DE4218174A1 - Doppelsiebentwaesserungseinrichtung - Google Patents
DoppelsiebentwaesserungseinrichtungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abtrennen von Flüssigkeit
aus Feststoff/Flüssigkeitsmischungen, insbesondere
Faserstoffsuspensionen oder Schlämmen, unter Druckeinwirkung, mit
einem über rotierende Endumlenkwalzen geführten Endlos-Außensiebband
und mindestens einem zwischen einer Endumlenkwalzenoberfläche und
Außensiebband geführten Endlos-Innensiebband, mit
Ausgangsmaterialzuführung zwischen Außensiebband und Innensiebband
im Anlaufbereich einer Endumlenkwalze, einem Antrieb für mindestens
eine in der Bandführung angeordnete Walze und einem in Antriebsrichtung
vor der Ausgangsmaterialzuführung gelegenen Abnehmer für
druckbehandeltes Material.
Einrichtungen zum Eindicken von Zellstoffsuspensionen sind z. B. aus
der EP 3 69 611 und der EP 3 76 446 bekannt. Diese Einrichtungen haben
aber den Nachteil, daß nur ein geringer Grad an Entwässerung erreichbar
ist, weil lediglich zwei bzw. drei Walzen für die Entwässerung
vorgesehen sind. Weiters besteht die Schwierigkeit, die Suspension
gezielt zwischen Band und Walze einzubringen.
Auch die Abnahme der beim Eindicken der Suspension gebildeten
Faserstoffbahn von der zweiten Umlenkwalze ist problematisch. Dazu
werden einerseits Schaber, andererseits zusätzliche Blaskästen
vorgeschlagen, um eine genügende Sicherheit für die Ablösung der
Faserstoffbahn von der Walze bzw. dem endlosen Band zu gewährleisten.
Weiters sind die verschiedensten Formen von sogenannten
Doppelsiebbandpressen bekannt. Diese haben den Nachteil, daß sie
einerseits eine relativ große Aufstellfläche und andererseits wie
z. B. die in der EP 4 12 250 geoffenbarte auch eine ganze Reihe von
verschiedensten Umlenkwalzen für die Bahnführung benötigen.
Es besteht die Aufgabe, die vorstehend erwähnten Nachteile
auszuschalten. Zur Lösung dieser Aufgabe ist die Erfindung vornehmlich
dadurch gekennzeichnet, daß korrespondierende Bänder mindestens auf
dem überwiegenden Teil der Laufstrecke zwischen dem Auflagebereich
an der vom Ausgangsmaterial angelaufenen Endumlenkwalze und dem
Auflagebereich an der korrespondierenden Endumlenkwalze mit
Materialkontakt vorzugsweise gemeinsam um
beide Endumlenkwalzen, geführt sind. Durch die Kombination der
Eindicker mit der Doppelsiebtechnologie sind die bisher ungelösten
Probleme bei der Stoffzufuhr bzw. Faserstoffabnahme beseitigt, wobei
nur eine geringe Anzahl von Walzen benötigt wird. Bei der
erfindungsgemäßen Vorrichtung werden mindestens zwei Bänder umlaufen
gelassen und jeweils an zwei Walzen umgelenkt. Die Stoffzufuhr erfolgt
dabei zwischen zwei Bändern.
Die Stoffzufuhr zwischen Außenband und Innenband im Anlaufbereich
einer Endumlenkwalze ist aus der EP 3 69 611, Fig. 10 bekannt. Das
Innenband wird dabei um eine andere, im Durchmesser wesentlich kleinere
zweite Endumlenkwalze geführt als das Außenband. Die zweite
Endumlenkwalze für das Innenband ist einerseits sehr nahe zur ersten
(mit dem Außenband gemeinsamen) Endumlenkwalze angeordnet und
andererseits so angeordnet, daß nach der ersten vom Ausgangsmaterial
angelaufenen Endumlenkwalze das Innenband und das Außenband keineswegs
in materialschichtdickenabhängigem Abstand geführt sind. Wenn jedoch
das Außenband und das Innenband nach der ersten vom Ausgangsmaterial
angelaufenen Endumlenkwalze in materialschichtdickenabhängigem Abstand
geführt sind, ist eine höhere Entwässerungsleistung erreichbar, vor
allem wenn das Außenband und das Innenband gemeinsam um beide
Endumlenkwalzen geführt sind.
