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DE4029610A1 - Verfahren zum verbinden von borstenbuendeln mit einem buerstenkoerper oder dergleichen sowie buerstenherstellungsmaschine - Google Patents

Verfahren zum verbinden von borstenbuendeln mit einem buerstenkoerper oder dergleichen sowie buerstenherstellungsmaschine

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DE4029610A1
DE4029610A1 DE19904029610 DE4029610A DE4029610A1 DE 4029610 A1 DE4029610 A1 DE 4029610A1 DE 19904029610 DE19904029610 DE 19904029610 DE 4029610 A DE4029610 A DE 4029610A DE 4029610 A1 DE4029610 A1 DE 4029610A1
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DE
Germany
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perforated plate
brush body
holes
bristle
machine according
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DE19904029610
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English (en)
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DE4029610C2 (de
Inventor
Heinz Dr Ing Zahoransky
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Anton Zahoransky GmbH and Co
Original Assignee
Anton Zahoransky GmbH and Co
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Publication date
Application filed by Anton Zahoransky GmbH and Co filed Critical Anton Zahoransky GmbH and Co
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Publication of DE4029610A1 publication Critical patent/DE4029610A1/de
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A46BRUSHWARE
    • A46DMANUFACTURE OF BRUSHES
    • A46D3/00Preparing, i.e. Manufacturing brush bodies
    • A46D3/04Machines for inserting or fixing bristles in bodies
    • A46D3/045Machines for inserting or fixing bristles in bodies for fixing bristles by fusing or gluing to a body

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Manufacturing & Machinery (AREA)
  • Brushes (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Verbinden von Borstenbündeln mit einem Bürstenkörper oder dergleichen, wobei in dem Bürstenkörper gegebenenfalls Aufnahmelöcher für Borsten­ bündel vorgesehen sind und das Verbinden unter Wärmeeinfluß vor­ genommen wird. Außerdem bezieht sich die Erfindung auf eine ent­ sprechende Bürstenherstellungsmaschine, die zumindest eine Stopfstation aufweist.
Es sind bereits Verfahren und Vorrichtungen der eingangs er­ wähnten Art in unterschiedlichen Ausführungsformen bekannt, die das Verbinden von aus Kunststoff bestehenden Borstenbündeln mit ebenfalls aus Kunststoff bestehenden Bürstenkörpern unter Wärmeein­ fluß zeigen. Dabei werden die Bürstenkörper-Löcher erwärmt und die Einstopfenden der Borstenbündel werden vor dem Einstopfen in die Bürstenkörper-Löcher angeschmolzen, so daß sich dabei schon die einzelnen Borsten der Bündel miteinander verbinden. Bei den Lochrändern der Bürstenkörper-Löcher sind häufig Zentrier­ anfasungen als Einsteckhilfe für das Einstopfen der Borsten­ bündel-Enden vorgesehen. Dadurch ist zwar die Montage erleichtert, jedoch ergibt dies eine unterbrochene, unschöne Bürstenkörper- Oberfläche.
Durch das Anschmelzen der Borstenbündel-Enden ergeben sich dort Bereiche mit etwas größerem Querschnitt. Beim Einbringen der Borstenbündel in die jeweilige Bürstenkörper-Bohrung wird dieses seitlich überstehende Material abgestreift und bleibt am Loch­ rand als Wulst hängen. Dieses Material ist nach dem Erkalten meist scharfkantig und es besteht dann die Gefahr, daß insbesondere bei Zahnbürsten bei deren Gebrauch Verletzungen auftreten können. Außerdem ist durch die farblich unterschiedlichen Borstenbündel und Bürstenkörper das abgestreifte Material deutlich zu sehen und vermindert ein gerade bei Zahnbürsten gefordertes hygienisches bzw. ästhetisches Aussehen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Vorrichtung der eingangs erwähnten Art zu schaffen, wobei einerseits eine gute und belastbare Verbindung zwischen Borsten­ bündeln und Bürstenkörper geschaffen wird und wobei andererseits insbesondere im Lochrandbereich ein sauberer Übergang vorhanden ist. Zusätzlich soll auch die Möglichkeit bestehen, die Borstenbündel vor dem Verbinden mit dem Bürstenkörper an ihren Benutzungsenden zu bearbeiten.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß insbesondere vor­ geschlagen, daß Borstenbündel mit ihrem Befestigungsende inner­ halb einer Lochplatte in durchgehenden Löchern liegend in diese eingebracht werden, daß die innenliegenden Befestigungsenden der Borstenbündel erwärmt und dabei plastifiziert werden und daß an­ schließend die Borstenbündel aus der Lochplatte herausgeschoben und mit ihren Befestigungsenden am Bürstenkörper verankert werden. Das Anschmelzen der Borstenbündel-Einsteckenden erfolgt hierbei innerhalb der Aufnahmelöcher der Lochplatte, so daß ein Aufdicken der Einsteckenden verhindert wird. Beim Einschieben der Einsteck­ oder Verankerungsenden der Borstenbündel in die Bürstenkörper- Löcher wird dadurch am Bürstenkörper-Lochrand kein Material abge­ streift und dementsprechend wird in erwünschter Weise eine un­ saubere Aufwulstung vermieden.
