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DE4230293A1 - Identifikationstraeger fuer ein schliesssystem - Google Patents

Identifikationstraeger fuer ein schliesssystem

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Publication number
DE4230293A1
DE4230293A1 DE4230293A DE4230293A DE4230293A1 DE 4230293 A1 DE4230293 A1 DE 4230293A1 DE 4230293 A DE4230293 A DE 4230293A DE 4230293 A DE4230293 A DE 4230293A DE 4230293 A1 DE4230293 A1 DE 4230293A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
identification
plug
attachable
mechanical
shaft
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE4230293A
Other languages
English (en)
Inventor
Heinrich Gretler
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Dormakaba Schweiz AG
Original Assignee
Bauer Kaba AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Bauer Kaba AG filed Critical Bauer Kaba AG
Publication of DE4230293A1 publication Critical patent/DE4230293A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B35/00Locks for use with special keys or a plurality of keys ; keys therefor
    • E05B35/001Locks for use with special keys or a plurality of keys ; keys therefor with key identifying function
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B37/00Permutation or combination locks; Puzzle locks
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B19/00Keys; Accessories therefor
    • E05B19/24Key distinguishing marks
    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07CTIME OR ATTENDANCE REGISTERS; REGISTERING OR INDICATING THE WORKING OF MACHINES; GENERATING RANDOM NUMBERS; VOTING OR LOTTERY APPARATUS; ARRANGEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS FOR CHECKING NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE
    • G07C9/00Individual registration on entry or exit
    • G07C9/00174Electronically operated locks; Circuits therefor; Nonmechanical keys therefor, e.g. passive or active electrical keys or other data carriers without mechanical keys
    • G07C2009/00968Electronically operated locks; Circuits therefor; Nonmechanical keys therefor, e.g. passive or active electrical keys or other data carriers without mechanical keys shape of the data carrier
    • G07C2009/00984Electronically operated locks; Circuits therefor; Nonmechanical keys therefor, e.g. passive or active electrical keys or other data carriers without mechanical keys shape of the data carrier fob

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Description

Die Erfindung liegt auf dem Gebiete der Sicherheitstechnik und betrifft einen Identifikationsträger für ein Schließ-system gemäß den unabhängigen Patent­ ansprüchen.
Ein Schließ-System hat die Aufgabe, Unbefugten Eintritt m verwehren, Be­ fugten dagegen Eintritt zu ermöglichen. Um diese Aufgabe zu erfüllen, muß es für zwei Funktionen ausgerüstet sein: für eine Identifikationsfunktion, um befugt von unbefugt zu unterscheiden, und eine Blockierungsfunktion, um Be­ fugten den Eintritt ireizugeben, Unbefugten den Eintritt (mechanisch) zu bloc­ kieren. Im Gegensatz zu einer Sehließvorrichtung, welche die Blockierungs­ funktion ausübt, hat ein Schließ-System einen wesentlich komplexeren Auf­ gabenbereich, insbesondere bezüglich der Informationsverwaltung und Über­ tragung. Während die Identifikationsfunktion eine Funktion der Informations­ übertragung ist und daher nur Kleine Energien und entsprechende Vorrichtun­ gen benötigt, muß die Blockierungsfunktion mechanisch realisiert werden und benötigt deshalb bedeutend größere Betätigungs-Energien und andere, von der ersten Funktion verschiedene Vorrichtungen.
Eine einfache Sehließvorrichtung ist bspw. ein Sehließzylinder mit dem Schlüssel in Zusammenarbeit mit dem Schloß beispielsweise einer Tür, wobei nun der Schlüssel beide Funktionen ausführen kann, einerseits liefert er als Identifikationsträger die Identifikationsmerkmale für die Identifikationsfunk­ tion und andererseits dient er als Kraftübertragungsmittel, mit dem es möglich wird, die Kraft des Bedienenden für die Blockierungsfunktion auszunützen. Auf dem Schlüssel können auch "mechanische" Identifikationsmerkmale ange­ bracht sein, die eine Auslösung der Blockierungsfunktion durch die Kraft des Bedienenden möglich machen. Ein solcher Schlüssel mit elektronischen Zu­ satzfunktionen kann nun in ein System eingebunden sein, wodurch aber weite­ re Eigenschaften wünschbar wären.
In der heutigen, sehr sicherheitsbewußten Zeit wird der Schlüssel mit seinen mechanischen Identifikationsmerkmalen aus mehreren Gründen nicht mehr als genügend sicher erachtet, hier davon einige als Beispiel: weil ein Schlüssel mit vertretbarem Aufwand letztlich doch kopiert werden kann, weil seine Wirkung auf das Sehließsystem zeitlich invariant ist, weil keinerlei Wirkung vom Sehließsystem auf den Schlüssel möglich ist, weil eine auch nur geringfügige Änderung des Systems aufwendige Folgen mit sich bringt und andere Gründe mehr. Derartige Nachteile, die einem üblichen Schlüssel anhaften, werden ver­ mieden mit neueren Identifikationsträgern mit nicht-mechanischen Identifika­ tionsmerkmalen. Solche nicht-mechanische Identifikationsmerkmale bestehen beispielsweise aus magnetisch oder elektrisch gespeicherter Information, die von einem entsprechenden Lesegerät ausgelesen wird (passiv), oder aus der Antwort eines sog. Identifikations-Chip auf dessen Aktivierung hin durch eine korrespondierende elektronische Schaltung (aktiv).