Erfolgt die Stoffzufuhr unmittelbar vor einer dem Außensiebband und
dem Innensiebband gemeinsamen Endumlenkwalze können die Siebbänder
kurz gehalten werden, wobei eine erste Entwässerung an dieser
Umlenkwalze durch den Flächendruck, bei großen
Maschinengeschwindigkeiten zusätzlich durch die Fliehkraft erreicht
wird. Zweckmäßig sind erfindungsgemäß mehrere Innensiebbänder
vorgesehen, wobei ein Innensiebband mit einem weiteren Innensiebband
ein korrespondierendes Bandpaar bildet und zwischen diesen Bändern
eine Ausgangsmaterialzuführung und ein Abnehmer für druckbehandeltes
Material vorgesehen ist. Auf diese Weise ist es möglich, das zu
entwässernde Ausgangsmaterial auf mehrere Bandpaare verteilt einer
Druckbehandlung zu unterwerfen,wodurch die Entwässerungsleistung der
Vorrichtung noch gesteigert werden kann.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind für das
Außensiebband und das bzw. jeweils ein Innensiebband gesonderte
korrespondierende Endumlenkwalzen vorgesehen, wobei die
korrespondierende Endumlenkwalze für das Außensiebband in größerem
Abstand als die korrespondierende Endumlenkwalze für das bzw. ein
jeweiliges Innensiebband von der dem Außensiebband und dem mindestens
einen Innensiebband gemeinsamen Endumlenkwalze angeordnet ist, und
die korrespondierende Endumlenkwalze für das Außensiebband einen
größeren Durchmesser aufweist als die korrespondierende Endumlenkwalze
für das bzw. ein jeweiliges Innensiebband.
Zweckmäßig ist erfindungsgemäß das Außensiebband als Sieb, Filz,
perforiertes Stahlband od. dgl. ausgebildet. Bevorzugt ist das äußere
Band, für die Flüssigkeit durchlässig, ist z. B. ein perforiertes
Stahlband. Vorteilhaft ist erfindungsgemäß das Innensiebband als Sieb,
Filz, Kunststoffband oder Stahlband od. dgl. mit oder ohne Perforation
ausgebildet.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind in
Antriebsrichtung nach der zweiten für das Außensiebband und das bzw.
ein Innensiebband gemeinsamen korrespondierenden Endumlenkwalze das
Außensiebband und das bzw. ein Innensiebband durch mindestens eine
Leiteinrichtung in voneinander sich vergrößerndem Abstand geführt
und ist der Abnehmer für druckbehandeltes Material zwischen dem
Außensiebband und dem korrespondierenden Innensiebband angeordnet.
Zweckmäßig ist erfindungsgemäß für das Außen- oder Innensiebband,
zweckmäßig das Innensiebband, eine Leiteinrichtung vorgesehen.
Vorteilhaft ist erfindungsgemäß für das Außen- und das Innensiebband
jeweils eine Leiteinrichtung vorgesehen. Gemäß einer vorteilhaften
Ausgestaltung der Erfindung ist als Leiteinrichtung eine Walze,
insbesondere eine Spannwalze vorgesehen. Wenn die als Leiteinrichtung
verwendeten Walzen als Spannwalzen vorgesehen sind, sind nur relativ
kleine Walzen nötig und die Umlenkwalzen können in einfacher Weise
gelagert werden. Bei geeigneter Anordnung der Spannwalzen sind weder
vor der Stoffzufuhr noch nach der Abnahme der entwässerten Stoffbahn
weitere Walzen erforderlich.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das
Ausgangsmaterial mittels Außensiebband um die korrespondierende
Endumlenkwalze geführt und ist in Antriebsrichtung nach dieser
korrespondierenden Endumlenkwalze ein Abnehmer für das druckbehandelte
Material an der Innenseite des Außensiebbandes angeordnet.
Zweckmäßig ist erfindungsgemäß der Abnehmer ein mit einer
Materialaustragung kombinierbarer Schaber. Vorteilhaft ist
erfindungsgemäß für die Materialaustragung eine Förderschnecke
vorgesehen.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die in der
Bewegungsrichtung des Ausgangsmaterials gesehen erste Endumlenkwalze
nach der Ausgangsmaterialzuführung als Spannwalze ausgebildet. Die
dabei erforderliche Beweglichkeit der Walze kann weiters vorteilhaft
zu einer Veränderung der Keilzone zwischen Stoffzufuhr und erster
Umlenkung benutzt werden. Dadurch läßt sich die Entwässerung den
speziellen Gegebenheiten, d. h. bestimmten Stoffparametern optimal
anpassen.
