DE4032501A1 - Vorrichtung zum abziehen von fussboeden - Google Patents
Vorrichtung zum abziehen von fussboedenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum
Abziehen von Fußböden nach der im Oberbegriff des
Anspruchs 1 genannten Art.
Vorrichtungen dieser Art erleichtern das Entfernen von
Bodenbelägen und den nach dem Ablösen von Bodenbelägen
oft noch verbleibenden Resten.
Die Mehrzahl der bisher bekannten Geräte der
gattungsbildenden Art weisen ein quer zur
Arbeitsrichtung liegendes Messer auf, das zum Abtragen
von Bodenbelägen oder Resten von Bodenbelägen in
stoßende oder oszillierende Bewegung versetzt wird.
Derartige Geräte verlangen einen erheblichen Druck in
Stoßrichtung der Messer, der von den Bedienungspersonen
aufgebracht werden muß.
Desweiteren erzeugen die bisher bekannten Geräte
unerwünscht laute Arbeitsgeräusche, tragen den zu
entfernenden Bodenbelag nur langsam und in nicht
schonender Weise für den Untergrund ab.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde,
eine Vorrichtung der obigen Art anzugeben, die gegenüber
bekannten Vorrichtungen dieser Art effektiver arbeitet.
Diese Aufgabe wird durch die im kennzeichnenden Teil des
Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Eine bevorzugte Weiterbildung ergibt sich aus Anspruch
2. Durch den darin angegebenen Bereich für den Winkel
zwischen Bewegungskreistangente und Schneidkante wird
eine optimale Bearbeitungswirkung erzielt. Prinzipiell
vergrößert sich mit zunehmendem Winkel die Breite der
Arbeitsbahnen. Die Arbeitsbewegung geht dabei von einer
schneidenden in eine ziehende Bewegung über. Als
besonders zweckmäßig hat sich ein Winkel zwischen 2 und
15° herausgestellt. Derartig verlaufende Schneidkanten
bieten außerdem den Vorteil, daß sie sich selbsttätig
nachschleifen.
Anspruch 3 bezieht sich auf eine Weiterbildung der
vorliegenden Erfindung, bei der die Messer unter einem
Winkel auf die Arbeitsfläche stoßen. Dies erhöht die
Schneidwirkung und bei entsprechender Länge der Messer
kann ein Durchbiegen der momentan mit der Arbeitsfläche
in Berührung stehenden Messer erreicht werden, wodurch
der Anpreßdruck der Schneidkanten auf die Arbeitsfläche
und die Gesamt-Arbeitsbreite vergrößert wird.
Anspruch 4 bezieht sich auf eine bevorzugte
Ausführungsform, bei der die Messer aus elastischem
Stahlblech gefertigt sind, wodurch gute
Biegungseigenschaften der Messer gewährleistet sind. Bei
dieser Ausführungsform stoßen die Messer außerdem unter
einem Winkel von 10° bis 30° auf die Arbeitsfläche
wodurch eine besonders wirkungsvolle Schneidbewegung
zustande kommt.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform ergibt sich aus
Anspruch 5. Ein Kippen der Messer um ihre radiale Achse
ermöglicht, daß die Schneidkante trotz ihres Winkels zur
Tangente der Kreisbewegung in ihrer gesamten Länge in
der Arbeitsfläche aufliegt, wodurch eine optimale
ziehende Schneidbewegung erreicht wird.
Anspruch 6 gibt eine Weiterbildung der Erfindung an, bei
der die Messer innerhalb ihres freien Endes einen zur
Arbeitskante parallel verlaufenden Knick aufweisen
wodurch wiederum ein Aufliegen der gesamten Arbeitskante
in der Arbeitsfläche erreicht wird. Es ergibt sich
dadurch wiederum eine optimale ziehende Schneidbewegung.
Eine weitere bevorzugte Weiterbildung ergibt sich aus
Anspruch 7. Als zweckmäßig hat sich eine Ausrichtung der
Drehachse in einem Winkel zwischen 0° und 5° in
Arbeitsrichtung zur Arbeitsfläche herausgestellt. Mit
abnehmendem Winkel zur Senkrechten vergrößert sich die
bogenförmige Arbeitsfläche innerhalb derer die
Arbeitsmesser auf die Arbeitsfläche treffen, und damit
die Arbeitsbreite der Vorrichtung.
