DE4038892C2 - Verfahren und Vorrichtung zur Vermessung von Kiefermodellen - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Vermessung von KiefermodellenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren sowie eine
Vorrichtung zur Vermessung von Kiefermodellen nach dem
Oberbegriffen der Ansprüche 1 und 5.
Bei der zahnärztlichen Behandlung ist die Vermessung von
Kiefermodellen aus den verschiedensten Gründen notwendig.
Aus der DE 36 21 691 A1 ist beispielsweise ein Verfahren
und Gerät zum Messen der Parallelität bei Prothesearbeiten
bekannt geworden, bei welchem an einer Stelle der
Zahnreihe ein Gerät mit einem Ausleger und einem
Führungsstift befestigt wird. Hiermit kann die für das
Anbringen von Brücken und Schienen erforderliche
Parallelität während des Schleifvorganges der Zähne
kontrolliert werden. Dabei ist das Gerät sowohl für die
Anwendung im Mundbereich als auch für Arbeiten an Modellen
geeignet.
Das bekannte Gerät ist dabei nicht
zuverlässig auf die Zähne aufsetzbar, so daß eine
genaue Positionierung nicht immer gewährleistet ist.
Außerdem kann der Meßfühler ausschließlich die
Flankenparallelität der Zähne erfassen.
Bei einem weiterhin bekannten Gerät gemäß der DE
34 40 372 A1 erfolgt die zahntechnische Vermessung für
eine Halteklammer einer partiellen Zahnprothese mittels
eines Doppelscherengetriebes, wodurch die parallele
Führung einer Meßvorrichtung gewährleistet ist. Dabei
bezweckt die bekannte Vorrichtung insbesondere die
Schaffung eines eindimensional linear beweglichen
Meßfühlers zur Erfassung verschiedener Zahngeometrien.
Dabei stehen die Erfassung von gewünschten
Unterschnittiefen an einzelnen Zahnmodellen im
Vordergrund.
Ein weiteres Zahnvermessungsgerät ist in der DE
25 33 224 A1 dargestellt. Über gliederartige Arme an einem
vertikalen Pfeiler kann hiermit ein auf eine drehbare
Arbeitsplatte montiertes Kiefermodell abgetastet werden.
Dabei geht es um die Herstellung einer Schablone, die bei
der Herstellung von Zahnersatz als Hilfsvorrichtungen zur
parallelen Ausrichtung der Zähne benötigt werden. Diese
Meßvorrichtung sieht deshalb ebenfalls die Erfassung eines
Einzelproblems vor.
Aus der EP 0 285 418 A2 ist eine
Vorrichtung bekannt geworden, mit welcher sogenannte
Brackets mit äußerster Präzision an einem Zahnmodell
angepaßt werden können. Diese Vorrichtung umfaßt dabei
längs- und querverschiebbare Schlitten, die sich gegenüber
dem, auf einem Arbeitstisch montierten Zahnmodell
verschieben können. Auch diese Vorrichtung ist demnach
einem speziellen Anwendungsvorgang angepaßt.
Aus der Schweizer Patentschrift 25 15 29 ist eine
Vorrichtung zum Vermessen und Bearbeiten von
Zahnersatzteilen, Prothesen und deren Verankerungen
sowie von Abdrücken und Abgüssen von Zähnen, Gebissen
und dergleichen bekannt, mit einem Aufspanntisch, der
auf einem Kreuzschlitten angeordnet ist und aus der
horizontalen Lage um mindestens eine horizontale Achse
verschwenkt werden kann und dem wenigstens eine
Arbeitsspindel zugeordnet ist. Die Vorrichtung besteht
im wesentlichen aus einer Art Tischbohrer mit
zusätzlicher Reißnadel, dem eine Aufspanneinrichtung
zugeordnet ist, die in Längs- und Querrichtung
beweglich und kugelgelenkig gelagert ist. Aufgrund
diverser Skalierungen soll sich eine bestimmte Lage
wiederholbar einstellen lassen, so daß im Mund
abgenommene Maße zur Bearbeitung auf Zahnersatzteile
übertragen werden können, wobei die Dreh- und
Schwenkeinrichtung dabei für die für die Behandlung
günstigste Normallage sorgen soll. Auch diese
Vorrichtung kann die Aufgabe der vorliegenden Erfindung
nicht befriedigend lösen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
zum universellen Vermessen eines Kiefermodells
vorzuschlagen, mit welchem die Zahngeometrie eines
Kiefermodells genauestens erfaßbar ist. Aufgabe der
Erfindung ist es weiterhin, ein Gerät zur Durchführung
dieser Vermessungen vorzuschlagen.