Vorzugsweise sind weitere Walzen zur Führung des Bahnlaufes der beiden
Bänder vorgesehen. Zweckmäßig ist erfindungsgemäß mindestens eine
Führungswalze für das Außensiebband und bzw. oder das bzw. ein
Innensiebband vorgesehen. Dadurch läßt sich in einfacher Weise eine
geeignete Ausführung des Rahmens erzielen. Vorteilhaft ist die
mindestens eine Führungswalze zum Spannen des Außensiebbandes und
bzw. oder des bzw. eines Innensiebbandes vorgesehen. Die Kombination
von Führungs- und Spannwalzen ermöglicht eine besonders günstige
Gestaltung der Entwässerungseinrichtung, wobei die Anzahl der
benötigten Walzen besonders gering gehalten werden kann.
Erfindungsgemäß dienen die Führungs- und/oder Spannwalzen auch zur
Regulierung des Bandlaufes. Zweckmäßig ist erfindungsgemäß mit Hilfe
mindestens einer Führungswalze der Siebbandlauf regulierbar. Diese
Ausführung stellt eine besonders günstige Variante der Erfindung dar,
weil dadurch die Zahl der benötigten Walzen auf ein Minimum beschränkt
wird.
Erfindungsgemäß sind weitere Walzen als Preßwalzen vorgesehen, die
sich außerhalb des Außen- und Innensiebbandes an der zweiten
Umlenkwalze befinden. Zweckmäßig ist erfindungsgemäß mindestens eine
Preßwalze in der Bewegungsrichtung des Ausgangsmaterials gesehen an
die nach der Ausgangsmaterialzuführung zweite dem Außensiebband und
gegebenenfalls dem bzw. einem Innensiebband korrespondierende
Endumlenkwalze anpreßbar. Durch diese Ausführung läßt sich eine weitere
Entwässerung der Stoffbahn erzielen. Vorteilhaft ist zwischen dem
Außensiebband und der Oberfläche mindestens einer Preßwalze eine
Stützvorrichtung, beispielsweise in Form mitlaufender Druckbänder,
vorgesehen.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die, in
der Bewegungsrichtung des Ausgangsmaterials gesehen, erste
Endumlenkwalze nach der Ausgangsmaterialzuführung als Hohlzylinder
mit Öffnungen auf der Lauffläche ausgebildet bzw. ist eine Siebwalze.
Wenn diese hohle Umlenkwalze mit einer Absaugeinrichtung in Verbindung
steht, läßt sich die Entwässerungsleistung der gesamten
Entwässerungseinrichtung noch zusätzlich steigern. Zweckmäßig ist
erfindungsgemäß der Innenraum der ersten Endumlenkwalze mit einer
Mediumableitung, insbesondere Absaugung verbindbar.
Wird jedoch dieser hohlen Umlenkwalze ein Medium zum Waschen des zu
entwässernden Gutes zugeführt und durch die Öffnungen an das Gut
abgegeben, so läßt sich in einfacher Weise ohne zusätzliche nötige
Einrichtungen ein Waschen des Gutes erreichen. Zweckmäßig ist
erfindungsgemäß dem Innenraum der ersten Endumlenkwalze über eine
Zuleitung von außen Medium, zweckmäßig eine Flüssigkeit, insbesondere
Wasser zuführbar und ist dieses Medium aus dem Innenraum der ersten
Endumlenkwalze durch die Öffnungen auf der Lauffläche dem zwischen
Außensiebband und dem bzw. einem Innensiebband befindlichen
Ausgangsmaterial zuführbar.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die
Endumlenk-, Führungs-, Spann- und Preßwalzen in einem Tragrahmen,
zweckmäßig jeweils horizontal und bzw. oder vertikal veränderbar,
mit zueinander mindestens annähernd parallelen Achsen, drehbar
gelagert. Vorteilhaft ist erfindungsgemäß die mindestens eine
Leiteinrichtung in einem Tragrahmen, zweckmäßig horzontal und bzw.
oder vertikal veränderbar angeordnet, gegebenenfalls mit zu den anderen
Walzen mindestens annähernd paralleler Achse drehbar gelagert.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die, in
der Bewegungsrichtung des Ausgangsmaterials gesehen, zweite
Endumlenkwalze nach der Ausgangsmaterialzuführung direkt mittels Motor
antreibbar.
