DE4210509A1 - Vorrichtung zum Bestrahlen von Flüssigkeiten und/oder Gasen mittels ultravioletter Strahlen - Google Patents
Vorrichtung zum Bestrahlen von Flüssigkeiten und/oder Gasen mittels ultravioletter StrahlenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft die Desinfektion von Flüssigkeiten, vorzugsweise
von Trink- oder Produktwasser, mittels UV-Licht in einer geschlossenen
druckfesten Bestrahlungskammer mit einem Zulauf an dem einen und einem
Ablauf an dem anderen Ende, vorzugsweise für den Inline-Einbau. In einer
solchen Bestrahlungskammer befinden sich UV-Lichtquellen, die UV-Strahler
aller möglicher Bauarten sein können und die man zum Schutze vor Feuchtigkeit
und Unterkühlung in UV-durchlässigen Quarzhüllrohren einsetzt. Es ist
leicht einzusehen, daß das Desinfektionsergebnis, das heißt die optimale
wirtschaftliche Ausnutzung der installierten bakteriziden UV-Energie im
UVC-Bereich stark von Anzahl und Art der UV-Strahler sowie deren räumlicher
Konfiguration innerhalb der Bestrahlungskammer abhängt.
In der Mehrzahl verwendet man bis heute zylindrische Bestrahlungskammern,
in denen die UV-Strahler achsparallel angeordnet sind. Es kann sich dabei
beispielsweise um eine Kammer mit nur einem einzigen zentral, das heißt
mittig axial angeordneten UV-Strahler handeln oder um Apparate mit einer
Vielzahl achsparalleler Strahler, die so konfiguriert sind, daß sie ein
möglichst homogenes räumliches Bestrahlungsintensitätsfeld erzeugen, da es
ja darauf ankommt, daß jedes hindurchfließende Flüssigkeitsteilchen weitgehend
derselben UV-Dosis ausgesetzt ist.
Bei durchschnittlichen Trink- oder Produktwässern, welche die am häufigsten
mit dieser Technik behandelten Medien sind, müssen relativ kurze
Strahlendurchdringungsstrecken, beispielsweise zwischen peripher angeordneten UV-Strahlern und der Wand der Bestrahlungskammer, von beispielsweise
maximal ca. 50 mm vorgesehen werden. Die UV-Transmission, oder mit anderen
Worten die Eindringtiefe von UV-Strahlen bei solchen Wässern ist nämlich
je nach Wasserqualität eng begrenzt, weil bei der Durchdringung von solchen
Medien der Hauptteil der eingedrungenen UV-Strahlen unter Umständen
stark absorbiert wird und damit an den Gefäßwänden nicht mehr viel Strahlung
ankommen würde, wenn die Durchdringungstiefe zu groß gewählt ist. Größere
Durchdringungsstrecken sind bei Durchschnittswässern daher ohne Sinn.
Es gibt allerdings Wässer, die Transmissionswerte haben, die erheblich größere
UV-Eindringtiefen erlauben, bei denen beispielsweise nach einer
Eindringtiefe von 50 cm oder mehr noch über 10% der vorne eingeleiteten
Strahlenenergie vorhanden ist. Bestrahlt man solche Wässer in
Desinfektionskammern durch kurze Abstände zwischen den peripheren UV-Strahlern
und den Gefäßwänden hindurch, dann kann man sagen, daß noch ein wirtschaftlich
bedeutender Anteil der eingebrachten UV-Strahlen auf die Innenwand
auftrifft und dort mehr davon absorbiert als reflektiert wird und
damit verloren geht. Will man diese Verluste vermeiden, muß man zu einer
anderen Bauart übergehen, die möglichst bei gleichem konstruktiven Aufbau
größere Eindringtiefen erlaubt, um die UVC-Strahlenenergie besser auszunutzen,
das heißt mit einem besseren Wirkungsgrad zu arbeiten.
Gegenstand der Erfindung sind Bestrahlungskammern, deren Konstruktionsziel
darin besteht, es bei den gewohnten Abmessungen fertigzubringen, daß den
eingebauten UV-Strahler längere Durchdringungsstrecken durch das Medium
hindurch zur Verfügung stehen. Es ist naheliegend und Stand der Technik,
hierbei UV-Strahler quer zur Strömungsrichtung anzuordnen, wobei die Längenausdehnung
der Bestrahlungskammer lange Durchdringungstiefen vorweist.
Der Stand der Technik mit seinen Mängeln lassen sich gut am Beispiel der
Patentschrift DE 39 35 941 A1 (G21K5/00) zeigen, die für sich in Anspruch
nimmt, daß eine Mehrzahl von gerichteten UV-Strahlern in einer oder mehreren
Reihen quer zur Strömungsrichtung in einer Bestrahlungskammer eingesetzt
sind, um die Tiefe der Bestrahlungskammer in diesem Sinne zu nutzen.
Fig. 1 zeigt eine UV-Bestrahlungskammer nach der Lehre dieser Erfindung.
