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DE4210745B4 - Hydraulische Bremsanlage, insbesondere für Kraftfahrzeuge - Google Patents

Hydraulische Bremsanlage, insbesondere für Kraftfahrzeuge Download PDF

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Abstract

Hydraulische Bremsanlage (1) mit einer Blockierschutzeinrichtung, insbesondere für Kraftfahrzeuge, mit wenigstens einer druckmittelführenden, zwischen einem Hauptbremszylinder (3) und Radbremszylindern (5, 6, 8, 9) verlaufenden Bremsleitung (11, 12), mit zumindest einem ersten und einem zweiten, den Radbremszylindern (5, 6, 8, 9) zugewandten Bremsleitungszweig (17, 18, 20, 21), mit zumindest einem von jedem Bremsleitungszweig (17, 18, 20, 21) an einem Anschlusspunkt (25, 26, 29, 30) ausgehenden Rückführleitungszweig (27, 28, 31, 32), wobei der erste Bremsleitungszweig (17, 18) den Radbremszylindern (5,6) der Vorderräder (VL, VR) und der zweite Bremsleitungszweig (20, 21) den Radbremszylindern (8, 9) der Hinterräder (HR, HL) zugeordnet ist und wobei der erste Bremsleitungszweig (17, 18) und der zweite Bremsleitungszweig (20, 21) durch eine Verbindungsleitung (64, 65) miteinander verbunden sind, gekennzeichnet durch die Merkmale:
a) in dem den Hinterrädern (HR, HL) zugeordneten Bremsleitungszweig (20, 21) ist eine Einrichtung (53, 54; 80, 82, 81, 83) zum hydraulischen Trennen der beiden Bremsleitungszweige...

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung geht aus von einer hydraulischen Bremsanlage mit einer. Blockierschutzeinrichtung, insbesondere für Kraftfahrzeuge, nach der Gattung des Hauptanspruchs.
  • Eine Bremsanlage mit den gattungsbildenden Merkmalen des Hauptanspruchs ist beispielsweise aus der DE 40 06 858 A1 bereits bekannt. Dementsprechend sind bei dieser bekannten Bremsanlage unter anderem die den Vorderrädern zugeordneten Bremsleitungszweige jeweils mit einem der den Hinterrädern zugeordneten Bremsleitungszweige verbunden. Mangels Einrichtungen zur hydraulischen Trennung der beiden Bremsleitungszweige voneinander, herrscht zumindest im Bereich bis vor die Druckmodulationsventile dieser Bremsleitungszweige eines Bremskreises identisches Druckniveau. Dies kann ohne steuerungstechnischen Eingriff auf die Druckmodulationsventile bei einem Bremsvorgang, bei dem aufgrund von Trägheitskräften eine Entlastung der Hinterachse erfolgt, zu einem Blockieren der Hinterräder vor einem Blockieren der Vorderrädern führen.
  • Zur Vermeidung eines Vorzeitigen Blockierens der Hinterräder ist mit der Offenlegungsschrift DE 40 36 940 A1 eine Bremsanlage für ein Kraftfahrzeug vorgeschlagen worden, bei der in einem mindestens einem Hinterradbremszylinder zugeordneten Bremsleitungszweig ein stromlos geschlossenes, gepulstes Magnetventil angeordnet ist. Parallel zu dem gepulsten Magnetventil ist in einem Bypass eine Drucksteuereinrichtung mit einem Rückschlagventil angeordnet, die bei einem Ausfall der Blockierschutzeinrichtung einen reduzierten Druckanstieg in der Hinterradbremszylindern ermöglicht. Das gepulste Öffnen des beispielsweise den beiden Hinterradbremszylindern der Bremsanlage zugeordneten Magnetventils ermöglicht einen reduzierten Druckanstieg in den Hinterradbremszylindern und vermeidet so ein Blockieren der Hinterräder vor dem Blockieren der Vorderräder des Fahrzeuges. Diese Bremsanlage hat aber den Nachteil eines vergleichsweise aufwändigen Aufbaus und eines hohen Steuerungsaufwandes zum gepulsten Öffnen des Magnetventils bzw. der den Hinterradbremsleitungszweigen zugeordneten Magnetventile. Zudem entstehen durch das gepulste Öffnen des bzw. der Magnetventile Komfortnachteile z.B. in Form einer erhöhten Geräuschentwicklung.
  • Darüber hinaus ist aus der nach dem Anmeldetag der vorliegenden Patentanmeldung veröffentlichten DE 40 34 112 A1 eine Bremsanlage bekannt, bei der im Unterschied zum Erfindungsgegenstand die vorhandenen Bremskreise achsweise aufgeteilt sind. Ein erster Bremskreis I ist der Vorderachse zugeordnet, ein zweiter Bremskreis II der angetriebenen Hinterachse eines Fahrzeugs. Abseits des Hauptbremszylinders besteht keine hydraulische Verbindung zwischen beiden Bremskreisen. Unterschiedliche Bremsdrücke an den beiden Fahrzeugachsen lassen sich bei dieser Bremsanlage somit nur durch unterschiedliche elektronische Ansteuerung der den Radbremszylindern zugeordneten Druckmodulationsventile bewirken.