Günstig ist es, wenn zumindest eine Preßwalze angetrieben ist. Dadurch
kann einerseits die nötige Antriebsleistung auf mindestens zwei Motore
aufgeteilt werden, andererseits eine aufgrund geänderter Stoffparameter
zusätzlich benötigte Antriebsleistung in einfacher Weise aufgebracht
werden. Zweckmäßig ist erfindungsgemäß mindestens eine Preßwalze direkt
mittels Motor antreibbar.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung verläuft die
Verbindungsebene der Achsen der Endumlenkwalzen für das Außensiebband
gegen die Horizontale geneigt. Diese Ausführung hat den
besonderen Vorteil, daß die benötigte Grundfläche gering ist. Gemäß
einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die
Verbindungsebene der Achsen der Endumlenkwalzen für das Außensiebband
mindestens im wesentlichen vertikal ausgerichtet. Durch eine derartige
Ausgestaltung wird der benötigte Platz für die Aufstellung auf ein
Minimum reduziert und eine besonders kompakte Bauweise der
Entwässerungseinrichtung erreicht.
Die Erfindung wird nachstehend an Hand der beiliegenden Zeichnungen
beispielsweise erläutert. Es zeigen die Fig. 1 bis 10 Schnittansichten
der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Abtrennen von Flüssigkeit aus
Feststoff/Flüssigkeitsmischungen. Die Fig. 1 bis 3 und 5 bis 10 sind
Längs- bzw. Vertikalschnittdarstellungen, während Fig. 4 eine
Schnittdarstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung über die
Maschinenbreite zeigt. Die Fig. 1 bis 5 zeigen Varianten der Erfindung
mit zwei dem Außensiebband und dem Innensiebband gemeinsamen
Endumlenkwalzen, während in den Fig. 6 bis 10 Ausgestaltungen der
Erfindung dargestellt sind mit einer dem Außensiebband und dem bzw.
den Innensiebband(bändern) gemeinsamen Endumlenkwalze.
In den Figuren ist mit 1 die Ausgangsmaterialzuführung, mit 2 und
3 die Endumlenkwalzen, mit 4 die Austragung der entwässerten Stoffbahn,
mit 8 der Abnehmer, insbesondere ein Schaber und mit 6 das
Außensiebband und mit 7 das Innensiebband bezeichnet. Mit P′ ist die
Antriebsrichtung der vom Ausgangsmaterial angelaufenen Endumlenkwalze
2 angegeben.
In Fig. 1 wird das Ausgangsmaterial zwischen dem Außensiebband 6 und
dem Innensiebband 7, die z. B. als Siebe, Filze, Kunststoffbänder oder
Stahlbänder ausgebildet sind, im Anlaufbereich der Endumlenkwalze
2 zugeführt. Als vorteilhaft erweist es sich, wenn das Innensiebband
7 für Flüssigkeit eher undurchlässig und das Außensiebband 6 zwecks
Ableitung von Flüssigkeit eher durchlässig ist. Grundstätzlich kann
das Innensiebband 7 und das Außensiebband 6 als Sieb, Filz, perforiertes
Stahlband od. dgl. ausgebildet sein. Das zu entwässernde
Ausgangsmaterial, insbesondere Faserstoffsuspensionen oder Schlämme,
wird um zwei dem Innensiebband 7 und dem Außensiebband 6 gemeinsame
Endumlenkwalzen 2, 3 geführt, wobei das Innen- und das Außensiebband
7, 6 auf der Laufstrecke zwischen den Auflagebereichen an beiden Endumlenkwalzen
2, 3 mit Materialkontakt, also in materialschichtdickenabhängigem Abstand geführt
sind. Der Stoffaustrag aus der Entwässerungszone erfolgt über eine
Materialaustragung 4, vorteilhaft eine Förderschnecke. Dabei erweist
es sich als zweckmäßig, wenn die Ablösung der Stoffbahn vom
Innensiebband 7 nach der zweiten Umlenkwalze 3 mittels Abnehmer 8,
vorteilhaft ein Schaber, unterstützt wird. Die beiden Walzen 5, die
in Antriebsrichtung nach der zweiten Endumlenkwalze 3 angeordnet sind,
sind als kombinierte Spann- und Regulierwalzen ausgeführt und so
angeordnet, daß weitere Führungswalzen vor der Stoffzufuhr bzw. nach
dem Stoffaustrag entfallen können.
