DE4029004C1 - - Google Patents
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- B01L—CHEMICAL OR PHYSICAL LABORATORY APPARATUS FOR GENERAL USE
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- B01L7/52—Heating or cooling apparatus; Heat insulating devices with provision for submitting samples to a predetermined sequence of different temperatures, e.g. for treating nucleic acid samples
- B01L7/525—Heating or cooling apparatus; Heat insulating devices with provision for submitting samples to a predetermined sequence of different temperatures, e.g. for treating nucleic acid samples with physical movement of samples between temperature zones
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Temperieren von
chemischen und/oder biochemischen und/oder mikrobiologischen
Substanzen mit
- - einer Metallblockanordnung, die zumindest einen auf eine festlegbare mittlere Temperatur einstellbaren Bereich sowie mindestens einen weiteren Bereich aufweist,
- - einer metallischen Trägerplatte, die eine Aufnahmeein richtung zur Aufnahme der Substanzen und/oder zur Aufnahme von Gefäßen für die Substanzen aufweist, und die über zumindest eine ihrer Außenflächen mit der Metallblockanordnung in thermischen Kontakt bringbar ist,
- - einer Druckerzeugungseinrichtung, um zwischen der zumin dest einen Außenfläche und der Metallblockanordnung einen vom Umgebungsdruck abweichenden Druck zu erzeugen und
- - einer Transportvorrichtung, die die Trägerplatte längs eines Transportweges wahlweise in einen der Bereiche der Metallblockanordnung transportiert.
Eine derartige Vorrichtung ist aus der WO-A-90 05 947 bekannt.
Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Temperieren
von chemischen und/oder biochemischen und/oder mikrobiologischen
Substanzen mit den Schritten:
- a) Einstellen zumindest eines Bereiches einer Metallblock anordnung auf eine festgelegte Temperatur,
- b) Aufnahme der Substanzen oder von die Substanzen enthal tenden Gefäßen in zumindest einer in einer metallischen Trägerplatte vorgesehenen Ausnehmung, wobei die Träger platte über zumindest eine ihrer Außenflächen mit der Metallblockanordnung in thermischen Kontakt bringbar ist,
- c) Transportieren der Trägerplatte in den zumindest einen Bereich und
- d) Erzeugen eines Unterdruckes zwischen der Außenfläche der Trägerplatte und der Metallblockanordnung, um den thermischen Kontakt zu verbessern.
Ein derartiges Verfahren wird mit der aus der WO-A-90 05 947
bekannten Vorrichtung durchgeführt.
Die bekannte Vorrichtung weist als Metallblockanordnung eine
im Querschnitt U-förmige Metallschiene auf, die an ihrem einen
Ende gekühlt und an ihrem anderen Ende geheizt wird. Auf diese
Weise entsteht in der Metallschiene ein annähernd linearer
Temperaturgradient, dessen Steigung (K/cm) durch den räumlichen
Abstand und die Temperaturdifferenz zwischen den beiden thermo
statierten Enden der Metallschiene bestimmt ist.
Darüberhinaus ist es bekannt, zwischen den temperierten Enden
der Metallschiene zusätzliche Temperiervorrichtungen vorzusehen,
um längs der Metallschiene Abschnitte mit Temperaturgradienten
unterschiedlicher Steigung zu erzeugen. Dadurch werden bei
spielsweise Temperaturbereiche mit einem relativ flachen
und/oder Temperaturbereiche mit einem sehr steilen Temperatur
gradienten erzeugt.
Die bekannte Vorrichtung weist ferner eine zwischen den Schen
keln der Metallschiene angeordnete Trägerplatte auf, die mit
Bohrungen zur Aufnahme von Plastikreaktionsgefäßen versehen
ist, in denen die zu temperierenden Substanzen aufgenommen
sind. Die Trägerplatte wird mittels einer Transportvorrichtung
in den Bereich der Metallschiene transportiert, der die ge
wünschte Temperatur aufweist, die die Substanzen annehmen
sollen. Für den dazu erforderlichen Wärmeaustausch steht die
Trägerplatte über ihre Bodenfläche und ihre beiden Stirnseiten
mit der Grundfläche bzw. den Schenkelinnenflächen der U-förmigen
Metallschiene in thermischem Kontakt.
An den Querseiten der Trägerplatte sind zwei Zahnriemen be
festigt, die über Umlenkrollen in Längsrichtung der Metall
schiene um diese herum geführt und so je über ein Zahnrad
angetrieben sind, daß sie die Trägerplatte in dem U der Metall
schiene hin- und herziehen können, um so verschiedene Tempe
raturbereiche anzufahren.
Um den thermischen Kontakt zwischen der Trägerplatte und der
Metallschiene zu verbessern, wird bei der bekannten Vorrichtung
vorgeschlagen, die Trägerplatte mittels Unterdruck an die
Metallschiene anzusaugen.
Bei der bekannten Vorrichtung ist es von Nachteil, daß die im
Vergleich zu ihrer Längserstreckung sehr hohe Trägerplatte
beim Ziehen in einen anderen Temperaturbereich sehr leicht
verkippt, so daß der Transport der Trägerplatte nur sehr langsam
vor sich gehen kann. Bei der Überwindung von hohen Temperatur
gradienten geschieht es außerdem immer wieder, daß sich die
Trägerplatte wegen der mit der Temperaturänderung verbundenen
Ausdehnung mit ihren Stirnseiten zwischen den Schenkeln der
U-förmigen Metallschiene verklemmt, so daß kein weiterer
Transport möglich ist. Das Bedienungspersonal muß von Hand
eingreifen, um die Transportvorrichtung wieder gangbar zu
machen.
Wegen der nur langsamen Verfahrgeschwindigkeit der Trägerplatte
sind die Zeiten, die benötigt werden, um die mittransportierten
Substanzen umzutemperieren, gerade im Zusammenhang mit den
modernen biochemischen Methoden unerwünscht hoch.
Bei vielen Reaktionen werden außerdem Temperaturbereiche
benötigt, die deutlich unterhalb des Taupunktes der Umgebungs
luft liegen, was bei der bekannten Vorrichtung dazu führt,
daß sich in diesen Temperaturbereichen auf der Metallschiene
Kondenswasser niederschlägt. Dieses Kondenswasser beeinträchtigt
einerseits den Temperaturübergang und führt andererseits im
Zusammenhang mit der Unterdruckansaugung dazu, daß die Träger
platte sozusagen auf der Metallschiene "festklebt" und nur
durch hohe Motorleistungen in einen anderen Temperaturbereich
gezogen werden kann.
Temperaturen unter 0°C, wie sie beispielsweise zum Abstoppen
enzymatischer Reaktionen erforderlich sind, führen bei der
bekannten Vorrichtung zur Eisbildung und damit zu sehr schlech
ten Temperaturübergängen und ggf. sogar zu einem Festfrieren
der Trägerplatte.
Weiterhin ist aus der WO-A-90 05 023 eine Vorrichtung bekannt,
bei der drei gegeneinander thermisch isolierte Metallblöcke
in Längsrichtung hintereinander gesetzt sind, wobei jeder
Metallblock auf eine eigene Temperatur einstellbar ist. In
die Metallblöcke und in die zur Wärmeisolation zwischen ihnen
angeordneten Kunststoffblöcke ist ein nach oben offener,
durchgehender Führungskanal gefräst, in dem eine Trägerplatte
längsverschieblich angeordnet ist, die Bohrungen zur Aufnahme
von Reaktionsgefäßen mit zu temperierenden Substanzen aufweist.
