DE4117879C2 - Mit lösbarer Verbindungs- bzw. Anschlußanordnung versehene Drehzahl- bzw. Geschwindigkeitsregelvorrichtung für Elektromotoren - Google Patents
Mit lösbarer Verbindungs- bzw. Anschlußanordnung versehene Drehzahl- bzw. Geschwindigkeitsregelvorrichtung für ElektromotorenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Drehzahl- oder Geschwindigkeits
regelvorrichtung für elektrische Motoren gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1, und zwar eine
Vorrichtung, die mit einer lösbaren Verbindungs- oder Anschluß
anordnung versehen ist.
Eine Drehzahl- oder Geschwindigkeitsregelvorrichtung hat
gemäß allgemein bekannten Vorrichtungen die Aufgabe, die
Versorgung eines Elektromotors mit einer variablen Spannung
und/oder Frequenz zu ermöglichen, und wird in einem Stromkreis
zwischen den üblichen Trennvorrichtungen, Verbindungsschaltern
und Schutzvorrichtungen einerseits und dem Motor andererseits
eingesetzt.
Die elektrische Versorgung einer derartigen Regelvorrichtung
erfolgt über eine Gleichstromquelle, wobei der Gleichstrom
beispielsweise durch Gleichrichtung und Glättung eines
einphasigen oder mehrphasigen Wechselstromes erzeugt werden
kann. Darüber hinaus können verschiedene Regelvorrichtungen,
die verschiedene Motoren versorgen, mit einer gemeinsamen
Stromquelle verbunden sein, wobei jede Regler-Motor-Kombination
ihre eigene Aufgabe haben kann.
In allen diesen Fällen sind die eingangsseitige Stromver
sorgung (über die Gleichstromquelle) der Vielzahl der
Regelvorrichtungen und die ausgangsseitige Verbindung
zwischen jeder Regelvorrichtung und dem zugeordneten Motor
problematisch.
Derzeit erfolgen die eingangsseitigen Verbindungen üblicher
weise individuell durch Verbindungsklemmen oder durch
Vernetzung mittels Leiterschienen oder Leitungsbrücken
zwischen den Anschlüssen, wobei die Gesamtheit der Regel
anordnungen einer Gruppe nach Art einer Busschaltung verbunden
wird. Die ausgangsseitigen Verbindungen erfolgen bisher durch
Verkabelung mit Schraubklemmen.
Diese derzeit eingesetzte Verbindungstechnik ist insofern
nachteilig, als sie erhebliche Betriebsunterbrechungen ver
ursacht, wenn die Regelvorrichtungen gewartet oder defekte
Regler ausgewechselt werden müssen. Bei diesen Arbeiten ist
es nämlich notwendig, die Gesamtheit der eingangs- und aus
gangsseitigen Verbindungen aufzutrennen, was zeitaufwendig
ist. Darüber hinaus ist es für die Auftrennung der Verbin
dungen im allgemeinen notwendig, zuvor eine Abdeckung od. dgl.
zu demontieren, die vor allem dazu dient, eine ungewollte
bzw. zufällige Berührung mit den eingangsseitigen Versor
gungsleitungen zu verhindern, die im allgemeinen nicht
isoliert sind. Die Länge der Betriebsunterbrechungen wird
dadurch noch weiter vergrößert.
Darüber hinaus bringen die bekannten Verbindungssysteme
ein hohes Fehlerrisiko mit sich, wenn die Leitungen,
insbesondere auf der Ausgangsseite, erneut verbunden werden.
Dies ist einerseits eine Ursache für einen weiteren
Zeitverlust; andererseits bringt dies die Gefahr einer
dauerhaften Beschädigung der Regelvorrichtung oder des
zugeordneten Motors mit sich.
Es ist hervorzuheben, daß die oben aufgezeigten Betriebs
unterbrechungen unter allen Umständen vermieden werden
müssen, wenn die Regler-Motor-Kombinationen in der Industrie
für automatisierte Fertigungsstraßen eingesetzt werden,
denn hier würden die Betriebsunterbrechungen einen erheblichen
Verlust an Produktivität und Rentabilität verursachen.