Anspruch 8 bezieht sich auf eine Weiterbildung der
Erfindung, bei der die mit der Arbeitsfläche in
Berührung kommenden Spitzen der Klinge ein keilförmiges
Profil aufweisen, das so ausgebildet ist, daß eine Seite
des Keils in der Arbeitsfläche zum Liegen kommt und die
andere Seite des Keils in einer Ebene mit der an diese
Seite des Keils anschließenden Fläche der übrigen
Messerklinge liegt. Derartige Profile schleifen sich
selbsttätig nach.
In Anspruch 9 ist eine Weiterbildung angegeben, bei der
zwei Schneidrichtungen vorgesehen sind, die im
wesentlichen in Fahrtrichtung nebeneinander angeordnet
sind und um parallele Achsen gegensinnig zueinander
drehen. Es kann dadurch ein Ausgleich der Gegenkräfte
beim Auftreffen der Messer auf der Arbeitsfläche
erreicht und eine Versetzung der Vorrichtung verhindert
werden. Die Messer beider Schneidvorrichtungen können
dabei ineinandergreifen, wodurch die Arbeitsbahnen
beider Schneidvorrichtungen nebeneinander zum Liegen
kommen. Die Anzahl und Größe der Messer darf, um ein
reibungsloses lneinandergreifen zu ermöglichen, nicht zu
groß gewählt werden.
Anspruch 10 gibt eine Weiterbildung an, bei der an der
Vorrichtung eine Einrichtung zur Aufnahme eines
Gewichtes vorgesehen ist. Vorzugsweise könnte dafür ein
Hohlkörper aus Kunststoff mit Schraubverschluß dienen,
der an der Arbeitsstelle mit Wasser oder anderen Stoffen
aufgefüllt werden kann. Dadurch wird einerseits der
Belastungsdruck erhöht, andererseits kann während des
Transports der Vorrichtung das Gewicht wieder entfernt
werden.
Anspruch 11 gibt eine Weiterbildung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung an bei der das Fahrgestell
auf der in Bewegungsrichtung vorne liegenden linken und
rechten Ecke je einen Anschlag aufweist. Die Anschläge
sind dabei so angeordnet, daß deren äußerste
Verbindungslinie von den rotierenden Messern gerade
erreicht wird. Ein Vorteil dieser Ausführung liegt in
der Möglichkeit eine Beschädigung zwischen dem
aufsteigenden Mauerwerk und den drehenden Messern zu
verhindern und eine Bearbeitung des Bodens bis
unmittelbar vor die Wand zu ermöglichen. Ein weiterer
Vorteil der Anschläge besteht in der Möglichkeit für die
Bedienungsperson die momentan bearbeitete Fläche genau
abzuschätzen.
Anspruch 12 schließlich bezieht sich auf eine
Weiterbildung der vorliegenden Erfindung, bei der das
Fahrgestell durch den Motor angetrieben wird. Außerdem
liegen alle Messer gleichzeitig in der Arbeitsfläche
auf, was durch eine senkrecht stehende Drehachse
erreicht wird. Die Messer sind vorzugsweise starr
ausgebildet und die gesamte Vorrichtung soll stabil und
schwer ausgeführt sein. Durch ein hohes Eigengewicht
wird ein Verdrehen der Vorrichtung aufgrund der an den
Messern angreifenden Kräfte verhindert.
Anhand der Fig. 1 bis 7 werden bevorzugte
Ausführungsformen der Erfindung erläutert.
Es zeigen im einzelnen:
Fig. 1 eine Seitenansicht des nachstehend ausführlich
beschriebenen Ausführungsbeispiels der
erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 2 eine Unteransicht der Vorrichtung,
Fig. 3 eine Teilansicht eines Messers,
Fig. 4 einen parallel zur tangentialen Richtung des
Umlaufkreises verlaufenden Teilschnitt durch ein
Messer und darüberliegender Trägerscheibe,
Fig. 5 einen radial ausgeführten Teilschnitt durch ein
Messer und darüberliegender Trägerscheibe,
Fig. 6 einen weiteren radialen Teilschnitt durch ein
geknicktes Messer und darüberliegender
Trägerscheibe,
Fig. 7 eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung.
Fig. 1 zeigt eine Seitenansicht eines
Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Auf einem Fahrgestell 1 befindet sich ein darauf
montierter Motor 2 mit Untersetzungsgetriebe 3. Über
eine mit einem Getriebe verbundene Antriebswelle 4 kann
eine aus Trägerscheibe 5 und Messern 6 bestehende
Schneidvorrichtung in eine Drehbewegung versetzt werden.
Mit einer an den vorderen und hinteren Rädern
angeordneten Vorrichtung zur Höhenverstellung (nicht
eingezeichnet) kann der Neigungswinkel der Drehachse
gegenüber der Arbeitsfläche sowie der Anpreßdruck der
Messer gegen die Arbeitsfläche eingestellt werden.