Nach Fig. 1, 2 und 3 der angezogenen Patentschrift bedient man sich zylindrischer
Hohlkörper als Bestrahlungskammer. Da der Erfinder für sich beansprucht,
daß eine Mehrzahl von UV-Lichtquellen nebeneinander in einer oder
mehreren Reihen quer zur Strömungsrichtung eingesetzt sind, muß zwangsläufig
der runde Querschnitt auf einen rechteckigen oder quadratischen reduziert
oder erweitert werden, da man anders ein Gitter, d. h. eine Gruppe
von parallel in einer Ebene "quer zur Strömungsrichtung" angeordneten
UV-Strahlern, die alle gleichermaßen im durchströmten Raum wirksam sein
sollen, sinn- und wirkungsvoll nicht konfigurieren kann, es sei denn die
UV-Strahler hätten verschiedene Längen. Die Fig. 1 zeigt Prinzip der genannten
Patentschrift und läßt gleichermaßen dessen Nachteil erkennen. Die Bestrahlungskammmer
1 mit einem Zulauf 2 und einen Ablauf 3, beide mit einem
konischen Zwischenstück 8 auf den Durchmesser der Bestrahlungskammer 1 erweitert,
wird von dem Durchdringungsrohr 9 rechtwinklig durchdrungen. Wenn
die Durchmesser beider Durchdringungskörper gleich sind, bildet sich in
einer Ebene 5 ein quadratischer Querschnitt a-b-c-d, in dem sich die Quarzhüllrohre
6 mit den UV-Strahlern 7 darin als Gitter konfigurieren lassen.
Verwendet man sogenannte gerichtete Strahler wie Flachstrahler oder
U-Strahler und richtet man sie so aus, daß ihr Abstrahlungsmaximum parallel
zur Strömungsrichtung 10 der Bestrahlungskammer abstrahlt, dann kann
man damit in relativ lange Durchdringungsstrecken sowohl im ankommenden als
auch im abfließenden Flüssigkeitsstrom wirkungsvoll hineinstrahlen. Diese
Geräte werden in kurzer Bauform als Inline-Geräte für direkten Einbau in
Rohrleitungen hergestellt, wobei dann die Erweiterungswinkel entsprechend
steil ausfallen müssen. Der Nachteil der Geräte nach Fig. 1 ist, daß diese
Bauart zwangsläufig zu schlechten Strömungs- und Bestrahlungsverhältnissen
sowie zu verhältnismäßig hohen Herstellungskosten führt:
Es wird nämlich die einkommende Strömung einer Rohrerweiterung nicht
folgen können, wenn diese an den konischen Schrägwänden einseitig mehr als
8 Grad ausmacht. Es bilden sich innen an den Schrägen die hinlänglich bekannten
Strömungsabrisse und nachfolgende Wirbeltoträume, wobei in Folge
das Gitter im Querschnitt 5 von einem zentralen Strahl, umgeben von einem
Wirbelsystem, durchströmt wird. Hinzu kommt als eine weitere Verschlechterung
der Strömungsverhältnisse eine zweite abrupte Erweiterung des Strömungsquerschnittes
vom runden auf den quadratischen oder rechteckigen
Querschnitt 5, die speziell an den Innenkanten der Verbindungsnähte 4 der
sich rechtwinklig durchdringenden beiden Rohre 1 und 9 ansetzt. Auch durch
weitere konische Aufweitungen, beispielsweise in den Eckzonen des Gitterraumes
5 (s. auch 11 in Fig. 5) ändern daran kaum etwas.