  • Die der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht darin, eine hydraulische Fahrzeugbremsanlage vorzuschlagen, die ohne Mehraufwand an elektronischer Ansteuerung ein vorzeitiges Blockieren der Räder der Hinterachse vor einem Blockieren der Räder der Vorderachse vermeidet, bei einer gleichzeitigen Komfortverbesserung in Form einer verringerten Geräuschentwicklung. Diese Aufgabe löst eine hydraulische Bremsanlage mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
  • Vorteile der Erfindung
  • Die erfindungsgemäße Bremsanlage mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs hat demgegenüber den Vorteil einer einfachen Bauweise und einer einfachen Ansteuerung der Magnetventile. Komfortnachteile durch ein gepulstes Öffnen oder Schließen der Magnetventile im normalen Bremsbetrieb werden vermieden. Die in der zumindest einen Verbindungsleitung angeordnete Drucksteuereinrichtung verhindert auf einfache Art und Weise ein Blockieren des dem zumindest einen zweiten Bremsleitungszweig zugeordneten Fahrzeugrades vor dem dem zumindest einen ersten Bremsleitungszweig zugeordneten Fahrzeugrad.
  • Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im Hauptanspruch angegebenen Bremsanlage möglich.
  • Um ein Blockieren der Hinterräder vor dem Blockieren der Vorderräder des Fahrzeuges zu vermeiden und dadurch die Fahrstabilität des Fahrzeuges auch beim Bremsen mit hohen Bremsdrücken zu gewährleisten, ist es besonders vorteilhaft, wenn die Verbindungsleitung einen zumindest einem Vorderrad des Fahrzeuges zugeordneten ersten Bremsleitungszweig mit einem zumindest einem Hinterrad eines Fahrzeuges zugeordneten zweiten Bremsleitungszweig verbindet.
  • Von Vorteil ist es, wenn die Drucksteuereinrichtung bei Überschreiten eines vorgegebenen Druckes als Verhältnisdruckregelventil wirkt, das den ausgangsseitigen Druck gegenüber dem eingangsseitigen Druck um ein festes Verhältnis verringert und so ein Blockieren zumindest eines einem zweiten Bremsleitungszweig zugeordneten Fahrzeugrades vor dem Blockieren zumindest eines einem ersten Bremsleitungszweig zugeordneten Fahrzeugrades besonders wirkungsvoll verhindert.
  • Aus dem gleichen Grund ist es ebenfalls vorteilhaft, wenn die Drucksteuereinrichtung als federbelastetes Rückschlagventil wirkt, das den ausgangsseitigen Druck gegenüber dem eingangsseitigen Druck um einen fest eingestellten Wert verringert.
  • Um zu verhindern, daß Druckmittel durch die zumindest eine Verbindungsleitung von einem zweiten in einen ersten Bremsleitungszweig strömt, ist es von Vorteil, wenn in der zumindest einen Verbindungsleitung in Strömungsrichtung von einem ersten Bremsleitungszweig zu einem zweiten Bremsleitungszweig vor der Drucksteuereinrichtung ein Rückschlagventil angeordnet ist, das nur einen Durchlaß von dem ersten Bremsleitungszweig in Richtung zum zweiten Bremsleitungszweig erlaubt.
  • Vorteilhaft ist es ebenfalls, wenn in der zumindest einen Verbindungsleitung eine Drossel angeordnet ist, die den Druckaufbau in dem zumindest einen einem zweiten Bremsleitungszweig zugeordneten Radbremszylinder verlangsamt und so die Gefahr eines Blockierens des dem Radbremszylinder zugeordneten Fahrzeugrades verringert.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung vereinfacht dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen 1 ein Schaltschema einer hydraulischen Bremsanlage gemäß eines ersten erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels und 2 ein Schaltschema einer hydraulischen Bremsanlage gemäß eines zweiten erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels.
  • Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • Die in den 1 und 2 beispielhaft dargestellten hydraulischen Kraftfahrzeugbremsanlagen 1 mit einer Blockierschutzeinrichtung ha ben einen pedalbetätigbaren Hauptbremszylinder 3, an den zwei Bremskreise I und II angeschlossen sind. Der Bremskreis I weist eine vom Hauptbremszylinder 3 zu einem Radbremszylinder 5, der einem Vorderrad des Fahrzeuges zugeordnet ist, und zu einem Radbremszylinder 8, der einem diagonal zu diesem Vorderrad angeordneten Hinterrad zugeordnet ist, führende Bremsleitung 11 auf. Der Bremskreis II umfaßt eine vom Hauptbremszylinder 3 zu einem Radbremszylinder 6, der einem Vorderrad des Fahrzeuges zugeordnet ist, und zu einem Radbremszylinder 9, der einem diagonal dazu angeordneten Hinterrad des Fahrzeuges zugeordnet ist, führende Bremsleitung 12. Die Bremsleitungen 11 und 12 verzweigen sich an Anschlußpunkten 14, 15 jeweils in einen ersten Bremsleitungszweig 17, 18 und in einen zweiten Bremsleitungszweig 20, 21. Die ersten Bremsleitungszweige 17, 18 sind den auf die Vorderräder des Fahrzeuges wirkenden Radbremszylindern 5, 6 und die zweiten Bremsleitungszweige 20, 21 den auf die Hinterräder des Fahrzeuges wirkenden Radbremszylindern 8, 9 zugeordnet. In jedem der ersten Bremsleitungszweige 17, 18 ist ein Einlaßventil 23, 24 in Form eines stromlos offenen, elektromagnetisch betätigbaren 2/2-Wege-Ventils angeordnet, durch das der Druck in den Radbremszylindern 5 bzw. 6 steuerbar ist. Von den ersten Bremsleitungszweigen 17, 18 zweigt radbremszylinderseitig der Einlaßventile 23, 24 an Anschlußpunkten 25, 26 jeweils ein Rückführleitungszweig 27, 28 ab. Von den zweiten Bremsleitungszweigen 20, 21 zweigt an Anschlußpunkten 29, 30 jeweils ein Rückführleitungszweig 31, 32 ab. In jedem der Rückführleitungszweige 27, 28, 31, 32 ist jeweils ein Auslaßventil 33, 34, 35, 36 z.B. in Form eines stromlos geschlossenen, elektromagnetisch betätigbaren 2/2-Wege-Ventils angeordnet, das im Betrieb der Blockierschutzeinrichtung den Druckabbau in den Radbremszylindern 5, 6, 8, 9 ermöglicht. Den Radbremszylindern 5, 8 abgewandt sind die Rückführleitungszweige 27, 31 stromabwärts der Auslaßventile 33, 35 an einem Anschlußpunkt 37 in eine gemeinsame Rückführleitung 38 und den Radbremszylindern 6, 9 abgewandt die Rückführleitungszweige 28, 32 stromabwärts der Auslaßventile 34, 36 an einem Anschlußpunkt 39 in eine gemeinsame Rückführleitung 40 zusammengeführt.
  • Die erste Rückführleitung 38 ist z.B. zwischen dem Anschlußpunkt 14 und dem Einlaßventil 23 an einem Anschlußpunkt 41 mit dem ersten Bremsleitungszweig 17 und die zweite Rückführleitung 40 z.B. zwischen dem Anschlußpunkt 15 und dem Einlaßventil 24 an einem Anschlußpunkt 42 mit dem ersten Bremsleitungszweig 18 verbunden. In den Rückführleitungen 38, 40 sind in Rückführströmungsrichtung zu den Anschlußpunkten 41, 42 hin hintereinander eine Rückförderpumpe 45, 46, eine Dämpferkammer 47, 48 sowie eine Drossel 49, 50 angeordnet.
  • Parallel zu den in den ersten Bremsleitungszweigen 17, 18 angeordneten Einlaßventilen 23, 24 ist jeweils ein z.B. federbelastetes Rückschlagventil 51, 52 vorgesehen, das ein Rückströmen des Druckmittels durch die ersten Bremsleitungszweige 17, 18 an den Einlaßventilen 23, 24 vorbei in Richtung des Hauptbremszylinders 3 ermöglicht, sofern der radbremszylinderseitig der Rückschlagventile 51, 52 herrschende Druck des Druckmittels den hauptbremszylinderseitig der Rückschlagventile herrschenden Druck um einen durch die Federkraft der Rückschlagventile vorgegebenen Wert übersteigt und sich deshalb die Rückschlagventile 51, 52 in Richtung zum Hauptbremszylinder 3 hin öffnen.
  • In den zweiten Bremsleitungszweigen 20, 21 ist zwischen den Anschlußpunkten 14, 15 der Bremsleitungen 11, 12 und den Anschlußpunkten 29, 30 z.B. jeweils ein Rückschlagventil 53, 54 angeordnet, das beispielsweise nicht federbelastet ist und ein Rückströmen des Druckmittels aus den den Hinterrädern des Fahrzeuges zugeordneten Radbremszylindern 8, 9 durch die zweiten Bremsleitungszweige 20, 21 in Richtung des Hauptbremszylinders 3 ermöglicht, sofern der radbremszylinderseitig der Rückschlagventile 53, 54 herrschende Druck des Druckmittels den hauptbremszylinderseitig der Rückschlagventile herrschenden Druck übersteigt. Auf diese Weise wird ein Druckabbau in den Radbremszylindern 8, 9 und damit ein Lösen der Hinterradbremsen des Fahrzeuges auch bei einem Ausfall der Blockierschutzeinrichtung gewährleistet.
