DE4112171A1 - Verfahren zur wiederaufbereitung eines faserverbundwerkstoffs aus thermoplastischem kunststoff - Google Patents
Verfahren zur wiederaufbereitung eines faserverbundwerkstoffs aus thermoplastischem kunststoffInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur
Wiederaufbereitung eines Faserverbundwerkstoffs mit
einer Matrix aus thermoplastischem Kunststoff und mit
Verstärkungseinlagen bestehend aus Synthesefasern
eines thermoplastischen Kunststoffs mit gleicher oder
zumindest sehr ähnlicher Struktur.
Zur Herstellung insbesondere auch technischer
Bauteile werden heute zunehmend faserverstärkte
Thermoplaste eingesetzt, wobei durch Einlagerung von
Fasern aus sortenfremden Werkstoffen in den
Matrix-Werkstoff zum Teil wesentlich verbesserte
Festigkeitseigenschaften erzielt werden können.
Mit der US-PS 45 01 856 ist außerdem bereits die
Möglichkeit angesprochen worden, thermoplastische
Kunststoffe durch Einlagerung von Synthesefasern aus
einem thermoplastischen Kunststoff mit zumindest sehr
ähnlicher Struktur zu verbessern. Synthesefasern sind
durch ihren Herstellvorgang (beispielsweise
Spinn- und Verstreckvorgang) hochorientiert und
weisen dadurch gegenüber dem Matrix-Werkstoff
deutlich verbesserte mechanische Eigenschaften auf,
mit denen sich aufgrund der Kompatibilität mit dem
Matrix-Werkstoff die Eigenschaften des
Faserverbundwerkstoffs günstig beeinflussen lassen.
Unter thermoplastischen Kunststoffen mit gleicher
oder zumindest sehr ähnlicher Struktur sind dabei
Kunststoffe zu verstehen, welche der gleichen
Kunststoff-Familie angehören; in dem hier
interessierenden Zusammenhang sollten der
Matrix-Werkstoff und der Synthesefaser-Kunststoff so
beschaffen sein, daß nach der Wiederaufbereitung kein
irgendwie gemischter Aufbereitungswerkstoff, sondern
ein sortenreiner Kunststoff vorliegt, welcher erneut
zumindest als Matrix-Werkstoff eingesetzt werden
kann.
Der Erfindung liegt dementsprechend die Aufgabe
zugrunde, ein Wiederaufbereitungsverfahren anzugeben,
mit dem sich Faserverbundwerkstoffe der eingangs
erwähnten Art (eigenfaserverstärkte
Faserverbundwerkstoffe) für den erneuten Einsatz -
zumindest als Matrix-Werkstoff - zurückgewinnen
lassen.
Die Erfindung baut dabei auf der bereits erwähnten
Erkenntnis auf, daß die Moleküle in Synthesefasern
aufgrund des Herstellungsverfahrens einen erhöhten
Ordnungszustand aufweisen; diese Ausbildung hat zur
Folge, daß der Temperaturbereich, in dem die
Synthesefasern auf schmelzen, zumindest zum Teil höher
liegt als der Schmelztemperaturbereich des
Matrix-Werkstoffs. Abhängig von der Art des
thermoplastischen Kunststoffs ergeben sich für den
Matrix-Werkstoff und die Synthesefasern
Schmelztemperaturbereiche, die voneinander getrennt
liegen (vgl. die US-PS 45 01 856) oder sich nur
teilweise überlappen.
Die Aufgabe wird durch ein Verfahren gelöst, welches
die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist.
Ausgehend davon, daß die untere und obere
Temperaturgrenze des Schmelzbereichs der
Synthesefasern jeweils höher liegt als die untere
bzw. obere Temperaturgrenze des Matrix-Werkstoffs bei
sich allenfalls teilweise überlappenden
Temperaturbereichen der beiden Schmelzbereiche, wird
der Faserverbundwerkstoff in zerkleinertem Zustand
derart unter Wärmezufuhr behandelt, daß der
entstehende Aufbereitungswerkstoff erneut einer
Formgebung unterworfen werden kann und hinsichtlich
seiner wesentlichen Festigkeitseigenschaften dem
Matrix-Werkstoff vor der Wiederaufbereitung zumindest
ähnlich ist: Der Elastizitätsmodul, die
Schlagzähigkeit sowie die Zugfestigkeit des
Aufbereitungswerkstoffs sollten größenmäßig jeweils
zumindest 50% des betreffenden Wertes des
Matrix-Werkstoffs vor der Wiederaufbereitung
erreichen.
