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DE4037945A1 - Verschluss zur abgabe von fluessigkeiten aus einem behaelter - Google Patents

Verschluss zur abgabe von fluessigkeiten aus einem behaelter

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DE4037945A1
DE4037945A1 DE4037945A DE4037945A DE4037945A1 DE 4037945 A1 DE4037945 A1 DE 4037945A1 DE 4037945 A DE4037945 A DE 4037945A DE 4037945 A DE4037945 A DE 4037945A DE 4037945 A1 DE4037945 A1 DE 4037945A1
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chamber
closure
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permanent magnet
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DE4037945A
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DE4037945C2 (de
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Besim Agansoy
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B67OPENING, CLOSING OR CLEANING BOTTLES, JARS OR SIMILAR CONTAINERS; LIQUID HANDLING
    • B67DDISPENSING, DELIVERING OR TRANSFERRING LIQUIDS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B67D3/00Apparatus or devices for controlling flow of liquids under gravity from storage containers for dispensing purposes
    • B67D3/02Liquid-dispensing valves having operating members arranged to be pressed upwards, e.g. by the rims of receptacles held below the delivery orifice

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Verschluß zur Abgabe von Flüssigkeiten aus einem Behälter.
Aus der deutschen Offenlegungsschrift 25 44 671 ist eine Vorrichtung zum Abgeben dosierter Mengen einer Flüssigkeit aus einem Behälter bekannt, welche aus einem auf ein Mundstück des Behälters aufschraubbaren oder aufsteckbaren Verschluß besteht. Dieser enthält eine Kammer, die von einem teilweise magnetisierbaren, hohlen Schieber im wesentlichen vollständig ausgefüllt ist, jedoch eine axiale Bewegung des Schiebers im Sinne des Öffnens oder Schließens einer Auslaßöffnung beziehungsweise einer Einlaßöffnung erlaubt. Die Schieberbewegung bewirkt ein die Kammer umgebender fest installierter Elektromagnet, wenn dieser etwa durch Betätigung eines Schalters mit einer Stromquelle verbunden wird. Zur Abgabe der Flüssigkeit aus dem Behälter wird dieser auf den Kopf gestellt, so daß die in ihm enthaltene Flüssigkeit nach Freigabe der Auslaßöffnung aus dem Verschluß auslaufen kann.
In Gastronomiebetrieben stehen üblicherweise zahlreiche Alkoholika und Flüssigkeitskonzentrate enthaltende Flaschen in Über-Kopf-Stellung bereit, um portionsweise Flüssigkeit in ein Trinkglas abgeben zu können. Bei Verwendung des bekannten Verschlusses muß der Elektromagnet über elektrische Leitungen an den Schalter und die Stromquelle angeschlossen werden.
Diese elektrischen Leitungen sind nicht nur beim Aufsetzen des Verschlusses auf eine Flasche hinderlich, sondern stören auch bei der Flüssigkeitsentnahme, der Sauberhaltung des Flaschenaggregates sowie beim Ersatz einer leeren Flasche durch eine volle.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Verschluß zur Abgabe von Flüssigkeit aus einem Behälter bereitzustellen, der einfach im Aufbau, in der Wartung und in der Reinigung ist und keinen Stromanschluß benötigt.
Dazu geht die Erfindung aus von einem Verschluß mit einer Kammer, welche an einer Seite eine von einem Mundstück umschlossene Einlaßöffnung und an der gegenüberliegenden Seite eine Auslaßöffnung aufweist und einen beweglichen, magnetisierbaren und mit einem Dichtelement versehenen Schieber enthält, sowie mit einem Magneten. In ihrem grundsätzlichen Ansatz sieht die Erfindung dabei vor, daß der Elektromagnet durch einen Permanentmagneten ersetzt ist. Damit entfallen die bisher notwendigen elektrischen Anschlußleitungen, so daß der erfindungsgemäße Verschluß in einer sehr kompakten Bauweise ausgeführt werden kann. Zur Freigabe und zum Blockieren der Auslaßöffnung ist dann eine Betätigungsvorrichtung vorgesehen, die eine von Hand gesteuerte Bewegung des Schiebers erlaubt.
Dies kann in einer Ausführungsform der Erfindung in der Weise realisiert werden, daß der Dauermagnet in der Nähe der Auslaßöffnung an der Kammer befestigt ist und daß der Schieber ein sich durch die Auslaßöffnung erstreckendes und mit einem Handgriff versehenes Auslaufrohr aufweist. Ohne Eingriff von außen wird hierbei der magnetisierbare Schieber vom Dauermagneten kräftig in Richtung auf die Auslaßöffnung gezogen, so daß das Dichtelement in dichtende Anlage an den Rand der Auslaßöffnung angepreßt wird. Der Behälter ist damit auslaufsicher verschlossen. Soll Flüssigkeit entnommen werden, wird der Handgriff nach oben gedrückt mit der Folge, daß der Schieber mit dem Dichtelement von der dichtenden Anlage an den Rand der Auslaßöffnung abhebt und somit Flüssigkeit aus dem Behälter austritt, wenn weiterhin eine Belüftungseinrichtung für den Behälter vorgesehen ist. Nach dem Loslassen des Handgriffes kehrt der Schieber vermöge der magnetischen Anziehung durch den Dauermagneten in die Verschlußstellung der Auslaßöffnung zurück.
Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist der Dauermagnet in einen die Kammer außen umgebenden Ring eingearbeitet, der längs der Kammerwand zwischen einem der Auslaßöffnung nahen ersten Anschlag und einem oberen Anschlag axial frei verschieblich ist. Zum Sperren der Auslaßöffnung wird der äußere Magnetring an dem unteren Anschlag gehalten, so daß der Schieber sein Dichtelement gegen die Kanten der Auslaßöffnung dichtend andrückt. Zum Freigeben der Auslaßöffnung wird der den Dauermagneten enthaltende Ring gegen den oberen Anschlag angehoben mit der Folge, daß dieser Aufwärtsbewegung der magnetisierbare Schieber folgt und eine unbegrenzte Entnahme von Flüssigkeit aus dem Behälter ermöglicht.
In bevorzugter Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verschlusses wird die Abgabe von dosierten Flüssigkeitsmengen dadurch erreicht, daß der Schieber um einen nicht magnetisierbaren Schaft zur Einlaßöffnung hin verlängert ist und an seinem der Einlaßöffnung benachbarten Ende ein weiteres Dichtelement trägt. Die Menge der bei Freigabe der Auslaßöffnung jeweils abgebbaren Flüssigkeit ist die in der Kammer enthaltene Flüssigkeitsmenge, die während der Freigabe der Auslaßöffnung durch Verschließen der Einlaßöffnung mit dem weiteren Dichtelement von der im Behälter verbleibenden restlichen Flüssigkeitsmenge abgesperrt ist.
Der erfindungsgemäße Gedanke, zu Verschlußzwecken ein Dichtelement mit einem Dauer- oder Permanentmagneten zusammenwirken zu lassen, kann auf eine Belüftungseinrichtung für Verschlüsse der eingangs genannten Art angewandt werden. Für die vorstehend beschriebenen Ausführungsformen der Erfindung weist die Belüftungseinrichtung vorteilhafterweise einen permanentmagnetischen Verschlußmagnet auf, welcher mittig durchbohrt und napfförmig ausgekehlt ist, wobei in der napfförmigen Vertiefung ein magnetisierbares Verschlußelement formschlüssig und lösbar eingefangen ist. Zweckmäßig kann das Verschlußelement über einen vom Schieber betätigbaren Stößel aus seinem Sitz zur Freigabe der Belüftungsöffnung herausgedrängt werden. Alternativ kann die Befreiung des Verschlußelementes aus seinem Sitz im Verschlußmagneten auch der im Betätigungsring eingebettete Dauermagnet bewirken, wenn dieser am oberen Anschlag gehalten ist.
Die erfindungsgemäße Belüftungseinrichtung kann darüber hinaus an Flaschensaugern für Säuglinge eingesetzt werden. Bekanntlich haben Säuglinge beim Absaugen von Milch aus einer Babyflasche mittels eines Saugers Schwierigkeiten, einen ungehinderten Flüssigkeitsnachschub sicherzustellen. Sie müssen erst lernen, unter Überwindung ihres Hungergefühles Luft durch den Sauger in das Innere der Babyflasche eindringen zu lassen, weil erst danach ausreichend weitere Flüssigkeit angesaugt werden kann. Um hier den Lernprozeß zu erleichtern, sieht die Erfindung vor, daß eine ein durchbohrtes Permanentmagnetplättchen und ein in einer muldenförmigen Erweiterung der Durchbohrung lösbar eingefangenes magnetisierbares Dichtelement als Belüftungseinrichtung in einer Außenwand des Saugers integriert sind, wobei die Saugeraußenwand Lufteinlaßöffnungen und die Saugerinnenwand Luftansaugöffnungen aufweist. Damit wird sichergestellt, daß bei Erreichen eines bestimmten Unterdruckes in der Babyflasche das Dichtelement soweit vom Permanentmagnetplättchen abhebt, daß Luft in das Innere des Fläschchens nachströmen kann und der Flüssigkeitsnachschub dem Säugling wieder bereitgestellt ist. Durch Wahl der magnetischen Feldstärke des Permanentmagnetplättchens kann erreicht werden, daß für den Säugling die notwendige Kraftanstrengung zur saugenden Flüssigkeitsentnahme erhalten bleibt, das Dichtelement vom Permanentmagnetplättchen also erst bei einem Unterdruck bestimmter Größe abhebt. Die erfindungsgemäße in die Saugerwand integrierte Belüftungseinrichtung läßt sich ohne Schwierigkeiten zusammen mit dem Sauger in üblicher Weise sterilisieren.
