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DE4228128A1 - Vorrichtung und Verfahren zum Bedrucken von zylindrischen Hohlkörpern - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zum Bedrucken von zylindrischen Hohlkörpern

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DE4228128A1
DE4228128A1 DE19924228128 DE4228128A DE4228128A1 DE 4228128 A1 DE4228128 A1 DE 4228128A1 DE 19924228128 DE19924228128 DE 19924228128 DE 4228128 A DE4228128 A DE 4228128A DE 4228128 A1 DE4228128 A1 DE 4228128A1
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DE
Germany
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mandrel
wheel
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rotation
mandrels
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Withdrawn
Application number
DE19924228128
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English (en)
Inventor
Hans-Juergen Schlinsog
Evert Kramer
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Axalta Coating Systems Germany GmbH and Co KG
Original Assignee
Herberts GmbH
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Publication date
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung sowie ein Verfahren zum Bedrucken von zylindrischen Hohlkörpern, insbesondere von Dosen, die auf einem drehbar gelagerten antreibbaren Mandrelrad auf um ihre Längsachse drehbar gelagerten Mandrels angebracht sind und über eine Zuführeinrichtung den Mandrels zugeführt werden, wobei die Hohlkörper mit einem achsparallel zum Mandrelrad angeordneten Gummituchsegmentrad bedruckt werden. Zusätz­ lich kann anschließend auf die so bedruckten zylindrischen Hohlkörper ein Lackauftrag mit Klarlack mittels einer Lackierwalze erfolgen.
Es ist eine Vorrichtung zum Rund-um-Lackieren von zylindrischen Hohlkör­ pern, wie z. B. Dosen aus der DE-A-30 39 812 bekannt. Ebenso sind Vorrich­ tungen zum Bedrucken von zylindrischen Hohlkörpern bekannt, z. B. aus der EP-A-0 085 439. Diese Vorrichtungen weisen ein drehbar gelagertes, antreibbares Mandrelrad auf, das auf seinem Umfang achsparallel drehbar gelagerte Mandrels enthält. Diesen Mandrels werden die Hohlkörper durch eine Zuführeinrichtung zugeführt, wobei die Hohlkörper mittels Unterdruck auf die Mandrels aufgezogen werden. In einem Abstand von etwa 100 Grad (Winkelgrade) zu der Zuführeinrichtung ist ein Lackierwerk oder eine Bedruckungsvorrichtung vorgesehen. Diese besteht aus einem achsparallel zum Mandrelrad angeordneten Gummituchsegmentrad oder einer Lackierwalz. Auf dieses Gummituchsegmentrad wird mittels Auftragsvorrichtungen wie Farbwerke der Farbfilm als Druckbild, gegebenenfalls auch in mehreren Farben, aufgetragen. Im Bereich der Farb- und/oder Lackübergabe ist eine sogenannte Mandrelkarrenaussteuerung für die Mandrels vorgesehen, so daß die Mandrels während des Farbbild- oder Lackkontaktes des Gummituchseg­ mentrades oder der Lackwalze so geführt werden, daß die Hohlkörper in dem Farbfilm über den einfachen oder den doppelten Dosenumfang abrollen.
Dabei werden die Hohlkörper zum Zentrum des Mandrelrades hin abgelenkt. Ebenso sorgt ein Tripmechanismus dafür, daß Mandrels von dem Farb- oder Lackkontakt weggetript werden, wenn keine Dose auf den Mandrels sitzt.
Um die Geschwindigkeit der Bedruckungsvorrichtung zu steigern, ist der Durchmesser des Gummituchsegmentrades so eingerichtet, daß mehrere Hohlkörper gleichzeitig bedruckt werden.