Auch bei dieser Vorrichtung wird die Trägerplatte mit Hilfe
eines Zahnriemens aus dem einen temperierten Bereich in den
anderen gezogen. Obwohl die Grundfläche der Trägerplatte bei
dieser Vorrichtung so groß ist, daß die Trägerplatte beim
Ziehen nicht zum Verkippen neigt, stößt die Trägerplatte beim
Verfahren gelegentlich gegen vorstehende Kanten, die an dem
Übergang von einem Metallblock zu einem Kunststoffblock oder
umgekehrt wegen der unterschiedlichen Wärmeausdehnung dieser
Materialien entsteht.
Darüberhinaus kann sich die Trägerplatte beim Verfahren zwischen
zwei sehr unterschiedlich temperierten Temperaturbereichen
aufgrund der damit verbundenen Wärmeausdehnung in dem als
Schwalbenschwanzführung ausgebildeten Kanal derart verklemmen,
daß ein weiterer Transport unmöglich ist.
In beiden Fällen muß das Bedienungspersonal eingreifen, um den
weiteren Betrieb der bekannten Vorrichtung zu gewährleisten.
Weiterhin ist es bei beiden Vorrichtungen bekannt, ein Schmier
mittel zu verwenden, das dafür sorgen soll, daß die Trägerplatte
besser gleitet. Nach mehreren Verfahrvorgängen muß die Metall
blockanordnung jedoch neu eingeschmiert werden, was bei längerem
Betrieb zu zeitaufwendigen Wartungsarbeiten führt.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
und ein Verfahren der eingangs genannten Art dahingehend
weiterzubilden, daß die vorstehend genannten Nachteile vermieden
werden. Insbesondere soll es möglich werden, die Substanzen
auch bei tieferen Temperaturen schneller umtemperieren zu
können. Darüberhinaus soll die Vorrichtung bei einem konstruktiv
einfachen Aufbau schnell und einfach in Betrieb zu nehmen und
während des Betriebes wartungsfrei sein.
Hinsichtlich der eingangs genannten Vorrichtung wird diese
Aufgabe dadurch gelöst, daß die Druckerzeugungseinrichtung
so ausgebildet ist, daß sie zwischen der zumindest einen Außen
fläche und der Metallblockanordnung zu Beginn eines Transport
schrittes ein Luftkissen zu erzeugen vermag und am Ende des
Transportschrittes den Abbau des Überdruckes sowie den Aufbau
eines Unterdruckes ermöglicht, und daß die Transportvorrichtung
eine Anordnung aufweist, die mit der Trägerplatte derart in An
lage bringbar ist, daß auf die Trägerplatte eine größtenteils
in Richtung des Transportweges wirkende Schubkraft ausübbar ist.
Hinsichtlich des eingangs genannten Verfahrens wird diese Auf
gabe dadurch gelöst, daß zu Beginn des Transportschrittes zwi
schen der Außenfläche und der Metallblockanordnung ein Überdruck
aufgebaut wird, so daß die Trägerplatte zumindest größtenteils
von der Metallblockanordnung abgehoben wird, daß während des
Transportschrittes die Trägerplatte lediglich in Richtung des
Transportweges geschoben wird, und daß am Ende des Transport
schrittes der Überdruck wieder abgebaut wird.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird auf diese Weise
vollkommen gelöst. Weil bei der neuen Vorrichtung und dem neuen
Verfahren zwischen der Trägerplatte und der Metallblockanordnung
während des Transportierens der Trägerplatte ein Überdruck auf
gebaut wird, schwebt die Trägerplatte sozusagen auf einem Luft
kissen über evtl. Kanten hinweg. Da die Trägerplatte anderer
seits jetzt in Richtung des Transportweges geschoben wird, wobei
die Kraft lediglich in Transportrichtung ausgeübt wird, kann es
nicht mehr geschehen, daß die Trägerplatte kippt und dadurch
verklemmt. Auf diese Weise ist es möglich, die Trägerplatte sehr
schnell zwischen verschiedenen Temperaturbereichen hin- und herzu
schieben, was zu einer deutlichen Verringerung der gesamten Um
temperierzeit führt. Die Trägerplatte wird sozusagen mit einem
Luftkissen von der Metallblockanordnung abgehoben, auf diesem
Luftkissen mit großer Geschwindigkeit in den neuen Temperatur
bereich geschoben und dort wieder abgesenkt.
Besonders bevorzugt ist es bei dem Ausführungsbeispiel der
Vorrichtung, wenn die Trägerplatte lediglich über ihre Boden
fläche, die die zumindest eine Außenfläche ist, mit der Metall
blockanordnung in thermischen sowie sonstigen Kontakt bringbar
ist.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß die Trägerplatte auf keinen
Fall in der Metallblockanordnung verklemmen kann. Die einzige
Fläche, über die sie mit der Metallblockanordnung in Berührung
gelangen kann, ist ihre Bodenfläche, die während des Transport
vorganges auf einem Luftkissen schwebt. Da es bei der neuen
Vorrichtung nicht mehr vorkommen kann, daß die Trägerplatte
hängen bleibt, ist die neue Vorrichtung wartungsfrei und einfach
zu bedienen. Darüberhinaus kann die Transportgeschwindigkeit
der Trägerplatte hier weiter gesteigert werden, da selbst bei
hohen Geschwindigkeiten nicht die Gefahr des Hängenbleibens
besteht. Dies trägt dazu bei, daß die zum Umtemperieren der
mitbewegten Substanzen benötigte Zeit noch kürzer wird.
Weiterhin ist es bevorzugt, wenn die Trägerplatte eine zwischen
ihrer Oberseite und der Bodenfläche gemessene Stärke aufweist,
die gering ist gegenüber ihren Querabmaßen.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß der Wärmetransport aus
der Trägerplatte heraus bzw. in sie hinein einerseits über
eine große Fläche erfolgen kann und daß andererseits die zu
transportierende Wärmemenge in der Trägerplatte selbst wegen
ihrer geringen Stärke nur einen kurzen Weg zurücklegen muß. Dies
führt dazu, daß die Trägerplatte und damit auch die in den
Reaktionsgefäßen gehaltenen Substanzen sehr schnell umtemperiert
werden. Während die Maßnahmen des Luftkissens und des Schiebens
die Transportzeit verringern, wird hier die eigentliche Zeit
verringert, die benötigt wird, um den Wärmeaustausch selbst
vorzunehmen. Wie bereits erwähnt, setzt sich die gesamte
Umtemperierzeit aus diesen beiden Zeiten zusammen. Da bei der
neuen Vorrichtung beide Zeitbereiche deutlich verkürzt wurden,
ist ebenfalls die gesamte Umtemperierzeit sehr kurz, so daß
auch enzymatische Reaktionen, die steile Temperaturprofile
über der Zeit erfordern, mit der neuen Vorrichtung gesteuert
werden können.
Ferner ist es bevorzugt, wenn die Stärke der Trägerplatte
geringer als 10 mm ist.
Durch diese Maßnahme wird in vorteilhafter Weise der Wärmeaus
tauschweg in der Trägerplatte reduziert, so daß das Umtempe
rieren in noch kürzerer Zeit vonstatten geht.
Weiterhin ist es bevorzugt, wenn die Trägerplatte aus Silber
gefertigt ist.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß ein Metall verwendet wird,
das eine sehr große Temperatur- und Wärmeleitfähigkeit -
verglichen mit anderen Metallen - aufweist, so daß der Wärme
transport sehr schnell vonstatten geht.
