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DE4119077A1 - Bandfoerdereinrichtung - Google Patents

Bandfoerdereinrichtung

Info

Publication number
DE4119077A1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
belt
tape
shroud
carrier
band
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE4119077A
Other languages
English (en)
Inventor
Masahiro Akahori
Tuneji Togami
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Yamaha Motor Co Ltd
Original Assignee
Yamaha Motor Co Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from JP2236037A external-priority patent/JP2519589B2/ja
Application filed by Yamaha Motor Co Ltd filed Critical Yamaha Motor Co Ltd
Publication of DE4119077A1 publication Critical patent/DE4119077A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05KPRINTED CIRCUITS; CASINGS OR CONSTRUCTIONAL DETAILS OF ELECTRIC APPARATUS; MANUFACTURE OF ASSEMBLAGES OF ELECTRICAL COMPONENTS
    • H05K13/00Apparatus or processes specially adapted for manufacturing or adjusting assemblages of electric components
    • H05K13/04Mounting of components, e.g. of leadless components
    • H05K13/0417Feeding with belts or tapes
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC
    • Y10TTECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER US CLASSIFICATION
    • Y10T156/00Adhesive bonding and miscellaneous chemical manufacture
    • Y10T156/11Methods of delaminating, per se; i.e., separating at bonding face
    • Y10T156/1168Gripping and pulling work apart during delaminating
    • Y10T156/1195Delaminating from release surface
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC
    • Y10TTECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER US CLASSIFICATION
    • Y10T156/00Adhesive bonding and miscellaneous chemical manufacture
    • Y10T156/19Delaminating means
    • Y10T156/1994Means for delaminating from release surface

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Manufacturing & Machinery (AREA)
  • Microelectronics & Electronic Packaging (AREA)
  • Supply And Installment Of Electrical Components (AREA)
  • Folding Of Thin Sheet-Like Materials, Special Discharging Devices, And Others (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Bandfördereinrichtung mit einem Trägerband sowie mit einem von diesem abschälbaren Deckband sowie einer Abstreifereinrichtung zum Abschälen des Deckbandes von dem Trägerband und zum Abfördern desselben in Verbindung mit einer Förderbewegung des Trägerbandes.
Zur Zuführung von empfindlichen Teilen, wie z. B. elektronischen Bauelementen, zu einer Montagestation, z. B. einem Montageroboter zur Bestückung von Leiterplatten mit derartigen Bauelementen, ist es bekannt, Trägerbänder zu verwenden, auf denen die Bauelemente, z. B. in Vertiefungen, abfolgend aufgenommen sind, um gemeinsam mit dem Trägerband zu der Montagestation gefördert zu werden, wobei das Trägerband mit einem Deckband versehen ist, welches die Bauelemente auf dem Trägerband schützt. Derartige Bänder, in denen die elektronischen Bauelemente auf dem Trägerband aufgenommen und durch ein von dem Trägerband abziehbares Schutz- oder Deckband abgedeckt werden, sind als Wickel handelsüblich, wobei im Fertigungsprozeß das Bauelement-Band von dem Wickel abgezogen wird und stromauf eines Montageroboters zum Freilegen der Bauelemente das Deckband durch eine Abzugseinrichtung nach oben hinten von dem Träger- oder Trägerband abgezogen und zu einem Abfallbandwickel aufgespult wird.
Eine derartige Bandfördereinrichtung ist prinzipiell in Fig. 8 dargestellt. In Fig. 8 bezeichnet das Bezugszeichen 41 allgemein eine Bandfördereinrichtung und mit 42 ist ein Zuführungsband bezeichnet, das aus einem Bandgrundkörper 43, der die Teile, die zugeführt werden sollen, aufnimmt und nachfolgend ein Trägerband bezeichnet wird, und einem Abdeckband 44 besteht, das abschälbar auf der Oberseite des Trägerbandes 43 und mit diesem ursprünglich einen integralen Bandkörper bildend, angeordnet ist, um die Teile, die sich auf dem Trägerband oder in Vertiefungen desselben befinden, abzudecken und zu schützen. Dieses Zuführungsband 42 ist vorher auf einer Spulennabe 45 aufgewickelt und wird von dieser in im wesentlichen horizontaler Richtung abgezogen, wenn beabsichtigt wird, die Teile (in Fig. 8 nicht gezeigt), die durch das Trägerband 43 einer hier nicht gezeigten Montagestation zugeführt werden sollen.