Die Hohlkörper, z. B. Dosen, werden im allgemeinen so auf das Mandrel aufgebracht, daß die Dose in Zehn-Uhr-dreißig-Position (wenn man das Mandrelrad wie das Zifferblatt einer Uhr betrachtet) vor die leeren Mandrels transportiert, dann parallel zum Mandrel geführt und dabei mittels Unterdruck auf das Mandrel aufgezogen wird. Dieser Ladevorgang ist zwischen der Zwölf-Uhr-dreißig-Position und der Ein-Uhr-dreißig- Position abgeschlossen je nach Umdrehungsgeschwindigkeit des Mandrelrads. Etwa in der Drei-Uhr-Position ist üblicherweise das Gummituchsegmentrad positioniert. Nach dem Bedrucken kann die Dose noch zusätzlich etwa in Fünf-Uhr-Position mit einem Klarlack überzogen werden, wobei die Lackier­ walze gegen den Uhrzeigersinn rotiert.
Ein Nachteil der vorstehend beschriebenen Vorrichtung liegt darin, daß bei hohen Geschwindigkeiten manche Dosen nicht vollständig auf das Mandrel aufgezogen werden. Das kann durch defekte Dosengeometrie verur­ sacht sein, oder es findet durch Verkanten der Dose und gleichzeitige Einwirkung von Unterdruck eine Implosion der dünnen Dosenwand statt. Da die Mandrels im Produktionslauf bereits rotieren, wird meistens eine auf das Mandrel unvollständig aufgezogene Dose an den stationären Ladetaschen zerrissen. Etwa in der Zwei-Uhr-Position sind Sensoren angeordnet, die die An- oder Abwesenheit einer Dose auf dem Mandrel dem Tripmechanismus melden, der dann dafür sorgt, daß ein leeres Mandrel nicht mit dem Gummituchsegmentrad in Berührung kommt. Dennoch können aufgerissene Dosenkörper, die mit hoher Geschwindigkeit rotieren, die Gummitücher oder Lackierwalze beschädigen, auch in weggetripter Position des Mandrels im Abstand von etwa 4 mm. Selbst wenn eine beschädigte Dose von den Sensoren ermittelt wird, ist es sehr schwierig, diese beschädigte oder zerrissene Dose durch Druckluft in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit von dem Mandrel zu entladen.
Zusätzlich befindet sich ein Sensor etwa in der Neun-Uhr-Position, der die Maschine stoppt, wenn eine beschädigte Dose nicht entladen werden konnte.
Sowohl zur Entfernung einer beschädigten Dose von dem Mandrel als auch zum Auswechseln des beschädigten Gummituches oder der Lackierwalze ist ein Maschinenstop erforderlich. Erfahrungsgemäß muß eine solche Vorrich­ tung zum Bedrucken bzw. Lackieren von zylindrischen Hohlkörpern mehrmals pro 24 Stunden Laufzeit für bis zu 10 Minuten angehalten werden.
Da der Tripmechanismus eine Reaktionszeit benötigt, sind die benachbarten Dosen zu einem leeren Mandrel nicht ordnungsgemäß bedruckt oder lackiert. Deshalb müssen vor sowie nach einer beschädigten Dose 2 bis 4 Dosen entfernt werden. Der Schaden einer einzigen defekten Dose bewirkt also ein Vielfaches an Ausschuß. Diese Verluste steigen weiter an, je höher die Durchsatzrate und damit die Umdrehungsgeschwindigkeit der Bedruk­ kungsvorrichtung wird.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung zum Rundum-Bedrucken von zylindrischen Hohlkörpern bereitzustellen, die eine höhere Produktionsgeschwindigkeit gestattet und durch die Stillstandszei­ ten durch defekte Dosen verringert werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mittels einer Vorrichtung und eines Verfahrens zum Bedrucken von zylindrischen Hohlkörpern gelöst. Dabei werden die Hohlkörper mittels einer Zuführeinrichtung rotierenden Mandrels zugeführt, die auf dem Umfang eines rotierenden Mandrelrades sitzen. Mit dem Mandrelrad werden die Hohlkörper einer Einrichtung zum Bedrucken in Form eines achsparallel zu dem Mandrelrad angeordneten Gummituchsegmentrades zugeführt. Dabei sind die Zuführeinrichtung und das Gummituchsegmentrad so an dem Umfang des Mandrelrades angeordnet, daß ihr Winkelabstand mindestens 110° beträgt. Dabei wird unter Winkelabstand der auf dem Umfang des Mandrelrades sich ergebende Abstand verstanden, der sich als Mittelpunktswinkel zwischen der Verbindungslinie Mittelpunkt des Mandrelrades/der Dosenzuführung und der Linie Mittelpunkt des Mandrelra­ des/des Gummituchsegmentrads ergibt. Weiterhin ist die Drehrichtung von Mandrel zu Mandrelrad gegensinnig und die Drehrichtung des Gummituchseg­ mentrads gleichsinnig zum Mandrelrad, so daß sich eine parallele Bewe­ gungseinrichtung zwischen zylindrischem Hohlkörper und Gummituchsegment­ rad am Berührungspunkt ergibt.