Es ist ferner bevorzugt, wenn die Aufnahmeeinrichtung zur
Aufnahme einer flexiblen, dünnen Kunststoffplatte ausgelegt
ist, in der nach unten vorstehende Mulden zur Aufnahme der
Substanzen ausgebildet sind.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß der Wärmeübergang von der
Trägerplatte durch die Wand des Reaktionsgefäßes hindurch in
die zu temperierende Substanz bzw. Lösung hinein wegen der
dünnen Wandung der Kunststoffplatte im Bereich der Mulden in
sehr kurzer Zeit vor sich geht. Verglichen mit den bekannten
Plastik-Reaktionsgefäßen erfolgt das Umtemperieren bei diesen
Kunststoffplatten erheblich schneller.
Ferner ist es bevorzugt, wenn die Aufnahmeeinrichtung an die
Außenkonturen der Mulden angepaßte Ausnehmungen aufweist, und
wenn die Kunststoffplatte mittels Schrauben an der Trägerplatte
befestigbar ist.
Diese Maßnahmen sorgen für einen sehr guten thermischen Kontakt
zwischen der Trägerplatte einerseits und den Mulden der Kunst
stoffplatte andererseits. Dies führt ebenfalls zu einem schnel
len und auch reproduzierbaren Umtemperieren der Substanzen.
Ferner ist es bevorzugt, wenn in der Bodenfläche der Träger
platte Öffnungen vorgesehen sind, die über in der Trägerplatte
verlaufende Kanäle mit einem an der Trägerplatte angeordneten
Anschlußstutzen verbunden sind, der seinerseits mit der Druck
erzeugungseinrichtung in Verbindung steht.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß das Luftkissen unmittelbar
unter der Trägerplatte gebildet wird, was konstruktiv besonders
einfach ist. Außerdem ist es hier möglich, dieselben Öffnungen
sowohl für das Ansaugen mit Unterdruck als auch für das Abheben
mit Überdruck zu verwenden.
Weiterhin ist es bevorzugt, wenn die mit der Trägerplatte in
Anlage bringbare Anordnung eine Führungsgabel mit zwei zueinan
der parallel und im Abstand verlaufenden Führungsstäben auf
weist, zwischen denen die Trägerplatte geführt ist.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß wegen der "losen" Führung
der Trägerplatte keine nach unten gerichteten Kräfte auf diese
ausgeübt werden. Daher reicht schon ein geringes Luftkissen
aus, um die Trägerplatte zumindest bereichsweise von der
Metallblockanordnung abzuheben. Es treten keine Kräfte auf,
die die Trägerplatte gegen den Druck des Luftkissens während
des Verschiebens mit der Metallblockanordnung in Berührung
bringen könnten. Der Betrieb der neuen Vorrichtung ist dadurch
sicher gewährleistet. Es besteht nicht mehr die Gefahr, daß
die Trägerplatte verkantet oder verkippt.
Weiterhin ist es bevorzugt, wenn die Transportvorrichtung
einen auf zwei zueinander parallel verlaufenden Führungsstangen
längsverschieblich geführten Schlitten aufweist, an dem ein
die Führungsgabel tragender Halter lösbar befestigt ist, der
über ein flexibles Element mit dem Anschlußstutzen verbunden
ist, wobei das flexible Element gleichzeitig zur Festlegung
der Trägerplatte quer zu der Transportrichtung vorgesehen ist.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß die Trägerplatte über ein
flexibles Element, das keine Querkräfte überträgt, mit einem
Halter verbunden ist, und so nicht seitlich aus der Metall
blockanordnung herausgelangen kann. Die Trägerplatte wird
über den Halter und das flexible Element sozusagen über dem
Luftkissen gehalten. Da der Halter lösbar auf dem Schlitten
angeordnet ist, kann die Trägerplatte zusammen mit dem Halter
auf einfache Weise in die Metallblockanordnung hineingebracht
bzw. wieder aus ihr herausgenommen werden. Dadurch ist die
Inbetriebnahme der neuen Vorrichtung sehr einfach und auch
von technisch ungeschultem Personal zu bewerkstelligen.
Bei diesem Ausführungsbeispiel ist es ferner bevorzugt, wenn
die Druckerzeugungseinrichtung ein Motorgebläse mit Druckausgang
und Saugeingang sowie ein belüftetes Umschaltventil aufweist.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß zum Umschalten von Ansaugen
auf Abheben und umgekehrt lediglich das Umschaltventil ange
steuert werden muß. Auf diese Weise ist die neue Vorrichtung
konstruktiv sehr einfach ausgelegt. Außerdem erfolgt das
Umschalten zwischen Luftkissen und Ansaugen nahezu verzögerungs
los, was ebenfalls zu einer Verkürzung der Umtemperierzeit
beiträgt.
Weiterhin ist es bevorzugt, wenn bei einer Vorrichtung, bei
der zumindest zwei auf eine jeweils festlegbare Temperatur
einstellbare Bereiche vorgesehen sind, für jeden Bereich,
dessen Temperatur in der Nähe des Taupunktes oder tiefer liegt,
eine Trocknungseinrichtung vorgesehen ist, die ein Gas mit
geringem Feuchtigkeitsgehalt in den jeweiligen Bereich ein
leitet.
Auf diese konstruktiv sehr einfache Weise wird die Bildung
von Kondenswasser in diesen Temperaturbereichen verhindert.
Außerdem kann so die Eisbildung vermieden werden. Das Trocknen
mit Gas vermeidet folglich sämtliche oben geschilderten Nach
teile im Zusammenhang mit der Entstehung von Kondenswasser
oder Eis. Auch diese Maßnahme trägt damit zu einem reproduzier
baren und schnellen Umtemperieren bei und ermöglicht anderer
seits Temperaturbereiche, die deutlich unterhalb des Taupunktes
der Umgebungstemperatur liegen.
Bevorzugt ist es bei diesem Ausführungsbeispiel, wenn das Gas
getrocknetes Stickstoffgas ist.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß ein einfach zu trocknendes
und preiswertes Gas verwendet wird, das außerdem in der Um
gebungsatmosphäre vorkommt und ungiftig ist. Es müssen daher
keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen an der neuen Vorrichtung
getroffen werden, was ebenfalls zu einem konstruktiv einfachen
Aufbau beiträgt.
Ferner ist es bevorzugt, wenn die Metallblockanordnung eine
Wärmeschiene mit einer ebenen Oberfläche aufweist, die mit
der ebenfalls ebenen Bodenfläche der Trägerplatte in thermischen
Kontakt bringbar ist.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß der Wärmeübergang zwischen
den beiden ebenen Oberflächen sehr schnell ist, was zu kürzeren
Umtemperierzeiten beiträgt.
Weiterhin ist es bevorzugt, wenn die Metallblockanordnung
einen in seinem Inneren hohlen Deckel aufweist, der die Ober
fläche abdeckt und lediglich einen in Längsrichtung der Metall
blockanordnung verlaufenden Schlitz freiläßt, der seitlich
quer zu der Längsrichtung offen ist und in den die Führungsgabel
von außen hineinragt, und wenn die Trocknungseinrichtung in dem
Deckel angeordnet ist.