Wie Fig. 1 zeigt, ist diese Bandfördereinrichtung 41 mit einer Abstreifereinrichtung 48 zum Abstreifen des Deckbandes 44 von dem Bandgrundkörper bzw. Trägerband 43 des Zuführungsbandes versehen, das zu einer bestimmten Stelle als Transportmedium für z. B. elektronische Bauelemente, die in Verbindung mit dem Trägerband 43 vorgesehen sind, geführt werden soll. Somit wird durch Abschälen bzw. Abstreifen des Deckbandes 44 eines oder mehrere der Teile, die zugeführt werden sollen und innerhalb des Zuführungsbandes 42 angeordnet sind, freigelegt und dieses freigelegte Teil, z. B. ein elektronisches Bauelement, wird durch einen Industrieroboter, z. B. einen Montageroboter, entnommen und in einem bestimmten Montagebereich, z. B. zu einer Leiteplatte, gebracht.
Die vorerwähnte Abstreifereinrichtung 48 ist mit einer Aufnahmespule 49 oberhalb des Zuführungsbandes 42 versehen, das von seiner Haspel 45 abgezogen wird. Diese Aufnahmespule 49 zieht das Deckband 44 des Zuführungsbandes 42, das im wesentlichen horizontal von seiner Vorratsspule 45 abgezogen wird, nach aufwärts und rückwärts in bezug auf die Abzugsrichtung des Zuführungsbandes 42 ab, so daß das Deckband 44 von dem Trägerband 43 abgeschält bzw. abgezogen und gleichzeitig auf die Aufwickelspule 49 aufgewickelt wird.
Bei einer solchen Einrichtung muß die Richtung, in der das Deckband 44 von dem Grund- bzw. Trägerband 43 abgezogen wird, d. h. die Richtung, in der das Deckband 44 nach oben und hinten in bezug auf die Abzugsrichtung des Zuführungsbandes 42 abgezogen wird, verhältnismäßig genau festgelegt bzw. eingehalten werden. Außerdem ist der Raum über der Vorratsspule 45 des Zuführungsbandes 42 begrenzt. Entsprechend unterliegt das Aufnahmevermögen der Abstreifereinrichtung 48 oberhalb des Zuführungsbandes 42 bzw. der Vorratsspule 45 bestimmten Begrenzungen. Daher füllt sich die Abstreifeinrichtung 48 bzw. die Aufwickelspule 49 in verhältnismäßig kurzer Zeit mit dem abgestreiften Deckband 44, mit der Folge, daß das abgestreifte Deckband 44 als Abfallband verhältnismäßig häufig von der Abstreifereinrichtung 48 entfernt werden muß. Diese Arbeit ist jedoch mühsam und erfordert es, daß die Bandfördereinrichtung 41 jedesmal gestoppt wird, um das abgestreifte Deckband 44 zu entfernen. Dies führt zu Schwierigkeiten in bezug auf das Verhältnis der Arbeits- zur Stillstandszeit der Ausrüstungen, die durch die Bandfördereinrichtung 41 gespeist werden und vermindert deren Effizienz. Entsprechend ist überlegt worden, die Aufnahmekapazität der Abstreifereinrichtung 48 dadurch zu erhöhen, daß die Abstreifereinrichtung 48 hinter der Vorratsbandspule 45 angeordnet wird. Solch eine Anordnung führt jedoch in nachteiliger Weise zu einem verhältnismäßig großen Bauraum und Volumen der Bandfördereinrichtung 41.
Der Erfindung lieg daher die Aufgabe zugrunde, eine Bandfördereinrichtung der eingangs genannten Art unter Berücksichtigung der Schwierigkeiten und Nachteile des Standes der Technik derart zu verbessern, daß zumindest die Aufnahme und Abführung eines als Abfallband zu betrachtenden Deckbandes vereinfacht werden, ohne daß sich das Bauvolumen der Bandfördereinrichtung in nachteiliger Weise unvertretbar vergrößert.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Abstreifereinrichtung eine Bandzugvorrichtung sowie zumindest einen ersten Führungsstift aufweist, zur Umlenkung des Deckbandes an einer Stelle im wesentlichen oberhalb des Bandkörpers in einer Richtung im wesentlichen vertikal zu einer Laufrichtung des Bandkörpers, daß eine Verdreheinrichtung zur Verdrehung des Deckbandes um zumindest 90° im Bereich einer Vorbeiführung des Deckbandes an dem Bandkörper vorgesehen ist, und daß eine Aufnahmeeinrichtung für zumindest das Deckband im wesentlichen unterhalb der Vorratsspule des Bandkörpers angeordnet ist.