Bevorzugt ist es, wenn der Winkelabstand 140 bis 300 Grad beträgt. Besonders bevorzugt ist eine Anordnung, so daß die Zuführeinrichtung und die Bedruckungswalze in einem Abstand von ca. 180 Grad angeordnet sind.
Die bevorzugte erfindungsgemäße Anordnung der Zuführeinrichtung in Elf- Uhr-Position und des Gummituchsegmentrades in Fünf-Uhr-Position hat zur Folge, daß gegenüber dem Stand der Technik eine verlängerte, z. B. verdop­ pelte, Lade- und Prüfstrecke zum Erkennen und Eliminieren von schadhaften Dosen zur Verfügung steht. Auf Grund der verlängerten Strecke zwischen dem Laden der Dosen auf Mandrel und dem Kontakt mit dem Gummituchsegment­ rad ist es weiterhin möglich, das Aufziehen der Dosen auf die Mandrels zu verlangsamen, so daß mit einem geringeren Unterdruck gearbeitet werden kann. Das hat den Vorteil, daß die Dosen schonender auf die Mandrels aufgezogen werden, so daß insgesamt weniger Dosen beim Aufziehen auf die Mandrels, z. B. durch Implosion, beschädigt werden. Die verlängerte Prüfstrecke zur Erkennung und Eliminierung von schadhaften Dosen erlaubt es, als defekt erkannte Dosen gegebenenfalls durch Druckluft oder andere Hilfsmittel von den Mandrels zu entfernen.
Weiterhin ist beim erfindungsgemäßen Arbeiten die Drehrichtung von Mandrel und Gummituchsegmentrad geändert. Während beim Arbeiten nach dem Stand der Technik die Drehrichtung des Mandrels gleichsinnig mit der Drehrichtung des Mandrelrades liegt, das heißt die Umfangsgeschwindigkeit der Dose als Summe der Einzelumfangsgeschwindigkeiten sich ergibt, und das Gummituchsegmentrad in achsparalleler Stellung eine entgegengesetzte Drehrichtung zum Mandrel aufweist, so daß die zu dekorierenden Hohlkörper eine parallele Bewegungsrichtung aufweisen, soll beim erfindungsgemäßen Arbeiten die Drehrichtung von Mandrel zu Mandrelrad gegensinnig sein und ebenso die Drehrichtung des Gummituchsegmentrades gegensinnig in Bezug auf die Drehrichtung des Mandrels. Damit wird die Umfangsgeschwindigkeit des zu bedruckenden Hohlkörpers sowie des Gummituchsegmentrades redu­ ziert. Durch die langsamere Umfangsgeschwindigkeit ist ein geringeres Farbnebeln gewährleistet.
