DE4028465A1 - Verfahren und vorrichtung zum automatischen beheben einer fadenunterbrechung an einer spinnvorrichtung - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zum automatischen beheben einer fadenunterbrechung an einer spinnvorrichtungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1 und eine Vorrichtung zum Ausführen des Verfahrens.
Als Spinnorgane einer Spinnvorrichtung sind insbesondere
Luftspinndüsen oder Düsensätze von Faserlunte zu Fasergarn
spinnenden Luftdüsen-Spinnvorrichtungen bekannt. Als
Fadenverbindungseinrichtung sind beispielsweise automatische
Spleißvorrichtungen oder Knotvorrichtungen bekannt. Als
Fadenspeicher oder Fadensammler sind beispielsweise gesteuerte
rotierende Speichertrommeln bekannt, wie sie auch an Webautomaten
für die kurzzeitige Fadenspeicherung verwendet werden. Als
Fadensammler sind Fadenabzugseinrichtungen in Verbindung mit
einer Fadenablagestelle oder Saugdüse bekannt.
Für den Fadenverbindungsvorgang ist es erforderlich, eine gewisse
gespeicherte Fadenlänge vorrätig zu halten oder zumindest den
Faden aus seiner betriebsmäßigen Lauflage an der Spinnvorrichtung
herauszuführen. Während die Fadenverbindung hergestellt wird,
läuft das Spinnorgan entweder an oder es läuft weiter und seine
Fadenproduktion muß bis zur Beendigung des Verbindungsvorgangs
zwischengespeichert werden.
Dabei ergeben sich bei der Mehrzahl der automatisch nacheinander
und nebeneinander laufenden Einzelvorgänge Störungsquellen und
Störungsmöglichkeiten. Es ist insbesondere nicht einfach, nach
dem Herstellen der Fadenverbindung die aufgelaufene Reservelänge
aufzubrauchen und den Faden wieder an die Spinnvorrichtung
beziehungsweise in seine normale Spinnbetriebslage zu überführen.
Folgende Störungen treten gehäuft auf:
Der Fadenverbindungsvorgang dauert zu lange, die normal für die Zwischenspeicherung vorgesehene Zeit wird überschritten, die Schwankungen der Fadenspannung während des Verbindungsvorgang und danach sind zu groß, der Faden bildet Kringel, er läßt sich schlecht führen, die Verbindungsstelle ist zu wenig haltbar oder zu dick, so daß später noch Fadenbrüche oder störende Dickstellen im Fertigprodukt zu befürchten sind, die mittlere Anzahl der Versuche, eine Fadenverbindung herzustellen, ist zu groß, die Anzahl der nicht gelingenden, einen Störfall bildenden Fadenverbindungsversuche ist zu groß.
Der Fadenverbindungsvorgang dauert zu lange, die normal für die Zwischenspeicherung vorgesehene Zeit wird überschritten, die Schwankungen der Fadenspannung während des Verbindungsvorgang und danach sind zu groß, der Faden bildet Kringel, er läßt sich schlecht führen, die Verbindungsstelle ist zu wenig haltbar oder zu dick, so daß später noch Fadenbrüche oder störende Dickstellen im Fertigprodukt zu befürchten sind, die mittlere Anzahl der Versuche, eine Fadenverbindung herzustellen, ist zu groß, die Anzahl der nicht gelingenden, einen Störfall bildenden Fadenverbindungsversuche ist zu groß.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Einfluß der beim
Fadenverbindungsvorgang auftretenden Störungsquellen zu mindern,
den prozentualen Anteil qualitativ guter Fadenverbindungen zu
steigern und dadurch auch den Wirkungsgrad einer Spinnvorrichtung
zu verbessern.
Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß in dem
zwischen dem Spinnorgan und dem Fadenverbindungsorgan liegenden
Bereich während des Fadenverbindungsvorgangs und danach das
Vorhandensein des Fadens automatisch überwacht wird, und daß
dann, wenn in diesem Bereich die Abwesenheit des Fadens
festgestellt wird, automatisch in den Spinnbetrieb und/oder in
den Fadenverbindungsvorgang eingegriffen wird mit Maßnahmen, die
geeignet sind, Folgeschäden zu verhüten, den laufenden
Fadenverbindungsvorgang zu unterbrechen, gegebenenfalls einen
neuen Fadenverbindungsvorgang einzuleiten, ein gegebenenfalls
freiwerdendes Fadenstück zu beseitigen und/oder eine
Störungsmeldung zu veranlassen.
Wenn während des Fadenverbindungsvorgangs und danach der Faden
stromab des Spinnorgans nicht mehr meßbar ist, kann dies
verschiedene Ursachen haben. Die Faserbandzufuhr aus einer das
Faserband liefernden Kanne in ein dem Spinnorgan vorgeschaltetes
Streckwerk kann beispielsweise wegen Leerlaufens der Kanne oder
wegen eines Faserbandbruchs unterbrochen sein. Das Faserband kann
aber auch einen anderen als den vorgeschriebenen Weg nehmen, sich
beispielsweise um rotierende Teile des Streckwerks wickeln oder
in das Umfeld der Spinneinrichtung gelangen. Dies kann zu
Folgeerscheinungen und Folgeschäden führen, die unerwünscht sind
und die gemäß der Erfindung vermieden werden sollen. Durch
schnelles Erkennen der Abwesenheit des Fadens an einer stromab
des Spinnorgans gelegenen Stelle, an der er normalerweise
vorhanden sein müßte, kann präventiv beispielsweise mit dem
Abschalten des Streckwerks, dem Stillsetzen des Spinnorgans und
mit einer Störungsmeldung beantwortet werden. Die
Spinnvorrichtung wird dann erst nach Inspektion und
gegebenenfalls nach Beseitigung der Störung wieder in Betrieb
genommen. Zuvor kann präventiv ein neuer Verbindungsvorgang
eingeleitet werden, falls es durch statistische Beobachtungen
feststeht, daß der Fadenbruch eher in Störungen des
Fadenverbindungsvorgangs als in Störungen des Spinnorgans oder
seines vorgeschalteten Streckwerks zu suchen ist. Erst wenn dann
der neue Verbindungsvorgang auch nicht gelingt, wird die
Spinnvorrichtung stillgesetzt und die Störungsmeldung veranlaßt.
Ein durch eine derartige Störung gegebenenfalls freiwerdendes
Fadenstück kann automatisch beispielsweise durch Absaugen an
geeigneter Stelle beseitigt werden. Es kann aber auch anläßlich
der im Störungsfall erforderlichen Inspektion entfernt werden.
Die doppelte Kontrolle des Fadens wird während des
Fadenverbindungsvorgangs und auch noch eine Zeitlang danach
vorgenommen, bis der laufende Faden nach dem Beseitigen der
Unterbrechung wieder seine normale Lauflage in der
Spinnvorrichtung eingenommen hat und nicht mehr durch das
Fadenverbindungsorgan und andere Teile einer
Fadenverbindungseinrichtung läuft.
An der Spinnvorrichtung selbst kann der Faden selbstverständlich
auch durch dort vorhandene eigene spinnstellenbezogene
Einrichtungen laufend überwacht werden. Die vorliegende Erfindung
bezieht sich unabhängig hiervon auf die Fadenüberwachung während
des Behebens der Fadenunterbrechung, und hierzu werden in aller
Regel eigene Einrichtungen verwendet, die Teile einer automatisch
arbeitenden Fadenverbindungseinrichtung sind. Eine solche
Fadenverbindungseinrichtung kann ein Bestandteil der
Spinnvorrichtung selber sein, sie kann aber auch von Fall zu Fall
der Spinnvorrichtung zustellbar sein. Dies empfiehlt sich
insbesondere dann, wenn eine Spinnmaschine sehr viele einzelne
Spinnvorrichtungen besitzt, die nur recht selten gestört sind.
In Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß dann, wenn in
dem zwischen dem Fadenverbindungsorgan und der Spule liegenden
Bereich festgestellt wird, daß die Dicke oder Masse der
Verbindungsstelle oder des Fadens außerhalb tolerierbaren Grenzen
liegt, der Faden stromauf des Fadenverbindungsorgans getrennt und
das dadurch neu entstehende, die nicht tolerierbare Fadenstrecke
enthaltende Fadenende auf die Spule aufgewickelt wird. Die
Fadenstrecke wird also nicht ausgereinigt, wie das sonst an
Spulmaschinen beispielsweise durch einen automatischen
Fadenreiniger geschieht. Die nicht tolerierbare Fadenstrecke wird
vielmehr zunächst durch die Spule aufgenommen. Dadurch ist die
Spinnvorrichtung zunächst vom laufenden Faden befreit. Der
Trennschnitt muß nicht sofort erfolgen, er kann mit einem
Stillsetzvorgang des Spinnorgans koordiniert werden. Beim
Stillsetzen des Spinnorgans kann beispielsweise an der
Faserbandeinlaufseite und/oder an der Fadenausstrittsseite das
Faserband beziehungsweise der Faden abgesaugt werden. Danach kann
dann ein neuer Fadenverbindungsvorgang vorgenommen werden. Die
nicht tolerierbare Fadenstrecke kann beispielsweise in der Spule
verbleiben. Sie kann später beim Umspulen ausgereinigt werden.