  • In den ersten Bremsleitungszweigen 17, 18 sind zwischen den Einlaßventilen 23, 24 und den den Vorderrädern des Fahrzeuges zugeordneten Radbremszylindern 5, 6 bei den in den 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispielen z.B. zwischen den Anschlußpunkten 25, 26 der Rückführleitungszweige 27, 28 und den Radbremszylindern 5, 6 jeweils ein Anschlußpunkt 60 bzw. 61 sowie in den zweiten Bremsleitungszweigen 20, 21 zwischen den Anschlußpunkten 29, 30 der Rückführleitungszweige 31, 32 und den den Hinterrädern des Fahrzeuges zugeordneten Radbremszylindern 8, 9 jeweils ein Anschlußpunkt 62 bzw. 63 vorgesehen. Die Anschlußpunkte 60 und 62 des Bremskreises I sind mittels einer Verbindungsleitung 64 und die Anschlußpunkte 61 und 63 des Bremskreises II mittels einer Verbindungsleitung 65 miteinander verbunden. In den Verbindungsleitungen 64, 65 sind in Richtung von den Anschlußpunkten 60, 61 der ersten Bremsleitungszweige 17, 18 zu den Anschlußpunkten 62, 63 der zweiten Bremsleitungszweige 20, 21 in Druckmittelströmungsrichtung hintereinander beispielsweise ein Rückschlagventil 66, 67, eine Drucksteuereinrichtung 68, 69 sowie eine Drossel 70, 71 angeordnet. Das beispielsweise nicht federbelastete Rückschlagventil 66, 67 öffnet sich zu dem zweiten Bremsleitungszweig 20, 21 hin und ermöglicht ein Strömen des Druckmittels durch die Verbindungsleitung 64, 65 von dem ersten Bremsleitungszweig 17, 18 in den zweiten Bremsleitungszweig 20, 21, nicht jedoch in umgekehrter Richtung. Die Drucksteuereinrichtung 68, 69 ist bei dem in der 1 dargestellten ersten Ausführungsbeispiel der Bremsanlage als Verhältnisdruckregelventil ausgebildet, das bei Überschreiten eines vorgegebenen, charakteristischen Druckwertes den auf seiner dem zweiten Bremsleitungszweig 20, 21 zugewandten Ausgangsseite herrschenden ausgangsseitigen Druck um ein festes Verhältnis gegenüber dem auf seiner dem ersten Bremsleitungszweig 17, 18 zugewandten Eingangsseite herrschenden Eingangsdruck verringert.
  • Bei Betätigung des Hauptbremszylinders 3 ist Bremsdruck in den Radbremszylindern 5, 6, 8, 9 erzeugbar. In der Druckaufbauphase, in der Druck in den Radbremszylindern 5, 6, 8, 9 aufgebaut wird, befinden sich die in den ersten Bremsleitungszweigen 17, 18 angeordneten Einlaßventile 23, 24 in ihrer federbetätigten Durchlaßstellung und die in den Rückführleitungszweigen 27, 28, 31, 32 angeordneten Auslaßventile 33, 34, 35, 36 in ihrer federbetätigten Sperrstellung. Das Druckmittel strömt durch die ersten Bremsleitungszweige 17, 18 unmittelbar in die den Vorderrädern des Fahrzeuges zugeordneten Radbremszylinder 5, 6 und über die Verbindungsleitungen 64, 65 mit den in den Verbindungsleitungen angeordneten Rückschlagventilen 66, 67, Drucksteuereinrichtungen 68, 69 sowie Drosseln 70, 71 in die zweiten Bremsleitungszweige 20, 21 und von dort in die den Hinterrädern des Fahrzeuges zugeordneten Radbremszylinder 8, 9. Dabei bewirken die als Verhältnisdruckregelventile ausgebildeten Drucksteuereinrichtungen 68, 69 bei Überschreiten eines vorgegebenen, charakteristischen Druckwertes durch den in den Verbindungsleitungen 64, 65 herrschenden Druck des Druckmittels eine Verringerung des jeweiligen Ausgangsdruckes der Drucksteuereinrichtungen 68, 69 gegenüber dem Eingangsdruck um ein festes Verhältnis und die Drosseln 70, 71 einen verzögerten Druckanstieg in den den Hinterrädern des Fahrzeuges zugeordneten Radbremszylindern 8, 9. Auf diese Weise wird die Gefahr eines Blockierens der Hinterräder vor dem Blockieren der Vorderräder des Fahrzeuges vermieden.
  • Die hydraulische Bremsanlage 1 nach dem ersten erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel bietet die Möglichkeit, daß im normalen Bremsbetrieb die Funktion der Drucksteuereinrichtungen 68, 69 während jedes Bremsvorganges umgangen werden kann, indem die Auslaßventile 33, 35 des Bremskreises I sowie die Auslaßventile 34, 36 des Bremskreises II elektromagnetisch in ihre Durchlaßstellung geschaltet werden, so daß die Rückführleitungszweige 27, 31 und die Rückführleitungszweige 28, 32 jeweils eine Bypassleitung 75, 76 parallel zu der jeweiligen Verbindungsleitung 64, 65 bilden. Auf diese Weise können die den Hinterrädern des Fahrzeuges zugeordneten Radbremszylinder 8, 9 besser zum Abbremsen des Fahrzeuges herangezogen und dadurch kann die mögliche Abbremsung des Fahrzeuges verbessert werden.