Die in Fig. 1 schematisch dargestellte Variante einer erfindungsgemäßen Entwässerungs
vorrichtung ist eine waagrechte Ausführungsform mit einer geringen Anzahl von Walzen.
Der Antrieb der Vorrichtung erfolgt vorzugsweise über die Endumlenkwalze
3 (in Pfeilrichtung P′).
Fig. 2 zeigt - im Gegensatz zu Fig. 1 - eine vertikal ausgestaltete Variante
der Erfindung. Die Ausgangsmaterialzuführung 1 erfolgt mittels Stoffauflauf
mit integrierter Keilzone zwischen dem Außensiebband 6 und dem Innensiebband
7. Zusätzlich zu Fig. 1 ist auf der Bandlaufstrecke zwischen den beiden End
umlenkwalzen 2, 3 eine Führungswalze 9 angeordnet und sind an der in Antriebs
richtung zweiten Endumlenkwalze 3 zwei Preßwalzen 10 und 11 zur Erhöhung
der Entwässerungsleistung vorgesehen.
Die in Fig. 3 dargestellte Vorrichtung entspricht im wesentlichen der in
Fig. 2 dargestellten Variante, ist jedoch etwas detaillierter ausgeführt.
Fig. 4 zeigt einen Querschnitt entlang der Linie IV-IV in Fig. 3. Das zu
entwässernde Material wird über eine Rohrleitung 14 der sich annähernd über
die gesamte Bahnbreite erstreckenden Ausgangsmaterialzuführung 1 zugeführt,
deren Querschnitt quer zur Bahn abnimmt. Dadurch wird ein konstanter Stoff
austritt quer zur Bahn gewährleistet. Die von der Umlenkwalze 3 kommende
Stoffbahn wird in der Materialaustragung 4 zerteilt und zum Ausfallschacht
13 gefördert. Weiters ist der Tragrahmen 12 für die Aufnahme der benötigten
Walzen dargestellt.
Schließlich zeigt Fig. 5 einen Querschnitt entlang der Linie V-V aus Fig. 4,
nämlich den Bereich mit der zweiten Endumlenkwalze 3 der Entwässerungs
vorrichtung.
In Fig. 6 sind das Außensiebband 6 und das Innensiebband 7 nach der Ausgangs
materialzuführung 1 in einem keilförmigen Bereich um die den beiden Sieb
bändern 6, 7 gemeinsame Endumlenkwalze 2 geführt; die korrespondierende Endum
lenkwalze 3 für das Innensiebband 7 ist jedoch nicht - wie in Fig. 1-5 dar
gestellt - identisch mit der korrespondierenden Endumlenkwalze 3 für das
Außensiebband 6; jedoch sind das Außensiebband 6 und das Innensiebband 7
auf dem überwiegenden Teil der Laufstrecke zwischen dem Auflagebereich an
der vom
Ausgangsmaterial angelaufenen Endumlenkwalze 2 und dem Auflagebereich
an der korrespondierenden Endumlenkwalze 3 bzw. 3′ mit
materialschichtdickenabhängigem Abstand geführt. Dies ist deshalb
möglich, weil die korrespondierende Endumlenkwalze 3′ für das
Innensiebband 7 sehr nahe zur korrespondierenden Endumlenkwalze 3
für das Außensiebband 6 und innerhalb des Außensiebbandes 6 angeordnet
ist und dabei der Durchmesser der korrespondierenden Endumlenkwalze
3′ für das Innensiebband 7 zwar kleiner, aber nicht wesentlich kleiner
als der Durchmesser der korrespondierenden Endumlenkwalze 3 für das
Außensiebband 6 ist. Die entwässerte Stoffbahn wird bei der
korrespondierenden Endumlenkwalze 3′ für das Innensiebband 7 vom
Innensiebband 7 mittels Abnehmer 8 und Materialaustragung 4 entfernt.