Im übrigen sind bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung im einzelnen in den Unteransprüchen angegeben.
Nachstehend wird die Erfindung anhand der in der beigefügten Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 einen schematischen Axialschnitt durch einen mit den Merkmalen der Erfindung ausgestatteten Verschluß zur Abgabe von Flüssigkeiten aus einem nicht dargestellten Behälter;
Fig. 2 eine zweite Ausführungsform des Verschlusses nach Fig. 1 zur Abgabe jeweils dosierter Mengen einer Flüssigkeit;
Fig. 3 eine dritte Ausführungsform des Verschlusses nach Fig. 1 zur Abgabe dosierter Flüssigkeitsmengen;
Fig. 4 eine schematische Darstellung eines Saugers für Babyflaschen und
Fig. 5 eine schematische Detaildarstellung der Belüftungseinrichtung für den Sauger nach Fig. 5 in anderer Ausführungsform.
Der in den Fig. 1 bis 3 dargestellte Verschluß ist für Getränkeflaschen bestimmt, die ein Getränkekonzentrat, Likör oder dergleichen Flüssigkeiten, enthalten. Die nicht dargestellte Flasche ist in einem ebenfalls nicht gezeigten Gestell über Kopf gehalten, so daß der Verschluß mittels eines Mundstückes 7 aus Kork oder Gummi in den Hals der Flasche von unten eingeführt werden kann. Alternativ kann der Verschluß auch einen mit Innengewinde versehenen Schraubkopf aufweisen, so daß der Verschluß auf ein am Hals der Flasche vorhandenes Außengewinde aufgeschraubt werden kann.
Das Mundstück 7 sitzt mittig auf einer Platte 16 aus formsteifem Kunststoff und besitzt eine zentrale Durchbohrung 8, die zusammen mit einer mittigen Durchbohrung 11 in der Platte 16 die Einlaßöffnung für den Verschluß bildet.
Auf der dem Mundstück 7 gegenüberliegenden Seite der Platte 16 ist eine im ganzen mit 20 bezeichnete Kammer in axialer Ausrichtung auf die Mittellinie der Einlaßöffnung 8, 11 befestigt. Die Kammer 20 weist eine durchscheinende, zylindrische Kammerwand 5 aus Kunststoff auf und ist am unteren Ende durch eine runde Platte 14 verschlossen, welche in Ausrichtung auf die Mittellinie der Einlaßöffnung 8, 11 eine axiale Durchbohrung 2 als Auslaßöffnung besitzt. Das kammerseitige Ende der Durchbohrung 2 ist bei 27 konisch aufgeweitet. Aus der Platte 14 steht nach unten ein kurzer Stutzen 3 vor, der die Durchbohrung 2 umgibt. Die Platte 14 steht mit ihrer der Kammerwand 5 zuweisenden Oberseite radial über die Kammmerwand vor und bildet an ihrem radial äußeren freien Endabschnitt einen unteren Anschlag 24 für einen die Kammerwand 5 mit wenig Spiel umgebenden, ringförmigen Permanentmagneten 4.
Der Ringmagnet 4 ist von Hand längs der Außenseite der Kammerwand 5 axial verschieblich, und zwar zwischen dem erwähnten unteren Anschlag 24 und einem oberen Anschlag 13, der als Ring mit geringem Abstand von der Platte 16 an der Außenseite der Kammerwand 5 dauerhaft befestigt ist. Der Ring 13 kann aus magnetisierbarem Metall bestehen.
Im Inneren der Kammer 20 ist eine Hülse 19 in Form eines umgekehrten Bechers in axialer Ausrichtung auf die Mittellinie der Einlaßöffnung 8, 11 mittels radialer, an der Innenseite der Kammerwand 5 befestigter Stege 18 gehalten. Die aus nicht magnetisierbarem Material bestehende Hülse 19 nimmt einen zylindrischen magnetisierbaren Schieber 1 auf, der von der Hülse 19 lose umfaßt und damit axial innerhalb der Hülse verschiebbar ist. Der zylindrische Schieber 1 trägt an seiner der Auslaßöffnung 2 zugewandten Stirnseite ein Dichtelement 25 aus Gummi oder dergleichen weichem Kunststoff.