Diese Aufgabe wird ausgehend von einem Verfahren nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie einer Vorrichtung
nach dem Oberbegriff des Vorrichtungsanspruchs 5
erfindungsgemäß durch die jeweiligen kennzeichnenden
Merkmale dieser Schutzrechtsansprüche gelöst.
In den Unteransprüchen sind vorteilhafte
Weiterbildungen und Verbesserungen des
erfindungsgemäßen Grundgedankens angegeben.
Die Erfindung geht von der Erkenntnis aus, daß die
grundlegende Erfaßbarkeit eines Kiefermodells eine
dreidimensionale Erfassung jedes einzelnen Zahnes
bedarf. Dabei ist nicht nur die jeweilige geometrische
Formgebung eines einzelnen Zahnes, sondern insbesondere
die Zuordnung der einzelnen Zähne zueinander maßgebend.
Beispielsweise ist es von Bedeutung, ob zwei
gegenüberliegende Backenzähne eines Unterkiefers sich
bezüglich der Längsmittelachse des Unterkiefers in der
gleichen Längsposition und der gleichen Querposition
befinden. Gleichermaßen bestimmt die Zahnauflagefläche
die Höhenlage des jeweiligen Zahnes. Es ist deshalb
außerordentlich vorteilhaft, wenn die Lage der
einzelnen Zähne zueinander erfaßbar sind, wobei eine
Ausgangsposition als Null-Lage,
beispielsweise durch eine Längsmittelachse oder, die hierzu
senkrechtstehende Querachse festzulegen ist. Eine
derartige geometrische Vermessung des Kiefermodells
insgesamt sowie der Einzelzähne im speziellen ist gemäß
der vorliegenden Erfindung besonders vorteilhaft mit einem
Kreuztisch zu bewerkstelligen, auf welchem der Meßfühler
oder das Werkzeug jeweils achsparallel bewegt werden kann.
Hierfür ist es jedoch erforderlich, daß das Kiefermodell
auf dem Kreuztisch genauestens ausgerichtet ist, um eine
Übereinstimmung der Parallelität der Längsachsen bzw.
Querachsen zu erzielen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der
Zeichnung nachfolgend
näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Kreuztisch mit
aufmontiertem Kiefermodell und längs- und
querverschiebbarem Meß- bzw.
Bearbeitungswerkzeug,
Fig. 2 eine Seitenansicht der Meßeinrichtung nach Fig. 1
und
Fig. 3 ein Arbeitsblatt zur Verwendung bei der
Vermessung des Kiefermodells.
Die in Fig. 1 in Draufsicht sowie in Fig. 2 in
Seitenansicht dargestellte Vermessungsvorrichtung 1
besteht aus einer ebenen Arbeitsplatte 2 auf der ein,
längs der Koordinaten X und Y verfahrbarer Kreuztisch 3
montiert ist. Der Kreuztisch 3 besteht aus zwei an den
beiden Längsseiten der rechteckigen Arbeitsplatte 2
angeordneten Portalträger 4, 5, die mittels zwei parallel
zueinander verlaufenden Präzisions-Führungsstangen 6, 7 in
einer Höhe h1 oberhalb der Arbeitsplatte 2 miteinander
verbunden sind. Auf den Führungsstangen 6, 7 läuft in
einer Präzisionsführung 8 ein Querschlitten 9 in Y-
Richtung des in Fig. 1 eingezeichneten Koordinaten-
Kreuzes.
