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DE4112809C1 - Lock on door or furniture - includes two nuts positively coupled to turn in same direction - Google Patents

Lock on door or furniture - includes two nuts positively coupled to turn in same direction

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Publication number
DE4112809C1
DE4112809C1 DE19914112809 DE4112809A DE4112809C1 DE 4112809 C1 DE4112809 C1 DE 4112809C1 DE 19914112809 DE19914112809 DE 19914112809 DE 4112809 A DE4112809 A DE 4112809A DE 4112809 C1 DE4112809 C1 DE 4112809C1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
lock
center
door
nut
nuts
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE19914112809
Other languages
English (en)
Inventor
Friedrich R. 5620 Velbert De Brumme
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE4112809C1 publication Critical patent/DE4112809C1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B63/00Locks or fastenings with special structural characteristics
    • E05B63/0056Locks with adjustable or exchangeable lock parts

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Hinges (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Einstecktürschloß, insbeson­ dere ein Treibstangenschloß.
Bei Türschlössern für den Wohnungsbau sind u. a. die Ab­ stände von Mitte Schloßnuß bis Mitte Zylinderdrehkreis, in der Fachsprache "Entfernung" genannt, genormt. Schlös­ ser, die von diesen Normen abweichen, sind unverkäuflich.
Ferner müssen die Türschlösser unter der Nuß einen Durch­ bruch für die Befestigungsschrauben genormter Sicher­ heitsbeschläge aufweisen. Der Abstand von Mitte Schloßnuß bis Mitte Durchbruch ist ebenfalls genormt.
Man unterscheidet bei den Türschlössern Zimmertürschlös­ ser und Haustürschlösser.
Bei den Zimmertürschlössern ist die "Entfernung" 72 mm.
Bei den Haustürschlössern ist die "Entfernung" 92 mm.
Der Abstand von Mitte Schloßnuß bis Mitte Durchbruch für Sicherheitsbeschläge ist bei beiden Türschlössern, also sowohl bei Zimmertür- wie auch bei Haustürschlössern gleich, 21,5 mm.
Diese Maße gelten auch für Treibstangenschlösser. Es gibt deshalb Treibstangenschlösser für Wohnungsab­ schlußtüren, z. B. für den Bereich "Zimmertürschlösser" mit 72 mm "Entfernung", und für Haustüren mit 92 mm "Ent­ fernung".
Bisher bedurfte es der Herstellung und der Lagerhaltung zweier unterschiedlicher Schloßtypen, die auf die unter­ schiedlichen genormten Abmessungen für Zimmertürschlösser einerseits und für Haustürschlösser andererseits abge­ stimmt sind. Dies bedarf nicht nur einen erhöhten Aufwand in der Lagerhaltung, sondern bringt auch erhöhte Kosten, sowohl in der Fertigung, als auch im Verkauf mit sich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein mit Normabmessungen versehenes "Einstecktürschloß" sowohl als Zimmertürschloß als auch als Haustürschloß verwendbar zu machen.
Die Aufgabe wird durch die in Anspruch 1 wiedergegebenen Merkmale gelöst.