Der Boden der Hülse 19 besitzt eine mittige Durchbohrung 33, über welcher eine im ganzen mit 6 bezeichnete Belüftungseinrichtung im Inneren der Kammer 20 gehalten ist. Die Belüftungseinrichtung weist ein in der Kammerwand 5 verankertes Einlaßrohr 17 auf, welches zur Atmosphäre offen ist und sich etwa radial zur Mitte der Kammer 20 erstreckt. An seiner in das Innere der Kammer 20 weisenden Öffnung trägt das Rohr 17 einen axial durchbohrten Verschluß-Permanentmagneten 10, dessen Bohrung mit der Öffnung des Rohres 17 fluchtet und auf der dem Rohr 17 gegenüberliegenden Seite napfförmig ausgekehlt ist. An der dem Rohr 17 abgewandten Unterseite des Verschlußmagneten 10 ist ein mit Öffnungen 12 versehener Käfig 20 aus Kunststoff befestigt. In dem Käfig 32 ist ein magnetisierbares Dichtelement 15 in Form einer Kugel eingefangen, die normalerweise vom Verschlußmagnet 10 dichtend in die napfförmige Vertiefung seiner Durchbohrung gezogen ist.
In der in Fig. 1 dargestellten Betriebsstellung des Verschlusses sitzt der Ringmagnet 4 auf dem unteren Anschlag 24 auf und zieht vermöge seines magnetischen Feldes den Schieber 1 aus der Hülse 19 nach axial unten solange, bis das Schieber-Dichtelement 25 in die konische Erweiterung 27 der Auslaßöffnung dichtend eingedrückt ist. Befindet sich auf dem Verschluß eine Flüssigkeit enthaltende Flasche oder dergleichen Behälter, ist die Kammer 20 vollständig mit Flüssigkeit ausgefüllt, die jedoch weder über die Auslaßöffnung 2 noch über die Belüftungseinrichtung 6 nach außen entweichen kann.
Zur Flüssigkeitsentnahme wird der Ringmagnet längs der Kammerwand 5 zum oberen Anschlag 13 bewegt. Dieser Bewegung folgt der Schieber 1 in Richtung auf den Boden der Hülse 19, so daß die Auslaßöffnung freigegeben ist. Der am oberen Anschlag 13 befindliche Ringmagnet 4 zieht aufgrund seiner großen magnetischen Feldstärke, die wesentlich größer als diejenige des Verschlußmagneten 10 ist, das Verschlußelement 15 aus seiner Anlage in der napfförmigen Vertiefung des Verschlußmagneten 10 nach unten soweit ab, daß Luft durch das Rohr 17 in das Innere der Kammer über die Öffnungen 12 im Käfig 32 strömen kann. Die Flüssigkeit kann daher aus der Auslaßöffnung 2 frei auslaufen. Man bemerke, daß die Belüftungseinrichtung 6 vom Ringmagneten 4 erst dann geöffnet wird, nachdem die Auslaßöffnung 25 vom Schieber 1 freigegeben worden ist.
Zum Verschließen wird der Ringmagnet 4 von dem oberen Anschlag 13 wieder zum unteren Anschlag 24 überführt, woraufhin zunächst die Belüftungseinrichtung 6 schließt und anschließend die Auslaßöffnung 2 abgesperrt wird.
Der Verschluß nach Fig. 2 entspricht demjenigen nach Fig. 1 mit der Ausnahme, daß der Verschluß nach Fig. 2 eine dosierte Abgabe von Flüssigkeiten ermöglicht.
So sitzt auf der Oberseite einer Platte 116 ein kork- oder gummiartiges Mundstück 107, dessen axiale Durchbohrung 108 zusammen mit der fluchtenden Durchbohrung 111 der Platte 116 die Einlaßöffnung für den Verschluß bilden. An der Unterseite der Platte 116 ist eine Kammer 120 befestigt, deren zylindrische Kammerwand 105 unten mit einer die Kammer 120 im wesentlichen abschließenden Platte 114 versehen ist. Die Platte 114 besitzt eine mit der Einlaßöffnung fluchtende Durchbohrung 102 als Auslaßöffnung, deren kammerseitiges Ende bei 127 konisch aufgeweitet ist.
Ein die Auslaßöffnung 102 umgebender Stutzen 103 erleichtert die Flüssigkeitsabgabe. Der über die Kammerwand 105 radial vorstehende Teil der Platte 114 bildet den unteren Anschlag für einen permanentmagnetischen Ringmagnet 104, welcher axial längs der Kammerwand 105 zwischen dem unteren Anschlag 124 und einem oberen Anschlag in Form eines Ringes 113 beweglich ist. Der Ring 113, der magnetisierbar sein kann, ist an der Außenfläche der Kammerwand 105 mit Abstand zur Platte 116 befestigt. Im Inneren der Kammer 120 ist eine Hülse 119 in Form eines umgekehrten Bechers über radial Stege 118 befestigt und beherbergt axial verschiebbar einen magnetisierbaren Schieber 101. Die der Auslaßöffnung 102 zuweisende Stirnfläche des Schiebers 101 ist mit einem Dichtelement 125 versehen.