Schließlich sind Zentriererweiterungen an den Bürstenkörper-Löchern nicht mehr erforderlich unter anderem mit dem Vorteil, daß wahlweise die erforderliche Axiallänge der Bürstenkörper-Löcher reduziert oder die wirksame Verankerungslänge vergrößert werden kann.
Zweckmäßigerweise wird die Lochplatte vor dem Herausschieben der darin befindlichen Borstenbündel nahe an den Bürstenkörper bewegt, gegebenenfalls auf den Bürstenkörper etwa dicht aufgelegt. Dadurch ist zwischen dem Bürstenkörper-Loch und dem jeweiligen Aufnahmeloch in der Lochplatte ein praktisch kontinuierlicher und im wesentlichen auch lückenfreier Übergang geschaffen, so daß auch hohe Einschiebekräfte ohne seitliches Ausknicken der Borstenbündel möglich sind. Dies wiederum ermöglicht Maßnahmen für eine sichere haltbare Verankerung der Borstenbündel im Bürstenkörper.
Eine Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß die Borstenbündel mit ihren den Befestigungsenden abgewandten Ge­ brauchsenden über die Lochplatte überstehend in diese eingebracht werden und daß diese überstehenden Borstenbündel-Enden zum Heraus­ schieben der Borstenbündel-Befestigungsenden mit einer Druckplatte oder dergleichen beaufschlagt werden.
Die Borstenbündel können so alle in einem einzigen Arbeitsgang in den Bürstenkörper eingestopft werden, so daß kurze Taktzeiten möglich sind.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung werden die Borstenbündel insgesamt innerhalb der Lochplatte liegend in diese eingebracht und das Ausschieben der Borstenbündel wird durch in die Löcher ein­ greifende Stifte vorgenommen.
Dies ermöglicht besonders hohe Druckkräfte auf die Borstenbündel, so daß beim Verankern der Befestigungsenden in den Bürstenkörper- Löchern in erwünschter Weise plastifiziertes Material in die Hohl­ räume zwischen Borstenbündel-Verankerungsende und dem umgebenden Bürstenkörper-Loch sowie auch zwischen die einzelnen Borstenenden eindringen kann bzw. eingepreßt wird.
Dies ergibt praktisch auch eine formschlüssige Verbindung und damit einen besonders guten Halt.
Die Erfindung betrifft auch eine Bürstenherstellungsmaschine für Bürsten, deren Borstenbündel unter Wärmeeinfluß mit dem Bürsten­ körper verbunden werden, wobei die Maschine zumindest eine Stopf­ station aufweist. Diese Maschine ist insbesondere dadurch gekenn­ zeichnet, daß bei der Stopfstation eine Lochplatte oder der­ gleichen mit durchgehenden Lochungen zur Aufnahme von Borstenbündeln vorgesehen ist, wobei die Borstenbündel zumindest mit ihrem Be­ festigungsende innerhalb des jeweiligen Aufnahmeloches liegen und wobei eine Erwärmvorrichtung zum Plastifizieren der in der Loch­ platte befindlichen Borstenbündel-Befestigungsenden sowie eine Ausschiebevorrichtung zum Ausschieben und Verbinden der Borsten­ bündel mit dem Bürstenkörper vorgesehen sind.