Der Querschlitten 9 trägt einen Längsausleger 10, der
ebenfalls zwei horizontal und parallel zueinander
verlaufende Präzisions-Führungsstangen 11, 12 aufweist,
die in den Querschlitten 9 seitlich eingelassen sind. Auf
den Führungsstangen 11, 12 läuft wiederum ein
Längsschlitten 13 in entsprechenden Präzisionsführungen
14. Die Mittellinien der Präzisions-Führungsstangen 6, 7
bzw. 12, 13 sind mit Bezugszeichen 15 gekennzeichnet. Der
Längsschlitten 13 fährt entlang der X-Achse entsprechend
der Darstellung in Fig. 1 und 2.
An dem Längsschlitten 13 befindet sich an dessen in Y-
Richtung weisenden Stirnseite 16 ein in Richtung der Z-
Achse vertikal verschiebbarer zylindrischer Führungsstift
17, der mittels einer Klemmschraube 18 in seiner
vertikalen Lage feststellbar ist. Die vertikale Führung
des Führungsstiftes 18 erfolgt ebenfalls in einer
zylindrischen Präzisionsführung 19.
In seinem unteren Bereich weist der Führungsstift 17 einen
Meßfühler 20 auf, der als spitzer Meßstift oder als
sonstige Meßlehre ausgebildet sein kann.
In alternativer Ausbildung der Erfindung kann der
Führungsstift 17 einen elektrischen oder pneumatischen
Antrieb aufweisen, der symbolisch mit dem Antriebspfeil 21
dargestellt ist. Der Meßfühler kann in diesem Fall als
angetriebenes Schleifwerkzeug 20' oder dgl. ausgebildet
sein.
Wie aus Fig. 1 und 2 ersichtlich, ist sowohl der
Querschlitten 9 als auch der Längsschlitten 13 mit jeweils
einer Meßeinrichtung 22, 23 für die Querbewegung in Y-
Richtung und die Längsbewegung in X-Richtung versehen.
Gleichermaßen weist der Führungsstift 17 eine
Meßeinrichtung 24 auf, die für die Vertikalbewegung des
Meßfühlers 20 bzw. Werkzeugs 21 in Z-Richtung vorgesehen
ist. Die Meßeinrichtungen 22, 23 sind jeweils fest mit dem
zugehörigen Querschlitten 9 bzw. Längsschlitten 13
verbunden und bewegen sich längs eines Anbau-Meßschiebers
25, 26. Der Anbau-Meßschieber 25 ist an seinen beiden
Enden mittels den Schrauben 27 an den beiden Portalträgern
4, 5 befestigt. Der Anbau-Meßschieber 26 ist einerseits
über die Schraubverbindung 28 am Querschlitten und
andererseits über die Schraubverbindung 28' an dem
freihängenden Anschlußflansch 29 am Ende der beiden
Führungsstangen 11, 12 befestigt. Die jeweiligen
Schraubverbindungen 27, 28 werden an entsprechenden
Endflanschen 30 befestigt. Gleiches gilt für die
Meßeinrichtung 24 mit dem Anbau-Meßschieber 31, der
unteren Schraubbefestigung 32 am zugehörigen Endflansch
30. Im oberen Bereich befindet sich ein Auslegerarm 33,
der im oberen Bereich des Führungsstiftes 17 gelagert ist.
Die Meßeinrichtungen 22 bis 24 weisen ein Meßfenster 33
auf, welches eine digitale Anzeige der zurückgelegten
Wegstrecke aufweist. Dabei dienen die Betätigungsknöpfe 34
zur Zurücksetzung des digitalen Meßwertes auf Null,
unabhängig davon, wo sich der Meßfühler 20 gerade
befindet.