Weitere Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung sind in den Unteransprüchen dargelegt.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen und zugehörigen Zeichnungen näher erläutert. In diesen zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Bandfördereinrichtung nach einem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung,
Fig. 2 eine Draufsicht nach Fig. 1,
Fig. 3 eine Teilschnittdarstellung eines durch die Bandfördereinrichtung nach der vorliegenden Erfindung geförderten Bandes in vergrößerter Teilschnittdarstellung,
Fig. 4 eine Darstellung entlang der Linie IV-IV nach Fig. 3,
Fig. 5 eine Bandführungseinrichtung nach einem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung in Seitenansicht in einer Darstellung, vergleichbar derjenigen nach Fig. 1,
Fig. 6 eine Darstellung entlang der Pfeile VI-VI nach Fig. 5,
Fig. 7 eine Schnittdarstellung entlang der Linie VII-VII nach Fig. 5, und
Fig. 8 eine Seitenansicht einer herkömmlichen Bandfördereinrichtung.
Ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Fig. 1 bis 4 dargestellt. In diesen Zeichnungen bezeichnet das Bezugszeichen 1 eine Bandfördereinrichtung bzw. einen Bandspender, der Teile P (Fig. 3), wie z. B. elektronische Bauelemente, zu einer gedruckten Leiterplatte od. dgl. zuführt, wobei ein Zuführungsband als Medium bzw. Zuführungsmittel verwendet wird.
Der Aufbau des Zuführungsbandes 2 für dieses Ausführungsbeispiel wird zunächst anhand der Fig. 3 und 4 erläutert. Wie in diesen Figuren gezeigt ist, besitzt das Zuführungsband 2 einen Bandkörper, nachfolgend als Trägerband 3 bezeichnet, der eine Anzahl von Öffnungen 3a aufweist, die in diesen in gleichmäßigen Abständen in Längsrichtung des Trägerbandes 3 ausgebildet sind. Auf der Bodenfläche des Bandkörpers bzw. Trägerbandes 3 ist ein Halteband 4 anhaftend vorgesehen und auf seiner Oberseite ist abschälbar bzw. abstreifbar ein Deckband 5 ausgebildet. In jeder der Öffnungen 3a ist ein Teil P, das zugeführt werden soll, aufgenommen, wobei dieses Teil auf der Oberseite des Haltebandes 4 anhaftet, z. B. verklebt ist und sämtliche Öffnungen 3a von oben durch das Deckband 5 verschlossen sind. Außerdem ist eine Anzahl von Perforationen 3b in gleichen Abständen wie die Öffnungen 3a entlang der Seite des Trägerbandes bzw. Bandgrundkörpers 3 ausgebildet.
In den Fig. 1 und 2 ist die Bandfördereinrichtung 1 mit einer Bandvorratsspule (nicht gezeigt) versehen, auf die vorher das Zuführungsband 2, das in seiner Struktur gerade anhand der Fig. 3 und 4 erläutert wurde, aufgewickelt worden ist. Diese Bandvorratsspule ist die gleiche, wie diejenige, die eingangs für den Stand der Technik erläutert wurde und die drehbar an einem Grundrahmen 9 gelagert ist.
Wenn die Teile P, die in die vorgegebene Lage gefördert werden sollen, zugeführt werden, wird eine Endseite des Zuführungsbandes 2 im wesentlichen horizontale von der Bandvorratsspule abgezogen, wie dies mit einem Pfeil A in Fig. 1 dargestellt ist. Ein Transport-Stachelrad 10 ist für diesen Fall vorgesehen, das in die Perforationen 3a des Zuführungsbandes 3 eingreift, um das Ende des Zuführungsbandes 2 von der Vorratsspule abzuziehen und das Zuführungsband 2 wird intermittierend mit einer bestimmten Geschwindigkeit durch den intermittierenden Drehantrieb des Transport-Stachelrades 10 von der Vorratsspule abgezogen, wie dies durch einen Pfeil B in Fig. 1 dargestellt ist.
