DE4230293A1 - Identifikationstraeger fuer ein schliesssystem - Google Patents
Identifikationstraeger fuer ein schliesssystemInfo
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- E05B35/00—Locks for use with special keys or a plurality of keys ; keys therefor
- E05B35/001—Locks for use with special keys or a plurality of keys ; keys therefor with key identifying function
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
- E05—LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
- E05B—LOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
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Description
Die Erfindung liegt auf dem Gebiete der Sicherheitstechnik und betrifft einen
Identifikationsträger für ein Schließ-system gemäß den unabhängigen Patent
ansprüchen.
Ein Schließ-System hat die Aufgabe, Unbefugten Eintritt m verwehren, Be
fugten dagegen Eintritt zu ermöglichen. Um diese Aufgabe zu erfüllen, muß
es für zwei Funktionen ausgerüstet sein: für eine Identifikationsfunktion, um
befugt von unbefugt zu unterscheiden, und eine Blockierungsfunktion, um Be
fugten den Eintritt ireizugeben, Unbefugten den Eintritt (mechanisch) zu bloc
kieren. Im Gegensatz zu einer Sehließvorrichtung, welche die Blockierungs
funktion ausübt, hat ein Schließ-System einen wesentlich komplexeren Auf
gabenbereich, insbesondere bezüglich der Informationsverwaltung und Über
tragung. Während die Identifikationsfunktion eine Funktion der Informations
übertragung ist und daher nur Kleine Energien und entsprechende Vorrichtun
gen benötigt, muß die Blockierungsfunktion mechanisch realisiert werden und
benötigt deshalb bedeutend größere Betätigungs-Energien und andere, von
der ersten Funktion verschiedene Vorrichtungen.
Eine einfache Sehließvorrichtung ist bspw. ein Sehließzylinder mit dem
Schlüssel in Zusammenarbeit mit dem Schloß beispielsweise einer Tür, wobei
nun der Schlüssel beide Funktionen ausführen kann, einerseits liefert er als
Identifikationsträger die Identifikationsmerkmale für die Identifikationsfunk
tion und andererseits dient er als Kraftübertragungsmittel, mit dem es möglich
wird, die Kraft des Bedienenden für die Blockierungsfunktion auszunützen.
Auf dem Schlüssel können auch "mechanische" Identifikationsmerkmale ange
bracht sein, die eine Auslösung der Blockierungsfunktion durch die Kraft des
Bedienenden möglich machen. Ein solcher Schlüssel mit elektronischen Zu
satzfunktionen kann nun in ein System eingebunden sein, wodurch aber weite
re Eigenschaften wünschbar wären.
In der heutigen, sehr sicherheitsbewußten Zeit wird der Schlüssel mit seinen
mechanischen Identifikationsmerkmalen aus mehreren Gründen nicht mehr als
genügend sicher erachtet, hier davon einige als Beispiel: weil ein Schlüssel mit
vertretbarem Aufwand letztlich doch kopiert werden kann, weil seine Wirkung
auf das Sehließsystem zeitlich invariant ist, weil keinerlei Wirkung vom
Sehließsystem auf den Schlüssel möglich ist, weil eine auch nur geringfügige
Änderung des Systems aufwendige Folgen mit sich bringt und andere Gründe
mehr. Derartige Nachteile, die einem üblichen Schlüssel anhaften, werden ver
mieden mit neueren Identifikationsträgern mit nicht-mechanischen Identifika
tionsmerkmalen. Solche nicht-mechanische Identifikationsmerkmale bestehen
beispielsweise aus magnetisch oder elektrisch gespeicherter Information, die
von einem entsprechenden Lesegerät ausgelesen wird (passiv), oder aus der
Antwort eines sog. Identifikations-Chip auf dessen Aktivierung hin durch eine
korrespondierende elektronische Schaltung (aktiv).
Schließ-Systeme mit derartigen Identifikationsträgern mit nicht-mechanischen
Identifikationsmerkmalen sind bekannt, wobei der Identifikationsträger mei
stens nur der Identifikationsfunktion dient, hauptsächlich weil er mechanisch
nicht belastbar ist und auch nicht sein muß. Für die Blockierungsfunktion
muß dagegen eine mechanisch wirkende Vorrichtung vorgesehen werden, die
gesteuert durch die Identifikationsfunktion ein rein mechanisches Hindernis
blockiert oder deblockiert. Je nachdem, ob dieses mechanische Hindernis ein
Blockierungsmittel für einen Riegel, ein Riegel oder eine ganze Tür ist, wird
vom Bedienenden verlangt, daß er den Riegel schiebt und die Tür öffnet, daß
er die Tür öffnet oder daß er einfach eintritt. Je nachdem muß auch die
Vorrichtung für die Blockierungsfunktion ausgestaltet sein und mit einer Ener
giemenge versorgt werden, die in jedem Falle beträchtlich höher liegt als die
jenige, die für die Identifikationsfunktion notwendig ist.