Bei den hier angesprochenen, den
Faserverbundwerkstoff bildenden thermoplastischen
Kunststoffen handelt es sich neben Polyolefinen (PE
bzw. PP) insbesondere um Polyester (PET bzw. PBT bzw.
Pc), Polyamide (Polyamid 6, Polyamid 6.6,
Polyamid 6.10 bzw. Polyamid 12), Polyacryl und
Polystyrol.
Grundsätzlich sollte die Verfahrensführung,
insbesondere die Temperaturführung, über den in Frage
kommenden Zeitraum so gewählt werden, daß der Matrix-
Werkstoff möglichst wenig abbaut, d. h. im Hinblick
auf seine Eigenschaften nach der Zerkleinerung
möglichst wenig verändert wird. Dies läßt sich vor
allem dadurch erreichen, daß die
Aufbereitungstemperatur - unter Berücksichtigung
sonstiger für die Verfahrensführung wesentlicher
Gesichtspunkte - möglichst niedrig oder zumindest
über die Zeitdauer des Schmelzvorgangs im
Durchschnitt möglichst niedrig gewählt wird.
Bei der Wiederaufbereitung eines
Faserverbundwerkstoffs mit Schmelzbereichen für den
Matrix-Werkstoff und die Synthesefasern, deren
Temperaturbereiche sich teilweise überlappen, sind
grundsätzlich zwei Vorgehensweisen möglich:
Zum einen kann die Aufbereitungstemperatur in der
Weise eingestellt werden, daß allenfalls die obere
Temperaturgrenze des Schmelzbereichs des
Matrix-Werkstoffs erreicht wird, jedoch zumindest die
untere Temperaturgrenze des Schmelzbereichs der
Synthesefasern (Anspruch 2). Dies hat zur Folge, daß
neben dem Matrix-Werkstoff auch die Synthesefasern
aufgeschmolzen werden: Dabei kann ein
Aufbereitungswerkstoff entstehen, welcher bessere
mechanische Eigenschaften aufweist als der
Matrix-Werkstoff vor der Aufbereitung oder als ein
verhältnismäßig wenig verstärkter
Faserverbundwerkstoff.
Zum anderen kann das Verfahren bei einer
Aufbereitungstemperatur ablaufen, die im Höchstfall
knapp unterhalb der unteren Temperaturgrenze des
Schmelzbereichs der Synthesefasern liegt (Anspruch
3). Auf diese Weise können die Synthesefasern
zumindest annähernd in dem Zustand erhalten werden,
der nach Beendigung lediglich des
Zerkleinerungsvorgangs vorgelegen hat.
Bei der Wiederaufbereitung eines
Faserverbundwerkstoffs mit Schmelzbereichen, deren
Temperaturbereiche voneinander getrennt liegen, läuft
das Verfahren unter Aufrechterhaltung einer
Aufbereitungstemperatur ab, bei welcher allenfalls
die obere Temperaturgrenze des Schmelzbereichs des
Matrix-Werkstoffs erreicht wird (Anspruch 4). Dies
hat zur Folge, daß die nach der Zerkleinerung des
Faserverbundwerkstoffs vorliegenden Faserfragmente -
abhängig von den sonstigen Verfahrensbedingungen - im
wesentlichen erhalten bleiben.
Die Eigenschaften des Aufbereitungswerkstoffs lassen
sich erforderlichenfalls dadurch günstig
beeinflussen, daß spätestens während des
Schmelzvorgangs des Matrix-Werkstoffs neuwertiges
Zusatzmaterial bestehend aus dem Matrix-Werkstoff
beigemischt wird (Anspruch 5). Statt dessen oder
zusätzlich können auch - spätestens im noch
geschmolzenen Zustand - neuwertige Synthesefasern
beigemischt werden, deren Struktur derjenigen des
Matrix-Werkstoffs zumindest sehr ähnlich und deren
Länge größer ist als diejenige der
Verstärkungseinlagen des zerkleinerten
Faserverbundwerkstoffs (Anspruch 6).