Wie schon in Verbindung mit dem erfindungsgemäßen Verfahren er­ läutert, ist dadurch eine praktisch kontinuierliche Führung für die Borstenbündel aus der Lochplatte bis in ihre Verankerungs­ stellung vorhanden. Dies ermöglicht in erwünschter Weise die Über­ tragung hoher Einschubkräfte auf die Borstenbündel. Das Erwärmen und Plastifizieren der innerhalb der Lochplatten-Lochungen liegenden Befestigungsenden verhindert ein Aufdicken von diesen, so daß der durch das Loch vorgegebene Querschnitt erhalten bleibt und dement­ sprechend beim Einschieben der Befestigungsenden in die Bürsten­ körperlöcher kein seitlich überstehendes Material vorhanden ist, das sonst am Lochrand abgestreift werden würde.
Zweckmäßigerweise ist der Durchmesser der Lochplatten-Löcher gleich oder gegebenenfalls geringfügig kleiner als der Durchmesser der gegebenenfalls im Bürstenkörper vorhandenen Löcher für die Borsten­ bündel.
Bei direkt am Bürstenkörper anliegender Lochplatte können die Durchmesser von Lochplattenbohrungen und Bürstenkörperlöchern gleich sein, so daß entsprechend auch gleiche Querschnitte zur Auf­ nahme von Borsten vorhanden sind. Die Dichtigkeit der Borsten bleibt so auch nach dem Eindrücken in die Bürstenkörper-Löcher er­ halten.
Wird die Lochplatte nahe am Bürstenkörper positioniert, ist es zweckmäßig, den Durchmesser der Lochplatten-Löcher etwas geringer zu halten, um eine einwandfreie Übergabe zu erzielen.
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die Ausstoßstifte der Druckplatte an ihren Beaufschlagungsenden entsprechend der späteren Form der Borstenbündel-Gebrauchsenden geformt, z. B. konkav ausgebildet sind.
Dieses Formen der Borstenbündel-Gebrauchsenden erfolgt hier gleich­ zeitig mit dem Ausstoßen der Borstenbündel, wobei die einzelnen Fasern z. B. in Längsrichtung relativ zueinander verschoben werden. Da die anderen Enden plastifiziert sind, ergibt dieses Verschieben für das Verankern keine Nachteile.
Eine abgewandelte Ausführungsform sieht vor, daß die Längsachsen von Bürstenkörper-Löchern und von jeweils zugeordneten Lochplatten- Löchern winklig zueinander angeordnet sind.
Trotz dieses schrägen Verlaufes ist durch die Führung der Borsten­ bündel in den Lochplatten-Löchern ein glatter Übergang beim Aus­ schieben der Borstenbündel gegeben. Diese Ausführungsform eignet sich z. B. für geschränkt im Bürstenkörper stehende Borstenbündel, wobei die Bürstenkörper-Löcher zumindest z. T. zueinander schräg ver­ laufen, während die Löcher der Lochplatte in diesem Falle alle parallel angeordnet sein können.
Zusätzliche Ausgestaltungen der Erfindung sind in den weiteren Unteransprüchen aufgeführt. Nachstehend ist die Erfindung mit ihren wesentlichen Einzelheiten anhand der Zeichnungen noch näher erläutert.
Es zeigt z. T. etwas schematisiert:
Fig. 1 eine Schnittdarstellung eines Lochplatten­ bereiches mit einem Borstenbündel und einer Heiz­ platte,
Fig. 2 eine etwa Fig. 1 entsprechende Darstellung, hier jedoch mit in Arbeitsstellung befindlicher Heizplatte,
Fig. 3 ein in einem Lochplatten-Loch befindliches Borsten­ bündel mit angeschmolzenem Befestigungsende,
Fig. 4 eine Darstellung etwa gemäß Fig. 3, hier jedoch mit bei der Lochplatte positioniertem Bürstenkörper sowie auf der anderen Seite befindlicher Ausschiebevorrich­ tung sowie
Fig. 5 die Ansicht gemäß Fig. 4 mit in das Bürstenkörper-Loch eingeschobenem Borstenbündel,
Fig. 6 eine abgewandelte Ausführungsform einer Lochplatte mit zugeordnetem Bürstenkörper und eingestopftem Borsten­ bündel sowie einer in Arbeitsendstellung befindlichen, zur Ausschiebevorrichtung gehörenden Druckplatte,
Fig. 7 + 8 Schnitt-Teildarstellungen einer Lochplatte mit darin befindlichem Borstenbündel, einer Erwärmvorrichtung sowie in unterschiedlichen Positionen befindlicher Druckplatte,
Fig. 9 eine Schnitt-Teildarstellung einer Lochplatte mit zugeordnetem Bürstenkörper und schräg zum Lochplatten­ loch verlaufender Bürstenkörperbohrung und
Fig. 10 eine etwa Fig. 9 entsprechende Darstellung, hier jedoch mit einem in der Lochplatte befindlichen, gebogenen Röhrchen zur Aufnahme von Borstenbündeln.
