DE4210869C2 - Handbetätigbarer Schwachstromschalter - Google Patents
Handbetätigbarer SchwachstromschalterInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen handbetätigten Schwach
stromschalter mit einer schwenkbar gelagerten Wippe,
die an einem Ende einen Bedienungsknebel und am anderen
Ende ein magnetisches Schaltorgan zur Auslösung eines
Reedkontaktes aufweist.
Aus der deutschen Auslegeschrift 15 15 880 ist ein hand
betätigter Schwachstromschalter bekannt, bei welchem
das an einem Ende einer schwenkbar gelagerten Wippe vor
handene magnetische Schaltorgan durch dessen Formen
schluß mit den Wänden eines Gehäusekanals geführt ist.
Wird dieser Schwachstromschalter in besonders rauhen Um
gebungen, wie etwa der Schwerindustrie, eingesetzt,
dringt Staub in das Schaltergehäuse ein und blockiert
die Bewegungsfähigkeit des Schaltorgans. Der Schwach
stromschalter ist daher relativ rasch mechanisch zer
stört. Außerdem ist bei diesem Schwachstromschalter
nachteilig, daß auf die Wippe ein nach außen gerichte
ter Druck ausgeübt wird, der von ihr im Lager aufge
nommen werden muß. Wenn dieses ermüdet oder korridiert,
befreit sich die Wippe aus ihrem Lager, so daß auch in
diesem Fall der Schwachstromschalter nicht mehr betätig
bar ist.
Aus der deutschen Auslegeschrift 10 06 040 ist ein Kipp
schalter mit zwei von einer mittleren Nullstellung
einer kippbaren Schalthandhabe aus erreichbaren
Einschaltstellungen bekannt. Dieser Schalter soll für
harte Betriebsbedingungen geeignet sein. Er ist jedoch
nicht geeignet, mit einem Schaltorgan die Auslösung
eines Reedkontaktes zu bewirken.
Der elektrische Schalter aus der deutschen Offenlegungs
schrift 20 54 251 besitzt eine von einem schwenkbaren
Betätigungsorgan verstellbare Wippe, an der Schaltkon
takte vorgesehen sind. Dieser Schalter ist darauf ausge
legt, eine kleine, einfache Bauweise mit hoher Schalt
geschwindigkeit zu verbinden. Zur Betätigung eines Reed
schalters ist dieser bekannte Schalter nicht geeignet.
Ausgehend von dem eingangs genannten Schwachstromschal
ter liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, diesen so
zu gestalten, daß er besonders starken mechanischen
Beanspruchungen besser standhält und bei Beschädigungen
sich mit geringem Aufwand ersetzen läßt.
Dazu sieht die Erfindung bei dem genannten Schwachstrom
schalter vor, daß die Wippe einen sich zwischen dem
Schwenklager und dem Schaltorgan erstreckenden Korpus
aufweist, der längs einer sich quer zur Schwenkachse
erstreckenden festen Kulisse beweglich ist und einen fe
derbelasteten, gegen die Kulisse anliegenden Stift be
herbergt. Bei Zerstörung des Schaltmechanismus läßt
sich dieser leicht ersetzen, ohne daß in den zugehöri
gen Stromkreis eingegriffen werden muß. Dabei sorgt der
Stift nur für einen geringen Flächenkontakt mit der Ku
lisse, so daß etwa eindringenden Staub zu keinen die
Schaltfunktion beeinträchtigenden Korrosionen führt.
Der Ersatz einer beschädigten Wippe wird vereinfacht,
wenn in Weiterbildung der Erfindung die Wippe von einem
Gelenkstift durchsetzt ist, welcher beiderseits der
Wippe in offenen Lagerpfannen einer Gehäuseplatte
drehbar eingefangen ist, wobei eine mit der
Gehäuseplatte lösbar verbundene Kappe die Lagerpfannen
übergreift. Zweckmäßig besteht die Kappe aus Kunststoff
und ist mit elastischen Arretierhaken versehen, mit
welchen die Kappe die Innenfläche der Gehäuseplatte
hintergreift.