Der Abstand der korrespondierenden Endumlenkwalze 3′ für das
Innensiebband 7 von der korrespondierenden Endumlenkwalze 3 für das
Außensiebband 6 ist so gewählt, daß zumindest die
Ausgangsmaterialzuführung 1 sowie der Abnehmer 8 und Materialaustragung
4 ausreichend Platz finden.
In Fig. 7 sind das Außen- und Innensiebband 6, 7 um die Endumlenkwalze
2 gemeinsam geführt, wobei die Ausgangsmaterialzuführung 1 zwischen
dem keilförmig geführten Außen- und Innensiebband 6, 7 angeordnet ist
und das Außen- und Innensiebband 6, 7 nach dieser gemeinsamen
Endumlenkwalze 2 auf einem beträchtlichen Teil der Laufstrecke zwischen
dem Auflagebereich an der vom Ausgangsmaterial angelaufenen
Endumlenkwalze 2 und dem Auflagebereich an der korrespondierenden
Endumlenkwalze 3 bzw. 3′ mit materialschichtdickenabhängigem Abstand
geführt sind, wobei ein ein- oder mehrstufiger Waschschuh 15 und bzw.
oder zusätzliche S-Zugwalze 16 (für eine zusätzliche Entwässerung der
Stoffbahn) vorgesehen ist bzw. sind.
In Fig. 8 ist im Vergleich zu den in Fig. 6 und 7 dargestellten, in Bandlauffüh
rung gegeneinander versetzte, sogenannte Varianten die Antriebsrichtung P′ der Endum
lenkwalze 2 umgekehrt, wodurch auch die Anordnung der Ausgangsmaterialzuführung 1 sowie des
Abnehmers 8 mit Materialaustragung 4 entsprechend geändert ist.
In Fig. 9 weist die Vorrichtung für das Außensiebband 6 und das
Innensiebband 7 jeweils zwei Endumlenkwalzen 2, 3 bzw. 2′, 3′ auf,
wobei die Endumlenkwalzen 2′, 3′ für das Innensiebband 7 zwischen den
Endumlenkwalzen 2, 3 für das Außensiebband 6 (und jeweils einer
Endumlenkwalze 2, 3 benachbart) angeordnet sind und der Durchmesser
der Endumlenkwalzen 2′, 3′ für das Innensiebband 7 jeweils kleiner
als der Durchmesser der Endumlenkwalzen 2, 3 für das Außensiebband
6 ist. Keine der Endumlenkwalzen 2, 3, 2′, 3′ ist dem Außensiebband 6
und dem Innensiebband 7 gemeinsam. Diese Ausführung ist sehr aufwendig,
weil 4 Endumlenkwalzen 2, 3, 2′, 3′ und zwei Abnehmer 8 mit
Materialaustragung 4 (für das Außensiebband 6 und das Innensiebband
7) erforderlich sind. Die abgepreßte Flüssigkeit wird mittels Behälter
17 aufgefangen.
Schließlich ist in Fig. 10 eine Variante der Erfindung dargestellt,
bei der das Außensiebband 6 zwei Innensiebbänder 7′ und 7′′ umschließt.
Um die Endumlenkwalze 2 mit der Antriebsrichtung P′ sind alle 3
Siebbänder 6, 7′, 7′′ gemeinsam geführt, wobei aber für jedes Siebband
verschiedene korrespondierende Endumlenkwalzen 3, 3′, 3′′ vorgesehen
sind. Die Ausgangsmaterialzuführung ist aufgeteilt und erfolgt zwischen
Außensiebband 6 und dem korrespondierenden Innensiebband 7′ sowie
auch zwischen beiden Innensiebbändern 7′ und 7′′. Nach dem allen 3
Siebbändern 6, 7′ und 7′′ gemeinsamen Auflagebereich an der gemeinsamen
Endumlenkwalze 2 wird die entwässerte Stoffbahn von den
Innensiebbändern 7′ und 7′′, gegebenenfalls auch vom Außensiebband
6 jeweils mittels Abnehmer 8 und Materialaustragung 4 aus der
Vorrichtung entfernt. Die abgepreßte Flüssigkeit wird mittels Behälter
17 aufgefangen. Auch diese Ausgestaltung der Erfindung ist eher
aufwendig, gewährleistet aber eine höhere Entwässerungsleistung auch
bei höherem Durchsatz.
