DE4129955C2 - Kraftfahrzeug-Beleuchtungseinrichtung mit Lichtleiterlementen - Google Patents
Kraftfahrzeug-Beleuchtungseinrichtung mit LichtleiterlementenInfo
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Description
Die Erfindung geht von einer Kraftfahrzeug-
Beleuchtungseinrichtung mit Lichtleitelementen gemäss der
Gattung des Patentanspruchs 1 aus.
Aus der EP 0 367 032 A2 ist eine Beleuchtungseinrichtung
bekannt, die eine Lichtquelle hat, von der aus Bündel von
Lichtwellenleitfasern abgehen, die zu einzelnen Leuchten am
Kraftfahrzeug führen und dort das von der Lichtquelle erzeugte
Licht übertragen. Dort werden die einzelnen Lichtwellenleiter
der Lichtleitelemente einzelnen Lichtübertragungselementen
innerhalb der Leuchte bzw. des Lichtverteilers zugeführt, die
nebeneinander in Reihe angeordnet sind und denen jeweils eine
Linse zugeordnet ist. Dabei wird die Lichtaustrittsfläche der
Lichtübertragungselemente durch die Linse abgebildet bzw. das
Licht vom Fahrzeug weg projiziert. Die
Lichtübertragungselemente weisen eine rechteckige Form mit
unterschiedlicher Querschnittsfläche auf. Mit der Vielzahl von
nebeneinanderliegenden Lichtübertragungselementen und Linsen
wird ein Beleuchtungsmuster für das Kraftfahrzeug erzeugt.
Aus der DE 30 47 816 A1 ist eine Kraftfahrzeug-
Beleuchtungseinrichtung gemäß der Gattung des Patentanspruchs
1 bekannt. Bei dieser Beleuchtungseinrichtung sind mehrere
Linsen nebeneinander in einer Abdeckscheibe angeordnet. Die
Achsen der verschiedenen Linsen sind von einer Innenfläche zu
einer Außenfläche der Abdeckscheibe auseinanderlaufend
angeordnet, damit die Beleuchtungseinrichtung nach außen, zur
Frontpartie des Fahrzeugs hin ein divergierendes Lichtbündel
ausstrahlt. Somit stellt das von den Linsen von jedem
einzelnen Lichtleitelement auf die Fahrbahn projizierte Licht
nebeneinander angeordnete Teilbereiche der
Gesamtlichtverteilung dar. Die auf die Fahrbahn projizierte
Lichtverteilung der Beleuchtungseinrichtung umfasst also eine
Vielzahl nebeneinander angeordneter Teilbereiche, wobei ein
Teilbereich jeweils das von einer Linse projizierte Licht
eines Lichtleitelements ist.
Bei dieser bekannten Beleuchtungsvorrichtung müssen die Achsen
jeder Linse derart ausgerichtet werden, dass der durch die
Projektion von Licht aus einem Lichtleitelement durch die
Linse erzeugte Teillichtbereich genau an eine bestimmte Stelle
der Lichtverteilung projiziert wird, um in der Gesamtheit eine
gewünschte projizierte Lichtverteilung auf der Fahrbahn zu
erzeugen. Aus diesem Grund gestaltet sich die Berechnung und
Fertigung der Abdeckscheibe mit den Linsen sehr aufwendig.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Kraftfahrzeug-Beleuchtungseinrichtung der eingangs genannten
Art derart auszugestalten und weiterzubilden, dass sie
einerseits zwar einfach herzustellen ist, andererseits jedoch
eine gewünschte Lichtverteilung auf der Fahrbahn mit hoher
Genauigkeit erzeugen kann.
Die erfindungsgemässe Beleuchtungseinrichtung hat den Vorteil,
dass insbesondere bei Lichtverteilern in Form von
Kraftfahrzeugscheinwerfern eine gewünschte Lichtverteilung mit
durch überlagerte gemeinsame Projektion der von den einzelnen
Lichtwellenleitern der Lichtleitelementen übertragenen
Lichtmengen erzielt wird. Vorteilhaft ist insbesondere, dass
mit mehreren Lichtleitelementen und deren einzelnen
Lichtwellenleitern gemeinsam durch Überlagerung eine
wirkungsvolle Lichtverteilung mit unterschiedlicher
Beleuchtungsstärke erzielt werden kann.
In den Unteransprüchen sind vorteilhafte Ausgestaltungen und
Weiterbildungen der Erfindung gekennzeichnet. Dabei kann
gemäss Anspruch 2 die von einzelnen Lichtleitelementen
übertragene Lichtintensität dadurch variiert werden, dass sie
mehr oder weniger nur Teile des durch den Reflektor
abgebildeten Lichtquelle übertragen, wobei unterschiedliche
Lichtintensitäten von den einzelnen Lichtleitelementen
übernommen werden.
Die von der Lichtquelle auf die Lichtleitelemente gegebene
Lichtmenge wird, da die Lichtleitelemente eine durchgehende
gleiche Querschnittsfläche aufweisen, optimal zum
Lichtverteiler hin übertragen. Durch Formen der einzelnen
Lichtwellenleiter der Lichtleitelemente zu einer bestimmten
Austrittsflächenform gemäss den Patentansprüchen 6 bis 14,
lässt sich die gewünschte Lichtverteilung auch eines
Abblendlichtes mit einer Hell-Dunkel-Grenze und
unterschiedlichen Beleuchtungsintensitäten erzeugen.
Insbesondere durch die Ausgestaltung nach Anspruch 11 ergeben
sich damit mit grösseren Lichtübertragungsflächen einzelner
Lichtleitelemente abnehmende Lichtintensitäten, die wiederum
breiter gestreut eine abnehmende Beleuchtung in den
Randflächen der Fahrbahnlichtverteilung des Scheinwerfers
ergeben.
