DE4120973A1 - Vorrichtung zum abfuehren von staub - Google Patents
Vorrichtung zum abfuehren von staubInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abführen von Staub, der
folienartigen Materialbahnen - beispielsweise Papier-, Kunststoff- oder
Textilbahnen - oder Platten und Endlosbahnen anhaftet.
Es ist bereits eine Vorrichtung zum Abführen von Staub bekannt
(DE-39 14 310 A1), die dazu dient, den im Bereich von Wendestangen
anfallenden Staub aufzunehmen und abzuführen. Die bekannte
Vorrichtung weist unter anderem eine Entladungselektrode, Absaug
kammern und ein Führungselement auf, über das die Materialbahn
bewegt wird. Das Führungselement ist bei der bekannten Vorrichtung
eine Wendestange.
Mit der bekannten Vorrichtung sollte der Schnittstaub, der beim
Schneiden von Papierbahnen anfällt, entfernt werden, damit ein Still
setzen der Anlage zwecks mechanischer Reinigung nicht mehr erfolgen
muß und um die Gefahr einer Staubexplosion zu verringern. Die zu
diesem Zweck vorgesehenen Absaugkammern sind halbkreisförmig um
die Wendestange herum angeordnet und nehmen den durch die Blasluft
der Wendestange und die Zentripedalbeschleunigung abgelösten Staub
auf. Zusätzlich ist auf der den Absaugkammern abgewandten Seite
der Papierbahn ein Absaugstutzen vorgesehen, sowie
Entladungselektroden, die eine Reduzierung elektrostatischer Haftkräfte
durch elektrostatische Neutralisation der Staubpartikel und der Produkt
bahn durch ein entsprechendes Angebot von positiven und negativen
Ionen in der umgebenden Luft bewirken.
Nachteilig an der bekannten Vorrichtung, die sich im allgemeinen
bewährt hat ist aber, daß diese infolge der bogenförmig angeordneten
Absaugkammern nur im Umlenkbereich der Materialbahn an
Wendestangen angeordnet werden kann und nur eine den gesteigerten
Anforderungen an die Entstaubung nicht mehr gerecht werdende
Entstaubungswirkung erzielt.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
zum Abführen von Staub gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruches
zur Verfügung zu stellen, bei der die Entstaubungswirkung gegenüber
der bekannten Vorrichtung gesteigert wird.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird bei einer Vorrichtung
gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruches durch dessen
kennzeichnende Merkmale gelöst.
Dazu sind erste Störungsöffnungen auf der den Absaugkammern
zugewandten Seite der Materialbahn in Materialbahnbewegungsrichtung
hinter der ersten Entladungselektrode und vor der ersten Absaugkammer
angeordnet. Durch diese ersten Störungsöffnungen wird die zusätzliche
Luft in den Spalt zwischen der Absaugkammer und dem
gegenüberliegenden Führungselement eingesaugt, so daß Störungen
in der Luftschicht auf der Materialbahn erzeugt werden, ein größerer
Staubanteil mitgerissen und von der in Materialbahnbewegungsrichtung
hinter den ersten Störungsöffnungen angeordneten ersten Absaugkammer
aufgenommen werden kann. Außerdem bewirken die Störungsöffnungen
eine Reduzierung der Gefahr des Ansaugens der Produktbahn. Durch
eine geeignete Polung der Entladungselektrode, des Führungselements
und der ersten Absaugkammer und gegebenenfalls weiterer
Absaugkammern wird die Entstaubung noch verbessert. Besonders
vorteilhaft ist es, die Entladungselektrode auf ein hohes
Gleichspannungspotential mit + und - an wechselnden Spitzen oder
an eine rechteckförmige Wechselspannung zu legen, wobei gleichzeitig
das Führungselement geerdet ist.
Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung sind
durch die Unteransprüche aufgezeigt. Insbesondere das Anordnen zweiter
Störungsöffnungen hinter der ersten Absaugkammer bewirkt eine
Steigerung der Entstaubungswirkung, insbesondere dann, wenn der durch
die zweiten Störungsöffnungen und den Spalt angesaugte Luftstrom
auf den Bereich der Materialoberfläche gerichtet ist, in dem die
erste Absaugkammer angeordnet ist. Durch diesen Luftstrom wird
nämlich gegen die dicht über der Materialbahnoberfläche angeordnete
Luftschicht eine Prallströmung aufgebaut, die im Zusammenwirken
mit dem von der ersten Absaugkammer ausgehenden Unterdruck eine
besonders gute Entstaubung bewirkt, was durch ein Ablösen der
Strömung von der Materialbahnoberfläche hervorgerufen sein kann.