Es sind aber nicht nur die wie vor beschriebenen zweifachen Strömungsstörungen
in der Bestrahlungskammer, die sich bei diesem Konstruktionsprinzip
nachteilig auswirken, sondern auch eine eingeschränkte Ausnutzung
der UV-Strahler. Einerseits wird diese Bauart der großen Eindringtiefen
in das Medium wegen gerühmt aber auf der anderen Seite wird einerseits
unökonomisch UV-Strahlung abgeschattet und andererseits ein beträchtlicher
Teil der installierten Strahlung unkontrolliert auf die Wandung gestrahlt
und damit absorbiert:
In Fig. 1a ist der eingeschlossene Kreis das Rohr 1 der Fig. 1 und das umschließende Quadrat 9 das Durchdringungsrohr 9 der Fig. 1. Insoweit UV-Strahler in den vier Abschattungsbereichen 11 liegen, sind sie nur bedingt wirksam, d. h. für eine längere Durchdringung des runden Teiles der Bestrahlungskammmer insoweit verloren. Diese Zwickel schatten immerhin etwas mehr als 20% des Gitters ab. Auf Fig. 1b ist erkennbar, daß ein Teil der strömungsparallel gerichteten UV-Strahlung 12 auf die schrägen Innenwände der Übergangskonen 8 fällt. Da man wegen der erwünschten kurzen Einbaulängen für das Inline-Gerät große Erweiterungswinkel vorsieht, ist auch der an diesen Innenwänden absorbierte Strahlungsanteil nicht gering. Handelt es sich beispielsweise um sehr klares Wasser, dann ist die Vorrichtung nach Fig. 1 keine gute Lösung. Es ist auch zu bedenken, daß dieser Absorptionsverlust vom nicht abgeschatteten Teil der Strahlung nach Fig. 1a zusätzlich noch in Abzug gebracht werden muß. Was eventuell von den schrägen Innenwänden an Strahlen reflektiert wird, strahlt auch nicht mehr in axialer Richtung zurück, also nicht, wie erwünscht, in die Tiefe der Bestrahlungskammer oder in die angeschlossene Rohrleitung hinein. Neben den genannten Nachteilen, die sich zweifellos auf die Wirtschaftlichkeit solcher Geräte auswirken, besteht noch ein Nachteil bei der Herstellung:
In Fig. 1a ist der eingeschlossene Kreis das Rohr 1 der Fig. 1 und das umschließende Quadrat 9 das Durchdringungsrohr 9 der Fig. 1. Insoweit UV-Strahler in den vier Abschattungsbereichen 11 liegen, sind sie nur bedingt wirksam, d. h. für eine längere Durchdringung des runden Teiles der Bestrahlungskammmer insoweit verloren. Diese Zwickel schatten immerhin etwas mehr als 20% des Gitters ab. Auf Fig. 1b ist erkennbar, daß ein Teil der strömungsparallel gerichteten UV-Strahlung 12 auf die schrägen Innenwände der Übergangskonen 8 fällt. Da man wegen der erwünschten kurzen Einbaulängen für das Inline-Gerät große Erweiterungswinkel vorsieht, ist auch der an diesen Innenwänden absorbierte Strahlungsanteil nicht gering. Handelt es sich beispielsweise um sehr klares Wasser, dann ist die Vorrichtung nach Fig. 1 keine gute Lösung. Es ist auch zu bedenken, daß dieser Absorptionsverlust vom nicht abgeschatteten Teil der Strahlung nach Fig. 1a zusätzlich noch in Abzug gebracht werden muß. Was eventuell von den schrägen Innenwänden an Strahlen reflektiert wird, strahlt auch nicht mehr in axialer Richtung zurück, also nicht, wie erwünscht, in die Tiefe der Bestrahlungskammer oder in die angeschlossene Rohrleitung hinein. Neben den genannten Nachteilen, die sich zweifellos auf die Wirtschaftlichkeit solcher Geräte auswirken, besteht noch ein Nachteil bei der Herstellung:
Im Normalfall werden die Bestrahlungskammern aus Edelstahl geschweißt.
Beim Durchdringen zweier Zylinder nach Fig. 1 durchdringen sich die beiden
Rohrkörper 1 und 9 entlang von Durchdringungslinien 4 auf denen auch die
Schweißnähte liegen. Entlang dieser Kurven müssen die beiden Rohrkörper 1
und 9 exakt zugeschnitten werden. Dies erfordert einen geometrisch sehr genauen
Zuschnitt und lange Schweißnähte, die zum Teil an Materialschwachstellen
liegen, was äußerst ungünstig ist, sowohl für die Bearbeitung als
auch für die Festigkeit. Beides zusammen führt zu verhältnismäßig hohen
Herstellkosten.
Die Nachteile einer Konstruktion entsprechend dem Stand der Technik nach
Fig. 1, Fig. 1a und Fig. 1b, die beispielsweise der Lehre der Patentschrift
39 35 941 A1 weitgehend folgt, sind daher erheblich und vielfältig:
Ungünstige hydraulische Verhältnisse bedingt durch große Erweiterungswinkel im Einlaufbereich sowie ferner durch den abrupten Übergang der Strömung vom runden Bestrahlungsquerschnitt in den eckigen UV-Strahler-Konfigurationsquerschnitt, Abschattung des quadratischen UV-Strahlenbündels aus dem UV-Strahlergitter durch Verengung desselben nach Übergang in den runden Querschnitt der Bestrahlungskammer (Fig. 1a), Absorption von peripheren Teilen des verbleibenden Reststrahlenbündels durch zwangsläufiges Auftreffen auf der Innenwand des konischen Überganges (Fig. 1b), was jeweils für beide Seiten zutrifft und schließlich die hohen Kosten bei der Verschweißung zweier kurvig genau zugeschnittener Durchdringungshohlkörper zu einem ganzen Gehäuse.
Ungünstige hydraulische Verhältnisse bedingt durch große Erweiterungswinkel im Einlaufbereich sowie ferner durch den abrupten Übergang der Strömung vom runden Bestrahlungsquerschnitt in den eckigen UV-Strahler-Konfigurationsquerschnitt, Abschattung des quadratischen UV-Strahlenbündels aus dem UV-Strahlergitter durch Verengung desselben nach Übergang in den runden Querschnitt der Bestrahlungskammer (Fig. 1a), Absorption von peripheren Teilen des verbleibenden Reststrahlenbündels durch zwangsläufiges Auftreffen auf der Innenwand des konischen Überganges (Fig. 1b), was jeweils für beide Seiten zutrifft und schließlich die hohen Kosten bei der Verschweißung zweier kurvig genau zugeschnittener Durchdringungshohlkörper zu einem ganzen Gehäuse.