Um den Schwachstromschalter als Taster auszubilden, ist
zweckmäßig vorgesehen, daß die Wippe in Richtung auf
eine ihrer Schwenkstellungen elastisch beaufschlagt
ist. Vorteilhafterweise kann die Kulisse einer Rampe
sein, die in der elastisch beaufschlagten
Schwenkstellung vom Korpus den größten Abstand hat.
Andererseits kann der Schwachstromschalter auch als
Umschalter dann genutzt werden, wenn in Weiterbildung
der Erfindung die Kulisse an einem Ende eine vom Stift
überwindbare Falle aufweist, welche eine Schwenkendlage
der Wippe definiert. Die Kulisse ist zweckmäßig in
einem Käfig ausgebildet, der an der Innenfläche der
Gehäuseplatte befestigt ist und zweckmäßig von den
Arretierhaken hintergriffen ist.
Eine symmetrische Belastung der Wippe wird erreicht,
wenn in Weiterbildung der Erfindung der Korpus zwischen
einer ersten Kulisse und einer bezüglich der Ebene der
Schwenkbewegung der Wippe symmetrischen zweiten Kulisse
beweglich ist, wobei ein erster im Korpus gelagerter
Stift gegen die erste Kulisse und ein zweiter im Korpus
gelagerter Stift gegen die zweite Kulisse anliegen. Es
empfiehlt sich dann, zwischen dem ersten und dem
zweiten Stift eine Druckfeder vorzusehen.
Der erfindungsgemäße Schwachstromschalter kann drei
Schaltstellungen aufweisen, wenn in Weiterbildung der
Erfindung die Kulisse in Richtung der Schwenkbewegung
zwei hintereinander ausgebildete Rampen mit
entgegengesetzt gleicher Steigung aufweist, wobei dann
beiderseits des Schaltweges des Schaltorgans je ein
Reedkontakt angeordnet ist derart, daß die beiden
Reedkontakte sich zueinander parallel erstrecken und
versetzt sind. Die Mittellage des Tasters als
Ruhestellung kann dann bezüglich der beiden die
Reedkontakte enthaltenden Stromkreise die AUS-Stellung
sein, während in einer Schwenkendlage der erste
Reedkontakt und in der anderen, gegenüberliegenden
Schwenkendlage der zweite Reedkontakt betätigt sind.
Zweckmäßig ist der Bedienungsknebel ein Kunststoffteil,
welches auf das nach außen vorstehende, freie Ende der
aus einem nicht magnetisierbaren Metall bestehenden
Wippe aufgeschraubt ist.
Die Erfindung wird nachstehend anhand des in der
beigefügten Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels im einzelnen beschrieben. Es
zeigen:
Fig. 1 einen in die Ebene der Schwenkbewegung des
Schwachstromschalters gelegten Querschnitt
durch den Schalter;
Fig. 2 einen zum Querschnitt nach Fig. 1 quergelegten
Querschnitt durch den Schwachstromschalter;
Fig. 3 eine Draufsicht auf eine Schaltungsplatine für
ein Schalterfeld mit mehreren
Schwachstromschaltern nach Fig. 1 und 2; und
Fig. 4 eine Ansicht eines Schalterfeldes für die
Platine nach Fig. 3.
Gemäß Fig. 1 und 2 weist der im ganzen mit 1
bezeichnete Schwachstromschalter eine Wippe 2 auf,
welche von einem Gelenkzapfen 4 durchsetzt ist. Die
beiderseits der Wippe 2 vorstehenden Enden 6 und 8 des
Gelenkzapfens 4 sind in zwei Pfannen 5, 7 drehbar
eingefangen, welche beiderseits einer Durchgangsbohrung
10 in einer Gehäuseplatte 12 nach außen offen
ausgebildet sind.