Schließ-Systeme mit derartigen Identifikationsträgern mit nicht-mechanischen Identifikationsmerkmalen sind bekannt, wobei der Identifikationsträger mei­ stens nur der Identifikationsfunktion dient, hauptsächlich weil er mechanisch nicht belastbar ist und auch nicht sein muß. Für die Blockierungsfunktion muß dagegen eine mechanisch wirkende Vorrichtung vorgesehen werden, die gesteuert durch die Identifikationsfunktion ein rein mechanisches Hindernis blockiert oder deblockiert. Je nachdem, ob dieses mechanische Hindernis ein Blockierungsmittel für einen Riegel, ein Riegel oder eine ganze Tür ist, wird vom Bedienenden verlangt, daß er den Riegel schiebt und die Tür öffnet, daß er die Tür öffnet oder daß er einfach eintritt. Je nachdem muß auch die Vorrichtung für die Blockierungsfunktion ausgestaltet sein und mit einer Ener­ giemenge versorgt werden, die in jedem Falle beträchtlich höher liegt als die­ jenige, die für die Identifikationsfunktion notwendig ist.
Die Vorrichtung für die Blockierfunktion wird einfacher und weniger energie­ intensiv, wenn, wie bei der Klassischen Paarung Schloß und Schlüssel, die Kraft des Bedieners für einen Teil der Blockierungs-/Deblockierungsfunktion eingesetzt wird, beispielsweise indem er selbst, wie bereits erwähnt, einen freigegebenen Riegel schiebt und die Türe selbst öffnet. Mit einem Identifika­ tionsträger, der nur der Identifikationsfunktion dient, ergibt sich dann immer die Schwierigkeit, daß der Bedienende mit einer ersten Bewegung die Identi­ fikationsfunktion auslösen und dann in einem eng begrenzten Zeitraum mit einer zweiten Bewegung einen Teil der Blockierungsfunktion ausführen muß. Das heißt mit anderen Worten, er muß zuerst beispielsweise seine Karte in ein Lesegerät schieben und dann innerhalb weniger Sekunden beispielsweise eine durch die Identifikation entblockierte Klinke drücken und die Türe öff­ nen. Der Zeitraum, der zwischen den beiden Bewegungen erlaubt ist, ist aus Sicherheitsgründen sehr kurz bemessen. Die Kürze des Zeitraumes und die Koordination der beiden Bewegungen verlangen von einem gewohnten Benut­ zer eine relativ hohe Konzentration und für einen ungewohnten Benutzer eine komplizierte Information. Dies führt beispielsweise bei Hotelschlüsseln oft zu sehr unliebsamen Fehlleistungen.
Die Erfindung stellt sich die Aufgabe, einen Identifikationsträger zu schaffen, der mechanische und/oder nicht-mechanische Identifikationsmerkmale tragen kann und derart beschaffen ist, daß die beiden oben beschriebenen Arten von Identifikationsmerkmalen voneinander getrennt für verschiedene Sicherheits­ funktionen verwendet und gegenseitig beliebig kombiniert werden können.
Diese Aufgabe wird durch die in den unabhängigen Patentansprüchen defi­ nierte Erfindung gelöst.
Erfindungsgemäß ist dies ein Identifikationsträger, der einen mechanischen Betätigungs- oder Schlüsselteil zur Übertragung von Betätigungskräften, wahl­ weise mit einer mechanischen Schließcodierung ausgestattet, und einen auf­ steckbaren Informationsträger, m der Folge kurz Aufsteckteil genannt, zur bspw. Aufnahme einer elektronischen Funktion zur Übertragung von Infor­ mation bzw. zur Übertragung aller (zusätzlichen) nötigen Information, auf­ weist, um die Zulassung zu regeln, wobei die beiden Teile, Betätigungsteil (mechanischer Schlüsselteil) und aufsteckbarer Identifikationsteil, durch ent­ sprechende Ausgestaltung voneinander lösbar sind, um sie getrennt zu kon­ ditionieren, sie getrennt oder gemeinsam einem Bestimmungszweck zuzufüh­ ren und sie außerdem beliebig zu kombinieren. In gemeinsamer Form, zu einem Identifikationsträger kombiniert, erfüllen sie jeweils einen vorgegebenen Systemzweck.
Der mechanische Betätigungsteil, im folgenden Ausführungsbeispiel als Schlüs­ selteil gestaltet, ist derart ausgebildet, daß mit seiner Hilfe ein Sehließzylinder betätigt werden kann und daß er sich mit dem Aufsteckteil, der bspw. ein elektronischer Schlüsselteil sein kann, über ein normiertes Verbindungsmittel (Verbindungselement) verbinden läßt, außerdem kann er in Form eines Schlüsselteils die üblichen mechanische Identifikationsmerkmale, bspw. die Sehließcodevertiefungen tragen.