Von einer Bürstenherstellungsmaschine ist in den Fig. 1 bis 5 eine Stopfstation 1 zum Einbringen von Borstenbündeln 2 in einen Bürstenkörper 3 gezeigt. Dazu gehört eine Lochplatte 4, eine Erwärm­ vorrichtung mit einer Heizplatte 5 sowie eine Ausschiebevor­ richtung mit einer Druckplatte 6.
Vor dem Einstopfen der Borstenbündel in Bürstenkörper-Löcher 7 werden die Borstenbündel 2 in die Lochplatten-Löcher 8 so einge­ setzt, daß ihre späteren Befestigungsenden 9 innerhalb der Loch­ platten-Löcher 8 liegen, wie dies gut in Fig. 1 gezeigt ist. Diese innenliegenden Befestigungsenden 9 werden dann mit Hilfe der Heizplatte 5, die im Ausführungsbeispiel in die Lochplatten- Löcher 8 eingeifende Heizstifte 10 aufweist, erwärmt und dabei plastifiziert. Bei diesem Plastifizieren oder Anschmelzen bleibt der Querschnitt der Befestigungsenden 9 unverändert, da sich diese Enden innerhalb des Loches 8 befinden.
Nach dem Anschmelzen der Befestigungsenden, wobei sich auch die einzelnen Fasern schon miteinander durch Verschmelzen verbinden, wird die Heizplatte 5 entfernt und der Bürstenkörper 3 so posi­ tioniert, daß sich seine Löcher 7 jeweils bei einem Lochplatten- Loch 8 befinden.
Zur Verdeutlichung ist in den Fig. 4 und 5 der Abstand zwischen Lochplatte 4 und Bürstenkörper 3 etwas unmaßstäblich vergrößert dargestellt.
Wie in Fig. 5 erkennbar, werden anschließend die Borstenbündel 2 durch die Druckplatte 6 soweit ausgeschoben, daß die plastifizierten Befestigungsenden 9 innerhalb der Bürstenkörper-Löcher 7 zu liegen kommen. Das Borstenmaterial verbindet sich dabei mit dem ebenfalls aus Kunststoff bestehenden Material des Bürstenkörpers 3. Die Er­ wärmung der Befestigungsenden 9 kann so gewählt werden, daß auch das Bürstenkörper-Material beim Lochgrund 11 und dem unmittelbar um­ gebenden Bereich etwas mitanschmilzt, so daß sich eine innige Ver­ bindung zwischen dem Bürstenkörper-Material und dem angeschmolzenen Befestigungsende 9 des Borstenbündels 2 ergibt.
Nach dem Erstarren der Verbindung zwischen Befestigungsende 9 und Bürstenkörper 3 kann die Lochplatte 4 abgezogen werden.
Die Lochplatte 4 und der Bürstenkörper 3 werden zweckmäßigerweise vor dem Einstopfen der Borstenbündel so nahe beieinander positioniert, daß im Zwischenbereich ein Ausknicken der Borsten­ bündel nicht auftreten kann. Außerdem ist der gegebenenfalls vor­ handene Abstand so bemessen, daß das Befestigungsende 9 am Lochrand 12 ohne hängen zu bleiben eindringt. Gerade bei etwas größerem Abstand zwischen Lochplatte 4 und Bürstenkörper 3 kann es zweckmäßig sein, wenn der Lochdurchmesser der Lochplatten- Löcher 8 geringfügig kleiner ist als der Lochdurchmesser der Bürstenkörper-Löcher 7. Ein Abstreifen von angeschmolzenem Material am Lochrand 12 kann dadurch noch sicherer verhindert werden.
Andererseits besteht die Möglichkeit, daß der Bürstenkörper 3 und die Lochplatte 4 so zueinander positioniert werden, daß sie etwa dicht aufeinander liegen. Bei gleichgroßen Lochdurchmessern ergibt sich dann ein praktisch kontinuierlicher Übergang für die Borsten­ bündel beim Einstopfen, ohne daß hier die Gefahr des Materialab­ streifens am Lochrand 12 besteht. Bei direkt am Bürstenkörper an­ liegender Lochplatte 4 ist deren Ausstoßseite 13 an die Bürstenkör­ per-Oberfläche angepaßt.