Die Wippe 2 besitzt im Anschluß an die
Durchgangsbohrung für den Gelenkzapfen 4 einen radial
einwärts abgestufen Arm 14, dessen nicht dargestelltes
Ende mit einem Außengewinde versehen ist. Auf das
Außengewinde des Arms 14 ist als Bedienungsorgan ein
Knebel 16 aus Kunststoff aufgeschraubt. Die Wippe 2 ist
im Bereich der Durchgangsbohrung für den Gelenkzapfen 4
als doppelkonischer Körper 18 ausgebildet, dessen
größter Außendurchmesser in der Durchgangsbohrung 10
aufgenommen ist. An den doppelkonischen Körper 18
schließt sich in einer zum Arm 14 entgegengesetzten
Richtung ein zylindrischer Korpus 20 an, der einen
größeren Außendurchmesser als die Durchgangsbohrung 10
hat und zur Innenfläche 11 der Gehäuseplatte 12 einen
Abstand einhält, der größer ist als die von außen
genommene Tiefe der Pfanne 5, 7. Aus der planen, dem
Gelenkzapfen 4 gegenüberliegenden Stirnfläche 22 des
Korpus 20 steht ein geschlitzter Ansatz 24 vor, in
dessen Schlitz ein rechteckiger Permanentmagnet 26
eingeklebt ist. Der Permanentmagnet 26 steht aus dem
Schlitz des Ansatzes 24 nach unten vor.
Der Korpus 20 besitzt eine zu seiner Achse querliegende
Durchgangsbohrung 28, in welcher zwei Kunststoffstifte
30, 32 radial verschiebbar beherbergt sind. Jeder Stift
30, 32 ist an seinem aus der Durchgangsbohrung 28
hinausweisenden Ende ballig ausgeführt und besitzt eine
in Richtung auf den jeweils gegenüberliegenden Stift
offene Tasche 31, 33. Zwischen den beiden Stiften 30,
32 ist eine Druckfeder 34 eingefangen, deren
gegenüberliegenden Enden in den Taschen 31, 33
beherbergt sind. Dadurch werden die beiden Stifte 30,
32 unter Belastung durch die Druckfeder 34 bezüglich
des Korpus 20 nach radial außen gedrängt.
Der Korpus 20 mit Ansatz 24 ist im Inneren eines Käfigs
40 um den Gelenkzapfen 4 schwenkbeweglich (Fig. 1). Der
außen rechteckige Käfig 40 ist an der Innenseite 11
beispielsweise durch nicht dargestellte Verschraubung
befestigt und auf der gegenüberliegenden Seite in Form
eines die Schwenkbewegung des Ansatzes 24
ermöglichenden Schlitzes 42 offen. Im Inneren weist der
Käfig 40 im Bereich der Stifte 30, 32 zwei
gegenüberliegende Kulissen 44, 46 auf, gegen welche die
balligen Enden der Stifte 30, 32 anliegen. Die Kulissen
44, 46 sind bezüglich der Ebene 50 der Schwenkbewegung
symmetrisch gestaltet und weisen jeweils zwei
aneinander anschließende Rampenflächen 47, 48 mit
entgegengesetzt gleicher Steigung auf. Den größten
radialen Abstand vom Korpus 20 haben die Kulissen 44,
46 längs der axialen Linien 43, 45, längs welchen die
beiden Rampenflächen der jeweiligen Kulisse 44, 46
aneinander angrenzen.
Die Wippe 2 wird an der Gehäuseplatte 12 durch eine
Kunststoffkappe 36 gehalten, welche auf der Außenfläche
13 der Gehäuseplatte 12 aufsitzt und einen Längsschlitz
15 für die Schwenkbewegungen des Armes 14 aufweist. Die
Kappe 36 überdeckt die Pfannen 5, 7 und ist an
gegenüberliegenden Rändern mit einteilig angeformten
Arretierungshaken 35, 37 versehen. Jeder der Haken 35,
37 erstreckt sich durch eine Durchgangsöffnung in der
Gehäuseplatte 12 sowie im Käfig 40 und unterfaßt mit
einer am Ende ausgebildeten, radial auswärts
vorstehenden Nase 38, 39 eine Innenfläche des Käfigs
40. Die Kappe 36 ist damit auf der Gehäuseplatte 12
arretiert und dichtet den Schalter 1 nach außen ab. Da
jeder der Haken 35, 37 radial elastisch ist, kann durch
radiales Einwärtsbiegen der Haken 35, 37 an den Nasen
38, 39 die Kappe nach außen abgenommen werden, nachdem
der Knebel 16 vom Arm 14 abgeschraubt worden ist. Die
Wippe 2 kann dann nach außen vermöge des Abstandes des
Korpus 20 von der Unterseite 11 soweit angehoben
werden, daß der Gelenkzapfen 4 aus der
Durchgangsbohrung in der Wippe 2 herausgezogen und die
Wippe nach innen aus der Bohrung 10 und dem Käfig 40
herausgenommen werden kann. Dazu wird die Gehäuseplatte
12 von einem nicht dargestellten Gehäuse, welches einen
oder mehrere der Schalter 1 sowie die auf der Platine
60 angebrachte elektrische Schaltung umschließt, etwa
durch Abschrauben abgenommen.