Nach der Lehre der vorliegenden Erfindung werden die genannten Nachteile
insgesamt beseitigt.
Nach dieser werden U-Strahler oder Flachstrahler nicht in einer Reihe,
also nicht nebeneinander in einer Ebene quer zur Strömungsrichtung angeordnet,
sondern in Strömungsrichtung gesehen, radial hintereinander,
wobei sie gegeneinander verdreht und in Strömungsrichtung versetzt sind;
sie sind statt in einer Reihe spiralförmig angeordnet. Sie strahlen auch
nicht mit ihrem Maximum in Strömungsrichtung, sondern von der achsparallelen
Strömungsrichtung abweichend auf einen vorher aus dem Transmissionswert
der zu desinfizierenden Flüssigkeit errechneten Punkt auf der Innenwand
der Bestrahlungskammer oder im Raum innerhalb derselben.
Nach Fig. 2 benötigt eine UV-Bestrahlungskammer nach der Lehre der Erfindung
keine quadratische oder rechteckige Konfigurationsebene mehr für die
UV-Strahler und damit auch keine nur unter Hinnahme hydraulische Nachteile
erzwingbare schroffe Übergangsmmaßnahmen, um den runden Gehäusequerschnitt
in eine rechteckige oder quadratische UV-Brenner-Konfigurationsebene zu
verwandeln.
Viele Wässer absorbieren den Hauptabteil der Strahlung schon nach einer
Durchdringung von wenigen Zentimetern. Bei solchen Wässern hat es keinen
Sinn, eine lange Durchstrahlungsstrecke vorzusehen. In einem solchen Falle
ist eine zylindrische Bestrahlungskammmer mit vielen achsparallelen
UV-Strahlern mit geringem Achsenabstand voneinander besser. Aber auch im
Falle von Medien, die tiefer von den UV-Strahlen durchdrungen werden, wie
vollentsalzte Wässer oder mittels Aktivkohle geschönte Wässer oder Wässer,
die von Natur aus in dieser Hinsicht hervorragend sind, sollte man den
Transmissionswert bei der Dimensionierung im Auge behalten. Nur Durchdringungsstrecken,
nach deren Durchstrahlung noch ein nennenswerter Rest von
UV-Energie vorliegt, sind sinnvoll. An einem unter diesem Gesichtspunkt ermittelten
Anstrahlungsrichtpunkt beispielsweise auf der zylindrischen Wandung
der Bestrahlungskammer, kann dann ein Übergangskonus ansetzen, der so
keine nennenswerten UVC-Anteile mehr absorbieren wird. Im Falle eines überdurchschnittlich
klaren Wassers wird man den Zylindrischen Teil länger
bauen, um so die UV-Strahlenenergie besser zu nutzen. Bei einem Wasser mit
einem schlechteren UV-Transmissionswert hat die axiale Verlängerung einer
solchen Bestrahlungskammer keinen wirklichen Sinn.
Der erfinderische Gedanke soll, soweit es um die Vermeidung von einem quadratischen
oder rechteckigen Querschnitt geht, anhand von Fig. 2 beschrieben
werden. Dies ist ein Teilaspekt des erfinderischen Gedankens.
Es ist 1 die Bestrahlungskammer, welche wiederum in Richtung 17 axial
durchflossen werden soll; sie hat einen Zulauf 2, einen Ablauf 3 sowie
zwei konische Übergangszonen 8. Es sollen darin beispielhaft zunächst drei
nicht gerichtete UV-Strahler 14, 15 und 16 in den Quarzhüllrohren 6 derart
installiert werden, daß sie erstens in Strömungsrichtung 17 hintereinander
angeordnet sind, also UV-Strahler 15 hinter UV-Strahler 14, in Fig. 2
unter UV-Strahler 14 und UV-Strahler 16 hinter UV-Strahler 15, in Fig. 2
unter UV-Strahler 15. Ferner sollen die UV-Strahler, wie in Fig. 2a ersichtlich,
einer Draufsicht aus Richtung 17 in Fig. 2, gegeneinander so verdreht
sein, daß alle radialen Halblängen durch ihre nunmehr spiralige Anordnung
einen Stern und nicht ein oder mehrere Gitter bilden. Die sich einander
nachfolgenden radialen Halblängen der Quarzhülle 6 bilden daher eine in
Strömungsrichtung fortlaufende wendeltreppenförmige Konfiguration, die
einem Gewinde ähnelt. In einer längeren Bestrahlungskammer größerer Leistung
können die wendeltreppenförmige radialen Halblängen auch über einen
Umlaufwinkel über 360 Grad hinaus oder mehrmals umlaufen. In Fig. 2a ist
für die beispielhafte Anordnung von drei UV-Strahlern 14, 15 und 16 der
UV-Strahler 15 um den Winkel 18 von 120 Grad gegen den UV-Strahler 14 und
den UV-Strahler 16 um den Winkel 19 von gleicher Größe gegenüber UV-Strahler
15 verdreht.
