DE4039648A1 - Messwertverarbeitungssystem fuer ein biologisches objekt - Google Patents
Messwertverarbeitungssystem fuer ein biologisches objektInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Meßwertverarbeitungseinrichtung
der im Oberbegriff des Patentspruchs 1 genannten
Art.
Solche Meßwertverarbeitungseinrichtungen, die über mehrkanalige,
z. B. als Sensoren ausgebildete Meßwerterfassungseinrichtungen
mit einem biologischen Objekt verbunden sind, sind allgemein
bekannt. Von den Meßwerterfassungseinrichtungen aufgenommene
Meßwerte werden mit vorgegebenen Werten verglichen.
Bei Übereinstimmung werden die aufgenommenen Werte gespeichert,
eine Alarmeinrichtung betätigt oder eine Steuerung des Meßobjektes
vorgenommen. Aufgrund hoher Abtastraten moderner
Meßwerterfassungseinrichtungen und hoher Meßkanalzahl ergibt
sich eine große Datenmenge, die nur schwierig weiterzuverarbeiten
ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine einfach aufgebaute
Meßwertverarbeitungseinrichtung zu schaffen, die bei
sicherer Funktionsweise eine mehrkanalige Meßwerterfassung
und -verarbeitung in Echtzeit bewältigt.
Erfindungsgemäß werden die aufgenommenen Meßwerte mit vorgegebenen
Meßwertstrukturen verglichen. Zur Datenreduktion
werden die aufgenommenen Meßwerte mathematisch bewertet.
Dadurch ergeben sich besonders kurze Meßwertverarbeitungszeiten.
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
angegeben.
Die Erfindung wird anhand der Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Darstellung einer ersten Ausführungsform
der Erfindung,
Fig. 2 ein Triggermodul in einer ersten Ausführungsform,
Fig. 3 ein Triggermodul in einer zweiten Ausführungsform,
Fig. 4 ein Triggermodul in einer dritten Ausführungsform,
Fig. 5 eine Meßwertverarbeitungseinrichtung in einer
zweiten Ausführungsform,
Fig. 6 eine Meßwertverarbeitungseinrichtung in einer
dritten Ausführungsform,
Fig. A1 ein Meßwerterfassungssystem mit Input- und
Output-Beziehungen,
Fig. A5 die Funktionsweise eines Triggermoduls,
Fig. A6 den schematischen Aufbau der Struktur und Mustererkennung
mittels komplexer Triggerung.
Wie in Fig. 1 gezeigt, ist ein biologisches Objekt über mehrere
Meßkanäle k1 bis k5 von Meßwerterfassungseinrichtungen
2, 3, 4, 5, 6 mit einer Meßwertverarbeitungseinrichtung 7
verbunden. Die Meßwertverarbeitungseinrichtung 7 umfaßt
eine Einleseeinrichtung 8 zum Einlesen von Meßwerten eines
oder mehrerer Kanäle k1; k2; k3; k4; k5 der Meßwerterfassungseinrichtungen
2, 3, 4, 5, 6. Die Meßwerte des mindestens einen
Kanals k1; k2; k3; k4; k5 werden einer Bewertungseinrichtung 20
zugeführt, die zur Berechnung von Werten von Kenngrößen aus
Meßwertfolgen ausgebildet ist.
Durch die Kenngrößenberechnung der Bewertungseinrichtung 20
erfolgt eine erhebliche Datenreduktion. Die berechneten
Kenngrößen werden einer Vergleichseinrichtung 9 zugeführt,
die die Kenngrößen der Meßwerte mit vorgegebenen Meßwertstrukturen
vergleicht. Bewertungseinrichtung 20 und Vergleichseinrichtung
9 bilden zusammen ein sogenanntes Triggermodul,
das nachstehend noch näher erläutert werden wird.
Bei Übereinstimmung der Kenngrößen der Meßwerte mit den vorgegebenen
Meßwertstrukturen wird eine Starteinrichtung 10
aktiviert, die eine Zusatzeinrichtung 12, 13, 14 startet.
Die Zusatzeinrichtung kann als Steuereinrichtung 12 ausgebildet
sein, die zum Steuern des biologischen Objektes 1 vorgesehen ist.
Die Zusatzeinrichtung kann aber auch als Speichereinrichtung
13 ausgebildet sein, um die eingelesenen Meßwerte ab dem Aktivieren
der Starteinrichtung 10 zu speichern. Eine weitere
Möglichkeit besteht darin, daß die Zusatzeinrichtung als
Warneinrichtung 14 ausgebildet ist zum Anzeigen eines unerwünschten
Funktionszustandes des
biologischen Objektes 1. Selbstverständlich können die erläuterten
Zusatzeinrichtungen 12, 13, 14 einzeln oder in Kombination mit
der Meßwertverarbeitungseinrichtung 7 verbunden sein.
Die Stopeinrichtung 11 wird aktiviert, wenn Übereinstimmung
mit einer zweiten vorgegebenen Meßwertstruktur vorliegt. Die
Stopeinrichtung 11 ist analog zur Starteinrichtung 10 mit
den Zusatzeinrichtungen 12, 13, 14 verbunden.
Die Fig. 2 bis 4 zeigen den möglichen Aufbau von Triggermodulen
TM. Das Triggermodul TM in Fig. 2 weist zwei parallel
angeordnete Bewertungseinrichtungen 20 auf, denen
unterschiedliche Meßkanäle k1; k2; k3; k4; k5 zugeordnet sind.
Die ermittelten Kenngrößen beider Bewertungseinrichtungen 20
werden der Vergleichseinrichtung 9 zugeführt, die bei Übereinstimmung
mit vorgegebenen Meßwertstrukturen die Starteinrichtung
10 bzw. die Stopeinrichtung 11 aktivieren.
Das Triggermodul TM in Fig. 3 zeigt zwei Bewertungseinrichtungen
20, die in Reihe geschaltet sind und denen
unterschiedliche Meßkanäle k1; k2; k3, k4; k5 zugeordnet sind.
Die in Reihe geschalteten Bewertungseinrichtungen 20 sind,
wie bereits vorstehend erläutert, mit der Vergleichseinrichtung
9 verbunden.
Das Triggermodul in Fig. 4 zeigt eine Kombination der Triggermodule
der Fig. 2 und 3. Zwei Bewertungseinrichtungen 20 sind
jeweils in Reihe und weitere zwei Bewertungseinrichtungen 20
dazu parallel geschaltet, wobei den jeweiligen Bewertungseinrichtungen
20 unterschiedliche Meßkanäle k1; k2; k3; k4; k5
zugeordnet sind.
Wie nachstehend noch eingehender erläutert werden wird,
kann die vorbestimmte Meßwertstruktur ein einfaches Muster
von Daten, z. B. eine Zahlenfolge sein, kann aber einen
wesentlich komplizierteren Aufbau haben.
Die Bewertungseinrichtung 20 ist so aufgebaut, daß Kenngrößen,
wie z. B. Spitzenwerte von Meßwertfolgen, Mittelwerte
von Meßwertfolgen, Effektivwerte von Meßwertfolgen,
Quantilwerte von Meßwertfolgen ermittelt werden.
Die Bewertungseinrichtung 20 kann auch zur Bildung von
gleitenden Mittelwertschätzungen, gleitenden Momentenfunktionsschätzung
der Meßwertfolge, zur Bildung von gleitenden
Momentenfunktionsschätzungen, von rekursiven Schätzungen
der Momentenfunktion, von rekursiven Schätzungen der
zentrierten Momentenfunktion der Meßwertfolge, zur Bildung
von rekursiven Schätzungen für Werte der Autokorrelationsfunktion,
von rekursiven Schätzungen von Funktionen akkumulierter
Differenzen der Meßwertfolge, von rekursiven
Schätzungen der Quantilwertintervallgrenzen der Meßwertfolge,
von rekursiven Schätzungen des Mittelwertes in
Form der Quantilintervallmitte der Meßwertfolge, von
adaptiven Mittelwerten des absoluten Betrages der Meßwertfolge,
zur Bildung von adaptiv gebildeten Mittelwerten
einer korrigierten Meßwertfolge, zur Bildung rekursiver Kreuzkorrelationsfunktionen
und zur Bildung rekursiver Schätzungen
von Funktionen akkumulierter Kreuzdifferenzen der
Meßwertfolgen zur Ermittlung der Kenngrößen ausgebildet
sein.
Die in einer Mehrzahl vorhandenen Bewertungseinrichtungen
20, wie, z. B. in den Fig. 2 bis 4 gezeigt, können dabei
zur Ermittlung unterschiedlicher Kenngrößen ausgebildet sein.
In Fig. 5 ist eine weitere Ausführungsform gezeigt, in der
zwischen Vergleichseinrichtung 9 und Starteinrichtung 10
und zwischen Vergleichseinrichtung 9 und Stopeinrichtung 11
eine Zeitbeeinflussungseinrichtung 30 geschaltet ist. Die
Zeitbeeinflussungseinrichtung 30 ist dabei so ausgebildet,
daß die Aktivierung der Starteinrichtung 10 und/oder der
Stopeinrichtung 11 zeitlich nach Übereinstimmung mit den
vorbestimmten Meßwertstrukturen oder zeitlich vor Übereinstimmung
mit den vorbestimmten Meßwertstrukturen erfolgt.
Selbstverständlich kann auch eine der Einrichtungen 10; 11
zeitlich nach Übereinstimmung und die andere der Einrichtungen
11; 10 vor Übereinstimmung der vorbestimmten
Meßwertstrukturen aktiviert werden.
In nicht dargestellten Ausführungsformen ist die Zeitbeeinflussungseinrichtung
30 zwischen zwei Bewertungseinrichtungen
20, zwischen zwei Vergleichseinrichtungen 9 und/oder zwischen
Bewertungseinrichtung 20 und Vergleichseinrichtung 9 geschaltet.
Wie Fig. 6 zeigt, ist eine Einstelleinrichtung 40 zur Einstellung
der Abtastfrequenz zwischen die Meßwerterfassungseinrichtungen
2, 3, 4, 5, 6 und die Einleseeinrichtung 8 geschaltet.
Die Einstelleinrichtung 40 kann dabei so ausgebildet
sein, daß die Abtastfrequenz mittels erfaßter Mittelwertdurchgänge
der Meßwertfolgen oder mittels rekursiv
erfaßter Mittelwertdurchgänge der Meßwertfolgen ermittelt
wird.
Nachstehend erfolgt die Darstellung mathematischer Grundlagen
für den Erfindungsgegenstand, sowie die Erläuterung des
Erfindungsgegenstandes an Hand konkreter Ausführungsbeispiele.
In den nachfolgenden Abschnitten sollen Begriffe wie Trigger,
Triggerung, Triggerkriterium, adaptive Triggerung, komplexe Triggerung,
Strukturerkennung mittels Triggerung u. a. mathematisch
beschrieben und gegenüber bekannten technisch realisierten Triggerverfahren
verallgemeinert werden.
Die Verallgemeinerung des Begriffes Triggerung erfolgt hinsichtlich:
- - Art und Struktur des auslösenden Signalzustandes,
- - der Prozeßanpaßbarkeit mittels Verfahren der stochastischen Approximation (adaptive Triggerung),
- - der Komplexität der Triggerverbindungen,
- - des zeitlichen Regimes der Triggerung.
Unter Triggerung wird allgemein der Start oder Storn eines Vorganges
durch ein Signal a(t) (Impuls, Flankenwechsel o. a.) verstanden.
Das Signal a(t) wird auch als Triggersignal oder kurz
Trigger bezeichnet, es liegt an einem Triggerkanal ka an. Für
Meßwerterfassungssysteme ist diese Definition in bezug auf den zu
startenden oder stoppenden (Meß-)Vorgang sowie das Triggersignal
a(t) näher zu spezifizieren.
Aus einer technischen Problemstellung heraus soll ein Meßvorgang
gestartet oder gestoppt werden, wenn sich auf dem Triggerkanal
eine aus Voruntersuchungen bestimmbare Signalstruktur einstellt.
Dazu wird das Signal a(t) am Triggerkanal überwacht und
bei digitalem Meßwerterfassungssystem mittels mathematischer Verfahren
bewertet. Aus den Anforderungen der technischen Problemstellung
heraus erfolgt die Definition des Signalzustandes (definierter
Signalzustand oder Triggerkriterium), nach der das
Triggersignal a(t) überwacht wird und nach dessen Eintreten die
Triggerung ausgelöst wird.
Es sei S ein Meßwerterfassungssystem siehe auch Fig. A1.
K={ki}i=1 L sei die Menge der Eingangskanäle des Systems S und Ki:i ∈ {1, . . ., L}, sei der i-te Eingangskanal des Systems S;
L - max. Kanalanzahl.
K={ki}i=1 L sei die Menge der Eingangskanäle des Systems S und Ki:i ∈ {1, . . ., L}, sei der i-te Eingangskanal des Systems S;
L - max. Kanalanzahl.
Das am Kanal ki, iL, i∈N anliegende Signal wird mit xi(t)
bezeichnet und
sei die am Kanal ki zu den Zeitpunkten t₁, . . .,
erfaßte Meßreihe bestehend aus Ni<∞, Ni∈N Meßwerten. Weiterhin
sei Ka⊂K eine Teilmenge der Eingangskanäle (Ka - Menge
der Triggerkanäle) mit Ka={ka¹, . . . ka R} mit RL, R∈N.
Triggerung ist der Start/Stop eines (Meß-)Vorganges auf einem
oder mehreren Eingangskanälen ki∈K zum Zeitpunkt ta nach dem
ersten Eintreten eines definierten Signalzustandes (z. B. Impuls,
Flankenwechsel) zum Zeitpunkt te auf mindestens einem der
Eingangskanäle ka i∈Ka.
Die Eingangskanäle ka i werden auch als Trigger- oder Auslösekanäle
bezeichnet.
Entsprechend der Art der Auslösung des Meßvorganges erhält man
endliche Meßreihen der Gestalt
mit
tat₁ für Start des (Meß-)Vorganges bzw.
ta für Stop des (Meß-)Vorganges.
tat₁ für Start des (Meß-)Vorganges bzw.
ta für Stop des (Meß-)Vorganges.
In bezug auf den zeitlichen Verlauf der Triggerung werden die
Zeitpunkte
ta - Zeitpunkt der Auslösung des Start/Stop eines (Meß-)Vorganges und
te - Zeitpunkt des ersten Eintretens eines definierten Signalzustandes auf mindestens einem der Auslösekanäle
te - Zeitpunkt des ersten Eintretens eines definierten Signalzustandes auf mindestens einem der Auslösekanäle
unterschieden.
Es gilt:
ta=τv+te mit τv∈R
τv=ta-te und τv - Verzögerungszeit der Triggerung
τv=ta-te und τv - Verzögerungszeit der Triggerung
1. pre-Triggerung: = eine Triggerung nach Definition 1, wobei
gilt: ta<te; (τv<0), d. h. die Auslösung
des Start/Stop eines Meßvorganges zum Zeitpunkt
ta erfolgt zeitlich vor dem Eintreten
eines definierten Signalzustandes zum Zeitpunkt
te auf einem Auslösekanal aus Ka.
2. post-Triggerung: = eine Triggerung nach Definition 1, wobei gilt: ta<te; (τv<0), d. h. die Auslösung des Start/Stop eines Meßvorganges zum Zeitpunkt ta erfolgt zeitlich nach dem Eintreten eines definierten Signalzustandes zum Zeitpunkt te auf einem Auslösekanal aus Ka.
3. (com-)Triggerung: = eine Triggerung nach Definition 1, wobei gilt: ta=te; (τv=0), d. h., das Eintreten eines definierten Signalzustandes auf einem Auslösekanal aus Ka löst den Start/Stop eines Meßvorganges ohne Zeitverzögerung aus.