Beim Arbeiten nach dem Stand der Technik ist es notwendig, um eine möglichst hohe Durchsatzrate der Vorrichtung zu erhalten, daß mehrere, z. B. drei, Dosen gleichzeitig auf dem Gummituchsegmentrad abrollen bzw. bedruckt werden. Das erfordert einen großen Durchmesser des Gummituchseg­ mentrades. Weiterhin ist es notwendig, um mehrere Dosen gleichzeitig in Kontakt mit dem Gummituchsegmentrad bringen zu können, daß die Mandrels auf ihrer Kreisbahn auf dem Mandrelrad entsprechend der Umfangslinie des Gummituchsegmentrades ausgelenkt werden. Beim erfindungsgemäßen Arbeiten ist bei gleicher Umfangsgeschwindigkeit des Mandrelrades, das heißt bei gleichem Durchsatz, eine langsamere Umfangsgeschwindigkeit des Gummituch­ segmentrades und des Farbflusses möglich. Dadurch ist es als eine Ausfüh­ rungsform möglich, daß nur jeweils eine Dose bedruckt wird. Dadurch kann die Abmessung der Bedruckungsrades verringert werden, und es ist eine Vereinfachung der Hilfsaggregate wie Farbstühle möglich, ohne den Durch­ satz der Vorrichtung zu vermindern.
Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung liegt in der Verände­ rung des Mandrelaussteuerungsmechanismus bei der Bedruckung. Während beim Stand der Technik es notwendig ist, um eine gleichzeitige Bedruckung von mehreren Dosen zu ermöglichen, daß diese die Kreisbahn auf dem Umfang des Mandrelrades verlassen, und bei der Bedruckungsvorrichtung auf eine Kreisbahn im Umfange des Gummituchsegmentrades ausgelenkt werden, ist es beim erfindungsgemäßen Arbeiten möglich, nur eine einzelne Dose zu bedrucken. Dadurch ist es möglich, daß diese einzelne Dose nicht nach innen (zum Mittelpunkt des Mandrelrades) von der Kreisbahn des Mandrelra­ des weggesteuert wird. Erfindungsgemäß ist es ebenso möglich, daß das Mandrel auf dem Mandrelrad durch einen Mechanismus nach außen, auf die Lackierwalze zu, ausgelenkt wird. Der Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens liegt darin, daß bei der Auslenkung des Mandrels nach außen die durch die hohe Umfangsgeschwindigkeit des Mandrelrades vorhandenen Kräfte (Fliehkraft) ausgenutzt werden können. Aus diesem Grunde kann die notwendige mechanische Vorrichtung für diesen Vorgang leichter und einfacher gestaltet werden. Weiterhin bietet das erfindungsgemäße Verfah­ ren des Auslenkens des Mandrels den Vorteil, daß bei einem leeren Mandrel nicht mehr die 2 bis 4 Dosen vor und nach diesem, abgeblasen werden müssen.
An dem Gummituchsegmentrad sind die üblichen Druck- und Zusatzvorrichtun­ gen angeordnet. Diese dienen beispielsweise zum Auftragen der Druckfarbe auf die Oberfläche des Klischeezylinders und von dort auf das Gummituch. Dabei sind auch mehrere parallele Vorrichtungen für mehrere Farben möglich. Weiterhin sind die üblichen Steuervorrichtungen vorhanden.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann weiterhin eine Vorrichtung zum Auftrag eines Lackes auf die bedruckte Dose umfassen. Durch die günstigen geringen Abmessungen, mit denen die erfindungsgemäße Bedruckungsvorrich­ tung ausgebildet sein kann, ist es möglich, zwischen der Bedruckungsvor­ richtung und der Vorrichtung zum Abnehmen der fertig bedruckten Dosen von dem Mandrelrad eine Lackiervorrichtung einzusetzen. Diese besteht aus mindestens einer achsparallel zum Mandrelrad und der Bedruckungsvorrich­ tung angeordneten Lackierwalze, auf die mittels geeigneter Auftragsgerä­ te, z. B. einer Auftragswalze, das Überzugsmittel in der notwendigen Schichtstärke aufgetragen wird. Von dieser Lackierwalze wird das Über­ zugsmittel auf den zu lackierenden Hohlkörper aufgetragen. Eine vorteil­ hafte Ausgestaltung der Dosierwalze ist ein Rotogravur-Zylinder mit oder ohne Rakel. Solche Rotogravur-Zylinder sind beispielsweise eine Stahl- oder Keramikwalze mit napfförmigen Vertiefungen, die den Lack aufnehmen können, wobei überschüssiger Lack mit einem Rakel abgestrichen oder durch eine Zweitwalze abgequetscht wird.