Die Vorrichtung für die Blockierfunktion wird einfacher und weniger energie
intensiv, wenn, wie bei der Klassischen Paarung Schloß und Schlüssel, die
Kraft des Bedieners für einen Teil der Blockierungs-/Deblockierungsfunktion
eingesetzt wird, beispielsweise indem er selbst, wie bereits erwähnt, einen
freigegebenen Riegel schiebt und die Türe selbst öffnet. Mit einem Identifika
tionsträger, der nur der Identifikationsfunktion dient, ergibt sich dann immer
die Schwierigkeit, daß der Bedienende mit einer ersten Bewegung die Identi
fikationsfunktion auslösen und dann in einem eng begrenzten Zeitraum mit
einer zweiten Bewegung einen Teil der Blockierungsfunktion ausführen muß.
Das heißt mit anderen Worten, er muß zuerst beispielsweise seine Karte in
ein Lesegerät schieben und dann innerhalb weniger Sekunden beispielsweise
eine durch die Identifikation entblockierte Klinke drücken und die Türe öff
nen. Der Zeitraum, der zwischen den beiden Bewegungen erlaubt ist, ist aus
Sicherheitsgründen sehr kurz bemessen. Die Kürze des Zeitraumes und die
Koordination der beiden Bewegungen verlangen von einem gewohnten Benut
zer eine relativ hohe Konzentration und für einen ungewohnten Benutzer eine
komplizierte Information. Dies führt beispielsweise bei Hotelschlüsseln oft zu
sehr unliebsamen Fehlleistungen.
Die Erfindung stellt sich die Aufgabe, einen Identifikationsträger zu schaffen,
der mechanische und/oder nicht-mechanische Identifikationsmerkmale tragen
kann und derart beschaffen ist, daß die beiden oben beschriebenen Arten von
Identifikationsmerkmalen voneinander getrennt für verschiedene Sicherheits
funktionen verwendet und gegenseitig beliebig kombiniert werden können.
Diese Aufgabe wird durch die in den unabhängigen Patentansprüchen defi
nierte Erfindung gelöst.
Erfindungsgemäß ist dies ein Identifikationsträger, der einen mechanischen
Betätigungs- oder Schlüsselteil zur Übertragung von Betätigungskräften, wahl
weise mit einer mechanischen Schließcodierung ausgestattet, und einen auf
steckbaren Informationsträger, m der Folge kurz Aufsteckteil genannt, zur
bspw. Aufnahme einer elektronischen Funktion zur Übertragung von Infor
mation bzw. zur Übertragung aller (zusätzlichen) nötigen Information, auf
weist, um die Zulassung zu regeln, wobei die beiden Teile, Betätigungsteil
(mechanischer Schlüsselteil) und aufsteckbarer Identifikationsteil, durch ent
sprechende Ausgestaltung voneinander lösbar sind, um sie getrennt zu kon
ditionieren, sie getrennt oder gemeinsam einem Bestimmungszweck zuzufüh
ren und sie außerdem beliebig zu kombinieren. In gemeinsamer Form, zu
einem Identifikationsträger kombiniert, erfüllen sie jeweils einen vorgegebenen
Systemzweck.
Der mechanische Betätigungsteil, im folgenden Ausführungsbeispiel als Schlüs
selteil gestaltet, ist derart ausgebildet, daß mit seiner Hilfe ein Sehließzylinder
betätigt werden kann und daß er sich mit dem Aufsteckteil, der bspw. ein
elektronischer Schlüsselteil sein kann, über ein normiertes Verbindungsmittel
(Verbindungselement) verbinden läßt, außerdem kann er in Form eines
Schlüsselteils die üblichen mechanische Identifikationsmerkmale, bspw. die
Sehließcodevertiefungen tragen.
Ein bspw. mittels des Aufsteckteils realisierter elektronischer Schlüsselteil ist
derart ausgebildet, daß er als Aufsteckteil mit zugeordneten elektronischen
Mitteln dem oder einem mechanischen Schlüsselteil zugeordnet werden kann,
wodurch der Identifikationsträger für nicht motorisch unterstützte Sehließvorrichtungen
zu einem einfach handhabbaren Kraftübertragungsmittel mit den
gewünschten integrierten, mechanischen und/oder nicht-mechanischen Identi
fikationsmerkmalen wird.
Die mechanischen Betätigungsteile, insbesondere Schlüsselteile, können auch
systemfremde sein, sie können über das passende Verbindungsmittel (Verbin
dungselement) mit einem aufsteckbaren Informationsteil zu einem erweiterten,
systemintegrierten (oder systemgenerierenden) Identifikationsträger ausgebaut
werden.
Trägt der erfindungsgemäße Identifikationsträger mechanische und nicht
mechanische Identifikationsmerkmale, wobei der Betätigungsteil gemäß einem
Schlüsselteil (mit Schlüsselanschlag) ausgebildet ist, wird bei seinem Einstec
ken in den entsprechenden Sehließzylinder durch die resultierende, exakte
Positionierung des Betätigungsteils, der seinerseits den in Relation zum
Sehließzylinder exakt positionierten Aufsteckteil trägt, das Lesen der nicht
mechanischen Identifikationsmerkmale durch eine entsprechende Lesevor
richtung möglich und die allenfalls vorhandenen mechanischen Identifikations
merkmale (Sehließzylinder-Codierung) geben das Drehen des Schlüssels me
chanisch frei. Nach einer vollständigen Freigabe und bei der anschließenden
Drehung des Schlüssels wird die Kraft des Bedienenden für die Bewegung
eines bspw. mechanischen Riegels ausgenützt, wobei der mechanische Schlüs
selteil als kraftübertragendes Mittel dient.
