DE4131519A1 - Gewichtsverminderter bremsenrotor - Google Patents
Gewichtsverminderter bremsenrotorInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Scheibenbremsenrotor zur
Verwendung in Kraftfahrzeugen, gemäß dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1, der bei wesentlich verringertem Gewicht
und gleichzeitig bei verbesserten Kühleigenschaften die
gleiche strukturelle Steifigkeit erreicht wie Rotoren
herkömmlicher Bauart.
Zwar ist die vorliegende Erfindung auch in anderen
Anwendungsbereichen von Nutzen, sie wird jedoch anhand
einer bestimmten, in Kraftfahrzeugen verwendeten Bauart
offenbart. Ein gegenwärtig für diesen Verwendungszweck
handelsüblicher Standardbremsenrotor ist beispielsweise
aus der US 38 50 266 bekannt. Er wird in Form eines
einstückigen Gußelementes, dessen Nabe mit einem ersten
ringförmigen plattenartigen Bremsglied fest verbunden ist,
hergestellt. Ein zweites ringförmiges plattenartiges
Bremsglied ist in axialer Richtung mit Abstand angeordnet
und integral mit dem ersten Bremsglied durch mehrere
Rippen verbunden, die sich zwischen den gegenüberliegenden
Axialseiten erstrecken. Die Rippen sind in Umfangsrichtung
des Bremsenrotors mit Abstand zueinander angeordnet. Diese
Anordnung ermöglicht einen Luftstrom zwischen den beiden
gegenüberliegenden Axialseiten der Bremsglieder, der die
bei Bremsbetätigung entstehende Reibungswärme abführt.
Bei den bekannten Standardausbildungen sind die die beiden
Bremsglieder miteinander verbindenden Rippen in Ebenen
angeordnet, die sich radial von der Rotorachse aus
erstrecken, wobei die radiale Erstreckung der einzelnen
Rippen im wesentlichen die Dicke der Rippen in
Umfangsrichtung gegenüber der Rotorachse übersteigt.
Durch Anzahl, Form und Größe der zur Verbindung der beiden
Bremsglieder verwendeten Rippen muß einerseits eine
ausreichende konstruktive Festigkeit zur Übertragung der
Bremskräfte von dem einen auf das andere Bremsglied
gewährleistet sein, während andererseits ausreichend
freier Raum zwischen den Rippen verbleiben muß, um einen
genügenden Luftstrom zwischen den beiden Bremsgliedern für
eine angemessene Kühlung sicherzustellen. Der
gebräuchliche Bremsenrotor mit Radialrippen wurde seit
vielen Jahren verwendet, und seine konstruktiven Details
sowie die Fertigungsmethoden wurden in erschöpfender Weise
verfeinert. Es sind zwar zahlreiche alternative
Rippenanordnungen vorgeschlagen worden, jedoch war nur
wenigen, wenn überhaupt, ein nennenswerter
wirtschaftlicher Erfolg beschieden, in der Regel weil die
Vorteile funktioneller Verbesserungen durch gesteigerte
Fertigungskosten zunichte gemacht wurden.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen gattungsgemäßen
Bremsenrotor zu verbessern, so daß er bei guten
Kühleigenschaften und hoher Festigkeit ein geringes
Gewicht aufweist und zudem kostengünstig herstellbar ist.
Die Lösung der Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des
Patentanspruchs 1. Bevorzugte Ausgestaltungsformen sind in
den Anspüchen 2 bis 4 beschrieben.
Erfindungsgemäß sind die die beiden ringförmigen
Bremsglieder eines Scheibenbremsenrotors miteinander
verbindenden Rippen mit in Umfangsrichtung gleichmäßigem
Abstand zueinander in zwei Gruppen auf zwei mit der
Rotorachse konzentrischen Kreisen von unterschiedlichem
Radius angeordnet. Die Rippen sind in Umfangsrichtung
länglich ausgeführt. Der Rotor kann als einstückiger
Gußkörper unter Einsatz der gleichen Bearbeitungsmethoden,
die beim Guß des Standard-Radialrippenrotors zur
Verwendung kommen, hergestellt werden.