Das Aufbereitungsverfahren kann unter Verwendung
einer Aufschmelz- und Homogenisiereinrichtung,
insbesondere in Gestalt eines Zweischneckenkneters,
ausgeführt werden. Die Beimischung neuwertiger
Synthesefasern erfolgt mittels einer
Zuführeinrichtung, insbesondere in Gestalt einer
Beschickungsschnecke. Neuwertiger Matrix-Werkstoff
wird zweckmäßig unmittelbar in den Eintrittsbereich
der Aufschmelz- und Homogenisiereinrichtung
eingeleitet.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung
im einzelnen erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 als Schemabild über der Temperatur
aufgetragen das Schmelzverhalten
eines Faserverbundwerkstoffs für
den Fall, daß der Schmelzbereich des
Matrix-Werkstoffs vollständig
unterhalb des Schmelzbereichs der
Synthesefasern liegt,
Fig. 2 als Schemabild das Schmelzverhalten
eines Faserverbundwerkstoffs für
den Fall, daß die Schmelzbereiche
des Matrix-Werkstoffs und der
Synthesefasern sich teilweise
überlappen,
Fig. 3 schematisch den Bereich der
einzustellenden
Aufbereitungstemperatur für den Fall,
daß der Faserverbundwerkstoff gemäß
Fig. 1 bei Erhaltung seiner
Faserstruktur aufbereitet wird,
Fig. 4a schematisiert den Bereich der
Aufbereitungstemperatur für den
Fall, daß der Faserverbundwerkstoff
gemäß Fig. 2 bei Erhaltung seiner
Faserstruktur wiederaufbereitet wird,
Fig. 4b schematisiert den Bereich der
Aufbereitungstemperatur für den Fall,
daß der Faserverbundwerkstoff gemäß
Fig. 2 unter Veränderung bzw.
Verlust seiner Faserstruktur
wiederaufbereitet wird, und
Fig. 5 in Form eines Fließschemas den Aufbau
und Ablauf des
Wiederaufbereitungsverfahrens.
Dem Grundgedanken der Erfindung folgend bezieht sich
die Zeichnung auf Faserverbundwerkstoffe, deren
Matrix und Verstärkungseinlagen in Form von
Synthesefasern aus einem thermoplastischen Kunststoff
mit gleicher oder zumindest sehr ähnlicher Struktur
bestehen. Es handelt sich dabei um thermoplastische
Kunststoffe derselben Familie bzw. um
thermoplastische Kunststoffe, die einander derart
ähnlich sind, daß sie nach der Wiederaufbereitung
(RECYCLING) miteinander einen sortenreinen
Aufbereitungswerkstoff bilden.
Die Fig. 1 und 3 beziehen sich auf einen
Faserverbundwerkstoff, dessen Matrix-Werkstoff und
Synthesefasern vollständig voneinander getrennte
Schmelzbereiche SM (Schmelzbereich Matrix-Werkstoff)
bzw. SF (Schmelzbereich Synthesefasern) aufweisen.
Die untere und obere Temperaturgrenze der beiden
Schmelzbereiche ist mit TMu, TFu bzw. TMo, TFo
bezeichnet. Die untere Temperaturgrenze TFu des
Schmelzbereichs SF der Synthesefasern liegt dabei mit
Abstand oberhalb der oberen Temperaturgrenze TMo des
Schmelzbereichs SM des Matrix-Werkstoffs.
Mit Rücksicht auf das erwähnte Schmelzverhalten des
Faserverbundwerkstoffs gemäß Fig. 1 (vgl. dazu die
US-PS 45 01 856) kann dieser - bei Erhaltung der
Faserstruktur - in einem als Recyclingfenster Rf 1
bezeichneten Temperaturbereich wiederaufbereitet
werden. Dieser liegt (wie Fig. 3 erkennen läßt)
zwischen der unteren und oberen Temperaturgrenze TMu
bzw. TMo (vgl. dazu Fig. 1).
Bei dem mit Fig. 2 angesprochenen
Faserverbundwerkstoff aus thermoplastischem
Kunststoff sind der Matrix-Werkstoff und die
eingelagerten Synthesefasern derart beschaffen, daß
sich ihre Schmelzbereiche SM und SF teilweise
überlappen: Die obere Temperaturgrenze TMo des
Matrix-Werkstoffs liegt dabei oberhalb der unteren
Temperaturgrenze TFu der Synthesefasern.
Ein Faserverbundwerkstoff der hier angesprochenen Art
kann beispielsweise aus einer Polyäthylenmatrix
(FELD) mit Polyäthylenfasern (PE-UHMW) bestehen;
während erstere bereits bei Temperaturen zwischen
100° C und 130° C aufschmilzt, liegt der
Schmelzbereich der zugehörigen Synthesefasern
zwischen etwa 120° C bis 150° C.