Die Größe der Lackierwalze soll erfindungsgemäß gering sein. Es ist besonders vorteilhaft, wenn der Durchmesser kleiner 600 mm beträgt. In diesem Falle ist es nämlich möglich, zwischen Gummituchsegmentrad und dem Entladevorgang der Dosen von den Mandrels die Lackiervorrichtung an dem Mandrelrad zu positionieren. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Lackierwalze und die Dosiervorrichtung in einer Kassette zusammengefaßt sind. In diesem Falle ist es möglich, bei Betriebsstörungen, bei Abnut­ zungserscheinungen oder bei Wechsel des Überzugsmittels die Stillstands­ zeiten der Bedruckungs- und Lackiervorrichtung möglichst gering zu halten. Das ist dadurch möglich, daß das Lackierwerk mit Auftragswalze und Dosierwalze sowie die mit Lack in Berührung geratenen Teile in einem Stuck von der Maschine entfernt werden können. Notwendige Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten können dann unabhängig von der Bedruckungs- und Lackierungsvorrichtung durchgeführt werden. In diese wird eine weitere vorhandene neue Kassette eingesetzt in kürzerer Zeit als beim Arbeiten nach dem Stand der Technik.
Besonders geeignete Vorrichtungen für eine erfindungsgemäß geeignete Lackierkassette sind in der älteren deutschen Patentanmeldung P 42 06 938 der gleichen Anmelderin beschrieben.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird anhand einer schematischen Zeich­ nung (Fig. 1) und eines bevorzugten Ausführungsbeispiels beschrieben. Die Zeichnungen stellen eine schematische Schnittdarstellung der Vorrichtung zum Bedrucken von zylindrischen Hohlkörpern dar.
In der Zeichnung ist schematisch ein Teil des Mandrelrades (1) wiederge­ geben. Auf dieses werden in der Zehn-Uhr-Position die zu bedruckenden zylindrischen Hohlkörper (3) eingeführt. Diese bewegen sich auf einer Kreisbahn (2) auf dem Mandrelrad. Sie werden in stationären Ladetaschen (4) auf die Mandrels aufgezogen. Das Mandrelrad (1) ist um seine Mittel­ achse in Drehung des Pfeiles (a) antreibbar und auf seinem Umfang mit Mandrels (5) ausgerüstet, die in gleichmäßigem Abstand verteilt auf dem Umfang des Mandrelrades angeordnet sind. Die Mandrels sind drehbar gelagert und weisen eine Drehrichtung (b) entgegengesetzt zur Drehrich­ tung des Mandrelrades auf. Auf den Mandrels sind die zu bedruckenden bzw. lackierenden Hohlkörper (3) zugeführt und im Beispiel ab etwa Elf- Uhr-Position mit Unterdruck auf die Mandrels (5) aufgezogen. Dieser Vorgang ist in Abhängigkeit von der Durchsatzgeschwindigkeit bis zur Ein- Uhr-dreißig-Position beendet.
Die Vorrichtung zum Bedrucken von Dosen, ein Gummituchsegmentrad (6), befindet sich etwa in Fünf-Uhr-Position. Die Drehrichtung (c) ist entge­ gengesetzt zur Drehrichtung des Mandrelrades. Am Umfang des Gummituchseg­ mentrades (6) befinden sich ein oder mehrere Auftragsvorrichtungen (7) für bis zu sechs verschiedenen Druckfarben.