Weitere bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung ergeben
sich aus den Anspüchen 5 bis 10. Beispielsweise kann die
Rotornabe als Stanzstück aus Blech mit in Umfangsrichtung
gleichmäßig beabstandeten speichenförmigen Armen
ausgestaltet sein. Dieses Blechstanzstück wird als Einsatz
verwendet, der eingegossen oder in anderer Weise an den
beiden ringförmigen Bremsgliedern angebracht ist.
Ein erfindungsgemäß ausgestalteter Scheibenbremsenrotor
hat gegenüber den bekannten und gebräuchlichen Anordnungen
mit Radialrippen den Vorteil, daß bei gegebener Festigkeit
mehr als die Hälfte des für die Rippen benötigten
Materials eingespart wird. Dabei werden die Materialkosten
und das Gewicht des Scheibenbremsenrotors reduziert, ohne
die Stabilität zu beeinträchtigen. Da ansonsten im
wesentlichen dieselben Fertigungsmethoden wie bei den
gebräuchlichen Scheibenbremsenrotoren zur Anwedung kommen,
werden die genannten Vorteile nicht durch höhere
Fertigunskosten aufgehoben. Durch die erfindungsgemäße
Anordnung der Rippen wird außerdem ein besserer
Kühlluftstrom durch den Scheibenbremsenrotor erzielt.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung werden aus der
nachfolgenden Beschreibung und aus den Zeichnungen
deutlich.
Es zeigen
Fig. 1 eine teilweise geschnittene Draufsicht auf
einen Scheibenbremsenrotor für
Kraftfahrzeuge in der bekannten
Standardausführung;
Fig. 2 einen Schnitt gemäß Linie 2-2 aus Fig. 1;
Fig. 3 eine teilweise geschnittene Draufsicht auf
einen erfindungsgemäßen Scheibenbremsenrotor
in einer ersten Ausführungsform;
Fig. 4 einen Schnitt gemäß Linie 4-4 aus Fig. 3;
Fig. 5a und 5b schematische Ansichten einer bekannten Rippe
in der in den Fig. 1 und 2 dargestellten
Ausführung von der Seite bzw. in der
Draufsicht;
Fig. 6a und 6b eine erfindungsgemäß ausgestaltete Rippe in
Seitenansicht bzw. in der Draufsicht;
Fig. 7 eine teilweise geschnittene Teilansicht,
ähnlich Fig. 3, eines erfindungsgemäßen
Scheibenbremsenrotors in einer zweiten
Ausführungsform;
Fig. 8 eine teilweise geschnittene Teilansicht,
ähnlich Fig. 7, eines Scheibenbremsenrotors
in einer weiteren Ausführungsform;
Fig. 9 einen Schnitt gemäß Linie 9-9 von Fig. 8.
Ein mit Radialrippen versehener Scheibenbremsenrotor der
bekannten Standardausführung ist in den Fig. 1 und 2 zum
Vergleich mit den Ausführungsbeispielen erfindungsgemäß
ausgestalteter Scheibenbremsenrotoren und zur
Verdeutlichung bestimmter Rippenabmessungen dargestellt,
von denen beim Vergleich die Rede ist.
Der in den Fig. 1 und 2 dargestellte Scheibenbremsenrotor
wird in der Regel als einstückiger Gußkörper hergestellt.
Ein mittiger Nabenabschnitt 20 ist an seinem äußeren
Umfang mit einem ringförmigen, plattenartigen ersten
Bremsglied 22 integriert. Ein zweites ringförmiges,
plattenartiges Bremsglied 24 ist mit dem ersten Bremsglied
22 durch mehrere Rippen 26 fest verbunden, die ihrerseits
in die gegenüberliegenden Stirnflächen 28 bzw. 30 der
Bremsglieder 22 und 24 integriert sind und sich zwischen
diesen erstrecken, um das im axialen Abstand angeordnete
Bremsglied 24 gegenüber dem Bremsglied 22 abzustützen,
wobei die plattenartigen, ringförmigen Bremsglieder 22 und
24 im wesentlichen in voneinander beabstandeten parallelen
Ebenen in koaxialer Anordnung zueinander und zur Drehachse
A des Rotors liegen.