Außerdem ist eine Abstreifereinrichtung 11 vorgesehen, um das Deckband 4 vom Bandgrundkörper bzw. Trägerband 3 des Zuführungsbandes 2, das von der Vorratsspule (nicht gezeigt) abgezogen wird, abzustreifen bzw. abzuschälen, wobei das Deckband 5 nach oben und hinten in bezug auf die Abzugsrichtung des Zuförderbandes 2 abgezogen wird, wie dies durch einen Pfeil C in Fig. 1 dargestellt ist.
Die Abstreifereinrichtung 11 ist mit einem ersten Führungsstift 12 versehen, der eine Führung für das Deckband 5 bildet, welches von dem Trägerband 3 in bezug auf dieses bzw. in bezug auf das Zuführungsband 2 nach unten geführt wird, so daß der Führungsstift 2 eine Umlenkrolle für das Deckband 5 bildet, die das Deckband 5 im wesentlichen senkrecht zur Abzugsrichtung des Zuführungsbandes 3 führt. Dieser Führungsstift 12 ist an dem Grundrahmen 9 der Bandfördereinrichtung 1 angeordnet. Außerdem ist eine Eingriffsplatte 13 vorgesehen, welche den Anfangspunkt für den Abstreifer bzw. Abschälvorgang, d. h. für das Lösen des Deckbandes 5 von dem Trägerband 3 bestimmt und mit der das Deckband 5 in Gleitkontakt tritt, um anschließend an dieser Stelle nach hinten oben umgelenkt und abgeführt zu werden.
Ein Paar Spannrollen 14, 15 sind an dem Grundrahmen 9 der Bandführungseinrichtung 1 zur Rotation um ihre jeweiligen Achsen unterhalb des Zuführungsbandes 2 gelagert. Diese Spannrollen 14 und 15 werden rotierend angetrieben, wie dies mit den Pfeilen D in Fig. 1 dargestellt ist, so daß sie zwischen sich den zugehörigen Abschnitt 5a des Deckbandes 5 erfassen können, der durch den ersten Führungsstift 12 nach unten in bezug auf das Zuförderband 2 geführt worden ist und sie können das Führungsband 5 abwärts ziehen, welche die Richtung für das Abstreifen des Deckbandes 5 von dem Bandgrundkörper bzw. Trägerband 3 ist.
In dem vorbeschriebenen Fall ist eine der beiden Spannrollen 14 und 15, in diesem Fall die Spannrolle 14, am Schwenkende eines Schwing- oder Schwenkarmes 17 gelagert, der über eine Schwenkwelle 16 an dem Grundrahmen 9 der Bandführungseinrichtung 1 gelagert ist und der gemeinsam mit der anderen Spannrolle 15 zwischen sich das Deckband 5 bzw. den Deckbandabschnitt 5a elastisch durch die Wirkung der Feder 18 ergreift, welche den Schwenkarm 17 vorspannt, so daß kein Schlupf zwischen dem Deckband 5 (Deckbandabschnitt 5a) und den beiden Spann- bzw. Zugrollen 14 und 15 auftritt.
Außerdem ist eine Verdreheinrichtung 20 vorgesehen, um das Deckband 5 in seinem stromauf der Spann- bzw. Zugrollen 14, 15 liegenden Bandabschnitt 5b um ungefähr 90° in diesem Bereich zu drehen, der zwischen dem Umlenk- bzw. Führungsstift 12 und den beiden Zug- bzw. Spannrollen 14 und 15 verläuft und der - in Seitenansicht gesehen (Fig. 1) - den Bereich eines Kreuzungspunktes mit dem Zuführungsband 2 bildet, welches von der Vorratsspule abgezogen wird.
Die Verdreheinrichtung 20 ist mit vier Führungsstiften 21 versehen, die als gemeinsames Bauteil sich vertikal von einer Halterung 22 rückwärts und im wesentlichen parallel zu dem Zuführungsband 2 erstrecken, wobei diese Halterung 22 an dem Grundrahmen 9 der Bandfördereinrichtung 1 befestigt ist. Das Deckband 5 ist mit diesem Deckbandabschnitt 5b gedreht geführt, während es zugleich durch die zweiten Führungsstifte 21 geführt wird, so daß der Abschnitt 5b des Deckbandes 5 sich mit seiner Breite im wesentlichen parallel zur Längsrichtung des Zuführungsbandes 2 erstreckt und ist überdies so geführt, daß es sehr nahe und dicht an einer Seite des Zuführungsbandes 2 entlang benachbart zu diesem vorbeigeführt werden kann.
