DE4243220A1 - Elektromechanische Zahnbürste - Google Patents
Elektromechanische ZahnbürsteInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine elektromechanische
Zahnbürste nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
In jüngerer Zeit sind elektromechanische Zahnbürsten
entwickelt worden, mit deren Hilfe die angestrebte
mechanische Pflege der Zähne müheloser und schneller
erreicht werden soll als mit herkömmlichen Mitteln.
Diese Geräte weisen in einem Handgriff eine
Energiequelle oder einen Energiespeicher und einen
kleinen Elektromotor auf, der über ein Getriebe auf
einen auf den Handgriff auf steckbaren Bürstenkopf wirkt
und dessen Borstenbüschel in rasche Bewegung versetzt.
Dabei werden mehrere Arten von Bewegungsübertragungen
unterschieden:
Bei einer ersten Art der Bewegungsübertragung wirkt die
drehende Abtriebswelle des Elektromotors über ein
zwischengeschaltetes Getriebe auf einen Kurbelzapfen,
der sich in einer exzentrisch auf der Bürstenwelle
angeordneten Kulisse bewegt und so die Bürstenwelle in
eine alternierende Winkelbewegung versetzt. Der mit
mehreren feststehenden Längsreihen von Borstenbüscheln
versehene Bürstenkopf gleicht dem einer herkömmlichen
Zahnbürste und wird drehfest auf die stirnseitig aus
dem Handgriff austretende Bürstenwelle gesteckt, so daß
sich deren Winkelbewegung dem Bürstenkopf mitteilt. Die
Borstenbüschel bestreichen also beim Einschalten des
Elektromotors einen Winkelsektor. Dieser beschreibt den
Arbeitsbereich der elektromechanischen Zahnbürste.
Bei einer anderen Ausführungsform der beschriebenen
Bewegungsübertragung ist der Winkelbewegung der
Bürstenwelle in der Weise eine Axialbewegung
überlagert, daß sich resultierend eine diagonal zu
beiden Einzelbewegungen verlaufende Gesamtbewegung
ergibt. Dies soll den Reinigungseffekt verbessern.
Bei einer anderen elektromechanischen Zahnbürste (DE
27 36 286) ist der Bürstenkopf feststehend ausgebildet
und die darin in zwei Längsreihen drehbar gelagerten
Borstenbüschel sind mit Zahnrädern versehen, die mit
einer durch den Stiel geführten Zahnstange kämmen.
Diese Zahnstange erhält über einen Kurbeltrieb eine
hin- und hergehende Bewegung von dem im Handgriff
eingebauten Elektromotor. Da der Teilkreishalbmesser
der Zahnräder auf den Wellen der Borstenbüschel klein
ist gegen den Kurbelradius, erzeugt der Antrieb mehr
als eine Umdrehung der Borstenbüschel bei jedem Hub der
Zahnstange.
Eine andere, in der Praxis verbreitete, Ausführung
einer elektromechanischen Zahnbürste weist einen
kreisförmigen, ebenfalls feststehenden, Bürstenkopf
auf, dessen Borstenbüschel in einem im Bürstenkopf
drehbar gelagerten Borstenträger gehalten sind. Die aus
der Stirnseite des Handgriffs austretende Bürstenwelle
vollführt eine Winkelbewegung, die durch den hohlen
Bürstenstiel weitergeleitet und mittels
Kegelradsegmenten auf den Borstenträger übertragen
wird. Bei dieser Art der Reinigung kommt es darauf an,
daß der Borstenträger nach beiden Seiten möglichst
große Winkelausschläge vollführt, damit die Elastizität
der Borsten nicht den Weg auf zehrt und die
Borstenspitzen regungslos verharren.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
elektromechanische Zahnbürste anzugeben, die die
Bewegung der Abtriebswelle des Handgerätes möglichst
wirkungsvoll in Reinigungsbewegung der Borsten umsetzt.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt mit den im
kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen
Maßnahmen.
Die erfindungsgemäße elektromechanische Zahnbürste mit
einer in einem Handgriff untergebrachten
Antriebseinheit, bestehend aus einer Energiequelle oder
einem Energiespeicher und einem Elektromotor, der über
eine Getriebekette mit einer stirnseitig aus dem
Handgriff herausragenden Abtriebswelle verbunden ist,
derart, daß die Abtriebswelle durch den Elektromotor in
Drehschwingungen versetzbar ist, mit Zahnbürsten-
Einsätzen mit einem Schaft und einem daran befestigten
Bürstenkopf mit auf einer darin drehbar gelagerten,
oszillierend angetriebenen, Bürstenscheibe angeordneten
Borstenbüscheln, wobei der Schaft drehfest auf einen
konzentrisch zur Abtriebswelle des Handgriffs
angeordneten Ansatz und eine im hohlen Schaft drehbar
gelagerte Aufsteckwelle drehfest auf die Abtriebswelle
des Handgriffs aufsteckbar ist im einzelnen dadurch
gekennzeichnet, daß im Bürstenkopf eine Vielzahl
drehbar gelagerter Borstenbüschel vorgesehen sind, die
durch ein Planetengetriebe antreibbar sind. Durch die
erfindungsgemäßen Maßnahmen ergibt sich der Vorteil,
daß durch die zusätzlich zur oszillierenden
Drehbewegung der Bürstenscheibe im Bürstenkopf
auftretende Drehbewegung der einzelnen Borstenbüschel
eine gründlichere Reinigung der Zähne erfolgt.
Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen der
Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Eine Weiterbildung der Erfindung besteht darin, daß die
Borstenbüschel in der drehbar gelagerten Bürstenscheibe
in wenigstens einem zur Drehachse der Bürstenscheibe
und zu einem drehbar gelagerten Zentralrad
konzentrischen Kreis angeordnet und mit Zahnrädern
drehfest verbunden sind, von denen die auf dem inneren
Kreis angeordneten Zahnräder mit der Außenverzahnung
des Zentralrades kämmen. Hierdurch ist ein eigener
Antriebsstrang für den Drehantrieb der Borstenbüschel
entbehrlich, wodurch der Teileaufwand und die Kosten
verringert werden.
Eine andere Weiterbildung der Erfindung besteht darin,
daß die auf dem äußeren Kreis angeordneten
Borstenbüschel mit Zahnrädern drehfest verbunden sind,
die mit den Zahnrädern kämmen. Hierdurch ergeben sich
in überraschend einfacher Weise unterschiedliche
Drehrichtungen der verschiedenen Borstenbüschel,
wodurch der Reinigungseffekt weiter verbessert wird.
Gemäß einer anderen Weiterbildung der Erfindung sind
die Teilkreisdurchmesser der Zahnräder (32, 33) klein
gegen den Teilkreisdurchmesser des Zentralrades (20).
Diese Ausbildung ergibt einen besonders kompakten
Aufbau des Bürstenkopfes und die erwünschte hohe
Umdrehungsgeschwindigkeit der Borstenbüschel.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung besteht darin, daß das
Zentralrad mit einer nur eine Drehrichtung zulassenden
Sperreinrichtung verbunden ist. Dadurch läßt sich der
Antrieb der Borstenbüschel in einfacher Weise so
gestalten, daß sich ihre Drehrichtung bei
oszillierender Bewegung der Bürstenscheibe nicht
umkehrt. Die Drehbewegung nur in einer Richtung ergibt
eine besonders günstige Übertragung und Nutzung des
Drehweges der äußeren Borsten der Borstenbüschel.
Eine Weiterbildung der elektromechanischen Zahnbürste
sieht vor, daß die Sperrzähne der Sperreinrichtung am
Zentralrad angeordnet sind und der Zentriwinkel
zwischen zwei benachbarten Sperrzähnen kleiner ist als
der Schwenkwinkel der oszillierend angetriebenen
Bürstenscheibe. Diese Ausführung ergibt besonders
sichere Eingriffsverhältnisse der Sperreinrichtung und
damit gutes Betriebsverhalten auch nach langer
Nutzungsdauer.
Eine andere Weiterbildung sieht vor, daß das Zentralrad
durch Reibschluß von der Bürstenscheibe antreibbar ist.
Diese Ausführungsform ergibt eine überraschend einfache
Ableitung der Drehbewegung der Borstenbüschel von der
oszillierenden Drehbewegung der Bürstenscheibe.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der
Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden
Beschreibung näher erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 schematisch die vollständige Zahnbürste
mit verschiedenen Einsätzen, Fig. 2 ebenfalls
schematisch einen Zahnbürsten-Einsatz mit sich
drehenden Borsten in Seitenansicht im gleichen Maßstab,
Fig. 3 den Kopf des Zahnbürsten-Einsatzes nach Fig. 2 in
vergrößertem Maßstab in Längsschnittdarstellung, Fig. 4.
ein Detail aus Fig. 3 in Draufsicht. Gleiche Bauteile
mit gleicher Funktion sind in der Zeichnung mit
gleichen Bezugszeichen versehen.
Die elektromechanische Zahnbürste nach Fig. 1 weist
einen Handgriff 1 auf, der in üblicher Weise einen
(nicht dargestellten) Energiespeicher und einen
(ebenfalls nicht dargestellten) Elektromotor mit
nachgeschaltetem Getriebe enthält. Die Abtriebswelle 2
des Getriebes ragt aus einer Stirnwand des Handgriffs 1
heraus und weist an ihrem handgriffernen Ende eine
Abflachung 3 auf. Ein Schaltring 4 ist axial auf dem
Handgriff zwischen zwei Endlagen bewegbar angeordnet
und trägt einen Permanentmagneten, der durch die Wand
des Handgriffs hindurch auf einen magnetisch
beeinflußbaren Kontakt im Motorstromkreis wirkt und
diesen je nach Stellung des Schaltrings schließt oder
unterbricht.
