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DE4104563A1 - Handwerkzeug oder verbesserte schienenzwinge - Google Patents

Handwerkzeug oder verbesserte schienenzwinge

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Publication number
DE4104563A1
DE4104563A1 DE4104563A DE4104563A DE4104563A1 DE 4104563 A1 DE4104563 A1 DE 4104563A1 DE 4104563 A DE4104563 A DE 4104563A DE 4104563 A DE4104563 A DE 4104563A DE 4104563 A1 DE4104563 A1 DE 4104563A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
slide rail
hand tool
handle
movable jaw
jaw
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE4104563A
Other languages
English (en)
Inventor
Joseph Sorensen
Dwight Gatzemeyer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Petersen Manufacturing Co Inc
Original Assignee
Petersen Manufacturing Co Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from US07/480,098 external-priority patent/US5005449A/en
Application filed by Petersen Manufacturing Co Inc filed Critical Petersen Manufacturing Co Inc
Publication of DE4104563A1 publication Critical patent/DE4104563A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • B25BTOOLS OR BENCH DEVICES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, FOR FASTENING, CONNECTING, DISENGAGING OR HOLDING
    • B25B5/00Clamps
    • B25B5/06Arrangements for positively actuating jaws
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25BTOOLS OR BENCH DEVICES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, FOR FASTENING, CONNECTING, DISENGAGING OR HOLDING
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    • B25B5/006Supporting devices for clamps
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    • B25B5/163Jaws or jaw attachments

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Gripping Jigs, Holding Jigs, And Positioning Jigs (AREA)
  • Jigs For Machine Tools (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich im allgemeinen auf ein Handwerkzeug oder eine Schienenzwinge der Art, um vorübergehend zwei Gegen­ stände, z. B. zum Verkleben, zusammenzuspannen oder um ein Werk­ stück zum Schweißen zu halten, und insbesondere auf eine schnell wirkende Schienenzwinge, bei der die bewegliche Backe schnell voranbewegt werden kann oder sich in kleinen Schritten wählbarer Länge voranbewegt.
Als andere Möglichkeit kann das erfindungsgemäße Handwerkzeug als Spreizer verwendet werden, um Teile eines Gegenstandes oder zweier separater Gegenstände auseinanderzuspreizen. Die schnelle Voranbewegung der beweglichen Backe und des festen Griffes erlauben es, das Handwerkzeug als einen Schraubenschlüssel oder ein Schneidwerkzeug zu verwenden.
In den letzten Jahren sind Kipphebelhandgriffe mit End­ lagensperre eingeführt worden, um das Werkstück letztlich festzu­ machen, z. B. in der US-PS 40 88 313 von Pearson und US-PS 45 63 921 von Wallace. Ein Nachteil im Stand der Technik liegt darin, daß die Einstellung der beweglichen Backe unhandlich und ungenau ist. Häufig ist die bewegliche Backe völlig ge­ löst und frei, um bis das letzte Festmachen eines Objektes zwi­ schen den beweglichen und festen Backen vollendet ist, beweglich zu sein.
Was benötigt wird, ist ein vielseitiges Handwerkzeug, das eine bewegliche Backe aufweist, die schnell über Entfernungen bewegbar ist, um ein Werkstück zu fassen und das vom Benutzer mit einer Hand unter vollständiger Kontrolle jederzeit bedient werden kann.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung werden im Zusammen­ hang mit beispielhaften Ausführungen beschrieben, die dazu die­ nen, die Erfindung zu erklären und nicht dazu, diese zu beschrän­ ken. Die weiteren Vorteile und Merkmale der Erfindung werden in der Zeichnung erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Aufrißansicht eines Handwerkzeuges;
Fig. 2 eine teilweise Schnittansicht einer Tragkonstruktion;
Fig. 3 eine Draufsicht des in Fig. 1 gezeigten Bremshebels;
Fig. 4 eine Draufsicht des Antriebshebels;
Fig. 5 eine Aufrißansicht, die eine andere Ausführung des Hand­ werkszeuges zeigt;
Fig. 6 eine Aufrißansicht einer weiteren Ausführung des Hand­ werkzeuges;
Fig. 7 eine Aufrißansicht des Handwerkzeuges, das als Schneid­ werkzeug verwendet wird;
Fig. 8 eine Ansicht eines Handwerkzeuges mit dem Sperrmechanis­ mus;
Fig. 9 eine Aufrißansicht einer weiteren anderen Ausführung des Handwerkzeuges;
Fig. 10 eine Aufrißansicht einer modifizierten Ausführung des Handwerkzeuges;
Fig. 11 eine Querschnittansicht entlang der Schnittlinie A-A in Fig. 10;
Fig. 12 eine teilweise Querschnittansicht einer weiteren Aus­ führung des Handwerkzeuges;
Fig. 13 eine Draufsicht eines auf eine Unterlage montierten Hand­ werkzeuges in seiner geöffneten Stellung;
Fig. 14 eine Seitenaufrißdarstellung des auf die Unterlage mon­ tierten Handwerkzeuges in Fig. 13;
Fig. 15 eine Draufsicht des Antriebshebels des auf die Unterlage montierten Handwerkzeuges von Fig. 13;
Fig. 16 eine Draufsicht des auf die Unterlage montierten Handwerk­ zeuges von Fig. 13 in seiner geschlossenen Stellung;
Fig. 17 eine Seitenaufrißansicht des auf die Unterlage montierten Handwerkzeuges von Fig. 16;
Fig. 18 eine teilweise Schnittansicht der Tragkonstruktion des auf die Unterlage montierten Handwerkzeuges von Fig. 13;
Fig. 19 eine Draufsicht einer Unterlage, die verschieden große Werkstücke zeigt, die durch das auf die Unterlage mon­ tierte Handwerkzeug von Fig. 13 gehalten werden;
Fig. 20 eine Seitenaufrißansicht einer Modifizierung des Hand­ werkzeuges von Fig. 13; und
Fig. 21 eine Draufsicht eines Teils der Modifizierung von Fig. 14.
Obwohl nun die spezielle Ausführung der Erfindung mit Bezugnah­ me auf die Zeichnungen beschrieben wird, versteht es sich, daß die gezeigte Ausführung nur beispielhaft und lediglich anhand einer von vielen möglichen speziellen Ausführungen erläuternd ist, die Anwendungen der Prinzipien der Erfindung darstellen. Verschiedene Änderungen und Variationen, die dem die Erfindung betreffenden Fachmann naheliegen, werden als zum Umfang der Erfindung gehörend erachtet, so wie es in den beigefügten Patentansprüchen weitest definiert ist.
Bezugnehmend nun auf die Fig. 1 und 2 ist das erfindungsgemäße Handwerkzeug oder die verbesserte Schienenzwinge als 10 gezeigt und enthält eine bewegbare Backe 12, die an eine Gleitschiene 14 montiert ist. Die Gleitschiene 14 ist zwischen Öffnungen 25, 27 und 29 einer Tragkonstruktion oder Tragmittel 18 bewegbar. Eine stationäre Backe 22, die der beweglichen Backe 12 gegenübersteht, erstreckt sich von der Tragkonstruktion 18 nach außen.
Die Tragkonstruktion 18, die in Fig. 2 noch mehr im einzelnen ge­ zeigt ist, hat einen Körper 19 mit vorderem Teil 41 und hinterem Teil 43.
Auf einer Seite sind der vordere Teil 41 und hintere Teil 43 durch einen Handgriff 20 miteinander verbunden, der sich entlang einer Längsachse A-A der Tragkonstruktion 18 und der Gleitschie­ ne 14 erstreckt. Vom Handgriff 20 beabstandet befindet sich ein erstes Tragelement 45, das die andere Seite des vorderen Teils 41 und hinteren Teils 43 miteinander verbindet. Wie in Fig. 2 ge­ zeigt, befindet sich das erste Tragelement 45 im wesentlichen parallel zur Längsachse der Tragkonstruktion 18. Jedoch sind andere Lagen des Tragelementes 45 möglich. Ein Zwischenteil 47 ist zwischen dem vorderen Teil 41 und hinteren Teil 43 plaziert und erstreckt sich quer zum Handgriff 20 und ersten Tragelement 45. Die Öffnungen 25, 27 und 29 liegen entsprechend innerhalb dem vorderen Teil 41, Zwischenteil 47 und hinterem Teil 43.