Aus der DE-AS 26 05 763 ist ein Treibstangenschloß mit Falle und mindestens einer aus dem Schloßkasten austre­ tenden Treibstange vorbekannt, welche mit einem im Schloßkasten anschlagbegrenzt längsverschieblichen Treib­ stangen-Anschlußschieber verbunden ist und durch Drehen einer mit einer Fallennuß gekuppelten Innendrehhandhabe - in der der normalen Öffnungs-Drehrichtung entge­ gengesetzten Drehrichtung - ausfahrbar und in dieser Stellung mittels eines schlüsselbetätigbaren Sperrteils, welches in eine treibstangenseitige Schließausnehmung eintritt, blockierbar ist. Der Treibstangen-Anschluß­ schieber steht zusätzlich mit einer Außendrehhandhabennuß für eine Außendrehhandhabe in Zapfen/Schlitzeingriff, wo­ bei die Falle mittels eines schlüsselbetätigbaren Wech­ selhebels über einen Übertragungshebel zurückziehbar ist. Der Treibstangen-Anschlußschieber besitzt im Bereich sei­ ner der Falle zugekehrten Randkante eine Aussparung, die in Offenstellung der Treibstange deckend zur Falle und in Schließstellung der Treibstange versetzt zur Falle ange­ ordnet ist. Der Wechselhebel ist mit einem Sperrteil ge­ kuppelt, derart, daß dieser den Wechselhebel beim Über­ tritt in die Sperrstellung aus dem Schwenkbereich des Schließbartes eines Schließzylinders verlagert. Der Nuß­ arm der zweiteiligen Fallennuß ist in einseitigem Frei­ gang mit dem Fallenschwanz und in entgegengesetzt gerich­ tetem Freigang mit dem Treibstangen-Anschlußschieber ge­ kuppelt. Es handelt sich bei diesem Treibstangenschloß um ein Schloß ohne einen aus dem Schloßgehäuse austretenden Riegel, das seine Verschließfunktion lediglich mittels einer blockierbaren Schloßfalle bewirkt. Der Schließzy­ linder betätigt einen Sperrmechanismus, der die Treib­ stange im abgeschlossenen Zustand blockiert. Die Schloß­ nüsse haben unterschiedliche Funktionen. Die untere Schloßnuß hat die Aufgabe, durch Verlagerung des Treib­ stangen-Anschlußschiebers die Blockierung der Schloßfalle aufzuheben. Die untere Schloßnuß kann allein die Schloß­ falle nicht betätigen.
Die DE-OS 40 14 046 betrifft ein schließzylinderbetätig­ bares Treibstangenschloß mit einem den Schließbart des Schließzylinders umfassenden, im Schloßgehäuse angeordne­ ten Zahnkranz, welcher einen Schließzylinder-Durchsteck­ spalt besitzt und dessen Außenumfang mit zwei Ab­ triebszahnrädern kämmt, deren Drehung unter Zwischen­ schaltung weiterer Untersetzungszahnräder über Treibstan­ gen-Anschlußschieber zur Treibstangen-Verlagerung dient.
Das Erstellen von Treibstangenschlössern unterschiedli­ cher Dornmaße mit verringertem Aufwand soll durch eine zwischen Schloßdecke und Schloßboden des Schloßgehäuses angeordnete Trägerplatte für sämtliche Zahntrieb- Funktionseinheiten erzielbar sein. Dieses Schloß wird nur mit einer Schloßnuß geliefert, und zwar entweder in der Haustürstellung (92 mm Entfernung von Mitte Nuß bis Mitte Schließzylinder), oder aber in der Zimmertürstellung (72 mm Entfernung). Für den Abnehmer besteht darin kein Vor­ teil. Der Vorteil liegt ausschließlich in einer Produktionsvereinfachung für den Hersteller.
Bei Anwendung des Erfindungsgedankens (Aufgabe und Lö­ sung) lassen sich handelsübliche Türbeschläge verwenden. Auch die für die Befestigungsschraube der Sicherheitsbe­ schläge und für Rosetten erforderlichen Durchbrüche kön­ nen in den normgerechten Maßen sowohl für Zimmertür­ schlösser als auch für Haustürschlösser beibehalten werden. Es kann also noch nach dem Einbau des Schlosses in die Tür gewählt werden, ob man einen Haustürbeschlag (Tür­ drücker, Türschilder etc.) oder einen Zimmertürbeschlag verwenden will. Die jeweils nicht benutzte Schloßnuß wird durch den dann passenden Sicherheitsbeschlag abgedeckt. Irgendwelche Manipulationen am Schloßeingerichte, insbe­ sondere ein Hinzufügen oder Entfernen oder Ein-/Umstellen einzelner Konstruktionsteile, sind bei dem erfindungsge­ mäßen Schloß unnötig.
In Anspruch 2 ist eine bevorzugte Ausführungsform der Er­ findung beschrieben. Bei dieser Lösung sind die Schloßnüsse zwangssynchronisiert, da sich durch die er­ findungsgemäße Lösung die Schloßnüsse stets gleichsinnig und um gleich große Winkelbeträge drehen.
Die Ansprüche 3 bis 5 beschreiben weitere vorteilhafte, sehr kompakt bauende Konstruktionen.