Die in den Fig. 1 bis 10 dargestellten und vorstehend beschriebenen
Ausgestaltungen der Erfindung sind Beispiele für mögliche Varianten
der Erfindung. Die Erfindung ist aber keineswegs auf diese
Ausgestaltungen beschränkt. Vielmehr sind auch andere Varianten mit
weiteren Walzen oder einer geringeren Anzahl von Walzen möglich. Auch
kann die Verbindungsebene zwischen den Achsen der Endumlenkwalzen
für das Außensiebband nicht nur horizontal oder vertikal, sondern
auch in jeder gewünschten Zwischenlage ausgerichtet sein. Weitere
Änderungen können sich durch geänderte Produktparameter oder
Anpassungen an örtliche Gegebenheiten ergeben.
Claims (28)
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Feststoff/Flüssigkeitsmischungen, insbesondere Faserstoffsuspensionen oder Schlämmen, unter Druckeinwirkung mit einem über rotierende Endumlenkwalzen geführten Endlos-Außensiebband und mindestens einem zwischen einer Endumlenkwalzenoberfläche und Außensiebband geführten Endlos-Innensiebband, mit Ausgangsmaterialzuführung zwischen Außensiebband und Innensiebband im Anlaufbereich einer Endumlenkwalze, einem Antrieb für mindestens eine in der Bandführung angeordnete Walze und einem in Antriebsrichtung vor der Ausgangsmaterialzuführung gelegenen Abnehmer für druckbehandeltes Material, dadurch gekennzeichnet, daß korrespondierende Bänder mindestens auf dem überwiegenden Teil der Laufstrecke zwischen dem Auflagebereich an der vom Ausgangsmaterial angelaufenen Endumlenkwalze (2, 2′) und dem Auflagebereich an der korrespondierenden Endumlenkwalze mit Materialkontakt, vorzugsweise gemeinsam um beide Endumlenkwalzen, geführt sind.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Innensiebbänder (7, 7′, 7′′) vorgesehen sind, wobei ein Innensiebband mit einem weiteren Innensiebband ein korrespondierendes Bandpaar bildet und zwischen diesen Bändern eine Ausgangsmaterialzuführung (1) und ein Abnehmer (8) für druckbehandeltes Material vorgesehen ist.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß für das Außensiebband (6) und das bzw. jeweils ein Innensiebband (7, 7′, 7′′) gesonderte korrespondierende Endumlenkwalzen (3′, 3′′) vorgesehen sind, wobei die korrespondierende Endumlenkwalze (3) für das Außensieb band (6) in größerem Abstand als die korrespondierende Endumlenkwalze (3′, 3′′) für das bzw. ein jeweiliges Innensiebband (7, 7′, 7′′) von der dem Außensiebband (6) und dem mindestens einen Innensiebband (7, 7′, 7′′) gemeinsamen Endumlenkwalze (2) angeordnet ist und die korrespondierende Endumlenkwalze (3) für das Außensiebband (6) einen größeren Durchmesser aufweist als die korrespondierende Endumlenkwalze (3′, 3′′) für das bzw. ein jeweiliges Innensiebband (7, 7′, 7′′).
- 4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn zeichnet daß das Außensiebband (6) vorzugsweise als Sieb, Filz oder perforiertes Stahlband ausgebildet ist.
- 5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeich net, daß das Innensiebband (7, 7′, 7′′) insbesondere als Sieb, Filz, Kunst stoffband oder Stahlband mit oder ohne Perforation ausgebildet ist.
- 6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß in Antriebsrichtung nach der zweiten für das Außensiebband (6) und das bzw. ein Innensiebband (7, 7′, 7′′) gemeinsamen korrespondierenden Endumlenkwalze (3) das Außensiebband (6) und das bzw. ein Innensiebband (7, 7′, 7′′) durch mindestens eine Leiteinrichtung (5) in voneinander sich vergrößerndem Abstand geführt sind und der Abnehmer (8) für druckbehandeltes Material zwischen dem Außensiebband (6) und dem korrespondierenden Innensiebband angeordnet ist.
- 7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß für das Außen- (6) oder Innensiebband (7, 7′, 7′′), zweckmäßig das Innensiebband (7, 7′, 7′′), eine Leiteinrichtung (5) vorgesehen ist.
- 8. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß für das Außen- (6) und das Innensiebband (7, 7′, 7′′) jeweils eine Leiteinrichtung (5) vorgesehen ist.
- 9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß als Leiteinrichtung (5) eine Walze, insbesondere eine Spannwalze vorgesehen ist.