Die Rippen 26 liegen in entsprechenden axialen Ebenen, die
sich radial von der Rotorachse A erstrecken, und sind in
gleichmäßgen Winkelabständen um die Achse A herum
angeordnet. Zum Vergleich des bekannten Standardrotors mit
der vorliegenden Erfindung sind in den Fig. 1 und 2 die in
bekannter Weise ausgebildeten Rippen 26 als rechteckige
Körper dargestellt, die in radialer Richtung die Abmessung
b1, in tangentialer Richtung die Abmessung h1 und parallel
zur Achse A die Abmessung a1 aufweisen.
In den Fig. 3 und 4 ist nun eine Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Scheibenbremsenrotors dargestellt, der
als einstückiger Gußkörper ausgebildet ist und einen
Nabenabschnitt 200, ein erstes ringförmiges, am äußeren
Umfang der Nabe 200 integriertes Bremsglied 220 und ein
zweites plattenartiges, ringförmiges Bremsglied 240
umfaßt, das mit dem ersten Bremsglied 220 durch mehrere
Rippen 260, 262 fest verbunden ist. Die Abmessungen des
Nabenabschnittes 200, des ersten Bremsgliedes 220 und des
zweiten Bremsgliedes 240 stimmen im wesentlichen mit den
entsprechenden Abmessungen des Nabenabschnittes 20, des
ersten Bremsgliedes 22 und des zweiten Bremsgliedes 24 des
in Fig. 1 und 2 dargestellten Standardrotors überein.
Der wesentliche Unterschied zwischen dem bekannten Rotor
gemäß Fig. 1 und 2 und dem erfindungsgemäßen Rotor gemäß
Fig. 3 und 4 liegt in der Größe, der Form und der
Anordnung der Rippen 260, 262 im Vergleich zu den Rippen
26. In der Anordnung gemäß Fig. 3 und 4 sind die Rippen in
zwei Gruppen unterteilt, wobei eine erste Gruppe durch die
Rippen 260 gebildet wird, die mit gleichmäßigem Abstand
zueinander auf einem Kreis mit Radius R1 um die Rotorachse
A angeordnet sind. Die restlichen Rippen 262 sind in einer
zweiten Gruppe in ähnlicher Weise gleichmäßig auf einem
zweiten Kreis mit dem Radius R2 um die Rotorachse A
angeordnet. Zum Vergleich mit der bekannten
Rippenanordnung gemäß den Fig. 1 und 2 sind die Rippen 260
und 262 in den Fig. 3 und 4 als im wesentlichen
rechteckige Körper mit der Abmessung b2 in radialer
Richtung, der Abmessung h2 in tangentialer Richtung und
der Abmessung a2 parallel zur Achse A dargestellt.
Die vorrangige Aufgabe der Rippen 26 des bekannten Rotors
gemäß Fig. 1 und der Rippen 260, 262 des Rotors gemäß
Fig. 3 ist es, auf das zweite Bremsglied 24 bzw. 240
einwirkende Bremskräfte auf das erste Bremsglied 22 bzw.
220 zu übertragen, das in integraler Weise an der Nabe 20
bzw. 200 angebracht ist, die ihrerseits fest an dem
gebremsten Rad befestigt wird. Um diese Bremskräfte zu
übertragen, müssen die Rippen in der Lage sein, den von
den einwirkenden Kräften ausgehenden Belastungen
standzuhalten. Für den Fall des mit Radialrippen
versehenen Rotors der bekannten Ausführung sind die
einwirkenden Kräfte schematisch in den Fig. 5a und 5b
angegeben.
