DE4240460C2 - Vorrichtung zur lösbaren Verbindung von Lichtwellenleitern - Google Patents
Vorrichtung zur lösbaren Verbindung von LichtwellenleiternInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur lösbaren
Verbindung von Lichtwellenleitern, wobei die zu verbindenden
Lichtwellenleiter auf je einem Träger angeordnet sind.
Bei Geräten und Anlagen zur Breitbandkommunikation werden mit
zunehmender Übertragungsrate und Verarbeitungsgeschwindigkeit
einzelne Schaltungsplatinen für die Datenverarbeitung nicht
elektrisch, sondern optisch miteinander verbunden. Dazu sind
Vorrichtungen aus W. Delbare u. a.: "Electro-optical Board
Technology Based on Discrete Wiring", circuit World Vol. 18,
No. 3, 1992, Seiten 11 bis 16 bekannt. Bei diesen
Vorrichtungen werden die zu verbindenden Glasfasern in ihren
Endbereichen über einen oder mehrere quer zur Glasfaser
liegende Drähte gebogen und in einem Träger eingebettet. Der
schräg nach oben gebogene Teil der Faser wird parallel zur
Oberfläche des Trägers angeschliffen. Die Schliffstelle wird
mit einer ebenso zur optischen Verbindung präparierten
Glasfaser in Kontakt gebracht.
Die bekannten Vorrichtungen weisen den Nachteil auf, daß die
Präparation der Glasfasern einschließlich des Einbettens und
Schleifens sehr aufwendig ist und leicht zu Faserbrüchen
führen kann. Außerdem müssen die Schliffstellen der einzelnen
Glasfasern genau zueinander justiert werden. Die Toleranz
dieser Justierung muß klein gegenüber dem Kerndurchmesser der
Glasfasern sein, beispielsweise < 5 µm bei Multimode- und
< 0,5 µm bei Monomode-Fasern. Bei der gleichzeitigen Justierung
von mehreren Fasern auf einem Trägerpaar müssen die
Positionen der Schliffstellen mit dieser Toleranz relativ
zueinander positioniert werden. Dieses ist auf einer ebenen
Trägerfläche sehr schwierig.
Aus der DE 28 05 949 C2 ist eine Vorrichtung zum lösbaren
Verbinden zweier Lichtwellenleiter bekannt, wobei die zu
verbindenden Lichtwellenleiter auf je einem Träger angeordnet
sind und mindestens an ihrem Ende parallel zu einer
Oberfläche des Trägers verlaufen. In mindestens einem der
Träger ist in Verlängerung des jeweiligen Lichtwellenleiters
eine Vertiefung zur Aufnahme eines Lichtwellenleiters des
anderen Trägers vorgesehen. Bei aufeinanderliegenden
Oberflächen beider Träger liegen sich die Enden der zu
verbindenden Lichtwellenleiter gegenüber. Die Anordnung ist
zum Verbinden eines Lichtwellenleiterpaares geeignet. Für
mehrere Lichtwellenleiterpaare ist aus der US 4,029,390 eine
Anordnung mit mehreren parallelen V-Nuten für
Lichtwellenleiter bekannt, die obige Merkmale ebenfalls
aufweist. Die aus der US 4,029,390 bekannte Vorrichtung ist
jedoch nicht lösbar.
Aus der DE 33 07 669 C2 ist es an sich bekannt, einen
Lichtwellenleiter und eine Kugellinse in eine V-Nut
einzulegen. Die Herstellung von V-Nuten ist in
einkristallinem Silizium (DE-OS 23 45 273) mittels
anisotropem Ätzen besonders einfach und genau. Auch aus der
DE 39 08 927 A1 ist es bekannt, Lichtwellenleiter in
photolithografisch strukturierte V-Nuten einzulegen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung
zur lösbaren Verbindung von Lichtwellenleitern anzugeben, die
einfach - insbesondere ohne aufwendige Justiermaßnahmen -
herzustellen ist, einen guten Kopplungswirkungsgrad aufweist
und für Mehrfachverbindungen geeignet ist.