Die Bezugszeichen 23 und 24 bezeichnen weitere Führungs- und Umlenkstifte, um das Deckband 5 in diesem Deckbandabschnitt 5b so zu führen, daß der Abschnitt, der von dem ersten Führungs- bzw. Umlenkstift 12 zu dem dritten Führungsstift 23 läuft, sich im wesentlichen vertikal erstreckt.
Unter den Spann- bzw. Zugrollen 14 und 15 ist ein Abfallbehälter 25 angeordnet, in den das Deckband 5 einläuft und gesammelt wird, während es von den Spann- bzw. Zugrollen 14, 15 austritt. Da der Abfallbehälter 25 mit einer ausreichend großen Aufnahmekapazität durch vollständiges Ausnutzen des überschüssigen Freiraumes unter dem Zuführungsband 2 versehen ist, ist die Häufigkeit der Arbeiten, die erforderlich sind, um das Abfall-Deckband 5 aus dem Abfallbehälter 25 zu entfernen, ausreichend gering.
Über dem Zuführungsband 2 ist ein Paar Abzugs- bzw. Transportrollen 27, 28 angeordnet, jede drehbar um ihre Achse an dem Grundrahmen 9 der Bandfördereinrichtung 1 angeordnet. Diese Transportrollen 27 und 28 ergreifen zwischen sich den Abschnitt 5c des Deckbandes 5, der zwischen der Eingriffsplatte 13 und dem ersten Führungsstift 12 verläuft und sind drehbar angetrieben, wie dies durch die Pfeile E in Fig. 1 dargestellt ist, so daß das Deckband 5 bzw. der Deckbandabschnitt 5c nach oben und hinten abgezogen werden kann, d. h. in Richtung für ein Abstreifen des Deckbandes 5 von dem Trägerband 3.
In dem vorbeschriebenen Aufbau ist eine der Abzugs- bzw. Transportwalzen 27 oder 28 an dem schwenkenden Ende des Schwing- bzw. Schwenkarmes 30 gelagert, der an dem Grundrahmen 9 durch eine Drehwelle 29 drehbar gelagert ist und ergreift so zwischen sich und der zugehörigen anderen Transportrolle 28 das Deckband 5 bzw. den Deckbandabschnitt 5c elastisch durch die Wirkung der Vorspannfeder 31, die den Schwenkarm 30 mit der Transportrolle 27 gegen die Transportrolle 28 vorspannt, so daß das Auftreten von Schlupf zwischen dem Deckband 5 und den beiden Abzugs- bzw. Transportrollen 27 und 28 vermieden werden kann. Die Bezugszeichen 33 und 34 bezeichnen weitere Führungsstifte.
Außerdem sind das Abzugszahnrad 10, die Spann- bzw. Zugrollen 14, 15 sowie die Abzugs- bzw. Transportrollen 27 und 28 sämtlich durch eine gemeinsame Antriebseinrichtung, wie z. B. einen Elektromotor od. dgl. angetrieben.
In den Fig. 5 bis 7 ist ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung dargelegt.
Da der Grundaufbau und die Wirkungsweise auch dieses zweiten Ausführungsbeispieles ähnlich demjenigen des ersten Ausführungsbeispieles sind, werden beiden Ausführungsbeispielen gemeinsame Teile und ihre Funktion hier nicht noch einmal erläutert, sondern sind jeweils mit ihren entsprechenden Bezugszeichen in den Figuren angegeben. Im folgenden werden daher nur diejenigen Aspekte des zweiten Ausführungsbeispieles erläutert, durch die sich dieses von dem ersten Ausführungsbeispiel unterscheidet.
In den Zeichnungen bezeichnet das Bezugszeichen 35 eine Bandvorratsspule. Die Verdreheinrichtung 20 besitzt eine erste Gleitkontaktplatte 20a, die den Teil bzw. Deckbandabschnitt 5b des Deckbandes 5, der von dem ersten Führungsstift 12 zu den Spann- bzw. Zugrollen 14 und 15 läuft, seitwärts in bezug auf das Zuführungsband 2 und nahe an demselben nach außen drückt. Auf diese Weise wird der Deckbandabschnitt 5b des Deckbandes 5 um ca. 90° durch diese erste Gleitkontaktwelle 20a gedreht. Die Verdreheinrichtung 20 ist auch mit einer zweiten Gleitkontaktplatte 20b versehen, die das Deckband 5 im Bereich seines Deckbandabschnittes 5b etwas nach vorwärts drückt. Diese Gleitkontaktplatten 20a und 20b sind integral einstückig aus Blech gebildet und sind durch eine Schraube 20c an dem Grundrahmen 9 der Bandführungseinrichtung 1 befestigt.
