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Stand der
Technik
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Die Erfindung geht aus von einer
hydraulischen Bremsanlage mit einer. Blockierschutzeinrichtung,
insbesondere für
Kraftfahrzeuge, nach der Gattung des Hauptanspruchs.
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Eine Bremsanlage mit den gattungsbildenden
Merkmalen des Hauptanspruchs ist beispielsweise aus der
DE 40 06 858 A1 bereits
bekannt. Dementsprechend sind bei dieser bekannten Bremsanlage unter
anderem die den Vorderrädern
zugeordneten Bremsleitungszweige jeweils mit einem der den Hinterrädern zugeordneten
Bremsleitungszweige verbunden. Mangels Einrichtungen zur hydraulischen
Trennung der beiden Bremsleitungszweige voneinander, herrscht zumindest
im Bereich bis vor die Druckmodulationsventile dieser Bremsleitungszweige
eines Bremskreises identisches Druckniveau. Dies kann ohne steuerungstechnischen
Eingriff auf die Druckmodulationsventile bei einem Bremsvorgang,
bei dem aufgrund von Trägheitskräften eine Entlastung
der Hinterachse erfolgt, zu einem Blockieren der Hinterräder vor
einem Blockieren der Vorderrädern
führen.
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Zur Vermeidung eines Vorzeitigen
Blockierens der Hinterräder
ist mit der Offenlegungsschrift
DE 40 36 940 A1 eine Bremsanlage für ein Kraftfahrzeug
vorgeschlagen worden, bei der in einem mindestens einem Hinterradbremszylinder
zugeordneten Bremsleitungszweig ein stromlos geschlossenes, gepulstes
Magnetventil angeordnet ist. Parallel zu dem gepulsten Magnetventil
ist in einem Bypass eine Drucksteuereinrichtung mit einem Rückschlagventil angeordnet,
die bei einem Ausfall der Blockierschutzeinrichtung einen reduzierten
Druckanstieg in der Hinterradbremszylindern ermöglicht. Das gepulste Öffnen des
beispielsweise den beiden Hinterradbremszylindern der Bremsanlage
zugeordneten Magnetventils ermöglicht
einen reduzierten Druckanstieg in den Hinterradbremszylindern und
vermeidet so ein Blockieren der Hinterräder vor dem Blockieren der
Vorderräder
des Fahrzeuges. Diese Bremsanlage hat aber den Nachteil eines vergleichsweise
aufwändigen
Aufbaus und eines hohen Steuerungsaufwandes zum gepulsten Öffnen des
Magnetventils bzw. der den Hinterradbremsleitungszweigen zugeordneten
Magnetventile. Zudem entstehen durch das gepulste Öffnen des
bzw. der Magnetventile Komfortnachteile z.B. in Form einer erhöhten Geräuschentwicklung.
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Darüber hinaus ist aus der nach
dem Anmeldetag der vorliegenden Patentanmeldung veröffentlichten
DE 40 34 112 A1 eine
Bremsanlage bekannt, bei der im Unterschied zum Erfindungsgegenstand die
vorhandenen Bremskreise achsweise aufgeteilt sind. Ein erster Bremskreis
I ist der Vorderachse zugeordnet, ein zweiter Bremskreis II der
angetriebenen Hinterachse eines Fahrzeugs. Abseits des Hauptbremszylinders
besteht keine hydraulische Verbindung zwischen beiden Bremskreisen.
Unterschiedliche Bremsdrücke
an den beiden Fahrzeugachsen lassen sich bei dieser Bremsanlage
somit nur durch unterschiedliche elektronische Ansteuerung der den
Radbremszylindern zugeordneten Druckmodulationsventile bewirken.
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Die der vorliegenden Erfindung zugrunde
liegende Aufgabe besteht darin, eine hydraulische Fahrzeugbremsanlage
vorzuschlagen, die ohne Mehraufwand an elektronischer Ansteuerung
ein vorzeitiges Blockieren der Räder
der Hinterachse vor einem Blockieren der Räder der Vorderachse vermeidet,
bei einer gleichzeitigen Komfortverbesserung in Form einer verringerten
Geräuschentwicklung.
Diese Aufgabe löst
eine hydraulische Bremsanlage mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
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Vorteile der
Erfindung
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Die erfindungsgemäße Bremsanlage mit den kennzeichnenden
Merkmalen des Hauptanspruchs hat demgegenüber den Vorteil einer einfachen
Bauweise und einer einfachen Ansteuerung der Magnetventile. Komfortnachteile
durch ein gepulstes Öffnen oder
Schließen
der Magnetventile im normalen Bremsbetrieb werden vermieden. Die
in der zumindest einen Verbindungsleitung angeordnete Drucksteuereinrichtung
verhindert auf einfache Art und Weise ein Blockieren des dem zumindest
einen zweiten Bremsleitungszweig zugeordneten Fahrzeugrades vor
dem dem zumindest einen ersten Bremsleitungszweig zugeordneten Fahrzeugrad.