In der Zeichnung ist die Erfindung - teils schematisch - an einem Ausführungsbeispiel veranschaulicht. Es zeigt
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes, als Treibstangenschloß aus­ gebildetes, als Haustürschloß und als Zimmer­ türschloß verwendbares Einstecktürschloß, bei ab­ genommener Schloßdecke;
Fig. 2 eine ausschnittsweise Vergrößerung aus Fig. 1 und
Fig. 3 die aus Fig. 2 ersichtliche Darstellung nach einem Betätigen einer Schloßnuß durch einen Türdrücker.
Mit dem Bezugszeichen 1 ist ein Schloßgehäuse bezeichnet, das vorn durch einen Stulp 2 begrenzt ist, der mit dem Schloßgehäuse 1 in geeigneter Weise fest, z. B. durch Schrauben, Nieten, Anpunkten oder dergleichen, verbunden ist. Der Stulp 2 verläuft orthogonal zu einem Schloßge­ häuseboden 3. Das Schloßgehäuse 1 ist durch eine nicht dargestellte, durch Schrauben anzuordnende Schloßdecke abgedeckt.
In dem Schloßgehäuse 1 sind parallel und mit Abstand zu­ einander eine Falle 4 und ein Riegel 5 längsverschieblich geführt. Die Falle 4 und der Riegel 5 treten jeweils mit einem Kopf 6 bzw. 7 durch je eine formmäßig angepaßte Durchbrechung des Stulps 2 nach außen aus dem Schloßge­ häuse 1 heraus.
Auf dem Schloßgehäuseboden 3 ist parallel zum Stulp 2 ein Flachschieber 8 angeordnet, der in seinen beiden Endbe­ reichen Langlöcher 9 bzw. 10 aufweist, durch die jeweils ein Führungszapfen 11 bzw. 12 hindurchtritt, um den Flachschieber 8 zu führen. Die Führungszapfen 11 und 12 sind mit dem Schloßgehäuseboden 3 fest verbunden.
Der Flachschieber 8 wird über einen Hebel 13, der in eine Aussparung 14 einzutreten vermag, angetrieben. Mit dem Hebel 13 ist einstückig ein Ritzel 15 einstückig verbun­ den, das mit einem Ritzel 16 kämmt, das wiederum einstüc­ kig mit einem im Durchmesser größeren Zahnrad 17 verbun­ den ist, das auf einer nicht dargestellten, orthogonal zum Schloßgehäuseboden 3 verlaufenden Achse drehbar gela­ gert ist.
Das Zahnrad 17 weist einen außermittigen Kurbelzapfen 18 auf, der in eine Kulisse 19 eingreift, die am Riegel­ schwanz 69 angeordnet ist und beim Hin- und Herbewegen des Riegels 7 über den Kurbelzapfen 18 das Zahnrad 17 und über das Ritzel 16 auch das Ritzel 15 dreht und damit den Hebel 13 in- und außer Eingriff mit der Aussparung 14 bringt und dadurch den Flachschieber 8 und die damit ver­ bundenen Stangen 20 und 21 in Verriegelungs- oder Entrie­ gelungsstellung verschiebt.
Unterhalb des im Durchmesser großen Zahnrades 17 ist ein im Durchmesser kleineres Zahnrad 22 um eine orthogonal zum Schloßgehäuseboden 3 gelagerte Achse drehbeweglich angeordnet, das einstückig mit einem Ritzel 23 verbunden ist, das mit dem Zahnrad 17 kämmt. Des weiteren sind zwei weitere Ritzel 24 und 25 um orthogonal zum Schloßgehäuse­ boden 13 angeordnete Drehachsen im Schloßgehäuse 3 gela­ gert, die jeweils übereinander zwei Ritzel unterschiedli­ chen Durchmessers aufweisen. Unten liegen jeweils die Ritzel mit geringerem Durchmesser und oben (in der Zeich­ nungsebene gesehen) die Ritzel mit größerem Durchmesser. Die Ritzel mit größerem Durchmesser kämmen mit einem Zahnrad oder Zahnkranz 26, das bzw. der im Bereich eines Durchbruches 27 für einen nicht dargestellten Schließzy­ linder angeordnet ist. Das Zahnrad 26 wird durch einen Schlüsselbart oder dergleichen gedreht und dreht dadurch die im Durchmesser größeren Ritzel der Ritzel 24, 25, was wiederum eine Drehbewegung des Zahnrades 22 und über das Ritzel 23 eine Drehung des Zahnrades 17 und damit über die Ritzel 16 und 15 eine Hin- und Herschwenkbewegung des Hebels 13 zur Folge hat.