In den Fig. 1 bis 5 ist eine Stopfstation gezeigt, bei der die Lochplatte 4 eine geringere Dicke aufweist als die Borstenbündel lang sind. In den Durchgangs-Lochungen 8 sind dabei die Borsten­ bündel 2 so positioniert, daß sie mit den Befestigungsenden 9 inner­ halb der Löcher 8 und mit ihren anderen, die späteren Gebrauchsenden 14 bildenden Enden über die der Ausstoßseite 13 der Lochplatte 4 ab­ gewandten Seite überstehen. Der Überstand ist so bemessen, daß bei Beaufschlagung dieser Borstenbündel-Enden durch die Druckplatte 6 beim Einstopfen der Borstenbündel diese im freien Bereich nicht ausknicken. Zu berücksichtigen ist hierbei auch, daß die Ausschiebe­ kräfte zunächst noch vergleichsweise gering sind und erst dann zu­ nehmen, wenn sich die Befestigungsenden 9 innerhalb der Bürsten­ körper-Löcher 7 befinden. In dieser Lage stehen die Gebrauchsenden 14 aber nur noch sehr wenig über die Lochplatte 4 vor, so daß dann auch entsprechend hohe Druckkräfte ohne Ausknickgefahr übertragen werden können.
Wie in Fig. 6 erkennbar, kann die Druckplatte 6 auch mit der Loch­ platte 4 zugewandten Ausstoßstiften 15 versehen sein, die zumindest bei der Enddruckbeaufschlagung der Borstenbündel 2 in die Loch­ platten-Löcher 8 eingreift. In diesem Falle ist die Dicke der Loch­ platte 4 zweckmäßigerweise so bemessen, daß die Borstenbündel 2 in der in Fig. 1 gezeigten Ausgangslage ganz innerhalb der Lochplatten- Löcher 8 aufgenommen sind. Dies ermöglicht dann das Übertragen sehr hoher Einstopfkräfte.
Erwähnt sei noch, daß durch dichtes Aneinanderlegen der Bürstenkörper 3 und der Lochplatte 4 auch ein seitliches Austreten von flüssigem Kunststoffmaterial am Lochrand bzw. beim Übergangsbereich verhindert wird.
Das Erwärmen und Anschmelzen der Befestigungsenden 9 der Borsten­ bündel kann außer mit einer in den Fig. 1 und 2 gezeigten Heiz­ platte 5 auch mit einer Gasflamme 16, wie in Fig. 7 und 8 gezeigt, vorgenommen werden. Bei stärkerer Erwärmung, wie es insbesondere bei Verwendung einer Gasflamme 16 der Fall ist, kann das Befestigungs­ ende 9 des Borstenbündels 2 soweit erhitzt werden, daß der Kunststoff fließfähig ist. Für diesen Fall ist es vorteilhaft, wenn die gesamte Stopfstation gegenüber den Fig. 1 bis 6 umgekehrt angeordnet wird, wobei die Befestigungsenden 9 nach oben weisen. Gegebenenfalls kann es auch schon genügen, wenn die Lochplatte 4 so angeordnet wird, daß ihre Durchgangslochungen 8 etwa horizontal oder schräg nach oben weisend liegen. In jedem Falle wird verhindert, daß verflüssigter Kunststoff aus den Lochplatten-Löchern 8 herausläuft.
Fig. 6 zeigt eine Lochplatte 4a, die bei ihren Ausstoßöffnungen der Löcher 8 einen diese Öffnung umgebenden und über die Ausstoßseite 13 vorstehenden Ring 17 aufweist. Dieser Ring 17 schafft um den Lochrand 12 eine besonders gute Abdichtung. Durch das Erwärmen der innenliegen­ den Befestigungsenden 9 der Borstenbündel 2 wird auch die Lochplatte selbst und dabei insbesondere der Ring 17 miterwärmt. Beim Aufsetzen der Lochplatte 4a kommen die Ringe 17 mit dem Bürstenkörper 3 in Kontakt, wobei durch die vorhandene Temperatur dieser Ringe der beaufschlagte Bereich des Bürstenkörpers ebenfalls erwärmt und das Kunststoffmaterial etwas erweicht. Einerseits wird dadurch eine größere Dichtigkeit erreicht und andererseits kann durch Druckbe­ aufschlagung der Lochrand 12 etwas zum Borstenbündel hin verformt werden, so daß nach dem Erkalten das Borstenbündel noch besser ver­ ankert und gehalten ist.