Falls also der Bereich für die
Aufbereitungstemperatur - Recyclingfenster Rf 2 in
Fig. 4a - derart eingestellt wird, daß die untere
Temperaturgrenze TFu des Schmelzbereichs SF der
Synthesefasern gerade nicht erreicht, d. h. knapp
unterschritten wird, kann dieser
Faserverbundwerkstoff bei Erhaltung einer
Faserstruktur wiederaufbereitet werden.
Im Falle der zuvor erwähnten konkreten
Temperaturbereiche (100 bis 130° C bzw. 120 bis
150° C) wäre die Aufbereitungstemperatur danach auf
einen Wert unterhalb von 120° C einzustellen. Diese
Vorgehensweise hätte zur Folge, daß der
Matrix-Werkstoff zwar aufschmelzen, zumindest jedoch
anschmelzen und die Synthesefasern benetzen kann,
diese jedoch nicht zerstört werden.
Falls für die Wiederaufbereitung des mit Fig. 2
angesprochenen Faserverbundwerkstoffs die
Aufbereitungstemperatur in dem in Fig. 4b mit Rf 3
gekennzeichneten Bereich liegt, tritt auch ein
Verlust an Faserstruktur auf, da die Synthesefasern
zumindest teilweise aufschmelzen.
Der Temperaturbereich Rf 3 wird dabei begrenzt durch
die untere Temperaturgrenze TFu des Schmelzbereichs
SF und die obere Temperaturgrenze TMo des
Schmelzbereichs SM (vgl. dazu Fig. 2).
Bei den zuvor erwähnten konkreten Temperaturbereichen
(SM = 100/130° C; SF = 120/150° C) liegt das
Recyclingfenster Rf 3 zwischen 130° C und 150° C.
Wie in Fig. 5 stark schematisiert dargestellt ist,
wird der zu recyclierende Faserverbundwerkstoff 1 (in
Gestalt eines konkreten Gegenstandes) zunächst in
einer Mühle 2 hinreichend zerkleinert; die nach der
Zerkleinerung vorliegende Partikelgröße ist an den
sich anschließenden Aufschmelz- und
Homogenisiervorgang angepaßt. Dieser wird mittels
eines Zweischneckenkneters 3 ausgeführt, und zwar
unter Zufuhr der (durch Pfeile 4 angedeuteten)
Wärmeenergie, die für die Einstellung der gewünschten
Aufbereitungstemperatur (vgl. dazu Fig. 3 und Fig.
4a, b) benötigt wird.
Die Aufbereitungstemperatur und die Arbeitsweise des
Zweischneckenkneters 3 sollten grundsätzlich so
beschaffen sein, daß der Matrix-Werkstoff möglichst
wenig abbaut, d. h. hinsichtlich seiner nach der
Zerkleinerung vorliegenden mechanischen Eigenschaften
keine Veränderung erfährt; dies läßt sich
insbesondere dadurch verwirklichen, daß die
Aufbereitungstemperatur - unter Berücksichtigung
sonstiger Gesichtspunkte - möglichst niedrig gehalten
wird. Der Aufschmelz- und Homogenisiervorgang läuft
im übrigen in der Weise ab, daß die Synthesefasern
ihre nach der Zerkleinerung vorliegende Ausgangslänge
zumindest annähernd beibehalten.
Der nach Abschluß der Wärmebehandlung vorliegende
Aufbereitungswerkstoff 5 ist mit Rücksicht auf die
Gleichartigkeit des den Matrix-Werkstoff und die
Synthesefasern bildenden thermoplastischen
Kunststoffs sortenrein und hinsichtlich seiner
mechanischen Eigenschaften dem Matrix-Werkstoff des
zu recyclierenden Faserverbundwerkstoffs zumindest
ähnlich.
Mit anderen Worten ausgedrückt soll der
Aufbereitungswerkstoff (Recyclatwerkstoff) so
beschaffen sein, daß er ggf. erneut wie ein
Neuwerkstoff eingesetzt werden kann, ggf. also auch
als Matrix-Werkstoff.
Mit Rücksicht auf industrielle Einsatzmöglichkeiten
sollte das Wiederaufbereitungsverfahren in der Weise
ausgestaltet sein, daß der Elastizitätsmodul, die
Schlagzähigkeit und die Zugfestigkeit des
Aufbereitungswerkstoffs größenmäßig jeweils zumindest
50% der betreffenden Werte des den
Faserverbundwerkstoff mitbildenden Matrix-Werkstoffs
allein erreichen.