Alternativ ist in Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, daß
dann, wenn in dem zwischen dem Fadenverbindungsorgan und der
Spule liegenden Bereich festgestellt wird, daß die Dicke oder
Masse der Verbindungsstelle oder des Fadens außerhalb
tolerierbarer Grenzen liegt, das Spinnorgan stillgesetzt und das
Fadenende aus dem Spinnorgan - gegebenenfalls nach Durchlaufen
eines dem Spinnorgan nachgeschalteten Fadenspeichers oder
Fadensammlers und der Fadenverbindungseinrichtung - herausgezogen
und auf die Spule aufgewickelt wird.
Bei dieser Variante wird also kein Trennschnitt vorgenommen, das
Fadenende bildet sich durch Stillsetzen des Spinnorgans.
Nach dem Auflaufen des die nicht tolerierbare Fadenstrecke
enthaltenden Fadenendes auf die Spule kann in Weiterbildung der
Erfindung nach Wahl ein erneuter Fadenverbindungsvorgang oder
- gegebenenfalls unter Stillsetzen des Spinnorgans - eine
Störungsmeldung veranlaßt werden. Das Stillsetzen des Spinnorgans
und die Störungsmeldung kann beispielsweise nach einmaliger oder
erst nach mehrmaliger erfolgloser Wiederholung des
Fadenverbindungsvorgangs veranlaßt werden.
Vorteilhaft ist es, wenn vor einem oder während eines erneuten
Fadenverbindungsvorgang oder vor oder während der ersten
Wiederholung des Fadenverbindungsvorgangs der Faden von der Spule
zurückgeholt und das die nicht tolerierbare Fadenstrecke
enthaltende Endstück abgetrennt und beseitigt wird. Wenn dann der
Fadenverbindungsvorgang danach gelingt, braucht die Spule zum
Zweck des Ausreinigens nicht mehr umgespult zu werden, und sie
braucht auch nicht als nicht ausgereinigte Spule gekennzeichnet
zu werden.
In Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß dann, wenn
während des Fadenverbindungsvorgangs und danach in dem zwischen
dem Spinnorgan und dem Fadenverbindungsorgan liegenden Bereich
die Abwesenheit des Fadens festgestellt wird, das durch diese
Feststellung vermutete neue Fadenende auf die Spule auflaufen
gelassen wird, ohne daß durch ein Überwachungsorgan ein
Fadentrennschnitt veranlaßt wird. Hierdurch wird es vermieden,
durch einen Trennschnitt ein weder mit dem Spinnorgan noch mit
der Spule in Verbindung stehendes Fadenstück herauszutrennen, das
unter Umständen nur mit Schwierigkeiten aus der Spinneinrichtung
entfernt werden kann.
Ist aber ein solches Fadenstück durch Fadenbruch und/oder einen
Fadentrennvorgang entstanden, so ist in Weiterbildung der
Erfindung vorgesehen, daß dieses Fadenstück automatisch aus dem
Fadenspeicher oder Fadensammler entfernt und/oder durch eine
Saugeinrichtung angesaugt und beseitigt wird. Ein mechanischer
Fadenspeicher kann beispielsweise zurückgespult werden, ein
Fadensammler kann beispielsweise durch Abschalten der Saugluft
wirkungslos gemacht werden und die das Fadenende aufnehmende
Saugeinrichtung wird entweder eingeschaltet oder sie ist schon
eingeschaltet und wartet auf ein spannungslos werdendes
Fadenstück, das sie sofort ansaugt und beseitigt.
Wenn die Beseitigung des Fadenstückes nicht gelingt, wird in
Weiterbildung der Erfindung automatisch die Spinnvorrichtung
und/oder die Fadenverbindungseinrichtung stillgesetzt, eine
automatische Wiederinbetriebnahme blockiert und eine
Störungsmeldung veranlaßt. Ein nicht beseitigtes Fadenstück
könnte Folgeschäden verursachen, und dies wird durch die
vorgeschlagenen Maßnahmen verhindert.
In Weiterbildung der Erfindung wird nach dem erfolgreichen
automatischen Beheben der Fadenunterbrechung die den gesponnenen
Faden aufnehmende Spule zum Aufbrauchen vorübergehend
gespeicherter Fadenlängen eine Zeitlang mit einer höheren
Geschwindigkeit angetrieben, als der Liefergeschwindigkeit des
Spinnorgans entspricht. Sie wird vorteilhaft mit etwa der
doppelten Liefergeschwindigkeit des Spinnorgans angetrieben.
Vorteilhaft wird nach dem erfolgreichen automatischen Beheben der
Fadenunterbrechung aus der zwischen Spinnorgan und Spule
vorhandenen überschüssigen Fadenlänge mindestens eine elastisch
nachgiebige Schlaufe gezogen, die anläßlich einer Übergabe des
Fadens von der Fadenverbindungseinrichtung an die
Spinnvorrichtung auftretende Spannungsänderungen des laufenden
Fadens mildert. Hierdurch sollen auch noch diejenigen
Störungsquellen beseitigt werden, die nach dem zunächst
erfolgreich verlaufenden Verbindungsvorgang noch zu einem
Fadenbruch, zu schwankender Garnspannung und gegebenenfalls zu
Aufwickelstörungen an der Spule führen können.
In Weiterbildung der Erfindung wird die vorübergehend
gespeicherte Fadenlänge oder Schlaufenlänge sensorisch überwacht
und danach die Wickelgeschwindigkeit der Spule gesteuert.
In Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß nach dem
erfolgreichen automatischen Beheben der Fadenunterbrechung die
von ihrem Eigenantrieb entkoppelte Spule durch einen Fremdantrieb
mit einer um etwa 20 bis 30 m/min über der Liefergeschwindigkeit
des Spinnorgans liegenden Aufwickelgeschwindigkeit angetrieben
wird, während eine durch einen Schlaufenzieher gebildete
Fadenschlaufe durch Bewegen des Schlaufenziehers auf die Spule zu
aufgebraucht und die gespeicherte Fadenmenge ganz an die Spule
übergeben wird, daß in diesem Augenblick die
Aufwickelgeschwindigkeit auf die Liefergeschwindigkeit des
Spinnorgans abgesenkt wird und daß danach die Spule an ihren
Eigenantrieb angekoppelt und vom Fremdantrieb abgekoppelt wird.
Der Fremdantrieb kann beispielsweise der
Fadenverbindungseinrichtung zugeordnet sein.
Beim Übergeben des Fadens von der Fadenverbindungseinrichtung an
die Spinnvorrichtung wird vorteilhaft die Länge einer
Speicherschlaufe sensorisch überwacht. Bei Unterschreiten einer
vorgegebenen Schlaufenlänge wird das Umschalten des Antriebs der
Spule, veranlaßt durch den Sensor, automatisch ausgeführt.
Zum Ausführen des Verfahrens ist an einer Spinnvorrichtung mit
einem Spinnorgan und einer den gesponnenen Faden aufnehmenden
Spule, der in dem zwischen Spinnorgan und Spule liegenden Bereich
zum automatischen Beheben einer Fadenunterbrechung eine
Fadenverbindungseinrichtung zugeordnet oder zustellbar ist, die
ein Fadenverbindungsorgan, Mittel zum Abholen der Fadenenden von
der Spule und aus dem Spinnorgan und zum Einlegen der Fadenenden
in das Fadenverbindungsorgan besitzt und stromauf des
Fadenverbindungselements eine Einrichtung zum Messen der Dicke
und/oder der Masse der Verbindungsstelle und/oder des Fadens und
zum Betätigen einer Einrichtung zum Stillsetzen des Spinnorgans
und/oder einer durch diese Einrichtung gesteuerten
Fadentrenneinrichtung bei Grenzwertüberschreitungen vorgesehen
ist, in Weiterbildung der Erfindung in dem zwischen dem
Spinnorgan und dem Fadenverbindungsorgan liegenden Bereich ein
Fadenspeicher oder Fadensammler zur vorübergehenden Aufnahme der
während des Fadenverbindungsvorgangs durch das Spinnorgan
gelieferten Fadenlänge und ein Fadenwächter angeordnet, der mit
Mitteln oder Einrichtungen verbunden ist, welche geeignet sind,
im Fall des Feststellens der Abwesenheit des Fadens
beziehungsweise des Ansprechens des Fadenwächters automatisch in
den Spinnbetrieb und/oder in den Fadenverbindungsvorgang mit
Maßnahmen einzugreifen, die geeignet sind, Folgeschäden zu
verhüten, den laufenden Fadenverbindungsvorgang zu unterbrechen,
gegebenenfalls einen neuen Fadenverbindungsvorgang einzuleiten,
ein gegebenenfalls freiwerdendes Fadenstück zu beseitigen
und/oder eine Störungsmeldung zu veranlassen.