2. post-Triggerung: = eine Triggerung nach Definition 1, wobei gilt: ta<te; (τv<0), d. h. die Auslösung des Start/Stop eines Meßvorganges zum Zeitpunkt ta erfolgt zeitlich nach dem Eintreten eines definierten Signalzustandes zum Zeitpunkt te auf einem Auslösekanal aus Ka.
3. (com-)Triggerung: = eine Triggerung nach Definition 1, wobei gilt: ta=te; (τv=0), d. h., das Eintreten eines definierten Signalzustandes auf einem Auslösekanal aus Ka löst den Start/Stop eines Meßvorganges ohne Zeitverzögerung aus.
Es sei ∈Ka ein Auslösekanal und al(t) das am Kanal anliegende
Triggersignal, welches auf das Eintreten eines definierten
Signalzustandes (Impuls, Flankenwechsel) überwacht wird. Wird der
Verlauf des Signales al(t) über längere Zeiträume verfolgt, erfordert
dies bei mehrmaligen hintereinander Auftreten definierter
Signalzustände eine entsprechende Indizierung von ta und te der
Form:
te i - i-ter Zeitpunkt des Eintretens eines definierten
Signalzustandes auf dem Auslösekanal ,
ta i - i-ter Zeitpunkt der Auslösung des Start/Stop eines (Meß-)Vorganges. (A 1/1)
ta i - i-ter Zeitpunkt der Auslösung des Start/Stop eines (Meß-)Vorganges. (A 1/1)
Bisherige Betrachtungen des am Auslösekanal anliegenden Signales
al(t) setzen dessen Stetigkeit voraus. Wird das Signal nur
in diskreter Form erfaßt, (etwa in digitalisierter Form über das
Meßwerterfassungssystem eines Computers) oder liegt es selbst nur
zu diskreten Zeitpunkten vor, so spricht man von diskreter Triggerung.
Es erfolgt der Übergang zu einer äquidistanten Zeitbasis der Form:
t=r · Δt, mit r∈G und fA - Abtastfrequenz,
mit der die Werte am Auslösekanal erfaßt werden,
Das Eintreten eines definierten Signalzustandes kann jetzt nur zu
einem diskreten Zeitpunkt
te=s · Δt, s∈G
erkannt werden.
Nach Einführung und Definition des Begriffs Triggerung in Meßwerterfassungssystemen
erfolgt entsprechend den Forderungen an
Systeme mit wechselnden Betriebsbedingungen die Konstruktion
prozeßangepaßter Triggerverfahren. Dies geschieht zunächst auf
der Basis deterministischer Triggersignale und wird in den
Abschnitten A 3/A 4 auf stochastische Triggersignale verallgemeinert.
In den sich anschließenden Abschnitten A 5/A 6 werden
Grundlagen für prozeßangepaßte Triggerverfahren zur Indikation
komplexer Signalmuster und Strukturen dargestellt.
Im Mittelpunkt der folgenden 3 Abschnitte soll die Möglichkeit
der mathematischen Beschreibung des definierten Signalzustandes
(Triggerkriteriums) und die Bestimmung des Zeitpunktes te des
ersten Eintretens des Triggerkriteriums stehen.
Es seien T und A zwei beliebige Mengen aus R. σT bzw. σA seien
Sigmaalgebren über Borelmengen aus T bzw. A.
Das Triggersignal a(t) mit a: t→a(t) sei eine (σT, σA)
meßbare Funktion mit dem Definitionsgebiet T und Werten in A. Die
Art und Struktur des Triggerkriteriums beschreibende Funktion h
sei eine Funktion von Werten aus A×A in eine Menge H⊆R und
(σA×A, σH)- meßbar, wobei σH eine Sigmaalgebra von Untermengen
aus H ist.
te∈T heißt Zeitpunkt te des ersten Eintretens des Triggerkriteriums
falls gilt:
te:=min{t: h[a(t), a(t*)]∈He; He∈σH; t, t*∈T}.
Die Bedingung h(a(t), a(t*))∈He definiert das Triggerkriterium
nach dem das Triggersignal a(t) überwacht wird, sie wird auch als
Triggerbedingung bezeichnet. He heißt Triggermenge.
Ist das Triggerkriterium nur durch mehrere Bedingungen charakterisierbar,
definiert man te durch
sei jetzt ein Funktionenvektor der Form
=(h₁, . . ., hQ), Q∈N und
He=He¹× . . . ×He Q∈σ He¹×, . . . × He Q,
wobei die hi {σA×σA, } - meßbare Funktionen von Werten aus A×A in Hi⊆H⊆R sind und ein System von Teilmengen von Hi ist,
He=He¹× . . . ×He Q∈σ He¹×, . . . × He Q,
wobei die hi {σA×σA, } - meßbare Funktionen von Werten aus A×A in Hi⊆H⊆R sind und ein System von Teilmengen von Hi ist,
Die eingeführten Begriffe und Definitionen sollen an Hand einiger
Beispiele illustriert werden.
Es gelte:
h=I - identische Abbildung
Q=1, t=t*
H=A,
Q=1, t=t*
H=A,
damit ist
h[a(t), a(t*)]=a(t) und
dte g=min {t: a(t)∈He, t∈T}.
dte g=min {t: a(t)∈He, t∈T}.
Ist He=(ag -, ag⁺) ein zusammenhängendes offenes Intervall aus R
mit ag -=-∞ oder ag -∈R fest und ag⁺=∞ oder ag⁺∈R fest und
ag -ag⁺, so erhält man die folgenden bekannten Triggerkriterien.
Es gelte:
Q=1, t*=t-σ, σ<0, fest
He=[ag -, ∞), ag -0.
He=[ag -, ∞), ag -0.
h sei definiert durch
h[a(t), a(t*)]=|a(t)-a(t*)|
und der Zeitpunkt des ersten Eintretens des Triggerkriteriums
durch
dte g=min{t: |a(t)-a(t-σ)|<ag -, t∈T}.
Der definierte Signalzustand wird hier durch eine sprunghafte
Änderung des Signalverlaufes charakterisiert, d. h. der Zeitpunkt
te wird als Zeitpunkt definiert, zu dem sich der Signalverlauf
a(t) innerhalb eines definierten Zeitintervalls σ um
mehr als den Wert ag -<0 ändert.
- 1. Neben der reinen Differenzen- oder Abstandstriggerung kann zusätzlich
eine Bewertung der Flankenrichtung low-high bzw.
high-low zur Charakterisierung des definierten Signalzustandes
hinzugezogen werden, man spricht dann auch von Trendtriggerung.
Die Funktion h wird dann ohne den Betrag definiert:
h(a(t), a(t*)):=a(t)-a(t*)te bestimmt man bei Differenzentriggerung mit
Low-High-Wechsel durch, und mit für High-Low-Wechsel durch - 2. Bei diskreter Triggerung mit äquidistanter Abtastfrequenz gilt:
Den Zeitpunkt des ersten Eintritts des Triggerkriteriums
(Differenztriggerung) erhält man nach:
Es gelte:
Das Triggerkriterium ist hier aus dem Monotonieverhalten des
Triggers a(t) definierbar, es gilt:
Bisherige Betrachtungen und Definitionen zur Triggerung setzten
deterministische Triggersignale voraus. Verwendet man zur Triggerung
Prozeßsignale, ist dies nicht mehr gegeben (vergl. Kap. A.2.).
Das am Auslösesignal ka erfaßte Signal wird deshalb im folgenden
als stochastischer Prozeß (Xi)i ∈ T aufgefaßt, wobei T i. a. als
Menge von Zeitpunkten (Zeitbasis) interpretiert wird.
XT.=(Xi)i ∈ T, (T≠0) sei eine Familie von zufälligen Variablen
über einen gemeinsamen Wahrscheinlichkeitsraum [Ω, , P] mit
Werten in einem meßbaren Raum [E, ].
X (t, ω) kann als Abbildung von T×Ω in E aufgefaßt werden. Für
festes t∈T als Funktion von ω ist X (t, ω) (, )-meßbar
X (t, ω)=Xi (ω) für festes t.
Im folgenden sei i ⊆ die σ-Algebra der Ereignisse, die im Zusammenhang
mit dem Prozeß Xi bis zum Zeitpunkt t eintreten können.
i sei die von den Größen (Xs, st) erzeugte σ-Algebra,
t=σ (Xs, st).
(i)i ∈ T ist dann eine aufsteigende Familie von σ-Unteralgebren von , der Form s⊆i⊆, s, t∈T mit st.
(i)i ∈ T ist dann eine aufsteigende Familie von σ-Unteralgebren von , der Form s⊆i⊆, s, t∈T mit st.
Es sei [Ω, , P] ein Wahrscheinlichkeitsraum und (i)i ∈ R ⁺ eine
aufsteigende Familie von σ-Unteralgebren von B ([0, t]) sei
eine σ-Algebra von Borel-Mengen über [0, t]. Ein zufälliger Prozeß
(Xi)i ∈ R ⁺ definiert auf [Ω, , P] mit Werten in [E, B] heißt meßbar
bzgl. der Familie (i), falls für jedes t∈R⁺ die Abbildung
(t, ω) → Xi (ω) aus (0, t)×Ω in [E, ] meßbar bzgl. der
σ-Algebra ist, die von B([0, t])×i erzeugt wird.
Zunächst soll der Begriff der Stoppzeit eingeführt werden.
Eine Abbildung τ von einer nichtleeren Menge Ωt⊆Ω mit Werten in
T heißt Stoppzeit bezüglich (i)i ∈ T oder kurz (i)-Stoppzeit
falls t∈T die Beziehung {τt}∈i gilt.
Die Menge T wird ab jetzt entsprechend den Forderungen bei diskreten
Meßwerterfassungssystemen als Menge diskreter Zeitpunkte
betrachtet mit T={t¹, t², . . ., tN, . . .}, N∈N.
sei eine Folge zufälliger Größen über [Ω, , P]
mit Werten in [E, B], ti∈T⊆R und T={t¹, t², . . ., tN, . . .}.
h sei eine meßbare Abbildung von E₁x . . . xEM→R:M∈N, M<∞
und Ei⊆Ei. Dann ist die Abbildung
te(ω):te:Ω→T mit
eine (i)-Stoppzeit.
Da h eine meßbare Abbildung von
E₁′x . . . xEM→R ist, gilt
h-1(S′)∈σE₁x . . . xE,
S′∈ R .
S′∈ R .
Es ist noch zu zeigen:
{ω:te(ω)t}∈t mit i=σ(Xs, st); t∈T.
Dies gilt nach folgenden Bedingungen
Im folgenden soll nun der Zeitpunkt te des ersten Eintretens des
Triggerkriteriums auf Xτ als Stoppzeit eingeführt werden, wobei
das Triggerkriterium jetzt über stochastische Eigenschaften und
Merkmale des Prozesses Xt definiert werden soll.
Zur Beschreibung des Triggerkriteriums dient eine Abbildung h von
mit Werten in einem meßbaren Raum [H, ], mit
Für feste t₁, t₂, . . ., tN als Funktion von ω ist
Es sei He eine Teilmenge von H und h eine Abbildung von
in H. Dann bezeichnet man die Bedingung
als Triggerkriterium (Triggerbedingung). He heißt Triggermenge.
Die Abbildung te mit te:Ω→T heißt Zeitpunkt des ersten
Eintretens des Triggerkriteriums {h∈He} falls gilt:
Es sei N=1; [H, ]:=[E, ] und h (t, ω)=X (t, ω) ein
zufälliger Prozeß. i sei eine aufsteigende Familie von σ-Unteralgebren
von .
Dann ist die Abbildung
te:=inf (t:Xi(ω)∈He, t∈T) eine (i)-Stoppzeit.
Folgt aus Satz A1 mit M=1 und h=I identische Abbildung ∎
Es sei
eine Folge zeitlich aufeinanderfolgender
gegebenenfalls abhängiger Zufallsgrößen definiert auf [Ω, , P]
mit Werten in [E, ]. Es gelte E Xt=µ<∞.
Das Triggerkriterium wird im folgenden über Eigenschaften von
Stichprobenfunktionen der Folge
eingeführt. Die
Schätzung des Triggerzeitpunktes te erfolgt über die gleitende
Schätzung von Stichprobenfunktionen.
Es sei h¹ eine Abbildung von
wobei gilt
eine (i)-Stoppzeit.
Folgt aus Satz A1 und Meßbarkeitseigenschaften mit
das heißt, als Linearkombination meßbarer Größen Xt (ω) ist h
wieder meßbar.
Es sei mhK eine Abbildung von
wobei gilt
eine (t)-Stoppzeit.
mhK ist nach Meßbarkeitseigenschaften eine meßbare Funktion,
die Aussage folgt somit aus Satz A1 ∎
Für K=2 entspricht die gleitende Schätzung der 2. Momentenfunktion
einer Schätzung des Effektivwertes zum Quadrat der Folge
Es sei ZhK eine Abbildung von
wobei gilt
eine (i)-Stoppzeit.
Analog Beweis Folgerung A3 ∎
- 1. Für K=2 entspricht die gleitende Schätzung der 2. zentrierten Momentenfunktion der Schätzung der Streuung der Folge
- 2. Ist µ unbekannt, wird µ durch die Schätzung gemäß Folgerung A2 ersetzt.
Der wesentliche Nachteil stochastischer Ansätze zur Definition
von Triggerzeitpunkten auf Basis von Stichprobenfunktionen liegt
in der Trägheit der Indikation des Triggerkriteriums sowie in den
geringen Möglichkeiten der Anpaßbarkeit an spezielle Signalstrukturen
des Auslösekanals. Die Realisierung dieser Triggerung
mittels rechnergestützter Meßwerterfassungssysteme erfordert
einen hohen Speicherbedarf, sowie extrem hohe Verarbeitungsgeschwindigkeiten.
Die Überwindung dieser Nachteile ist unter
Nutzung von Verfahren der stochastischen Approximation zur Konstruktion
rekursiver Triggerverfahren möglich.
Von großem praktischen Interesse sind Verfahren, die mittels rechnergestützten Meßwerterfassungssystemen in Echtzeit und mit geringem Speicherplatzbedarf realisierbar sind.
Von großem praktischen Interesse sind Verfahren, die mittels rechnergestützten Meßwerterfassungssystemen in Echtzeit und mit geringem Speicherplatzbedarf realisierbar sind.
Die Bestimmung des Triggerzeitpunktes erfolgt auch hier über die
Schätzung von Kenngrößen von Stichprobenfunktionen. Zur Schätzung
erfolgt die Konstruktion rekursiver Verfahren der Gestalt:
wobei W eine meßbare Funktion, definiert auf R×E mit Werten in
R, darstellt. Für die Folge γt gilt:
Die Konvergenz dieser Verfahren kann mittels Methoden der stochastischen
Approximation nachgewiesen werden. Dabei liefert die
Theorie der stochastischen Approximation sowohl die Möglichkeit
eine Vielzahl derartiger rekursiver Schätzfunktionen zu konstruieren,
als auch Grundgedanken für eine adaptive Gestaltung dieser
Prozeduren.
Unter Adaptivität wird dabei eine Anpassung der Schätzalgorithmen
an veränderte Strukturbedingungen (Instationaritäten) der Prozesse
verstanden, wobei gegebenenfalls ein Verzicht auf Konvergenz
im klassischen Sinne erfolgt. Diese Herangehensweise wird
ausführlich im Abschnitt B beschrieben.
Auf der Basis der allgemeinen Ansätze zur stochastischen Approximation
erfolgt die Konstruktion rekursiver Schätzverfahren für
Kenngrößen von Stichprobenfunktionen. Dabei werden im folgenden
Ergebnisse von Abschnitt B zur Definition und Ermittlung des
Triggerzeitpunktes te verwendet. Die Verfahren zeichnen sich
durch eine hohe Prozeßanpaßbarkeit aus.