Durch die Verwendung gerichteter UV-Strahler, wie Flach- oder U-Strahler,
die so eingestellt sind, daß deren Hauptabstrahlrichtung von der achsparallelen
Strömungsrichtung abweicht, bietet sich zusätzlich noch die Möglichkeit
der Konzentration gerichteter Abstrahlung in einem in Strömungsrichtung
gesehen relativ kurzem UV-Intensitätsfeld bei optimaler Ausnutzung
der installierten Bestrahlungsenergie in Verbindung mit noch sinnvollen
Durchdringungstiefen, die ja bei den Wässern spezifisch sind. Hierbei
werden, wie weiter unten genau beschrieben, die Maxima der Abstrahlung der
gerichteten UV-Strahler auf definierte Richtpunkte eingestellt. Es sei
darauf hingewiesen, daß dies ebenso Bestandteil der Strahlerkonfiguration
nach der Lehre dieser Erfindung ist. Sie beansprucht demnach für sich
nicht nur die beschriebene spiralige Konfiguration der UV-Strahler, sondern
gleichermaßen auch die Verwendung von gerichteten UV-Strahlern mit
einem "eingestellten" Drehwinkel um ihre Mittelachse relativ zur Mittelachse
der Bestrahlungskammer außer jenem Winkel, der zu einer Hauptabstrahlrichtung
parallel zur Strömungsrichtung, also parallel zur Mittelachse der
Bestrahlungskammer führt. Durch die Verdrehung der gerichteten UV-Strahler
um ihre Längsachse soll mit dem Abstrahlungsmaximum ein definierter Richtpunkt
angestrahlt werden. Einen solchen Punkt, beispielsweise auf der Innenwand
der Bestrahlungskammer, wird man zum Beispiel in einiger Entfernung
vom gerichteten UV-Strahler rechnerisch so bestimmen, daß auf ihn nur
noch ein unwesentlicher Rest nicht absorbierter UV-Strahlung auftrifft.
Daraus ergibt sich dann auch die kürzeste vernüftige axiale Erstreckung
für den zylindrischen Teil einer solchen Bestrahlungskammer unter optimaler
Ausnutzung der installierten UV-Energie, also für den Konstrukteur der
Ansatzpunkt für einen Erweiterungskonus oder strömungsverbessernde Einbauten
wie beispielsweise Lochbleche.
Da der Querschnitt der Bestrahlungskammer nach der Lehre der Erfindung,
wie auf Fig. 2 erkennbar ist, unverändert rund bleibt, sind die vorgenannten
hydraulischen Hauptmängel nach dem Stand der Technik beseitigt. Die
axiale Überschneidungsabschattung 20 Fig. 2a der UV-Strahler ist erheblich
geringer als die Abschattungsflächen 11 nach Fig. 1a. Weiter unten wird gezeigt,
wie man sie ganz vermeiden kann. Eine quadratische beziehungsweise
rechteckige Konfigurations-Querschnittsebene ist nicht mehr nötig. Da es
hier um die Konfiguration und die Strömungstechnischen Eigenschaften der
Bestrahlungskammer geht, sind zur besseren Verdeutlichung Einzelheiten wie
beispielsweise die Quarzmantelabdichtungen oder -Führungen in den Zeichnungen
weggelassen.
Fig. 3, Fig. 4 und Fig. 5 zeigen nunmehr die ganzheitliche Anwendung des erfinderischen
Gedankens auf sogenannte gerichtete UV-Strahler wie Flach-
oder U-Strahler. Beide haben eine fast gleichartige Abstrahlungscharakteristik.
Von der Breitseite dieser UV-Strahler ausgehend, strahlen ja diametral
entgegengesetzt, je ein mittiges Abstrahlungsmaximum in den Raum. An
den Schmalseiten hat die Geometrie der Abstrahlung eine deutliche Einbuchtung.
Das haben beide UV-Strahlertypen gemeinsam. Die Abschwächung an den
Schmalseiten ist sehr deutlich, speziell beim U-Strahler, wo genau von der
Seite her gesehen das eine Rohr das danebenliegende abschattet. In Fig. 5
ist 21 ein U-Strahler und 31 eines seiner beiden diametral gegenüberliegenden
Abstrahlmaxima. Beim U-Strahler liegen die Verhältnisse insofern günstiger
als beim Flachstrahler, weil die spezifische Abstrahlungsleistung
über 0,75 Watt/cm betragen kann, gegenüber dem Flachstrahler der zum Zeitpunkt
0,40 Watt/cm wohl kaum überschreitet. Das hängt mit der Querschnittsform
der Leuchtrohre zusammen. Rohre mit rundem Querschnitt und einem
Durchmesser von nicht über 20 mm enthalten ein das ganze Rohr gleichmäßig
ausfüllendes und über die Längsachse homogenes Leuchtplasma mit weniger
innerer Eigenabsorption. Das flache quaderförmige Volumen des Flachstrahlers
wird nur in Brennermitte, bezogen auf die Längenausdehnung des Leuchtrohres,
voll vom Leuchtplasma ausgefüllt wie auch dort die innere Eigenabsorption
naturgemäß größer ist, was den spezifischen Leistungsabfall gegenüber
dem U-Strahler, bestehend aus zwei nebeneinanderliegenden runden
Leuchtrohren von nicht zu großem Durchmesser, erklärt.
