DE4030018C2 - - Google Patents
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- B63—SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
- B63B—SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; EQUIPMENT FOR SHIPPING
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- B63B25/02—Load-accommodating arrangements, e.g. stowing, trimming; Vessels characterised thereby for bulk goods
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- Loading And Unloading Of Fuel Tanks Or Ships (AREA)
Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Tankschiff der im Oberbegriff
des Patentanspruchs 1 genannten Art.
Wenn derartige Tankschiffe zum Transport von umweltgefährdenden
Stoffen, wie zum Beispiel Öl verwendet werden, so besteht die
Gefahr, daß bei einer durch Materialermüdung oder durch eine
Kollision mit anderen Schiffen oder Hindernissen hervorgerufene
Schädigung eines Seitentanks dazu führt, daß ein Teil der in den
Tanks transportierten Ladung ausläuft und zu schwerwiegenden
Umweltschäden führt.
Es besteht die Absicht, beispielsweise für Tankschiffe zum
Transport von Öl, vorzuschreiben, daß diese mit einem
Doppelboden versehen sein müssen, so daß bei einer
Grundberührung kein Öl aus den Tanks ausläuft. Um jedoch einen
vollständigen Schutz zu erzielen, müßten derartige Tankschiffe
auch mit einer Außen-Doppelwand gebaut werden. Die derzeit im
Betrieb befindlichen Tankschiffe verfügen jedoch weder über
Doppelboden noch über Doppel-Außenwände, und bis die meisten
dieser Schiffe aus dem Transport umweltgefährdender Stoffe
ausscheiden, werden wohl noch Jahrzehnte vergehen.
Um für diese Übergangszeit die durch Tankschiffunfälle
hervorgerufenen Umweltschäden zumindestens zu begrenzen, wurden
Regeln für die Verhinderung der Umweltverschmutzung durch Öl
("Regulations for the prevention of pollution by oil") erlassen,
die sich in Regel 23 und Regel 24 mit der Dimensionierung der
Öltanks befassen, die so ausgelegt sein sollen, daß die
austretende Ölmenge bei einer Grundberührung oder Kollision pro
Tank nicht 30000 Kubikmeter überschreitet. Aus diesem Grund ist
der zur Verfügung stehende Laderaum derartiger Tankschiffe in
eine Vielzahl von Tanks unterteilt, damit die bei der
Beschädigung eines Tanks möglicherweise austretende Ölmenge
möglichst gering gehalten wird. Hierbei ist unter anderem
vorgesehen, daß im Betrieb des Tankschiffes bestimmte Tanks
oder Ballasttanks in leerem Zustand gehalten werden, um ein
Umpumpen von Öl aus beschädigten Tanks zu ermöglichen, wobei
hierbei insbesondere die Seitentanks betroffen sind. Zum
Umpumpen von Öl in andere leergehaltene Tanks müssen jedoch
betriebsfähige Pumpeinrichtungen hoher Leistung zur Verfügung
stehen, was nicht nach allen Arten von Tankschiffunfällen
sichergestellt werden kann.
In den derzeitigen Regeln ist weiterhin im Hinblick auf die
begrenzte Leistungsfähigkeit der die einzelnen Tanks
verbindenden Rohrleitungen und Pumpen vorgesehen, daß innerhalb
von zwei Stunden eine derart große Menge Öl aus einem
beschädigten Tank in einen anderen Tank umgepumpt werden kann,
daß die verbleibende ausströmende Ölmenge den oben angegebenen
Wert von 30000 Kubikmetern nicht überschreitet. Es ist davon
auszugehen, daß diese Ölmenge bei zukünftigen Vorschriften nicht
mehr hingenommen wird, so daß Möglichkeiten gefunden werden
müssen, bereits jetzt die bei einem Tankschiffunfall
austretenden Ölmengen weiter zu begrenzen.
Um die bei einer Beschädigung eines Tanks aus einem Tankschiff
austretende Ölmenge zu verringern, ist es weiterhin aus der DE-
OS 20 31 905 bekannt, in den Lasttanks des Schiffes ein Vakuum
derart aufrechtzuerhalten, daß der Druck in einem Lasttank und
der Druck der Ölsäule, die sich über der Wasserlinie des
Tankschiffes befindet, zusammen höchstens dem Atmosphärendruck
entsprechen. Hierbei ergibt sich jedoch das Problem, daß die
Verdampfung der Ladung der Lasttanks stark erhöht wird und
weiterhin ist es erforderlich, die Wandungen der Lasttanks
ausreichend zu verstärken, damit sie dem Unterdruck standhalten
können. Dies gilt auch für den Fall der Ausführungsform, bei
der die Lasttanks in vertikaler Richtung durch horizontale
Zwischenböden in übereinanderliegende Teiltanks aufgeteilt sind,
wobei die Höhe der Zwischenböden nur geringfügig über der
Wasserlinie liegt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Tankschiff der
eingangs genannten Art zu schaffen, das in sicherer Weise
zumindestens eine weitgehende Verringerung der bei einer
Schädigung eines Tanks austretenden Ladungsmenge ermöglicht.