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Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen
sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im Hauptanspruch
angegebenen Bremsanlage möglich.
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Um ein Blockieren der Hinterräder vor
dem Blockieren der Vorderräder
des Fahrzeuges zu vermeiden und dadurch die Fahrstabilität des Fahrzeuges
auch beim Bremsen mit hohen Bremsdrücken zu gewährleisten, ist es besonders
vorteilhaft, wenn die Verbindungsleitung einen zumindest einem Vorderrad
des Fahrzeuges zugeordneten ersten Bremsleitungszweig mit einem
zumindest einem Hinterrad eines Fahrzeuges zugeordneten zweiten
Bremsleitungszweig verbindet.
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Von Vorteil ist es, wenn die Drucksteuereinrichtung
bei Überschreiten
eines vorgegebenen Druckes als Verhältnisdruckregelventil wirkt,
das den ausgangsseitigen Druck gegenüber dem eingangsseitigen Druck
um ein festes Verhältnis
verringert und so ein Blockieren zumindest eines einem zweiten Bremsleitungszweig
zugeordneten Fahrzeugrades vor dem Blockieren zumindest eines einem
ersten Bremsleitungszweig zugeordneten Fahrzeugrades besonders wirkungsvoll
verhindert.
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Aus dem gleichen Grund ist es ebenfalls
vorteilhaft, wenn die Drucksteuereinrichtung als federbelastetes
Rückschlagventil
wirkt, das den ausgangsseitigen Druck gegenüber dem eingangsseitigen Druck
um einen fest eingestellten Wert verringert.
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Um zu verhindern, daß Druckmittel
durch die zumindest eine Verbindungsleitung von einem zweiten in
einen ersten Bremsleitungszweig strömt, ist es von Vorteil, wenn
in der zumindest einen Verbindungsleitung in Strömungsrichtung von einem ersten Bremsleitungszweig
zu einem zweiten Bremsleitungszweig vor der Drucksteuereinrichtung
ein Rückschlagventil
angeordnet ist, das nur einen Durchlaß von dem ersten Bremsleitungszweig
in Richtung zum zweiten Bremsleitungszweig erlaubt.
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Vorteilhaft ist es ebenfalls, wenn
in der zumindest einen Verbindungsleitung eine Drossel angeordnet
ist, die den Druckaufbau in dem zumindest einen einem zweiten Bremsleitungszweig
zugeordneten Radbremszylinder verlangsamt und so die Gefahr eines
Blockierens des dem Radbremszylinder zugeordneten Fahrzeugrades
verringert.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung
sind in der Zeichnung vereinfacht dargestellt und in der nachfolgenden
Beschreibung näher
erläutert.
Es zeigen 1 ein Schaltschema
einer hydraulischen Bremsanlage gemäß eines ersten erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels
und 2 ein Schaltschema
einer hydraulischen Bremsanlage gemäß eines zweiten erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels.
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Beschreibung
der Ausführungsbeispiele
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Die in den 1 und 2 beispielhaft
dargestellten hydraulischen Kraftfahrzeugbremsanlagen 1 mit
einer Blockierschutzeinrichtung ha ben einen pedalbetätigbaren
Hauptbremszylinder 3, an den zwei Bremskreise I und II
angeschlossen sind. Der Bremskreis I weist eine vom Hauptbremszylinder 3 zu
einem Radbremszylinder 5, der einem Vorderrad des Fahrzeuges
zugeordnet ist, und zu einem Radbremszylinder 8, der einem
diagonal zu diesem Vorderrad angeordneten Hinterrad zugeordnet ist,
führende Bremsleitung 11 auf.
Der Bremskreis II umfaßt
eine vom Hauptbremszylinder 3 zu einem Radbremszylinder 6,
der einem Vorderrad des Fahrzeuges zugeordnet ist, und zu einem
Radbremszylinder 9, der einem diagonal dazu angeordneten
Hinterrad des Fahrzeuges zugeordnet ist, führende Bremsleitung 12.
Die Bremsleitungen 11 und 12 verzweigen sich an
Anschlußpunkten 14, 15 jeweils
in einen ersten Bremsleitungszweig 17, 18 und
in einen zweiten Bremsleitungszweig 20, 21. Die
ersten Bremsleitungszweige 17, 18 sind den auf
die Vorderräder
des Fahrzeuges wirkenden Radbremszylindern 5, 6 und
die zweiten Bremsleitungszweige 20, 21 den auf
die Hinterräder des
Fahrzeuges wirkenden Radbremszylindern 8, 9 zugeordnet.