In einer besonderen Ausgestaltung saugt eine zweite Absaugkammer
weitere Staubpartikel ab und erhöht dadurch die Entstaubungswirkung.
Zur Wirkungsverbesserung können auch dritte Störungsöffnungen
angeordnet sein, die in Materialbahnbewegungsrichtung hinter der
zweiten Absaugkammer angeordnet sind.
Zur Verbesserung der Strömungsverhältnisse, insbesondere der Erhöhung
der Strömungsgeschwindigkeit ist ein erster Spalt, der zwischen den
ersten Störungsöffnungen und dem Führungselement gebildet ist,
verjüngt. Dadurch wird bei konstantem Volumenstrom in dem Spalt
die Strömungsgeschwindigkeit in Materialbahnbewegungsrichtung erhöht,
so daß ein höherer Staubpartikelanteil mitgerissen wird. Ein
vergleichbarer Effekt wird dann erreicht, wenn der zwischen den
zweiten Störungsöffnungen und dem Führungselement angeordnete
zweite Spalt in Materialbahnbewegungsrichtung erweitert ist. In diesem
Bereich erfolgt nämlich die Luftströmung aufgrund der Saugwirkung
der Absaugkammern entgegen der Materialbahnbewegungsrichtung.
Das Führungselement kann entweder eine an sich bekannte Wendestange
oder eine Umlenkrolle sein, es kann aber auch eine Platte mit im
wesentlichen ebener Oberfläche vorgesehen sein. Dabei ist bei
Materialbahnen mit geringer Eigensteifigkeit (dünne Papierbahnen,
Folien, Stoffe) die Anordnung einer Welle zwingend erforderlich, da
nur durch die Zugspannungen in der Materialbahn ein Einsaugen dieser
in die Absaugkammern verhindert werden kann. Bei Materialbahnen
mit genügend großer Eigensteifigkeit kann auf ein Führungselement
auch verzichtet werden. Ein Spalt besteht dann zwischen den
Störungsöffnungen und der Materialbahn. In jedem Fall ist es möglich,
Blaslöcher zur Reibungsverringerung zwischen Materialbahn und
Führungselement in dem Führungselement vorzusehen. In dem Fall,
daß als Führungselement ein Zylinder, beispielsweise eine Wendestange
vorgesehen ist, kann die zweite Absaugkammer so angeordnet sein,
daß die sich tangential infolge der Umlenkung der Materialbahn von
der Materialbahn lösenden Staubpartikel von der zweiten Absaugkammer
aufgenommen werden. Durch eine möglichst lineare Ausrichtung der
Kraftwirkung aufgrund des Absaugens und der Wirkung der
Trägheitskraft der Staubpartikel soll eine maximale Verstärkung der
beiden Effekte bewirkt werden.
Es wurde daran gedacht, die besonders guten Resultate bei der Ent
staubung damit zu begründen, daß die stationäre Parallelströmung
über der Materialbahn gestört wird. Durch die Wechselwirkungen von
erster und zweiter Absaugkammer, ersten und gegebenenfalls zweiten
sowie dritten Störungsöffnungen und sich verjüngendem Spalt werden
über die durch die Störungsöffnungen eingesaugte Luft der stationären
Parallelströmung kleine zweidimensionale Störungen überlagert, die
sich aus Partialschwingungen verschiedener Wellenlängen aufbauen.
Die Ausrichtung der ersten Störungsöffnungen ist derart, daß der
durch diese durchgehende Luftstrom im wesentlichen senkrecht auf
die Materialbahnoberfläche gerichtet ist. Die Anordnung der ersten
Saugkammer in dem Bereich, in dem die Ablösung einer durch Luft
auf der Materialbahnoberfläche gebildeten Grenzschicht möglich ist,
fördert ebenfalls die Entstaubungswirkung. Aus diesem Grund soll auch
der Winkel Alpha, unter dem die erste Ansaugkammer die Luft ansaugt,
dem Winkel einer Ablösestromlinie angepaßt sein.
Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die Zeichnung
näher erläutert. In dieser zeigt
Fig. 1 eine erste Ausführungsform der erfindungs
mäßen Vorrichtung in einem Schnitt;
Fig. 2 eine zweite Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
abgebrochenen in einem Schnitt;
Fig. 3 eine dritte Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung abgebrochen
in einem Schnitt;
Fig. 4 eine vierte Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung in einem
Schnitt.