Die Fig. 1 und 2 illustrieren, daß die Längsachse A-A der Gleit­ schiene 14 im wesentlichen parallel zur Längsachse der Öffnungen 25, 27 und 29 liegt und/oder damit übereinstimmt. In der Trag­ konstruktion 18 ist die Gleitschiene 14 zwischen dem Handgriff 20 und dem ersten Tragelement 45 positioniert. Die Bewegung der Gleitschiene 14 wird durch die Oberflächen der drei Öffnungen 25, 27 und 29 im vorderen Teil 41, hinteren Teil 43 und Zwischen­ teil 47 der Tragkonstruktion 18 gestützt. Ein solches mehrfaches Stützen der Gleitschiene 14 verbessert in vorteilhafter Weise die Stabilität beim Klemmen. Falls gewünscht, kann ein zusätz­ liches Stützen der Gleitschiene 14 vorgesehen werden, indem die erste Aushöhlung 28 massiv bis auf eine Öffnung ausgebildet wird, die geeignet ist, die Gleitschiene in der gleichen Weise aufzunehmen, wie die Öffnungen 25 und 27. Durch eine solche Kon­ struktion würden die Öffnungen 25 und 27 in Wirklichkeit zu einem einzigen langen Loch.
Ein Auslösegriff 24 ist mittels eines Kippzapfens oder einer Kippverbindung 26 drehbar gelagert an der Tragkonstruktion 18 montiert. Aus illustrativen Zwecken ist diese Kippverbindung 26 als in der Nähe des Zwischenteils 47 positioniert gezeigt. Allerdings ist jede geeignete Stelle für die Kippverbindung im Rahmen der Erfindung möglich.
Als ein Ergebnis der Kippbewegung erstreckt sich mindestens ein Teil des Auslösegriffes 24 in eine erste Aushöhlung 28 der Trag­ konstruktion 18. Die erste Aushöhlung 28 ist durch den Handgriff 20, den vorderen Teil 41 und das Zwischenteil 47 begrenzt. Eine zweite Aushöhlung 30 ist zwischen dem Handgriff 20, dem Zwischen­ teil 47 und dem hinteren Teil 43 gelegen.
Ein Antriebshebel 33 ist auf der Gleitschiene 14, die durch ein Loch 34 im Antriebshebel hindurchführt, angebracht und/oder aufgehängt. Eine Druckfeder zwischen dem Antriebshebel 32 und einer Oberfläche 38 der Aushöhlung 30 drängt den Antriebshebel 33 gegen das hintere Ende des Auslösegriffes 24.
Mindestens das hintere Ende 40 des Auslösegriffs 24 hat passen­ derweise die Form einer Gabel, um das Zwischenelement 45 und die Gleitschiene 14 zu spreizen. Die Kraft der Feder 36 drängt den Auslösegriff 24 gegen eine Begrenzung 42 auf der inneren Ober­ fläche des Körpers 19, wodurch ein Bereitschaftszustand vorge­ sehen wird. Im Bereitschaftszustand ist der Antriebshebel 32 im wesentlichen senkrecht zur Bewegungsrichtung der Gleitschiene 14 im Betrieb positioniert, die durch den Pfeil 44 angezeigt wird. Eine Bewegung des Auslösegriffs 24 um den Kippzapfen 26 in Richtung des Pfeils 17 bewegt die Gleitschiene 14 gegen die Spannung der Feder 36 durch den Antriebshebel 32.
Die Fig. 10 bis 12 zeigen eine alternative Verbindung zwischen dem Auslösegriff 24 und der Tragkonstruktion 18. In der Aus­ führung von Fig. 10 und 11 sind die Seiten 21 und 23 des Aus­ lösegriffs 24 mit Kanälen 55 versehen, die von außen des rück­ seitigen Endes 40 in den Körper des Auslösegriffes ragen. Das Zwischenteil 47 oder jedes andere passende Teil der Tragkonstruk­ tion ist mit Vorsprüngen 53 versehen, die dazu angepaßt sind, innerhalb der Kanäle 55 aufgenommen zu werden. Die Fig. 12 zeigt die Verbindung zwischen dem Auslösegriff 24 und der Tragkonstruk­ tion 18, in der die Kanäle 55 im Zwischenteil 47 oder jedem an­ deren passendem Teil der Tragkonstruktion 18 plaziert sind und in welcher die Vorsprünge 53 von der Innenfläche der Seiten 21 und 23 hervorragen.
Im Bereitschaftszustand des Handwerkzeuges (vgl. Fig. 10) greift das hintere Ende 40 des Auslösegriffes 24 die Begrenzung 42, den Antriebshebel 32 und die Verlängerung 15 des Verbindungselemen­ tes 13. Ein Zusammendrücken der Feder 36 drängt den Antriebshe­ bel 32 und den Auslösegriff 24 gegen die Begrenzung 42. Das oben diskutierte Eingreifen zwischen den Vorsprüngen und den Kanälen sichert eine sachgemäße Zapfenverbindung zwischen dem Auslöse­ griff und der Tragkonstruktion.
Die in den Fig. 10 bis 12 gezeigte Vorrichtung erleichtert den Zusammenbau des Handwerkzeuges insgesamt und insbesondere ver­ einfacht es die Positionierung des Auslösegriffs innerhalb des Werkzeuges.
Die Gleitschiene 14 ragt durch eine Öffnung 48 im Bremshebel 46. Ein Ende 50 des Bremshebel 46 ist drehbar in einer Ausnehmung 52 so positioniert, daß der Bremshebel 46 sich innerhalb Grenzen bewegen kann, die durch die Oberflächen der Ausnehmung 52 und durch die Verbindung des Bremshebels 46 mit der Gleitschiene 14 begrenzt sind, wenn die Ränder der Öffnung 48 im Bremshebel 46 die Endflächen der Gleitschiene 14 greifen. Wie gut in Fig. 1 ge­ zeigt ist, ist die Ausnehmung 52 in der Nähe der Verbindung zwischen dem vorderen Teil 41 und der festen Backe 22 pla­ ziert. Mindestens eine Druckfeder 54 sitzt in einer Ausnehmung 56 im Körper 19 und drückt das freie Ende des Bremshebels 46 weg vom vorderen Teil 41. Die gespannte Position des Bremshebels 46 ist durch die Verkantung und/oder Verspannung zwischen der Öffnung 48 des Hebels 46 und den Endflächen der Gleitschiene 14 begrenzt.
In der Ausführung, die in Fig. 1 gezeigt ist, ragt der Bremshebel 46 in eine Richtung des Handgriffs von der Ausnehmung 52, so daß sein erstes Ende oder Berührungsteil 33 entfernt von der Ausneh­ mung ist und in geeigneter Weise durch den Daumen des Benutzers greifbar ist.
Eine alternative Ausführung ist in Fig. 5 gezeigt. Dort erstreckt sich der Bremshebel 46 von der Ausnehmung 52 in beide Richtungen. Ein zweites Ende 31 des Bremshebels 46 gegenüber dem Ende 33 führt durch den Körper 19 der Tragkonstruktion und ragt nach außen hervor, wodurch eine Greiffläche 37 zum Aktivieren durch den Zeigefinger des Benutzers definiert wird. Falls gewünscht, können beide Ausführungen, wie in Fig. 5 gezeigt, vorhanden sein und man kann es nach Belieben verwenden oder das Zwingenelement kann alternativ genutzt werden. Man beachte, daß in einem Fall der Daumen den Bremshebel 46 nach unten drückt und im anderen Fall der Zeigefinger ihn nach oben drückt.