Der Winkel liegt zwischen 0 und 5°. Die Messer sind als
Messerklingen aus elastischem Stahlblech ausgebildet und
werden während ihres Kontaktes mit der Arbeitsfläche
leicht durchgebogen.
Bedient wird die Vorrichtung über einen am Ausleger 13
festgemachten Handgriff 14 und einen ebenfalls am
Ausleger 13 festgemachten Betriebsschalter 15. Während
des Betriebs laufen die Messer mit gleichmäßiger
Drehzahl um die Achse (ca. 500-1000 U/min).
Fig. 2 zeigt eine Unteransicht des Ausführungsbeispiels.
Die Messer 6 sind auf der Unterseite der Trägerscheibe 5
festgemacht. An den in Fahrtrichtung vorne liegenden
linken und rechten Ecken des Fahrgestells sind Anschläge
16 vorgesehen, deren äußerste Verbindungslinie von den
umlaufenden Messern gerade erreicht wird.
Fig. 3 zeigt im Detail den vorderern Teil einer
Messerklinge mit Schneidkante 7. Man erkennt, daß die
Schneidkante 7 mit der Tangente an den Bewegungskreis
einen Winkel einschließt, wodurch das in
Bewegungsrichtung vorauseilende Ende der Schneidkante
auf einem kleineren Radius umläuft als das
bewegungsmäßig nacheilende Ende der Schneidkante. Ein
derartiger Verlauf der Schneidkante bewirkt eine
schneidende und zugleich ziehende Arbeitsbewegung des
Messers an der Arbeitsfläche, was ein wichtiges
erfindungsgemäßes Merkmal darstellt. Neben den dadurch
erreichbaren besseren Arbeitsergebnissen wird zusätzlich
die Lebensdauer der Messer erhöht, da derartig
verlaufende Schneidkanten sich an der Bodenoberfläche
ständig selbst nachschleifen.
Fig. 4 zeigt einen senkrecht zur Radialrichtung eines
Messers verlaufenden Schnitt mit der darüberliegenden
Trägerscheibe. Durch ein keilförmig ausgebildetes
Trägerplattenpaar 17 kann eine Schrägstellung der Messer
um eine radiale Achse aus der Ebene der Trägerscheibe
erreicht werden. Dadurch wird sichergestellt, daß die
Schneidkante in ihrer gesamten Länge in der
Arbeitsfläche aufliegt, obwohl die Schneidkante einen
Winkel zur Mittelachse der Messer bzw. zur Tangente an
die Kreisbewegung einnimmt.
Fig. 5 zeigt eine Möglichkeit wie die Messer aus der
Ebene der Trägerscheibe heraus in Richtung Arbeitsfläche
geneigt angebracht werden können. Die Trägerscheibe ist
dabei über den Bereich einer äußeren Scheibe von außen
nach innen verlaufend verjüngt ausgebildet. Mittels
Schrauben 18 und Trägerplattenpaar 17 kann ein Messer
auf der dadurch gegenüber der Trägerscheibenebene
geneigten Montagefläche angebracht werden. Zusätzlich zu
einem eventuell bereits durch Neigen der Drehachse
erreichten Winkels zwischen der Messerklinge und der
Arbeitsfläche kann dadurch ein noch größerer
Auftreffwinkel erreicht werden. Zu erkennen ist außerdem
eine vorteilhafte Ausführung der Trägerplatten 17,
welche an ihrer Vorderkante abgerundet ausgebildet sind,
um dadurch ein vorzeitiges Einkerben und Brechen der
Messer durch betriebsbedingte Bewegungen und Vibrationen
zu verhindern und damit eine hohe Lebensdauer der Messer
zu garantieren.
Fig. 6 zeigt eine andere Möglichkeit der Befestigung der
Messer an der Trägerscheibe. Die erforderliche
Schrägstellung der Messerklingen 6 wird durch einen
Knick innerhalb des freien nicht verschraubten Endes des
Messers erreicht. Der Knick sollte etwa 15° aufweisen
und die Knicklinie verläuft zweckmäßigerweise in der
Draufsicht gesehen parallel zur Arbeitskante 7, was
denselben Effekt hervorruft, der in der Beschreibung zu
Fig. 4 erläutert wurde.