Fig. 5 eine fünfte Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer
teilweise geschnittenen Darstellung von
oben;
Fig. 6 die Vorrichtung gemäß Fig. 5 in einem
Schnitt; und
Fig. 7 die Vorrichtung gemäß Fig. 1 mit zusätz
lich angeordneten Zuluftrohren.
Eine bevorzugte erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ist in Fig. 1 gezeigt. In dieser ist ein Führungselement
7 als Zylinder ausgeführt. Der Zylinder ist in einem Schnitt senkrecht
zu seiner Längserstreckung gezeigt, wobei sich erste und zweite
Absaugkammern 4, 5 sowie erste und dritte Störungsöffnungen 6, 14
im wesentlichen parallel zur Zylinderachse erstrecken. Eine Materialbahn
2 ist teilweise um den Zylinder herumgeführt und wird im wesentlichen
in der Umfangsrichtung des Zylinders bewegt. Eine ebenfalls im Schnitt
gezeigte erste und eine zweite Absaugkammer 4, 5 sowie erste und
dritte Störungsöffnungen 6, 14 münden in eine gemeinsame Oberfläche.
Die Störungsöffnungen sind geeignete Anordnungen oder Reihen
voneinander beabstandeter Bohrungen oder Durchbrüche, deren Abstand
und Luftdurchtrittsquerschnitt sowie die damit zusammenhängende
Luftmenge, die stationäre Strömung stört. Dabei sind in Materialbahn
bewegungsrichtung hinter einer Entladungselektrode 3 zuerst erste
Störungsöffnungen 6, dann die erste Absaugkammer 4, dann die zweite
Absaugkammer 5 und schließlich dritte Störungsöffnungen 14 angeordnet.
Diese Anordnung bewirkt die in Fig. 4 mit den Pfeilen 13
veranschaulichte Zuluftströmung auf die erste und die zweite
Absaugkammer 4, 5 hin. Ein von ersten Störungsöffnungen 6 und dem
Führungselement 7 bzw. der Materialbahn gebildeter erster Spalt 9
ist so ausgebildet, daß er sich in Materialbewegungsrichtung verjüngt,
wodurch die in diesen angesaugte Luft auf die erste Absaugkammer
4 hin beschleunigt wird. Es sei angemerkt, daß die durch die
Absaugkammern angesaugte Luft in dem Spalt
Strömungsgeschwindigkeiten von mehr als 50 m/s erreicht, so daß
selbst übliche Materialbahngeschwindigkeiten von 15 m/s vernachlässigt
werden können.
Die erste Absaugkammer 4 ist so angeordnet, daß sie die Luft in
einem Winkel Alpha von der Materialbahnoberfläche ansaugt. Die zweite
Absaugkammer 5 ist demgegenüber so angeordnet, daß sie die Luft
unter einem Winkel Beta zur Tangente an die Materialbahnoberfläche
ansaugt, wobei der Winkel Beta so bemessen ist, daß die sich durch
Trägheitskräfte und Strömungseinwirkung von der Materialbahnoberfläche
lösenden Staubpartikel maximal beschleunigt werden. Durch das
Umlenken der Materialbahn am Führungselement wird auch ein
Aufbrechen des Produkts und damit ein Freisetzen gebundener
Staubpartikel bewirkt. Die zweite Absaugkammer 5 ist daher in dem
Bereich angeordnet, in dem die Trägheitskräfte, die durch die
Materialbahnumlenkung an dem Führungselement 7 besonders wirken.
Dritte Störungsöffnungen 14 bewirken eine der durch die ersten
Störungsöffnungen 6 hervorgerufene vergleichbare Störung der Parallel
strömung.
Durch das Zusammenwirken der verschiedenen Störungsöffnungen 6,
14 sowie der Absaugkammern 4, 5 und der Entladungselektrode 3 wird
eine besonders gute Entstaubung erreicht. Insbesondere Feinstaub mit
Partikelgrößen kleiner 25 µm kann dadurch entfernt werden. Es ist
auch daran gedacht, das Führungselement 7 als Wendestange auszubilden.
Die in Fig. 2 in einem Schnitt senkrecht zur Längserstreckung der
Vorrichtung gezeigte zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung weist erste Störungsöffnungen 6, die erste Absaugkammer
4, das Führungselement 7 sowie die Entladungselektrode 3 auf. Die
Materialbahn 2 ist zwischen der Entladungselektrode 3, den ersten
Störungsöffnungen 6 und der Absaugkammer 4 einerseits sowie dem
Führungselement 7, das als im wesentlichen ebene Platte ausgeführt
ist, andererseits, geführt. Die Bewegung der Materialbahn erfolgt
winklig, vorzugsweise rechtwinklig zur Längserstreckung der Vorrichtung,
wobei die Längserstreckung der Vorrichtung durch die Längserstreckung
der Störungsöffnungen der Absaugkammern und der Entladungselektrode
vorgegeben ist.