Ein bspw. mittels des Aufsteckteils realisierter elektronischer Schlüsselteil ist derart ausgebildet, daß er als Aufsteckteil mit zugeordneten elektronischen Mitteln dem oder einem mechanischen Schlüsselteil zugeordnet werden kann, wodurch der Identifikationsträger für nicht motorisch unterstützte Sehließvorrichtungen zu einem einfach handhabbaren Kraftübertragungsmittel mit den gewünschten integrierten, mechanischen und/oder nicht-mechanischen Identi­ fikationsmerkmalen wird.
Die mechanischen Betätigungsteile, insbesondere Schlüsselteile, können auch systemfremde sein, sie können über das passende Verbindungsmittel (Verbin­ dungselement) mit einem aufsteckbaren Informationsteil zu einem erweiterten, systemintegrierten (oder systemgenerierenden) Identifikationsträger ausgebaut werden.
Trägt der erfindungsgemäße Identifikationsträger mechanische und nicht­ mechanische Identifikationsmerkmale, wobei der Betätigungsteil gemäß einem Schlüsselteil (mit Schlüsselanschlag) ausgebildet ist, wird bei seinem Einstec­ ken in den entsprechenden Sehließzylinder durch die resultierende, exakte Positionierung des Betätigungsteils, der seinerseits den in Relation zum Sehließzylinder exakt positionierten Aufsteckteil trägt, das Lesen der nicht­ mechanischen Identifikationsmerkmale durch eine entsprechende Lesevor­ richtung möglich und die allenfalls vorhandenen mechanischen Identifikations­ merkmale (Sehließzylinder-Codierung) geben das Drehen des Schlüssels me­ chanisch frei. Nach einer vollständigen Freigabe und bei der anschließenden Drehung des Schlüssels wird die Kraft des Bedienenden für die Bewegung eines bspw. mechanischen Riegels ausgenützt, wobei der mechanische Schlüs­ selteil als kraftübertragendes Mittel dient.
Der erfindungsgemäße Identifikationsträger kann mit kombinierten mechani­ schen und nicht-mechanischen Identifikationsmerkmalen ausgerüstet sein, wobei die Ausrüstung des Sehließzylinders und dessen Umgebung bestimmt, welche der Merkmale für die Identifikationsfunktion notwendig sind. Der Identifikationsträger (als Schlüssel) kann aber auch mit nur einer der Arten von Identifikationsmerkmalen ausgerüstet sein wobei das Fehlen der nicht­ mechanischen Merkmale (Bohrbild) im einen Fall oder das Fehlen der elek­ tronischen Merkmale im andern Fall keine Funktionseinbuße mit sich bringen muß, wenn solche Möglichkeiten im System, welchem diese Identifikations­ träger zugeordnet sind, vorgesehen bzw. definiert sind. Diese Variationsmög­ lichkeiten (auf die noch später eingegangen wird) ermöglichen nicht nur die Verwendung des erfindungsgemäßen Identifikationsträgers für verschiedene Sicherheitsfunktionen, die nicht unbedingt Sehließfunktionen sein müssen, sondern sie erschweren durch die Verunsicherung bei der Beurteilung der gültigen Schließ- und/oder Identifikationsfunktionen auch das unbefugte Ko­ pieren eines solchen Identifikationsträgers gemäß bekannter Art und Weise (Schlüsseldienst etc.) ganz erheblich.
Der Betätigungsteil besteht aus einem zähen, die Kraftübertragung vom Be­ nützer auf die Sehließvorrichtung zulassenden Material, bspw. aus einem metallischen Körper, der als Rohling (key blank) entsprechend bearbeitet wird. Beispielsweise wird er mit den mechanischen Identifikationsmerkmalen versehen, die durch einen Fräsvorgang eingearbeitet werden. Der als Auf­ steckteil ausgestaltete Identifikationsteil dient primär als Befestigungsmittel für Träger von nicht-mechanischen Identifikationsmerkmalen und weiteren für die Identifikation notwendigen Teile (bspw. die elektronischen Teile wie Chips, Kondensatoren etc.). Er ist beispielsweise aus Kunststoff hergestellt und kann durch verschiedene Farben und/oder Formen auch leicht als direkt sichtbares Unterscheidungsmerkmal verschiedener Identifikationsträger oder Gruppen von Identifikationsträgern ausgenützt werden.
Einem Betätigungsteil können auch mehr als ein aufsteckbarer Identifikation­ steil zugeordnet werden, beispielsweise auf jede Seite des Betätigungsteils je einer. Sie können bezüglich der lösbaren Verbindung mir Verschlüsselungs­ elementen versehen sein, womit jedem Aufsteckteil nicht nur ein ganz be­ stimmter Betätigungsteil zugeordnet ist, sondern auch noch ein ganz bestimmter Platz auf diesem (die eine oder andere Seite bei zwei Aufsteckteilen).
Anhand der folgenden Figuren sollen Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Identifikationsträgers detailliert beschrieben werden. Einzelne Varian­ ten, wie bspw. mehr als ein Aufsteckteil pro Betätigungsteil, werden lediglich beschrieben, aber nicht im Bild gezeigt. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine beispielhafte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Identifikationsträgers;
Fig. 2 ein Schnitt durch den Identifikationsträger gemäß Fig. 1 (Schnitt­ linie II);
Fig. 3 ein Schnitt durch den Identifikationsträger gemäß Fig. 1 (Schnitt­ linie III);
Fig. 4 ein Schnitt durch den Identifikationsträger gemäß Fig. 3 (Schnitt­ linie IV).