  • Droht bei einer Bremsung Blockiergefahr an wenigstens einem der Fahrzeugräder, so werden die Einlaßventile 23, 24 und die Auslaßventile 33, 34, 35, 36 der Blockierschutzeinrichtung nach einem bekannten adaptiven Regelalgorithmus mittels eines nicht dargestellten elektronischen Steuergerätes so angesteuert, daß in den Radbremszylindern 5, 6, 8, 9 eine entsprechend den Bremsbedingungen optimierte Bremsdruckmodulation abläuft. Wird z.B. der Druck des Druckmittels in den Radbremszylindern 5, 6 abgebaut, um ein Blockieren der Fahrzeugvorderräder zu verhindern, so werden die Einlaßventile 23, 24 geschlossen und die Auslaßventile 33, 34 geöffnet, so daß das Druckmittel durch die Rückführleitungszweige 27, 28 und die Rückführleitungen 38, 40 unter Einsatz der Rückförderpumpen 45, 46 in Richtung des Hauptbremszylinders 3 strömt und ein schneller Druckabbau in den Radbremszylindern 5, 6 erfolgt. In dieser Druckabbauphase befinden sich also die Einlaßventile 23, 24 in Sperrstellung und die Auslaßventile 33, 34 in Durchlaßstellung. Die Rückförderpumpen 45, 46 sind während der gesamten Blockierschutzfunktion eingeschaltet und fördern das Druckmittel aus den Rückführleitungen 38, 40 in die ersten Bremsleitungszweige 17, 18. Soll der Druck des Druckmittels in den den Hinterrädern des Fahrzeuges zugeordneten Radbremszylindern 8, 9 abgebaut werden, um ein Blockieren der Hinterräder des Fahrzeuges zu verhindern, so werden die Auslaßventile 35, 36 geöffnet, so daß das Druckmittel über die Rückführleitungszweige 31, 32 in die Rückführleitungen 38 bzw. 40 strömt und von dort in den jeweiligen ersten Bremsleitungszweig 17, 18 gefördert wird.
  • Die Dämpferkammern 47, 48 auf der Druckseite der Rückförderpumpen 45, 46 dienen in Verbindung mit den Drosseln 49, 50 als hydraulische Dämpfer. In einer Druckhaltephase der Blockierschutzfunktion, in der der Druck des Druckmittels in wenigstens einem der Radbremszylinder 5, 6, 8, 9 konstant gehalten werden soll, sind sowohl die zugeordneten Einlaßventile 23, 24 als auch die zugeordneten Auslaßventile 33, 34, 35, 36 in ihre Sperrstellung geschaltet.
  • Bei einem Ausfall der Blockierschutzeinrichtung der hydraulischen Bremsanlage 1 dienen die in den Verbindungsleitungen 64, 65 angeordneten Drucksteuereinrichtungen 68, 69 dazu, ein frühzeitiges Blockieren der Hinterräder vor dem Blockieren der Vorderräder des Fahrzeuges zu verhindern und damit auch beim Abbremsen die Fahrstabilität des Fahrzeuges zu erhalten. Zu diesem Zweck wird bei einem Ausfall der Blockierschutzeinrichtung die Stromzufuhr zu den Einlaßventilen 23, 24 und den Auslaßventilen 33, 34, 35, 36 unterbrochen, so daß die Einlaßventile 23, 24 ihre federbetätigte Durchlaßstellung und die Auslaßventile 33, 34, 35, 36 ihre federbetätigte Sperrstellung einnehmen. Wird der Hauptbremszylinder 3 betätigt, so werden Druckmittelmengen durch die Bremsleitungen 11, 12 und die ersten Bremsleitungszweige 17, 18 in die den Vorderrädern des Fahrzeuges zugeordneten Radbremszylinder 5, 6 geschoben. Ein Teil des Druckmittels strömt durch die Verbindungsleitungen 64, 65 mit den Rückschlagventilen 66, 67, den Drucksteuereinrichtungen 68, 69 und den Drosseln 70, 71 in radbremszylinderseitige Abschnitte 72, 73 der zweiten Bremsleitungszweige 20, 21 und von dort in die den Hinterrädern des Fahrzeuges zugeordneten Radbremszylinder 8, 9. Übersteigt der Druck des Druckmittels auf der den ersten Bremsleitungszweigen 17, 18 zugewandten Eingangsseite der als Verhältnisdruckregelventile wirkenden Drucksteuereinrichtungen 68, 69 einen voreingestellten, charakteristischen Druckwert der Drucksteuereinrichtungen, so wird der auf der den jeweiligen zweiten Bremsleitungszweigen 20, 21 zugewandten Ausgangsseite der Drucksteuereinrichtungen 68, 69 herrschende Druck des Druckmittels gegenüber dem eingangsseitigen Druck um ein festes Verhältnis verringert, das von dem Druck des Druckmittels und der Ausgestaltung der als Verhältnisdruckregelventile wirkenden Drucksteuereinrichtungen 68, 69 abhängt. Auf diese Weise ist der in den den Hinterrädern des Fahrzeuges zugeordneten Radbremszylindern 8, 9 herrschende Druck des Druckmittels gegenüber dem in den den Vorderrädern des Fahrzeuges zugeordneten Radbremszylindern 5, 6 herrschenden Druck bei Überschreiten des vorgegebenen charakte ristischen Druckwertes des Druckmittels um ein festes Verhältnis verringert. Die in den Verbindungsleitungen 64, 65 beispielsweise zwischen den Drucksteuereinrichtungen 68, 69 und den Anschlußpunkten 62, 63 der zweiten Bremsleitungszweige 20, 21 angeordneten Drosseln 70, 71 bewirken einen gegenüber den Radbremszylindern 5, 6 verlangsamten Druckanstieg in den den Hinterrädern des Fahrzeuges zugeordneten Radbremszylindern 8, 9. Auf diese Weise wird wirkungsvoll ein Blockieren der Hinterräder vor dem Blockieren der Vorderräder des Fahrzeugs verhindert und so auch bei einem Ausfall der Blockierschutzeinrichtung beim Abbremsen die Fahrstabilität des Fahrzeuges erhalten. Die in den zweiten Bremsleitungszweigen 20, 21 angeordneten Rückschlagventile 53, 54 ermöglichen dabei ein Entspannen des Druckes in den Radbremszylindern 8, 9 und damit ein Lösen der Hinterradbremsen des Fahrzeuges, indem das Druckmittel durch die zweiten Bremsleitungszweige 20, 21 in Richtung des Hauptbremszylinders 3 strömt, wenn der hauptbremszylinderseitige Druck der Rückschlagventile 53, 54 unter den radbremszylinderseitigen Druck fällt.