Unterhalb des Käfigs 40 ist in nicht dargestellter
Weise die Platine 60 in dem erwähnten Gehäuse
befestigt, auf welcher zwei in je einem Glasrohr
versiegelt untergebrachte Reedkontakte 62, 64 mit den
jeweiligen Anschlußleitern 61 sowie 63 und 65
aufgelötet sind. Die beiden Reedkontakte 62, 64 sind
parallel zueinander mit solchem Abstand auf der Platine
60 verlötet, daß gemäß Fig. 2 der Permanentmagnet 26
zwischen den beiden Reedkontakte 62, 64 bewegt werden
kann. Gemäß Fig. 3 sind die Reedkontakte 62, 64
parallel zueinander versetzt auf der Platine 60
befestigt.
Befindet sich die Wippe 2 in einer mittleren Stellung
ihres Schwenkbereiches, welche durch Anlage der
balligen Enden der Stifte 30, 32 bei den Linien 43, 45
definiert ist, nimmt der Magnet 26 eine Stellung
zwischen den Reedkontakten 62 und 64 ein, die in Fig. 3
mit 52 bezeichnet ist. In der Mittelstellung 52 wird
keiner der Reedkontakte 62, 64 durch den Magneten 26
betätigt, so daß sich der Schwachstromschalter in einer
neutralen AUS-Stellung befindet.
Bei Betätigung des Knebels 16 in einer Richtung,
beispielsweise gemäß Fig. 4 nach unten, nimmt die Wippe
2 eine ihrer beiden Schwenkendstellungen ein, die durch
Anlage etwa des Korpus 20 an eine Innenfläche des
Käfigs 40 definiert ist. Der Magnet 26 nimmt dann gemäß
Fig. 3 eine obere Stellung 54 ein, bei welcher der
Reedkontakt 64 außerhalb seines magnetischen
Einflußbereiches und der Reedkontakt 62 im vollen
Einflußbereich des Magneten 26 sich befinden, so daß
der Reedkontakt 62 geschaltet wird. Die Schwenkendlage
des Korpus 20 ist für diesen Fall in Fig. 1 gestrichelt
eingetragen.
Bei Schwenkung des Knebels 16 in die entgegengesetzte
Richtung bis zur gegenüberliegenden Schwenkendlage der
Wippe 2, bei der der Korpus in nicht dargestellter
Weise an einer gegenüberliegenden Innenfläche des
Käfigs 40 anliegt, also beispielsweise gemäß Fig. 4
nach Drücken des Knebels 16 nach oben, nimmt der Magnet
26 eine untere Lage 56 ein, bei welcher nur der
Reedkontakt 64 geschaltet wird und der Reedkontakt 62
unbeeinflußt bleibt.
Es versteht sich, daß jeder der beiden Reedkontakte 62,
64 Teile einer nicht dargestellten elektronischen
Schaltung sein können, die bei Verwendung des
beschriebenen Schwachstromschalters in einer
Sprechstelle einer Gegensprechanlage nach Betätigung
des zugehörigen Reedkontaktes 62, 64 die erwünschten
Verbindungen herstellt.