Der erfindungsgemäße Identifikationsträger kann mit kombinierten mechani
schen und nicht-mechanischen Identifikationsmerkmalen ausgerüstet sein,
wobei die Ausrüstung des Sehließzylinders und dessen Umgebung bestimmt,
welche der Merkmale für die Identifikationsfunktion notwendig sind. Der
Identifikationsträger (als Schlüssel) kann aber auch mit nur einer der Arten
von Identifikationsmerkmalen ausgerüstet sein wobei das Fehlen der nicht
mechanischen Merkmale (Bohrbild) im einen Fall oder das Fehlen der elek
tronischen Merkmale im andern Fall keine Funktionseinbuße mit sich bringen
muß, wenn solche Möglichkeiten im System, welchem diese Identifikations
träger zugeordnet sind, vorgesehen bzw. definiert sind. Diese Variationsmög
lichkeiten (auf die noch später eingegangen wird) ermöglichen nicht nur die
Verwendung des erfindungsgemäßen Identifikationsträgers für verschiedene
Sicherheitsfunktionen, die nicht unbedingt Sehließfunktionen sein müssen,
sondern sie erschweren durch die Verunsicherung bei der Beurteilung der
gültigen Schließ- und/oder Identifikationsfunktionen auch das unbefugte Ko
pieren eines solchen Identifikationsträgers gemäß bekannter Art und Weise
(Schlüsseldienst etc.) ganz erheblich.
Der Betätigungsteil besteht aus einem zähen, die Kraftübertragung vom Be
nützer auf die Sehließvorrichtung zulassenden Material, bspw. aus einem
metallischen Körper, der als Rohling (key blank) entsprechend bearbeitet
wird. Beispielsweise wird er mit den mechanischen Identifikationsmerkmalen
versehen, die durch einen Fräsvorgang eingearbeitet werden. Der als Auf
steckteil ausgestaltete Identifikationsteil dient primär als Befestigungsmittel für
Träger von nicht-mechanischen Identifikationsmerkmalen und weiteren für die
Identifikation notwendigen Teile (bspw. die elektronischen Teile wie Chips,
Kondensatoren etc.). Er ist beispielsweise aus Kunststoff hergestellt und kann
durch verschiedene Farben und/oder Formen auch leicht als direkt sichtbares
Unterscheidungsmerkmal verschiedener Identifikationsträger oder Gruppen
von Identifikationsträgern ausgenützt werden.
Einem Betätigungsteil können auch mehr als ein aufsteckbarer Identifikation
steil zugeordnet werden, beispielsweise auf jede Seite des Betätigungsteils je
einer. Sie können bezüglich der lösbaren Verbindung mir Verschlüsselungs
elementen versehen sein, womit jedem Aufsteckteil nicht nur ein ganz be
stimmter Betätigungsteil zugeordnet ist, sondern auch noch ein ganz bestimmter
Platz auf diesem (die eine oder andere Seite bei zwei Aufsteckteilen).
Anhand der folgenden Figuren sollen Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen
Identifikationsträgers detailliert beschrieben werden. Einzelne Varian
ten, wie bspw. mehr als ein Aufsteckteil pro Betätigungsteil, werden lediglich
beschrieben, aber nicht im Bild gezeigt. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine beispielhafte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Identifikationsträgers;
Fig. 2 ein Schnitt durch den Identifikationsträger gemäß Fig. 1 (Schnitt
linie II);
Fig. 3 ein Schnitt durch den Identifikationsträger gemäß Fig. 1 (Schnitt
linie III);
Fig. 4 ein Schnitt durch den Identifikationsträger gemäß Fig. 3 (Schnitt
linie IV).
Fig. 5 zeigt den Betätigungsteil des Identifikationsträgers, wie er sich als
Rohling zur Weiterverarbeitung präsentiert und
Fig. 6 zeigt einige Beispiele der Verschlüsselung eines Formschlusses zwi
schen Aufsteckteil und Betätigungsteil in Form einiger Schnitte VI.
Fig. 7 zeigt eine weitere Ausführungsform von unten gesehen, es zeigt
einen Aufsteckteil, der mit zwei Stiftclip in den Betätigungsteil ein
gesteckt wird, nur die Stiftclip sind von außen sichtbar. Die Ver
schlüsselung des Formschlusses ist durch Größe und Abstand der
Durchführungen gegeben.
Fig. 8 zeigt die Ausführungsform von Fig. 1 im Schnitt B-B von der Seite
gesehen und
Fig. 9 zeigt einen Betätigungsteil gemäß der Ausführungsform von Fig.
7, auf welchem ein Schema von Verschlüsselungen des Formschlus
ses zwischen Aufsteckteil und Betätigungsteil eingezeichnet ist.