Durch die Ausgestaltung der Unteransprüche 12 bis 13 ergibt
sich eine Absenkung der Beleuchtungsstärke der Fahrbahn zum
Fahrzeug hin. Zur Erzeugung einer gleichmäßigen
Lichtverteilung ist ferner gemäss Patentanspruch 15 in
vorteilhafter Weise die Austrittsfläche der einzelnen
Lichtwellenleiter aus der Ebene des Brennpunkts der Linse
gerückt, so dass die Linse zwar im wesentlichen die Form der
Austrittsfläche der Lichtleitelemente überträgt, nicht aber
die sich aus den einzelnen Lichtwellenleitern ergebende
Struktur.
Zur Erzeugung der schärfer abzubildenden Hell-Dunkel-Grenze
werden vorteilhaft Lichtleitkörper oder Blendenkörper gemäss
Patentanspruch 16 bis 19 verwendet. Dabei übernimmt der
Lichtleitkörper eine Homogenisierung der sich aus den
Austrittsflächen der einzelnen Lichtwellenleiter ergebenden
Lichtintensitäten und bildet zugleich mit seiner Endfläche
bzw. Kante die Hell-Dunkel-Grenze.
In einfacher Weise kann mit Hilfe des Blendenkörpers gemäss
Patentanspruch 18 ebenfalls eine scharfe Hell-Dunkel-Grenze,
die sich an diesem Blendenkörper befindet, abgebildet werden,
wobei durch die Tiefe des Blendenkörpers die gewünschte
Defokussierung der Lichtaustrittsfläche der Lichtleitelemente
erfolgt, und durch die Verspiegelung eine Erhöhung der
Lichtintensität an der Hell-Dunkel-Grenze gewährleistet ist.
Durch den Verlauf der die Hell-Dunkel-Grenze bildenden Kante
auf einer Zylinderfläche ergibt sich eine optimale scharfe
Abbildung der Hell-Dunkel-Grenze auch in den Randbereichen.
Zur Bildung eines Beleuchtungsabfalles in vertikaler Richtung
ist ferner in vorteilhafter Weise gemäss Patentanspruch 20 und
21 eine Beeinflussung des Lichtaustritts an der entsprechenden
Austrittsfläche der Leitleitelemente möglich. In vorteilhafter
Weise ist die Beleuchtungseinrichtung gemäss den
Patentansprüchen 22 und 23 so ausgestaltet, dass die von der
Lichtquelle erzeugte Lichtmenge auch optimal auf die
Lichtleitelemente übertragen werden kann, wobei die
Eintrittsflächen der Lichtleitelemente dadurch von einer
Abschattung von sich gegebenenfalls absetzenden
Materialteilchen in dem Hohlkörper geschützt sind, indem sie
in dem Hohlkörper deutlich rechts und links neben der Normalen
durch den Hohlkörper auf die Fahrbahn angeordnet sind.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung mit Varianten sind in
der Zeichnung dargestellt und wird in der nachfolgenden
Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 die erfindungsgemässe Lichtquelle mit
Lichtleitelementen und Lichtverteiler;
Fig. 2 der Beginn eines Lichtleitelements mit einem
einzelnen Lichtwellenleiter, dem sich das Bündel von
Lichtwellenleitern des Lichtleitelements
anschliesst;
Fig. 3a die Draufsicht auf den Eintrittsquerschnitt des
einzelnen Lichtwellenleiters so wie er in der Wand
des Reflektors der Lichtquelle eingesetzt wird;
Fig. 3b den Querschnitt, der sich an der einzelnen
Lichtwellenleiter anschliessenden Bündel von
Lichtwellenleitern;
Fig. 4 eine durch den Lichtverteiler zu erzeugende
gewünschte Lichtverteilung auf der Fahrbahn vor dem
mit der erfindungsgemässen Beleuchtungseinrichtung
ausgestatteten Fahrzeug;
Fig. 5 einen Schnitt durch den Lichtverteiler gemäss 4a;
Fig. 6 einen Schnitt eines einzelnen Elements des
Lichtverteilers von Fig. 5, wobei dieses Element zur
Erzeugung einer Hell-Dunkel-Grenze vorgesehen ist;
Fig. 7 die Austrittsfläche des Lichtleitelements zur
Versorgung des Lichtverteilerelements gemäss Fig. 6
zur Erzeugung einer Hell-Dunkel-Grenze;
Fig. 8 die Austrittsfläche anderer Lichtleitelemente;
Fig. 9 eine Variante zur Ausführung gemäss Fig. 5 bis 7 mit
einem Lichtleitkörper, der zur Bildung einer
abzubildenden scharfen Hell-Dunkel-Grenze an die
Austrittsfläche des einen der Lichtleitelemente
angesetzt ist;
Fig. 10 eine weitere Variante mit einem Blendenkörper, der
an die Austrittsfläche des einen der
Lichtleitelemente angrenzt zur Bildung einer scharf
abzubildenden Hell-Dunkel-Grenze;
Fig. 11 eine ergänzende Ausgestaltung zur Ausführungsform
nach Fig. 10 mit einer Blende zur Begrenzung der
Fahrzeugbeleuchtungsstärke in vertikaler Richtung;
und
Fig. 12 eine weitere Variante in Abwandlung zu Fig. 11,
ebenfalls zur Begrenzung der Beleuchtung in
vertikaler Richtung.