Stromauf des Fadenwächters ist in Weiterbildung der Erfindung
eine Saugdüse angeordnet, die so ausgebildet ist, daß sie ein
abgetrenntes Fadenstück ansaugen und/oder beseitigen und
vorübergehend eine zum Ausgleich von Fadenspannungen geeignete
Fadenschlaufe ausbilden kann.
In Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß das
Fadenverbindungsorgan, die Mittel zum Abholen der Fadenenden und
zum Einlegen der Fadenenden in das Fadenverbindungsorgan, die
Einrichtung zum Messen der Dicke und/oder der Masse des Fadens
und/oder der Verbindungsstelle und die ihr zugeordnete
Einrichtung zum Stillsetzen des Spinnorgans und/oder die ihr
zugeordnete Fadentrenneinrichtung, der Fadenspeicher oder
Fadensammler, der Fadenwächter und die nach Ansprechen des
Fadenwächters tätigwerdenden Mittel und Einrichtungen
Wirkverbindungen zu einer programmierten oder programmierbaren
Steuereinrichtung besitzen, in deren Steuerprogamm diejenigen
Maßnahmen, Steuervorgänge und Wirkungsabläufe festgelegt sind,
die geeignet sind, nach Ansprechen des Fadenwächters Folgeschäden
zu verhüten, den laufenden Fadenverbindungsvorgang zu
unterbrechen, gegebenenfalls einen neuen Fadenverbindungsvorgang
einzuleiten und durchzuführen, gegebenenfalls ein freiwerdendes
Fadenstück zu beseitigen und/oder eine Störungsmeldung zu
veranlassen.
Programmierte oder programmierbare Steuereinrichtungen sind bei
Textilmaschinen an und für sich bekannt. Früher wurden für
Steuereinrichtungen vorzugsweise Kurvenscheibensätze verwendet,
zunehmend werden die Steuereinrichtungen mit elektrischem,
elektromechanischen oder elektronischen Schalteinrichtungen,
Datenverarbeitungseinrichtungen, Computern oder Mikroprozessoren
bestückt.
In Weiterbildung der Erfindung besitzt die
Fadenverbindungseinrichtung eine Einrichtung zum Entkoppeln des
Eigenantriebs der Spule und zum Ankoppeln eines Fremdantriebs,
wobei der Fremdantrieb für den Antrieb der Spule im Rückwärtsgang
während eines Fadenrückholvorgangs und im Vorwärtsgang nach dem
Herstellen der Fadenverbindung eingerichtet ist. Der Fremdantrieb
ist auch derartig gesteuert, daß er nach Wahl langsamer oder
schneller laufen kann. Ein steuerbarer Motor mit einer
Friktionswalze, die an die Spule anlegbar ist, kann
beispielsweise als Fremdantrieb verwendet werden.
In Weiterbildung der Erfindung besitzt die
Fadenverbindungseinrichtung einen für das Halten einer
Fadenschlaufe während des Fadenverbindungsvorgangs und für ihr
Übergeben an eine Fadenleiteinrichtung der Spinnvorrichtung nach
dem Herstellen der Fadenverbindung eingerichteten steuerbaren
Fadenübergeber.
Die Fadenverbindungseinrichtung ist vorteilhaft mit einer
Einrichtung zum Stillsetzen des Spinnorgans und mit einer
Störungsmeldeeinrichtung verbunden.
In Weiterbildung der Erfindung ist eine Vorrichtung zum
Überwachen der vor dem Herstellen der Fadenverbindung und bis zum
Übergeben des wiederhergestellten Fadens an eine
Fadenleiteinrichtung der Spinnvorrichtung zwischengespeicherten
Fadenmenge oder Fadenlänge und zum Steuern der
Wickelgeschwindigkeit der Spule nach Maßgabe der gemessenen
Speichermenge oder Speicherlänge vorgesehen. Vorteilhaft ist auch
zusätzlich oder alternativ eine Vorrichtung zum Überwachen der
Länge einer während der Fadenübergabe beziehungsweise während des
Fadenverbindungsvorgangs und danach auftretenden Fadenschlaufe
und zum Steuern der Wickelgeschwindigkeit der Spule nach der
Schlaufenlänge vorgesehen.
Auch die Einrichtung zum Entkoppeln des Eigenantriebs der Spule,
die Einrichtung zum Ankoppeln eines Fremdantriebs an die Spule
und der Fremdantrieb selber, der steuerbare Fadenübergeber, die
Einrichtung zum Stillsetzen des Spinnorgans, die
Störungsmeldeeinrichtung, die Vorrichtung zum Überwachen der
zwischengespeicherten Fadenmenge oder Fadenlänge, die Vorrichtung
zum Überwachen der Schlaufenlänge und/oder die Vorrichtung zum
Steuern der Wickelgeschwindigkeit nach der noch vorhandenen
Speicherlänge, Speichermenge oder Schlaufenlänge besitzt jeweils
in Weiterbildung der Erfindung eine Wirkverbindung zu der
programmierten oder programmierbaren Steuereinrichtung, und deren
Steuerprogramm enthält hierbei die Steuerung dieser Vorrichtungen
und Einrichtungen nach Maßgabe des in den Patentansprüchen 1 bis
14 niedergelegten Verfahrens.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
dargestellt und in der folgenden Beschreibung näher erläutert.
Die Zeichnung zeigt die Spinnvorrichtung 1 einer aus vielen
gleichartigen Spinnvorrichtungen bestehenden Luftspinnmaschine,
die aus verstreckter Faserlunte ein Spinnfasergarn herstellt.
Die Spinnvorrichtung 1 besitzt eine den gesponnenen Faden 2
aufnehmende Spule 3. Bei der Spule 3 handelt es sich um eine
Kreuzspule, die durch einen Spulenrahmen 4 gehalten wird, der an
dem hier nicht näher dargestellten Maschinengestell der
Spinnvorrichtung 1 um die Schwenkachse 5 schwenkbar gelagert ist.
Durch ein Abzugswalzenpaar 6, 7 wird der in einem Spinnorgan 8
hergestellte Faden laufend abgezogen, danach durch ein
Fadenleitelement 9 zur Spule 3 hin umgelenkt und auf die in
Richtung des Pfeils 10 rotierende Spule aufgewickelt.
Währenddessen wird die Spule 3 durch den Eigenantrieb 11 der
Spinnvorrichtung 1 angetrieben. Der Eigenantrieb 11 besteht aus
einer Reibwalze, die auf einer ständig rotierenden, durch die
ganze Maschinenseite der Spinnmaschine gehenden Wickelwelle 12
sitzt. Die Reibwalze 11 kann zur Fadenführung eine
Kehrgewindenut besitzen.
Durch ein hier nicht näher dargestelltes Streckwerk wird dem
Spinnorgan 8 fortlaufend eine verstreckte Faserlunte zugeführt.
Durch einen symbolisch angedeuteten Unterbrecher 13 kann sowohl
das Spinnorgan 8 als auch das zugehörige Streckwerk stillgesetzt
und wieder in Betrieb genommen werden. Der Unterbrecher 13 ist
der Einfachheit halber in der Zeichnung als elektrischer
Schaltkontakt dargestellt, der eine für den Betrieb des
Spinnorgans 8 und seines Streckwerks erforderliche
Stromversorgung unterbricht.
Das Spinnorgan 8 kann beispielsweise aneinandergereihte
Luftspinndüsen enthalten, deren Versorgung mit Druckluft durch
hier nicht dargestellte Schaltventile aus- und einschaltbar ist.
Die Außerbetriebnahme des hier nicht dargestellten Streckwerks
kann so erfolgen, daß Oberwalzen von Unterwalzen des Streckwerks
abgehoben werden, oder daß der Antrieb der Unterwalzen
abgekuppelt wird.