In jedem der ersten Bremsleitungszweige 17, 18 ist
ein Einlaßventil 23, 24 in
Form eines stromlos offenen, elektromagnetisch betätigbaren 2/2-Wege-Ventils
angeordnet, durch das der Druck in den Radbremszylindern 5 bzw.
6 steuerbar ist. Von den ersten Bremsleitungszweigen 17, 18 zweigt
radbremszylinderseitig der Einlaßventile 23, 24 an
Anschlußpunkten 25, 26 jeweils
ein Rückführleitungszweig 27, 28 ab.
Von den zweiten Bremsleitungszweigen 20, 21 zweigt
an Anschlußpunkten 29, 30 jeweils
ein Rückführleitungszweig 31, 32 ab.
In jedem der Rückführleitungszweige 27, 28, 31, 32 ist
jeweils ein Auslaßventil 33, 34, 35, 36 z.B.
in Form eines stromlos geschlossenen, elektromagnetisch betätigbaren
2/2-Wege-Ventils angeordnet, das im Betrieb der Blockierschutzeinrichtung
den Druckabbau in den Radbremszylindern 5, 6, 8, 9 ermöglicht.
Den Radbremszylindern 5, 8 abgewandt sind die
Rückführleitungszweige 27, 31 stromabwärts der
Auslaßventile 33, 35 an
einem Anschlußpunkt 37 in
eine gemeinsame Rückführleitung 38 und
den Radbremszylindern 6, 9 abgewandt die Rückführleitungszweige 28, 32 stromabwärts der
Auslaßventile 34, 36 an
einem Anschlußpunkt 39 in
eine gemeinsame Rückführleitung 40 zusammengeführt.
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Die erste Rückführleitung 38 ist z.B.
zwischen dem Anschlußpunkt 14 und
dem Einlaßventil 23 an
einem Anschlußpunkt 41 mit
dem ersten Bremsleitungszweig 17 und die zweite Rückführleitung 40 z.B.
zwischen dem Anschlußpunkt 15 und dem
Einlaßventil 24 an
einem Anschlußpunkt 42 mit dem
ersten Bremsleitungszweig 18 verbunden. In den Rückführleitungen 38, 40 sind
in Rückführströmungsrichtung
zu den Anschlußpunkten 41, 42 hin hintereinander
eine Rückförderpumpe 45, 46,
eine Dämpferkammer 47, 48 sowie
eine Drossel 49, 50 angeordnet.
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Parallel zu den in den ersten Bremsleitungszweigen 17, 18 angeordneten
Einlaßventilen 23, 24 ist
jeweils ein z.B. federbelastetes Rückschlagventil 51, 52 vorgesehen,
das ein Rückströmen des
Druckmittels durch die ersten Bremsleitungszweige 17, 18 an
den Einlaßventilen 23, 24 vorbei
in Richtung des Hauptbremszylinders 3 ermöglicht,
sofern der radbremszylinderseitig der Rückschlagventile 51, 52 herrschende
Druck des Druckmittels den hauptbremszylinderseitig der Rückschlagventile
herrschenden Druck um einen durch die Federkraft der Rückschlagventile
vorgegebenen Wert übersteigt und
sich deshalb die Rückschlagventile 51, 52 in Richtung
zum Hauptbremszylinder 3 hin öffnen.
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In den zweiten Bremsleitungszweigen 20, 21 ist
zwischen den Anschlußpunkten 14, 15 der
Bremsleitungen 11, 12 und den Anschlußpunkten 29, 30 z.B.
jeweils ein Rückschlagventil 53, 54 angeordnet, das
beispielsweise nicht federbelastet ist und ein Rückströmen des Druckmittels aus den
den Hinterrädern
des Fahrzeuges zugeordneten Radbremszylindern 8, 9 durch
die zweiten Bremsleitungszweige 20, 21 in Richtung
des Hauptbremszylinders 3 ermöglicht, sofern der radbremszylinderseitig
der Rückschlagventile 53, 54 herrschende
Druck des Druckmittels den hauptbremszylinderseitig der Rückschlagventile
herrschenden Druck übersteigt.
Auf diese Weise wird ein Druckabbau in den Radbremszylindern 8, 9 und
damit ein Lösen
der Hinterradbremsen des Fahrzeuges auch bei einem Ausfall der Blockierschutzeinrichtung
gewährleistet.
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In den ersten Bremsleitungszweigen 17, 18 sind
zwischen den Einlaßventilen 23, 24 und
den den Vorderrädern
des Fahrzeuges zugeordneten Radbremszylindern 5, 6 bei
den in den 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispielen
z.B. zwischen den Anschlußpunkten 25, 26 der
Rückführleitungszweige 27, 28 und
den Radbremszylindern 5, 6 jeweils ein Anschlußpunkt 60 bzw. 61 sowie
in den zweiten Bremsleitungszweigen 20, 21 zwischen
den Anschlußpunkten 29, 30 der
Rückführleitungszweige 31, 32 und
den den Hinterrädern
des Fahrzeuges zugeordneten Radbremszylindern 8, 9 jeweils
ein Anschlußpunkt 62 bzw. 63 vorgesehen.