Derartige Meßeinrichtungen sind von der Firma Erich
Preisser & Co., 7487 Gammertingen unter der Bezeichnung
"DIGI-MET Präzisions-Anbaumeßsschieber" käuflich
erhältlich.
Der zuvor beschriebene Kreuztisch 3 mit entsprechender
Meßeinrichtung ist auf der rechteckförmigen Arbeitsplatte
2 derart angeordnet, daß der Meßfühler 20 bzw. das
Werkzeug 20' den größten Bereich der Arbeitsplatte 2 in X-
oder Y-Richtung abfahren kann.
Im vorderen Bereich der Arbeitsplatte 2 sind zwei
Halteschuhe 35, 36 angeordnet, die einen genormten
Grundträger 37 für ein Kiefermodell 38 aufnehmen. Der
Grundträger ist zweiteilig ausgebildet, mit einer
Trägerplatte 39 für den Oberkiefer-Gebißabdruck 40 und
einer Trägerplatte 41 für den Unterkiefer-Gebißabdruck 42.
Die Trägerplatten 39, 41 sind mittels eines
Filmscharnieres 43 derart miteinander verbunden, daß die
Gebißhälften aufeinanderklappbar sind. Weiterhin wird die
Trägerplatte 39 zur Vermeidung einer verkehrten Einsetzung
des Kiefermodells mit einer Prismaaufnahme 44 und die
Trägerplatte 41 mit einer Rundaufnahme 45 versehen, an die
die Halteschuhe 35, 36 in ihrer Formgebung angepaßt sind.
Die in der Fig. 1 eingezeichnte X-Achse verläuft genau
durch die beiden Symmetriepunkte 47, 47' der Halteschuhe
35, 36. Der Grundträger 37 mit dem Kiefermodell 38 wird
derart zwischen die auf der Arbeitsplatte 2 fest
aufgebrachten Halteschuhe 35, 36 eingefügt, daß die
Längsmittelachse 46 durch das Kiefermodell 38 genau auf
der X-Achse zu liegen kommt. Die Querachse hierzu wird
durch die Y-Achse gebildet. In dieser Position kann der
Meßfühler 20 durch Parallelverschiebung in X- und Y-
Richtung jeden Punkt am Kiefermodell 38 erreichen und eine
entsprechende Vermessung, oder bei Einsatz eines Werkzeugs
20', eine Bearbeitung vornehmen. Gleiches gilt für die
Bewegung des Führungsstiftes 17 in vertikaler Z-Richtung.
Die Bedienerperson der Vermessungsvorrichtung sitzt dabei
in einer Position, wie dies in Fig. 1 in Draufsicht und in
Fig. 2 in Seitenansicht gezeigt ist. Der Führungsstift 17
wird dabei manuell in die jeweilige Richtung geführt.
Die dem Kiefermodell in Fig. 1 entnommenen Meßwerte können
auf ein Arbeitsblatt übertragen werden, wie dies in Fig. 3
dargestellt ist. So wird beispielsweise festgestellt, daß
beim Unterkiefer 42 der linke Backenzahn 48 einen
Transversalwert y1 aufweist, der sich von dem
Transversalwert y1' des gegenüberliegenden rechten
Backenzahns 48' unterscheidet. Unter Transversalwert wird
dabei der maximale Abstand von der Längsmittelachse 46 zu
einem definierten Zahnpunkt 49 verstanden. Dieser
Meßvorgang geschieht dadurch, indem man die
Meßfühlerspitze 20 auf den Punkt 50 der Längsmittelachse
46 bzw. X-Achse aufsetzt und den Querschlitten 9 in Y-+-
Richtung zur Ermittlung des Wertes y1 und Y--Richtung
zur Ermittlung des Wertes y1' verfährt. Dieser Wert wird
als Quer- oder Transversal-Verschiebung bezeichnet.
