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DE4032501A1 - Vorrichtung zum abziehen von fussboeden - Google Patents

Vorrichtung zum abziehen von fussboeden

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Publication number
DE4032501A1
DE4032501A1 DE4032501A DE4032501A DE4032501A1 DE 4032501 A1 DE4032501 A1 DE 4032501A1 DE 4032501 A DE4032501 A DE 4032501A DE 4032501 A DE4032501 A DE 4032501A DE 4032501 A1 DE4032501 A1 DE 4032501A1
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DE
Germany
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knife
floors
work surface
pulling
angle
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Withdrawn
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DE4032501A
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English (en)
Inventor
Peter Leinsle
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Individual
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Individual
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Publication date
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Priority to AT91117388T priority patent/ATE117521T1/de
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L13/00Implements for cleaning floors, carpets, furniture, walls, or wall coverings
    • A47L13/02Scraping
    • A47L13/08Scraping with scraping blades
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04GSCAFFOLDING; FORMS; SHUTTERING; BUILDING IMPLEMENTS OR AIDS, OR THEIR USE; HANDLING BUILDING MATERIALS ON THE SITE; REPAIRING, BREAKING-UP OR OTHER WORK ON EXISTING BUILDINGS
    • E04G23/00Working measures on existing buildings
    • E04G23/006Arrangements for removing of previously fixed floor coverings

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  • Architecture (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
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  • Electrochemistry (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Knives (AREA)
  • Working Measures On Existing Buildindgs (AREA)
  • Coating Apparatus (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Abziehen von Fußböden nach der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art.
Vorrichtungen dieser Art erleichtern das Entfernen von Bodenbelägen und den nach dem Ablösen von Bodenbelägen oft noch verbleibenden Resten.
Die Mehrzahl der bisher bekannten Geräte der gattungsbildenden Art weisen ein quer zur Arbeitsrichtung liegendes Messer auf, das zum Abtragen von Bodenbelägen oder Resten von Bodenbelägen in stoßende oder oszillierende Bewegung versetzt wird.
Derartige Geräte verlangen einen erheblichen Druck in Stoßrichtung der Messer, der von den Bedienungspersonen aufgebracht werden muß.
Desweiteren erzeugen die bisher bekannten Geräte unerwünscht laute Arbeitsgeräusche, tragen den zu entfernenden Bodenbelag nur langsam und in nicht schonender Weise für den Untergrund ab.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der obigen Art anzugeben, die gegenüber bekannten Vorrichtungen dieser Art effektiver arbeitet.
Diese Aufgabe wird durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Eine bevorzugte Weiterbildung ergibt sich aus Anspruch 2. Durch den darin angegebenen Bereich für den Winkel zwischen Bewegungskreistangente und Schneidkante wird eine optimale Bearbeitungswirkung erzielt. Prinzipiell vergrößert sich mit zunehmendem Winkel die Breite der Arbeitsbahnen. Die Arbeitsbewegung geht dabei von einer schneidenden in eine ziehende Bewegung über. Als besonders zweckmäßig hat sich ein Winkel zwischen 2 und 15° herausgestellt. Derartig verlaufende Schneidkanten bieten außerdem den Vorteil, daß sie sich selbsttätig nachschleifen.
Anspruch 3 bezieht sich auf eine Weiterbildung der vorliegenden Erfindung, bei der die Messer unter einem Winkel auf die Arbeitsfläche stoßen. Dies erhöht die Schneidwirkung und bei entsprechender Länge der Messer kann ein Durchbiegen der momentan mit der Arbeitsfläche in Berührung stehenden Messer erreicht werden, wodurch der Anpreßdruck der Schneidkanten auf die Arbeitsfläche und die Gesamt-Arbeitsbreite vergrößert wird.
Anspruch 4 bezieht sich auf eine bevorzugte Ausführungsform, bei der die Messer aus elastischem Stahlblech gefertigt sind, wodurch gute Biegungseigenschaften der Messer gewährleistet sind. Bei dieser Ausführungsform stoßen die Messer außerdem unter einem Winkel von 10° bis 30° auf die Arbeitsfläche wodurch eine besonders wirkungsvolle Schneidbewegung zustande kommt.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform ergibt sich aus Anspruch 5. Ein Kippen der Messer um ihre radiale Achse ermöglicht, daß die Schneidkante trotz ihres Winkels zur Tangente der Kreisbewegung in ihrer gesamten Länge in der Arbeitsfläche aufliegt, wodurch eine optimale ziehende Schneidbewegung erreicht wird.