Aus der DE 23 42 988 A1 ist eine Reihenklemme mit Trenneinrichtung für
eine Sammelschiene bekannt, die einen Klemmkörper aufweist, der über
ein Verbindungsstück und eine Trenneinrichtung mit einer Sammelschie
ne elektrisch verbunden werden kann. Das Verbindungsstück besteht aus
einem S-förmigen Zwischensteg, der als selbständiges Bauteil in ein Iso
liergehäuse derart eingelegt ist, daß ein Stegschenkel zwischen dem
Klemmkörper und der angeschlossenen Leitung eingeklemmt werden
kann und der andere, obere Stegschenkel mit einer Trennklemme verse
hen ist, die gegen die Sammelschiene verschoben und mit dieser ver
spannt werden kann. Der Höhenabstand zwischen den beiden Schenkeln
ist dabei so groß gewählt, daß die Sammelschiene den Zugang zu den An
schlußöffnungen benachbarter Durchgangsklemmen nicht behindert.
Aufgabe der Erfindung ist es, die genannten Nachteile der bekannten
Technik zu vermeiden und für diese Probleme eine neue
Lösung aufzuzeigen, die vor allem die Betriebsunterbrechungs
zeiten zu vermindern gestattet, welche bei Arbeiten zur
Demontage eines Reglers auftreten, wenn dieser zunächst
herausgetrennt und nachfolgend wieder angeklemmt werden muß;
darüber hinaus sollen ein guter Schutz gegen unmittelbare
Berührung mit den nicht isolierten Leitungen gegeben und
jegliches Risiko einer fehlerhaften Verkabelung bei Arbeiten
zur Montage oder zum Wiederzusammenbau gewährleistet sein.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß
durch eine Drehzahl- oder
Geschwindigkeitsregelvorrichtung für Elektromotoren mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
Vorzugsweise - ohne Beschränkung der Erfindung auf diese
Merkmale - ist vorgesehen, daß das erfindungsgemäße Gerät
auch die folgenden Merkmale ganz oder teilweise besitzt:
- - Jedem Reglergehäuse ist ein lösbarer Anschluß bzw. eine lösbare Anschlußklemme zugeordnet,
- - das erste Verbindungsteil und das zweite Verbindungsteil bestehen aus Steckern und komplementären Steckbuchsen,
- - darüber hinaus ist eine Schraubbefestigung für die lösbare Anschlußanordnung auf einem Gehäuse des Gerätes vorgesehen,
- - die lösbare Anschlußanordnung besitzt ein im wesentlichen L-förmiges Profil, wobei für die lösbare Anschlußanordnung auf einem Reglergehäuse ein Unterbringungsraum mit im wesentlichen gleichem Querschnitt vorgesehen ist,
- - der genannte Unterbringungsraum ist in einem oberen Frontbereich des Reglergehäuses angeordnet,
- - die Abdeckung wird durch eine Klappe gebildet, die auf der lösbaren Anschlußanordnung drehgelagert und so ausgebildet ist, daß sie eine erste Lage, in der die Stromleiter und die ersten Anschlußmittel abgedeckt werden, und eine zweite Lage einzunehmen vermag, in der die vorgenannten Elemente zugänglich sind,
- - soweit sich die Stromleiter in horizontaler Richtung längs einer Vorderseite eines Gerätegehäuses erstrecken, ist die Klappe um eine horizontale Achse schwenkbar angeordnet und besitzt eine Größe, welche im wesentlichen der Größe der Gehäuse entspricht,
- - die Schraubbefestigung ist so ausgebildet, daß die Klappe am Erreichen ihrer ersten Lage gehindert wird, solange die korrekte Befestigung der lösbaren Anschlußanordnung nicht gesichert ist.