Bei dem mit Radialrippen versehenen Rotor der bebekannten
Ausführung gemäß Fig. 1 und 2 wirkt eine an dem zweiten
Bremsglied 24 angelegte Bremskraft F in tangentialer
Richtung in Bezug auf die Rotorachse und läßt sich als an
der Rippe 26, d. h. an den Kanten der Rippen 26 angelegt
betrachten, an denen jede Rippe mit dem Bremsglied 24
verbunden ist. Wie in Fig. 5a angegeben, liegt die Kraft
ΔF als ein Teil von F an der Rippe 26 in einem Abstand a1
von der Stelle aus an, an der die Rippe 26 integral mit
dem Bremsglied 22 verbunden ist, so daß infolge der
angelegten Kraft F eine Biegebeanspruchung in der Rippe 26
hervorrufen wird. Die Biegebeanspruchung an dieser
letztgenannten Stelle gleicht dem Biegemoment (ΔFa1)
geteilt durch den Profilmodul, der für ein rechteckiges
Profil gleich b1h1 2/6 ist, was sich algebraisch als eine
Beanspruchung S = 6 ΔFa1/b1h1 2 ausdrücken läßt.
In den Fig. 6a und 6b sind ähnliche schematische
Darstellungen für die Anlegung einer Bremskraft an das
Bremsglied 240 in der Ausführungsform gemäß Fig. 3, d. h.
an eine Rippe 262, wiedergegeben. In diesem Falle beträgt
die Beanspruchung S = 6 ΔFa2/b2h2 2.
Um die Wirksamkeit einer einzelnen Radialrippe 26 gemäß
Fig. 1 mit einer einzelnen sich tangential erstreckenden
Rippe 262 gemäß Fig. 3 zu vergleichen, lassen sich die
Abmessungen einer Rippe 262 mit den Abmessungen einer
Radialrippe 26 durch eine Analyse der Situation
vergleichen, in der die gleiche wie in den Fig. 5a und 6a
bezeichnet angelegte Bremskraft ΔF die gleiche
Biegebeanspruchung in der Rippe 26 hervorruft, wie sie sie
in der Rippe 262 hervorrufen würde. Um diesen Vergleich zu
vereinfachen, wird angenommen, daß die axialen Abmessungen
a1 und a2 der Rippen 26 und 262 einander gleich sind und
daß die kleinste Abmessung der Rippen 26 beziehungsweise
262, d. h. die Rippendicke h1 der Rippe 26, der Dicke h2
der Rippe 262 gleicht. Damit läßt sich die relative Größe
der beiden Rippen dadurch miteinander vergleichen, daß man
deren entsprechende längste Abmessungen b1 und h2
miteinander vergleicht.
Wenn die beiden Gleichungen für die Biegebeanspruchung
einer Rippe 26 und die Biegebeanspruchung einer Rippe 262
miteinander gleich gesetzt werden, läßt sich aufgrund der
vorangehenden Annahmen die Abmessung h2 der Rippe 262 als
der Quadratwurzel der Querschnittsfläche h1b1 der Rippe 26
entsprechend feststellen.
Um diesen Vergleich auf ein numerisches Beispiel
zurückzuführen, läßt sich bei einem typischen
Radialrippenrotor der bekannten Ausführung wie er in den
Fig. 1 und 2 dargestellt ist die Abmessung a1 der Rippe 26
mit 10 mm annehmen, die Abmessung h1 mit 6 mm und die
Abmessung b1 mit 45 mm, wobei der Rotor als Ganzes mit
achtundvierzig Rippen 26 versehen ist. Wenn, wie oben
angenommen wird, eine Rippe 262 eine Abmessung a2 von 10
mm besitzt (a1=a2) und eine Abmessung b2 von 6 mm
(h1=b2), dann läßt sich seine Abmessung h2 zu 16,4 mm
berechnen (die Quadratwurzel von h1b1, die die
Quadratwurzel von 6·45 oder die Quadratwurzel von 270
ist). Effektiv besitzt bei einem Scheibenbremsenrotor eine
wie in Fig. 3 dargestellt ausgerichtete Rippe 262 oder 260
mit den Abmessungen von 6·10·16,4 eine gleiche
Festigkeit wie eine gemäß Fig. 1 ausgerichtete Rippe 26
mit den Abmessungen von 6·10·45, in den gleichen
Einheiten gemessen. Ein in der Standardausbildung gemäß
Fig. 1 gefertigter Rotor mit achtundvierzig Rippen 26 mit
den Abmessungen von 6 mm·10 mm·45 mm würde 939 g
Gußeisen zur Ausbildung der achtundvierzig Rippen 26
benötigen. Ein gemäß Fig. 3 und 4 gefertigter, mit
vierundzwanzig Rippen 262 und vierundzwanzig Rippen 260,
sämtliche mit den Abmessungen von 6 mm·10 mm·16,4 mm,
versehener Rotor würde nur 342 g Gußeisenmaterial
erfordern, um alle achtundvierzig Rippen auszubilden. Dies
stellt eine Gewichtsersparnis von 597 g pro Rotor für
einen Rotor von gleicher Festigkeit dar.