Die Entladungselektrode 3 ist in Materialbahnbewegungsrichtung vor
den ersten Störungsöffnungen 6 angeordnet. Die erste Absaugkammer
4 ist in Materialbahnbewegungsrichtung hinter den ersten Störungs
öffnungen 6 so angeordnet, daß sie die Luft unter einem Winkel
Alpha von der Materialbahnoberfläche ansaugt. Dieser Winkel
Alpha ist so bemessen, daß die sich durch Strömungseffekte und die
elektrostatische Neutralisation von der Materialbahnoberfläche lösenden
Staubpartikel durch die Sogwirkung der abgesaugten Luft noch zusätzlich
beschleunigt werden.
Eine dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum
Abführen von Staub ist in einem Schnitt in Fig. 3 gezeigt und weist
neben der Entladungselektrode 3, den ersten Störungsöffnungen 6 und
der ersten Absaugkammer 4 zweite Störungsöffnungen 10 auf, durch
die zusätzlich Luft gegen die Materialbahnoberfläche strömt. Gegenüber
den ersten Störungsöffnungen 6, der ersten Absaugkammer 4 und
den zweiten Störungsöffnungen 10 ist das Führungselement 7 angeordnet,
wobei sich die Materialbahn 2 dazwischen befindet. Aus der Zeichnung
ist ersichtlich, daß einerseits die ersten Störungsöffnungen 6 mit
der Materialbahn bzw. dem Führungselement 7 den ersten Spalt 9
bilden und andererseits die zweiten Störungsöffnungen 10 mit der
Materialbahn 2 bzw. dem Führungselement 7 den zweiten Spalt
11. Beide Spalte 9, 11 weisen einen im wesentlichen unveränderten
Querschnitt auf. Die ersten Störungsöffnungen 6 sind so angeordnet,
daß sie im wesentlichen senkrecht auf die Materialbahnoberfläche
weisen. Im Zusammenwirken der zweiten Störungsöffnungen 10 mit
der ersten Absaugkammer 4 wird so eine sehr weitgehende Entstaubung
erreicht, insbesondere auch bei Staubpartikeln unter 25 µm. Die
erste Absaugkammer 4 ist so angeordnet, daß sie die Staubpartikel,
die sich durch Strömungseffekte und die elektrostatische Neutrali
sation von der Materialbahnoberfläche lösen, maximal beschleunigt,
um sie sicher absaugen zu können.
Fig. 4 zeigt eine vierte Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung. Die ersten Störungsöffnungen 6, die sich dahinter
befindende erste Absaugkammer 4 und die sich dahinter befindenden
zweiten Störungsöffnungen 10 münden in eine gemeinsame Oberfläche.
Gegenüber dieser Oberfläche befindet sich das Führungselement 7.
Während das Führungselement 7 bei dieser Ausführungsform als eine
im wesentlichen ebene Platte ausgeführt ist, ist die gemeinsame
Oberfläche so geformt, daß der erste, von den ersten Störungsöffnungen
6 mit dem Führungselement 7 gebildete Spalt 9 sich in
Materialbewegungsrichtung verjüngt und daß der zweite,von den zweiten
Störungsöffnungen 10 und dem Führungselement 7 gebildete Spalt 11
sich in Materialbahnbewegungsrichtung erweitert. Die erste
Absaugkammer 4 ist im Bereich des geringsten Querschnitts der durch
die ersten und zweiten Störungsöffnungen bzw. die gemeinsame
Oberfläche und die Materialbahn bzw. das Führungselement 7
gebildeten Spalte angeordnet. Die Ausrichtung der ersten Absaugkammer
4 und der zweiten Störungsöffnungen 10 entspricht im wesentlichen
der in Fig. 3 gezeigten Ausführungsform. Auch bei dieser Anordnung
ist eine Entladungselektrode 3 vorgesehen.
Durch die Gestaltung des ersten und zweiten Spaltes 9, 11 wird
erreicht, daß die Luft, die von der ersten Absaugkammer 4 angesaugt
wird, zur ersten Absaugkammer 4 hin eine Beschleunigung erfährt.