Die Fig. 1 bis 4 zeigen eine beispielsweise Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Identifikationsträgers. Er besteht aus einem mechanischen
Betätigungsteil 1, hier in Form eines Schlüsselteils mit oder ohne (mechani
sche) Schlüsselcodierung, und einem aufsteckbaren Identifikationsteil 2, hier
ein Aufsteckteil mit elektronischen Identifikationsmerkmalen. Der Schlüsselteil
1 weist einen Schaft 11 mit einem ersten Anschlag 13 und einen Sitz 12 als
Verbindungselement der beiden Teile 1 und 2 mit einem zweiten Anschlag 14
zum Aufstecken und Positionieren des Aufsteckteils 2 auf. Der Schaft 11 kann,
muß aber nicht, mechanische Identifikationsmerkmale in Form eines Codier
bildes mit ausgefrästen Stellen auf seiner Schmal- und/oder Breitseite aufwei
sen, er dient jedoch vornehmlich zur Übertragung einer Bedienungskraft.
Zwischen Schaft 11 und Sitz 12 ist ein erster Anschlag 13 geformt, der im
Sehließzylinder zur genauen, axialen Positionierung des Schaftes 11 dient. Der
Sitz 12 stellt hier eine Verlängerung des Schaftes 11 dar. Diese Partie wird
durch den aufgesetzten Aufsteckteil 2 derart verbreitert, daß ein handlicher
Bedienungsgriff und dadurch ein leicht handhabbarer, schlüsselförmiger Iden
tifikationsträger entsteht, mit dem eine Sehließvorrichtung von Hand betätigt
werden kann. Der Aufsteckteil 2 ist seinerseits an den zweiten Anschlag 14
angeschlagen, so daß er in Bezug zum ersten Anschlag 13 in einer genau defi
nierten Position angeordnet ist und damit auch zu einer bspw. im Schloßbereich
angeordneten Leseeinheit in eine genau fixierte Lage gebracht werden
kann.
Der Sitz 12 und der Aufsteckteil 2 sind derart ausgebildet, daß sie form
schlüssig, lösbar (mit oder ohne Zerstörung eines zusätzlichen Sicherheitsele
ments, beispielsweise Siegel, Plombe etc.) miteinander verbunden werden
können im dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Sitz 12 als um den ersten
Anschlag 13 verbreiterte Verlängerung des Schaftes 11 ausgebildet, dessen
Längskanten parallel zu den Längskanten des Schaftes 11 verlaufen und des
sen Schmalseiten stufenförmig ausgebildet sind, derart, daß die eine Breitseite
des Sitzes 12 in seiner Breite dem Schaft 11 entspricht, während die gegen
überliegende Breitseite des Sitzes um die Gesamtbreite des Anschlages 13
breiter ist. In dieser Form stellt dieser Betätigungsteil einen Rohling (key
blank) dar, der in dreierlei Funktionen verwendet werden kann (siehe Schema
weiter unten). Wie man gleich sieht, können auf diese Weise Rohlinge auf
Lager gehalten werden, die durch den Schaft einem anderen Schließ-System
angehören können, jedoch durch das normierte Verbindungselement 12 trotz
dem die gleichen Aufsteckteile verwenden kann, die auch mit einem anderen
Schließ-System zusammenarbeiten. Nebst der Funktion als Betätigungsele
ment hat der Schlüsselteil noch die Funktion eines mechanischen Interfaces
(Zwischen- oder Anpassungsstückes).
Der Aufsteckteil 2 ist bspw. aus einem leicht elastischen Kunststoff geformt
und besteht im dargestellten Ausführungsbeispiel aus einem Aufsteckkörper
21, der einen abgeschlossenen Raum bildet und aus beidseitig daran ange
formten Halteelementen 22.1 und 22.2, die derart geformt sind, daß sie das
Ende des Sitzes 12 des Aufnahmeteils 1 eng umgreifen können, wobei sie
derart elastisch gespannt werden, daß diese Spannung eine genügende Befe
stigung des Aufsteckteils 2 auf seinem Sitz 12 gewährleistet. In der zweiten
Ausführungsform werden zusätzliche Sicherheitselemente verwendet, mit de
nen ein bspw. unbefugter Austausch des aufsteckbaren Identifikationsträgers
angezeigt oder erkannt werden kann.
Der abgeschlossene Raum des Ansteckkörpers 21 enthält die für die nicht
mechanische Identifikationsmerkmale notwendigen Teile. Im dargestellten
Ausführungsbeispiel sind dies ein Identifikations-Chip 23, ein Energiespeicher
beispielsweise in Form eines Kondensators 24 und eine "Antenne" beispiels
weise in Form einer direkt auf einen Ferritkern gewickelten elektrischen Spule
25. Die drei Elektronikbestandteile sind vorteilhafterweise zusammen auf
einem Print oder Träger vormontiert und elektrisch miteinander verbunden
und werden als Zwischenfabrikat im Aufsteckteil 2 montiert. Damit ist der
aufsteckbare Identifikationsträger zu einem elektronischen Schlüsselteil gewor
den, der in einem gesonderten Arbeitsgang hergestellt, gelagert, konditioniert
(programmiert) und ausgewertet werden kann. Dient der elektronische Schlüs
selteil nur zur Personenkontrolle und der mechanische Schlüsselteil (nebst
seiner Funktion als Betätigungselement und Zwischenstück) nur zur Sehließfunktion,
dann kann man mit einem periodischer Austausch eine lückenlose
Kontrolle bei lückenloser Funktionsfähigkeit realisieren. Die Schließfunktion
bleibt ständig im Besitz der Person, der der Identifikationsträger zugeteilt ist
und die Kontrolle in Form von Auswertung und Programmierung kann trotz
dem stattfinden. Selbstverständlich kann die Sehließfunktion auf beide Teile
verteilt werden, bspw. die mechanische Sehließfunktion dauernd, überlagert
durch eine Zeitfenster-Sehließfunktion mittels des Aufsteckteils.