Durch diese Maßnahme wird in vorteilhafter Weise verhindert,
daß das trockene Gas sehr schnell aus dem jeweiligen Tempera
turbereich austritt und durch Umgebungsluft mit hohem Feuchtig
keitsgehalt ersetzt wird. Anders ausgedrückt, wird durch den
Deckel und das eingeblasene getrocknete Gas für eine abgeschlos
sene Innenatmosphäre gesorgt, deren Feuchtigkeitsgehalt so
niedrig ist, daß sich auch auf Metallflächen mit Temperaturen
unterhalb des Taupunktes keine Feuchtigkeit niederschlägt
oder gar Eis bildet. Dadurch ist es möglich, den Temperatur
bereich zu noch tieferen Werten auszudehnen, so daß auch derart
tiefe Temperaturen erreicht werden, wie sie zum Einfrieren
bspw. biochemischer Lösungen erforderlich sind. Dies macht die
neue Vorrichtung auch für Versuchsabläufe einsetzbar, bei
denen nach einer Reihe von zyklischen Temperaturprofildurchläufen
die so behandelten Lösungen bzw. Substanzen bei Temperaturen
unter 0°C eingefroren werden müssen, wie beispielsweise bei
der Polymerase-Kettenreaktion (PCR).
Weiterhin ist es bevorzugt, wenn die Wärmeschiene durchgehend
aus Metall, vorzugsweise Aluminium, gefertigt und an ihren
Enden temperiert ist.
Diese an sich bekannte Maßnahme führt dazu, daß sich ein
linearer Temperaturgradient einstellt, so daß die zur Verfügung
stehende Zahl der Temperaturbereiche lediglich durch die
Verfahrgenauigkeit der Transportplatte bestimmt wird. Die
Transportplatte nimmt jeweils den Temperaturwert ein, der an
dem Ort der Metallschiene herrscht, über den die Mittellinie
der Trägerplatte angeordnet ist.
Weiterhin ist es bevorzugt, wenn etwa mittig zwischen den
Enden der Wärmeschiene eine abschaltbare Zusatztemperierung
vorgesehen ist.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß zum Aufbauen des Temperatur
gradienten über die Zusatztemperierung Wärme zugeführt bzw.
abgeführt werden kann, so daß die Inbetriebnahme der neuen
Vorrichtung sehr schnell vor sich geht. Wenn sich der Tempe
raturgradient in etwa eingestellt hat, wird die Zusatztempe
rierung abgeschaltet, so daß der Gradient lediglich durch die
an den Enden der Metallschiene vorgesehene Temperiervorrich
tungen bestimmt wird. Dadurch ist die Regelung des Gradienten
sehr einfach.
Weiterhin ist es bevorzugt, wenn die Wärmeschiene in Längsrich
tung aufeinanderfolgend abwechselnd temperierbare Metallblöcke
und Isolierblöcke aufweist.
Durch diese ebenfalls bekannte Maßnahme ist es möglich, größere
Bereiche vorzusehen, die auf eine konstante und genau einregel
bare Temperatur eingestellt sind, so daß die Temperatureinstel
lung der Substanzen nicht von der Positioniergenauigkeit der
Trägerplatte in der Wärmeschiene begrenzt ist. Die Temperatur,
die sich in den Substanzen einstellt, ist lediglich durch die
Temperatur des jeweiligen Metallblockes bestimmt. Diese Tempe
ratur jedoch kann über die externen Temperiereinrichtungen
sehr genau eingestellt werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann in vorteilhafter Weise
mit der neuen Vorrichtung durchgeführt werden.
Weitere Vorteile ergeben sich aus der Beschreibung und der
Zeichnung.
Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und die nach
stehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in den jeweils
angegebenen Kombinationen, sondern auch in anderen Kombinationen
oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der
vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
dargestellt und wird in der folgenden Beschreibung näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines ersten Aus
führungsbeispiels der erfindungsgemäßen Vorrich
tung in einer teilweise gebrochenen und perspek
tivischen Darstellung;
Fig. 2 eine Schnittdarstellung der Vorrichtung aus Fig. 1
entlang der Linie II-II aus Fig. 1 mit angesaugter
Trägerplatte;
Fig. 3 eine Ansicht der Trägerplatte aus Fig. 2 von oben,
entlang der Linie III aus Fig. 2, teilweise ge
brochen;
Fig. 4 eine Unteransicht der Trägerplatte aus Fig. 3 in
einer Ansicht entlang des Pfeiles IV aus Fig. 2;
Fig. 5 eine Schnittdarstellung der Trägerplatte aus Fig. 3
entlang der Linie V-V aus Fig. 3;
Fig. 6 eine schematische Darstellung der Druckerzeugungs
einrichtung aus Fig. 1 einmal in der Saugeinstel
lung und einmal in der Druckeinstellung;
Fig. 7 eine Ansicht wie Fig. 2, jedoch mit abgehobener
Trägerplatte, bei der eine die Metallanordnung
umgebende Isolation schematisch dargestellt ist;
und
Fig. 8 ein zweites Ausführungsbeispiel der neuen Vorrich
tung in einer Darstellung wie Fig. 1.
In Fig. 1 ist mit 10 eine Vorrichtung zum Temperieren von
chemischen und/oder biochemischen und/oder mikrobiologischen
Substanzen bezeichnet.
Die Vorrichtung 10 weist eine Metallblockanordnung 12 auf,
die eine langgestreckte Wärmeschiene 13 umfaßt, die vorzugsweise
einstückig aus einem Aluminiumblock gefertigt ist. Die Wärme
schiene 13 weist an ihrem linken Ende 14 eine Bohrung 15, an
ihrem rechten Ende 16 eine Bohrung 17 und in ihrer Längsrichtung
18 etwa mittig zwischen den Bohrungen 15 und 17 eine weitere
Bohrung 19 auf. Die Bohrungen 15, 17 und 19 dienen zum Anschluß
der Wärmeschiene 13 beispielsweise an Flüssigkeitsthermostate
oder zur Aufnahme von Heizpatronen. Auf diese Weise wird in
der Wärmeschiene 13 ein beliebig einstellbarer Temperatur
gradient erzeugt, der in Längsrichtung 18 verläuft.
Zur Kontrolle des Temperaturgradienten sind drei Temperatur
fühler 21, 22 und 23 vorgesehen, die den Bohrungen 15, 17 und
19 zugeordnet sind. Die Anordnung kann beispielsweise so
getroffen sein, daß der Abstand zwischen dem Temperaturfühler
21 und dem Temperaturfühler 22 in Längsrichtung 18 gemessen
gerade 100 cm entspricht, während die Temperaturdifferenz
zwischen den Temperaturfühlern 21 und 22 beispielsweise 100°C
beträgt. In diesem Falle zeigt der Temperaturfühler 23 gerade
50°C an. In der Bohrung 19 steckt bei diesem Ausführungsbeispiel
eine Heizpatrone, die auf 48°C eingestellt ist. Soll die
Wärmeschiene 13 in Betrieb genommen werden, wird durch die
Bohrung 15 -10°C kaltes Kühlmittel geleitet, während die
Bohrungen 17 und 19 mit Heizpatronen bestückt sind, die auf
110°C bzw. 48°C eingeregelt werden.
Die in der Bohrung 19 steckende Heizpatrone dient lediglich
dazu, den Aufheizvorgang der Wärmeschiene 13 zu beschleunigen.
Wenn sich der Temperaturgradient längs der Richtung 18 einge
stellt hat, beträgt die Temperatur, die der Temperaturfühler
23 anzeigt, wie gesagt 50°C, so daß die in der Bohrung 19
befindliche Heizpatrone nicht mehr anspringt.