Erwähnenswert ist, daß im Bereitschaftszustand, der in Fig. 1 ge­ zeigt ist, der Antriebshebel 32 im wesentlichen senkrecht zur Längsachse A-A der Gleitschiene 14 ist, wobei der Teil des Brems­ hebels 46, der die Gleitschiene 14 berührt quer zur Längsachse der Gleitschiene 14 unter einem kleinen Winkel ausgerichtet ist. Wenn in diesem Zustand eine Kraft an die bewegliche Backe 12 in die durch den Pfeil 44 angezeigte Richtung ausgeübt wird, ist die Gleitschiene 14 frei, um sich durch alle Öffnungen der Trag­ konstruktion 18 zu bewegen. Weil der Bremshebel 46 frei ist, um sich gegen die Federspannung 54 zu drehen, wenn die Kraft an die bewegliche Backe 12 in Richtung des Pfeiles 54 angelegt wird, stellt der Bremshebel 46 kein Hindernis für diese Bewegung der Gleitschiene 14 dar, und die bewegliche Backe 12 kann kontinu­ ierlich zur festen Backe 22 hin bewegt werden.
Wenn allerdings eine Kraft auf die bewegliche Backe 12 in zur Richtung des Pfeiles 44 entgegengesetzter Richtung im Bereit­ schaftszustand, wie dieser in Fig. 1 gezeigt ist, ausgeübt wird, kannten die Ränder der Öffnung 48 im Bremshebel 46 gegen die Endflächen der Gleitschiene 14 und es ist nicht möglich, die bewegliche Backe weiter weg von der festen Backe 22 zu ziehen. Ein Zusammendrücken der Feder 54 durch Drücken des Bremshebels 46 mit einem Finger in Richtung des Pfeils 44 erlaubt ein Wegziehen der Gleitschiene 14 und seiner beweglichen Backe 12, um von der festen Backe 22 weg verlängert zu werden. Ein Zusammendrücken der Feder 54 bringt das Ende 33 des Bremshebels 46 senkrecht zur Richtung der beabsichtigten Bewegung der Gleitschiene 14, wo­ durch die Gleitschiene 14 dann frei ist, um in beide Richtungen durch die Öffnung 48 des Bremshebels 46 zu gleiten.
Um die Gleitschiene 14 mit der beweglichen Backe 12 in Richtung der festen Backe 22 schrittweise zu bewegen, wird der Auslöse­ handgriff 24 in die durch den Pfeil 17 gezeigte Richtung (in Richtung der Gleitschiene) gedrückt. Wenn der Auslösegriff 24 zwischen der Hand eines Benutzers (nicht gezeigt) und dem Handgriff 20 gedrückt wird, stellt sich eine Drehung um den Kippzapfen 26 ein und das hintere Ende 40 des Auslösegriffs 24 dreht sich ebenfalls und bewegt sich im wesentlichen in Richtung des Pfeils 44. Dies führt dazu, daß sich der Antriebshebel 32 um sein erstes Ende 35 dreht, so daß sich der Antriebshebel 33 nicht länger senkrecht zur Richtung 44 der beabsichtigten Bewegung der Gleitschiene 14 befindet. Die Drehung des Antriebshebels 32 drückt die Feder 36 zusammen und bedingt auch, daß die Ränder des Loches 34 durch den Antriebshebel 32 gegen die Endflächen der Gleitschiene 14 kanten. Das Kanten tritt auf, weil der Antriebshebel 33 nicht länger senkrecht zur Richtung 44 der beabsichtigten Bewegung der Gleitschiene 14 steht. Eine weitere Bewegung des Auslösegriffs 24 führt den Antriebshebel 32 dazu, sich in Richtung des Pfeils 44 umzusetzen. Diese Bewegung drückt die Feder 36 weiter zusammen und bewegt die Gleitschiene 14 und ihre damit verbundene bewegliche Backe 12 in Richtung der festen Backe 22 durch Mittel zum Verkanten und/oder Verspannen zwischen dem Antriebshebel 32 und der Gleitschiene 14 voran. Der maximale Abstand zum Voranschreiten der beweglichen Backe 12 durch einma­ liges Drücken des Auslösegriffs 22 wird begrenzt, wenn die Feder 36 völlig zusammengedrückt ist oder der Handgriff 24 an die innere Oberfläche 58 des Körpers 19 stößt.
Allerdings kann der Hub des Auslösegriffes 14 jeder kleinere Winkel sein, wobei sich die Entfernung, die sich die bewegliche Backe 12 während eines Hubes bewegt, im Verhältnis zum Winkel des Hubes des Auslösegriffes vermindert. Zusätzliche Hübe können an den Auslösegriff 42 in beliebiger Höhe angelegt werden, bis die Backen 12, 22 zusammenstoßen, oder ein Werkstück (nicht ge­ zeigt) zwischen diesen festgegriffen wird.
Nachdem der Auslösegriff 24 völlig in die Richtung des Teils 17 über den Kippzapfen 26 gedreht ist, verursacht ein Auslassen des Handgriffes 24 ein Rückstellen des Auslösegriffes 24, Antriebs­ hebels 32 und Feder 36 in die in Fig. 1 gezeigte Stellung als Folge der Druckkräfte in der Feder 36, die die Teile in Richtung der beweglichen Backe 12 drängen.
Ein Querstift oder Halt 60, der durch das freie Ende der Gleit­ schiene 14 geführt ist, verhindert ein Herausziehen der Gleit­ schiene 14 vom Schlitz 16, wenn der Bremshebel 46 in Richtung des Pfeils 44 gedrückt ist und die bewegliche Backe 12 manuell von der festen Backe 22 weggezogen wird. Es ist noch anzumerken, daß ein Betätigen des Auslösegriffs 24 wirkungslos hinsichtlich des Bewerkstelligen einer Bewegung der Gleitschiene 14 in entge­ gengesetzter Richtung zum Pfeil 44 ist.
Schutzpolster und/oder spezielle Polster (nicht gezeigt) können an den Backen 12 und 22 befestigt werden. Die bewegliche Backe 12 wird an der Gleitschiene 14 durch beliebige konventionelle Mittel gehalten, wie z. B. Preßsitz, Schweißen, Nieten oder Stecken, Kleben etc. In der dargestellten Ausführung (Fig. 1) hat die Gleitschiene 14 entsprechend der Erfindung, einen recht­ eckförmigen Querschnitt. In alternativen Ausführungen nach der Erfindung kann die Gleitschiene 14 beliebige Gestalt haben, z. B. quadratisch, rund, dreieckförmig und die Öffnungen 34, 48 in den Hebeln 32, 46 bzw. sowie die Öffnungen 25, 27 und 29 der Tragkonstruktion sind für ihr entsprechendes festes Verkanten und Ausrichten mit der Gleitschiene 14 angemessen geformt.
Zusammenfassend: Wenn es gewünscht ist, daß ein Werkstück zwi­ schen den Backen 12, 22 gehalten werden soll, kann die beweg­ liche Backe 12 in Richtung der festen Backe 26 unter Reduzierung der dazwischenliegenden Lücke entweder in einer einzigen kon­ tinuierlichen Bewegung voranbewegt werden, indem lediglich die bewegliche Backe 22 in Richtung des Pfeils 44 gedrückt wird, oder indem der Auslösegriff 24 mit einer Reihe von Hüben, deren Länge vom Benutzer zu bestimmen ist, betätigt wird. Große Hübe können zuerst verwendet werden und kleine Hübe später, wenn der gewünschte Druck an das Werkstück angelegt wird. Während der Voranbewegung verhindert der Bremshebel 46 jede Rückwärtsbewe­ gung (entgegengesetzt zum Pfeil 44) der Gleitschiene 14, nachdem jedes Voranschreiten vollendet worden ist. Während der Bremshe­ bel 46 die Gleitschiene 14 hält, wird der Auslösegriff 24 ausge­ lassen. Die Feder 36 stellt den Handgriff 24 und den Antriebs­ hebel 32 zu den Stellungen, die in Fig. 1 gezeigt sind, zurück für einen neuen Hub. Zu jeder Zeit, wenn der Benutzer wünscht die bewegliche Backe 12 weg von der festen Backe 22 zurückzu­ ziehen, z. B. um ein Werkstück loszulassen oder um die Schienen­ zwinge zu öffnen, um ein Werkstück aufzunehmen, ist es nur not­ wendig, die bewegliche Backe 12 in entgegengesetzter Richtung zum Pfeil 44 zu ziehen, während gleichzeitig die Feder 54 zu­ sammengedrückt wird, indem das erste Greifteil 33 des Bremshe­ bels 46 in Richtung des Pfeils 44 gedrückt wird.