Zum Zwecke der Beleuchtung, insbesondere der Fahrbahn vor
einem Kraftfahrzeug ist gemäss Fig. 1 eine
Lichterzeugungseinheit 1 vorgesehen, die eine Lichtquelle 2 in
Form einer Lampe aufweist, die im Inneren eines Hohlkörpers 4
angeordnet ist, dessen Wand als Reflektor ausgebildet ist, mit
mehreren gleichartigen Reflexionsflächen 5. Die
Reflexionsflächen 5 sind dabei Flächen von
Kegelschnittrotationskörpern, vorzugsweise von einem
Rotationsellipsoid. Der innere Brennpunkt F1 all dieser
Teilflächen 5 liegt dabei in der Lichtquelle 2, während der
äußere Brennpunkt F2 jeweils in der Wand der
gegenüberliegenden Reflexionsfläche 5 liegt. In den Punkten F2
liegt jeweils eine Lichteintrittsfläche 7 von in der Wand
dieser Reflexionsfläche 5 eingesetzten Lichtleitelementen 8,
108, 208, 308. Diese sind anderen Endes über
Lichtaustrittsflächen 17, 117, 217, 317 mit einem
Lichtverteiler 10 verbunden, bestehend aus mehreren
Lichtverteilerelementen 11, 111, 211, 311, die jeweils einem
Lichtleitelement 8 bis 308 zugeordnet sind. Der Lichtverteiler
10 ersetzt eine Leuchte oder einen Scheinwerfer
konventioneller Art und dient der Lichtverteilung des von der
Lichterzeugungseinheit 1 kommenden Lichtes im vorgesehenen
Masse an einem Kraftfahrzeug. Die Lichterzeugungseinheit ist
dabei unabhängig von der Lichtaustrittsfläche des
Lichtverteilers 10 im Fahrzeug einbaubar und über die
flexiblen Lichtleitelemente 8 bis 308 mit dem Lichtverteiler
10 verbunden. Die Einbaulage der Lichterzeugungseinheit 1 ist
dabei so, dass sie wie in der Fig. 1 gezeigt liegt. Dabei
liegen die Lichteintrittsflächen 7 der Lichtleitelemente 8 bis
308, symmetrisch links und rechts einer durch die Lichtquelle
2 und die Grenzlinie der Reflexionsflächen 5 gehenden Normalen
N auf die Fahrbahn des Kraftfahrzeugs. Dies hat den Sinn, dass
eine Abschattung der Lichtquelle 2 durch z. B. abgelagerte
Metalldampfteile, die insbesondere in der Vertikalen liegen,
sich weniger stark auf die Lichtübertragung nur einzelner
Lichtleitelemente 8 bis 308 auswirkt.
Die Lichtleitelemente 8 bis 308 bestehen aus einem Bündel von
Lichtwellenleitern 12, zum Beispiel Glasfasern. Dabei kann das
Bündel zum Beispiel tausend einzelne Glaserfasern aufweisen.
Diese Glasfasern sind in dem Bündel eng zusammengefasst und
bilden mit ihren einzelnen Durchschnittsquerschnitten den
gesamten Durchtrittsquerschnitt des jeweiligen
Lichtleitelements. Dabei kann die Form der Eintrittsfläche 7
anders sein als die der Austrittsfläche 17 bis 317 des
Lichtleitelements 8 bis 308 bei gleichem
Lichtübertragungsquerschnitt. In vorteilhafter Weise ist der
Eintrittsquerschnitt 14 der Lichtleitelemente 8 bis 308 in der
Form so gestaltet, dass sie dem Abbild des lichtaussendenden
Teils der Lichtquelle 2 entspricht. Bei einer Glühfadenlampe
wäre das die Wendel, und bei einer Gasentladungslampe ist das
der Lichtbogen, der auf die Eintrittsfläche 7 abgebildet wird.
Entsprechend ist der Eintrittsquerschnitt 14 gemäss Fig. 3b
dem Lichtbogen angepasst. Vorteilhaft wird jedoch dem Bündel
aus Lichtwellenleitern 12 ein Einzellichtwellenleiter 15
vorgeschaltet, der prismatisch ausgebildet ist, mit einem
Querschnitt, der in der Form dem Eintrittsquerschnitt 14
entspricht. Dieser Einzellichtwellenleiter 15 wird in die Wand
der Reflexionsflächen des Hohlkörpers 4 eingeführt und weist
dann die Eintrittsfläche 7 auf. Die Verwendung dieses
Einzellichtwellenleiters 15 hat den Zweck, dass innerhalb
diesem bis zum Übergang zu den Lichtwellenleiterbündel sich
Inhomogenitäten der Lichtverteilung ausgleichen können, und
eine möglichst gleichmäßige Lichtverteilung gleicher
Intensität an das Lichtwellenleiterbündel des
Lichtleitelements 8 bis 308 weitergegeben wird.
Jedes Lichtleitelement 8, 108, 208, 308 mündet in jeweils ein
Lichtverteilerelement 11, 111, 211, 311 ein, wie in Fig. 5
dargestellt. Die Austrittsfläche 17, 117, 217, 317 der
Lichtleitelemente 8 bis 308 wird, wie nachstehend noch näher
beschreiben, von jeweils einer Linse 18, 118, 218, 318
abgebildet, wobei das von dem Lichtleitelement 8 bis 308
übertragene Licht auf die Fahrbahn projiziert wird. Den Linsen
118, 218, 318 nachgeordnet sind Lichtscheiben 119, 219, 319,
die Lichtstreuelemente 20 aufweisen und ähnlich wie bei
Lichtscheiben von konventionellen Scheinwerfern, zum Beispiel
Zylinder oder Gegenlinsen aufweisen können und im wesentlichen
das von den Linsen 118 bis 318 abgegebene Licht vorwiegend in
der Horizontalen streuen.