Die Wärmeschiene 13 weist eine ebene Oberfläche 25 auf, die
von einem Deckel 26 abgedeckt ist. Der Deckel 26 ist an seiner
Vorderseite 27 U-förmig offen und begrenzt mit der Wärmeschiene
13 einen in der Längsrichtung 18 verlaufenden länglichen Schlitz
28, der seitlich offen ist. Der längliche Schlitz 28 ist in
der Längsrichtung 18 von einem linken Schenkel 29 sowie einem
rechten Schenkel 30 des Deckels 26 begrenzt. Der Deckel 26
liegt mit seinen Schenkeln 29 und 30 unmittelbar auf der
Oberfläche 25 der Wärmeschiene 13 auf.
In dem länglichen Schlitz 28 ist längsverschieblich eine
Trägerplatte 31 geführt, die in Fig. 1 in einem Temperatur
bereich 32 angeordnet ist, der in dem gezeigten Ausführungs
beispiel kurz unterhalb von 50°C liegt. Die Temperatur, die
die Trägerplatte 31 durch Kontakt mit der Oberfläche 25 ein
nimmt, entspricht der mittleren Temperatur, die in dem Tempe
raturbereich 32 herrscht. Die Breite des Temperaturbereiches
32, gemessen in Längsrichtung 18, entspricht exakt der Breite
der Trägerplatte 31, bzw. wird erst durch diese definiert.
Ist beispielsweise die untere Temperatur in dem Temperatur
bereich 32, die auf der Seite des linken Endes 14 liegt, 45°C
und die obere Temperatur, die auf der Seite des rechten Endes
16 liegt, gleich 47°C, so ist die mittlere Temperatur in dem
Temperaturbereich 32 und damit die Temperatur, die die Träger
platte 31 annimmt, gleich 46°C.
Um die Trägerplatte 31 beispielsweise in einen bei 32′ an
gedeuteten weiteren Temperaturbereich zu verfahren, ist eine
Transportvorrichtung 33 vorgesehen. Die Transportvorrichtung
33 weist einen Schlitten 34 auf, der über Kugelbuchsen 35 längs
verschieblich auf zwei zueinander parallel und mit Abstand
verlaufenden Führungsstangen 36 geführt ist. Die Führungsstangen
36 verlaufen parallel zu der Längsrichtung 18 der Wärmeschiene
13.
An dem Schlitten 34 ist ein Zahnriemen 37 befestigt, der über
nicht dargestellte Umlenkrollen zu einem Zahnrad geführt wird,
das von einem steuerbaren Motor angetrieben wird. In bekannter
Weise kann der Schlitten 34 über den Zahnriemen 37 in Längs
richtung 18 hin- und herbewegt werden. Der Schlitten 34 ist
auf zwei Führungsstangen 36 geführt, so daß der Schlitten 34
beim Verfahren nicht verkanten oder verklemmen kann.
Oben auf den Schlitten 34 ist mit Hilfe einer Rändelmutter 38
ein Halter 39 angeschraubt, der über eine bei 40 angedeutete
Anordnung auf die Trägerplatte 31 eine Schubkraft in Längsrich
tung 18 ausübt. Die Anordnung 40 weist dazu zwei zueinander
parallel und mit Abstand verlaufende Führungsstäbe 42 auf,
die eine Führungsgabel 43 darstellen, in der die Trägerplatte
31 geführt ist. Die Anordnung ist derart getroffen, daß die
Trägerplatte 31 in Längsrichtung 18 gesehen durch die Füh
rungsstäbe 42 lose festgelegt und in Richtung eines bei 44
angedeuteten Transportweges verschiebbar ist.
An der Trägerplatte 31 ist zur Kontrolle ein bei 45 angedeuteter
Temperaturfühler vorgesehen, der über ein Kabel 46 mit einem
Stecker 47 verbunden ist, der an dem Halter 39 sitzt. An den
Stecker 47 ist in bekannter Weise ein Temperaturmeßgerät
anzuschließen, das die Ist-Temperatur in der Trägerplatte 31
angibt.
In der Nähe des Steckers 47 ist an dem Halter 39 eine nach
unten weisende Olive 48 vorgesehen, die mit einer bei 49
angedeuteten und noch näher zu beschreibenden Druckerzeugungs
einrichtung 49 verbunden ist. Die Druckerzeugungseinrichtung
49 dient dazu, die Trägerplatte 31 mit Überdruck oder Unterdruck
zu versorgen. Zu diesem Zweck ist die Druckerzeugungseinrichtung
49 über in Fig. 1 nicht gezeigte Kanäle, die in dem Halter 39
vorgesehen sind, mit einer ebenfalls an dem Halter 39 befestig
ten Kanüle 50 verbunden, die in Richtung des Schlitzes 28
weist. Die Kanüle 50 ist über einen flexiblen Schlauch 51 mit
einer weiteren Kanüle 52 verbunden, die an der Trägerplatte 31
angeordnet ist und als Anschlußstutzen 53 für die Druck- bzw.
Saugluft dient.
Wie in Fig. 1 zu erkennen ist, ragen die Führungsstäbe 42 in
den länglichen Schlitz 28 hinein. Außerdem verlaufen die
Führungsstäbe 42 parallel zu der Oberfläche 25 der Wärmeschiene
13, so daß beim Verfahren des Schlittens 34 in Längsrichtung
18 die Führungsstäbe 42 in dem Schlitz 28 hin- und herbewegt
werden, ohne zu verklemmen.
In Fig. 2 ist die Metallblockanordnung 12 im Querschnitt darge
stellt, so daß die in ihrem Inneren 54 angeordnete Trägerplatte
31 zu erkennen ist.
Wie zu erkennen, liegt die aus Silber gefertigte Trägerplatte
31 mit ihrer ebenen Bodenfläche 55 unmittelbar auf der ebenfalls
ebenen Oberfläche 25 der Wärmeschiene 13 auf. In der Bodenfläche
55 sind nach unten weisende Öffnungen 56 vorgesehen, die über
Kanäle 57 und 58 mit der Kanüle 52 verbunden sind. In dem
Betriebszustand der Fig. 2 ist die Druckerzeugungseinrichtung
49 auf Saugbetrieb geschaltet, wobei die Saugrichtung durch
einen Pfeil 60 angedeutet ist.
Die Trägerplatte 31 wird so mit ihrer Bodenfläche 55 an die
Oberfläche 25 angesaugt, wodurch ein sehr guter thermischer
Kontakt zwischen der Wärmeschiene 13 und der Trägerplatte 31
erzeugt wird.
Die Trägerplatte 31 trägt an ihrer von der Bodenfläche 55
abgelegenen Oberseite 61 eine flexible Kunststoffplatte 62,
die von einem Deckel 63 abgedeckt ist und mittels Schrauben 64
an der Trägerplatte 31 angeschraubt ist. Die noch näher zu
beschriebende Kunststoffplatte 62 weist Vertiefungen für die
zu temperierenden Substanzen auf.
In dem in Fig. 2 hinter der Trägerplatte 31 zu erkennenden
linken Schenkel 29 des Deckels 26 ist eine Trocknungseinrichtung
66 vorgesehen, die über einen bei 67 angedeuteten Rohrstutzen
von außen mit getrocknetem Stickstoffgas versorgt wird. Das
Gas gelangt durch den Rohrstutzen 67 in eine quer zu der
Längsrichtung 18 verlaufende Bohrung 68, von der wiederum
Abzweigbohrungen 69 abgehen, die in das Innere 54 der Metall
blockanordnung 12 hineinführen.