Nach Loslassen des Knebels 16 nimmt die Wippe 2
aufgrund der Druckfeder 34 die neutrale Mittelstellung
52 ein, so daß der beschriebene Schwachstromschalter
als zweiseitiger Taster wirkt. Es liegt jedoch im
Rahmen der Erfindung, am Ende einer oder beider
Rampenflächen jeder der beiden Kulissen 44, 46 eine
nicht dargestellte radial auswärts weisende Vertiefung
vorzusehen, in welche die balligen Enden der Stifte 30,
32 in den jeweiligen Schwenkendlagen einfallen und die
Wippe dort halten. Der beschriebene
Schwachstromschalter wirkt dann als Stellschalter. Die
Wippe 2 kann aus den in dieser Weise festgelegten
Schwenkendstellungen nur nach zur Mittelstellung hin
gerichteter Betätigung des Knebels 16 freikommen.
Claims (12)
1. Handbetätigbarer Schwachstromschalter (1) mit einer
schwenkbar gelagerten Wippe (2), die an einem Ende
einen Bedienungsknebel (16) und am anderen Ende ein
magnetisches Schaltorgan (26) zur Auslösung eines
Reedkontaktes (62, 64) aufweist, dadurch gekennzeich
net, daß die Wippe (2) einen sich zwischen einem
Schwenklager (4, 5, 7) und dem Schaltorgan (26)
erstreckenden Korpus (20) aufweist, der längs einer
sich quer zur Schwenkachse erstreckenden festen Ku
lisse (44, 46) beweglich ist und einen federbelaste
ten, gegen die Kulisse (44, 46) anliegenden Stift
(30, 32) beherbergt.
2. Schalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Wippe (2) von einem Gelenkzapfen (4)
durchsetzt ist, welcher beiderseits der Wippe in
offenen Lagerpfannen (5, 7) einer Gehäuseplatte
(12) drehbar eingefangen ist, wobei eine mit der
Gehäuseplatte (12) lösbar verbundene Kappe (36) die
Lagerpfannen (5, 7) übergreift.
3. Schalter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kappe (36) mit elastischen Arretierhaken
(35, 37) versehen ist, mit welchen die Kappe die
Innenfläche (11) der Gehäuseplatte (12)
hintergreift.
4. Schalter nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Wippe (2) in
Richtung auf eine ihrer Schwinkstellungen elastisch
beaufschlagt ist.
5. Schalter nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kulisse eine Rampe (47, 48)
aufweist, die in der elastisch beaufschlagten
Schwenkstellung vom Korpus (20) den größten Abstand
hat.
6. Schalter nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kulisse (44, 46) an einem
Ende eine vom Stift (30, 32) überwindbare Falle
aufweist, welche eine Schwenkendlage der Wippe (2)
definiert.
7. Schalter nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kulisse (44, 46) an einer
Innenseite eines Käfigs (40) ausgebildet ist, in
welchem der Korpus (20) schwenkbeweglich ist und
der an der Innenfläche (11) der Gehäuseplatte (12)
befestigt ist.
8. Schalter nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Korpus (20) der
Wippe (2) zwischen einer ersten Kulisse (44) und
einer bezüglich der Ebene (50) der Schwenkbewegung
der Wippe (2) symmetrischen zweiten Kulisse (46)
beweglich ist, wobei ein erster im Korpus (20)
gelagerter Stift (30) gegen die erste Kulisse (44)
und ein zweiter im Korpus (20) gelagerter Stift
(32) gegen die zweite Kulisse (46) anliegen.
9. Schalter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen dem ersten und dem zweiten Stift (30,
32) eine Druckfeder (34) eingefangen ist.
10. Schalter nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kulisse (44, 46) in
Richtung der Schwenkbewegung zwei hintereinander
ausgebildete Rampenflächen (47, 48) mit
entgegengesetzt gleicher Steigung aufweist.
11. Schalter nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß beiderseits des
Schaltweges des Schaltorgans (26) je ein
Reedkontakt (62, 64) angeordnet ist, wobei die
beiden Reedkontakte (62, 64) sich zueinander
parallel erstrecken und gegeneinander versetzt
sind.
12. Schalter nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Bedienungsknebel
(16) ein Kunststoffteil ist, welches auf einem nach
außen vorstehenden Arm (14) der Wippe (2)
aufgeschraubt ist.
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