Eines der Lichtleitelemente 8 hat der zugeordneten Linse 18
eine Lichtscheibe 19 nachgeschaltet, die jedoch keine
Lichtstreuelemente aufweist, so dass sie lediglich als
Schutzscheibe oder Filterscheibe verwendet wird.
Die Austrittsflächen 17 bis 317 der Lichtleitelemente 8 bis
308 sind dabei unterschiedlich geformt. Fig. 7 gibt die Form
der Austrittsfläche 17 des Lichtleitelementes 8 wieder, wobei
diese Austrittsfläche die Besonderheit aufweist, dass sie
ausgehend von einer rechteckigen Form eine gestufte Unterkante
23 aufweist mit zwei zur zugehörigen Fahrbahn des Fahrzeugs
parallel bzw. horizontal verlaufenden Unterkantenteilen 24 und
einem diese Unterkantenteile verbindenden, schräg ansteigendem
Unterkantenteil 25. Die Unterkantenteile 24, 25 entsprechen
dem Verlauf einer gesetzlich geforderten Hell-Dunkel-Grenze,
wobei der schräg verlaufende Teil 25 dem Anstieg der Hell-
Dunkel-Grenze mit 15° entspricht. Die Oberkante 26 der
Austrittsfläche 17 verläuft wiederum horizontal. Diese Fläche
17 wird nun von der Linse 18 auf die Fahrbahn projiziert,
wobei der Kantenverlauf speziell der Unterkante 23 ungestört
durch die Lichtscheibe 19 auf der Fahrbahn wiedergegeben wird.
In einem Ausführungsfall liegt dabei die Austrittsfläche in
der Brennebene der Linse 18. Um jedoch die exakte Abbildung
des Lichtverteilungsmusters, das sich aus den dicht aneinander
gereihten Austrittsquerschnitten der einzelnen
Lichtwellenleiter 12 ergibt, zu vermeiden, sind nachstehend
noch beschriebene Maßnahmen vorgesehen.
Die Lichtaustrittsflächen 117 bis 317 entsprechen einander und
weichen von der Lichtaustrittsfläche 17 gemäss Fig. 7 ab. In
Fig. 8 erkennt man hier als Lichtaustrittsfläche 117 eine
Fläche, die dem Querschnitt eines Giebelhauses entspricht, mit
einer horizontalen Unterkante 28, an der sich zunächst eine im
wesentlichen rechteckige Fläche anschließt, die angrenzend in
eine Dreiecksfläche 29 übergeht. Von dieser Fläche 117 wird
die Unterkante 28 als obere Beleuchtungsbegrenzungskante auf
die Fahrbahn projiziert, wie dies auch mit der Unterkante 23
bei Fig. 7 der Fall war. Die Austrittsflächen 217 und 317
haben eine ähnliche Form, sind aber im Querschnitt zunehmend
grösser ausgeführt. Während die Lichtaustrittsfläche 17 einen
kleinen Querschnitt aufweist, wobei die Eintrittsfläche 7 des
Lichtleitelements 8 auch entsprechend klein ist und nur den
sehr hellen Kern der abgebildeten Lichtquelle 2 erfasst,
erfassen analog größeren Eintrittsquerschnitte der übrigen
Lichtleitelemente 108 bis 308 einen größeren Teil der
Lichtquellenabbildung. Damit unterscheidet sich die
Lichtübertragung der einzelnen Lichtleitelemente 8 bis 308.
Die Austrittsfläche 17 des Lichtleitelements 8 zur Erzeugung
der Hell-Dunkel-Grenze weist eine hohe Lichtintensität auf und
wird durch die Linse 18 auch nur auf einen relativ kleinen
Fahrbahnbereich projiziert, wie das der Fig. 4 entnehmbar ist.
Dort umfasst die Kurve 30 das von der Austrittsfläche 17
beleuchtete Feld der Fahrbahn. Dieses Feld weist die
horizontal verlaufende Hell-Dunkel-Grenze 31 und einen
Schräganstieg 32 der asymmetrischen Lichtverteilung auf. Im
Punkt 33 ergibt sich dabei die höchste Beleuchtungsstärke.
Diesem Feld wird die Projektion der Austrittsquerschnitte der
übrigen Lichtleitelemente 108 bis 308 überlagert. So zeigt die
Kurve 130 das vergrößerte Beleuchtungsfeld mit ebenfalls einer
in Verlängerung der Hell-Dunkel-Grenze 31 verlaufenden
horizontalen Begrenzung. Dieses Feld ist vor allen Dingen in
seitlicher Richtung größer, was noch auf den Einfluss der
Streuelemente 20 zurückzuführen ist. Entsprechend überlagert
sind die Abbildungen der zunehmend größer werdenden
Austrittsflächen 217 und 317 mit den Begrenzungskurven 230 und
330. Man erhält somit eine gewünschte Lichtverteilung auf der
Fahrbahn entsprechend den gesetzlichen Anforderungen mit einer
guten und gleichmäßigen Ausleuchtung und eine genau dosierte
Abstufung der Beleuchtungsstärke. Damit kann man eine freie
variierbare Lichtverteilung erzielen, die durch die Form der
Austrittsfläche 17 bis 317 und der Größe und durch die
Ausgestaltung des nachgeschalteten optischen Systems
beeinflusst wird. Der Platz, der am Kraftfahrzeug zur
Bereitstellung des Lichtaustrittes für die Fahrbahnbeleuchtung
zur Verfügung gestellt werden muss, ist dabei sehr klein, da
insbesondere die Lichtverteilung von der
Lichterzeugungseinheit 1 räumlich getrennt ist. Durch die
Projektion des Lichtes aus einzelnen Lichtleitelementen 8 bis
308 ist insbesondere eine sehr niedrige Bauhöhe möglich und
auch ein sehr kleines Bauvolumen des eigentlichen
lichtverteilenden Elements.