Der Betätigungsteil 1, der mehrere Funktionen auf sich vereint, nämlich die
der Übertragung von Betätigungskräften auf eine Sehließvorrichtung, die
eines ′vermittelnden′ Übergangsteils zwischen einer bestimmten Sehließvorrichtung
und deren Norm und einem aufsteckbaren Identifikationsteil und
dessen Norm und als Träger für den aufsteckbaren Identifikationsteil, dieser
Betätigungsteil 1 kann außerdem noch eine Verschlüsselung für verschiedene
Aufsteckteile tragen, die mit dem Schaft 11 des Betätigungsteils korregierbar
sind. Beispielsweise ist der Schaft 11 des Betätigungsteils für die Norm einer
bestimmten Sehließvorrichtung ausgestaltet und zum Identifikationsträger
dieser Sehließvorrichtung ist ein bestimmter aufsteckbarer Identifikationsteil
vorgesehen (durch Programmierung, Codierung etc.), so soll kein Identifika
tionsteil einer anderen Gruppe mit diesem Betätigungsteil verbunden werden
können dazu ist eine Verschlüsselung der lösbaren Verbindung vorgesehen.
Die Fig. 5 und 6 zeigen einen mechanischen Schlüsselteil als sogenannten
"Rohling" (key blank) mit den markantesten Merkmalen 11, 12, 13 und 14, die
Anschläge 13 und 14 zum adäquaten Plazieren des Schlüsselteils im Sehließzylinder
einerseits und eines Aufsteckteils andererseits, und die "Anpassungs
elemente" 11, der Schaft zur Sehließvorrichtung, und 12, der Sitz zum Auf
steckteil, wobei die zugehörige Fig. 6 eine Anzahl möglicher Profile im Quer
schnitt zeigt, in welcher Art der Aufsteckteil 2 verschlüsselt werden kann,
so daß nur diese Art und nicht eine andere auf dem Sitz 12 befestigt werden
kann. Wie weiter unten an einem weiteren Ausführungsbeispiel noch gezeigt
wird, ist die Art und Weise der mechanischen Lösung des Zusammentugens
und wieder Lösens der beiden Funktionsteile einerseits für die Verschlüsse
lung und andererseits für die mechanische Befestigung mit so großer Vielfalt
möglich, daß hier unmöglich alle gezeigt werden können. Aber es reicht, wenn
man das Prinzip begriffen hat, um jegliche Art Verbindungselemente/Ver
schlüsselungselemente zwischen den Funktionsteilen 1 und 2 zu gestalten.
Die Variabilität liegt also darin, daß die Aufsteckteile, welche bspw. die Sy
steminformation tragen separat vorbereitet, zu einem anderen Zeitpunkt auf
einen mechanischen Schlüsselteil aufgesteckt oder ganz generell gegeneinan
der ausgetauscht werden können. Man hat z. B. eine Gruppe mit mechanischen
Schlüsselteilen, welche eine gemeinsame mechanische Codierung zum Definen
einer Tür (mit dem entsprechenden Sehließzylinder) aufweisen. Auf solch
einen der mechanischen Schlüsselteile kann man nun einen vorprogrammier
ten Aufsteckteil stecken, der bspw. zusätzliche Information für die Anwesen
heitskontrolle trägt, so daß die Zulassung zeitlich überprüft werden kann. Im
gleichen Zug läßt sich neben einer Anwesenheitskontrolle auch die Zahl der
Sehließmanipulationen und vieles anderes mehr festhalten. Es sind auf diese
Weise Schichtwechselschlüssel, Überzeitschlüssel, Bereichsschlüssel und so
fort realisierbar. Bei einer systemgeprägten Personenidentifikation kann bei
spielsweise der Aufsteckteil (periodisch) ausgetauscht werden. Der mit Infor
mation beladene Aufsteckteil wird abgenommen und ein neu programmierter
Aufsteckteil aufgesteckt. Dies kann durch den Besitzer des Identifikationsträ
gers aber auch durch eine Kontrollstelle geschehen. Da der Aufsteckteil Infor
mation über Sende/Empfang-Betrieb austauscht und aufnimmt, sind keine
empfindlichen Teile wie Kontakte an einem solchen Austausch beteiligt und er
kann deshalb sehr einfach bewerkstelligt werden.