Die Anschlußpunkte 60 und 62 des
Bremskreises I sind mittels einer Verbindungsleitung 64 und
die Anschlußpunkte 61 und 63 des
Bremskreises II mittels einer Verbindungsleitung 65 miteinander
verbunden. In den Verbindungsleitungen 64, 65 sind
in Richtung von den Anschlußpunkten 60, 61 der
ersten Bremsleitungszweige 17, 18 zu den Anschlußpunkten 62, 63 der zweiten
Bremsleitungszweige 20, 21 in Druckmittelströmungsrichtung
hintereinander beispielsweise ein Rückschlagventil 66, 67,
eine Drucksteuereinrichtung 68, 69 sowie eine
Drossel 70, 71 angeordnet. Das beispielsweise
nicht federbelastete Rückschlagventil 66, 67 öffnet sich
zu dem zweiten Bremsleitungszweig 20, 21 hin und
ermöglicht
ein Strömen des
Druckmittels durch die Verbindungsleitung 64, 65 von
dem ersten Bremsleitungszweig 17, 18 in den zweiten
Bremsleitungszweig 20, 21, nicht jedoch in umgekehrter
Richtung. Die Drucksteuereinrichtung 68, 69 ist
bei dem in der 1 dargestellten
ersten Ausführungsbeispiel
der Bremsanlage als Verhältnisdruckregelventil
ausgebildet, das bei Überschreiten eines
vorgegebenen, charakteristischen Druckwertes den auf seiner dem
zweiten Bremsleitungszweig 20, 21 zugewandten
Ausgangsseite herrschenden ausgangsseitigen Druck um ein festes
Verhältnis
gegenüber
dem auf seiner dem ersten Bremsleitungszweig 17, 18 zugewandten
Eingangsseite herrschenden Eingangsdruck verringert.
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Bei Betätigung des Hauptbremszylinders 3 ist
Bremsdruck in den Radbremszylindern 5, 6, 8, 9 erzeugbar.
In der Druckaufbauphase, in der Druck in den Radbremszylindern 5, 6, 8, 9 aufgebaut
wird, befinden sich die in den ersten Bremsleitungszweigen 17, 18 angeordneten
Einlaßventile 23, 24 in
ihrer federbetätigten
Durchlaßstellung
und die in den Rückführleitungszweigen 27, 28, 31, 32 angeordneten Auslaßventile 33, 34, 35, 36 in
ihrer federbetätigten Sperrstellung.
Das Druckmittel strömt
durch die ersten Bremsleitungszweige 17, 18 unmittelbar
in die den Vorderrädern
des Fahrzeuges zugeordneten Radbremszylinder 5, 6 und über die
Verbindungsleitungen 64, 65 mit den in den Verbindungsleitungen angeordneten
Rückschlagventilen 66, 67,
Drucksteuereinrichtungen 68, 69 sowie Drosseln 70, 71 in
die zweiten Bremsleitungszweige 20, 21 und von
dort in die den Hinterrädern
des Fahrzeuges zugeordneten Radbremszylinder 8, 9.
Dabei bewirken die als Verhältnisdruckregelventile
ausgebildeten Drucksteuereinrichtungen 68, 69 bei Überschreiten
eines vorgegebenen, charakteristischen Druckwertes durch den in
den Verbindungsleitungen 64, 65 herrschenden Druck
des Druckmittels eine Verringerung des jeweiligen Ausgangsdruckes
der Drucksteuereinrichtungen 68, 69 gegenüber dem
Eingangsdruck um ein festes Verhältnis
und die Drosseln 70, 71 einen verzögerten Druckanstieg
in den den Hinterrädern
des Fahrzeuges zugeordneten Radbremszylindern 8, 9. Auf
diese Weise wird die Gefahr eines Blockierens der Hinterräder vor
dem Blockieren der Vorderräder des
Fahrzeuges vermieden.
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Die hydraulische Bremsanlage 1 nach
dem ersten erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel
bietet die Möglichkeit,
daß im
normalen Bremsbetrieb die Funktion der Drucksteuereinrichtungen 68, 69 während jedes
Bremsvorganges umgangen werden kann, indem die Auslaßventile 33, 35 des
Bremskreises I sowie die Auslaßventile 34, 36 des
Bremskreises II elektromagnetisch in ihre Durchlaßstellung
geschaltet werden, so daß die
Rückführleitungszweige 27, 31 und
die Rückführleitungszweige 28, 32 jeweils eine
Bypassleitung 75, 76 parallel zu der jeweiligen Verbindungsleitung 64, 65 bilden.