Gleichermaßen kann sich der Backenzahn 48 in
unterschiedlicher Lage in X-Richtung befinden, als dies
dem zugehörigen Backenzahn 48' entspricht. Dieser
unterschiedliche Wert ist mit x1 und x1' in der Fig. 3
bezeichnet. Gleiches gilt beispielsweise für den
Backenzahn 51 sowie 51' im Oberkiefer 40 mit einem
transversalen Meßwert y2 in Y-+-Richtung und y2' in Y-
--Richtung. Hier würde als Meßausgangswert jeweils ein
definierter Zahnpunkt 52, 52' gewählt. Die Verschiebung in
X-bzw. - X-Richtung ist mit x2 bzw. x2' angegeben.
Nachdem der Punkt 53 des X-Y-Z-Koordinatenkreuzes das
Vorzeichen bestimmt, muß man in diesem Fall ggf. ein
negatives Vorzeichen vorsetzen.
Es können auch die Lage von einzelnen Zähnen zueinander
bestimmt werden. So kann beispielsweise mittels des Wertes
x3 der Abstand des Zahnmittelpunktes des Zahnes 54 zum
Zahn 55 bestimmt werden.
All diese in Fig. 3 eingetragenen Messungen werden an dem
in Fig. 1 und 2 dargestellten Kiefermodell vorgenommen und
in das Figurenblatt 3 mit den entsprechenden Werten
eingetragen. Hierdurch läßt sich eine grundlegende
Vermessung des gesamten Kiefermodells vornehmen, wobei die
Lage der Zähne zueinander und auch die absolute Position
bestimmt werden kann. Gleiches gilt selbstverständlich
auch für die Vermessung des Kiefermodells in vertikaler,
d. h. in Z-Richtung.
Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene und
dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt. Sie umfaßt
auch vielmehr alle fachmännischen Weiterbildungen ohne
eigenen erfinderischen Gehalt. Es ist beispielsweise
möglich, den Längsausleger 10 beidseitig portalartig zu
lagern. In diesem Fall würde nur eine Quer-Führungsstange
an den beiden Seiten der Arbeitsplatte 2 benötigt.
Gleichermaßen läßt sich die Erfindung dahingehend
verwenden, daß anstelle des Meßfühlers die verschiedensten
Werkzeuge zur Bearbeitung von Prothesen oder
zahntechnische Geschiebearbeiten einsetzbar sind.
Claims (9)
1. Verfahren zur Vermessung und/oder zur Bearbeitung
eines aus Oberkiefer und/oder Unterkiefer bestehenden
Kiefermodells bei zahnärztlicher bzw. kieferorthopädischer
Behandlung, wobei das Kiefermodell auf einer Trägerplatte
aufmontiert und mittels eines parallel- und/oder vertikal
verfahrbaren Abtaststiftes abgetastet wird, dadurch
gekennzeichnet, daß das Oberkiefer- und/oder Unterkiefer-
Gebißmodell auf einem Kiefermodell-Grundträger (37) in
seiner Längsmittelachse (46) ausgerichtet wird, daß der
Grundträger (37) mit dem Kiefermodell (38) auf einer
Arbeitsplatte (2) in Halteschuhe (35, 36) derart
eingesetzt wird, daß die Längsmittelachse des
Kiefermodells (38) parallel zur Arbeitsplatten-
Längsmittelachse bzw. X-Achse ausgerichtet ist, daß auf
der Arbeitsplatte (2) ein Kreuztisch (3) angeordnet ist,
der einen, parallel zur Arbeitsplatten-Längsmittelachse
(46) (X-Achse) verlaufenden, hierzu querverschiebbaren
Längsausleger (10) aufweist, auf dem ein
höhenverstellbarer Führungsstift (17) mit Meßfühler (20)
oder Werkzeug (20') längs verfahrbar ist und daß mittels
jeweils einer digitalen oder anderen Meßeinrichtung (22
bis 24) die relative Längsverschiebbarkeit (X-Achse), die
Querverschiebbarkeit (Y-Achse) und die