Die Zeichnung zeigt, daß der Spinnvorrichtung 1 parallel zur
Richtung des Pfeils 15 zum Zweck des Behebens einer
Fadenunterbrechung eine Fadenverbindungseinrichtung 14 zugestellt
worden ist. Das äußere Profil der Fadenverbindungseinrichtung 14
ist mit strichpunktierten Linien dargestellt. Sie enthält als
wichtigstes Einzelelement ein Fadenverbindungsorgan 16. Hierbei
handelt es sich beispielsweise um eine der bekannten
automatischen Knot- oder Spleißvorrichtungen.
Stromauf des Fadenverbindungsorgans 16, bezogen auf den Verlauf
des unteren Schenkels 17 einer durch die
Fadenverbindungseinrichtung 14 gehenden Fadenschlaufe 17, 17′,
eine Einrichtung 18 zum Messen der Dicke und/oder der Masse des
Fadens 2 und seiner im Fadenverbindungselement herzustellenden,
durch einen Punkt 19 gekennzeichneten Verbindungsstelle
angeordnet. Die Einrichtung 18 steht durch eine Wirkverbindung 20
mit einer Fadentrenneinrichtung 21 in Verbindung. Die
Fadentrenneinrichtung wird durch die Einrichtung 18 gesteuert.
In dem zwischen dem Spinnorgan 8 und dem Fadenverbindungselement
16 liegenden Bereich ist ein Fadenspeicher 22 angeordnet, der die
Aufgabe hat, die während des Fadenverbindungsvorgangs durch das
Spinnorgan 8 gelieferte Fadenlänge beispielsweise auf einer hier
nicht dargestellten rotierenden Trommel vorübergehend
aufzunehmen, danach wieder abzugeben. Dem Fadenspeicher 22 ist
eine Fadenwächter 23 vorgeschaltet.
Stromauf des Fadenwächters 23 ist an der
Fadenverbindungeinrichtung 14 ein Fadenleitdraht 24 und stromauf
des Fadenleitdrahtes 24 eine Saugdüse 25 angeordnet. Die Saugdüse
25 ist so ausgebildet, daß sie ein abgetrenntes Fadenstück
ansaugen und/oder beseitigen und vorübergehend eine zum Ausgleich
von Fadenspannungen geeignete Fadenschlaufe 2′ ausbilden kann.
In der Zeichnung ist symbolisch dargestellt, daß die
Fadenverbindungseinrichtung 14 Mittel zum Abholen der nach einem
Fadenbruch an der Spule 3 und dem Fadenspeicher 22 vorhandenen
Fadenenden 26, 27 und zum Einlegen dieser Fadenenden in das
Fadenverbindungsorgan 16 besitzt. Das eine dieser Mittel besteht
aus einer Saugsdüse 28, das andere aus einer Saugdüse 29. Die
beiden Saugdüse 28, 29 sind so ortsveränderbar, daß sie nach dem
Aufnehmen und Festhalten der Fadenenden 26, 27 durch
Stelleinrichtungen 30, 31 in die Stellungen 28′ beziehungsweise
29′ bewegt werden können. Die Zeichnung zeigt, daß die
Stelleinrichtungen 30, 31 hier der Einfachheit halber als
elektromagnetische Stellmotoren ausgebildet sind.
Die Fadenverbindungseinrichtung 14 besitzt außerdem eine
Einrichtung 32 zum Entkoppeln des Eigenantriebs 11 von der Spule
3 und zum Ankoppeln eines Fremdantriebs 33 an die Spule 3. Die
Einrichtung 32 besteht zum Beispiel aus einem
Elektromagnetantrieb, dessen Schaltstange 34 mit einem
Spulenaufnahmeelement 35 des Spulenrahmens 4 verbunden werden
kann.
Der Fremdantrieb 33 besteht aus einem auf Vorwärtsgang,
Rückwärtsgang und Stillstand umschaltbaren Motor, der einer
Reibwalze 36 antreibt.
Zum Entkoppeln von dem Eigenantrieb 11 zieht die Schaltstange 34
den Spulenrahmen 4 so weit hoch, daß die Spule 3 außer Kontakt
mit dem als Reibwalze ausgebildeten Eigenantrieb 11 gerät. Zum
Ankoppeln an den Fremdantrieb 33 zieht die Schaltstange 34 den
Spulenrahmen 4 noch weiter hoch, bis die Spule 3 in Kontakt mit
der Reibwalze 36 kommt, wie es die Zeichnung zeigt.
Die Fadenverbindungseinrichtung 14 besitzt außerdem einen für das
Halten der Fadenschlaufe 17, 17′ während des
Fadenverbindungsvorgangs und für ihr Übergeben an die
Fadenleiteinrichtung 9 der Spinnvorrichtung 1 nach dem Herstellen
der Fadenverbindung eingerichteten steuerbaren Schlaufenzieher
beziehungsweise Fadenübergeber 37. Der Fadenübergeber 37 besteht
aus einem durch einen Stellantrieb 38 in und gegen die Richtung
des Pfeils 39 um einen Winkel von etwa 45 Grad schwenkbaren Arm,
an dessen Ende eine drehbare Fadenleitrolle einseitig gelagert
ist.
Die Fadenverbindungseinrichtung 14 ist ferner mit einer
Einrichtung 41 zum Stillsetzen des Spinnorgans 8 und mit einer
Störungsmeldeeinrichtung 42 versehen. Die Einrichtung 41 besteht
aus einem Solenoid, das auf den Unterbrecher 13 einwirkt. Die
Störungsmeldeeinrichtung 42 besteht beispielsweise aus einer
Meldelampe.
An der Fadenverbindungseinrichtung 14 ist außerdem eine
Vorrichtung 43 zum Überwachen der vor dem Herstellen der
Fadenverbindung und bis zum Übergeben des wiederhergestellten
Fadens an die Fadenleiteinrichtung 9 der Spinnvorrichtung 1 in
Form der Fadenschlaufe 17, 17′ zwischengespeicherten Fadenmenge
oder Fadenlänge und zum Steuern der Wickelgeschwindigkeit der
Spule 3 nach Maßgabe der gemessenen Speichermenge oder
Speicherlänge.
Die Vorrichtung 43 besteht aus einer Lichtschranke, die lediglich
feststellt, ob die Fadenschlaufe 17, 17′ noch vorhanden ist oder
nicht. Solange sie noch vorhanden ist, bleibt der
vorwärtslaufende Fremdantrieb 33 auf Schnellgang gestellt, sobald
aber die Lichtschranke die Fadenschlaufe 17, 17′ nicht mehr
erkennt, wird der Fremdantrieb 33 sofort auf Normalgang
geschaltet.
Die Saugdüse 25 ist so eingerichtet, daß sie auch als Vorrichtung
zum Überwachen der Länge der während des Fadenverbindungsvorgangs
und danach auftretenden Fadenschlaufe 2′ und zum Steuern der
Wickelgeschwindigkeit der Spule 3 nach der Schlaufenlänge dient.
Hierzu ist sie beispielsweise mit zwei Sensoren 44 und 45
ausgestattet. Die Sensoren können als Lichtschranken ausgebildet
sein. Sobald die Fadenschlaufe 2′ die erste Lichtschranke 44
verläßt, kann beispielsweise der Fremdantrieb 33 von erhöhtem
Schnellgang auf mittleren Schnellgang umgeschaltet werden. Sobald
danach die Fadenschlaufe 2′ auch die Lichtschranke 45 passiert,
kann der Fremdantrieb 33 danach auf Normalgang umgeschaltet
werden.