Fig. 3 unterscheidet sich von Fig. 2 und Fig. 2a dadurch, daß anstelle von
runden UV-Strahlern U-Strahler vorgesehen sind. Wie in Fig. 3a gezeigt,
sind die U-Strahler 21 ebenfalls in runden Quarzhüllrohren 6 untergebracht.
Sie sind gleichermaßen konfiguriert, das heißt jeder UV-Strahler
ist um 120 Grad gegen den nachfolgenden verdreht, U-Strahler 21 liegt über
U-Strahler 22 und dieser über dem U-Strahler 23. Sie sind wiederum in Strömungsrichtung
versetzt. Es können auch mehr U-Strahler als die gezeigten
drei in analoger Weise konfiguriert sein.
Fig. 4 zeigt zwei hintereinanderliegende wendeltreppenförmige U-Strahler-
Konfigurationen, die eine, dem Betrachter zugewendete Konfiguration 24
und die darunter liegende, gestrichelt dargestellte Konfiguration 25. Letztere
ist gegenüber der ersteren "auf Lücke" versetzt.
Die Konfiguration nach Fig. 4 unterscheidet sich gegenüber denjenigen der
Fig. 2a und Fig. 3 noch dadurch, daß die Quarzhüllrohre einseitig zugeschmolzen,
radiale Halbrohre sind, 34 in Fig. 4a. Weil so die Quarzhüllrohre 34
nicht übereinanderliegen müssen, kann man sie in erheblich niedrigeren
"Treppenabsätzen" wendeltreppenförmig in Strömungsrichtung hintereinander
anordnen. So kann man beispielsweise in geringer axialer Ausdehnung zwei
so konfigurierte U-Strahlersysteme axial hintereinander installieren. Man
kann so, bezogen auf den Querschnitt der Bestrahlungskammer, eine sehr
dichte UV-Strahlerbelegung vornehmen.
Hinzukommt vorteilhaft, daß es in der zentralen Zone 26, Fig. 4, keine Überschneidung
und Abschattung in axialer Richtung mehr gibt. Bei dieser Konfiguration
beansprucht die vorliegende Erfindung beliebige axiale Versetzungsabstände
zwischen den einzelnen Halbrohren 34 nach Fig. 4a von Null an aufwärts,
Null eingeschlossen.
Die Konfiguration nach Fig. 4 bietet aber noch einen weiteren Vorteil:
Legt man die beiden UV-Strahler 24 und 37 in eine Ebene, sodaß sie sich gegenüberstehen, dann läßt sich, ausgehend von jedem der beiden genannten UV-Strahler 24 und 37 in Strömungsrichtung jeweils eine gleichartige spiralige Konfiguration wie vor beschrieben, entsprechend Anspruch 2 und speziell nach Anspruch 10 und 11 formieren, ähnlich einem doppelgängigen Gewinde; das UV-Strahlenintensitätsfeld wird so eine höhere Durschnittsintensität erhalten, besonders dann, wenn man eine der beiden Spiralkonfigurationen dahingehend etwas versetzt, daß die UV-Strahler der einen Spiralformation gegenüber der anderen "auf Lücke" zu liegen kommt. Da man hierbei die Abstände zwischen den Quarzhüllrohren klein halten kann, weil die glatten Quarzhüllrohre keinen großen Durchflußwiderstand verursachen, lassen sich bisher nicht erreichbare Strahlenstärken mit relativ kleiner axialer Ausdehnung im Durchflußquerschnitt realisieren. Es sind auch drei- und mehrgängige Konfigurationen, allerdings wieder mit etwas größeren axialen Versetzungen denkbar. Schließlich braucht man auch einen Mindestabstand zwischen den einzelnen UV-Strahlern, um genügend Einbauplatz für die Durchführung und Abdichtungen der Quarzhüllrohre zu erhalten.