Ferner ist der Verschluß nach Fig. 2 mit einer im ganzen mit 106 bezeichneten Belüftungseinrichtung versehen, deren Entlüftungsrohr 117 in der Kammerwand 105 befestigt ist und einen permanentmagnetischen Verschlußmagneten 110 mit axialer, mit der Öffnung des Entlüftungsrohres 117 fluchtender Durchbohrung trägt. Die Durchbohrung ist durch ein magnetisierbares Verschlußelement 115 normalerweise verschlossen, das in einem an der Unterseite des Verschlußmagneten 110 befestigten, Öffnungen 112 aufweisenden Käfig 132 eingefangen ist.
Abweichend von dem Verschluß nach Fig. 1 trägt der Schieber 101 auf der dem Dichtelement 125 gegenüberliegenden Seite einen beispielsweise aus Kunststoff bestehenden Schaft 109, auf dessen freiem Ende ein weiteres Dichtelement 127 befestigt ist. Die Länge des Schiebers 101 mit Schaft 109 und Dichtelement 127 ist kleiner als der axiale Abstand der Einlaßöffnung 108 von der axial fluchtenden Auslaßöffnung 102.
Im in Fig. 2 dargestellten Betriebszustande sind sowohl die Belüftungseinrichtung 106 als auch die Auslaßöffnung 102 verschlossen. Zum Öffnen des Verschlusses wird der Ringmagnet 104 von Hand gegen den oberen Anschlag 113 bewegt, so daß der Schieber 101 axial nach oben innerhalb der Hülse 119 soweit mitgenommen wird, bis das Dichtelement 127 dichtend in das kammerseitige Ende der Durchbohrung 108 eingreift. Die Länge des Schiebers 101 mit Schaft 109 und weiterem Dichtelement 127 ist so bemessen, daß bei Aufwärtsbewegung des Ringmagneten 104 gegen den oberen Anschlag 113 zuerst die Einlaßöffnung abgesperrt wird und sodann das Verschlußelement 115 aus seiner dichtenden Anlage an der Durchbohrung des Verschlußmagneten 110 freikommt. Da die Auslaßöffnung 102 vom Schieber 101 inzwischen freigegeben worden ist, kann die in der Kammer 120 befindliche Flüssigkeitsmenge unschwer über die Auslaßöffnung 102 ablaufen. Da der Nachschub von Flüssigkeit durch die Einlaßöffnung 108 vermöge der dichtenden Anlage des weiteren Dichtelementes 127 abgesperrt ist, entspricht die Menge der jeweils vom Verschluß abgebbaren Flüssigkeit im wesentlichen dem Volumen der Kammer 120 abzüglich des Volumens der in ihr befindlichen, erwähnten Bauteile. Zum Verschließen der Auslaßöffnung 102 wird der Ringmagnet wieder zum unteren Anschlag 124 bewegt, woraufhin aus dem nicht dargestellten Flüssigkeitsvorrat sich die Kammer wieder neu mit Flüssigkeit füllt.
Bei der Ausführungsform des Verschlusses gemäß Fig. 3 ist der Permanentmagnet in die Kammerwand unbeweglich integriert und der Schieber von außen betätigbar.
Der Verschluß nach Fig. 3 weist eine Deckplatte 205 aus Kunststoff auf, auf deren Oberseite ein Mundstück 207 in Form eins Stopfens mittig aufgesetzt ist. Das Mundstück 207 und die Platte 205 sind von einer Durchbohrung 208 durchsetzt, die die Einlaßöffnung für den Verschluß bildet und, wie dargestellt, ausgekleidet sein kann. An der Unterseite der Platte 205 ist eine Kammer 220 befestigt, deren Kammerwand aus durchscheinendem Kunststoff einen oberen, becherförmigen Abschnitt 224 und einen daran anschließenden unteren Abschnitt 222 mit verminderter lichter Weite jedoch verstärkter Wandung aufweist. Der unterste, U-förmige Teil des unteren Abschnittes 222 besteht aus einem Permanentmagneten 204, welcher mittig in axialer Ausrichtung auf die Einlaßöffnung 207 zur Bildung einer Auslaßöffnung 202 durchbohrt ist.
Der im ganzen mit 201 bezeichnete Schieber weist zunächst ein Verschlußstück 230 aus magnetisierbarem Material auf, welches im unteren Abschnitt 222 beherbergt ist und diesen mit wenig Spiel ausfüllt. Das massive Verschlußstück 230 ist mit mehreren außermittigen axialen Durchbohrungen 232, 234 versehen. An der dem Boden des becherförmigen Permenentmagneten 204 zuweisenden Stirnfläche trägt das Verschlußstück 230 ein Dichtelement 250 aus Weichgummi, welches in der dargestellten Verschlußstellung des Verschlusses in eine kegelige Aufweitung der Durchbohrung 202 des Magneten 204 dichtend eindringt. Das Verschlußstück 230 trägt ferner ein das Dichtelement 250 durchsetzendes Auslaufrohr 210, welches sich durch die Auslaßöffnung 202 erstreckt und am freiem Ende einen im ganzen mit 212 bezeichneten, zweiarmigen Handgriff aufweist. Unterhalb des Dichtelementes 250 sind mehrere über seinen Umfang verteilte Fenster 252, 254, 256 eingeschnitten. Im übrigen wird das Auslaufrohr 210 von einer um die Auslaßöffnung 202 herum am Magneten 204 befestigten Manschette 203 mediumdicht umfaßt.