Zusätzlich zu dem oben dargelegten Vorteil der
Gewichtsersparnis erlaubt der Rotor gemäß Fig. 3 einen
wirkungsvolleren Strom von Kühlluft durch den Rotor
hindurch im Vergleich mit der Radialrippenanordnung des
Rotors der bekannten Ausführung gemäß Fig. 1. Da ein
wesentlich kleineres Raumvolumen zwischen den beiden
Bremsgliedern durch die Rippen in der Anordnung gemäß Fig.
3 eingenommen wird, ist klar erkenntlich, daß die
Anordnung gemäß Fig. 3 einen erheblich größeren
Luftstromweg durch den Raum zwischen den beiden
Bremsgliedern zuläßt als die bekannte
Radialrippenanordnung gemäß Fig. 1. Durch versetzte
Anordnung der Rippen 260 und 262 in der Weise, daß die
Rippen 262 in radialer Richtung in Ausrichtung mit den
Räumen zwischen den Rippen 260 kommen, werden weiterhin
bevorzugte Luftdurchflußwege durch die Rippen für
niedrige, mittlere und hohe Drehgeschwindigkeiten des
Rotors bei v1, v2 beziehungsweise v3 gemäß Fig. 3
festgelegt. Es wird erkenntlich, daß bei höheren
Geschwindigkeiten die Länge des Durchflußweges durch den
Rotor hindurch zunimmt, wodurch die Möglichkeit gegeben
ist, mehr Wärme mit Hilfe der fließenden Luft aus den
Bremsgliedern abzuführen, weil die Luft eine größere
Fläche der Bremsglieder bei ihrem Durchgang durch den
Rotor berührt.
Eine häufig vorgeschlagene Lösung zur Verbesserung des
Luftstroms durch den bekannten Rotor gemäß Fig. 1 hindurch
besteht darin, die Rippen zu neigen oder zu krümmen, um
nach außen gerichtete spiralförmige Durchflußwege zu
schaffen. Abgesehen davon, daß sie eine kompliziertere
Bearbeitung erforderlich macht, zwingt diese Lösung dazu,
die Rotoren mit einer linksseitigen und einer
rechtsseitigen Rippenausbildung herzustellen, um einen
ähnlichen Luftstrom für die Drehbewegung in beiden
Richtungen zu erzielen. Die Rippenanordnung gemäß Fig. 3
erzeugt den gleichen Luftstrom in beiden Drehrichtungen.
In der in den Fig. 3 und 4 offenbarten Ausführungsform der
Erfindung werden die Rippen 260 der ersten Gruppe und
Rippen 262 der zweiten Gruppe alle als von gleichen
Abmessungen angenommen und ferner wird angenommen, daß
jede Rippe 260 und 262 ein konstruktives Äquivalent einer
Einzelrippe 26 des Rotors in der bekannten Ausführung
gemäß Fig. 1 und 2 darstellt. Weiterhin ist in der
Ausführungsform gemäß Fig. 3 und 4 die Anzahl der Rippen
260 auf dem inneren Kreis die gleiche wie die Anzahl der
Rippen 262 auf dem äußeren Kreis. Während als allgemeine
Regel für den Rotor gemäß der vorliegenden Erfindung die
Anzahl der Rippen auf dem inneren Kreis der der Rippen auf
dem äußeren Kreis angeglichen wird und die Rippen auf dem
inneren Kreis symmetrisch auf den einander
gegenüberliegenden Seiten einer radialen Linie angeordnet
sind, die den freien Raum zwischen zwei benachbarten
Rippen auf dem äußeren Kreis halbiert, um die gewünschten
in beiden Richtungen verlaufenden Luftstromwege zu
erzielen, besteht keine Notwendigkeit, daß die radialen
und tangentialen Abmessungen der inneren Rippen 260 den
entsprechenden Dimensionen der Rippen 262 auf dem äußeren
Kreis gleichen.