Diese Aufgabe wird durch die im kennzeichnenden Teil des
Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich
aus den Unteransprüchen.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Tankschiffes kann
ein sehr schnelles Umpumpen der Ladung, beispielsweise Öl oder
Chemikalien, von einem beschädigten Tank in den oder die Sicher
heitstank(s) erfolgen, da die selbst bei großen Querschnitten
und geringen Leitungslängen der Sicherheitsrohrleitungen
unvermeidbaren Strömungswiderstände durch den Unterdruck
weitgehend überwunden werden. Insbesondere werden die hohen
Strömungswiderstände der im Normalbetrieb zum Füllen und
Entleeren sowie zum Umpumpen verwendeten Rohrleitungen umgangen,
so daß große Ölmengen in kurzer Zeit umgepumpt werden können.
Dadurch, daß das durch den oder die Sicherheitstank(s) und die
Sicherheitsrohrleitungen gebildete Sicherheitssystem als solches
aktiv ist, das heißt keine zusätzlichen Energiequellen im
Schadensfall benötigt, ist es selbst bei großen Schäden an dem
Tankschiff und einem daraus resultierenden Energieausfall
möglich, noch ein Umpumpen aus beschädigten Tanks vorzunehmen.
Ein einfaches Öffnen der Absperreinrichtungen in den
Sicherheitsrohrleitungen reicht aus, um zumindestens einen
erheblichen Teil des Inhaltes eines beschädigten Tanks in
Sicherheit zu bringen.
Bei entsprechender Aussteifung und/oder Formgebung des oder der
Sicherheitstanks kann in diesen beispielsweise über mehrstufige
Pumpkombinationen ein erheblicher Unterdruck erzeugt und
aufrecht erhalten werden, der die umgepumpte Ölmenge pro
Zeiteinheit wesentlich vergrößert.
Um ein ausfallsicheres unabhängiges und automatisches
Sicherheitssystem zu erzielen, können in besonders gefährdeten
Tanks, insbesondere Seitentanks angeordnet sein,
die bei Feststellung eines Lecks ein automatisches Öffnen der
Absperreinrichtungen der mit diesem Tank verbundenen
Sicherheitsrohrleitungen steuern, wobei vorzugsweise unabhängige
Ernergiequellen für die Betätigung der Absperreinrichtungen
vorgesehen sein können.
Selbstverständlich ist es weiterhin möglich, die Absperreinrich
tungen durch von der Brücke des Tankschiffes aus gegebene
Befehle beispielsweise über ein Hydraulik-Leitungssystem zu
steuern.
Dadurch, daß die Sicherheitsrohrleitungen mit Abstand von der
Bodenwand der Seitentanks in diese münden, wird weiterhin
sichergestellt, daß bei einem Schaden an dem Tank unterhalb der
Wasserlinie des Tankschiffes oder geringfügig darüber in die
Tanks eindringendes Wasser, das sich am Boden des beschädigten
Tanks sammeln würde, nicht abgepumpt wird.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden anhand
der Zeichnungen noch näher erläutert.
In der Zeichnung zeigen
Fig. 1 eine schematische Draufsicht auf eine Ausführungsform
des Tankschiffes und die darin angeordneten Tanks,
Fig. 2a und 2b vergrößerte Teilansichten der Fig. 1,
Fig. 3 eine Schnittansicht entlang der Linie III-III nach
Fig. 1.