Die Form der Austrittsfläche 117 bis 317, wie sie in der Fig.
8 wiedergegeben ist, dient dazu, einen
Lichtverteilungsgradienten in der Vertikalen zu erzeugen, das
heißt eine abnehmende Beleuchtungsstärke mit der Entfernung
von der Hell-Dunkel-Grenze 31 nach unten zur Fahrbahn zu
erzielen. Die an die Rechteckfläche sich anschließende
Dreiecksfläche 29 kann auch eine andere Form haben, zum
Beispiel ein kleines Quadrat oder ein Rechteck. Je nach
Erfordernissen der Lichtverteilung im fahrzeugnahen Bereich.
In den nachfolgenden Ausführungsformen sind Möglichkeiten zur
Verbesserung der Beleuchtungsqualität geschaffen. Dabei dienen
diese Maßnahmen speziell zu einer klaren und gleichmäßigen
Beleuchtung innerhalb des von der Kurve 30 in Fig. 4
begrenzten Beleuchtungsfeldes, das auch bestimmend für die
gesetzlich vorgegebene Hell-Dunkel-Grenze ist. Da die
Lichtverteilung an der Lichtaustrittsfläche 17 bis 317 der
Lichtleitelemente 8 bis 308 wegen der einzelnen
Lichtwellenleiter 12 nicht homogen ist, wird gemäss Fig. 9 an
die Lichtaustrittsfläche 17 bis 317 angrenzend ein
Lichtleitkörper 34 vorgesehen, der aus ähnlichen Materialien
wie zum Beispiel der einzelne Lichtwellenleiter 12 sein kann.
Dabei ist dieser Lichtleitkörper 34 prismatisch ausgebildet
mit einer ebenen Stirnseite 35, die an die Austrittsfläche 17
des Lichtleitelements 8 angrenzt und mit einer zu dieser
parallelen Stirnseite 36. Die zur Fahrbahn weisende
Bodenfläche 37 liegt in der Verlängerung der Unterkante 23 der
Austrittsfläche 17, so dass sie mit der Stirnseite 36, die zur
Linse 18 hingerichtet ist, eine untere Begrenzungskante bildet
in Form der zu projizierenden Hell-Dunkel-Grenze mit der
Horizontalen 124, die dem Unterkantenteil 24 entspricht und
dem ansteigenden Ast 125, der dem Unterkantenteil 25
entspricht. Die übrigen Begrenzungsflächen, wie die Deckfläche
39 und die Schmalseiten 40, liegen von den entsprechenden
Begrenzungskanten der Austrittsfläche 17 weiter entfernt, so
dass das aus dem Lichtleitelement 8 in den Lichtleitkörper 34
eintretende Licht sich in diesen Bereichen weiterverteilen und
zum Rand hin in gewünschtem Masse abschwächen kann.
Konzentriert wird jedoch die Beleuchtungsstärke des aus der
Austrittsfläche 17 austretenden Lichts im Bereich der
Bodenfläche 37 weitergeführt, so dass an den Kanten 124, 125
eine hohe Intensität ansteht. Die anschließende Linse 18 hat
nun ihre Brennebene in der Ebene der Stirnseite 36, so dass
die Kanten 124 und 125 als Hell-Dunkel-Grenze scharf
abgebildet werden. Dabei ist die an der Stirnseite 36
austretende Lichtverteilung homogenisiert mit höherer
Beleuchtungsstärke im unmittelbar an die Unterkante
angrenzenden Bereich und mit abnehmender Beleuchtungsstärke zu
den Randbereichen, die die Austrittsfläche 17 überragen. Damit
erhält man eine weichere Lichtverteilung ohne Lichtverlust und
exakte Abbildung einer Hell-Dunkel-Grenze. Die Anordnung
entspricht dabei einer Defokussierung der Austrittsfläche 17
des Lichtleitelements 8.
Statt eines Lichtleitkörpers der oben beschriebenen Weise kann
auch gemäss Fig. 10 vor die Austrittsfläche 17 ein
Blendenkörper 42 gesetzt werden, wie er auch in dem
Teilschnitt durch das Lichtverteilerelement 11 gemäss Fig. 6
entnehmbar ist. Der Körper 42 selbst ist lichtundurchlässig
und hat eine Deckfläche 44, die der axialen Verlängerung des
Lichtverteilerelementes 11 entlang der Unterkante 23 im
Verlauf entspricht. An der der Linse 18 bis 318 zugewandten
Stirnseite 46 wiederholt sich in der Oberkante 224 zur
Deckfläche 44 die Unterkante 24 der Austrittsfläche 17.
Entsprechend tritt wiederum die Kante 25 am Blendenkörper als
Kante 225 auf. Die Deckfläche 44 ist ferner verspiegelt, so
dass gebeugtes an der Austrittsfläche 17 bzw. an den
Endflächen der einzelnen Lichtwellenleiter 12 austretendes
Licht in der Spiegelfläche reflektiert wird und somit im
Bereich der Kanten 224, 225 eine hohe Lichtintensität
beibehalten wird. Die nachfolgende Linse 18 hat ihre
Brennebene im Bereich der Stirnseite 46 und bildet die Kanten
224, 225 als Hell-Dunkel-Grenze ab. Vorteilhaft ist die
Stirnseite 46 Teil eines Zylinders, so dass
Verzeichnungsfehler und Farbsäume bei der Abbildung vermieden
werden. Durch die Einstellung der Linse 18 mit ihrer
Brennebene auf die Stirnseite 46 wird die Austrittsfläche 17
defokussiert, so dass eine exakte Abbildung der einzelnen
Austrittsflächen 17 bis 317 der einzelnen Lichtleitelemente 8
bis 308 nicht erfolgt, sondern austretendes Licht als homogene
Lichtverteilung abgebildet wird.