Mit den Bezugszeichen 28, 29, 30 sind Dorne (z. B. Hohl­ dorne) bezeichnet.
Bei 31 und 32 sind Schloßnüsse vorgesehen, die die übli­ chen Durchbrechungen 33 und 34 zur Aufnahme von Drücker­ stiften oder dergleichen aufweisen. Zum Beispiel kann die Durchbrechung 33 zehn Millimeter im Quadrat und die Durchbrechung 34 acht Millimeter im Quadrat bemessen sein.
Die Schloßnuß 31 weist Nußhebel 35 und 36 auf, wobei der Nußhebel 35 mit einem Anschlag 37 in Verbindung steht, der mit dem Fallenschaft 38 gekuppelt ist. Über den Nußhebel 35 läßt sich somit der Fallenkopf 6 in den Schloßkasten hineinbewegen.
Die Falle 4 ist ständig durch eine Feder 39 beaufschlagt, so daß die Falle 4 die Tendenz hat, mit ihrem Kopf 6 aus der entsprechenden Durchbrechung des Stulps 2 herauszutreten.
Die Nuß 31 ist über einen Anschlagkörper 40, der durch eine Druckfeder 41 beaufschlagt ist, derart belastet, daß der Nußhebel 35 die Tendenz hat, sich mit einer Nase 42 gegen den Hohldorn 28 anzulegen. Die Druckfeder 41 ist mit ihrer Längsachse parallel zur Rückwand 46 des Schloßgehäuses angeordnet, so daß sich eine raumsparende Konstruktion ergibt.
Mit jeder der Schloßnüsse 31 und 32 ist an ihrer dem Schloßboden 3 zugekehrten Seite je ein Ritzel bzw. Rit­ zelkranz 43 bzw. 44 einstückig verbunden. Statt eines Vollkreises kann sich das betreffende Ritzel 43 und/oder 44 nur über einen Teil des Umfanges des Nußkörpers er­ strecken.
Mit den beiden Ritzeln 43 und 44 kämmt ein gemeinsames Übertragungsritzel 45, dessen Drehachse orthogonal zum Schloßgehäuseboden 3 und parallel zu den Drehachsen der beiden Schloßnüsse 31, 32 und damit auch parallel zu den Drehachsen der beiden Ritzel 43 und 44 verläuft. Durch­ messer und Module der Ritzel 43 und 44 sind gleichgroß bemessen, so daß sich bei einer Drehbewegung der einen Schloßnuß ein absoluter Synchronlauf über den gleichen Kreisbogen der anderen Schloßnuß ergibt. Beide Schloßnüsse 31 und 32 schwenken somit gleichsinnig und um gleich große Bogenbereiche, wenn die eine Schloßnuß be­ wegt wird.
Das genormte Maß A (geradliniger Abstand von dem Drehmit­ telpunkt der oberen quadratischen Durchbrechung 33 der oberen Schloßnuß 31 bis zum Drehmittelpunkt eines Zylin­ derkerns eines in den Durchbruch 27 eingesetzten Schließzylinders) beträgt bei der dargestellten Ausfüh­ rungsform 92 mm, während das genormte Maß B (geradliniger Abstand von dem Drehmittelpunkt der quadratischen Durch­ brechung 34 der unteren Schloßnuß 32 bis zum Drehmittel­ punkt eines Zylinderkern eines in den Durchbruch 27 ein­ gesetzten Schließzylinders) 72 mm ist. Das genormte Maß C (geradliniger Abstand zwischen dem Drehmittelpunkt der quadratischen Durchbrechung 33 der oberen Schloßnuß 31 und denn Mittelpunkt 50 der Bohrung 49, der um das Maß F in Richtung auf den Schließzylinder verschoben ist) ist 21,5 mm und das genormte Maß D (geradliniger Abstand vom Drehmittelpunkt der quadratischen Durchbrechung 34 bis zum Mittelpunkt eines Hohldornes 51) ebenfalls 21,5 mm, während das Maß E 17,5 mm (Hinterdornmaß) beträgt.