Anspruch 6 gibt eine Weiterbildung der Erfindung an, bei der die Messer innerhalb ihres freien Endes einen zur Arbeitskante parallel verlaufenden Knick aufweisen wodurch wiederum ein Aufliegen der gesamten Arbeitskante in der Arbeitsfläche erreicht wird. Es ergibt sich dadurch wiederum eine optimale ziehende Schneidbewegung.
Eine weitere bevorzugte Weiterbildung ergibt sich aus Anspruch 7. Als zweckmäßig hat sich eine Ausrichtung der Drehachse in einem Winkel zwischen 0° und 5° in Arbeitsrichtung zur Arbeitsfläche herausgestellt. Mit abnehmendem Winkel zur Senkrechten vergrößert sich die bogenförmige Arbeitsfläche innerhalb derer die Arbeitsmesser auf die Arbeitsfläche treffen, und damit die Arbeitsbreite der Vorrichtung.
Anspruch 8 bezieht sich auf eine Weiterbildung der Erfindung, bei der die mit der Arbeitsfläche in Berührung kommenden Spitzen der Klinge ein keilförmiges Profil aufweisen, das so ausgebildet ist, daß eine Seite des Keils in der Arbeitsfläche zum Liegen kommt und die andere Seite des Keils in einer Ebene mit der an diese Seite des Keils anschließenden Fläche der übrigen Messerklinge liegt. Derartige Profile schleifen sich selbsttätig nach.
In Anspruch 9 ist eine Weiterbildung angegeben, bei der zwei Schneidrichtungen vorgesehen sind, die im wesentlichen in Fahrtrichtung nebeneinander angeordnet sind und um parallele Achsen gegensinnig zueinander drehen. Es kann dadurch ein Ausgleich der Gegenkräfte beim Auftreffen der Messer auf der Arbeitsfläche erreicht und eine Versetzung der Vorrichtung verhindert werden. Die Messer beider Schneidvorrichtungen können dabei ineinandergreifen, wodurch die Arbeitsbahnen beider Schneidvorrichtungen nebeneinander zum Liegen kommen. Die Anzahl und Größe der Messer darf, um ein reibungsloses lneinandergreifen zu ermöglichen, nicht zu groß gewählt werden.
Anspruch 10 gibt eine Weiterbildung an, bei der an der Vorrichtung eine Einrichtung zur Aufnahme eines Gewichtes vorgesehen ist. Vorzugsweise könnte dafür ein Hohlkörper aus Kunststoff mit Schraubverschluß dienen, der an der Arbeitsstelle mit Wasser oder anderen Stoffen aufgefüllt werden kann. Dadurch wird einerseits der Belastungsdruck erhöht, andererseits kann während des Transports der Vorrichtung das Gewicht wieder entfernt werden.
Anspruch 11 gibt eine Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung an bei der das Fahrgestell auf der in Bewegungsrichtung vorne liegenden linken und rechten Ecke je einen Anschlag aufweist. Die Anschläge sind dabei so angeordnet, daß deren äußerste Verbindungslinie von den rotierenden Messern gerade erreicht wird. Ein Vorteil dieser Ausführung liegt in der Möglichkeit eine Beschädigung zwischen dem aufsteigenden Mauerwerk und den drehenden Messern zu verhindern und eine Bearbeitung des Bodens bis unmittelbar vor die Wand zu ermöglichen. Ein weiterer Vorteil der Anschläge besteht in der Möglichkeit für die Bedienungsperson die momentan bearbeitete Fläche genau abzuschätzen.
Anspruch 12 schließlich bezieht sich auf eine Weiterbildung der vorliegenden Erfindung, bei der das Fahrgestell durch den Motor angetrieben wird. Außerdem liegen alle Messer gleichzeitig in der Arbeitsfläche auf, was durch eine senkrecht stehende Drehachse erreicht wird. Die Messer sind vorzugsweise starr ausgebildet und die gesamte Vorrichtung soll stabil und schwer ausgeführt sein. Durch ein hohes Eigengewicht wird ein Verdrehen der Vorrichtung aufgrund der an den Messern angreifenden Kräfte verhindert.
Anhand der Fig. 1 bis 7 werden bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung erläutert.