Auf der dem Magneten 204 abgewandten Oberseite des Verschlußstückes 230 weist der Schieber 201 einen langgestreckten, axialen Schaft 209 auf, welcher in einem über Radialstege 226, 228 an der Kammerwand befestigten Führungsrohr 219 axial veschieblich gehalten ist. Am oberen Ende trägt der Schaft 209 einen topfförmigen Dauermagneten 240, in dessen auf die Einlaßöffnung 208 zuweisender Blindbohrung 242 ein weiterer Dauermagnet 244 axial beweglich, aber unverlierbar gehalten ist. Da die Magnete 240 und 244 gegensinnig magnetisiert sind, wird der weitere Magnet 244 danach trachten, sich aus der Blindbohrung 242 in Richtung auf die Einlaßöffnung 208 zu befreien und andererseits axial elastisch in die Blindbohrung 242 ausweichen zu können. Auf die freie Stirnseite des weiteren Magneten 244 ist ein weiteres Dichtelement 211 zum dichtenden Eingriff in die Einlaßöffnung 208 aufgesetzt. An dem Topfmagneten 240 ist außen mit seiner Oberseite fluchtend ein Kunststoffring 248 befestigt, der sich radial über einen wesentlichen Teil des Durchmessers des oberen Abschnittes 224 erstreckt.
In der Platte 205 ist eine im ganzen mit 206 bezeichnete Belüftungseinrichtung beherbergt. In einem Ausschnitt der Platte 205 ist zunächst von der Kammerseite aus ein permanentmagnetischer Verschlußmagnet 260 eingesetzt, der mit einer mittigen, sich im wesentlichen parallel zu der die Einlaßöffnung bildenden Durchgangsbohrung erstreckenden Durchgangsbohrung versehen ist. In einer napfförmigen Aufweitung der Durchbohrung sitzt ein magnetisierbares Verschlußteil 265, welches einen sich durch die Durchbohrung erstreckenden nicht magnetisierbaren Stößel 269 trägt. Der Stößel 269 ragt, wie dargestellt, von der Unterseite der Platte 205 in das Innere der Kammer 220 vor. Auf der dem Verschlußmagneten 260 abgewandten Seite des Verschlußteiles 265 führt ein Entlüftungskanal 217 durch die Platte 205 nach außen.
In der dargestellten Stellung ist der Verschluß geschlossen. Zum Öffnen wird der Handgriff 212 nach oben geschoben, bis das weitere Dichtelement 211 die Einlaßöffnung 208 dichtend abschließt. Nach dem Absperren der Einlaßöffnung 208 kann der Handgriff noch gegen die magnetische Abstoßung der Magnete 240, 242 geringfügig weiter nach oben geschoben werden, so daß der Ring 248 den Stößel 269 anheben und somit die Belüftungseinrichtung 206 freigeben kann. Daraufhin läuft die in der Kammer 220 enthaltende Flüssigkeit durch die Bohrungen 232, 234, die Auslaßöffnung 202, die Fenster 252, 254, 256, die jetzt mit dem Kammerinneren kommunizieren, und das Ablaufrohr 210 nach außen ab. Nach Ablauf der in der Kammer 220 enthaltenen Flüssigkeitsmenge kann der Handgriff 212 losgelassen werden, so daß der Schieber 201 vermöge der Anziehung des Verschlußstückes 230 durch den Magneten 204 selbsttätig in die dargestellte Verschlußstellung übergeht, in welcher die Belüftungsöffnung 206 gesperrt ist.
Die Ausführungsform der Erfindung gemäß Fig. 4 und 5 zeigt einen Sauger für eine Babyflasche, der mit einer Belüftungseinrichtung 406 versehen ist.
Der in Fig. 4 dargestellte obere Teil eines Saugers 420 aus sterilisierbarem, weichem Material ist herkömmlicher Form und in der Zeichnung nur schematisch angedeutet. Wie üblich, besitzt der Sauger 420 in der Nähe seines äußeren Endes ein Saugloch 422, durch welches der Säugling beispielsweise Milch aus einer mit dem Sauger versehenen Babyflasche absaugen kann.