- 10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Ausgangsmaterial mittels Außensiebband (6) um die korrespondierende Endumlenkwalze (3) geführt ist und in Antriebsrichtung nach dieser korrespondierenden Endumlenkwalze (3) ein Abnehmer (8) für das druckbehandelte Material an der Innenseite des Außensiebbandes (6) angeordnet ist.
- 11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Abnehmer (8) ein mit einer Materialaustragung (4) kombinierbarer Schaber ist.
- 12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß für die Materialaustragung (4) eine Förderschnecke vorgesehen ist.
- 13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die in der Bewegungsrichtung des Ausgangsmaterials gesehen erste Endumlenkwalze (2) nach der Ausgangsmaterialzuführung (1) als Spannwalze ausgebildet ist.
- 14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Führungswalze (9) für das Außensiebband (6) und bzw. oder das bzw. ein Innensiebband (7, 7′, 7′′) vorgesehen ist.
- 15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Führungswalze (9) zum Spannen des Außensiebbandes (6) und bzw. oder des bzw. eines Innensiebbandes (7, 7′, 7′′) vorgesehen ist.
- 16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß mit Hilfe mindestens einer Führungswalze (9) der Siebbandlauf regulierbar ist.
- 17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Preßwalze (10, 11) in der Bewegungsrichtung des Ausgangsmaterials gesehen an die nach der Ausgangsmaterialzuführung (1) zweite dem Außensiebband (6) und gegebenenfalls dem bzw. einem Innensiebband (7, 7′, 7′′) korrespondierende Endumlenkwalze anpreßbar ist.
- 18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Außensiebband (6) und der Oberfläche mindestens einer Preßwalze (10, 11) eine Stützvorrichtung, beispielsweise in Form mitlaufender Druckbänder, vorgesehen ist.
- 19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die, in der Bewegungsrichtung des Ausgangsmaterials gesehen, erste Endumlenkwalze (2) nach der Ausgangsmaterialzuführung (1) als Hohlzylinder mit Öffnungen auf der Lauffläche ausgebildet ist bzw. eine Siebwalze ist.
- 20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenraum der ersten Endumlenkwalze (2) mit einer Mediumableitung, insbesondere Absaugung verbindbar ist.
- 21. Vorrichtung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß dem Innenraum der ersten Endumlenkwalze (2) über eine Zuleitung von außen Medium, zweckmäßig eine Flüssigkeit, insbesondere Wasser zuführbar ist und dieses Medium aus dem Innenraum der ersten Endumlenkwalze (2) durch die Öffnungen auf der Lauffläche dem zwischen Außensiebband (6) und dem bzw. einem Innensiebband (7, 7′, 7′′) befindlichen Ausgangsmaterial zuführbar ist.
- 22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Endumlenk-, Führungs-, Spann- und Preßwalzen (2, 2′, 3, 3′, 3′′, 9, 10, 11) in einem Tragrahmen (12), zweckmäßig jeweils horizontal und bzw. oder vertikal veränderbar, mit zueinander mindestens annähernd parallelen Achsen, drehbar gelagert sind.
- 23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Leiteinrichtung (5), insbesondere Walze, in einem Tragrahmen (12), zweckmäßig horizontal und bzw. oder vertikal veränderbar angeordnet, gegebenenfalls mit zu den anderen Walzen (2, 2′, 3, 3′, 3′′, 9, 10, 11) mindestens annähernd paralleler Achse drehbar gelagert ist.
- 24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die, in der Bewegungsrichtung des Ausgangsmaterials gesehen, zweite Endumlenkwalze (3) nach der Ausgangsmaterialzuführung (1) direkt mittels Motor antreibbar ist.
- 25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Preßwalze (10, 11) direkt mittels Motor antreibbar ist.
- 26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsebene der Achsen der Endumlenkwalzen (2, 3) für das Außensiebband (6) gegen die Horizontale geneigt verläuft.
- 27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsebene der Achsen der Endumlenkwalzen (2, 3) für das Außensiebband (6) mindestens im wesentlichen vertikal ausgerichtet ist.
- 28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch ge kennzeichnet, daß ein Innensiebband (7) mit von den Endumlenkwalzen (2, 3) des Außensiebbandes (6) unabhängigen Endumlenkwalzen (2′, 3′) vorgesehen ist.
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