In Fig. 7 ist eine alternative Anordnung dargestellt, bei
der die tangentiale Abmessung h3 der Rippen 260a kleiner
ist als die tangentiale Abmessung h4 der auf dem äußeren
Kreis angeordneten Rippen 262a. Eine optimale
Dimensionierung der Rippen bedingt die Berücksichtigung
noch anderer Dimensionen des Rotors sowie der
Größenordnung der Bremskräfte, für die der Rotor ausgelegt
ist. Die allgemeine Anordnung, in der die Rippen in
länglicher Form tangential zur Rotorachse und in zwei
Gruppen in Form konzentrischer Kreise angeordnet sind,
gestattet ein erhebliches Maß an Flexibilität bei der Wahl
der tangentialen und der radialen Abmessungen der Rippen,
durch die den durch die spezifische Anwendungsart des
Rotors gegebenen Anforderungen entsprochen werden kann.
Die Rotoren der Fig. 3 und 4 sowie der Fig. 7 sind als
einstückige Gußkörper hergestellt. In den Fig. 8 und 9
wird die Erfindung auf einen Rotor abgewandelter
Konstruktion angewandt dargestellt, bei der die allgemein
mit der Bezugsziffer 300 bezeichnete Nabe als
Blechstanzstück ausgebildet ist, das mit mehreren
speichenartigen Armen 302 versehen ist, die in radialer
Richtung nach außen gegenüber dem äußeren Umfang des
Mittelteils der Nabe vorstehen. Die Arme 302 sind
gleichmäßig winkelig beabstandet um die Rotorachse herum
angeordnet. Eine erste Gruppe von Rippen 304 ragt axial
über den mittleren Abschnitt der Nabe 300 zwischen
einander benachbarten Armen 302 hervor, während eine
zweite Gruppe von Rippen 306 axial über die äußeren Enden
der entsprechenden Arme 302 hervorragt. Die Nabe 300 läßt
sich entweder bei einem Paar ringförmiger Bremsglieder
308, 310 eingießen oder kann alternativ hierzu mit einem
Paar vorgeformter Bremsglieder zusammengebaut werden, die
an geeigneter Stelle vorgesehene Aussparungen zur Aufnahme
der Arme und der Rippen aufweisen, die dann an der
entsprechenden Stelle eingeschweißt werden. Ein
Stahlblechstanzstück wie das Stanzstück 300 besitzt eine
wesentlich höhere Festigkeit bezogen auf sein Gewicht als
eine entsprechende Gußeisenkonstruktion.
Verschiedene Ausführungsformen der Erfindung sind hiermit
im Einzelnen beschrieben worden, doch wird es
einschlägigen Fachleuten klar sein, daß die offenbarten
Ausführungsformen abgeändert werden können, so daß daher
die vorstehende Beschreibung eher examplarisch als
beschränkend anzusehen ist, und der wahre Geltungsbereich
der Erfindung ist der in den folgenden Ansprüchen
definierte.