Von großer Bedeutung ist dabei die Wahl der Folge γn, über die
die Geschwindigkeit der Anpassung (Adaption) von Kenngrößen an
Signalstrukturen und Muster gesteuert werden kann. Auf Wirkungsweise
und Definitionsmöglichkeiten der Folge γn wird im Abschnitt
B.2 ausführlich behandelt.
Es sei mhK eine Abbildung von
wobei mhK rekursiv gemäß
berechnet wird, eine (i)-Stoppzeit.
h ist als Funktion meßbarer Größen wieder meßbar
und erfüllt somit die Bedingungen vom Satz 1 ∎
- 1. Für K=1 erfolgt die Schätzung der Mittelwertfunktion der Folge {Xt}.
- 2. Für K=2 erfolgt die Schätzung des quadratischen Effektivwertes der Folge {Xt}.
Es sei zhK eine Abbildung von H×E in H, He⊆H;
und,
wobei zhK rekursiv gemäß
berechnet wird, eine (t)-Stoppzeit.
Analog Beweis Folgerung A5 ∎
1. Für K=2 erfolgt die Schätzung der Streuung der Folge {Xt}.
2. Ist µ unbekannt, wird µ durch die Schätzung
gemäß Folgerung A5 ersetzt.
Sei
eine Folge von identisch verteilten Zufallsgrößen
mit der Verteilungsfunktion FX.
Zα heißt α-Quantil der Verteilung FX, falls gilt
FX (Zα)αFX(Za+0) mit 0<α<1.
Im Abschnitt B.1 wird ein rekursives Verfahren zur Schätzung
der α-Quantile durch
beschrieben.
Auf der Basis dieses Verfahrens erfolgt die Definition zweier
Toleranzbereichsgrenzen für die Zufallsgrößen
die einen prozentualen Anteil α · 100% dieser
Zufallsgrößen einschließen.
Die Toleranzbereichsgrenzen Zi⁺ und Zi - werden rekursiv
nach ⁺=z₀⁺ Startwert, fest, beliebig.
und
bestimmt
Zi⁺ - heißt oberer Schwellwert zum Zeitpunkt ti;
Zi - - heißt unterer Schwellwert zum Zeitpunkt ti.
Zi - - heißt unterer Schwellwert zum Zeitpunkt ti.
Im folgenden werden Triggerzeitpunkte te des ersten Eintretens
eines definierten Signalzustandes eingeführt, wobei die
Definition des Triggerkriteriums über stochastische Kenngrößen
auf Basis der Schwellwerte Zt⁺, Zt - erfolgt.
Starke Schwankungen in der Folge der Zufallsgrößen
werden durch das Ansteigen der Intervallbreite
z. B. über einen Grenzwert ag angezeigt.
Aussagen über Monotonie-Verhalten der Folge der Zufallsgrößen
erhält man z. B. durch
Dabei gibt Qte W den Zeitpunkt an, zu dem sich in der Folge
der Zufallsgrößen
ein monotoner Trend (monoton
wachsend) der Länge nw zeigt.
Analog gilt für Abschnitte der Länge nF, in denen die Folge
monoton fällt:
mit
- 1. Über die Schwellwerte Zt⁺ und Zt - lassen sich eine große Vielzahl von Signaleigenschaften beschreiben, die gleichzeitig zur Definition von Triggerkriterien herangezogen werden können.
- 2. Eine optimale Anpassung von Kenngrößen über Quantilwertschätzungen läßt sich durch geeignete Wahl von γt und α erreichen.
Es seien
zwei Folgen von
Zufallsgrößen mit
= f · (X, ν∈R⁺, f - meßbar, es gelte
τ=ν · Δt, Δt:=(ti+1-ti), t
und sei eine Folge unabhängiger Zufallsgrößen.
Durch
ist eine rekursive Schätzung für die Autokorrelation des
Prozesses XT gegeben.
Mit τte Aut, wobei
wird
der Triggerzeitpunkt eingeführt, zu dem die rekursive Punkt
schätzung der Autokorrelationsfunktion des Prozesses Xt in
der Triggermenge He liegt.
Analog ist über die Kreuzkorrelation zweier Prozesse XT, YT
(nach obiger Defination) ein Triggerkriterium definierbar.
und somit der erste Zeitpunkt, zu dem die rekursive Schätzung für die
Kreuzkorrelation der Folgen
Werte in He annimmt.
Die Konvergenz beider rekursiver Verfahren für die Schätzung von
Werten der Auto- und Kreuzkorrelationsfunktion für Folgen von Zu
fallsgrößen entsprechend den obigen Bedingungen folgt aus
Satz A 2.
Es sei
eine Folge zweidimensionaler zu
fälliger Vektoren mit
einer Folge von unabhängigen Zufallsgrößen
und
g und f seien meßbare Abbildungen.
Durch
sei eine Folge von Zufallsgrößen
definiert
ist die σ-Algebra der Ereignisse,
die bis zum Zeitpunkt u in Zusammenhang mit dem zufälligen Prozeß
eingetreten sind. Unter der Bedingung, daß
mit t=0, 1, 2, . . ., c=constant gelten,
konvergiert die Schätzfunktionsfolge {Mt} mit
Mo: = mo, beliebig, Startwert,
Mt+1: = Mt+ γ t (Zt K - Mt), K ∈ N
mit Wahrscheinlichkeit Eins gegen den Erwartungswert
E Zt K = µK.
Der Beweis des Satzes folgt aus Punkt B0. In der dortigen Termi
nologie mit ξt=Zt, a(t)=γtwurde gezeigt, daß eine stationäre
stark mischende Folge von Zufallsgrößen Zt (ω) über einem Wahr
scheinlichkeitsraum [Ω, , P], wobei für
erfüllt ist und unter den Bedingungen a) und b) des Satzes die
oben definierte Schätzfunktionenfolge (Mt) mit Wahrscheinlichkeit
Eins gegen E Zt K=µK konvergiert. Es bleibt zu zeigen, daß u die
Bedingung (*) erfüllt. Es sei τ<tN+v-tN.
Es gilt:
sei eine
Folge unabhängiger Zufallsgrößen.
Es gilt:
sind unabhängige zufällige Vektoren
mit i≠j≠K≠l, wobei o. B. d. A. i<j<K<l gelte.
Aufgrund von Meßbarkeitseigenschaften gilt für die zufälligen
Größen
mit f-meßbare
Funktion, daß f₁(ω) und f₂(ω) unabhängig sind.
Setzt man ti=tN; tj=tN+v; tK=tN+w und tl=tN+W+V
mit tN+W-tNτ und w<v, so sind die Zufallsgrößen
unabhängig. Setzt man o. B. d. A. s=tN, so folgt wegen der Unab
hängigkeit von
α(τ)=0 und damit der Beweis des Satzes ∎
- 1. Für g=I erhält man ein rekursives Schätzverfahren für die Autokorrelationsfunktion von {Xt}.
- 2. Gilt so erhält man ein rekursives Schätzver fahren für die Kreuzkorrelation zwischen die Struktur ist in praktischen Anwendungen häufig gegeben, etwa bei Stoßfortpflanzung über eine Welle bzw. Beeinflussungen zwischen benachbarten Meßstel len biomedizinischer Signale.
- 3. Ein zur Autokorrelation ähnliches Verfahren, das in prakti schen Anwendungen (insbesondere zur Überwachung auf spezielle Frequenzkomponenten) anwendbar ist, erhält man über
Es sei {k¹, . . ., kL} eine Teilmenge der Menge der Auslösekanäle Ka
und a¹, . . ., aL, die entsprechend dem Auslösekanal erfaßbaren Trig
gersignale (deterministische, stochastische oder Mischstruktu
ren). Zur Vereinfachung der Darstellung wird eine graphische Sym
bolik vergl. Fig. A 5 zur Kennzeichnung von Triggermodulen
eingeführt.
Als Triggermodul TMi bezeichnet man dabei einen Algorithmus Ai
(Rechnerprogramm-Modul), der den Zeitpunkt te i des ersten Ein
tretens eines Triggerkriteriums {hi(a) ∈ He i} bestimmt.
Es sei a=(a¹, . . ., aL) der Vektor der Auslösekanäle und
eine Stichprobenfunktion des Meß
kanals i mit der Zeitbasis {tN-M+1, . . .,tN}. h sei eine meßbare
Funktion mit
h: E₁¹x . . .xEM¹x . . .xE₁Lx . . .xEM L→R.
Dann läßt sich
durch {h (a¹, . . ., aL) ∈ He, H₂∈ R} ein mehrkanaliges Triggerkrite
rium konstruieren.
Eine Triggerung heißt komplexe Triggerung, falls der Zeitpunkt ta
der Auslösung des Start/Stop eines Meßvorganges als logisch
arithmetischer Ausdruck von Zeitpunkten te des ersten Eintretens
von Triggerkriterien und zeitlichen Verzögerungskonstanten tv
darstellar ist.
Eine allgemeine Darstellung einer komplexen Triggerung wird in
Fig. A 6 gegeben. Komplexe Triggerverfahren dienen der
Indikation von Signalmustern und Strukturen, die entsprechend
einer technischen oder medizinischen Problemstellung definiert
werden. Anwendungen dieser Methode sind im Ausführungsbeispiel
beschrieben, dabei wurde folgendes Konstruktionsprinzip verwendet.
Es beruht auf mehreren Verfahrensschritten:
- 1. Voruntersuchungen zur Signalstruktur der Triggersignale
- - Reproduzierbarkeit,
- - Variantenvielfalt und -breite,
- - zeitliche Regimes in Mustern,
- - Zeitsynchronität zwischen unterschiedlichen Kanälen zur Ermittlung von Verzögerungskonstanten.
- 2. Signalsegmentierung
Untersuchung der Triggersignale in bezug auf mathematisch be schreibbare Signaleigenschaften, Bestimmung von Signalabschnitten gleicher Eigenschaften und Charakterisierung der zeitlichen Abfolge von Segmenten unterschiedlicher Signaleigenschaften. - 3. Auswahl, Anpassung und Optimierung der Triggerverfahren zur Erkennung der Signaleigenschaften in den einzelnen Segmenten Auswahl des Triggerkriteriums, Wahl der Folge γn, Einstellung von Regelgrößen (α u. a.).
- 4. Arithmetische und logische Verknüpfung, vergl. Fig. A6 der prozeßangepaßten Triggerverfahren entsprechend dem zeitlichen Regime der zu erkennenden Muster und Strukturen.
- 1. Für mehrkanalige Untersuchungen liegt entweder Unabhängigkeit der Triggersignale a¹, . . ., aL vor, oder sie wird im Modell vorausgesetzt, so daß bei stochastischen Signalstrukturen bzgl. der entsprechenden Wahrscheinlichkeitsräume keine zu sätzlichen Überlegungen notwendig sind.
- 2. Bei der Verallgemeinerung der Triggerbegriffe, ausgehend von dem technisch bekannten Stand, bietet die Einführung der mathemati schen Struktur Stoppzeit die Möglichkeit, die in der Arbeit kon struierten Triggerkriterien in einheitlicher Form zu definieren und unter Ausnutzung von Eigenschaften von Stoppzeiten zu einem verallgemeinerten Modell der Triggerung zu gelangen. Von großer praktischer Bedeutung ist dabei die Tatsache, daß logische und arithmetische Verknüpfungen (Mehrkanalanalyse) im allgemeinen nicht aus Stoppzeitenmodellen herausführen.
Es sei a(t) ein Triggersignal und ka ∈ K der dazugehörigen Trig
gerkanal. Die Folge
charakterisiere Auslösezeit
punkte bzgl. Triggerkriterien auf a(t) gemäß (A. 1/1).
Unter zeitlich dynamischer Triggerung von Meßwerterfassungssy
stemen versteht man die Erfassung (Messung) von Werten xi auf
einem oder mehreren Meßkanälen
mit der
Zeitbasisa, wobei als Zeitbasis Ta die Folge der Auslösezeit
punkte
dient. Als Ergebnis einer
zeitlich dynamisch getriggerten Meßwerterfassung liegen Meßreihen
der Form
vor.
Zur Ermittlung der Zeitpunkte ta i können Verfahren gemäß A.1.
bis A.4. herangezogen werden.
Die praktische Bedeutung von Verfahren der zeitlich dynamischen
Triggerung liegt in ihrem Beitrag zur Lösung von Problemstellun
gen wie
- 1. Optimierung des Verhältnisses Abtastfrequenz zu Datenmenge,
- 2. Datenreduktion durch ereignisbezogene Meßwertaufnahme,
- 3. Konstruktion von Überwachungsverfahren mit geringem Speicher platzbedarf.
Anhand der Optimierung von Abtastfrequenzen soll im folgenden
Methodik und Konstruktionsprinzipien zeitlich dynamischer Trigger
verfahren dargestellt werden.
Die Fragestellung nach der Wahl der Abtastfrequenz fA im Sinne
einer Optimierung des Verhältnisses Abtastfehler und Datenmenge
ist in der Literatur als Abtasttheorem bekannt und behandelt wor
den, dabei wird gefordert
Dies setzt für das Leistungsspektrum SAA(f) von a(t) voraus, daß
gilt:
SAA(f) = 0; f<fg. (A.6/1)
In den meisten praktischen Anwendungen ist a(t) ein stochasti
sches Signal mit Tiefpaßverhalten und somit (A.6/1) nur in weni
gen Fällen gegeben. Unter anderem werden in der Literatur Verfahren
zur Bestimmung der Abtastzeit und entsprechende Fehlerabschätzun
gen gegeben. Grundgedanke der dort angegebenen Verfahren ist es,
die Optimierung der Abtastfrequenz über die Ermittlung der Zeit
punkte der Mittelwertdurchgänge bzw. der Zeitpunkte des Auftre
tens von Signalextrema zu erreichen. Die Ermittlung dieser Zeit
punkte kann man über die folgenden adaptiven Triggerverfahren
vollziehen.
Es sei Tm eine äquidistante Zeitbasis mit
ein stochastischer Prozeß mit der Zeitbasis Tm. Aus der prakti
schen Problemstellung heraus muß gesichert sein, daß τm kleiner
als die kleinste Zeitspanne zwischen zwei Mittelwertdurchgängen
gewählt werden kann. Aus diesem Grunde wird
angesetzt, wobei fA max die maximal mögliche Abtastfrequenz des
Meßwerterfassungssystems dargestellt. Im anderen Fall ist für die
Problemstellung ungeeignet. Zur Konstruktion des Verfahrens ver
wendet man die Abbildung mh1 aus Folgerung A5 (adaptive Mittel
wertbildung). Der Einfachheit halber setzt man mh1=h.
Es gilt:
Ein Mittelwertdurchgang wird dann durch
charakterisiert,
man definiert [a, b]*:=[min {a, b}, max {a, b}].
man definiert [a, b]*:=[min {a, b}, max {a, b}].
Die mittlere Zeitspanne zwischen zwei aufeinander folgenden Mit
telwertdurchgängen im Intervall Ik mit Ik=[t₁m, tk m] berechnet
sich dann nach
wobei
gilt . Durch
wird eine einfache Berechnungsvorschrift für ϒk gegeben. Die
Zeitpunkte der Mittelwertdurchgänge
sind wegen dem Triggerkriterium
nach Folgerung A5 Stoppzeiten bzgl. t.
Die Bestimmung einer prozeßangepaßten Zeitbasis
für die Abtastung des Prozesses {Xt} ist u. a. auf Grundlage fol
gender Kenngröße mit
möglich.
In der Theorie der stochastischen Approximation wird davon
ausgegangen, daß eine in ihrem Verlauf unbekannte Funktion R(x)
in beliebigen Punkten x der reellen Achse E₁ "gemessen" werden
kann. Nur gewisse Charakteristika der Funktion R(x), betreffs
ihrer Stetigkeit, Monotonie usw. seien gegeben und insbesondere
sei bekannt, daß die Gleichung
R(x)=α, α ∈ E₁ (B./1)
eine eindeutige Lösung xo besitzt. Eine Aufgabe wird nun darin
gesehen, mit Hilfe der Meßdaten von R(x) (der Meßfehler sei
dabei nicht vernachlässigbar) eine Folge konsistenter
Punktschätzungen für xo zu konstruieren.