In der durch die Fig. 1 dargestellten Ausführungsform der erfindungsge­ mäßen Vorrichtung schließt sich an das Gummituchsegmentrad (6) eine Lackierwalze (8) mit Auftragsvorrichtung für Lack an. Auf die bedruckten Dosen kann damit anschließend ein Klarlack aufgetragen werden. Die Bezifferung (9) bezeichnet die Einrichtung zur Abnahme der lackierten Dosen von den Mandrels und zur Weiterführung der lackierten Dosen, beispielsweise zu einer Trocknungseinrichtung, wie einem Trockenofen.
Entlang des Umfanges (2) des Mandrelrades, zwischen der Ein-Uhr-dreißig- Position und der Fünf-Uhr-Position sind erfindungsgemäß Sensoren angeord­ net, die die An- und Abwesenheit von Dosen auf den Mandrels, sowie die Anwesenheit defekter Dosen auf den Mandrels feststellen. Für den Prüfvor­ gang durch die Sensoren steht eine ausreichend lange Strecke zur Verfü­ gung. Weiterhin können sich an die Sensoren Einrichtungen zum Entfernen defekter Dosen vor der Zufuhr zu der Bedruckungs- bzw. Lackiervorrichtung befinden. Es kann sich beispielsweise um einen Tripmechanismus handeln, der defekte Dosen vor dem Bedrucken bzw. Lackieren wegtript.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung enthält weiterhin nicht dargestellt auf der Zeichnung Steuermechanismen, um die Mandrels nach einer Mandrelsteu­ erkurve zur Anpassung an die Kreisbahn bzw. den Radius des Gummituchseg­ mentrades (6), die eine entgegengesetzte Drehrichtung zu dem Mandrelrad aufweist, auszulenken. Dabei werden die Mandrels quer zu ihrer Längsachse verschiebbar in Richtung auf das Zentrum des Mandrelrades (1) ausgelenkt, so daß die Mandrels aus der Kreisbahn (2) ihrer Mittelachsen ausgelenkt werden auf eine Kreisbahn entlang des Gummituchsegmentrades (6). Dabei ist es notwendig, daß ein gewisser Anpreßdruck auf das Gummituchsegment­ rad bzw. die Lackierwalze vorgesehen ist, damit Druckfarbe bzw. Lack auf die Dose übertragen wird.
Eine andere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung (Fig. 2) enthält auf dem Mandrelrad eine nicht dargestellte Vorrichtung für eine Mandrelsteu­ erkurve, bei der die Mandrels nach außen ausgelenkt werden. Die zu bedruckenden Dosen werden einzeln nach außen ausgelenkt und gegen das Gummituchsegmentrad gedrückt. Da jeweils nur eine Dose auf dem Gummituch­ segmentrad (6) mit Auftragseinrichtungen (7) abläuft, kann diese einen kleineren Durchmesser haben.
Nach dem Gummituchsegmentrad (6) kann im Abstand eine Lackiervorrichtung (8) vorgesehen sein. Diese besteht aus einer achsparallel angeordneten Lackierwalze und einer dazu gehörigen Auftragsvorrichtung, bevorzugt einer Rotogravurwalze, mit oder ohne einem Rakel. Eine besonders geeigne­ te Ausführungsform ist die Lackiervorrichtung in Form einer geschlossenen und leicht auswechselbaren Kassette. Die Dosen werden an die Lackierwalze nach dem gleichen Verfahren ausgelenkt, wie bei dem Gummituchsegmentrad beschrieben. Es ist also möglich, daß die Dosen auf den Mandrels nach innen auf den Mittelpunkt des Mandrelrades hin ausgelenkt werden und dabei auf der Lackierwalze abrollen (Fig. 1), oder sie werden nach außen abgelenkt (Fig. 2) und nehmen dann auf der Lackierwalze den Lackauftrag auf. Nach der Lackiervorrichtung ist eine bekannte Abnahmevorrichtung (9) für die Dosen von den Mandrels vorgesehen. Vorrichtungen dazu sind bekannt. Die bedruckten und gegebenenfalls überlackierten Dosen werden weiteren bekannten Verfahrensschritten, z. B. Trockenöfen, zugeführt.