Claims (10)
1. Scheibenbremsenrotor mit zwei plattenartigen,
ringförmigen Bremsgliedern, die im axialen Abstand
zueinander parallel angeordnet und durch mehrere
stegartige Rippen miteinander verbunden sind, wobei die
Rippen an den genannten Bremsgliedern befestigt sind und
sich zwischen diesen im wesentlichen in axialer Richtung
erstrecken, um die Bremsglieder gegeneinander
abzustützen, dadurch gekennzeichnet, daß die
genannten Rippen eine erste Gruppe von im wesentlichen
gleichen Rippen (260, 260a, 304) bilden, die in
Umfangsrichtung mit gleichmäßigem Abstand zueinander auf
einem ersten Kreis mit einem ersten Radius (R1) um die
gemeinsame Rotorachse (A) angeordnet sind, daß die
restlichen Rippen eine zweite Gruppe von im wesentlichen
gleichen Rippen (262, 262a, 306) bilden, die mit
gleichmäßigem Abstand zueinander auf einem zweiten Kreis
mit einem zweiten Radius (R2) um die gemeinsame
Rotorachse (A) angeordnet sind, wobei der zweite Radius
(R2) größer ist als der erste Radius (R1), und daß alle
Rippen (260, 260a, 262, 262a, 304, 306) bezüglich einer zur
Rotorachse (A) senkrechten Ebene einen im wesentlichen
rechteckigen Querschnitt aufweisen, dessen Längsrichtung
(h2, h3, h4) in bezug auf den Scheibenbremsenrotor
tangential verläuft.
2. Scheibenbremsenrotor nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Anzahl der Rippen
(260, 260a, 304) der genannten ersten Gruppe der Anzahl der
Rippen (262, 262a, 306) der genannten zweiten Gruppe
entspricht.
3. Scheibenbremsenrotor nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rippen
(262, 262a, 306) der genannten zweiten Gruppe im Sinne
einer Drehung um die gemeinsame Rotorachse (A) gegenüber
den Rippen (260, 260a, 304) der genannten ersten Gruppe
versetzt angeordnet sind.
4. Scheibenbremsenrotor nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
genannten Bremsglieder (220, 240) und die genannten Rippen
(260, 260a, 262, 262a) miteinander integral verbunden
ausgebildet sind.
5. Scheibenbremsenrotor nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Scheibenbremsenrotor ein zentrales Nabenelement (300)
aufweist, das integral mit den Rippen (304, 306) verbunden
ist, wobei die Rippen (304, 306) vom Nabenelement (300)
ausgehend in axialer Richtung abstehen, und daß eines der
genannten Bremsglieder (308) an dem Nabenelement (300)
und das andere Bremsglied (310) an den abstehenden Enden
der Rippen (304, 306) befestigt ist.
6. Scheibenbremsenrotor nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das Nabenelement (300)
als Blechstanzteil mit speichenartigen Armen (302)
ausgebildet ist, wobei die Arme (302) vom äußeren Rand
eines zentralen Abschnittes des Nabenelements (300)
radial nach außen abstehend und in bezug auf die
Rotorachse (A) im gleichmäßigen Winkelabstand zueinander
angeordnet sind.
7. Scheibenbremsenrotor nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bremsglieder
(308, 310) durch Angießen an das Nabenelement (300) mit
diesem fest verbunden sind.
8. Scheibenbremsenrotor nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bremsglieder
(308, 310) durch Verschweißen mit dem Nabenelement (300)
fest verbunden sind.
9. Scheibenbremsenrotor nach einem der Ansprüche 5 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß das Nabenelement
(300) aus Stahl besteht.
10. Scheibenbremsenrotor nach einem der Ansprüche 6 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß der zentrale
Abschnitt des Nabenelementes (300) einen ringförmigen
Bereich aufweist, der in einer zur Rotationsachse (A)
senkrechten Ebene liegt und mit dem die radial
abstehenden speichenartigen Arme (302) integral verbunden
sind, daß die der Rotaionsachse (A) näheren Rippen (304)
der ersten Gruppe an Stellen zwischen den speichenartigen
Armen (302) von dem ringförmigen Bereich ausgehend in
axialer Richtung abstehen, und daß die von der
Rotationsachse (A) weiter entfernten Rippen (306) der
zweiten Gruppe von den speichenartigen Armen (302)
ausgehend in dieselbe axiale Richtung abstehen.
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| US07/588,229 US5188203A (en) | 1990-09-26 | 1990-09-26 | Weight reduced brake rotor |
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ID=24353010
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