Im übrigen lassen sich weitere Merkmale, Ziele und Vorteile
der vorliegenden Erfindung noch besser aus der nachfolgenden
ausführlichen Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
entnehmen; diese Beschreibung erfolgt ausschließlich beispiel
haft, ohne Absicht einer Beschränkung, anhand der Zeichnung.
Dabei zeigt
Fig. 1 eine schematisierte Frontansicht einer Drehzahl-
oder Geschwindigkeitsregelvorrichtung gemäß der
Erfindung,
Fig. 2 ein ausschnittsweises Schnittbild eines
Gehäuses der Vorrichtung entsprechend der
Schnittlinie II-II in Fig. 1, wobei eine
herausziehbare Anschlußanordnung zur Ausrüstung
des Gehäuses dargestellt wird,
Fig. 3 ein der Fig. 2 entsprechendes Schnittbild einer
leicht abgewandelten Anschlußanordnung,
Fig. 4 ein Schnittbild einer ersten abgewandelten
Ausführungsform der Erfindung und
Fig. 5 ein Schnittbild einer zweiten abgewandelten
Ausführungsform der Erfindung.
Gleiche oder ähnliche Elemente oder Teile sind in den
Figuren mit gleichen Bezugszahlen bezeichnet.
Zunächst wird auf die Fig. 1 bis 3 Bezug genommen. Dort ist
eine Gruppe von vier elektronischen Reglern 100 dargestellt,
die in üblicher Weise nebeneinander auf zwei Schienen 102
und 103, jeweils einer oberen und einer unteren Schiene,
angeordnet und jeweils einem Motor mit Permamentmagneten
zugeordnet sind. Gemäß der Erfindung ist jeder Regler im
vorliegenden Beispiel in seinem oberen Frontbereich mit
einer lösbaren Anschlußanordnung 200 versehen, welche eine
Schutzabdeckung besitzt, wie weiter unten genauer erläutert
wird.
Die Versorgung jedes Reglers der Gruppe mit Gleichstrom
erfolgt über eine obere Schiene 105 und eine untere Schiene 106
(in Fig. 2 nicht dargestellt), die jeweils mit den positiven
und negativen Polen einer Stromquelle (nicht dargestellt)
verbunden sind. Jede Schiene ist mit dem Gerät mittels eines
Schraubbolzens 110 aus Metall, welcher ein an geeigneter
Stelle jeder Schiene angeordnetes Loch durchsetzt,
und einer zugeordneten Mutter 111 befestigt, womit die
mechanische Befestigung der jeweiligen Schiene sowie eine
zufriedenstellende elektrische Leitung gesichert sind.
In der Praxis kann jede Stromschiene 105, 106 durch eine
Vielzahl von Anschlußfahnen bzw. -stegen vorgegebener
Länge realisiert sein, wobei die Abstände zwischen den
aufeinanderfolgenden Löchern oder Ausnehmungen zweckent
sprechend vorgegeben werden. In üblicher Weise wird durch
einen Satz von Anschlußstegen, -fahnen od. dgl. und eine
zweckmäßige Anordnung der Verbindungselemente 110, 111
die Möglichkeit geschaffen, allen durch Geräte unterschied
licher Größe auftretenden Erfordernissen gerecht zu werden.
Den Regler und den Motor verbinden Kabel 104, die an einer
Kabelanschlußanordnung 107 angeordnet sind, welche auf der
lösbaren Anschlußanordnung 200 vorgesehen ist und eine
Vielzahl von einzelnen Schraubklemmen 107a aufweist
(hier in Form von vier Schraubklemmen für einen dreiphasigen
Anschluß des Motors mit Nulleiter). Wie aus der Fig. 3
deutlich hervorgeht, besitzt jede Schraubklemme 107a in
üblicher Weise eine Schraube 107b, die das Ende des Kabels
104 zwischen Leiterelementen 107c einzuklemmen vermag.
Bei den Ausführungsformen der Fig. 2 und 3 besitzt die
lösbare Anschlußanordnung 200 eine um eine horizontale
Achse A schwenkbar gelagerte frontseitige Klappe 210.