Wie bereits vorerwähnt, wird durch die Heizplatte 5 oder die Gas­ flammen 16 auch die Lochplatte 4 bzw. 4a miterwärmt. Damit sich diese, von der Ausstoßseite 13 her erfolgende Erwärmung nicht in unerwünschter Weise über die ganze Lochplatte verteilt, kann diese mehrteilig mit jeweils dazwischen befindlicher Isolierschicht 18 ausgebildet sein, wie dies in Fig. 6 gezeigt ist.
Die späteren Borstenbündel-Gebrauchsenden 14 können in vorteilhafter Weise beim Einstopfen der Borstenbündel 2 gleich mitgeformt werden, wobei sie z. B. eine kegelförmige Oberfläche mit mittig vorstehenden und nach außen hin etwas tiefer stehenden Borstenenden erhalten können. Die Ausstoßstifte 13 der Druckplatte 6 sind dazu an ihren Beaufschlagungsenden 19, wie in den Fig. 7 und 8 erkennbar, ent­ sprechend ausgeformt und weisen im Ausführungsbeispiel eine konkave Kegelform auf. Bei Druckbeaufschlagung durch die Ausstoßstifte 15 werden die einzelnen Borstenfasern in Längsrichtung relativ zueinander verschoben, bis alle Enden an der entsprechend geformten Stirnseite der Ausstoßstifte 15 anliegen. Das Verschieben der einzelnen Borstenfasern kann nach dem Anschmelzen der Befestigungs­ enden 9 noch gut erfolgen, da die Verbindung der einzelnen Fasern an den Befestigungsenden 9 noch weich und somit verformbar sind. Erwähnt sei noch, daß die Borstenbündel 2 auch schon vor dem Ein­ setzen in die Lochplatten-Löcher 8 bearbeitete Gebrauchsenden 14 aufweisen können. Entsprechend geformte Beaufschlagungsenden 19 der Ausstoßstifte 15 sorgen dann dafür, daß beim Verschieben der Borsten­ bündel die vorgegebene Lage und Form der Gebrauchsenden erhalten bleibt.
Andererseits besteht aber auch die Möglichkeit, daß die teilweise in der Lochplatte 4 befindlichen Borstenbündel in dieser Lochplatte gehalten und ihre Gebrauchsenden 14 bearbeitet werden. Die Borsten­ bündel-Gebrauchsenden 14 ragen dann noch soweit aus der Lochplatte 4 heraus, daß eine entsprechende Bearbeitung, z. B. ein Abrunden der Borstenenden möglich ist. Nach dem Abrunden oder dergleichen Be­ arbeiten können dann die Borstenbündel tiefer in die Lochplatte 4 eingedrückt werden, beispielsweise bis die Enden eben mit der oberen Seite der Lochplatte sind.
Die Fig. 9 und 10 zeigen noch Ausführungsformen, bei denen die Längsachsen der Lochplatten-Löcher 8 mit denen von Bürstenkörper- Löchern 7 winklig verlaufen und nicht fluchten. Dies ist beispiels­ weise dann der Fall, wenn Bürstenkörper mit teilweise geschränkt stehenden Borstenbündeln vorgesehen sind. Durch die Führung der Borstenbündel innerhaIb der Lochplatten-Löcher 8 und den praktisch lückenlosen Übergang zu den Bürstenkörper-Löchern 7 lassen sich auch in diesem Falle die Borstenbündel 2 störungsfrei einstopfen. In vorteilhafter Weise können hierbei die Lochplatten-Löcher 8 un­ abhängig davon, ob die zugeordneten Bürstenkörper-Löcher 7 fluchten oder nicht, alle parallel angeordnet sein.
Bei sehr schräg relativ zu den Lochplatten-Löchern stehenden Bürsten­ körper-Löchern, wie dies in Fig. 10 gezeigt ist, können die Durch­ gangs-Löcher 8 innerhalb der Lochplatte 4 auch kurvenförmig ver­ laufen und mit ihren dem Bürstenkörper 3 zugewandten Enden etwa in Fluchtrichtung zu dem jeweiligen Bürstenkörper-Loch 7 orientiert sein. Eine praktizierbare Ausführungsform zeigt Fig. 10, wo in die Loch­ platte 4 an den Enden gebogene Röhrchen 20 eingesetzt sind. Diese Röhrchen sind an ihren dem Bürstenkörper 3 zugewandten Enden so ge­ bogen, daß sie mit ihren Enden etwa mit den Bürstenkörper-Löchern 7 fluchten.