Legt man die beiden UV-Strahler 24 und 37 in eine Ebene, sodaß sie sich gegenüberstehen, dann läßt sich, ausgehend von jedem der beiden genannten UV-Strahler 24 und 37 in Strömungsrichtung jeweils eine gleichartige spiralige Konfiguration wie vor beschrieben, entsprechend Anspruch 2 und speziell nach Anspruch 10 und 11 formieren, ähnlich einem doppelgängigen Gewinde; das UV-Strahlenintensitätsfeld wird so eine höhere Durschnittsintensität erhalten, besonders dann, wenn man eine der beiden Spiralkonfigurationen dahingehend etwas versetzt, daß die UV-Strahler der einen Spiralformation gegenüber der anderen "auf Lücke" zu liegen kommt. Da man hierbei die Abstände zwischen den Quarzhüllrohren klein halten kann, weil die glatten Quarzhüllrohre keinen großen Durchflußwiderstand verursachen, lassen sich bisher nicht erreichbare Strahlenstärken mit relativ kleiner axialer Ausdehnung im Durchflußquerschnitt realisieren. Es sind auch drei- und mehrgängige Konfigurationen, allerdings wieder mit etwas größeren axialen Versetzungen denkbar. Schließlich braucht man auch einen Mindestabstand zwischen den einzelnen UV-Strahlern, um genügend Einbauplatz für die Durchführung und Abdichtungen der Quarzhüllrohre zu erhalten.
Nach dem erfinderischen Gedanken werden zusätzlich, das heißt neben der
vor beschriebenen wendeltreppenartigen oder auch spiraligen Anordnung in
einer zylindrischen Bestrahlungskammer, die gerichteten UV-Strahler entsprechend
Fig. 5 durch Verdrehen um ihre Längsachse 36, Fig. 4a, in den
Quarzhüllrohren derart "eingestellt", daß ihr Abstrahlungsmaximum 31 nicht
in der Strömungsrichtung 33 abstrahlt, sondern beispielsweise auf einen
Richtpunkt 28 an der Innenwand 29 der runden Bestrahlungskammer 1. Es ist
dann 32 der Wiinkel, um den die Hauptstrahlungsrichtung 31 von der Strömungsrichtung
33 abweicht. Der Richtpunkt 28 ist auch in Fig. 4 eingetragen.
Er kann auch im Raum statt auf der Wandung 29 zu liegen. Fig. 5 ist die
Seitenansicht in Richtung 30 der Draufsicht nach Fig. 4. Ist das zu behandelnde
Medium, zum Beispiel Trinkwasser, sehr klar und kann das UV-Licht
damit das Wasser tief durchdringen, dann kann man den Richtpunkt 28 in relativ
großer Entfernung 31 vom Strahlungsschwerpunkt 35 festlegen. Es ist
allerdings in der Praxis niemals ein Wasser so klar, daß nach der oben
beschriebenen Berechnungsart der Strecke 31 in Fig. 5 der Winkel 32 Null
oder fast Null wird und praktisch mit der Mittelachse und damit mit der
Strömungsrichtung 33 zusammenfällt.
Bei der Einstellung der gerichteten Strahler auf die mit Hilfe des Transmissionswertes
ermittelte Richtpunkte, mag zwar das räumliche UV-Strahlenfeld
gegenüber demjenigen mit strömungsparalleler Durchstrahlung kürzer
sein; es ist aber hinsichtlich der durchschnittlichen örtlichen Bestrahlungsstärke
kompakter und auch stärker. Darüberhinaus braucht man so wie
so nicht in eine größere Tiefe als die so ermittelte Strecke 31 nach Fig. 5
hineinstrahlen, da dort die wirksame UV-Strahlung schon fast vollständig
durch Absorption aufgebraucht ist.
Die nach dem erfinderischen Gedanken konzipierte Konfiguration von radial
angeordneten U-Strahlern oder Flachstrahlern verbessert daher bei UV-Bestrahlungskammern
den Stand der Technik sowohl im Hinblick auf bessere hydraulische
Eigenschaften sowie auch hinsichtlich besserer Ausnutzung der
installierten UV-Energie. Darüberhinaus vereinfacht die Erfindung die Herstellung
wesentlich.
Claims (12)
1. Vorrichtung zum Bestrahlen von strömenden Flüssigkeiten und/oder Gasen,
vorzugsweise mittels ultravioletter Strahlen, bestehend aus einer vorzugsweise
zylindrischen Bestrahlungskammer, die eine Zu- und eine Ablauföffnung
hat und in der UV-Strahler in einem UV-durchlässigen Quarzhüllrohr
quer zur Strömungsrichtung eingesetzt sind, dadurch gekennzeichnet, daß
die UV-Strahler gerichtete UV-Strahler sind und mit mindestens einem ihrer
Abstrahlungsmaxima auf einen bestimmten Richtpunkt eingestellt sind,
derart, daß die Verbindungslinie zwischen dem optischen Schwerpunkt des gerichteten
UV-Strahlers und dem genannten Richtpunkt nicht zur Richtung des
zu- und abströmenden Mediums parallel verläuft also nicht mit der Strömungsrichtung
zusammenfällt, sondern von dieser abweicht.
2. Vorrichtung zum Bestrahlen von strömenden Flüssigkeiten und/oder Gasen
nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Mehrzahl von UV-Strahlern
nicht nebeneinander in einer oder mehreren Reihen quer zur Strömungsrichtung
in der Bestrahlungskammer eingesetzt ist, sondern in spiralförmiger
Anordnung oder einer dieser räumlich geometrisch ähnlichen Konfiguration,
das heißt in Strömungsrichtung in Abständen hintereinander, wobei
der in Strömungsrichtung jeweils einem UV-Strahler nachfolgende UV-Strahler
diesem gegenüber verdreht ist.