Der mechanische Schlüsselteil und der elektronische Aufsteckteil bilden zu
sammen eine zweiteilige Einheit. Der mechanische Schlüsselteil ist zur Auf
nahme eines Aufsteckteils ausgestaltet und hat die Funktion der mechanischen
Kraftübertragung und nichtelektrischen, mechanischen Deblockierung, der
elektronische Aufsteckteil ist zur Befestigung am mechanischen Schlüsselteil
ausgestaltet und übt die nichtmechanischen Funktionen (hauptsächlich Infor
mationsübertragung und Identifizierung) aus. Die klassische Schlüsselform
wird beibehalten, weil mit ihr die "mechanische Aufschließarbeis" am besten
durchgeführt werden kann, dies im Gegensatz zu den Plastikkarten, bei denen
zur Öffnung eines Verschlusses zusätzliche Hilfsmittel nötig sind. Allerdings
hat der Identifikationsträger mit einem Schlüssel schlechthin, auch mit einem
elektronischmechanischen Schlüssel nicht viel gemeinsam, da mit solchen
Schlüsseln die von einem komplexen System geforderte Variabilität nicht auf
gebracht werden kann.
Die hier vorgeschlagene Lösung hat aber trotzdem noch Vorteile in Richtung
der Klassischen Anwendung. Beispielsweise kann der Aufsteckteil, aber muß
nicht, Elektronik enthalten. Der mechanische Schlüsselteil kann aber muß
nicht eine mechanische Codierung aufweisen. Damit lassen sich Identifikationsträger
(bspw. für eine gewisse Zeit) zu reinen Schlüsseln "degradieren",
ohne aber aus dem System ausgegliedert zu sein, oder es lassen sich Identifi
kationsträger als reine elektronische Schlüssel verwenden bzw. als solche neu
tralisieren dies führt zu vier Möglichkeiten, wovon drei einem direkten Ein
satzzweck dienen können und eine, (temporär) frei von Systeminformation,
beispielsweise wenn eine bestimmte Stückzahl systembedingt ist, dem Zweck
der Reserve (und späterer Identifizierung) dienen kann. Diese vier Möglich
keiten sind unten in folgender Tabelle festgehalten:
Fig. 7, 8 und 9 zeigen eine weitere Ausführungsform des Identifikations
trägers gemäß Erfindung. Der hier wieder als mechanischer Schlüsselteil ge
staltete Betätigungsteil 1 hat hier, im Gegensatz zur vorher diskutierten Aus
führungsform, die Form eines konventionellen Schlüssels mit Betätigungsgriff,
einem Schaft 11 und einem ersten Anschlag 13. An Stelle des zweiten An
schlags 14 zur Positionierung des Aufsteckteils 2 weist er zwei (verschlüsselte)
Einstecköffnungen 14′ auf, durch welche hindurch zwei Befestigungsstifte 15
des Aufsteckteils 2 gesteckt werden können. Damit ist der Aufsteckteil 2 eben
so in einer zum ersten Anschlag 13 definierten Position, wie durch den An
schlag 14 bei der ersten Ausführungsform, die Elemente 14′ und 15 dieser
Ausführungsform erfüllen den gleichen Zweck, wie die Elemente 12 und 22
der anderen Ausführungsform. Schon weiter oben wurde darauf hingewiesen,
daß die Möglichkeiten zur Gestaltung der Verbindungselemente unter Ein
bezug von Verschlüsselungselementen mannigfaltig sind, dieses Beispiel zeigt
dies deutlich.
Der Aufsteckteil 2 ist bspw. aus einem Kunststoff geformt und besteht im
dargestellten Ausführungsbeispiel aus einem Aufsteckkörper 21, der einen
abgeschlossenen Raum bildet und aus zwei daran angeformten Halte- oder
Befestigungselementen 15, die derart geformt sind, daß sie durch die Ein
stecköffnungen 14′ im mechanischen Schlüsselteil 1 gesteckt werden können.
Am vorteilhaftesten geschieht dies durch eine federnde Schnappverbindung
oder Klemmverbindung, die den nötigen Halt der beiden Funktionsteile 1 und
2 zueinander garantiert.
Fig. 9 zeigt noch ein Beispiel, wie auf der relativ großen vorhandenen Flä
che ein Verschlüsselungsmuster vorgesehen werden kann, mit welchem eine
Vielzahl von Gruppen aufsteckbarer Identifikationsteile dem Betätigungsteil
zugeordnet werden kann. Den Einstecköffnungen 14′ mit den Anschlägen ist
eine Referenzöffnung R zugeordnet. In dieser Form entspricht der Betäti
gungsteil einer Grundverschlüsselung. Auf zwei senkrecht aufeinanderstehen
den Achsen sind eine Hauptgruppe H und eine Untergruppe U von ausnütz
baren Positionen für einen anspritzbaren oder nachträglich anbringbaren Co
dierstift (es können auch mehrere sein) Codierstift am aufsteckbaren Iden
tifikationsteil. Dies entspricht bspw. einem portablen System. Man kann nun
die Referenzöffnung entweder auf den Achsen verschieben oder man kann sie
mitsamt den Achsen verschieben. Eine einmal erarbeitete Gruppierung von
aufsteckbaren Identifikationsträger auf den Achsen kann beibehalten werden,
auch wenn die Position der Referenzöffnung aus irgendwelchen Gründen
variert werden soll. Mit diesem Beispiel soll gezeigt werden, bis in welche
Verschlüsselungstiefe so eine einfach zu bewerkstelligende Maßnahme an
Betätigungsteil und aufsteckbarem Identifikationsteil reichen kann, dank dem
relativ großen Platz auf dem schlüsselförmigen Betätigungsteil (im Vergleich
zur Ausführungsform gemäß den Fig. 1 bis 6. Die Verschlüsselungen sind
auch so gestaltbar, daß durch Entfernen von bspw. einer Schnappverbindung
die Verbindung zwischen Betätigungsteil und Identifikationsteil nicht mehr
sicher gewährleistet ist.