In gleicher Weise werden auch die Austrittsflächen 117 bis 317
defokussiert, wobei es hier nicht notwendig ist, einen
Lichtleitkörper 34 dazwischenzuschalten, da hier nur die
Helligkeitsverteilung an sich abgebildet wird, aber keine
exakte Hell-Dunkel-Grenze. Die Schärfe der Abbildung der
Unterkante 28 der jeweiligen Austrittsflächen 117 bis 317
reicht aus, um die gewünschte Hell-Dunkel-Grenze in den
anschließenden Bereichen von der Kurve 30 gemäss Fig. 4 in der
Horizontalen zu erhalten. Dabei wirken sich auch die
Streuelemente 20 der Lichtscheiben 119 bis 319 nicht
nachteilig aus, da dort bei der Verwendung von Zylinderlinsen
die Abbildungsschärfe in der Vertikalen beibehalten wird und
das aus den Linsen 118 bis 318 austretende Licht nur zur Seite
gestreut wird. Durch diese seitliche Streuung vermischen sich
zusätzlich noch vorhandene Lichtintensitätsschwerpunkte.
Die Lichtverteilung eines Kraftfahrzeugscheinwerfers bedarf
einer abnehmenden Beleuchtungsstärke zum Fahrzeug hin und zu
den Randbereichen. Diese Abnahme zu den Randbereichen wird
problemlos mit Streuelementen erzielt, wogegen die Abnahme zum
Fahrzeug hin durch eine verkleinerte Querschnittsform, die in
der Beschreibungsfigur 8 angegeben ist, erzielt werden kann.
Dies kann aber auch durch zusätzliche Einrichtungen gemäss
Fig. 11 und 12 erreicht werden. Hier wird in einer Entfernung
von der Austrittsfläche 17 bis 317 eine Blende 48 zwischen
Austrittsfläche 17 bis 317 und Linse 18 bis 318 eingebracht,
wobei diese Blende 48 außerhalb der Brennebene 49 der Linse 18
bis 318 liegt. Diese Blende 48 schattet die Austrittsfläche 17
bis 317 im Bereich ihrer Oberkante ab, so dass sich hier durch
Beugung und Abbildungsoptik eine Minderung der
Beleuchtungsstärke, die übertragen wird, ergibt. Vorzugsweise
gibt sich das in der Verwendung mit einem Blendenkörper 42
gemäss Fig. 10. Gemäss Fig. 12 kann diese Blende auch ein
Abblendkörper 50 sein, dessen zur Linse 18 bis 308 weisende
Stirnseite wiederum außerhalb der Brennebene 49 der Linse 18
bis 308 liegt und dessen zum Lichtleitelement 8 bis 308
parallele Unterseite 52 verspiegelt ist, so dass streuendes
Licht nach unten reflektiert wird und nicht verloren geht. Die
Stirnseite 51 ist ebenfalls defokussiert. Vorteilhaft ist
diese Anwendung insbesondere auch in Verbindung mit dem
Blendenkörper 42 und seiner verspiegelten Oberflächen,
zwischen der und der Unterseite 52 das austretende Licht zur
Linse 18 bis 308 geführt wird.
Zur Anordnung der Linse 18 bis 308 ist zu sagen, dass diese
mit dem Brechungsindex der Lichtleitfasern so abgestimmt ist,
dass alles aus den Lichtleitfasern bzw. Lichtwellenleitern 12
bei exakter Fokussierung der Linse 18 bis 308 austretende
Licht von dieser aufgenommen werden kann, die numerische
Apertur also gleich ist. Dieselbe Maßnahme ist auch auf der
Eintrittsseite der Lichtleitelemente 8 bis 308 vorgesehen. Die
Randstrahlen des reflektierten Lichts der einzelnen
Reflektionsflächen des Hohlkörpers 4 bilden einen Winkel α,
der der numerischen Apertur des Lichtleitelements 8 bis 308
entspricht. Die Linsen 18 bis 318 sind vorteilhaft asphärisch
ausgebildet. Bei Verwendung von torischen Linsen können
überdies die Lichtstreuelementen 20 der Lichtscheiben 119 bis
319 entfallen. Eine solche torische Linse bildet eine
horizontale Linie scharf ab und streut zudem das Licht, das
aus den Austrittsflächen 117 bis 317 austritt, zur Seite. Die
Linsen sind insgesamt so ausgerichtet, dass sich die in Fig. 4
gezeigte gewünschte Überlagerung der einzelnen Abbildungen
ergibt.