Diese Aufgabe ist folgendermaßen lösbar:
Es sei Yt+1(X(t),ω) das Resultat der Messung in X(t) zur Zeit t+1.
In einer einfachen Situation ist z. B.
Yt+1 (X(t),ω) = R(X(t)) + G(t+1,X(t), ξ(t+1,ω)) (B./2)
wobei die ξ(t, ω) eine Folge unabhängiger Zufallsgrößen sind, die
über einem gewissen Wahrscheinlichkeitsraum [Ω, , P] definiert
sind.
E G(t, x, ξ(t, ω)) = 0 für ein beliebiges x ∈ E₁, t = 1,2, . . .
und G(t, x, y) eine unbekannte Funktion der Veränderlichen t, x, y
ist.
Die Meßwerte Yt werden nun als "Korrekturgrößen" in einer
rekurrent definierten Schätzfunktionenfolge für xo folgendermaßen
genutzt:
X(0) = x x ∈ E₁, t = 0, 1, 2, . . .
X(t+1)-X(t) = a(t) Yt+1(X(t),ω) (B./3)
Dabei ist a(t) eine Folge positiver Zahlen, die den Bedingungen
genügt.
Unter geeigneten Voraussetzungen an R(x) konvergiert dieser, in
einer grundlegenden Arbeit von Robbins und Monro 1951 definierte
Prozeß gegen xo.
In zahlreichen folgenden Arbeiten wurden die Ergebnisse von
Robbins und Monro verallgemeinert. Statt der zunächst gezeigten
Konvergenz im Quadratmittel, wurde unter schwächeren
Voraussetzungen auch für den Fall, daß x und R(x) Vektoren aus En
(n-dimensionaler Euklidischer Raum) sind und Modifikationen des
Prozesses (B./3), Konvergenz mit Wahrscheinlichkeit Eins
bewiesen.
Ein zufälliger Prozeß Xm,x(m)(t) mit diskreter Zeit sei definiert
nach der rekurrenten Beziehung
X(t+1) = Φ(t+1,X(t),ω) (B./5)
X(t+1) = Φ(t+1,X(t),ω) (B./5)
Φ(t, x, ω), t=0, 1, 2, . . . x ∈ E₁, sei eine Menge vektorieller
Größen, gegeben über einem Wahrscheinlichkeitsraum [Ω, , P] und
genügen folgenden Bedingungen:
- A1. Die Funktion Φ(t, x, ω) mit Werten aus El sei lx - meßbar für jedes t=0, 1, 2, . . . (mit l wird die σ-Algebra der Borelmengen bezeichnet)
- A2. Es existiere eine Familie von σ-Algebra n von Teilmengen der Menge Ω derart, daß m ⊂ n für m<n, und die Familie Φ(n, x, ω) sei n - meßbar und unabhängig von n-1.
Dann ist der Prozeß Xm,x(m)(t) mit der Anfangsbedingung X(m)
(meßbar bzgl. der σ-Algebra m) markovsch. Seine
Übergangsfunktion ist gegeben durch
P (u, x, u+1, Γ) = P (Φ (u+1, x, ω) ∈ Γ)
mit Γ ∈ l.
Mit den Bezeichnungen Cz o für die Menge der reellwertigen zweimal
stetig differenzierbaren Funktionen, deren zweite partielle
Ableitungen beschränkt sind,
für den Abstand des Punktes x von der
Menge B,
Uε(B) = {x ∈El : ρ(x, B) < ε} (Epsilonumgebung von B)
und Uε ,1/ e(B): = (El/Uε(B)) ∩ {x: | x | < 1/ε}
gilt.
Satz B2: Es sei ein markovscher Prozeß Xx(n) nach der Rekursionsformel
X(t+1)-X(t) = a(t)[R(X(t))+G(t+1,X(t),ω)] (B./6)
mit der Anfangsbedingung Xx(o)=x definiert, und es existiere eine
nicht negative Funktion V(x) ∈ Cz o, die der Bedingung
und den Ungleichungen
genügt.
G(t, x, ω) + R(x) genüge den Bedingungen A1 und A2 von Satz (B./1)
und es sei
E G(t, x, ω)≡0. (B./9)
Außerdem gelte
und es bezeichne B: = {x⁶ : R(x) = 0}.
Dann gilt
Im weiteren werden einige Voraussetzungen angegeben, die zur
Beibehaltung der Konvergenzaussagen der Prozedur (B./6) unter
Abschwächung der Bedingung A2 führen und damit eine Anwendung von
Methoden der stochastischen Approximation auf Problemstellungen
stationärer zufälliger Prozesse ermöglichen.
Es existiere eine wachsende Familie von σ-Algebren e t ⊂
(0 s t ∞) derart, daß eine der beiden Gruppen von
Bedingungen erfüllt ist.
B1.) Für jedes x und t sei G(x, t, ω) darstellbar in der Form
Die Familien e t seien stark mischend, d. h.
B2.) Für jedes x und t seien die zufälligen Größen t t - meßbar
und die Familie e t sei absolut regulär, d. h.
wobei für Mengen der Form
Es gilt α(τ) β (τ).
Satz B3: Folgende Voraussetzungen seien erfüllt:
Gleichung (B./1) besitze eine eindeutige Lösung r.
Es existiere eine symmetrische pos. Matrix D und ein λ<0 derart, daß für alle x ∈ En
Es existiere eine symmetrische pos. Matrix D und ein λ<0 derart, daß für alle x ∈ En
Es ex. σG/σx und
oder falls sich G faktorisieren läßt
mit γ=2+m und m gerade
Für den Mischungskoeffizienten β(t) in B1 oder B2 gelte β(t) C (ln t)-z(m+z)(1+h)/m für h < 0, und β(t) C t-h.
Für den Mischungskoeffizienten β(t) in B1 oder B2 gelte β(t) C (ln t)-z(m+z)(1+h)/m für h < 0, und β(t) C t-h.
Dann konvergiert der Prozeß (B./6) mit Wahrscheinlichkeit
Eins gegen r.
Die rechnergestützte Realisierung von grundlegenden Aufgaben der
mathematischen Statistik, z. B. der Konstruktion konsistenter
Schätzfunktionenfolgen, wird in der Regel von einigen zusätzlichen
praktischen Forderungen begleitet, die nicht aus den üblichen
Gütekriterien für Schätzungen abgeleitet werden. Das sind Fragen
der Rechengeschwindigkeit, der Speicherplatzeffektivität, der
kontinuierlichen Auswertbarkeit einer Schätzfunktionenfolge zu
jedem Folgezeitpunkt sowie Fragen einer raschen Anpassung der
Algorithmen nach Veränderungen in den Schätzbedingungen
(Strukturbrüche) und der Robustheit gegenüber Verletzungen in
gemachten Voraussetzungen. Rekurrent definierte
Schätzfunktionenfolgen stellen zur Lösung derartiger Probleme eine
wichtige Grundlage dar.
In einigen Fällen lassen sich Schätzfunktionenfolgen leicht in die
gewünschte Form bringen. Ein klassisches Beispiel ist die
Erwartungswertschätzung Mn, die auf der Realisierung einer Folge
unabhängiger identisch verteilter Zufallsgrößen (ξn)n=0,1,2. . .
basiert. Bezeichnen wir mit xi die Realisierung der Zufallsgröße
ξi, dann ist
stark konsistente Schätzfunktionenfolge für E ξi. Mn kann nun über
triviale Umrechnungen rekurrent dargestellt werden:
Mo=xo (B./17)
In dieser Form rechentechnisch realisiert, ist die Entwicklung der
Folge in Auswertungen direkt einbeziehbar. Außerdem braucht die
Folge der {xi}i=0,1,2, . . . nicht gespeichert zu werden. Lediglich
der vergangene Schätzwert Mn, der "aktuelle Meßwert" xn+1 und der
"Zeitpunkt" n+1 gehen in die Berechnung des neuen Schätzwertes
Mn+1 ein. Ein Nachteil dieser Vorgehensweise liegt darin
begründet, daß die rechentechnisch für diese Aufgabe
komplizierteste Operation, die Division, zu jedem Zeitpunkt
durchgeführt werden muß.
Der Ideenapparat der stochastischen Approximation initiiert nun
sowohl Konstruktionsmethoden (auch für bezüglich der rekursiven
Darstellbarkeit nicht so einfach Schätzalgorithmen) als auch
Verallgemeinerungen, die zur Lösung der oben genannten praktischen
Erfordernisse beitragen. Die Schätzfunktionenfolgen erhalten im
allgemeinen eine Gestalt der Art
So = so (Startwert)
Sn+1 = Sn-an K(Sn · xn+1) (B./18)
wobei {an}n=0,1,2, . . . eine Zahlenfolge und K eine Korrekturgröße
für die Schätzung Sn darstellt, die nur von Sn und dem aktuellen
Realisierungswert xn+1 abhängt.
Im weiteren sollen dafür einige Beispiele angegeben werden.
In diesen sei {ξt}t=0,1,2, . . . Folge unabhängiger identisch
verteilter Zufallsgrößen über einem Wahrscheinlichkeitsraum [Ω, , P]
mit der Verteilungsfunktion F.
Satz B4. Es sei
Mo = mo = const. (Startwert)
Mt+1 = mt-at (Mt-ξt+1 k) (B./19)
mit {at}t=0,1,2, . . . Folge reeller Zahlen, die den Bedingungen
(B./4) genüge. Weiter gelte E ξt zk < ∞.
Dann konvergiert die Schätzfunktionenfolge {Mt}t=0,1,2, . . .
definiert nach (B./19) mit Wahrscheinlichkeit Eins gegen
µk:=E ξ₁k.
Beweis: Bezeichnen wir mit n:=σ(ξo, . . ., ξn) die von ξo, . . ., ξn
erzeugte Teil-σ-Algebra von , dann hat der mit (B./19) rekurrent
definierte Prozeß die im Satz B2. geforderte Gestalt
(insbesondere sind die Bedingungen A1 und A2 des Satzes B1.
erfüllt).
Es wird nun
Yt+1(x, ω) = R(x) + G(t, x, ξt+1(ω)): =(µx-x) + (ξt+1 k-µk) = ξt+1 k-x (B./20)
gesetzt.
Dann verbleibt unter Einbeziehung von Satz B2 zu zeigen:
- EG (x, ω) ≡ 0, was offensichtlich trivial erfüllt ist. (B./21)
- Mit ν(x):=x² und B: ={µk} ist
Damit ist für bekannten E ξ₁ = : µ mit
So² = so²
St+1² = St² - at (St² - (ξt+1-µ)²) (B./24)
auch eine stark konsistente Schätzfunktionenfolge für Var ξ₁=: σ²
Ist µ unbekannt, wird µ in (3.3.24) durch seine Schätzung gemäß
(B./19) mit k=1 ersetzt.
Satz B5. Es existiere die Dichte f(x) der Zufallsgrößen ξ und f sei in xα
(α-Quantil von Fξ) stetig, f(xα)<0.
Weiter sei
X(0) = x (Startwert) (B./25)
X(t+1) = X(t)+atYt+1(X(t), ξt+1(ω)) t=0, 1, 2, . . .
und {at}t=0,1,2, . . . Folge reeller Zahlen, die den Bedingungen
(B./4) genüge.
Dann konvergiert die Folge {X(t)}t=0,1,2, . . . mit
Wahrscheinlichkeit Eins gegen xα.
Beweis: Es sei R(x)=α-Fξ (x)
Unter Nutzung von Satz B2. bleibt zu zeigen:
EG(t, x, ξt) = E(Y(x, ξt) - R(x)) = (α-1) Fξ (x)-R(x) + α(1-Fξ (x)) = -Fξ(x) + α-α + Fξ (x) ≡ 0
wegen f(xα)<0 und der Stetigkeit von f.
R²(x)+EG² (t,x,ξt) = EY²(x,ξt(ω))
= (α-1)²F(x)-α²(1-F(x))2
Eine mögliche Methode zur Schätzung von Wahrscheinlichkeitsdichten
gründet auf der Darstellung einer quadratisch integrierbaren
Dichtefunktion f(x) als Reihe von orthogonalen Funktionen
f(x) = Σ Rj ϕj(x) (B./27)
mit {ϕj}j=0,1,2, . . . orthogonales Funktionssystem. Das Problem
besteht dann in der Schätzung der Fourierkoeffizienten
Rj = ∫ f(x) ϕj(x) dx j=1,2, . . . (B./28)
Erwartungstreue Schätzungen hierfür sind
Als Schätzung der Dichte kann dann
gewählt werden.
Die Schätzfunktionenfolge g(n)(x) ist streng konsistent, falls
eine mathematische Stichprobe {Xn}n=1,2, . . . zugrunde liegt. Die
Konsistenz kann aber auch für den Fall nachgewiesen werden, daß
{Xn}n=1,2, . . . eine stationäre, streng mischende Folge von
beschränkten Zufallsgrößen ist.
Die Gestalt der
Rj = Eϕj(X)
motiviert nicht nur noch einmal die Schätzer (B./29), sondern
legt auch den Gedanken nahe, die Parameter Rj rekursiv zu
schätzen.
Satz B6. Sei f(x) quadratisch integrierbare Dichtefunktion und
{Xn}n=1,2, . . . unabhängig, identisch nach f(x) verteilte
Zufallsgrößen.
Weiter sei
Rj ⁰=R (Anfangswert, fest aber beliebig)
Rj n+1 = Rj n-an(Rj n-ϕj(Xn)) j=1, . . ., gn (B./31)
wobei {an} eine Zahlenfolge ist, die den Bedingungen
Σan = ∞, Σ an 2 < ∞
genügt.
Dann konvergiert die Folge {(R0 n, . . ., Rg n)} mit Wahrscheinlichkeit
Eins gegen (R0, . . ., Rg.
Wie in Abschnitt B.0. bereits angedeutet, lassen sich die oben
angegebenen Konstruktionsmethoden für rekurrente stark konsistente
Schätzfunktionenfolgen auch unter gewissen Abhängigkeitsverhältnis
sen der Beobachtungswerte realisieren.
Es sei nun {ξt(ω)}t=0,1,2, . . . eine stationäre stark mischende
Folge von Zufallsgrößen über einem Wahrscheinlichkeitsraum
[Ω, , P]. Insbesondere erfülle die Folge von Teil-σ-Algebren von
u:=σ (ξ0, . . ., ξu) die Bedingung (B./12).
Als rekurrente Schätzfunktionenfolge wird
M0 = m0 (Startwert, beliebig, aber fest)
Mt+1 = Mt + at(ξt k-Mt) k ∈N (B./32)
gesetzt. Dann gilt
Satz B7.
Unter der Bedingung, daß
konvergiert die Schätzfunktionenfolge {Mt} definiert nach (B./32)
mit Wahrscheinlichkeit Eins gegen E ξt k=µk.
Beweis: Es wird
Yt (x, ω):=ξt k (ω)-x = -(x-µk) + (ξt k-µk)
=:R(x) + G(t, ξt k (ω) (B./35)
=:R(x) + G(t, ξt k (ω) (B./35)
gesetzt.
Dann verbleibt unter Einbeziehung von Satz B.3. zu zeigen:
-) EG (x, ω) ≡ 0 ist trivialerweise erfüllt.
-) R (x) · (x-µk) -λ(x-µk) (x-µk) gilt beispielsweise mit λ=1.
-) G (x, t, ω) ist, wie aus (B./35) ersichtlich, trivial faktorisierbar in U (x, t) = 1 und V (t, ω) und E | V(t, ω) | γ < C mit γ=4 und wegen (B./33).