Auf diese Weise wird in dem linken Bereich der Metallblock
anordnung 12, in dem Temperaturen unterhalb des Taupunktes,
d. h. unterhalb von ca. 15°C, herrschen, eine Atmosphäre aus
getrocknetem Stickstoffgas erzeugt. Dadurch wird vermieden,
daß sich auf der Oberfläche 25 der Wärmeschiene 13 Kondenswasser
oder gar Eis bildet.
Da der Deckel 26 die Oberfläche 25 vollständig abdeckt und
lediglich der seitlich offene Schlitz 28 mit der Umgebungs
atmosphäre in Verbindung steht, ist der Luftaustausch zwischen
der Außenatmosphäre und dem Inneren 54 der Metallblockanordnung
12 gering. Da außerdem durch das eingeblasene Stickstoffgas
in dem Inneren 54 ein leichter Überdruck erzeugt wird, kann
keine feuchte Luft in das Innere 54 hineingelangen. Die Kon
denswasser- und Eisbildung wird dadurch vollständig verhindert.
In Fig. 3 ist die Trägerplatte 31 in einer Ansicht von oben
dargestellt, so daß die flexible Kunststoffplatte 62 bzw. der
sie abdeckende Deckel 63 zu erkennen ist. In der Kunststoff
platte 62 sind zwei Reihen zu je zehn Mulden 71 vorgesehen,
in denen die zu temperierenden Substanzen oder Lösungen auf
genommen sind.
Die beiden Führungsstäbe 42 sind an ihren freien Enden durch
eine Querstange 72 miteinander verbunden. Durch die Querstange
72 werden die Führungsstäbe 42 parallel zueinander gehalten,
so daß die Trägerplatte 31 nicht zwischen ihnen einklemmen
kann.
In Fig. 3 ist weiter zu erkennen, daß die Kanülen 50 und 52
durch den flexiblen Schlauch 51 derart fixiert werden, daß
zwischen ihren vorderen Enden 73 bzw. 74 ein kleiner Abstand
verbleibt. Auf diese Weise ist die Trägerplatte 31 einerseits
in der bei 75 angedeuteten Richtung quer zu der Längsrichtung
18 festgelegt, kann aber andererseits in einem gewissen Maße
gegenüber der Kanüle 50 verschwenkt werden. Der flexible
Schlauch 51 ist so gewählt, daß beim Abheben der Trägerplatte
31 von der Oberfläche 25 nur geringe oder keine Rückstellkräfte
auf die Trägerplatte 31 ausgeübt werden.
Beim Verfahren des Schlittens 34 in Längsrichtung 18 bewegen
sich die Führungsstäbe 42 in dieselbe Richtung und nehmen
die zwischen ihnen angeordneten Trägerplatte 31 mit. Dabei
gelangt in dem Beispiel der Fig. 3 der untere Führungsstab
42/1 mit der Trägerplatte 31 in Anlage und übt auf diese eine
bei 76 angedeutete Schubkraft aus. Die Schubkraft 76 weist
zumindest größtenteils in Längsrichtung 18; eine Kraftkom
ponente, die die Trägerplatte 31 auf die Oberseite 25 der
Wärmeschiene 13 drückt, wird nicht ausgeübt.
In Fig. 4 ist die Trägerplatte 31 in einer Ansicht von unten
dargestellt, in der zu erkennen ist, daß die Öffnungen 56
paarweise angeordnet sind. Je ein Paar ist untereinander durch
einen querverlaufenden Kanal 57 verbunden, während die Kanäle
57 gemeinsam über einen längsverlaufenden Kanal 58 mit der
Kanüle 52 in Verbindung stehen. Über die Kanüle 52 eingeleitete
Luft verteilt sich auf diese Weise gleichmäßig auf die sechs
Öffnungen 56 und strömt über diese aus der Bodenfläche 55 der
Trägerplatte 31 aus.
In Fig. 5 ist die Trägerplatte 31 im Querschnitt gezeigt, so
daß die in den Mulden 71 der Kunststoffplatte 62 aufgenommenen
Substanzen 77 zu erkennen sind. Die Mulden 71 sitzen in paß
genauen Ausnehmungen 78, die als Aufnahmeeinrichtung 79 dienen.
Da sich die Mulden 71 sehr dicht in die Ausnehmungen 78 ein
schmiegen, ist ein guter Wärmeübergang von dem aus Silber
bestehenden Träger 31 durch die dünne Wandung der Mulden 71
hindurch in die Substanzen 77 hinein gewährleistet. Die Sub
stanzen 77 nehmen daher sehr schnell die Temperatur der Träger
platte 31 an. Die Trägerplatte 31 selbst wird über ihre Boden
fläche 55 von der Oberfläche 25 der Wärmeschiene 13 temperiert.
Anhand von Fig. 6 soll jetzt die Druckerzeugungseinrichtung
49 näher beschrieben werden. Die Druckerzeugungseinrichtung
49 umfaßt ein Motorgebläse 80, dessen Saugeingang über einen
Schlauch 81 mit einem Umschaltventil 82 verbunden ist. Das
Motorgebläse 80 ist mit seinem Druckausgang über einen weiteren
Schlauch 83 ebenfalls mit dem Umschaltventil 82 verbunden.
Das Umschaltventil 82 weist einen Belüftungseingang bzw.
Entlüftungsausgang 84 auf und ist mit ihrem vierten Anschluß
über einen Anschlußschlauch 85 in nicht gezeigter Weise mit
der Olive 48 des Halters 39 verbunden.
In dem Umschaltventil 82 ist ein drehbarer Rohrwinkel 87
vorgesehen, über den der Anschlußschlauch 85 wahlweise mit
dem Schlauch 81 und damit dem Saugeingang des Motorgebläses
80 bzw. dem Schlauch 83 und damit dem Druckausgang des Motor
gebläses 80 verbunden werden kann.
In dem in Fig. 6a gezeigten Saugbetrieb saugt das Motorgebläse
80 durch den Anschlußschlauch 85 Luft ein, die durch den
Schlauch 81 und dann durch den Schlauch 83 geführt wird, und
das Umschaltventil 82 durch den Entlüftungsausgang 84 verläßt.
In Fig. 6b ist der Druckbetrieb dargestellt, in dem das Motor
gebläse 80 Luft durch den Belüftungseingang 84 ansaugt und
über den Schlauch 83 in den Anschlußschlauch 85 leitet.
Auf diese Weise kann das Motorgebläse 80 dauernd in Betrieb
sein; zum Umschalten von Druckbetrieb auf Saugbetrieb ist es
lediglich erforderlich, das Umschaltventil 82 derart anzu
steuern, daß der Rohrwinkel 87 in die jeweils andere Stellung
kippt.
Während in Fig. 2 die Trägerplatte 31 an die Oberfläche 25
angesaugt wird, ist in Fig. 7 der Betriebszustand dargestellt,
bei dem die Druckerzeugungseinrichtung 49 sich im Druckbetrieb
befindet, der in Fig. 6b angedeutet ist. Durch die bei 88
angedeutete Druckrichtung wird Luft über die Olive 48 und die
Kanülen 50 und 52 in den Kanal 58 und von diesem über die Kanäle
57 durch die Öffnungen 56 geleitet. Die aus den Öffnungen 56
ausströmende Luft hebt die Trägerplatte 31 von der Oberfläche 25
ab und erzeugt zwischen der Bodenfläche 55 und der Oberfläche 25
ein bei 89 angedeutetes Luftpolster, auf dem die Trägerplatte 31
schwebt. Die so abgehobene Trägerplatte 31 kann jetzt in
Längsrichtung 18 verfahren werden, ohne daß Reibungskräfte zu
überwinden sind oder die Gefahr besteht, daß die Trägerplatte
31 sich in dem Inneren 54 verkantet. In dem in Fig. 7 darge
stellten Schwebezustand der Trägerplatte 31 hat diese keinerlei
Berührung mit der Metallblockanordnung 12.