In einem im wesentlichen rechteckigen Gehäuse 5 ist ein
Ladegerät mit Netzanschluß 6 untergebracht, das über
Kontakte oder induktiv wirkende Übertragungsmittel auf
den Energiespeicher im Handgriff 1 wirkt, wenn dieser
mit seiner von der Abtriebswelle 2 abgewandten
Stirnseite auf dem Gehäuse 5 abgelegt ist, und den
Energiespeicher lädt. Auf dem Gehäuse sind weiter zwei
Sätze von Zahnbürsten-Einsätzen, jeweils bestehend aus
einem ersten Zahnbürsten-Einsatz 7 und einem zweiten
Zahnbürsten-Einsatz 8, angeordnet und durch eine
Schutzhaube 9 hygienisch abgedeckt. Die Zahnbürsten-
Einsätze 7 mit in mehreren Reihen fest im Kopf des
Einsatzes angeordneten Borstenbüscheln 10 sind zum
drehfesten Aufstecken auf die Abtriebswelle 2 bestimmt,
die Zahnbürsten-Einsätze 8 weisen drehbar gelagerte
Borstenbüschel 11 auf, die von der Abtriebswelle 2
durch die hohlen Schäfte der Zahnbürsten-Einsätze 8
antreibbar sind, wenn diese auf den gehäusefesten
Ansatz 12 aufgesteckt sind.
Fig. 2 zeigt einen Zahnbürsten-Einsatz 8 aus Fig. 1 in
Seitenansicht. Darin sind die Winkelanordnung des
Kopfes 13 und die Anordnung der Borstenbüschel 11 an
dem Kopf 13 erkennbar.
Wie aus den Fig. 3 und 4 ersichtlich, weist der Kopf 13
des Zahnbürsten-Einsatzes 8 einen nach oben erweiterten
Becher 14 auf, in dessen Mittelachse ein Stift als
Achse 15 für die drehbar gelagerte Bürstenscheibe 16
angeordnet ist. Oberteil 17 und Unterteil 18 der
Bürstenscheibe 16 sind im Endzustand untrennbar
miteinander verbunden. In einer zentralen Ausnehmung 19
des Oberteils 17 ist auf der feststehenden Achse 15
lose ein zentrales Zahnrad (Zentralrad 20) angeordnet,
das durch Reibschluß von der Bürstenscheibe 16
mitgenommen wird. Die Achse 15 weist am freien Ende
zwei Flächen 22 auf, die zur formschlüssigen Verbindung
der Achse 15 mit einer Scheibe 23 dienen.
Die Scheibe 23 trägt die Achse 24 einer Sperrklinke 25,
die durch eine Feder 26 gegen eine innen im
Zentralrad 20 angeordnete Sperrverzahnung 27
vorgespannt ist. Die Sperranordnung läßt die Bewegung
des Zentralrades 20 nur in einer Richtung zu, wenn es
von der Bürstenscheibe 17 mitgenommen wird. Die Anzahl
der Sperrzähne der Sperrverzahnung richtet sich daher
nach dem Winkelausschlag der Bürstenscheibe 17, den
diese über die drehfest mit ihr verbundene
Mitnahmescheibe 28 erfährt. Die Mitnahmescheibe 28 wird
über eine (hier nicht dargestellten) Getriebekette von
der Abtriebswelle 2 des Handgeräts 1 oszillierend
angetrieben. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel
beträgt der Winkelausschlag der Bürstenscheibe 17 um
die Achse 15 70 Winkelgrade und die Sperrverzahnung
weist 6 Zähne auf, so daß eine Überdeckung von
10 Winkelgraden für einen sicheren Eingriff der
Sperrklinke 25 in die Sperrverzahnung 27 besteht.
Auf der Bürstenscheibe 17 sind in konzentrischen
Kreisen zwei Reihen von drehbar gelagerten
Borstenbüscheln 30, 31 angeordnet. Jedes der
Borstenbüschel 30, 31 ist axial an einem Zahnrad
befestigt. Dabei kämmen die mit den inneren
Borstenbüscheln 30 verbundenen Zahnräder 32 mit der
Außenverzahnung des Zentralrades 20, während die
außenliegenden Zahnräder 33 der Borstenbüschel 31
ihrerseits paarweise mit den Zahnrädern 32 kämmen. Die
Drehrichtung der Zahnräder 33 und damit der
Borstenbüschel 31 ist somit stets umgekehrt zu der der
Zahnräder 32 und der Borstenbüschel 30. Eine
Abschlußscheibe 34 verhindert das Eindringen von
schleifend wirkenden Zahnputzmitteln in die aus
Zahnrädern und Sperreinrichtung bestehende
Antriebsanordnung.