Claims (23)
1. Kraftfahrzeug-Beleuchtungseinrichtung mit
Lichtleitelementen (8, 108, 208, 308) und mit einer
Lichtquelle (2), die von einem Reflektor in Form eines
Hohlkörpers (4) umschlossen ist, der das Licht der Lichtquelle
(2) auf Eintrittsflächen (7) der von einer Innenseite des
Hohlkörpers (4) abführenden Lichtleitelementen (8 bis 308)
lenkt, wobei die Lichtleitelemente (8 bis 308) wenigstens zum
Teil aus mehreren eng gebündelten Lichtwellenleitern (12)
bestehen, jeweils eine Austrittsfläche (17, 117, 217, 317)
aufweisen und das Licht der Lichtquelle (2) zu einem
Lichtverteiler (10) mit mindestens einer Linse (18, 118, 218,
318) zur Projektion und Verteilung des Lichts führen, wobei
mehrere Lichtleitelemente (8 bis 308) in einem einzigen
Lichtverteiler (10) enden und einem jeden Lichtleitelement (8
bis 308) eine Linse (18 bis 318) zugeordnet ist, und wobei die
oder jede Austrittsfläche (17 bis 317) eine der zu erzeugenden
projizierten Lichtverteilung entsprechende Form aufweist,
dadurch gekennzeichnet, dass die Austrittsflächen (17 bis 317)
der Lichtleitelemente (8 bis 308) unterschiedlich geformte
Querschnittsflächen aufweisen und die Linsen (18 bis 318)
derart angeordnet sind, dass sich die Austrittsflächen (17 bis
317) der Lichtleitelemente (8 bis 308) in der Projektion
einander überdeckend abbilden.
2. Kraftfahrzeug-Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass die Querschnittsflächen (14) der
Eintrittsflächen (7) der Lichtleitelemente (8 bis 308) einer
Abbildung des lichtaussendenden Teils der Lichtquelle (2)
entsprechend geformt sind.
3. Kraftfahrzeug-Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass die Querschnittsfläche (14) der
Eintrittsfläche (7) wenigstens eines der Lichtleitelemente (8)
kleiner ist als eine zu dieser hin reflektierte Abbildung des
lichtaussendenden Teils der Lichtquelle (2) ist.
4. Kraftfahrzeug-Beleuchtungseinrichtung nach einem der
vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die
Querschnittsfläche (14) der Eintrittsfläche (7) der
Lichtleitelemente (8 bis 308) jeweils gleich gross ist wie die
Querschnittsfläche ihrer Austrittsfläche (17 bis 317).
5. Kraftfahrzeug-Beleuchtungseinrichtung nach einem der
vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der
Beginn der Lichtleitelemente (8 bis 308) am Reflektor (4) als
ein Einzellichtwellenleiter (15) ausgebildet ist, an den sich
das Bündel aus mehreren Lichtwellenleitern (12) anschliesst.
6. Kraftfahrzeug-Beleuchtungseinrichtung nach einem der
vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die
Endflächen des Bündels von Lichtwellenleitern (12) eines der
Lichtleitelemente (8) zusammen eine Austrittsfläche (17)
bilden, die an einer zur Fahrbahn des Kraftfahrzeuges
weisenden Unterkante (23) eine zur Fahrbahn parallele,
horizontale Begrenzung (24) aufweist, die als Hell-Dunkel-
Grenze durch die Linse (18) auf der Fahrbahn abbildbar ist.
7. Kraftfahrzeug-Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, dass die Unterkante (23) der
Austrittsfläche (17) ein in einem Winkel (α) zu der
horizontalen Begrenzung (24) abfallendes Unterkantenteil (25)
aufweist, das zur Erzeugung einer asymmetrischen
Lichtverteilung in Verbindung mit der horizontalen Unterkante
(24) dient.
8. Kraftfahrzeug-Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 6
oder 7, dadurch gekennzeichnet dass die Austrittsfläche (17)
des einen der Lichtleitelemente (8) eine zur Fahrbahn
parallele, horizontale Oberkante (26) aufweist.
9. Kraftfahrzeug-Beleuchtungseinrichtung nach einem der
Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die anderen
Lichtleitelemente (108 bis 308) eine Austrittsfläche (117 bis
317) mit einer zur Fahrbahn parallelen Unterkante (28)
aufweisen.
10. Kraftfahrzeug-Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, dass die Austrittsflächen (117 bis
317) der anderen Lichtleitelemente (108 bis 308) die Form
einer sich an die Unterkante (28) anschliessenden rechteckigen
oder quadratischen ersten Fläche aufweisen.
11. Kraftfahrzeug-Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, dass sich an die quadratische oder
rechteckige ersten Fläche eine weitere Fläche (29) anschließt,
die kleiner als die erste Fläche ist.
12. Kraftfahrzeug-Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Fläche (29)
dreieckförmig ist.
13. Kraftfahrzeug-Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Fläche (29)
rechteckig oder quadratisch ist.
14. Kraftfahrzeug-Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, dass den den anderen
Lichtleitelementen (108 bis 308) zugeordneten Linsen (118 bis
318) nachgeordnet Streuelemente (119 bis 319, 20) in dem
Strahlengang angeordnet sind, die vorzugsweise das Licht
horizontal streuen.
15. Kraftfahrzeug-Beleuchtungseinrichtung nach einem der
vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die
Austrittsfläche (17 bis 317) zumindest eines der
Lichtleitelemente (8 bis 308) gegenüber dem Brennpunkt der
Linse (18 bis 318) defokussiert ist.
16. Kraftfahrzeug-Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, dass die Endflächen des Bündels von
Lichtwellenleitern (12) des zumindest einen Lichtleitelements
(8 bis 308) in einen prismatischen Lichtleitkörper (34)
übergehen.
17. Kraftfahrzeug-Beleuchtungseinrichtung Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet, dass die Austrittsfläche (17 bis 317)
des zumindest einen Lichtleitelements (8 bis 308) an einen
Lichtleitkörper (34) angrenzt, der eine ebene rückwärtigen
Stirnseite (35), die an die Austrittsfläche (17 bis 317)
grenzt, eine zu der rückwärtigen Stirnseite (35) parallele
vordere Stirnseite (36), die einer dem zumindest einen
Lichtleitelement (8 bis 308) zugeordneten Linse (18 bis 318)
zugewandt ist, und eine zur Fahrbahn weisende Bodenfläche (37)
aufweist, wobei eine untere Begrenzungskante (124, 125)
zwischen der vorderen Stirnfläche (36) und der Bodenfläche
(37) einen einer Hell-Dunkel-Grenze der projizierten
Lichtverteilung entsprechenden Verlauf aufweist.