Die Fadenverbindungseinrichtung 14 ist mit einer programmierbaren
Steuereinrichtung 46 versehen. In dem Steuerprogramm der
Steuereinrichtung 46 sind unter anderem diejenigen Maßnahmen,
Steuervorgänge und Wirkungsabläufe festgelegt, die geeignet sind,
nach Ansprechen des Fadenwächters 23 Folgeschäden zu verhüten,
den laufenden Fadenverbindungsvorgang zu unterbrechen,
gegebenenfalls einen neuen Fadenverbindungsvorgang einzuleiten
und durchzuführen, gegebenenfalls ein freiwerdendes Fadenstück zu
beseitigen und/oder eine Störungsmeldung zu veranlassen. Zu
diesem Zweck bestehen Wirkverbindungen 47 bis 63 zwischen den
weiter oben genannten Mitteln und Einrichtungen und der zentralen
Steuereinrichtung 46. Im einzelnen sind das
Fadenverbindungselement 16, die Mittel 30, 31 zum Abholen der
Fadenenden und zum Einlegen dieser Fadenenden in das
Fadenverbindungselement, die Einrichtung 18 zum Messen der Dicke
und/oder Masse des Fadens 2 und der Verbindungsstelle 19, die ihr
zugeordnete Fadentrenneinrichtung 21, die Einrichtung 32 zum
Entkoppeln des Eigenantriebs 11 von der Spule und zum Ankoppeln
eines Fremdantriebs, der Fremdantrieb 33 der Spule 3, der
Stellantrieb 38 des Fadenübergebers 37, die Einrichtung 41 zum
Stillsetzen des Spinnorgans 8, die Störungsmeldeeinrichtung 42,
die Vorrichtung 43 zum Überwachen der zwischengespeicherten
Fadenmenge oder Fadenlänge, die Vorrichtungen 44 und 45 zum
Überwachen der Länge der Schlaufe 2′ und zum Steuern der
Wickelgeschwindigkeit nach der noch vorhandenen Speicherlänge,
Speichermenge oder Schlaufenlänge durch eine der erwähnten
Wirkverbindungen 47 bis 59 mit der Steuereinrichtung 46 verbunden
Der Fadenspeicher 22 ist durch eine Wirkverbindung 60, der
Fadenwächter 23 durch eine Wirkverbindung 61 mit der
Steuereinrichtung 46 verbunden.
Im normalen Spinnbetrieb wird der Faden 2 fortlaufend durch das
Abzugswalzenpaar 6, 7 aus dem Spinnorgan 8 herausgezogen. An dem
Fadenleitelement 9 wird der Faden 2 dann zur Spule 3 hin
umgeleitet, so daß er dann etwa der aus Doppelpunkten und
Strichen bestehenden Linie 2′′ folgt. Die Spule 3 liegt auf der
Reibwalze 11 auf und rotiert in Richtung des Pfeils 10.
Das Auftreten eines Fadenbruchs während des Spinnbetriebs wird
durch eine vorrichtungseigene Betriebsüberwachung festgestellt,
die in der Zeichnung nicht dargestellt ist.
Zum Beheben der Fadenunterbrechung ruft die Spinnvorrichtung 1
die Fadenverbindungseinrichtung 14 herbei, die schließlich
parallel zur Richtung des Pfeils 15 der gestörten
Spinnvorrichtung 1 zugestellt wird. Zuvor muß die
Spinnvorrichtung 1 sicherstellen, daß entweder am
Abzugswalzenpaar 6, 7 ein Faden bereitliegt beziehungsweise in
einen hier nicht dargestellten Abfallsammler hineingefördert
wird, oder das Spinnorgan 8 muß zumindest für seinen Start
vorbereitet sein. Anderenfalls hätte es keinen Sinn, eine
Fadenverbindungseinrichtung herbeizurufen.
Die Steuereinrichtung 46 der Fadenverbindungseinrichtung 14 ist
bei diesem Ausführungsbeispiel für folgendes Steuerprogramm
programmiert:
Zunächst wird die Schaltstange 34 an das Spulenaufnahmeelement 35 des Spulenrahmens 4 angekoppelt. Danach hebt die Schaltstange 34 den Spulenrahmen an, so daß die Spule 3 von ihrem Eigenantrieb 11 entkoppelt und an den Fremdantrieb 33 angekoppelt wird, wie es die Zeichnung zeigt. Gleichzeitig wird mit Hilfe der Stelleinrichtung 31 die Saugdüse 29 in die Stellung 29′′ vorgefahren, um dort beispielsweise das Fadenende 62 aufzunehmen. Falls das Spinnorgan 8 noch nicht läuft, wird es spätestens jetzt mit Hilfe der Einrichtung 41 eingeschaltet.
Zunächst wird die Schaltstange 34 an das Spulenaufnahmeelement 35 des Spulenrahmens 4 angekoppelt. Danach hebt die Schaltstange 34 den Spulenrahmen an, so daß die Spule 3 von ihrem Eigenantrieb 11 entkoppelt und an den Fremdantrieb 33 angekoppelt wird, wie es die Zeichnung zeigt. Gleichzeitig wird mit Hilfe der Stelleinrichtung 31 die Saugdüse 29 in die Stellung 29′′ vorgefahren, um dort beispielsweise das Fadenende 62 aufzunehmen. Falls das Spinnorgan 8 noch nicht läuft, wird es spätestens jetzt mit Hilfe der Einrichtung 41 eingeschaltet.
Mit einer maximal der Liefergeschwindigkeit des gesponnenen
Fadens entsprechenden Geschwindigkeit wird jetzt die Saugdüse 29
aus der Stellung 29′′ heraus in die Stellung 29′ bewegt.
In der Zwischenzeit wird der Fadenübergeber 37 in die Stellung
37′ gebracht, so daß seine Fadenleitrolle 40 in der Stellung 40′
steht. Gleichzeitig wird der Fremdantrieb 33 auf Rückwärtsgang
geschaltet, so daß sich die Spule 3 gegen die Richtung des Pfeils
10 dreht. Die mit Unterdruck beaufschlagte Saugdüse 28 nimmt
dabei das Fadenende 26 von der Spulenoberfläche auf. Dies ist
innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne geschehen, und danach
bewegt die Stelleinrichtung 30 die Saugdüse 28 in die Stellung
28′. Das Fadenende 26 wird dabei mitgenommen, und der Faden wird
zunächst noch weiterhin von der rückwärtsdrehenden Spule 3
abgewickelt.
Spätestens dann, wenn die Saugdüse 28 in die Stellung 28′ gelangt
ist, wird der Fadenübergeber 37 zurückgeschwenkt, so daß die
Fadenleitrolle in ihre in der Zeichnung dargestellte
Ausgangsstellung kommt und dabei die Fadenschlaufe 17′ auszieht.
Dann wird der Fremdantrieb 33 stillgesetzt. Die Zeichnung zeigt,
daß sich das rückgeholte Fadenende 26 beim Ausziehen der
Fadenschlaufe 17′ in die offene Fadentrenneinrichtung 21, die
Einrichtung zum Messen der Dicke des Fadens und der
Verbindungsstelle und in das Fadenverbindungsorgan 16 einlegt.
Das vom Abzugswalzenpaar 6, 7 abgeholte Fadenende 62 legt sich
beim Bewegen der Saugdüse 29 von der Stellung 29′′ in die
Stellung 29′ in den Fadenwächter 23, den Fadenspeicher 22 und das
Fadenverbindungselement 16 ein, wie es die Zeichnung ebenfalls
zeigt.
Sobald die Saugdüse 29 in der Stellung 29′ angekommen ist,
beginnt der Fadenspeicher 22 mit der Speicherung des durch das
Spinnorgan 8 fortlaufend nachgelieferten Fadens, während das
Fadenverbindungselement 16 veranlaßt wird, die beiden Fadenenden
durch eine Verbindungsstelle 19 miteinander zu verbinden. Die
Fadenenden werden beispielsweise miteinander verspleißt, wodurch
eine fadengleiche Verbindungsstelle ohne überstehende Enden
entsteht. Danach wird der Fremdantrieb 33 auf erhöhten
Vorwärtsgang geschaltet, so daß sich die Spule 3 in Richtung des
Pfeils 10 mit einer Umfangsgeschwindigkeit dreht, die größer als
die Spinngeschwindigkeit des Spinnorgans 8 ist. Dabei gibt der
Fadenspeicher 22 die zuvor gespeicherte Fadenlänge ab. Die
hierfür benötigte Zeitspanne ist vorgegeben, und danach wird der
Fadenübergeber 37 wieder in die Stellung 37′ bewegt, wodurch die
nach dem Herstellen der Verbindungsstelle 19 vorhandene
Fadenschlaufe 17, 17′ aufgebraucht wird. Währenddessen bildet
sich in der Saugdüse 25 eine weitere Fadenschlaufe 2′, die durch
die beiden Sensoren 44 und 45 überwacht wird. Durch die
Fadenschlaufe 2′ wird der laufend gesponnene Faden 2 unter
Spannung gehalten, so daß er seitlich von der Fadenleitrolle 40
abrutscht, wenn diese in der Stellung 40′ steht. Zuvor erkennt
die Lichtschranke 43, deren optische Achse mit 43′ bezeichnet
ist, das Ende der an ihr vorbeiwandernden Fadenschlaufe 17, 17′.