Da die Borstenbündel-Befestigungsenden 9 innerhalb der Lochplatte 4 vergleichsweise stark erhitzt werden können, steht entsprechend viel plastisches Material zum Verbinden und Verankern innerhalb des Bürstenkörper-Loches 7 zur Verfügung. Dadurch ist ein Erwärmen im Be­ reich der Bürstenkörper-Löcher 7 und dabei insbesondere von deren Lochgrund 11 nicht notwendig. Trotzdem ist eine gute Verankerung der Borstenbündel gegeben. Daraus ergibt sich unter anderem der Vor­ teil, daß die Borstenbündel auch in nicht plastifizierbares Material, beispielsweise in Bürstenkörper aus Holz eingesetzt werden können.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, Borstenbündel mit Bürstenkörpern zu verbinden, die keine Löcher haben. Da, wie bereits vorerwähnt, die Borstenbündel-Befestigungsenden 9 sehr stark erhitzt werden können und auch unterstützt durch die heiße Lochplatte 4 wird das Bürsten­ körpermaterial im Berührungsbereich soweit mit angeschmolzen, daß in Verbindung mit dem durch die Führung der Borstenbündel ermöglichten hohen Einpreßdruck ein stabiles Verbinden möglich ist. Begünstigt wird dies durch eine geeignete Auswahl für das Bürstenkörpermaterial, wobei dies eine möglichst geringe Plastifiziertemperatur aufweisen sollte.
Anstatt einer separaten Heizplatte 5 könnte diese auch in die Loch­ platte 4 integriert sein und vorzugsweise im Bereich der Loch­ platten-Löcher Heizwendel aufweisen. Prinzipiell würde sich dann ein Aufbau vergleichbar mit Fig. 6 ergeben, wobei dann der dem Bürsten­ körper 3 zugewandte Teil der Lochplatte 4a die Heizplatte 5 bilden würde. Auch in diesem Falle wäre eine Isolierschicht 18 zwischen der Heizplatte und der Lochplatte vorgesehen.
Alle in der Beschreibung, den Ansprüchen und der Zeichnung darge­ stellten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombi­ nation miteinander erfindungswesentlich sein.

Claims (20)

1. Verfahren zum Verbinden von Borstenbündeln mit einem Bürsten­ körper oder dergleichen, wobei in dem Bürstenkörper gegebenen­ falls Aufnahmelöcher für Borstenbündel vorgesehen sind und das Verbinden unter Wärmeeinfluß vorgenommen wird, dadurch gekennzeichnet, daß Borstenbündel (2) mit ihrem Befestigungsende (9) innerhalb einer Lochplatte (4, 4a) in durch­ gehenden Löchern (8) liegend in diese eingebracht werden, daß die innenliegenden Befestigungsenden (9) der Borstenbündel (2) er­ wärmt und dabei plastifiziert werden und daß anschließend die Borstenbündel aus der Lochplatte herausgeschoben und mit ihren Befestigungsenden am Bürstenkörper (3) verankert werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Loch­ platte (4) vor dem Herausschieben der darin befindlichen Borsten­ bündel (2) nahe an den Bürstenkörper (3) bewegt, gegebenenfalls auf den Bürstenkörper etwa dicht aufgelegt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Borstenbündel mit ihren den Befestigungsenden abgewandten Gebrauchsenden (14) über die Lochplatte (4) überstehend in diese eingebracht werden und daß diese überstehenden Borstenbündel- Enden zum Herausschieben der Borstenbündel-Befestigungsenden (9) mit einer Druckplatte oder dergleichen beaufschlagt werden.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Borstenbündel (2) insgesamt innerhalb der Lochplatte (4) liegend in diese eingebracht werden und daß das Ausschieben der Borsten­ bündel durch in die Löcher (8) eingreifende Stifte (15) vorge­ nommen wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Erwärmen der Borstenbündel-Befestigungsende (9) durch Strahlungswärme, gegebenenfalls durch eine Flamme vorge­ nommen wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß vor und/oder beim Ausschieben der Borstenbündel (2) diese an ihren Gebrauchsenden (14) bearbeitet bzw. geformt werden.