Es ist anzumerken, daß der Betrieb des Auslösegriffs 24 und Bremshebels 46 durch die gleiche Hand ausgeführt werden kann, während die Schienenzwinge 10 in dieser Hand gehalten wird.
In der bevorzugten Ausführung, die in Fig. 1 dargestellt ist, ist der Daumen typischerweise auf dem ersten Ende oder Greif­ teil 33 des Bremshebels 46 positioniert. Die anderen Finger umgreifen den Auslösegriff 24, während der Griff 20 von der Handfläche der gleichen Hand gefaßt wird.
Zur allgemeinen Handhabung und Halten des Handwerkzeuges, wo jemand es nicht wünscht, den Auslösegriff ständig zu halten, das zu einem unbeabsichtigten Betätigen und Voranbewegen der beweg­ lichen Backe 12 führen kann, sind erste Greifbereiche 49 und zweite Greifbereiche 61 für dessen Finger vorgesehen.
Die Ausführung, die in Fig. 5 gezeigt ist, kann wie oben beschrie­ ben, betätigt werden. Allerdings kann das zweite Ende 31 mit dem Greifteil 37 verwendet werden. Um Einhandbetägigung zu errei­ chen, ist in dieser Situation der Zeigefinger innerhalb des er­ sten Greifbereiches 49 positioniert, um den Bremshebel 46 durch Drücken des zweiten Greifteils 37 in entgegengesetzte Richtung zum Pfeil 44 zu betätigen. Die anderen Finger umgreifen den Aus­ lösegriff 24, während der Handgriff 20 in der Handfläche dieser Hand liegt.
Wie gut in den Fig. 1 bis 12 dargestellt ist, ist die überall schnell zu betätigende Schienenzwinge 10 entsprechend der Er­ findung grundsätzlich flach, nimmt wenig Raum ein und kann in begrenzten Räumen betrieben werden. Gleitschienen 14 verschie­ dener Länge können verwendet werden.
Das Greifen eines Werkstückes durch die Backen ist ziemlich stark, so daß das Handwerkzeug der Erfindung als ein Schrauben­ schlüssel verwendet werden kann. Um ein zusätzliches Greifen eines Werkstückes zu erreichen, können in dieser oder anderen Anwendungen die Greifflächen der beweglichen Backe 12′ und fe­ sten Backe 22′, wie am besten in Fig. 6 gezeigt, verlängert wer­ den.
Wenn das Handwerkzeug als Schraubenschlüssel verwendet wird, wird nachdem ein Werkstück wie eine Mutter, Schraube etc. zwi­ schen die Backen gesetzt wurde, ein Drehmoment, daß das Werkstück dreht, durch den Anwender an die Tragkonstruktion an­ gelegt.
Fig. 7 zeigt eine Ausführung der Erfindung, die zur Verwendung als Schneidwerkzeug angepaßt ist. Zu diesem Zweck ist eine Viel­ zahl von Schneidelementen, wie gezeigt, an die Backen montiert und alternativ kann eine einzige Schneide gegenüber einem Paar von Rollen (nicht gezeigt) verwendet werden.
In der Ausführung als Schneidwerkzeug, das in Fig. 7 gezeigt ist, sind ein im wesentlichen kreisförmiges Schneidelement 70 drehbar auf der beweglichen Backe 12 und zwei ähnliche Schneidelemente auf der festen Backe 22 montiert.
Um ein unbeabsichtigtes Betätigen des Bremshebels zu vermeiden, können geeignete Sperrmittel oder Sperrmechanismen (wie am be­ sten in Fig. 8 gezeigt) an der Tragkonstruktion vorgesehen wer­ den. Dieser Mechanismus besteht aus einer Nocke 82, die sich konzentrisch um einen axialen Stift 68 dreht. Ein Griffteil 48 ragt von der Nocke nach außen weg und erleichtert deren Drehung.
In der verriegelten Position des Mechanismus, die durch die durchgezogenen Linien in Fig. 8 illustriert ist, ragt die Nocke 82 über eine Außenfläche 39 im vorderen Teil 41 der Tragkonstruk­ tion hinaus und greift die Innenfläche 88 des Bremshebels 46. Dieses Greifen verhindert den Bremshebel 32 vor einem unbeabsich­ tigten Betätigen durch dessen Drücken in die Richtung des Pfeils 44.
Im unverriegelten Zustand, der in Fig. 8 durch die gestrichelten Linien gezeigt ist, ragt die Nocke 82 nicht über die Fläche 39 in entgegengesetzter Richtung zum Pfeil 44 hinaus. Damit gibt es kein Hindernis für den Bremshebel 32 sich zu bewegen, wenn die­ ser durch die Finger des Benutzers gedrückt wird.
In der Ausführung von Fig. 1 sind die bewegliche Backe 12 und die feste Backe 22 auf einer Seite der Tragkonstruktion 18 positio­ niert und stehen sich gegenüber. Deswegen bewegt ein Betätigen des Antriebshebels 32 durch den Auslösegriff 24 die Gleitschiene 14 und die Backe 12 in Richtung der festen Backe.
Ein modifiziertes Handwerkzeug, bei dem die feste Backe 22 und bewegliche Backe 12 in entgegengesetzte Richtungen zeigen und sich von entgegengesetzten Seiten der Tragkonstruktion 18 er­ strecken, ist am besten in Fig. 9 gezeigt. In dieser Ausführung ist die Gleitschiene 14 in die Tragkonstruktion 18 derart einge­ setzt, daß der Halt 60, der an einem Ende davon positioniert ist, dem Bremshebel 46 gegenübersteht und die bewegliche Backe 12, die am anderen Ende der Gleitschiene 14 befestigt ist, dem hinteren Teil 43 der Tragkonstruktion gegenüber steht.
Im Betrieb dieser Ausführung, also wenn der Auslösegriff 24 in Richtung des Pfeils 17 (zur Gleitschiene hin) gedrückt wird, betätigt dieser den Antriebshebel (nicht gezeigt in Fig. 9) und bewegt die bewegliche Backe 12 (die mit der Gleitschiene 14 verbunden ist) schrittweise von der festen Backe 22 fort.
Im in Fig. 9 gezeigten Bereitschaftszustand ist der Bremshebel 46, der die Gleitschiene 14 berührt, quer zur Längsachse A-A unter einem kleinen Winkel ausgerichtet. Wenn eine Kraft auf die bewegliche Backe in Richtung des Pfeils 44 ausgeübt wird, stellt der Bremshebel 46 kein Hindernis für die Bewegung der Gleitschie­ ne dar. Allerdings macht es das Eingreifen des Hebels 46 und der Flächen der Gleitschiene 14 unmöglich, die bewegliche Backe 12 weiter weg von der festen Backe 22 zu ziehen, wenn eine Kraft an die bewegliche Backe 12 in entgegengesetzter Richtung zur Rich­ tung des Pfeils 44 angelegt wird.
Wenn gewünscht wird, daß ein Werkstück durch die Backen 12 und 22 auseinandergespreizt werden soll, wird die bewegliche Backe 12 durch Aktivierung des Auslösegriffs und des Antriebshebels weg von der festen Backe 22 fortbewegt.
Typischerweise ist die bewegliche Backe dauerhaft an einem Ende der Gleitschiene montiert, wobei der Halt fest am anderen Ende der Gleitschiene positioniert ist. Allerdings kann, falls ge­ wünscht, die bewegliche Backe 12 mittels einer Schraube 72 oder jedem beliebigen anderen geeigneten Befestigungsmittel an der Gleitschiene befestigt werden. Der Halt 60 kann auch mittels eines Gewindes oder anderer konventioneller Mittel an der Gleit­ schiene befestigt werden, um dessen Herausnahme und/oder Ersatz zu vereinfachen.