Fig. 5 zeigt den Betätigungsteil des Identifikationsträgers, wie er sich als Rohling zur Weiterverarbeitung präsentiert und
Fig. 6 zeigt einige Beispiele der Verschlüsselung eines Formschlusses zwi­ schen Aufsteckteil und Betätigungsteil in Form einiger Schnitte VI.
Fig. 7 zeigt eine weitere Ausführungsform von unten gesehen, es zeigt einen Aufsteckteil, der mit zwei Stiftclip in den Betätigungsteil ein­ gesteckt wird, nur die Stiftclip sind von außen sichtbar. Die Ver­ schlüsselung des Formschlusses ist durch Größe und Abstand der Durchführungen gegeben.
Fig. 8 zeigt die Ausführungsform von Fig. 1 im Schnitt B-B von der Seite gesehen und
Fig. 9 zeigt einen Betätigungsteil gemäß der Ausführungsform von Fig. 7, auf welchem ein Schema von Verschlüsselungen des Formschlus­ ses zwischen Aufsteckteil und Betätigungsteil eingezeichnet ist.
Die Fig. 1 bis 4 zeigen eine beispielsweise Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Identifikationsträgers. Er besteht aus einem mechanischen Betätigungsteil 1, hier in Form eines Schlüsselteils mit oder ohne (mechani­ sche) Schlüsselcodierung, und einem aufsteckbaren Identifikationsteil 2, hier ein Aufsteckteil mit elektronischen Identifikationsmerkmalen. Der Schlüsselteil 1 weist einen Schaft 11 mit einem ersten Anschlag 13 und einen Sitz 12 als Verbindungselement der beiden Teile 1 und 2 mit einem zweiten Anschlag 14 zum Aufstecken und Positionieren des Aufsteckteils 2 auf. Der Schaft 11 kann, muß aber nicht, mechanische Identifikationsmerkmale in Form eines Codier­ bildes mit ausgefrästen Stellen auf seiner Schmal- und/oder Breitseite aufwei­ sen, er dient jedoch vornehmlich zur Übertragung einer Bedienungskraft.
Zwischen Schaft 11 und Sitz 12 ist ein erster Anschlag 13 geformt, der im Sehließzylinder zur genauen, axialen Positionierung des Schaftes 11 dient. Der Sitz 12 stellt hier eine Verlängerung des Schaftes 11 dar. Diese Partie wird durch den aufgesetzten Aufsteckteil 2 derart verbreitert, daß ein handlicher Bedienungsgriff und dadurch ein leicht handhabbarer, schlüsselförmiger Iden­ tifikationsträger entsteht, mit dem eine Sehließvorrichtung von Hand betätigt werden kann. Der Aufsteckteil 2 ist seinerseits an den zweiten Anschlag 14 angeschlagen, so daß er in Bezug zum ersten Anschlag 13 in einer genau defi­ nierten Position angeordnet ist und damit auch zu einer bspw. im Schloßbereich angeordneten Leseeinheit in eine genau fixierte Lage gebracht werden kann.
Der Sitz 12 und der Aufsteckteil 2 sind derart ausgebildet, daß sie form­ schlüssig, lösbar (mit oder ohne Zerstörung eines zusätzlichen Sicherheitsele­ ments, beispielsweise Siegel, Plombe etc.) miteinander verbunden werden können im dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Sitz 12 als um den ersten Anschlag 13 verbreiterte Verlängerung des Schaftes 11 ausgebildet, dessen Längskanten parallel zu den Längskanten des Schaftes 11 verlaufen und des­ sen Schmalseiten stufenförmig ausgebildet sind, derart, daß die eine Breitseite des Sitzes 12 in seiner Breite dem Schaft 11 entspricht, während die gegen­ überliegende Breitseite des Sitzes um die Gesamtbreite des Anschlages 13 breiter ist. In dieser Form stellt dieser Betätigungsteil einen Rohling (key blank) dar, der in dreierlei Funktionen verwendet werden kann (siehe Schema weiter unten). Wie man gleich sieht, können auf diese Weise Rohlinge auf Lager gehalten werden, die durch den Schaft einem anderen Schließ-System angehören können, jedoch durch das normierte Verbindungselement 12 trotz­ dem die gleichen Aufsteckteile verwenden kann, die auch mit einem anderen Schließ-System zusammenarbeiten. Nebst der Funktion als Betätigungsele­ ment hat der Schlüsselteil noch die Funktion eines mechanischen Interfaces (Zwischen- oder Anpassungsstückes).