Die beiden Funktionsteile müssen in der Regel nicht gegen unerlaubtes Tren
nen voneinander gesichert werden, da normalerweise der Identifikationsträger
ohne den einen oder den anderen Teil nicht funktioniert. Gegebenenfalls ist
eine Sicherheit der Verbindung dieser beiden Element gegen ein unbefugtes
Auseinandernehmen zu gewährleisten. Es kann durchaus vorkommen, daß
man einen unbemerkten Austausch von Aufsteckteilen 2 auf andere mechani
sche Schlüsselteile 1 verhindern möchte. In diesem Falle eignet sich die zweite
gezeigte Ausführungsform besonders gut, weil der als federnder Clip ausge
staltete Befestigungsteil in der Durchsteck-Öffnung 14′ zusätzlich "plombiert"
werden kann. Damit ist wohl noch nicht gesichert, daß kein unerlaubter Aus
tausch stattfinden kann, aber solch ein Austausch bleibt nicht unbemerkt, weil
dazu die Plombe oder Siegel 15 beschädigt werden muß.
Der abgeschlossene Raum des Aufsteckkörpers 21 enthält die für nicht-mech
anische Identifikationsmerkmale notwendigen Teile. Im dargestellten Aus
führungsbeispiel sind dies bspw. ein Identifikations-Chip 23, ein Energiespei
cher beispielsweise in Form eines Kondensators 24 und eine "Antenne" bei
spielsweise in Form einer elektrischen Spule 25. Diese drei Elektronikbe
standteile sind vorteilhafterweise zusammen auf einem Print oder Träger vor
montiert und elektrisch miteinander verbunden und werden als Zwischenfabri
kat im Aufsteckteil montiert.
Claims (19)
1. Identifikationsträger für Sehließsystem, dadurch gekennzeichnet,
daß zwei zusammenwirkende, austauschbare Funktionsteile, ein Be tätigungsteil (1) und ein aufsteckbarer Identifikationsteil (2) vorgese hen sind,
daß der Betätigungsteil (1) einen Schaft (11) aufweist, der in eine Schlüssel-Öffnung eines Sehließzylinders einführbar ist und zur Üb ertragung von Betätigungskräften auf eine Schließvorrichtung dient, wobei dieser Teil mechanische Identifikationsmerkmale tragen kann, und daß Verbindungselemente (12, 14′) zum Anbringen des aufsteck baren Identifikationsteils (2) vorgesehen sind,
daß der aufsteckbare Identifikationsteil (2) derart ausgebildet ist, daß darauf Mittel (23, 24, 25) für nicht-mechanische Identifikations merkmale angeordnet werden können und daß Verbindungselemente (15, 22) zum Anbringen des Betätigungsteils (1) vorgesehen sind.
daß zwei zusammenwirkende, austauschbare Funktionsteile, ein Be tätigungsteil (1) und ein aufsteckbarer Identifikationsteil (2) vorgese hen sind,
daß der Betätigungsteil (1) einen Schaft (11) aufweist, der in eine Schlüssel-Öffnung eines Sehließzylinders einführbar ist und zur Üb ertragung von Betätigungskräften auf eine Schließvorrichtung dient, wobei dieser Teil mechanische Identifikationsmerkmale tragen kann, und daß Verbindungselemente (12, 14′) zum Anbringen des aufsteck baren Identifikationsteils (2) vorgesehen sind,
daß der aufsteckbare Identifikationsteil (2) derart ausgebildet ist, daß darauf Mittel (23, 24, 25) für nicht-mechanische Identifikations merkmale angeordnet werden können und daß Verbindungselemente (15, 22) zum Anbringen des Betätigungsteils (1) vorgesehen sind.
2. Identifikationsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
an beiden Funktionsteilen (1, 2) Verbindungselemente oder Formschlußmittel
(12, 22, 14′, 15) vorgesehen sind, mit welchen sie in eine
lösbare Verbindung bringbar sind.
3. Identifikationsträger nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Betätigungsteil (1) als Übergangsteil zwischen
einer beliebigen Sehließvorrichtung und einem beliebigen aufsteck
baren Identifikationsteil derart gestaltet ist, daß der Schaft (11) zur
Norm einer ausgewählten Schließeinrichtung und das Verbindungs
element (12, 14) zur Norm eines ausgewählten aufsteckbaren Identifi
kationsträgers (2) paßt und deren Zuordnung durch eine Verschlüs
selung der Formschlußmittel eindeutig ist.