18. Kraftfahrzeug-Beleuchtungseinrichtung nach einem der
Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass sich an der
Unterkante (23) der Austrittsflächen (17 bis 317) zumindest
eines der Lichtleitelemente (8 bis 308) ein Blendenkörper (42)
mit einer verspiegelten Deckfläche (44) anschließt, die dem
Verlauf der Unterkante (23) entspricht, wobei die Deckfläche
(44) der dem Lichtleitelement (8 bis 308) zugeordneten Linse
(18 bis 308) derart zugeordnet ist, dass eine dem
Lichtleitelement (8 bis 308) abgewandte Kante (224, 225) der
Deckfläche (44) von der Linse (18 bis 308) scharf abgebildet
wird.
19. Kraftfahrzeug-Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet, dass eine der Linse (18 bis 318)
zugewandte Stirnseite (46) des Blendenkörpers (42) zylindrisch
und mit vertikaler Achse ausgebildet ist.
20. Kraftfahrzeug-Beleuchtungseinrichtung nach einem der
vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen
den Austrittsflächen (17 bis 317) zumindest eines der
Lichtleitelemente (8 bis 308) und den Linsen (18 bis 318)
jeweils eine Blende (48) angeordnet ist, die einen der
Fahrbahn fernen Bereich der Austrittsfläche (17 bis 317)
abdeckt und eine Unterkante aufweist, die außerhalb des
Brennpunkts der Linse (18 bis 318) liegt.
21. Kraftfahrzeug-Beleuchtungseinrichtung nach einem der
vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen
den Austrittsflächen (17 bis 317) zumindest eines der
Lichtleitelemente (8 bis 308) und den Linsen (18 bis 318)
jeweils ein Abblendkörper (50) angeordnet ist, der die
Austrittsfläche (17 bis 317) des zumindest einen
Lichtleitelements (8 bis 308) in einem oberen fahrbahnfernen
Bereich begrenzt, und eine verspiegelte Unterseite mit einer
zur Linse (18 bis 318) weisenden Kante aufweist, die außerhalb
der Brennweite der Linse (18 bis 318) liegt.
22. Kraftfahrzeug-Beleuchtungseinrichtung nach einem der
vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine
Innenfläche des Hohlkörpers (4) aus mehreren einzelnen
Reflektionsflächen (5) zusammengesetzt ist, die Flächen von
Kegelschnittrotationskörpern sind und deren Brennpunkte (F2)
in den Eintrittsflächen (7) der Lichtleitelemente (8 bis 308)
liegen, wobei Randstrahlen der Reflexionsflächen (5) einen
Lichtkegelwinkel (α) bilden, der nur so groß ist, dass er der
numerischen Apertur des Materials der Lichtleitelemente (8 bis
308) entspricht, so dass das gesamte auf die Eintrittsflächen
(7) gerichtete Licht vom Lichtleitelement (8 bis 308)
weitergeleitet wird.
23. Kraftfahrzeug-Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 22,
dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper (4) vier
Reflexionsflächen (5) aufweist, die vorzugsweise
Rotationsellipsoide sind, wobei jede Reflexionsfläche (5)
einen in der Lichtquelle (2) liegenden ersten Brennpunkt (F1)
und einen in der Eintrittsfläche (7) des der Reflexionsfläche
(5) gegenüberliegenden Lichtleitelements (8 bis 308) liegenden
zweiten Brennpunkt (F2) aufweist und wobei die
Eintrittsflächen (7) der Lichtleitelemente (8 bis 308) neben
der Normalen (N) durch den Hohlkörper (4) auf die Fahrbahn
liegen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE4129955A DE4129955C2 (de) | 1991-09-10 | 1991-09-10 | Kraftfahrzeug-Beleuchtungseinrichtung mit Lichtleiterlementen |
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| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE4129955A DE4129955C2 (de) | 1991-09-10 | 1991-09-10 | Kraftfahrzeug-Beleuchtungseinrichtung mit Lichtleiterlementen |
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| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4129955A1 DE4129955A1 (de) | 1993-03-11 |
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ID=6440209
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| DE4129955A Expired - Fee Related DE4129955C2 (de) | 1991-09-10 | 1991-09-10 | Kraftfahrzeug-Beleuchtungseinrichtung mit Lichtleiterlementen |
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|---|---|---|---|---|
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| DE4341234C2 (de) * | 1993-12-03 | 2002-09-12 | Bosch Gmbh Robert | Beleuchtungseinrichtung für Fahrzeuge |
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| DE3047816A1 (de) * | 1979-12-20 | 1981-09-17 | Cibie Projecteurs S.A., 93012 Bobigny | Scheinwerfer, insbesondere fuer kraftfahrzeuge |
| EP0367032A2 (de) * | 1988-11-02 | 1990-05-09 | General Electric Company | Zentralisierte Leuchtvorrichtung, bei der eine Lichtquelle mit grosser Leuchtkraft verwendet wird |
-
1991
- 1991-09-10 DE DE4129955A patent/DE4129955C2/de not_active Expired - Fee Related
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| DE4129955A1 (de) | 1993-03-11 |
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Owner name: AUTOMOTIVE LIGHTING REUTLINGEN GMBH, 72762 REUTLIN |
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Inventor name: LIETAR, CHRISTIAN, DIPL.-ING., MORGES, CH Inventor name: BREIDER, DOMINIQUE, ECUBLENS, CH |
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