Die Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des
Anspruches 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung hat den Vorteil, daß sie in
einfacher Weise mit Verfahren herstellbar ist, die eine hohe
Präzision in bezug auf die Lage der zu verbindenden
Lichtwellenleiter gewährleisten. Bei der erfindungsgemäßen
Vorrichtung wird insbesondere die laterale Zuordnung der zu
verbindenden Lichtwellenleiter sichergestellt, was sich
positiv auf den Kopplungswirkungsgrad auswirkt.
Die Erfindung geht zwar von einer Mehrfachverbindung von
Schaltungsplatinen mit Hilfe von flexiblen Lichtwellenleitern
aus, eine Anwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung auf
andere Verbindungen zwischen Lichtwellenleitern ist jedoch
nicht ausgeschlossen. So ist beispielsweise mit Hilfe einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung die Verbindung von flexiblen
Lichtwellenleitern mit den Lichtwellenleitern auf einer
integriert optischen Schaltung möglich.
Die Vorrichtungen lassen sich aufgrund des Einsatzes der
anisotropen Ätztechnik besonders präzise herstellen. Außerdem
können zu jeweils einer Verbindung zwei exakt gleiche Träger
verwendet werden. Im Rahmen der Erfindung ist es jedoch nicht
ausgeschlossen, daß in den beiden Trägern die
Lichtwellenleiter verschieden tief eingebettet sind.
Wenn sich die Nuten über die gesamte Ausdehnung der
Oberfläche des Trägers erstrecken, können die zu verbindenden
Lichtwellenleiter in dem gesamten vom Träger berührten
Längenbereich geradlinig geführt werden. Es sind dann in
beiden Trägern nur geradlinig verlaufende Nuten erforderlich.
In jeweils einem Teil einer Nut, der nicht einen
Lichtwellenleiter enthält und einen größeren Querschnitt
aufweist, ist am Ende des Lichtwellenleiters eine Kugellinse
angeordnet. Durch die Linse wird eine Aufweitung des im
Lichtwellenleiter geführten Lichts vorgenommen, so daß eine
laterale Übereinstimmung der zu verbindenden
Lichtwellenleiter nicht in dem hohen Maße erforderlich ist,
wie es an sich durch den Kerndurchmesser gegeben wäre. Die
Kugellinsen dienen zur Positionierung und Führung der
aufeinanderliegenden Träger.
Es ist besonders vorteilhaft, wenn die Kugellinse aus einem
Glas mit einem Brechungsindex von n = 2 besteht. Dann liegt
nämlich die Brennebene auf der Oberfläche der Kugellinse, so
daß der Lichtwellenleiter die Kugellinse berühren kann.
Dadurch sind bei der Herstellung keine weiteren Maßnahmen zur
Sicherung eines richtigen Abstandes zwischen der Stirnfläche
des Lichtwellenleiters und der Kugeloberfläche erforderlich.
Ein vorteilhaftes Verfahren zur Herstellung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht darin, daß die
V-förmigen Nuten durch anisotrope Ätzung eines
Siliziumträgers gebildet werden. Dabei ist vorzugsweise
vorgesehen, daß die zu ätzende Oberfläche in der (100)-Ebene
liegt und daß die V-förmigen Nuten parallel zur
<100<-Richtung des Siliziumträgers ausgerichtet sind.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
anhand mehrerer Figuren dargestellt und in der nachfolgenden
Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 und Fig. 2 eine Draufsicht und einen Querschnitt des
Ausführungsbeispiels,
Fig. 3 einen Schnitt durch ein Ausführungsbeispiel mit einem
Gehäuse.
Das Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 1 und 2 stellt eine
Lichtwellenleiter-Mehrfachverbindung dar, wobei auf zwei
Trägern 1, 1′ die zu verbindenden Lichtwellenleiter
5, 5′ in V-förmigen Nuten 2, 2′ geführt werden. Der
Querschnitt der Nuten 2, 2′ ist derart gewählt, daß die
Lichtwellenleiter mit ihrer Mittelachse in der
Oberflächenebene des jeweiligen Trägers 1, 1′ liegen.