Diese Klappe kann eine in den Fig. 2 und 3 mit durchgezogenen
Linien dargestellte Schließlage einnehmen, in der die Klappe
auf der gesamten Breite des Gehäuses die beiden Strom
schienen 105 und 106 für die Gleichstromversorgung sowie
die diesen jeweils zugeordneten Verbindungselemente 110 und
111 abdeckt. Damit wird jegliche ungewollte oder zufällige
Berührung mit diesen Elementen bei der Bedienung des
Gerätes vermieden. Wenn man an die Stromschienen und
deren Anschlußelemente herankommen möchte, wird die
Klappe 210 angehoben, wobei sie um die Achse A schwenkt
(vgl. die in den Fig. 2 und 3 mit strichlierten Linien
dargestellte Lage).
Zweckmäßigerweise kann die Klappe 210 auf ihrer Außenseite
in der Schließlage Zeichen zur Markierung und/oder
Identifikation tragen, und zwar mittels eines in Fig. 1
bei 208 dargestellten Markierungsträgers.
Wie aus den Fig. 2 und 3 gut ersichtlich ist, besitzen die
lösbare Anschlußanordnung 200 und das Gehäuse 101 des
Gerätes 100 komplementäre Verbindungselemente, die bei der
Anordnung der Anschlußanordnung am Gehäuse miteinander
verbunden werden. Im vorliegenden Falle besitzt der
Verbinder 211 ebenso viele Stecker 211a wie Schraubklemmen
107a, wobei diese Elemente im wesentlichen in einer gemein
samen Horizontalebene angeordnet sind; des weiteren sind
in entsprechenden parallelen Durchgängen 200a der Anschluß
anordnung 200 elektrische Verbindungselemente 230 aus Metall
angeordnet, welche jeweils einer Schraubklemme und einem
zugehörigen Stecker zugeordnet sind und die Schraubklemmen
107a mit ihrem jeweiligen Stecker 211a verbinden. In ent
sprechend komplementärer Weise besitzt der auf dem Gehäuse 101
des Gerätes angeordnete Verbinder 113 eine Vielzahl von
Steckbuchsen 113a, die innerhalb des Gerätes beispielsweise
mit ausgangsseitigen Kontakten oder Kabelschuhen 301 verbun
den sind, welche zur Spannungsversorgung des Motors dienen
und beispielsweise auf einer gedruckten Schaltung 300
(vgl. Fig. 3) angeordnet sind.
Darüber hinaus sollte in diesem Zusammenhang hervorgehoben
werden, daß sich die Leiterstücke 110, welche die Verbindung
mit den Stromschienen für die Gleichstromversorgung sicher
stellen, bei 110a im Inneren des Gehäuses 101 fortsetzen,
und daß diese Fortsätze beispielsweise mit der gedruckten
Schaltung 300 verlötet sind.
Die Befestigung der lösbaren Anschlußanordnung 200 wird
nicht nur durch die Steckerteile 211a und 113a, sondern
vorzugsweise auch durch eine Schraube 214 (vgl. Fig. 3)
gesichert, die dazu eine Öffnung 215 in der lösbaren
Anschlußanordnung durchsetzt; im montierten Zustand
befindet sich nahe dieser Öffnung eine im Gehäuse 101
ausgebildete Gewindebohrung 115. In den dargestellten
Beispielen kann eine der Öffnung 215 zugeordnete Ausnehmung
oder Vertiefung den Kopf 214a der Schraube 214 aufnehmen,
wenn dieselbe festgezogen wird, so daß die frontseitige
Klappe 210 zwangsfrei ihre Schließstellung einnehmen kann.
Es muß hervorgehoben werden, daß die Klappe 210 vorteil
hafterweise nach Art eines Zuggriffes benutzt werden kann,
wenn sie sich in ihrer oberen Stellung in Fig. 2 befindet.