-) EG (x, ω) ≡ 0 ist trivialerweise erfüllt.
-) R (x) · (x-µk) -λ(x-µk) (x-µk) gilt beispielsweise mit λ=1.
-) G (x, t, ω) ist, wie aus (B./35) ersichtlich, trivial faktorisierbar in U (x, t) = 1 und V (t, ω) und E | V(t, ω) | γ < C mit γ=4 und wegen (B./33).
Bemerkung: Mit Satz B7. bleiben auch die Konsistenzaussagen von rekursiven
Schätzfunktionenfolgen erhalten, die einerseits auf der
Konstruktion (B./32) basieren und andererseits auf
Beobachtungswerten, die einem stark mischenden stationären Prozeß
entstammen (vgl. beispielsweise rekursive Dichteschätzung).
Für andere Abhängigkeitsstrukturen konnten ähnliche Konvergenzaus
sagen noch nicht hergeleitet werden. Auch die Stetigkeitsbe
dingungen an die Dichtefunktion für konsistente Quantilwert
schätzungen waren bislang nicht wesentlich abzuschwächen, obwohl
in der Nutzung dieser Kenngröße auch bei diskreten Verteilungen
keine nachteiligen Wirkungen beobachtbar waren. Die Lösung dieser
Probleme bleibt einer weiteren Forschungsarbeit vorbehalten.
Von großem praktischem Interesse ist die Gestaltung der
Zahlenfolge (at} in der Rekursionsvorschrift (B./18). Die Wahl
wird von den Bedingungen (B./4) her nahegelegt und auch in
Verfahren der Stochastischen Approximation genutzt. Insbesondere
bei ungünstigem Startwert ist aber dann die entsprechende
Schätzfunktionenfolge oft praktisch nicht mehr verwendbar, weil
die Korrekturgröße rasch sehr klein wird und die Konvergenz sehr
langsam ist. Diese Tatsache führte sogar dazu, daß die praktische
Verwertbarkeit von Algorithmen dieser Art insgesamt angezweifelt
wurde.
In der Literatur wird unter Nachweis des Erhalts der starken Konsi
stenz der Schätzfunktionenfolgen folgende Gestaltung vorgeschlagen.
Es sei
und
Inhaltlich bedeutet diese Wahl der Folge {at}, daß der Faktor vor
dem Korrekturglied erst jeweils dann verkleinert wird, wenn sich
in der Iterationsfolge (über drei Werte beobachtet) die
"Korrekturrichtung" verändert.
Dieser Ansatz bringt den Vorteil, wie bei zahlreichen praktischen
Anwendungen nachgewiesen werden konnte, daß selbst bei "weit vom
Konvergenzwert entferntem" Startwert die Iterationsfolge sich
relativ schnell (meistens weniger als 20 Schritte) in einer
praktisch schon zufriedenstellenden Umgebung des Konvergenzwertes
befand.
Diese Beobachtungen wurden durch Simulationsstudien für eine Viel
zahl von Verteilungen nochmals bestätigt und die unterschiedlichen
Verhaltensweisen der üblichen (B./36) und der Iterationsfolgen
mit (B./37) bezüglich der Konvergenzbeschleunigung veranschaulicht.
Die Realisierung von rekursiven Algorithmen unter Verwendung von
Zahlenfolgen nach (B./35) aber auch nach (B./37) auf Mikrorechnersystemen in Echtzeit und als Bestandteil z. B. einer
Signalanalyse birgt in Gestalt der notwendigen Rechenoperation
"Division" weitere Probleme in sich. Günstig würde sich eine
Beschränkung im Divisor auf 2er Potenzen auswirken, weil sie dann
auf jedem Rechner in Form schneller Registerrotationsbefehle
realisierbar ist.
Diese Bedingungen und die Forderung (B./4) erfüllen Folgen der
Gestalt
t=1,2, . . ., k natürliche und p ganze Zahl.
Beispielsweise sind dies für p = -1, 0, 1 die Folgen:
Die Bedingung
ist trivialerweise erfüllt.
Weiter ist
Für p=0 gilt
und damit stimmt das 2k-te Folgeglied mit
dem 2k-tem Glied der Folge
überein.
In der rechentechnischen Realisierung ist natürlich zu beachten,
daß die möglichen Rotationszahlen mit der Gesamtbitzahl der
Darstellung der Größen at beschränkt sind.
Weiter ist zu bemerken, daß Folgenkonstruktionen der Form (B./38)
mit denen nach (B./37) kombiniert werden können.
Die bis auf die Bedingungen (B./4) frei wählbare Folge
{at}t=1,2, . . .und der beliebige Startwert der Iteration
ermöglichen eine adaptive Gestaltung von Schätzfunktionenfolgen.
Wie in Abschnitt B./2 beschrieben, beeinflußt diese Folge
wesentlich, zumindest im praktischen Sinn, die Konvergenzgeschwin
digkeit.
In zahlreichen Anwendungsfällen muß nun zusätzlich davon
ausgegangen werden, daß sich z. B. zu analysierende Signale nur
stückweise durch stationäre Zufallsfolgen modellieren lassen. In
diese Aufgabenklasse fallen sowohl die in der Literatur
beschriebenen Probleme der Robustheit von Statistiken unter der
Bedingung von möglichen Strukturbrüchen, als auch die
Lokalisierung von sogenanten "change points".
Dahingehend steht die Frage, wie sich die in B./1 beschriebenen
Schätzfunktionenfolgen unter Bedingungen von Strukturbrüchen und
Trends verhalten. Simulationsergebnisse weisen aus, daß
Strukturbrüche z. B. in Form einer sprunghaften
Mittelwertveränderung der betrachteten Zeitreihe dann einen
weniger großen Einfluß auf das Konvergenzverhalten der rekursiven
Schätzalgorithmen haben, wenn das Korrekturglied durch die Folge
{at}t=1,2, . . . noch wenig komprimiert ist (also wenn der
Strukturbruch bei einem kleinen Wert von t auftritt).
Diese Tatsache legt den Gedanken nahe, für das automatische
Anpassen der Schätzfunktionenfolge an den zu schätzenden Wert
(auch unter der Bedingung einer möglichen Änderung in Form von
Strukturbrüchen und Trends) die Gestaltung dieser Folge zu
benutzen. Im Regelfall sind jedoch der Grad der Adaptivität und
das Konvergenzverhalten sich gegensätzlich beeinflussende Faktoren.
Wird at=c=const. gewählt, kann eine sehr rasche Anpassung
erzielt werden, aber eine Konvergenz im mathematischen Sinne liegt
wegen der Verletzung der Bedingungen (B./4) nicht mehr vor. Am
Beispiel der Momentenschätzung kann jedoch verdeutlicht werden,
daß dieser Fall von großem praktischen Interesse ist. Es läßt sich
nachweisen, daß sie so gestalteten rekursiven Statistiken mit dem
häufig benutzten Verfahren der exponentiellen Glättung
übereinstimmt.
Für at=c=const., 0<c<1, läßt sich die
Schätzfunktionenfolge (B./19) (o.B.d.A. für k=1) in der
folgenden Gestalt darstellen:
Wird mit µ:=E ξi und σ²:= Var ξi bezeichnet , gilt außerdem:
Beweis:
Es sei M0 Startwert und
Mt+1=Mt3072 00070 552 001000280000000200012000285913296100040 0002004039648 00004 32953UB<-c(Mt-ξt+1).
Dann läßt sich M₁ und M₂ leicht in die Form (S.3.39) bringen:
M₁=M₀-c(M0-ξ₁)=(i-c) M0 + c · ξ₁
M₂=M₁-c(M₁-ξ₂)=(1-c) M₁ + c · ξ₂
=(1-c)² M0 + c(1-c) ξ₁ + c · ξ2
Für beliebiges t wird (B./39) durch vollständige Induktion
gezeigt.
Es sei
Dann folgt
was zu zeigen war.
Mit leichten Umformungen erhält man die weiteren Aussagen des
Satzes:
Bemerkung: Wird M0=ξ0 (erster Meßwert) gewählt,
gilt
Die Erfindung soll anhand von Ausführungsbeispielen erläutert
werden.
1) Epilepsiemonitoring
Zur Diagnose, Therapie und Therapieverlaufskontrolle von
epileptischen Anfallsleiden ist der Einsatz einer automatischen
Erkennung und Weiterverarbeitung von epileptischen Graphoelementen
des Elektroenzephalogramms (EEG) notwendig. Dabei wird mit Hilfe
von Meßelektroden des EEG (Elektroenzephalogramm - elektrische
Hirnaktivität) auf der Kopfhaut des Menschen 1 ein- oder
mehrkanalig erfaßt und über entsprechende Verstärkertechnik einer
Meßwerterfassungseinrichtung 2, 3, 4, 5, 6 zugeführt. Die
Meßwerterfassungseinrichtung 2, 3, 4, 5, 6 besteht entweder aus einem
ein- oder mehrkanaligen Analog/Digital-Wandler, mit dessen Hilfe
die Meßwerte (EEG) computergerecht digitalisiert werden, oder aus
einem tragbaren Aufzeichnungsgerät (Holter-Technik Telemetrie),
das eine Langzeitaufzeichnung dadurch gewährleistet, daß es am
Patienten angebracht werden kann. Die Registrierung mittels
Aufzeichnungsgerät kann digital erfolgen, dann wird vor der
Speicherung (z. B. Magnetkassette) eine Analog/Digital-Wandlung
ausgeführt. Die digitalisierten Meßwerte werden einer
Meßwertverarbeitungseinrichtung 7 übergeben, in der die
Auswertung erfolgt. Mittels einer Zusatzeinrichtung 14 wird das
Ergebnis der Auswertung entweder sofort dem Patienten bzw. dem
Arzt mitgeteilt oder für eine spätere Auswertung aufgezeichnet
oder gespeichert.
Im Ausführungsbeispiel besteht die Meßwertverarbeitungseinrichtung
aus einer Rechnereinheit. Hierbei beginnt die Verarbeitung der
Meßwerte damit, daß die Meßwerte durch eine Einleseeinrichtung 8
auf den Speicherplatz des Rechners gebracht werden. Diese
Einrichtung zum Einlesen 8 wird durch Rechnerbaugruppen in der
Form gebildet, daß die Daten entweder vom Analog/Digitalwandler
oder vom Aufzeichnungsträger (z. B. Digitalmagnetkassette) über den
Rechnerbus in den Arbeitsspeicher gelangen. Danach kann mit der
Verarbeitung der Meßwerte begonnen werden. Dies erfolgt mit der
Zielstellung solche Signalmuster (Graphoelemente) in den
Signalverläufen zu erkennen, die eine vom Normal-EEG abweichende
Charakteristik aufweisen und epileptische Aktivität kennzeichnen.
Dies können sogenannte Spikes, Spike-Wave-Komplexe, Sharp-Waves
und epileptische Anfallsaktivität in unterschiedlicher Ausprägung
sein.
Um die Erkennung derartiger Signalcharakteristika realisieren zu
können, wird eine Einrichtung zum Vergleich von Werten in Form
einer Vergleichseinrichtung 9 benötigt. Diese Einrichtung
gewährleistet, daß ein ständiger Vergleich des Verlaufs von EEG-
Werten mit vorgegebenen Werten erfolgt. Diese Werte können als
apriori-Wissen wertmäßig abgespeichert und durch die
Vergleichseinrichtung 9 abgerufen oder durch die
Vergleichseinrichtung 9 ermittelt werden.
Es ist dabei davon auszugehen, daß die Vergleichseinrichtung 9
durch Berechnungsalgorithmen darzustellen sind, die
programmäßig für die Rechnerimplementierung realisiert werden.
Dieser Algorithmus (Algorithmen) gewährleistet den Vergleich eines
wertemäßigen Unter- bzw. Überschreitens zwischen EEG-Werten und
vorgegebenen Werten. Gemäß der visuellen Klassifikation von
epileptischen Graphoelementen unterscheiden sich diese von der
sogenannten Hintergrundaktivität des EEG (Hintergrundaktivität des
EEG kennzeichnet die normale EEG-Signalcharakteristik wie sie vom
Arzt eingeschätzt wird) durch unterscheidbare Veränderungen in
Amplitude, Frequenz, Musterausprägung (Spike-Wave) und Dauer von
Graphoelementen. Somit können ärztliche Erfahrungswerte
(vorgegebene Werte) zum Vergleich herangezogen werden, d. h. vom
Algorithmus berücksichtigt werden. Eine weitere Möglichkeit ist
die Berechnung von Vergleichswerten (vorgegebene Werte) aus den
EEG-Werten selbst. Dies erfolgt beispielsweise dadurch, daß
zurückliegende EEG-Werte mit aktuellen Werten verglichen werden.
Ein epileptisches Graphoelement ist dann in der Art erkennbar und
hinsichtlich seiner Dauer abgrenzbar, daß die Überschreitung der
mit einem Faktor multiplizierten zurückliegenden EEG-Werte durch
die aktuellen EEG-Werte den Anfang des Graphoelementes
kennzeichnet und das Unterschreiten dessen Ende. Die
zurückliegenden EEG-Werte würden dann die Charakteristik der
Hintergrundaktivität vor dem Auftreten des Graphoelements
kennzeichnen.
Der vorzugebende Grad der Abweichung des epileptischen
Graphoelements von der Hintergrundaktivität wird durch den
Multiplikationsfaktor (Multiplikation von Auswerteergebnissen
zurückliegender EEG-Werte) in den Vergleichsalgorithmus eingebracht.
Von der Vergleichseinrichtung wird sowohl eine Starteinrichtung 10
als auch eine Stopeinrichtung 11 gesteuert. Diese steuern wiederum
eine Zusatzeinrichtung 14, die durch die Starteinrichtung 10
eingeschaltet (aktiviert) und durch die Stopeinrichtung
ausgeschaltet (deaktiviert) wird. Mit dem Erkennen eines
epileptischen Graphoelements wird dieses aus der Folge von
EEG-Werten herausgenommen und auf einem separaten Speicherbereich
abgespeichert (Zusatzeinrichtung 14 oder Speicher 12). Die
Starteinrichtung 10 wird durch einen Algorithmus realisiert, der
nach der Erkennung des Anfangs des epileptischen Graphoelements
den Speicherbereich aktiviert und den Speicher mit der nach dem
Anfangspunkt des Graphoelements kommenden Folge von EEG-Werten
beschreibt. Mit der Erkennung des Endes des Graphoelements wird
das Beschreiben des Speichers beendet. Dies wird durch den
Algorithmus vorgenommen, der die Stopeinrichtung 11 realisiert.
Die Zusatzeinrichtung 14 besteht aus einer Einheit, die die
abgespeicherten Graphoelemente mit notwendigen Zusatzinformationen
für den Arzt verfügbar macht. Eine solche Einheit kann durch
Rechnerbaueinheiten realisiert werden, indem die gespeicherten
Graphoelemente in geeigneter Form auf dem Bildschirm dargestellt
werden. Notwendige Zusatzinformationen sind der Zeitpunkt des
Beginns und des Endes des Graphoelements (zeitlicher Kontext)
sowie die Kennzeichnung für den Registrierkanal (topografischer
Kontext). Die Zusatzinformationen werden von der Start- bzw.
Stopeinrichtung 10, 11 gesichert.