In einer Seitenwand 424 des Saugers ist eine Belüftungseinrichtung 406 zwischen einem äußeren Wandabschnitt 426 und einem inneren Wandabschnitt 428 eingebettet. Die Wandabschnitte 426 und 428 sind mit Perforationen 433 beziehungsweise 434 versehen, welche Lufteinlaß- beziehungsweise Luftansaugöffnungen für in das Innere des Saugers 420 angesaugte Luft darstellen.
Die Belüftungseinrichtung weist einen von den Saugerwandabschnitten 427, 428 und 429 umgebenes magnetisierbares Verschlußteil 415 auf, welches an seiner nach außen gekehrten Vorderseite ein Dichtelement 432 trägt. Eine Querwand 425, die die gegenüberliegenden Wandabschnitte 427 und 429 verbindet, enthält eingebettet einen kleinen Permanentmagneten 410, der mittig durchbohrt ist, wie gestrichelt angedeutet ist. Die Querwand 425 besitzt einen mit der Durchbohrung des Magneten 410 fluchtenden Kanal, auf dessen Innenseite das Dichtelement 432 des magnetisierbaren Verschlußteiles 415 dichtend aufliegt.
Wird im Innenraum des Saugers 420 durch das anhaltende Saugen des Säuglinges ausreichender Unterdruck erzeugt, saugt der äußere, auf das Dichtelement 432 einwirkende Luftdruck für ein Abheben desselben von der Öffnung des Kanales in der Querwand 425 soweit, daß Luft von außen in das Innere des Saugers eindringen kann. Dabei streicht die Luft durch die Einlaßöffnungen 433, durch die Durchbohrung des Magneten 410, den Kanal in der Querwand 425 an dem Dichtelement 415, das nicht vollflächig an den Wandabschnitten 427 und 429 anliegt, vorbei durch die Ansaugöffnungen 434 in das Innere des Saugers 420. Dabei kann die magnetische Anziehungskraft des Magneten 410 so gewählt sein, daß Luft von außen in das Innere des Saugers 420 nur nach Unterschreiten einer bestimmten Unterdruckschwelle in das Innere des Saugers 420 gelangt.
Fig. 5 zeigt in vergrößertem Maßstab eine spezielle Gestaltung der Belüftungseinrichtung 406, gemäß welcher der Magnet 410 Ringform besitzt und voll in die Saugerwand 424 eingebettet ist. Das kugelige, magnetisierbare Verschlußteil 415 ruht in einer napfartigen Ausnehmung des Mittenloches 417 im Ringmagneten 410 und kann bei entsprechendem Unterdruck aufgrund der das Verschlußelement 415 hinterfassenden, dünnen Saugerwandpartie 410 elastisch nach innen ausweichen, so daß Luft von außen durch die Einlaßöffnungen 433, den vom Ringmagneten 410 umschlossenen Kanal 417, an dem Verschlußteil 415 vorbei durch die Ansaugöffnungen 434 im Wandabschnitt 410 in das Innere des Saugers gelangen kann.

Claims (28)

1. Verschluß zur Abgabe von Flüssigkeiten aus einem Behälter, mit einer Kammer, welche an einer Seite eine Einlaßöffnung und an der gegenüberliegenden Seite eine Auslaßöffnung aufweist und einen beweglichen, magnetisierbaren und mit einem Dichtelement versehenen Schieber enthält, sowie mit einem an der Kammer angeordneten Magneten und mit einer Belüftungseinrichtung für die Kammer, dadurch gekennzeichnet, daß der Magnet ein Permanentmagnet (4, 104, 204) ist und daß eine Betätigungsvorrichtung (4, 14, 13; 104, 114, 113; 210, 212) für eine Bewegung des Schiebers vorgesehen ist.
2. Verschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Permanentmagnet (204) in der Nähe der Auslaßöffnung (202) an der Kammer (220) befestigt ist und daß der Schieber (201) ein sich durch die Auslaßöffnung (202) erstreckendes und mit einem Handgriff (212) versehenes Auslaufrohr (210) aufweist.
3. Verschluß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Permanentmagnet (204) in den untersten Teil (222) der Kammerwand integriert ist.
4. Verschluß nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Permanentmagnet (204) ringförmig gestaltet ist und eine zentrale Durchbohrung (202) als Auslaßöffnung aufweist.
5. Verschluß nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Permanentmagnet (204) topfförmig gestaltet ist und eine mittige Durchbohrung (202) als Auslaßöffnung aufweist.
6. Verschluß nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (201) ein magnetisierbares Verschlußteil (230) aufweist, welches den Querschnitt der Kammer zum größten Teil ausfüllt.
7. Verschluß nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußteil (230) wenigstens eine außermittige axiale Durchbohrung (232, 234) aufweist.
8. Verschluß nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußteil (230) an seiner der Auslaßöffnung zugewandten Stirnseite das Dichtelement (250) trägt.
9. Verschluß nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einlaßöffnung (8, 108, 208) und die Auslaßöffnung (2, 102, 202) axial fluchten.