Die lösbare Anschlußanordnung 200 erlaubt es, während einer
Demontage des Gerätes zum Zwecke der Wartung oder des
Austausches von Elementen od. dgl. die Verkabelung des
Motors unverändert zu bewahren. Somit wird gewährleistet,
daß der Motor noch korrekt mit seinem Regler verkabelt ist,
wenn die Anschlußanordnung erneut in Betriebslage gebracht
wird. Damit werden die Gefahren einer Beschädigung des
Motors und/oder des Reglers vermieden, wie sie üblicher
weise durch solche Verkabelungsfehler während der Montage
oder beim erneuten Zusammenbau verursacht werden.
Des weiteren liegt ein wesentlicher Vorteil darin,
daß in der Anschlußanordnung 200 auch die Schutzmittel
integriert sind, die notwendig sind, um die direkte
Berührung mit den nicht isolierten Stromschienen zur
Gleichstromversorgung und den zugehörigen Verbindungs
elementen zu vermeiden.
Aus der Fig. 3 ist ersichtlich, daß die Klappe 210
seitlich Flankenstücke 210a besitzt, die in die
Fortsetzung der Seitenteile des zugehörigen Gehäuses 101
hineinreichen, wodurch der die Leiterschienen 105 und 106
sowie die Verbindungsteile 110 und 111 schützend aufnehmende
Bereich gegenüber der Außenseite gut isoliert wird.
Darüber hinaus läßt sich erkennen, daß in den Flankenstücken
rechtwinklige Aussparungen 210b ausgebildet sind, die
Raum für die genannten Leiterschienen 105 und 106 bieten,
welche leicht vorspringen; damit wird ein vollständiges
Schließen der Klappe nicht behindert.
Des weiteren ist erkennbar, daß das Gehäuse 101 des Gerätes
im oberen Frontbereich einen in seiner Form der Anschluß
anordnung 200 entsprechenden Unterbringungsraum aufweist,
derart, daß dort die Anschlußanordnung als Fortsetzung auf
genommen werden kann und ein kompaktes Ensemble gebildet
wird, und zwar im wesentlichen ohne vorspringende oder
zurückgesetzte Teile.
In Fig. 5 ist eine erste abgewandelte Ausführungsform der
Erfindung dargestellt. Gemäß dieser Ausführungsform wird
die zur Befestigung der Anschlußanordnung 200 dienende
Schraube 214 von einer Feder 216 nach außen gespannt.
Wenn die Schraube festgedreht wird, drückt sie die Feder
zusammen und nimmt ihre normale Lage ein, in der sich der
Kopf 214a auf der Frontseite der Anschlußanordnung 200
befindet. Wenn dagegen die Schraube losgedreht wird, wird
sie zwangsläufig um einen maximalen Ausschubweg nach außen
geschoben (sobald sie aus dem im Gehäuse 101 angeordneten
Gewinde 115 ausgetreten ist), derart, daß - wie dargestellt -
die Klappe 210 nicht mehr in normaler Weise geschlossen
werden kann.
Mit dieser Ausführungsform der Erfindung wird vermieden,
daß der Monteur, beispielsweise bei einem Geräteaustausch,
vergessen kann, durch Festziehen der Schraube 214 die
Befestigung der Anschlußanordnung 200 zu sichern; durch die
Unmöglichkeit, die Klappe in normaler Weise zu schließen,
wird dem Monteur die noch nicht erfolgte Befestigung angezeigt.
Eine weitere Ausführungsform der Erfindung ist in Fig. 4
dargestellt. Bei dieser Ausführungsform ist die Klappe 210
der Fig. 1 bis 3 durch eine mit dem gleichen Bezugszeichen
gekennzeichnete Abdeckung ersetzt, die jedoch relativ zum
Gehäuse der Anschlußanordnung 200 fest angeordnet ist und
beispielsweise damit gemeinsam einstückig ausgebildet sein
kann. In diesem Falle wird die Abdeckung für den Zugang zu
den Stromversorgungsschienen und deren Verbindungsteilen,
um deren Demontage ausführen und das betreffende Gerät
herauslösen zu können, entfernt, indem die Anschlußanordnung
200 unter Trennung der komplementären Verbindungsteile 211
und 113 (nach Lösen der Schraube 214) zurück- oder heraus
gezogen wird.