4. Identifikationsteil nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeich
net, daß der aufsteckbare Identifikationsteil (2) einen optisch unter
scheidbaren Code wie einen Farbcode, Formcode oder Gestaltungs
code aufweist.
5. Identifikationsträger nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
der Betätigungsteil (1) zwischen Schaft (11) und Verbindungselement
(12) zum Aufstecken des aufsteckbaren Identifikationsteils zu einem
ersten Anschlag (13) geformt ist und zur Positionierung des aufsteck
baren Identifikationsteils (2) ein zweiter Anschlag (14) vorgesehen ist.
6. Identifikationsträger nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
der Betätigungsteil (1) zwischen Schaft (11) und Verbindungselement
(14′) ein erster Anschlag (13) geformt ist und das Verbindungsele
ment (14′) und ein zweiter Anschlag (14′) durch ein gemeinsames
Mittel hergestellt sind.
7. Identifikationsträger nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß der aufsteckbare Identifikationsteil (2) einen Raum zur
Aufnahme von Mitteln zur Identifikation aufweist.
8. Identifikationsträger nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
im Raum des aufsteckbaren Identifikationsteils (2) ein Identifikations
Chip (23), Mittel zur Energiespeicherung (24) und Empfangsmittel
(25) angeordnet sind.
9. Identifikationsträger nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
im Raum des aufsteckbaren Identifikationsteils ein Identifikations
Chlip (23), ein Kondensator (24) und eine Spule (25) angeordnet ist.
10. Rohling (key blank) zur Herstellung eines Betätigungsteiles (1) eines
Identifikationsträgers nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Betätigungsteil (1) ein mechanischer Übergangsteil
zwischen normierten Vorrichtungs- oder Funktionsteilen ist
und derart gestaltet ist, daß der Schaft (11) der Norm einer ausge
wählten Schließeinrichtung und das Verbindungselement (12, 14′) der
Norm eines ausgewählten aufsteckbaren Identifikationsträgers (2) ent
spricht und deren Zuordnung durch Elemente einer Verschlüsselung
der Formschlußmittel eindeutig ist.
11. Rohling (key blank) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
er einen Schaft (11) aufweist, der derart geformt ist, daß er in die
Schlüsselöffnung eines Schließszylinders eingeführt werden kann, und
daß er an diesen Schaft (11) angeformte Mittel zum Befestigen eines
Aufsteckteils aufweist, wobei eine Verbreiterung als ein erster An
schlag (13) ausgebildet ist, mit welchem der Identifikationsträger im
Sehließzylinder positionierbar ist.
12. Rohling (key blank) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
die Längskanten des Verbindungselementes (12) parallel verlaufen zu
den Längskanten des Schaftes (11) und daß die Schmalflächen des
Verbindungselementes (12) zur Verschlüsselung und zur Befestigung
stufenförmig ausgebildet sind.
13. Rohling (key blank) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
die eine Breitseite des Verbindungselementes (12) die Breite des
Schaftes (11) hat und die andere Breitseite um das maß des ersten
Anschlags (13) breiter ist.
14. Rohling (key blank) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
er einen Schaft (11) aufweist und im Bereich des Verbindungsele
ments, in welchem der aufsteckbare Identifikationsträger (2) angeord
net werden soll, Durchführungen (14′) zur Aufnahme und Positio
nierung des aufsteckbaren Identifikationsteils (2) mit federnden Clip
stiften (15) vorgesehen sind und die Zuordnung durch Elemente
(R, H, U) einer Verschlüsselung der Formschlußmittel eindeutig ist.
15. Aufsteckbarer Identifikationsteil für einen Identifikationsträger nach
einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß er einen
hohlen Gehäuseteil (21) und an den Gehäuseteil angeformte Verbin
dungselemente (22.1/2) aufweist und Elemente (zu R, H, U) einer Ver
schlüsselung der Formschlußmittel aufweist.
16. Aufsteckbarer Identifikationsteil nach Anspruch 15, dadurch gekenn
zeichnet, daß in seinem Innenraum Mittel zur Identifikation (23),
Mittel zur Energiespeicherung und Empfangsmittel angeordnet sind.
17. Aufsteckbarer Identifikationsteil nach Anspruch 16, dadurch gekenn
zeichnet, daß in seinem Raum eine elektronische Schaltung (23), und
Mittel zur Übertragung und Speicherung von Energie und Daten
angeordnet sind.
18. Aufsteckbarer Identifikationsteil nach einem der Ansprüche 15 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß zur Befestigung und Positionierung auf
dem mechanischen Schlüsselteil (1) federnde Klemmverbindungen
(15) vorgesehen sind.
19. Aufsteckbarer Identifikationsteil nach Anspruch 15, dadurch gekenn
zeichnet, daß mindestens einem Durchsteck-Clip (15) zur Erhöhung
der Sicherheit eine Plombe oder Siegel zugeordnet ist.
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| CH2938/91A CH685444A5 (de) | 1991-10-07 | 1991-10-07 | Identifikationsträger für ein Schliesssystem. |
Publications (1)
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|---|---|
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Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE4230293A Withdrawn DE4230293A1 (de) | 1991-10-07 | 1992-09-10 | Identifikationstraeger fuer ein schliesssystem |
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