Fig. 7 zeigt eine weitere Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung. Bei besonders schwer zu
entfernenden Rückständen von Bodenbelägen kann eine
seitliche Versetzung der Maschine erfolgen. Dieser
Versetzung kann durch eine zweite gegensinnig drehende
Schneidvorrichtung begegnet werden. ln Fahrtrichtung
nebeneinander und um parallele Achsen drehend sind zwei
Schneidvorrichtungen vorhanden. Die Drehrichtungen sind
dabei so gewählt, daß eine Beförderung der abgelösten
Reste nach außen hin erfolgen kann. Die Messer beider
Schneidvorrichtungen greifen ineinander, so daß die
Arbeitsbahn der beiden Schneidvorrichtungen
nebeneinander zu liegen kommen. Anzahl und Größe der
Messer sind so gewählt, daß ein reibungsloses
Ineinandergreifen gewährleistet ist.
Claims (12)
1. Vorrichtung zum Abziehen von Fußböden mit einem auf
dem Fußboden bewegbaren Fahrgestell, einem auf dem
Fahrgestell angeordneten Motor und wenigstens einer von
dem Motor angetriebenen Schneidvorrichtung, die in einer
in die Oberfläche des Fußbodens fallenden Arbeitsfläche
wirksam ist, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schneidvorrichtung wenigstens ein um eine im
wesentlichen vertikale Achse drehbares Messer aufweist,
und daß das Messer derart ausgebildet und angeordnet
ist, daß seine Schneidkante in der genannten
Arbeitsfläche liegt und gegenüber der Tangente der
Kreisbewegung einen Winkel kleiner als 30° einnimmt,
wobei das bewegungsmäßig vorauseilende Ende der
Schneidkante auf einem kleineren Radius liegt, als das
bewegungsmäßig nacheilende Ende.
2. Vorrichtung zum Abziehen von Fußböden nach Anspruch
1, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel zwischen 15°
und 2° liegt.
3. Vorrichtung zum Abziehen von Fußböden nach Anspruch 1
oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Messer in einem
Abstand von der Arbeitsfläche befestigt ist und sich
nach außen verlaufend zur Arbeitsfläche hin absenkt.
4. Vorrichtung zum Abziehen von Fußböden nach Anspruch
1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens der
radial außenliegende Abschnitt des Messers als
Messerklinge aus elastischem Stahlblech ausgebildet ist
und daß die Messerklinge einen spitzen Winkel von
vorzugsweise zwischen 10° und 30° zur Arbeitsfläche
einnimmt.
5. Vorrichtung zum Abziehen von Fußböden nach wenigstens
einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Messer um seine radiale Achse
verdreht ist, in der Weise, daß die Schneidkante trotz
ihres Winkels zur Tangente der Kreisbewegung in ihrer
gesamten Länge in der Arbeitsfläche liegt.
6. Vorrichtung zum Abziehen von Fußböden nach wenigstens
einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Messer an seinem freien Ende
einen Knick in Richtung Arbeitsfläche aufweist von
bevorzugterweise 10° bis 30°, wobei dieser Knick
vorzugsweise parallel zur Arbeitskante verläuft.
7. Vorrichtung zum Abziehen von Fußböden nach wenigstens
einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Achse um einen Winkel zwischen
0° und 5° in Arbeitsrichtung geneigt ist.
8. Vorrichtung zum Abziehen von Fußböden nach wenigstens
einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die mit der Arbeitsfläche in
Berührung kommende Spitze der Klinge ein keilförmiges
Profil aufweist, das so ausgebildet ist, daß die eine
Seite des Keils in der Arbeitsfläche liegt und die
gegenüberliegende Seite des Keils in einer Ebene mit der
an sie anschließenden Fläche der übrigen Klinge liegt.
9. Vorrichtung zum Abziehen von Fußböden nach wenigstens
einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß zwei um zueinander parallele und in
Arbeitsrichtung nebeneinander liegende Achsen drehbare
Schneidvorrichtungen vorgesehen sind, die von demselben
Motor angetrieben werden, aber gegensinnig drehen.
10. Vorrichtung zum Abziehen von Fußböden nach
wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß auf dem Fahrgestell eine Einrichtung
zur Aufnahme eines Gewichtes vorgesehen ist.
11. Vorrichtung zum Abziehen von Fußböden nach
wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Fahrgestell auf der in
Bewegungsrichtung vorne liegenden linken und rechten
Ecke je einen Anschlag aufweist, deren Verbindungslinie
von den drehenden Messern gerade erreicht wird.
12. Vorrichtung zum Abziehen von Fußböden nach
wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Fahrgestell durch den Motor
angetrieben ist, daß die Drehachse der
Schneidvorrichtung senkrecht zur Arbeitsfläche
ausgerichtet ist, und daß die drehbaren Messer starr
ausgebildet sind.
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