Durch die erfindungsgemäße Vorrichtung ist es möglich, die Durchsatzge­ schwindigkeit der Vorrichtung zu erhöhen. Es stehen längere Strecken zum Prüfen und Entfernen von beschädigten Dosen zur Verfügung, so daß Still­ standszeiten durch Beschädigungen der Bedruckungsvorrichtung vermieden werden. Weiterhin ist es möglich, durch die geänderte Anordnung und Drehrichtung der Bedruckungsvorrichtung eine Bedruckung mit weniger Ausschußdosen und Farbnebelentstehung zu ermöglichen. Die Abmessungen der Bedruckungsvorrichtung können verkleinert werden. Durch die verringerten Abmessungen von Bedruckungs- und Lackiervorrichtung ist eine einfachere Reparatur und Wartung möglich.

Claims (14)

1. Vorrichtung zum Bedrucken von zylindrischen Hohlkörpern (3), mit einem drehbar gelagerten, antreibbaren Mandrelrad (1), mit um ihre Längsachse drehbar gelagerten Mandrels (5), mit einer Zuführeinrich­ tung, welche die Hohlkörper den Mandrels zuführt, mit einer Einrich­ tung zum Bedrucken in Form eines achsparallel zu dem Mandrelrad angeordneten Gummituchsegmentrades (6), dadurch gekennzeichnet, daß die Zuführeinrichtung und das Gummituchsegmentrad (6) so an dem Umfang des Mandrelrades (1) angeordnet sind, daß ihr Winkelabstand mindestens 110 Grad beträgt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel­ abstand 140-300 Grad beträgt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel­ abstand bis zu 180 Grad und bevorzugt 180 Grad beträgt.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeich­ net, daß die Mandrels nach außen auf das Gummituchsegmentrad (6) auslenkbar ausgebildet sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeich­ net, daß die Mandrels (5) nach innen auf das Gummituchsegmentrad (6) auslenkbar ausgebildet sind.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß nach dem Gummituchsegmentrad (6) eine Lackierwalze (8) achsparallel zum Mandrelrad (1) angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeich­ net, daß die Drehrichtung (b) der Mandrels (5) entgegengesetzt zur Drehrichtung (a) des Mandrelrades (1) ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeich­ net, daß die Drehrichtung (c) des Gummituchsegmentrades (6) parallel zur Drehrichtung (a) des Mandelrades (1) ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Lak­ kierwalze (8) in einer Kassette vorliegt.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß sich zwischen der Zuführeinrichtung für die zylindri­ schen Hohlkörper (3) zu den Mandrels (5) und dem Gummituchsegmentrad (6) Einrichtungen zum Erkennen von nicht ordnungsgemäß beladenen Mandrels sowie von defekten Dosen und gegebenenfalls Einrichtungen zum Entfernen defekter Dosen, befinden.
11. Verfahren zum Bedrucken von zylindrischen Hohlkörpern, bei dem die zylindrischen Hohlkörper auf die Mandrels eines rotierenden Mandrel­ rades aufgezogen werden, an einer Vorrichtung zum Erkennen von nicht ordnungsgemäß beladenen Mandrels, sowie von defekten Dosen, vorbei­ geführt werden und dann einer Einrichtung zum Bedrucken in Form eines Gummituchsegmentrades zugeführt werden, dadurch gekennzeich­ net, daß man mit einem Abstand zwischen der Zuführungseinrichtung und der Einrichtung zum Bedrucken von mindestens 110 Winkelgraden arbeitet.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Erkennen von defekten Dosen diese vor der Einrichtung zum Bedrucken von den Mandrels entfernt werden.
13. Verfahren nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß man mit einer Drehrichtung der Mandrels arbeitet, die entgegengesetzt zur Drehrichtung des Mandrelrades ist.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeich­ net, daß die bedruckten Dosen auf den Mandrels mittels einer Lac­ kierwalze lackiert werden und nach Abnahme von den Mandrels einer Ofentrocknung zugeführt werden.
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