Es zeigen im einzelnen:
Fig. 1 eine Seitenansicht des nachstehend ausführlich beschriebenen Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 2 eine Unteransicht der Vorrichtung,
Fig. 3 eine Teilansicht eines Messers,
Fig. 4 einen parallel zur tangentialen Richtung des Umlaufkreises verlaufenden Teilschnitt durch ein Messer und darüberliegender Trägerscheibe,
Fig. 5 einen radial ausgeführten Teilschnitt durch ein Messer und darüberliegender Trägerscheibe,
Fig. 6 einen weiteren radialen Teilschnitt durch ein geknicktes Messer und darüberliegender Trägerscheibe,
Fig. 7 eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
Fig. 1 zeigt eine Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Auf einem Fahrgestell 1 befindet sich ein darauf montierter Motor 2 mit Untersetzungsgetriebe 3. Über eine mit einem Getriebe verbundene Antriebswelle 4 kann eine aus Trägerscheibe 5 und Messern 6 bestehende Schneidvorrichtung in eine Drehbewegung versetzt werden. Mit einer an den vorderen und hinteren Rädern angeordneten Vorrichtung zur Höhenverstellung (nicht eingezeichnet) kann der Neigungswinkel der Drehachse gegenüber der Arbeitsfläche sowie der Anpreßdruck der Messer gegen die Arbeitsfläche eingestellt werden. Der Winkel liegt zwischen 0 und 5°. Die Messer sind als Messerklingen aus elastischem Stahlblech ausgebildet und werden während ihres Kontaktes mit der Arbeitsfläche leicht durchgebogen.
Bedient wird die Vorrichtung über einen am Ausleger 13 festgemachten Handgriff 14 und einen ebenfalls am Ausleger 13 festgemachten Betriebsschalter 15. Während des Betriebs laufen die Messer mit gleichmäßiger Drehzahl um die Achse (ca. 500-1000 U/min).
Fig. 2 zeigt eine Unteransicht des Ausführungsbeispiels. Die Messer 6 sind auf der Unterseite der Trägerscheibe 5 festgemacht. An den in Fahrtrichtung vorne liegenden linken und rechten Ecken des Fahrgestells sind Anschläge 16 vorgesehen, deren äußerste Verbindungslinie von den umlaufenden Messern gerade erreicht wird.
Fig. 3 zeigt im Detail den vorderern Teil einer Messerklinge mit Schneidkante 7. Man erkennt, daß die Schneidkante 7 mit der Tangente an den Bewegungskreis einen Winkel einschließt, wodurch das in Bewegungsrichtung vorauseilende Ende der Schneidkante auf einem kleineren Radius umläuft als das bewegungsmäßig nacheilende Ende der Schneidkante. Ein derartiger Verlauf der Schneidkante bewirkt eine schneidende und zugleich ziehende Arbeitsbewegung des Messers an der Arbeitsfläche, was ein wichtiges erfindungsgemäßes Merkmal darstellt. Neben den dadurch erreichbaren besseren Arbeitsergebnissen wird zusätzlich die Lebensdauer der Messer erhöht, da derartig verlaufende Schneidkanten sich an der Bodenoberfläche ständig selbst nachschleifen.
Fig. 4 zeigt einen senkrecht zur Radialrichtung eines Messers verlaufenden Schnitt mit der darüberliegenden Trägerscheibe. Durch ein keilförmig ausgebildetes Trägerplattenpaar 17 kann eine Schrägstellung der Messer um eine radiale Achse aus der Ebene der Trägerscheibe erreicht werden. Dadurch wird sichergestellt, daß die Schneidkante in ihrer gesamten Länge in der Arbeitsfläche aufliegt, obwohl die Schneidkante einen Winkel zur Mittelachse der Messer bzw. zur Tangente an die Kreisbewegung einnimmt.
Fig. 5 zeigt eine Möglichkeit wie die Messer aus der Ebene der Trägerscheibe heraus in Richtung Arbeitsfläche geneigt angebracht werden können. Die Trägerscheibe ist dabei über den Bereich einer äußeren Scheibe von außen nach innen verlaufend verjüngt ausgebildet. Mittels Schrauben 18 und Trägerplattenpaar 17 kann ein Messer auf der dadurch gegenüber der Trägerscheibenebene geneigten Montagefläche angebracht werden. Zusätzlich zu einem eventuell bereits durch Neigen der Drehachse erreichten Winkels zwischen der Messerklinge und der Arbeitsfläche kann dadurch ein noch größerer Auftreffwinkel erreicht werden. Zu erkennen ist außerdem eine vorteilhafte Ausführung der Trägerplatten 17, welche an ihrer Vorderkante abgerundet ausgebildet sind, um dadurch ein vorzeitiges Einkerben und Brechen der Messer durch betriebsbedingte Bewegungen und Vibrationen zu verhindern und damit eine hohe Lebensdauer der Messer zu garantieren.
Fig. 6 zeigt eine andere Möglichkeit der Befestigung der Messer an der Trägerscheibe. Die erforderliche Schrägstellung der Messerklingen 6 wird durch einen Knick innerhalb des freien nicht verschraubten Endes des Messers erreicht. Der Knick sollte etwa 15° aufweisen und die Knicklinie verläuft zweckmäßigerweise in der Draufsicht gesehen parallel zur Arbeitskante 7, was denselben Effekt hervorruft, der in der Beschreibung zu Fig. 4 erläutert wurde.