Der Aufsteckteil 2 ist bspw. aus einem leicht elastischen Kunststoff geformt und besteht im dargestellten Ausführungsbeispiel aus einem Aufsteckkörper 21, der einen abgeschlossenen Raum bildet und aus beidseitig daran ange­ formten Halteelementen 22.1 und 22.2, die derart geformt sind, daß sie das Ende des Sitzes 12 des Aufnahmeteils 1 eng umgreifen können, wobei sie derart elastisch gespannt werden, daß diese Spannung eine genügende Befe­ stigung des Aufsteckteils 2 auf seinem Sitz 12 gewährleistet. In der zweiten Ausführungsform werden zusätzliche Sicherheitselemente verwendet, mit de­ nen ein bspw. unbefugter Austausch des aufsteckbaren Identifikationsträgers angezeigt oder erkannt werden kann.
Der abgeschlossene Raum des Ansteckkörpers 21 enthält die für die nicht­ mechanische Identifikationsmerkmale notwendigen Teile. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind dies ein Identifikations-Chip 23, ein Energiespeicher beispielsweise in Form eines Kondensators 24 und eine "Antenne" beispiels­ weise in Form einer direkt auf einen Ferritkern gewickelten elektrischen Spule 25. Die drei Elektronikbestandteile sind vorteilhafterweise zusammen auf einem Print oder Träger vormontiert und elektrisch miteinander verbunden und werden als Zwischenfabrikat im Aufsteckteil 2 montiert. Damit ist der aufsteckbare Identifikationsträger zu einem elektronischen Schlüsselteil gewor­ den, der in einem gesonderten Arbeitsgang hergestellt, gelagert, konditioniert (programmiert) und ausgewertet werden kann. Dient der elektronische Schlüs­ selteil nur zur Personenkontrolle und der mechanische Schlüsselteil (nebst seiner Funktion als Betätigungselement und Zwischenstück) nur zur Sehließfunktion, dann kann man mit einem periodischer Austausch eine lückenlose Kontrolle bei lückenloser Funktionsfähigkeit realisieren. Die Schließfunktion bleibt ständig im Besitz der Person, der der Identifikationsträger zugeteilt ist und die Kontrolle in Form von Auswertung und Programmierung kann trotz­ dem stattfinden. Selbstverständlich kann die Sehließfunktion auf beide Teile verteilt werden, bspw. die mechanische Sehließfunktion dauernd, überlagert durch eine Zeitfenster-Sehließfunktion mittels des Aufsteckteils.
Der Betätigungsteil 1, der mehrere Funktionen auf sich vereint, nämlich die der Übertragung von Betätigungskräften auf eine Sehließvorrichtung, die eines ′vermittelnden′ Übergangsteils zwischen einer bestimmten Sehließvorrichtung und deren Norm und einem aufsteckbaren Identifikationsteil und dessen Norm und als Träger für den aufsteckbaren Identifikationsteil, dieser Betätigungsteil 1 kann außerdem noch eine Verschlüsselung für verschiedene Aufsteckteile tragen, die mit dem Schaft 11 des Betätigungsteils korregierbar sind. Beispielsweise ist der Schaft 11 des Betätigungsteils für die Norm einer bestimmten Sehließvorrichtung ausgestaltet und zum Identifikationsträger dieser Sehließvorrichtung ist ein bestimmter aufsteckbarer Identifikationsteil vorgesehen (durch Programmierung, Codierung etc.), so soll kein Identifika­ tionsteil einer anderen Gruppe mit diesem Betätigungsteil verbunden werden können dazu ist eine Verschlüsselung der lösbaren Verbindung vorgesehen.
Die Fig. 5 und 6 zeigen einen mechanischen Schlüsselteil als sogenannten "Rohling" (key blank) mit den markantesten Merkmalen 11, 12, 13 und 14, die Anschläge 13 und 14 zum adäquaten Plazieren des Schlüsselteils im Sehließzylinder einerseits und eines Aufsteckteils andererseits, und die "Anpassungs­ elemente" 11, der Schaft zur Sehließvorrichtung, und 12, der Sitz zum Auf­ steckteil, wobei die zugehörige Fig. 6 eine Anzahl möglicher Profile im Quer­ schnitt zeigt, in welcher Art der Aufsteckteil 2 verschlüsselt werden kann, so daß nur diese Art und nicht eine andere auf dem Sitz 12 befestigt werden kann. Wie weiter unten an einem weiteren Ausführungsbeispiel noch gezeigt wird, ist die Art und Weise der mechanischen Lösung des Zusammentugens und wieder Lösens der beiden Funktionsteile einerseits für die Verschlüsse­ lung und andererseits für die mechanische Befestigung mit so großer Vielfalt möglich, daß hier unmöglich alle gezeigt werden können. Aber es reicht, wenn man das Prinzip begriffen hat, um jegliche Art Verbindungselemente/Ver­ schlüsselungselemente zwischen den Funktionsteilen 1 und 2 zu gestalten.