Die Zusatzeinrichtung 14 wird durch einen Klassifizierer
vervollständigt. Die abgespeicherten Graphoelemente können somit
hinsichtlich ihrer Signaleigenschaften klassifiziert und
dargestellt werden. Zwischen dem Einlesen der Meßwerte durch die
Einrichtung zum Einlesen 8 und dem Vergleichen mit vorgegebenen
Werten in der Vergleichseinrichtung 9 wird eine
Bewertungseinrichtung 20 geschaltet. Diese dient zur
Datenreduktion und verarbeitet die Meßwerte (EEG-Meßwerte) zu
EEG-Werten. Dabei können Verrechnungen der EEG-Meßwerte genutzt
werden, die die unterschiedlichen Signaleigenschaften von
Hintergrundaktivität und epileptischen Graphoelementen
kennzeichnen können. Es stehen hierfür folgende Berechnungen zur
Verfügung:
- Spitzenwerte der Meßwerte (a)- Mittelwertbildung (b)- Effektivwert (c)- Quantilwerte (d)- gleitende Mittelwertschätzung (e)- gleitende Momentenfunktionsschätzung (f)- gleitende zentrierte Momentenfunktionsschätzung (g)- rekursive Schätzung der Momentenfunktion (h)- rekursive Schätzung der zentrierten Momentenfunktion (i)- rekursive Schätzungen für Werte der Autokorrelationsfunktion (j)- rekursive Schätzung von Funktionen akkumulierter Differenzen (k)- rekursive Schätzung von Quantilwertintervallgrenzen (m)- rekursive Schätzung des Mittelwertes in Form der Quantilwertintervallmitte
(n)- Bildung von adaptiven Mittelwerten des absoluten Betrages (o)- Kreuzkorrelation (p)- adaptiv bestimmte Nulldurchgangsanzahl der um den adaptiv
gebildeten Mittelwert korrigierten Meßwertfolge (q)- rekursive Schätzung des Mittelwertes der absoluten Werte der
Quantilwertintervallüberschreitungen (r).Die genannten Berechnungen werden sowohl parallel als auch
hintereinander (in Reihe) angewandt. Dies bedeutet, daß
Bewertungseinrichtungen 20 parallel als auch in Reihe betrieben
werden. Es wird hiermit den Unterscheidungskriterien zwischen der
Hintergrundaktivität und den epileptischen Graphoelementen als
auch den zwischen den Graphoelementen selbst entsprochen.
Für die Spikedetektion wird die rekursive Schätzung des
Mittelwertes der absoluten Werte der
Quantilwertintervallüberschreitungen (r) als erster
Berechnungsschritt (Amplitudenkriterium) verwendet. Dies wird für
alle Kanäle getan (Parallelschaltung von Bewertungseinrichtungen
20). Parallel dazu wird die adaptiv bestimmte Nulldurchgangsanzahl
der um den adaptiv gebildeten Mittelwert korrigierten Meßwertfolge
(q) (Frequenzkriterium) ermittelt. Danach wird eine
Kreuzkorrelationsberechnung (p) auf die Parameterverläufe (aller
oder ausgewählter Kanäle) angewandt, die sich aus der rekursiven
Schätzung des Mittelwertes der absoluten Werte der
Quantilwertintervallüberschreitungen (r) ergeben. Die Auswahl
geschieht auf der Grundlage von vorangegangenen
Detektionsergebnissen und wird als Auswahlkriterium von der
Vergleichseinrichtung 9 geliefert. Die Ergebnisse der
Berechnungen werden der Vergleichseinrichtung 9 zugeführt. Ein
Spike wird dann erkannt, wenn sowohl eine wertmäßig vorgegebene
Überschreitung der rekursiven Schätzung des Mittelwertes der
absoluten Werte der Quantilwertintervallüberschreitung als auch
eine wertmäßige Überschreitung der Kreuzkorrelationswerte
(inter-channel relations) vorliegt. Es wird zur Erhöhung der
Effizienz der Detektion der Wertebereich der adaptiv bestimmten
Nulldurchgangsanzahl der um den adaptiv gebildeten Mittelwert
korrigierten Meßwertfolge (Frequenzkriterium) geprüft. Die Werte
müssen in einem bestimmten Werteintervall liegen. Epileptische
Krampfaktivität wird dadurch detektiert, daß eine rekursive
Schätzung von Funktionen akkumulierter Differenzen (k) durchgeführt
wird. Hierbei wird eine Schätzung für einen mittleren
Frequenzinhalt der EEG-Meßwerte vorgenommen. Es wird dazu parallel
die rekursive Schätzung von Quantilwertintervallgrenzen als
Amplitudenkriterium berechnet. Beide Parameterverläufe werden für
jeden Registrierkanal der Vergleichseinrichtung 9 zugeführt.
Epileptische Krampfaktivität wird dann erkannt, wenn eine
wertmäßige Überschreitung vorgegebener Werte der
Vergleichseinrichtung 9 als Ergebnis des Vergleiches vorliegt. Die
Effizienz beider Detektionsverfahren kann dadurch erhöht werden,
daß die Bewertungseinrichtung 20 die arithmetische Verknüpfung der
Meßwerte oder von Werten, die bereits in vorgeschalteten
Bewertungseinheiten 20 berechnet wurden, ermöglicht. Erfolgt diese
Verknüpfung in Form des sogenannten 4-NN
(Nearest-Neighbours)-Interpolationsalgorithmus, so kann die
Detektion im topografischen Kontext vorgenommen werden. Als
Beispiel soll die Spikedetektion im topografischen Kontext
erläutert werden. Die bereits oben definierten
Detektionsbedingungen dienen dabei als Grundlage. Es wird
zusätzlich geprüft, wie sich die topografische Verteilung des
Mittelwertes der adaptiv bestimmten Nulldurchgangsanzahl der um
den adaptiv gebildeten Mittelwert korrigierten Meßwertfolge (q) im
detektierten Spikeintervall gegenüber der zeitlichen Umgebung des
Spikes (Hintergrundaktivität) verhält. Dies spiegelt den
Sachverhalt wieder, daß die topografische Verteilung dieses
Parameters von Spikeereignis zu Spikeereignis stabil und in
Intervallen von Hintergrundaktivität instabil ist. Für diese
zusätzliche Prüfung wird im bereits detektierten Intervall der
Mittelwert der adaptiv bestimmten Nulldurchgangsanzahl der um den
adaptiv gebildeten Mittelwert korrigierten Meßwertfolge (q)
ermittelt. Dieser Mittelwert wird für alle Kanäle ermittelt und
über den 4-NN-Interpolationsalgorithmus zu einer Bildmatrix
verarbeitet.
Diese Bildmatrix kann durch Parameter quantifiziert (z. B.
Strukturiertheit des Bildes durch Varianz der Bildmatrix sowie
Mittelwert der Bildmatrix) und mit vorgegebenen Werten in der
Vergleichseinrichtung 9 verglichen werden. Der direkte Vergleich
von Bildmatrizen (aktuellen und vorgegebenen) ist ebenfalls
möglich. Bei generalisierter Spike- bzw. Krampfaktivität bilden
die genannten Bildparameter eine Möglichkeit, die Zuverlässigkeit
der Detektion zu erhöhen. Durch die flexible, kontextbezogene
Struktur der Bewertungseinrichtung 20 (Parallelverarbeitung,
Verarbeitung in Reihe) ergibt sich die Notwendigkeit einer
dementsprechend angepaßten Struktur der Vergleichseinrichtung 9.
Eine Parallelschaltung von Vergleichseinrichtungen 9 ist dann
notwenig, wenn mehrere Meßkanäle verarbeitet werden. Der Grad
der Parallelisierung nimmt dann nochmals mit der Anzahl der pro
Kanal in der Bewertungseinrichtung 20 angewandten
Berechnungsfunktionen zu. In Reihe angeordnete
Vergleichseinrichtungen 9 sind für hierarchisch strukturierte
Detektionsverfahren notwendig. Zur Erläuterung soll nochmals die
Spikedetektion herangezogen werden. Das dazu bisher erläuterte
Verfahren ging davon aus, bestimmte Parameterverläufe in der
Bewertungseinrichtung 20 zu berechnen und eine Detektion durch
Vergleich mit vorgegebenen Werten in der Vergleichseinrichtung 9
vorzunehmen. Zusätzliche Detektionseffizienz wird durch
Einbeziehung topografischer Parameter (aus Bildmatrix errechnet)
der aus dem Mittelwert der adaptiv bestimmten Nulldurchgangsanzahl
der um den adaptiv gebildeten Mittelwert korrigierten Meßwertfolge
errechneten Bildmatrix erzielt. Der Vergleich der topografischen
Parameter erfolgt nach dem Vergleich der Parameterverläufe, die
zur Detektion verwendet werden. Beide Vergleichseinrichtungen 9
sind dementsprechend in Reihe geschaltet. Für die Detektion und
Klassifikation epileptischer Graphoelemente ist es notwendig, in
einem definierten Bereich von Abtastfrequenzen zu arbeiten. Für
alle Berechnungen (Bewertungseinrichtung 20) und den darauf
angewandten Detektionsverfahren (Vergleichseinrichtung 9) ist es
wichtig, in der Regel mehr als 20 Abtastpunkte pro halbe
Periodendauer zur Verfügung zu haben. Da die epileptischen
Graphoelemente sowohl untereinander als auch personenbezogen
variierende Grundfrequenzen aufweisen, ist eine optimale Anpassung
der Abtastfrequenz notwendig. Für diesen Zweck wird zwischen der
Meßwerterfassungseinheit 2, 3, 4, 5, 6 und der Einleseeinrichtung 8
eine Einstelleinrichtung 40 geschaltet. In dieser wird auf der
Grundlage von Berechnungen der Momentanfrequenz bzw. der mittleren
Frequenz der EEG-Meßwerte die Abtastfrequenz der
Meßwerterfassungseinrichtung gesteuert. Dafür werden
Berechnungsfunktionen für die Ermittlung der adaptiv bestimmten
Nulldurchgangsanzahl der um den adaptiv gebildeten Mittelwert
korrigierten Meßwertfolge in die Einstelleinrichtung 40
implementiert. Soll das Epilepsiemonitoring besonders für die
Bestimmung von Spike-Aktivität eingesetzt werden, so genügt die
Sensitivität der Detektionsalgorithmen der Vergleichseinrichtung 9.
Die Zusatzeinrichtung 14 kann dann als Zähler ausgelegt sein, der
die auf die Zeiteinheit bezogene Häufigkeit von Spikeaktivität
auswertet. Bei Überschreitung eines kritischen Häufigkeitswertes
wird eine Alarmfunktion ausgelöst, die den Patienten über das
damit verbundene erhöhte Anfallsrisiko informiert. Damit können
lebensgefährliche Unfallsituationen (Umgang mit kochendem Wasser,
Treppensteigen etc.) vor und bei Anfällen umgangen werden, da
sich der Patient auf einen möglichen Anfall einstellen kann.
Voraussetzung ist eine hohe Effizienz der Spikedetektion, da eine
hohe Anzahl von falsch positiven Detektionen zu Fehlalarmen und
damit zur zusätzlichen Beunruhigung des Patienten führt.
2) Steuerung für Biofeedback und Funktionelle Elektrostimulation
sowie Prothesensteuerung mittels Oberflächenelektromyogramm
Die ein- oder mehrkanalige Registrierung des
Oberflächenelektromyogramms (EMG - elektrische Muskelaktivität) kann
bei entsprechend kontextbezogener Verarbeitung für die drei
Anwendungsgebiete Biofeedback, Funktionelle Elektrostimulation
(FES) und Prothesensteuerung verwendet werden. Dabei wird mittels
Oberflächenelektroden das EMG registriert und verstärkt. Die
verstärkten EMG-Meßwerte werden einer Meßwerterfassungseinrichtung
2, 3, 4, 5, 6 zugeführt, danach in der Meßwertverarbeitungseinrichtung
7 ausgewertet und Werte, die aus der Verarbeitung resultieren, der
Zusatzeinrichtung 12 (im nachfolgenden Steuereinrichtung genannt)
übergeben. Durch die Steuereinrichtung 12 werden Signale erzeugt,
die
a) für den Biofeedback Einrichtungen steuern, die dem Patienten
visuell oder akustisch eine Eigenkontrolle von der Normalfunktion
abweichender und zu therapierender Körperfunktionen ermöglichen
(z. B. Muskelverspannungen),b) für die Funktionelle Elektrostimulation eine Reizeinrichtung
steuern, die von der Normalfunktion abweichenden und zu
therapierenden Körperfunktionen durch elektrische Reizung der
Normalfunktion zu korrigieren und anzunähern versucht,c) für die Prothesensteuerung Steuersignale erzeugen, die
Prothesen durch bewußte und gezielte Aktivierung von Muskeln zu
gerichteten Bewegungen veranlassen, die natürliche Bewegungen
nachvollziehen.Die Meßwerterfassung besteht aus einem ein- oder mehrkanaligen
Analog/Digital-Wandler der die EMG-Meßwerte digitalisiert. Eine
Einleseeinrichtung 8 ermöglicht die Speicherung der
digitalisierten EMG-Meßwerte. Die Einleseeinrichtung 8 besteht
dabei aus Rechnerbaueinheiten, die den Transport der EMG-Meßwerte
vom Analog/Digital-Wandler über den Rechnerbus in den
Arbeitsspeicher des Rechners realisieren. Um die Erkennung von
definierten Signalcharakteristika realisieren zu können, wird
eine Einrichtung zum Vergleich von Werten in Form einer
Vergleichseinrichtung 9 benötigt. Diese Einrichtung
gewährleistet, daß ein ständiger Vergleich des Verlaufs von
EMG-Werten mit vorgegebenen Werten erfolgt. Diese Werte können
als apriori-Wissen wertmäßig abgespeichert und durch die
Vergleichseinrichtung 9 abgerufen oder durch die
Vergleichseinrichtung 9 ermittelt werden. Es ist dabei davon
auszugehen, daß die Vergleichseinrichtung 9 durch einen oder
mehrere Berechnungsalgorithmen darzustellen ist, die programmäßig
für die Rechnerimplementierung realisiert werden. Die Algorithmen
gewährleisten den Vergleich eines wertemäßigen Unter- bzw.
Überschreitens zwischen EEG-Werten und vorgegebenen Werten.
Weiterhin ist durch die Vergleichseinrichtung 9 zu gewährleisten,
daß die Übereinstimmung des Wertebereiches der aktuellen EMG-Werte
mit einem vorgegebenen Wertebereich ermittelt, das Verlassen eines
vorgegebenen nicht notwendig zusammenhängenden Wertebereiches
signalisiert, die Änderung der aktuellen EMG-Werte in einem
vorbestimmten Zeitintervall um mehr als eine vorbestimmte
Konstante erkannt und Zustände der Folge der aktuellen EMG-Werte
wie monoton wachsend oder monoton fallend oder monoton streng
wachsend oder monoton streng fallend oder konstant oder ein
inverser Zustand der vorstehend angegebenen Zustände ermittelt
werden können. Die beschriebenen Zustände von EMG-Werten können
die Abweichung vom Normzustand (apriori-Vorgabe oder vom
Algorithmus erlernt) darstellen, die die Vergleichseinrichtung 9
ermittelt und mit dem Ergebnis eine Starteinrichtung 10 und eine
Stopeinrichtung 11 steuert. Diese steuern wiederum eine
Steuereinrichtung 12, die durch die Starteinrichtung 10
eingeschaltet (aktiviert) und durch die Stopeinrichtung
ausgeschaltet (deaktiviert) wird. Einige konkrete Beispiele sollen
dies verdeutlichen. Für den Biofeedback ist es wesentlich, das
Über- und Unterschreiten einer EMG-Aktivität festzustellen. Die
Steuereinrichtung 12 besteht in diesem Fall aus einer Einrichtung,
die dem Patienten visuell oder akustisch eine Eigenkontrolle von
der Normalfunktion abweichender und zu therapierender
Körperfunktionen ermöglicht (z. B. Muskelverspannungen). Vom
Patienten oder Arzt wird die Signalwirkung so eingestellt, daß
entweder das Über- oder Unterschreiten dem Patienten mitgeteilt
oder das Verbleiben im vorgegebenen Wertebereich signalisiert
wird. Die Wahl wird vom gewünschten Therapieziel oder von
individuellen Kriterien des Patienten abhängig gemacht.