Auf diese Weise können
die den Hinterrädern
des Fahrzeuges zugeordneten Radbremszylinder 8, 9 besser
zum Abbremsen des Fahrzeuges herangezogen und dadurch kann die mögliche Abbremsung
des Fahrzeuges verbessert werden.
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Droht bei einer Bremsung Blockiergefahr
an wenigstens einem der Fahrzeugräder, so werden die Einlaßventile 23, 24 und
die Auslaßventile 33, 34, 35, 36 der
Blockierschutzeinrichtung nach einem bekannten adaptiven Regelalgorithmus
mittels eines nicht dargestellten elektronischen Steuergerätes so angesteuert,
daß in
den Radbremszylindern 5, 6, 8, 9 eine
entsprechend den Bremsbedingungen optimierte Bremsdruckmodulation
abläuft.
Wird z.B. der Druck des Druckmittels in den Radbremszylindern 5, 6 abgebaut,
um ein Blockieren der Fahrzeugvorderräder zu verhindern, so werden
die Einlaßventile 23, 24 geschlossen
und die Auslaßventile 33, 34 geöffnet, so
daß das
Druckmittel durch die Rückführleitungszweige 27, 28 und
die Rückführleitungen 38, 40 unter
Einsatz der Rückförderpumpen 45, 46 in
Richtung des Hauptbremszylinders 3 strömt und ein schneller Druckabbau
in den Radbremszylindern 5, 6 erfolgt. In dieser
Druckabbauphase befinden sich also die Einlaßventile 23, 24 in
Sperrstellung und die Auslaßventile 33, 34 in
Durchlaßstellung.
Die Rückförderpumpen 45, 46 sind
während
der gesamten Blockierschutzfunktion eingeschaltet und fördern das Druckmittel
aus den Rückführleitungen 38, 40 in
die ersten Bremsleitungszweige 17, 18. Soll der
Druck des Druckmittels in den den Hinterrädern des Fahrzeuges zugeordneten
Radbremszylindern 8, 9 abgebaut werden, um ein
Blockieren der Hinterräder
des Fahrzeuges zu verhindern, so werden die Auslaßventile 35, 36 geöffnet, so
daß das
Druckmittel über die
Rückführleitungszweige 31, 32 in
die Rückführleitungen 38 bzw. 40 strömt und von
dort in den jeweiligen ersten Bremsleitungszweig 17, 18 gefördert wird.
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Die Dämpferkammern 47, 48 auf
der Druckseite der Rückförderpumpen 45, 46 dienen
in Verbindung mit den Drosseln 49, 50 als hydraulische
Dämpfer.
In einer Druckhaltephase der Blockierschutzfunktion, in der der
Druck des Druckmittels in wenigstens einem der Radbremszylinder 5, 6, 8, 9 konstant
gehalten werden soll, sind sowohl die zugeordneten Einlaßventile 23, 24 als
auch die zugeordneten Auslaßventile 33, 34, 35, 36 in
ihre Sperrstellung geschaltet.
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Bei einem Ausfall der Blockierschutzeinrichtung
der hydraulischen Bremsanlage 1 dienen die in den Verbindungsleitungen 64, 65 angeordneten Drucksteuereinrichtungen 68, 69 dazu,
ein frühzeitiges
Blockieren der Hinterräder
vor dem Blockieren der Vorderräder
des Fahrzeuges zu verhindern und damit auch beim Abbremsen die Fahrstabilität des Fahrzeuges
zu erhalten. Zu diesem Zweck wird bei einem Ausfall der Blockierschutzeinrichtung
die Stromzufuhr zu den Einlaßventilen 23, 24 und
den Auslaßventilen 33, 34, 35, 36 unterbrochen,
so daß die
Einlaßventile 23, 24 ihre
federbetätigte
Durchlaßstellung
und die Auslaßventile 33, 34, 35, 36 ihre
federbetätigte
Sperrstellung einnehmen. Wird der Hauptbremszylinder 3 betätigt, so
werden Druckmittelmengen durch die Bremsleitungen 11, 12 und
die ersten Bremsleitungszweige 17, 18 in die den
Vorderrädern
des Fahrzeuges zugeordneten Radbremszylinder 5, 6 geschoben.