Die Variabilität liegt also darin, daß die Aufsteckteile, welche bspw. die Sy­ steminformation tragen separat vorbereitet, zu einem anderen Zeitpunkt auf einen mechanischen Schlüsselteil aufgesteckt oder ganz generell gegeneinan­ der ausgetauscht werden können. Man hat z. B. eine Gruppe mit mechanischen Schlüsselteilen, welche eine gemeinsame mechanische Codierung zum Definen einer Tür (mit dem entsprechenden Sehließzylinder) aufweisen. Auf solch einen der mechanischen Schlüsselteile kann man nun einen vorprogrammier­ ten Aufsteckteil stecken, der bspw. zusätzliche Information für die Anwesen­ heitskontrolle trägt, so daß die Zulassung zeitlich überprüft werden kann. Im gleichen Zug läßt sich neben einer Anwesenheitskontrolle auch die Zahl der Sehließmanipulationen und vieles anderes mehr festhalten. Es sind auf diese Weise Schichtwechselschlüssel, Überzeitschlüssel, Bereichsschlüssel und so fort realisierbar. Bei einer systemgeprägten Personenidentifikation kann bei­ spielsweise der Aufsteckteil (periodisch) ausgetauscht werden. Der mit Infor­ mation beladene Aufsteckteil wird abgenommen und ein neu programmierter Aufsteckteil aufgesteckt. Dies kann durch den Besitzer des Identifikationsträ­ gers aber auch durch eine Kontrollstelle geschehen. Da der Aufsteckteil Infor­ mation über Sende/Empfang-Betrieb austauscht und aufnimmt, sind keine empfindlichen Teile wie Kontakte an einem solchen Austausch beteiligt und er kann deshalb sehr einfach bewerkstelligt werden.
Der mechanische Schlüsselteil und der elektronische Aufsteckteil bilden zu­ sammen eine zweiteilige Einheit. Der mechanische Schlüsselteil ist zur Auf­ nahme eines Aufsteckteils ausgestaltet und hat die Funktion der mechanischen Kraftübertragung und nichtelektrischen, mechanischen Deblockierung, der elektronische Aufsteckteil ist zur Befestigung am mechanischen Schlüsselteil ausgestaltet und übt die nichtmechanischen Funktionen (hauptsächlich Infor­ mationsübertragung und Identifizierung) aus. Die klassische Schlüsselform wird beibehalten, weil mit ihr die "mechanische Aufschließarbeis" am besten durchgeführt werden kann, dies im Gegensatz zu den Plastikkarten, bei denen zur Öffnung eines Verschlusses zusätzliche Hilfsmittel nötig sind. Allerdings hat der Identifikationsträger mit einem Schlüssel schlechthin, auch mit einem elektronischmechanischen Schlüssel nicht viel gemeinsam, da mit solchen Schlüsseln die von einem komplexen System geforderte Variabilität nicht auf­ gebracht werden kann.
Die hier vorgeschlagene Lösung hat aber trotzdem noch Vorteile in Richtung der Klassischen Anwendung. Beispielsweise kann der Aufsteckteil, aber muß nicht, Elektronik enthalten. Der mechanische Schlüsselteil kann aber muß nicht eine mechanische Codierung aufweisen. Damit lassen sich Identifikationsträger (bspw. für eine gewisse Zeit) zu reinen Schlüsseln "degradieren", ohne aber aus dem System ausgegliedert zu sein, oder es lassen sich Identifi­ kationsträger als reine elektronische Schlüssel verwenden bzw. als solche neu­ tralisieren dies führt zu vier Möglichkeiten, wovon drei einem direkten Ein­ satzzweck dienen können und eine, (temporär) frei von Systeminformation, beispielsweise wenn eine bestimmte Stückzahl systembedingt ist, dem Zweck der Reserve (und späterer Identifizierung) dienen kann. Diese vier Möglich­ keiten sind unten in folgender Tabelle festgehalten:
Fig. 7, 8 und 9 zeigen eine weitere Ausführungsform des Identifikations­ trägers gemäß Erfindung. Der hier wieder als mechanischer Schlüsselteil ge­ staltete Betätigungsteil 1 hat hier, im Gegensatz zur vorher diskutierten Aus­ führungsform, die Form eines konventionellen Schlüssels mit Betätigungsgriff, einem Schaft 11 und einem ersten Anschlag 13. An Stelle des zweiten An­ schlags 14 zur Positionierung des Aufsteckteils 2 weist er zwei (verschlüsselte) Einstecköffnungen 14′ auf, durch welche hindurch zwei Befestigungsstifte 15 des Aufsteckteils 2 gesteckt werden können. Damit ist der Aufsteckteil 2 eben­ so in einer zum ersten Anschlag 13 definierten Position, wie durch den An­ schlag 14 bei der ersten Ausführungsform, die Elemente 14′ und 15 dieser Ausführungsform erfüllen den gleichen Zweck, wie die Elemente 12 und 22 der anderen Ausführungsform. Schon weiter oben wurde darauf hingewiesen, daß die Möglichkeiten zur Gestaltung der Verbindungselemente unter Ein­ bezug von Verschlüsselungselementen mannigfaltig sind, dieses Beispiel zeigt dies deutlich.
Der Aufsteckteil 2 ist bspw. aus einem Kunststoff geformt und besteht im dargestellten Ausführungsbeispiel aus einem Aufsteckkörper 21, der einen abgeschlossenen Raum bildet und aus zwei daran angeformten Halte- oder Befestigungselementen 15, die derart geformt sind, daß sie durch die Ein­ stecköffnungen 14′ im mechanischen Schlüsselteil 1 gesteckt werden können. Am vorteilhaftesten geschieht dies durch eine federnde Schnappverbindung oder Klemmverbindung, die den nötigen Halt der beiden Funktionsteile 1 und 2 zueinander garantiert.