Nach dem Einschalten des im Handgriff 1 angeordneten
Elektromotors führt die Abtriebswelle 2 eine sich
ständig wiederholende oszillierende Drehbewegung aus.
Der Schaft eines Zahnbürsten-Einsatzes 8 ist so
ausgebildet, daß das Ende des Schaftes drehfest auf den
Ansatz 12 des Handgriffs 2 aufsteckbar ist, wobei das
abgeflachte Ende 3 der Abtriebswelle 2 in eine
Aufsteckwelle eingreift und diese schwingend antreibt.
Die gefundene Lösung für den Antrieb der
Bürstenscheibe 17 ermöglicht durch die kreisende und
dabei gegenläufige Bewegung der Borstenbüschel,
verbunden mit der ständigen Änderung der Position, eine
besonders gründliche Reinigung der Zähne.
Claims (7)
1. Elektromechanische Zahnbürste mit einer in einem
Handgriff untergebrachten Antriebseinheit, bestehend
aus einer Energiequelle oder einem Energiespeicher und
einem Elektromotor, der über eine Getriebekette mit
einer stirnseitig aus dem Handgriff herausragenden
Abtriebswelle verbunden ist, derart, daß die
Abtriebswelle durch den Elektromotor in
Drehschwingungen versetzbar ist, mit Zahnbürsten-
Einsätzen (8) mit einem Schaft und einem daran
befestigten Bürstenkopf (13) mit auf einer darin
drehbar gelagerten, oszillierend angetriebenen,
Bürstenscheibe (17) angeordneten Borstenbüscheln, wobei
der Schaft drehfest auf einen konzentrisch zur
Abtriebswelle (2) des Handgriffs (1) angeordneten
Ansatz (12) und eine im hohlen Schaft (17) drehbar
gelagerte Aufsteckwelle (18) drehfest auf die
Abtriebswelle (3) des Handgriffs (1) aufsteckbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß im Bürstenkopf (13) eine
Vielzahl drehbar gelagerter Borstenbüschel (30, 31)
vorgesehen sind, die durch ein Planetengetriebe
antreibbar sind.
2. Elektromechanische Zahnbürste nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Borstenbüschel (30, 31)
in der drehbar gelagerten Bürstenscheibe (17) in
wenigstens einem zur Drehachse der Bürstenscheibe (17)
und zu einem drehbar gelagerten Zentralrad (20)
konzentrischen Kreis angeordnet und mit
Zahnrädern (32, 33) drehfest verbunden sind, von denen
die auf dem inneren Kreis angeordneten Zahnräder (32)
mit der Außenverzahnung des Zentralrades (20) kämmen.
3 Elektromechanische Zahnbürste nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die auf dem äußeren Kreis
angeordneten Borstenbüschel (31) mit Zahnrädern (33)
drehfest verbunden sind, die mit den Zahnrädern (32)
kämmen.
4. Elektromechanische Zahnbürste nach einem der
Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Teilkreisdurchmesser der Zahnräder (32, 33) klein sind
gegen den Teilkreisdurchmesser des Zentralrades (20).
5. Elektromechanische Zahnbürste nach einem der
Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
Zentralrad (20) mit einer nur eine Drehrichtung
zulassenden Sperreinrichtung (24 bis 27) verbunden ist.
6. Elektromechanische Zahnbürste nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrzähne (27) der
Sperreinrichtung (24 bis 27) am Zentralrad angeordnet
sind und der Zentriwinkel zwischen zwei benachbarten
Sperrzähnen (27) kleiner ist als der Schwenkwinkel der
oszillierend angetriebenen Bürstenscheibe (17).
7. Elektromechanische Zahnbürste nach einem der
Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß das
Zentralrad (20) durch Reibschluß von der
Bürstenscheibe (17) antreibbar ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19924243220 DE4243220A1 (de) | 1992-12-19 | 1992-12-19 | Elektromechanische Zahnbürste |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19924243220 DE4243220A1 (de) | 1992-12-19 | 1992-12-19 | Elektromechanische Zahnbürste |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4243220A1 true DE4243220A1 (de) | 1994-06-23 |
Family
ID=6475934
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19924243220 Withdrawn DE4243220A1 (de) | 1992-12-19 | 1992-12-19 | Elektromechanische Zahnbürste |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
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1992
- 1992-12-19 DE DE19924243220 patent/DE4243220A1/de not_active Withdrawn
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Legal Events
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