Ein Teil des Druckmittels strömt
durch die Verbindungsleitungen 64, 65 mit den Rückschlagventilen 66, 67,
den Drucksteuereinrichtungen 68, 69 und den Drosseln 70, 71 in
radbremszylinderseitige Abschnitte 72, 73 der
zweiten Bremsleitungszweige 20, 21 und von dort
in die den Hinterrädern
des Fahrzeuges zugeordneten Radbremszylinder 8, 9. Übersteigt
der Druck des Druckmittels auf der den ersten Bremsleitungszweigen 17, 18 zugewandten
Eingangsseite der als Verhältnisdruckregelventile
wirkenden Drucksteuereinrichtungen 68, 69 einen
voreingestellten, charakteristischen Druckwert der Drucksteuereinrichtungen,
so wird der auf der den jeweiligen zweiten Bremsleitungszweigen 20, 21 zugewandten
Ausgangsseite der Drucksteuereinrichtungen 68, 69 herrschende
Druck des Druckmittels gegenüber
dem eingangsseitigen Druck um ein festes Verhältnis verringert, das von dem
Druck des Druckmittels und der Ausgestaltung der als Verhältnisdruckregelventile
wirkenden Drucksteuereinrichtungen 68, 69 abhängt. Auf
diese Weise ist der in den den Hinterrädern des Fahrzeuges zugeordneten Radbremszylindern 8, 9 herrschende
Druck des Druckmittels gegenüber
dem in den den Vorderrädern
des Fahrzeuges zugeordneten Radbremszylindern 5, 6 herrschenden
Druck bei Überschreiten
des vorgegebenen charakte ristischen Druckwertes des Druckmittels
um ein festes Verhältnis
verringert. Die in den Verbindungsleitungen 64, 65 beispielsweise zwischen
den Drucksteuereinrichtungen 68, 69 und den Anschlußpunkten 62, 63 der
zweiten Bremsleitungszweige 20, 21 angeordneten
Drosseln 70, 71 bewirken einen gegenüber den
Radbremszylindern 5, 6 verlangsamten Druckanstieg
in den den Hinterrädern
des Fahrzeuges zugeordneten Radbremszylindern 8, 9.
Auf diese Weise wird wirkungsvoll ein Blockieren der Hinterräder vor
dem Blockieren der Vorderräder
des Fahrzeugs verhindert und so auch bei einem Ausfall der Blockierschutzeinrichtung
beim Abbremsen die Fahrstabilität
des Fahrzeuges erhalten. Die in den zweiten Bremsleitungszweigen 20, 21 angeordneten
Rückschlagventile 53, 54 ermöglichen dabei
ein Entspannen des Druckes in den Radbremszylindern 8, 9 und
damit ein Lösen
der Hinterradbremsen des Fahrzeuges, indem das Druckmittel durch
die zweiten Bremsleitungszweige 20, 21 in Richtung
des Hauptbremszylinders 3 strömt, wenn der hauptbremszylinderseitige
Druck der Rückschlagventile 53, 54 unter
den radbremszylinderseitigen Druck fällt.
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Die 2 zeigt
ein zweites erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel
einer hydraulischen Bremsanlage, bei der gleiche und gleichwirkende
Teile mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet sind wie in
der 1. Gegenüber dem
in 1 dargestellten ersten
Ausführungsbeispiel
unterscheidet sich das zweite Ausführungsbeispiel im wesentlichen nur
dadurch, daß in
der ersten Rückführleitung 38 des
Bremskreises I eine Speicherkammer 43 und in der zweiten
Rückführleitung 40 des
Bremskreises II eine Speicherkammer 44 angeordnet sind.
Die Speicherkammern 43, 44 ermöglichen im Blockierschutzbetrieb
der hydraulischen Bremsanlage 1 einen besonders schnellen
Druckabbau in den Radbremszylindern 5, 6, 8, 9.
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Um ebenso wie bei dem in der 1 dargestellten ersten Ausführungsbeispiel
auch bei dem zweiten Ausführungsbeispiel
die Möglichkeit
zu schaffen, daß das
Druckmittel bei Betätigung
des Hauptbremszylinders 3 im normalen Bremsbetrieb von
Strömungsverlusten
abgesehen ungemindert in die den Hinterrädern des Fahrzeuges zugeordneten Radbremszylinder 8, 9 gelangt,
sind in den den Radbremszylindern 8, 9 zugeordneten
zweiten Bremsleitungszweigen 20, 21 anstelle der
Rückschlagventile 53, 54 jeweils
ein Einlaßventil 80, 81 z.B.
in Form eines stromlos geschlossenen, elektromagnetisch betätigbaren
2/2-Wege-Ventils angeordnet, die in erregtem Zustand den Druckaufbau
in den Radbremszylindern 8, 9 unter Umgehung der
Verbindungsleitungen 64, 65 ermöglichen.