Unmittelbar nach dem Abstreifen des Deckbandes 5 wird das Teil P, das zugeführt werden soll, aus der zugehörigen Öffnung 3a des Trägerbandes 3 entnommen. Außerdem ist eine Führungseinrichtung 36 vorgesehen, um außerhalb der Bandfördereinrichtung 1 und unterhalb und hinter der Bandvorratsspule 35 das erste Abfallband zu führen, welches der Bandgrundkörper bzw. das Trägerband 3 ist, nachdem das Teil P, das zugeführt werden soll, aus der jeweils zugehörigen Öffnung 3a herausgenommen ist und das zudem mit dem Halteband 4 einstückig integral verbunden ist, und um das zweite Abfallband zu führen, das durch das Deckband 5 bzw. den Deckbandabschnitt 5b gebildet wird, nachdem dieses bzw. dieser zwischen den Spann- bzw. Zugrollen 14 und 15 hindurchgegangen ist.
Diese Führungseinrichtung 36 besitzt eine erste Führungsplatte 36a, um das erste Abfallband (Trägerband 3) bzw. Trägerbandabschnitt 3c) vor dem Stachelrad 10 nach unten und rückwärts zu drehen bzw. umzulenken, und weist ein Paar zweite Führungsplatten 36b auf, um das erste Abfallband bzw. den Trägerbandabschnitt 3c hinter der ersten Führungsplatte 36a horizontal zurückzuführen. Außerdem ist eine dritte Führungsplatte 36c vorgesehen, die einen rechteckigen Querschnitt besitzt, um das erste Abfallband bzw. den Trägerbandabschnitt 3c nach hinten und unten zu führen, wobei diese dritte Führungsplatte 36c an dem Grundrahmen 9 der Bandführungseinrichtung 1 durch Schrauben 36d befestigt ist.
Andererseits ist unter den Spannrollen 14 und 15 ein Paar Führungsplatten 36a mit einer vorderen Führungsplatte und einer hinteren Führungsplatte vorgesehen, um das zweite Abfallband (Deckband 5) bzw. den Deckbandabschnitt 5d so zu führen, daß der Deckbandabschnitt 5d entlang des ersten Abfallbandes bzw. Trägerbandabschnittes 3c laufen kann, wobei diese Führungsplatten 36e durch Schrauben 36f an dem Grundrahmen 9 befestigt sind. Entsprechend werden das erste Abfallband bzw. der Trägerbandabschnitt 3c und das zweite Abfallband bzw. der Deckbandabschnitt 5d gemeinsam gesammelt werden und gemeinsam aus der Bandfördereinrichtung 1 abgeführt werden, wie dies durch einen Pfeil F in Fig. 5 dargestellt ist.
Da das erste Abfallband (Trägerband 3) bzw. der Trägerbandabschnitt 3c eine gewisse Eigensteifigkeit besitzt, besteht bei der vorbeschriebenen Anordnung die Neigung, daß sich der Trägerbandabschnitt 3c in eine bestimmte Richtung biegt, welche durch das Windungsverhalten bzw. den Wickelsinn vorgegeben ist, die erhalten bzw. eingeprägt wird, während das Zuführungsband 2 auf der Bandvorratsspule 3 aufgewickelt ist. Andererseits besteht die Befürchtung, daß das zweite Abfallband (Deckband 5) bzw. der Deckbandabschnitt 5d sich rund um eine der Spannrollen 14 oder 15 wickelt, nachdem er bzw. es zwischen diesen Spannrollen 14 und 15 hindurchgegangen ist, da das Deckband 5 bzw. der Deckbandabschnitt 5c dünn, weich und leicht biegbar ist.