In diesem Fall kann das in Fig. 1 mit seinen gegenüberstehenden Backen versehene Handwerkzeug leicht in das Handwerkzeug mit seinem sich in entgegengesetzter Richtung zeigenden Backen, das in der Ausführung von Fig. 9 gezeigt ist, umgewandelt werden.
Um das Handwerkzeug umzuwandeln, wird die Schraube, die die bewegliche Backe mit der Gleitschiene verbindet, gelöst und die Backe von der Gleitschiene weggenommen. Dann wird der Halt 60 entweder gelöst oder weggenommen. Die bewegliche Backe 12 wird dann auf der Gleitschiene wie in Fig. 9 positio­ niert und die Schraube 72 in der Gewindeöffnung in der Gleit­ schiene 14 festgezogen, um eine dauernde Befestigung zu gewähr­ leisten. Der Halt 60 wird dann in eine Öffnung in der Gleit­ schiene, die dem Bremshebel gegenübersteht, gedreht. In diesem Fall sind die Gewinde der Öffnungen in der Gleitschiene, die für die Befestigung der lösbaren Backe 12 und des Haltes 60 angepaßt sind, kompatibel ausgeführt und im wesentlichen in gleichen Ab­ ständen (A und B) von den entsprechenden Enden der Gleitschiene positioniert.
Eine weitere Ausführung der Erfindung umfaßt ein auf eine Unter­ lage montiertes Handwerkzeug, die als ein Schraubstock wirken kann, um viele unterschiedliche Werkstücke, die auf einer Unter­ lage tragbar sind, zu greifen oder zu klemmen.
Bezugnehmend auf die Fig. 13, 14 und 18, ist das auf die Unter­ lage montierte Handwerkzeug oder die verbesserte Schraubstock­ klemme der Erfindung als 100 gezeigt und enthält eine beweg­ bare Backe 112, die auf eine Gleitschiene 114 montiert ist. Die Gleitschiene 114 ist bewegbar innerhalb der Öffnungen 125 und 127 einer Trageinrichtung oder Tragmittel 118. Die Tragmittel 118 haben einen daran befestigten Montagepfosten 119 und der Montagepfosten 119 ist eng in die Öffnung 121 der Unterlage 123 eingepaßt, die in geeigneter Weise aus Holz oder festem Plastik hergestellt ist und mit einer Vielzahl von Öffnungen 121 dersel­ ben Größe oder desselben Umfanges versehen. In den Fig. 13, 14 und 18 ist der Montagepfosten 119 zylindrisch in seinem Umfang wie die Öffnung 121 und deswegen können die Tragmittel 118 und folglich die bewegliche Backe 112, wie bei 135 gezeigt, in Ab­ hängigkeit der Drehung des Montagepfostens 119 in der Öffnung 121 gedreht werden. Andere geeignete Abmessungen für die Mon­ tageposten und Öffnungen sind rechteckig und polygonal, wie in Fig. 13(A) gezeigt. Eine stationäre Backe 122, die der bewegli­ chen Backe 112 gegenübersteht, ist auf die Unterlage 123 mittels eines daran befestigten Montagepfostens 119′ montiert, der eng in eine Öffnung 121 eingepaßt ist und darin drehbar wie durch 135′ angedeutet in der gleichen Weise wie die Tragmittel 118 sind. Ein Werkstück 133 ist zwischen der festen Backe 122 und der be­ weglichen Backe 112 gezeigt. Die Tragmittel 118 und feste Backe 122 können in verschiedenen Öffnungen 121 der Unterlage positio­ niert sein und in geeigneter Weise gedreht werden, wie es für die Bearbeitung von Werkstücken 133′ verschiedener Größe und Umfänge erforderlich ist, die auf der Unterlage 123 getragen werden und wie es in Fig. 19 gezeigt ist. Die Backen 112 und 122 können mit leicht zusammendrückbaren, elastischen und entfern­ baren Polstern 131 versehen sein, die in geeigneter Weise aus konvertionellem, kommerziellen verfügbaren Material hergestellt sind. Wie in Fig. 19 gezeigt, können mehr als eine einzige Backe 122′ in Kombination mit einer beweglichen Backe 112′ verwendet werden. Die Tragkonstruktion 118, die noch genauer in Fig. 18 gezeigt ist, hat einen Körper 129 mit einem vorderen Teil 141 und einem hinteren Teil 143.
Die Fig. 13 und 14 zeigen, daß die Längsachse A-A der Gleitschie­ ne 114 im wesentlichen parallel zur Unterlage 123 ist und/oder mit der Längsachse der Öffnungen 125 und 127 übereinstimmt. Die Bewegung der Gleitschiene wird durch die Flächen der beiden Öff­ nungen 125, 127 im vorderen Teil und hinteren Teil der Tragkon­ struktion 118 gestützt. Dieses mehrfache Stützen der Gleitschie­ ne erhöht gut die Stabilität beim Klemmen.
Ein sich längs erstreckender Klemmgriff 124 ist drehbar gelagert an die Tragkonstruktion 118 durch Mittel eines Kippzapfens oder einer Kippverbindung 126 montiert und in geöffneter Stellung in Fig. 13 gezeigt. Aus illustrativen Zwecken wird diese Drehverbin­ dung als in der Nähe der Aushöhlung 128 positioniert gezeigt.
Als Ergebnis der Drehbewegung des Klemmgriffs 124 in die ge­ schlossene Position von Fig. 16 erstreckt sich mindestens ein Teil des Handgriffs 124 in die Ausnehmung 128 der Tragkonstruk­ tion 118. Die Ausnehmung 128 ist durch das vordere Teil 141 und das andere Teil 143 begrenzt. In Fig. 13 befindet sich der sich längs erstreckende Klemmgriff 124 in seiner offenen Stellung quer zur Längsachse A-A der Gleitschiene 114 und der Antriebs­ hebel 132 ist von der Gleitschiene 114 gelöst.
Der Antriebshebel 132 ist auf der Gleitschiene 114, die durch das Loch 134 im Antriebshebel 133 geführt ist, plaziert und/oder aufgehängt. Eine Druckfeder 136 zwischen dem Antriebshebel 132 und einer Oberfläche 138 der Ausnehmung 128 drängt den Antriebs­ hebel 132 gegen das nockenförmige Ende 140 des Klemmgriffs 124. Mindestens das nockenförmige Ende 140 des Klemmgriffs 124 weist in passender Weise die Form einer Gabel auf, um die Rippe 147 des Körpers 129 und die Gleitschiene 114 zu spreizen. Die Kraft der Feder 136 drückt gegen den Antriebshebel 132, der sich in Folge gegen nockenförmige Oberfläche 140 drückt, wodurch ein Be­ reitschaftszustand vorgesehen wird, bei dem der Antriebshebel 132 von der Gleitschiene 114 gelöst ist und der Klemmgriff 124 im wesentlichen zur Gleitschiene 114 quer ist. Im Bereitschafts- oder offenem Zustand von Fig. 113 ist der Antriebshebel 132 im wesentlichen senkrecht zur Bewegungsrichtung, die durch den Pfeil 144 angezeigt ist, der Gleitschiene 114 im Betrieb posi­ tioniert. Die Bewegung des Klemmgriffs 124 über den Kippzapfen 124 in Richtung eines Pfeiles 117 in die geschlossene Position von Fig. 16 bewegt die Gleitschiene von 114 gegen die Spannung der Feder 136, wie nachfolgend beschrieben.
Im Bereitschafts- oder offenen Zustand, der in Fig. 13 gezeigt und oben beschrieben wurde, befindet sich der Antriebshebel 132 im wesentlichen quer zur Längsachse A-A der Gleitschiene 114 und der Antriebshebel 132 ist von der Gleitschiene 114 gelöst. Bei diesem Zustand ist die Gleitschiene 114, wenn eine Kraft an die bewegliche Klemmbacke 112 in die durch den Pfeil 144 angezeigte Richtung (und auch in die entgegengesetzte Richtung) angelegt, frei, um sich durch alle Öffnungen der Tragkonstruktion 118 zu bewegen und die bewegliche Klemmbacke 112 kann voranbewegt werden, um ein Werkstück 133 zu kontaktieren, das an die feste Klemmbacke 122 grenzt.