Sie kann, falls gewünscht, daraufhin den Fremdantrieb 33 auf
verminderten Schnellgang schalten. Infolge der Fadenspannung wird
auch die Fadenschlaufe 2′ zum Verschwinden gebracht. Dieser
Vorgang wird durch die beiden Sensoren 44 und 45 überwacht. Beim
Vorbeigang des Schlaufenendes an dem Sensor 44 wird der
Fremdantrieb 33 zunächst auf eine etwas geringere Geschwindigkeit
gestellt, mit der die Spule 3 aber noch eine höhere
Umfangsgeschwindigkeit erhält, als der Spinngeschwindigkeit
entspricht. Beim Vorbeigang der Schlaufe 2′ an dem zweiten Sensor
45 wird der Fremdantrieb 33 dann auf normale
Wickelgeschwindigkeit gestellt, die wegen des beim Wickeln
erforderlichen Anspannverzugs ein wenig größer sein darf als die
Spinngeschwindigkeit.
Solange die Fadenleitrolle 40 noch in ihrer zeichnerisch
dargestellten Ausgangsposition steht, wird der laufende Faden
einschließlich der vorbeilaufenden Verbindungsstelle 19 durch die
Einrichtung 18 überwacht. Wenn hierbei keine Grenzwerte
überschritten oder unterschritten werden, braucht nicht durch
besondere Maßnahmen in den Fadenverbindungsvorgang oder in den
Wickelbetrieb eingegriffen zu werden.
Der Fadenwächter 23 überwacht bei dem vorliegenden
Ausführungsbeispiel den laufenden Faden auch noch dann, wenn sich
die Fadenleitrolle 40 schon in Richtung auf die Stellung 40′
bewegt.
Nachdem der laufende Faden die Fadenleitrolle 40 verlassen hat,
was sensorisch überwacht werden könnte, hier aber durch den
Ablauf einer geringen Wartezeit berücksichtigt wird, bewegt sich
der Fadenübergeber 37 wieder in die Ausgangsstellung.
Gleichzeitig fährt die Einrichtung 32 die Schaltstange 34 nach
unten, wodurch die Spule vom Fremdantrieb 33 entkoppelt und an
ihren noch weiterlaufenden Eigenantrieb 11 angekoppelt wird.
Dabei hakt automatisch die Schaltstange 34 an dem
Spulenaufnahmeelement aus beziehungsweise durch Ausschalten des
Elektromagnetantriebs 32 hört seine magnetische Krafteinwirkung
auf den Spulenrahmen 4 beziehungsweise das Spulenaufnahmeelement
35 auf, worauf die Spule 3 unter der Wirkung der Schwerkraft an
der Reibwalze 11 anliegt und sich dabei in Richtung des Pfeils 10
weiterdreht. Daraufhin kann die Fadenverbindungseinrichtung 14
gegen die Richtung des Pfeils 15 durch hier nicht dargestellte
Mittel wieder von der Spinnvorrichtung 1 entfernt werden.
Spricht nach dem Herstellen der Verbindungsstelle 19 die
Einrichtung 18 an, weil beispielsweise die Verbindungsstelle 19
außerhalb der Toleranz liegt, so geschieht folgendes:
Mit geringer Zeitverzögerung trennt die Fadentrenneinrichtung 21 den laufenden Faden, der weiterhin auf die Spule 3 aufgewickelt wird, bis sich das neu entstandene Fadenende ebenfalls auf der Spule 3 befindet. Daraufhin wird der Fremdantrieb 33 ausgeschaltet. Der Fadenspeicher 22, der inzwischen einen Teil seines Speichervorrats oder sogar schon den ganzen Speichervorrat abgegeben hat, wird abgeschaltet. Die Saugluft für die Fadenspeicherdüse 25 wird eingeschaltet und das Spinnorgan 8 wird abgeschaltet. Der restliche Inhalt des Fadenspeichers wird von der Speicherdüse 25 abgesaugt.
Mit geringer Zeitverzögerung trennt die Fadentrenneinrichtung 21 den laufenden Faden, der weiterhin auf die Spule 3 aufgewickelt wird, bis sich das neu entstandene Fadenende ebenfalls auf der Spule 3 befindet. Daraufhin wird der Fremdantrieb 33 ausgeschaltet. Der Fadenspeicher 22, der inzwischen einen Teil seines Speichervorrats oder sogar schon den ganzen Speichervorrat abgegeben hat, wird abgeschaltet. Die Saugluft für die Fadenspeicherdüse 25 wird eingeschaltet und das Spinnorgan 8 wird abgeschaltet. Der restliche Inhalt des Fadenspeichers wird von der Speicherdüse 25 abgesaugt.
Sollte auch der zweite oder dritte Fadenverbindungsvorgang nicht
gelingen, so veranlaßt die Steuereinrichtung 46 nach erneutem
Ansprechen der Einrichtung 18 das Stillsetzen des Spinnorgans 8
mit Hilfe der Einrichtung 41 und das Einschalten der
Störungslampe 42. Ein hierdurch herbeigerufener Wärter muß dann
erst die Störungsursache beseiten, gegebenenfalls das Spinnorgan
8 neu starten beziehungsweise das Fadenende an den Abzugswalzen
6, 7 bereitlegen. Danach muß er an der Steuereinrichtung 46 die
von ihr ebenfalls veranlaßte Blockade aller ihrer Einrichtungen
wieder aufheben, und danach verfährt dann die
Fadenverbindungseinrichtung 14 so, wie es weiter oben
beschrieben wurde.
Bei jedem Wiederaufnehmen eines Fadenendes 26 von der Spule 3
zieht die Saugdüse 28 zunächst mehrere Meter Fadenlänge ab, die
in einen hier nicht dargestellten Abfallsammler der hier
ebenfalls nicht dargestellten Sauganlage wandern, welche die
Saugdüsen mit Saugluft versorgt. Durch diese Maßnahme wird
berücksichtigt, daß gegebenenfalls aus einem vorhergehenden
mißlungenen Verbindungsversuch ein nicht der Morm entsprechendes
Fadenstück oder eine nicht der Norm entsprechende
Verbindungsstelle im Faden vorhanden ist. Diese Fadenteile werden
nicht mehr in den durch die Spule aufzunehmenden Faden
eingebunden, weil sie spätestens beim Herstellen der
Fadenverbindung 19 anläßlich des Abtrennens überschüssiger
Fadenlängen seitens des Fadenverbindungselements 16 abgetrennt
und durch die Saugdüsen 28 und 29 beseitigt werden.
Als Alternativlösung wäre es denkbar, auch das zurückgeholte
Fadenende beim Rückwärtslauf der Spule 3 durch einen
Fadenreiniger beobachten zu lassen und auf diese Weise diejenigen
Fadenteile auszureinigen, die nicht der Norm entsprechen.
Wenn während des Fadenverbindungsvorgangs oder danach der
Fadenwächter 23 anspricht, geschieht folgendes:
Die Steuereinrichtung 46 veranlaßt über die Einrichtung 41 das sofortige Stillsetzen des Spinnorgans 8. Ein gegebenenfalls noch laufender Fadenverbindungsvorgang wird zu Ende geführt, und danach werden die Saugdüsen 28 und 29 in ihre Grundstellungen gefahren. Der Fadenspeicher 22 wird auf Fadenabgabe geschaltet, der abgegebene Faden wird durch die Saugdüse 29 aufgenommen oder auf die Kreuzspule gewickelt. Auch die Saugdüse 25 trägt gegebenenfalls zur Beseitigung eines durch Fadenbruch losgelösten Fadenstückes und zum Ansaugen eines Fadenendes bei. Der Faden läuft auf die Spule 3 auf, bis sich das durch den Fadenbruch gebildete neue Fadenende auf der Spule befindet. Der Fadenübergeber 37 wird in die Stellung 37′ gebracht. Bei Ansprechen des Fadenwächters 23 setzt die Steuereinrichtung 46 und die Einrichtung 18 außer Funktion, damit die Fadentrenneinrichtung 21 nicht tätig werden kann. Der Faden soll nicht noch weiter zerstückelt werden. Durch das rasche Reagieren der Steuereinrichtung 46 auf die Meldungen des Fadenwächters 23 und der Einrichtung 18 werden Folgeschäden vermieden, die durch unerkanntes Fehlleiten des Fadens, Fadenwickel an rotierenden Teilen, nicht weiterverarbeitete Faseransammlungen oder dergleichen anderenfalls entstehen könnten. Die erfindungsgemäß einsetzende schnelle Reaktion auf Störungen vermindert auch die im Störungsfall auftretende Abfallmenge und sie verringert die Ausfallzeit. Eine Störungsmeldung wird nur dann veranlaßt, wenn ein Handeingriff erforderlich ist.