Das Maß A ist wichtig, wenn das erfindungsgemäße Ein­ stecktürschloß als Haustürschloß verwendet wird, während das Maß B bei Zimmertürschlössern eine Rolle spielt. G ist 19 mm und ist der geradlinige Abstand vom Mittelpunkt der quadratischen Durchbrechung 33 bis zum Mittelpunkt des Hohldornes 28. H ist der geradlinige Abstand zwischen den Mittelpunkten der quadratischen Durchbrechungen 33, 34 und beträgt 20 mm.
An der Rückwand 46 sind in der Höhe der Mittenachsen der Schloßnüsse 31 und 32 Einsenkungen 47 und 48 für Normbe­ festigungsschrauben vorgesehen. Das genormte Maß G be­ trägt sowohl bei Haustürschlössern als auch bei Zimmer­ türschlössern 19 mm.
Der Innenvierkant der quadratischen Bohrung 33 ist 10 mm und der Innenvierkant der quadratischen Durchbrechung 34 beträgt 8 mm. In dem Innenvierkant der quadratischen Durchbrechung 34 der unteren Schloßnuß 32 ist eine Boh­ rung 49 angeordnet, deren Mittelpunkt 50 auf der durch den Mittelpunkt der quadratischen Durchbrechung 34 der unteren Schloßnuß 32 hindurchgehenden Mittelachse 52 liegt und um das Maß F nach unten hin verschoben ist, derart, daß sich einerseits das Maß C von 21,5 mm und andererseits das Maß D von 21,5 mm ergibt, wobei die Mittelpunkte der Durchbrechungen 33, 34 und des Hohldor­ nes 51 auf der geradlinig und parallel zur Stulpe 2 ver­ laufenden sowie durch den Mittelpunkt der Bohrung 49 ver­ laufenden Mittellinie 52 liegen. Die Schloßnuß 31 wird dann benutzt, wenn das erfindungsgemäße Einstecktürschloß als Haustürschloß verwendet wird. Dann wird eine Befesti­ gungsschraube durch eine Bohrung des Türschildes und durch die quadratische Durchbrechung 34 sowie die Bohrung 49 der unteren Schloßnuß 32 hindurchgeführt, während die untere Schloßnuß 32 und ein Hohldorn 51 durch das Tür­ schild abgedeckt sind.
Wird dagegen das erfindungsgemäße Einstecktürschloß als Zimmertürschloß verwendet, so deckt das Türschild die obere Schloßnuß 31 ab und die Befestigungsschraube für das Sicherheitsschließblech durchgreift den Hohldorn 51.
Mit dem Bezugszeichen 53 ist ein erster Wechselhebel be­ zeichnet, der auf einen zweiten Wechselhebel 54 einwirkt. Der erste Wechselhebel 53 besitzt einen Ansatz 55, gegen dessen untere Stirnseite 56 ein nicht dargestellter Schlüsselbart einwirkt und dadurch den ersten Wechselhe­ bel 53, der in einer schlitzförmigen Vertiefung 57 des Riegelschwanzes 69 orthogonal zur Längsachse des Riegels 7 geführt ist, verschoben wird. Der erste Wechselhebel 53 weist an seinem dem Ansatz 55 abgewandten Endabschnit einen weiteren, in der Draufsicht etwa T-förmigen Ab­ schnitt 58 auf, der gegen eine untere Schulter 59 (Fig. 2) zur Anlage kommt und dadurch einen zweiten Wechselhe­ bel 54 um den Hohldorn 51 als Drechachse schwenkt. Hierzu besitzt der zweite Wechselhebel 54 ein Auge 60, das eine Bohrung 61 aufweist. Das Auge 60 ist materialmäßig ein­ stückig mit einem Winkelansatz 62 verbunden, dessen Längsachse etwa rechtwinklig zur Längsachse eines Hebels 63 verläuft, mit dem am Ende materialmäßig einstückig ein Vorsprung 64 verbunden ist, der hinter den Anschlag 37 des Fallenschaftes 38 greift und dadurch diesen beim Be­ tätigen der Wechselfunktion in den Schloßkasten hineinbe­ wegt. Durch diese Anordnung ist eine Herstellung von zwei getrennten Wechseln, einmal für Haustürschlösser und ein­ mal für Zimmertürschlösser, überflüssig.