10. Verschluß nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (201) ein schlankes, nicht magnetisierbares Mittelstück (109, 209) aufweist, welches in einer mit den Kammerwänden (105; 222, 224) über Stege (118; 226, 228) verbundenen Hülse (119; 219) axial geführt ist.
11. Verschluß nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (101; 201) sich im wesentlichen über die ganze Länge der Kammer erstreckt und an seinem der Einlaßöffnung (108; 208) zugewandten Ende ein weiteres Dichtelement (111, 211) trägt.
12. Verschluß nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das weitere Dichtelement (211) mit dem Schieber (201) elastisch nachgiebig verbunden ist.
13. Verschluß nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (201) an seinem der Einlaßöffnung (208) benachbarten Ende einen topfförmigen Dauermagneten (240) trägt, in dessen Blindbohrung (242) ein mit dem weiteren Dichtelement (211) versehener, zum Topfmagneten (240) gegensinnig gepolter Magnet (244) axial verschiebbar gehalten ist.
14. Verschluß nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Permanentmagnet (4; 104) in einem die Kammer außen umgebenden, axial verschiebbaren Ring angeordnet ist, wobei an der Kammeraußenwand (5, 105) ein unterer, der Auslaßöffnung (2, 102) zugeordneter Anschlag (14, 114) sowie ein oberer Anschlag (13, 113) für den Ring ausgebildet sind.
15. Verschluß nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (1, 101) in einer nicht magnetisierbaren, über radiale Stege (18, 118) mit der Kammerwand (5, 105) verbundenen Hülse (19, 119) axial verschieblich geführt ist.
16. Verschluß nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (19, 119) einen von der Auslaßöffnung (2, 102) abgewandten Anschlag zur Begrenzung der axialen Bewegung des Schiebers (1, 101) aufweist.
17. Verschluß nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Permanentmagnet ein Ring ist.
18. Verschluß nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (1, 101) ein mit dem Dichtelement versehenes Verschlußteil trägt, welches in der Hülse (19, 119) geführt und magnetisierbar ist oder einen weiteren Permanentmagneten aufweist.
19. Verschluß nach einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (1, 101) einen nicht magnetisierbaren Schaft (109) aufweist, welcher sich durch eine Öffnung (133) im Boden der becherförmigen Hülse (119) erstreckt und an seinem freien Ende ein weiteres Dichtelement (111) trägt.
20. Verschluß nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Belüftungseinrichtung (6, 106, 206) an einer Kammerwand (5, 105, 205) befestigt ist und derart im Wege des Schiebers angeordnet ist, daß bei verschlossener Auslaßöffnung (2, 102, 202) die Belüftungseinrichtung mediumdicht geschlossen ist.
21. Verschluß nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Belüftungseinrichtung einen topfförmigen, mittig durchbohrten Dauermagneten (10, 110, 260) aufweist, in dessen muldenförmiger Ausnehmung ein magnetisierbares Dichtelement (15, 115, 265) aufgenommen ist.
22. Verschluß nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Belüftungseinrichtung (6, 106) in der Nähe des oberen Anschlages (13, 113) für den Ringmagneten (4, 104) angeordnet ist.
23. Verschluß nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Belüftungseinrichtung (206) in eine die Einlaßöffnung (208) aufweisende Deckplatte (205) der Kammer integriert ist.
24. Verschluß nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Belüftungseinrichtung ein im Wege des Schiebers (201) angeordnetes Organ (269) aufweist.
25. Verschluß nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß von dem Schieber (201) ein Arm (248) radial absteht, welcher mit einem Stößel (269) eines Verschlußteiles (265) der Belüftungseinrichtung bei axialer Bewegung des Schiebers (201) zusammenwirkt.
26. Verschluß zur Abgabe von Flüssigkeiten aus einem Behälter, vorzugsweise einer Säuglingsflasche, mit einem Sauger aus weichem Material, dadurch gekennzeichnet, daß in einer Seitenwand (424) des Saugers (420) eine Belüftungseinrichtung (406) vorgesehen ist, welche einen durchbohrten Verschlußmagneten (410) sowie ein magnetisierbares Verschlußteil (415) aufweist.
27. Verschluß nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Belüftungseinrichtung in eine Seitenwand (424) des Saugers (420) integriert ist, wobei die Saugerwand Lufteinlaßöffnungen (433) sowie Luftansaugöffnungen (434) aufweist.
28. Verschluß nach Anspruch 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, daß der Permanentmagnet (410) ein Ringmagnet ist, der voll in die Saugerwand eingebettet ist und daß das Verschlußteil (415) als magnetisierbare Kugel dichtend im Ringloch (417) des Ringmagneten (410) sitzt und rückseitig von einem dünnwandigen, mit den Ansaugöffnungen (434) versehenen Saugerwandabschnitt (410) überspannt ist.
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