  • Die 2 zeigt ein zweites erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel einer hydraulischen Bremsanlage, bei der gleiche und gleichwirkende Teile mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet sind wie in der 1. Gegenüber dem in 1 dargestellten ersten Ausführungsbeispiel unterscheidet sich das zweite Ausführungsbeispiel im wesentlichen nur dadurch, daß in der ersten Rückführleitung 38 des Bremskreises I eine Speicherkammer 43 und in der zweiten Rückführleitung 40 des Bremskreises II eine Speicherkammer 44 angeordnet sind. Die Speicherkammern 43, 44 ermöglichen im Blockierschutzbetrieb der hydraulischen Bremsanlage 1 einen besonders schnellen Druckabbau in den Radbremszylindern 5, 6, 8, 9.
  • Um ebenso wie bei dem in der 1 dargestellten ersten Ausführungsbeispiel auch bei dem zweiten Ausführungsbeispiel die Möglichkeit zu schaffen, daß das Druckmittel bei Betätigung des Hauptbremszylinders 3 im normalen Bremsbetrieb von Strömungsverlusten abgesehen ungemindert in die den Hinterrädern des Fahrzeuges zugeordneten Radbremszylinder 8, 9 gelangt, sind in den den Radbremszylindern 8, 9 zugeordneten zweiten Bremsleitungszweigen 20, 21 anstelle der Rückschlagventile 53, 54 jeweils ein Einlaßventil 80, 81 z.B. in Form eines stromlos geschlossenen, elektromagnetisch betätigbaren 2/2-Wege-Ventils angeordnet, die in erregtem Zustand den Druckaufbau in den Radbremszylindern 8, 9 unter Umgehung der Verbindungsleitungen 64, 65 ermöglichen. Parallel zu den Einlaßventilen 80, 81 ist jeweils ein z.B. nicht federbelastetes Rückschlagventil 82, 83 vorgesehen, das sich in Richtung des Hauptbremszylinders 3 öffnet und ein Rückströmen des Druckmittels in Richtung zum Hauptbremszylinder 3 hin gestattet, sofern der hauptbremszylinderseitig der Rückschlagventile 82, 83 herrschende Druck des Druckmittels den radbremszylinderseitigen Druck unterschreitet.
  • Die Drucksteuereinrichtungen 68, 69 wirken bei dem in der 2 dargestellten zweiten Ausführungsbeispiel als federbelastete Rückschlagventile, die einen Durchlaß in Richtung zu den radbremszylinderseitigen Abschnitten 72, 73 der zweiten Bremsleitungszweige 20, 21 freigeben, sofern der auf den den ersten Bremsleitungszweigen 17, 18 zugewandten Eingangsseiten herrschende Druck des Druckmittels einen auf den den Bremsleitungszweigen 20, 21 zugewandten Ausgangsseiten herrschenden Druck um einen charakteristischen, durch die Federkraft der Drucksteuereinrichtung 68 bzw. 69 vorgegebenen Druck überschreitet. Auf die in den Verbindungsleitungen 64, 65 nach 1 angeordneten Rückschlagventile 66, 67 kann bei dem zweiten Ausführungsbeispiel verzichtet werden, da deren Aufgabe des Verhinderns einer Strömung des Druckmittels durch die Verbindungsleitungen 64, 65 von den zweiten Bremsleitungszweigen 20, 21 zu den ersten Brems leitungszweigen 17, 18 durch die als federbelastete Rückschlagventile wirkenden Drucksteuereinrichtungen 68, 69 miterfüllt wird.
  • In der Druckaufbauphase, in der Druck in den Radbremszylindern 5, 6, 8, 9 durch die Betätigung des Hauptbremszylinders 3 aufgebaut wird, befinden sich die Einlaßventile 23, 24, 80, 81 in Durchlaßstellung und die Auslaßventile 33, 34, 35, 36 in Sperrstellung. Droht bei einer Bremsung Blockiergefahr an wenigstens einem der Fahrzeugräder, so werden die zugeordneten Einlaßventile 23, 24, 80, 81 sowie die zugeordneten Auslaßventile 33, 34, 35, 36 nach einem bekannten adaptiven Regelalgorithmus mittels eines nicht dargestellten elektronischen Steuergerätes so angesteuert, daß in den zugeordneten Radbremszylindern 5, 6, 8, 9 eine entsprechend den Bremsbedingungen optimierte Bremsdruckmodulation abläuft. Wird z.B. der Druck des Druckmittels in den Radbremszylindern 8, 9 abgebaut, um ein Blockieren der Hinterräder des Fahrzeuges zu verhindern, so werden die Einlaßventile 80, 81 geschlossen und die Auslaßventile 35, 36 geöffnet, so daß das Druckmittel in die Speicherkammern 43, 44 strömt und ein schneller Druckabbau in den Radbremszylindern 8, 9 erfolgt. Die Rückförderpumpen 45, 46 sind während der gesamten Blockierschutzfunktion eingeschaltet und fördern das Druckmittel aus den saugseitig der Rückförderpumpen 45, 46 angeordneten Speicherkammern 43, 44 z.B. in die ersten Bremsleitungszweige 17, 18. In einer Druckhaltephase, in der der Druck des Druckmittels in den Radbremszylindern 8, 9 konstant gehalten werden soll, sind sowohl die Einlaßventile 80, 81 als auch die Auslaßventile 35, 36 in Sperrstellung geschaltet. In dieser Druckhaltephase ist es möglich, daß Druckmittel aus einem der ersten Bremsleitungszweige 17, 18 in einen zweiten Bremsleitungszweig 20, 21 gelangt, sofern der Druck des Druckmittels in der ersten Bremsleitung 17, 18 um einen durch die Federkraft der als federbelastetes Rückschlagventil wirkenden Drucksteuereinrichtung 68, 69 vorgegebenen, charakteristischen Öffnungsdruck größer ist als der in den Radbremszylindern 8, 9 herrschende Druck des Druckmittels.