Die in Fig. 1 nur schematisch dargestellte Ausführungsform des
Tankschiffes weist einen Laderaum auf, der in eine Vielzahl von
Tanks unterteilt ist, die zum Transport von flüssigen Stoffen,
wie zum Beispiel Öl oder anderen Füssigkeiten unter Einschluß
von chemischen Materialien bestimmt sind. Diese Unterteilung des
Laderaums erfolgt deshalb, damit bei Beschädigung der Außenhaut
oder der Bodenfläche des Schiffes lediglich eine geringe Anzahl,
vorzugsweise nur ein Tank, betroffen ist und nicht die gesamte
Ladung auslaufen kann.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind entlang der
Längsachse des Schiffes drei Reihen von Tanks vorgesehen,
nämlich jeweilige Seitentanks 20-25 bzw. 20a-25a entlang der
Seitenwände des Schiffes, sowie dazwischen liegende Mitteltanks
30-35, die zwischen den Seitentanks angeordnet sind und daher
bei einer Kollision durch die Seitentanks weitgehend geschützt
sind. Um bei einer Beschädigung eines Seitentanks die darin
enthaltene Ladung in Sicherheit bringen zu können, sind im
Bereich der Mitteltanks 30-35 Sicherheitstanks 2, 3
vorgesehen, wobei die Anordnung dieser Sicherheitstanks jedoch
nicht beschränkend ist. Die Sicherheitstanks können an jeder
im Kollisionsfall gut geschützten Stelle des Schiffes angeordnet
sein, wobei hierzu auch geeignete Ballasttanks herangezogen
werden können. Die Heranziehung des zwischen den Seitentanks
liegenden Raumes zur Anordnung der Sicherheitstanks ist jedoch
vorteilhaft, da auf diese Weise möglichst kurze
Sicherheitsrohrleitungen zwischen den Seitentanks und dem oder
den Sicherheitstank(s) erzielt werden können, wie dies insbeson
dere aus den Fig. 2a und 2b zu erkennen ist. Die Fig. 2a
zeigt den Bereich der Seitentanks 20-22 bzw. 20a-22a,
während die Fig. 2b den Bereich der Außentanks 23-25 bzw.
23a-25a zeigt.
Wie aus Fig. 2a zu erkennen ist, ist der Tank 20 über eine
Sicherheitsrohrleitung 41 mit dem Sicherheitstank 2 verbunden,
während der Tank 21 über eine Sicherheitsrohrleitung 42 mit
diesem Sicherheitstank verbunden ist. Der Tank 22 ist über eine
Sicherheitsleitung 43 mit dem Sicherheitstank 2 verbunden.
Die Bemessung des oder der Sicherheitstanks richtet sich nach
der im Schadensfall in den Seitentanks aufzunehmenden Flüssi-g
keitsmenge, wobei es jedoch gegebenenfalls ausreichend sein
kann, in möglichst kurzer Zeit nur eine gewisse Ladungsmenge aus
einem beschädigten Tank zu pumpen, beispielsweise die über der
Wasserlinie befindliche Ladungsmenge. An der Einmündung der
Sicherheitsrohrleitungen 41 bis 46 in den jeweils zugeordneten
Seitentank oder im Verlauf dieser Sicherheitsrohrleitung sind
Absperreinrichtungen, beispielsweise in Form von hydraulisch
betätigten Absperrventilen vorgesehen, die normalerweise
geschlossen sind. In den Sicherheitstanks 2, 3 wird ein hoher
Unterdruck aufrechterhalten, und diese Sicherheitstanks sind mit
entsprechenden Aussteifungen oder einer entsprechenden Form
(beispielsweise Kugelform) versehen, um dem bei einem hohen
Unterdruck auf seine Außenwände wirkenden Druck wiederstehen zu
können. Wie dies weiterhin aus den Fig. 2a und 2b zu erkennen
ist, sind die Sicherheitstanks 2, 3 bezüglich der ihnen zugeord
neten Seitentanks 20 bis 25 so angeordnet, daß sich möglichst
kurze Längen der jeweiligen Sicherheitsrohrleitungen 41-46
ergeben. Die Seitentanks 20a-25a sind ebenso mit nicht mit
Bezugsziffern versehenen Sicherheitsrohrleitungen versehen, die
in den zugehörigen Sicherheitstank münden. In Fig. 2a ist
weiterhin dargestellt, daß der Sicherheitstank 2 selbst
unterteilt sein kann, wobei die Teile ebenfalls über Absperr
ventile miteinander verbindbar sind.
In der Fig. 2b ist der Sicherheitstank 3 gezeigt, der den
Seitentanks 23-25 bzw. 23a-25a zugeordnet ist und mit diesen
Seitentanks über Sicherheitsrohrleitungen 44-46 verbunden ist.
Wie aus der Übersicht der Fig. 1 zu erkennen ist, sind damit
sämtliche Seitentanks 20-25 bzw. 20a-25a über entsprechende
Sicherheitsrohrleitungen 41-46 mit Sicherheitstanks 2, 3
verbunden, die ihrerseits über eine Verbindungsleitung 47
miteinander verbunden sein können, um ein Umpumpen zwischen
diesen Sicherheitstanks 2, 3 zu ermöglichen.
Wie dies aus der Schnittansicht der Fig. 3 zu erkennen ist,
sind die Sicherheitsrohrleitungen, in diesem Fall die
Sicherheitsrohrleitung 42, in einem gewissen Abstand von der
Bodenwand 4 eines Seitentanks angeordnet, so daß bei Eindringen
von Wasser durch ein Leck in dem Seitentank 21 das sich am Boden
dieses Seitentanks aufgrund des höheren spezifischen Gewichtes
verglichen mit Öl sammelnde Wasser beim Umpumpen des Inhaltes
des Seitentanks 21 nicht in den Sicherheitstank 2 gelangt.