Fig. 5 zeigt eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung. Die Materialbahn 2 ist um ein zylindrisches Führungs
element 7 herumgeführt und wird in Richtung der Pfeile M bewegt.
In Materialbahnbewegungsrichtung M befinden sich die ersten Störungs
öffnungen 6 hinter der Entladungselektrode 3, die abwechselnd positives
und negatives Gleichspannungspotential oder AC-Elektrode an ihren
Spitzen aufweist. Hinter den ersten Störungsöffnungen 6 befindet
sich die erste Absaugkammer 4. In Materialbahnbewegungsrichtung
M zuletzt angeordnet, befinden sich die zweiten Störungsöffnungen
10. Die Pfeile 13 veranschaulichen die Zuluftströmung, die in
Materialbahnbewegungsrichtung M vor der Vorrichtung in Materialbahn
bewegungsrichtung M und in Materialbahnbewegungsrichtung M hinter
der Vorrichtung entgegen der Materialbahnbewegungsrichtung M
strömt. Vor und hinter der Vorrichtung ist die Zuluftströmung im
wesentlichen parallel ausgebildet. Dieser Zuluftströmung werden die
durch die Pfeile 15 veranschaulichten Störungen überlagert. Die ersten
und zweiten Störungsöffnungen 6, 10 weisen Bohrungen oder
Durchbrüche auf, die unter anderem auch die Gefahr des Ansaugens
der Materialbahn 2 durch die Absaugkammer 4 verhindern.
Die Vorrichtung gemäß Fig. 5 ist in Fig. 6 in einem Schnitt
dargestellt. Die Absaugkammer 4 befindet sich zwischen den ersten
und den zweiten Störungsöffnungen 6, 10. Die Entladungselektrode
3 neutralisiert die elektrostatischen Anziehungskräfte, die zwischen
Staubpartikeln und der Materialbahn 2 bestehen. Dadurch, daß die
Materialbahn 2 um das Führungselement 7 herumgeführt ist und
dadurch, daß Zugspannungen in der Materialbahn 2 diese in Richtung
auf das Führungselement 7 vorspannen, ist es möglich, mit einer
sehr hohen Absauggeschwindigkeit auch bei Materialbahnen 2 mit
geringer Eigensteifigkeit zu arbeiten.
Fig. 7 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß der ersten
bevorzugten Ausführungsform, wobei die Zuluft, die mit den Pfeilen
13 veranschaulicht ist, durch Zuluftrohre 16 zugeführt wird. Damit
wird gewährleistet, daß bei kritischen Produkten, beispielsweise
Medizinfolie, möglichst wenig Umgebungsluft, die unter Umständen
verschmutzt ist, angesaugt wird. Durch die Zuluftrohre 16 kann eine
unter Umständen auch keimfreie Luft zur Verfügung gestellt werden,
so daß damit die bei vielen Produkten hohen Anforderungen an die
Reinheit erfüllt werden können.
Die durch Zuluftrohre 16 zugeführte Zuluft kann aber auch gereinigte
Frischluft sein, oder die abgesaugte Luft wird gefiltert und wieder
zur Verfügung gestellt. Bei größeren Anlagen ist eine solche Anordnung
auch aufgrund der Energiebilanzen sinnvoll, da damit vorhandene
Heiz- und Klimatisierungseinrichtungen durch die Vorrichtung nicht
übermäßig gestört werden.
Claims (19)
1. Vorrichtung zum Abführen von Staub, der folienartigen Material
bahnen (2), - beispielsweise Papier-, Kunststoff- oder Textilbahnen
- oder Platten und Endlosbahnen anhaftet mit zumindest einer
ersten Entladungselektrode (3) und mit einer ersten und zweiten
Absaugkammer (4, 5),
dadurch gekennzeichnet,
daß erste Störungsöffnungen (6) auf der den Absaugkammern (4, 5) zugewandten Seite der Materialbahn (2) angeordnet sind,
daß die ersten Störungsöffnungen (6) in Materialbahnbewegungsrichtung hinter der ersten Entladungselektrode (3) und vor der ersten Absaugkammer (4) angeordnet sind,
daß die ersten Störungsöffnungen (6) in einen zwischen den ersten Störungsöffnungen (6) und der Materialbahn (7) gebildeten ersten Spalt (9) münden,
daß der durch die ersten Störungsöffnungen (6) durchgehende Luftstrom auf die Materialbahnoberfläche gerichtet ist und
daß die erste Absaugkammer so ausgebildet ist, daß sie die staubbeladene Luft unter einem Winkel Alpha zur Materialbahn oberfläche ansaugt.