Parallel zu den Einlaßventilen 80, 81 ist
jeweils ein z.B. nicht federbelastetes Rückschlagventil 82, 83 vorgesehen,
das sich in Richtung des Hauptbremszylinders 3 öffnet und
ein Rückströmen des
Druckmittels in Richtung zum Hauptbremszylinder 3 hin gestattet,
sofern der hauptbremszylinderseitig der Rückschlagventile 82, 83 herrschende
Druck des Druckmittels den radbremszylinderseitigen Druck unterschreitet.
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Die Drucksteuereinrichtungen 68, 69 wirken bei
dem in der 2 dargestellten
zweiten Ausführungsbeispiel
als federbelastete Rückschlagventile, die
einen Durchlaß in
Richtung zu den radbremszylinderseitigen Abschnitten 72, 73 der
zweiten Bremsleitungszweige 20, 21 freigeben,
sofern der auf den den ersten Bremsleitungszweigen 17, 18 zugewandten
Eingangsseiten herrschende Druck des Druckmittels einen auf den
den Bremsleitungszweigen 20, 21 zugewandten Ausgangsseiten
herrschenden Druck um einen charakteristischen, durch die Federkraft
der Drucksteuereinrichtung 68 bzw. 69 vorgegebenen
Druck überschreitet.
Auf die in den Verbindungsleitungen 64, 65 nach 1 angeordneten Rückschlagventile 66, 67 kann
bei dem zweiten Ausführungsbeispiel
verzichtet werden, da deren Aufgabe des Verhinderns einer Strömung des
Druckmittels durch die Verbindungsleitungen 64, 65 von
den zweiten Bremsleitungszweigen 20, 21 zu den
ersten Brems leitungszweigen 17, 18 durch die als
federbelastete Rückschlagventile
wirkenden Drucksteuereinrichtungen 68, 69 miterfüllt wird.
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In der Druckaufbauphase, in der Druck
in den Radbremszylindern 5, 6, 8, 9 durch
die Betätigung
des Hauptbremszylinders 3 aufgebaut wird, befinden sich
die Einlaßventile 23, 24, 80, 81 in
Durchlaßstellung
und die Auslaßventile 33, 34, 35, 36 in Sperrstellung.
Droht bei einer Bremsung Blockiergefahr an wenigstens einem der
Fahrzeugräder,
so werden die zugeordneten Einlaßventile 23, 24, 80, 81 sowie
die zugeordneten Auslaßventile 33, 34, 35, 36 nach
einem bekannten adaptiven Regelalgorithmus mittels eines nicht dargestellten
elektronischen Steuergerätes
so angesteuert, daß in
den zugeordneten Radbremszylindern 5, 6, 8, 9 eine
entsprechend den Bremsbedingungen optimierte Bremsdruckmodulation
abläuft.
Wird z.B. der Druck des Druckmittels in den Radbremszylindern 8, 9 abgebaut,
um ein Blockieren der Hinterräder
des Fahrzeuges zu verhindern, so werden die Einlaßventile 80, 81 geschlossen und
die Auslaßventile 35, 36 geöffnet, so
daß das Druckmittel
in die Speicherkammern 43, 44 strömt und ein
schneller Druckabbau in den Radbremszylindern 8, 9 erfolgt.
Die Rückförderpumpen 45, 46 sind während der
gesamten Blockierschutzfunktion eingeschaltet und fördern das
Druckmittel aus den saugseitig der Rückförderpumpen 45, 46 angeordneten Speicherkammern 43, 44 z.B.
in die ersten Bremsleitungszweige 17, 18. In einer
Druckhaltephase, in der der Druck des Druckmittels in den Radbremszylindern 8, 9 konstant
gehalten werden soll, sind sowohl die Einlaßventile 80, 81 als
auch die Auslaßventile 35, 36 in
Sperrstellung geschaltet. In dieser Druckhaltephase ist es möglich, daß Druckmittel
aus einem der ersten Bremsleitungszweige 17, 18 in
einen zweiten Bremsleitungszweig 20, 21 gelangt,
sofern der Druck des Druckmittels in der ersten Bremsleitung 17, 18 um
einen durch die Federkraft der als federbelastetes Rückschlagventil
wirkenden Drucksteuereinrichtung 68, 69 vorgegebenen,
charakteristischen Öffnungsdruck
größer ist
als der in den Radbremszylindern 8, 9 herrschende
Druck des Druckmittels.
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Bei einer normalen Abbremsung des
Fahrzeuges sowie bei der Blockierschutzfunktion kommt den in den
Verbindungsleitungen 64, 65 angeordneten, bei
dem zweiten Ausführungsbeispiel
als federbelastete Rückschlagventile
wirkenden Drucksteuereinrichtungen 68, 69 also
keine Funktion zu.