Die Steuereinrichtung 46 veranlaßt über die Einrichtung 41 das sofortige Stillsetzen des Spinnorgans 8. Ein gegebenenfalls noch laufender Fadenverbindungsvorgang wird zu Ende geführt, und danach werden die Saugdüsen 28 und 29 in ihre Grundstellungen gefahren. Der Fadenspeicher 22 wird auf Fadenabgabe geschaltet, der abgegebene Faden wird durch die Saugdüse 29 aufgenommen oder auf die Kreuzspule gewickelt. Auch die Saugdüse 25 trägt gegebenenfalls zur Beseitigung eines durch Fadenbruch losgelösten Fadenstückes und zum Ansaugen eines Fadenendes bei. Der Faden läuft auf die Spule 3 auf, bis sich das durch den Fadenbruch gebildete neue Fadenende auf der Spule befindet. Der Fadenübergeber 37 wird in die Stellung 37′ gebracht. Bei Ansprechen des Fadenwächters 23 setzt die Steuereinrichtung 46 und die Einrichtung 18 außer Funktion, damit die Fadentrenneinrichtung 21 nicht tätig werden kann. Der Faden soll nicht noch weiter zerstückelt werden. Durch das rasche Reagieren der Steuereinrichtung 46 auf die Meldungen des Fadenwächters 23 und der Einrichtung 18 werden Folgeschäden vermieden, die durch unerkanntes Fehlleiten des Fadens, Fadenwickel an rotierenden Teilen, nicht weiterverarbeitete Faseransammlungen oder dergleichen anderenfalls entstehen könnten. Die erfindungsgemäß einsetzende schnelle Reaktion auf Störungen vermindert auch die im Störungsfall auftretende Abfallmenge und sie verringert die Ausfallzeit. Eine Störungsmeldung wird nur dann veranlaßt, wenn ein Handeingriff erforderlich ist.
Claims (23)
1. Verfahren zum automatischen Beheben einer Fadenunterbrechung
an einer ein Spinnorgan und eine den gesponnenen Faden
aufnehmende Spule aufweisenden Spinnvorrichtung, bei dem
automatisch ein Fadenende von der Spule zurückgeholt und dem
Fadenverbindungsorgan einer automatischen
Fadenverbindungseinrichtung vorgelegt, das andere Fadenende
aus dem Spinnorgan oder aus einem dem Spinnorgan
nachgeschalteten Fadenspeicher oder Fadensammler abgeholt und
ebenfalls dem Fadenverbindungsorgan vorgelegt wird, worauf
die Fadenverbindung automatisch hergestellt wird und der
Faden - zunächst unter Aufbrauchen einer gegebenenfalls
vorhandenen Speicherlänge - wieder fortlaufend auf die Spule
aufgewickelt wird, daß beim Wiederanfahren der Spule
automatisch in dem zwischen dem Fadenverbindungsorgan und der
Spule liegende Bereich die Dicke oder die Masse der
Verbindungsstelle und/oder des Fadens gemessen wird, daß der
Faden in diesem Bereich automatisch getrennt wird und/oder
das Spinnorgan automatisch stillgesetzt wird, falls die
gemessene Dicke oder Masse der Verbindungsstelle oder des
Fadens außerhalb tolerierbarer Grenzen liegt, oder der Faden
nicht vorhanden ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß in dem zwischen dem Spinnorgan und dem
Fadenverbindungsorgan liegenden Bereich während des
Fadenverbindungsvorgangs und danach das Vorhandensein des
Fadens automatisch überwacht wird, und daß dann, wenn in
diesem Bereich die Abwesenheit des Fadens festgestellt wird,
automatisch in den Spinnbetrieb und/oder in den
Fadenverbindungsvorgang eingegriffen wird mit Maßnahmen, die
geeignet sind, Folgeschäden zu verhüten, gegebenenfalls den
laufenden Fadenverbindungsvorgang zu unterbrechen,
gegebenenfalls einen neuen Fadenverbindungsvorgang
einzuleiten, ein gegebenenfalls freiwerdendes Fadenstück zu
beseitigen und/oder eine Störungsmeldung zu veranlassen.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß dann,
wenn in dem zwischen dem Fadenverbindungsorgan und der Spule
liegenden Bereich festgestellt wird, daß die Dicke oder Masse
der Verbindungsstelle oder des Fadens außerhalb tolerierbarer
Grenzen liegt, der Faden stromauf des Fadenverbindungsorgans
getrennt und das dadurch neu entstehende, die nicht
tolerierbare Fadenstrecke enthaltende Fadenende auf die Spule
aufgewickelt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß dann,
wenn in dem zwischen dem Fadenverbindungsorgan und der Spule
liegenden Bereich festgestellt wird, daß die Dicke oder Masse
der Verbindungsstelle oder des Fadens außerhalb tolerierbarer
Grenzen liegt, das Spinnorgan stillgesetzt und das Fadenende
aus dem Spinnorgan - gegebenenfalls nach Durchlaufen eines
dem Spinnorgan nachgeschalteten Fadenspeichers oder
Fadensammlers und der Fadenverbindungseinrichtung -
herausgezogen und auf die Spule aufgewickelt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß
nach dem Auflaufen des die nicht tolerierbare Fadenstrecke
enthaltenden Fadenendes auf die Spule nach Wahl ein erneuter
Fadenverbindungsvorgang oder - gegebenenfalls unter
Stillsetzen des Spinnorgans - eine Störungsmeldung veranlaßt
wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß vor
oder während eines erneuten Fadenverbindungsvorgangs der
Faden von der Spule zurückgeholt und das die nicht
tolerierbare Fadenstrecke enthaltende Endstück abgetrennt und
beseitigt wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß dann, wenn während des
Fadenverbindungsvorgangs und danach in dem zwischen dem
Spinnorgan und dem Fadenverbindungsorgan liegenden Bereich
die Abwesenheit des Fadens festgestellt wird, das durch diese
Feststellung vermutete neue Fadenende auf die Spule auflaufen
gelassen wird, ohne daß durch ein Überwachungsorgan ein
Fadentrennschnitt veranlaßt wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß ein durch Fadenbruch und/oder einen
Fadentrennvorgang sowohl vom Spinnorgan als auch von der
Spule getrenntes Fadenstück automatisch aus dem Fadenspeicher
oder Fadensammler entfernt und/oder durch eine
Saugeinrichtung angesaugt und beseitigt wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß dann,
wenn die Beseitigung des Fadenstückes nicht gelingt,
automatisch die Spinnvorrichtung und/oder die
Fadenverbindungseinrichtung stillgesetzt, eine automatische
Wiederinbetriebnahme blockiert und eine Störungsmeldung
veranlaßt wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß nach dem erfolgreichen automatischen
Beheben der Fadenunterbrechung die den gesponnenen Faden
aufnehmende Spule zum Aufbrauchen vorübergehend
gespeicherter Fadenlängen eine Zeitlang mit einer höheren
Geschwindigkeit angetrieben wird, als der
Liefergeschwindigkeit des Spinnvorgans entspricht.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Spule eine Zeitlang mit etwa der doppelten
Liefergeschwindigkeit des Spinnorgans angetrieben wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß nach dem erfolgreichen automatischen
Beheben der Fadenunterbrechung aus der zwischen Spinnorgan
und Spule vorhandenen überschüssigen Fadenlänge mindestens
eine elastisch nachgiebige Schlaufe gezogen wird, die
anläßlich einer Übergabe des Fadens von der
Fadenverbindungseinrichtung an die Spinnvorrichtung
auftretende Spannungsänderungen des laufenden Fadens mildert.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die vorübergehend gespeicherte Fadenlänge
oder Schlaufenlänge sensorisch überwacht und danach die
Wickelgeschwindigkeit der Spule gesteuert wird.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß nach dem erfolgreichen automatischen
Beheben der Fadenunterbrechung die von ihrem Eigenantrieb
entkoppelte Spule durch einen Fremdantrieb mit einer um etwa
20 bis 30 m/min über der Liefergeschwindigkeit des
Spinnorgans liegenden Aufwickelgeschwindigkeit angetrieben
wird, während eine durch einen Schlaufenzieher gebildete
Fadenschlaufe durch Bewegen des Schlaufenziehers auf die
Spule zu aufgebraucht und die gespeicherte Fadenlänge ganz an
die Spule übergeben wird, daß in diesem Augenblick die
Aufwickelgeschwindigkeit auf die Liefergeschwindigkeit des
Spinnorgans abgesenkt wird, und daß danach die Spule an ihren
Eigenantrieb angekoppelt und vom Fremdantrieb abgekoppelt
wird.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß beim
Übergeben des Fadens von der Fadenverbindungseinrichtung an
die Spinnvorrichtung die Länge einer Speicherschlaufe
sensorisch überwacht wird, und daß bei Unterschreiten einer
vorgegebenen Schlaufenlänge das Umschalten des Antriebs der
Spule, veranlaßt durch den Sensor, automatisch ausgeführt
wird.