Die vorliegende Erfindung ist in keiner Weise auf die oben
beschriebenen und in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsformen beschränkt; vielmehr kann ein Fachmann
vielfältige Varianten oder Modifikationen vorsehen.
Insbesondere ist hervorzuheben, daß die Anschlußanordnung 200
gemäß der vorliegenden Erfindung jede gewünschte Form haben
und an grundsätzlich beliebiger, jedoch leicht zugänglicher
Stelle des Reglergehäuses angeordnet sein kann.
Darüber hinaus können die beschriebenen Verbindungs- und
Verkabelungselemente durch grundsätzlich beliebige andere
äquivalente Mittel ersetzt werden.
Claims (9)
1. Drehzahl- oder Geschwindigkeitsregelvorrichtung für
Elektromotoren, mit mehreren nebeneinander angeordneten
Reglergehäusen, wobei die Gehäuse mehrere von außen
zugängliche Stromschienen zur Energieversorgung und
Vernetzung sowie erste Anschlußmittel (110, 111)
besitzen, welche in jedem Gehäuse den Stromschienen
zu deren Verbindung mit dem Inneren des Gehäuses zuge
ordnet sind, und die Regelvorrichtung zweite Anschluß
mittel (107) für mit den Motoren verbundene Kabel
aufweist,
gekennzeichnet durch eine lösbare Anschlußanordnung (200),
die einerseits die zweiten Anschlußmittel (107) und
andererseits ein elektrisch mit den zweiten Anschluß
mitteln verbundenes erstes Verbindungsteil (211),
welches lösbar mit einem dauerhaft am Gehäuse angeord
neten komplementären zweiten Verbindungsteil (113)
zusammenwirkt, und außerdem eine Abdeckung (210) umfaßt,
welche die Stromschienen und die ersten Anschlußmittel
aufzunehmen oder zu überdecken vermag, wenn die ersten
und zweiten Verbindungsteile zusammenwirken oder mitein
ander betriebsfertig verbunden sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß jedem Reglergehäuse (101) eine lösbare Anschluß
anordnung (200) zugeordnet ist.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet, daß das erste Verbindungsteil (211)
und das zweite Verbindungsteil (113) als zueinander
komplementäre Stecker und Steckbuchsen (211a, 213a)
ausgebildet sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß darüber hinaus ein Schraub
befestigungsmittel (214) für die lösbare Anschlußanord
nung auf dem Reglergehäuse vorgesehen ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die lösbare Anschlußanordnung
(200) im wesentlichen ein L-förmiges Profil aufweist und
das am Reglergehäuse (101) ein Unterbringungsraum mit im
wesentlichen gleichem Querschnitt für die lösbare
Anschlußanordnung vorgesehen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der genannte Unterbringungsraum in einem oberen
Frontbereich des Reglergehäuses angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung durch eine
an der lösbaren Anschlußanordnung schwenkbar gelagerte
Klappe (210) gebildet wird, welche eine die Stromschienen
(105, 106) und die ersten Anschlußmittel (110, 111)
überdeckende erste Lage sowie eine die genannten Teile
zugänglich lassende zweite Lage einzunehmen vermag.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, mit längs einer Frontseite
des Reglergehäuses horizontal angeordneten Stromschienen
(105, 106), dadurch gekennzeichnet, daß die Klappe (210)
um eine horizontale Achse (A) schwenkbar ist und annähernd
eine der Breite des Gehäuses entsprechende Breite besitzt.
9. Vorrichtung nach den Ansprüchen 4 und 7,
dadurch gekennzeichnet, daß das Schraubbefestigungsmittel
(214, 216) bei nicht gesicherter Befestigung die Klappe
(210) am Erreichen der ersten Lage zu hindern vermag.
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Legal Events
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| 8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
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