Die Starteinrichtung 10 startet dann die Steuereinrichtung 12, die
die Signalisierung erzeugt, und die Stopeinrichtung 11 schaltet
die Signalisierung durch die Steuereinrichtung 12 aus. Die
Steuereinrichtung 12 kann in diesem Fall aus einer akustischen
Einrichtung oder einer Lichtsignaleinrichtung bestehen. Im Fall
der Funktionellen Elektrostimulation und der Prothesensteuerung
werden dynamische Eigenschaften der EMG-Werte wie die Änderung der
aktuellen EMG-Werte in einem vorbestimmten Zeitintervall um mehr
als eine vorbestimmte Konstante und die Dynamik der Folge der
aktuellen EMG-Werte wie monoton wachsend oder monoton fallend oder
monoton streng wachsend oder monoton streng fallend oder konstant
oder ein inverser Zustand der vorstehend angegebenen Zustände
ausgewertet. Dem Auswerteergebnis entsprechend wird die
Steuereinrichtung 12 über die Starteinrichtung 10 eingeschaltet
und über die Stopeinrichtung 11 ausgeschaltet. In diesem Fall
stellt die Steuereinrichtung 12 das Stellglied oder ein Teil des
Stellgliedes eines geschlossenen Regelkreises dar. Der Regler
besteht aus der Vergleichseinrichtung 9 mit einem
Soll-Istwertvergleich (Vergleich zwischen vorgegebenen und
aktuellen EMG-Werten). Hierbei kann die Steuereinrichtung 12
ausgeschaltet (Stopeinrichtung 11) werden, wenn extrem
unphysiologische EMG-Werte (Über- und Unterschreiten) erkannt
werden. Dies kann durch Meßartefakte (Loslösung der Elektroden,
Kabelbruch u. a. m.) bedingt sein. Der Stelleingriff durch die
Steuereinrichtung 12 würde bei der Funktionellen
Elektrostimulation zu überhöhten Reizströmen führen und bei der
Prothesensteuerung zu unerwünschten Auslenkungen. Bleiben die
EMG-Werte in einem vorgegebenen Wertebereich so ist eine
Regelwirkung wirksam, die hinsichtlich ihrer Regeldynamik
modifiziert werden kann. Dies geschieht durch Zu- bzw. Abschalten
von Korrekturgliedern definierter Dynamik, die aus der
Regeltechnik bekannt sind. Dazu wird ebenfalls die Start- bzw.
Stopeinrichtung 10, 11 verwendet. Welche Korrekturglieder zu- bzw.
abgeschaltet werden, hängt davon ab, ob die Änderung der aktuellen
EMG-Werte in einem vorbestimmten Zeitintervall um mehr als eine
vorbestimmte Konstante erkannt oder Zustände der Folge der
aktuellen EMG-Werte wie monoton wachsend oder monoton fallend oder
monoton streng wachsend oder monoton streng fallend oder konstant
oder ein inverser Zustand der vorstehend angegebenen Zustände
ermittelt wurden. Beim Biofeedback wird diese Regelung mit
Dynamikkorrektur durch den Menschen (Patienten) selbst
vorgenommen. Zwischen dem Einlesen der Meßwerte durch die
Einrichtung zum Einlesen 8 und dem Vergleichen mit vorgegebenen
Werten in der Vergleichseinrichtung 9 wird eine
Bewertungseinrichtung 20 geschaltet. Diese dient zur
Datenreduktion und verarbeitet die Meßwerte (EMG-Meßwerte) zu
EMG-Werten. Dabei können Verrechnungen der EMG-Meßwerte genutzt
werden, die die unterschiedlichen Signaleigenschaften kennzeichnen.
Es stehen hierfür folgende Berechnungen zur Verfügung:
- Spitzenwerte der Meßwerte (a)- Mittelwertbildung (b)- Effektivwert (c)- Quantilwerte (d)- gleitende Mittelwertschätzung (e)- gleitende Momentenfunktionsschätzung (f)- gleitende zentrierte Momentenfunktionsschätzung (g)- rekursive Schätzung der Momentenfunktion (h)- rekursive Schätzung der zentrierten Momentenfunktion (i)- rekursive Schätzungen für Werte der Autokorrelationsfunktion
(j)- rekursive Schätzung von Funktionen akkumulierter Differenzen
(k)- rekursive Schätzung von Quantilwertintervallgrenzen (m)- rekursive Schätzung des Mittelwertes in Form der Quantilwertintervallmitte
(n)- Bildung von adaptiven Mittelwerten des absoluten Betrages (o)- Kreuzkorrelation (p)- adaptiv bestimmte Nulldurchgangsanzahl der um den adaptiv
gebildeten Mittelwert korrigierten Meßwertfolge (q)- rekursive Schätzung des Mittelwertes der absoluten Werte der
Quantilwertintervallüberschreitungen (r).Die genannten Berechnungen werden sowohl parallel als auch
hintereinander (in Reihe) angewandt. Dies bedeutet, daß
Bewertungseinrichtungen 20 parallel als auch in Reihe betrieben
werden.
Als EMG-Werte werden die Berechnungen:
- der Spitzenwerte (a)- die Mittelwertbildung (b)- die Effektivwertberechnung (c)- die Quantilwertbestimmung (d)aus den Wertefolgen verwendet, die die EMG-Aktivität
(EMG-Meßwerte) quantifizieren. Dies sind die
- gleitende Momentenfunktionsschätzung (f)- gleitende zentrierte Momentenfunktionsschätzung (g)- rekursive Schätzung der Momentenfunktion (h)- rekursive Schätzung der zentrierten Momentenfunktion (i)- rekursive Schätzungen für Werte der Autokorrelationsfunktion (j)- rekursive Schätzung von Quantilwertintervallgrenzen (m)- Bildung von adaptiven Mittelwerten des absoluten Betrages (o)- Kreuzkorrelation (p).Um Glättungseffekte zu erreichen, kann auf alle Wertefolgen
die
- gleitende Mittelwertschätzung (e)- rekursive Schätzung des Mittelwertes in Form der Quantilwertintervallmitte
(n)angewandt werden. Die Effizienz der Auswertung von
Oberflächenmyogrammen kann dadurch erhöht werden, daß die
Bewertungseinrichtung 20 die arithmetische Verknüpfung der
Meßwerte oder von Werten, die bereits in vorgeschalteten
Bewertungseinheiten 20 berechnet wurden, ermöglicht. Erfolgt diese
Verknüpfung in Form des sogenannten 4-NN
(Nearest-Neighbours)-Interpolationsalgorithmus, so kann die
Auswertung im topografischen Kontext vorgenommen werden. Über ein
Muskelareal werden Elektroden zur Registrierung des
Oberflächenelektromyogramms angebracht, die die flächenmäßige
Auswertung der elektrischen Muskelaktivität ermöglichen. Über
Verstärker, die Meßwerterfassungseinrichtung 2, 3, 4, 5, 6 und die
Einleseeinrichtung 8 werden die EMG-Meßwerte der
Bewertungseinrichtung 20 zugeführt. Hier werden die Parameter
berechnet, die leistungsäquivalent (physikalische Leistung) sind.
Dies sind alternativ
- Effektivwert (c),- Quantilwerte (d),- gleitende Momentenfunktionsschätzung (f),- gleitende zentrierte Momentenfunktionsschätzung (g),- rekursive Schätzung der Momentenfunktion (h),- rekursive Schätzung der zentrierten Momentenfunktion (i),- rekursive Schätzungen für Werte der Autokorrelationsfunktion (j) und- rekursive Schätzung von Quantilwertintervallgrenzen (m).Diese Parameter (EMG-Werte) werden durch Mittelwertbildung (b) in
definierten Zeitintervallen leistungsdichteäquivalent gemacht.
Dieser Mittelwert wird für alle Kanäle ermittelt und über den
4-NN-Interpolationsalgorithmus zu einer Bildmatrix verarbeitet.
Diese Bildmatrix kann durch Parameter quantifiziert (z. B.
Strukturiertheit des Bildes durch Effektivwert (c) der Bildmatrix
sowie Mittelwert (b) der Bildmatrix) und mit vorgegebenen Werten
in der Vergleichseinrichtung 9 verglichen werden. Der direkte
Vergleich von Bildmatrizen (aktuellen und vorgegebenen) ist
ebenfalls möglich. Somit können für die Biofeedbackanwendung, die
Funktionelle Elektrostimulation und die Prothesensteuerung auch
topografische Aktivitätsmuster einbezogen werden. Durch die
flexible, kontextbezogene Struktur der Bewertungseinrichtung 20
(Parallelverarbeitung, Verarbeitung in Reihe) ergibt sich die
Notwendigkeit einer dementsprechend angepaßten Struktur der
Vergleichseinrichtung 9. Eine Parallelschaltung von
Vergleichseinrichtungen ist dann notwendig, wenn mehrere Meßkanäle
verarbeitet werden. Der Grad der Parallelisierung nimmt dann
nochmals mit der Anzahl der pro Kanal in der Bewertungseinrichtung
20 angewandten Berechnungsfunktionen zu.
Zur Funktionsfähigkeit von Biofeedback, Funktioneller
Elektrostimulation ist es notwendig, daß zwischen
Vergleichseinrichtung 9 und Starteinrichtung 10 und/oder
zwischen Vergleichseinrichtung 9 und Stopeinrichtung 11 (Fälle A)
und/oder zwischen Bewertungseinrichtung 20 und einer weiteren
Bewertungseinrichtung 20 und/oder zwischen der
Vergleichseinrichtung 9 und einer weiteren Vergleichseinrichtung 9
und/oder zwischen der Bewertungseinrichtung 20 und der
Vergleichseinrichtung 9 (Fälle B) eine Zeitverzögerungseinrichtung
30 geschaltet ist. Damit werden zeitliche Unterschiede korrigiert,
die sich aus
- den unterschiedlichen Rechenzeiten für die einzelnen Algorithmen
und- z. B. Verzögerungsunterschiede, die sich aus den unterschiedlichen
Fensterlängen bei gleitenden Berechnungen ergeben (Fälle
B).Weiterhin ist es notwendig, Zeitverzögerungseinrichtungen zur
Dynamikkorrektur der Regelung bei Funktioneller Elektrostimulation
und Prothesensteuerung einzusetzen (Fälle A). Da die registrierten
Oberflächenelektromyogramme untereinander als auch
personenbezogen variierende Frequenzbereiche aufweisen, ist eine
optimale Anpassung der Abtastfrequenz notwendig. Für diesen Zweck
wird zwischen der Meßwerterfassungseinrichtung 2, 3, 4, 5, 6 und der
Einleseeinrichtung 8 eine Einstelleinrichtung 40 geschaltet. In
dieser wird auf der Grundlage von Berechnungen der
Momentanfrequenz bzw. der mittleren Frequenz der EEG-Meßwerte die
Abtastfrequenz der Meßwerterfassungseinrichtung 2, 3, 4, 5, 6 gesteuert.
Dafür werden Berechnungsfunktionen für die Ermittlung der
rekursiven Schätzung von Funktionen akkumulierter Differenzen (k)
oder der adaptiv bestimmten Nulldurchgangsanzahl der um den
adaptiv gebildeten Mittelwert korrigierten Meßwertfolge (q) in die
Einstelleinrichtung 40 implementiert.
Claims (56)
1. Mit einem biologischen Objekt (1) über mehrkanalige Meßwerterfassungseinrichtungen
(2, 3, 4, 5, 6) verbundene Meßwertverarbeitungseinrichtung
(7), die mit einer Zusatzeinrichtung
(12, 13, 14) gekoppelt ist,
wobei die Meßwertverarbeitungseinrichtung (7) umfaßt:
eine erste Einrichtung (8) zum ein- oder mehrkanaligen Einlesen von Meßwerten von mindestens einer der Meßwerterfassungseinrichtungen (2, 3, 4, 5, 6) in die Meßwertverarbeitungseinrichtung (7),
eine zweite Einrichtung (9) zum Vergleichen der Meßwerte mit vorgegebenen Werten,
eine dritte Einrichtung (10) zum Starten der Zusatzeinrichtung (12, 13, 14), wenn ein vorgegebener erster Wert erreicht ist,
eine vierte Einrichtung (11) zum Stoppen der Zusatzeinrichtung (12, 13, 14) wenn ein vorgegebener zweiter Wert erreicht ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die zweite Einrichtung (9) zum Vergleichen der Meßwerte mit vorgegebenen ein- bzw. mehrkanaligen Meßwertstrukturen angeordnet ist,
daß die dritte Einrichtung (10) zum Starten der Zusatzeinrichtung (12, 13, 14), wenn eine vorgegebene erste Meßwertstruktur erreicht ist, angeordnet ist,
daß die vierte Einrichtung (11) zum Stoppen der Zusatzeinrichtung (12, 13, 14), wenn eine vorgegebene zweite Meßwertstruktur erreicht ist, angeordnet ist, und
daß zwischen erster (8) und zweiter Einrichtung (9) eine als Bewertungseinrichtung ausgebildete fünfte Einrichtung (20) zur Berechnung von Werten von Kenngrößen aus Meßwertfolgen zwecks Datenreduktion angeordnet ist.
wobei die Meßwertverarbeitungseinrichtung (7) umfaßt:
eine erste Einrichtung (8) zum ein- oder mehrkanaligen Einlesen von Meßwerten von mindestens einer der Meßwerterfassungseinrichtungen (2, 3, 4, 5, 6) in die Meßwertverarbeitungseinrichtung (7),
eine zweite Einrichtung (9) zum Vergleichen der Meßwerte mit vorgegebenen Werten,
eine dritte Einrichtung (10) zum Starten der Zusatzeinrichtung (12, 13, 14), wenn ein vorgegebener erster Wert erreicht ist,
eine vierte Einrichtung (11) zum Stoppen der Zusatzeinrichtung (12, 13, 14) wenn ein vorgegebener zweiter Wert erreicht ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die zweite Einrichtung (9) zum Vergleichen der Meßwerte mit vorgegebenen ein- bzw. mehrkanaligen Meßwertstrukturen angeordnet ist,
daß die dritte Einrichtung (10) zum Starten der Zusatzeinrichtung (12, 13, 14), wenn eine vorgegebene erste Meßwertstruktur erreicht ist, angeordnet ist,
daß die vierte Einrichtung (11) zum Stoppen der Zusatzeinrichtung (12, 13, 14), wenn eine vorgegebene zweite Meßwertstruktur erreicht ist, angeordnet ist, und
daß zwischen erster (8) und zweiter Einrichtung (9) eine als Bewertungseinrichtung ausgebildete fünfte Einrichtung (20) zur Berechnung von Werten von Kenngrößen aus Meßwertfolgen zwecks Datenreduktion angeordnet ist.
2. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vergleichseinrichtung (9) so angeordnet
ist, daß ein Muster von Meßwerten oder Werten des mindestens
einen Kanals (k1, k2, k3, k4, k5) mit einem vorgegebenen Muster
verglichen wird, bei deren Übereinstimmung die Starteinrichtung
(10) oder die Stopeinrichtung (11) aktiviert wird.
3. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vergleichseinrichtung (9) so angeordnet
ist, daß die Starteinrichtung (10) oder die Stopeinrichtung
(11) bei Überschreitung eines vorbestimmten Meßwertes
oder Wertes aktiviert wird.
4. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vergleichseinrichtung (9) so angeordnet
ist, daß die Starteinrichtung (10) oder die Stopeinrichtung
(11) bei Unterschreitung eines vorbestimmten Meßwertes
oder Wertes aktiviert wird.
5. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vergleichseinrichtung (9) so angeordnet
ist, daß die Starteinrichtung (10) oder die Stopeinrichtung
(11) aktiviert wird, wenn die Meßwerte oder Werte einen
vorgegebenen nicht notwendig zusammenhängenden Wertebereich
verlassen.
6. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vergleichseinrichtung (9) so angeordnet
ist, daß die Starteinrichtung (10) oder die Stopeinrichtung
(11) aktiviert wird, wenn sich die Meßwerte oder Werte
in einem vorbestimmten Zeitintervall um mehr als eine vorbestimmte
Konstante ändern.
7. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vergleichseinrichtung (9) so angeordnet
ist, daß die Starteinrichtung (10) oder die Stopeinrichtung
(11) aktiviert wird, wenn die Meßwertfolge oder die Folge
der Werte monoton wachsend oder monoton fallend oder monoton
streng wachsend oder monoton streng fallend oder konstant oder
ein inverser Zustand der vorstehend angegebenen Zustände annimmt.
8. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach Anspruch 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der Vergleichseinrichtung (9) die
Meßwertfolge oder die Folge von Werten eines der Kanäle
(k1, k2, k3, k4, k5) zugeführt werden und daß der Vergleichseinrichtung
(9) eine zweite Vergleichseinrichtung (9) in Reihe geschaltet
ist, der die Meßwertfolge oder die Folge von Werten mindestens
eines weiteren Kanals (k2, k3, k4, k5; k1) zugeführt werden.
9. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach Anspruch 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der Vergleichseinrichtung (9) die
Meßwertfolge oder die Folge von Werten eines der Kanäle
(k1, k2, k3, k4, k5) zugeführt werden und daß der Vergleichseinrichtung
(9) eine zweite Vergleichseinrichtung (9) parallel geschaltet
ist, der die Meßwertfolge oder die Folge von Werten mindestens
eines weiteren Kanals (k2, k3, k4, k5; k1) zugeführt werden.
10. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bewertungseinrichtung (20) zur
Ermittlung von Spitzenwerten der Meßwertfolge oder der Folge
von Werten als eine der Kenngrößen ausgebildet ist.
11. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bewertungseinrichtung (20) zur
Bildung von Mittelwerten der Meßwertfolge oder der Folge von
Werten als eine der Kenngrößen ausgebildet ist.
12. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bewertungseinrichtung (20) zur
Bildung von Effektivwerten der Meßwertfolge oder der Folge von
Werten als eine der Kenngrößen ausgebildet ist.
13. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bewertungseinrichtung (20) zur
Bildung von Quantilwerten der Meßwertfolge oder der Folge von
Werten als eine der Kenngrößen ausgebildet ist.
14. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bewertungseinrichtung (20) zur
Bildung von gleitenden Mittelwertschätzungen der Meßwertfolge oder
der Folge von Werten als eine der Kenngrößen ausgebildet ist.
15. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bewertungseinrichtung (20) zur
Bildung von gleitenden Momentenfunktionsschätzungen der Meßwertfolge
oder der Folge von Werten als eine der Kenngrößen ausgebildet
ist.
16. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bewertungseinrichtung (20) zur
Bildung von gleitenden zentrierten Momentenfunktionsschätzungen
der Meßwertfolge oder der Folge von Werten als eine der Kenngrößen
ausgebildet ist.
17. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bewertungseinrichtung (20) zur
Bildung von rekursiven Schätzungen der Momentenfunktion der Meßwertfolge
oder der Folge von Werten als eine der Kenngrößen
ausgebildet ist.
18. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bewertungseinrichtung (20) zur
Bildung von rekursiven Schätzungen der zentrierten Momentenfunktion
der Meßwertfolge oder der Folge von Werten als eine der
Kenngrößen ausgebildet ist.
19. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bewertungseinrichtung (20) zur
Bildung von rekursiven Schätzungen für Werte der Autokorrelationsfunktion
der Meßwerte als eine der Kenngrößen ausgebildet ist.
20. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bewertungseinrichtung (20) zur
Bildung von rekursiven Schätzungen von Funktionen akkumulierter
Differenzen der Meßwertfolge oder der Folge von Werten als eine
der Kenngrößen ausgebildet ist.
21. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bewertungseinrichtung (20) zur
Bildung von rekursiven Schätzungen von Quantilwertintervallgrenzen
der Meßwertfolge oder der Folge von Werten als eine der Kenngrößen
ausgebildet ist.
22. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bewertungseinrichtung (20) zur
Bildung von rekursiven Schätzungen des Mittelwertes in Form der
Quantilwertintervallmitte der Meßwertfolge oder der Folge von
Werten als eine der Kenngrößen ausgebildet ist.
23. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bewertungseinrichtung (20) zur
Bildung von rekursiven Schätzungen des Mittelwertes der absoluten
Werte der Quantilwertintervallüberschreitungen der Meßwertfolge
oder der Folge von Werten als eine der Kenngrößen ausgebildet
ist.
24. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bewertungseinrichtung (20) zur
Bildung von adaptiven Mittelwerten des absoluten Betrages der
Meßfolge oder der Folge von Werten als eine der Kenngrößen ausgebildet
ist.
25. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bewertungseinrichtung (20) zur
Bildung von adaptiv bestimmten Nulldurchgangsanzahlen der um den
adaptiv gebildeten Mittelwert korrigierten Meßwertfolge oder der
Folge von Werten als eine der Kenngrößen ausgebildet ist.
26. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bewertungseinrichtung (20) zur
Bildung rekursiver Kreuzkorrelationsfunktionen auf der Basis der
Meßwertfolgen oder der Folgen von Werten zweier Kanäle
(k1, k2, k3, k4, k5) als eine der Kenngrößen ausgebildet ist.
27. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bewertungseinrichtung (20) zur
Bildung rekursiver Schätzungen von Funktionen akkumulierter
Kreuzdifferenzen der Meßwertfolgen oder der Folgen von Werten
zweier Kanäle als eine der Kenngrößen ausgebildet.
28. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 27,
dadurch gekennzeichnet, daß der Bewertungseinrichtung (20) die
Meßwerte mindestens eines Kanals (k1, k2, k3, k4, k5) zugeführt werden
und daß der Bewertungseinrichtung (20) eine zweite Bewertungseinrichtung
(20) in Reihe geschaltet ist, dem die Meßwerte mindestens
eines weiteren Kanals (k2, k3, k4, k5; k1) zugeführt werden.
29. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 27,
dadurch gekennzeichnet, daß der Bewertungseinrichtung (20) die
Meßwerte mindestens eines Kanals (k1, k2, k3, k4, k5) zugeführt
werden und daß der Bewertungseinrichtung (20) eine zweite Bewertungseinrichtung
(20) parallel geschaltet ist, dem die Meßwerte
mindestens eines weiteren Kanals (k2, k3, k4, k5; k1) zugeführt
werden.
30. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 27,
dadurch gekennzeichnet, daß der Bewertungseinrichtung (20) die
Meßwerte mehrerer Kanäle den Kanälen (k1, k2, k3, k4, k5) zugeführt
werden und daß die Bewertungseinrichtung (20) zur arithmetischen
Verknüpfung der Meßwerte der Kanäle (k2, k3, k4, k5; k1) ausgebildet
ist.
31. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 30,
dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Bewertungseinrichtungen (20)
und/oder Vergleichseinrichtungen (9) in Reihe und/oder parallel
zueinander geschaltet sind.
32. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 31,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Vergleichseinrichtung (9)
und Starteinrichtung (10) und/oder zwischen Vergleichseinrichtung
(9) und Stopeinrichtung (11) und/oder zwischen der Bewertungseinrichtung
(20) und einer weiteren Bewertungseinrichtung (20) und/
oder zwischen der Vergleichseinrichtung (9) und einer weiteren
Vergleichseinrichtung (9) und/oder zwischen der Vergleichseinrichtung
(9) und der Bewertungseinrichtung (20) eine Zeitverzögerungseinrichtung
(30) geschaltet ist.
33. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach Anspruch 32,
dadurch gekennzeichnet, daß die Zeitverzögerungseinrichtung (30)
so angeordnet ist, daß die Starteinrichtung (10) oder die Stopeinrichtung
(11) zeitlich nach Übereinstimmung der Meßwertstruktur
mit den vorbestimmten Meßwertstrukturen aktiviert wird.
34. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach Anspruch 32,
dadurch gekennzeichnet, daß die Zeitverzögerungseinrichtung (30)
so angeordnet ist, daß die Starteinrichtung (10) oder die Stopeinrichtung
(11) zeitlich vor Übereinstimmung der Meßwertstruktur
mit den vorbestimmten Meßwertstrukturen aktiviert wird.
35. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
34, dadurch gekennzeichnet, daß der Einleseeinrichtung (8) eine
Einstelleinrichtung (40) zur Einstellung der Abtastfrequenz
mindestens einer Meßwerterfassungseinrichtung (2, 3, 4, 5, 6)
vorgeschaltet ist.
36. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach Anspruch 35,
dadurch gekennzeichnet, daß die Einstelleinrichtung (40) zur
Einstellung der Abtastfrequenz mittels erfaßter Mittelwertdurchgänge
der Meßwertfolgen ausgebildet ist.
37. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach Anspruch 35,
dadurch gekennzeichnet, daß die Einstelleinrichtung (40) so angeordnet
ist, daß die Abtastfrequenz mittels rekursiv erfaßter
Mittelwertdurchgänge der Meßwertfolge eingestellt wird.
38. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
37, dadurch gekennzeichnet, daß die Bewertungseinrichtung (20) so
ausgebildet ist, daß die rekursiv gebildeten Kenngrößen als adaptiv
gebildete Kenngrößen ausgeführt sind.
39. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
38, dadurch gekennzeichnet, daß die Zusatzeinrichtung eine
Steuereinrichtung (12) zum Steuern des biologischen Objektes (1)
ist.
40. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
39, dadurch gekennzeichnet, daß die Zusatzeinrichtung eine
Speichereinrichtung (13) zum Speichern der Meßwerte ist.
41. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
40, dadurch gekennzeichnet, daß die Zusatzeinrichtung eine
Warneinrichtung (14) zum Anzeigen eines unerwünschten
Zustandes des biologischen Objektes (1) ist.
42. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
41, dadurch gekennzeichnet, daß die mehrkanalige Meßwerterfassungseinrichtung
(2, 3, 4, 5, 6) zur Erfassung eines Elektroenzephalogramms
ausgebildet ist.
43. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
41, dadurch gekennzeichnet, daß die mehrkanalige Meßwerterfassungseinrichtung
(2, 3, 4, 5, 6) zur Erfassung eines Elektromyogramms
ausgebildet ist.
44. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
41, dadurch gekennzeichnet, daß die mehrkanalige Meßwerterfassungseinrichtung
(2, 3, 4, 5, 6) zur Erfassung evozierter
Potentiale ausgebildet ist.
45. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
41, dadurch gekennzeichnet, daß die mehrkanalige Meßwerterfassungseinrichtung
(2, 3, 4, 5, 6) zur Erfassung kortikaler
Gleichspannungspotentiale ausgebildet ist.
46. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
45, dadurch gekennzeichnet, daß die mehrkanalige Meßwerterfassungseinrichtung
(2, 3, 4, 5, 6) zur zusätzlichen Erfassung
polygraphischer Daten ausgebildet ist.
47. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
46, dadurch gekennzeichnet, daß die mehrkanalige Meßwerterfassungseinrichtung
(2, 3, 4, 5, 6) zur zusätzlichen Erfassung
mechanographischer Daten ausgebildet ist.
48. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach Anspruch 46,
dadurch gekennzeichnet, daß die polygraphischen Daten die
Messungen von Atmung, Herzfrequenz, Elektrokardiogramm,
Atemfrequenz, Blutdruck, Elektrookulogramm und Temperatur
beinhaltet.
49. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach Anspruch 47,
dadurch gekennzeichnet, daß die mechanographischen Daten die
Messung von Kraft-, Weg-, Geschwindigkeits-, Beschleunigungs-,
Druck-, Zug-, Drehmomenten- und Torsionsgrößen beinhaltet.
50. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 39, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung
(12) eine akustische und/odeer visuelle Signalwirkung zum Biofeedback
beinhaltet.
51. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 39, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung
(12) eine elektrische Reizung zur Funktionellen Elektrostimulation
beinhaltet.
52. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 39, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung
(12) eine Steuerung und Regelung von Prothesen beinhaltet.
53. Mit einem biologischen Objekt (1) über mehrkanalige Meßwerterfassungseinrichtungen
(2, 3, 4, 5, 6) verbundene Meßwertverarbeitungseinrichtung
(7), die mit einer Zusatzeinrichtung
(12, 13, 14) gekoppelt ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Meßwertverarbeitungseinrichtung (7) eine Einleseeinrichtung (8) zum mehrkanaligen Einlesen von Meßwerten von mindestens einer der Meßwerterfassungseinrichtungen (2, 3, 4, 5, 6) umfaßt, und
daß mit der Einleseeinrichtung (8) eine Einstelleinrichtung (40) zur Einstellung der Abtastfrequenz mindestens einer Meßwerterfassungseinrichtung (2, 3, 4, 5, 6) vorgeschaltet ist.
daß die Meßwertverarbeitungseinrichtung (7) eine Einleseeinrichtung (8) zum mehrkanaligen Einlesen von Meßwerten von mindestens einer der Meßwerterfassungseinrichtungen (2, 3, 4, 5, 6) umfaßt, und
daß mit der Einleseeinrichtung (8) eine Einstelleinrichtung (40) zur Einstellung der Abtastfrequenz mindestens einer Meßwerterfassungseinrichtung (2, 3, 4, 5, 6) vorgeschaltet ist.
54. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach Anspruch 53,
dadurch gekennzeichnet, daß die Einstelleinrichtung (40) zur
Einstellung der Abtastfrequenz mittels erfaßter Mittelwertdurchgänge
der Meßwertfolgen ausgebildet ist.
55. Meßwertverarbeitungseinrichtung nach Anspruch 53,
dadurch gekennzeichnet, daß die Einstelleinrichtung (40) so angeordnet
ist, daß die Abtastfrequenz mittels rekursiv erfaßter
Mittelwertdurchgänge der Meßwertfolge eingestellt wird.
56. Mit einem biologischen Objekt (1) über mehrere Kanäle (k1, k2,
k3, k4, k5) von Meßwerterfassungseinrichtungen (2, 3, 4, 5, 6)
verbundene Meßwertverarbeitungseinrichtung (7), die mit einer
Zusatzeinrichtung (12, 13, 14) gekoppelt ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die Meßwertverarbeitungseinrichtung
(7) umfaßt:
eine erste Einrichtung (8) zum ein- oder mehrkanaligen Einlesen von Meßwerten von mindestens einer der Meßwerterfassungseinrichtungen (2, 3, 4, 5, 6) in die Meßwertverarbeitungseinrichtung (7),
eine zweite Einrichtung (9) zum Vergleichen der Meßwerte mit vorgegebenen Werten, wobei beim Erreichen einer ersten vorgegebenen Meßwertstruktur ein weiterer Kanal (k2, k3, k4, k5, k6) eingelesen wird.
eine erste Einrichtung (8) zum ein- oder mehrkanaligen Einlesen von Meßwerten von mindestens einer der Meßwerterfassungseinrichtungen (2, 3, 4, 5, 6) in die Meßwertverarbeitungseinrichtung (7),
eine zweite Einrichtung (9) zum Vergleichen der Meßwerte mit vorgegebenen Werten, wobei beim Erreichen einer ersten vorgegebenen Meßwertstruktur ein weiterer Kanal (k2, k3, k4, k5, k6) eingelesen wird.
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|---|---|---|---|
| DE4039648A DE4039648A1 (de) | 1990-12-12 | 1990-12-12 | Messwertverarbeitungssystem fuer ein biologisches objekt |
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|---|---|---|---|
| DE4039648A DE4039648A1 (de) | 1990-12-12 | 1990-12-12 | Messwertverarbeitungssystem fuer ein biologisches objekt |
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| DE4039648A1 true DE4039648A1 (de) | 1992-07-16 |
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ID=6420136
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