Höhenverstellbarkeit (Z-Achse) des Meßfühlers (20) oder
des Werkzeugs (20') vom Betrag her erfaßt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Meßfühler (20) die geometrische Anordnung zweier,
oder mehrerer bei einem Gebißmodell einander zugeordnete
Zähne (48, 48', 51, 51') in Bezug auf die Kiefermodell-
Längsachse (46) (X-Achse) und -Querachse (Y-Achse)
erfaßt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß jede Position des Meßfühlers (20)
auf der Meßeinrichtung (20 bis 24) als Null-Position
einstellbar ist, wobei jede Verschiebung in X-, Y- und Z-
Richtung aus dieser Null-Position einen Meßwert x1,
x1', y1, y1' ergibt.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß mittels der
Längsverschiebbarkeit (X-Achse) die axiale Lage (X-
Richtung), mittels der Querverschiebbarkeit (Y-Achse) der
Zahnmittelpunktabstand y2 bzw. der Transversalwert bis
zur Zahnflanke (49) y1 und mittels der
Höhenverschiebbarkeit (Z-Achse) des Meßfühlers (20) die
Zahnauflagefläche bzw. -höhe zweier bei einem Kiefermodell
einander zugeordneter Zähne (48, 48', 51, 51') meßbar ist.
5. Vorrichtung zur Vermessung und/oder zur
Bearbeitung eines Kiefermodells bei zahnärztlicher
Behandlung, wobei das Kiefermodell auf einer Trägerplatte
aufmontiert und mittels eines parallel- und/oder vertikal
verfahrbaren Abtaststiftes abtastbar ist, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kiefermodell (38) auf einem
Grundträger (37) aufgebracht und in seiner
Längsmittelachse (46) parallel zur X-Achse (=
Arbeitsplatten-Längsmittelachse) mittels auf der
Arbeitsplatte befestigten Halteschuhe (35, 36)
ausgerichtet ist, daß auf der Arbeitsplatte (2) ein
Kreuztisch (3) angeordnet ist, der einen parallel zur
Arbeitsplatten-Längsmittelachse (X-Achse) verlaufenden und
hierzu querverschiebbaren (Y-Achse) Längsausleger (10)
aufweist, auf den ein höhenverstellbarer Führungsstift
(17) mit Meßfühler (20) oder Werkzeug (20')
längsverfahrbar (X-Achse) ist, und daß mittels jeweils
einer digitalen Meßeinrichtung (22 bis 24) die relative
Längsverschiebbarkeit (X-Achse), die Querverschiebbarkeit
(Y-Achse) und die Höhenverstellbarkeit (Z-Achse) des
Meßfühlers (20) oder des Werkzeugs (20') vom Betrag her
erfaßbar ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Längsausleger (10) an, zwei
horizontal und parallel zueinander verlaufenden
Präzisions-Führungsstangen (6, 7) in Querrichtung (Y-
Achse) geführt ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Meßfühler (20) mittels eines
Längsschlittens (13) an zwei horizontal und parallel
zueinander verlaufenden Präzisions-Führungsstangen (11,
12) in Längsrichtung (X-Achse) geführt ist.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Meßeinrichtungen (22 bis 24) für die Längenmessung
als elektronische Digital-Meßinstrumente mit einer
Meßwertanzeige von etwa 0,01 mm ausgebildet sind, wobei
der Meßeinrichtung jeweils ein Längenmeßstab (25, 26, 31)
zugeordnet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die jeweiligen Meßwerte der
Meßeinrichtungen (22 bis 24) über ein Interface-Modell auf
ein externes Gerät wie Drucker, Rechner o. dgl.
übertragbar sind.
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