daß erste Störungsöffnungen (6) auf der den Absaugkammern (4, 5) zugewandten Seite der Materialbahn (2) angeordnet sind,
daß die ersten Störungsöffnungen (6) in Materialbahnbewegungsrichtung hinter der ersten Entladungselektrode (3) und vor der ersten Absaugkammer (4) angeordnet sind,
daß die ersten Störungsöffnungen (6) in einen zwischen den ersten Störungsöffnungen (6) und der Materialbahn (7) gebildeten ersten Spalt (9) münden,
daß der durch die ersten Störungsöffnungen (6) durchgehende Luftstrom auf die Materialbahnoberfläche gerichtet ist und
daß die erste Absaugkammer so ausgebildet ist, daß sie die staubbeladene Luft unter einem Winkel Alpha zur Materialbahn oberfläche ansaugt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein
Führungselement (7), über das die Materialbahn (2) bewegt wird,
auf der den Absaugkammern (4, 5) abgewandten Seite der
Materialbahn (2) angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß in Materialbahnbewegungsrichtung hinter der ersten
Absaugkammer (4) zweite Störungsöffnungen (10) so angeordnet
sind, daß zwischen den ersten Störungsöffnungen (10) und der
Materialbahn (2) ein zweiter Spalt (11) ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
von den zweiten Störungsöffnungen (10) ausgehende Luftstrom
auf den Bereich der Materialbahnoberfläche weist, in dem die
erste Absaugkammer (4) angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß in Materialbahnbewegungsrichtung hinter der ersten Absaug
kammer (4) eine zweite Absaugkammer (5) angeordnet ist, die
die Luft über der Materialbahnoberfläche unter einem Winkel
(β) absaugt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der
von dritten in Materialbahnbewegungsrichtung hinter der zweiten
Absaugkammer (5) angeordneten Störungsöffnungen (14) ausgehende
Luftstrom auf den Bereich der Materialbahnoberfläche gerichtet
ist, indem die zweite Absaugkammer (5) angeordnet ist und die
dritte Störungsöffnungen (14) mit der Materialbahn (2) den
zweiten Spalt (11) bildet.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekenn
zeichnet, daß sich der erste Spalt (9) zwischen den ersten
Störungsöffnungen (6) und der Materialbahn (2) in
Materialbahnbewegungsrichtung verjüngt.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß sich der zweite Spalt (11) zwischen den
zweiten bzw. den dritten Störungsöffnungen (10, 14) und der
Materialbahn (2) in Materialbahnbewegungsrichtung erweitert.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß das Führungselement (7) Blaslöcher zur
Reibungsverringerung zwischen Materialbahn (2) und Führungs
element (7) aufweist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß das Führungselement (7) eine Platte mit
im wesentlichen ebener Oberfläche ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Führungselement (7) ein Zylinder ist, wobei
die Materialbahn in Umfangsrichtung bewegt wird.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
zweite Absaugkammer (5) so angeordnet ist, daß die sich infolge
der Umlenkung der Materialbahn von der Materialbahn lösenden
Staubpartikel von dieser aufgenommen werden.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekenn
zeichnet, daß der durch die ersten Störungsöffnungen (6)
durchgehende Luftstrom im wesentlichen senkrecht auf die
Materialbahnoberfläche gerichtet ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Winkel (Alpha), unter dem die erste
Absaugkammer (4) die Luft ansaugt, etwa 30° zur Tangente
die Materialbahnoberfläche beträgt.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekenn
zeichnet, daß die erste und die zweite Absaugkammer (4, 5)
sowie die Störungsöffnungen (6, 10) in eine gemeinsame Oberfläche
münden, die mit der Materialbahn (2) einen sich in
Materialbahnbewegungsrichtung zuerst verjüngenden und dann
erweiternden Spalt bildet.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekenn
zeichnet, daß Zuluftrohre (16) angeordnet sind, die die
abzusaugende Luft zur Verfügung stellen.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß die durch die Zuluftrohre (16) zur Verfügung gestellte
Luftmenge der abgesaugten Luftmenge entspricht.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16 oder 17, dadurch
gekennzeichnet,
daß die durch die Zuluftrohre (16) zur Verfügung gestellte Luft
abgesaugte und gereinigte Luft ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekenn
zeichnet,
daß die durch die Zuluftrohre zur Verfügung gestellte Luft
keimfrei ist.
Priority Applications (5)
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