Die Trägerplatte 31 weist eine zwischen ihrer Oberseite 61
und ihrer Bodenfläche 55 gemessene Stärke auf, die in Fig. 7
bei 90 angedeutet ist. Die Stärke 90 der Trägerplatte 31 ist
gering gegenüber den Querabmaßen der Trägerplatte 31. Daher
steht eine große Bodenfläche 55 zur Verfügung, über die die
Trägerplatte 31 entweder auf dem Luftpolster 89 schwebt oder
aber mit der Oberfläche 25 in thermischem Kontakt steht.
In Fig. 7 ist ebenfalls zu erkennen, daß die Wärmeschiene 13
von einem Isoliergehäuse 91 und der Deckel 26 von einem Isolier
deckel 92 umgeben sind. Das Isoliergehäuse 91 weist eine dünne
Blechwand 93 auf, während der Isolierdeckel 92 ebenfalls eine
dünne Blechwand 94 umfaßt. Die Blechwände 93 und 94 begrenzen
das Isoliergehäuse 91 bzw. den Isolierdeckel 92 nach außen
und nehmen in ihrem Inneren einen geeigneten Isolierstoff
auf, der beispielsweise Steinwolle und Styropor sein kann.
Isoliergehäuse 91 und Isolierdeckel 92 sind in den Fig. 1 und
2 aus Übersichtlichkeitsgründen nicht dargestellt. Für einen
einwandfreien Betrieb der Vorrichtung 10 ist es jedoch erfor
derlich, diese thermisch nach außen zu isolieren, um einen
möglichst linearen Temperaturgradienten etablieren zu können.
Wie in Fig. 7 ferner zu erkennen, läßt der Isolierdeckel 92
einen Schlitz 96 frei, der dem Schlitz 28 entspricht.
Zur Inbetriebnahme der Vorrichtung 10 wird die Rändelmutter
38 gelöst und der Halter 39 mit der Führungsgabel 43 und der
Trägerplatte 31 aus dem Schlitz 28 herausgezogen. Während,
wie oben beschrieben, der Temperaturgradient in der Wärmeschiene
13 etabliert wird, kann die Kunststoffplatte 62 mit den Sub
stanzen 77 beladen und mit dem Deckel 63 abgedeckt werden.
Danach wird die Kunststoffplatte 62 mit Hilfe der Schrauben 64
auf der Trägerplatte 31 so festgeschraubt, daß ein enger
thermischer Kontakt zwischen den Ausnehmungen 78 und den Mulden
71 entsteht. Wenn sich der Temperaturgradient in der Wärme
schiene 13 eingestellt hat, wird die Trägerplatte 31 seitlich
in den Schlitz 28 eingeschoben und der Halter 39 mit Hilfe
der Rändelschraube 38 wieder auf dem Schlitten 34 befestigt.
Jetzt wird die Druckerzeugungseinrichtung 49 mit der Olive 48
verbunden, und der Schlitten 34 wird in die Ausgangsposition
für die Trägerplatte 31 gefahren.
Danach wird das Motorgebläse 80 eingeschaltet und das Umschalt
ventil 82 auf Saugbetrieb eingerichtet. Dadurch wird die
Trägerplatte 31 an die Oberfläche 25 angesaugt und gelangt
so in thermischen Kontakt mit der Wärmeschiene 13. Die Träger
platte 31 nimmt in wenigen Sekunden die Temperatur des gewählten
Temperaturbereiches 32 an. Das gleiche gilt für die Substanzen
77.
Die Trägerplatte 31 verbleibt für eine festgelegte Zeitdauer
in dem Temperaturbereich 32. Dann wird das Umschaltventil 82
umgeschaltet, so daß die Trägerplatte 31 durch das entstehende
Luftpolster 89 von der Oberfläche 25 abgehoben wird. Die nun
schwebende Trägerplatte 31 wird beispielsweise in Längsrichtung
18 zu dem Temperaturbereich 32′ verfahren. Dabei schiebt die
Führungsgabel 43 über ihren Führungsstab 42/2 die Trägerplatte
31, ohne eine Kraft gegen das Luftpolster auszuüben. Ist der
Temperaturbereich 32′ erreicht, schaltet das Umschaltventil
82 wieder auf Saugbetrieb um, und die Trägerplatte 31 wird an
die Oberfläche 25 angesaugt.
Der Transport der Trägerplatte 31 geschieht folglich ohne
jeglichen Kontakt zu der Metallblockanordnung 12, so daß auf
Schmiermittel jeder Art verzichtet werden kann. Das Verfahren
der Trägerplatte 31 geschieht ebenfalls im Sekundenbereich.
Da in der Trägerplatte 31 ein Temperaturfühler 45 vorgesehen
ist, kann die aktuelle Temperatur, die in der Trägerplatte 31
herrscht, ständig kontrolliert werden. Ein sehr exakt einge
stellter Temperaturgradient in der Wärmeschiene 13 ist daher
nicht erforderlich. Sollte festgestellt werden, daß der gewählte
Temperaturbereich 32′ nicht die gewünschte Temperatur aufweist,
so kann die Trägerplatte 31 in kürzester Zeit zu kälteren
bzw. wärmeren Temperaturen verfahren werden, bis die richtige
Temperatur erreicht ist.
In Fig. 8 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung
dargestellt, in dem die Wärmeschiene 13 aus einer Aufeinander
folge von drei Metallblöcken 98, 99 und 100 besteht, zwischen
denen jeweils ein Isolierblock 101 bzw. 102 angeordnet ist.
Jedem Metallblock 98, 99, 100 ist ein eigener Deckelabschnitt
103, 104 und 105 zugeordnet. In diesem Ausführungsbeispiel
werden die Metallblöcke 98, 99, 100 jeweils auf eine einheit
liche Temperatur eingestellt und stellen so Temperaturbereiche
106, 107, 108 dar.
Die Trägerplatte 31, die Transportvorrichtung 33, die Druck
erzeugungseinrichtung 49 und die Trocknungseinrichtung 66
entsprechen bei diesem Ausführungsbeispiel dem bereits be
schriebenen Aufbau dieser Elemente bei dem ersten Ausführungs
beispiel und werden nicht noch einmal erläutert.
Mit der Vorrichtung 10 aus Fig. 8 ist es möglich, die Träger
platte 31 abwechselnd auf drei unterschiedliche Temperaturen
einzustellen, während die Vorrichtung aus Fig. 1 eine beliebige
Temperaturauflösung zwischen der höchsten und der niedrigsten
Temperatur des zur Verfügung stehenden Gradienten ermöglicht.