3. Vorrichtung zum Bestrahlen von strömenden Flüssigkeiten und/oder Gasen
nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die UV-Strahler gerichtete
UV-Strahler und zwar sogenannte U-Strahler sind, bestehend aus zwei
nebeneinanderliegenden, U-förmig an einem Ende parallel zueinander gebogenen
Leuchtrohren.
4. Vorrichtung zum Bestrahlen von strömenden Flüssigkeiten und/oder Gasen
nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die UV-Strahler sogenannte
Flachstrahler sind, die einen flach ovalen Querschnitt aufweisen.
5. Vorrichtung zum Bestrahlen von strömenden Flüssigkeiten und/oder Gasen
nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die UV-Strahler gerichtete
UV-Strahler sind, das heißt, daß sie mindestens ein Abstrahlungsmaximum
aufweisen und nicht sogenannte U-Strahler nach Anspruch 3 oder Flachstrahler
nach Anspruch 4 sind.
6. Vorrichtung zum Bestrahlen von strömenden Flüssigkeiten und/oder Gasen
nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß darin gerichtete Strahler
angeordnet sind, die jeweils mit mindestens einem Abstrahlungsmaximum
auf einen bestimmten Richtpunkt eingestellt sind.
7. Vorrichtung zum Bestrahlen von strömenden Flüssigkeiten und/oder Gasen
nach Anspruch 1 bis 6, speziell nach Anspruch 1 und 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die genannten Richtpunkte in der Weise bestimmt werden, daß an
diesen noch eine definierte Bestrahlungsintensität anzutreffen ist.
8. Vorrichtung zum Bestrahlen von Flüssigkeiten und/oder Gasen nach Anspruch 1
bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß in den Quarzhüllrohren nicht nur ein
UV-Strahler, sondern mehr als einer angeordnet sind.
9. Vorrichtung zum Bestrahlen von Flüssigkeiten und/oder Gasen nach Anspruch 1
bis 8, speziell nach Anspruch 3 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß in
den Quarzhüllrohren jeweils zwei UV-Strahler angeordnet sind, vorzugsweise
derart, daß von jeder Seite ein U-Strahler mit dem U-förmig umgebogenen
Ende zuerst eingeschoben wird.
10. Vorrichtung zum Bestrahlen von Flüssigkeiten und/oder Gasen nach Anspruch 1
bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß vorzugsweise in einer zylindrischen Bestrahlungskammer
der Quarzhüllrohre, in denen die UV-Strahler eingesetzt
sind, nicht diametral durchgängig sind, das heißt an jedem Ende in
der Gehäusewand durchgeführt und abgedichtet sind, sondern fliegend angeordnet
sein sollen, das heißt, daß sie kürzer als der Bestrahlungskammerdurchmesser
sind und nur einmal in der Gehäusewand abgedichtet durch- und
richtungsgeführt werden.
11. Vorrichtung zum Bestrahlen von Flüssigkeiten und/oder Gasen nach Anspruch 1
bis 10, speziell nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Quarzhüllrohre,
in denen die UV-Strahler eingesetzt sind, in der Bestrahlungskammer
fliegend angeordnet werden und ihre Länge innerhalb der Bestrahlungskammer
so aufeinander abgestimmt ist, daß die in den Quarzhüllrohren
eingesetzten UV-Strahler sich nicht oder nur wenig gegenseitig überschneiden
und abschatten.
12. Vorrichtung zum Bestrahlen von Flüssigkeiten und/oder Gasen nach Anspruch 1
bis 11, speziell nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die spiralige
oder spiralenähnliche Konfiguration der Quarzhülle, in denen
UV-Strahler eingesetzt sind, eine mehrgängige Anordnung ist, das heißt,
daß von mehreren UV-Strahlern, die in einer gemeinsamen Querschnittsebene
liegen, jeweils eine eigenständige spiralige oder spiralenähnliche Konfiguration
in Strömungsrichtung ausgeht.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19924210509 DE4210509A1 (de) | 1992-03-31 | 1992-03-31 | Vorrichtung zum Bestrahlen von Flüssigkeiten und/oder Gasen mittels ultravioletter Strahlen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19924210509 DE4210509A1 (de) | 1992-03-31 | 1992-03-31 | Vorrichtung zum Bestrahlen von Flüssigkeiten und/oder Gasen mittels ultravioletter Strahlen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4210509A1 true DE4210509A1 (de) | 1993-10-07 |
Family
ID=6455504
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19924210509 Withdrawn DE4210509A1 (de) | 1992-03-31 | 1992-03-31 | Vorrichtung zum Bestrahlen von Flüssigkeiten und/oder Gasen mittels ultravioletter Strahlen |
Country Status (1)
| Country | Link |
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