Außerhalb dieses für die Führung der Lichtwellenleiter 5, 5′
vorgesehenen Längenbereichs sind ebenfalls V-förmige Nuten 3,
4, 3′, 4′ mit einem größeren Querschnitt vorgesehen. Die
Nuten 3, 3′ dienen dabei zur Aufnahme der Lichtwellenleiter
5, 5′ mit ihrem Sekundärschutz 7, 7′. Die Nuten 4, 4′ nehmen
je eine Kugellinse 6, 6′ auf, die vorzugsweise aus einem Glas
mit einem Brechungsindex n = 2 besteht, beispielsweise aus dem
Glas LaSF35 der Firma Schott. Bei dieser Wahl des
Brechungsindex kann der Lichtwellenleiter unmittelbar bis an
die Stirnfläche der Kugellinse reichen. Bei einer Kugellinse
mit n = 2 liegt die Brennebene auf der Kugeloberfläche. Auf der
von dem Lichtwellenleiter abgekehrten Seite der Kugellinse 6,
6′ tritt ein kollimierter Strahl 8, 8′ aus. Wird ein Glas mit
einem kleineren Brechungsindex verwendet, so ist zwischen der
Stirnfläche des Lichtwellenleiters und der Kugellinse ein
Abstand vorzusehen.
Die Träger 1, 1′ werden vorzugsweise aus Silizium hergestellt
mit einer Orientierung der Oberfläche in der (110)-Ebene. In
diese Träger sind mit Ausrichtung parallel zur <110<-Richtung
V-förmige Nuten mit einem sich aus der Kristallstruktur
ergebenden Böschungswinkel von 54,7° anisotrop geätzt. Die
Breiten der V-förmigen Nuten 2, 3 und 4 bzw. 2′, 3′ und 4′
werden derart gewählt, daß die Mitten der eingelegten kugel-
bzw. zylinderförmigen Körper jeweils in der Höhe der
Oberfläche der Träger 1, 1′ zuliegen kommen. Wenn r der
jeweilige Radius ist, ergibt sich aufgrund der
Kristalleigenschaften des Siliziums eine Breite der
jeweiligen Nut von d = r·6½.
Zur Fixierung der Lichtwellenleiter und Kugellinsen in den
jeweiligen Nuten kann ein nach dem Stand der Technik
gebräuchliches Fixierverfahren verwendet werden,
beispielsweise Kleben, Metallisieren und Löten und Glaslot.
Die Lage der eingelegten Teile wird dabei durch den
hochgenauen anisotropen Ätzprozeß bestimmt. Auf diese Weise
ist es möglich, die besonders kritische gegenseitige laterale
Positionierung zwischen Lichtwellenleitern und Kugellinsen
ohne aktiven Justierprozeß, sondern lediglich durch Einlegen
in die hochpräzisen Nutzen zu erzielen.
Bei den dargestellten Ausführungsbeispielen ist die Länge der
Nuten 4, 4′ wesentlich größer gewählt als es zur Aufnahme der
Kugellinsen 6, 6′ an sich erforderlich wäre. Der Träger 1′
ist mit seinen entsprechend eingelegten und fixierten Teilen
5′, 6′ und 7′ genau spiegelbildlich zum Träger 1 aufgebaut.
Zur optischen Verbindung werden die beiden Träger 1 und 1′ so
aufeinander gelegt, daß die Kugellinsen 6 im Träger 1 in die
Nuten 4′ im Träger 1′ und die Kugellinse 6′ im Träger 1′ in
den Nuten 4 im Träger 1 jeweils im verlängerten Teil der
Nuten 4, 4′ zuliegenkommen. Dies ist in Fig. 1 durch einen
gebogenen Doppelpfeil und in Fig. 2 durch einen senkrechten
Pfeil angedeutet. Dann werden die Träger 1, 1′ soweit
gegeneinander verschoben, daß die Kugellinsen 6, 6′ sich
berühren (senkrechte Pfeile).