In den einzelnen Seitentanks können Leckfühler angeordnet sein,
die bei Feststellung eines Lecks ein automatisches Öffnen der
in diesem Seitentank angeordneten Absperreinrichtungen zu den
Sicherheitsrohrleitungen hin steuern, wobei diese
Absperreinrichtungen beispielsweise durch hydraulisch betätigte
Ventile gebildet sein können, die gegebenenfalls eigene
Energiespeicher aufweisen, so daß sie selbst bei Ausfall der
Energieversorgung des Tankschiffes 1 noch betätigbar sind.
In den Sicherheitstanks 2, 3 wird über (nicht gezeigte)
gegebenenfalls mehrstufige Pumpeinrichtungen ein hoher
Unterdruck erzeugt, der beim Öffnen der Absperreinrichtungen
eines Seitentanks zu den Sicherheitsrohrleitungen hin das durch
Schwerkraft hervorgerufene Überstömen des Inhaltes des
Seitentanks in den Sicherheitstank sehr stark unterstützt, so
daß das zumindestens weitgehende Entleeren eines beschädigten
Seitentanks sehr schnell vor sich gehen kann. Aufgrund der
geringen Länge und des für diese kurzen Längen möglichen großen
Querschnittes der Sicherheitsrohrleitungen ist weiterhin deren
Strömungswiderstand verglichen mit den für den Normalbetrieb
vorgesehenen Rohrleitungen zwischen den einzelnen Tanks gering.
Claims (10)
1. Tankschiff mit einer Anzahl von Tanks, die in Reihen
nebeneinander parallel zur Längsachse des Schiffes angeordnet
und miteinander über Rohrleitungen verbunden sind, wobei die
außenliegenden Reihen die Seitentanks und die dazwischenliegende
Tankreihe die Mitteltanks bilden, mit ersten Pumpeinrichtungen
zum Umpumpen des Inhalts eines Tanks zu einem anderen sowie
zum Füllen und Entleeren der Tanks, und mit zweiten Pumpeinrich
tungen, die zumindestens in einigen der Tanks einen Unterdruck
erzeugen,
dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten Pumpein
richtungen mit einem oder mehreren im Normalbetrieb leeren, an
einer geschützten Lage im Tankbereich angeordneten Sicherheits
tank(s) (2,3) verbunden sind, wobei jeder der Seitentanks
(20-25, 20a-25a) über von den für den Normalbetrieb vorgese
henen Rohrleitungen unabhängige, mit Absperreinrichtungen
versehene Sicherheitsrohrleitungen (41-46) mit dem oder den
Sicherheitstank(s) verbunden sind, und daß die zweiten Pumpein
richtungen in dem oder den Sicherheitstank(s) (2, 3) dauernd
einen Unterdruck aufrechterhalten.
2. Tankschiff nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der oder die
Sicherheitstank(s) (2, 3) durch zumindestens einen Teil eines
Mitteltanks (30-35) gebildet sind.
3. Tankschiff nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der oder die
Sicherheitstank(s) (2, 3) durch Ballasttanks des Tankschiffes (1)
gebildet sind.
4. Tankschiff nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der oder die
Sicherheitstank(s) (2, 3) mit Aussteifungen und/oder Verstärkun
gen derart versehen sind, daß sie einem wesentlichen Unterdruck
widerstehen können.
5. Tankschiff nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Sicherheitsrohrleitungen (41-46) einen verglichen mit den Rohr
leitungen für den Normalbetrieb großen Querschnitt aufweisen.
6. Tankschiff nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß jeder Sicherheitstank
(2, 3) derart benachbart zu den ihm zugeordneten Seitentanks
(20-25, 20a-25a) angeordnet ist, daß sich kurze Leitungslängen
der Sicherheitsrohrleitungen (41-46) ergeben.
7. Tankschiff nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Sicherheitsrohrleitungen (41-46) mit Abstand von der Bodenwand
(4) der Seitentanks (20-25) in diese münden.
8. Tankschiff nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der oder die
Sicherheitstank(s) (2, 3) ein kleineres Volumen als ein zugeord
neter Seitentank (20-25) aufweist (aufweisen).
9. Tankschiff nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß in den Seitentanks
(20-25) Leckfühler angeordnet sind, die bei Feststellung eines
Lecks in einem Seitentank ein automatisches Öffnen der
Absperreinrichtungen der mit diesem Tank verbundenen
Sicherheitsrohrleitungen (41-46) steuern.
10. Tankschiff nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß mehrere
Sicherheitstanks (2, 3) über getrennte Verbindungsleitungen
(47) und/oder weitere Pumpeinrichtungen miteinander verbunden
sind.
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