Durch das Drehen des Klemmgriffs 124 in die geschlossene oder geklemmte Stellung, wie in Fig. 16 gezeigt, verursacht die Bewe­ gung des nockenförmigen Teils 140 des Klemmgriffs 124, den An­ triebshebel 132 sich um sein Ende 135 zu drehen. Der Antriebs­ hebel 132 steht nicht länger senkrecht zur Gleitschiene 114 und klemmt gegen die Endränder der Gleitschiene 114 und bewegt bewegliche Klemmbacke gegen das Werkstück 133. Wenn eine Kraft an die bewegliche Klemmbacke 112 in entgegengesetzter Richtung zur Richtung des gezeigten Pfeiles 144 angelegt wird, klemmen die Ränder der Öffnung 134 im Antriebshebel 132 gegen die End­ fläche der Gleitschiene 114 und es ist nicht möglich, die be­ wegliche Klemmbacke 112 weiter weg von der festen Klemmbacke 122 zu ziehen. Das Werkstück 132 wird sicher an seinem Platz gehal­ ten.
Die Drehung des Klemmgriffs 124 in die durch den Pfeil 117 ge­ zeigte Richtung (zur Gleitschiene 114 hin), bewegt die Gleit­ schiene 114 mit der bewegliche Klemmbacke 112 zur festen Klemm­ backe 122 hin. Wenn der Klemmgriff 124 sowie oben beschrieben, gedreht wird, stellt sich ein Kippen um den Kippzapfen 126 ein, das dazu führt, daß der Antriebshebel 132 sich um sein erstes Ende 135 dreht, so daß der Antriebshebel 132 nicht länger senk­ recht zur Richtung 144 der vorgesehenen Bewegung der Gleitschie­ ne 114 ist. Das beschriebene Kippen des Antriebshebels 132 drückt die Feder 136 zusammen und führt dazu, daß sich die Enden des Lochs 134 durch den Antriebshebel 132 gegen die Endflächen der Gleitschiene 114 kanten. Das Kanten tritt auf, weil der An­ triebshebel 132 nicht länger senkrecht zur Richtung 144 der vor­ gesehenen Bewegung der Gleitschiene, die zuvor beschrieben ist. Die maximale Distanz zur Fortbewegung der bewegliche Backe 112 durch Drehen des Klemmgriffs 124 wird begrenzt, wenn die Feder 136 voll zusammengedrückt ist oder der Klemmgriff 124 an der Begrenzung 142 anstößt.
Nachdem der Klemmgriff 124 völlig in die Richtung des Pfeils 117 über den Kippzapfen 126 in die Stellung von Fig. 16 gekippt ist, führt ein Freigeben des Klemmgriffs 124 durch Drehung entgegen­ gesetzt zur Richtung 117 dazu, daß sich der Klemmgriff 124, der Antriebshebel 132 und die Feder 136 in die geöffnete Position, wie in Fig. 13 gezeigt ist, zurückbewegt, als Ergebnis der Druck­ kräfte der Feder 136, die die Teile von der beweglichen Backe 112 wegdrängt, wodurch die zuvor erwähnte offene oder Bereit­ schaftsstellung resultiert.
Die in den Fig. 20 und 21 gezeigte Vorrichtung vereinfacht den Betrieb des Handwerkzeuges, in dem die bewegliche Klemmbacke 112 und Gleitschiene 114 nach dem Klemmen an Ort und Stelle gehalten wird, was durch jede Kippdrehung des Klemmgriffs 124 erreicht wird, sogar wenn der Klemmgriff 124 in seine geöffnete Stellung quer zur Gleitschiene gedreht worden ist. Somit wird die Gleit­ schiene 114 zusammen mit der beweglichen Klemmbacke 112 in einem enkrementalen Schritt für jeden kompletten Hub oder Bewegung des Griffs 124 von der geöffneten Stellung zur geschlossenen Stel­ lung, wie in Fig. 20 gezeigt, voranbewegt.
In der geöffneten Klemmstellung (gezeigt durch die gestrichelte Linie in Fig. 20) verbleibt die Gleitschiene 114 in Eingriff mit dem Freigabestreifen 146 bis dieser Freigabestreifen 146 aus seiner leicht abgewinkelten Stellung, die in Fig. 20 gezeigt ist, in Richtung 160 in eine Stellung senkrecht zur Gleitschiene, wie nachfolgend beschrieben bewegt wird.
In der geschlossenen Klemmstellung von Fig. 20 führt die Gleit­ schiene 114 frei in Richtung 114 durch die Öffnung 148 in den Auslösestreifen 146, jedoch nicht in die entgegengesetzte Rich­ tung, wegen des Verkantens des Auslösestreifens 146 in der Gleitschiene 114. Ein Ende des Auslösestreifens 146 ist drehbar in einer Ausnehmung 152 positioniert, so daß der Auslösestreifen 146 innerhalb Grenzen gedreht werden kann, die durch die Ober­ flächen der Ausnehmung 152 und durch das Verkanten des Auslöse­ streifens 146 mit der Gleitschiene definiert sind, wenn die Ränder der Öffnung 148 im Auslösestreifen 146 die Endflächen der Gleitschiene 114 greifen. Wie in Fig. 20 gezeigt, ist die Ausneh­ mung 152 in den Tragmitteln 118 von der beweglichen Backe 112 und benachbart zum Halt 142 dotiert. Mindestens eine Druckfeder 154 sitzt in der Ausnehmung 156 im Körper 118 und spannt das freie Ende des Auslösestreifens 146 in Richtung des hinteren Teils 143 um die Gleitschiene 114 zu streifen. Die gespannte Stellung des Auslösestreifens 146 ist durch das Verkanten und/oder Verspannen zwischen dem oberen Teil 151 und unteren Teil 149 der Öffnung 148 des Auslösestreifens 146 und die End­ flächen der Gleitschiene 114 begrenzt.
In der in Fig. 20 gezeigten Ausführung erstreckt sich der Auslö­ sestreifen 146 weg von der Ausnehmung 153, so daß sein erstes Ende oder Greifteil 137 von der Ausnehmung 152 entfernt ist und leicht durch Fingerdruck in Richtung 160 niedergedrückt werden kann.
In der in Fig. 20 gezeigten geschlossenen Stellung ist die beweg­ liche Backe 112 benachbart zum Werkstücke 133′′ plaziert und der Antriebshebel 132 befindet sich unter einem leichten Winkel zur Längsachse des A-A der Gleitschiene 114, so daß eine in Richtung des Pfeils 144 angelegte Kraft die Gleitschiene voranbewegt, je­ doch für eine Kraft in entgegengesetzte Richtung der Enden der Öffnung 134 im Antriebshebel 132 gegen die Endflächen der Gleit­ schiene 114 kanten und dessen Bewegung wie oben beschrieben un­ terbindet. Für die geöffnete Stellung des Klemmgriffs 124 (in Fig. 20 durch die punktierte Linie gezeigt) greift der Auslöse­ streifen 146 die Gleitschiene 114 in der leicht abgewinkelt gezeigten Stellung. Wenn der Auslösestreifen 146 allerdings durch Fingerdruck in die Drehrichtung von Pfeil 116 bewegt wird, entgegen der Spannung der Feder 154, entfernen sich das obere Ende 151 und untere Ende 149 zur Öffnung 148 des Auslösestrei­ fens 146 von den Endflächen der Gleitschiene 114 und die Gleit­ schiene 114 mit der beweglichen Backe 112 kann zum und weg von der festen Backe 122 und dem Werkstück 133′′ bewegt werden. Eine Wegnahme des Drucks vom Auslösestreifen 146 führt dazu, daß der Auslösestreifen 146 durch die gedrückte Feder 154 in seine an­ fängliche leicht abgewinkelte Stellung zurückkehrt, um sich ge­ gen die Endflächen der Gleitschiene 114 zu kanten.