  • Bei einer normalen Abbremsung des Fahrzeuges sowie bei der Blockierschutzfunktion kommt den in den Verbindungsleitungen 64, 65 angeordneten, bei dem zweiten Ausführungsbeispiel als federbelastete Rückschlagventile wirkenden Drucksteuereinrichtungen 68, 69 also keine Funktion zu.
  • Bei einem Ausfall der Blockierschutzeinrichtung der hydraulischen Bremsanlage 1 dienen die in den Verbindungsleitungen 64, 65 angeordneten, als federbelastete Rückschlagventile wirkenden und den ausgangsseitigen Druck gegenüber dem eingangsseitigen Druck des Druckmittels um einen fest eingestellten Wert verringernden Drucksteuereinrichtungen 68, 69 dazu, ein frühzeitiges Blockieren der Hinterräder vor einem Blockieren der Vorderräder des Fahrzeuges zu verhindern und damit auch beim Abbremsen die Fahrstabilität des Fahrzeuges zu erhalten. Zu diesem Zweck wird bei einem Ausfall der Blockierschutzeinrichtung die Stromzufuhr zu den Einlaßventilen 23, 24, 80, 81 sowie zu den Auslaßventilen 33, 34, 35, 36 unterbrochen und dadurch deren federbetätigte Stellung zur Wirkung gebracht. Wird der Hauptbremszylinder 3 betätigt, so werden Druckmittelmengen durch die Bremsleitungen 11, 12 und die ersten Bremsleitungszweige 17, 18 mit ihren stromlos offenen Einlaßventilen 23, 24 in Richtung der den Vorderrädern des Fahrzeuges zugeordneten Radbremszylinder 5, 6 geschoben. Übersteigt der Druck des Druckmittels auf der dem ersten Bremsleitungszweig 17, 18 zugewandten Eingangsseite der als federbelastetes Rückschlagventil wirkenden Drucksteuereinrichtung 68, 69 einen auf der dem zweiten Bremsleitungszweig 20, 21 zugewandten Ausgangsseite herrschenden Druck um einen charakteristischen, durch die Federkraft des Rückschlagventils vorgegebenen Druckwert, so öffnet sich die als Rückschlagventil wirkende Drucksteuereinrichtung 68, 69 und gibt einen Durchlaß für das Druckmittel durch die Verbindungsleitung 64, 65 von dem ersten Bremsleitungszweig 17, 18 in den radbremszylinderseitigen Abschnitt 72, 73 des zweiten Bremsleitungszweiges 20, 21 in Richtung der den Hinterrädern des Fahrzeuges zuge ordneten Radbremszylinder 8, 9 frei. Dabei wird der Druck des Druckmittels auf der Ausgangsseite der Drucksteuereinrichtung 68, 69 gegenüber dem eingangsseitigen Druck um einen charakteristischen Druckwert, der dem Öffnungsdruck der als federbelastetes Rückschlagventil wirkenden Drucksteuereinrichtung 68, 69 entspricht, reduziert, so daß der Druck in den den Hinterrädern des Fahrzeuges zugeordneten Radbremszylindern 8, 9 bei einem Ausfall der Blockierschutzeinrichtung gegenüber dem Druck in den den Vorderrädern des Fahrzeuges zugeordneten Radbremszylindern 5, 6 reduziert ist. Die in den Verbindungsleitungen 64, 65 auf der Ausgangsseite der Drucksteuereinrichtungen 68, 69 den Radbremszylindern 8, 9 zugewandt angeordneten Drosseln 70, 71 verlangsamen darüber hinaus den Druckanstieg in den Radbremszylindern 8, 9. Auf diese Weise wird ein Blockieren der Hinterräder vor einem Blockieren der Vorderräder des Fahrzeuges wirkungsvoll verhindert und damit auch beim Abbremsen die Fahrstabilität des Fahrzeuges erhalten. Die parallel zu den Einlaßventilen 23, 24 angeordneten, z.B. federbelasteten Rückschlagventile 51, 52 und die parallel zu den Einlaßventilen 80, 81 angeordneten, z.B. nicht federbelasteten Rückschlagventile 82, 83 ermöglichen ein Entspannen des Druckes in den Radbremszylindern 5, 6, 8, 9 und damit ein Lösen der Bremsen des Fahrzeuges, sofern der radbremszylinderseitig der Rückschlagventile 51, 52, 82, 83 herrschende Druck den hauptbremszylinderseitig der jeweiligen Rückschlagventile herrschenden Druck um einen jeweiligen charakteristischen, vorgegebenen Wert überschreitet.