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Bei einem Ausfall der Blockierschutzeinrichtung
der hydraulischen Bremsanlage 1 dienen die in den Verbindungsleitungen 64, 65 angeordneten,
als federbelastete Rückschlagventile
wirkenden und den ausgangsseitigen Druck gegenüber dem eingangsseitigen Druck
des Druckmittels um einen fest eingestellten Wert verringernden
Drucksteuereinrichtungen 68, 69 dazu, ein frühzeitiges
Blockieren der Hinterräder
vor einem Blockieren der Vorderräder
des Fahrzeuges zu verhindern und damit auch beim Abbremsen die Fahrstabilität des Fahrzeuges
zu erhalten. Zu diesem Zweck wird bei einem Ausfall der Blockierschutzeinrichtung
die Stromzufuhr zu den Einlaßventilen 23, 24, 80, 81 sowie
zu den Auslaßventilen 33, 34, 35, 36 unterbrochen
und dadurch deren federbetätigte
Stellung zur Wirkung gebracht. Wird der Hauptbremszylinder 3 betätigt, so
werden Druckmittelmengen durch die Bremsleitungen 11, 12 und die
ersten Bremsleitungszweige 17, 18 mit ihren stromlos
offenen Einlaßventilen 23, 24 in
Richtung der den Vorderrädern
des Fahrzeuges zugeordneten Radbremszylinder 5, 6 geschoben. Übersteigt
der Druck des Druckmittels auf der dem ersten Bremsleitungszweig 17, 18 zugewandten
Eingangsseite der als federbelastetes Rückschlagventil wirkenden Drucksteuereinrichtung 68, 69 einen
auf der dem zweiten Bremsleitungszweig 20, 21 zugewandten Ausgangsseite
herrschenden Druck um einen charakteristischen, durch die Federkraft
des Rückschlagventils
vorgegebenen Druckwert, so öffnet
sich die als Rückschlagventil
wirkende Drucksteuereinrichtung 68, 69 und gibt
einen Durchlaß für das Druckmittel
durch die Verbindungsleitung 64, 65 von dem ersten
Bremsleitungszweig 17, 18 in den radbremszylinderseitigen
Abschnitt 72, 73 des zweiten Bremsleitungszweiges 20, 21 in
Richtung der den Hinterrädern
des Fahrzeuges zuge ordneten Radbremszylinder 8, 9 frei.
Dabei wird der Druck des Druckmittels auf der Ausgangsseite der
Drucksteuereinrichtung 68, 69 gegenüber dem
eingangsseitigen Druck um einen charakteristischen Druckwert, der dem Öffnungsdruck
der als federbelastetes Rückschlagventil
wirkenden Drucksteuereinrichtung 68, 69 entspricht,
reduziert, so daß der
Druck in den den Hinterrädern
des Fahrzeuges zugeordneten Radbremszylindern 8, 9 bei
einem Ausfall der Blockierschutzeinrichtung gegenüber dem
Druck in den den Vorderrädern
des Fahrzeuges zugeordneten Radbremszylindern 5, 6 reduziert
ist. Die in den Verbindungsleitungen 64, 65 auf
der Ausgangsseite der Drucksteuereinrichtungen 68, 69 den
Radbremszylindern 8, 9 zugewandt angeordneten
Drosseln 70, 71 verlangsamen darüber hinaus
den Druckanstieg in den Radbremszylindern 8, 9.
Auf diese Weise wird ein Blockieren der Hinterräder vor einem Blockieren der
Vorderräder
des Fahrzeuges wirkungsvoll verhindert und damit auch beim Abbremsen
die Fahrstabilität
des Fahrzeuges erhalten. Die parallel zu den Einlaßventilen 23, 24 angeordneten,
z.B. federbelasteten Rückschlagventile 51, 52 und
die parallel zu den Einlaßventilen 80, 81 angeordneten,
z.B. nicht federbelasteten Rückschlagventile 82, 83 ermöglichen
ein Entspannen des Druckes in den Radbremszylindern 5, 6, 8, 9 und
damit ein Lösen
der Bremsen des Fahrzeuges, sofern der radbremszylinderseitig der
Rückschlagventile 51, 52, 82, 83 herrschende
Druck den hauptbremszylinderseitig der jeweiligen Rückschlagventile
herrschenden Druck um einen jeweiligen charakteristischen, vorgegebenen
Wert überschreitet.
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Bei der erfindungsgemäßen hydraulischen Bremsanlage 1,
die in den die ersten Bremsleitungszweige 17, 18 und
die zweiten Bremsleitungszweige 20, 21 miteinander
verbindenden Verbindungsleitungen 64, 65 jeweils
eine Drucksteuereinrichtung 68, 69 aufweist, wird
auf einfache Weise bei einem Ausfall der Blockierschutzeinrichtung
ein Blockieren der Hinterräder
vor dem Blockieren der Vorderräder
des Fahrzeuges vermieden und so beim Abbremsen die Fahrstabilität des Fahrzeuges
gewährleistet.