Claims (21)
1. Vorrichtung (10) zum Temperieren von chemischen und/oder
biochemischen und/oder mikrobiologischen Substanzen
(77), mit
- - einer Metallblockanordnung (12), die zumindest einen auf eine festlegbare mittlere Temperatur einstellbaren Bereich (32; 106, 107, 108) sowie mindestens einen weiteren Bereich (36′; 107, 108, 106) aufweist,
- - einer metallischen Trägerplatte (31), die eine Aufnahmeeinrichtung (79) zur Aufnahme der Substanzen (77) und/oder zur Aufnahme von Gefäßen für die Substanzen (77) aufweist, und die über zumindest eine ihrer Außenflächen mit der Metallblockanordnung (12) in thermi schen Kontakt bringbar ist,
- - einer Druckerzeugungseinrichtung (49), um zwischen der zumindest einen Außenfläche und der Metallblockanordnung (12) einen vom Umgebungsdruck abweichenden Druck zu erzeugen, und
- - einer Transportvorrichtung (33), die die Trägerplatte (31) längs eines Transportweges (44) wahlweise in einen der Bereiche (33, 33′; 106, 107, 108) der Metallblockanordnung (12) transportiert,
dadurch gekennzeichnet, daß
- - die Druckerzeugungseinrichtung (49) so aus gebildet ist, daß sie zwischen der zumindest einen Außenfläche und der Metallblockanordnung (12) zu Beginn eines Transportschrittes ein Luftkissen zu erzeugen vermag und am Ende des Transportschrittes den Abbau des Ober druckes sowie den Aufbau eines Unterdruckes ermöglicht, und
- - daß die Transportvorrichtung (33) eine Anord nung (40) aufweist, die mit der Trägerplatte (31) derart in Anlage bringbar ist, daß auf die Trägerplatte (31) eine größtenteils in Richtung des Transportweges (44) wirkende Schubkraft (76) ausübbar ist.
2. Vorrichtung (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Trägerplatte (31) lediglich über ihre Bodenfläche
(55), die die zumindest eine Außenfläche ist, mit der
Metallblockanordnung (12) in thermischen sowie sonstigen
Kontakt bringbar ist.
3. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatte (31) eine
zwischen ihrer Oberseite (61) und der Bodenfläche (55)
gemessene Stärke (90) aufweist, die gering ist gegenüber
ihren Querabmaßen.
4. Vorrichtung (10) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stärke (90) der Trägerplatte (31) geringer als
10 mm ist.
5. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatte (31) aus
Silber gefertigt ist.
6. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeeinrichtung
(79) zur Aufnahme einer flexiblen, dünnen Kunststoff
platte (62) aufgelegt ist, in der nach unten vorstehende
Mulden (71) zur Aufnahme der Substanzen (77) ausgebildet
sind.
7. Vorrichtung (10) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufnahmeeinrichtung (79) an die Außenkonturen
der Mulden (71) angepaßte Ausnehmungen (78) aufweist
und daß die Kunststoffplatte (62) mittels Schrauben
(64) an der Trägerplatte (31) befestigbar ist.
8. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 2 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß in der Bodenfläche (55)
der Trägerplatte (31) Öffnungen (56) vorgesehen sind,
die über in der Trägerplatte (31) verlaufende Kanäle (57,
58) mit einem an der Trägerplatte (31) angeordneten An
schlußstutzen (53) verbunden sind, der seinerseits mit
der Druckerzeugungseinrichtung (49) in Verbindung steht.
9. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die mit der Trägerplatte
(31) in Anlage bringbare Anordnung (40) eine Führungs
gabel (43) mit zwei zueinander parallel und im Abstand
verlaufenden Führungsstäben (42) aufweist, zwischen
denen die Trägerplatte (31) geführt ist.
10. Vorrichtung (10) nach den Ansprüchen 8 und 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Transportvorrichtung (33) einen
auf zwei zueinander parallel verlaufenden Führungsstangen
(36) längsverschieblich geführten Schlitten (34) auf
weist, an dem ein die Führungsgabel (43) tragender
Halter (39) lösbar befestigt ist, der über ein flexibles
Element (51) mit dem Anschlußstutzen (53) verbunden
ist, wobei das flexible Element (51) gleichzeitig zur
Festlegung der Trägerplatte (31) quer zu der Transport
richtung (44) vorgesehen ist.
11. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Druckerzeugungsein
richtung (49) ein Motorgebläse (80) mit Druckausgang
und Saugeingang sowie ein belüftetes Umschaltventil
(82) aufweist.
12. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß zumindest zwei auf eine
jeweils festlegbare Temperatur einstellbare Bereiche
(32, 32′; 106, 107, 108) vorgesehen sind, und daß für
jeden Bereich, dessen Temperatur in der Nähe des Tau
punktes oder tiefer liegt, eine Trocknungseinrichtung
(66) vorgesehen ist, die ein Gas mit geringem Feuchtig
keitsgehalt in den jeweiligen Bereich einleitet.
13. Vorrichtung (10) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeich
net, daß das Gas getrocknetes Stickstoffgas ist.
14. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Metallblockanordnung
(12) eine Wärmeschiene (13) mit einer ebenen Oberfläche
(25) aufweist, die mit der ebenfalls ebenen Bodenfläche
(55) der Trägerplatte (31) in thermischen Kontakt
bringbar ist.
15. Vorrichtung (10) nach den Ansprüchen 12 und 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Metallblockanordnung (12) einen
in seinem Inneren (54) hohlen Deckel (26) aufweist,
der die Oberfläche (25) abdeckt und lediglich einen in
Längsrichtung (18) der Metallblockanordnung (12) ver
laufenden Schlitz (28) freiläßt, der seitlich quer zu
der Längsrichtung (18) offen ist und in den die Füh
rungsgabel (43) von außen hineinragt, und daß die
Trocknungseinrichtung (66) in dem Deckel (26) angeordnet
ist.
16. Vorrichtung (10) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeich
net, daß die Wärmeschiene (13) durchgehend aus Metall,
vorzugsweise Aluminium, gefertigt und an ihren Enden
(14, 16) temperiert ist.
17. Vorrichtung (10) nach Anspruch 16, dadurch gekennzeich
net, daß etwa mittig zwischen den Enden (14, 16) der
Wärmeschiene (13) eine abschaltbare Zusatzheizung
vorgesehen ist.
18. Vorrichtung (10) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeich
net, daß die Wärmeschiene (13) in Längsrichtung (18)
aufeinanderfolgend abwechselnd temperierbare Metallblöcke
(98, 99, 100) und Isolierblöcke (101, 102) aufweist.
19. Verfahren zum Temperieren von chemischen und/oder
biochemischen und/oder mikrobiologischen Substanzen
(77) mit den Schritten:
- a) Einstellen zumindest eines Bereiches (33, 33′; 106, 107, 108) einer Metallblockanordnung (12) auf eine festgelegte Temperatur,
- b) Aufnahme der Substanzen (77) oder von die Substanzen (77) enthaltenden Gefäßen in zumindest einer in einer metallischen Träger platte (31) vorgesehenen Ausnehmung (78), wobei die Trägerplatte (31) über zumindest eine ihrer Außenflächen mit der Metallblock anordnung (12) in thermischen Kontakt bringbar ist,
- c) Transportieren der Trägerplatte (31) in den zumindest einen Bereich (33, 33′, 106, 107, 108) und
- d) Erzeugen eines Unterdruckes (16) zwischen der Außenfläche der Trägerplatte (31) und der Metallblockanordnung (12), um den thermi schen Kontakt zu verbessern,
dadurch gekennzeichnet, daß
- - zu Beginn des Transportschrittes zwischen der Außenfläche und der Metallblockanordnung (12) ein Überdruck aufgebaut wird, so daß die Trägerplatte (31) zumindest größtenteils von der Metallblockanordnung (12) abgehoben wird,
- - daß während des Transportschrittes die Träger platte (31) lediglich in Richtung des Trans portweges (44) geschoben wird und
- - daß am Ende des Transportschrittes der Über druck wieder abgebaut wird.
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