15. Spinnvorrichtung mit einem Spinnorgan und einer den
gesponnenen Faden aufnehmenden Spule, der in dem zwischen
Spinnorgan und Spule liegenden Bereich zum automatischen
Beheben einer Fadenunterbrechung eine
Fadenverbindungseinrichtung zugeordnet oder zustellbar ist,
die ein Fadenverbindungsorgan, Mittel zum Abholen der
Fadenenden von der Spule und aus dem Spinnorgan und zum
Einlegen der Fadenenden in das Fadenverbindungsorgan besitzt,
und stromauf des Fadenverbindungselements eine Einrichtung
zum Messen der Dicke und/oder der Masse der Verbindungsstelle
und/oder des Fadens und zum Betätigen einer Einrichtung zum
Stillsetzen des Spinnorgans und/oder einer durch diese
Einrichtung gesteuerten Fadentrenneinrichtung bei
Grenzwertüberschreitungen vorgesehen ist, dadurch
gekennzeichnet, daß zum Ausführen des Verfahrens nach einem
der Ansprüche 1 bis 14 in dem zwischen dem Spinnorgan (8) und
dem Fadenverbindungsorgan (16) liegenden Bereich ein
Fadenspeicher (22) oder Fadensammler zur vorübergehenden
Aufnahme der während des Fadenverbindungsvorgangs durch das
Spinnorgan (8) gelieferten Fadenlänge und ein Fadenwächter
(23) angeordnet ist, und daß der Fadenwächter (23) mit
Mitteln (16, 22, 33, 38, 43, 44, 45) oder Einrichtungen (30,
31, 32, 34, 41, 42) verbunden ist, welche geeignet sind, im
Fall des Feststellens der Abwesenheit des Fadens (2)
beziehungsweise des Ansprechens des Fadenwächters (23)
automatisch in den Spinnbetrieb und/oder in den
Fadenverbindungsvorgang mit Maßnahmen einzugreifen, die
geeignet sind, Folgeschäden zu verhüten, den laufenden
Fadenverbindungsvorgang zu unterbrechen, gegebenenfalls einen
neuen Fadenverbindungsvorgang einzuleiten, ein gegebenenfalls
freiwerdendes Fadenstück zu beseitigen und/oder eine
Störungsmeldung zu veranlassen.
16. Spinnvorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
daß stromauf des Fadenwächters (23) eine Saugdüse (25)
angeordnet ist, und daß die Saugdüse (25) so ausgebildet ist,
daß sie ein abgetrenntes Fadenstück ansaugen und/oder
beseitigen und vorübergehend eine zum Ausgleich von
Fadenspannungen geeignete Fadenschlaufe (2′) ausbilden kann.
17. Spinnvorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch
gekennzeichnet, daß das Fadenverbindungsorgan (16) die Mittel
(28, 30; 29, 31) zum Abholen der Fadenenden (26, 27, 62) und
zum Einlegen der Fadenenden (26, 27, 62) in das
Fadenverbindungsorgan (16) die Einrichtung (18) zum Messen
der Dicke und/oder der Masse des Fadens (2) und/oder der
Verbindungsstelle (19) und die ihr zugeordnete Einrichtung
(41) zum Stillsetzen des Spinnorgans (8) und/oder die ihr
zugeordnete Fadentrenneinrichtung (21), der Fadenspeicher
(22) oder Fadensammler, der Fadenwächter (23) und die nach
Ansprechen des Fadenwächters (23) tätig werdenden Mittel (33,
38, 43, 44, 45) und Einrichtungen (32, 41, 42)
Wirkverbindungen (47 bis 61) zu einer programmierten oder
programmierbaren Steuereinrichtung (46) besitzen, in deren
Steuerprogramm unter anderem diejenigen Maßnahmen,
Steuervorgänge und Wirkungsabläufe festgelegt sind, die
geeignet sind, nach Ansprechen des Fadenwächters (23)
Folgeschäden zu verhüten, den laufenden
Fadenverbindungsvorgang zu unterbrechen, gegebenenfalls einen
neuen Fadenverbindungsvorgang einzuleiten und durchzuführen,
gegebenenfalls ein freiwerdendes Fadenstück zu beseitigen
und/oder eine Störungsmeldung zu veranlassen.
18. Spinnvorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß die Fadenverbindungseinrichtung (14) eine
Einrichtung (32) zum Entkoppeln des Eigenantriebs (11) von
der Spule (3) und zum Ankoppeln eines Fremdantriebs (33)
besitzt und daß der Fremdantrieb (33) für den gesteuerten
Antrieb der Spule (3) im Rückwärtsgang während eines
Fadenrückholvorgangs und im Vorwärtsgang nach dem Herstellen
der Fadenverbindung (19) eingerichtet ist.
19. Spinnvorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß die Fadenverbindungseinrichtung (14)
einen für das Halten einer Fadenschlaufe (17, 17′) während
des Fadenverbindungsvorgangs und für ihr Übergeben an eine
Fadenleiteinrichtung (9) der Spinnvorrichtung (1) nach dem
Herstellen der Fadenverbindung (19) eingerichteten
steuerbaren Fadenübergeber (37) besitzt.
20. Spinnvorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß die Fadenverbindungseinrichtung (14) mit
einer Einrichtung (41) zum Stillsetzen des Spinnorgans (8)
und mit einer Störungsmeldeeinrichtung (42) verbunden ist.
21. Spinnvorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Vorrichtung (43) zum Überwachen der
zum Herstellen der Fadenverbindung (19) bis zum Übergeben des
wiederhergestellten Fadens (2) an eine Fadenleiteinrichtung
(9) der Spinnvorrichtung (1) zwischengespeicherten Fadenmenge
oder Fadenlänge (17, 17′) und zum Steuern der
Wickelgeschwindigkeit der Spule (3) nach Maßgabe der
gemessenen Speichermenge oder Speicherlänge (17, 17′)
vorgesehen ist.
22. Spinnvorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Vorrichtung (25, 44, 45) zum
Überwachen der Länge einer während der Fadenübergabe
beziehungsweise während des Fadenverbindungsvorgangs und
danach auftretenden Fadenschlaufe (2′) und zum Steuern der
Wickelgeschwindigkeit der Spule (3) nach der Schlaufenlänge
vorgesehen ist.
23. Spinnvorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 22, dadurch
gekennzeichnet, daß auch die Einrichtung (32) zum Entkoppeln
des Eigenantriebs (11) von der Spule (3), die Einrichtung
(32, 34) zum Ankoppeln eines Fremdantriebs (33) an die Spule
(3) und der Fremdantrieb (33) selber, der steuerbare
Fadenübergeber (37), die Einrichtung (41) zum Stillsetzen des
Spinnorgans (8), die Störungsmeldeeinrichtung (42), die
Vorrichtung (43) zum Überwachen der zwischengespeicherten
Fadenmenge oder Fadenlänge, die Vorrichtung (44, 45) zum
Überwachen der Schlaufenlänge (2′) und/oder die Vorrichtung
(43, 44, 45) zum Steuern der Wickelgeschwindigkeit nach der
noch vorhandenen Speicherlänge, Speichermenge oder
Schlaufenlänge Wirkverbindungen (52 bis 59) zu der
programmierten oder programmierbaren Steuereinrichtung (46)
besitzen, und daß deren Steuerprogramm die Steuerung dieser
Vorrichtungen (33, 37, 43, 44, 45) und Einrichtungen (32, 34,
41, 42) nach Maßgabe des in den Patentansprüchen 1 bis 14
niedergelegten Verfahrens enthält.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19904028465 DE4028465A1 (de) | 1990-09-07 | 1990-09-07 | Verfahren und vorrichtung zum automatischen beheben einer fadenunterbrechung an einer spinnvorrichtung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19904028465 DE4028465A1 (de) | 1990-09-07 | 1990-09-07 | Verfahren und vorrichtung zum automatischen beheben einer fadenunterbrechung an einer spinnvorrichtung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4028465A1 true DE4028465A1 (de) | 1992-03-12 |
Family
ID=6413837
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19904028465 Withdrawn DE4028465A1 (de) | 1990-09-07 | 1990-09-07 | Verfahren und vorrichtung zum automatischen beheben einer fadenunterbrechung an einer spinnvorrichtung |
Country Status (1)
| Country | Link |
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