Claims (31)

1. Handwerkzeug mit:
einer stationären Backe (22);
einer beweglichen Backe (12);
einer Gleitschiene (14), wobei die bewegliche Backe (12) an der Gleitschiene (14) befestigt ist;
Tragmittel (18), um die Gleitschiene (14) zu stützen, wobei die stationäre Backe (22) nach außen von den Tragmitteln (18) er­ streckt und mindestens ein der beweglichen Backe (12) gegen­ überliegendes vorderes Teil (41) aufweist und die Tragmittel (18) einen sich entlang der Gleitschiene (14) erstrecken­ den Handgriff (20) aufweisen;
Aufnahmemittel in der Nähe der Verbindung zwischen dem vorderen Teil (41) der stationären Backe (22) und den Tragmitteln (18),
einen am Aufnahmemittel drehbar gelagerten Bremshebel (46), der ein sich von den Tragmitteln (18) nach außen erstreckendes Greifteil aufweist;
Einwegantriebsmittel zum auslösbaren Greifen und nach dem Ein­ greifen zum Voranbewegen der Gleitschiene (14) und der beweg­ lichen Backe (12), wobei die Einwegantriebsmittel mindestens einen Antriebshebel (33) aufweisen und
einen Auslösegriff (24), der drehbar an den Tragmitteln (18) gelagert ist und den Antriebshebel (33) berührt, wobei der Auslösegriff (24) einen Griffteil aufweist, der sich ent­ lang der Gleitschiene (14) erstreckt.
2. Handwerkzeug nach Anspruch 1, bei dem sich eine Längsachse der Gleitschiene (14) im wesentlichen parallel zu einer Längs­ achse der Tragmittel (18) erstreckt.
3. Handwerkzeug nach Anspruch 1, bei dem die Tragmittel (18) vordere und hintere Teile (41, 43) umfassen und der Handgriff (20) eine Seite der vorderen und hinteren Teile (41, 43) mit­ einander verbindet.
4. Handwerkzeug nach Anspruch 3, bei dem der vordere Teil (41) eine erste Öffnung (25) und der hintere Teil (43) eine zweite Öffnung (29) aufweist und die Öffnungen (25, 29) zur Aufnahme der Gleitschiene (14) geeignet sind, wobei die Längsachse der Tragmittel (18) durch die ersten und zweiten Öffnungen (25, 29) geführt sind.
5. Handwerkzeug nach Anspruch 3, bei dem die Tragmittel (18) weiter ein erstes Tragelement (45) umfassen, das vom Handgriff (20) beabstandet ist und die andere Seite der vorderen und hin­ teren Teile (41, 43) miteinander verbindet.
6. Handwerkzeug nach Anspruch 5, bei dem sich das erste Trag­ element (45) im wesentlichen parallel zur Längsachse der Trag­ mittel (18) erstreckt.
7. Handwerkzeug nach Anspruch 5, bei dem die Tragmittel (18) weiter ein zweites Tragelement (45) enthalten, das sich quer zum Handgriff (20) mit dem ersten Tragelement (18) erstreckt und eine dritte Öffnung im zweiten Tragelement (45) zur Aufnahme der Gleitschiene vorgesehen ist.
8. Handwerkzeug nach Anspruch 7, bei dem die Achsen der ersten, zweiten und dritten Öffnungen (25, 29, 27) mit der Längsachse der Tragmittel (18) zusammenfallen.
9. Handwerkzeug nach Anspruch 5, bei dem die durch die ersten und zweiten Öffnungen (25, 29) geführte Gleitschiene (14) zwi­ schen dem Handgriff (20) und dem ersten Tragelement (45) posi­ tioniert ist.
10. Handwerkzeug nach Anspruch 9, bei dem die Gleitschiene (14) durch die dritte Öffnung (27) geführt ist.
11. Handwerkzeug nach Anspruch 5, bei dem der Kippunkt des Auslösegriffes (24) zwischen den vorderen und hinteren Teilen (41, 43) der Tragmittel (18) positioniert ist.
12. Handwerkzeug nach Anspruch 1, bei dem die Tragmittel (18) ein der beweglichen Backe (12) gegenüberliegendes Vorderteil aufweisen und das Greifteil des Bremshebels (46) vom Vorder­ teil nach außen hin sich erstreckt.
13. Handwerkzeug nach Anspruch 1, bei dem der Auslösegriff (24) und Bremshebel (46) getrennt voneinander durch dieselbe Hand derart betätigbar sind, daß der Daumen auf dem Greifteil des Bremshebels (46) zum Betätigen des Bremshebels (46) positioniert ist, während die anderen Finger den Auslösegriff (24) umfassen.
14. Handwerkzeug nach Anspruch 1, bei dem die Zwinge derart betrieben wird, daß der zweite Finger unter dem Greifteil des Bremshebels (46) positioniert ist und den Bremshebel (46) zur Aktivierung in Richtung der beweglichen Backe (12) drückt, während die anderen Finger den Auslösegriff (24) umfassen.
15. Handwerkzeug nach Anspruch 1, bei dem die bewegliche und stationäre Backe (12, 22) Greifflächen aufweisen, die sich in Richtung quer zur Gleitschiene (14) erstrecken, um die Verwen­ dung des Handwerkzeuges als Schraubenschlüssel zu erleichtern.
16. Handwerkzeug nach Anspruch 1, bei dem Schneidelemente (70) an der beweglichen und stationären Backe (12, 22) vorgesehen sind.
17. Handwerkzeug nach Anspruch 1, bei dem Blockiermittel (82, 68) an der Tragkonstruktion (18) vorgesehen sind, um ein unbe­ absichtigtes Aktivieren des Bremshebels (46) zu verhindern.
18. Handwerkzeug nach Anspruch 1, bei dem die bewegliche und stationäre Backe (12, 22) Greifflächen zum Greifen des Werk­ stückes aufweisen und die Greiffläche der beweglichen Backe (12) entgegengesetzt zur Richtung der Greiffläche der stationären Backe (22) zeigt.
19. Handwerkzeug nach Anspruch 18, bei dem die bewegliche Backe (12) an einem vom Bremshebel (46) entfernten Ende der Gleitschiene (14) montiert ist.
20. Handwerkzeug mit:
einer stationären Backe (22);
einer der stationären Backen (22) gegenüberliegenden beweglichen Backe (12);
einer Gleitschiene (14), wobei die bewegliche Backe (12) an ein Ende der Gleitschiene (14) montiert ist und die Gleitschiene (14) bewegbar ist, um die bewegliche Backe (12) auf die statio­ näre Backe (22) hin und davon weg zubewegen;
Tragmittel (18), um die Gleitschiene (14) zu stützen, wobei die stationäre Backe (22) an die Tragmittel (18) montiert ist und die Tragmittel (18) einen Handgriff (20) aufweisen, der sich entlang der Gleitschiene (14) erstreckt;
Einwegantriebsmittel, um die Gleitschiene (14) und die daran befestigte bewegliche Backe (12) lösbar zu greifen und nach Eingriff diese voranzubewegen; wobei
die Einwegantriebsmittel einen Antriebshebel (33) aufweisen und einen Bremshebel (46), der normalerweise die Gleitschiene (14) greift, wobei der Bremshebel (46), wenn die Gleitschiene (14) gegriffen ist, eine Bewegung der beweglichen Backe (12) weg von der stationären Backe (22) verhindert und eine Voranbewegung der beweglichen Backe (12) weg von der stationären Backe (22) erlaubt, wenn die Gleitschiene (14) nicht gegriffen ist;
einen Auslösegriff (24), der drehbar gelagert am Tragmittel (18) montiert ist und den Antriebshebel (33) berührt, wobei der Aus­ lösegriff (24) ein sich entlang der Gleitschiene (14) erstreckendes Griffteil (21) aufweist;
wobei eine wechselseitige Bewegung mindestens des Griffteils (51) des Auflösegriffs (24) hin zur und weg von der Gleitschiene (14) im Greifen des Antriebshebels (33) resultiert und sich die Gleitschiene (14) und die bewegliche Backe (12) zur stationären Backe (22) hinbewegt.