7. Bürstenherstellungsmaschine für Bürsten, deren Borstenbündel unter Wärmeeinfluß mit dem Bürstenkörper verbunden werden, wobei die Maschine zumindest eine Stopfstation aufweist, dadurch ge­ kennzeichnet, daß bei der Stopfstation (1) eine Lochplatte (4, 4a) oder dergleichen mit durchgehenden Lochungen (8) zur Aufnahme von Borstenbündeln (2) vorgesehen ist, daß die Borstenbündel zu­ mindest mit ihren Befestigungsenden (9) innerhalb des jeweiligen Aufnahmeloches liegen und daß eine Erwärmvorrichtung zum Plasti­ fizieren der in der Lochplatte (4, 4a) befindlichen Borstenbündel- Befestigungsende (9) sowie eine Ausschiebevorrichtung zum Aus­ schieben und Verbinden der Borstenbündel mit dem Bürstenkörper (3) vorgesehen sind.
8. Maschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Erwärm­ vorrichtung eine beheizte, an der Ausstoßseite (13) der Loch­ platte (4, 4a) positionierbare Heizplatte (5) gegebenenfalls mit in die Lochplatten-Löcher (8) eingreifenden Heizstiften (10) aufweist.
9. Maschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Erwärm­ vorrichtung einen oder mehrere Gasflammen-Brenner (16) aufweist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Ausschiebevorrichtung eine die Gebrauchsenden (14) der in der Lochplatte (4, 4a) befindlichen Borstenbündel (2) beaufschlagende Druckplatte (6) aufweist, die gegebenenfalls mit entsprechend dem Lochfeld in der Lochplatte angeordneten Ausstoßstiften (15) zum Eingreifen in die Lochplatten-Löcher (8) versehen ist.
11. Maschine nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Länge der Lochplatten-Löcher (8) gleich oder größer als die Länge der Borstenbündel (2) ist.
12. Maschine nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Länge der Lochplatten-Löcher (8) kleiner als die Länge der Borstenbündel (2) ist.
13. Maschine nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Durchmesser der Lochplatten-Löcher (8) gleich oder geringfügig kleiner ist als der Durchmesser der gegebenen­ falls im Bürstenkörper vorhandenen Löcher (7) für die Borsten­ bündel (2).
14. Maschine nach einem der Ansprüche 7 bis 13, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Borstenbündel (2) beim Erwärmen etwa horizon­ tal oder gegebenenfalls mit ihren Befestigungsenden (9) nach oben weisend angeordnet sind.
15. Maschine nach einem der Ansprüche 7 bis 14, dadurch gekenn­ zeichnet, daß bei den Ausstoßöffnungen der Lochplatte (4, 4a) ein die jeweilige Öffnung umgebender, über die Lochplattenfläche vorstehender Ring (17) vorgesehen ist.
16. Maschine nach einem der Ansprüche 7 bis 15, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Lochplatte (4a) in ihrer Plattenebene min­ destens einmal unterteilt ist und daß sich zwischen den Teil­ platten eine Wärmeisolierschicht (18) befindet.
17. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Ausstoßstifte (15) der Druckplatte (6) an ihren Beaufschlagungsenden (19) entsprechend der späteren Form der Borstenbündel-Gebrauchsenden (14) geformt, z. B. konkav aus­ gebildet sind.
18. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Ausstoßseite der Lochplatte (4) der Bürsten­ körper-Oberfläche angepaßt ist.
19. Maschine nach einem der Ansprüche 7 bis 18, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Längsachsen von Bürstenkörper-Löchern (7) und von jeweils zugeordneten Lochplatten-Löchern (8) winklig zueinander angeordnet sind.
20. Maschine nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchgangs-Löcher (8) in der Lochplatte (4, 4a) kurvenförmig oder bereichsweise schräg zu dem jeweils zugeordneten Bürstenkörper- Loch verlaufen und etwa bei der dem Bürstenkörper zugewandten Auslaßmündung vorzugsweise in Fluchtrichtung zum Bürstenkörper- Loch orientiert sind.
DE19904029610 1990-09-19 1990-09-19 Verfahren zum Verbinden von Borstenbündeln mit einem Bürstenkörper oder dergleichen sowie Bürstenherstellungsmaschine Expired - Fee Related DE4029610C2 (de)

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