 43 lit. 1 sentence 1 patent law | ||
| 8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
| 8125 | Change of the main classification |
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| 8130 | Withdrawal |