21. Auf eine Unterlage montiertes Handwerkzeug:
einem Unterlagenelement (123) mit einer im wesentlichen ebenen Oberfläche;
einer stationären Backe (122), die auf der Unterlage (123) posi­ tioniert ist und entfernbar in die Unterlage (123) greift;
eine bewegliche Backe (112);
eine Gleitschiene (114), wobei die bewegliche Backe (112) an die Gleitschiene (114) montiert ist;
Tragmittel (118), um die Gleitschiene (114) zu stützen, die be­ nachbart zur Unterlage (123) positioniert sind und entfernbar mit der Unterlage (123) ineinandergreifen, wobei die stationäre Backe (122) von den Tragmitteln (118) beabstandet ist und min­ destens ein der beweglichen Backe (112) gegenüberliegendes vor­ deres Teil (141) aufweist;
Einwegantriebsmittel zum lösbaren Greifen, und nach Eingriff zum voranbewegen der Gleitschiene (114) und der beweglichen Backe (112) in eine vorgerückte Stellung und zum Halten der be­ weglichen Backe (112) in dieser vorgerückten Stellung, wobei die Einwegantriebsmittel mindestens einen Antriebshebel (132) auf­ weisen und;
einem sich längs erstreckenden Klemmgriff (124), der an die Tragmittel (118) drehbar gelagert montiert ist und den An­ triebshebel (132) berührt und sich quer zur Gleitschiene (114) erstreckt, wenn die Einwegantriebsmittel von der Gleitschiene (114) gelöst sind und der sich im wesentlichen parallel zur Gleit­ schiene (114) erstreckt, um die Einwegantriebsmittel zum Ineinandergreifen mit der Gleitschiene (114) zu veranlassen.
22. Handwerkzeug nach Anspruch 21 mit Aufnahmemittel in den Tragmitteln (118), die von den Einwegantriebsmitteln beabstan­ det sind, einen Auslösestreifen (146), der an den Aufnahmemit­ teln drehbar gelagert ist und ein Greifteil benachbart zur Gleitschiene (114) aufweist, das sich nach außen von den Trag­ mitteln (118) und weg vom Schließgriff erstreckt, um die Gleit­ schiene (114) lösbar zu greifen.
23. Handwerkzeug nach Anspruch 21, bei der die stationäre Backe (122) und Tragmittel (118) mit entsprechenden Montagepfosten (119) mit im wesentlichen gleichem Querschnitt versehen sind und die Unterlage (123) auf einer ebenen Oberfläche mit eine Viel­ zahl von Löchern des gleichen, jedoch etwas größeren Querschnitts als der der Montagepfosten (119) versehen ist, wobei die Montage­ pfosten (119) in getrennte Öffnungen (121) der Unterlagen (123) eingesetzt sind und lösbar in diese eingreifen.
24. Handwerkzeug nach Anspruch 21, bei dem die stationäre Backe (122) und die Tragmittel mit entsprechendem Montageposten (119) mit im wesentlichen gleichem kreisförmigen Querschnitt versehen sind und die Unterlage (123) auf ihrer ebenen Oberfläche mit einer Vielzahl von Löchern mit dem kreisförmigen Querschnitt, der etwas größer ist als der der Montagepfosten (119) versehen ist, wobei die Montagepfosten (119) in getrennte Öffnungen (121) der Unterlage (123) eingesetzt sind und lösbar in diese eingrei­ fen.
25. Handwerkzeug nach Anspruch 23, bei dem die Montagepfosten (119) der Tragmittel (118) sich quer zur Gleitschiene (114) erstrecken.
26. Handwerkzeug nach Anspruch 21, bei der die Unterlage (122) mit einer Vielzahl von Löchern (121) versehen ist und die Tragmittel (118) mit einem Montagepfosten (119) versehen sind, um lösbar in eine Öffnung (121) der Unterlage (123) einzugreifen.
27. Auf eine Unterlage montiertes Handwerkzeug mit:
einem Unterlagenelement (123), das eine im wesentlichen ebene Oberfläche mit einer Vielzahl von Löchern (121) aufweist;
einer stationären Backe (123), die einen auf der Oberfläche der Unterlage positionierten Montagepfosten (119) aufweist und lösbar die Unterlage (123) durch diesen Montagepfosten (119) ergreift;
einer beweglichen Backe (112);
einer Gleitschiene (114), wobei die bewegbare Backe (112) an ein Ende der Gleitschiene (114) montiert ist und die Gleitschiene (114) gleitend bewegbar ist, um die bewegliche Backe (112) hin zur und weg von der stationären Backe (122) zu bringen;
Tragmittel (118), um die Gleitschiene (114) gleitend zu stützen, wobei die stationäre Backe (122) beabstandet von den Tragmitteln (118) ist und gegenüberliegend zur bewegbaren Backe (112) posi­ tioniert ist;
einen Montagepfosten (119) mit kreisförmigem Querschnitt, der an den Tragmitteln (118) befestigt ist, um die Unterlage (123) an einem der Löcher (121) lösbar zu greifen;
Einwegantriebsmittel zum lösbaren Greifen und nach Eingriff zum Voranbewegen der Gleitschiene (114) und der daran befestig­ ten beweglichen Backe (112) in eine vorangerückte Stellung und zum Halten der beweglichen Backe (112) in dieser vorangerückten Stellung;
wobei die Einwegantriebsmittel einen Antriebshebel (132) aufwei­ sen und ein Auslösestreifen (146) die Gleitschiene (141) lösbar greift, um eine Bewegung der Gleitschiene (114) weg von der sta­ tionären Backe (122) zu unterbinden;
eine sich längs erstreckenden Griff, der drehbar gelagert an die Tragmittel (118) montiert ist und den Antriebshebel (132) be­ rührt und sich quer zur Gleitschiene (114) erstreckt, wenn die Einwegantriebsmittel von der Gleitschiene (114) gelöst sind und sich im wesentlichen parallel zur Gleitschiene (114) erstrecken, um die Einwegantriebsmittel zum Ineinandergreifen mit der Gleit­ schiene (114) zu veranlassen;
wobei die Drehbewegung des sich längs erstreckenden Griffs hin zur Gleitschiene (114) darin resultiert, daß der Antriebshebel (132) die Gleitschiene (114) und die bewegbare Backe (112) greift und hin zur stationären Backe (122) bewegt.
28. Handwerkzeug mit:
einer bewegbaren Backe (112);
einer Gleitschiene (114), wobei die bewegbare Backe (112) an die Gleitschiene (114) montiert ist;
Tragmittel (118) um die Gleitschiene (114) zu stützen, wobei die Tragmittel (118) geeignet sind, um die Unterlage (123) lösbar zu greifen;
Einwegantriebsmittel zum lösbaren Greifen und nach Eingriff zum Voranbewegen der Gleitschiene (114) und der beweglichen Backe (112) in eine vorangerückte Stellung und zum Halten der beweglichen Backe (112) in der vorangerückten Stellung, wobei die Einwegantriebsmittel mindestens einen Antriebshebel (132) aufweisen; und
einem sich längs erstreckenden Klemmgriff, der drehbar gelagert an den Tragmitteln (118) montiert ist und den Antriebshebel (132) berührt und sich quer zur Gleitschiene (114) erstreckt, wenn die Einwegantriebsmittel von der Gleitschiene (114) gelöst sind und sich im wesentlichen parallel zur Gleitschiene (114) erstrecken, um die Einwegantriebsmittel zum Ineinandergreifen mit der Gleit­ schiene (114) so zu veranlassen.
29. Handwerkzeug nach Anspruch 28, mit Aufnahmemittel in den Tragmitteln (118), die von den Einwegantriebsmitteln beabstandet sind;,
einem an den Aufnahmemitteln drehbar gelagerten Auslösestreifen (146), der einen Greifteil benachbart zur Gleitschiene (114) aufweist, der sich von den Tragmitteln (118) nach außen und weg vom Schließgriff erstreckt, um die Gleitschiene (114) lösbar zu greifen.
30. Handwerkzeug nach Anspruch 28, bei dem die Tragmittel (118) mit einem entsprechenden Montagepfosten (119) kreisförmigen Quer­ schnitts versehen sind.
31. Handwerkzeug nach Anspruch 28, bei dem der Montageposten (119) der Tragmittel (118) sich quer zur Gleitschiene (114) erstreckt.
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