  • Bei der erfindungsgemäßen hydraulischen Bremsanlage 1, die in den die ersten Bremsleitungszweige 17, 18 und die zweiten Bremsleitungszweige 20, 21 miteinander verbindenden Verbindungsleitungen 64, 65 jeweils eine Drucksteuereinrichtung 68, 69 aufweist, wird auf einfache Weise bei einem Ausfall der Blockierschutzeinrichtung ein Blockieren der Hinterräder vor dem Blockieren der Vorderräder des Fahrzeuges vermieden und so beim Abbremsen die Fahrstabilität des Fahrzeuges gewährleistet.

Claims (9)

  1. Hydraulische Bremsanlage (1) mit einer Blockierschutzeinrichtung, insbesondere für Kraftfahrzeuge, mit wenigstens einer druckmittelführenden, zwischen einem Hauptbremszylinder (3) und Radbremszylindern (5, 6, 8, 9) verlaufenden Bremsleitung (11, 12), mit zumindest einem ersten und einem zweiten, den Radbremszylindern (5, 6, 8, 9) zugewandten Bremsleitungszweig (17, 18, 20, 21), mit zumindest einem von jedem Bremsleitungszweig (17, 18, 20, 21) an einem Anschlusspunkt (25, 26, 29, 30) ausgehenden Rückführleitungszweig (27, 28, 31, 32), wobei der erste Bremsleitungszweig (17, 18) den Radbremszylindern (5,6) der Vorderräder (VL, VR) und der zweite Bremsleitungszweig (20, 21) den Radbremszylindern (8, 9) der Hinterräder (HR, HL) zugeordnet ist und wobei der erste Bremsleitungszweig (17, 18) und der zweite Bremsleitungszweig (20, 21) durch eine Verbindungsleitung (64, 65) miteinander verbunden sind, gekennzeichnet durch die Merkmale: a) in dem den Hinterrädern (HR, HL) zugeordneten Bremsleitungszweig (20, 21) ist eine Einrichtung (53, 54; 80, 82, 81, 83) zum hydraulischen Trennen der beiden Bremsleitungszweige (17, 20; 18, 21) vorhanden, b) in der Verbindungsleitung (64, 65) ist eine, in Richtung der Radbremsen (8, 9) der Hinterräder (HR, HL) durchströmbare Drucksteuereinrichtung (68, 69) angeordnet, welche den Bremsdruck der Radbremsen (8, 9) der Hinterräder (HR, HL) vorwählbar niedriger als der Druck an den Radbremsen (5, 6) der Vorderräder (VL, VR) steuert, c) die Einrichtung (53, 54; 80, 82, 81, 83) zum hydraulischen Trennen des ersten Bremsleitungszweigs (17, 18) vom zweiten Bremsleitungszweig (20, 21) ist stromaufwärts der Drucksteuereinrichtung (68, 69) angeordnet.
  2. Hydraulische Bremsanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daB die Drucksteuereinrichtung (68, 69) bei Überschreiten eines vorgegebenen Druckes des Druckmittels als Verhältnisdruckregelventil wirkt, das den ausgangsseitigen Druck gegenüber dem eingangsseitigen Druck um ein festes Verhältnis verringert.
  3. Hydraulische Bremsanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet daß die Drucksteuereinrichtung (68, 69) als federbelastetes Rückschlagventil wirkt, das den ausgangsseitigen Druck gegenüber dem eingangsseitigen Druck des Druckmittels um einen fest eingestellten Wert verringert.
  4. Hydraulische Bremsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass in der Verbindungsleitung (64, 65) in Strömungsrichtung von dem ersten Bremsleitungszweig (17, 18) zu dem zweiten Bremsleitungszweig (20, 2l ) vor der Drucksteuereinrichtung (68, 69) ein Rückschlagventil (66, 67) angeordnet ist.
  5. Hydraulische Bremsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass in der Verbindungsleitung (64, 65) eine Drossel (70, 7l) angeordnet ist.
  6. Hydraulische Bremsanlage nach einem der Ansprüche l bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass im zweiten Bremsleitungszweig (20, 21) ein nicht federbelastetes Rückschlagventil (53, 54) angeordnet ist.
  7. Hydraulische Bremsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass im zweiten Bremsleitungszweig (20, 21) ein stromlos geschlossenes Einlassventil (80, 81) angeordnet ist.
  8. Hydraulische Bremsanlage nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass im zweiten Bremsleitungszweig (20, 21) parallel zu dem stromlos geschlossenen Einlassventil (80, 81) ein zum Radbremszylinder (5, 6) der Vorderräder (VL, VR) hin sperrendes Rückschlagventil (82, 83) angeordnet ist.
  9. Hydraulische Bremsanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine parallel zu der Verbindungsleitung (64, 65) verlaufende Bypassleitung (75, 76) durch zwei in Reihe hintereinander schaltbare Rückführleitungszweige (27, 31 bzw. 28, 32) ausbildbar ist.
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