Demzufolge wird in diesem Ausführungsbeispiel das erste Abfallband bzw. Trägerbandabschnitt 3c aus der Bandfördereinrichtung 1 durch eine Führungseinrichtung 36 herausgeführt, die einen solch einfachen Aufbau besitzt, wie er oben erläutert wurde, und zwar unter Verwendung der Neigung, die das erste Abfallband bzw. der Trägerbandabschnitt 3c ohnehin hat. Außerdem werden Schwierigkeiten, daß das zweite Abfallband bzw. der Deckbandabschnitt 5 irgendwo klemmen könnte oder sich wegen seiner leichten Deformierbarkeit um andere Teile wickelt, dadurch vermieden, daß das zweite Abfallband (Deckband 5), bzw. der zweite Deckbandabschnitt 5d zusammen mit dem ersten Abfallband bzw. Trägerbandabschnitt 3c ausgegeben und abgeführt wird. Daher wird auch das zweite Abfallband bzw. der Deckbandabschnitt 5d glatt aus der Bandfördereinrichtung 1 abgeführt, gemeinsam mit dem ersten Abfallband bzw. Trägerbandabschnitt 3c.
Da das Deckband, welches von dem Bandgrundkörper bzw. Trägerband abgestreift bzw. abgeschält wird, zwischen einem Paar Spannrollen ergriffen wird und in einer Richtung, die zum Abziehen des Deckbandes von dem Trägerband führt, abgezogen wird, ist es nur erforderlich, das abgestreifte Deckband unter den Spannrollen bzw. Abzugsrollen aufzufangen, während es zwischen diesen herausläuft, und daher ist die übliche Arbeit des häufigen Austauschens von vollgewickelten Bandwickeln aus Abfallband bzw. Deckband, das auf einer Aufwickelspule aufgewickelt ist, nicht länger erforderlich und das Beseitigen des Abfall-Deckbandes ist sehr einfach. Da außerdem die Spann- bzw. Zugrollen unter dem abgezogenen Zuführungsband angeordnet sind, ist üblicherweise ein ausreichend großer Freiraum unter diesem Band vorhanden und die Bandfördereinrichtung wird in ihrer gesamten Baugröße klein gehalten.
Da das Deckband in Richtung seiner Breite im wesentlichen in übereinstimmende Parallelausrichtung mit der Längsförderrichtung des Zuführungsbandes, das gerade von einer Vorratsspule abgezogen wird, durch eine Verdreheinrichtung im Bereich der Kreuzung mit dem Zuführungsband gebracht wird, bleibt die Gesamtbreite der Bänder in bezug auf den erforderlichen seitlichen Bauraum klein. Daher kann die Bandfördereinrichtung 1 verhältnismäßig schmal gehalten werden.
Die vorliegende Erfindung ist selbstverständlich nicht auf Zuführungsbänder bzw. die Bandförderung von Träger- oder Transportbändern beschränkt, durch die Bauteile, wie z. B. elektronische Komponenten an eine bestimmte Stelle gefördert werden, in vergleichbarer Weise kann z. B. ein Trägerband von einem Klebstoffband zur Ausspendung des Klebstoffbandes oder eines Klebstoffilmes abgezogen und gesammelt bzw. abgeführt werden.

Claims (13)

1. Bandführungseinrichtung für ein mit einem abschälbaren Deckband versehenen Trägerband, insbesondere zur Förderung von mit dem Trägerband lösbar verbundenen Elementen zu einer Montagestation, mit einer Vorratsspule, von der der aus dem Trägerband und dem Deckband bestehende Bandkörper durch eine Zugeinrichtung abgezogen wird, mit einer Abstreifervorrichtung zum Abschälen des Deckbandes von dem Trägerband und zum Umlenken des Deckbandes in bezug auf das Trägerband, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstreifereinrichtung (11) eine Bandzugvorrichtung (27, 28, 14, 15) sowie zumindest einem ersten Führungsstift (12) zur Umlenkung des Deckbandes (5) an einer Stelle im wesentlichen oberhalb des Bandkörpers (2) in eine Richtung im wesentlichen vertikal zu einer Laufrichtung (A) des Bandkörpers (2) aufweist, daß eine Verdreheinrichtung (20) zur Verdrehung des Deckbandes (5) um zumindest 90° im Bereich einer Vorbeiführung des Deckbandes (5) an dem Bandkörper (2) vorgesehen ist, und daß eine Aufnahmeeinrichtung (25) für zumindest das Deckband (5) im wesentlichen unterhalb der Vorratsspule (35) des Bandkörpers (2) vorgesehen ist.
2. Bandfördereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Bandkörper (2) aus einem oberen Deckband (5), einem mittleren Trägerband (3) und einem unteren Halteband (4) besteht und zumindest das Trägerband (3) und das mit diesem an seiner Unterseite verbundene Halteband (4) Perforationen (3b) zum Eingriff eines Transport-Stachelrades (10) aufweist.
3. Bandfördereinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstreifereinrichtung (11) eine Umlenkplatte (13) zum Abschälen des Deckbandes sowie ein Förderrollenpaar (27, 28) für das Deckband (5) aufweist, die stromauf des ersten Führungsstiftes (12) angeordnet sind.
4. Bandfördereinrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verdreheinrichtung (20) eine Halteplatte (22) mit an dieser angeordneten, sich im wesentlichen horizontal paarweise oberhalb und unterhalb des Bandkörpers 2 angeordnete Führungsstifte (21) aufweist, die sich im wesentlichen parallel zur Abzugsrichtung (A) des Bandkörpers (2) erstrecken.
5. Bandfördereinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß stromab der Verdreheinrichtung in Verbindung mit weiteren Führungsstiften (23, 24) ein weiteres Zugrollenpaar (14, 15) vorgesehen und zwischen diesen das Deckband (5) vorgespannt reibschlüssig ergriffen und zu einem Sammelbehälter (25) geführt ist.
6. Bandfördereinrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Abzugs- und Spannrollenpaare (27, 28; 14, 15), zwischen denen das Deckband (5) reibschlüssig ergriffen ist, zumindest eine elastisch vorgespannte Abzugsrolle (27, 14) aufweisen.
7. Bandfördereinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die elastisch vorgespannten Abzugsrollen an einem durch Vorspannfedern (31, 18) gelagerten Schwenkhebel (17, 30) gelagert und gegen die verbleibende Abzugsrolle (28, 15) vorgespannt ist.
8. Bandfördereinrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Abzugs-Stachelwalze (10) sowie die Spann- bzw. Transportrollen (27, 28; 14 15) durch einen gemeinsamen Antrieb rotierend antreibbar sind.
9. Bandfördereinrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Deckband (5) von einem Bereich im wesentlichen oberhalb des von der Vorratsspule (35) abgezogenen Bandkörpers (2) zu einem Bereich im wesentlichen unterhalb des von der Vorratsspule (35) abgezogenen Bandkörpers (2) und im wesentlichen vertikal abwärts relativ zu dem Bandkörper (2) abführbar ist.
10. Bandfördereinrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Verdreheinrichtung (20) eine Gleitkontaktplatte (20a) als Ablenkplatte aufweist, durch die ein Abschnitt (5b) des Deckbandes (5) zwischen dem ersten Führungsstift (12) und im wesentlichen unterhalb des Bandkörpers (2) angeordneten Transportrollen (14, 15) im Kreuzungsbereich mit dem von der Vorratsspule (35) abgezogenen Bandkörper (2) seitlich auswärts ablenkbar ist.
11. Bandfördereinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Verdreheinrichtung (20) eine weitere Gleitkontaktplatte (20b) aufweist, durch die der Abschnitt (5b) des Deckbandes (2) in einer weiteren Ebene ablenkbar ist.
12. Bandfördereinrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 11, gekennzeichnet durch eine Führungseinrichtung (36) mit einer ersten Führungsplatte (36a) zur Umlenkung eines aus dem Transportband (3) und dem an dessen Unterseite anhaftenden Halteband (4) stromab des Abzugs-Stachelrades (10) sowie einem Paar zweiter Führungsplatten (36b) zur Rückführung des Trägerbandes (3) und des Haltebandes (4) als Abfallband im wesentlichen unterhalb des von der Vorratsspule (35) abgezogenen Bandkörpers (2) nach rückwärts und mit einer dritten Führungsplatte (36c) von im wesentlichen rechteckigem Querschnitt zur Führung des aus Träger- und Halteband (3, 4) bestehenden ersten Abfallbandes nach hinten und unten, wobei das erste Abfallband eine Abstützung des aus dem abgezogenen Deckband (5) bestehenden zweiten Abfallbandes bildet, das stromab der Abzugs- und Transportrollen (14, 15) in Verbindung mit vierten Führungsplatten (36e) auf eine Rückseite des ersten, aus Träger- und Halteband (3, 4) gebildeten ersten Abfallbandes geführt und unter Abstützung an diesem gemeinsam zu einem Sammelbehälter abgefördert wird.
13. Bandfördereinrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerband (3) des Bandkörpers Öffnungen (3b) aufweist, die bodenseitig durch das Halteband (4) verschlossen sind, und in denen elektronische Bauelemente aufgenommen sowie durch das Deckband (3) abdeckbar sind.
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