Fig. 9 zeigt noch ein Beispiel, wie auf der relativ großen vorhandenen Flä­ che ein Verschlüsselungsmuster vorgesehen werden kann, mit welchem eine Vielzahl von Gruppen aufsteckbarer Identifikationsteile dem Betätigungsteil zugeordnet werden kann. Den Einstecköffnungen 14′ mit den Anschlägen ist eine Referenzöffnung R zugeordnet. In dieser Form entspricht der Betäti­ gungsteil einer Grundverschlüsselung. Auf zwei senkrecht aufeinanderstehen­ den Achsen sind eine Hauptgruppe H und eine Untergruppe U von ausnütz­ baren Positionen für einen anspritzbaren oder nachträglich anbringbaren Co­ dierstift (es können auch mehrere sein) Codierstift am aufsteckbaren Iden­ tifikationsteil. Dies entspricht bspw. einem portablen System. Man kann nun die Referenzöffnung entweder auf den Achsen verschieben oder man kann sie mitsamt den Achsen verschieben. Eine einmal erarbeitete Gruppierung von aufsteckbaren Identifikationsträger auf den Achsen kann beibehalten werden, auch wenn die Position der Referenzöffnung aus irgendwelchen Gründen variert werden soll. Mit diesem Beispiel soll gezeigt werden, bis in welche Verschlüsselungstiefe so eine einfach zu bewerkstelligende Maßnahme an Betätigungsteil und aufsteckbarem Identifikationsteil reichen kann, dank dem relativ großen Platz auf dem schlüsselförmigen Betätigungsteil (im Vergleich zur Ausführungsform gemäß den Fig. 1 bis 6. Die Verschlüsselungen sind auch so gestaltbar, daß durch Entfernen von bspw. einer Schnappverbindung die Verbindung zwischen Betätigungsteil und Identifikationsteil nicht mehr sicher gewährleistet ist.
Die beiden Funktionsteile müssen in der Regel nicht gegen unerlaubtes Tren­ nen voneinander gesichert werden, da normalerweise der Identifikationsträger ohne den einen oder den anderen Teil nicht funktioniert. Gegebenenfalls ist eine Sicherheit der Verbindung dieser beiden Element gegen ein unbefugtes Auseinandernehmen zu gewährleisten. Es kann durchaus vorkommen, daß man einen unbemerkten Austausch von Aufsteckteilen 2 auf andere mechani­ sche Schlüsselteile 1 verhindern möchte. In diesem Falle eignet sich die zweite gezeigte Ausführungsform besonders gut, weil der als federnder Clip ausge­ staltete Befestigungsteil in der Durchsteck-Öffnung 14′ zusätzlich "plombiert" werden kann. Damit ist wohl noch nicht gesichert, daß kein unerlaubter Aus­ tausch stattfinden kann, aber solch ein Austausch bleibt nicht unbemerkt, weil dazu die Plombe oder Siegel 15 beschädigt werden muß.
Der abgeschlossene Raum des Aufsteckkörpers 21 enthält die für nicht-mech­ anische Identifikationsmerkmale notwendigen Teile. Im dargestellten Aus­ führungsbeispiel sind dies bspw. ein Identifikations-Chip 23, ein Energiespei­ cher beispielsweise in Form eines Kondensators 24 und eine "Antenne" bei­ spielsweise in Form einer elektrischen Spule 25. Diese drei Elektronikbe­ standteile sind vorteilhafterweise zusammen auf einem Print oder Träger vor­ montiert und elektrisch miteinander verbunden und werden als Zwischenfabri­ kat im Aufsteckteil montiert.

Claims (19)

1. Identifikationsträger für Sehließsystem, dadurch gekennzeichnet,
daß zwei zusammenwirkende, austauschbare Funktionsteile, ein Be­ tätigungsteil (1) und ein aufsteckbarer Identifikationsteil (2) vorgese­ hen sind,
daß der Betätigungsteil (1) einen Schaft (11) aufweist, der in eine Schlüssel-Öffnung eines Sehließzylinders einführbar ist und zur Üb­ ertragung von Betätigungskräften auf eine Schließvorrichtung dient, wobei dieser Teil mechanische Identifikationsmerkmale tragen kann, und daß Verbindungselemente (12, 14′) zum Anbringen des aufsteck­ baren Identifikationsteils (2) vorgesehen sind,
daß der aufsteckbare Identifikationsteil (2) derart ausgebildet ist, daß darauf Mittel (23, 24, 25) für nicht-mechanische Identifikations­ merkmale angeordnet werden können und daß Verbindungselemente (15, 22) zum Anbringen des Betätigungsteils (1) vorgesehen sind.
2. Identifikationsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an beiden Funktionsteilen (1, 2) Verbindungselemente oder Formschlußmittel (12, 22, 14′, 15) vorgesehen sind, mit welchen sie in eine lösbare Verbindung bringbar sind.