Fig. 7 zeigt eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Bei besonders schwer zu entfernenden Rückständen von Bodenbelägen kann eine seitliche Versetzung der Maschine erfolgen. Dieser Versetzung kann durch eine zweite gegensinnig drehende Schneidvorrichtung begegnet werden. ln Fahrtrichtung nebeneinander und um parallele Achsen drehend sind zwei Schneidvorrichtungen vorhanden. Die Drehrichtungen sind dabei so gewählt, daß eine Beförderung der abgelösten Reste nach außen hin erfolgen kann. Die Messer beider Schneidvorrichtungen greifen ineinander, so daß die Arbeitsbahn der beiden Schneidvorrichtungen nebeneinander zu liegen kommen. Anzahl und Größe der Messer sind so gewählt, daß ein reibungsloses Ineinandergreifen gewährleistet ist.

Claims (12)

1. Vorrichtung zum Abziehen von Fußböden mit einem auf dem Fußboden bewegbaren Fahrgestell, einem auf dem Fahrgestell angeordneten Motor und wenigstens einer von dem Motor angetriebenen Schneidvorrichtung, die in einer in die Oberfläche des Fußbodens fallenden Arbeitsfläche wirksam ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidvorrichtung wenigstens ein um eine im wesentlichen vertikale Achse drehbares Messer aufweist, und daß das Messer derart ausgebildet und angeordnet ist, daß seine Schneidkante in der genannten Arbeitsfläche liegt und gegenüber der Tangente der Kreisbewegung einen Winkel kleiner als 30° einnimmt, wobei das bewegungsmäßig vorauseilende Ende der Schneidkante auf einem kleineren Radius liegt, als das bewegungsmäßig nacheilende Ende.
2. Vorrichtung zum Abziehen von Fußböden nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel zwischen 15° und 2° liegt.
3. Vorrichtung zum Abziehen von Fußböden nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Messer in einem Abstand von der Arbeitsfläche befestigt ist und sich nach außen verlaufend zur Arbeitsfläche hin absenkt.
4. Vorrichtung zum Abziehen von Fußböden nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens der radial außenliegende Abschnitt des Messers als Messerklinge aus elastischem Stahlblech ausgebildet ist und daß die Messerklinge einen spitzen Winkel von vorzugsweise zwischen 10° und 30° zur Arbeitsfläche einnimmt.
5. Vorrichtung zum Abziehen von Fußböden nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Messer um seine radiale Achse verdreht ist, in der Weise, daß die Schneidkante trotz ihres Winkels zur Tangente der Kreisbewegung in ihrer gesamten Länge in der Arbeitsfläche liegt.
6. Vorrichtung zum Abziehen von Fußböden nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Messer an seinem freien Ende einen Knick in Richtung Arbeitsfläche aufweist von bevorzugterweise 10° bis 30°, wobei dieser Knick vorzugsweise parallel zur Arbeitskante verläuft.
7. Vorrichtung zum Abziehen von Fußböden nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse um einen Winkel zwischen 0° und 5° in Arbeitsrichtung geneigt ist.
8. Vorrichtung zum Abziehen von Fußböden nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die mit der Arbeitsfläche in Berührung kommende Spitze der Klinge ein keilförmiges Profil aufweist, das so ausgebildet ist, daß die eine Seite des Keils in der Arbeitsfläche liegt und die gegenüberliegende Seite des Keils in einer Ebene mit der an sie anschließenden Fläche der übrigen Klinge liegt.
9. Vorrichtung zum Abziehen von Fußböden nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwei um zueinander parallele und in Arbeitsrichtung nebeneinander liegende Achsen drehbare Schneidvorrichtungen vorgesehen sind, die von demselben Motor angetrieben werden, aber gegensinnig drehen.
10. Vorrichtung zum Abziehen von Fußböden nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Fahrgestell eine Einrichtung zur Aufnahme eines Gewichtes vorgesehen ist.
11. Vorrichtung zum Abziehen von Fußböden nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Fahrgestell auf der in Bewegungsrichtung vorne liegenden linken und rechten Ecke je einen Anschlag aufweist, deren Verbindungslinie von den drehenden Messern gerade erreicht wird.
12. Vorrichtung zum Abziehen von Fußböden nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Fahrgestell durch den Motor angetrieben ist, daß die Drehachse der Schneidvorrichtung senkrecht zur Arbeitsfläche ausgerichtet ist, und daß die drehbaren Messer starr ausgebildet sind.
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