Der Hebel 63 weist langlochartige Durchbrechungen 65 und 66 auf, deren Längsachse je einen Kreisbogenabschnitt um den Hohldorn 51 als Drehmittelpunkt bilden. Der Mittel­ punkt des Hohldornes 28 liegt auf einer Mittellinie 67, die durch den Mittelpunkt der oberen Schloßnuß 31 ver­ läuft und orthogonal zum Stulp 2 gerichtet ist.
Eine Mittellinie 68 verläuft durch den Mittelpunkt des Hohldornes 29, die durch den Mittelpunkt der unteren Schloßnuß 32 verläuft und ebenfalls orthogonal zum Stulp 2 gerichtet ist. Die Mittelpunkte der beiden Hohldorne 28, 29 liegen auf einer gemeinsamen Mittellinie 70, die parallel zum Stulp 2 und damit auch parallel zur Mittel­ linie 52 verläuft. Die beiden Hohldorne 28 und 29 dienen als Kulissenführungsstifte für den zweiten Wechselhebel 54, der flächig neben den Durchbrechungen 33 und 34 auf dem Nußhebel 35 aufruht. Dadurch wird insgesamt eine sehr raumsparende Konstruktion erzielt.
Die in der Zusammenfassung, in der Beschreibung und in den Patentansprüchen beschriebenen sowie aus der Zeich­ nung ersichtlichen Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung der Erfindung wesentlich sein.

Claims (5)

1. Einstecktürschloß, insbesondere Treibstangen­ schloß, dadurch gekennzeichnet,
  • a) daß zwei Schloßnüsse (31, 32), von denen eine, vorzugsweise die obere (31), die Schloßfalle (6) betätigt, auf einer durch ihre Drehmittelpunkte geradlinig sowie paral­ lel zum Stulp (2) verlaufenden Mittelachse (52) untereinander im Schloßgehäuse angeord­ net sind;
  • b) daß beide Schloßnüsse (31, 32) miteinander zwangsgekoppelt sind, derart, daß bei der Be­ wegung der einen Schloßnuß sich die andere Schloßnuß im gleichen Drehsinne und um das gleiche Winkelmaß dreht;
  • c) daß unterhalb der unteren Schloßnuß (32) ein Hohldorn (51) angeordnet ist, der auf der gleichen Mittelachse (52) liegt, die die Drehmittelpunkte der beiden Schloßnüsse (31, 32) verbindet, wobei der Hohldorn (51) als Schwenkachse für einen Wechselhebel (54) dient und den Durchlaß einer Befestigungs­ schraube für die Türschilder ermöglicht;
  • d) daß die obere Schloßnuß (31) bei Verwendung des Türschlosses als Haustürschloß verwendet wird, und die Durchbrechung (34) der unteren Schloßnuß (32) als Durchlaß für eine Befesti­ gungsschraube eines handelsüblichen Haustür- Türschildes dient;
  • e) und daß die untere Schloßnuß (32) bei Verwen­ dung des Türschlosses als Zimmertürschloß verwendet wird, und der Hohldorn (51) als Durchlaß für eine Befestigungsschraube eines handelsüblichen Zimmertür-Türschildes dient, während die obere Schloßnuß (31) durch das Türschild abgedeckt ist.
2. Türschloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Schloßnüsse (31, 32) jeweils einen Zahnkranz oder ein Zahnrad (43, 44) gleicher Größe und gleichen Moduls aufweisen, wobei die beiden Zahnräder oder Zahnkränze (43, 44) durch ein neben den Schloßnüssen (31, 32) im Schloßgehäuse um eine orthogonal zum Schloßgehäuseboden (3) verlaufende Drehachse drehbewegliches Übertragungsritzel (45) miteinander zwangsgekuppelt sind.