Eine eventuelle laterale Dejustierung der Kugellinsen 6, 6′
zueinander, wie sie etwa durch in den Nuten 4, 4′
befindlichen Staub verursacht sein könnte, ist hierbei nicht
kritisch, da die beiden kollimierten Strahlen 8 und 8′
aufeinander treffen müssen, deren Durchmesser groß gegenüber
dem Kerndurchmesser der Lichtwellenleiter ist. Die große
Länge der Nuten 4, 4′ ermöglicht ferner die Aufnahme des
jeweils auf dem anderen Träger fixierten Sekundärschutzes 7′, 7,
der mit der Hälfte seines Durchmessers über die jeweilige
Trägeroberfläche hinausragt.
Die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Vorrichtung dient zur
Verbindung von vier Lichtpfaden. In gleicher Weise können
Vorrichtungen mit mehr oder weniger Lichtpfaden gestaltet
werden. Bei vielen nebeneinanderliegenden Lichtpfaden erhält
man neben der Winkelausrichtung an den einzelnen Kugelpaaren
6, 6′ eine zusätzliche Genauigkeit der Winkelausrichtung
durch das Aneinanderliegen weiter entfernter Kugelpaare.
Beim Steckvorgang mit dem in den Fig. 1 und 2
beschriebenen Ausführungsbeispiel gleiten die Kugellinsen
6, 6′ in den Nuten 4′, 4. Die Gleitflächen der Kugellinsen
liegen dabei außerhalb der optisch wirksamen Oberflächen der
Kugeln.
Zum Andrücken der Träger 1, 1′ gegeneinander dienen
Federelemente 30, 31, die innen am Steckergehäuse 25
angeordnet sind und auf die Rückseite des Trägers 1′ drücken
(Fig. 3).
Claims (3)
1. Vorrichtung zur lösbaren Verbindung von Lichtwellenleitern
mit folgenden Merkmalen:
- a) die zu verbindenden Lichtwellenleitern (5, 5′) sind auf je einem Träger (1, 1′) angeordnet, wobei die Lichtwellenleiter (5, 5′) mindestens an ihrem Ende parallel zu einer Oberfläche des Trägers und mehrere Lichtwellenleiter (5, 5′) auf jeweils einem Träger (1, 1′) parallel zu einander verlaufen;
- b) die Träger (1, 1′) sind aus Silizium und die Lichtwellenleiter liegen in anisotrop geätzten V-Nuten (2, 2′);
- c) in einem Träger (1, 1′) ist in Verlängerung der jeweiligen Lichtwellenleiters (5, 5′) eine V-förmige Vertiefung zur Aufnahme eines Lichtwellenleiters (5′,5) des jeweils anderen Trägers (1′, 1) vorgesehen;
- d) die Enden der zu verbindenden Lichtwellenleiter (5, 5′) stehen sich bei aufeinanderliegenden Oberflächen beider Träger (1, 1′) gegenüber;
- e) jeweils ein Teil (4, 4′) einer V-Nut (2, 2′), der nicht einen Lichtwellenleiter (5, 5′) enthält, hat einen größeren Querschnitt;
- f) in jedem solchen Teil (4, 4′) einer V-Nut ist am Ende des Lichtwellenleiters (5, 5′) eine Kugellinse (6, 6′) angeordnet, die zur Strahl-Kollimierung und zur Positionierung der Träger (1, 1′) aufeinander dient.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
beide Träger im zusammengesteckten Zustand von einem Gehäuse
(25) umfaßt werden, wobei Federn (30) zum Zusammendrücken
beider Träger (1, 1′) vorgesehen sind.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kugellinse (6, 6′) aus einem Glas mit
dem Brechungsindex n = 2 besteht.
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Publications (2)
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