Die Eigenschaften des Aufbereitungswerkstoffs 5
lassen sich ggf. dadurch günstig beeinflussen, daß
dem zerkleinerten Faserverbundwerkstoff spätestens
während des Schmelzvorgangs neuwertiger
Matrix-Werkstoff 6 beigemischt wird.
Zusätzlich dazu oder statt dessen können in den
Zweischneckenkneter 3 über eine Beschickungsschnecke
7 auch neuwertige Synthesefasern 8 aus einem
zumindest sehr ähnlichen thermoplastischen Kunststoff
eingebracht werden; falls deren Länge größer ist als
diejenige der Synthesefasern des zu recyclierenden
Faserverbundwerkstoffs nach der Zerkleinerung, läßt
sich dadurch die im Aufbereitungswerkstoff vorhandene
durchschnittliche oder mittlere Faserlänge in
Richtung auf ein verbessertes Festigkeitsverhalten
verändern.
Das zuvor beschriebene Einbringen neuwertigen
Matrix-Werkstoffes und/oder neuwertiger
Synthesefasern in den noch geschmolzenen
Faserverbundwerkstoff kann insbesondere in den Fällen
in Frage kommen, in denen Faserverbundwerkstoffe mit
voneinander getrennten Schmelzbereichen SM und SF
wiederaufzubereiten sind (vgl. dazu Fig. 1).
Claims (6)
1. Verfahren zur Wiederaufbereitung eines
Faserverbundwerkstoffs mit einer Matrix aus
thermoplastischem Kunststoff und mit
Verstärkungseinlagen bestehend aus Synthesefasern
eines thermoplastischen Kunststoffs mit gleicher oder
zumindest sehr ähnlicher Struktur, wobei die untere
und obere Temperaturgrenze des Schmelzbereichs der
Synthesefasern jeweils höher liegt als die untere
bzw. obere Temperaturgrenze des Matrix-Werkstoffs bei
sich allenfalls teilweise überlappenden
Temperaturbereichen der beiden Schmelzbereiche und
wobei der Faserverbundwerkstoff nach Zerkleinerung
derart unter Wärmezufuhr behandelt wird, daß der
entstehende Aufbereitungswerkstoff erneut einer
Formgebung unterworfen werden kann und sein
Elastizitätsmodul, seine Schlagzähigkeit sowie seine
Zugfestigkeit größenmäßig jeweils zumindest 50% des
betreffenden Wertes des Matrix-Werkstoffs vor der
Wiederaufbereitung erreichen.
2. Verfahren nach Anspruch 1 zur Wiederaufbereitung
eines Faserverbundwerkstoffs mit Schmelzbereichen,
deren Temperaturbereiche sich teilweise überlappen,
gekennzeichnet durch eine Einstellung
der Aufbereitungstemperatur, bei der allenfalls die
obere Temperaturgrenze des Schmelzbereichs des
Matrix-Werkstoffs erreicht wird, jedoch zumindest die
untere Temperaturgrenze des Schmelzbereichs der
Synthesefasern.
3. Verfahren nach Anspruch 1 zur Wiederaufbereitung
eines Faserverbundwerkstoffs mit Schmelzbereichen,
deren Temperaturbereiche sich teilweise überlappen,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Aufbereitungstemperatur auf einen Wert allenfalls
knapp unterhalb der unteren Temperaturgrenze des
Schmelzbereichs der Synthesefasern eingestellt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1 zur Wiederaufbereitung
eines Faserverbundwerkstoffs mit Schmelzbereichen,
deren Temperaturbereiche voneinander getrennt liegen,
gekennzeichnet durch eine Einstellung
der Aufbereitungstemperatur, bei welcher allenfalls
die obere Temperaturgrenze des Schmelzbereichs des
Matrix-Werkstoffs erreicht wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß dem Faserverbundwerkstoff spätestens während des
Schmelzvorgangs neuwertiges Zusatzmaterial bestehend
aus dem Matrix-Werkstoff beigemischt wird.
6. Verfahren nach zumindest einem der Ansprüche 4 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß dem Faserverbundwerkstoff
spätestens in noch geschmolzenem Zustand neuwertige
Synthesefasern beigemischt werden, deren Struktur
derjenigen des Matrix-Werkstoffs zumindest sehr
ähnlich und deren Länge größer ist als diejenigen der
Verstärkungseinlagen des zerkleinerten
Faserverbundwerkstoffs.
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