3. Türschloß nach Anspruch 1 oder einem der folgen­ den, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchbrechung (34) der unteren, zur Verwendung des Türschlosses bei Zimmertüren dienenden Schloßnuß (32) mit einer den Durchlaß einer Befestigungsschraube dienenden Durchgangsbohrung (49) versehen ist, deren Mittel­ punkt auf der durch die Mittelpunkte der Schloß­ nüsse (31, 32) verlaufenden Mittelachse (52) nach unten in Richtung auf den Hohldorn (51) verschoben ist, derart, daß der geradlinig auf der die Mit­ telpunkte der Schloßnüsse (31, 32) miteinander verbindenden Mittelachse (52) gemessene Abstand vom Mittelpunkt der oberen Schloßnuß (31) zum Mittelpunkt (50) der Bohrung (49) in der unteren Schloßnuß (32) 21,5 mm beträgt, daß der Abstand der Mittelpunkte der beiden Schloßnüsse (31, 32) voneinander 20 mm groß ist, daß der Abstand vom Mittelpunkt der die quadratische Durchbrechung (34) der unteren Schloßnuß (32) durchsetzende Boh­ rung (49) bis zum Mittelpunkt des den Durchlaß ei­ ner Befestigungsschraube dienenden Hohldorns (51) ebenfalls 21,5 mm beträgt, und daß der Abstand vom Mittelpunkt der oberen Schloßnuß (31, Verwendung als Haustürschloß) bis zum Mittelpunkt eines Zylinderkerns eines in einer unteren Durchbrechung (27) eingesetzten Schließzylinders dem genormten Maß 92 mm, und der Abstand vom Mittelpunkt der unteren Schloßnuß (32, Verwendung als Zimmer­ türschloß) bis zum Mittelpunkt eines Zylinderkerns eines in der Durchbrechung (27) eingesetzten Schließzylinders dem genormten Maß 72 mm entspricht.
4. Türschloß nach Anspruch 1 oder einem der folgen­ den, dadurch gekennzeichnet, daß ein erster Wechsel­ hebel (53) in einer schlitzförmigen Vertiefung (57) des Riegelschwanzes (69) orthogonal zur Längsachse des Riegels (7) durch einen Schließbart verschieblich angeordnet ist, der gegen eine un­ tere Schulter (59) eines zweiten Wechselhebels (54) einwirkt, wobei der zweite Wechselhebel (54) auf zwei mit Abstand zueinander angeordneten Hohl­ dornen (28, 29) mit langlochartigen Durchbrechun­ gen (65, 66) kulissenförmig geführt ist, wobei die Längsachsen der langlochförmigen Durchbrechung (65, 66) je einen Kreisbogenabschnitt um den Hohl­ dorn (51) als Drehmittelpunkt bilden, und daß die Mittelpunkte der Hohldorne (28, 29) auf einer er­ sten geraden Mittellinie (70) liegen, die parallel zum Stulp (2) verläuft und außerdem der Mittelpunkt des oberen Hohldornes (28) auf einer zweiten Mit­ tellinie (67), die durch den Mittelpunkt der oberen Schloßnuß (31) verläuft, liegt und der Mittelpunkt des unteren Hohldornes (29) auf einer dritten Mit­ tellinie (68), die durch den Mittelpunkt der unteren Schloßnuß (32) verläuft, liegt, wobei die zweite und dritte Mittellinie (67, 68) orthogonal zum Stulp (2) gerichtet sind und daß der zweite Wechselhebel (54) auf dem Hohldorn (51) unterhalb der unteren Schloßnuß (32) schwenkbeweglich gelagert ist, wobei die erste Mittellinie (70) der Hohldorne (28, 29) in einem Abstand von 19 mm zu den Mittelpunkten der Schloßnüsse (31, 32) verläuft.
5. Türschloß nach Anspruch 1 oder einem der folgen­ den, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückwand (46) des Schloßgehäuses im Bereich der beiden Schloß­ nüsse (31, 32) mit einwärts gerichteten Ein­ senkungen (47, 48) versehen ist, wobei der Mittel­ punkt der oberen Einsenkung (47) zum einen auf der durch den Drehmittelpunkt der oberen Schloßnuß (32) verlaufenden zweiten Mittellinie (67), der Mittel­ punkt der unteren Einsenkung (48) auf der durch den Drehmittelpunkt der unteren Schloßnuß (32) verlaufenden dritten Mittellinie (68) liegen und zum anderen die Mittelpunkte der Einsenkungen (47, 48) in einem Abstand von 19 mm von den Schloßnüssen (31, 32) liegen, um einen Durchlaß für Befesti­ gungsschrauben, in Verbindung mit den Hohldornen (28, 29) für genormte, handelsübliche Drückerro­ setten zu ermöglichen.
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