3. Identifikationsträger nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Betätigungsteil (1) als Übergangsteil zwischen einer beliebigen Sehließvorrichtung und einem beliebigen aufsteck­ baren Identifikationsteil derart gestaltet ist, daß der Schaft (11) zur Norm einer ausgewählten Schließeinrichtung und das Verbindungs­ element (12, 14) zur Norm eines ausgewählten aufsteckbaren Identifi­ kationsträgers (2) paßt und deren Zuordnung durch eine Verschlüs­ selung der Formschlußmittel eindeutig ist.
4. Identifikationsteil nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß der aufsteckbare Identifikationsteil (2) einen optisch unter­ scheidbaren Code wie einen Farbcode, Formcode oder Gestaltungs­ code aufweist.
5. Identifikationsträger nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätigungsteil (1) zwischen Schaft (11) und Verbindungselement (12) zum Aufstecken des aufsteckbaren Identifikationsteils zu einem ersten Anschlag (13) geformt ist und zur Positionierung des aufsteck­ baren Identifikationsteils (2) ein zweiter Anschlag (14) vorgesehen ist.
6. Identifikationsträger nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätigungsteil (1) zwischen Schaft (11) und Verbindungselement (14′) ein erster Anschlag (13) geformt ist und das Verbindungsele­ ment (14′) und ein zweiter Anschlag (14′) durch ein gemeinsames Mittel hergestellt sind.
7. Identifikationsträger nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der aufsteckbare Identifikationsteil (2) einen Raum zur Aufnahme von Mitteln zur Identifikation aufweist.
8. Identifikationsträger nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß im Raum des aufsteckbaren Identifikationsteils (2) ein Identifikations­ Chip (23), Mittel zur Energiespeicherung (24) und Empfangsmittel (25) angeordnet sind.
9. Identifikationsträger nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß im Raum des aufsteckbaren Identifikationsteils ein Identifikations­ Chlip (23), ein Kondensator (24) und eine Spule (25) angeordnet ist.
10. Rohling (key blank) zur Herstellung eines Betätigungsteiles (1) eines Identifikationsträgers nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Betätigungsteil (1) ein mechanischer Übergangsteil zwischen normierten Vorrichtungs- oder Funktionsteilen ist und derart gestaltet ist, daß der Schaft (11) der Norm einer ausge­ wählten Schließeinrichtung und das Verbindungselement (12, 14′) der Norm eines ausgewählten aufsteckbaren Identifikationsträgers (2) ent­ spricht und deren Zuordnung durch Elemente einer Verschlüsselung der Formschlußmittel eindeutig ist.
11. Rohling (key blank) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß er einen Schaft (11) aufweist, der derart geformt ist, daß er in die Schlüsselöffnung eines Schließszylinders eingeführt werden kann, und daß er an diesen Schaft (11) angeformte Mittel zum Befestigen eines Aufsteckteils aufweist, wobei eine Verbreiterung als ein erster An­ schlag (13) ausgebildet ist, mit welchem der Identifikationsträger im Sehließzylinder positionierbar ist.
12. Rohling (key blank) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Längskanten des Verbindungselementes (12) parallel verlaufen zu den Längskanten des Schaftes (11) und daß die Schmalflächen des Verbindungselementes (12) zur Verschlüsselung und zur Befestigung stufenförmig ausgebildet sind.
13. Rohling (key blank) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Breitseite des Verbindungselementes (12) die Breite des Schaftes (11) hat und die andere Breitseite um das maß des ersten Anschlags (13) breiter ist.
14. Rohling (key blank) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß er einen Schaft (11) aufweist und im Bereich des Verbindungsele­ ments, in welchem der aufsteckbare Identifikationsträger (2) angeord­ net werden soll, Durchführungen (14′) zur Aufnahme und Positio­ nierung des aufsteckbaren Identifikationsteils (2) mit federnden Clip­ stiften (15) vorgesehen sind und die Zuordnung durch Elemente (R, H, U) einer Verschlüsselung der Formschlußmittel eindeutig ist.
15. Aufsteckbarer Identifikationsteil für einen Identifikationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß er einen hohlen Gehäuseteil (21) und an den Gehäuseteil angeformte Verbin­ dungselemente (22.1/2) aufweist und Elemente (zu R, H, U) einer Ver­ schlüsselung der Formschlußmittel aufweist.
16. Aufsteckbarer Identifikationsteil nach Anspruch 15, dadurch gekenn­ zeichnet, daß in seinem Innenraum Mittel zur Identifikation (23), Mittel zur Energiespeicherung und Empfangsmittel angeordnet sind.
17. Aufsteckbarer Identifikationsteil nach Anspruch 16, dadurch gekenn­ zeichnet, daß in seinem Raum eine elektronische Schaltung (23), und Mittel zur Übertragung und Speicherung von Energie und Daten angeordnet sind.
18. Aufsteckbarer Identifikationsteil nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß zur Befestigung und Positionierung auf dem mechanischen Schlüsselteil (1) federnde Klemmverbindungen (15) vorgesehen sind.
19. Aufsteckbarer Identifikationsteil nach Anspruch 15, dadurch gekenn­ zeichnet, daß mindestens einem Durchsteck-Clip (15) zur Erhöhung der Sicherheit eine Plombe oder Siegel zugeordnet ist.
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